Die Voraussetzungen für das Schülerstipendium

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PRESSEINFORMATION der Bürgerstiftung Gütersloh
09. März 2016
START für einen guten Schulabschluß
Bürgerstiftung Gütersloh vergibt Stipendien an neu
zugewanderte junge Menschen: Neuausrichtung der
START-Schülerstipendien
Gütersloh. Sie leben noch nicht lange hier, doch sie
haben Potential: junge Menschen, für die Deutschland
eine neue Heimat werden soll. Um ihnen zu einem
möglichst guten Schulabschluss zu verhelfen, können
sie mit einem Stipendium gefördert werden. Das
START-Schülerstipendium fördert schon seit 2002
Jugendliche mit Migrationshintergrund. Ab diesem Jahr
konzentriert sich START auf die Unterstützung neu
zugewanderter junger Menschen. Die
Bewerbungsphase startet am 15. März.
„Ankommen und Weiterkommen – das gilt ab jetzt für
die START-Stipendien und ganz besonders für die neue
Zielgruppe der Jugendlichen, die erst seit maximal fünf
Jahren in Deutschland leben“, sagt Brigitte Büscher
vom Vorstand der Bürgerstiftung. „Die Neuausrichtung
des Programms reagiert auf die gesellschaftliche
Herausforderung, sich für eine frühzeitige und
langfristige Integration der jungen Menschen stark zu
machen – und den Grundstein dazu legt vor allem eine
gute Bildung.“ Die Bürgerstiftung ist schon seit 2004
lokaler START-Partner und konnte seitdem schon 19
junge Gütersloher fördern und begleiten.
Irem Cifci, Felizitas Fauther und Nasira Nebi sind drei
von ihnen, sie sind die aktuellen START-Stipendiatinnen
der Bürgerstiftung. „Besonders Nasira ist ein gutes
Beispiel dafür, warum die Neuausrichtung von START
so sinnvoll ist“, sagt Sandra Causemann, die als
Ehrenamtliche für die Bürgerstiftung die STARTStipendiaten betreut. „Sie ist erst vor drei Jahren mit
ihrer Familie nach Deutschland geflohen, weil sie in
ihrer alten Heimat in China politisch verfolgt wurde.“
Nasira erzählt von ihrem Bildungsweg: „Ich bin zuerst
auf die Hauptschule gegangen, weil ich fast kein
Deutsch gesprochen habe. Doch jetzt bin ich Schülerin
am Evangelisch Stiftischen Gymnasium - und STARTStipendiatin. Das macht mich selbstbewusster und
stolz, die Begleitung und Förderung hilft mir sehr.“
Tatjana Wanner, die zusammen mit Sandra Causemann
ehrenamtliche Ansprechpartnerin für die Stipendiaten
ist, sagt: „Der Fokus auf neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler dient der Integration, der
frühzeitigen Orientierung und einem gerechteren
Zugang zu unserem Bildungssystem.“ Auf die jungen
Menschen warten ein monatliches Bildungsgeld in
Höhe von 100 Euro, individuelle
Beratungsmöglichkeiten, Bildungsseminare sowie
Austausch- und Integrationsangebote.
Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. März bis zum 20.
Mai 2016. Bewerben können sich motivierte
Jugendliche mit eigener Zuwanderungsgeschichte (bis
zu fünf Jahre in Deutschland), die neugierig sind, sich
weiterbilden und weiterentwickeln möchten. Es
werden alle Schulformen zugelassen. Zum
Bewerbungszeitpunkt sollten die Schülerinnen und
Schüler zwischen 14 und 21 Jahren alt sein, mindestens
die 8. Klasse besuchen und noch mindestens zwei
weitere Schuljahre vor sich haben. „Wir hoffen, dass
möglichst viele Lehrer, Eltern, Betreuer, Ehrenamtliche,
etc. interessierte Jugendliche auf das neue STARTProgramm aufmerksam machen – und natürlich stehen
das Team der Bürgerstiftung und unsere derzeitigen
Stipendiaten für Fragen und Rat gerne zur Verfügung“,
sagt Sandra Causemann. Beratung und Unterstützung
gibt es unter Telefon 05241 / 9713-0 und www.startstiftung.de/bewerbung.
Bildzeile:
Felizitas Fauther, Irem Cifci und Nasira Nebi (vorne, v.l.)
sind die derzeitigen START-Stipendiatinnen der
Bürgerstiftung. Sie freuen sich gemeinsam mit Tatjana
Wanner, Sandra Causemann und Brigitte Büscher
(hinten, v.l.) auf neue Bewerber für dieses SchülerFörderprogramm. Die Bewerbungsfrist startet am 15.
März.
Infos kompakt:
START - Das Schülerstipendienprogramm für
motivierte, neu zugewanderte Jugendliche
Was ist START?
Das START-Schülerstipendienprogramm widmet sich
seit 2002 erfolgreich der Potenzial- und
Engagementförderung bei Jugendlichen mit
Migrationshintergrund. Mit diesen Erfahrungen und
einem Netzwerk aus engagierten Jugendlichen mit
Zuwanderungsgeschichte konzentriert sich START ab
jetzt auf die Unterstützung neu zugewanderter junger
Menschen, die erst seit bis zu fünf Jahren in
Deutschland leben.
START – wer kann sich bewerben?
Schülerinnen und Schüler, die
1)
erst seit wenigen Jahren in Deutschland leben
(max. fünf Jahre)
2)
neugierig sind und sich weiterbilden möchten
3)
hilfsbereit sind, gerne mit anderen
zusammenarbeiten und sich aktiv einbringen
4)
mindestens in der 8. Klasse sind
5)
mindestens noch 2 Jahre eine allgemein- oder
berufsbildende Schule besuchen
6)
zwischen 14 und 21 Jahre alt sind,
7)
in finanziell schwierigen Verhältnissen leben.
START – wie sieht die Förderung aus?
monatlich 100 Euro Bildungsgeld
Seminare, Workshops, Ausflüge, Beratungsangebote
etc.
Begleitung durch erfahrene Pädagogen
Netzwerk aus rund 630 Stipendiaten und etwa 1500
Ehemaligen
START – wann online bewerben?
15. März bis 20. Mai 2016 unter www.startstiftung.de/bewerbung
START – wer macht’s möglich?
Für das Schuljahr 2016/17 stellt die START-Stiftung
gemeinsam mit über 120 Partnern rund 200 neue
Stipendienplätze in 14 Bundesländern (außer in Bayern
und Baden-Württemberg) zur Verfügung. Damit bietet
sie gemeinsam mit Partnern wie der Bürgerstiftung
Gütersloh den neu zugewanderten Jugendlichen die
Chance, schneller in Deutschland anzukommen, sich
weiterzuentwickeln und einen Bildungsabschluss zu
erreichen, der ihren Fähigkeiten entspricht.
Die Bürgerstiftung Gütersloh übernimmt seit 2004 die
Kosten mit 5.000,– € pro Stipendium und Jahr. Der
ausführende Partner ist die START-Stiftung gGmbH
(Frankfurt, Wuppertal). Sandra Causemann und Tatjana
Wanner sind die ehrenamtlichen Betreuer bei der
Bürgerstiftung.
Bürgerstiftung Gütersloh
Am Alten Kirchplatz 12 | 33330 Gütersloh |
Deutschland
Telefon: +49 5241 9713-0 | Fax: +49 5241 9713-68
E-Mail: mailto:[email protected] | http://www.buergerstiftungguetersloh.de
Die Bürgerstiftung Gütersloh ist eine selbstständige
Stiftung des privaten Rechtes im Sinne von Abschnitt 1
des Stiftungsgesetzes für das Land NordrheinWestfalen mit Sitz in Gütersloh.
Die Bezirksregierung Detmold ist die zuständige
Aufsichtsbehörde.
Vorsitzender des Kuratoriums: Dr. Ernst Wolf
Vorstand: Brigitte Büscher, Heinz Generotzky, Jörg
Hoffend, Katrin Meyer,
Geschäftsführung: Nina Spallek