Presseinformation BvD warnt: Unternehmen müssen

Presseinformation
Berlin, 14. März 2016
BvD warnt: Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf neue
Datenschutz-Regeln einstellen
Veränderungen beim Datenschutz bergen viele Fallstricke
Unternehmen stehen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ab
2018, durch das geplante Nachfolge-Abkommen zu „Safe Harbour“ sowie u.a. durch das für
Juni erwartete Urteil zur Speicherung von IP-Adressen vor großen Herausforderungen. „Die
Entscheidungen bergen viele juristische und technische Fallstricke“, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing.
Nach der neuen EU-DSGVO ist unmittelbar für weniger Betriebe die Bestellung eines
betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben wie bisher. „Aber auch für kleine und
mittelständische Betriebe gelten die neuen Regeln“, warnte Spaeing. Um drastischen
Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden zu entgehen, empfiehlt er, sich von Datenschutzexperten beraten zu lassen. „Das kann auch ein Wettbewerbsvorteil sein“, sagte Spaeing.
„Denn Kunden wollen, dass ihre Daten bei Unternehmen und Partnern sicher sind.“
Spaeing appellierte zugleich an die Bundesregierung, im Rahmen der Öffnungsklauseln in
Deutschland die Berufung von Datenschutzbeauftragten gesetzlich wie bisher zu regeln.
„Ohne das Knowhow der Datenschutzexperten sind Gerichtsentscheidungen und neue
Entwicklungen beim Datenschutz für viele Unternehmen und Ämter nicht zu bewältigen.“ Nur
benannte Datenschutzbeauftragte könnten in Wirtschaft und Verwaltung Datenschutz und
Datensicherheit auf dem aktuellen Stand gewährleisten.
Terminhinweis
Über Perspektiven zur neuen EU-DSGVO und den wachsenden Datenschutz-Anforderungen
in Behörden, Betrieben und bei den Aufsichtsbehörden tauschen sich rund 200
Datenschutzexperten auf dem BvD-Verbandstag am 21. April 2016 in Berlin aus. Zu den
Gästen gehören u.a. Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit sowie ihr Vorgänger und Vorsitzender der Europäischen Akademie für
Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar.
Für die Redaktionen:
Zum BvD-Verbandstag erhalten Sie in den nächsten Tagen eine separate Einladung.
Ihr BvD-Ansprechpartner:
Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing, Budapester Straße 31, 10787 Berlin
Tel: 030 . 26 36 77 60, E-Mail: [email protected], Internet: https://www.bvdnet.de
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit über 850 Mitgliedern fördert und vertritt die
Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente
Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme.
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