Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016

Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
1
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil
Normen
Aktenzeichen
Fundstellen
Leitsatz/Inhalt
§2
BGH
(2 StR 122/05)
OLG Stuttgart
(1 Ws 288/03)
BGH
(1 StR 184/00)
BGH
(3 StR 312/10)
BGH
(2 StR 104/09)
BGH
(5 StR 506/06)
JK 2/06, StGB § 2 Abs. 3 Zur Relevanz der Verjährung bei der Ermittlung des
/3
milderen Rechts
RÜ 2004, 474
Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf im Ausland
begangene Hehlereihandlungen
RÜ 2001, 123;
Volksverhetzung (Auschwitzlüge) durch einen AusJuS 2002, 123;
länder im Internet auf ausländischem Server
JK 5/01, StGB § 9 / 1 ;
JA 2001, 276
JA 2013, 791
Beihilfe zu einer im Ausland durchgeführten Abtreibung – Anwendbarkeit deutschen Strafrechts und
Anforderungen an die Beihilfe
JuS 2012, 852
Ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen
Aufgaben nicht als Amtsträger i.S. des § 11 I Nr. 2
lit. c StGB.
JuS 2011, 561
Die Deutsche Bahn Netz AG ist eine „sonstige Stelle”
i.S. des § 11 I Nr. 2 lit. c StGB
NJW 2010, 784
Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
JuS 2010, 828
sind Amtsträger iSd § 11 I Nr. 2 lit. c StGB
RÜ 2007, 421
Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft als Amtsträger?
BGH
JuS 2014, 753
Geltungsbereich StGB
§§ 3 ff.
§9
OLG Oldenburg
(1 Ss 185/12)
§ 11
BGH
(GSSt 2/11)
Tatbestand
Wahlfeststel-
Rechtsfigur der ungleichartigen Wahlfeststellung ver-
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lung
Objektive Zurechnung
(2 StR 495/12)
JA 2014, 710
stößt gegen Art. 103 II GG, am Beispiel Diebstahl
und Hehlerei
BGH
(2
StrR JA 2014, 710; NStZ Die „ungleichartige“ Wahlfeststellung ist verfas495/12)
2014, 392
sungswidrig
OLG Koblenz
RÜ aktuell, 8/2003, 360 Keine Wahlfeststellung zwischen Unterschlagung und
(1 Ss 238/02)
Verstrickungsbruch
BGH
JuS 2016, 276
Eine bewusste Selbstgefährdung lässt grundsätzlich
(1 StR 328/15)
NJW 2016, 176
die Erfolgsabwendungspflicht des eintrittspflichtigen
Garanten nicht entfallen, wenn sich das allein auf
Selbstgefährdung angelegte Geschehen erwartungswidrig in Richtung auf den Verlust des Rechtsguts
entwickelt.
OLG Hamm
BeckRS 2015, 18490
Der Erfolg ist auch dann zurechenbar, wenn der Ge(5 RVs 102/15)
JuS 2016, 80
schädigte die Unfallstelle zu dem Zeitpunkt bereits
passiert gehabt hätte, zu dem der Beschuldigte bei
Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit am Unfallort eingetroffen wäre; denn auch in einem solchen
Fall verwirklichen sich die Gefahren des Fahrens mit
überhöhter Geschwindigkeit, vor denen die Geschwindigkeitsregeln gerade schützen.
BGH
JuS 2013, 466
Pflichtgemäßes Alternativverhalten im Rahmen einer
(4 StR 369/12)
Trunkenheitsfahrt – war der Unfall bei herabgesetzter Geschwindigkeit vermeidbar?
BGH
JuS 2011, 372
Der BGH verneint die Tatherrschaft eines Arztes bei
(5 StR 491/11)
RÜ 2011, 229
der Abgabe eines Rauschgiftes an vollverantwortliche
JA 2011, 474
Konsumenten
OLG Stuttgart
RÜ 2008, 434
Keine Zurechnung von Schäden, die sich als Folge
eines offensichtlich unvernünftigen Rettungsversuches darstellen
BGH
JK 11/04, StGB vor § 13 Eigenverantwortliche Selbstgefährdung und einver(3 StR 120/03)
/ 17
ständliche Fremdgefährdung
BGH
JK 9/04, StGB vor § 13 / Voraussetzungen des rechtmäßigen Alternativverhal(3 StR 327/03)
16
tens: Die Ursächlichkeit der Ausgangsgewährung eines erkennbar tatgeneigten Patienten durch Lei-
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3
§ 14
Vorsatz, § 16
tungspersonal einer psychiatrischen Klinik kann nicht
deshalb ausgeschlossen werden, weil ein anderes
Geschehen möglicherweise zu denselben Taten geführt hätte.
BGH
RÜ 2003, 363
Abgrenzung einverständliche Fremdtötung von Bei(5 StR 66/03)
hilfe zur Selbsttötung
BayObLG
JK 8/03, StGB vor § 13 / Abgrenzung der Teilnahme an bewusster Selbstge(5 St RR 179/02) 14
fährdung von Fremdgefährdung bei überlegenem
Sachwissen
OLG Celle
RÜ 2002, 411
Kein
Zurechnungsausschluss
wegen
bewusster
(32 Ss 78/00)
Selbstgefährdung des Unfallopfers bei Ablehnung
einer lebensrettenden Operation mit Mortalitätsquote
von 5 bis 15 %, da nicht offenkundig unvernünftig
BGH
RÜ 2000, 507;
Erfolgszurechnung bei vorsätzlichem Eingreifen eines
(2 StR 204/00)
JK 11/01, StGB vor § 13 Dritten, wenn dieses an das Handeln des Täters an/ 13
knüpft
BGH
RÜ 2000, 331;
Zurechnungsausschluss bei bewusster Selbstgefähr(1 StR 638/99)
JK 2/01, StGB § 222 / 5 dung (Heroinfall)
OLG Rostock
JK 9/01, StGB § 13 / 32 Keine Zurechnung wegen Zuordnung zu fremden
(1 Ws 10/97)
Verantwortungsbereich; Garantenstellung der Polizei
BGH
RÜ 2009, 435
Abkehr von der Interessentheorie bei Bankrott und
(3 StR 372/08)
Untreue: Tätigwerden im Geschäftskreis des Geschäftsherrn als maßgebliches Kriterium
BGH
RÜ 2016, 163
Wird der Tod des durch eine frühere Handlung be(4 StR 223/15)
reits lebensgefährlich Verletzten unmittelbar erst
durch eine weitere vorsätzliche Handlung des Täters
herbeigeführt, schließt das als unwesentliche Kausalabweichung die Vorsätzlichkeit der Tatvollendung
durch die erste Handlung nicht aus.
BGH
JuS 2010, 453
Der Vorsatz ist bei Steinwürfen von der Autobahn(4 StR 450/09)
brücke anhand einer strikten Einzelfallbetrachtung zu
beurteilen (Verkehrslage, Sichtverhältnisse etc.)
BGH
RÜ 2009, 231
Voraussetzungen und Feststellung des bedingten Tö(5 StR 548/08)
tungsvorsatzes (insbes. Gesamtwürdigung aller Tat-
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4
BGH
(5 StR 46/08)
JA 2009, 70
BGH
(4 StR 639/07)
KG
(1 Ss 180/06)
RÜ 2008, 441
BGH
(1 StR 233/04)
BGH
(5 StR 613/01)
RÜ 2005, 206
BGH
(3 StR 303/01)
RÜ 2002, 166;
JuS 2002, 1058;
JA 2002, 745
RÜ 2001, 509
BGH
(2 StR 166/01)
RÜ 2007, 91
JK 2/03, StGB § 15 / 7
umstände und Hemmschwellentheorie)
Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung bei räuberischem Einfordern von Geld aus
Drogengeschäften
Tötungsvorsatz bei Verfolgungsfahrten
Von einer bewussten und gewollten Gefährdung darf
nicht ohne weiteres auf das In-Kauf-Nehmen des
Verletzungserfolges geschlossen werden
Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährdenden
Schüssen
Umgekehrter dolus generalis; unwesentliche Kausalabweichung, wenn bereits vor der Handlung vor der
erfolgsverursachenden Handlung die Schwelle zum
Versuch überschritten ist
Erhebliche Abweichung vom Kausalverlauf bei Erfolgsverursachung vor Versuchsbeginn (umgekehrter
dolus generalis)
Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährlichen Gewalthandlungen (Billigungstheorie; Hemmschwellentheorie)
Rechtswidrigkeit
Notwehr, § 32
BGH
(3
StR RÜ 2016, 100
199/15)
OLG Hamm (9 U JA 2016, 150
103/14)
BGH
(1
606/14)
StR RÜ 2015, 644
JK 12/15, § 32 II StGB
Keine Notwehr und kein Notwehrexzess ohne Verteidigungswillen
Zur Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung gegenüber demjenigen, der sich schuldlos über die zur
vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO berechtigenden tatsächlichen Umstände irrt.
Keine Notwehr gegen Hoheitsträger, deren Handeln
vom strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff gedeckt
ist.
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5
BGH
(2
473/14)
StR RÜ 2015, 578
JuS 2016, 177
BGH
(5
134/14)
StR NStZ 2015, 151
JuS 2015, 465
BGH
(1 StR 630/13)
JuS 2014,
2014, 451
946;
OLG Celle
(1 RVs 38/13)
AG Erfurt
(910 Js 1195/13
48 Ds)
BGH
(4 StR 197/12)
BGH
(4 StR 551/12)
JuS 2014, 80
OLG Celle
(2 Ws 17-21/13)
JuS 2013, 1042
BGH
(2 StR 311/12)
OLG Hamburg
JuS 2013, 563
JA 2014, 472
JuS 2013, 176
JA 2013, 69
JA 2013, 708
JuS 2012, 1039
Auch eine Überschreitung der durch Provokation gezogenen Notwehrgrenzen kann nach § 33 StGB entschuldigt sein.
Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur dann zurückgreifen, wenn deren
Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und genügend Zeit
zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht. Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers allerdings in der Regel anzudrohen.
NStZ Erforderlichkeit und Gebotenheit eines gefährlichen
Messereinsatzes bei einer schuldhaften Provokation
der Notwehrlage
Rechtfertigung durch Nothilfe beim Einsatz lebensgefährlicher Mittel
Notwehr gegen Anpusten mit Zigarettenrauch - Angriff auf Ehre, körperliches Wohlbefinden und Gesundheit
Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung bei einem
unbewaffneten Angreifer
Ein Gegenangriff des Notwehrübenden auf Rechtsgüter des Angreifers stellt Angriffsabwehr nur dar,
wenn Wille der drohenden Rechtsverletzung entgegenzutreten zum Ausdruck kommt. Verteidigungswille ist relevantes Handlungsmotiv, auch wenn andere
nicht dominierende Beweggründe hinzutreten.
Liegen die objektiven Voraussetzungen der Notwehr
vor und fehlt es allein an den subjektiven Voraussetzungen des Notwehrtatbestandes, so entfällt das Erfolgsunrecht der begangenen Tat und es bleibt bei
einer Strafbarkeit wegen Versuchs.
Sofortiger gefährlicher Messereinsatz als erforderliche Verteidigung ohne vorherige Androhung
Gegenüber einem rechtwidrigen Anfertigen von Bild-
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(3 – 14/12)
BGH
(3 StR 450/10)
JuS 2012, 465
BGH
(2 StR 375/11)
BGH
(3 StR 66/11)
JuS 2012, 263;
JA 2012, 227
JuS 2011, 940
BGH
(3 StR 66/11)
OLG Koblenz
(2 Ss 234/10)
BGH
(1 StR 351/10)
RÜ 2011, 432
BGH
(2 StR 483/10)
JA 2011, 233;
JuS 2011, 272
RÜ 2011, 232
JuS 2010, 172
nissen (Presse) ist der Angeklagte zur Notwehr berechtigt. Er muss sich nicht darauf beschränken, sein
Gesicht zu verdecken, sondern darf die Verteidigung
wählen, die den Angriff sofort und endgültig beendet.
Keine „Putativnotwehr“ bei tatsächlich bestehendem
Angriff, über dessen vermeintlich bevorstehende Intensivierung sich der Täter irrt
Schusswaffeneinsatz in „Putativnotwehr“ (Hell’sAngels-Fall)
Gegen den Versuch eines Schuldners, die im Wege
der Selbsthilfe erlangte Sache dem Geschädigten mit
Gewalt abzunehmen, darf sich dieser im Rahmen des
Erforderlichen und Gebotenen verteidigen
Notwehr gegen Besitzentziehung nach erlaubter
Selbsthilfe-Wegnahme
Anforderungen an die Erforderlichkeit beim Einsatz
eines Taschenmessers
Strafrechtliche Beurteilung eines Messereinsatzes im
Rahmen einer vom Täter irrtümlich angenommenen
Notwehrlage (Putativnotwehr)
Zur Einschränkung des Notwehrrechts bei vorhergegangenen „einverständlicher Prügelei“; actio illicita in
causa
Notwehreinschränkung nach provoziertem Angriff
RÜ 2009, 572
Notwehrhandlungen nach provoziertem Angriff
JA 2009, 306
Erforderlichkeit der Notwehr und Notwehrüberschreitung bei asthenischen Effekten (§ 33 StGB)
Zur Notwehr gegen den Angriff eines Betrunkenen
BGH
(5 StR 141/09)
BGH
(2 StR 163/09)
BGH
(5 StR 384/08)
AG Rudolstadt
(635 Js 22279/06
s Ds jug.)
BGH
(1 StR 429/06)
JuS 2011, 655
JuS 2011, 369
JK 2/08, StGB § 32/32
JK 10/07, StGB § 32 / 31 Fehlender Verteidigungswille bei Notwehr
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7
OLG Hamm
(1 Ss 316/05)
BGH
(2 StR 237/05)
RÜ 2006, 40
JuS 2006, 466
RÜ 2006, 31
JK 5/06, StGB § 32 /30
JA 2006, 490
BGH
RÜ 2005, 537;
(1 StR 99/05)
JK 1/06, StGB § 32 / 29
LG Frankfurt a.M. RÜ 2005, 258
(5/27 KLs 7570
Js 203814/03)
BGH
RÜ 2005, 82
(1 StR 286/04)
BGH
RÜ 2004, 595;
(2 StR 82/04)
JA 2005, 91
BGH
JK 5/04, StGB § 32 / 28
(4 StR 267/02)
BGH
RÜ 2003, 265;
(1 StR 403/02)
JuS 2003, 716;
JA 2004, 272;
JK 1/04, StGB § 32 / 41;
JA 2004, 298
BGH
JK 5/03, StGB § 32 / 27
(3 StR 503/01)
BGH
RÜ 2002, 310;
(3 StR 490/01)
JA 2003, 8
BGH
RÜ 2001, 366;
(1 StR 48/01)
JuS 2002, 88;
Jura 2002, 114;
JA 2001, 922
BGH
RÜ 2001, 78;
(3 StR 331/00)
JuS 2001, 512 + 751;
Jura 2001, 534
Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhaft
herbeigeführter Notwehrlage und schuldlos handelndem Angreifer
Einschränkung des Notwehrrechts bei provozierter
Notwehrlage
Verteidigung durch lebensbedrohlichen Messerstich
Nothilfe durch Folterdrohung – Fall Daschner
Verdeckungsmord in Notwehr?
Rechtfertigung polizeilichen Schusswaffengebrauchs
Notwehr bei wechselseitigen Angriffen
Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes zur Abwehr eines erpresserischen Angriffs
Notwehreinschränkungen in engen Gemeinschaftsverhältnissen und bei Provokationen
Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhaft
herbeigeführter Notwehrlage
Erforderliche Verteidigung durch ungewollt abgefeuerten tödlichen Schuss
Keine Einschränkung des Notwehrrechts trotz
schuldhaft provozierter Notwehrlage, wenn durch die
Notwehr ein tödlicher Angriff abgewehrt werden soll
(s.a. gleiche Entsch. zu Mittäterschaft)
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8
§ 34
§ 127 StPO
BGH
(5 StR 629/99)
BSG
(B 9 VG 1/98 R)
BGH
(4 StR 558/99)
OLG Naumburg
(2 Ss 58/12)
JK 3/01, StGB § 32 / 26
OLG Düsseldorf
(III-5 Ss 63/05)
BGH
(5 StR 474/00)
RÜ 2006, 41
RÜ 2000, 113
JuS 2000, 848;
Jura 2001, 30
JuS 2013, 1139
Kein Notwehrrecht bei Tötung eines Grenzpostens
durch Fluchtwilligen
Einschränkung des Notwehrrechts gegenüber schuldlos Irrenden
Beendigung der Notwehrlage, wenn der Angreifer
durch Würgegriff bewusstlos geworden ist
Geeignetheit – erfolgreiche Abwendung des Schadens nicht ganz unwahrscheinlich;
Die Information der zuständigen Behörde kommt nur
dann als ein milderes Mittel zur Abwehr einer Gefahr
in Betracht, wenn der Beschuldigte mit deren Eingreifen auch rechnen kann;
Fehlendes subjektives Rechtfertigungselement führt
zur Versuchsstrafbarkeit
Rechtfertigender Notstand bei Dauerdelikt
RÜ 2001, 216;
Überlassen eines Betäubungsmittels zur freiverantJK 12/01, StGB § 34 / 3; wortlichen Selbsttötung
JA 2001, 627
OLG Celle (32 Ss JuS 2015, 565
Zur Ausübung des Festnahmerechts nach § 127I
176/14)
StPO muss gegen einen Verdächtigen mindest ein
starker Tatverdacht im Sinne eines dringenden Tatverdachts vorliegen. Ein leichter Verdacht rechtfertigt
die Festnahme nicht. In einem solchen Fall darf der
Verdächtige sein Notwehrrecht ausüben.
BayObLG
JK 6/03, StPO § 127 / 5 § 127 deckt auch Anwesenheitssicherung, wenn Ge(5 St RR 209/02)
fahr besteht, der Täter werde sich der Strafverfolgung entziehen
AG Grevenbroich RÜ 2002, 272
Festnahme und Selbsthilferecht (§ 229 BGB) des Ta(5
Ds
6
Js
xifahrers bei Verdacht eines Eingehungsbetrugs des
136/00)
Fahrgast
BGH
RÜ 2000, 203;
Festnahmehandlung, die zur ernsthaften Gesund(4 StR 558/99)
JA 2000, 630
heitsschädigung oder unmittelbaren Lebensgefährdung führen, sind auch dann unzulässig, wenn die
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9
§ 859 II BGB
Einwilligung
BGH
(4
92/15)
StR JA 2015, 874
BGH
(2 StR 328/98)
JA 2000, 188
BGH
(1 StR 134/11)
BGH
(3 StR 239/10)
JA 2012, 70
BGH
(4 StR 549/06)
BGH
(1 StR 300/03)
JA 2008, 70
BGH
(1 StR
BGH
(2 StR
BGH
(2 StR
BGH
(1 StR
RÜ 2003, 315;
JA 2004, 99
JuS 2001, 540
JuS 2011, 468;
RÜ 2011, 372
JA 2005, 252
Festnahme anders nicht ausgeführt werden kann;
Rechtfertigung über § 32 aber möglich
Für eine Rechtfertigung im Wege der Besitzkehr nach
§ 859 II BGB ist kein Raum, wenn der konkrete Besitz einer Sache als solcher bei Strafe verboten ist
und eine im Anschluss an eine Besitzentziehung geübte Besitzkehr deshalb erneut zu einer strafrechtswidrigen Besitzlage führen würde.
Besitzkehr rechtfertigt Gewaltanwendung gegen verbotene Eigenmacht auch mittels eines Messers; sein
gezielter Einsatz kann aber rechtsmissbräuchlich sein
Zu den Anforderungen an die Indizienbewertung bei
der Annahme einer „hypothetischen“ Einwilligung
Umfang der Aufklärungspflicht bei möglicherweise
notwendig werdender Folgeoperation („ZitronensaftFall“)
Grenzen einer hypothetischen Einwilligung bei ärztlichem Eingriff
Hypothetische Einwilligung bei ärztlichen Aufklärungsfehlern
Schuld
§ 35
a.l.i.c.
§ 33
§§ 20, 21
483/02)
Entschuldigte Tötung eines „Familientyrannen“; anderweitige Abwendbarkeit der Gefahr
Actio libera in causa bei verminderter Schuldfähigkeit
135/00)
JK 6/07, StGB § 33/4
109/06)
59/12)
BGH
(5 StR 93/04)
Notwehr, Putativnotwehr und (intensiver) Notwehrexzess
JA 2012, 871
Keine pauschale Beurteilung der Schuldunfähigkeit
und Möglichkeit der uneingeschränkten Schuldfähigkeit bei mehr als 3 ‰
JK 5/05, StGB § 21 / 2 a Zur Verminderung der Schuldfähigkeit durch selbst+b
verschuldete Trunkenheit (hier: bei Gewaltdelikten)
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10
BGH
(3
435/02)
StR RÜ aktuell 11/2003, 84;
JA 2004, 104
Keine Strafmilderung bei Eintritt verminderter
Schuldfähigkeit während der Begehung der Tat
Irrtümer
§ 16
BGH
(1 StR 449/13)
JA 2014, 153
BGH
(2 StR 163/13)
JuS 2014, 366
LG Aachen
JuS 2013, 851
(71 Ns-607 Js
784/08-146/11)
BGH
(2 StR 145/11)
JuS 2012, 365
BGH
(5 StR 46/08)
RÜ 2008, 643
OLG Frankfurt
(1 Ss 220/05)
RÜ 2006, 485
Die irrige Vorstellung, der Angreifer „simuliere“ nur
und warte in Wahrheit auf eine passende Gelegenheit, den Angriff fortzuführen, kann einen Erlaubnistatbestandsirrtum der Angegriffenen begründen.
Tatbestandsirrtum bei fehlerhaften Tätervorstellung
bzgl. Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils bei der Erpressung
Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Subsumtionsirrtum – Lkw-Führer unterliegt einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, wenn er ein
Ereignis nicht als „Unfall im Straßenverkehr“ i.S. des
§ 142 I StGB bewertet hat.
Geht der Täter irrtümlich davon aus, dass der Getötete seine Tötung ernstlich verlangt habe, dann greift
§ 16 II StGB ein, so dass die Privilegierung gem. §
216 I StGB zu seinen Gunsten zur Anwendung kommen kann. Ein solcher Tatbestandsirrtum ist aber
nicht anzunehmen, wenn der Täter diejenigen Umstände kannte, aus denen sich die mangelnde Ernstlichkeit des Tötungsverlangens ergibt.
Kein Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit bei
räuberischem Einfordern vermeintlich geschuldeten
Geldes aus Drogengeschäften
Irrtum über Genehmigungserfordernis als Tatbestands- oder Verbotsirrtum
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11
§ 17
§§ 16, 17
(ETI)
BGH
(3 StR 137/03)
RÜ 2003, 500
KG
(4) 1 Ss 552/11
(327/11)
LG Köln
(151 Ns 169/11)
OLG Stuttgart
(1 Ss 296/05)
BGH
(5 StR 712/98)
Jus 2013, 79
BGH
(2 StR 17/10)
BGH
(2 StR 71/15)
RÜ 2010, 437
JuS 2012, 850
JuS 2006, 1032
RÜ 2000, 65;
JK 5/00, StGB § 226 / 9
Ein Irrtum eines Erpressers über die Unrechtmäßigkeit der von ihm erstrebten Bereicherung liegt nicht
schon dann vor, wenn er sich nach den Anschauungen der einschlägig kriminellen Kreise als berechtigter Inhaber eines Anspruchs gegen das Opfer fühlt.
Maßgeblich ist vielmehr, ob er sich vorstellt, dass
dieser Anspruch auch von der Rechtsordnung anerkannt wird und er seine Forderung demgemäß mit
gerichtlicher Hilfe in einem Zivilprozess durchsetzen
könnte.
Die unklare Rechtslage (Sportwettenvermittlung) ist
bei der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu beachten.
Zur Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums
bei ungeklärten Rechtsfragen (Beschneidung)
Private Sportwettenvermittlung und unvermeidbarer
Verbotsirrtum
Erweitert ein Arzt eigenmächtig eine Operation, so
liegt mutmaßliche Einwilligung nur vor, wenn sonst
eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit
bestünde
Versuch
Tatentschluss
Unmittelbares
Ansetzen
JK 3/16, § 22 StGB
Sukzessive Qualifikation des fehlgeschlagenen Versuchs einer räuberischen Erpressung: offen gelassen.
Keine Zwischenakte (iRd § 22 StGB) sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im
Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden.
Maßgebliche Kriterien hierfür sind die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutgefährdung.
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
12
BGH
(2 StR 75/13)
JA 2013, 949
KG ((2) 121 Ss JA 2013, 552
157/12 (33/12))
KG
JuS 2012, 1135
(3) 121 Ss 40/12
(26/12)
BGH
JA 2011, 390
(1 StR 540/10)
BGH
(3 StR
BGH
(3 StR
BGH
(2 StR
BGH
(3 StR
BGH
(1 StR
BGH
(3 StR
BGH
(2 StR
28/06)
61/02)
281/04)
Tatplan abhängig von bestimmten äußeren Umständen, dann kann dies ggf. ein Vorbehalt sein, dass aus
Tätersicht die Schwelle zum Versuch noch nicht
überschritten ist
Unmittelbares Ansetzten zum Trickdiebstahl mit dem
„Wash-Wash-Verfahren“ – noch kein Versuchsbeginn
durch die bloße Anwesenheit am Tatort und die Besprechung weiterer Modalitäten
Zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuchten Computerbetrug
Maßgebliche Täuschungshandlung für versuchten
Betrug bei mehraktigem Geschehen ist diejenige, die
unmittelbar zur Vermögensverfügung führen soll
Versuchsbeginn bei Brandstiftung
RÜ 2006, 374
JK 10/06, StGB § 22 / 24
RÜ 2005, 306
Versuchtes oder vollendetes Handeltreiben bei erfolglosen Ankaufbemühungen?
JuS 2005, 186
Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim „Klingeln
an der Haustür“
JK 11/02, StGB § 22 / 22 Versuchsbeginn bei sukzessiver Erfolgsverwirklichung
303/01)
137/01)
JK 2/02, StGB § 22 / 20; Versuchsbeginn bei unbewusster Mitwirkung des OpJA 2002, 102
fers und Abgrenzung Vorsatz – Fahrlässigkeit
JK 1/02, StGB § 22 / 20 Versuchsbeginn bei Trickdiebstahl
48/01)
RÜ 2001, 409
43/99)
Unmittelbares Ansetzen bei unmittelbar, mittelbar
und gemeinschaftlich begangenen Abrechnungsbetrug
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
13
Rücktritt, § 24
BGH
(3
89/15)
StR RÜ 2015, 642
JA 2016, 232
Stehen äußere Umstände einer Tatvollendung nicht
entgegen, kann es gleichwohl an der Freiwilligkeit
des Abbruchs der weiteren Tatausführung fehlen,
wenn willensunabhängige Tatumstände das Weiterhandeln unmöglich machen. Solche können gegeben
sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung
wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa
infolge Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist.
BGH
(3
StR RÜ 2015, 437
Beendeter Versuch bei Gleichgültigkeit bzgl. Tod des
645/14)
Opfers
BGH
(2
StR JA 2015, 549
Eine Korrektur des Rücktrittshorizonts ist insbeson78/14)
JuS 2015, 657
dere dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch vom
Tatort wegbewegen kann.
BGH
(4
StR JuS 2015, 367
Strafbefreiender Rücktritt von fehlgeschlagenem Ver367/14)
such ausgeschlossen. Dies, wenn der Täter erkennt
oder nach seiner Vorstellung davon ausgeht, dass er
die Tötung seines Opfers mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne
zeitliche Zäsur bewirken kann, wobei es auf die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung ankommt. Fehlschlag einzelner Angriffsakte
steht der Annahme eines Rücktritts nicht von vornherein entgegen.
BGH
JA 2015, 149
Ein Rücktritt von wiederholter Ausführungshandlung
(3 StR 134/14)
ist auch bei noch einsetzbaren artverschiedenen
Tatmitteln möglich. Einem freiwilligen Rücktritt nach
außertatbestandlicher Zielerreichung steht selbst die
Absicht des Täters auf Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges nicht entgegen
BGH
JuS 2014, 1041; NStZ Bei der Prüfung des Rücktritts vom versuchten Tö(4 StR 158/14)
2014, 569
tungsdelikt muss bei entsprechender Sachlage eine
mögliche Korrektur des Rücktrittshorizonts erörtert
werden
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
14
BGH
(2
78/14)
StR RÜ 2015, 234
BGH
(1 StR 735/13)
JA 2014, 547
BGH
(5 StR 229/13
JuS 2014, 461
JA 2014, 70
BGH
(5 StR 54/12)
JuS 2013, 362
BGH
(3 StR 337/11)
JuS 2012, 947
BGH
(1 StR 20/11)
JuS 2012, 82
BGH
(3 StR 298/11)
RÜ 2011, 777
BGH
(4 StR 268/11)
BGH
(2 StR 536/10)
JA 2011, 869
JA 2011, 551
Ist das Opfer eines Totschlagversuchs nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage, den Tatort zu verlassen, kann aufgrund einer Korrektur des
Rücktrittshorizonts von einem unbeendeten Versuch
auszugehen sein.
Rücktritt vom versuchten Mord – Anforderungen an
die Urteilsdarstellungen für die Annahme eines Fehlschlages bzw. eines beendeten Versuchs
Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt – äußerer Geschehensablauf ermöglicht Rückschlüsse auf innere Einstellung des Täters
Schießt der Täter innerhalb weniger Sekunden mit
bedingtem Tötungsvorsatz ohne zeitliche Zäsur auf
mehrere Personen, so sind mehrere tateinheitlich
verwirklichte versuchte Tötungsdelikte gegeben, bei
denen die Voraussetzungen des Rücktritts nach § 24
StGB hinsichtlich jedes im Versuchsstadium stecken
gebliebenen Tötungsverbrechens gesondert zu prüfen sind.
Im Rahmen eines einheitlichen Tatgeschehens ist
eine mehrfache Korrektur des Rücktrittshorizonts
möglich.
Ein strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch
scheidet aus, wenn der Täter den Erfolgseintritt für
möglich hält und lediglich auf seine Beschleunigung
verzichtet.
Es liegt kein fehlgeschlagener Versuch vor, wenn der
Täter vor Unmöglichwerden der Tatvollendung bereits wirksam zurückgetreten ist.
Rücktritt vom (unbeendeten) Versuch bei mehreren
Beteiligten
Bestimmung des „Rücktrittshorizonts“ beim Tötungsversuch
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
15
BGH
(2 StR 278/09)
JuS 2011, 78
BGH
(2 StR 571/08)
BGH
(4 StR 280/09)
BGH
(3 StR 384/09)
JuS 2010, 79
BGH
(3 StR
BGH
(4 StR
BGH
(2 StR
BGH
(2 StR
RÜ 2009, 641
JA 2010, 70
JA 2009, 392
JK 8/09, StGB § 24/39
JA 2008, 545
BGH
(2 StR
BGH
(4 StR
BGH
(3 StR
BGH
(5 StR
BGH
(4 StR
BGH
(3 StR
BGH
(4 StR
257/09)
233/08)
JK 3/10, StGB § 24 II/40 Fehlschlag des Versuchs bei mehreren Beteiligten
RÜ 2010, 22
458/07)
336/07)
Rücktritt des Unterlassungs-Nebentäters (Zeitpunkt
der Versuchsbeendigung anhand der Lehre vom
Rücktrittshorizont)
Rücktritt und Gesamtbetrachtungslehre
RÜ 2008, 173
JuS 2008, 370
Jura 2009, 53
JK 1/09, StGB § 24/37
JA 2007, 656
34/07)
JK 5/07, StGB § 24/36
67/06)
RÜ 2007, 250
Umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts nur
bei engstem Zusammenhang mit der letzten Tathandlung
Fehlschlag bei notwendigem Abweichen vom ursprünglichen Plan
Rücktritt bei mehraktigem Geschehensablauf
Rücktritt bei sinnlos gewordenem weitergehenden
Tatplan
Abgrenzung des beendeten vom fehlgeschlagenen
Versuch
(vollendeter
Schwangerschaftsabbruch
durch Mordversuch an der Schwangeren) (hohe
Examensrelevanz!)
„Teilrücktritt vom Versuch der Qualifikation des §
177 IV Nr. 1
Zum subjektiven Fehlschlag und dem Erreichen eines
außertatbestandlichen Handlungsziels beim Rücktritt
Rücktritt vom mehraktigen Tötungsversuch
470/06)
JuS 2006, 1135
151/06)
216/05)
112/04)
326/04)
JK 3/06, StGB § 24 / 35
JA 2006, 330
JA 2005, 171;
JK 4/05, StGB § 24 / 33
RÜ 2005, 195;
JK 12/05, StGB § 24 / 34
Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz und
Rücktritt vom Versuch
Zu den Anforderungen an einen strafbefreienden
Rücktritt nach § 24 StGB bei mehreren Einzelakten
Rücktritt vom Versuch bei Brandstiftungsdelikten;
Anforderungen bei Verhinderung der Tatvollendung
Rücktritt vom mehraktigen Tötungsversuch
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
16
BGH
(2 StR
BGH
(1 StR
BGH
(3 StR
BGH
(4 StR
BGH
(2 StR
149/04)
402/03
112/04)
281/02)
251/02)
RÜ 2005, 41;
JA 2005, 410
JK 1/05, StGB § 24 / 32
Freiwilliger Rücktritt; Korrektur des Rücktrittshorizonts
Rücktritt des nach Tatbeginn schuldunfähig gewordenen Täters; Freiwilligkeit des Rücktritts
RÜ 2004, 540
Rücktritt bei „suboptimaler“ Vollendungsverhinderung
RÜ 2003, 166;
Rücktritt vom mehraktigen Unterlassungsversuch;
JA 2003, 629
fehlgeschlagener Versuch des Unterlassens
RÜ 2002, 555;
Rücktritt bei erfolgreicher, aber nicht bestmöglicher
JK 6/03, StGB § 24 / 31; Erfolgsverhinderung
JA 2003, 277;
JA 2003, 836;
JuS 2003, 619;
JuS 2003, 641
Täterschaft
und
Teilnahme
§ 25 I
BGH
(3 StR 336/15)
BGH
(5 StR 538/01)
RÜ 2016, 29
Allein die vorherige Kenntnis von den Taten eines
anderen Tatbeteiligten und der Wille, diese als gemeinsame anzusehen, kann eine Mittäterschaft nicht
begründen.
JK 09/04, StGB § 25 I / Fahrlässige Täterschaft und – straflose – fahrlässige
8
Beihilfe; In einer psychiatrischen Klinik mit Leitungsfunktionen betraute Personen können wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung
strafbar sein, wenn sie einem erkennbar tatgeneigten
Patienten Ausgang gewähren und dieser den Ausgang zur Begehung von Tötungs- bzw. Körperverletzungsdelikten missbraucht.
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
17
§ 25 I 2. Alt
BGH
(3 StR 231/12)
BGH
(2 StR 384/07)
§ 25 II
BGH
(1 StR
BGH
(5 StR
BGH
(5 StR
BGH
(5 StR
BGH
(5 StR
453/02)
281/01)
281/01)
JA 2013, 71
Wer Tatmittler unter Verheimlichung seiner wahren
Absichten dazu veranlasst, gegen ein Opfer Gewalt
anzuwenden, deren Wirkung er anschließend – wie
beabsichtigt – selbst zu einer Wegnahme ausnutzt,
macht sich wegen Raubes in mittelbaren Täterschaft
strafbar.
RÜ 2008, 99
Keine mittelbare Täterschaft kraft OrganisationsherrJK 7/08, StGB § 25 I Alt. schaft bei sonst nur mittäterschaftlichem Zusam2/9
menwirken
RÜ 2004, 40
Mittelbare Täterschaft kraft unternehmerischer Organisationsherrschaft
JK 9/03, StGB § 13 / 34; Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer TäterJuS 2004, 17
schaft
RÜ 2003, 71
Mittelbare Unterlassungstäterschaft durch Nichtaufhebung des Schießbefehls (Mauerschützenfall)
RÜ 2000, 153
Mauerschützenfall
632/98)
JuS 2013, 943
575/12)
BGH
(3 StR 119/12)
Jus 2013, 177
BGH
(2 StR 259/09)
RÜ 2009, 779
Exzesszurechnung bei tatsituativer einverständlichen
Vorsatzerweiterung;
Zurechnung
von
MittäterHandlungen, mit denen ein anderer nach den Umständen des Einzelfalls rechnen muss, mit denen der
Mittäter einverstanden ist oder die ihm gleichgültig
sind.
BGH misst dem Tatherrschaftskriterium bei der Abgrenzung Mittäterschaft und Anstiftung eine maßgebliche Bedeutung zu.
Mittäter an Vortat scheidet als tauglicher Täter einer
Hehlerei aus.
Der Annahme von Mittäterschaft steht nicht entgegen, dass der Beteiligte am Tatort nicht anwesend ist
und sich zur mittelbaren Tatausführung Dritter bedient.
Keine Strafbarkeit bei Exzess eines Mittäters
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
18
BGH
(4 StR
BGH
(4 StR
BGH
(1 StR
BGH
(2 StR
BGH
(2 StR
BGH
(5 StR
BGH
(4 StR
Folter eines Mitgefangenen
RÜ 2009, 576
Reichweite und Grenzen der Erfolgszurechnung bei
sukzessiver Mittäterschaft
Eigenmächtige „aliud-Tat“ der anderen Beteiligten
164/09)
174/08)
516/06)
206/04)
218/04)
108/03)
BGH
(1 StR 191/02)
BGH
(1 StR 93/02)
§ 26
JA 2009, 655
488/08)
BGH
(3 StR 349/01)
BGH
(3 StR 216/07)
OLG Bamberg
(2 Ss 73/05)
BGH
(3 StR 392/06)
BGH
(1 StR 250/05)
RÜ 2008, 639
JK 7/09, StGB § 25 II/16
RÜ 2007, 370
Kuriertätigkeit als täterschaftliches Handeltreiben mit
Betäubungsmittel?
RÜ 2005, 41
Mittäter oder Gehilfe – Zurechnung täterbezogener
Mordmerkmale
RÜ 2004, 656
Zurechnung des von einem Mittäter vorsätzlich verursachten Todes
RÜ 2003, 504;
Die Ausführungshandlung eines vermeintlichen MittäJK 8/04, StGB § 25 II / ters ist den anderen Beteiligten als unmittelbares
15
Ansetzen iSd § 22 StGB zuzurechnen, wenn er die
ihm nach dem Tatplan zugedachte Handlung tatsächlich ausführt.
JK 10/03, StGB § 25 II / Bloße Anwesenheit bei der Tat und deren Billigung
14
begründet noch keine Mittäterschaft.
RÜ 2002, 515
Mittäterschaftliche Zurechnung, wenn dem Täter die
Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist
(kein Exzess)
RÜ 2002, 118
Mittäter durch Mitwirkung an der Tatplanung
JK 6/08, StGB § 26 / 8
RÜ 2007, 641
RÜ 2007, 137
RÜ 2005, 650
Zu den Grenzen strafbarer Anstiftung durch polizeiliche Lockspitzel
Beihilfe oder versuchte Anstiftung zur Falschaussage?
Vollendungsvorsatz des Teilnehmers beim Unternehmensdelikt
Anstiftung durch Wecken allgemeiner Tatbereitschaft
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
19
§ 27
BGH
(2 StR 229/04)
RÜ 2005, 198;
JA 2005, 682;
JuS 2005, 1051
BGH
(3 StR 10/00)
OLG Oldenburg
(SS 40/99)
BGH (2 StR
29/14)
JK 2/01, StGB § 26 / 7
BGH (5 StR
468/12)
JK 11/14, StGB § 27/27
NZWiSt 2014, 139
OLG Köln
(1 Ws 146/10)
JA 2011, 472
BGH
(4 StR 488/08)
BGH
(3 StR 384/07)
BGH
(4 StR 48/06)
JK 12/09, StGB § 27/21
JK 1/00, StGB § 26 / 6
JK 7/15, § 27 StGB
NStZ-RR 2015, 81
StV 2015, 277
Kettenanstiftung zum Auftragsmord; Irrtum des Anstifters über Mordmerkmale des Täters;
Für die Anstiftung zum Heimtückemord genügt bedingter Vorsatz des Anstifters, der auch gegeben sein
kann, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist. Fehlt beim Anstifter der Vorsatz hinsichtlich des tatsächlich vorliegenden Mordmerkmals
der Heimtücke, stellt sich der Anstifter jedoch vor,
der Täter werde aus Habgier handeln, so ist tateinheitlich zur Anstiftung zum Totschlag eine versuchte
Anstiftung zum Mord gegeben.
Anstiftung und Beihilfe zur Anstiftung
Anstiftung zum Testkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten
Der bedingte Gehilfenvorsatz muss sich auf sämtliche
Merkmale des Tatbestands der geförderten Tat beziehen, d.h. beim Untreuetatbestand auch auf die
Verursachung eines Nachteils für den Geschädigten.
RÜ 2008, 32
Beihilfe zum versuchten gemeinschaftlichen Betrug
durch Lastschrifteinzug nicht bestehender Forderungen
Strafbare Beihilfe bei „berufsneutralen“ Handlungen
nur bei Wissen um den eindeutigen Willen des
Haupttäters
Beihilfe durch Unterlassen zur Tat eines aktiv Handelnden
Grenzen der sukzessiven Beihilfe zum Diebstahl
JA 2007, 308
Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
20
BGH
(3 StR 139/06)
RÜ 2007, 28;
JA 2007, 309;
JuS 2007, 382;
JK 12/07, StGB § 27 I /
20
OLG Düsseldorf
RÜ 2005, 530
(III 2 Ss 24/05- JK 04/06, StGB § 27 / 19
16/05)
BGH
RÜ 2005, 417
(1 Ss 9/04)
BGH
(2 StR 206/04)
BGH
(4 StR 533/03)
BGH
(5 StR 489/02)
BGH
(3 StR 153/03)
BGH
(3 StR 237/01)
Beihilfe zur Terroranschlägen vom 11. September
2001 in den USA – Vorsatz und Kausalität bei der
Beihilfe
Psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort?
Wer einem Ausländer die Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet durch die Entlohnung seiner Arbeitsleistung erleichtert, leistet
auch dann Beihilfe zu dessen unerlaubtem Aufenthalt, wenn der Ausländer unabhängig davon zur
Fortsetzung seines Aufenthalts fest entschlossen ist
und er keiner Bestärkung seines Tatentschlusses
mehr bedurfte.
RÜ 2005, 41
Mittäter oder Gehilfe – Zurechnung täterbezogener
Mordmerkmale
RÜ 2004, 595
Normatives Stufenverhältnis zwischen Nichtanzeige
einer geplanten Straftat und Beteiligung an der anzeigepflichtigen Tat
JK 4/04, StGB § 27 / 18 Gleichstellung „berufstypischer“ mit „neutralen“ Beihilfehandlungen durch den BGH (hier: Beihilfe zur
Steuerhinterziehung durch objektiv neutrale Handlung)
RÜ 2003, 497
Beihilfe durch Unterlassen setzt nicht voraus, dass
die unterlassene Handlung den Taterfolg verhindert
hätte; es genügt, dass die erwartete Handlung die
Tat des Begehungstäters erschwert hätte.
JK 12/02, StGB § 27 / 16 Psychische Beihilfe
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
21
BGH
(4 StR 453/00)
§ 28
§ 30 I
RÜ 2001, 264;
JuS 2002, 751;
JuS 2001, 1128
LG Bochum
RÜ 2000, 285
(12 Kls 35 Js
409/98)
BGH
RÜ 2006, 87
(4 StR 243/05)
BGH
(2 StR 206/04)
BGH
(1 StR 405/12)
JA 2005, 412
BGH
(2 StR 87/10)
JA 2010, 664
JuS 2013, 748
Keine Beihilfe durch berufstypische äußerlich neutrale Handlungen (Mauerschützenfall)
Beihilfe des Bankangestellten durch Beratung eines
Kunden über anonymen Transfer von Wertpapieren
ins Ausland
Obwohl Mord und Totschlag als selbstständige Tatbestände zu begreifen sind, ist der Unrechtsgehalt des
Totschlags im Mord enthalten, weil die vorsätzliche
Tötung i.S.d. § 212 StGB notwendiges Merkmal auch
des § 211 StGB ist.
Bei versuchter Anstiftung zum Mord darf deshalb
auch bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens
gem. § 49 StGB im Hinblick auf § 30 Abs. 1 S. 2
StGB und auf § 28 Abs. 1 StGB die Mindeststrafe für
eine versuchte Anstiftung zum Totschlag nicht unterschritten werden.
Macht der Anstifter zu einem Auftragsmord dem Täter keine näheren Vorgaben über die Art der Tötung,
so liegt es nahe, dass er auch mit einer heimtückischen Tötung einverstanden ist.
Divergierende Mordmerkmale bei Täter und Teilnehmer
Ausreichend ist, dass der Täter es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat, das der
Aufgeforderte die Aufforderung ernst nehmen und
durch sie zur Tatbestimmt werden könnte.
Versuchte Anstiftung als mitbestrafte Vortat, wenn
der Auffordernde das Verbrechen selbst begeht bzw.
zu begehen versucht
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
22
§ 30 II
§ 31
BGH
(4 StR 243/05)
RÜ 2006, 87
BGH
(1 StR 503/04;
1 StR 227/05)
BGH
(5 StR 581/10)
RÜ 2005, 534
BGH
(2 StR 165/08)
JA 2009, 547
Jura 2009, 695
JK 9/09, StGB § 30/7
RÜ 2007, 597;
JA 2008, 146
JA 2006, 824
BGH
(3 StR
BGH
(2 StR
BGH
(2 StR
BGH
(1 StR
140/07)
RÜ 2011, 369
72/06)
315/01)
503/04)
JuS 2002, 505;
JA 2002, 628
JA 2006, 91
Obwohl Mord und Totschlag als selbstständige Tatbestände zu begreifen sind, ist der Unrechtsgehalt des
Totschlags im Mord enthalten, weil die vorsätzliche
Tötung i.S.d. § 212 StGB notwendiges Merkmal auch
des § 211 StGB ist.
Bei versuchter Anstiftung zum Mord darf deshalb
auch bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens
gem. § 49 StGB im Hinblick auf § 30 Abs. 1 S. 2
StGB und auf § 28 Abs. 1 StGB die Mindeststrafe für
eine versuchte Anstiftung zum Totschlag nicht unterschritten werden.
Macht der Anstifter zu einem Auftragsmord dem Täter keine näheren Vorgaben über die Art der Tötung,
so liegt es nahe, dass er auch mit einer heimtückischen Tötung einverstanden ist.
Rücktritt vom unerkannt fehlgeschlagenen Anstiftungsversuch
Verabredung zum Verbrechen ist auch bei Anonymität der Beteiligten möglich, soweit jeder von ihnen
trotzdem den Tatbeitrag des jeweils tatsächlich anderen einfordern kann
Für die Einordnung der Tat als Verbrechen kommt es
auf die Person des Anzustiftenden an
Voraussetzungen einer Verbrechensverabredung
Keine Verabredung zu einem Verbrechen bei Zusage
einer bloßen Beihilfe
Eine Verbrechensverabredung ist nicht gegeben,
wenn der Beteiligte nur als Gehilfe tätig werden will
Rücktritt vom Versuch der Anstiftung
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
23
Unterlassen
BGH
(1 StR 328/15)
Abgrenzung
OLG Hamburg (1
Tun/Unterlasse Rev 13/15)
n
BGH
(2 StR 454/09)
BGH
(2 StR 239/02)
(QuasiBGH
)Kausalität
(5 StR 281/01)
Garantenstellung
BGH
(2 StR 295/11)
BGH
(4 StR 71/11)
BGH
(5 StR 394/08)
BGH
(1 StR 272/09)
JuS 2016, 276
NJW 2016, 176
RÜ 2016, 167
JuS 2015, 945
NStZ-RR 2015, 209
Eine bewusste Selbstgefährdung lässt grundsätzlich
die Erfolgsabwendungspflicht des eintrittspflichtigen
Garanten nicht entfallen, wenn sich das allein auf
Selbstgefährdung angelegte Geschehen erwartungswidrig in Richtung auf den Verlust des Rechtsguts
entwickelt.
Abgrenzung von Tun und Unterlassen bei Fahrlässigkeit
RÜ 2010, 644;
JA 2010, 908
RÜ 2003, 268
Der Behandlungsabbruch als neuer Zentralbegriff in
der Sterbehilfe-Debatte
Infektion eines Patienten bei einer Herzoperation
RÜ 2003, 71;
Quasikausalität, wenn mehrere parallel handlungsJK 9/03, StGB vor § 13 / pflichtige Garanten gleichzeitig untätig bleiben; Tot15 + § 13 / 34
schlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft
JA 2012, 470
Das Spannungsverhältnis von Ingerenz und freiverantwortlicher Selbstgefährdung des Opfers („Cleanmagic“-Fall)
JA 2012, 392
Garantenstellung des Vorgesetzten/Betriebsinhabers
umfasst Verhinderung betriebsbezogener Straftaten
und nicht Straftaten, die Mitarbeiter lediglich bei Gelegenheit seiner Tätigkeit im Betrieb begeht
RÜ 2011, 1142
Garantenstellung aufgrund dienstlicher Stellung
RÜ 4/2010
Von der Stadt übernommene – abgeleitete –
(Überwacher-) Garantenpflicht des Gutachters, der
mit großen Schneemassen belastete Dachkonstruktion einer öffentlichen Eishalle kontrolliert.
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
24
BGH
(2 StR 329/09)
NStZ 2010, 221
JA 2010, 306
BGH
(4 StR 227/09)
BGH
(5 StR 394/08)
JuS 2010, 453
Garantenstellung des Wohnungsinhabers bei Drogenhandel des Mitbewohners nur bei besonderer Beschaffenheit der Wohnung (Garantenpflicht aus Herrschaftsstellung)
Garantenpflicht der Mutter bei heimlicher Hausgeburt
RÜ 2009, 636
JuS 2009, 1142
JK 2/10, StGB § 13/42
JK 8/08, StGB § 13 / 40
Garantenpflicht zur Verhinderung überhöhter Abrechnung für den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts
Zu den Anforderungen an die Garantenstellung
JA 2008, 471
Garantenpflicht eines Betreuers zur Verhinderung
von Straftaten
Garantenstellung und Kausalität zur fahrlässigen Tötung bei Nichtaufklärung eines Vorgesetzten über
Fahrzeugmängel
BGH
(5 StR 324/07)
OLG Celle
(32 Ss 99/07)
BGH
(4 StR 669/07)
OLG Stuttgart
(2 Ws 297/07)
BGH
(2 StR 239/02)
LG Kiel
(VIII Ks 2/03)
RÜ 2008, 372
ZJS 2008, 404
JA 2008, 737
JK 11/08, StGB § 13 I/2
RÜ 2008, 101
Grenzen der Beistandspflicht bei § 221 StGB und der
Garantenstellung wegen tatsächlicher Gewährübernahme
JK 4/04, StGB § 13 / 38 Zur Abgrenzung von aktivem Tun und Unterlassen
bei mehrdeutigen Verhaltensweisen (hier: durch
ärztliches Fehlverhalten)
RÜ 2004, 194;
Weder die Geschwistereigenschaft allein noch der
JK 10/04, StGB § 13 / 39 hinzutretende Umstand, dass beide Geschwister zusammen eine Wohnung bewohnen, deren Miete sie
sich teilen und in der sie eigene Zimmer haben, begründet unter ihnen eine Garantenstellung für die
Unversehrtheit von Leib und Leben des jeweils anderen. Maßgebend ist vielmehr, ob der zur Handlung
aufgerufene Geschwisterteil den anderen in seine
tatsächliche Obhut genommen hat.
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
25
OLG Stuttgart
(1 Ws 15/03)
BGH
(3 StR 414/02)
BGH
(3 StR 153/03)
BGH
(4 StR 185/02)
BGH
(4 StR 289/01)
BGH
(2 StR 582/99)
BGH
(2 StR 326/99)
JK 1/04, StGB § 263 / 71 Allgemeine vertragliche Pflichten aus gegenseitigen
Rechtsgeschäften reichen zur Begründung einer Garantenstellung bei unechten Unterlassungsdelikten
nicht aus.
JK 12/03, StGB § 13 / 35 Pflicht des Wohnungsinhabers zur Verhinderung von
Straftaten Dritter (Mieter lagern BtM in Wohnung und
verkaufen diese dort)
RÜ 2003, 497;
Die strafrechtliche Garantenpflicht unter Ehegatten
JuS 2004, 82;
endet, wenn sich ein Ehegatte vom anderen in der
JK 2/04, StGB § 13 / 37; ernsthaften Absicht getrennt hat, die eheliche LeJA 2004, 354
bensgemeinschaft nicht wiederherzustellen.
JK 11/03, StGB §13 / 35 Übernahme einer durch pflichtwidriges Vorverhalten
begründeten Garantenpflicht durch einen Dritten
JK 1/03, StGB § 13 / 33 Garantenstellung und –pflicht bei arbeitsteiliger Beseitigung einer Gefahrenquelle im Schienenverkehr
RÜ 2000, 421;
Garantenstellung nach berechtigter Notwehr
JuS 2001, 958;
JK 3/01, StGB § 13 / 31;
JA 2001, 191
JK 10/00, StGB § 13 / 29 Garantenpflicht des Polizeibeamten bei außerdienstlich erlangten Kenntnissen nur bei Straftaten, die wie
Dauerdelikte während seiner Dienstzeit fortwirken
Fahrlässigkeit
BGH
(1 StR 494/13)
JA 2014, 392
Grds. keine Handlungsherrschaft des Substitutionsarztes eines opiatabhängigen Patienten bei missbräuchlicher Verwendung des Medikamentes durch
den Patienten. Arzt lediglich Täter, wenn selbstschädigende/-gefährdende Handlung des Patienten nicht
eigenverantwortlich erfolgte.
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
26
BGH
(3 StR 158/12)
(3 StR 140/12)
BGH
(4 StR 558/11)
JA 2013, 152
JA 2012, 632
JuS 2011, 844
AG GarmischPartenkirchen,
Urteil vom 1. 12.
2009 - 3 Cs 11 Js
24093/08
BGH
(1 StR 272/09)
JA 2010, 552
BGH
(4 StR 328/08)
RÜ 2009, 164
JuS 2009, 370
ZJS 2009, 194
JA 2009, 389
BVerfG
(2 BvR 1895/05)
BGH
(2 StR 516/04)
RÜ 2007, 257
Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit und revisionsgerichtliche Überprüfung
„Hemmschwellentheorie“ erschöpft sich in dem Hinweis aus sorgfältige Überprüfung der Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes.
Es stellt kein pflichtwidriges Unterlassen dar, wenn
der Veranstalter eines Bergrennens vor dem Start
nicht kontrolliert, ob die zuvor über kalte Witterungsbedingungen und die Notwendigkeit warmer
Laufbekleidung aufgeklärten Starter sich tatsächlich
angemessen angezogen haben. Ein den Grundsatz
der Eigenverantwortlichkeit ausschließender Vertrauenstatbestand kann nur bei solchen Teilnehmern entstehen, die sich ihrerseits den Vorgaben des Veranstalters entsprechend verhalten.
Anforderungen an die Annahme einer QuasiKausalität bzw. des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs
beim Fahrlässigkeitsdelikt durch Unterlassen (mangelhafte Sicherheitskontrolle des beauftragten Ingenieurs; Eishalle Bad Reichenhall)
Die Abgrenzung zwischen Selbst- und Fremdgefährdung bei Fahrlässigkeitsdelikten richtet sich nach der
Herrschaft über den Geschehensablauf
Konkurrenzen
allgemein
Mehrfache Bestrafung bei einheitlichem Unterlassungsdauerdelikt?
JK 12/05, StGB § 152 a / Konkurrenzverhältnis der Tatbestandsalternativen
3
der §§ 152 a I Nr. 2, 146 I Nr. 2, 267 I
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
27
§ 52
OLG Zweibrücken JK 12/03, OwiG § 19 / 1 Zu den Konkurrenzen bei zwei Geschwindigkeits(1 Ss 23/03)
(§§ 52 ff.)
überschreitungen auf derselben Fahrt
BGH
JA 2013, 551
Konkurrenzverhältnis zwischen Täuschung durch ak(1 StR 14/13)
tives Tun und durch Unterlassen bei mehrjähriger
Gewährung von Eigenheimzulage aufgrund täuschender Bauunterlagen
BGH
JA 2012, 554
In aller Regel keine natürliche Handlungseinheit bei
(3 StR 422/11)
Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter unterschiedlicher Träger
BGH
RÜ 2009, 784
Vielfache Irreführung eines Patienten über billigere
(2 StR 91/09)
Verfügbarkeit eines Krebsmittels als mehrfacher Betrug
BGH
JK 11/09, StGB § 52/14 Wiederaufleben einer straflosen Nachtat bei verjähr(5 StR 344/08)
ter Haupttat
BGH
JA 2009, 391
Abgrenzung von Gesetzeskonkurrenz und Tateinheit
(3 StR 408/08)
RÜ 2009, 645
BGH
JA 2008, 899
Gesetzeskonkurrenz: mitbestrafte Nachtat
(2 StR 329/08)
BGH
JK 1/08, StGB §§ 52, Tateinheit von Körperverletzung und Schwanger(2 StR 203/07)
218, 224 I Nr. 5 / 13
schaftsabbruch
BGH
JK 5/06, StGB § 52/12
Zum Konkurrenzverhältnis zwischen versuchter Nöti(1 StR 455/05)
gung und vollendeter Bedrohung
BGH
RÜ 2006, 198
Konkurrenzverhältnis zwischen Hehlerei und Geldwä(1 StR 357/05)
sche
BGH
RÜ 2005, 91
Keine Tateinheit kraft Absichtsverwirklichung nach
(2 StR 183/04)
fehlgeschlagenem Versuch
BGH
RÜ 2005, 90
Natürliche oder juristische Handlungseinheit zwi(4 StR 268/04)
schen zwei Morden
BGH
RÜ 2004, 655
Tateinheit oder Gesetzeseinheit im Verhältnis von §
(1 StR 347/04)
306 a und § 306 c StGB?
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
28
BGH
(2 StR 294/03)
JuS 2004, 927
BGH
(4 StR 529/03)
BGH
(1 StR 470/00)
RÜ 2004, 430
BGH
(4 StR 650/99)
§ 53
BGH
(1 StR 512/00)
§ 46
BGH
(GSSt 1/07)
BGH
(3 StR 50/07)
BVerfG
(2 BvR 750/06)
BGH
(4 StR 572/05)
BverfG
(2 BvR 761/06)
Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden (hier:
versuchter Mord), begründen Tateinheit, wenn sie
der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen.
Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit
RÜ 2001, 554;
JuS 2002, 197 + 850;
JK 5/02, StGB § 243 / 5;
JA 2002, 541
JuS 2000, 925;
JA 2000, 748;
JK 10/00, StGB § 251 / 7
RÜ 2001, 173;
JuS 2001, 718;
JK 12/01, StGB § 263 a /
12
Tateinheit zwischen Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung (keine Konsumtion der Sachbeschädigung)
JA 2008, 474
JK 9/08, StGB § 46/4
RÜ 2007, 541; EMRK Art.
6 I S. 1
JK 2/07, StGB § 46 / 2
Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung durch Vollstreckungslösung
Rechtsfolgen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung
Keine Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer
bei der Strafzumessung bei Mord
„Altersrabatt“ bei hohem Alter des Angeklagten?
Tateinheit, nicht Gesetzeskonkurrenz, des versuchten Raubes mit Todesfolge und der Körperverletzung
mit Todesfolge
Tatmehrheit bei Zusammentreffen von Diebstahl an
einer Scheckkarte und anschließendem Computerbetrug
Strafzumessung
JK 12/06, StGB § 46 I/1
RÜ 2006, 486
Reduzierung lebenslanger Freiheitsstrafe wegen
rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung?
Rechtsprechung Strafrecht Allgemeiner Teil – Stand: März 2016
29
§ 49 I
§ 57a
§ 69
BGH
RÜ aktuell 10/2003, 76;
(3 StR 35/02)
JK 12/03, § 21 / 1 (§ 49)
BGH
RÜ 2002, 313
(1 StR 538/01)
BVerfG
JA 2007, 745
(2 BvR 578/02, 2
BvR 796/02)
BGH
JA 2005, 845
(GSSt 2/04)
Art. 20 GG,
Art. 6 EMRK
BGH
(2
97/14)
Art. 20 GG,
Art. 6 EMRK,
„fair trial“
BVerfG
209/14)
StR RÜ 2016, 24
(2BvR RÜ 2015, 230
Keine Strafmilderung gem. § 21 StGB bei selbstverschuldeter Trunkenheit
Kein minder schwerer Fall des Mordes bei 30-jähriger
Verfahrensdauer (NS-Täter)
Strafrestaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
§ 69 setzt voraus, dass die Anlasstat tragfähige
Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit
ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.
Die rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat
durch Angehörige von Strafverfolgungsbehörden oder von ihnen gelenkte Dritte hat regelmäßig ein
Verfahrenshindernis zur Folge.
Verfassungsmäßigkeit der Strafabschlagslösung bei
rechtsstaatswidriger Tatprovokation: Eine staatlich
veranlasste Tatprovokation verstößt gegen das Gebot
des fairen Verfahrens. Eine Kompensation des Verstoßes erfolgt regelmäßig mittels einer abschlägigen
Strafzumessung (Strafzumessungslösung).