Amtl.Bek., Endgültiges Wahlergebnis der

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Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Rosenthal
Amtliche Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses und der gewählten Bewerber
anlässlich der Kommunalwahl 2016 für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Rosenthal
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Rosenthal hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 das
endgültige Wahlergebnis für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosenthal
beschlossen.
Wahlberechtigte:
Wählerinnen und Wähler gesamt:
Zahl der ungültigen Stimmzettel:
1.784
957
26
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe, was zu
folgender Sitzverteilung führt:
Stimmen
Christlich Demokratische Union - CDU
Freie Demokratische Partei – FDP
Bürgerliste Roda – BLR
Gesamt:
5.966
3.355
3.710
13.031
Sitzverteilung
7
4
4
15
Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden in die Stadtverordnetenversammlung gewählt:
Gewählte
Bewerber
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
Partei oder
Wählergruppe
Herr Dirk Golde
Herr Dr. Carsten Nordmann
Herr Klaus Schleiter
Herr Dieter Wegener
Herr Thomas Hiepe
Frau Nicole Kahler
Herr Stefan Jakob
Herr Konrad Trust
Herr Erich Kirchhainer
Frau Teresa Laukel
Herr Dr. Wolfgang Lay
Herr Dieter Angersbach
Frau Antje Schleiter
Herr Friedrich W. Petrat
Frau Simone Berghöfer-Hoffman
CDU
FDP
CDU
CDU
CDU
BLR
CDU
FDP
CDU
FDP
FDP
BLR
CDU
BLR
BLR
Stimmenzahl
816
811
680
670
662
654
555
555
527
499
471
425
418
379
372
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Nach § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises
binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des
Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn
ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte,
unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Am Rathaus 2,
35119 Rosenthal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach
Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rosenthal, 08.03.2016
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Rosenthal
Schäfer