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Medien-Information
10.03.2016
Kristin Alheit: Die Stärkung der Kita-Qualität und die Entlastung von Familien
sorgen zweigleisig für ein familienfreundlicheres Schleswig-Holstein
KIEL. Anlässlich der heutigen (10.3.) Landtagsbefassung mit dem Thema Kita und
Kitaqualität in Schleswig-Holstein betont Sozialministerin Kristin Alheit:
„Die Betreuungssituation in Schleswig-Holsteins Kitas hat sich den letzten Jahren deutlich gebessert. Insgesamt im Land und für viele einzelne Familien ganz konkret. Das ist
auch die Rückmeldung, die ich vielerorts bekomme! Die, die sich kritisch äußern, haben
häufig einen gemeinsamen Grund: Kita kostet für Familien in Schleswig-Holstein zu viel!
Das sieht auch die Landesregierung. Das sieht auch die Koalition so und das wollen wir
ändern. Konsequent, Schritt für Schritt. Mit dem Kita-Geld für die 0-3 jährigen geht es
los.
Wir sind einig mit den Eltern in Schleswig-Holstein: Es kann nicht richtig sein, eine gute
Kita und eine bezahlbare Kita gegeneinander ausspielen zu wollen. Und es kann auch
nicht richtig sein, ausgerechnet die Entlastung derer, die „Ja“ sagen zu Kindern und
Familie, als Griff in die Kasse der zukünftigen Generationen zu verbuchen. Das scheint
mir, gelinde gesagt, nämlich ein Denkfehler zu sein.
Diese Landesregierung will beides und macht beides! Familien und Kitas nachhaltig zu
stärken. Wir begreifen Investitionen in die Qualität von Kinderbetreuung und Entlastung
von Familien nicht als Widerspruch, sondern als zusammengehörige Zukunftspolitik für
unser Land und seine Menschen. Wir Investieren in Qualität! Und das von Beginn dieser Legislatur. Allein 2016 stellt das Land den Kommunen rund 210 Mio. Euro zur Verfügung: für Investitionen, Betriebskosten, Fachberatung, Qualitätsmanagement und
Sonderprogramme: Für mehr Betreuung. Für mehr Bildung. Für mehr Qualität.
Die seit 2014 eingeleiteten Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen werden mit der Kita-Offensive für die Jahre 2016 - 2018 fortgeführt und gesichert.
Dafür investieren wir 138 ½ Mio. Euro. Ab August 2016 beginnen wir mit der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels. Das bedeutet: zusätzliches Fachpersonal, das
Ganztagsgruppen mit einer halben Stelle verstärkt. Das bedeutet: „Die zweite Kraft am
Nachmittag“. Also auch am Nachmittag werden zukünftig Kinder zwischen 3 und 6
durch zwei Fachkräfte betreut.
Was übrigens nicht nur den Kindern zu Gute kommt, sondern auch eine ganz wichtige
Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher bei ihrer essentiell wichtigen Arbeit darstellt.
Dies ist eine weitere Stärkung von Bildungs- und Betreuungsqualität! Dafür investieren
wir 51 Mio. Euro.
Wir haben auch ein Programm für bis zu 100 Familienzentren aufgelegt. Die arbeiten
bereits überall im Land. Und wir unterstützen die anspruchsvolle Arbeit unserer Kitas
mit pädagogischer Fachberatung und der Förderung von Qualitätsmanagement. Dafür
investieren wir bis 2018 mit 27 Mio. Euro.
Weitere Millionenbeträge geben wir ab 2016 zusätzlich aus für Sprachförderung und
dafür, dass Kitas gute fachliche Unterstützung bekommen bei der Betreuung traumatisierter Kinder, z.B. insbesondere Flüchtlingskinder. Denn auch bei der Bewältigung
dieser Aufgabe unterstützen wir unsere Kitas. Zusammen investieren wir dafür zusätzliche 7 Mio. Euro. All das bedeutet weitere spürbare Verbesserungen in der Kinderbetreuung. Schleswig-Holstein ist beim U3-Ausbau die Nummer 1 unter den Westländern.
Ich darf hier noch einmal an die Große Anfrage erinnern, die dies eindrucksvoll belegt.
Mit der jetzigen Investitions-Offensive sorgen wir für Qualitätsentwicklung – und treiben
den Ausbau weiter voran.
Zurzeit werden in SH etwa 110.600 Kinder in Einrichtungen und bei Tagespflegepersonen betreut. Die Höhe der von den Eltern zu tragenden Kosten variiert aufgrund der
unterschiedlichen Finanzierungssysteme im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und liegt durchschnittlich bei monatlich etwa 210 Euro pro Kind. In anderen norddeutschen Ländern werden Familien bei den Beiträgen bereits erheblich entlastet. Und
das ist – auch – ein massiver Wettbewerbsfaktor, wenn man junge Familien ins Land, in
die Kommune holen und sie dort halten will: Wir reden nicht über Demografiepolitik, wir
machen sie! Wir wollen langfristig den Besuch einer Kindertageseinrichtung gebührenfrei stellen. Die Entlastung von Familien mit Krippenkindern ist der erste Schritt.
Ab Anfang 2017 erstattet das Land den Teilnahmebeitrag der Kosten pro Kind für Kindertagesbetreuung bis zu einer Höhe von monatlich 100 Euro. Mit Wahlkampf hat das
nichts zu tun. Ich hätte das gerne schon früher gemacht - wobei ich sicher bin, dass
niemand im Land die Tatsache übersehen wird, dass die Opposition gegen diese Entlastung von Eltern ist - ja, diese Entlastung kostet Geld. Wir rechnen mit Erstattungskosten von rund 23.400.000 Euro für 2017.
Aber für uns ist das eben eine wichtige, sinnvolle und vor allem notwendige Investition
in die Stärkung der Familien – und damit des Landes.
Wer Familien stärkt, stärkt Schleswig-Holstein – wer die Landesregierung dafür kritisieren möchte, möge das gerne tun.“
Hintergrund Kitas in Schleswig-Holstein
Betreuungsquote: Zurzeit werden in rund 1.765 Einrichtungen und bei rund 1.735 Tagespflegepersonen rund 110.600 Kinder betreut. Nach den aktuellen Erhebungen des
Statistikamtes Nord (2015) werden im U3-Bereich gut 31 Prozent aller Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege betreut. Damit hatte Schleswig-Holstein 2015 die
höchste Betreuungsquote aller westdeutschen Flächenländer. Im Ü3-Bereich liegt die
Betreuungsquote im letzten Kitajahr (also dem Jahr vor Schuleintritt) bei 96,4 Prozent.
Betriebskosten: Entgegen zum Teil anderslautender Aussagen bezahlt das Land den
Kreisen und kreisfreien Städten für jeden neu geschaffenen U3-Platz ab dem Zeitpunkt
2009 einen Betriebskostenanteil in Höhe von 77,84 % der Gesamtkosten im Rahmen
des so genannten Konnexitätsausgleiches – für das Jahr 2016 beispielsweise 8210
Euro pro Platz oder insgesamt 97.977.000 Euro (U3-Kita und Tagespflegeplätze).
Diese Regelung ist Teil der Krippen-Vereinbarung, die zu Beginn der Legislaturperiode
zwischen Land und Kommunen geschlossen wurde. Eine vormals eingereichte Klage
hatten die Kommunen daraufhin zurückgezogen. Die entsprechenden Betriebskostenzuschüsse des Landes sind kontinuierlich ansteigend in Anlehnung an die Platzsteigerungen. 2015 betrug die Summe beispielsweise noch 91.484.000 Euro für die entsprechenden U3-Plätze oder 8049 Euro pro Platz (U3-Kita und Tagespflegeplätze).
Dem Ausbau der Kindertagesbetreuung wird auch unabhängig von der Krippen-Vereinbarung durch kontinuierlich ansteigende Betriebskostenzuschüsse des Landes Rechnung getragen: Auch in diesem Jahr kommen zu den in 2015 von Bund und Land aufgewendeten Zuschüssen in Höhe von 181,04 Mio. Euro weitere 21,85 Mio. Euro hinzu,
davon allein Landesmittel in Höhe von 16,25 Mio. Euro. Insgesamt stehen für die Förderprogramme für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege damit 199,89 Mio.
Euro im Jahr 2016 bereit. Dieser Betrag wird durch Zuschüsse zu Investitionsvorhaben
in Höhe von 10,7 Mio. Euro ergänzt.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung
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