Flyer PDF - RA Jürgen Kutzki

Aus der Praxis für die Praxis
Kompetenz für Fach- und Führungskräfte
Praxisseminare
Berliner
Dienstrechtswoche
07. – 11. März 2016, Berlin
www.fuehrungskraefte-forum.de
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Kompetenz für Fach- und Führungskräfte
Praxisseminare des Behörden Spiegel
Die Nutzung neuer Lernwege in der Fortbildung innerhalb der öffentlichen Verwaltung gewinnt immer stärker an Bedeutung.
Die Seminare und Workshops des Behörden Spiegel dienen insbesondere durch ihre Praxisorientierung dem Ziel, das Leistungspotenzial der
Mitarbeiter zu erhalten und zu erweitern sowie die breite dienstliche
Verwendbarkeit zu sichern und damit die Qualität und Flexibilität der
Verwaltung zu erhöhen. Auf der Grundlage der verschiedenen Disziplinen der Verwaltungspraxis wird modernes Führungswissen vermittelt
und das Fachwissen an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst.
Gleichzeitig sind die Seminare eine Plattform des Erfahrungsaustauschs
der Teilnehmer untereinander und ein Forum, in dem praktische
Erkenntnisse aufeinander treffen und sich wechselseitig bereichern.
Neue Lernwege nutzen und Erfahrungen
austauschen in den Praxisseminaren des
Behörden Spiegel:
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Die Qualität und Flexibilität der Verwaltung wird erhöht.
Das Leistungspotenzial wird erweitert.
Modernes Führungswissen wird vermittelt und das Fachwissen an
den aktuellen Stand angepasst.
Praktische Erkenntnisse treffen aufeinander und bereichern sich
wechselseitig.
Inhaltsverzeichnis
Berliner Dienstrechtswoche
07. – 11. März 2016, Berlin
Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht gehören zum Grundgerüst eines
jeden Personalverantwortlichen und Dienststellenleiters. Angesichts der
Vielzahl von Gerichtsurteilen aller Instanzen ist es allerdings fast
unmöglich, den Überblick über aktuelle Entwicklungen zu behalten.
Daher nehmen namenhafte Dienstrechtsexperten die wichtigsten
Entscheidungen rund um die Bereiche Einstellung, Befristung, Urlaub,
Einstufung, Besoldung und Beurteilung in den Blick und erläutern deren
Auswirkungen für die Praxis vom 07. bis 10. März 2016 während der
„Berliner Dienstrechtswoche“. Der Behörden Spiegel möchte Sie
herzlich einladen, sich über die aktuellen und künftigen Entwicklungen
im Bereich des Dienstrechts zu informieren und die daraus resultierenden Fragestellungen gemeinsam mit Ihnen zu diskutieren:
Übersicht
Rechtssichere Einstellung von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst
...
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Rechtliche Fragestellungen bei schwierigen Personalgesprächen
....
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...
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.....................................
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Fallstricke im Schwerbehindertenrecht für den Öffentlichen Dienst
Beförderungsauswahl vor Gericht
Fit im Eingruppierungsrecht für Praktiker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
.....
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.....................................................
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Allgemeine Informationen, Organisatorisches, Ansprechpartner
Anmeldeformular
Bildnachweis Titelseite: darnok/morguefile
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Berliner Dienstrechtswoche
Rechtssichere Einstellung von
Beschäftigten im Öffentlichen Dienst
07. März 2016, Berlin
Die Einstellung von Beschäftigten wird immer schwieriger und rechtliche Fallstricke warten “an jeder Ecke”. Der Einstellungsvorgang ist heute
verrechtlicht. Die “Partnerwahl” ist nicht mehr frei.
Der Einstellungsvorgang ist durch eine zunehmende Verrechtlichung
gekennzeichnet. Eine erhebliche Zurückdrängung der Freiheit der
Partnerwahl geht insbesondere von den Diskriminierungsverboten des
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung aus. Das strahlt auch auf das Fragerecht des
Arbeitgebers aus. Aber auch der Betriebsrat bzw. Personalrat kann sich
bei Einstellungen über sein Mitbestimmungsrecht wirksam einschalten.
Dieses Intensivseminar will diesen rechtlichen Komplex untersuchen
und Lösungsansätze aufzeigen.
Themenüberblick, 10:00 – 17:00 Uhr:
I. Einführung
• Die zunehmende Verrechtlichung der Einstellung
II. Neues zum Verbot der Diskriminierung bei der Einstellung
• Das Verbot diskriminierender Ausschreibungen (§ 11 AGG)
• Anknüpfung an ein verpöntes Merkmal
• Benachteiligung
• Beweiserleichterung zugunsten des Arbeitnehmers (§ 22 AGG)
• Rechtfertigung der Benachteiligung
• Schadensersatz und Entschädigung (§ 15 AGG)
III. Bestenauslese im öffentlichen Dienst
• Art. 33 Abs. 2 GG
IV. Das eingeschränkte Informationsrecht des Arbeitgebers
• Fragerecht des Arbeitgebers
• Anfechtungsrecht des Arbeitgebers
• Umgekehrter Fall: Ein (zu) mitteilsamer Bewerber
• Bewerberprofilerstellung durch Internetrecherche
• Untersuchung und Begutachtung des Arbeitnehmers
Berliner Dienstrechtswoche
V. Mitbestimmung der Personalvertretung bei Einstellungen
• Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen
• Der Begriff der Einstellung i.S. des § 99 BetrVG
• Folgen der Missachtung des Mitbestimmungsrechts
• Unterrichtung des Betriebsrats auch über den Inhalt des in Aussicht
genommenen Vertrages?
• Problemschwerpunkt: Einstellung von Leiharbeitnehmern
• Einsatz von Fremdfirmenpersonal (insbes. auf Werkvertragsbasis)
VI. Befristete Arbeitszeiterhöhung als Alternative
• AGB-Kontrolle
• Mitbestimmung des Betriebsrats
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
• Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, SpringerVerlag, Heidelberg, 2006
• Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
• Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und
dem öffentlichen Dienstrecht
• Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen
Dienstrecht
• Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter:
http://de.intercityhotel.com/Berlin/InterCityHotel-Berlin-Hauptbahnhof
Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent
unter dem Stichwort “Behörden Spiegel” zum Preis von 80,- inkl. MwSt.
pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit.
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt
www.fuehrungskraefte-forum.de
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Berliner Dienstrechtswoche
Rechtliche Fragestellungen bei
schwierigen Personalgesprächen
08. März 2016, Berlin
Das Arbeitsleben unterliegt ständig und immer schneller, wirtschaftlichen und technischen Veränderungen. Die Unternehmen und Behörden nehmen Restrukturierungen vor, ändern Anforderungsprofile ihrer
Beschäftigten und führen Leistungsbezahlungen ein. Führungskräfte
und Personaler müssen daher immer häufiger “unangenehme”
Personalgespräche führen: von der Rüge bis zum Trennungsangebot;
auch Gespräche mit sog. “Low-Performern” nehmen zu.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Gespräche sollen in
diesem Kompakt-Seminar vorgestellt werden. Solche Gespräche haben
oft ein “juristisches Nachspiel”, auch vor den Arbeitgerichten. Gesetzliche Grundlagen sind nur rudimentär vorhanden.
Themenüberblick, 10:00 – 15:00 Uhr:
I. Rechtsgrundlagen
• Kollektiv-rechtliche Vorschriften: BetrVG und Personalvertretungsrecht
• § 314 Abs. 2 BGB, § 3 TV-L/TVöD: Aussprache vor einer Abmahnung?
• Bei behinderten Menschen: § 2 SBG IX
• Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX
• Fehlzeiten-/Rückkehrergespräche: Rechtsgrundlage?
II. Teilnahmepflicht des Beschäftigten
• Direktionsrecht nach § 106 GewO: Grenzen und Voraussetzungen
• Ort des Gespräches?
• Ankündigungspflicht des Arbeitgebers – Orientierung nach § 12 Abs.
2 TzBfG
• Konsequenzen bei Nichtteilnahme des Beschäftigten
III. Mobbingvorwurf durch die Beschäftigten
• Standard-Vorwurf des Beschäftigten bei unangenehmen Gesprächen?
• Begriff des Mobbings oder ‚Belästigung’ nach § 3 Abs. 2 AGG
• Rechtlich belastbare und sozial adäquate Gesprächführung
• Taktisches Vorgehen
IV. Hinzuziehung von Dritten
• Höchstpersönlicher Charakter solcher Gespräche, § 613 BGB
Berliner Dienstrechtswoche
• Anspruch auf Teilnahme von Betriebs- oder Personalräten, Rechtsanwälten?
• Praktisches Vorgehen
V. Rechtsschutz
• Bei Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages?
• Einstweiliger Rechtsschutz des Beschäftigten auf Unterlassung
solcher Gespräche?
• Verweisung auf Gesprächführung durch Rechtsanwalt?
Teilnehmer-/innen
Das Seminar wendet sich an alle, die solche (unangenehmen) Personalgespräche führen müssen. Aber auch für Betriebs- und Personalräte ist
diese Veranstaltung geeignet.
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
• Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, SpringerVerlag, Heidelberg, 2006
• Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
• Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und
dem öffentlichen Dienstrecht
• Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen
Dienstrecht
• Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter:
http://de.intercityhotel.com/Berlin/InterCityHotel-Berlin-Hauptbahnhof
Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent
unter dem Stichwort “Behörden Spiegel” zum Preis von 80,- inkl. MwSt.
pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit.
Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.
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Berliner Dienstrechtswoche
Fallstricke im Schwerbehindertenrecht
für den Öffentlichen Dienst
09. März 2016, Berlin
Aus dem Sozialgesetzbuch (§ 81 I SGB IX) ergeben sich u.a. bei Stellenbesetzungsverfahren besondere Förderpflichten des Arbeitgebers
gegenüber schwerbehinderten Menschen. Die Pflichten werden speziell
für die öffentlichen Arbeitgeber durch § 82 SGB IX noch einmal durch
zusätzliche Vorgaben konkretisiert. Da deren Verletzung leicht zur
Diskriminierungsvermutung führen kann, welche häufig nicht unerhebliche Entschädigungszahlungen zur Folge haben, ist hier Vorsicht
geboten. Die gesetzlichen Verpflichtungen sind unbedingt einzuhalten.
Die gestiegene Anzahl von Entschädigungsklagen gegen öffentliche
Arbeitgeber belegt die Bedeutung der Materie.
Dieses Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps für
den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Rechtsmaterie
Themenüberblick, 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
Pflichten nach §§ 81 I, 82 SGB IX
• Festlegung des Anforderungsprofils
• Prüfung der Besetzbarkeit freier Stellen mit schwerbehinderten
Menschen und Meldung an die Arbeitsagentur
• Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
• vollständige Kenntnisnahme der Bewerbungsunterlagen
• Einbindung der Schwerbehinderten-/Personalvertretung
• Einladung zum Vorstellungsgespräch
• Verhalten bei Ablehnung einer Bewerbung
Konsequenzen bei Verletzung der Förderpflichten
Fazit und Checkliste
Kompakte Vorstellung der wesentlichen Urteile des BAG’s
Fragen der Teilnehmer-/innen
EXKURS: SGB IX und AGG – ein Widerspruch?
Berliner Dienstrechtswoche
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
• Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, SpringerVerlag, Heidelberg, 2006
• Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
• Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und
dem öffentlichen Dienstrecht
• Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen
Dienstrecht
• Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter:
http://de.intercityhotel.com/Berlin/InterCityHotel-Berlin-Hauptbahnhof
Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent
unter dem Stichwort “Behörden Spiegel” zum Preis von 80,- inkl. MwSt.
pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit.
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
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Berliner Dienstrechtswoche
Beförderungsauswahl vor Gericht
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
zur Beförderungsauswahl
10. März 2016, Berlin
Konkurrentenstreitigkeiten erleben in Zeiten knapper Beförderungsstellen geradezu einen Boom. Häufig führt das zu vielschichtigen Problemen in den betroffenen Behörden. Stellen bleiben unbesetzt und
weitere Beförderungen werden ausgesetzt. Die jüngste Rechtsprechung
der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte wird dabei als sehr
restriktiv wahrgenommen und hat einigen Bundesbehörden unangenehme Niederlagen vor Gericht bereitet. In wenigen Fällen lösten die
Urteile eine Prozesslawine aus.
Dieses Praxisseminar will Führungsmitarbeitern aus Leitungsstäben,
Personal- und Rechtsabteilungen, sowie Rechtsanwälte und andere
Interessenten in die Problematik der aktuellen Rechtsprechung bei
Konkurrentenklagen einführen, aber auch die Risiken darstellen, die
Instrumente wie Assessment-Center oder strukturierte Auswahlverfahren mit externer Fachbegleitung doch vor Gericht darstellen können.
Auch die Vor- und Nachteile der Einführung einer zentralen Ebene – also
weg vom unmittelbaren Vorgesetzten – bei der Beurteilung werden
beleuchtet.
Ziel dieses Praxisseminars des Behörden Spiegel mit fachlicher Unterstützung der Berliner Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD,
die sich vorwiegend mit dem öffentlichen Dienstrecht auf Behördenseite beschäftigt, ist es, die Teilnehmer für die Risiken zu sensibilisieren,
aber gleichzeitig Strategien aufzuzeigen wie Beförderungsauswahlverfahren rechtssicher gemacht werden können und Konkurrentenklagen
standhalten können.
Themenüberblick, 09:30 – 17:30 Uhr:
Die dienstliche Beurteilung als Grundlage der Beförderungsauswahl
• Aktualitätsprinzip, Beurteilungszeitraum, Regelbeurteilung –
Maßgaben der Rechtsprechung und des DNeuG
• Einheitlicher Bewertungsmaßstab und Einhaltung von Richtwerten –
Probleme und Instrumente
• Beurteilungszuständigkeit bei Abordnungen und Versetzungen
Berliner Dienstrechtswoche
Durchführung und Probleme des Auswahlverfahrens
• Anforderungsprofil: Möglichkeiten und Grenzen
• Haupt- und Hilfskriterien: Beurteilungen, Einzelkriterien, Dienstalter
und Gleichstellungserwägungen
• Assessment-Center, Strukturierte Auswahlverfahren, Auswahlgespräche Würdigung externer Beurteilungen
Konkurrentenklagen, Eilrechtsschutz: Wirkungen und Lösungen
• Umfang des Eilrechtsschutzes
• Kontrolldichte
• Bewährungsvorsprung – in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
• Besonderheiten der Topfwirtschaft
• Konkurrenz zwischen Angestellten und Beamte
• Nachbesserung im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
Referenten:
Dr. Christoph Heydemann, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Michael, Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD
Rechtsanwältin Dr. Lisa von Laffert, Fachanwältin für Verwaltungsrecht,
Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD
Ort:
InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter:
http://de.intercityhotel.com/Berlin/InterCityHotel-Berlin-Hauptbahnhof
Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent
unter dem Stichwort “Behörden Spiegel” zum Preis von 80,- inkl. MwSt.
pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit.
Gebühr:
550,- Euro zzgl. MwSt.
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Berliner Dienstrechtswoche
Fit im Eingruppierungsrecht für Praktiker
11. März 2016, Berlin
Das Eingruppierungsrecht wird immer komplexer und vielschichtiger.
Zwischenzeitlich gibt es eine “neue” Entgeltordnung für die Länder und
den Bund – die Kommunen sind auf der “Zielgeraden”. Bald wird es
daher drei verschiedene Regelungen für das Eingruppierungsrecht des
öffentlichen Dienstes geben.
Ziel des Seminars ist es daher Gemeinsamkeiten und Unterschiede
aufzuzeigen; auch die Eingruppierungsgrundsätze werden dargestellt.
Ebenso relevante Rechtsprechung. Auch ein konkreter Eingruppierungsfall wird besprochen.
Themenüberblick, 10:00 – 17:00 Uhr:
• Vorstellung der Entgeltordnungen (Bund/Länder/Kommunen)
• §§ 12, 13 TVöD/TV-L – die “Grundrechte” des Eingruppierungsrechts
• “Arbeitsvorgang” der zentrale Steuerungsbegriff im Eingruppierungsrecht
• Darstellung der „8 Todsünden“ im Eingruppierungsrecht
• Ausgewählte Rechtsprechung und Klärung der unbestimmten
Rechtsbegriffe
• “Selbstständige Leistungen” – mehr als eigenständig?
• Tätigkeitsbeschreibung – notwendiges Übel?
• Konkreter Eingruppierungsfall (LAG Mannheim)
• Neue IT-Regelungen in der EntGO Bund
• Fragen der Teilnehmer-/innen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Leiterinnen und Leiter von Haupt- und Personalämtern, bzw. Rechtsabteilungen. Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter,
Personal- und Betriebsräte; Juristen, die nicht täglich mit diesen
personalrechtlichen Fragen befasst sind
Berliner Dienstrechtswoche
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
• Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, SpringerVerlag, Heidelberg, 2006
• Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
• Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und
dem öffentlichen Dienstrecht
• Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen
Dienstrecht
• Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter:
http://de.intercityhotel.com/Berlin/InterCityHotel-Berlin-Hauptbahnhof
Im InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof steht ein Zimmerkontingent
unter dem Stichwort “Behörden Spiegel” zum Preis von 80,- inkl. MwSt.
pro Zimmer/Nacht zum Abruf bereit.
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
www.fuehrungskraefte-forum.de
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Das Wichtigste auf einen Blick
Allgemeine Informationen
und Organisatorisches
Anmeldung
Bitte melden Sie sich schriftlich an, denn eine Anmeldung online unter
www.fuehrungskraefte-forum.de oder mit dem beigefügten Fax-Formular ist Voraussetzung zur Teilnahme. Alternativ besteht auch die
Möglichkeit, sich per E-Mail an [email protected]
oder per Post an Behörden Spiegel, Friedrich-Ebert-Allee 57, 53113
Bonn anzumelden.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie nach kurzer Eingangsprüfung eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit ausführlichen Informationen auch zum Veranstaltungsort. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Zusagen erfolgen deswegen in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden Sie ebenfalls
umgehend informiert.
Teilnahmegebühr
Die jeweilige Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer und beinhaltet Mittagessen, Erfrischungs- und
Pausengetränke und umfangreiche Seminar-/Arbeitsunterlagen. Bei
Teilnahme an zwei oder mehr Seminaren innerhalb der Berliner
Dienstrechtswoche erhalten Sie einen Rabatt i.H.v. 10%. Übernachtungen im jeweiligen Tagungshotel sind in der Gebühr nicht enthalten. Die
Teilnahmegebühr stellen wir kurz vor Beginn des Seminars postalisch in
Rechnung.
Stornierung/Umbuchung/Vertretung
Bei Stornierung oder Umbuchung der Anmeldung bis eine Woche vor
Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Danach
oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Tagungsgebühr berechnet. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers kostenfrei möglich.
Das Wichtigste auf einen Blick
Hotelreservierung
In der Regel finden unsere Praxisseminare in einem Tagungshotel statt.
Falls Sie im Tagungshotel übernachten möchten, buchen Sie bitte selbst
ein Zimmer.
Inhouse-Seminare
Unsere Seminare und Konferenzen können auch als behörden- oder
firmeninterne Schulungen durchgeführt werden. Vorteile sind neben
einer Minimierung der Arbeitsabwesenheit der Mitarbeiter und keinen
anfallenden Reise- und Übernachtungskosten vor allem eine individuelle, bedarfsorientierte Gestaltung der Seminarinhalte. Der Behörden
Spiegel unterstützt und berät Sie gerne bei der Konzeption maßgeschneiderter Programme und bei der Planung von Inhouse- bzw.
geschlossenen Seminaren und Schulungen. Senden Sie Ihre Anfrage
bitte an: [email protected]
Alle Teilnehmer der Veranstaltung erhalten auf Wunsch ein kostenloses
Jahresabonnement des Behörden Spiegel und dazu die wöchentlichen
Newsletter. Bitte beachten Sie unter www.fuehrungskraefte-forum.de
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen
Ilona Plato, Veranstaltungsmanagement
Tel.: +49(0)228-97097-84
Fax: +49(0)228-97097-78
E-Mail: [email protected]
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Kopiervorlage zur Buchung (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
Anmeldung
per Fax an die Behörden Spiegel-Gruppe: +49(0)228-97097-78
Teilnehmer: Name, Vorname
Position
Behörde/Unternehmen
Straße/Postfach PLZ/Ort
Telefon/Fax
Personalisierte E-Mail (zur Bestätigung der Anmeldung)
Ja, ich nehme an der Berliner Dienstrechtswoche an folgenden
Terminen teil:
07. März 2016
10. März 2016
08. März 2016
11. März 2016
09. März 2016
Rechnungsempfänger (falls abweichend):
Behörde/Unternehmen
Name, Vorname
Ihr Bestellzeichen
Straße/Postfach PLZ/Ort
Alternative E-Mail zur Bestätigung der Anmeldung
Mit Absenden der Anmeldung erkläre ich mich mit den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Veranstalters einverstanden.
Datum/Unterschrift