- Karate Dojo Renshin Marl e. V.

Aufnahmeantrag
Karate Dojo Renshin Marl e. V.
Abteilung „fight2bfit-kids“
Jörg Kerschek (1. Vorsitzender), Tel.: 02365/3836845
Vereinsanschrift: Veit-Stoß-Str. 8, 45768 Marl
www.karate-renshin-marl.de
E-Mail: [email protected]
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im „Karate Dojo Renshin Marl e. V.“ – Abt. fight2bfit-kids
zum___________.
Beitrag (monatlich)
16,00 €
Einmalige Aufnahmegebühr 10,00 €
(Abbuchung vierteljährlich)
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt sechs Monate. Eine Kündigung muss drei Wochen vor Ende der
Mitgliedschaft schriftlich erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere drei
Monate.
Der Verein ist zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein Mitglied sich ungebührlich
verhält oder mutwillig Vereinseigentum beschädigt oder zerstört.
Die Beitragserhebung erfolgt ausschließlich im Einzugsverfahren (bitte dafür unbedingt beigefügte
Einzugsermächtigung ausfüllen) und wird jeweils zu Beginn eines Quartals im Voraus vorgenommen.
Gebühren des Geldinstitutes, die durch Rückbuchungen entstehen, trägt der Verursacher!
Angaben zum Mitglied
Name:
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Vorname: _________________________
Straße: _________________________
Ort:
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Geb.:
E-Mail
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Angaben zum Antragsteller
Name:
_________________________
Vorname: _________________________
Straße: _________________________
Ort:
_________________________
Telefon: _________________________
E-Mail:
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SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige den o. g. Verein, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom
Karate Dojo Renshin Marl e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten
dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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Name, Vorname (Kontoinhaber)
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Anschrift
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Kreditinstitut (Name und BIC)
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IBAN
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Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
Die allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages:
1. Rechte des Mitgliedes:
Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer am Training „fight2bfit-kids“ teilzunehmen. Die Rechte des Nutzers aus diesem
Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Pflichten des Mitgliedes:
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige
Schäden unverzüglich anzuzeigen. Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten. Der Nutzer haftet für sämtliche durch ihn
verursachte Schäden.
3. Gesundheit:
Die Sportgesundheit des Mitglieds wird bestätigt. Im Zweifelsfalle sollte ein Arzt konsultiert werden.
4. Haftung:
Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgen auf eigene Gefahr.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Karate Dojo Renshin Marl e. V., und deren Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung
übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen.
Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, bewirkt durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden.
5.Öffnungszeiten:
fight2bfit-kids behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es aus
Gründen, die das Trainerteam nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, die Leistungen zu erbringen, so sind
Schadensersatzansprüche des Mitgliedes ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Der
Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Versäumte Unterrichtsstunden und gesetzliche Feiertage
gehen zu Lasten des Mitgliedes. Während der Schulferien findet das Training in eingeschränktem Umfang nach vorheriger Absprache
statt.
6.Veränderungen:
Das Mitglied verpflichtet sich alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen Bank- und Anschriftenänderung,
7.Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so
weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Das Mitglied erkennt durch seine
Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an. Gerichtsstand ist Marl.
Datum
Unterschrift des Erziehungsberechtigten