Fact Sheet Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht Unternehmerisches Handeln schließt das Risiko ein, mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert oder Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden. Straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen sind längst zu Instrumenten der Wirtschaftspolitik geworden; der Strafgesetzgeber greift zunehmend in die Wirtschaftsabläufe ein. Wir beraten und verteidigen Unternehmen wie Führungskräfte in allen strafrechtlichen Fragestellungen und Situationen. Unser Leistungsspektrum umfasst die strafrechtliche Beratung und Verteidigung von Unternehmen die Verteidigung von Einzelpersonen in Wirtschaftsstrafsachen die präventive Beratung und Erstellung strafrechtlicher Gutachten die Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen Wir verteidigen Unternehmen im Ermittlungsverfahren sowie in der Hauptverhandlung. Dabei setzen wir unsere Erfahrung aus der Individualverteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren in der Auseinandersetzung mit Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden ein. Die Behörden sind uns aus langjähriger Tätigkeit bekannt – und wir den Behörden. Strafrechtliche Beratung und Verteidigung von Unternehmen Ist das Unternehmen geschädigt, stellen wir Strafanzeigen, nehmen die Rechte des Unternehmens im Verfahren wahr und setzen zivilrechtliche Ersatzansprüche durch. Bei Bedarf arbeiten wir in disziplinübergreifenden Teams mit Spezialisten insbesondere aus dem Arbeits-, Gesellschafts- oder Datenschutzrecht. Leistungen: Beratung im Vorfeld eines drohenden Ermittlungsverfahrens Was ist bei der Entscheidung über die Einladung zu Fußballspielen aus strafrechtlicher Sicht zu beachten? Beratung und Vertretung des Unternehmens gegenüber Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden Identifizierung der Rechtsposition des Unternehmens und Wahrnehmung entsprechender Akteneinsichts-, Teilnahme- und Abwehrrechte Begleitung von Durchsuchungen Begleitung von Mitarbeitern des Unternehmens in Vernehmungen (Zeugenbeistandschaft) Verteidigung des Unternehmens gegen Abschöpfungsund Sanktionsmaßnahmen Unternehmensinterne Ermittlung des Sachverhalts Referenzen: Industriebetrieb: Interne Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue der ehem. Geschäftsführung, Strafanzeigeerstattung, Vertretung des Unternehmens im Strafverfahren Rentenversicherungsträger: Vertretung im Strafverfahren wegen Kreditbetruges gegen einen Firmenkunden Ingenieurbüro: Vertretung im Verfahren um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs Kommunaler Immobilienprojektierer: Vertretung im Strafverfahren gegen ehem. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen Korruptionsvorwürfen Stadtwerke: Verteidigung Stromsteuerhinterziehung gegen den Vorwurf der Mittelständisches Unternehmen: Vertretung in einem Korruptions-Audit der Weltbank Offshore-Windpark-Projektierer: Verteidigung gegen den Vorwurf des Kapitalanlagebetruges Schweizer Bank: Verteidigung gegen den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung Gashandelsfirma: Vertretung im BaFin-Verfahren wegen Marktmanipulation Das Strafrecht richtet sich vor allem an einzelne Verantwortliche: Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter mit Managementfunktion nehmen Aufgaben im und Pflichten des Unternehmens wahr. Die rechtlichen Anforderungen sind hoch, und im Falle einer (vermuteten) Verletzung kommt es Verteidigung von Einzelpersonen in Wirtschaftsstrafsachen nicht selten zum Strafverfahren. Die professionelle Begleitung in der Auseinandersetzung mit Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden ist nicht selten existentiell. Wir verteidigen Beschuldigte im Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren – bundesweit vom Ermittlungsverfahren bis zur öffentlichen Hauptverhandlung. Leistungen: Beratung im Vorfeld eines drohenden Ermittlungsverfahrens Verteidigung im Strafverfahren Begleitung von Durchsuchungsmaßnahmen und Beschlagnahme- Verteidigung gegen Vermögensarrestierungen und sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahmen Bei Bedarf kanzleiinterne Hinzuziehung spezialisierter Rechtsanwälte aus dem jeweiligen Bezugsrechtsgebiet (z. B. Steuerrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht, Umweltrecht) Steuerstrafbefreiende Selbstanzeigen Referenzen: Vorstandsvorsitzender eines Finanzinvestmentunternehmens wegen Korruption im Zusammenhang mit dem Erwerb eines deutschen Großunternehmens ehem. Finanzvorstand der Conergy AG wegen Bilanzfälschung, Insiderhandels und Marktmanipulation Börsenhändler: Verteidigung im Sanktionsverfahren wegen Verstößen gegen die Börsenordnung (Eurex) Abfallbeauftragter wegen Korruption und Umweltstraftaten Geschäftsführer wegen Betruges und Kapitalanlagebetruges Geschäftsführer eines Investmentunternehmens wegen Marktmanipulation und Steuerhinterziehung Geschäftsführer einer österreichischen Anlagenbaugesellschaft wegen Lohnsteuerhinterziehung (Betriebsstättenproblematik) Arzt wegen Abrechnungsbetruges Vorstandsvorsitzender eines Stadtwerks wegen Korruption Geschäftsführer eines Catering-Unternehmens wegen Umsatzsteuerhinterziehung Arzt wegen Steuerhinterziehung Unternehmer wegen Einkommensteuerhinterziehung Geschäftsführer eines Exportgeschäfts wegen Einfuhrabgabenhinterziehung Leitende Angestellte eines Betonwerks wegen Wettbewerbsabsprachen Unser Team berät Unternehmen bereits zur Vermeidung strafrechtsrelevanter Rechtsverstöße z. B. bei der Vertragsgestaltung, im Rahmen von Unternehmensgründungen und M&A-Transaktionen oder bei strategischen oder organisatorischen Entscheidungen jedweder Art. Präventivberatung und strafrechtliche Gutachten Leistungen: Begutachtung wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Fragestellungen Prüfung von Verträgen oder Vorhaben auf ihre strafrechtliche Relevanz Erstellung von Notfallplänen für den Ernstfall der Durchsuchung Begleitung von M&A-Transaktionen (Compliance due diligence) Referenzen: Krankenhausverbund: Korruptionsrechtliche Begutachtung des Konzepts einer Einkaufsgemeinschaft Abrechnungsgesellschaft: Begutachtung des Abrechnungskonzepts nach den (noch nicht in Kraft gesetzten) Regeln zur Korruption im Gesundheitswesen Pharmaunternehmen: Compliance due diligence beim Erwerb eines Medizinprodukteherstellers Immobilienbranche: Korruptionsrechtliche Begutachtung von Vertragsgestaltungen bei der Vermietung von Bestandsobjekten MDAX-Unternehmen: Erstellung eines Notfallkonzepts für sämtliche Standorte (europaweit) Was ist bei der Entscheidung über die Einladung zu Fußballspielen aus strafrechtlicher Sicht zu beachten? Börsennotierter Konzern: Beratung bei der Einführung eines bundesweiten Durchsuchungskonzepts Schweizer Banken: geldwäsche- und wertpapierrechtliche Präventivberatung Fondsgesellschaft: Geldwäscherechtliche Begleitung des Erwerbs von Fonds- bzw. Gesellschaftsanteilen Führendes Unternehmen im Bereich Prepaid und Bezahlung: Beratung bei der Implementierung und Optimierung einer Geldwäsche-Richtlinie „Top-Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance“ (WirtschaftsWoche 2012 und 2015) Auszeichnungen „Top-Kanzlei für Compliance“ (FOCUS Spezial 2014) „Top-Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (FOCUS Spezial 2014) „Das Wirtschaftsstrafrecht zählt zu den besonderen Domänen der Kanzlei“ (Kanzleien in Deutschland 2012) „Im Steuerstrafrecht empfohlen“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2015/2016) „Strafrechtler Dr. André-M. Szesny strebt immer weiter auf“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015) „empfohlen für Compliance-Untersuchungen im Wirtschaftsstrafrecht“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2015/2016) Was ist bei der Entscheidung über die Einladung zu Fußballspielen aus strafrechtlicher Sicht zu beachten? Stand: 11. März 2016 Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Rechtsanwalt Dr. Dieter Bohnert Rechtsanwältin Anna Coenen Rechtsanwalt Gerd Kostrzewa Rechtsanwältin Dr. Sabine Ottow Rechtsanwalt Dr. Markus Rheinländer Rechtsanwältin Dr. Susanne Stauder Rechtsanwalt Urs Jakob Stelten Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Goya Tyszkiewicz Rechtsanwalt Dr. Thomas Wambach, LL.M. Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Georg-Glock-Straße 4 40474 Düsseldorf T +49 211 600 55-217 F +49 211 600 55-210 Notruf 0800 6600 5500 [email protected] Die spezialisierten Rechtsanwälte der Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht beraten bundesweit Unternehmen und Einzelpersonen in allen Belangen des Strafrechts. Hierzu gehört die Unterstützung, Begleitung und Verteidigung von Unternehmen in drohenden oder laufenden Strafverfahren. Die Verteidigung von Führungskräften in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren ist erheblicher Bestandteil der Tätigkeit. Die Erfahrungen aus der Verteidigungstätigkeit nutzen wir in der Compliance-Beratung von Unternehmen, also die Erarbeitung und Einführung von Strukturen zur Vermeidung straf-, zivil- und steuerrechtlichen Fehlverhaltens und entsprechender Haftung. Heuking Kühn Lüer Wojtek wurde von der WirtschaftsWoche und dem Focus zur Top-Kanzlei für Compliance (Focus 2014, WirtschaftsWoche 2012 und 2015) und Wirtschaftsstrafrecht (Focus 2014) gekürt.
© Copyright 2024 ExpyDoc