032978, 30.04.2016, Vertragsgestaltung im Immobilienrecht,–

FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG
der
Notarkammer Berlin
sowie des
Deutschen Anwaltsinstituts e.V. – Fachinstitut für Notare
Aktuelle Probleme der notariellen Vertragsgestaltung im
Immobilienrecht 2015 / 2016
30. April 2016
Sofitel Berlin Kurfürstendamm
Augsburger Straße 41, 10789 Berlin
Tel.: 030 800 999 0, Fax: 030 800 999 1523
Tagungszeiten:
9.00 – 16.30 Uhr
Leiter der Tagung:
Dr. Norbert Frenz, Notar, Kempen
Referenten:
Sebastian Herrler, Notar, München
Christian Hertel, LL.M., Notar, Weilheim i. OB
Dr. Christian Kesseler, Notar, Düren
Zur Veranstaltung:
Die Veranstaltung, die zu den erfolgreichsten Tagungen des Fachinstituts für Notare gehört,
wendet sich an Notare und angehende Notare. Sie greift aktuelle Probleme und
Fragestellungen auf, die sich für die Vertragsgestaltung im Immobilienrecht 2015/2016
hauptsächlich aufgrund neuer Rechtsprechung, aber auch aus der Gutachtenpraxis des
DNotI ergeben haben. Sie wendet sich an Notare und angehende Notare.
Die Referenten verbinden die Darstellung der Fälle mit Lösungsvorschlägen für die notarielle
Praxis,
und
zwar
unter
besonderer
Berücksichtigung
von
praxisnahen
Formulierungsmustern. Damit wird die erfolgreiche Konzeption der Veranstaltungen in den
vergangenen Jahren mit neuen, aktuellen Themen fortgesetzt.
Den Veranstaltungen liegt auch 2016 eine ausführliche Tagungsunterlage mit praxisnahen
Lösungs- und Formulierungsvorschlägen zugrunde.
Die Referenten sind als Praktiker und Autoren einschlägiger Veröffentlichungen besonders
ausgewiesen.
Anmeldung: Mit beigefügtem Anmeldebogen per Fax oder Post.
Arbeitsprogramm
•
Grundstückskaufvertrag
•
Notarhaftung bei der Verletzung der Zwei-Wochen-Fritz
II.
Anforderungen Beschaffenheitsvereinbarungen
III.
Arglistiges Verschweigen von Sachmängeln
IV.
Rücktritt wegen nicht rechtzeitig beigebrachter Löschungsunterlagen
V.
Schornsteinhypotheken
VI.
Formulierungsbeispiele für deklaratorische Maklerklausel
VII.
Haftung des Verkäufers für Beratungsfehlern des Vermieters
VIII. Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei Vereitelung des Mietervorkaufsrechts
IX.
30-jährige Verjährungsfrist für Rechtsmängel bei nicht im Grundbuch eingetragenen
dinglichen Rechten
X.
Grunderwerbsteuer bei Instandhaltungsrücklage
XI.
Gestaltungsvarianten der ABC. Kaufs
•
I.
II.
III.
Bauträgervertrag
Ansprüche der übrigen Wohnungseigentümer bei abweichender Bauausführung
zugunsten eines der Erwerber
Abnahmevollmacht am Gemeinschaftseigentum
Keine Vergemeinschaftung der Sachmängelansprüche bei Verkauf gebrauchter
Eigentumswohnung
•
•
•
Überlassungsvertrag u.ä.
Steuerbefreiung für selbstgenutztes Familienheim
Anlauf der 10-Jahres-Frist und teilweises Wohnungseigentum
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Wohnungseigentum und Erbbaurecht
Unterteilung von Wohnungseigentum
Werdendes Wohnungseigentum widersteht Wechsel schuldrechtlicher Berechtigung
Kostenfalle aufschiebend bedingte Entstehung von Sondernutzungsrechten
Unterschriften unter Protokoll über Verwalterbestellung
Getrennte Instandhaltungsrücklagen
Mehrheitserfordernis für abweichende Betriebskostenverteilung
Kreditaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Pflicht zur Eigennutzung in Erbbaurechtsvertrag
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Grundbuchrecht und beschränkte dingliche Grundstücksrechte
Unterschriftsbeglaubigte Auflassung genügt nicht
Grundbuchberichtigung bei Übertragung eines GbR-Anteils
Eigentumsverhältnisse an Grenzanlage
Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft gilt nicht für spätere weiteren
Unterteilung
Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Dienstbarkeit unzulässig
Kein Anspruch auf Verlegung der Dienstbarkeit, wenn Ausübungsstelle
rechtsgeschäftlicher Inhalt der Dienstbarkeit
Dienstbarkeitslöschung an Teilfläche nach Realteilung
Löschung aus Vorkaufsrechts für mehrere Berechtigte
Vollmacht im Grundbuchverfahren
Vollzugsvollmacht
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils
•
•
Öffentliches Recht und Steuerrecht
Vollwertigkeitsbescheinigung der Gemeinde
•
•
•
Genehmigungserfordernisse nach BauGB
•
Verfahrensrecht
I.
Amtspflicht des Notars zur Prüfung der Geschäftsfähigkeit
II.
Pauschale Unterwerfungserklärung unwirksam
Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei
Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt abgesagt
werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei
Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem
Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines
Dozentenwechsels, wird das DAI die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren.
Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir
Ihnen umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der
gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des DAI.
Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis 10 Tage vor Tagungsbeginn mit einer
Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro möglich. Danach ist der volle Kostenbeitrag zu
entrichten.
Hinweis:
Jedem Teilnehmer wird auf Anfrage nach der Veranstaltung eine qualifizierte
Teilnahmebescheinigung unter Ausweisung der Stundenzahl zugesandt. Diese
Teilnahmebescheinigung ist gleichzeitig ein Fortbildungsnachweis. Gem. § 14 Abs. 6 BNotO
hat sich jeder Notar in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden; die
Richtlinien der Notarkammern treffen weitere Bestimmungen. Mit der Vorlage des
Fortbildungsnachweises kann die Erfüllung der Fortbildungspflicht auf Anfrage der
Notarkammer oder Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden.