Fachdienst 10 – Zentrale Aufgaben und Organisation In meinem ersten Praxisabschnitt war ich im Fachdienst 10.1 (Organisation) eingesetzt. Die Organisation ist ein interner Fachdienst, der sich mit Stellenbewertung und Stellenbedarfsberechnung aller Fachdienste der gesamten Kreisverwaltung befasst. Es ist eine sehr abwechslungsreiche und umfangreiche Tätigkeit, die mir sehr viel Freude bereitet hat. Neben der Unterstützung meiner Kollegen wurden mir auch eigene Sachverhalte zur Bearbeitung gegeben und ich konnte einen guten Einblick in den Verwaltungsalltag eines Sachbearbeiters bekommen. Der Fachbereich Organisation ermöglicht einem einen sehr guten Einblick in die Verwaltung und ich bin froh, hier eingesetzt gewesen zu sein! Michael G., Kreisinspektoranwärter Fachdienst 82.2 – Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters Mein erster Praxisabschnitt begann im Fachdienst 82.2, Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters. Um ganz genau zu sein, durfte ich in die Klagesachbearbeitung des Kreises Recklinghausen, sowie in die Bearbeitung von einstweiligen Rechtsschutzverfahren eintauchen. Ich war sehr neugierig darauf, da ich nicht wusste, was mich erwartet. Jobcenter? Und dazu noch die Klagesachbearbeitung? Herumsitzen und langweilen war nicht angesagt, denn jede Klageakte ist individuell! Jede Klageakte ist anspruchsvoll! Befasst habe ich mich mit der Materie des Sozialgesetzbuches II. In der Rechtsbehelfsstelle hat man die verantwortungsvolle Aufgabe, die von den jeweiligen Bezirksstellen erlassenen Ausgangsbescheide und die danach ergangenen Widerspruchsbescheide auf ihre Rechtsmäßigkeit hin zu überprüfen. Endlich durfte ich das, in der Fachhochschule nur in der Theorie Erlernte, in der Praxis anwenden! Die Sachbearbeiter sind die Vertreter der Behörde- auch vor Gericht. Für mich hieß das, dass ich einige Male mit meiner Ausbilderin zu Gericht fahren durfte und sogar neben ihr vor dem Sozialrichter sitzen durfte! Dazu kommt noch, dass das Betriebsklima sehr freundlich und angenehm ist, sodass man hier gerne arbeitet. Betül K., Kreisinspektoranwärterin Fachdienst 36 – Straßenverkehrsamt Den ersten Praxisabschnitt durfte ich im Fachdienst 36 (Straßenverkehrsamt) verbringen. Hier war ich zunächst in der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingesetzt. Es bot sich eine Vielfalt von Fällen, anhand derer ich die Arbeitsweise nachvollziehen konnte. Leider konnten die sonst sehr hilfsbereiten Kollegen mich nicht einarbeiten, da eine Kollegin langfristig erkrankt ist und die anfallende Arbeit von ihnen übernommen werden musste. Daher wurde ich im Bereich Fahrerlaubnis auf Probe eingesetzt. Dort war die Bearbeitung verschiedener Meldungen des Kraftfahrt-Bundesamtes aus Flensburg an der Tagesordnung. Es mussten unterschiedliche Vergehen erfasst, entsprechende Schreiben verfasst und eingetragen werden. Die gesetzliche Grundlage war das Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit der Fahrerlaubnisverordnung sowie deren Anlagen. Außerdem durfte ich auch Anträge für Fahrtenbuchauflagen überprüfen und darüber entscheiden! Daher kam keine Langeweile auf. So war der Praxisabschnitt im Straßenverkehrsamt sehr vielseitig und spannend. Die Kollegen waren sehr freundlich und immer hilfsbereit und flexibel. Fabian D., Kreisinspektoranwärter Fachdienst 11 – Personalservice Meinen ersten Praxisabschnitt absolvierte ich im Fachdienst 11, Personalservice im Bereich Ausbildung. Vor der Praxisphase dachte ich, dass es sich im Bereich Ausbildung lediglich um Bewerberauswahlverfahren handeln würde. Jedoch war ich positiv überrascht. Es ist nämlich unvorstellbar, welche Aufgaben in diesen Bereich fallen: verschiedene Veranstaltungen – angefangen bei den Einführungs- und Kennenlerntagen für die neuen Azubis über Azubi- und Ausbilder Workshops, bis hin zu Ausbildungsmessen; Mutterschutz- und Elternzeitfestsetzungen; Prüfungen, Zeugnisse und Ausbildungspläne; Angestelltenlehrgänge und diverse Seminare /Schulungen; bedarfsgerechte AzubiPlanungen und vieles mehr! Ich wurde von Anfang an mit einbezogen und durfte bereits nach kurzer Zeit selbständig arbeiten. Das Motto in diesem Bereich lautet: „Wie hätten wir es gern?“ und nicht „Wie wird / wurde es gemacht?“ Von daher sind Ideen und Vorschläge von den Azubis jederzeit willkommen. Im Bereich der Ausbildung gibt es immer sehr viel zu tun und es ist teilweise auch stressig, aber die Arbeit ist sehr abwechslungsreich. Abschließend möchte ich sagen, dass ich in meinem ersten Praxisabschnitt viele Eindrücke sammeln konnte und dass der Fachdienst Personalservice – Bereich Ausbildung genauso vielseitig und bunt ist, wie wir Auszubildenden. Sükran Ö., Kreisinspektoranwärterin Fachdienst 40 – Schule und Sport Während meines ersten Praxisabschnittes bin ich im Fachdienst 40 (Schule und Sport) eingesetzt. Hier beschäftige ich mich hauptsächlich mit den tarifbeschäftigten Lehrkräften an Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Recklinghausen. So habe ich zum Beispiel die Bewerbungen für neue Lehrkräfte bearbeitet und war am Ende sogar bei den Bewerbungsgesprächen dabei! Auch die Bearbeitung von Anträgen, wie zum Beispiel für Mutterschutz/Elternzeit und Teilzeit-/Vollzeitbeschäftigung, gehört zu meinem Aufgabenbereich. Im Sommer gibt es auch viele verschiedene Sportveranstaltungen, die hier im Fachdienst 40 geplant werden und bei denen wir auch anwesend sind. Das ist eine schöne Abwechslung! Alles in allem gibt es im FD 40 viele unterschiedliche Bereiche zu entdecken, was meinen ersten Praxisabschnitt sehr abwechslungsreich und spannend gemacht hat! Natalie S., Kreisinspektoranwärterin Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten Ganz nach dem Grundsatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Art. 3 III S. 2 GG) erfüllt der Fachdienst 59 Schwerbehindertenangelegenheiten seine Aufgaben, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch gezielte Leistungen zu erleichtern. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, vergünstigt oder kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen sowie zusätzliche Belastungen, die durch die Behinderung aufkommen, steuerlich geltend zu machen. Obwohl ich lediglich für 3 Monate in diesem Fachdienst eingesetzt wurde, habe ich viele Eindrücke sammeln können und die gesamten Vorgänge – von der Antragstellung bis zur Erteilung des Bescheides und dem ggf. folgenden Widerspruchsverfahren – verfolgt und bearbeitet. Ist der Bürger mit der Erteilung des Bescheides nicht einverstanden, wird der Fall im Widerspruchsverfahren noch einmal aufgegriffen. Hier habe ich gelernt den Widerspruch auf Zulässigkeit und Begründetheit zu prüfen, eine neue Entscheidung einzuleiten oder den Fall an die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde weiterzuleiten. Dabei ist es wichtig, auf die individuellen Beschwerden und Details, die zur erneuten Aufklärung und Begutachtung des Falls beitragen können, zu achten. Besonders spannend wird es im Klageverfahren, an welchem ich im Sozialgericht Gelsenkirchen an mehreren Terminen teilnehmen durfte. Hier hat der Antragsteller im Anschluss an das behördliche Verfahren die Möglichkeit, vor Gericht seine Ansprüche auf die Anerkennung seiner Schwerbehinderung geltend zu machen. Man kann sich daher vorstellen, dass es zu Diskussionen, Vergleichsvorschlägen oder auch zum Aufeinandertreffen verhärteter Fronten kommt. Im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten gibt es immer viel zu tun. Die Arbeit ist abwechslungsreich, da jeder Antrag seine Besonderheiten mit sich bringt. Außerdem motiviert das Gefühl, den Menschen unmittelbar helfen zu können. Wie ich feststellen muss, vergeht die Zeit dabei wie im Fluge, denn die 3 Monate sind schon fast um und ein neuer Studienabschnitt in Gelsenkirchen ruft. Carolin A., Kreisinspektoranwärterin Fachdienst 70.4 – Untere Landschaftsbehörde „Untere Landschaftsbehörde? Was genau machen die eigentlich?“ Dieses waren meine ersten Gedanken, nachdem mir mitgeteilt wurde, dass mich der erste Praxisabschnitt des dualen Studienganges im gehobenen nicht-technischen Dienst der Kreisverwaltung Recklinghausen dorthin führen sollte. Mittlerweile bin ich fast am Ende meines Praxisabschnittes angelangt und habe hier viel lernen können. Die Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) liegen in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die ULB setzt sich für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein. Diese sind im Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ausformuliert. Im Kreis Recklinghausen ist die ULB in 2 Ressorts im Fachdienst Umwelt aufgeteilt: Ressort „Landschaftsplanung und gestaltung“ und Ressort „Landschaftsrecht“. Ich arbeite im Ressort Landschaftsrecht und beteilige mich, soweit es mir möglich ist, an der Erfüllung der vielfältigen und interessanten Aufgabengebiete. Im Ressort 70.4 - „Landschaftsrecht“ werden die Aufgaben der ULB im Rahmen der Eingriffsregelung und des Artenschutzes erbracht. Dies bedeutet konkret, dass das Ressort Landschaftsrecht bei den meisten Planungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken, mitwirkt. Angefangen von einzelnen Baugenehmigungen im Außenbereich bis hin zu Straßen, Sand-Abgrabungen, Windparks usw. Um diese Aufgaben erfolgreich zu bewältigen, arbeiten hier technische/biologische Fachkräfte mit den Verwaltungsfachkräften Hand in Hand zusammen. Zusammengefasst ist es das Ziel der ULB, die Einhaltung der Schutzvorschriften des Natur-, Landschaftsund Artenschutzes zu gewährleisten. Dies geschieht durch ordnungsbehördliche Tätigkeiten bis hin zur Festsetzung von Bußgeldern. Yaniv M., Kreisinspektoranwärter Fachdienst 11 - Personalservice In meinem ersten von insgesamt fünf Praxisabschnitten war ich im Fachdienst 11.1 – Personalservice eingesetzt. Hier erhielt ich über den Zeitraum von drei Monaten einen guten Überblick über verschiedenste Personalbelange, angefangen von Arbeitsbefreiungen wegen Erkrankung des Kindes über Festsetzung von Kindergeld, Elternzeitfestsetzung, Veränderung der Arbeitszeit sowie Bearbeitung von Bewerbungen und daran anschließende Auswahlverfahren. Es war sehr interessant das Auswahlverfahren für Personal von Anfang bis Ende mitzuerleben und bei den Vorstellungsgesprächen ausnahmsweise mal auf der „anderen Seite“ zu sitzen. Auch das Erstellen von Arbeits- bzw. Änderungsverträgen auf Grundlage des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gehörte zu meinenAufgaben. Die für meinen Einsatz relevanten Gesetze waren sehr vielfältig, z.B. Mutterschutzgesetz (MuSchG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG) usw. Es hat Spaß gemacht, sich in die Materie des Arbeitsrechts einzuarbeiten und die internen Abläufe einer Verwaltung näher kennenzulernen. Mein Praxisabschnitt endet nun mit einer Modulprüfung und danach geht es wieder ab an die FH. Anne P., Kreisinspektoranwärterin Fachdienst 56.2 – Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Meinen ersten Praxisabschnitt habe ich im Sozialamt bei der „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ (FD 56) absolviert. Hier kümmert man sich um die Anträge derer, die nicht in der Lage sind ihren Aufenthalt in einem Altenheim selbst zu finanzieren. Dies geschieht im Rahmen des 12. Sozialgesetzbuches. Da die Angehörigen bzw. Bevollmächtigten der Hilfebedürftigen häufig Probleme haben, die Antragsunterlagen alleine zu vervollständigen, hat man hier viel Kontakt zu den Bürgern. Neben der Führung von Terminen und Telefonaten fertigt man auch verschiedene Anschreiben, Berechnungen etc. an, die alle auf die Entscheidung über eine Hilfegewährung ausgerichtet sind. Dabei steht man auch im regen Kontakt zu den Pflegeheimen. Außerdem werden laufende Fälle aktualisiert, z.B. wenn sich die Renten der Hilfeempfänger geändert haben, Abrechnungen mit den Heimen bezüglich geleisteter Zahlungen gefertigt uvm. Zusammenfassend wird man hier jedoch hauptsächlich in den Prozess der Entscheidung über die Gewährung bzw. Ablehnung beantragter Hilfeleistungen (Pflegewohngeld und SGB XII), inklusive zu treffender Ermessensentscheidungen und deren Begründung, eingeführt. Der FD 56 ist ein großer Fachbereich mit vielen jungen Leuten. Hier ist immer was los und es wird nie langweilig. Der Kontakt mit den Bürgern ist super interessant und die Arbeit macht wirklich Spaß. Obwohl ich noch keine Vergleichsmöglichkeiten habe, würde ich sagen, dass man sich glücklich schätzen kann, wenn man die Chance bekommt, einen Teil seiner Ausbildung im FD 56 „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ verbringen zu dürfen. Christina M., Kreisinspektoranwärterin Jobcenter Oer-Erkenschwick Jobcenter und „Hartz IV“, diese Begriffe werden ja im Volksmund nicht gerade im Zusammenhang mit Vielfalt und Verantwortung genannt und wenn man ehrlich ist, dann findet man im Internet dazu auch nicht viel Gutes. Nach meinen ersten Wochen im Jobcenter Oer- Erkenschwick waren es aber genau die obigen zwei Punkte, die diesen Arbeitsbereich für mich geprägt haben. Bereits bei meinem ersten Dienst an der Infotheke wurde mir sofort klar, über welches Spektrum sich dieser Bereich erstreckt. „Hier gibt’s eben nicht nur Hartz IV.“ Beratungen gehen weit über das Feld des Arbeitslosengeldes II hinaus. Wenn Kunden bereits in dem ersten Gespräch erfahren, welcher Leistungsträger zuständig ist (z.B. Sozialamt oder Amt für Ausbildungsförderung), erspart das sowohl dem Kunden, als auch dem Sachbearbeiter viel Zeit. Der Umgang mit den verschiedensten Menschen ist hier besonders interessant. Stets neue Anfragen der Kunden erfordern immer unterschiedliches Vorgehen, um eine erste Zuordnung zu treffen. Anschließend ging es für mich in den Fachbereich der Leistungsgewährung. Hier wird zum einen geprüft, wer überhaupt leistungsberechtigt ist und zum anderen, in welcher Höhe und Form Leistungen gewährt werden können. Wer jetzt denkt, dass hier immer gleich vorgegangen wird, also Liste oder Gesetz raus und abhaken, der liegt „etwas“ daneben. Ich habe noch nie einen Bereich innerhalb der öffentlichen Verwaltung gesehen, der einem Sachbearbeiter so viele Möglichkeiten an die Hand gibt zu entscheiden. Ich würde die Arbeitsweise hier am ehesten mit der eines Arztes vergleichen. Jeder Patient muss individuell untersucht werden, da jede Person andere Probleme aufweist. Erst wenn der Befund erstellt wurde kann mit der Behandlung begonnen werden. Genauso (oder zumindest ähnlich) läuft es hier ab. Es gibt keine Fälle die gleich sind, da überall andere Rahmenbedingungen vorliegen und genau diese müssen erkannt und mithilfe des Gesetzes berücksichtigt werden. Erst wenn der „Befund“ steht, kann dem Kunden die Hilfe bewilligt werden, die dieser auch benötigt. Peter B., Kreisinspektoranwärter Fachdienst 56.1 – Hilfen bei Behinderungen/Unterhaltsheranziehung In meinem ersten Praxisabschnitt wurde ich im Fachdienst 56, Hilfen bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit, im Ressort 1, den Unterhaltsangelegenheiten, eingesetzt. Was viele nicht wissen, Kinder sind gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig. Sie müssen ihren Eltern Unterhalt zahlen, sofern es ihnen möglich ist. Die Berechnung der Unterhaltfähigkeit gehört zu meinen Aufgaben, die ich bereits nach kurzer Zeit selbständig bearbeiten durfte. Die Unterhaltsverpflichtungen können im Wesentlichen aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entnommen werden. Dieses spiegelt die Einzigartigkeit der Unterhaltsangelegenheiten wieder, da nicht das öffentliche Recht gilt, sondern das Zivilrecht. Der Bereich ist dadurch sehr interessant und nie langweilig, da ein hoher Ermessenspielraum gegeben ist und jeder Fall individuell behandelt werden muss. Aber nicht nur die Arbeit ist interessant auch das dort herrschende Betriebsklima ist sehr freundlich und angenehm, sodass man gerne hier arbeitet. Angelika S., Kreisinspektoranwärterin
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