Seite 1 von 2 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Rosenthal Amtliche Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses und der gewählten Bewerber anlässlich der Kommunalwahl 2016 für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosenthal Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Rosenthal hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 das endgültige Wahlergebnis für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosenthal beschlossen. Wahlberechtigte: Wählerinnen und Wähler gesamt: Zahl der ungültigen Stimmzettel: 1.784 957 26 Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe, was zu folgender Sitzverteilung führt: Stimmen Christlich Demokratische Union - CDU Freie Demokratische Partei – FDP Bürgerliste Roda – BLR Gesamt: 5.966 3.355 3.710 13.031 Sitzverteilung 7 4 4 15 Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden in die Stadtverordnetenversammlung gewählt: Gewählte Bewerber 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) Partei oder Wählergruppe Herr Dirk Golde Herr Dr. Carsten Nordmann Herr Klaus Schleiter Herr Dieter Wegener Herr Thomas Hiepe Frau Nicole Kahler Herr Stefan Jakob Herr Konrad Trust Herr Erich Kirchhainer Frau Teresa Laukel Herr Dr. Wolfgang Lay Herr Dieter Angersbach Frau Antje Schleiter Herr Friedrich W. Petrat Frau Simone Berghöfer-Hoffman CDU FDP CDU CDU CDU BLR CDU FDP CDU FDP FDP BLR CDU BLR BLR Stimmenzahl 816 811 680 670 662 654 555 555 527 499 471 425 418 379 372 Seite 2 von 2 Nach § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Am Rathaus 2, 35119 Rosenthal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Rosenthal, 08.03.2016 Der Gemeindewahlleiter der Stadt Rosenthal Schäfer
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