WiSo Prüfungsvorbereitung IHK-Prüfung Oliver Freiburg Organe der Aktiengesellschaft Hauptversammlung (beschließendes Organ) Aufsichtsrat (überwachendes Organ) Vorstand (ausführendes Organ) Versammlung der Anteilseigner/Aktionäre mind. einmal jährl. vom Vorstand einberufen Beschlüsse mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen Stimmrecht nach Aktiennennbeträgen wird durch Hauptversammlung und ggf. Arbeitnehmer gewählt mind. 3 Mitglieder (Vertreter der Anteilseigner und Arbeitnehmer) Gesetzliche Vertreter der AG besteht aus einer oder mehreren Personen Bestellung und Abberufung durch Aufsichtsrat Aufgaben • Wahl der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat • Entscheidung über Gewinnverwendung • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat • Beschluss über grundsätzliche Fragen © Oliver Freiburg www.intellia.de Aufgaben • wählt Aufsichtsratsvorsitzenden • bestellt den Vorstand auf fünf Jahre • überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes • vertritt die AG gegenüber dem Vorstand Aufgaben • leitet die AG eigenverantwortlich (keine Weisungsbefugnis der Aktionäre) = Geschäftsführungsbefugnis 2 Marktformen Monopol, Oligopol, Polypol viele Anbieter wenige Anbieter ein Anbieter viele Nachfrager Polypol Angebotsoligopol Angebotsmonopol Brot Autos, Benzin Deutsche Bahn (Fernreisen) wenige Nachfrager Nachfrageoligopol beiderseitiges Oligopol Landwirte/Molkereien Kerosin beschränktes Angebotsmonopol Nachfragemonopol beschränktes Nachfragemonopol ein Nachfrager © Oliver Freiburg www.intellia.de Bahnschwellen Straßenbauunternehmen Spezial- Medikament beiderseitiges Monopol Mautsystem, Panzer 3 Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische Personen alle Menschen des öffentlichen Rechts Körperschaften des öffentlichen Rechts öffentlichrechtliche Anstalten des Privatrechts rechtsfähige Vereine privatrechtliche Stiftungen z.B. VolkswagenStiftung z.B. Sparkassen, Rundfunkanstalten Gebietskörperschaften Personenkörperschaften z.B. Gemeinden, Länder, Bund z.B. IHK, Religionsgemeinschaften Idealvereine nach BGB, z.B. Sportvereine, Musikvereine Vereine mit wirtschaftlichen Zwecken nach Handelsrecht z.B. AG, GmbH, eG © Oliver Freiburg www.intellia.de 4 Rechtsfähigkeit §§ 1, 21 f. BGB Vermögen von Personen, Rechte und Pflichten übernehmen zu können Rechte z.B. Eigentumsrecht Zahlungsanspruch Kündigungsrecht • erlangen Rechtsfähigkeit mit der Geburt und verlieren sie mit dem Tod Juristische Personen des Privatrechts – • z.B. Zahlungspflicht Schadensersatzpflicht Pflicht zur Prüfung von Waren Natürliche Personen – • Pflichten erlangen Rechtsfähigkeit durch Gründung oder Eintragung in ein öffentliches Register und verlieren sie durch Auflösung oder Löschung aus diesem Register Juristische Personen des öffentlichen Rechts – erlangen Rechtsfähigkeit durch Gesetz oder Verwaltungsakt (staatl. Verleihung) und verlieren diese durch Beschluss der zuständigen Behörde © Oliver Freiburg www.intellia.de 5 Geschäftsfähigkeit §§ 104 – 113 BGB Fähigkeit, Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben bzw. entgegenzunehmen beschränkte Geschäftsfähigkeit Geschäftsunfähigkeit Kinder unter 7 Jahren Personen mit einer dauernd krankhaften Störung der Geistestätigkeit können keine rechtsgültigen Geschäfte abschließen für sie handeln Eltern, Vormund oder Betreuer WE sind nichtig (außer Auftreten als Bote, z.B. mit Einkaufszettel) © Oliver Freiburg www.intellia.de Kinder und Jugendliche vom 7. bis 18. Lebensjahr Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Ausnahmen: wenn nur ein rechtlicher Vorteil erlangt wird (Schenkung) wenn Rechtsgeschäft mit Mitteln des Taschengeldes beglichen wird für Tätigkeiten in einem vorher genehmigten Arbeitsverhältnis unbeschränkte Geschäftsfähigkeit alle juristischen Personen alle natürlichen Personen ab 18 Jahren (sofern nicht geschäftsunfähig) können selbstständig alle Rechtsgeschäfte abschließem 6 Grundsätzliche Zielsetzungen von Unternehmen erwerbswirtschaftliches Ziel gemeinwirtschaftliches Ziel Ziele: Ziele: Gewinn maximieren Erfüllung öffentlicher Aufgaben Unternehmenswachstum fördern d.h. Deckung des Bedarfs der Bevölkerung an Waren und Dienstleistungen Unterziele: Prinzip der Kostendeckung Erhaltung/Erhöhung Marktanteil Gewinn nicht ausgeschlossen ggf. Zuschüsse der öffentl. Hand Beispiele: Ausbau d. Marktmacht Beispiele: Kostensicherung Gas-/Wasserversorger Einkauf-, Produktions-, Absatz-, Kreditgenossenschaften Liquiditätssicherung Universitäten Qualifizierte Mitarbeiter IHK © Oliver Freiburg www.intellia.de genossenschaftliches Ziel Ziele: Selbsthilfe der Mitglieder (Genossen) durch gegenseitige Förderung 7 Drei-Säulen-Modell (Nachhaltigkeit) ökonomische Ziele ökologische Ziele Leistungen für die Arbeitnehmer z.B. Wachstumsziele (z.B. Gewinnmaximierung) Ertragsziele (z.B. Rentabilität des Eigenkapitals) Marktziele (z.B. Erhöhung des Marktanteils) Leistungsziele (z.B. Hoher Qualitätsstandard) soziale Ziele ergonomischer Arbeitsplatz Recycling Energie sparen CO2-Ausstoß minimieren Risiken und Gefahren gering halten Urlaubs- & Weihnachtsgeld Jubiläumsgeschenke Weiterbildungsmöglichkeiten Sportanlagen © Oliver Freiburg www.intellia.de 8 Staatliche Preispolitik Beeinflussung der Nachfrage Beeinflussung des Angebots • Erhöhung der Nachfrage • Erhöhung des Angebots – Steuersenkung für Verbraucher – Steigerung der Staatsnachfrage – Subventionen an die Verbraucher • Senkung der Nachfrage – Einschränkung der Staatsnachfrage – Steuererhöhung für Verbraucher – Streichung von Subventionen © Oliver Freiburg www.intellia.de – Beseitigung von Einfuhrbeschränkungen – Aufhebung von Wettbewerbsbeschränkungen – Subventionen an Unternehmen – Senkung der Kostensteuern (Mineralölsteuer, KFZ-Steuer) • Senkung des Angebots – Beschränkung der Einfuhr – Subventionen für Betriebsstillegungen – Erhöhung der Kostensteuern 9 Geldpolitische Instrumente der EZB Offenmarktgeschäfte EZB kauft oder verkauft Wertpapiere am „offenen Markt“ Möglichkeiten der Geldaufnahme für Geschäftsbanken durch Verkauf von Wertpapieren Auswirkung verkauft die EZB den Geschäftsbanken Wertpapiere, wird den Käufern Liquidität entzogen Geldumlauf verringert sich Güternachfrage wird verringert © Oliver Freiburg www.intellia.de Ständige Fazilitäten Kreditmöglichkeiten für Banken Spitzenrefinanzierungsfazillitäten Möglichkeit für Banken sich „über Nacht“ Geld auszuleihen erhöhen den Kreditspielraum der Geschäftsbanken Mindestreservepolitik bestimmter Prozentsatz der Kundeneinlagen müssen bei der Zentralbank hinterlegt werden hohe Mindestreserve verringert die Liquidität und damit den Geldumlauf Einlagefazilitäten Banken könne überschüssiges Geld „über Nacht“ bei der Zentralbank anlegen verringern den Kreditspielraum der Geschäftsbanken 10 Wie verhält sich das Angebot, wenn der Preis steigt? Angebotsregel: • Je mehr der Preis eines Gutes steigt, desto größer wird die angebotene Menge • Je mehr der Preis eines gutes sinkt, desto geringer wird die angebotene Menge Preis Angebotskurve P2 P1 M1 © Oliver Freiburg www.intellia.de M2 Menge 11 Wie verhält sich die Nachfrage, wenn der Preis steigt? Nachfrageregel: • Je mehr der Preis eines Gutes steigt, desto geringer wird die nachgefragte Menge • Je mehr der Preis eines gutes sinkt, desto größer wird die nachgefragte Menge Preis Nachfragekurve P2 P1 M2 © Oliver Freiburg www.intellia.de M1 Menge 12 proportionale Elastizität der Nachfrage Normale Elastizität • Die Mengenänderung verhält sich proportional zur Preisentwicklung Preis Nachfragekurve E = normal P2 P1 M2 © Oliver Freiburg www.intellia.de M1 Menge 13 elastische Nachfrage auch: hohe Elastizität • Die Mengenänderung verhält sich überproportional zu einer Preisänderung • Preis Nachfragekurve E = hoch P2 P1 leicht substituierbare Produkte statt Kartoffeln werden Nudeln gekauft M2 © Oliver Freiburg www.intellia.de M1 Menge 14 unelastische Nachfrage auch: geringe Elastizität • Die Mengenänderung verhält sich unterproportional zu einer Preisänderung • Preis Nachfragekurve E = gering P2 schwer substituierbare Produkte z.B. Zigaretten, Milch P1 M2 © Oliver Freiburg www.intellia.de M1 Menge 15 völlig unelastische Nachfrage auch: geringe Elastizität • auch eine maximale Preisänderung bewirkt keine Mengenänderung • Preis Nachfragekurve vollkommen unelastisch nicht substituierbare Produkte z.B. Insulin Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de 16 Elastizität der Angebotskurve Preis Angebotskurve unelastisch Angebotskurve proportional Angebotskurve elastisch Menge © Oliver Freiburg www.intellia.de 17 marktwirtschaftliches Preisbildungsgesetz Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt den Preis. Preis N Der Gleichgewichtspreis bildet sich am Markt und heißt deshalb auch Marktpreis. Die größtmögliche Menge wird beim Gleichgewichtspreis abgesetzt. Veränderung des Preises führen zu Käufer- bzw. Verkäufermarkt A Angebotsüberhang = Käufermarkt P2 Gleichgewichtspreis P1 Nachfrageüberhang = Verkäufermarkt M2 © Oliver Freiburg www.intellia.de Gleichgewichtsmenge M2 Menge 18 Funktionen des Marktpreises • Lenkungsfunktion – Niedrige Preise zeige den Unternehmen, dass es sich nicht mehr lohnt, die Produktionsfaktoren in diesem Markt einzusetzen – hohe Preise zeigen lohnende Märkte • Ausgleichsfunktion – Nachfrager wollen mit den Gütern ihr Nutzenmaximum verwirklichen – Anbieter streben nach Gewinnmaximum – diese gegensätzlichen Interessen werden über den Marktpreis ausgeglichen • Anreizfunktion – durch den Preis soll der Nachfrager animiert werden, für ein Angebot Geld auszugeben © Oliver Freiburg www.intellia.de 19 Änderung des Gleichgewichtspreises durch Nachfrageänderung Beispiel: • Gesamtnachfrage steigt z.B. – wegen gestiegener Einkommen, – wegen Zahl der Nachfrager – wegen anderer Kaufvorstellungen • Nachfragekurve verschiebt sich von N1 nach N2 • Bei gleichbleibender Angebotssituation steigt der Gleichgewichtspreis P*1 auf P*2 Preis N1 N2 A P*2 P*1 M1 © Oliver Freiburg www.intellia.de M2 Menge 20 Änderung des Gleichgewichtspreises durch Änderung der Angebotsmenge Beispiel: • Angebot steigt z.B. Preis – gesunkener Produktionskosten – Stand der Technik – Zahl der Anbieter • Angebotskurve verschiebt sich von A1 nach A2 • Bei gleichbleibender Nachfragesituation sinkt der Gleichgewichtspreis P*1 auf P*2 N A1 P*1 P*2 M1 © Oliver Freiburg www.intellia.de A2 M2 Menge 21 Vollmachten Unternehmer • • • • Prokura Gerneralhandlungsvollmacht Arthandlungsvollmacht gilt dauerhaft für gleichartige Rechtsgeschäfte Einzelvollmacht gilt nur für ein Artbestimmtes /Einzelvollmacht Rechtsgeschäft Geschäft verkaufen Prokura erteilen Eid leisten Steuererklärung unterschreiben Bilanz/Inventar unterschreiben Eintragungen ins Handelsregister Insolvenz anmelden Geschäft verkaufen Geschäfte, für die Vollmachten gesetzlich verboten sind • Grundstücke belasten • Grundstücke verkaufen Geschäfte, für die Sondervollmachten notwendig sind • • • • • • • • • Grundstücke kaufen Vollmachten erteilen Prozesse führen Darlehen aufnehmen Produktion umstellen typische Tätigkeiten eines Handelsgeschäftes z.B. • Mitarbeiter einstellen • Rechnungen bezahlen © Oliver Freiburg www.intellia.de 22 Arten der Prokura 1. Einzelprokura Ein Prokurist handelt allein 2. Gesamtprokura Mehrere Prokuristen handeln gemeinsam 3. Filialprokura Der Prokurist handelt nur für eine Niederlassung des Unternehmens 4. Gemischte Prokura Der Prokurist handelt zusammen mit • einem geschäftsführenden Gesellschafter einer OHK oder KG oder • dem Geschäftsführer einer GmbH bzw. einer UG oder • einem Vorstandsmitglied einer AG © Oliver Freiburg www.intellia.de 23 Arten der Handlungsvollmacht 1. Generalhandlungsvollmacht Ausführung aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte innerhalb eines Handelsgewerbes. 2. Arthandlungsvollmacht Rechtsgeschäfte gleicher Art werden dauernd ausgeführt 3. Spezialhandlungsvollmacht (Einzelvollmacht) Durchführung nur eines bestimmten Rechtsgeschäftes © Oliver Freiburg www.intellia.de 24 Erteilen der Vollmachten Prokura Handlungsvollmacht 1. durch Geschäftsinhaber oder deren gesetzliche Vertreter 2. ausdrückliche schriftliche oder mündliche Erklärung 3. Handelsregistereintragung notwendig 1. durch Geschäftsinhaber oder Prokuristen 2. beschränkte Untervollmachten auch durch Handlungsbevollmächtigte 3. schriftlich, mündlich, durch schlüssige Handlung oder stillschweigende Duldung 4. keine Eintragung in das Handelsregister nötig © Oliver Freiburg www.intellia.de 25 Zeichnung der Vollmachten Prokura Handlungsvollmacht 1. Firma mit Namen des Bevollmächtigten und Zusatz ppa. (= per procura) 2. Eintragung dieser Zeichnung ins Handelsregister Firma mit Namen des Bevollmächtigten und Zusatz i. V. (= in Vollmacht) bzw. i. A. (= im Auftrag) © Oliver Freiburg www.intellia.de 26 Erlöschen der Vollmachten Prokura Handlungsvollmacht 1. Ende des Anstellungsverhältnisses 2. Widerruf durch den Vollmachtgeber 3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Veräußerung des Geschäftes oder Geschäftsaufgabe 4. Prokura bleibt so lange bestehen, bis sie im Handelsregister gelöscht ist 1. Ende des Anstellungsverhältnisses 2. Widerruf durch den Vollmachtgeber 3. Endgültige Einstellung des Geschäftsbetriebes © Oliver Freiburg www.intellia.de 27 Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen übereinstimmende Willenserklärungen Abschluß des Kaufvertrages (Verpflichtungs -geschäft) Antrag: Angebot Verkäufer Käufer Annahme: Bestellung Pflichten Erfüllung des Kaufvertrages (Erfüllungsgeschäft) © Oliver Freiburg www.intellia.de • Übergabe des Kaufgegenstandes (mangelfrei, rechtzeitig) Pflichten Leistungspflicht • rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises Annahmepflicht • Annahme des Kaufgegenstandes • Übertragung des Eigentums • Annahme des Kaufpreises 28 Arten des Kaufvertrages Unterteilung nach Art und Beschaffenheit Vertragsparteien • Stückkauf • Gattungskauf • • Kauf auf Probe • • Kauf nach Probe • Kauf zur Probe © Oliver Freiburg www.intellia.de • • Handelskauf Lieferung der Ware Zahlungszeitpunkt • vor Lieferung • Tageskauf zweiseitiger • bei Lieferung • Terminkauf einseitiger (Verbrauchsgüterkauf) • nach Lieferung • Fixkauf • Kauf auf Abruf bürgerlicher Kauf 29 Erweiterter Wirtschaftskreislauf Staat, Banken, Ausland Staatsausgaben Staatsausgaben (z.B. Subventionen, Aufträge an private Unternehmen) (z.B. Löhne/Gehälter an Staatsbedienstete, Transferzahlungen) Staat Steuern Importe Produktionsfaktoren Importausgaben Löhne Ausland Steuern Unternehmen Haushalte Exporteinnahmen Konsumausgaben Exporte Sachgüter und Dienstleistungen Kredite für Investitionen Banken Ersparnisse Transferzahlungen © Oliver Freiburg www.intellia.de 30 Konjunkturphasen BIP Boom Hochkonjunktur Krise Depression Zeit © Oliver Freiburg www.intellia.de 31 Überblick über Konjunkturindikatoren Indikator Phasen im Konjunkturzyklus Aufschwung Hochkonjunktur Abschwung Krise Arbeitslosigkeit - -- + ++ offene Stellen + ++ - -- Güternachfrage der Haushalte + ++ - -- Preisniveausteigerung 0 ++ + - Zinsen + ++ - -- Investitionen ++ + - -- Gewinne ++ + - -- - -- + ++ ++ + - -- ++ starke Zusage + Zunahme -- starke Abnahme - Abnahme Lagerbestände Zukunftserwartungen 0 gleichbleibend © Oliver Freiburg www.intellia.de 32 Früh- / Spätindikatoren Frühindikatoren • Auftragseingänge • Ifo-Geschäftsklima-Index • Kreditaufnahme • Lohnstückkosten • Offene Stellen • Baugenehmigungen • etc. © Oliver Freiburg www.intellia.de Spätindikatoren • Arbeitslosenquote • Transferzahlungen • Bruttoinlandsprodukt • Verbraucherpreisindex • Zinsniveau • Exportentwicklung • etc. 33 Eigentum und Besitz Eigentum • Rechtliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte Besitz • Tatsächliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte • • Eigentümer kann über sein Eigentum nach Belieben verfügen, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen oder Rechte anderer Personen verletzt werden. © Oliver Freiburg www.intellia.de Besitzer darf über den Besitz grundsätzlich nur im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Eigentümer verfügen 34 Eigentumsübertragung Veräußerer Erwerber Einigung Gegenstand ist beim Veräußerer Gegenstand ist bei einem Dritten Gegenstand ist beim Erwerber Veräußerer soll Besitzer bleiben Unbewegliche Sachen (Grundstücke) © Oliver Freiburg www.intellia.de + Übergabe Einigung + Abtretung des Herausgabeanspruchs Einigung Einigung + Besitzkonstitut Einigung (Auflassung) + Eintragung im Grundbuch 35 Nichtigkeit von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes hat zur Folge, dass die Vertragsparteien so gestellt werden müssen, als hätte das Rechtsgeschäft nicht stattgefunden. Willenserklärung und Rechtsgeschäft Beispiel § 105 (1) BGB Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen 4-jähriges Kind kann Fahrrad nicht rechtswirksam verschenken § 105 (2) BGB Willenserklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wurden Betrunkener verschenkt im „Rausch“ sein Auto § 117 BGB Rechtsgeschäfte, die zum Schein abgeschlossen wurden Bauherr schließt mit befreundetem Architekten einen Architektenvertrag um die entdeckten Baumängeldurch Architektenhaftpflicht begleichen zu lassen § 134 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen Kaufvertrag über Rauschgift ist nichtig § 138 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen Darlehen mit 40 % Zins (Wucher) § 125 BGB Rechtsgeschäfte, die gegen die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen bestimmten Formvorschriften verstoßen mündliche abgeschlossener Grundstückskaufvertrag § 116 BGB geheimer Vorbehalt, nur nichtig, wenn der Andere den Vorbehalt kennt (Rechtsbindungswille fehlt) Arbeitsloser Kegelbruder sagt, er würde alle zur Kegeltour einladen § 118 BGB Mangel der Ernstlichkeit, wenn Mangel erkannt werden konnte Bestellung von Wiskas im Restaurant © Oliver Freiburg www.intellia.de 36 Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Gültig zustande gekommene Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender Kraft von Anfang an nichtig. Gründe für die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften § 123 BGB Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung • Anfechtung binnen Jahresfrist ab Entdeckung der Täuschung oder nach Aufhören der Zwangslage • Anfechtung nach 10 Jahren ausgeschlossen § 119 BGB Unbewusstes Abweichen des Willens von der Erklärung (Irrtum) • Unfallwagen als garantiert unfallfrei verkaufen • wenn Du mir Dein Handy schenkst, zeige ich dich nicht wegen Trunkenheit am Steuer an Inhaltsirrtum: Irrtum über die Bedeutung der Willenserklärung Ein Osnabrücker bestellt im Rheinland einen Halve Hahn und bekommt ein halbes Brötchen mit Käse Erklärungsirrtum: Irrtum bei der Äußerung des Willens durch Versprechen oder Verschreiben Im Kaufvertrag für ein Auto wird eine 0 vergessen und irrtümlich 500 € statt 5.000 € eingetragen. Übermittlungsirrtum: Übermittlung des fremden Willens durch einen Dritten A beauftrag B 10 Flaschen Weißwein zu kaufen. B kauft als Bote aber unbewusst 10 Flaschen Rotwein. Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung aufgrund einer falschen Vorstellung der Person oder Sache Käufer glaubt, er kaufe Ring aus Gold. Ring ist aber aus Messing. © Oliver Freiburg www.intellia.de 37 Störungen des Kaufvertrages Mangelhafte Lieferung Lieferverzug Verkäufer Käufer Annahmeverzug Zahlungsverzug © Oliver Freiburg www.intellia.de 38 Mangelhafte Lieferung (Schlechleistung) Unterscheidung der Mängelarten in Hinblick auf Rechte Dritte können gegenüber dem Käufer der Sache Rechte geltend machen. © Oliver Freiburg www.intellia.de Sache • Qualitätsmängel • Quantitätsmängel • Artmängel Erkennbarkeit • offene Mängel • versteckte Mängel • arglistig verschwiegene Mängel 39 Sachmangel – Verkäufer liefert mangelhaft Unterscheidung der Mängel nach nach Erkennbarkeit des Mangels Art des Mangels Erkennbarer Mangel (offener Mangel) Mangel in der Güte (Qualitätsmangel) Nichterkennbarer Mangel (versteckter Mangel) Mangel in der Menge (Quantitätsmangel) Arglistig verschwiegener Mangel Mangel in der Art (Gattungs-Mangel) © Oliver Freiburg www.intellia.de 40 Sachmängel § 434 BGB Art des Mangels Beispiele Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit Schreibtisch 60 cm tief, statt 80 cm, Kratzer Keine Eignung für die vertragliche vorausgesetzte Verwendung Fernbedienung passt nicht zum Fernseher Keine Eignung für die Verwendung, die bei solchen Sachen gewöhnlich sind Wasserundurchlässiges Zelt Abweichung der Werbeaussage von der tatsächlichen Eigenschaft 5-Liter-Auto verbraucht 8 Liter. Gilt nicht, wenn offensichtlich: „…verleiht Flügel“ Kennzeichnung der Ware auf der Verpackung oder auf der Ware selbst weicht von der tatsächlichen Eigenschaft ab Fangfrischer Fluss-Wildlachs ist tatsächlich gezüchteter Lachs Fehlerhafte Montage durch den Verkäufer Beschädigung des Geschirrspülers Fehlerhafte Montageanleitung, die dazu führt, dass die Sache nicht oder fehlerhaft montiert wird. Schrankfüße sind oben Minderlieferung Statt 5 Kartons Kopierpapier nur 3 Kartons Falschlieferung Statt Laserdrucker, Tintenstrahldrucker © Oliver Freiburg www.intellia.de 41 Rügefristen bei Sachmängeln Rügefrist zweiseitiger Handelskauf Erkennbarer Mangel (offener Mangel) Nicht erkennbarer Mangel (versteckter Mangel) Arglistig verschwiegener Mangel © Oliver Freiburg www.intellia.de einseitiger Handelskauf unverzüglich (Prüfpflicht) unverzüglich nach Entdeckung, jedoch innerhalb zweier Jahre innerhalb zweier Jahre nach 3 Jahren 42 Gewährleistungsansprüche beim Sachmangel Voraussetzung: Mängelrüge (Reklamation) Nacherfüllung wahlweise Beseitigung des Mangels Ersatzlieferung (max. zweimal nachbessern) nach erfolgloser Nacherfüllung oder abgelaufener Frist Rücktritt © Oliver Freiburg www.intellia.de Minderung Schadenersatz Aufwendungsersatz 43 Lieferverzug Verkäufer liefert nicht oder nicht rechtzeitig Voraussetzungen Fälligkeit Mahnung Verschulden Nacherfüllung Rechte des Käufers nach abgelaufener Frist zur Nacherfüllung setzen einer neuen Frist zur Nacherfüllung © Oliver Freiburg www.intellia.de Rücktritt Minderung Schadenersatz 44 Annahmeverzug Käufer nimmt die Ware nicht oder nicht rechtzeitig an Voraussetzung: Fälligkeit und tatsächlich angebotene Ware Rechte des Verkäufers Aufbewahren und Klage auf Abnahme © Oliver Freiburg www.intellia.de Rücktritt Notverkauf, Selbsthilfeverkauf Schadenersatz 45 Zahlungsverzug Käufer bezahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig Voraussetzung: Verzug des Käufers z.B. • nach Mahnung • kalendermäßiges Leistungsdatum • Leistungsverweigerung • 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Rechte des Verkäufers Berechnung von Verzugszinsen © Oliver Freiburg www.intellia.de Zahlung verlangen Schadenersatz Rücktritt 46 Abzugsfähige Aufwendungen und Freibeträge Abzugsfähig: • Werbungskosten • Sonderausgaben • außergewöhnliche Belastungen • Kinderfreibeträge • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Abzug der ermittelten Beträge von den Einkünften führt zu einer Senkung des zu versteuernden Einkommen und damit zur Steuerersparnis. © Oliver Freiburg www.intellia.de 47 Werbungskosten Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus einer Einkunftsart • Berufskleidung • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte • Anschaffung von Fachliteratur • Kosten für Fortbildung • Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto • Gewerkschaftsbeitrag • Arbeitnehmer Pauschbetrag: 1.000 EUR © Oliver Freiburg www.intellia.de 48 Sonderausgaben Meist Aufwendungen der Lebensführung. • unbegrenzt abzugsfähig – Beiträger zur gesetzlichen KV und RV (Grundversorgung) – Kirchensteuer • in begrenzter Höhe abzugsfähig – sog. Vorsorgeaufwendungen • KV-Beiträge über Grundversorgung hinaus • Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflichtversicherung – Aufwendungen für eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem bisher nicht ausgeübten Beruf – Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (Spenden und Mitgliedsbeiträge) • Pauschbetrag: 36 EUR © Oliver Freiburg www.intellia.de 49 Außergewöhnliche Belastungen Belastungen, die größer sind als für die überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen. • Krankheitskosten • Körperbehinderung • Beerdigungskosten (wenn Erbe nicht ausreicht) • Berufsausbildung von Kindern © Oliver Freiburg www.intellia.de 50 Magisches Viereck der Wirtschaftspolitik © Oliver Freiburg www.intellia.de 51 magische Vielecke der Wirtschaftspolitik magisches Sechseck • gerechte Einkommensverteilung • Erhaltung einer lebenswerten Umwelt weitere Vielecke • ausgeglichene öffentliche Haushalte • humane Arbeitsbedingungen • Sicherung von Ressourcen © Oliver Freiburg www.intellia.de 52 Kartell Vertraglicher, horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit aufgeben. • Preiskartelle – einheitliche Preisgestaltung, Preisabsprachen (Ziel: Preisniveau hoch oder niedrig zu halten) • Kalkulationskartelle – stimmen sich im Aufbau und Inhalt ihrer Kostenrechnung ab (Vorstufe zu Preiskartellen) • Konditionenkartelle – einheitliche Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen • Produktionskartelle – steuern gemeinsam Produktion und Angebot, so dass keine Überkapazitäten entstehen • Syndikate – hoch entwickeltes Kartell mit einer gemeinsamen Vertriebs- oder (seltener) Beschaffungsorganisation, häufig in Form einer GmbH, eG, AG © Oliver Freiburg www.intellia.de 53 Konzern Horizontaler, vertikaler oder anorganischer Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit durch einheitliche Leitung aufgegeben haben. 3 häufige Formen: • Kapitalverflechtung (Gleichordnung) • Mutter- und Tochtergesellschaften (einseitige Beherrschung) • Holding © Oliver Freiburg www.intellia.de 54 Konzern Kapitalverflechtung Unternehmen A 60 % Kapitalbeteiligung an A © Oliver Freiburg www.intellia.de 60 % Kapitalbeteiligung an B Unternehmen B 55 Konzern Mutter- und Tochtergesellschaft Mutterunternehmen 70 % Kapitalbeteiligung an C Unternehmen C 80 % Kapitalbeteiligung an B 60 % Kapitalbeteiligung an A Unternehmen B Unternehmen A © Oliver Freiburg www.intellia.de Ein Unternehmen übt durch kapitalmäßige Bindung die Herrschaft über ein oder mehrere Unternehmen aus und unterstellt sie damit einer einheitlichen Leitung. 56 Der Volkswagen Konzern © Oliver Freiburg www.intellia.de 57 Holding Holding 70 % Kapitalbeteiligung an C Unternehmen C 80 % Kapitalbeteiligung an B 100 % Kapitalbeteiligung an A Unternehmen B Unternehmen A © Oliver Freiburg www.intellia.de Leitungsgesellschaft, die kapitalmäßig an den einzelnen Unternehmen beteiligt ist, für diese aber nur Verwaltungs- und Organisationsaufgaben übernimmt. Holding (=Dachgesellschaft) erstellt selbst keine veräußerbaren Leistungen . 58 Holding Alphabet Inc. Biotechnologie Glasfasernetz Automatisierungen © Oliver Freiburg www.intellia.de 59
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