als PDF-Dokument - Kreisverwaltung Donnersbergkreis

ø ISB-Programm
Wohnen in Orts- und
Stadtkernen für die Schaffung von
Mietwohnungen
 Wer wird gefördert?
– Projektträger, z.B. private Investoren,
Wohnungsbaugesellschaften oder Kommunen
 Was wird gefördert? – Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz
 Wie wird gefördert?
– Zinsverbilligtes Darlehen
 Was wird gefördert? – Umbau-, Ersatzbau- und Modernisierungs­
maßnahmen im Bestand, soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden
– Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
– Neubaumaßnahmen, wenn sie im Zusammenhang
mit einer der vorbezeichneten Baumaßnahmen
stehen
– Vorrangig werden solche Maßnahmen gefördert,
bei denen barrierefreier Wohnraum sowie
Wohnraum zur gemeinsamen Nutzung von älteren Menschen und jungen Familien geschaffen
wird
Spezielle Fördermöglichkeiten:
ø ISB-Sonderprogramm
Förderung von
Wohnraum für Flüchtlinge und
Asylbegehrende
 Wer wird gefördert?
 Wie wird gefördert?
– Zuschuss
Rentenbank
Förderprogramm „Leben auf dem Land“
ø Landwirtschaftliche
 Wer wird gefördert?
– dinglich Nutzungsberechtigte (lt. Grundbuch­
eintrag) von Gebäuden, die diese für die
Unterbringung von Flüchtlingen oder
Asylbegehrenden herrichten
– Bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude
ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar
gemacht wird
 Wie wird gefördert?
– nachrangig gesichertes zinsverbilligtes Darlehen
– Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, wie z.B.:
– Unternehmen
– Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren
mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss
von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
– Vereine
– gemeinnützige Organisationen oder
Bürgerinitiativen
– natürliche Personen
für private Bauherren/Baufrauen
– Eigentümer
 Was wird gefördert? Fördermöglichkeiten
zur Schaffung
von Wohnraum
Herausgeber: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Tel.: 0 63 52 / 7 10 0
Dieser Flyer bietet einen Überblick über Möglichkeiten,
als Privatperson oder Unternehmen eine Förderung für
die Bereitstellung von Wohnraum u. a. auch für Flüchtlinge
zu erhalten.
Gerne beraten wir Sie zu den Voraussetzungen, wo Anträge
gestellt werden können bzw. was zu beachten ist.
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Benedikt Blanz
0 63 52 / 710 126,
[email protected]
Allgemeine Fördermöglichkeiten:
ø ISB-Darlehen
Hinweise für
„Bauwillige“
In Ballungszentren ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware,
im ländlichen Raum beklagen wir Leerstände. Vorhandene
Mietwohnungen sind oft nicht mehr im zeitgemäßen
Zustand und könnten eine „Aufwertung“ gebrauchen. All
diese Erkenntnisse sind nicht neu, aber durch den Zuzug
zahlreicher Flüchtlinge aus den Krisengebieten unserer Erde
sind sie deutlicher zutage getreten. Wir im Donnersbergkreis
sehen dies als Herausforderung und möchten dazu beitragen, dass in unseren Städten und Dörfern eine Entwicklung
zugunsten neu geschaffener Wohnqualität angestoßen
wird. Dies auch im Sinne von Energieeinsparung und
Barrierefreiheit.
Bisher ist es gelungen, den bei uns zugezogenen Menschen
in einzelnen Wohneinheiten eine adäquate Unterkunft zu
geben. Aber der Wohnraum wird knapper und so ist es für
Besitzer älterer Häuser ein guter Zeitpunkt, in die
Modernisierung zu investieren. Im vorliegenden Faltblatt
sind sämtliche aktuellen Förderprogramme zusammengefasst, die für private Hauseigentümer und Gesellschaften
von Belang sein können. Gern geben wir allen „Bauwilligen“
solch nützliche Informationen an die Hand und haben
zugleich für diesen Themenkreis einen Ansprechpartner im
Kreishaus benannt.
zur Modernisierung von
Mietwohnungen
ø ISB-Förderung
 Wer wird gefördert?
 Wer wird gefördert?
 Was wird gefördert?
des Baus von
Mietwohnungen
– Eigentümer von Mietwohnungen – dinglich Nutzungsberechtigte (Nutzungsrecht einer Person an einer Immobilie durch einen Grundbuch­
eintrag, ohne dass diese Eigentümer ist)
 Was wird gefördert? odernisierungsmaßnahmen für bereits wohnwirtM
schaftlich genutzte Räumlichkeiten, die dazu beitragen, barrierefreien Wohnraum herzustellen.
Als Modernisierung zählen:
– nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser
– nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes einer
Wohnung
– dauerhafte Verbesserung der allgemeinen
Wohnverhältnisse
– Investoren, die preiswerte Mietwohnungen errichten und eine festgelegte Einkommensgrenze nicht
überschreiten
– Errichtung von Mietwohnungen
– Grundpfandrecht abgesichertem Darlehen der ISB
(ISB-Darlehen Mietwohnungen). Es besteht aus
einem Grunddarlehen und Zusatzdarlehen.
– Ersterwerb von Mietwohnungen
 Wie wird gefördert?
– Nachrangig abgesichertes zinsverbilligtes
Darlehen und Tilgungszuschuss
 Wer wird gefördert?
 Was wird gefördert?
– Nachrangig abgesichertes zinsverbilligtes Darlehen
©Tim Reckmann/pixelio.de
Werner
Landrat
ø Landesförderprogramm
– Nutzung alternativer und regenerativer Energien
für die Beheizung und Wassererwärmung.
 Wie wird gefördert?
– Eigentümer/innen
– Bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude im
Bestand saniert wird, dazu zählen z.B. folgende
Maßnahmen:
– Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen
durch Umnutzung von Leerständen
– bauliche Maßnahmen zur Erhaltung und
Neueinrichtung von Arbeitsplätzen
– bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-,
Um- oder Anbau älterer orts- und landschafts­
prägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude­ mit Hof- und Grünflächen
 Wie wird gefördert?
Dorferneuerung
– Zuschuss