Fakten Milcherzeugung In der BILD Serie „Besser Essen“ Teil 4 werden einige Aussagen zur konventionellen Milcherzeugung getroffen, die fachlich nicht richtig sind. Zudem wird entgegen aller Veterinär- und lebensmittelrechtlicher Regelungen der Eindruck vermittelt, dass sich Produkte aufgrund der Haltungsform der Tiere sowohl qualitativ als auch in puncto Sicherheit voneinander unterscheiden. Hierzu einige Fakten, die die im Artikel veröffentlichten Aussagen widerlegen: 1. Grundsätzlich ist eine vorsorgliche und dauerhafte Antibiotikagabe über Futter, wie im Bericht behauptet wird, nicht zulässig 2. Grundsätzlich dürfen auch Tiere in der ökologischen Tierhaltung mit Antibiotika behandelt werden, allerdings gibt es hier weitergehende Regelungen im Rahmen einer EU-Verordnung und einiger Richtlinien der verschiedenen Verbände der ökologischen Landwirtschaft. In der EU-Verordnung heißt es: "...Krankheiten sind unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden; chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen verwendet werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Erzeugnissen ungeeignet ist. Im Umkehrschluss heißt das: Es gibt also Erreger/Erkrankungen, die sich alternativ nicht behandeln lassen. Tiere müssen aber allein aus Tierschutzgründen zeitnah eine adäquate Behandlung erfahren (siehe hierzu auch Bioland Richtlinien Stand November 2015). Nach EU-Verordnung gibt es bzgl. des Einsatzes von Antibiotika in der ökologischen Haltung streng genommen keinen Unterschied zur konventionellen Haltung. Die Richtlinien einzelner verschiedener Verbände der ökologischen Landwirtschaft mögen davon abweichen. 3. Derzeit gibt es keine belastbaren Zahlen zum Antibiotikaeinsatz in der ökologischen Tierhaltung. 4. Jedes Tier, das durch den Tierarzt ein Antibiotikum verschrieben bekommt, muss dieses auch so lange bekommen, wie es die Zulassung des Präparates vorschreibt, d.h. ausreichend lang und in optimaler Dosierung. Antibiotika, die zu kurz oder zu niedrig dosiert eingesetzt werden, fördern die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen (gilt sowohl für konventionelle als auch ökologische Tierhaltung). 5. Jedes Tier muss nach Feststellung einer tierärztlichen Indikation aus Tierschutzgründen adäquat (der richtige Wirkstoff, zum richtigen Zeitpunkt, in der richtigen Dosierung, ausreichend lang) behandelt werden. Weitere Fakten aus lebensmittelrechtlicher Sicht: 1. Milch, die an Molkereien zur Verarbeitung gelangt, muss frei von Antibiotika sein, in erster Linie aus Verbraucherschutzgründen, aber auch aus technologischen Gesichtspunkten (Für alle Produkte, die unter Verwendung von Reifungskulturen produziert werden, ist es unbedingt erforderlich, dass die Milch frei von Antibiotika ist. Reifungskulturen würden gehemmt, und Käse, Joghurt, Kefir, etc. würden nicht hergestellt werden können – Folge: riesiger wirtschaftlicher Schaden) 2. Auch Kühe in konventionellen Haltungen werden ebenfalls nur mit Medikamenten behandelt, wenn eine tierärztliche Indikation vorliegt. Die Behandlung ist ebenfalls zeitlich beschränkt. Eine Milchabgabe in der Zeit der Behandlung und innerhalb der Wartezeit ist nicht erlaubt. Es darf nur nachweislich antibiotikafreie Milch angeliefert werden. 3. Die Abgabe von rückstandsbehafteter Milch wird vom Gesetzgeber mit hohen Sanktionen versehen, die in Wiederholungsfällen sogar zu Milchlieferverboten führen können (siehe: MilchgüteVerordnung). 4. Es gibt ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem, welches vermeidet, dass mit antibiotischen Rückständen behaftete Milch überhaupt in die Lebensmittelkette gelangen könnte: Verschreibungspflicht durch Tierarzt Verbot der Milchabgabe während Kuh behandelt wird + Wartezeit Kontrolle der Milch auf Rückstände vor Annahme der Milch durch den Tanksammelwagenfahrer bei jedem Erzeuger (viele Erzeuger führen mittlerweile schon vorher Rückstandstests durch) Kontrolle des Tanksammelwagens vor Abtankung bei der Molkerei Kontrolle auf Antibiotika bei den amtlichen Güteprüfungen regelmäßiges unangekündigtes Rohmilchmonitoring auf Rückstände in Milch auf Landesebene (Ergebnisse der vergangenen Jahre beweisen, dass auch hier so gut wie nie auffällige Befunde waren) Amtliche Lebensmittelkontrollen Alle beschriebenen Maßnahmen stellen sicher, dass alle Milchprodukte am Markt, gleichgültig ob sie aus ökologischer Erzeugung stammen oder konventionell erzeugt wurden, ein höchstmögliches Maß an Lebensmittesicherheit und Qualität für den Verbraucher garantieren. Stand: 11.03.2016 Kontakt: Gabriele von der Brelie Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. - Pressesprecherin Warmbüchenstr. 3 30159 Hannover Tel. +49 511 36704 31 Fax +49 511 36704 68 Mobil +49 171 48912 28 [email protected] http:// www.landvolk.net
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