Mitarbeiter/in für die Ausstellungs- und

Die Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) ist eine künstlerisch-wissenschaftliche
Hochschule, an der ein umfassendes Studium der Bildenden Künste und ihrer Theorien in
einem kritischen, dynamischen und interdisziplinären Umfeld absolviert wird. Im Fokus des
Studiums stehen selbstbestimmte künstlerische und wissenschaftliche Auseinandersetzungen sowie projektbezogene und experimentelle Arbeitsweisen.
Die HFBK sucht zum 15.05.2016 eine/n
Mitarbeiter/in für die Ausstellungs- und Veranstaltungsorganisation
bzw. zur Durchführung von Projekten
Entgeltgruppe 10 TV-L, Vollzeit/Teilzeit
als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung in der Abteilung Kommunikation und Veranstaltungen. Die Funktion ist voraussichtlich bis zum 30.09.2017 befristet*.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
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die Mitarbeit und auch die eigenständige, verantwortliche Bearbeitung von internen
und externen Projekten, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen
in diesem Zusammenhang die Unterstützung der Redaktion von Newsletter, Internet, Jahrbuch sowie sonstigen Veröffentlichungen
im Rahmen eines internationalen Austauschprojektes die Betreuung von internationalen Studierenden sowie des begleitenden Lehrprogramms
die Mitarbeit in der externen und internen Kommunikation
Sie verfügen über:
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ein abgeschlossenes Hochschulstudium (FH-Diplom, Bachelor) der Kunstgeschichte,
des Kultur- und Medienmanagement oder eines vergleichbaren Studiums
fundierte Kenntnisse im Bereich der zeitgenössischen Kunst
ausgewiesene Erfahrungen im Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Projektmanagement
Organisationsgeschick und die Befähigung unter Termin- und Zeitdruck zu arbeiten
Erfahrungen mit Veröffentlichungen (Verfassen und Redigieren von Texten etc.)
eine ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit, hohes Engagement und
Flexibilität
sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
ein gutes IT-Verständnis und solide Kenntnisse in den gängigen MS OfficeAnwendungen
*Es handelt sich um eine Befristung nach § 21 BEEG. Die Dauer der Befristung orientiert
sich daher am Vertretungserfordernis.
Die HFBK fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. In dem Bereich, für den diese Stelle ausgeschrieben wird, sind Männer unterrepräsentiert im Sinne des § 3 Abs. 1 des
Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG). Wir fordern Männer daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Ebenso ist die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und
Gleichgestellter im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) erwünscht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
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Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Dr. Andrea Klier, Tel.:
040-428 989-207 oder per E-Mail: [email protected], zur Verfügung.
Bitte stellen Sie insbesondere dar, inwieweit Sie das Anforderungsprofil erfüllen und senden Sie bis zum 09.03.2016 Ihre aussagekräftige Bewerbung
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mit einem tabellarischen Lebenslauf,
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mit einer aktuellen Beurteilung bzw. einem aktuellen Zeugnis (nicht älter als drei
Jahre),
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mit relevanten Aus- und Fortbildungsnachweisen,
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möglichst unter Angabe einer privaten E-Mail-Adresse sowie
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nur bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst: mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (unter Angabe der Personalakten führenden Stelle)
an die
Hochschule für bildende Künste Hamburg
Personalangelegenheiten
KN 01/16 Mitarbeit Kommunikation und Veranstaltungen
Lerchenfeld 2
22081 Hamburg.
Oder bewerben Sie sich auch gerne per E-Mail: [email protected]. Verwenden
Sie bitte die Kenn-Nummer (KN 01/16) in der Betreffzeile.
Hinweise:
Der HFBK ist es aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen leider nicht möglich, übersandte Bewerbungsunterlagen zurückzusenden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein. Sofern Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen, erhalten Sie die
Unterlagen selbstverständlich unaufgefordert zurück.
Ggf. entstehende Bewerbungskosten/Vorstellungskosten werden durch die HFBK nicht erstattet.
Der Bewerbervergleich erfolgt vorrangig aufgrund dienstlicher Beurteilungen. Deren Vergleichbarkeit setzt eine hinreichende Aktualität voraus. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre letzte Beurteilung noch
ein zutreffendes Bild über Ihre Tätigkeit und Leistungen enthält und beantragen Sie gegebenenfalls
eine neue Anlassbeurteilung. Liegt Ihre letzte Beurteilung länger als drei Jahre zurück, ist in jedem
Fall eine neue Beurteilung aus Anlass der Bewerbung erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber, für
die eine dienstliche Beurteilung bisher nicht zu fertigen war und auch anlässlich der Bewerbung nicht
gefertigt werden kann, müssen auf anderem Wege Aufschluss über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geben (z.B. aktuelles Arbeitszeugnis). Die Einbeziehung in das Auswahlverfahren ohne
die erforderlichen Beurteilungen bzw. Zeugnisse ist grundsätzlich nicht möglich. Sie müssen daher
mit der Bewerbung vorliegen bzw. unverzüglich nachgereicht werden.
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