Telefon: 05241 9713-0 • Fax: 05241 9713-68 • E-Mail: [email protected] PRESSEINFORMATION der Bürgerstiftung Gütersloh 09. März 2016 START für einen guten Schulabschluß Bürgerstiftung Gütersloh vergibt Stipendien an neu zugewanderte junge Menschen: Neuausrichtung der START-Schülerstipendien Gütersloh. Sie leben noch nicht lange hier, doch sie haben Potential: junge Menschen, für die Deutschland eine neue Heimat werden soll. Um ihnen zu einem möglichst guten Schulabschluss zu verhelfen, können sie mit einem Stipendium gefördert werden. Das START-Schülerstipendium fördert schon seit 2002 Jugendliche mit Migrationshintergrund. Ab diesem Jahr konzentriert sich START auf die Unterstützung neu zugewanderter junger Menschen. Die Bewerbungsphase startet am 15. März. „Ankommen und Weiterkommen – das gilt ab jetzt für die START-Stipendien und ganz besonders für die neue Zielgruppe der Jugendlichen, die erst seit maximal fünf Jahren in Deutschland leben“, sagt Brigitte Büscher vom Vorstand der Bürgerstiftung. „Die Neuausrichtung des Programms reagiert auf die gesellschaftliche Herausforderung, sich für eine frühzeitige und langfristige Integration der jungen Menschen stark zu machen – und den Grundstein dazu legt vor allem eine gute Bildung.“ Die Bürgerstiftung ist schon seit 2004 lokaler START-Partner und konnte seitdem schon 19 junge Gütersloher fördern und begleiten. Irem Cifci, Felizitas Fauther und Nasira Nebi sind drei von ihnen, sie sind die aktuellen START-Stipendiatinnen der Bürgerstiftung. „Besonders Nasira ist ein gutes Beispiel dafür, warum die Neuausrichtung von START so sinnvoll ist“, sagt Sandra Causemann, die als Ehrenamtliche für die Bürgerstiftung die STARTStipendiaten betreut. „Sie ist erst vor drei Jahren mit ihrer Familie nach Deutschland geflohen, weil sie in ihrer alten Heimat in China politisch verfolgt wurde.“ Nasira erzählt von ihrem Bildungsweg: „Ich bin zuerst auf die Hauptschule gegangen, weil ich fast kein Deutsch gesprochen habe. Doch jetzt bin ich Schülerin am Evangelisch Stiftischen Gymnasium - und STARTStipendiatin. Das macht mich selbstbewusster und stolz, die Begleitung und Förderung hilft mir sehr.“ Tatjana Wanner, die zusammen mit Sandra Causemann ehrenamtliche Ansprechpartnerin für die Stipendiaten ist, sagt: „Der Fokus auf neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler dient der Integration, der frühzeitigen Orientierung und einem gerechteren Zugang zu unserem Bildungssystem.“ Auf die jungen Menschen warten ein monatliches Bildungsgeld in Höhe von 100 Euro, individuelle Beratungsmöglichkeiten, Bildungsseminare sowie Austausch- und Integrationsangebote. Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. März bis zum 20. Mai 2016. Bewerben können sich motivierte Jugendliche mit eigener Zuwanderungsgeschichte (bis zu fünf Jahre in Deutschland), die neugierig sind, sich weiterbilden und weiterentwickeln möchten. Es werden alle Schulformen zugelassen. Zum Bewerbungszeitpunkt sollten die Schülerinnen und Schüler zwischen 14 und 21 Jahren alt sein, mindestens die 8. Klasse besuchen und noch mindestens zwei weitere Schuljahre vor sich haben. „Wir hoffen, dass möglichst viele Lehrer, Eltern, Betreuer, Ehrenamtliche, etc. interessierte Jugendliche auf das neue STARTProgramm aufmerksam machen – und natürlich stehen das Team der Bürgerstiftung und unsere derzeitigen Stipendiaten für Fragen und Rat gerne zur Verfügung“, sagt Sandra Causemann. Beratung und Unterstützung gibt es unter Telefon 05241 / 9713-0 und www.startstiftung.de/bewerbung. Bildzeile: Felizitas Fauther, Irem Cifci und Nasira Nebi (vorne, v.l.) sind die derzeitigen START-Stipendiatinnen der Bürgerstiftung. Sie freuen sich gemeinsam mit Tatjana Wanner, Sandra Causemann und Brigitte Büscher (hinten, v.l.) auf neue Bewerber für dieses SchülerFörderprogramm. Die Bewerbungsfrist startet am 15. März. Infos kompakt: START - Das Schülerstipendienprogramm für motivierte, neu zugewanderte Jugendliche Was ist START? Das START-Schülerstipendienprogramm widmet sich seit 2002 erfolgreich der Potenzial- und Engagementförderung bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Mit diesen Erfahrungen und einem Netzwerk aus engagierten Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte konzentriert sich START ab jetzt auf die Unterstützung neu zugewanderter junger Menschen, die erst seit bis zu fünf Jahren in Deutschland leben. START – wer kann sich bewerben? Schülerinnen und Schüler, die 1) erst seit wenigen Jahren in Deutschland leben (max. fünf Jahre) 2) neugierig sind und sich weiterbilden möchten 3) hilfsbereit sind, gerne mit anderen zusammenarbeiten und sich aktiv einbringen 4) mindestens in der 8. Klasse sind 5) mindestens noch 2 Jahre eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen 6) zwischen 14 und 21 Jahre alt sind, 7) in finanziell schwierigen Verhältnissen leben. START – wie sieht die Förderung aus? monatlich 100 Euro Bildungsgeld Seminare, Workshops, Ausflüge, Beratungsangebote etc. Begleitung durch erfahrene Pädagogen Netzwerk aus rund 630 Stipendiaten und etwa 1500 Ehemaligen START – wann online bewerben? 15. März bis 20. Mai 2016 unter www.startstiftung.de/bewerbung START – wer macht’s möglich? Für das Schuljahr 2016/17 stellt die START-Stiftung gemeinsam mit über 120 Partnern rund 200 neue Stipendienplätze in 14 Bundesländern (außer in Bayern und Baden-Württemberg) zur Verfügung. Damit bietet sie gemeinsam mit Partnern wie der Bürgerstiftung Gütersloh den neu zugewanderten Jugendlichen die Chance, schneller in Deutschland anzukommen, sich weiterzuentwickeln und einen Bildungsabschluss zu erreichen, der ihren Fähigkeiten entspricht. Die Bürgerstiftung Gütersloh übernimmt seit 2004 die Kosten mit 5.000,– € pro Stipendium und Jahr. Der ausführende Partner ist die START-Stiftung gGmbH (Frankfurt, Wuppertal). Sandra Causemann und Tatjana Wanner sind die ehrenamtlichen Betreuer bei der Bürgerstiftung. Bürgerstiftung Gütersloh Am Alten Kirchplatz 12 | 33330 Gütersloh | Deutschland Telefon: +49 5241 9713-0 | Fax: +49 5241 9713-68 E-Mail: mailto:[email protected] | http://www.buergerstiftungguetersloh.de Die Bürgerstiftung Gütersloh ist eine selbstständige Stiftung des privaten Rechtes im Sinne von Abschnitt 1 des Stiftungsgesetzes für das Land NordrheinWestfalen mit Sitz in Gütersloh. Die Bezirksregierung Detmold ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Vorsitzender des Kuratoriums: Dr. Ernst Wolf Vorstand: Brigitte Büscher, Heinz Generotzky, Jörg Hoffend, Katrin Meyer, Geschäftsführung: Nina Spallek
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