Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 1 Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil Normen Aktenzeichen Fundstellen Leitsatz/Inhalt §2 BGH (2 StR 122/05) OLG Stuttgart (1 Ws 288/03) BGH (1 StR 184/00) BGH (3 StR 312/10) BGH (2 StR 104/09) BGH (5 StR 506/06) JK 2/06, StGB § 2 Abs. 3 Zur Relevanz der Verjährung bei der Ermittlung des /3 milderen Rechts RÜ 2004, 474 Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf im Ausland begangene Hehlereihandlungen RÜ 2001, 123; Volksverhetzung (Auschwitzlüge) durch einen AusJuS 2002, 123; länder im Internet auf ausländischem Server JK 5/01, StGB § 9 / 1 ; JA 2001, 276 JA 2013, 791 Beihilfe zu einer im Ausland durchgeführten Abtreibung – Anwendbarkeit deutschen Strafrechts und Anforderungen an die Beihilfe JuS 2012, 852 Ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben nicht als Amtsträger i.S. des § 11 I Nr. 2 lit. c StGB. JuS 2011, 561 Die Deutsche Bahn Netz AG ist eine „sonstige Stelle” i.S. des § 11 I Nr. 2 lit. c StGB NJW 2010, 784 Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten JuS 2010, 828 sind Amtsträger iSd § 11 I Nr. 2 lit. c StGB RÜ 2007, 421 Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft als Amtsträger? BGH JuS 2014, 753 Geltungsbereich StGB §§ 3 ff. §9 OLG Oldenburg (1 Ss 185/12) § 11 BGH (GSSt 2/11) Tatbestand Wahlfeststel- Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfeststellung ver- Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 2 lung Objektive Zurechnung (2 StR 495/12) JA 2014, 710 stößt gegen Art. 103 II GG, am Beispiel Diebstahl und Hehlerei BGH (2 StrR JA 2014, 710; NStZ Die „ungleichartige“ Wahlfeststellung ist verfas495/12) 2014, 392 sungswidrig OLG Koblenz RÜ aktuell, 8/2003, 360 Keine Wahlfeststellung zwischen Unterschlagung und (1 Ss 238/02) Verstrickungsbruch BGH JuS 2016, 276 Eine bewusste Selbstgefährdung lässt grundsätzlich (1 StR 328/15) NJW 2016, 176 die Erfolgsabwendungspflicht des eintrittspflichtigen Garanten nicht entfallen, wenn sich das allein auf Selbstgefährdung angelegte Geschehen erwartungswidrig in Richtung auf den Verlust des Rechtsguts entwickelt. OLG Hamm BeckRS 2015, 18490 Der Erfolg ist auch dann zurechenbar, wenn der Ge(5 RVs 102/15) JuS 2016, 80 schädigte die Unfallstelle zu dem Zeitpunkt bereits passiert gehabt hätte, zu dem der Beschuldigte bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit am Unfallort eingetroffen wäre; denn auch in einem solchen Fall verwirklichen sich die Gefahren des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit, vor denen die Geschwindigkeitsregeln gerade schützen. BGH JuS 2013, 466 Pflichtgemäßes Alternativverhalten im Rahmen einer (4 StR 369/12) Trunkenheitsfahrt – war der Unfall bei herabgesetzter Geschwindigkeit vermeidbar? BGH JuS 2011, 372 Der BGH verneint die Tatherrschaft eines Arztes bei (5 StR 491/11) RÜ 2011, 229 der Abgabe eines Rauschgiftes an vollverantwortliche JA 2011, 474 Konsumenten OLG Stuttgart RÜ 2008, 434 Keine Zurechnung von Schäden, die sich als Folge eines offensichtlich unvernünftigen Rettungsversuches darstellen BGH JK 11/04, StGB vor § 13 Eigenverantwortliche Selbstgefährdung und einver(3 StR 120/03) / 17 ständliche Fremdgefährdung BGH JK 9/04, StGB vor § 13 / Voraussetzungen des rechtmäßigen Alternativverhal(3 StR 327/03) 16 tens: Die Ursächlichkeit der Ausgangsgewährung eines erkennbar tatgeneigten Patienten durch Lei- Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 3 § 14 Vorsatz, § 16 tungspersonal einer psychiatrischen Klinik kann nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil ein anderes Geschehen möglicherweise zu denselben Taten geführt hätte. BGH RÜ 2003, 363 Abgrenzung einverständliche Fremdtötung von Bei(5 StR 66/03) hilfe zur Selbsttötung BayObLG JK 8/03, StGB vor § 13 / Abgrenzung der Teilnahme an bewusster Selbstge(5 St RR 179/02) 14 fährdung von Fremdgefährdung bei überlegenem Sachwissen OLG Celle RÜ 2002, 411 Kein Zurechnungsausschluss wegen bewusster (32 Ss 78/00) Selbstgefährdung des Unfallopfers bei Ablehnung einer lebensrettenden Operation mit Mortalitätsquote von 5 bis 15 %, da nicht offenkundig unvernünftig BGH RÜ 2000, 507; Erfolgszurechnung bei vorsätzlichem Eingreifen eines (2 StR 204/00) JK 11/01, StGB vor § 13 Dritten, wenn dieses an das Handeln des Täters an/ 13 knüpft BGH RÜ 2000, 331; Zurechnungsausschluss bei bewusster Selbstgefähr(1 StR 638/99) JK 2/01, StGB § 222 / 5 dung (Heroinfall) OLG Rostock JK 9/01, StGB § 13 / 32 Keine Zurechnung wegen Zuordnung zu fremden (1 Ws 10/97) Verantwortungsbereich; Garantenstellung der Polizei BGH RÜ 2009, 435 Abkehr von der Interessentheorie bei Bankrott und (3 StR 372/08) Untreue: Tätigwerden im Geschäftskreis des Geschäftsherrn als maßgebliches Kriterium BGH RÜ 2016, 163 Wird der Tod des durch eine frühere Handlung be(4 StR 223/15) reits lebensgefährlich Verletzten unmittelbar erst durch eine weitere vorsätzliche Handlung des Täters herbeigeführt, schließt das als unwesentliche Kausalabweichung die Vorsätzlichkeit der Tatvollendung durch die erste Handlung nicht aus. BGH JuS 2010, 453 Der Vorsatz ist bei Steinwürfen von der Autobahn(4 StR 450/09) brücke anhand einer strikten Einzelfallbetrachtung zu beurteilen (Verkehrslage, Sichtverhältnisse etc.) BGH RÜ 2009, 231 Voraussetzungen und Feststellung des bedingten Tö(5 StR 548/08) tungsvorsatzes (insbes. Gesamtwürdigung aller Tat- Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 4 BGH (5 StR 46/08) JA 2009, 70 BGH (4 StR 639/07) KG (1 Ss 180/06) RÜ 2008, 441 BGH (1 StR 233/04) BGH (5 StR 613/01) RÜ 2005, 206 BGH (3 StR 303/01) RÜ 2002, 166; JuS 2002, 1058; JA 2002, 745 RÜ 2001, 509 BGH (2 StR 166/01) RÜ 2007, 91 JK 2/03, StGB § 15 / 7 umstände und Hemmschwellentheorie) Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung bei räuberischem Einfordern von Geld aus Drogengeschäften Tötungsvorsatz bei Verfolgungsfahrten Von einer bewussten und gewollten Gefährdung darf nicht ohne weiteres auf das In-Kauf-Nehmen des Verletzungserfolges geschlossen werden Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährdenden Schüssen Umgekehrter dolus generalis; unwesentliche Kausalabweichung, wenn bereits vor der Handlung vor der erfolgsverursachenden Handlung die Schwelle zum Versuch überschritten ist Erhebliche Abweichung vom Kausalverlauf bei Erfolgsverursachung vor Versuchsbeginn (umgekehrter dolus generalis) Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährlichen Gewalthandlungen (Billigungstheorie; Hemmschwellentheorie) Rechtswidrigkeit Notwehr, § 32 BGH (3 StR RÜ 2016, 100 199/15) OLG Hamm (9 U JA 2016, 150 103/14) BGH (1 606/14) StR RÜ 2015, 644 JK 12/15, § 32 II StGB Keine Notwehr und kein Notwehrexzess ohne Verteidigungswillen Zur Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung gegenüber demjenigen, der sich schuldlos über die zur vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO berechtigenden tatsächlichen Umstände irrt. Keine Notwehr gegen Hoheitsträger, deren Handeln vom strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff gedeckt ist. Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 5 BGH (2 473/14) StR RÜ 2015, 578 JuS 2016, 177 BGH (5 134/14) StR NStZ 2015, 151 JuS 2015, 465 BGH (1 StR 630/13) JuS 2014, 2014, 451 946; OLG Celle (1 RVs 38/13) AG Erfurt (910 Js 1195/13 48 Ds) BGH (4 StR 197/12) BGH (4 StR 551/12) JuS 2014, 80 OLG Celle (2 Ws 17-21/13) JuS 2013, 1042 BGH (2 StR 311/12) OLG Hamburg JuS 2013, 563 JA 2014, 472 JuS 2013, 176 JA 2013, 69 JA 2013, 708 JuS 2012, 1039 Auch eine Überschreitung der durch Provokation gezogenen Notwehrgrenzen kann nach § 33 StGB entschuldigt sein. Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur dann zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht. Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers allerdings in der Regel anzudrohen. NStZ Erforderlichkeit und Gebotenheit eines gefährlichen Messereinsatzes bei einer schuldhaften Provokation der Notwehrlage Rechtfertigung durch Nothilfe beim Einsatz lebensgefährlicher Mittel Notwehr gegen Anpusten mit Zigarettenrauch - Angriff auf Ehre, körperliches Wohlbefinden und Gesundheit Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung bei einem unbewaffneten Angreifer Ein Gegenangriff des Notwehrübenden auf Rechtsgüter des Angreifers stellt Angriffsabwehr nur dar, wenn Wille der drohenden Rechtsverletzung entgegenzutreten zum Ausdruck kommt. Verteidigungswille ist relevantes Handlungsmotiv, auch wenn andere nicht dominierende Beweggründe hinzutreten. Liegen die objektiven Voraussetzungen der Notwehr vor und fehlt es allein an den subjektiven Voraussetzungen des Notwehrtatbestandes, so entfällt das Erfolgsunrecht der begangenen Tat und es bleibt bei einer Strafbarkeit wegen Versuchs. Sofortiger gefährlicher Messereinsatz als erforderliche Verteidigung ohne vorherige Androhung Gegenüber einem rechtwidrigen Anfertigen von Bild- Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 6 (3 – 14/12) BGH (3 StR 450/10) JuS 2012, 465 BGH (2 StR 375/11) BGH (3 StR 66/11) JuS 2012, 263; JA 2012, 227 JuS 2011, 940 BGH (3 StR 66/11) OLG Koblenz (2 Ss 234/10) BGH (1 StR 351/10) RÜ 2011, 432 BGH (2 StR 483/10) JA 2011, 233; JuS 2011, 272 RÜ 2011, 232 JuS 2010, 172 nissen (Presse) ist der Angeklagte zur Notwehr berechtigt. Er muss sich nicht darauf beschränken, sein Gesicht zu verdecken, sondern darf die Verteidigung wählen, die den Angriff sofort und endgültig beendet. Keine „Putativnotwehr“ bei tatsächlich bestehendem Angriff, über dessen vermeintlich bevorstehende Intensivierung sich der Täter irrt Schusswaffeneinsatz in „Putativnotwehr“ (Hell’sAngels-Fall) Gegen den Versuch eines Schuldners, die im Wege der Selbsthilfe erlangte Sache dem Geschädigten mit Gewalt abzunehmen, darf sich dieser im Rahmen des Erforderlichen und Gebotenen verteidigen Notwehr gegen Besitzentziehung nach erlaubter Selbsthilfe-Wegnahme Anforderungen an die Erforderlichkeit beim Einsatz eines Taschenmessers Strafrechtliche Beurteilung eines Messereinsatzes im Rahmen einer vom Täter irrtümlich angenommenen Notwehrlage (Putativnotwehr) Zur Einschränkung des Notwehrrechts bei vorhergegangenen „einverständlicher Prügelei“; actio illicita in causa Notwehreinschränkung nach provoziertem Angriff RÜ 2009, 572 Notwehrhandlungen nach provoziertem Angriff JA 2009, 306 Erforderlichkeit der Notwehr und Notwehrüberschreitung bei asthenischen Effekten (§ 33 StGB) Zur Notwehr gegen den Angriff eines Betrunkenen BGH (5 StR 141/09) BGH (2 StR 163/09) BGH (5 StR 384/08) AG Rudolstadt (635 Js 22279/06 s Ds jug.) BGH (1 StR 429/06) JuS 2011, 655 JuS 2011, 369 JK 2/08, StGB § 32/32 JK 10/07, StGB § 32 / 31 Fehlender Verteidigungswille bei Notwehr Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 7 OLG Hamm (1 Ss 316/05) BGH (2 StR 237/05) RÜ 2006, 40 JuS 2006, 466 RÜ 2006, 31 JK 5/06, StGB § 32 /30 JA 2006, 490 BGH RÜ 2005, 537; (1 StR 99/05) JK 1/06, StGB § 32 / 29 LG Frankfurt a.M. RÜ 2005, 258 (5/27 KLs 7570 Js 203814/03) BGH RÜ 2005, 82 (1 StR 286/04) BGH RÜ 2004, 595; (2 StR 82/04) JA 2005, 91 BGH JK 5/04, StGB § 32 / 28 (4 StR 267/02) BGH RÜ 2003, 265; (1 StR 403/02) JuS 2003, 716; JA 2004, 272; JK 1/04, StGB § 32 / 41; JA 2004, 298 BGH JK 5/03, StGB § 32 / 27 (3 StR 503/01) BGH RÜ 2002, 310; (3 StR 490/01) JA 2003, 8 BGH RÜ 2001, 366; (1 StR 48/01) JuS 2002, 88; Jura 2002, 114; JA 2001, 922 BGH RÜ 2001, 78; (3 StR 331/00) JuS 2001, 512 + 751; Jura 2001, 534 Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhaft herbeigeführter Notwehrlage und schuldlos handelndem Angreifer Einschränkung des Notwehrrechts bei provozierter Notwehrlage Verteidigung durch lebensbedrohlichen Messerstich Nothilfe durch Folterdrohung – Fall Daschner Verdeckungsmord in Notwehr? Rechtfertigung polizeilichen Schusswaffengebrauchs Notwehr bei wechselseitigen Angriffen Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes zur Abwehr eines erpresserischen Angriffs Notwehreinschränkungen in engen Gemeinschaftsverhältnissen und bei Provokationen Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhaft herbeigeführter Notwehrlage Erforderliche Verteidigung durch ungewollt abgefeuerten tödlichen Schuss Keine Einschränkung des Notwehrrechts trotz schuldhaft provozierter Notwehrlage, wenn durch die Notwehr ein tödlicher Angriff abgewehrt werden soll (s.a. gleiche Entsch. zu Mittäterschaft) Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 8 § 34 § 127 StPO BGH (5 StR 629/99) BSG (B 9 VG 1/98 R) BGH (4 StR 558/99) OLG Naumburg (2 Ss 58/12) JK 3/01, StGB § 32 / 26 OLG Düsseldorf (III-5 Ss 63/05) BGH (5 StR 474/00) RÜ 2006, 41 RÜ 2000, 113 JuS 2000, 848; Jura 2001, 30 JuS 2013, 1139 Kein Notwehrrecht bei Tötung eines Grenzpostens durch Fluchtwilligen Einschränkung des Notwehrrechts gegenüber schuldlos Irrenden Beendigung der Notwehrlage, wenn der Angreifer durch Würgegriff bewusstlos geworden ist Geeignetheit – erfolgreiche Abwendung des Schadens nicht ganz unwahrscheinlich; Die Information der zuständigen Behörde kommt nur dann als ein milderes Mittel zur Abwehr einer Gefahr in Betracht, wenn der Beschuldigte mit deren Eingreifen auch rechnen kann; Fehlendes subjektives Rechtfertigungselement führt zur Versuchsstrafbarkeit Rechtfertigender Notstand bei Dauerdelikt RÜ 2001, 216; Überlassen eines Betäubungsmittels zur freiverantJK 12/01, StGB § 34 / 3; wortlichen Selbsttötung JA 2001, 627 OLG Celle (32 Ss JuS 2015, 565 Zur Ausübung des Festnahmerechts nach § 127I 176/14) StPO muss gegen einen Verdächtigen mindest ein starker Tatverdacht im Sinne eines dringenden Tatverdachts vorliegen. Ein leichter Verdacht rechtfertigt die Festnahme nicht. In einem solchen Fall darf der Verdächtige sein Notwehrrecht ausüben. BayObLG JK 6/03, StPO § 127 / 5 § 127 deckt auch Anwesenheitssicherung, wenn Ge(5 St RR 209/02) fahr besteht, der Täter werde sich der Strafverfolgung entziehen AG Grevenbroich RÜ 2002, 272 Festnahme und Selbsthilferecht (§ 229 BGB) des Ta(5 Ds 6 Js xifahrers bei Verdacht eines Eingehungsbetrugs des 136/00) Fahrgast BGH RÜ 2000, 203; Festnahmehandlung, die zur ernsthaften Gesund(4 StR 558/99) JA 2000, 630 heitsschädigung oder unmittelbaren Lebensgefährdung führen, sind auch dann unzulässig, wenn die Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 9 § 859 II BGB Einwilligung BGH (4 92/15) StR JA 2015, 874 BGH (2 StR 328/98) JA 2000, 188 BGH (1 StR 134/11) BGH (3 StR 239/10) JA 2012, 70 BGH (4 StR 549/06) BGH (1 StR 300/03) JA 2008, 70 BGH (1 StR BGH (2 StR BGH (2 StR BGH (1 StR RÜ 2003, 315; JA 2004, 99 JuS 2001, 540 JuS 2011, 468; RÜ 2011, 372 JA 2005, 252 Festnahme anders nicht ausgeführt werden kann; Rechtfertigung über § 32 aber möglich Für eine Rechtfertigung im Wege der Besitzkehr nach § 859 II BGB ist kein Raum, wenn der konkrete Besitz einer Sache als solcher bei Strafe verboten ist und eine im Anschluss an eine Besitzentziehung geübte Besitzkehr deshalb erneut zu einer strafrechtswidrigen Besitzlage führen würde. Besitzkehr rechtfertigt Gewaltanwendung gegen verbotene Eigenmacht auch mittels eines Messers; sein gezielter Einsatz kann aber rechtsmissbräuchlich sein Zu den Anforderungen an die Indizienbewertung bei der Annahme einer „hypothetischen“ Einwilligung Umfang der Aufklärungspflicht bei möglicherweise notwendig werdender Folgeoperation („ZitronensaftFall“) Grenzen einer hypothetischen Einwilligung bei ärztlichem Eingriff Hypothetische Einwilligung bei ärztlichen Aufklärungsfehlern Schuld § 35 a.l.i.c. § 33 §§ 20, 21 483/02) Entschuldigte Tötung eines „Familientyrannen“; anderweitige Abwendbarkeit der Gefahr Actio libera in causa bei verminderter Schuldfähigkeit 135/00) JK 6/07, StGB § 33/4 109/06) 59/12) BGH (5 StR 93/04) Notwehr, Putativnotwehr und (intensiver) Notwehrexzess JA 2012, 871 Keine pauschale Beurteilung der Schuldunfähigkeit und Möglichkeit der uneingeschränkten Schuldfähigkeit bei mehr als 3 ‰ JK 5/05, StGB § 21 / 2 a Zur Verminderung der Schuldfähigkeit durch selbst+b verschuldete Trunkenheit (hier: bei Gewaltdelikten) Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 10 BGH (3 435/02) StR RÜ aktuell 11/2003, 84; JA 2004, 104 Keine Strafmilderung bei Eintritt verminderter Schuldfähigkeit während der Begehung der Tat Irrtümer § 16 BGH (1 StR 449/13) JA 2014, 153 BGH (2 StR 163/13) JuS 2014, 366 LG Aachen JuS 2013, 851 (71 Ns-607 Js 784/08-146/11) BGH (2 StR 145/11) JuS 2012, 365 BGH (5 StR 46/08) RÜ 2008, 643 OLG Frankfurt (1 Ss 220/05) RÜ 2006, 485 Die irrige Vorstellung, der Angreifer „simuliere“ nur und warte in Wahrheit auf eine passende Gelegenheit, den Angriff fortzuführen, kann einen Erlaubnistatbestandsirrtum der Angegriffenen begründen. Tatbestandsirrtum bei fehlerhaften Tätervorstellung bzgl. Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils bei der Erpressung Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Subsumtionsirrtum – Lkw-Führer unterliegt einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, wenn er ein Ereignis nicht als „Unfall im Straßenverkehr“ i.S. des § 142 I StGB bewertet hat. Geht der Täter irrtümlich davon aus, dass der Getötete seine Tötung ernstlich verlangt habe, dann greift § 16 II StGB ein, so dass die Privilegierung gem. § 216 I StGB zu seinen Gunsten zur Anwendung kommen kann. Ein solcher Tatbestandsirrtum ist aber nicht anzunehmen, wenn der Täter diejenigen Umstände kannte, aus denen sich die mangelnde Ernstlichkeit des Tötungsverlangens ergibt. Kein Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit bei räuberischem Einfordern vermeintlich geschuldeten Geldes aus Drogengeschäften Irrtum über Genehmigungserfordernis als Tatbestands- oder Verbotsirrtum Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 11 § 17 §§ 16, 17 (ETI) BGH (3 StR 137/03) RÜ 2003, 500 KG (4) 1 Ss 552/11 (327/11) LG Köln (151 Ns 169/11) OLG Stuttgart (1 Ss 296/05) BGH (5 StR 712/98) Jus 2013, 79 BGH (2 StR 17/10) BGH (2 StR 71/15) RÜ 2010, 437 JuS 2012, 850 JuS 2006, 1032 RÜ 2000, 65; JK 5/00, StGB § 226 / 9 Ein Irrtum eines Erpressers über die Unrechtmäßigkeit der von ihm erstrebten Bereicherung liegt nicht schon dann vor, wenn er sich nach den Anschauungen der einschlägig kriminellen Kreise als berechtigter Inhaber eines Anspruchs gegen das Opfer fühlt. Maßgeblich ist vielmehr, ob er sich vorstellt, dass dieser Anspruch auch von der Rechtsordnung anerkannt wird und er seine Forderung demgemäß mit gerichtlicher Hilfe in einem Zivilprozess durchsetzen könnte. Die unklare Rechtslage (Sportwettenvermittlung) ist bei der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu beachten. Zur Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums bei ungeklärten Rechtsfragen (Beschneidung) Private Sportwettenvermittlung und unvermeidbarer Verbotsirrtum Erweitert ein Arzt eigenmächtig eine Operation, so liegt mutmaßliche Einwilligung nur vor, wenn sonst eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit bestünde Versuch Tatentschluss Unmittelbares Ansetzen JK 3/16, § 22 StGB Sukzessive Qualifikation des fehlgeschlagenen Versuchs einer räuberischen Erpressung: offen gelassen. Keine Zwischenakte (iRd § 22 StGB) sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden. Maßgebliche Kriterien hierfür sind die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutgefährdung. Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 12 BGH (2 StR 75/13) JA 2013, 949 KG ((2) 121 Ss JA 2013, 552 157/12 (33/12)) KG JuS 2012, 1135 (3) 121 Ss 40/12 (26/12) BGH JA 2011, 390 (1 StR 540/10) BGH (3 StR BGH (3 StR BGH (2 StR BGH (3 StR BGH (1 StR BGH (3 StR BGH (2 StR 28/06) 61/02) 281/04) Tatplan abhängig von bestimmten äußeren Umständen, dann kann dies ggf. ein Vorbehalt sein, dass aus Tätersicht die Schwelle zum Versuch noch nicht überschritten ist Unmittelbares Ansetzten zum Trickdiebstahl mit dem „Wash-Wash-Verfahren“ – noch kein Versuchsbeginn durch die bloße Anwesenheit am Tatort und die Besprechung weiterer Modalitäten Zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuchten Computerbetrug Maßgebliche Täuschungshandlung für versuchten Betrug bei mehraktigem Geschehen ist diejenige, die unmittelbar zur Vermögensverfügung führen soll Versuchsbeginn bei Brandstiftung RÜ 2006, 374 JK 10/06, StGB § 22 / 24 RÜ 2005, 306 Versuchtes oder vollendetes Handeltreiben bei erfolglosen Ankaufbemühungen? JuS 2005, 186 Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim „Klingeln an der Haustür“ JK 11/02, StGB § 22 / 22 Versuchsbeginn bei sukzessiver Erfolgsverwirklichung 303/01) 137/01) JK 2/02, StGB § 22 / 20; Versuchsbeginn bei unbewusster Mitwirkung des OpJA 2002, 102 fers und Abgrenzung Vorsatz – Fahrlässigkeit JK 1/02, StGB § 22 / 20 Versuchsbeginn bei Trickdiebstahl 48/01) RÜ 2001, 409 43/99) Unmittelbares Ansetzen bei unmittelbar, mittelbar und gemeinschaftlich begangenen Abrechnungsbetrug Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 13 Rücktritt, § 24 BGH (3 89/15) StR RÜ 2015, 642 JA 2016, 232 Stehen äußere Umstände einer Tatvollendung nicht entgegen, kann es gleichwohl an der Freiwilligkeit des Abbruchs der weiteren Tatausführung fehlen, wenn willensunabhängige Tatumstände das Weiterhandeln unmöglich machen. Solche können gegeben sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa infolge Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist. BGH (3 StR RÜ 2015, 437 Beendeter Versuch bei Gleichgültigkeit bzgl. Tod des 645/14) Opfers BGH (2 StR JA 2015, 549 Eine Korrektur des Rücktrittshorizonts ist insbeson78/14) JuS 2015, 657 dere dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch vom Tatort wegbewegen kann. BGH (4 StR JuS 2015, 367 Strafbefreiender Rücktritt von fehlgeschlagenem Ver367/14) such ausgeschlossen. Dies, wenn der Täter erkennt oder nach seiner Vorstellung davon ausgeht, dass er die Tötung seines Opfers mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur bewirken kann, wobei es auf die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung ankommt. Fehlschlag einzelner Angriffsakte steht der Annahme eines Rücktritts nicht von vornherein entgegen. BGH JA 2015, 149 Ein Rücktritt von wiederholter Ausführungshandlung (3 StR 134/14) ist auch bei noch einsetzbaren artverschiedenen Tatmitteln möglich. Einem freiwilligen Rücktritt nach außertatbestandlicher Zielerreichung steht selbst die Absicht des Täters auf Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges nicht entgegen BGH JuS 2014, 1041; NStZ Bei der Prüfung des Rücktritts vom versuchten Tö(4 StR 158/14) 2014, 569 tungsdelikt muss bei entsprechender Sachlage eine mögliche Korrektur des Rücktrittshorizonts erörtert werden Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 14 BGH (2 78/14) StR RÜ 2015, 234 BGH (1 StR 735/13) JA 2014, 547 BGH (5 StR 229/13 JuS 2014, 461 JA 2014, 70 BGH (5 StR 54/12) JuS 2013, 362 BGH (3 StR 337/11) JuS 2012, 947 BGH (1 StR 20/11) JuS 2012, 82 BGH (3 StR 298/11) RÜ 2011, 777 BGH (4 StR 268/11) BGH (2 StR 536/10) JA 2011, 869 JA 2011, 551 Ist das Opfer eines Totschlagversuchs nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage, den Tatort zu verlassen, kann aufgrund einer Korrektur des Rücktrittshorizonts von einem unbeendeten Versuch auszugehen sein. Rücktritt vom versuchten Mord – Anforderungen an die Urteilsdarstellungen für die Annahme eines Fehlschlages bzw. eines beendeten Versuchs Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt – äußerer Geschehensablauf ermöglicht Rückschlüsse auf innere Einstellung des Täters Schießt der Täter innerhalb weniger Sekunden mit bedingtem Tötungsvorsatz ohne zeitliche Zäsur auf mehrere Personen, so sind mehrere tateinheitlich verwirklichte versuchte Tötungsdelikte gegeben, bei denen die Voraussetzungen des Rücktritts nach § 24 StGB hinsichtlich jedes im Versuchsstadium stecken gebliebenen Tötungsverbrechens gesondert zu prüfen sind. Im Rahmen eines einheitlichen Tatgeschehens ist eine mehrfache Korrektur des Rücktrittshorizonts möglich. Ein strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch scheidet aus, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und lediglich auf seine Beschleunigung verzichtet. Es liegt kein fehlgeschlagener Versuch vor, wenn der Täter vor Unmöglichwerden der Tatvollendung bereits wirksam zurückgetreten ist. Rücktritt vom (unbeendeten) Versuch bei mehreren Beteiligten Bestimmung des „Rücktrittshorizonts“ beim Tötungsversuch Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 15 BGH (2 StR 278/09) JuS 2011, 78 BGH (2 StR 571/08) BGH (4 StR 280/09) BGH (3 StR 384/09) JuS 2010, 79 BGH (3 StR BGH (4 StR BGH (2 StR BGH (2 StR RÜ 2009, 641 JA 2010, 70 JA 2009, 392 JK 8/09, StGB § 24/39 JA 2008, 545 BGH (2 StR BGH (4 StR BGH (3 StR BGH (5 StR BGH (4 StR BGH (3 StR BGH (4 StR 257/09) 233/08) JK 3/10, StGB § 24 II/40 Fehlschlag des Versuchs bei mehreren Beteiligten RÜ 2010, 22 458/07) 336/07) Rücktritt des Unterlassungs-Nebentäters (Zeitpunkt der Versuchsbeendigung anhand der Lehre vom Rücktrittshorizont) Rücktritt und Gesamtbetrachtungslehre RÜ 2008, 173 JuS 2008, 370 Jura 2009, 53 JK 1/09, StGB § 24/37 JA 2007, 656 34/07) JK 5/07, StGB § 24/36 67/06) RÜ 2007, 250 Umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts nur bei engstem Zusammenhang mit der letzten Tathandlung Fehlschlag bei notwendigem Abweichen vom ursprünglichen Plan Rücktritt bei mehraktigem Geschehensablauf Rücktritt bei sinnlos gewordenem weitergehenden Tatplan Abgrenzung des beendeten vom fehlgeschlagenen Versuch (vollendeter Schwangerschaftsabbruch durch Mordversuch an der Schwangeren) (hohe Examensrelevanz!) „Teilrücktritt vom Versuch der Qualifikation des § 177 IV Nr. 1 Zum subjektiven Fehlschlag und dem Erreichen eines außertatbestandlichen Handlungsziels beim Rücktritt Rücktritt vom mehraktigen Tötungsversuch 470/06) JuS 2006, 1135 151/06) 216/05) 112/04) 326/04) JK 3/06, StGB § 24 / 35 JA 2006, 330 JA 2005, 171; JK 4/05, StGB § 24 / 33 RÜ 2005, 195; JK 12/05, StGB § 24 / 34 Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz und Rücktritt vom Versuch Zu den Anforderungen an einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 StGB bei mehreren Einzelakten Rücktritt vom Versuch bei Brandstiftungsdelikten; Anforderungen bei Verhinderung der Tatvollendung Rücktritt vom mehraktigen Tötungsversuch Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 16 BGH (2 StR BGH (1 StR BGH (3 StR BGH (4 StR BGH (2 StR 149/04) 402/03 112/04) 281/02) 251/02) RÜ 2005, 41; JA 2005, 410 JK 1/05, StGB § 24 / 32 Freiwilliger Rücktritt; Korrektur des Rücktrittshorizonts Rücktritt des nach Tatbeginn schuldunfähig gewordenen Täters; Freiwilligkeit des Rücktritts RÜ 2004, 540 Rücktritt bei „suboptimaler“ Vollendungsverhinderung RÜ 2003, 166; Rücktritt vom mehraktigen Unterlassungsversuch; JA 2003, 629 fehlgeschlagener Versuch des Unterlassens RÜ 2002, 555; Rücktritt bei erfolgreicher, aber nicht bestmöglicher JK 6/03, StGB § 24 / 31; Erfolgsverhinderung JA 2003, 277; JA 2003, 836; JuS 2003, 619; JuS 2003, 641 Täterschaft und Teilnahme § 25 I BGH (3 StR 336/15) BGH (5 StR 538/01) RÜ 2016, 29 Allein die vorherige Kenntnis von den Taten eines anderen Tatbeteiligten und der Wille, diese als gemeinsame anzusehen, kann eine Mittäterschaft nicht begründen. JK 09/04, StGB § 25 I / Fahrlässige Täterschaft und – straflose – fahrlässige 8 Beihilfe; In einer psychiatrischen Klinik mit Leitungsfunktionen betraute Personen können wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung strafbar sein, wenn sie einem erkennbar tatgeneigten Patienten Ausgang gewähren und dieser den Ausgang zur Begehung von Tötungs- bzw. Körperverletzungsdelikten missbraucht. Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 17 § 25 I 2. Alt BGH (3 StR 231/12) BGH (2 StR 384/07) § 25 II BGH (1 StR BGH (5 StR BGH (5 StR BGH (5 StR BGH (5 StR 453/02) 281/01) 281/01) JA 2013, 71 Wer Tatmittler unter Verheimlichung seiner wahren Absichten dazu veranlasst, gegen ein Opfer Gewalt anzuwenden, deren Wirkung er anschließend – wie beabsichtigt – selbst zu einer Wegnahme ausnutzt, macht sich wegen Raubes in mittelbaren Täterschaft strafbar. RÜ 2008, 99 Keine mittelbare Täterschaft kraft OrganisationsherrJK 7/08, StGB § 25 I Alt. schaft bei sonst nur mittäterschaftlichem Zusam2/9 menwirken RÜ 2004, 40 Mittelbare Täterschaft kraft unternehmerischer Organisationsherrschaft JK 9/03, StGB § 13 / 34; Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer TäterJuS 2004, 17 schaft RÜ 2003, 71 Mittelbare Unterlassungstäterschaft durch Nichtaufhebung des Schießbefehls (Mauerschützenfall) RÜ 2000, 153 Mauerschützenfall 632/98) JuS 2013, 943 575/12) BGH (3 StR 119/12) Jus 2013, 177 BGH (2 StR 259/09) RÜ 2009, 779 Exzesszurechnung bei tatsituativer einverständlichen Vorsatzerweiterung; Zurechnung von MittäterHandlungen, mit denen ein anderer nach den Umständen des Einzelfalls rechnen muss, mit denen der Mittäter einverstanden ist oder die ihm gleichgültig sind. BGH misst dem Tatherrschaftskriterium bei der Abgrenzung Mittäterschaft und Anstiftung eine maßgebliche Bedeutung zu. Mittäter an Vortat scheidet als tauglicher Täter einer Hehlerei aus. Der Annahme von Mittäterschaft steht nicht entgegen, dass der Beteiligte am Tatort nicht anwesend ist und sich zur mittelbaren Tatausführung Dritter bedient. Keine Strafbarkeit bei Exzess eines Mittäters Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 18 BGH (4 StR BGH (4 StR BGH (1 StR BGH (2 StR BGH (2 StR BGH (5 StR BGH (4 StR Folter eines Mitgefangenen RÜ 2009, 576 Reichweite und Grenzen der Erfolgszurechnung bei sukzessiver Mittäterschaft Eigenmächtige „aliud-Tat“ der anderen Beteiligten 164/09) 174/08) 516/06) 206/04) 218/04) 108/03) BGH (1 StR 191/02) BGH (1 StR 93/02) § 26 JA 2009, 655 488/08) BGH (3 StR 349/01) BGH (3 StR 216/07) OLG Bamberg (2 Ss 73/05) BGH (3 StR 392/06) BGH (1 StR 250/05) RÜ 2008, 639 JK 7/09, StGB § 25 II/16 RÜ 2007, 370 Kuriertätigkeit als täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmittel? RÜ 2005, 41 Mittäter oder Gehilfe – Zurechnung täterbezogener Mordmerkmale RÜ 2004, 656 Zurechnung des von einem Mittäter vorsätzlich verursachten Todes RÜ 2003, 504; Die Ausführungshandlung eines vermeintlichen MittäJK 8/04, StGB § 25 II / ters ist den anderen Beteiligten als unmittelbares 15 Ansetzen iSd § 22 StGB zuzurechnen, wenn er die ihm nach dem Tatplan zugedachte Handlung tatsächlich ausführt. JK 10/03, StGB § 25 II / Bloße Anwesenheit bei der Tat und deren Billigung 14 begründet noch keine Mittäterschaft. RÜ 2002, 515 Mittäterschaftliche Zurechnung, wenn dem Täter die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (kein Exzess) RÜ 2002, 118 Mittäter durch Mitwirkung an der Tatplanung JK 6/08, StGB § 26 / 8 RÜ 2007, 641 RÜ 2007, 137 RÜ 2005, 650 Zu den Grenzen strafbarer Anstiftung durch polizeiliche Lockspitzel Beihilfe oder versuchte Anstiftung zur Falschaussage? Vollendungsvorsatz des Teilnehmers beim Unternehmensdelikt Anstiftung durch Wecken allgemeiner Tatbereitschaft Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 19 § 27 BGH (2 StR 229/04) RÜ 2005, 198; JA 2005, 682; JuS 2005, 1051 BGH (3 StR 10/00) OLG Oldenburg (SS 40/99) BGH (2 StR 29/14) JK 2/01, StGB § 26 / 7 BGH (5 StR 468/12) JK 11/14, StGB § 27/27 NZWiSt 2014, 139 OLG Köln (1 Ws 146/10) JA 2011, 472 BGH (4 StR 488/08) BGH (3 StR 384/07) BGH (4 StR 48/06) JK 12/09, StGB § 27/21 JK 1/00, StGB § 26 / 6 JK 7/15, § 27 StGB NStZ-RR 2015, 81 StV 2015, 277 Kettenanstiftung zum Auftragsmord; Irrtum des Anstifters über Mordmerkmale des Täters; Für die Anstiftung zum Heimtückemord genügt bedingter Vorsatz des Anstifters, der auch gegeben sein kann, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist. Fehlt beim Anstifter der Vorsatz hinsichtlich des tatsächlich vorliegenden Mordmerkmals der Heimtücke, stellt sich der Anstifter jedoch vor, der Täter werde aus Habgier handeln, so ist tateinheitlich zur Anstiftung zum Totschlag eine versuchte Anstiftung zum Mord gegeben. Anstiftung und Beihilfe zur Anstiftung Anstiftung zum Testkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten Der bedingte Gehilfenvorsatz muss sich auf sämtliche Merkmale des Tatbestands der geförderten Tat beziehen, d.h. beim Untreuetatbestand auch auf die Verursachung eines Nachteils für den Geschädigten. RÜ 2008, 32 Beihilfe zum versuchten gemeinschaftlichen Betrug durch Lastschrifteinzug nicht bestehender Forderungen Strafbare Beihilfe bei „berufsneutralen“ Handlungen nur bei Wissen um den eindeutigen Willen des Haupttäters Beihilfe durch Unterlassen zur Tat eines aktiv Handelnden Grenzen der sukzessiven Beihilfe zum Diebstahl JA 2007, 308 Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 20 BGH (3 StR 139/06) RÜ 2007, 28; JA 2007, 309; JuS 2007, 382; JK 12/07, StGB § 27 I / 20 OLG Düsseldorf RÜ 2005, 530 (III 2 Ss 24/05- JK 04/06, StGB § 27 / 19 16/05) BGH RÜ 2005, 417 (1 Ss 9/04) BGH (2 StR 206/04) BGH (4 StR 533/03) BGH (5 StR 489/02) BGH (3 StR 153/03) BGH (3 StR 237/01) Beihilfe zur Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA – Vorsatz und Kausalität bei der Beihilfe Psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort? Wer einem Ausländer die Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet durch die Entlohnung seiner Arbeitsleistung erleichtert, leistet auch dann Beihilfe zu dessen unerlaubtem Aufenthalt, wenn der Ausländer unabhängig davon zur Fortsetzung seines Aufenthalts fest entschlossen ist und er keiner Bestärkung seines Tatentschlusses mehr bedurfte. RÜ 2005, 41 Mittäter oder Gehilfe – Zurechnung täterbezogener Mordmerkmale RÜ 2004, 595 Normatives Stufenverhältnis zwischen Nichtanzeige einer geplanten Straftat und Beteiligung an der anzeigepflichtigen Tat JK 4/04, StGB § 27 / 18 Gleichstellung „berufstypischer“ mit „neutralen“ Beihilfehandlungen durch den BGH (hier: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch objektiv neutrale Handlung) RÜ 2003, 497 Beihilfe durch Unterlassen setzt nicht voraus, dass die unterlassene Handlung den Taterfolg verhindert hätte; es genügt, dass die erwartete Handlung die Tat des Begehungstäters erschwert hätte. JK 12/02, StGB § 27 / 16 Psychische Beihilfe Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 21 BGH (4 StR 453/00) § 28 § 30 I RÜ 2001, 264; JuS 2002, 751; JuS 2001, 1128 LG Bochum RÜ 2000, 285 (12 Kls 35 Js 409/98) BGH RÜ 2006, 87 (4 StR 243/05) BGH (2 StR 206/04) BGH (1 StR 405/12) JA 2005, 412 BGH (2 StR 87/10) JA 2010, 664 JuS 2013, 748 Keine Beihilfe durch berufstypische äußerlich neutrale Handlungen (Mauerschützenfall) Beihilfe des Bankangestellten durch Beratung eines Kunden über anonymen Transfer von Wertpapieren ins Ausland Obwohl Mord und Totschlag als selbstständige Tatbestände zu begreifen sind, ist der Unrechtsgehalt des Totschlags im Mord enthalten, weil die vorsätzliche Tötung i.S.d. § 212 StGB notwendiges Merkmal auch des § 211 StGB ist. Bei versuchter Anstiftung zum Mord darf deshalb auch bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens gem. § 49 StGB im Hinblick auf § 30 Abs. 1 S. 2 StGB und auf § 28 Abs. 1 StGB die Mindeststrafe für eine versuchte Anstiftung zum Totschlag nicht unterschritten werden. Macht der Anstifter zu einem Auftragsmord dem Täter keine näheren Vorgaben über die Art der Tötung, so liegt es nahe, dass er auch mit einer heimtückischen Tötung einverstanden ist. Divergierende Mordmerkmale bei Täter und Teilnehmer Ausreichend ist, dass der Täter es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat, das der Aufgeforderte die Aufforderung ernst nehmen und durch sie zur Tatbestimmt werden könnte. Versuchte Anstiftung als mitbestrafte Vortat, wenn der Auffordernde das Verbrechen selbst begeht bzw. zu begehen versucht Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 22 § 30 II § 31 BGH (4 StR 243/05) RÜ 2006, 87 BGH (1 StR 503/04; 1 StR 227/05) BGH (5 StR 581/10) RÜ 2005, 534 BGH (2 StR 165/08) JA 2009, 547 Jura 2009, 695 JK 9/09, StGB § 30/7 RÜ 2007, 597; JA 2008, 146 JA 2006, 824 BGH (3 StR BGH (2 StR BGH (2 StR BGH (1 StR 140/07) RÜ 2011, 369 72/06) 315/01) 503/04) JuS 2002, 505; JA 2002, 628 JA 2006, 91 Obwohl Mord und Totschlag als selbstständige Tatbestände zu begreifen sind, ist der Unrechtsgehalt des Totschlags im Mord enthalten, weil die vorsätzliche Tötung i.S.d. § 212 StGB notwendiges Merkmal auch des § 211 StGB ist. Bei versuchter Anstiftung zum Mord darf deshalb auch bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens gem. § 49 StGB im Hinblick auf § 30 Abs. 1 S. 2 StGB und auf § 28 Abs. 1 StGB die Mindeststrafe für eine versuchte Anstiftung zum Totschlag nicht unterschritten werden. Macht der Anstifter zu einem Auftragsmord dem Täter keine näheren Vorgaben über die Art der Tötung, so liegt es nahe, dass er auch mit einer heimtückischen Tötung einverstanden ist. Rücktritt vom unerkannt fehlgeschlagenen Anstiftungsversuch Verabredung zum Verbrechen ist auch bei Anonymität der Beteiligten möglich, soweit jeder von ihnen trotzdem den Tatbeitrag des jeweils tatsächlich anderen einfordern kann Für die Einordnung der Tat als Verbrechen kommt es auf die Person des Anzustiftenden an Voraussetzungen einer Verbrechensverabredung Keine Verabredung zu einem Verbrechen bei Zusage einer bloßen Beihilfe Eine Verbrechensverabredung ist nicht gegeben, wenn der Beteiligte nur als Gehilfe tätig werden will Rücktritt vom Versuch der Anstiftung Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 23 Unterlassen BGH (1 StR 328/15) Abgrenzung OLG Hamburg (1 Tun/Unterlasse Rev 13/15) n BGH (2 StR 454/09) BGH (2 StR 239/02) (QuasiBGH )Kausalität (5 StR 281/01) Garantenstellung BGH (2 StR 295/11) BGH (4 StR 71/11) BGH (5 StR 394/08) BGH (1 StR 272/09) JuS 2016, 276 NJW 2016, 176 RÜ 2016, 167 JuS 2015, 945 NStZ-RR 2015, 209 Eine bewusste Selbstgefährdung lässt grundsätzlich die Erfolgsabwendungspflicht des eintrittspflichtigen Garanten nicht entfallen, wenn sich das allein auf Selbstgefährdung angelegte Geschehen erwartungswidrig in Richtung auf den Verlust des Rechtsguts entwickelt. Abgrenzung von Tun und Unterlassen bei Fahrlässigkeit RÜ 2010, 644; JA 2010, 908 RÜ 2003, 268 Der Behandlungsabbruch als neuer Zentralbegriff in der Sterbehilfe-Debatte Infektion eines Patienten bei einer Herzoperation RÜ 2003, 71; Quasikausalität, wenn mehrere parallel handlungsJK 9/03, StGB vor § 13 / pflichtige Garanten gleichzeitig untätig bleiben; Tot15 + § 13 / 34 schlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft JA 2012, 470 Das Spannungsverhältnis von Ingerenz und freiverantwortlicher Selbstgefährdung des Opfers („Cleanmagic“-Fall) JA 2012, 392 Garantenstellung des Vorgesetzten/Betriebsinhabers umfasst Verhinderung betriebsbezogener Straftaten und nicht Straftaten, die Mitarbeiter lediglich bei Gelegenheit seiner Tätigkeit im Betrieb begeht RÜ 2011, 1142 Garantenstellung aufgrund dienstlicher Stellung RÜ 4/2010 Von der Stadt übernommene – abgeleitete – (Überwacher-) Garantenpflicht des Gutachters, der mit großen Schneemassen belastete Dachkonstruktion einer öffentlichen Eishalle kontrolliert. Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 24 BGH (2 StR 329/09) NStZ 2010, 221 JA 2010, 306 BGH (4 StR 227/09) BGH (5 StR 394/08) JuS 2010, 453 Garantenstellung des Wohnungsinhabers bei Drogenhandel des Mitbewohners nur bei besonderer Beschaffenheit der Wohnung (Garantenpflicht aus Herrschaftsstellung) Garantenpflicht der Mutter bei heimlicher Hausgeburt RÜ 2009, 636 JuS 2009, 1142 JK 2/10, StGB § 13/42 JK 8/08, StGB § 13 / 40 Garantenpflicht zur Verhinderung überhöhter Abrechnung für den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts Zu den Anforderungen an die Garantenstellung JA 2008, 471 Garantenpflicht eines Betreuers zur Verhinderung von Straftaten Garantenstellung und Kausalität zur fahrlässigen Tötung bei Nichtaufklärung eines Vorgesetzten über Fahrzeugmängel BGH (5 StR 324/07) OLG Celle (32 Ss 99/07) BGH (4 StR 669/07) OLG Stuttgart (2 Ws 297/07) BGH (2 StR 239/02) LG Kiel (VIII Ks 2/03) RÜ 2008, 372 ZJS 2008, 404 JA 2008, 737 JK 11/08, StGB § 13 I/2 RÜ 2008, 101 Grenzen der Beistandspflicht bei § 221 StGB und der Garantenstellung wegen tatsächlicher Gewährübernahme JK 4/04, StGB § 13 / 38 Zur Abgrenzung von aktivem Tun und Unterlassen bei mehrdeutigen Verhaltensweisen (hier: durch ärztliches Fehlverhalten) RÜ 2004, 194; Weder die Geschwistereigenschaft allein noch der JK 10/04, StGB § 13 / 39 hinzutretende Umstand, dass beide Geschwister zusammen eine Wohnung bewohnen, deren Miete sie sich teilen und in der sie eigene Zimmer haben, begründet unter ihnen eine Garantenstellung für die Unversehrtheit von Leib und Leben des jeweils anderen. Maßgebend ist vielmehr, ob der zur Handlung aufgerufene Geschwisterteil den anderen in seine tatsächliche Obhut genommen hat. Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 25 OLG Stuttgart (1 Ws 15/03) BGH (3 StR 414/02) BGH (3 StR 153/03) BGH (4 StR 185/02) BGH (4 StR 289/01) BGH (2 StR 582/99) BGH (2 StR 326/99) JK 1/04, StGB § 263 / 71 Allgemeine vertragliche Pflichten aus gegenseitigen Rechtsgeschäften reichen zur Begründung einer Garantenstellung bei unechten Unterlassungsdelikten nicht aus. JK 12/03, StGB § 13 / 35 Pflicht des Wohnungsinhabers zur Verhinderung von Straftaten Dritter (Mieter lagern BtM in Wohnung und verkaufen diese dort) RÜ 2003, 497; Die strafrechtliche Garantenpflicht unter Ehegatten JuS 2004, 82; endet, wenn sich ein Ehegatte vom anderen in der JK 2/04, StGB § 13 / 37; ernsthaften Absicht getrennt hat, die eheliche LeJA 2004, 354 bensgemeinschaft nicht wiederherzustellen. JK 11/03, StGB §13 / 35 Übernahme einer durch pflichtwidriges Vorverhalten begründeten Garantenpflicht durch einen Dritten JK 1/03, StGB § 13 / 33 Garantenstellung und –pflicht bei arbeitsteiliger Beseitigung einer Gefahrenquelle im Schienenverkehr RÜ 2000, 421; Garantenstellung nach berechtigter Notwehr JuS 2001, 958; JK 3/01, StGB § 13 / 31; JA 2001, 191 JK 10/00, StGB § 13 / 29 Garantenpflicht des Polizeibeamten bei außerdienstlich erlangten Kenntnissen nur bei Straftaten, die wie Dauerdelikte während seiner Dienstzeit fortwirken Fahrlässigkeit BGH (1 StR 494/13) JA 2014, 392 Grds. keine Handlungsherrschaft des Substitutionsarztes eines opiatabhängigen Patienten bei missbräuchlicher Verwendung des Medikamentes durch den Patienten. Arzt lediglich Täter, wenn selbstschädigende/-gefährdende Handlung des Patienten nicht eigenverantwortlich erfolgte. Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 26 BGH (3 StR 158/12) (3 StR 140/12) BGH (4 StR 558/11) JA 2013, 152 JA 2012, 632 JuS 2011, 844 AG GarmischPartenkirchen, Urteil vom 1. 12. 2009 - 3 Cs 11 Js 24093/08 BGH (1 StR 272/09) JA 2010, 552 BGH (4 StR 328/08) RÜ 2009, 164 JuS 2009, 370 ZJS 2009, 194 JA 2009, 389 BVerfG (2 BvR 1895/05) BGH (2 StR 516/04) RÜ 2007, 257 Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit und revisionsgerichtliche Überprüfung „Hemmschwellentheorie“ erschöpft sich in dem Hinweis aus sorgfältige Überprüfung der Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes. Es stellt kein pflichtwidriges Unterlassen dar, wenn der Veranstalter eines Bergrennens vor dem Start nicht kontrolliert, ob die zuvor über kalte Witterungsbedingungen und die Notwendigkeit warmer Laufbekleidung aufgeklärten Starter sich tatsächlich angemessen angezogen haben. Ein den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit ausschließender Vertrauenstatbestand kann nur bei solchen Teilnehmern entstehen, die sich ihrerseits den Vorgaben des Veranstalters entsprechend verhalten. Anforderungen an die Annahme einer QuasiKausalität bzw. des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs beim Fahrlässigkeitsdelikt durch Unterlassen (mangelhafte Sicherheitskontrolle des beauftragten Ingenieurs; Eishalle Bad Reichenhall) Die Abgrenzung zwischen Selbst- und Fremdgefährdung bei Fahrlässigkeitsdelikten richtet sich nach der Herrschaft über den Geschehensablauf Konkurrenzen allgemein Mehrfache Bestrafung bei einheitlichem Unterlassungsdauerdelikt? JK 12/05, StGB § 152 a / Konkurrenzverhältnis der Tatbestandsalternativen 3 der §§ 152 a I Nr. 2, 146 I Nr. 2, 267 I Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 27 § 52 OLG Zweibrücken JK 12/03, OwiG § 19 / 1 Zu den Konkurrenzen bei zwei Geschwindigkeits(1 Ss 23/03) (§§ 52 ff.) überschreitungen auf derselben Fahrt BGH JA 2013, 551 Konkurrenzverhältnis zwischen Täuschung durch ak(1 StR 14/13) tives Tun und durch Unterlassen bei mehrjähriger Gewährung von Eigenheimzulage aufgrund täuschender Bauunterlagen BGH JA 2012, 554 In aller Regel keine natürliche Handlungseinheit bei (3 StR 422/11) Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter unterschiedlicher Träger BGH RÜ 2009, 784 Vielfache Irreführung eines Patienten über billigere (2 StR 91/09) Verfügbarkeit eines Krebsmittels als mehrfacher Betrug BGH JK 11/09, StGB § 52/14 Wiederaufleben einer straflosen Nachtat bei verjähr(5 StR 344/08) ter Haupttat BGH JA 2009, 391 Abgrenzung von Gesetzeskonkurrenz und Tateinheit (3 StR 408/08) RÜ 2009, 645 BGH JA 2008, 899 Gesetzeskonkurrenz: mitbestrafte Nachtat (2 StR 329/08) BGH JK 1/08, StGB §§ 52, Tateinheit von Körperverletzung und Schwanger(2 StR 203/07) 218, 224 I Nr. 5 / 13 schaftsabbruch BGH JK 5/06, StGB § 52/12 Zum Konkurrenzverhältnis zwischen versuchter Nöti(1 StR 455/05) gung und vollendeter Bedrohung BGH RÜ 2006, 198 Konkurrenzverhältnis zwischen Hehlerei und Geldwä(1 StR 357/05) sche BGH RÜ 2005, 91 Keine Tateinheit kraft Absichtsverwirklichung nach (2 StR 183/04) fehlgeschlagenem Versuch BGH RÜ 2005, 90 Natürliche oder juristische Handlungseinheit zwi(4 StR 268/04) schen zwei Morden BGH RÜ 2004, 655 Tateinheit oder Gesetzeseinheit im Verhältnis von § (1 StR 347/04) 306 a und § 306 c StGB? Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 28 BGH (2 StR 294/03) JuS 2004, 927 BGH (4 StR 529/03) BGH (1 StR 470/00) RÜ 2004, 430 BGH (4 StR 650/99) § 53 BGH (1 StR 512/00) § 46 BGH (GSSt 1/07) BGH (3 StR 50/07) BVerfG (2 BvR 750/06) BGH (4 StR 572/05) BverfG (2 BvR 761/06) Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden (hier: versuchter Mord), begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen. Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit RÜ 2001, 554; JuS 2002, 197 + 850; JK 5/02, StGB § 243 / 5; JA 2002, 541 JuS 2000, 925; JA 2000, 748; JK 10/00, StGB § 251 / 7 RÜ 2001, 173; JuS 2001, 718; JK 12/01, StGB § 263 a / 12 Tateinheit zwischen Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung (keine Konsumtion der Sachbeschädigung) JA 2008, 474 JK 9/08, StGB § 46/4 RÜ 2007, 541; EMRK Art. 6 I S. 1 JK 2/07, StGB § 46 / 2 Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung durch Vollstreckungslösung Rechtsfolgen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung Keine Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei der Strafzumessung bei Mord „Altersrabatt“ bei hohem Alter des Angeklagten? Tateinheit, nicht Gesetzeskonkurrenz, des versuchten Raubes mit Todesfolge und der Körperverletzung mit Todesfolge Tatmehrheit bei Zusammentreffen von Diebstahl an einer Scheckkarte und anschließendem Computerbetrug Strafzumessung JK 12/06, StGB § 46 I/1 RÜ 2006, 486 Reduzierung lebenslanger Freiheitsstrafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung? Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016 29 § 49 I § 57a § 69 BGH RÜ aktuell 10/2003, 76; (3 StR 35/02) JK 12/03, § 21 / 1 (§ 49) BGH RÜ 2002, 313 (1 StR 538/01) BVerfG JA 2007, 745 (2 BvR 578/02, 2 BvR 796/02) BGH JA 2005, 845 (GSSt 2/04) Art. 20 GG, Art. 6 EMRK BGH (2 97/14) Art. 20 GG, Art. 6 EMRK, „fair trial“ BVerfG 209/14) StR RÜ 2016, 24 (2BvR RÜ 2015, 230 Keine Strafmilderung gem. § 21 StGB bei selbstverschuldeter Trunkenheit Kein minder schwerer Fall des Mordes bei 30-jähriger Verfahrensdauer (NS-Täter) Strafrestaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe § 69 setzt voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen. Die rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat durch Angehörige von Strafverfolgungsbehörden oder von ihnen gelenkte Dritte hat regelmäßig ein Verfahrenshindernis zur Folge. Verfassungsmäßigkeit der Strafabschlagslösung bei rechtsstaatswidriger Tatprovokation: Eine staatlich veranlasste Tatprovokation verstößt gegen das Gebot des fairen Verfahrens. Eine Kompensation des Verstoßes erfolgt regelmäßig mittels einer abschlägigen Strafzumessung (Strafzumessungslösung).
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