Fact Sheet Wirtschaftsstrafrecht

Fact Sheet
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Unternehmerisches Handeln schließt das Risiko ein, mit
strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert oder Opfer von
Wirtschaftskriminalität zu werden. Straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen sind längst zu Instrumenten
der Wirtschaftspolitik geworden; der Strafgesetzgeber
greift zunehmend in die Wirtschaftsabläufe ein.
Wir beraten und verteidigen Unternehmen wie Führungskräfte in allen strafrechtlichen Fragestellungen und Situationen.
Unser Leistungsspektrum umfasst
 die strafrechtliche Beratung und Verteidigung von Unternehmen
 die Verteidigung von Einzelpersonen in Wirtschaftsstrafsachen
 die präventive Beratung und Erstellung strafrechtlicher
Gutachten
 die Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen
Wir verteidigen Unternehmen im Ermittlungsverfahren sowie
in der Hauptverhandlung. Dabei setzen wir unsere Erfahrung
aus der Individualverteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren in
der Auseinandersetzung mit Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden ein. Die Behörden sind uns aus langjähriger Tätigkeit bekannt – und wir den Behörden.
Strafrechtliche Beratung
und Verteidigung
von Unternehmen
Ist das Unternehmen geschädigt, stellen wir Strafanzeigen,
nehmen die Rechte des Unternehmens im Verfahren wahr
und setzen zivilrechtliche Ersatzansprüche durch. Bei Bedarf
arbeiten wir in disziplinübergreifenden Teams mit Spezialisten
insbesondere aus dem Arbeits-, Gesellschafts- oder Datenschutzrecht.
Leistungen:
 Beratung im Vorfeld eines drohenden Ermittlungsverfahrens
Was ist bei der Entscheidung über die Einladung
zu Fußballspielen aus strafrechtlicher Sicht zu
beachten?
 Beratung und Vertretung des Unternehmens gegenüber
Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden
 Identifizierung der Rechtsposition des Unternehmens und
Wahrnehmung entsprechender Akteneinsichts-, Teilnahme- und Abwehrrechte
 Begleitung von Durchsuchungen
 Begleitung von Mitarbeitern des Unternehmens in Vernehmungen (Zeugenbeistandschaft)
 Verteidigung des Unternehmens gegen Abschöpfungsund Sanktionsmaßnahmen
 Unternehmensinterne Ermittlung des Sachverhalts
Referenzen:
 Industriebetrieb: Interne Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue der ehem. Geschäftsführung, Strafanzeigeerstattung, Vertretung des Unternehmens im Strafverfahren
 Rentenversicherungsträger: Vertretung im Strafverfahren
wegen Kreditbetruges gegen einen Firmenkunden
 Ingenieurbüro: Vertretung im Verfahren um den Einsturz
des Kölner Stadtarchivs
 Kommunaler Immobilienprojektierer: Vertretung im Strafverfahren gegen ehem. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen Korruptionsvorwürfen
 Stadtwerke: Verteidigung
Stromsteuerhinterziehung
gegen
den
Vorwurf
der
 Mittelständisches Unternehmen: Vertretung in einem Korruptions-Audit der Weltbank
 Offshore-Windpark-Projektierer: Verteidigung gegen den
Vorwurf des Kapitalanlagebetruges
 Schweizer Bank: Verteidigung gegen den Vorwurf der
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
 Gashandelsfirma: Vertretung im BaFin-Verfahren wegen
Marktmanipulation
Das Strafrecht richtet sich vor allem an einzelne Verantwortliche: Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter mit Managementfunktion nehmen Aufgaben im und Pflichten des
Unternehmens wahr. Die rechtlichen Anforderungen sind
hoch, und im Falle einer (vermuteten) Verletzung kommt es
Verteidigung von Einzelpersonen
in Wirtschaftsstrafsachen
nicht selten zum Strafverfahren. Die professionelle Begleitung
in der Auseinandersetzung mit Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden ist nicht selten existentiell.
Wir verteidigen Beschuldigte im Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren – bundesweit vom Ermittlungsverfahren bis zur öffentlichen Hauptverhandlung.
Leistungen:
 Beratung im Vorfeld eines drohenden Ermittlungsverfahrens
 Verteidigung im Strafverfahren
 Begleitung von Durchsuchungsmaßnahmen
und Beschlagnahme-
 Verteidigung gegen Vermögensarrestierungen und sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahmen
 Bei Bedarf kanzleiinterne Hinzuziehung spezialisierter
Rechtsanwälte aus dem jeweiligen Bezugsrechtsgebiet (z.
B. Steuerrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht, Umweltrecht)
 Steuerstrafbefreiende Selbstanzeigen
Referenzen:
 Vorstandsvorsitzender eines Finanzinvestmentunternehmens wegen Korruption im Zusammenhang mit dem Erwerb eines deutschen Großunternehmens
 ehem. Finanzvorstand der Conergy AG wegen Bilanzfälschung, Insiderhandels und Marktmanipulation
 Börsenhändler: Verteidigung im Sanktionsverfahren wegen Verstößen gegen die Börsenordnung (Eurex)
 Abfallbeauftragter wegen Korruption und Umweltstraftaten
 Geschäftsführer wegen Betruges und Kapitalanlagebetruges
 Geschäftsführer eines Investmentunternehmens wegen
Marktmanipulation und Steuerhinterziehung
 Geschäftsführer einer österreichischen Anlagenbaugesellschaft wegen Lohnsteuerhinterziehung (Betriebsstättenproblematik)
 Arzt wegen Abrechnungsbetruges
 Vorstandsvorsitzender eines Stadtwerks wegen Korruption
 Geschäftsführer eines Catering-Unternehmens wegen
Umsatzsteuerhinterziehung
 Arzt wegen Steuerhinterziehung
 Unternehmer wegen Einkommensteuerhinterziehung
 Geschäftsführer eines Exportgeschäfts wegen Einfuhrabgabenhinterziehung
 Leitende Angestellte eines Betonwerks wegen Wettbewerbsabsprachen
Unser Team berät Unternehmen bereits zur Vermeidung
strafrechtsrelevanter Rechtsverstöße z. B. bei der Vertragsgestaltung, im Rahmen von Unternehmensgründungen und
M&A-Transaktionen oder bei strategischen oder organisatorischen Entscheidungen jedweder Art.
Präventivberatung und
strafrechtliche Gutachten
Leistungen:
 Begutachtung wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Fragestellungen
 Prüfung von Verträgen oder Vorhaben auf ihre strafrechtliche Relevanz
 Erstellung von Notfallplänen für den Ernstfall der Durchsuchung
 Begleitung von M&A-Transaktionen (Compliance due diligence)
Referenzen:
 Krankenhausverbund: Korruptionsrechtliche Begutachtung
des Konzepts einer Einkaufsgemeinschaft
 Abrechnungsgesellschaft: Begutachtung des Abrechnungskonzepts nach den (noch nicht in Kraft gesetzten)
Regeln zur Korruption im Gesundheitswesen
 Pharmaunternehmen: Compliance due diligence beim Erwerb eines Medizinprodukteherstellers
 Immobilienbranche: Korruptionsrechtliche Begutachtung
von Vertragsgestaltungen bei der Vermietung von Bestandsobjekten
 MDAX-Unternehmen: Erstellung eines Notfallkonzepts für
sämtliche Standorte (europaweit)
Was ist bei der Entscheidung über die Einladung
zu Fußballspielen aus strafrechtlicher Sicht zu
beachten?
 Börsennotierter Konzern: Beratung bei der Einführung eines bundesweiten Durchsuchungskonzepts
 Schweizer Banken: geldwäsche- und wertpapierrechtliche
Präventivberatung
 Fondsgesellschaft: Geldwäscherechtliche Begleitung des
Erwerbs von Fonds- bzw. Gesellschaftsanteilen
 Führendes Unternehmen im Bereich Prepaid und Bezahlung: Beratung bei der Implementierung und Optimierung
einer Geldwäsche-Richtlinie
 „Top-Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance“ (WirtschaftsWoche 2012 und 2015)
Auszeichnungen
 „Top-Kanzlei für Compliance“ (FOCUS Spezial 2014)
 „Top-Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“
(FOCUS Spezial 2014)

„Das Wirtschaftsstrafrecht zählt zu den besonderen
Domänen der Kanzlei“ (Kanzleien in Deutschland 2012)
 „Im Steuerstrafrecht empfohlen“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2015/2016)
 „Strafrechtler Dr. André-M. Szesny strebt immer weiter
auf“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015)
 „empfohlen für Compliance-Untersuchungen im Wirtschaftsstrafrecht“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien
2015/2016)
Was ist bei der Entscheidung über die Einladung
zu Fußballspielen aus strafrechtlicher Sicht zu
beachten?
Stand: 11. März 2016
Praxisgruppe
Wirtschafts- und
Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt
Dr. Dieter Bohnert
Rechtsanwältin
Anna Coenen
Rechtsanwalt
Gerd Kostrzewa
Rechtsanwältin
Dr. Sabine Ottow
Rechtsanwalt
Dr. Markus Rheinländer
Rechtsanwältin
Dr. Susanne Stauder
Rechtsanwalt
Urs Jakob Stelten
Rechtsanwalt
Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Rechtsanwältin
Dr. Goya Tyszkiewicz
Rechtsanwalt
Dr. Thomas Wambach, LL.M.
Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
T +49 211 600 55-217
F +49 211 600 55-210
Notruf 0800 6600 5500
[email protected]
Die spezialisierten Rechtsanwälte der Praxisgruppe
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht beraten bundesweit
Unternehmen und Einzelpersonen in allen Belangen des
Strafrechts. Hierzu gehört die Unterstützung, Begleitung
und Verteidigung von Unternehmen in drohenden oder
laufenden Strafverfahren. Die Verteidigung von Führungskräften in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren ist
erheblicher Bestandteil der Tätigkeit. Die Erfahrungen
aus der Verteidigungstätigkeit nutzen wir in der Compliance-Beratung von Unternehmen, also die Erarbeitung
und Einführung von Strukturen zur Vermeidung straf-,
zivil- und steuerrechtlichen Fehlverhaltens und entsprechender Haftung. Heuking Kühn
Lüer Wojtek wurde von der
WirtschaftsWoche und dem
Focus zur Top-Kanzlei für
Compliance (Focus 2014, WirtschaftsWoche 2012 und 2015)
und
Wirtschaftsstrafrecht
(Focus 2014) gekürt.