FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG der Notarkammer Berlin sowie des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. – Fachinstitut für Notare Aktuelle Probleme der notariellen Vertragsgestaltung im Immobilienrecht 2015 / 2016 30. April 2016 Sofitel Berlin Kurfürstendamm Augsburger Straße 41, 10789 Berlin Tel.: 030 800 999 0, Fax: 030 800 999 1523 Tagungszeiten: 9.00 – 16.30 Uhr Leiter der Tagung: Dr. Norbert Frenz, Notar, Kempen Referenten: Sebastian Herrler, Notar, München Christian Hertel, LL.M., Notar, Weilheim i. OB Dr. Christian Kesseler, Notar, Düren Zur Veranstaltung: Die Veranstaltung, die zu den erfolgreichsten Tagungen des Fachinstituts für Notare gehört, wendet sich an Notare und angehende Notare. Sie greift aktuelle Probleme und Fragestellungen auf, die sich für die Vertragsgestaltung im Immobilienrecht 2015/2016 hauptsächlich aufgrund neuer Rechtsprechung, aber auch aus der Gutachtenpraxis des DNotI ergeben haben. Sie wendet sich an Notare und angehende Notare. Die Referenten verbinden die Darstellung der Fälle mit Lösungsvorschlägen für die notarielle Praxis, und zwar unter besonderer Berücksichtigung von praxisnahen Formulierungsmustern. Damit wird die erfolgreiche Konzeption der Veranstaltungen in den vergangenen Jahren mit neuen, aktuellen Themen fortgesetzt. Den Veranstaltungen liegt auch 2016 eine ausführliche Tagungsunterlage mit praxisnahen Lösungs- und Formulierungsvorschlägen zugrunde. Die Referenten sind als Praktiker und Autoren einschlägiger Veröffentlichungen besonders ausgewiesen. Anmeldung: Mit beigefügtem Anmeldebogen per Fax oder Post. Arbeitsprogramm • Grundstückskaufvertrag • Notarhaftung bei der Verletzung der Zwei-Wochen-Fritz II. Anforderungen Beschaffenheitsvereinbarungen III. Arglistiges Verschweigen von Sachmängeln IV. Rücktritt wegen nicht rechtzeitig beigebrachter Löschungsunterlagen V. Schornsteinhypotheken VI. Formulierungsbeispiele für deklaratorische Maklerklausel VII. Haftung des Verkäufers für Beratungsfehlern des Vermieters VIII. Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei Vereitelung des Mietervorkaufsrechts IX. 30-jährige Verjährungsfrist für Rechtsmängel bei nicht im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechten X. Grunderwerbsteuer bei Instandhaltungsrücklage XI. Gestaltungsvarianten der ABC. Kaufs • I. II. III. Bauträgervertrag Ansprüche der übrigen Wohnungseigentümer bei abweichender Bauausführung zugunsten eines der Erwerber Abnahmevollmacht am Gemeinschaftseigentum Keine Vergemeinschaftung der Sachmängelansprüche bei Verkauf gebrauchter Eigentumswohnung • • • Überlassungsvertrag u.ä. Steuerbefreiung für selbstgenutztes Familienheim Anlauf der 10-Jahres-Frist und teilweises Wohnungseigentum • • • • • • • • • Wohnungseigentum und Erbbaurecht Unterteilung von Wohnungseigentum Werdendes Wohnungseigentum widersteht Wechsel schuldrechtlicher Berechtigung Kostenfalle aufschiebend bedingte Entstehung von Sondernutzungsrechten Unterschriften unter Protokoll über Verwalterbestellung Getrennte Instandhaltungsrücklagen Mehrheitserfordernis für abweichende Betriebskostenverteilung Kreditaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaft Pflicht zur Eigennutzung in Erbbaurechtsvertrag • • • • • • • • • • Grundbuchrecht und beschränkte dingliche Grundstücksrechte Unterschriftsbeglaubigte Auflassung genügt nicht Grundbuchberichtigung bei Übertragung eines GbR-Anteils Eigentumsverhältnisse an Grenzanlage Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gilt nicht für spätere weiteren Unterteilung Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Dienstbarkeit unzulässig Kein Anspruch auf Verlegung der Dienstbarkeit, wenn Ausübungsstelle rechtsgeschäftlicher Inhalt der Dienstbarkeit Dienstbarkeitslöschung an Teilfläche nach Realteilung Löschung aus Vorkaufsrechts für mehrere Berechtigte Vollmacht im Grundbuchverfahren Vollzugsvollmacht Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils • • Öffentliches Recht und Steuerrecht Vollwertigkeitsbescheinigung der Gemeinde • • • Genehmigungserfordernisse nach BauGB • Verfahrensrecht I. Amtspflicht des Notars zur Prüfung der Geschäftsfähigkeit II. Pauschale Unterwerfungserklärung unwirksam Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird das DAI die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des DAI. Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis 10 Tage vor Tagungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro möglich. Danach ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Hinweis: Jedem Teilnehmer wird auf Anfrage nach der Veranstaltung eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung unter Ausweisung der Stundenzahl zugesandt. Diese Teilnahmebescheinigung ist gleichzeitig ein Fortbildungsnachweis. Gem. § 14 Abs. 6 BNotO hat sich jeder Notar in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden; die Richtlinien der Notarkammern treffen weitere Bestimmungen. Mit der Vorlage des Fortbildungsnachweises kann die Erfüllung der Fortbildungspflicht auf Anfrage der Notarkammer oder Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc