Merkblatt für alle Passanträge

Stand: März 2016
Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich
zur Beantragung eines REISEPASSES, eines PERSONALAUSWEISES oder
einer WOHNSITZÄNDERUNG im Pass
Zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen ist die
persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich!
Die für Sie zuständige Passbehörde in Frankreich finden Sie mit Hilfe des
Konsularfinders.
A. Bitte beachten Sie zunächst die besonderen zusätzlichen Hinweise zur
Passantragstellung der einzelnen Auslandsvertretungen in Frankreich:
Paris
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die online-Terminvergabe
Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich.
Telefonhotline: montags-mittwochs 14.00-16.00 Uhr, freitags 12.00-14.00 Uhr:
(01 53 64 76 70)
Ein Pass und ein Personalausweis für dieselbe Person können bei einem
einzigen Termin beantragt werden. Es genügt ein gemeinsames
Antragsformular.
Bei Zusendung des neuen Reisepasses sind Portokosten in Höhe von 8,00 € zu
begleichen (für Anträge aus den Überseegebieten 10,50 €)
Gebühren können nur bar oder per Kreditkarte* gezahlt werden
Passabholung ohne Termin nur montags und dienstags von 13.30 -15.30 Uhr.
Im Warteraum steht Ihnen ein Passfotoautomat für Passfotos zur Verfügung.
Straßburg Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die online-Terminvergabe
Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich.
Telefonhotline: montags bis donnerstags 14.00 bis 15.30 Uhr: 03 88 24 67 25
Soll Ihnen der neue Reisepass zugeschickt werden, bereiten Sie bitte den
Vordruck „recommandée avec avis de réception“ mit Ihrer Adresse vor und
fügen Sie 7,00 € bei.
Gebühren können per Scheck, per Kreditkarte* oder bar bezahlt werden.
Kein Expresspass-Verfahren möglich
Marseille
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die online-Terminvergabe
Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich.
Telefonhotline: dienstags und donnerstags 14.00-16.00 Uhr: 04 91 16 75 20
Bearbeitungszeit für biometrische Pässe 6-8 Wochen, Kinderreisepässe
ca. 2 Wochen.
Für die Zusendung des neuen Passes bereiten Sie bitte einen mit 8,00 €
frankierten Rückumschlag (DIN A5) und den Begleitzettel "envoi recommandé
avec avis de réception" vor.
Legen Sie bitte von allen Originaldokumenten auch eine einfache Kopie vor.
Gebühren können per Kreditkarte*, per Scheck oder bar bezahlt werden.
Lyon
Das Generalkonsulat ist Annahmestelle für Passanträge, die Pässe werden
in Marseille ausgestellt und können nur noch per Post zugesandt werden.
Bitte wenden Sie sich bei Wohnsitzänderungen direkt an Marseille.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die online Terminvergabe
Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich.
Für die Zusendung des neuen Passes sind Portokosten in Höhe von 8,00 € pro
Reisepass zu begleichen.
Die Gebühren können per Kreditkarte* beglichen werden.
Bordeaux Das Generalkonsulat ist Annahmestelle für Passanträge, die Pässe werden
in Paris ausgestellt und können nur noch per Post zugesandt werden.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (05.56.17.12.22).
Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich.
Telefonhotline: montags, mittwochs, donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr,
freitags von 11.30 – 13.30 Uhr.
Ein Pass und ein Personalausweis für dieselbe Person können bei einem
einzigen Termin beantragt werden. Es genügt ein gemeinsames
Antragsformular.
Antragsformular, Fotos und kopierte Unterlagen bitte vorab übersenden;
Gebühren zahlbar nur per Kreditkarte*.
B. Folgende Unterlagen sind grundsätzlich bei jeder Passbeantragung im
Original vorzulegen, unabhängig davon, ob bei uns bereits eine Passakte
für Sie besteht:
Die folgenden Informationen gelten für alle deutschen Auslandsvertretungen in
Frankreich.
1.
vollständig ausgefülltes Antragsformular (Erwachsene/Minderjährige)
2.
Geburtsurkunde (kann älter als 3 Monate sein, Original oder beglaubigte Kopie)
wenn in Deutschland geboren: Urkunde des deutschen Standesamts,
Familienbuchauszug oder Abstammungsurkunde
ansonsten: Urkunde Standesamt I in Berlin oder ausländische Geburtsurkunde;
französische Urkunde in ausführlicher Version "acte de naissance intégral“
3.
2 biometriefähige Passfotos 35x45 mm (Lyon: 1 Foto) - bitte nicht selbst
zuschneiden; Qualität der Photomaton-Fotos ist ausreichend (siehe Fotomustertafel)
Achtung: Ein Photomaton steht lediglich im Wartesaal in Paris zur Verfügung.
4.
jetziges Reisedokument inkl. einer Fotokopie (Lyon und Straßburg: keine Kopie); bei
Verlust oder Diebstahl zusätzlich Verlustanzeige von der Polizei)
5.
falls verheiratet, bzw. verheiratet gewesen:
- deutsche oder ausländische Heiratsurkunde und
- Nachweis über die Namensführung nach Eheschließung (siehe Namensrecht)
6.
Falls Doktortitel eingetragen werden sollen: die Promotionsurkunde(n)
7.
Abmeldebestätigung des Wohnsitzes in Deutschland (wenn im Pass noch ein
deutscher Wohnsitz steht oder Sie seit der letzten Passausstellung wieder in
Deutschland gemeldet waren);
Sind Sie in Deutschland noch nicht abgemeldet, ist ein Gebührenzuschlag zu zahlen
(s.u.); die Auslandsvertretung muss außerdem die Ermächtigung der zuständigen
Behörde in Deutschland einholen.
Die Abmeldung kann NICHT über die Auslandsvertretung erfolgen.
8.
Wohnsitznachweis (nicht älter als drei Monate): Strom-/ Gas-/ Wasser-/
Telefonrechnung, Mietquittung
9.
Falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit durch Erklärung
10.
NUR FÜR MONACO: Monegassischer Aufenthaltstitel im Original und 1 Kopie
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich:
11. persönliche Vorsprache des Minderjährigen und der Sorgeberechtigten unter Vorlage ihrer
Reisepässe/Ausweise inkl. einer Fotokopie derselben (wenn ein Elternteil verhindert sein
sollte; dessen Reisepass/Ausweis und die unterschriebene und z.B. von der Mairie
beglaubigte Zustimmungserklärung)
12. falls Eltern verheiratet: Heiratsurkunde und Nachweis über die Namensführung in der
Ehe
13. falls Eltern nicht mit einander verheiratet: Vaterschaftsanerkenntnis
14. bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils: Kopie der Sorgerechtsentscheidung bzw. der
Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
Weitere Hinweise zu Unterlagen:
!!! Wichtig: bei Erstausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, die in Frankreich
geboren sind, kann eine Namenserklärung erforderlich sein (siehe Namensrecht)!!!
Geburts- und Heiratsurkunden aus nicht-europäischen Ländern können in bestimmten
Fällen einer amtlichen Übersetzung und einer Legalisation durch eine deutsche
Auslandsvertretung im Ausstellungsland bedürfen.
Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente erforderlich sein!
C. Weitere Informationen:
REISEPASS (biometrisch, 32 Seiten, Bearbeitungsdauer 4-6 Wochen, GK Marseille
und Lyon 6-8 Wochen)
Die Gültigkeit der Pässe für Personen ab 24 Jahren beträgt 10 Jahre, für Personen unter 24
Jahren 6 Jahre. Es kann auch ein Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag) beantragt werden.
Reisepass im EXPRESSverfahren
Bearbeitungsdauer 2 Wochen, bei den GKs Marseille, Lyon und Bordeaux evtl. drei Wochen,
beim GK Straßburg nicht möglich; muss wie ein normaler Reisepass mit Termin und
persönlicher Vorsprache beantragt werden; Zuschlag siehe unten.
VORLÄUFIGER REISEPASS
Bearbeitungsdauer 1-2 Tage, GKs Bordeaux und Lyon: plus Postweg; gilt u.a. nicht für
visumfreie Einreise in die USA, sonst wie biometrischer Reisepass; nur bei Vorliegen
wichtiger Gründe, die zu belegen sind, in der Regel bei gleichzeitiger Beantragung eines
regulären Reisepasses.
KINDERREISEPASS
Bearbeitungsdauer 3-4 Tage, GK Bordeaux und Lyon: plus Postweg; nicht für die visumfreie
Einreise in die USA geeignet. Der Kinderreisepass kann an Stelle eines Passes ausgestellt
werden; Gültigkeit 6 Jahre ab Ausstellung bis maximal zum zwölften Geburtstag.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Einreisebestimmungen deutscher
Staatsangehöriger auf der Homepage des Auswärtigen Amtes:
www.auswaertiges-amt.de
PERSONALAUSWEIS (ePA)
Hinweis: bei Wohnsitz im Ausland wird auf dem ePA lediglich folgender Vermerk angebracht:
“Keine Hauptwohnung in Deutschland“. Ihre konkrete Wohnanschrift wird nicht vermerkt. Für
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ohne Online-Funktionen
beantragt werden. Es werden KEINE vorläufigen Personalausweise ausgestellt.
Online-Ausweisfunktion: Bitte informieren Sie sich vor Beantragung über die Möglichkeiten
der Online-Ausweisfunktion auf http://www.personalausweisportal.de. Bei der Antragstellung
entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder ausschalten lassen.
Bitte beachten Sie, dass das nachträgliche Einschalten der Online-Ausweisfunktion mit
Kosten verbunden ist.
Fingerabdrücke: Bei der Antragstellung entscheiden Sie, ob Ihre Fingerabdrücke in dem
Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Die Kombination von Lichtbild und
Fingerabdrücken ermöglicht staatlichen Stellen bei hoheitlichen Kontrollen eine eindeutige
Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis.
REISEAUSWEIS ZUR RÜCKKEHR NACH DEUTSCHLAND
Einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise nach Deutschland können Sie bei der
Konsularabteilung der Botschaft (Passstelle), den Generalkonsulaten sowie bei den
Honorarkonsuln Übersee persönlich beantragen. Dieser Ausweis berechtigt zur einmaligen
Einreise nach Deutschland und ist maximal einen Monat gültig.
Bei Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:



2 Passfotos
Identitätsnachweis (Führerschein etc.) mit Lichtbild oder Kopie des
Passes/Personalausweises (andernfalls muss die Identität des Antragstellers unter
Einschaltung deutscher Behörden festgestellt werden)
polizeiliche Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige
Muss der Reiseausweis nach Deutschland im Notfall außerhalb der Dienstzeiten ausgestellt
werden, kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst der nächstgelegenen
Auslandsvertretung mit Hilfe des Konsularfinders. Kann die Identität des Antragstellers
außerhalb der Dienstzeiten der Botschaft nicht verifiziert werden, kann eine Ausstellung des
Reiseausweises erst am nächsten Arbeitstag erfolgen.
WOHNSITZÄNDERUNG IM REISEPASS
Gilt nicht als konsularische Einschreibung! -gebührenfrei – mit Termin oder per Post
Vorzulegen sind: ausgefülltes Antragsformular, gültiger Pass, aktueller Wohnsitznachweis
(s.o.). Wenn der im Pass eingetragene Wohnsitz in Deutschland liegt, außerdem die
Abmeldebestätigung. Bei Übersendung per Post einen Scheck über 7,00 € sowie einen an
sich selbst adressierten eingeschriebenen Rückumschlag: Für den Amtsbezirk Lyon und
Bordeaux einen mit 7,00 € an sich selbst adressierten eingeschriebenen Rückumschlag, die
Zahlung per Scheck ist beim GK Bordeaux NICHT möglich. Für Übersendungen nach
Übersee sind Portoauslagen iHv 10,50 € zu begleichen.
ANTRAGSTELLUNG BEIM HONORARKONSUL
Sollte das persönliche Erscheinen in der berufskonsularischen Auslandsvertretung wegen
der Entfernung zu Ihrem Wohnsitz nicht möglich sein, so können Sie über einige unserer
Honorarkonsuln auch einen vorläufigen Reisepass beantragen (ein Jahr gültig und für
visafreie Reisen in die USA nicht geeignet). Den für Ihr Département zuständigen
Honorarkonsul finden Sie hier. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen (in den
Überseegebieten auch länger).
Die Honorarkonsuln in Toulouse, Guadeloupe, Nizza, Bastia, Monaco, Nouméa,
Rennes, Montpellier und La Réunion sind zusätzlich mit Fingerabdruckscannern
ausgestattet und können auch Anträge für biometrische Reisepässe
entgegennehmen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich um mindestens eine Woche,
es werden zusätzliche Gebühren fällig (bitte beachten Sie hierzu auch das
entsprechende Merkblatt).
D. Gebühren
GEBÜHREN
Mit Wohnsitz im Amtsbezirk und in
Deutschland abgemeldet
Ohne Wohnsitz im Amtsbezirk oder in
Deutschland noch gemeldet
Reisepass
bis 24 Jahre 58,50 € / ab 24 Jahre 80,00 €
bis 24 Jahre 96,00 € / ab 24 Jahre 139,00 €
Reisepass 48 Seiten
bis 24 Jahre 80,50 € /ab 24 Jahre 102,00 €
bis 24 Jahre 118,00 € / ab 24 Jahre 161,00 €
EXPRESS-Zuschlag
32,00 €
Vorläufiger
Reisepass
39,00 €
65,00 €
Kinderreisepass
26,00 € €
39,00 €
Personalausweis
bis 24 Jahre 52,80 € (6 Jahre gültig) /
ab 24 Jahre 58,80 € (10 Jahre gültig)
bis 24 Jahre 65,80 € (6 Jahre gültig) /
ab 24 Jahre 71,80 € (10 Jahre gültig)
Auslagen für Direktzusendung PIN durch
Bundesdruckerei 1,00€
Auslagen für Direktzusendung PIN durch
Bundesdruckerei 1,00€

Weitere Gebühren
Personalausweis

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Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der
Vollendung des 16.Lebensjahres: gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 12,00€
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Ändern der PIN im Konsulat (z. B. PIN vergessen): 12,00€
Anschriftenänderung: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 12,00 €
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch
jeweiligen Anbieter
21,00 €
Reiseausweis als
Passersatz


falls Rücksprache mit deutschen Behörden erforderlich: Auslagenpauschale 5,00 €
Ausstellung im Notfall außerhalb der Dienstzeiten 29,00 €.
Wohnsitzänderung
gebührenfrei, aber ggf. Versandkosten
Portokosten
Zusendung Pass France Métropolitaine: 8,00 € / Départements d'outre-mer: 10,50 €

* akzeptierte Kreditkarten: Visa (Carte Bleue) oder Mastercard

Bezahlung per Scheck in Paris und Bordeaux nicht möglich

Bitte beachten: bei den Honorarkonsuln ist eine Bezahlung mit Kreditkarte
NICHT möglich, jedoch die Zahlung per Scheck
Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und
Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung
des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr
übernommen werden.