Aufnahmeantrag Karate Dojo Renshin Marl e. V. Abteilung „fight2bfit-kids“ Jörg Kerschek (1. Vorsitzender), Tel.: 02365/3836845 Vereinsanschrift: Veit-Stoß-Str. 8, 45768 Marl www.karate-renshin-marl.de E-Mail: [email protected] Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im „Karate Dojo Renshin Marl e. V.“ – Abt. fight2bfit-kids zum___________. Beitrag (monatlich) 16,00 € Einmalige Aufnahmegebühr 10,00 € (Abbuchung vierteljährlich) Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt sechs Monate. Eine Kündigung muss drei Wochen vor Ende der Mitgliedschaft schriftlich erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere drei Monate. Der Verein ist zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein Mitglied sich ungebührlich verhält oder mutwillig Vereinseigentum beschädigt oder zerstört. Die Beitragserhebung erfolgt ausschließlich im Einzugsverfahren (bitte dafür unbedingt beigefügte Einzugsermächtigung ausfüllen) und wird jeweils zu Beginn eines Quartals im Voraus vorgenommen. Gebühren des Geldinstitutes, die durch Rückbuchungen entstehen, trägt der Verursacher! Angaben zum Mitglied Name: _________________________ Vorname: _________________________ Straße: _________________________ Ort: _________________________ Geb.: E-Mail _________________________ _________________________ Angaben zum Antragsteller Name: _________________________ Vorname: _________________________ Straße: _________________________ Ort: _________________________ Telefon: _________________________ E-Mail: _________________________ SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den o. g. Verein, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Karate Dojo Renshin Marl e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. ………………………………………………………………………………………………….. Name, Vorname (Kontoinhaber) ………………………………………………………………………………………………….. Anschrift ………………………………………………………………………………………………….. Kreditinstitut (Name und BIC) …..……………………………………………………………………………………………… IBAN ………………………………………………………………………………………………….. Datum Unterschrift des Kontoinhabers Die allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages: 1. Rechte des Mitgliedes: Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer am Training „fight2bfit-kids“ teilzunehmen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. 2. Pflichten des Mitgliedes: Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten. Der Nutzer haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden. 3. Gesundheit: Die Sportgesundheit des Mitglieds wird bestätigt. Im Zweifelsfalle sollte ein Arzt konsultiert werden. 4. Haftung: Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgen auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Karate Dojo Renshin Marl e. V., und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden. 5.Öffnungszeiten: fight2bfit-kids behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es aus Gründen, die das Trainerteam nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, die Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Mitgliedes ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Der Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Versäumte Unterrichtsstunden und gesetzliche Feiertage gehen zu Lasten des Mitgliedes. Während der Schulferien findet das Training in eingeschränktem Umfang nach vorheriger Absprache statt. 6.Veränderungen: Das Mitglied verpflichtet sich alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen Bank- und Anschriftenänderung, 7.Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an. Gerichtsstand ist Marl. Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten
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