Medien-Information 11. März 2016 Regionalveranstaltung in Bad Oldesloe: Landesregierung informiert über Windenergieplanung BAD OLDESLOE/KIEL. Die Landesregierung hat heute (11. März) in Bad Oldesloe auf der ersten von vier Regionalveranstaltungen den weiteren Verlauf ihrer neuen Windkraftplanung für Schleswig-Holstein vorgestellt. Eine Neuordnung wurde erforderlich, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig im Januar 2015 die bisherige Planung gestoppt hatte. In neuen Regionalplänen soll nun festgelegt werden, auf welchen Flächen im Land zukünftig Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Außerhalb dieser Zonen sollen keine neuen Anlagen mehr errichtet werden können. Staatssekretär Thomas Losse-Müller, der gemeinsam mit Energiestaatssekretärin Ingrid Nestle den Stand der Planungen und das weitere Verfahren erläuterte, sieht die Planung auf einem guten Weg. „Die 2015 ermittelte Potenzialfläche von 7,6 Prozent der Landesfläche ist in den vergangenen Monaten anhand strenger Kriterien gesiebt worden. Nachdem Ausschlusskriterien wie Mindestabstände zur Wohnbebauung und Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigt worden sind, konnte der Suchraum für die zukünftigen Vorranggebiete auf 3,7 Prozent der Landesfläche eingegrenzt werden. Am Ende sollen rund zwei Prozent der Landesfläche verbleiben, auf der der Bau von Windkraftanlagen möglich ist“, sagt der Chef der Staatskanzlei. Ziel der Planung bleibe es, die Produktion erneuerbarer Energien in SchleswigHolstein voranzubringen und gleichzeitig die Akzeptanz der Bürger für die Energiewende zu erhalten. Losse-Müller kündigte an, dass die Frage des Flächenverbrauchs in einigen Jahren überprüft werden soll, da "wir unser energiepolitisches Ziel mit so wenige Fläche wie möglich erreichen wollen." In die Evaluierung solle zum Beispiel der technische Fortschritt bei der Frage, des Stellflächenverbrauchs von Windkraftanlagen eingearbeitet werden. „Schleswig-Holstein leistet seit jeher einen Beitrag zur Energieversorgung in ganz Deutschland. Die Stromerzeugung aus Kohle und Atom betrug rund das Dreifache dessen, was wir netto selbst an Strom verbrauchen. Die Atomkraft sind wir glücklicherweise bald los und auch die klimaschädliche Kohleverstromung soll so schnell wie möglich Geschichte sein. Deshalb ist es das Ziel der Landesregierung, diese Strommenge durch erneuerbare Energien, vor allem Windkraft, mit so wenig Flächenverbrauch wie möglich zu ersetzen. Damit leisten wir unseren Beitrag zur Energiewende in Deutschland“, so Staatssekretärin Nestle. Obwohl das OVG in seinem Urteil die Berücksichtigung von Beschlüssen auf Gemeindeebene in der alten Windplanung gerügt hatte, lotet die Landesregierung weiterhin alle Möglichkeiten aus, Gemeinderatsbeschlüsse und Bürgerentscheide für oder gegen Windkraftprojekte in der Planung zu berücksichtigen. „Wir werden noch einmal bei einem Symposium im Frühsommer Rechtsexperten versammeln, um alle Möglichkeiten zu erkunden. Entscheidend ist aber, dass wir dann eine absolut wasserdichte rechtliche Regelung finden. Wenn die Planung noch einmal vor Gericht scheitert, wäre dem Wildwuchs von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein Tür und Tor geöffnet mit fatalen Folgen für die Akzeptanz der regenerativen Energien. Daran kann wirklich niemandem gelegen sein. Deshalb wollen wir den Weg gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gehen“, sagt Staatssekretär Losse-Müller. Auf der ersten Regionalkonferenz wurde von den Staatssekretären und Mitarbeitern der Landesplanung dargestellt, wie die Windenergieplanung neu ausreichtet wird, welche Energieziele die Landesregierung verfolgt, wie das Verfahren und die Kriterien zur Ermittlung der neuen Windenergie-Vorranggebiete sind und wie die Bevölkerung beteiligt wird. Außerdem wurde eine Karte mit dem Suchgebiet im Südosten des Landes präsentiert. In den kommenden beiden Wochen finden weitere Regionalkonferenzen in Rendsburg, Husum und Brunsbüttel statt. Anschließend wird der Entwurf für die neue Planung konkreter Windgebiete von der Landesplanungsbehörde erarbeitet. Nach dem ersten Kabinettsbeschluss im Juli 2016 können Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und andere Betroffene in einem viermonatigen Anhörungsverfahren zu den konkreten Plänen Stellung beziehen. Weitere Informationen zur neuen Windenergieplanung sowie die aktuelle Karte über die Potenzialflächen im Planungsraum III Ost (südöstliches Schleswig-Holstein) finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/windenergie. Verantwortlich für diesen Pressetext: Carsten Maltzan, Lars Erik Bethge, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 9881704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: [email protected] | Medien-Informationen im Internet: www.schleswigholstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk
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