- ExportManager

ExportManager
Ausgabe 2 | 9. März 2016
www.exportmanager-online.de
Ausgewählte Informationen für Exportverantwortliche
Schwerpunktthema dieser Ausgabe: Ostasien
China landet sanft | Nachbarn leiden | Wandel
­bietet Chancen | Neue Möglichkeiten in Vietnam | Finanzierung von Iran-Geschäften | Textilimporte
finanzieren | Neuer Unionszollkodex im Mai | Entziehung vermeiden | Präferenzabkommen nutzen
2 | ExportManager
D
er Nationale Volkskongress berät
den neuen Fünfjahresplan für Chi-
Ausgabe 2 | 9. März 2016
Themen
nas Wirtschaft. Das Wachstumstempo
nimmt ab, doch der Strukturwandel
­bietet auch neue Chancen. Deutsche
Unternehmen sollten die Weichen stellen, um sich gegenüber den asiatischen
Konkurrenten zu behaupten. Die haben
gerade eine transpazifische Partnerschaft mit den USA vereinbart.
Verkaufen
➤➤ China landet sanft dank Binnennachfrage Christoph Witte, Direktor Deutschland,
Credimundi, Member of the Credendo Group
3
wicklung in China ein, blickt aber auch
auf den Iran und den Auftritt des Partnerlandes USA auf der Hannovermesse.
Der neue Unionszollkodex ist ein weiterer Schwerpunkt, dessen Auswirkungen
auf besondere Verfahren und die
­Entziehung aus der Zollüberwachung
Vernetzen
➤➤ Finanzierungshürden im Iran-Geschäft fallen
Gunther Schilling, Leitender Redakteur ­
ExportManager, FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH
➤➤ US-Präsident Obama eröffnet HANNOVER MESSE
Dr. Jochen Köckler, Vorstandsmitglied,
Deutsche Messe AG
7
8
beachtet werden sollten.
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Finanzieren
➤➤ Chinas Reformen – neue Chancen
für Unternehmer?
Weijun Yin, Senior Regional Manager Financial
Institutions, BHF-BANK Aktiengesellschaft
14
Liefern
➤➤ Chinas Nachbarn von Nachfrageschwäche betroffen 5
Gunther Schilling, Leitender Redakteur ­
ExportManager, FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH
Die vorliegende Ausgabe des Export­
Managers geht auf die aktuelle Ent-
➤➤ Textilimporte bankenunabhängig finanzieren
Dirk Oliver Haller, Vorstandsvorsitzender,
DFT Deutsche Finetrading AG
10
➤➤ Neue Entwicklungen in China bieten auch Chancen 12
Sebastian Rohloff, Senior Expert China/Renminbi,
Deutsche Bank AG
➤➤ Neue Möglichkeiten durch TPP in Vietnam
Oliver Massmann, Kanzlei Duane Morris, ­Vietnam,
Christine Heinze, Director, Bayerische Landesbank
16
➤➤ Präferenzen nutzen, Wettbewerbsvorteile sichern 18
Corinna Tamminga, Beraterin für Zoll und
­Außenwirtschaft, dbh Logistics IT AG
➤➤ Der neue Unionszollkodex (UZK) –
alles neu im Mai?
Axel Krause, Rechtsanwalt und ­
Diplom-Finanzwirt (Zoll), Graf von Westphalen,
Marian Niestedt, Rechtsanwalt und Partner,
Graf von Westphalen
21
➤➤ Entziehen aus Zollüberwachung jetzt und künftig 24
PD Dr. Harald Hohmann, Rechtsanwalt,
Hohmann Rechtsanwälte,
Serkan Deniz, angestellter Anwalt, ­
Hohmann Rechtsanwälte
Strategische Partner und Impressum
27
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Ausgabe 2 | 9. März 2016
China landet sanft dank Binnennachfrage
Christoph Witte
Direktor Deutschland,
Credimundi, Member of the
Credendo Group
China befindet sich im wirtschaftlichen Übergang; die Ära zweistelliger Wachstumsraten ist vorüber. Die Verschlechterung der
­makroökonomischen Indikatoren legt nahe, dass sich die strukturelle „sanfte Landung“ vertiefen könnte. China verfügt jedoch
über robuste Fundamentaldaten und eine geringe Auslandsverschuldung, außerdem über umfangreiche Währungsreserven und
eine hohe Sparquote, um widrigen Bedingungen standzuhalten.
[email protected]
Die konjunkturellen Aussichten werden
durch die Risiken einer Korrektur auf dem
Immobilienmarkt, finanzielle Instabilität,
ein umfangreiches Schattenbankensystem sowie eine erhebliche Gesamtverschuldung getrübt. Diese systemischen
Faktoren sind eine schwere Bürde und
dämpfen zwangsläufig das Wachstumspotential (auf unter 6,5%), insbesondere
da die weiterhin bestehende industrielle
Überproduktion und die schwächere Auslandsnachfrage die Deflation verstärken.
Die Vertrauenskrise, die durch den Börsencrash und die überraschende Abwertung des Renminbi (CNY) im Sommer verschärft wurde, zeigt sich in zunehmenden
Kapitalabflüssen, starkem Abwertungsdruck auf den Renminbi und einer untergrabenen Glaubwürdigkeit der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh).
Wir schätzen sowohl das kurzfristige als
auch das mittel- bis langfristige politische
Risiko weiterhin als gering ein, in Kategorie 1 bzw. 2 auf einer Skala von 1 bis 7. Die
innenpolitische Stabilität unter der Herr-
© Senohrabek/iStock/Thinkstock/Getty Images
Warnsignale dämpfen Ausblick
Dem wirtschaftlichen Aufstieg Chinas folgt ein leichter Sinkflug – die Politik steuert wirksam dagegen.
schaft der KPCh ist ein risikominimierender Faktor, während Chinas nationalistische Außenpolitik wiederholt zu Spannungen um die umstrittenen Inseln im
Südchinesischen Meer führt. Trotz des
Widerstands vieler einflussreicher Interessenvertreter ist ein starker Präsident Xi
Jinping zur Durchführung von Reformen
entschlossen, besonders der anhalten-
den, großen Antikorruptionskampagne,
um die Legitimität der KPCh zu erhalten.
Obwohl die wirtschaftliche Liberalisierung und der Privatsektor weiter gefördert werden sollen, dürfte der Staat in
wichtigen und strategischen Wirtschaftsbereichen weiterhin eine dominierende
Rolle spielen. Das unsichere Rechtssystem
und die geringe wirtschaftliche Dynamik
beeinträchtigen das Geschäftsumfeld,
was der wesentliche Faktor für das hohe
wirtschaftliche Risiko Chinas ist (Kategorie C auf einer Skala von A bis C). Zahlungsrückstände und -ausfälle haben
zugenommen und werden weiter steigen,
insbesondere in Sektoren mit Überproduktion (z.B. Immobilienmarkt, Bergbau,
Stahl), da die untragbare implizite Staatsgarantie nicht von Dauer sein dürfte.
Konjunktur braucht Stützung
Seit 2012 befindet sich die chinesische
Volkswirtschaft nach Jahrzehnten mit
zweistelligen Wachstumsraten in einem
Umbau. Im kommenden Jahrzehnt werden sich der private Verbrauch und
Dienstleistungen – die bereits den größten Anteil am BIP erwirtschaften – zu den
wichtigsten Wachstumstreibern entwickeln, während die Investitionen langsam
ihren untragbar hohen Anteil von über
45% des BIP verringern werden. Bis zum
Ausgleich ist es noch ein langer Weg. Der
Rückgang des Wirtschaftswachstums
erregt daher zunehmend Besorgnis, nicht
➤
nur in China, sondern auch in vielen
Schwellenländern, die von der sinkenden
Nachfrage Chinas nach Rohstoffen betroffen sind. Die derzeitige Wachstumsschwäche könnte daher noch deutlicher ausfallen als das offiziell angegebene 25-JahresTief von 6,9% im Jahr 2015. Eine Reihe von
Indikatoren, von Bergbau und verarbeitender Industrie bis zu Handelsströmen,
zeigt den niedrigsten Wert seit der Krise
2008/2009. Hinzu kommen ein starker
Rückgang der Rohstoffpreise, ein knapperes Kreditangebot und Deflationsdruck.
Diese Faktoren lassen tatsächlich tendenziell einen stärkeren BIP-Rückgang erwarten.
Entsprechend hat die chinesische Regierung eine Reihe von Maßnahmen zur Stimulierung der Wirtschaft ergriffen, um
eine harte Landung zu vermeiden. Peking
verfolgt eine akkommodierende Politik
mit mehrfachen Senkungen der Zins- und
Reservesätze auf der geldpolitischen Seite
sowie einer starken Aufstockung der
öffentlichen Ausgaben und Infrastrukturinvestitionen der Zentralregierung (z.B.
Transport, Energie, Wasser, erneuerbare
Energien). Darüber hinaus hat China Mitte
August 2015 überraschend den Renminbi
(CNY) um 3% gegenüber dem US-Dollar
abgewertet, um die chinesischen Exporte
zu stützen, die von der schwachen Nachfrage aus den Industrieländern beeinträchtigt sind. Obwohl der Renminbi
bereits unter Abwertungsdruck stand,
bestätigt ein solcher Schritt die Bedenken
bezüglich der schwachen Wirtschaftsdy-
Ausgabe 2 | 9. März 2016
namik und der Schwierigkeiten der Regierung, die Wirtschaft zu stabilisieren. De
facto verlängert das Vorgehen den Übergangsprozess.
Der Renminbi ist nach einer langen Phase
der stetigen Aufwertung keine sichere
Wette mehr. Die chinesischen Behörden
haben sich verpflichtet, den Marktkräften
bei der Wechselkursfindung eine größere,
wenn auch weiterhin gesteuerte, Rolle zu
überlassen. Entsprechend wird der Renminbi im Kontext des aktuellen wirtschaftlichen Abschwungs weiter abwerten, wenn auch langsam. Voraussetzung
ist, dass die Zentralbank weiterhin umfassend Währungsreserven verkauft, um den
Wechselkurs und die Aktienmärkte zu
stützen, eine Kapitalflucht zu bremsen
und einen Währungskrieg mit den asiatischen Partnern zu vermeiden.
Krisenabwehr durch Devisenpolster
China verfügt noch über Spielraum zur
Abwehr einer Wirtschaftskrise. Das Land
besitzt die weltweit größten Währungsreserven (seit Sommer 2014 allerdings in
einem konstanten Abwärtstrend) und
weist eine positive Zahlungsbilanz mit
einem permanenten Leistungsbilanzüberschuss (3% des BIP) auf. Dieser wird
gestützt von geringeren Rohstoffimporten (China ist beispielsweise der weltweit
größte Ölimporteur) und einem billigeren
Renminbi, der den Export der Überschussproduktion aus Sektoren mit Überkapazitäten fördert.
Jedoch verschlechtert sich die Kapitalbilanz Chinas rapide durch die Kapitalflucht
internationaler Banken und chinesische
Konzerne, die ihre auf US-Dollar lautenden
Schulden tilgen aufgrund des Abwärtstrends des Renminbi und der wirtschaftlichen Unsicherheit. Auch die FDI-Abflüsse
aus China sind erheblich und dürften bald
die Zuflüsse überwiegen. Hierzu trägt
auch die globale Expansion chinesischer
Staatsunternehmen bei. Beispiele sind riesige Infrastrukturprojekte, insbesondere
der langfristig vorgesehene Ausbau des
„Silk Road Economic Belt” (Landverbindung zwischen China und Europa).
Hohe Verschuldung belastet
Sorge bereitet den chinesischen Behörden vor allem die hohe Gesamtverschuldung des Landes, die die Wachstumsperspektiven trübt. Der Schuldenstand ist seit
2008 von 150% des BIP bis heute auf
250% des BIP explodiert. Insbesondere
Immobilienunternehmen, Staatsunternehmen in Sektoren mit Überkapazitäten
sowie Kommunalregierungen haben sich
hoch verschuldet. Konjunkturmaßnahmen sind daher nur begrenzt wirksam,
solange die wirtschaftlichen Exzesse nicht
strukturell bekämpft werden. Da die Verschuldung weitgehend intern und vom
öffentlichen Sektor getragen ist und
China über eine starke außenwirtschaftliche Position verfügt, ist das Risiko einer
Schuldenkrise gering. Dennoch steigen
die Ausfallrisiken, und langfristig besteht
die Gefahr, dass die Schuldenspirale sich
fortsetzt, das heißt neue Schulden überwiegend für die Tilgung bestehender Kredite aufgenommen werden.
Peking hat Finanzreformen eingeleitet,
um die hohe kommunale Verschuldung in
den Griff zu bekommen, die den größten
Anteil an der Staatsverschuldung ausmacht (rund 40% des BIP), er ist weit
höher als der Anteil der Zentralregierung
(16,8%). Angesichts sinkender Landverkäufe und damit verbundener geringerer
Einnahmen wurde Kommunalregierungen die Ausgabe von Anleihen genehmigt (durch eine Gesetzesänderung ist
die Rettung durch den Staat theoretisch
nicht mehr implizit gegeben). Diese können daher von umfangreichen Schuldenumwandlungen in langfristige, niedrig
verzinste Anleihen profitieren. Restrukturierung der lokalen Verschuldung ist
gleichzusetzen mit einer Rettung durch
die großen staatlichen Banken (SOCB).
Zugleich wird die Rolle dieser „Policy
Banks“ in der schwächelnden chinesischen Volkswirtschaft angesichts einer
nachlassenden Kreditnachfrage der
Unternehmen (die Schulden abbauen)
und Kommunalregierungen (die auch von
der Antikorruptionskampagne betroffen
sind) bei Investitionen in kommunale Infrastrukturprojekte (z.B. Wohnungsbau)
und der Wachstumsförderung gestärkt.
Die ausführliche Länderstudie China
mit zusätzlichen Grafiken steht
zum kostenlosen Download unter
www.credimundi.de bereit.
➤
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Ausgabe 2 | 9. März 2016
Chinas Nachbarn von Nachfrageschwäche betroffen
Rund um das Ostchinesische Meer bauen sich nicht nur politische Spannungen auf, auch wirtschaftlich läuft die Zusammenarbeit zwischen China und seinen Nachbarn nicht mehr rund. Betroffen vom Rückgang der chinesischen Nachfrage seit 2015,
­versuchen Japan, Südkorea und Taiwan die Binnennachfrage anzukurbeln. Eine aktuelle Analyse von Atradius sieht immerhin
gewisse Erholungstendenzen und relative Stabilität.
chen Risiken im Reich der Mitte erhöht.
Gleichzeitig greift der Strategiewechsel
der Regierung, der eine Stärkung des
Konsums auf Kosten des Exports und der
Investitionen vorsieht. In ihrem aktuellen
Wirtschaftsausblick Asien-Pazifik rechnen die Analysten von Atradius nur
noch mit einer Wachstumsrate von
6,3% für die chinesische Wirtschaft im laufenden Jahr.
Im jüngsten Zahlungs­
moralbarometer für die
Region registrier te
Atradius eine Zunahme von Liquiditätsschwierigkeiten, die
62% der in China
befragten Unternehmen als Grund für
längere Zahlungszeiträume ihrer Kunden nannten. Im re-
gionalen Durchschnitt führten 46,3% der
Unternehmen diese Ursache an. „Die
Neuausrichtung der chinesischen Wirtschaft hat signifikante Auswirkungen auf
die Asien-Pazifik-Region sowie die Weltwirtschaft insgesamt“, sagt Andreas
Tesch, Chief Market Officer bei Atradius.
„Dies spiegelt sich in sinkenden Handelsvolumina wider, vor allem in den aufstrebenden Volkswirtschaften.“
Taiwan senkt die Zinsen
Taiwan wird den bisherigen Annäherungskurs an das Festland wohl nicht
mehr fortsetzen. Die Wahl der DPP-Kandidatin Tsai Ing-wen zur neuen Präsidentin
dürfte das Verhältnis zur Volksrepublik
China schwieriger gestalten. Die Lieferungen auf das Festland hatten bereits 2015
unter dem dortigen Importrückgang
gelitten. Insgesamt sanken die Exporte
Taiwans um 0,1%.
Wachsende Konkurrenz der technologisch aufholenden Produzenten auf dem
Festland und die handelspolitische Isolation erschweren den Auslandsabsatz Taiwans.
gunther.schilling@
frankfurt-bm.com
Für 2016 erwarten die Analysten von Atradius eine Belebung der Nachfrage und
einen Anstieg der Exporte um 1,7%. Die
Wachstumsrate des realen BIP soll von
1,0% im Vorjahr auf 2,0% zulegen. Ausschlaggebend für die konjunkturelle Bele-
„Die Neuausrichtung der chinesischen Wirtschaft hat signifikante
Auswirkungen auf die Asien-­
Pazifik-Region sowie die Welt­
wirtschaft insgesamt.“
bung dürften jedoch die Zinssenkungen
der Zentralbank zum Jahresende 2015
sein, die die Finanzierung zusätzlicher
Investitionen erleichtern. Die Unternehmen der Insel leiden jedoch nicht nur
unter der geringeren Nachfrage Chinas.
Auch die wachsende Konkurrenz der
technologisch aufholenden Produzenten
auf dem Festland sowie die handelspolitische Isolation der international kaum
anerkannten Inselrepublik erschweren
den Auslandsabsatz. Japan, Südkorea und
China haben mittlerweile zahlreiche bi-
➤
© KUO CHUN HUNG/iStock/Thinkstock/Getty Images
Chinas Wirtschaft hat auf die Bremse
getreten. Überkapazitäten, hohe Verschuldung und zunehmende Zahlungsverzögerungen haben die wirtschaftli-
Gunther Schilling
Leitender Redakteur
­ExportManager,
FRANKFURT BUSINESS MEDIA
6 | ExportManager | Verkaufen
Südkorea erhöht die
Staatsausgaben
Südkorea machte im vergangenen Jahr
die geringere Nachfrage nach Kraftfahrzeugen und Halbleitern in China zu schaffen. Zudem fiel das Land in der preislichen
Konkurrenz gegen Japan zurück, da der
japanische Yen gegenüber dem koreanischen Won abwertete. Dies ließ 2015
Exporte und Industrieproduktion sinken.
„Japan konnte die Nachfrage­
schwäche der Binnenwirtschaft
2015 durch Exportzuwächse
­ausgleichen, da der japanische
Yen gegenüber den Währungen
wichtiger Konkurrenten wie
­Südkorea abwertete.“
Für 2016 rechnen die Analysten von Atradius mit einer BIP-Wachstumsrate von
2,5%. Dabei ersetzt die höhere Staatsnachfrage die geringeren Exportzuwächse. Die aktive Rolle des Staates hat
einen handfesten finanziellen Hintergrund: Während die privaten Haushalte
hochverschuldet sind (160% des verfügbaren Einkommens), beträgt die Staatsschuld nur 36% des BIP. Weitere wirtschaftspolitische Maßnahmen sind die
Reform der Firmenkonglomerate (Chae-
bol), die Deregulierung des Arbeitsmarktes und des Dienstleistungssektors sowie
die Unterstützung kleinerer und mittelständischer Unternehmen.
Japan setzt auf
Abwertungseffekte
IST DIE AUFSTELLUNG DER
MANNSCHAFT ENTSCHEIDEND.
IN EINER WELT IM WANDEL
Japan konnte die Nachfrageschwäche der
Binnenwirtschaft 2015 durch Exportzuwächse teilweise ausgleichen, da der
japanische Yen gegenüber den Währungen wichtiger Konkurrenten wie Südkorea abwertete. Dieser Effekt läuft 2016
aus, wird aber wohl durch eine Erholung
des privaten Konsums kompensiert. Die
Analysten von Atradius erwarten eine
leichte Konjunkturbelebung mit einem
Plus von 1%.
Japan hat in den vergangenen Jahren alle
wirtschaftspolitischen Stimulierungsinstrumente genutzt, um die Konjunktur
anzukurbeln. Die Staatsverschuldung
liegt inzwischen bei 225% des BIP, die
Geldpolitik überschwemmt das Finanzsystem mit billigem Geld. Dadurch entstehen kurzfristige Wachstumsimpulse, auf
lange Sicht empfehlen die Analysten von
Atradius jedoch eine Flexibilisierung des
Arbeitsmarktes und einen Abbau der
Schutzwälle für die einheimische Landwirtschaft und das Gesundheitswesen.
Ausführliche Länderberichte stehen
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und multilaterale Freihandelsabkommen,
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Ausgabe 2 | 9. März 2016
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7 | ExportManager | Vernetzen
Ausgabe 2 | 9. März 2016
Finanzierungshürden im Iran-Geschäft fallen
Gunther Schilling
Leitender Redakteur
­ExportManager,
FRANKFURT BUSINESS MEDIA
Seit dem 1. März ist das Target-II-Clearing wieder möglich, bereits am 17. Februar wurden die iranischen Banken an das SWIFT-­
System angeschlossen. Nun fehlt es noch am bilateralen Austausch der RMA-Schlüssel, um zumindest eine erste Grundlage für
Finanzbeziehungen zu schaffen. Dr. Michael Kostuj, Leiter Vertrieb Außenhandelsfinanzierung der Helaba, sieht darin erste Schritte
für die Wiederaufnahme von Geschäftsbeziehungen mit dem Iran – in einem aber nach wie vor noch schwierigen Umfeld.
Hohe Deckungs­summen erwartet
Ingo Schwutke, Underwriting Head of
Unit – Iran, Euler Hermes, wies auf
die im Vergleich zu Italien
und Frankreich wesentlich
höheren Forderungen hin.
Über 500 Mio EUR habe der
iranische Staat gegenüber
Deutschland garantiert.
Auch müssten erst die Zah-
Korrespondenzbanken nötig
Über 200 Korrespondenzbanken in 50
Ländern verfüge seine Bank bereits,
berichtete Mansour Tafazoli, CEO der Parsian Bank. In Deutschland seien bislang
jedoch nur Sparkassen und Landesbanken bereit, normale Bankbeziehungen
einzugehen. Auch Seyed Ahmad Taheri,
CEO der Saman Bank, beklagte die mangelnde Kooperationsbereitschaft deutscher Banken. Seine Bank sei in Landwirtschaft und Pharmazie aktiv. Man solle
doch zu normalen Usancen zwischen
Banken zurückkehren. Seine Bank habe
hohe Summen in die Erfüllung von internationalen Standards wie die Verhinderung von Geldwäsche (AML-Compliance)
investiert. Die privaten Banken seien auf
die Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen gut vorbereitet.
Finanztransfers in den Iran
sind möglich, Zahlungen sollten
auf Euro lauten.
US-Sanktionen behindern
Wasser in den Wein goss Herbert Zerwas,
Partner von PwC, der an die notwendige
Prüfung der wirtschaftlichen Situation der
Banken und die aus den USA drohenden
Sanktionen erinnerte. Daher hielten sich
die Geschäftsbanken mit Verbindungen
zu den USA zurück. Schließlich seien nach
wie vor viele Beschränkungen in Kraft.
Allerdings würden die Bestimmungen der
zuständigen US-Behörde OFAC gerade
präzisiert und der Handlungsspielraum
abgesteckt. Dr. Michael Kostuj wies darauf
hin, dass auch Sparkassen ohne Niederlassung in den USA jedes Geschäft auf
sanktionsrelevante Aspekte prüfen müssten. Auf den Gebrauch des US-Dollar
sollte man bei Iran-Geschäften verzichten, ergänzte Afkhami. Üblich sei die Fakturierung in Euro.
© selensergen/iStock/Thinkstock/Getty Images
Dr. Ali Ashraf Afkhami, Vorstandschef der
Bank of Industry and Mines, erinnerte auf
dem Wirtschaftsforum Iran am 4. März in
Frankfurt am Main daran, dass Akkreditive seit dem Implementation Day am 16.
Januar möglich seien. Die Europäisch-Iranische Handelsbank habe schon Akkreditive erhalten. Mit den staatlichen Exportkreditversicherungen Italiens (SACE) und
Frankreichs (Coface) sei eine Einigung
über neue Exportdeckungen erzielt worden, die eine Ratenzahlung von Altschulden vorsehe. Mit Deutschland würde
dagegen noch immer verhandelt.
lungswege und Beziehungen deutscher
Institute zu Korrespondenzbanken im
Iran wiederhergestellt werden. Bei Euler
Hermes stehe ein eigenes Team bereit,
das auch bereits Anträge auf Ausfuhrdeckungen für den Iran bearbeite. Nur die
Finalisierung sei derzeit noch nicht möglich. Man erwarte nach Klärung der ausstehenden Fragen ein hohes Deckungsvolumen. Schwutke erinnerte an frühere
Größenordnungen von rund 2 Mrd EUR
im Jahr 2004.
➤
Exportdeckung lässt auf sich warten
gunther.schilling@
frankfurt-bm.com
8 | ExportManager | Vernetzen
Ausgabe 2 | 9. März 2016
US-Präsident Obama eröffnet HANNOVER MESSE
Dr. Jochen Köckler
Vorstandsmitglied,
Deutsche Messe AG
Der amerikanische Präsident Barack Obama wird gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel die HANNOVER MESSE 2016
eröffnen. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind 2016 das Partnerland der weltweit wichtigsten Industriemesse, die vom
25. bis zum 29. April in Hannover ausgerichtet wird. Obama wird während der offiziellen Eröffnungsveranstaltung der Messe
am Sonntag, 24. April, auftreten.
Partnerland USA
Mit dem Partnerland USA kommt die
weltgrößte Volkswirtschaft auf die HANNOVER MESSE. Führende US-Unternehmen werden ihre Lösungen für die vernetzte Industrie vorstellen. Auch das in
den USA gegründete Industrial Internet
Consortium (IIC) wird sich auf einer Sonderfläche auf der HANNOVER MESSE dar-
© goa_novi/iStock/Thinkstock/Getty Images
Die Zusage Obamas ist ein großartiges
Signal für die internationale Strahlkraft
der HANNOVER MESSE. Und das Timing ist
perfekt: Die USA haben sich im Zuge ihrer
Reindustrialisierung zu einem höchst
attraktiven Geschäftspartner für die
Industrie entwickelt und sind etwa für
den deutschen Maschinen- und Anlagenbau mittlerweile Exportmarkt Nummer 1.
Die USA sind zum ersten Mal Partnerland
der HANNOVER MESSE. Rund 250 Unternehmen aus der größten Volkswirtschaft
der Welt werden auf dem hannoverschen
Messegelände ihre Lösungen für die vernetzte Industrie vorstellen und Kontakte
zu potentiellen Geschäftspartnern aus
aller Welt knüpfen.
[email protected]
Die USA und die EU wollen mit TTIP zusammen wachsen – die geeignete Technik ist in Hannover zu sehen.
stellen. Das IIC ist eine global agierende
Organisation mit dem Ziel, die Etablierung des industriellen Internets der Dinge
zu beschleunigen. Damit kommen in Hannover alle Taktgeber der industriellen
Digitalisierung zusammen: die deutschen
Unternehmen mit Kernkompetenzen im
Maschinenbau und der Elektrotechnik,
führende US-Softwareanbieter und
Unternehmen aus China und Japan, die
ihrerseits die Vernetzung in der Industrie
vorantreiben. Daraus entstehen neue
Partnerschaften, Ideen und Lösungen auf
dem Weg hin zur Industrie 4.0.
Leitthema Vernetzung
Zur HANNOVER MESSE 2016 werden rund
5.000 Industrieunternehmen aus 70 Ländern erwartet. Im Mittelpunkt der Ausstel-
lung stehen moderne Produktions- und
Energietechnologien. „Integrated Industry – Discover Solutions“ lautet das Leitthema der HANNOVER MESSE 2016. Die
vernetzte Industrie ist keine Zukunftsvision mehr, sie ist Realität. Industrie 4.0
zieht in immer mehr Fabriken ein. Stromnetze werden zu Smart Grids weiterentwickelt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben,
müssen Unternehmen die Potentiale der
Digitalisierung jetzt erkennen und voll
ausschöpfen. Wie das geht, wird die HANNOVER MESSE 2016 zeigen.
Auf der weltweit wichtigsten Industriemesse sind Lösungen für die Digitalisierung von Fabriken und Energiesystemen
das bestimmende Thema. Wir erwarten
erstmals mehr als 100 konkrete Anwendungsbeispiele auf der Messe. Das ist
weltweit einzigartig. Auch das Partnerland USA wird die neueste Technik zur
Realisierung der Industrie 4.0 zeigen.
Damit ist die HANNOVER MESSE der
­globale Hotspot für alle Themen rund um
die Vernetzung in der Industrie. In Hannover erfahren Besucher aus dem produzierenden Gewerbe, wie sie ihre Produkti-
➤
9 | ExportManager | Vernetzen
Ausgabe 2 | 9. März 2016
Anzeige
onsanlage Schritt für Schritt zur Industrie4.0-Fabrik ausbauen.
auch um die daraus resultierenden neuen
Geschäftsmodelle.
Intelligente Energiesysteme
Ein Beispiel: Mit der „vorausschauenden
Wartung“ (Predictive Maintenance) setzen Maschinen- und Anlagenbauer auf
Sensoren, mit deren Hilfe Maschinen selbständig melden, dass sie in Kürze gewartet werden müssen. Anhand dieser Daten
kann der Anlagenhersteller dem Betreiber
Unter dem Schlagwort „Integrated
Energy“ stehen auf der HANNOVER MESSE
Lösungen für die Vernetzung der gesamten Energiekette im Mittelpunkt – von der
Erzeugung, Übertragung, Verteilung und
Speicherung bis hin zu alternativen Mobilitätslösungen.
Neue Geschäftsmodelle
In den vergangenen Jahren hat die HANNOVER MESSE den Weg in das Industrie4.0-Zeitalter gebahnt. Selten hat eine
technische Entwicklung so wirkungsvoll und schnell um sich gegriffen. Was
bisher Vision war, wurde bereits in diesem
Jahr in einsetzbaren Anlagen handfeste
Realität. Dieser Trend wird auf der kommenden HANNOVER MESSE weiter an
Fahrt aufnehmen. Dabei wird es nicht nur
um die Technologien gehen, sondern
„Die USA haben sich im Zuge ihrer
Reindustrialisierung zu einem
höchst attraktiven Geschäfts-­
partner für die Industrie entwickelt
und sind etwa für den deutschen
Maschinen- und Anlagenbau
­mittlerweile Exportmarkt
Nummer 1.“
frühzeitig Wartungsleistungen anbieten
und so sein Servicegeschäft ausbauen.
Auf der neuen Sonderfläche „Predictive
Maintenance 4.0“ machen wir deutlich:
Discover Solutions bezieht sich zum einen
auf die technologischen Lösungen, zum
anderen auf die neuen Geschäftsfelder,
die jetzt entstehen.
LÄNDERRISIKEN
2016
AKTUELLE
ENTWICKLUNGEN
IN DER WELT­
WIRTSCHAFT
28. April 2016 Coface Arena, Mainz
Ein Kongress von Coface
/ Keynotes und Panels zu wichtigen Themen im internationalen Geschäft: „Neue Risiken kennen,
vermeiden, meistern.“
/ Vorstellung aktueller Länderbewertungen von Coface
Keynote-Speaker
Prof. Dr.
Roland Franz Erben
Professor für Wirtschaftspsychologie, Hochschule für Technik Stuttgart
/ Workshops zu den Themen China, Russland, Nahost/Nordafrika, Europa und Schwellenländer unter Beteiligung kompetenter Medien- und Programmpartner
/ Forum für den Austausch mit Fachkollegen, Referenten und Beratern
/ Ausstellung führender Dienstleister für die Außenwirtschaft im sportlichen und außergewöhnlichen Ambiente des VIP-Lounge-Bereichs der Coface Arena in Mainz
Programm, Infos & Anmeldung unter: www.laenderrisiken.de
#CofaceKongress
➤
Die Welt von Energieerzeugung, Verteilung und Verbrauch war noch nie so komplex wie heute. Das Energiesystem der
Zukunft braucht immer kleinteiligere
Lösungen, die über ein intelligentes System interagieren. Strom kommt zunehmend von dezentralen Erzeugern, die es
zu vernetzen gilt. Auch Speicherung und
Verteilung von Energie müssen künftig
digital gesteuert werden. Strom- und
Datennetze verschmelzen.
10. COFACE
KONGRESS
KongressLaenderrisiken-2016_Anzeige_127x170_4c.indd 1
08.02.2016 12:33:09
10 | ExportManager | Finanzieren
Ausgabe 2 | 9. März 2016
Chinas Reformen – neue Chancen für Unternehmer?
Zu Beginn des Jahres sorgte der erneute Kursrutsch an den chinesischen Börsen weltweit für Turbulenzen an den Aktienmärkten.
Auch für die chinesischen Geldinstitute wird 2016 kein einfaches Jahr werden – Experten gehen davon aus, dass die meisten Banken
mit einem „Nullwachstum“ rechnen müssen. Trotz dieser turbulenten Zeiten können deutsche Mittelständler in China erfolgreich
sein und für sich und ihr Unternehmen neue Märkte erschließen.
den Vereinigten Staaten von Amerika der
viertgrößte Staat der Erde. China grenzt
an 14 andere Staaten und hat damit
neben Russland die meisten Nachbarlän-
der der Welt. Chinas Aufstieg vom Entwicklungsland zur seit 2010 zweitgrößten
Volkswirtschaft der Welt, nach den USA,
verlief rasant. Hatten die chinesischen
Bürger vor noch nicht einmal einer Generation kein Recht auf Privateigentum, so
ist das Land seit 2014 nach Kaufkraft sogar
die größte Volkswirtschaft der Erde.
© gustavofrazao/iStock/Thinkstock/Getty Images
Die Volksrepublik China ist mit rund 1,4
Milliarden Einwohnern das bevölkerungsreichste Land der Welt und hinsichtlich
der Fläche nach Russland, Kanada und
Mit moderner Elektronik will China den Übergang zu höherer Wertschöpfung meistern.
Die Volksrepublik China wird von der
Kommunistischen Partei Chinas regiert.
Kleinere Parteien sind zugelassen, jedoch
existiert noch immer ein Einparteiensystem. Auch nach der wirtschaftlichen Öffnung nach dem Ende der „Kulturrevolution“ sind viele Unternehmen in Staatshand, und die Regierung hat großen
Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen.
Das politische System Chinas wird deshalb von vielen westlichen Ländern weiterhin als autoritäre Diktatur eingestuft.
China will Einzelhandel und Dienst­
leistungssektor weiter ausbauen
Chinas Wirtschaft wächst derzeit so langsam wie seit 25 Jahren nicht mehr. Im
Januar 2016 fiel das Exportvolumen um
Weijun Yin
Senior Regional Manager
Financial Institutions,
BHF-BANK Aktiengesellschaft
[email protected]
11,2% gegenüber dem Vorjahresmonat,
während das Importvolumen um 18,8%
zurückging. Das einstige Entwicklungsland China, das zur zweitgrößten
­Volkswirtschaft der Welt geworden ist,
nimmt ganz offensichtlich Einfluss auf die
Weltwir tschaft, und die derzeit
geschwächte chinesische Konjunktur ist
weit über die Grenzen des Landes hinaus
zu spüren.
In den vergangenen Jahrzehnten hat
China große Investitionen im Bereich
Städtebau und Infrastruktur getätigt. Das
Land hat sich schnell entwickelt – und
schnell hoch verschuldet. Lange Zeit
setzte die chinesische Regierung in wirtschaftlicher Hinsicht fast ausschließlich
auf die Schwerindustrie mit der Folge,
dass heute enorme Überkapazitäten vorhanden sind. Diese Überproduktion hat
große Auswirkungen auf den Weltmarkt.
Chinas Erzeugnisse werden zu sehr niedrigen Preisen angeboten und nehmen
damit Einfluss auf den weltweiten Wettbewerb. Andere Exportländer seien mit
ihren Produkten auf lange Sicht nicht
mehr konkurrenzfähig und Werksschlie-
➤
11 | ExportManager | Finanzieren
Um dem weiteren Verlust der Wirtschaftskraft entgegenzuwirken, hat die chinesische Regierung sich das Ziel gesetzt, die
Wirtschaftsproduktion vermehrt auf Konsumgüter und Dienstleistungen auszurichten. Eine stärkere Marktorientierung
und ein geringerer Einfluss des Staates in
Wirtschaftsbelangen sind geplant. Auch
der 13. Fünfjahresplan der Regierung, der
im März verabschiedet wird, soll an diesen
Reformen festhalten.
Trotz alledem, und obwohl sich das Wirtschaftswachstum in China insgesamt
­verlangsamt hat – es liegt momentan
unter der Marke von 7% –, hält die Regierung an ihrem Ziel fest, die Wirtschaftsleistung bis 2020 im Vergleich zu 2010 zu
verdoppeln.
Chinas Banken –
eine Branche muss umdenken
Im Januar 2016 wurde in China ein neuer
Rekord für die Neukreditvergabe aufgestellt: ein sattes Plus von 71% gegenüber
dem Vorjahr. Dennoch klagen viele Unternehmen über den erschwerten Zugang
zu Bankkrediten. Wie kann das sein? Nur
die wenigsten Banken wagen, nichtstaatlichen Unternehmen mittel- bis langfristige Kredite zu gewähren, auch wenn
diese sehr gut aufgestellt sind. Umgekehrt erhalten Staatsunternehmen große
Kredite, die eigentlich nicht durch das
operative Geschäft bedient werden können. Grund dafür: Die staatliche Deckung
gilt als garantiert. Um dieses Ungleichgewicht zu beenden, ist eine Abschaffung
solcher Staatsgarantien notwendig. In der
Folge würden Kreditrisiken adäquat eingeschätzt und Kapital zielgerichtet dort
eingesetzt werden, wo es sinnvoll ist.
„Obwohl sich das Wirtschafts­
wachstum in China verlangsamt
hat, hält die Regierung an ihrem
Ziel fest, die Wirtschaftsleistung
bis 2020 im Vergleich zu 2010
zu ­verdoppeln.“
Jahrzehntelang konnten die chinesischen
Geschäftsbanken durch eine von der Zentralbank vorgegebene Zinsspanne quasi
risikolose, gleichbleibende Zinsmargen
festlegen. Das ändert sich nun. Banken
dürfen derzeit weitgehend frei über die
Höhe der Zinsen (Haben- und Sollseite)
bestimmen und miteinander konkurrieren. Das führt dazu, dass kleinere Banken
meist höhere Habenzinsen und niedrigere Sollzinsen als Großbanken anbieten,
um Bestandskunden an sich zu binden.
Einige Kleinbanken bieten zudem sehr
lukrative Konditionen mit dem Ziel, Neu-
kunden zu akquirieren. Eine solch aggressive Strategie führt dazu, dass trotz
ansehnlicher Wachstumsraten in der
Bankbilanz die Nettozinsmarge der Banken gewaltig unter Druck gerät. Chinas
Banken müssen sich nun im durch die
Reformen neu gewonnenen Handlungsspielraum zurechtfinden und ihre Chance
nutzen, die entstandenen unternehmerischen Freiheiten gewinnbringend für sich
und ihre Kunden einzusetzen.
Chancen für deutsche Unternehmer
Trotz der derzeit verhaltenen Stimmung
in der chinesischen Wirtschaft können
deutsche Unternehmer ein Engagement
in der Volksrepublik in Betracht ziehen.
Die Importe aus Deutschland sind im vergangenen Jahr zurückgegangen, jedoch
muss hier nach Branchen unterschieden
werden. In den Sektoren Maschinenbau,
Kraftfahrzeuge, Chemie und Bau ging die
Nachfrage stark zurück. Im Gegensatz
dazu stiegen die Absätze in den Bereichen
Elektronik, Medizintechnik, Tourismus,
Bekleidung und Nahrungsmittel stark an.
Gerade in diesen Bereichen lohnt es sich
für deutsche Investoren, tätig zu werden,
denn „Made in Germany“ hat in China
einen hohen Stellenwert. Deutsche Produkte genießen einen hervorragenden
Ruf. Möchte ein deutscher Mittelständler
in China aktiv werden, könnte es sich lohnen, ein Joint Venture ins Auge zu fassen.
Auf diese Weise werden meist Marktsegmente zugänglich, die bislang ausschließ-
lich chinesischen Unternehmen vorbehalten sind. Wichtig ist es, bei Geschäften in
China gut vorbereitet zu sein und einen
Bankpartner an seiner Seite zu haben, der
mit der chinesischen Geschäftswelt bestens vertraut ist.
Fazit
Der chinesische Markt bietet für deutsche
Investoren Chancen und Risiken. Die
Regierung will auf die derzeit schwache
Wirtschaftslage reagieren und setzt unter
anderem auf Innovation, Forschung und
Entwicklung. Auch die Nachfrage nach
Konsumgütern soll weiter gesteigert werden. Die Mehrheit der chinesischen Banken ist trotz der angesprochenen Probleme sehr solide aufgestellt. Insbesondere
die Großbanken haben es geschafft,
schrumpfende Zinseinnahmen durch
Mehrerträge aus Kreditkartengeschäften,
E-Commerce sowie Beratungsgeschäften
zu kompensieren. Diese Umwandlung der
Geschäftsstruktur steht im Einklang mit
dem von der chinesischen Regierung forcierten Reformprozess.
Wer die häufig schwierigen Wettbewerbsbedingungen beachtet und die sich aktuell bietenden Chancen nutzt, kann von
dem ungebrochenen Wachstums- und
Leistungswillen Chinas profitieren. Als
erfahrener Außenhandelspartner unterstützt die BHF-BANK deutsche Unternehmer gerne bei der Abwicklung ihrer
Außenhandelsgeschäfte mit China.
➤
ßungen beispielsweise in Europa unvermeidbar, mahnen Experten. Chinas Regierung hat jüngst auf diese Problematik
reagiert und den Abbau von knapp 2 Millionen Stellen im Stahl- und Kohlesegment beschlossen. Die Menschen sollen
in anderen Wirtschaftszweigen eine neue
Position finden.
Ausgabe 2 | 9. März 2016
12 | ExportManager | Finanzieren
Ausgabe 2 | 9. März 2016
Neue Entwicklungen in China bieten auch Chancen
Vor dem Hintergrund einer langsamer wachsenden chinesischen Wirtschaft nimmt in der deutschen Wirtschaft – aufgrund der
engen Verzahnung mit China – die Sorge vor negativen Folgen der schwächeren Nachfrage zu. Was deutsche Unternehmen
im Jahr des Feuer-Affen im Umgang mit China beachten sollten und wie sie den neuen Herausforderungen begegnen können,
ist Thema des folgenden Beitrags.
Die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen China und Deutschland beschreiben seit 2009 eine scheinbar unaufhaltsame Wachstumskurve: China ist heute
viertgrößter Absatzmarkt für Ausfuhren
aus Deutschland; bei den Einfuhren
nimmt China den zweiten Platz, hinter
den Niederlanden, ein. Im Verlauf des Jahres 2015 musste der deutsch-chinesische
Handel jedoch einen deutlichen Dämpfer
hinnehmen. Im Gesamtjahr verzeichneten Deutschlands Exporte nach China
nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahr ein Minus
von 4,2%.
Allerdings zeichnete sich der Wandel im
deutsch-chinesischen Handel bereits in
den Jahren zuvor ab. Während China bisher vor allem wichtigster Zulieferer von
Gütern aus dem verarbeitenden Gewerbe
war, entwickelte sich das Land zunehmend als zentraler Absatzmarkt für deutsche Produkte, von Metallerzeugnissen
bis hin zu Automobilen. Besonders der
Export datenverarbeitender Güter verzeichnete zum Jahresende einen Zuwachs
im zweistelligen Bereich, was die wach-
Strukturwandel führt zu neuer Nachfrage
Deutschlands Exporte nach China nach
Warengruppen (Veränderung ggü. Vorjahr in
%; gleitender Sechsmonatsdurchschnitt)
Quellen: Statistisches Bundesamt,
Deutsche Bank Research.
sende Rolle Chinas als Abnehmerland für
Hightechprodukte unterstreicht.
Die Zahlen verdeutlichen auch die potentiell negativen Auswirkungen der engen
Handelsverflechtung mit China. Einem
Bericht der Deutschen Bundesbank 1)
Sebastian Rohloff
Senior Expert China/
Renminbi,
Deutsche Bank AG
[email protected]
zufolge hätte eine starke Konjunktur­
abkühlung in China („hard landing“)
s pürbare realwirtschaftliche Effekte.
­
Eine Wachstumsabweichung um circa
2,3% könnte das Bruttoinlandsprodukt
Deutschlands um circa 0,3% drücken.
Abgesehen von den unmittelbaren Folgen der Nachfrageschwäche Chinas, etwa
bzgl. Investitionsgütern aus dem Ausland,
dürfte indirekt auch die Abschwächung
der Nachfrage weiterer Abnehmerländer
eine Rolle spielen, insbesondere solcher,
die stark von Chinas Rohstoffnachfrage
abhängig sind.
minderte Aktivität zu spüren; der Immobilienleerstand ist nach wie vor hoch. Entsprechend bleibt die Importnachfrage
nach Kapitalgütern, die 2012 immerhin
ein Drittel der Einfuhren aus der EU aus-
Die Gründe für die Sorgen um Chinas
Wachstumsaussichten sind vielfältig. Der
Abbau von Überkapazitäten im Industriesektor sowie der Rückgang der Bautätigkeit nach Jahren der Investitionsexpansion entfalten bereits seit längerem ihre
Wirkung über die Grenzen Chinas hinaus.
Die Industrieproduktion hat sich deutlich
abgeschwächt. Insbesondere die im
Nordosten angesiedelte Stahl-, Zementund Baustoffindustrie bekommt die ver-
machten, gedämpft. Auch wenn die von
der Regierung ergriffenen Maßnahmen
zur Stützung der Konjunktur einen harten
Abschwung abfedern dürften, bleiben
strukturelle Herausforderungen bestehen. Demographischer Wandel, Verlangsamung der Urbanisierungsrate und hohe
Verschuldung, insbesondere der Unternehmen, stellen die chinesische Wirtschaft vor Probleme, die wohl nicht in kurzer Frist zu lösen sind.
„Eine Reihe von Entwicklungen
­spricht dafür, dass die enge
­Wirtschaftskooperation zwischen
Deutschland und China mittelund langfristig ihr großes
Potential weiter entfalten wird.“
1) Deutsche Bundesbank, Zur Wachstumsverlangsamung in den Schwellenländern, Monatsbericht Juli 2015, S. 15–32,
hier insbesondere der Kasten auf S. 30–31.
➤
Eine Reihe von Entwicklungen spricht
aber dafür, dass die enge Wirtschaftskooperation zwischen Deutschland und
China mittel- und langfristig ihr großes
Potential weiter entfalten wird. Dienstleistungen werden wichtiger für die chinesische Wirtschaft, z.B. im Bereich der Kommunikation, dem Gesundheitssektor oder
im E-Commerce. Der inländische Konsum,
welcher langfristig zur treibenden Kraft
für das chinesische Wachstum werden
soll, hält sich im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stabil. Auf Basis
des Einkaufsmanagerindexes sind Dienstleistungen im Gegensatz zur Industrie
weniger stark zurückgegangen. Verkaufszahlen im Einzelhandel verzeichneten in
den ersten drei Quartalen 2015 ein Wachstum von effektiv 10,5% gegenüber dem
Vorjahr, legten also stärker als die Wirtschaft insgesamt zu.
Außerdem machte der Dienstleistungssektor 2015 erstmals mehr als 50% des
Bruttoinlandsprodukts aus. Bisher stellte
der Dienstleistungssektor nur etwa 46%,
und damit weniger als in Volkswirtschaften mit vergleichbarem Einkommen. Man
kann jedoch davon ausgehen, dass diese
Säule der Wirtschaft künftig eine bedeutsamere Rolle spielen wird. Der sich im
Wachstum befindliche E-CommerceMarkt in China kurbelt diese Entwicklung
mit an. Für die deutsche Außenwirtschaft
eröffnen sich Möglichkeiten der Bereitstellung von handels- und transportorientierten Dienstleistungen sowie Bedarf in
den Bereichen Recht, Beratung und Kom-
Ausgabe 2 | 9. März 2016
munikation. Chinas Bestrebung zum Aufbau multinationaler Unternehmen dürfte
diesen Trend noch verstärken.
Renminbi gewinnt weiter
an Bedeutung
Auch der Renminbi bleibt trotz der Turbulenzen weiter auf internationalem Expansionskurs. Bereits seit November 2014
zählt er zu den fünf wichtigsten Währungen, in denen grenzüberschreitende
Transaktionen getätigt und beglichen
werden. Immerhin mehr als 2% des weltweiten Zahlungsvolumens werden laut
SWIFT in Renminbi abgewickelt, 2012
waren es nur 0,8%. Die Entscheidung zur
Aufnahme in die Sonderziehungsrechte
des IWF gilt zudem als ein Türöffner für
den Weg des Renminbi zur globalen
Reservewährung. Für Deutschland als
wichtigem Handels- und Investitionspartner bleibt der Internationalisierungsprozess des Renminbi äußerst relevant.
Im Frühjahr 2015 erklärte der Notenbankgouverneur Zhou Xiaochuan eine „im
Wesentlichen offene Kapitalbilanz“ zum
mittelfristigen Ziel. Weitere Meilensteine
bei den Finanzreformen waren die Einführung der Einlagensicherung im Mai 2015,
die Beseitigung der Zinsobergrenze auf
Einlagen sowie die Öffnung des inländischen Interbanken- Anleihemarktes für
ausländische institutionelle Investoren.
Allerdings zeigt sich besonders seit dem
Jahresbeginn 2016 das „Trilemma“, in dem
sich die chinesische Währungspolitik
befindet. Denn nachdem erstens die
Handhabe der Zinsen, zweitens der freie
Kapitalverkehr und drittens fixe Wechselkurse miteinander unvereinbar sind, folgt
auch, dass eine rigorose Wechselkurspolitik langfristig unvereinbar mit dem Ziel
einer offenen Kapitalbilanz ist. Im gleichen Atemzug ist deshalb auch die Währungsabwertung seit August 2015 zu nennen, seit dem die chinesische Zentralbank
die Berechnung des Wechselkurses stärker am Markt orientiert.
„Durch die Umstellung der Rechnungswährung auf Renminbi,
­verbunden mit der Absicherung
des Währungsrisikos, können
­deutsche Unternehmen und ihre
­chinesischen Partner Vorteile
­erzielen. “
Um erfolgreich zu sein, müssen sich
Unternehmer auf die sich ändernden
Marktgegebenheiten einstellen. Galt beispielsweise seit 2008 der Renminbi als fest
an den US-Dollar gekoppelt, werden die
Marktteilnehmer spätestens seit der
Änderung im August 2015 mit einer deutlich höheren Volatilität der Währung konfrontiert. Das erschwert Preisverhandlungen, es kann sogar zu Geschäftsabbrüchen führen, denn die Planbarkeit der
Geschäfte nimmt ab.
Durch die Umstellung der Rechnungswährung auf Renminbi, verbunden mit
der Absicherung des Währungsrisikos,
können deutsche Unternehmen und ihre
chinesischen Partner Vorteile erzielen.
Importierende Unternehmen erhalten
neue Möglichkeiten für die Preisgestaltung im Einkauf bei chinesischen Lieferanten, umgekehrt können Exporteure
die Zahl ihrer Geschäftspartner erhöhen
und erhalten einen größeren Verhandlungsspielraum, vor allem, wenn der Verkauf der Endprodukte auch in Renminbi
erfolgt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Verträge auch in der chinesischen Währung akzeptiert werden können.
China ist und bleibt einer der wichtigsten
Märkte für deutsche Unternehmen. Dies
wird sich so schnell nicht ändern. Jedoch
sind die Änderungen des Marktes gravierend, und es werden jene Unternehmen
am erfolgreichsten agieren, die sich
schnell an die neuen Gegebenheiten
anpassen können. Dabei führt kein Weg
daran vorbei, die wirtschaftlichen Weichenstellungen der chinesischen Regierung sehr genau zu verfolgen. Vor allem
Chinas neuer Fünfjahresplan wird neue,
wertvolle Schlüsse zulassen. Wer enge
Geschäftsbeziehungen zu China unterhält, sollte gerade in diesen turbulenten
Zeiten das Ohr nah am Markt haben und
sich flexibel aufstellen, um schnell auf die
Veränderungen reagieren zu können.
➤
13 | ExportManager | Finanzieren
14 | ExportManager | Finanzieren
Ausgabe 2 | 9. März 2016
Textilimporte bankenunabhängig finanzieren
Dirk Oliver Haller
Vorstandsvorsitzender,
DFT Deutsche Finetrading AG
Indien ist der zweitgrößte Textilexporteur der Welt, nach China. Beim Import von Waren aus Indien benötigen deutsche Abnehmer
ausreichend Liquidität, wenn die Ware beim Verladen auf das Schiff bezahlt werden muss und ein mehrwöchiger Transportweg zu
finanzieren ist. Finetrading kann als bankenunabhängiges Finanzierungsmodell eine flexible Lösung bieten, um die Finanzierungslücke auf unkomplizierte Weise zu schließen.
Indien hat sich im Lauf der vergangenen
Jahre zu einem bedeutenden Handelspartner für die deutsche Wirtschaft entwickelt. Pro Jahr werden auch von Deutschland Waren im Wert von rund 7 Mrd EUR
nach Indien exportiert, die Einfuhren aus
dem Subkontinent belaufen sich jährlich
auf gut 9 Mrd EUR. Dazu kommen die
Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in indische Produktionsstandorte,
die ebenfalls stetige Zuwachsraten verzeichnen können.
Sowohl in der Inlandsproduktion wie
auch im Außenhandel nehmen die Textil-,
von Textilarbeitern in Bangladesch haben
international agierende Mode- und
Bekleidungskonzerne dazu bewogen,
verstärkt in Indien nach Lieferanten Ausschau zu halten.
© SerrNovik/iStock/Thinkstock/Getty Images
Mit 1,3 Milliarden Einwohnern und einem
jährlichen Bruttoinlandsprodukt von rund
2 Bill USD zählt Indien zu den bedeutendsten aufstrebenden Wirtschaftsnationen der Welt. Die Vielfalt der dort vertretenen Wirtschaftszweige spiegelt die großen Unterschiede zwischen armen und
wohlhabenden Regionen wider: Fahrzeugbau, Technologie, Chemie und ITDienstleistungen spielen ebenso bedeutsame Rollen wie Landwirtschaft, Handwerk und einfaches Gewerbe.
[email protected]
Indische Seide ist auch in Deutschland gefragt – mit der richtigen Finanzierung sollte der Import gelingen.
die Bekleidungs- und die Schuhindustrie
eine wichtige Rolle in der indischen Wirtschaft ein. So konnten von 2013 auf 2014
die Textilproduktion ein Wachstum von
4,4% und die Bekleidungsindustrie sogar
einen Zuwachs von 19,5% verbuchen. Bei
der Schuhherstellung belegt Indien im
globalen Ranking den zweiten Rang hinter China. Jeder zehnte Schuh, der weltweit gefertigt wird, stammt von einem
indischen Schuhproduzenten.
Zweitgrößter Textilexporteur
der Welt
Mittlerweile ist Indien zum zweitgrößten
Textilexporteur der Welt aufgestiegen
und konnte im Jahr 2013 mit einem
Exportwachstum von 23% eine doppelt
so hohe Zuwachsrate verbuchen wie die
Konkurrenten aus Bangladesch und
China. Steigende Lohnkosten in China auf
der einen Seite und kritische Berichterstattung über die Arbeitsbedingungen
Auch der Außenhandel mit Deutschland
ist geprägt von der Textilbranche – das
zeigt sich vor allem in der Statistik der
deutschen Einfuhren aus Indien. Während
bei den Exporten aus Deutschland Technologiesektoren wie Maschinenbau, Chemie und Elektrotechnik dominierend sind,
sind bei den Einfuhren die Bereiche Textilien und Bekleidung mit einem Anteil von
gut 25% die klare Nummer 1. Damit
beläuft sich bei Kleidung, Textilien und
Schuhen das jährliche Importvolumen
aus Indien auf mehr als 2 Mrd EUR. Für
eine Aussicht auf weitere Belebung im
Handel zwischen deutschen und indischen Unternehmen sorgte im Oktober
vergangenen Jahres ein Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Indien, wo
sie mit der indischen Regierung eine Weiterführung der Verhandlungen zum weiteren Abbau von Handelshemmnissen
vereinbarte.
➤
Interessanter Beschaffungsmarkt
für deutsche Textilhändler
Für viele deutsche Bekleidungshändler ist
es somit attraktiv, sich in Indien nach
potentiellen Lieferanten umzusehen und
Modeartikel oder Schuhe direkt zu
im­portieren. Dabei ist es jedoch ratsam,
einige Gepflogenheiten der indischen
Wirtschaft zu beachten – dies gilt insbesondere auch bei der Frage nach den Zahlungsmodalitäten. So ist es durchaus
üblich, dass indische Bekleidungs- oder
Schuhproduzenten vom deutschen
Abnehmer eine Anzahlung in Höhe von
rund 20% des Bestellwertes verlangen,
bevor sie mit der Produktion beginnen.
Der Rest des Auftragswertes wird im
Regelfall dann in Rechnung gestellt und
zur Zahlung fällig, wenn die Ware im Container auf das Schiff verladen wird. Zuvor
sollte die ordnungsgemäße Zusammenstellung der Waren von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert und bestätigt werden. Wird dann im Containerhafen das Bill
of Lading ausgestellt, erwartet der indische Hersteller üblicherweise die umgehende Zahlung des Restbetrags.
Vorfinanzierung
des Warenerwerbs
Damit steht der Importeur in Deutschland vor der Aufgabe, für die Vorfinanzierung des Warenerwerbs in Indien ausreichend liquide Mittel zur Verfügung zu
stellen. Die Finanzierungsdauer kann sich
Ausgabe 2 | 9. März 2016
durchaus über einige Monate erstrecken,
da zunächst einmal für den Transport auf
dem Seeweg rund vier bis sechs Wochen
bis zum Eintreffen im inländischen
Warenlager einzukalkulieren sind. Bis die
Ware dann verkauft wird und Umsätze
generiert, kann es ebenfalls noch einige
Zeit dauern.
Bei der klassischen Bankfinanzierung
stellt sich für den Unternehmer häufig das
Problem der Besicherung, wenn für die
Zwischenfinanzierung bis zum Verkauf
Fremdkapital benötigt wird – denn die
Bezahlung der Ware erfolgt einige
Wochen vor deren Eintreffen in Deutschland. Bei dieser Konstellation verlangen
Banken oftmals Ersatzsicherheiten in
Form von anderen Warenbeständen oder
der Sicherungsübereignung von Anlagegütern.
Bankenunabhängige Alternative
Eine Alternative bei der Importfinanzierung kann Finetrading darstellen, das als
bankenunabhängiges Finanzierungsmodell auf einem Handelsgeschäft beruht.
Der Finetrader schaltet sich als Zwischenhändler in das Importgeschäft ein, indem
er die Ware direkt vom Hersteller erwirbt
und sie umgehend an den Importeur weiterveräußert. Die Finanzierung erfolgt
über das Zahlungsziel, indem der Finetrader die Rechnung des Lieferanten sofort
begleicht und dem Importeur das Recht
einräumt, die Rechnung erst nach sechs
Monaten zu bezahlen.
Gerade beim Import aus Indien kann Finetrading für deutsche Unternehmen die
zeitliche Lücke zwischen der kurzen Zahlungsfrist des indischen Lieferanten und
dem Erzielen von Umsätzen nach dem
mehrwöchigen Transport schließen. Wie
dies im konkreten Beispiel ablaufen kann,
zeigt der Fall eines Onlineshopbetreibers,
der über die DFT Deutsche Finetrading
AG Importe aus Indien mit Finetrading
finanziert.
Konkreter Fall: Onlineshop
finanziert Indien-Importe
Der Händler erwirbt Schuhe von indischen Herstellern, um sie in seinem
Onlineshop über das Internet an Verbraucher in Deutschland zu verkaufen. Gemäß
den marktüblichen Gepflogenheiten leistet er beim Erteilen des Auftrags eine
Anzahlung und hat für die Zahlung das
Begleichen der Rechnung nach dem Ausstellen des Bills of Lading vereinbart.
Dadurch entsteht ein hoher Liquiditätsbedarf, da die Ware nach dem mehrwöchigen Transport erst nach und nach abverkauft wird. Überdies gewährt der Händler
– wie viele andere Onlineshops auch – seinen Kunden ein 30-tägiges Rückgaberecht, so dass dafür ebenfalls ausreichende Liquiditätsreserven gebildet werden müssen.
Der Finetrader tritt zwar gegenüber dem
indischen Lieferanten als Abnehmer auf,
nimmt jedoch in den Vertragsverhand­
lungen keine aktive Rolle ein. Preise, Lie-
ferzeiten und weitere Modalitäten werden zwischen dem deutschen Händler
und dem Lieferanten direkt abgestimmt.
Auch erfolgt die Lieferung direkt an den
Händler, der lediglich seinen indischen
Vertragspartner darüber informieren
muss, dass die Rechnung an den Finetrader ausgestellt wird. Nach Vorlage des
Bills of Lading und dem Ausstellen der
Rechnung überweist der Finetrader den
Rechnungsbetrag an den indischen
Schuhproduzenten und stellt gleichzeitig
die Rechnung an den deutschen Händler
aus, der nunmehr ein Zahlungsziel von
sechs Monaten in Anspruch nehmen
kann. Für die Besicherung des Zahlungsziels brauchen keine betrieblichen Vermögenswerte verpfändet oder abgetreten zu werden, so dass Finetrading flexibel und ohne größere Formalitäten
genutzt werden kann.
Je nach Art und Umfang der Geschäfte
können Finetrading-Verträge auf Projektbasis abgeschlossen werden oder auch in
Form eines Rahmenvertrags, der ähnlich
wie der Kontokorrentrahmen einer Bank
ein langfristiges Einkaufsvolumen abdeckt. Mit diesem Konzept erlebt eine traditionsreiche Finanzierungsform eine
Renaissance im modernen Gewand –
denn schon in früheren Zeiten fungierten
die Überseehandelshäuser nicht nur als
Großhändler, sondern unterstützten ihre
Geschäftspartner auch bei der Finanzierung ihrer Import- und Exportaktivitäten.
➤
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Ausgabe 2 | 9. März 2016
Neue Möglichkeiten durch TPP in Vietnam
Oliver Massmann
Kanzlei Duane Morris,
­Vietnam
Vietnam steuert mit der Unterzeichnung der Trans-Pacific Partnership (TPP) auf eine neue Phase der wirtschaftlichen Zusammen­
arbeit zu. Das Land wird zur Schnittstelle zwischen der ASEAN und den TPP-Mitgliedsländern. Vietnamesische Hersteller werden
sich noch stärker in die weltweiten Produktions- und L­ ieferketten integrieren. Dadurch ergeben sich große Absatzmöglichkeiten
für deutsche Maschinenbaufirmen und eine ­Produktionsalternative zu China.
OMassmann@
duanemorris.com
Das folgende Interview mit Oliver Massmann, Kanzlei Duane Morris, Vietnam,
führte C
­ hristine Heinze, Director, Bayerische ­Landesbank, im Rahmen des BayernLB Trade & Export Finance Day.
[email protected]
© Roni-G/iStock/Thinkstock/Getty Images
22 Heinze: Wie schätzen Sie die aktuelle
und zukünftige wirtschaftliche Lage Vietnams ein?
Massmann: Vietnam ist, wirtschaftlich
gesehen, sehr gut für die Zukunft aufgestellt. Das Wirtschaftswachstum betrug
im vergangenen Jahr knapp 6% und
führte zu einem Bruttoinlandsprodukt
von 187,5 Mrd USD. Außerdem bietet die
vietnamesische Bevölkerung einen wachsenden Anteil an Arbeitskräften, so sind
derzeit 60% der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter. Das Durchschnittsalter liegt
bei 27,8 Jahren und somit unter dem
weltweiten Durchschnitt. Die demographische Dividende wird sich in Zukunft
bemerkbar machen. Vietnam erwirtschaftet 80% seines Bruttoinlandsprodukts im
Export. Für ein solch exportorientiertes
Land hat ein Freihandelsabkommen
enorme Bedeutung und Auswirkungen.
Vietnam ist aber auch bedeutend für die
Christine Heinze
Director,
Bayerische Landesbank
Leichterer Zugang zu fernen Märkten – in der Halong-Bucht werden Waren auf kleine Lastboote verladen.
umliegenden Volkswirtschaften und für
die Weltwirtschaft.
22 Heinze: Ist Ihrer Meinung nach das
neue vietnamesische Investitionsrecht
maßgeblich für das weitere Anziehen der
dortigen Wirtschaft?
Massmann: Neue Definitionen, Regelungen und Zeitspannen führen zu einer
starken Vereinfachung. Dies wird, u.a.
durch erhöhte Investitionen aufgrund
steigender Attraktivität für Investoren,
einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum in Vietnam haben. Die
wesentlichen Vorteile sind die Verringerung der verbotenen und begrenzt möglichen Geschäftstätigkeiten, flexiblere
M&A- Regelungen und eine Erleichterung
der Stammkapitalregularien.
22 Heinze: Vietnam hat 2015 weitere Abkommen abgeschlossen. Was ist die TPP
und wie stark kann sie die Wirtschaft der
einzelnen Mitglieder, v.a. Vietnams, beeinflussen?
Massmann: Die Transpazifische Partnerschaft (TPP) ist bisher das größte Freihandelsabkommen und deckt 37,6% des
globalen Bruttoinlandsprodukts ab.
Unterzeichner sind u.a. die USA, Australien, Japan, Malaysia und Singapur. Die
Kernbestimmungen des Abkommens
beschäftigen sich mit den Themen
Arbeitsnormen, Handel und Umwelt,
Investitionen, Wettbewerbspolitik sowie
Marktzugang.
Regionalen Herstellern wird somit die
Möglichkeit eröffnet, in weltweite Lieferketten einzutreten. Der erweiterte Marktzugang wird die Wirtschaft ankurbeln. Für
➤
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Ausgabe 2 | 9. März 2016
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22 Heinze: Was ist für Sie der außergewöhnlichste Charakterzug der TPP?
Massmann: Innerhalb der TPP wird
jedem Land die Möglichkeit geboten
(sollten Rechtsstreitigkeiten entstehen),
den dem Abkommen zuwiderhandelnden Partner in seinem eigenen Land zu
verklagen. Ist zum Beispiel ein amerikanisches Unternehmen der Ansicht, ein vietnamesischer Zuschlag für eine Ausschreibung sei nicht rechtskonform, so hat das
amerikanische Unternehmen die Möglichkeit, Vietnam auf US-Boden nach USRecht zu verklagen.
22 Heinze: Auch die EU hat die Bedeutung Vietnams erkannt und unterzeichnete ein Freihandelsabkommen, welches
2017 ratifiziert werden soll. Worin bestehen die Vorteile?
Massmann: Dies ist das zweite Freihandelsabkommen der EU mit einem
ASEAN-Staat, daher gestaltet sich der
Inhalt ähnlich. Die Kernthemen sind Zölle,
der Handel mit Waren, Investitionen,
Wettbewerbsrechte und nachhaltige Entwicklung. Konkret werden nach dem
Abkommen zwischen der EU und Vietnam
99% aller Zölle in einem Zeitraum von sieben Jahren wegfallen. Der vietnamesische Markt wird hierbei für alle europäischen Lebensmittel geöffnet, wohingegen der Fokus der EU zu Beginn auf dem
Textil- und dem Schuhsektor liegt.
22 Heinze: Wie beurteilen Sie somit die
Gesamtentwicklung Vietnams in den folgenden Jahren?
Massmann: Vietnam hat zwei sehr
bedeutende Handelsabkommen vor sich,
durch die es sich wirtschaftlich immer
mehr an Industriestaaten annähert und
Teil von deren Liefer- und Produktionsketten wird. Die Öffnung westlicher Märkte
wird bei gleichbleibender wirtschaftlicher
Situation am Gesamtmarkt einen stabilen
Aufschwung für Vietnam bringen.
Neben den Ländern Brunei, Malaysia
und Singapur stellt Vietnam die Schnittstelle zwischen ASEAN und der TPP dar.
Vietnam ist jedoch klar in führender Rolle
innerhalb dieser vier Länder – sowohl aus
makro- als auch aus mikroökonomischer
Sicht.
So kann Vietnam im Zuge der TPP
davon profitieren, dass China nicht Teil
des Abkommens ist. Chinesische Hersteller und Unternehmen werden gezwungen, Standorte in Vietnam zu eröffnen
und dort zu produzieren, um weiterhin
konkurrenzfähig zu bleiben und alle bisherigen Kunden bedienen zu können, da
gleichbleibende Lieferbedingungen aus
China teurer sein werden. Dies wird wiederum zu einem starken Anstieg der viet-
namesischen Wirtschaft führen und
sowohl BIP als auch Export stimulieren.
22 Heinze: Sehen Sie Vorteile für deutsche Unternehmen durch die Unterzeichnung der TPP entstehen?
Massmann: Die Wertschöpfungskette
der im TPP-Raum gehandelten Produkte
ist im Abkommen festgelegt. Demnach
müssen jene Produkte, welche unter den
Bedingungen der TPP gehandelt werden,
auch im exportierenden Land produziert
werden. Deutschen Maschinenherstellern
wird die Möglichkeit gegeben, das Eröffnen dieser Wertschöpfungskette zu
begleiten und v.a. vietnamesische Textilproduzenten mit Maschinen zu beliefern.
Das Hauptaugenmerk des vietnamesischen Exports liegt auf dem Textilbereich,
100% des Garns, das für die Textilproduktion in Vietnam verwendet wurde, war
chinesischen Ursprungs. Um nun die
Textilprodukte gemäß den TPP-Freihandelsbedingungen verkaufen zu können,
muss das Garn nun auch in Vietnam produziert werden. Hierfür bedarf es moderner Maschinen, wobei Vietnam nicht in
der Lage ist, diese selbst zu produzieren.
22 Heinze: Wie müssen sich deutsche
Unternehmen aufstellen, um an der Entwicklung zu partizipieren?
Massmann: Es ist wichtig, dass deutsche Unternehmen vor Ort präsent sind,
sei es durch einen Handelsvertreter, eine
Repräsentanz oder eine Niederlassung.
➤
Vietnam spielt die TPP eine besondere
Rolle, da seine wichtigsten Handelspartner – USA und Japan – darin vertreten
sind. Vietnam kann in Zukunft ca. 30% seines Außenhandels über die TPP abwickeln. Die erheblichen Handelserleichterungen werden laut Berechnung des
World Economic Forum zu einem Zuwachs
des vietnamesischen BIP um 28,2% in den
nächsten zehn Jahren führen.
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Ausgabe 2 | 9. März 2016
Präferenzen nutzen, Wettbewerbsvorteile sichern
Die Europäische Union hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen sogenannte Präferenzabkommen geschlossen.
In diesen Präferenzabkommen wurden Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart. Das bedeutet, dass die Einfuhr in ein Land,
mit dem ein solches Abkommen abgeschlossen wurde, zollfrei bzw. zollermäßigt erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass die Waren
bestimmte Ursprungsregeln (Be- und Verarbeitungsregeln) erfüllen, die in dem Präferenzabkommen festgelegt sind.
Präferenzabkommen bedeuten in der
Regel einen erheblichen Wettbewerbsvorteil für präferenzberechtigte Produkte,
da die Zollsätze im Ausland ansonsten
häufig im zweistelligen Bereich liegen
können. Allerdings sind der Zeit- und Personalaufwand für diese freiwillige Nutzung nicht zu unterschätzen. Entsprechendes Fachwissen ist zwingend erforderlich.
Tipp: Neben den Einfuhrzollsätzen erläutert die Market Access Database auch,
welche Dokumente für die Einfuhr notwendig sind.
Be- und Verarbeitungsregeln
© gmast3r/iStock/Thinkstock/Getty Images
Ob der Aufwand gerechtfertigt ist, kann
durch einen Blick in die Market Access
Database der Europäischen Union (http://
madb.europa.eu) geklärt werden. Diese
gibt Auskunft über die Zollsätze im jeweiligen Empfangsland. Auf einen Blick ist zu
erkennen, ob für das jeweilige Produkt
überhaupt ein Präferenzzollsatz gewährt
wird und wie hoch/gering die Differenz
zum Normalzollsatz ist. Hieraus ergibt sich
dann das weitere Vorgehen.
diese auch zu einer Zollvergünstigung/
Zollfreiheit im Empfangsland führen,
womit der Kunde niedrigere Einfuhrabgaben zu zahlen hat. Eine Übersicht über
alle bestehenden Abkommen gibt das
Präferenzportal der deutschen Zollverwaltung unter www.wup.zoll.de.
Die Gewährung von Präferenzzöllen erleichtert
den Warenhandel.
Ein- und zweiseitige Abkommen
Unterschieden wird zwischen ein- und
zweiseitigen Abkommen. Einseitige
Abkommen führen zu einer Zollvergünstigung beim Import in die Europäische
Union. Für Exporteure sind in der Regel
nur zweiseitige Abkommen relevant, da
Die von der Europäischen Union geschlossenen zweiseitigen Präferenzabkommen
enthalten sogenannte Be- und Verarbeitungsregeln. Diese Regeln werden immer
nur mit dem jeweiligen Abkommenspartner festgelegt. D.h., dass die explizite
Regel je Empfangsland und Artikel zu
­prüfen ist. Die aktuell gültigen Regeln
können im Präferenzportal der Zollverwaltung abgefragt werden. Die am häufigsten verwendeten Regeln sind der Positionswechsel und die Wertklausel.
Beispiel für einen Positionswechsel
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien
derselben Position wie die hergestellte Ware.
Corinna Tamminga
Beraterin für Zoll
und Außenwirtschaft,
dbh Logistics IT AG
[email protected]
Verglichen werden die ersten vier Stellen
der Statistischen Warennummer der eingesetzten Vormaterialien ohne europäischen Ursprung mit der Position (Warennummer) des hergestellten Erzeugnisses.
Der Positionswechsel liegt vor, wenn sich
die Positionen in mindestens einer Zahl
unterscheiden. Vormaterialien, die bereits
den präferenziellen Ursprung haben (z.B.
Lieferantenerklärung liegt vor), benötigen keinen Positionswechsel.
Beispiel für eine Wertklausel
Herstellen, bei dem der Wert aller verwen­
deten Vormaterialien 40% des Ab-WerkPreises der Ware nicht überschreitet.
Hier wird dem Nettoverkaufspreis (AbWerk-Preis) der Wert aller eingesetzten
Vormaterialien gegenübergestellt, die
selbst keinen präferenziellen Ursprung
haben. Der Wert der Vormaterialien, für die
eine gültige Lieferantenerklärung vorliegt,
gehört somit nicht dazu. Zu berücksichtigen ist, dass der präferenzielle Ursprung
sowohl von veränderten Einkaufspreisen
für Vormaterialien als auch durch einen
➤
19 | ExportManager | Liefern
Weitere Klauseln sind u.a. die Kombination aus Positionswechsel und Wertklausel, der doppelte Positionswechsel oder
die Beschreibung bestimmter Herstellungsvorgänge.
Alternativregel
Wenn sowohl in Spalte 3 als auch in Spalte
4 des jeweiligen Abkommens für Ihr Produkt eine Be- und Verarbeitungsregel aufgeführt ist, kann gewählt werden, welche
Regel angewendet wird. Wenn z.B. die
Regel in Spalte 3 nicht zum präferenziellen
Ursprung führt, kann geprüft werden, ob
dies mit der Regel in Spalte 4 möglich ist.
Präferenzkalkulation
Immer dann, wenn es sich nicht um Handelsware handelt, bei der nur die Verwaltung der ein- und ausgehenden Lieferantenerklärungen notwendig ist, ist eine
Präferenzkalkulation durchzuführen. Insbesondere bei der Wertklausel ist ein Kalkulationsschema zu erstellen. Hierfür können z.B. die üblichen Office-Programme
genutzt werden. Bei regelmäßig notwendigen Kalkulationen und/oder einer großen Stückliste mit wechselnden Preisen
macht der Einsatz einer speziellen Präferenzsoftware allerdings Sinn, um effektiv
und insbesondere rechtskonform arbeiten zu können.
Präferenzdokumente
Lieferantenerklärungen mit Präferenz­
ursprung werden innerhalb der Euro­
päischen Union von Unternehmen an
Unternehmen ausgestellt. Diese Dokumente sagen aus, ob eine Ware präferenzberechtigt ist. Lieferantenerklärungen
dienen Handelsunternehmen als Basis für
die Ausstellung einer EUR.1/EUR-MED.
Produktionsunternehmen benötigen sie
in der Regel für ihre Präferenzkalkulation,
um im Anschluss ihrem Kunden innerhalb
der EU eine Lieferantenerklärung aus­
stellen zu können, oder aber, um beim
Zollamt eine EUR.1/EUR-MED für den
Export in ein Präferenzland beantragen zu
können.
Unterschieden wird zwischen einer Einzel- und einer Langzeitlieferantenerklärung. Die Einzellieferantenerklärung wird
für die einmalige Lieferung ausgestellt.
Eine Langzeitlieferantenerklärung kann
für Waren ausgestellt werden, deren
Ursprung sich voraussichtlich länger­
fristig nicht ändern wird. Diese kann für
einen Zeitraum von bis zu einem Jahr (ab
1. Mai 2016 maximal zwei Jahre) ausgestellt ­werden.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
ist der Präferenznachweis, der dem ört­
lichen Zollamt im Rahmen der Versandabfertigung ausgefüllt vorgelegt und von
diesem geprüft und bestätigt wird. Auf
Verlangen der Zollstelle sind entsprechende Nachweispapiere, also entweder
die Präferenzkalkulation oder Lieferantenerklärungen, einzureichen. Bei eigener Herstellung muss auf der Rückseite
der EUR.1 die geltende Ursprungs­regel
angegeben werden, und deren
­Einhaltung muss mit einer Erläuterung
der Präferenzkalkulation nachgewiesen
werden. Im Anschluss ist die EUR.1 der
Zollstelle des Einfuhrstaates vorzulegen,
um die Zollvergünstigung/Zollfreiheit zu
erhalten.
Wenn der Ursprung im Rahmen der PanEuro-Med-Freihandelszone erworben
wurde (Kumulation), dann ist als Nachweis die EUR-MED zu verwenden.
Bis zu einem Warenwert von 6.000 EUR
kann die Ursprungserklärung auf Rechnung genutzt werden. Wird diese Wertgrenze überschritten, ist eine EUR.1
­auszufüllen oder die Bewilligung als
„Ermächtigter Ausführer“ notwendig.
Verfahrenserleichterung –
­„Ermächtigter Ausführer“
Mit der Bewilligung als „Ermächtigter
Ausführer“ dürfen Unternehmen generell
eine Ursprungserklärung auf der Rechnung abgeben, die eigentlich notwendige EUR.1 oder EUR-MED entfällt. Hinzu
kommt, dass die Ausstellung natürlich
unabhängig von den Öffnungszeiten des
Zollamtes möglich ist, insbesondere
dann, wenn außerdem der „Zugelassene
Ausführer“ bewilligt wurde.
Unternehmen, die das Präferenzabkommen mit Südkorea nutzen möchten, müssen zwingend den „Ermächtigten Ausführer“ beantragen, da im Abkommen mit
Südkorea die EUR.1 nicht vorgesehen ist.
„Die Nutzung von Präferenz­
abkommen sollte im Unternehmen
strategisch geprüft und fehler­
vermeidend organisiert werden.“
Grundlage für die Beantragung dieser
­Bewilligung ist die Erstellung einer Arbeits- und Organisationsanweisung. Hiermit soll die innerbetriebliche Organisation dokumentiert werden, die Ursprungseigenschaft der Waren muss zweifelsfrei
nachgeprüft und überwacht werden
­können.
Fazit
Die Nutzung von Präferenzabkommen
wird für Unternehmen immer interessanter, insbesondere da zukünftig weitere
Abkommen hinzukommen werden (z.B.
mit den USA, Kanada, Vietnam, Singapur, Japan). Zu unterschätzen ist aber
nicht der Kosten- und Zeitaufwand, um
dieses Thema zu bewältigen. Dieses
Thema sollte im Unternehmen strategisch
geprüft und bei Umsetzung entsprechend organisiert werden, um Fehler zu
vermeiden.
➤
geänderten Verkaufspreis stark beeinflusst wird und jeweils eine neue Kalkulation erforderlich machen kann.
Ausgabe 2 | 9. März 2016
20 | ExportManager
Ausgabe 2 | 9. März 2016
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UNTER SCHIRMHERRSCHAFT
VON BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTER
SIGMAR GABRIEL
19. APRIL
IN BREMEN
ANMELDUNGEN UNTER
AUSSENWIRTSCHAFTSTAG.DE
21 | ExportManager | Liefern
Ausgabe 2 | 9. März 2016
Der neue Unionszollkodex (UZK) – alles neu im Mai?
Zum 1. Mai 2016 wird für die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und indirekt auch für alle mit diesen handelnde
Drittländer der „Unionszollkodex“ (UZK) nebst seinen umfangreichen Durchführungsvorschriften angewendet. Der UZK soll
dabei die rechtlichen Vorgaben des Vertrages von Lissabon erfüllen, die Herausforderungen an Zollverwaltungen optimal
­ausbalancieren und dies mit Hilfe entsprechender IT-Unterstützung EU-weit einheitlich umsetzen.
IT als wichtige zukünftige Basis
des UZK
Der UZK startet daher zum 1. Mai 2016 als
neuer Rechtsrahmen, aber seine volle
Leistungsfähigkeit wird er erst dann erreichen können, wenn die entsprechenden
IT-Funktionalitäten auch tatsächlich
genutzt werden. Dies erfolgt aber erst
sukzessive nach einem eigenen IT-Arbeitsprogramm, das zumindest bis 2020 aus-
gelegt ist. Durch den in Zukunft stärkeren
Einsatz von IT lassen sich nicht nur Arbeitsprozesse verbessern und damit SupplyChains effizienter gestalten und beschleunigen, sondern gleichzeitig erhöhen sich
auch die Transparenz und damit die Kontrollmöglichkeiten der Compliance. Diese
Entwicklung ist zwangsläufig und sollte
von Wirtschaftsbeteiligten entsprechend
auch in Planung und Strategie berücksichtigt werden.
Trotz eher mittel- und langfristig ausgelegten IT-Programms bringt der UZK
bereits jetzt einiges an Änderungen durch
eine Revision des bisherigen Rechts mit
sich, worauf sich Unternehmen in
Deutschland und der EU einstellen sollten. Beispielhaft soll in diesem Beitrag
nachfolgend nur auf die Änderungen der
besonderen Zollverfahren durch den UZK
eingegangen werden. Darüber hinaus
sieht der UZK vielfältige weitere Änderungen etwa im Zollschuldrecht, beim Zoll-
Zollverwaltungen stehen im Spannungsfeld
von Handelsfreiheit und Risikokontrolle.
[email protected]
Marian Niestedt
Rechtsanwalt und Partner,
Graf von Westphalen
[email protected]
wert, bei den Sicherheiten und der vorübergehenden Verwahrung, bei den
sogenannten verbindlichen Zolltarifauskünften und beim zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) vor.
Änderungen bei den besonderen
Verfahren
Ein erklärtes Ziel des UZK war es, die Zollverfahren, betreffend Zolllager, Freizonen,
Endverwendung sowie aktive und passive
Veredelung, zu vereinfachen und zu rationalisieren, um die Inanspruchnahme solcher besonderen Verfahren für die Wirtschaftsbeteiligten attraktiver zu machen.
Dieses Ziel wurde insofern erreicht, als
der UZK bei den besonderen Zollverfah-
➤
© farakos/iStock/Thinkstock/Getty Images
Jedem Wirtschaftsbeteiligten erschließt
sich beim Gedanken an das Ausrollen von
IT-Projekten über 28 Länder sofort die
Gewaltigkeit eines solchen Projekts und
der oft ungeplanten Hindernisse, die es
bis zum Erfolg überwinden muss. Allerdings gibt es keine Alternative zu diesem
selbstverordneten Programm der Modernisierung und Computerisierung von Zollprozessen, die eng mit den Prozessen
internationaler Supply-Chains verwoben
sind. Zölle als solche stehen dabei immer
weniger im Fokus als die Überwachung
der Einhaltung einer Vielzahl von Vorschriften, die sich an die Ein-, Aus- oder
auch Durchfuhr von Waren knüpfen, um
so Verbraucher, Unternehmen und andere
Organisationen zu schützen.
Axel Krause
Rechtsanwalt und
­Diplom-Finanzwirt (Zoll),
Graf von Westphalen
22 | ExportManager | Liefern
ren keine völlig überraschenden und
wesentlichen Änderungen zum bisherigen System der besonderen Zollverfahren vorhält. Nach der Papierform steht
der UZK eher für eine Revision als für eine
Revolution der besonderen Zollverfahren. Dennoch sollten die weiteren Entwicklungen, insbesondere unter zukünftig veränderten IT-technischen Möglichkeiten, nicht aus den Augen verloren
werden, wie z.B. die Möglichkeiten und
Vorteile im Rahmen einer zentralen EUweiten Zollabwicklung für Wirtschaftsbeteiligte (frühestens ab Oktober 2020
technisch möglich).
Nach Art. 5 Nr. 16 UZK wird es auf den ersten Blick nur noch drei „Zollverfahren“
geben. Diese sind (1.) die Überlassung
zum zollrechtlich freien Verkehr, (2.)
besondere Verfahren und (3.) die Ausfuhr.
Die „besonderen Verfahren“ umfassen
verschiedene Verfahrensarten: den Versand als externer und interner Versand,
die Lagerung in einem Zolllager und in
einer Freizone, die Verwendung als vorübergehende Verwendung und Endverwendung sowie die aktive und passive
Veredelung. Nachfolgend wird nur auf
diese „besonderen Verfahren“ einge­
gangen.
1.Versand
Die Regelung zum Versandverfahren
(extern/intern) sind im UZK unverändert
geblieben, da sie sich in der Vergangenheit bewährt haben und im Übrigen auf
Ausgabe 2 | 9. März 2016
internationalen Vereinbarungen beruhen,
die nicht über den UZK einseitig geändert
werden können.
2. Allgemeine Vorschriften
Mit Ausnahme des Versandverfahrens
sind für alle übrigen besonderen Verfahren allgemeine Vorschriften mit den Artikeln 211 bis 225 UZK praktisch vor die
Klammer gezogen worden, was grundsätzlich zu einer besseren Übersicht für
den Anwender führt. Inhaltlich gibt es
hier wenig Neues mit Ausnahme in Bezug
auf Ersatzwaren, die zukünftig unter dem
UZK in stärkerem Maße genutzt werden
könnten als unter dem alten Recht,
solange dadurch kein unberechtigter Einfuhrabgabenvorteil entsteht.
a)Bewilligungsvoraussetzungen. Auch
unter dem UZK wird für die besonderen Verfahren mit Ausnahme des Versandverfahrens immer eine Bewilligung erforderlich sein. Dafür müssen
nach Art. 211 UZK sowohl persönliche,
sachliche als auch wirtschaftliche
Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt
werden.
b)Erledigung von besonderen Zollverfahren. Mit Ausnahme des Versandverfahrens gibt es für alle besonderen
Zollverfahren zukünftig vier Erledigungsmöglichkeiten (Art. 215 Abs. 1
UZK). Diese sind die Wiederausfuhr,
die Überführung in ein neues Zoll­
verfahren, die Zerstörung ohne Ab-
fall und die Aufgabe zugunsten der
Staatskasse.
c)Möglichkeit rückwirkender Bewilligungen. Auch unter dem UZK sind
mit Ausnahme des Versandverfahrens
und des Zolllagerverfahrens rückwirkende Bewilligungen möglich. Im Falle
einer vorausgegan­genen, aber abgelaufenen Bewilligung kann eine rückwirkende Bewilligung lücken-schließend an die vorherige anknüpfen. In
Deutschland wird die Bewilligung von
der Zollverwaltung aufgrund der
Rechtsprechung des BFH für maximal
ein Jahr ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend erteilt. Es ist zweifelhaft, ob diese Praxis vor dem Hintergrund der neu­gefassten Art. 211 Abs.
2 lit. h) UZK i.V.m. Art 172 UZK-DA
künftig noch haltbar ist oder ob die
Rückwirkung nicht für einen Zeitraum
von bis zu drei Jahren möglich sein
muss.
d)Unterrichtungspflicht und Monitoring. Entsprechende Bewilligungen zu
den besonderen Verfahren unter dem
UZK sind zollrechtliche Entscheidungen im Sinne von Art. 5 Nr. 39 UZK mit
der Folge, dass für den Inhaber der
Bewilligung eine Unterrichtungspflicht bzgl. aller relevanten Veränderungen in Bezug auf seine Bewilligung
besteht nach Art. 23 Abs. 2 UZK. Organisatorisch ist daher ein entsprechendes Überwachungssystem vorzuhalten. Dem gegenüber steht die Monito-
ringpflicht der Zollbehörde bzgl. der
Entscheidung zur Bewilligung eines
besonderen Zollverfahrens. Die Zollbehörde entscheidet daher in Zukunft
über Aussetzung, Rücknahme, Widerruf und Neubewertung ihrer Entscheidung in Abhängigkeit von der gesetzeskonformen organisatorischen
Umsetzung durch den Inhaber der
Bewilligung. Dazu stellt die Behörde
einen Monitoringplan auf. Dies alles ist
praktisch nicht neu, aber unter dem
UZK klarer als bisher herausgestellt.
3.Lagerung
Unter Lagerung versteht der UZK private
oder öffentliche Zolllager und Freizonen.
Freilager in Gebäuden sind unter dem
UZK ersatzlos weggefallen. Gebietsbezogene Freizonen sind nur noch mit geographischer Begrenzung und unter einer
Umzäunung zulässig, dem bisherigen
Kontrolltyp 1 (Bremerhaven und Cuxhaven) entsprechend. Der deutsche Gesetzgeber hat danach die Aufgabe zu entscheiden, was mit den vom UZK nicht
mehr vorgesehenen ehemaligen Freizonen des Kontrolltyps II (Duisburg und
Deggendorf ) zu geschehen hat – Abschaffung oder Anpassung an die Voraussetzungen des UZK (durch klare Begrenzung
und Umzäunung). Bei den öffentlichen
Zolllagern gibt es, unterschieden nach
den jeweiligen Verantwortlichkeiten, den
Typ I und II nach dem UZK. Beim Typ I ist
der Bewilligungsinhaber verantwortlich
für das Lagerverfahren, während beim
➤
23 | ExportManager | Liefern
Bei den privaten Zolllagern ist unter dem
UZK die Einteilung nach den Typen C, D
und E weggefallen. Die Lagertypen C und
E lassen sich auch unter dem UZK mit
ihren vormaligen Regelungen entsprechend abbilden. Für das Zolllager Typ D ist
dies dagegen so nicht möglich, da nach
Art. 85 Abs. 1 UZK für das Lagerverfahren
die Bemessungsgrundlagen im Zeitpunkt
einer Zollschuldentstehung maßgeblich
sind und daher nicht, wie beim Typ D bisher üblich, die Bemessungsgrundlagen
im Zeitpunkt der Überführung in das Zolllagerverfahren. Dadurch kann es zu höheren Zollwerten und Einfuhrabgaben kommen. Ansonsten können unter dem UZK
auch weiterhin Nichtunionswaren zeitlich
unbeschränkt im EU-Zollgebiet gelagert,
üblichen Behandlungen unterzogen oder
auch vorübergehend ausgelagert werden.
4.Verwendung
Die Verwendung erfasst als besonderes
Zollverfahren sowohl die vorübergehende Verwendung als auch die sogenannte Endverwendung, welche vormals
als Abfertigung zum freien Verkehr zur
besonderen Verwendung geregelt war.
Für die vorübergehende Verwendung ist
lediglich neu, dass die Bemessungsgrundlagen auch hier gem. Art. 85 und 86 des
UZK im Zeitpunkt der Zollschuldentstehung maßgeblich sind.
Mit der zweckgerechten Endverwendung
oder auch durch Wiederausfuhr, Zerstörung ohne Abfall oder Aufgabe zugunsten der Staatskasse endet die zollamtliche
Überwachung für diese Unionswaren in
der Endverwendung.
5.Veredelung
Der UZK unterscheidet weiterhin zwischen
aktiver und passiver Veredelung. Bei der
aktiven Veredelung fällt nach dem UZK das
sogenannte Zollrückvergütungsverfahren
als Möglichkeit weg, so dass es nur noch
das Nichterhebungsverfahren – daher den
Verzicht auf die Erhebung der Einfuhrabgaben während der Veredelung – gibt.
Dadurch entfallen auch Ausgleichszinsen
zum Ausgleich der Zinsdifferenz zwischen
der Nutzung dieser beiden unterschiedlichen Verfahren. Auch ist die Pflicht zur
Wiederausfuhr nach dem UZK für die
aktive Veredelung entfallen. Vor dem UZK
war es nur möglich, in der EU veredelte
Waren unter einem sogenannten Umwandlungsverfahren zollbegünstigt für
die EU zum freien Verkehr abfertigen zu
lassen. Durch den Wegfall der Pflicht zur
Wiederausfuhr aktiv veredelter Waren wird
dieses vorherige Umwandlungsverfahren
obsolet und geht daher in der zukünftigen
aktiven Veredelung auf. Neu ist auch die
Aufnahme der Zerstörung als Veredelungsvorgang gemäß Art. 5 Nr. 37 lit. c) UZK.
Für passive Veredelungsverkehre wird es
unter dem UZK nur noch die Möglichkeit
einer Mehrwertverzollung, mithin einer
Verzollung des Veredelungsentgelts im
Drittland, geben. Die bisherige Möglichkeit der Differenzverzollung wird durch
den UZK abgeschafft.
6. Übergangsbestimmungen
für bestimmte Zollverfahren
In Art. 349 UZK-IA sind die Übergangsbestimmungen für Waren geregelt, die in
bestimmte Zollverfahren übergeführt,
aber vor dem 1. Mai 2016 nicht erledigt
wurden. Danach werden auch diese Verfahren nach den neuen Regeln des UZK
erledigt. Ausnahmen gelten für Waren,
die sich im Zolllagerverfahren nach Typ D,
in der vorübergehenden Verwendung, in
der aktiven Veredelung nach den Verfahren der Zollrückvergütung oder in der
passiven Veredelung befinden. Letztere
werden daher auch noch nach dem 1. Mai
2016 grundsätzlich nach den Regeln des
alten ZK erledigt werden können.
Mit Ausnahme des Versands gilt für Bewilligungen für besondere Verfahren gemäß
Art. 250 ff. UZK-DA, dass diese über den 1.
Mai 2016 hinaus Gültigkeit behalten und
sukzessive nach dem UZK neu zu bewerten sind. Bei nur befristet erteilten Bewilligungen sollen diese Neubewertungen bis
zum Ende ihres Bewilligungszeitraums
erfolgen, spätestens jedoch bis zum 1.
Mai 2019. Dagegen nennt der UZK für
unbefristet erteilte Bewilligungen keine
solche Frist und stellt die Neubewertung
somit in das Ermessen der zuständigen
Zollbehörden.
Fazit
Die besonderen Zollverfahren sind im
UZK vereinfacht und rationalisiert worden, um ihre Inanspruchnahme für Wirtschaftsbeteiligte attraktiver zu machen.
Ob Wirtschaftsbeteiligte in Zukunft unter
dem UZK tatsächlich in den dafür geeigneten Fällen besondere Verfahren in
Anspruch nehmen, hängt von der Kenntnis der Verfahren und ihrer Voraussetzungen, den wirtschaftlichen und praktischen Möglichkeiten ihrer Umsetzung
und insbesondere ihrer nachhaltigen
Kontrollierbarkeit durch die Wirtschaftsbeteiligten ab.
Insofern hat sich wenig durch den UZK
verändert, allerdings wird das Thema
Compliance für Wirtschaftsbeteiligte
unter dem UZK eher noch wichtiger als
schon bisher, da nicht zuletzt unter den
erweiterten IT-Möglichkeiten nach dem
UZK die Transparenz der Prozesse und
der Austausch zwischen Behörden neben
effizienteren Arbeits- auch bessere Kontrollmöglichkeiten schaffen werden.
Vor diesem Hintergrund kann von altem
Wein in neuen Schläuchen daher beim
neuen UZK nicht die Rede sein. Vielmehr
ist er als Fundament kontinuierlicher weiterer Entwicklungen zu verstehen, auf
welches die EU-Zollprozesse, passend
zum 21. Jahrhundert, aufgebaut werden.
Daraus werden sich sowohl Chancen als
auch Risiken für internationale SupplyChains ergeben.
➤
Typ II der Inhaber des Verfahrens (der Zollanmelder) verantwortlich ist.
Ausgabe 2 | 9. März 2016
24 | ExportManager | Liefern
Ausgabe 2 | 9. März 2016
Entziehen aus Zollüberwachung jetzt und künftig
Zum 1. Mai 2016 tritt der Unionszollkodex (UZK) in Kraft. Anhand eines aktuellen, anonymisierten Falls soll erläutert werden, welche
Auswirkungen dies haben kann, z.B. beim Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung: Was ist, wenn in geringem Umfang Zoll­
formalitäten nicht eingehalten werden? Müssen dann hohe Abgaben nach Art. 203 ZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung entrichtet werden, oder gibt es hierfür Entschuldigungsgründe? Diese Rechtslage wird mit der ab 1. Mai 2016 verglichen.
Ausgangsfall
Die Firma D in Deutschland erbringt
­Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
an Hubschraubern im Wege der aktiven
Veredelung. Für diese Reparatur brauchen bei der Einfuhr in die EU keine
Abgaben entrichtet zu werden, bei der
Wiederausfuhr i.d.R. auch nicht, sondern
lediglich bei der Einfuhr in ein Drittland
für den erlangten Mehrwert (den Wert
der Instandsetzung). In der Bewilligung
von D war vorgesehen, dass D jede
­Ausfuhrsendung vor Warenabgang bei
der zuständigen Ausfuhrzollstelle anzumelden hat. Im Rahmen einer Prüfung
wird festgestellt, dass D in einigen Fällen
diese Nachricht tatsächlich erst eine oder
zwei Stunden nach Abgang der Hubschrauber übermittelt und somit die
Anmeldungen der Güter für die
Überführung ins Ausfuhrverfahren verspätet abgegeben hat. Die Ausfuhr-
zollstelle sah darin ein Entziehen aus der
zollamtlichen Überwachung und verlangte von D nach Art. 203 ZK Abgaben
(2,7% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer
= EUSt). Da hierfür in etwa der Wert der
betroffenen Hubschrauber (100 Mio EUR)
zugrunde gelegt wurde, ging
es um Abgaben von 21,7
Mio EUR (2,7 Mio EUR Zoll
und 19 Mio EUR EUSt). Wie
kann sich D wehren?
PD Dr. Harald Hohmann
Rechtsanwalt,
Hohmann Rechtsanwälte
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Serkan Deniz
angestellter Anwalt,
­Hohmann Rechtsanwälte
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Abwandlung: Was würde sich ändern,
wenn sich dieser Fall nach dem 1. Mai
2016 ereignete?
Entziehen aus der zollamtlichen
Überwachung nach aktueller
­Rechtslage
Entziehen aus zollamtlicher Überwachung
oder lediglich entschuldbare Verfehlung –
der Helikopter hatte sich jedenfalls
➤
© vasilypetkov/iStock/Thinkstock/Getty Images
zu früh auf den Weg gemacht.
Nach aktueller Rechtslage ist säuberlich
danach zu differenzieren, ob es um einen
Fall der Entziehung aus der zollamtlichen
Überwachung (nach Art. 203 ZK) geht
oder um eine Verfehlung (einen minder
schweren Fall der Entziehung) nach Art.
204 ZK, für den Entschuldigungsgründe
zur Verfügung stehen (Art. 859 ZK-DVO).
Diese Unterscheidung ist insofern gravierend, als für den Fall nach Art. 203 ZK (die
Entziehung) praktisch keine Minderung
25 | ExportManager | Liefern
Ausgabe 2 | 9. März 2016
Anzeige
des Abgabenbetrages in Betracht kommt,
sofern hier nicht ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte geltend gemacht
werden können. Sofern hingegen eine
Verfehlung nach Art. 204 ZK vorliegt, ist
von vorneherein klar, dass der Betrag bis
auf 0 EUR reduziert werden kann bzw.
muss, falls ein Entschuldigungsgrund
nach Art. 859 ZK-DVO eingreift.
Nach der weiten Auslegung des EuGH ist
eine Entziehung grundsätzlich bereits
dann zu bejahen, wenn die zuständige
Zollstelle „auch nur zeitweise“ am Zugang
zu diesen unter Überwachung stehenden
Gütern und damit an entsprechenden
Prüfungen gehindert wird. Stellenweise
gibt es Ansätze in der Rechtsprechung,
diesen starren Ansatz aus Verhältnismäßigkeitsgründen dann aufzuweichen
(zugunsten der Verfehlung nach Art. 204
ZK), wenn eine Kontrolle grundsätzlich
möglich gewesen wäre oder wenn ein
von Art. 859 ZK-DVO erfasster Fall vorlag
etc. In der Praxis war bisher der Entschuldigungsgrund nach Art. 859 Nr. 6 ZK-DVO
von besonderer Bedeutung: das fahrlässige Nichteinhalten der Zollförmlichkeiten, sofern dies leicht fahrlässig sowie
ohne Entziehungsabsicht geschieht und
D Maßnahmen ergreift, um „die Situation
der Waren zu bereinigen“.
Lösung des Ausgangsfalls
(aktuelles Recht)
D sollte Einspruch einlegen. Sofern sie die
sofortige Zahlung der 21,7 Mio EUR in das
Risiko mangelnder Solvenz bringen
könnte, sollte D zusätzlich Aussetzung der
Vollziehung beantragen. Dies sollte sie
wie folgt begründen: Es liegt allein eine
Verfehlung nach Art. 204 ZK – anstelle der
Entziehung nach Art. 203 ZK – vor, weil es
nur um einen geringfügigen Entziehungsfall geht: Zum Ersten geht es nur um eine
geringfügige Verzögerung der Abgangsmeldungen von ein bis zwei Stunden.
Zum Zweiten dürfte hier ein Fall des
Art. 859 Nr. 6 ZK-DVO vorliegen, wie sich
u.a. aus zwei Absätzen der Dienstvorschrift VSF Z 0901 entnehmen lässt.
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„Der Stichtag 1. Mai 2016,
zu dem der UZK in Kraft tritt,
sollte als ­idealer Zeitpunkt
für ein Überprüfen und
Optimieren der Zollprozesse
angesehen werden.“
Im tatsächlich beratenen Fall machte D
mit Erfolg diesen Entschuldigungsgrund
geltend, wozu D u.a. auf Folgendes hinwies: D hatte zumindest den Leiter des
betroffenen Flughafens, der eng mit dem
Zoll kooperierte, rechtzeitig informiert, so
dass die zuständige Zollstelle grundsätzlich rechtzeitig die Möglichkeit der Kenntnis vom Abgang gehabt hätte. Zusätzlich
hatte D unverzüglich diese Meldungen
nachgeholt und damit „die Situation
bereinigt“, wobei eine solche Nachholung
nach der ZK-DVO grundsätzlich möglich
ist. Angesichts einer sehr komplexen
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Pflichtenlage konnte für diesen Verstoß
grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, und Anhaltspunkte für eine Entziehungsabsicht lagen ebenfalls nicht vor.
Die zuständige Zollstelle korrigierte daher
im beratenen Fall den Abgabenbescheid
auf 0 EUR!
Entziehen aus zollamtlicher
­­Überwachung nach künftigem
Recht
Eine vergleichbare Differenzierung zwischen Entziehung (ohne Entschuldigungsgründe) einer- und Verfehlung (mit
Entschuldigungsgründen) andererseits
wird es künftig nicht mehr geben. Nach
den Art. 79 und 134 UZK kann nach wie
vor auch eine vorübergehende Ent­
ziehung ausreichen, um eine solche
Abgabenschuld zu begründen. In jedem
Fall muss dann weiter geprüft werden, ob
Entschuldigungsgründe nach Art. 124
Abs. 1h UZK und Art. 103 Delegierte
­UZK-VO (VO 2015/2446) bestehen.
Hierbei fällt aber auf, dass diese Gründe
von ihrer Anzahl her weniger sind (fünf
statt wie bisher zehn) und überwiegend
andere Situationen betreffen. Nur einer
der fünf dort genannten Gründe ist identisch mit der aktuellen Rechtslage (Überziehung um einen genehmigungsfähigen
Zeitraum). Drei weitere betreffen folgende Situationen: anschließende Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr
(zur Vermeidung einer Verdopplung der
Abgaben), Wiederherstellung des Über-
Ausgabe 2 | 9. März 2016
wachungsstatus, fehlerhafte Angaben
ohne Auswirkungen auf das Zollverfahren. Als Fünftes wird eine Art freiwillige
Selbstanzeige normiert: rechtzeitige
Unterrichtung der zuständigen Zollstelle
über diese Entziehung, bevor diese Zollschuld mitgeteilt oder eine entsprechende Kontrolle angekündigt wird.
Lösung des Abwandlungsfalles
D könnte auch hier seinen Einspruch mit
Verhältnismäßigkeit begründen und auf
die obengenannten Punkte hierfür hinweisen. Allerdings wäre künftig eine
­Entschuldigung vor allem dann leicht
zu begründen, wenn Überziehung – bei
rechtzeitigem Antrag – noch genehmigungsfähig gewesen wäre. Wegen des
Abgangs der Hubschrauber aus dem
­EU-Gebiet scheiden die drei weiteren
genannten neuen Entschuldigungsgründe (z.B. Wiederherstellung des Überwachungsstatus) aus, und eine gleich­
artige Vorschrift zu Art. 859 Nr. 6 ZK-DVO
fehlt im neuen Recht.
D würde dann am besten den fünften
neuen Entschuldigungsgrund bemühen:
Er sollte die zuständige Zollstelle über diesen Verstoß unterrichten, bevor diese
hierzu ermittelt oder eine solche Zollschuld mitteilt (im Ausgangsfall dürfte es
dafür zu spät sein, weil dies bereits bei
einer Prüfung aufgedeckt wurde). Dann
wäre sichergestellt, dass D mit Sicherheit
einen Entschuldigungsgrund geltend
machen kann. Allein das Berufen auf Ver-
hältnismäßigkeit wird in Zukunft u.U.
nicht mehr ausreichen, um einen solchen
Entschuldigungsgrund zu erreichen.
Resümee
Das Beispiel des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung zeigt, dass es
beim neuen UZK um mehr als nur „alten
Wein in neuen Schläuchen“ geht. Stellenweise finden erhebliche Erschwerungen
statt (z.B. Streichung des besonders praxisrelevanten Entschuldigungsgrundes
Art. 859 Nr. 6 ZK-DVO), die allerdings z.T.
wieder von Erleichterungen (z.B. Auf­
hebung der mühsamen Differenzierung
zwischen Entziehung nach Art. 203 ZK
einer- und Verfehlung nach Art. 204 ZK
andererseits) begleitet werden.
„Das geringfügige Verletzen
von Zollförmlichkeiten kann zu
sehr hohen Abgaben wegen
­Entziehung aus der zollamtlichen
Überwachung führen; dies muss
dringend verhindert werden.
Unter dem neuen UZK werden die
Entschuldigungsgründe geringer
und sind anders konzipiert.“
Die künftige Praxis wird zeigen, ob dies
unterm Strich zu einer höheren Belastung
oder eher zu einer Entlastung der Wirtschaft führen wird. Genauso klar ist auch,
dass das Inkrafttreten des UZK zum Mai
2016 nicht zu einem „Schreckensszenario“
werden sollte. Selbst bei den besonderen
Verfahren bleibt vieles beim Alten (vgl.
den Beitrag der Kollegen Krause und
­Niestedt in dieser Ausgabe). Handlungsbedarf dürfte vor allem beim Zolllagerverfahren, bei Freizonen (Kontrolltyp II),
vorübergehender Verwendung und
Umwandlungsverfahren bestehen; bei
der aktiven Veredelung bzw. passiven Veredelung wohl nur dann, wenn bisher das
Zollrückvergütungsverfahren (aktive Veredelung) bzw. die Differenzverzollung
(passive Veredelung) genutzt wurde. Die
Unternehmen sollten den Stichtag 1. Mai
2016 zum Anlass nehmen, ihre Zollprozesse zu überprüfen und zu optimieren –
hierfür ist jetzt der ideale Zeitpunkt.
Aktuelle Hinweise zum Iran-Embargo
Wegen aktueller Hinweise zum ­Iran-Embargo (vgl. den Beitrag in der vorigen Ausgabe)
siehe auch: http://hohmann-rechtsanwaelte.de/rechtstexte-iranembargo.html
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Ausgabe 2 | 9. März 2016
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