ø ISB-Programm Wohnen in Orts- und Stadtkernen für die Schaffung von Mietwohnungen Wer wird gefördert? – Projektträger, z.B. private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder Kommunen Was wird gefördert? – Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz Wie wird gefördert? – Zinsverbilligtes Darlehen Was wird gefördert? – Umbau-, Ersatzbau- und Modernisierungs maßnahmen im Bestand, soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden – Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes – Neubaumaßnahmen, wenn sie im Zusammenhang mit einer der vorbezeichneten Baumaßnahmen stehen – Vorrangig werden solche Maßnahmen gefördert, bei denen barrierefreier Wohnraum sowie Wohnraum zur gemeinsamen Nutzung von älteren Menschen und jungen Familien geschaffen wird Spezielle Fördermöglichkeiten: ø ISB-Sonderprogramm Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? – Zuschuss Rentenbank Förderprogramm „Leben auf dem Land“ ø Landwirtschaftliche Wer wird gefördert? – dinglich Nutzungsberechtigte (lt. Grundbuch eintrag) von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden herrichten – Bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird Wie wird gefördert? – nachrangig gesichertes zinsverbilligtes Darlehen – Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, wie z.B.: – Unternehmen – Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden – Vereine – gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen – natürliche Personen für private Bauherren/Baufrauen – Eigentümer Was wird gefördert? Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum Herausgeber: Kreisverwaltung Donnersbergkreis Uhlandstraße 2 67292 Kirchheimbolanden Tel.: 0 63 52 / 7 10 0 Dieser Flyer bietet einen Überblick über Möglichkeiten, als Privatperson oder Unternehmen eine Förderung für die Bereitstellung von Wohnraum u. a. auch für Flüchtlinge zu erhalten. Gerne beraten wir Sie zu den Voraussetzungen, wo Anträge gestellt werden können bzw. was zu beachten ist. Kreisverwaltung Donnersbergkreis Benedikt Blanz 0 63 52 / 710 126, [email protected] Allgemeine Fördermöglichkeiten: ø ISB-Darlehen Hinweise für „Bauwillige“ In Ballungszentren ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware, im ländlichen Raum beklagen wir Leerstände. Vorhandene Mietwohnungen sind oft nicht mehr im zeitgemäßen Zustand und könnten eine „Aufwertung“ gebrauchen. All diese Erkenntnisse sind nicht neu, aber durch den Zuzug zahlreicher Flüchtlinge aus den Krisengebieten unserer Erde sind sie deutlicher zutage getreten. Wir im Donnersbergkreis sehen dies als Herausforderung und möchten dazu beitragen, dass in unseren Städten und Dörfern eine Entwicklung zugunsten neu geschaffener Wohnqualität angestoßen wird. Dies auch im Sinne von Energieeinsparung und Barrierefreiheit. Bisher ist es gelungen, den bei uns zugezogenen Menschen in einzelnen Wohneinheiten eine adäquate Unterkunft zu geben. Aber der Wohnraum wird knapper und so ist es für Besitzer älterer Häuser ein guter Zeitpunkt, in die Modernisierung zu investieren. Im vorliegenden Faltblatt sind sämtliche aktuellen Förderprogramme zusammengefasst, die für private Hauseigentümer und Gesellschaften von Belang sein können. Gern geben wir allen „Bauwilligen“ solch nützliche Informationen an die Hand und haben zugleich für diesen Themenkreis einen Ansprechpartner im Kreishaus benannt. zur Modernisierung von Mietwohnungen ø ISB-Förderung Wer wird gefördert? Wer wird gefördert? Was wird gefördert? des Baus von Mietwohnungen – Eigentümer von Mietwohnungen – dinglich Nutzungsberechtigte (Nutzungsrecht einer Person an einer Immobilie durch einen Grundbuch eintrag, ohne dass diese Eigentümer ist) Was wird gefördert? odernisierungsmaßnahmen für bereits wohnwirtM schaftlich genutzte Räumlichkeiten, die dazu beitragen, barrierefreien Wohnraum herzustellen. Als Modernisierung zählen: – nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser – nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes einer Wohnung – dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse – Investoren, die preiswerte Mietwohnungen errichten und eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten – Errichtung von Mietwohnungen – Grundpfandrecht abgesichertem Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Mietwohnungen). Es besteht aus einem Grunddarlehen und Zusatzdarlehen. – Ersterwerb von Mietwohnungen Wie wird gefördert? – Nachrangig abgesichertes zinsverbilligtes Darlehen und Tilgungszuschuss Wer wird gefördert? Was wird gefördert? – Nachrangig abgesichertes zinsverbilligtes Darlehen ©Tim Reckmann/pixelio.de Werner Landrat ø Landesförderprogramm – Nutzung alternativer und regenerativer Energien für die Beheizung und Wassererwärmung. Wie wird gefördert? – Eigentümer/innen – Bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude im Bestand saniert wird, dazu zählen z.B. folgende Maßnahmen: – Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung von Leerständen – bauliche Maßnahmen zur Erhaltung und Neueinrichtung von Arbeitsplätzen – bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschafts prägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen Wie wird gefördert? Dorferneuerung – Zuschuss
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