Faktencheck Milcherzeugung

Fakten Milcherzeugung
In der BILD Serie „Besser Essen“ Teil 4 werden einige Aussagen zur konventionellen Milcherzeugung
getroffen, die fachlich nicht richtig sind. Zudem wird entgegen aller Veterinär- und
lebensmittelrechtlicher Regelungen der Eindruck vermittelt, dass sich Produkte aufgrund der
Haltungsform der Tiere sowohl qualitativ als auch in puncto Sicherheit voneinander unterscheiden.
Hierzu einige Fakten, die die im Artikel veröffentlichten Aussagen widerlegen:
1. Grundsätzlich ist eine vorsorgliche und dauerhafte Antibiotikagabe über Futter, wie im Bericht
behauptet wird, nicht zulässig
2. Grundsätzlich dürfen auch Tiere in der ökologischen Tierhaltung mit Antibiotika behandelt
werden, allerdings gibt es hier weitergehende Regelungen im Rahmen einer EU-Verordnung
und einiger Richtlinien der verschiedenen Verbände der ökologischen Landwirtschaft. In der
EU-Verordnung heißt es: "...Krankheiten sind unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der
Tiere zu vermeiden; chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich
Antibiotika dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen verwendet werden, wenn
die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Erzeugnissen
ungeeignet ist. Im Umkehrschluss heißt das: Es gibt also Erreger/Erkrankungen, die sich
alternativ nicht behandeln lassen. Tiere müssen aber allein aus Tierschutzgründen zeitnah
eine adäquate Behandlung erfahren (siehe hierzu auch Bioland Richtlinien Stand November
2015). Nach EU-Verordnung gibt es bzgl. des Einsatzes von Antibiotika in der ökologischen
Haltung streng genommen keinen Unterschied zur konventionellen Haltung. Die Richtlinien
einzelner verschiedener Verbände der ökologischen Landwirtschaft mögen davon abweichen.
3. Derzeit gibt es keine belastbaren Zahlen zum Antibiotikaeinsatz in der ökologischen
Tierhaltung.
4. Jedes Tier, das durch den Tierarzt ein Antibiotikum verschrieben bekommt, muss dieses auch
so lange bekommen, wie es die Zulassung des Präparates vorschreibt, d.h. ausreichend lang
und in optimaler Dosierung. Antibiotika, die zu kurz oder zu niedrig dosiert eingesetzt werden,
fördern die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen (gilt sowohl für konventionelle als auch
ökologische Tierhaltung).
5. Jedes Tier muss nach Feststellung einer tierärztlichen Indikation aus Tierschutzgründen
adäquat (der richtige Wirkstoff, zum richtigen Zeitpunkt, in der richtigen Dosierung,
ausreichend lang) behandelt werden.
Weitere Fakten aus lebensmittelrechtlicher Sicht:
1. Milch, die an Molkereien zur Verarbeitung gelangt, muss frei von Antibiotika sein, in erster
Linie aus Verbraucherschutzgründen, aber auch aus technologischen Gesichtspunkten (Für
alle Produkte, die unter Verwendung von Reifungskulturen produziert werden, ist es unbedingt
erforderlich, dass die Milch frei von Antibiotika ist. Reifungskulturen würden gehemmt, und
Käse, Joghurt, Kefir, etc. würden nicht hergestellt werden können – Folge: riesiger
wirtschaftlicher Schaden)
2. Auch Kühe in konventionellen Haltungen werden ebenfalls nur mit Medikamenten
behandelt, wenn eine tierärztliche Indikation vorliegt. Die Behandlung ist ebenfalls zeitlich
beschränkt. Eine Milchabgabe in der Zeit der Behandlung und innerhalb der Wartezeit ist nicht
erlaubt. Es darf nur nachweislich antibiotikafreie Milch angeliefert werden.
3. Die Abgabe von rückstandsbehafteter Milch wird vom Gesetzgeber mit hohen Sanktionen
versehen, die in Wiederholungsfällen sogar zu Milchlieferverboten führen können (siehe:
MilchgüteVerordnung).
4. Es gibt ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem, welches vermeidet, dass mit
antibiotischen Rückständen behaftete Milch überhaupt in die Lebensmittelkette gelangen
könnte:
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Verschreibungspflicht durch Tierarzt
Verbot der Milchabgabe während Kuh behandelt wird + Wartezeit
Kontrolle der Milch auf Rückstände vor Annahme der Milch durch den
Tanksammelwagenfahrer bei jedem Erzeuger (viele Erzeuger führen mittlerweile
schon vorher Rückstandstests durch)
Kontrolle des Tanksammelwagens vor Abtankung bei der Molkerei
Kontrolle auf Antibiotika bei den amtlichen Güteprüfungen
regelmäßiges unangekündigtes Rohmilchmonitoring auf Rückstände in Milch auf
Landesebene (Ergebnisse der vergangenen Jahre beweisen, dass auch hier so
gut wie nie auffällige Befunde waren)
Amtliche Lebensmittelkontrollen
Alle beschriebenen Maßnahmen stellen sicher, dass alle Milchprodukte am Markt, gleichgültig ob sie
aus ökologischer Erzeugung stammen oder konventionell erzeugt wurden, ein höchstmögliches Maß
an Lebensmittesicherheit und Qualität für den Verbraucher garantieren.
Stand: 11.03.2016
Kontakt: Gabriele von der Brelie
Landvolk Niedersachsen
Landesbauernverband e.V.
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