Organisation - Kreis Recklinghausen

Fachdienst 10 – Zentrale Aufgaben und Organisation
In meinem ersten Praxisabschnitt war ich im Fachdienst 10.1
(Organisation) eingesetzt.
Die Organisation ist ein interner Fachdienst, der sich mit
Stellenbewertung
und
Stellenbedarfsberechnung
aller
Fachdienste der gesamten Kreisverwaltung befasst.
Es ist eine sehr abwechslungsreiche und umfangreiche Tätigkeit,
die mir sehr viel Freude bereitet hat.
Neben der Unterstützung meiner Kollegen wurden mir auch
eigene Sachverhalte zur Bearbeitung gegeben und ich konnte
einen guten Einblick in den Verwaltungsalltag eines
Sachbearbeiters bekommen.
Der Fachbereich Organisation ermöglicht einem einen sehr guten
Einblick in die Verwaltung und ich bin froh, hier eingesetzt
gewesen zu sein!
Michael G., Kreisinspektoranwärter
Fachdienst 82.2 – Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters
Mein erster Praxisabschnitt begann im Fachdienst 82.2,
Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters.
Um ganz genau zu sein, durfte ich in die Klagesachbearbeitung
des Kreises Recklinghausen, sowie in die Bearbeitung von
einstweiligen Rechtsschutzverfahren eintauchen.
Ich war sehr neugierig darauf, da ich nicht wusste, was mich
erwartet.
Jobcenter? Und dazu noch die Klagesachbearbeitung?
Herumsitzen und langweilen war nicht angesagt, denn jede
Klageakte ist individuell! Jede Klageakte ist anspruchsvoll!
Befasst habe ich mich mit der Materie des Sozialgesetzbuches II.
In der Rechtsbehelfsstelle hat man die verantwortungsvolle
Aufgabe, die von den jeweiligen Bezirksstellen erlassenen
Ausgangsbescheide
und
die
danach
ergangenen
Widerspruchsbescheide auf ihre Rechtsmäßigkeit hin zu
überprüfen. Endlich durfte ich das, in der Fachhochschule nur in der Theorie Erlernte, in der
Praxis anwenden!
Die Sachbearbeiter sind die Vertreter der Behörde- auch vor Gericht.
Für mich hieß das, dass ich einige Male mit meiner Ausbilderin zu Gericht fahren durfte und
sogar neben ihr vor dem Sozialrichter sitzen durfte!
Dazu kommt noch, dass das Betriebsklima sehr freundlich und angenehm ist, sodass man
hier gerne arbeitet.
Betül K., Kreisinspektoranwärterin
Fachdienst 36 – Straßenverkehrsamt
Den ersten Praxisabschnitt durfte ich im Fachdienst 36
(Straßenverkehrsamt) verbringen. Hier war ich zunächst in der
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingesetzt. Es bot sich eine
Vielfalt von Fällen, anhand derer ich die Arbeitsweise
nachvollziehen konnte.
Leider konnten die sonst sehr hilfsbereiten Kollegen mich
nicht einarbeiten, da eine Kollegin langfristig erkrankt ist
und die anfallende Arbeit von ihnen übernommen werden
musste. Daher wurde ich im Bereich Fahrerlaubnis auf Probe
eingesetzt. Dort war die Bearbeitung verschiedener
Meldungen des Kraftfahrt-Bundesamtes aus Flensburg an der
Tagesordnung.
Es mussten unterschiedliche Vergehen erfasst,
entsprechende Schreiben verfasst und eingetragen werden.
Die gesetzliche Grundlage war das Straßenverkehrsgesetz in
Verbindung mit der Fahrerlaubnisverordnung sowie deren
Anlagen. Außerdem durfte ich auch Anträge für Fahrtenbuchauflagen
überprüfen und darüber entscheiden! Daher kam keine
Langeweile auf.
So war der Praxisabschnitt im Straßenverkehrsamt sehr vielseitig und spannend.
Die Kollegen waren sehr freundlich und immer hilfsbereit und flexibel.
Fabian D., Kreisinspektoranwärter
Fachdienst 11 – Personalservice
Meinen ersten Praxisabschnitt absolvierte ich im Fachdienst 11,
Personalservice im Bereich Ausbildung. Vor der Praxisphase
dachte ich, dass es sich im Bereich Ausbildung lediglich um
Bewerberauswahlverfahren handeln würde. Jedoch war ich
positiv überrascht. Es ist nämlich unvorstellbar, welche
Aufgaben in diesen Bereich fallen: verschiedene
Veranstaltungen – angefangen bei den Einführungs- und
Kennenlerntagen für die neuen Azubis über Azubi- und
Ausbilder Workshops, bis hin zu Ausbildungsmessen;
Mutterschutz- und Elternzeitfestsetzungen; Prüfungen,
Zeugnisse und Ausbildungspläne; Angestelltenlehrgänge und
diverse Seminare /Schulungen; bedarfsgerechte AzubiPlanungen und vieles mehr!
Ich wurde von Anfang an mit einbezogen und durfte bereits
nach kurzer Zeit selbständig arbeiten. Das Motto in diesem
Bereich lautet: „Wie hätten wir es gern?“ und nicht „Wie wird /
wurde es gemacht?“ Von daher sind Ideen und Vorschläge von den Azubis jederzeit
willkommen.
Im Bereich der Ausbildung gibt es immer sehr viel zu tun und es ist teilweise auch
stressig, aber die Arbeit ist sehr abwechslungsreich. Abschließend möchte ich sagen,
dass ich in meinem ersten Praxisabschnitt viele Eindrücke sammeln konnte und dass
der Fachdienst Personalservice – Bereich Ausbildung genauso vielseitig und bunt ist,
wie wir Auszubildenden.
Sükran Ö., Kreisinspektoranwärterin
Fachdienst 40 – Schule und Sport
Während meines ersten Praxisabschnittes bin ich im
Fachdienst 40 (Schule und Sport) eingesetzt.
Hier beschäftige ich mich hauptsächlich mit den
tarifbeschäftigten Lehrkräften an Grund-, Haupt- und
Förderschulen im Kreis Recklinghausen.
So habe ich zum Beispiel die Bewerbungen für neue
Lehrkräfte bearbeitet und war am Ende sogar bei den
Bewerbungsgesprächen dabei!
Auch die Bearbeitung von Anträgen, wie zum Beispiel für
Mutterschutz/Elternzeit und Teilzeit-/Vollzeitbeschäftigung,
gehört zu meinem Aufgabenbereich.
Im
Sommer
gibt
es
auch
viele
verschiedene
Sportveranstaltungen, die hier im Fachdienst 40 geplant
werden und bei denen wir auch anwesend sind. Das ist eine
schöne Abwechslung!
Alles in allem gibt es im FD 40 viele unterschiedliche Bereiche
zu entdecken, was meinen ersten Praxisabschnitt sehr
abwechslungsreich und spannend gemacht hat!
Natalie S., Kreisinspektoranwärterin
Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten
Ganz nach dem Grundsatz „Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt
werden.“ (Art. 3 III S. 2 GG) erfüllt der Fachdienst 59
Schwerbehindertenangelegenheiten seine Aufgaben, um
schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft durch gezielte Leistungen zu erleichtern. Dazu
gehört beispielsweise die Möglichkeit, vergünstigt oder
kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu
nutzen sowie zusätzliche Belastungen, die durch die
Behinderung aufkommen, steuerlich geltend zu machen.
Obwohl ich lediglich für 3 Monate in diesem Fachdienst
eingesetzt wurde, habe ich viele Eindrücke sammeln können
und die gesamten Vorgänge – von der Antragstellung bis zur
Erteilung des Bescheides und dem ggf. folgenden
Widerspruchsverfahren – verfolgt und bearbeitet.
Ist der Bürger mit der Erteilung des Bescheides nicht
einverstanden, wird der Fall im Widerspruchsverfahren noch einmal aufgegriffen.
Hier habe ich gelernt den Widerspruch auf Zulässigkeit und Begründetheit zu prüfen,
eine neue Entscheidung einzuleiten oder den Fall an die Bezirksregierung als
Aufsichtsbehörde weiterzuleiten.
Dabei ist es wichtig, auf die individuellen Beschwerden und Details, die zur erneuten
Aufklärung und Begutachtung des Falls beitragen können, zu achten.
Besonders spannend wird es im Klageverfahren, an welchem ich im Sozialgericht
Gelsenkirchen an mehreren Terminen teilnehmen durfte.
Hier hat der Antragsteller im Anschluss an das behördliche Verfahren die
Möglichkeit, vor Gericht seine Ansprüche auf die Anerkennung seiner
Schwerbehinderung geltend zu machen. Man kann sich daher vorstellen, dass es zu
Diskussionen, Vergleichsvorschlägen oder auch zum Aufeinandertreffen verhärteter
Fronten kommt.
Im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten gibt es immer viel zu tun. Die
Arbeit ist abwechslungsreich, da jeder Antrag seine Besonderheiten mit sich bringt.
Außerdem motiviert das Gefühl, den Menschen unmittelbar helfen zu können.
Wie ich feststellen muss, vergeht die Zeit dabei wie im Fluge, denn die 3 Monate sind
schon fast um und ein neuer Studienabschnitt in Gelsenkirchen ruft.
Carolin A., Kreisinspektoranwärterin
Fachdienst 70.4 – Untere Landschaftsbehörde
„Untere Landschaftsbehörde? Was genau machen die
eigentlich?“ Dieses waren meine ersten Gedanken, nachdem
mir mitgeteilt wurde, dass mich der erste Praxisabschnitt des
dualen Studienganges im gehobenen nicht-technischen Dienst
der Kreisverwaltung Recklinghausen dorthin führen sollte.
Mittlerweile bin ich fast am Ende meines Praxisabschnittes
angelangt und habe hier viel lernen können.
Die Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) liegen
in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien
Städten. Die ULB setzt sich für die Verwirklichung der Ziele
und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
ein.
Diese
sind
im
Bundesnaturschutzgesetz
und
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ausformuliert. Im
Kreis Recklinghausen ist die ULB in 2 Ressorts im Fachdienst
Umwelt aufgeteilt: Ressort „Landschaftsplanung und gestaltung“ und Ressort „Landschaftsrecht“. Ich arbeite im
Ressort Landschaftsrecht und beteilige mich, soweit es mir
möglich ist, an der Erfüllung der vielfältigen und interessanten
Aufgabengebiete.
Im Ressort 70.4 - „Landschaftsrecht“ werden die Aufgaben der ULB im Rahmen der
Eingriffsregelung und des Artenschutzes erbracht. Dies bedeutet konkret, dass das Ressort
Landschaftsrecht bei den meisten Planungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken,
mitwirkt. Angefangen von einzelnen Baugenehmigungen im Außenbereich bis hin zu
Straßen, Sand-Abgrabungen, Windparks usw. Um diese Aufgaben erfolgreich zu bewältigen,
arbeiten hier technische/biologische Fachkräfte mit den Verwaltungsfachkräften Hand in
Hand zusammen.
Zusammengefasst ist es das Ziel der ULB, die Einhaltung der Schutzvorschriften des Natur-,
Landschaftsund
Artenschutzes
zu
gewährleisten.
Dies
geschieht
durch
ordnungsbehördliche Tätigkeiten bis hin zur Festsetzung von Bußgeldern.
Yaniv M., Kreisinspektoranwärter
Fachdienst 11 - Personalservice
In meinem ersten von insgesamt fünf Praxisabschnitten war ich
im Fachdienst 11.1 – Personalservice eingesetzt.
Hier erhielt ich über den Zeitraum von drei Monaten einen guten
Überblick über verschiedenste Personalbelange, angefangen
von Arbeitsbefreiungen wegen Erkrankung des Kindes über
Festsetzung von Kindergeld, Elternzeitfestsetzung, Veränderung
der Arbeitszeit sowie Bearbeitung von Bewerbungen und daran
anschließende Auswahlverfahren.
Es war sehr interessant das Auswahlverfahren für Personal von Anfang bis Ende
mitzuerleben und bei den Vorstellungsgesprächen ausnahmsweise mal auf der „anderen
Seite“ zu sitzen. Auch das Erstellen von Arbeits- bzw. Änderungsverträgen auf Grundlage
des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gehörte zu meinenAufgaben.
Die für meinen Einsatz relevanten Gesetze waren sehr vielfältig, z.B. Mutterschutzgesetz
(MuSchG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG),
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) usw.
Es hat Spaß gemacht, sich in die Materie des Arbeitsrechts einzuarbeiten und die
internen Abläufe einer Verwaltung näher kennenzulernen. Mein Praxisabschnitt
endet nun mit einer Modulprüfung und danach geht es wieder ab an die FH.
Anne P., Kreisinspektoranwärterin
Fachdienst 56.2 – Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Meinen ersten Praxisabschnitt habe ich im Sozialamt bei der
„Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ (FD 56) absolviert. Hier
kümmert man sich um die Anträge derer, die nicht in der
Lage sind ihren Aufenthalt in einem Altenheim selbst zu
finanzieren. Dies geschieht im Rahmen des 12.
Sozialgesetzbuches.
Da
die
Angehörigen
bzw.
Bevollmächtigten der Hilfebedürftigen häufig Probleme
haben, die Antragsunterlagen alleine zu vervollständigen,
hat man hier viel Kontakt zu den Bürgern. Neben der
Führung von Terminen und Telefonaten fertigt man auch
verschiedene Anschreiben, Berechnungen etc. an, die alle
auf die Entscheidung über eine Hilfegewährung ausgerichtet
sind. Dabei steht man auch im regen Kontakt zu den
Pflegeheimen. Außerdem werden laufende Fälle aktualisiert,
z.B. wenn sich die Renten der Hilfeempfänger geändert
haben, Abrechnungen mit den Heimen bezüglich geleisteter
Zahlungen gefertigt uvm. Zusammenfassend wird man hier
jedoch hauptsächlich in den Prozess der Entscheidung über
die Gewährung bzw. Ablehnung beantragter Hilfeleistungen
(Pflegewohngeld und SGB XII), inklusive zu treffender
Ermessensentscheidungen und deren Begründung, eingeführt.
Der FD 56 ist ein großer Fachbereich mit vielen jungen Leuten. Hier ist immer was los und
es wird nie langweilig. Der Kontakt mit den Bürgern ist super interessant und die Arbeit
macht wirklich Spaß. Obwohl ich noch keine Vergleichsmöglichkeiten habe, würde ich
sagen, dass man sich glücklich schätzen kann, wenn man die Chance bekommt, einen Teil
seiner Ausbildung im FD 56 „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ verbringen zu dürfen.
Christina M., Kreisinspektoranwärterin
Jobcenter Oer-Erkenschwick
Jobcenter und „Hartz IV“, diese Begriffe werden ja im
Volksmund nicht gerade im Zusammenhang mit Vielfalt und
Verantwortung genannt und wenn man ehrlich ist, dann findet
man im Internet dazu auch nicht viel Gutes. Nach meinen
ersten Wochen im Jobcenter Oer- Erkenschwick waren es
aber genau die obigen zwei Punkte, die diesen Arbeitsbereich
für mich geprägt haben.
Bereits bei meinem ersten Dienst an der Infotheke wurde mir
sofort klar, über welches Spektrum sich dieser Bereich
erstreckt. „Hier gibt’s eben nicht nur Hartz IV.“ Beratungen
gehen weit über das Feld des Arbeitslosengeldes II hinaus. Wenn Kunden bereits in dem
ersten Gespräch erfahren, welcher Leistungsträger zuständig ist (z.B. Sozialamt oder Amt für
Ausbildungsförderung), erspart das sowohl dem Kunden, als auch dem Sachbearbeiter viel
Zeit.
Der Umgang mit den verschiedensten Menschen ist hier besonders interessant. Stets neue
Anfragen der Kunden erfordern immer unterschiedliches Vorgehen, um eine erste
Zuordnung zu treffen.
Anschließend ging es für mich in den Fachbereich der Leistungsgewährung. Hier wird zum
einen geprüft, wer überhaupt leistungsberechtigt ist und zum anderen, in welcher Höhe und
Form Leistungen gewährt werden können.
Wer jetzt denkt, dass hier immer gleich vorgegangen wird, also Liste oder Gesetz raus und
abhaken, der liegt „etwas“ daneben. Ich habe noch nie einen Bereich innerhalb der
öffentlichen Verwaltung gesehen, der einem Sachbearbeiter so viele Möglichkeiten an die
Hand gibt zu entscheiden. Ich würde die Arbeitsweise hier am ehesten mit der eines Arztes
vergleichen. Jeder Patient muss individuell untersucht werden, da jede Person andere
Probleme aufweist. Erst wenn der Befund erstellt wurde kann mit der Behandlung begonnen
werden.
Genauso (oder zumindest ähnlich) läuft es hier ab. Es gibt keine Fälle die gleich sind, da
überall andere Rahmenbedingungen vorliegen und genau diese müssen erkannt und mithilfe
des Gesetzes berücksichtigt werden. Erst wenn der „Befund“ steht, kann dem Kunden die
Hilfe bewilligt werden, die dieser auch benötigt.
Peter B., Kreisinspektoranwärter
Fachdienst 56.1 – Hilfen bei Behinderungen/Unterhaltsheranziehung
In meinem ersten Praxisabschnitt wurde ich im Fachdienst
56, Hilfen bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit, im
Ressort 1, den Unterhaltsangelegenheiten, eingesetzt.
Was viele nicht wissen, Kinder sind gegenüber ihren Eltern
unterhaltspflichtig. Sie
müssen ihren Eltern Unterhalt zahlen, sofern es ihnen
möglich ist. Die Berechnung der
Unterhaltfähigkeit gehört zu meinen Aufgaben, die ich
bereits nach kurzer Zeit
selbständig bearbeiten durfte.
Die Unterhaltsverpflichtungen können im Wesentlichen aus
den Bestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entnommen werden.
Dieses spiegelt die
Einzigartigkeit der Unterhaltsangelegenheiten wieder, da
nicht das öffentliche Recht
gilt, sondern das Zivilrecht.
Der Bereich ist dadurch sehr interessant und nie
langweilig, da ein hoher Ermessenspielraum gegeben ist
und jeder Fall individuell behandelt werden muss.
Aber nicht nur die Arbeit ist interessant auch das dort herrschende Betriebsklima ist
sehr freundlich und angenehm, sodass man gerne hier arbeitet.
Angelika S., Kreisinspektoranwärterin