Wertpapiermitteilung für Kreditinstitute und

Allianz SE
München
- ISIN DE0008404005 (WKN 840400) Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung lediglich dazu dient, die
organisatorisch notwendigen Belange für Kreditinstitute und
Aktionärsvereinigungen betreffend die Einladung und Anmeldung zur
Hauptversammlung der Allianz SE zu klären. Rechtlich bindend ist einzig die
Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 25. März 2015.
Ordentliche Hauptversammlung der Allianz SE am 6. Mai 2015
Die Hauptversammlung der Allianz SE findet am 6. Mai 2015 in der Olympiahalle im
Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München, statt.
Einlass ab 8.30 Uhr; Beginn 10.00 Uhr
Letzter Anmeldetag für die Hauptversammlung ist Mittwoch, der 29. April 2015.
Mitteilungen und Online-Services finden Sie auf unserer Webseite
- www.allianz.com/hv in deutscher Sprache oder
- www.allianz.com/agm in englischer Sprache.
1. Einladung
Den im Aktienregister der Allianz SE eingetragenen Aktionären senden wir bis
14. April 2015 auf dem Postweg die Einladung zur Hauptversammlung mit der
Tagesordnung, den Vorschlägen zur Beschlussfassung und dem Anmeldeformular
zu. Sofern eine entsprechende Registrierung vorliegt, erfolgt der Einladungsversand
per E-Mail.
Aktionäre, die bis zum 22. April 2015, 0.00 Uhr ins Aktienregister eingetragen
werden, erhalten die Unterlagen ebenfalls in einer weiteren Versandaktion.
Aktionäre, die erst danach eingetragen werden, schreiben wir nicht mehr an. Diese
können sich unter Nennung der Aktionärsnummer, des Namens, der Adresse und
des Geburtsdatums noch bis zum 29. April 2015 (Posteingang) unter folgender
Anschrift anmelden:
Hauptversammlung Allianz SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20722 Hamburg
Fax: +49 (0)69 25 62 70 - 49
E-Mail: [email protected]
Die Depotbanken werden gebeten, Depotkunden, die Allianz SE Aktien halten und
noch nicht im Aktienregister verzeichnet sind, über diesen Sachverhalt zu informieren
und die rechtzeitige Eintragung ins Aktienregister gem. § 67 AktG zu veranlassen.
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Damit die Aktionäre korrekt und zeitnah eingeladen werden können, bitten wir Sie,
Adressänderungen tagesaktuell weiterzuleiten.
2. Unterlagen für Nomineebestände
Soweit Sie als Kreditinstitut im Aktienregister für Aktienbestände gemeldet
sind, die Ihnen nicht gehören (Fremdbesitz), obliegt es Ihnen nach § 128 Abs. 1
AktG, Mitteilungen nach § 125 AktG unverzüglich an diejenigen Depotkunden
weiterzugeben, für die Sie diese Aktien halten. Für diese Depotkunden stellen wir
Ihnen die entsprechenden Unterlagen in der erforderlichen Stückzahl gerne zur
Verfügung.
Die Mitteilungen sind in deutscher und englischer Sprachfassung vorhanden und
können entweder über unsere Internetseiten www.allianz.com/hv (deutsch) bzw.
www.allianz.com/agm (englisch) abgerufen werden oder bei der Allianz SE
angefordert werden:
Hauptversammlung Allianz SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Königinstraße 28
80802 München
Fax: +49 (0)89 3800 - 2792
E-Mail: [email protected]
Wir bitten die Kreditinstitute, ihren Bedarf bis zum 25. März 2015 anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass wir den Aufwendungsersatz gemäß der „Verordnung über
den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute“ für die Weiterleitung sowie die
Bereitstellung der Unterlagen nach § 125 AktG ausschließlich im Rahmen der
Erfüllung Ihrer o. g. Weiterleitungspflicht nach § 128 Abs. 1 AktG übernehmen.
Stimmrechtsausübung aus Nomineebeständen
Nomineebestände werden aufgrund § 67 AktG (Risikobegrenzungsgesetz) in
Verbindung mit § 3a der Satzung der Allianz SE nur bis zu 0,2% des Grundkapitals
ohne Weiteres in das Aktienregister eingetragen. Eintragungen zwischen 0,2% und
3% des Grundkapitals sind zulässig, soweit der Gesellschaft gegenüber die Daten
gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AktG für diejenigen Personen offengelegt werden, für die
der Eingetragene jeweils mehr als 0,2% des satzungsmäßigen Grundkapitals (zum
Zeitpunkt der Einberufung 914.000 Aktien) hält. Für Nomineebestände über 3% des
Grundkapitals erfolgt keine Eintragung.
Nominees, die zum Zeitpunkt des Einladungsversands mit Bestand im Aktienregister
gemeldet sind, werden wir im Rahmen der Einladung hierüber gesondert informieren.
Soweit Sie als Kreditinstitut im Aktienregister für Aktienbestände gemeldet sind, die
Ihnen nicht gehören und Stimmrechte ausüben wollen, die insgesamt 0,2% des
Grundkapitals übersteigen, bitten wir Sie, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen,
um die rechtzeitige Offenlegung der betreffenden Bestände oder deren direkte
Eintragung im Register zu veranlassen.
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Die Offenlegung kann der Gesellschaft unter der Anschrift
Hauptversammlung Allianz SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20722 Hamburg
Fax: +49 (0)69 25 62 70-49
E-Mail: [email protected]
zugeleitet werden und muss der Gesellschaft bis zum 29. April 2015 zugehen.
Formulare, die für die Offenlegung verwendet werden können, werden den
Eingetragenen auf Wunsch auch zugesandt.
Um die Überschreitung der 3%-Schwelle, ab der eine Eintragung von
Nomineebeständen satzungsgemäß nicht mehr erfolgt, zu vermeiden, können der
Gesellschaft Umschreibungsanträge im üblichen Verfahren zugeleitet werden. Für
die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 29. April 2015
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
3. Anmeldung
Im Aktienregister eingetragene Aktionäre haben folgende Möglichkeiten:
•
•
•
•
Bestellung von Eintrittskarten
Briefwahl
Vollmacht an die von der Allianz SE benannten Stimmrechtsvertreter oder
Vollmacht an Kreditinstitute/Aktionärsvereinigungen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 29. April 2015 (Posteingang),
entweder unter der Anschrift
Hauptversammlung Allianz SE
c/o ADEUS Aktienregister Service-GmbH
20722 Hamburg
Fax: +49 (0)69 25 62 70 – 49
E-Mail: [email protected]
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
www.allianz.com/hv-service in deutscher Sprache oder www.allianz.com/agm-service
in englischer Sprache zugehen.
Eintrittskartenbestellungen, die bei Kreditinstituten/Aktionärsvereinigungen eingehen,
bitten wir umgehend im Original an diese Adresse weiterzuleiten. Um Rückfragen zu
vermeiden, geben Sie bitte vollständige Adressdaten für den Versand an. Die
Eintrittskarten werden im Auftrag der Allianz SE ausschließlich von der ADEUS
Aktienregister-Service-GmbH ausgestellt und den Aktionären/Bevollmächtigten direkt
zugesandt.
Sollten Sie den Service der Stimmrechtsvertretung nicht anbieten, wären wir Ihnen
sehr dankbar, wenn Sie durch Weiterleitung des Anmeldeformulars an oben
genannte Anmeldestelle ermöglichen, dass solche Vollmachten durch die von der
Allianz SE benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Durch die
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Weiterleitung geben Sie zugleich zu erkennen, dass Sie selbst zur
Stimmrechtsvertretung nicht bereit sind.
Bitte informieren Sie uns dessen ungeachtet unter der E-Mail-Adresse [email protected]
oder per Fax unter der Nr. +49 (0)69 25 62 70 - 49 ausdrücklich, ob Sie in diesem
Jahr für Ihre Kunden Stimmrechte in der Hauptversammlung der Allianz SE vertreten
werden oder nicht.
Sollten Sie uns nicht bis zum 26. März 2015 über Ihre Bereitschaft zur
Stimmrechtsvertretung informiert haben, werden wir bei uns direkt eingehende
Vollmachten für Ihr Kreditinstitut so behandeln, als sei Ihr Kreditinstitut nicht zur
Vertretung von Stimmrechten bereit. Die Vollmachten werden durch die von der
Allianz SE benannten Stimmrechtsvertreter vertreten und entsprechend der vom
Aktionär erteilten Weisungen ausgeübt, sofern dies in der Vollmachtserklärung des
Aktionärs vorgesehen ist.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in § 135
Abs. 8 und Abs. 10 AktG genannte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Entsprechende Formulare finden Sie im Internet unter www.allianz.com/hv oder
können angefordert werden unter:
Tel: +49 (0)69 25 62 70 - 57
Fax: +49 (0)69 25 62 70 - 49
E-Mail: [email protected]
Übernehmen Sie die Vertretung der Ihnen von Aktionären übersandten oder
generellen Vollmachten, so bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
4. Virtuelle Stimmkarte und Sammelkarte für Kreditinstitute und
Aktionärsvereinigungen
Die Gesellschaft bietet allen Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen an, ihre
Unterlagen zu bündeln:
•
Virtuelle Stimmkarte (Erfassung von Vollmachten und Weisungen):
Einreichung ohne Sortierung nach Weisungsgruppen. Erfassung auf einer
Eintrittskarte. Einzureichen unter:
Hauptversammlung Allianz SE
c/o ADEUS Aktienregister Service-GmbH
20722 Hamburg
•
Sammelkarte (Erfassung nach Weisungsgruppen):
Einreichung der Vollmachten zusammen mit dem vollständig ausgefüllten
Bearbeitungsformular nach Weisungsgruppen sortiert. Erfassung auf
Sammeleintrittskarten. Einzureichen unter:
ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Strahlenberger Straße 13, 6. OG
63067 Offenbach
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Fax:. +49 (0)69 25 62 70 - 49
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Vollmachten
der Aktionäre sukzessive und zeitnah nach Erhalt bis spätestens 29. April 2015
(Posteingang) einzureichen. Der Bankenvertreter / Vertreter der Aktionärsvereinigung
muss spätestens am Tag der Hauptversammlung eine rechtsgültige Vollmacht des
vertretenen Instituts mitbringen.
Den Aktionären wird die Möglichkeit angeboten, am Online-Service teilnehmende
Kreditinstitute/Aktionärsvereinigungen via Internet unter www.allianz.com/hv-service
in deutscher Sprache oder www.allianz.com/agm-service in englischer Sprache zur
Stimmrechtsvertretung zu bevollmächtigen. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich
bei den Kreditinstituten/Aktionärsvereinigungen, die das Angebot der virtuellen
Stimmkarte nutzen.
Informationen über die technische Abwicklung der Vollmachten und die erforderlichen
Bearbeitungsformulare erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder der
Tel.-Nr. +49 (0)69 25 62 70 - 57.
Bitte wenden Sie sich zeitnah an die angegebene Kontaktadresse.
5. Dauervollmachten von Depotkunden
Nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gelten Dauervollmachten von
Depotkunden auch für die Vertretung von Namensaktien. Wir bitten die Kreditinstitute
bei der Anmeldung von Dauervollmachten die Daten in elektronischer Form
bereitzustellen. Bitte senden Sie uns eine Datei mit Aktionärsnummer und
Depotbestand, getrennt durch Leerzeichen, ohne Tausendertrennzeichen und
Nachkommastellen.
Die Dateien sind per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] zu senden und
entsprechend zu kennzeichnen.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse
[email protected] oder unter der Tel.-Nr. +49 (0)69 25 62 70 - 57 mit ADEUS in
Verbindung, damit die technischen Übertragungswege getestet werden können.
Eine in rechtlicher Hinsicht ordnungsgemäße Abwicklung des Anmeldeprozesses ist
nur dann gewährleistet, wenn uns die genannten Daten zur Verfügung gestellt
werden. Unvollständige Meldedaten – insbesondere ohne Aktionärsnummer –
können von der Gesellschaft nicht berücksichtigt werden.
6. Hinweise zum Aktienbestand
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 29. April
2015 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich (so genannter
Technical Record Date). Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der
Gesellschaft nach dem Ende des 29. April 2015 bis zum Ende der
Hauptversammlung am 6. Mai 2015 zugehen, werden im Aktienregister der
Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 6. Mai 2015
vollzogen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
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blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
weiterhin frei verfügen.
7. Rückfragen
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, Tel.
+49 (0)69 25 62 70 – 57, Fax +49 (0)69 25 62 70 - 49 oder E-Mail an [email protected].
Wir bedanken uns für die Beachtung dieser Hinweise und zählen auf Ihre
Unterstützung.
Allianz SE
München, im März 2015
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