Allianz SE München - ISIN DE0008404005 (WKN 840400) Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung lediglich dazu dient, die organisatorisch notwendigen Belange für Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen betreffend die Einladung und Anmeldung zur Hauptversammlung der Allianz SE zu klären. Rechtlich bindend ist einzig die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 25. März 2015. Ordentliche Hauptversammlung der Allianz SE am 6. Mai 2015 Die Hauptversammlung der Allianz SE findet am 6. Mai 2015 in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München, statt. Einlass ab 8.30 Uhr; Beginn 10.00 Uhr Letzter Anmeldetag für die Hauptversammlung ist Mittwoch, der 29. April 2015. Mitteilungen und Online-Services finden Sie auf unserer Webseite - www.allianz.com/hv in deutscher Sprache oder - www.allianz.com/agm in englischer Sprache. 1. Einladung Den im Aktienregister der Allianz SE eingetragenen Aktionären senden wir bis 14. April 2015 auf dem Postweg die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung, den Vorschlägen zur Beschlussfassung und dem Anmeldeformular zu. Sofern eine entsprechende Registrierung vorliegt, erfolgt der Einladungsversand per E-Mail. Aktionäre, die bis zum 22. April 2015, 0.00 Uhr ins Aktienregister eingetragen werden, erhalten die Unterlagen ebenfalls in einer weiteren Versandaktion. Aktionäre, die erst danach eingetragen werden, schreiben wir nicht mehr an. Diese können sich unter Nennung der Aktionärsnummer, des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums noch bis zum 29. April 2015 (Posteingang) unter folgender Anschrift anmelden: Hauptversammlung Allianz SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 20722 Hamburg Fax: +49 (0)69 25 62 70 - 49 E-Mail: [email protected] Die Depotbanken werden gebeten, Depotkunden, die Allianz SE Aktien halten und noch nicht im Aktienregister verzeichnet sind, über diesen Sachverhalt zu informieren und die rechtzeitige Eintragung ins Aktienregister gem. § 67 AktG zu veranlassen. 1 Damit die Aktionäre korrekt und zeitnah eingeladen werden können, bitten wir Sie, Adressänderungen tagesaktuell weiterzuleiten. 2. Unterlagen für Nomineebestände Soweit Sie als Kreditinstitut im Aktienregister für Aktienbestände gemeldet sind, die Ihnen nicht gehören (Fremdbesitz), obliegt es Ihnen nach § 128 Abs. 1 AktG, Mitteilungen nach § 125 AktG unverzüglich an diejenigen Depotkunden weiterzugeben, für die Sie diese Aktien halten. Für diese Depotkunden stellen wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen in der erforderlichen Stückzahl gerne zur Verfügung. Die Mitteilungen sind in deutscher und englischer Sprachfassung vorhanden und können entweder über unsere Internetseiten www.allianz.com/hv (deutsch) bzw. www.allianz.com/agm (englisch) abgerufen werden oder bei der Allianz SE angefordert werden: Hauptversammlung Allianz SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Königinstraße 28 80802 München Fax: +49 (0)89 3800 - 2792 E-Mail: [email protected] Wir bitten die Kreditinstitute, ihren Bedarf bis zum 25. März 2015 anzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir den Aufwendungsersatz gemäß der „Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute“ für die Weiterleitung sowie die Bereitstellung der Unterlagen nach § 125 AktG ausschließlich im Rahmen der Erfüllung Ihrer o. g. Weiterleitungspflicht nach § 128 Abs. 1 AktG übernehmen. Stimmrechtsausübung aus Nomineebeständen Nomineebestände werden aufgrund § 67 AktG (Risikobegrenzungsgesetz) in Verbindung mit § 3a der Satzung der Allianz SE nur bis zu 0,2% des Grundkapitals ohne Weiteres in das Aktienregister eingetragen. Eintragungen zwischen 0,2% und 3% des Grundkapitals sind zulässig, soweit der Gesellschaft gegenüber die Daten gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AktG für diejenigen Personen offengelegt werden, für die der Eingetragene jeweils mehr als 0,2% des satzungsmäßigen Grundkapitals (zum Zeitpunkt der Einberufung 914.000 Aktien) hält. Für Nomineebestände über 3% des Grundkapitals erfolgt keine Eintragung. Nominees, die zum Zeitpunkt des Einladungsversands mit Bestand im Aktienregister gemeldet sind, werden wir im Rahmen der Einladung hierüber gesondert informieren. Soweit Sie als Kreditinstitut im Aktienregister für Aktienbestände gemeldet sind, die Ihnen nicht gehören und Stimmrechte ausüben wollen, die insgesamt 0,2% des Grundkapitals übersteigen, bitten wir Sie, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, um die rechtzeitige Offenlegung der betreffenden Bestände oder deren direkte Eintragung im Register zu veranlassen. 2 Die Offenlegung kann der Gesellschaft unter der Anschrift Hauptversammlung Allianz SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 20722 Hamburg Fax: +49 (0)69 25 62 70-49 E-Mail: [email protected] zugeleitet werden und muss der Gesellschaft bis zum 29. April 2015 zugehen. Formulare, die für die Offenlegung verwendet werden können, werden den Eingetragenen auf Wunsch auch zugesandt. Um die Überschreitung der 3%-Schwelle, ab der eine Eintragung von Nomineebeständen satzungsgemäß nicht mehr erfolgt, zu vermeiden, können der Gesellschaft Umschreibungsanträge im üblichen Verfahren zugeleitet werden. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 29. April 2015 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. 3. Anmeldung Im Aktienregister eingetragene Aktionäre haben folgende Möglichkeiten: • • • • Bestellung von Eintrittskarten Briefwahl Vollmacht an die von der Allianz SE benannten Stimmrechtsvertreter oder Vollmacht an Kreditinstitute/Aktionärsvereinigungen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 29. April 2015 (Posteingang), entweder unter der Anschrift Hauptversammlung Allianz SE c/o ADEUS Aktienregister Service-GmbH 20722 Hamburg Fax: +49 (0)69 25 62 70 – 49 E-Mail: [email protected] oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.allianz.com/hv-service in deutscher Sprache oder www.allianz.com/agm-service in englischer Sprache zugehen. Eintrittskartenbestellungen, die bei Kreditinstituten/Aktionärsvereinigungen eingehen, bitten wir umgehend im Original an diese Adresse weiterzuleiten. Um Rückfragen zu vermeiden, geben Sie bitte vollständige Adressdaten für den Versand an. Die Eintrittskarten werden im Auftrag der Allianz SE ausschließlich von der ADEUS Aktienregister-Service-GmbH ausgestellt und den Aktionären/Bevollmächtigten direkt zugesandt. Sollten Sie den Service der Stimmrechtsvertretung nicht anbieten, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie durch Weiterleitung des Anmeldeformulars an oben genannte Anmeldestelle ermöglichen, dass solche Vollmachten durch die von der Allianz SE benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Durch die 3 Weiterleitung geben Sie zugleich zu erkennen, dass Sie selbst zur Stimmrechtsvertretung nicht bereit sind. Bitte informieren Sie uns dessen ungeachtet unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder per Fax unter der Nr. +49 (0)69 25 62 70 - 49 ausdrücklich, ob Sie in diesem Jahr für Ihre Kunden Stimmrechte in der Hauptversammlung der Allianz SE vertreten werden oder nicht. Sollten Sie uns nicht bis zum 26. März 2015 über Ihre Bereitschaft zur Stimmrechtsvertretung informiert haben, werden wir bei uns direkt eingehende Vollmachten für Ihr Kreditinstitut so behandeln, als sei Ihr Kreditinstitut nicht zur Vertretung von Stimmrechten bereit. Die Vollmachten werden durch die von der Allianz SE benannten Stimmrechtsvertreter vertreten und entsprechend der vom Aktionär erteilten Weisungen ausgeübt, sofern dies in der Vollmachtserklärung des Aktionärs vorgesehen ist. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG genannte Personen können sich der Briefwahl bedienen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet unter www.allianz.com/hv oder können angefordert werden unter: Tel: +49 (0)69 25 62 70 - 57 Fax: +49 (0)69 25 62 70 - 49 E-Mail: [email protected] Übernehmen Sie die Vertretung der Ihnen von Aktionären übersandten oder generellen Vollmachten, so bitten wir Sie, Folgendes zu beachten: 4. Virtuelle Stimmkarte und Sammelkarte für Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen Die Gesellschaft bietet allen Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen an, ihre Unterlagen zu bündeln: • Virtuelle Stimmkarte (Erfassung von Vollmachten und Weisungen): Einreichung ohne Sortierung nach Weisungsgruppen. Erfassung auf einer Eintrittskarte. Einzureichen unter: Hauptversammlung Allianz SE c/o ADEUS Aktienregister Service-GmbH 20722 Hamburg • Sammelkarte (Erfassung nach Weisungsgruppen): Einreichung der Vollmachten zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Bearbeitungsformular nach Weisungsgruppen sortiert. Erfassung auf Sammeleintrittskarten. Einzureichen unter: ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Strahlenberger Straße 13, 6. OG 63067 Offenbach 4 Fax:. +49 (0)69 25 62 70 - 49 Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Vollmachten der Aktionäre sukzessive und zeitnah nach Erhalt bis spätestens 29. April 2015 (Posteingang) einzureichen. Der Bankenvertreter / Vertreter der Aktionärsvereinigung muss spätestens am Tag der Hauptversammlung eine rechtsgültige Vollmacht des vertretenen Instituts mitbringen. Den Aktionären wird die Möglichkeit angeboten, am Online-Service teilnehmende Kreditinstitute/Aktionärsvereinigungen via Internet unter www.allianz.com/hv-service in deutscher Sprache oder www.allianz.com/agm-service in englischer Sprache zur Stimmrechtsvertretung zu bevollmächtigen. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich bei den Kreditinstituten/Aktionärsvereinigungen, die das Angebot der virtuellen Stimmkarte nutzen. Informationen über die technische Abwicklung der Vollmachten und die erforderlichen Bearbeitungsformulare erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder der Tel.-Nr. +49 (0)69 25 62 70 - 57. Bitte wenden Sie sich zeitnah an die angegebene Kontaktadresse. 5. Dauervollmachten von Depotkunden Nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gelten Dauervollmachten von Depotkunden auch für die Vertretung von Namensaktien. Wir bitten die Kreditinstitute bei der Anmeldung von Dauervollmachten die Daten in elektronischer Form bereitzustellen. Bitte senden Sie uns eine Datei mit Aktionärsnummer und Depotbestand, getrennt durch Leerzeichen, ohne Tausendertrennzeichen und Nachkommastellen. Die Dateien sind per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] zu senden und entsprechend zu kennzeichnen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder unter der Tel.-Nr. +49 (0)69 25 62 70 - 57 mit ADEUS in Verbindung, damit die technischen Übertragungswege getestet werden können. Eine in rechtlicher Hinsicht ordnungsgemäße Abwicklung des Anmeldeprozesses ist nur dann gewährleistet, wenn uns die genannten Daten zur Verfügung gestellt werden. Unvollständige Meldedaten – insbesondere ohne Aktionärsnummer – können von der Gesellschaft nicht berücksichtigt werden. 6. Hinweise zum Aktienbestand Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 29. April 2015 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (so genannter Technical Record Date). Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 29. April 2015 bis zum Ende der Hauptversammlung am 6. Mai 2015 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 6. Mai 2015 vollzogen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 5 blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 7. Rückfragen Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, Tel. +49 (0)69 25 62 70 – 57, Fax +49 (0)69 25 62 70 - 49 oder E-Mail an [email protected]. Wir bedanken uns für die Beachtung dieser Hinweise und zählen auf Ihre Unterstützung. Allianz SE München, im März 2015 6
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