Stand: März 2016 Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zur Beantragung eines REISEPASSES, eines PERSONALAUSWEISES oder einer WOHNSITZÄNDERUNG im Pass Zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen ist die persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich! Die für Sie zuständige Passbehörde in Frankreich finden Sie mit Hilfe des Konsularfinders. A. Bitte beachten Sie zunächst die besonderen zusätzlichen Hinweise zur Passantragstellung der einzelnen Auslandsvertretungen in Frankreich: Paris Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die online-Terminvergabe Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Telefonhotline: montags-mittwochs 14.00-16.00 Uhr, freitags 12.00-14.00 Uhr: (01 53 64 76 70) Ein Pass und ein Personalausweis für dieselbe Person können bei einem einzigen Termin beantragt werden. Es genügt ein gemeinsames Antragsformular. Bei Zusendung des neuen Reisepasses sind Portokosten in Höhe von 8,00 € zu begleichen (für Anträge aus den Überseegebieten 10,50 €) Gebühren können nur bar oder per Kreditkarte* gezahlt werden Passabholung ohne Termin nur montags und dienstags von 13.30 -15.30 Uhr. Im Warteraum steht Ihnen ein Passfotoautomat für Passfotos zur Verfügung. Straßburg Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die online-Terminvergabe Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Telefonhotline: montags bis donnerstags 14.00 bis 15.30 Uhr: 03 88 24 67 25 Soll Ihnen der neue Reisepass zugeschickt werden, bereiten Sie bitte den Vordruck „recommandée avec avis de réception“ mit Ihrer Adresse vor und fügen Sie 7,00 € bei. Gebühren können per Scheck, per Kreditkarte* oder bar bezahlt werden. Kein Expresspass-Verfahren möglich Marseille Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die online-Terminvergabe Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Telefonhotline: dienstags und donnerstags 14.00-16.00 Uhr: 04 91 16 75 20 Bearbeitungszeit für biometrische Pässe 6-8 Wochen, Kinderreisepässe ca. 2 Wochen. Für die Zusendung des neuen Passes bereiten Sie bitte einen mit 8,00 € frankierten Rückumschlag (DIN A5) und den Begleitzettel "envoi recommandé avec avis de réception" vor. Legen Sie bitte von allen Originaldokumenten auch eine einfache Kopie vor. Gebühren können per Kreditkarte*, per Scheck oder bar bezahlt werden. Lyon Das Generalkonsulat ist Annahmestelle für Passanträge, die Pässe werden in Marseille ausgestellt und können nur noch per Post zugesandt werden. Bitte wenden Sie sich bei Wohnsitzänderungen direkt an Marseille. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die online Terminvergabe Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Für die Zusendung des neuen Passes sind Portokosten in Höhe von 8,00 € pro Reisepass zu begleichen. Die Gebühren können per Kreditkarte* beglichen werden. Bordeaux Das Generalkonsulat ist Annahmestelle für Passanträge, die Pässe werden in Paris ausgestellt und können nur noch per Post zugesandt werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (05.56.17.12.22). Eine Antragstellung ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Telefonhotline: montags, mittwochs, donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr, freitags von 11.30 – 13.30 Uhr. Ein Pass und ein Personalausweis für dieselbe Person können bei einem einzigen Termin beantragt werden. Es genügt ein gemeinsames Antragsformular. Antragsformular, Fotos und kopierte Unterlagen bitte vorab übersenden; Gebühren zahlbar nur per Kreditkarte*. B. Folgende Unterlagen sind grundsätzlich bei jeder Passbeantragung im Original vorzulegen, unabhängig davon, ob bei uns bereits eine Passakte für Sie besteht: Die folgenden Informationen gelten für alle deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich. 1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (Erwachsene/Minderjährige) 2. Geburtsurkunde (kann älter als 3 Monate sein, Original oder beglaubigte Kopie) wenn in Deutschland geboren: Urkunde des deutschen Standesamts, Familienbuchauszug oder Abstammungsurkunde ansonsten: Urkunde Standesamt I in Berlin oder ausländische Geburtsurkunde; französische Urkunde in ausführlicher Version "acte de naissance intégral“ 3. 2 biometriefähige Passfotos 35x45 mm (Lyon: 1 Foto) - bitte nicht selbst zuschneiden; Qualität der Photomaton-Fotos ist ausreichend (siehe Fotomustertafel) Achtung: Ein Photomaton steht lediglich im Wartesaal in Paris zur Verfügung. 4. jetziges Reisedokument inkl. einer Fotokopie (Lyon und Straßburg: keine Kopie); bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich Verlustanzeige von der Polizei) 5. falls verheiratet, bzw. verheiratet gewesen: - deutsche oder ausländische Heiratsurkunde und - Nachweis über die Namensführung nach Eheschließung (siehe Namensrecht) 6. Falls Doktortitel eingetragen werden sollen: die Promotionsurkunde(n) 7. Abmeldebestätigung des Wohnsitzes in Deutschland (wenn im Pass noch ein deutscher Wohnsitz steht oder Sie seit der letzten Passausstellung wieder in Deutschland gemeldet waren); Sind Sie in Deutschland noch nicht abgemeldet, ist ein Gebührenzuschlag zu zahlen (s.u.); die Auslandsvertretung muss außerdem die Ermächtigung der zuständigen Behörde in Deutschland einholen. Die Abmeldung kann NICHT über die Auslandsvertretung erfolgen. 8. Wohnsitznachweis (nicht älter als drei Monate): Strom-/ Gas-/ Wasser-/ Telefonrechnung, Mietquittung 9. Falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung 10. NUR FÜR MONACO: Monegassischer Aufenthaltstitel im Original und 1 Kopie Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich: 11. persönliche Vorsprache des Minderjährigen und der Sorgeberechtigten unter Vorlage ihrer Reisepässe/Ausweise inkl. einer Fotokopie derselben (wenn ein Elternteil verhindert sein sollte; dessen Reisepass/Ausweis und die unterschriebene und z.B. von der Mairie beglaubigte Zustimmungserklärung) 12. falls Eltern verheiratet: Heiratsurkunde und Nachweis über die Namensführung in der Ehe 13. falls Eltern nicht mit einander verheiratet: Vaterschaftsanerkenntnis 14. bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils: Kopie der Sorgerechtsentscheidung bzw. der Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils Weitere Hinweise zu Unterlagen: !!! Wichtig: bei Erstausstellung eines Reisedokumentes für Kinder, die in Frankreich geboren sind, kann eine Namenserklärung erforderlich sein (siehe Namensrecht)!!! Geburts- und Heiratsurkunden aus nicht-europäischen Ländern können in bestimmten Fällen einer amtlichen Übersetzung und einer Legalisation durch eine deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland bedürfen. Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente erforderlich sein! C. Weitere Informationen: REISEPASS (biometrisch, 32 Seiten, Bearbeitungsdauer 4-6 Wochen, GK Marseille und Lyon 6-8 Wochen) Die Gültigkeit der Pässe für Personen ab 24 Jahren beträgt 10 Jahre, für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Es kann auch ein Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag) beantragt werden. Reisepass im EXPRESSverfahren Bearbeitungsdauer 2 Wochen, bei den GKs Marseille, Lyon und Bordeaux evtl. drei Wochen, beim GK Straßburg nicht möglich; muss wie ein normaler Reisepass mit Termin und persönlicher Vorsprache beantragt werden; Zuschlag siehe unten. VORLÄUFIGER REISEPASS Bearbeitungsdauer 1-2 Tage, GKs Bordeaux und Lyon: plus Postweg; gilt u.a. nicht für visumfreie Einreise in die USA, sonst wie biometrischer Reisepass; nur bei Vorliegen wichtiger Gründe, die zu belegen sind, in der Regel bei gleichzeitiger Beantragung eines regulären Reisepasses. KINDERREISEPASS Bearbeitungsdauer 3-4 Tage, GK Bordeaux und Lyon: plus Postweg; nicht für die visumfreie Einreise in die USA geeignet. Der Kinderreisepass kann an Stelle eines Passes ausgestellt werden; Gültigkeit 6 Jahre ab Ausstellung bis maximal zum zwölften Geburtstag. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Einreisebestimmungen deutscher Staatsangehöriger auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de PERSONALAUSWEIS (ePA) Hinweis: bei Wohnsitz im Ausland wird auf dem ePA lediglich folgender Vermerk angebracht: “Keine Hauptwohnung in Deutschland“. Ihre konkrete Wohnanschrift wird nicht vermerkt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ohne Online-Funktionen beantragt werden. Es werden KEINE vorläufigen Personalausweise ausgestellt. Online-Ausweisfunktion: Bitte informieren Sie sich vor Beantragung über die Möglichkeiten der Online-Ausweisfunktion auf http://www.personalausweisportal.de. Bei der Antragstellung entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder ausschalten lassen. Bitte beachten Sie, dass das nachträgliche Einschalten der Online-Ausweisfunktion mit Kosten verbunden ist. Fingerabdrücke: Bei der Antragstellung entscheiden Sie, ob Ihre Fingerabdrücke in dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht staatlichen Stellen bei hoheitlichen Kontrollen eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. REISEAUSWEIS ZUR RÜCKKEHR NACH DEUTSCHLAND Einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise nach Deutschland können Sie bei der Konsularabteilung der Botschaft (Passstelle), den Generalkonsulaten sowie bei den Honorarkonsuln Übersee persönlich beantragen. Dieser Ausweis berechtigt zur einmaligen Einreise nach Deutschland und ist maximal einen Monat gültig. Bei Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt: 2 Passfotos Identitätsnachweis (Führerschein etc.) mit Lichtbild oder Kopie des Passes/Personalausweises (andernfalls muss die Identität des Antragstellers unter Einschaltung deutscher Behörden festgestellt werden) polizeiliche Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige Muss der Reiseausweis nach Deutschland im Notfall außerhalb der Dienstzeiten ausgestellt werden, kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst der nächstgelegenen Auslandsvertretung mit Hilfe des Konsularfinders. Kann die Identität des Antragstellers außerhalb der Dienstzeiten der Botschaft nicht verifiziert werden, kann eine Ausstellung des Reiseausweises erst am nächsten Arbeitstag erfolgen. WOHNSITZÄNDERUNG IM REISEPASS Gilt nicht als konsularische Einschreibung! -gebührenfrei – mit Termin oder per Post Vorzulegen sind: ausgefülltes Antragsformular, gültiger Pass, aktueller Wohnsitznachweis (s.o.). Wenn der im Pass eingetragene Wohnsitz in Deutschland liegt, außerdem die Abmeldebestätigung. Bei Übersendung per Post einen Scheck über 7,00 € sowie einen an sich selbst adressierten eingeschriebenen Rückumschlag: Für den Amtsbezirk Lyon und Bordeaux einen mit 7,00 € an sich selbst adressierten eingeschriebenen Rückumschlag, die Zahlung per Scheck ist beim GK Bordeaux NICHT möglich. Für Übersendungen nach Übersee sind Portoauslagen iHv 10,50 € zu begleichen. ANTRAGSTELLUNG BEIM HONORARKONSUL Sollte das persönliche Erscheinen in der berufskonsularischen Auslandsvertretung wegen der Entfernung zu Ihrem Wohnsitz nicht möglich sein, so können Sie über einige unserer Honorarkonsuln auch einen vorläufigen Reisepass beantragen (ein Jahr gültig und für visafreie Reisen in die USA nicht geeignet). Den für Ihr Département zuständigen Honorarkonsul finden Sie hier. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen (in den Überseegebieten auch länger). Die Honorarkonsuln in Toulouse, Guadeloupe, Nizza, Bastia, Monaco, Nouméa, Rennes, Montpellier und La Réunion sind zusätzlich mit Fingerabdruckscannern ausgestattet und können auch Anträge für biometrische Reisepässe entgegennehmen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich um mindestens eine Woche, es werden zusätzliche Gebühren fällig (bitte beachten Sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt). D. Gebühren GEBÜHREN Mit Wohnsitz im Amtsbezirk und in Deutschland abgemeldet Ohne Wohnsitz im Amtsbezirk oder in Deutschland noch gemeldet Reisepass bis 24 Jahre 58,50 € / ab 24 Jahre 80,00 € bis 24 Jahre 96,00 € / ab 24 Jahre 139,00 € Reisepass 48 Seiten bis 24 Jahre 80,50 € /ab 24 Jahre 102,00 € bis 24 Jahre 118,00 € / ab 24 Jahre 161,00 € EXPRESS-Zuschlag 32,00 € Vorläufiger Reisepass 39,00 € 65,00 € Kinderreisepass 26,00 € € 39,00 € Personalausweis bis 24 Jahre 52,80 € (6 Jahre gültig) / ab 24 Jahre 58,80 € (10 Jahre gültig) bis 24 Jahre 65,80 € (6 Jahre gültig) / ab 24 Jahre 71,80 € (10 Jahre gültig) Auslagen für Direktzusendung PIN durch Bundesdruckerei 1,00€ Auslagen für Direktzusendung PIN durch Bundesdruckerei 1,00€ Weitere Gebühren Personalausweis Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres: gebührenfrei Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 12,00€ Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei Ändern der PIN im Konsulat (z. B. PIN vergessen): 12,00€ Anschriftenänderung: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 12,00 € Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter 21,00 € Reiseausweis als Passersatz falls Rücksprache mit deutschen Behörden erforderlich: Auslagenpauschale 5,00 € Ausstellung im Notfall außerhalb der Dienstzeiten 29,00 €. Wohnsitzänderung gebührenfrei, aber ggf. Versandkosten Portokosten Zusendung Pass France Métropolitaine: 8,00 € / Départements d'outre-mer: 10,50 € * akzeptierte Kreditkarten: Visa (Carte Bleue) oder Mastercard Bezahlung per Scheck in Paris und Bordeaux nicht möglich Bitte beachten: bei den Honorarkonsuln ist eine Bezahlung mit Kreditkarte NICHT möglich, jedoch die Zahlung per Scheck Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc