Landesamt Zentrum Bayern Familie und Soziales in Zahlen Kurzübersicht Personal Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beschäftigt als zentrale Landesbehörde in den sieben Regionalstellen und in der Zentrale mit Bayerischem Landesjugendamt (BLJA) insgesamt rund 1.800 Mitarbeiter/innen. Es entfallen von den rund 400 in Oberfranken Beschäftigten - 193 Mitarbeiter auf die Zentrale am Dienstort Bayreuth1 164 Mitarbeiter auf die Regionalstelle Bayreuth 45 Mitarbeiter auf den Dienstort Selb (Regionalstelle Oberfranken) Die weiteren Beschäftigtenzahlen verteilen sich wie folgt auf die Regionalstellen - Oberbayern 299 - Niederbayern 180 - Oberpfalz 252 - Unterfranken 162 - Mittelfranken 233 - Schwaben 190 Wissenswert: Frauenanteil im ZBFS: 65,5 % Schwerbehindertenquote: 13,8 % Teilzeitquote: 44,4 % Tele- oder Wohnraumarbeit: 17,1 % Stellenabbauverpflichtung des ZBFS (Art. 6b HG): bis zum Jahr 2022: 540 Stellen bis Ende 2015 abgebaut: 367 Stellen ab 2016 offene Einsparungen: 25 Stellen (jährlich) 1 Die Dienststelle „Zentrale“ beschäftigt weitere 44 Mitarbeiter in München (Abt. VIII/IT und X; Abt. X ab 1.3.2016 in Nördlingen); 56 weitere Mitarbeiter sind in der Dienststelle „Bayerisches Landesjugendamt“ (Abt. II des ZBFS) in München tätig. Zahlen & Fakten aus den Produktgruppen Jeder siebte Bürger Bayerns steht aktuell mit dem ZBFS in Kontakt. I. Familie 1. Bundeselterngeld Elterngeld für Geburten im Jahr 2013: Davon Anträge von Vätern: Ausgezahltes Elterngeld 2015: 149.749 43.701 1028 Mio. Euro 2. Landeserziehungsgeld Anträge bayernweit 2015: Ausgezahltes Landeserziehungsgeld 2015: 44.121 72 Mio. Euro 3. Betreuungsgeld Ausgezahltes Betreuungsgeld 2015: 190 Mio. Euro II. Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) Das BLJA mit Sitz in München beschäftigt 56 Mitarbeiter/innen. Es ist zweigliedrig aufgebaut: Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen, erarbeitet und beschließt Grundsätze und Empfehlungen. III. Schwerbehinderte Menschen – Feststellungsverfahren Ende 2015 waren in Bayern rund 1,18 Mio. Menschen schwerbehindert, das ist jeder elfte. Verteilt auf die Regierungsbezirke ergibt sich folgendes Bild: Oberbayern: Niederbayern: Oberpfalz: Oberfranken: Mittelfranken: Unterfranken: Schwaben: 365.007 113.314 125.546 111.314 198.073 120.564 144.282 Laufende Verfahren im Jahr 2015 Erstanträge Neufeststellungs-/Verschlimmerungsanträge Nachprüfungen von Amts wegen 255.849, davon 106.940 123.729 25.180 Anzahl der erlassenen Bescheide Dagegen eingegangene Widersprüche rd. 258.000 rd. 44.000 (ca. 17 Prozent) Unsere Behörde erlässt jährlich rund 300.000 schriftliche Bescheide! Durchschnittliche Laufzeit Erstanträge Neufeststellungen Widerspruchsverfahren 2,0 Monate 2,7 Monate 2,5 Monate Anzahl der schwerbehinderten Menschen im Besitz eines neuen Scheckkartenausweises: 509.549 (ca. 44 Prozent) IV. Schwerbehindertenrecht – Integrationsamt Leistungen aus der Ausgleichsabgabe: Leistungen an Arbeitgeber sowie Integrationsprojekte, z. B. behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen 36,7 Mio. Euro Leistungen an Arbeitnehmer, z. B. technische Hilfen 3,8 Mio. Euro Arbeitsmarktprogramme 2,2 Mio. Euro Leistungen für Einrichtungen (Werkstätten für behinderte Menschen – WfbM) 11,4 Mio. Euro Dienstleistungen für Integrationsfachdienste (ohne Leistungen aus Sonderprogrammen) 6,5 Mio. Euro V. Soziale Entschädigung 1. Bundesversorgungsgesetz – Kriegsopferversorgung Die rund 19.200 Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhielten 2015 rund 109,5 Mio. Euro an Rentenleistungen ausgezahlt. 2. Opferentschädigungsgesetz Im Jahr 2015 gingen bis bayernweit mehr als 1.600 Anträge ein. Etwa 16,0 Mio. Euro wurden an knapp 3.000 Rentenberechtigte ausgezahlt. 3. Blindengeld Bayernweit erhielten im Jahr 2015 mehr als 13.600 Menschen bayerisches Blindengeld in Höhe von insgesamt ca. 78 Mio. Euro. Das volle Blindengeld beträgt seit 1. Juli 2015 monatlich 556 Euro. 4. Taubblindengeld Mit Änderungsgesetz vom 24. Juli 2013 wurde das Bayerische Blindengeldgesetz um eine Leistung für taubblinde Menschen erweitert. Das volle Taubblindengeld beträgt seit 1. Juli 2015 1.112 Euro monatlich. Derzeit gibt es in Bayern derzeit 302 Bezieherinnen und Bezieher von Taubblindengeld. 5. Stiftungen An ausgereichten Hilfen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ für den Stiftungszweck „Hilfen für Familien in Not“ standen 2015 rund 309.000 Euro zur Verfügung. Für den Stiftungszweck „Hilfen für Schwangere in Not“ wurden 2015 rund 12,4 Mio. Euro an rd. 10.200 Klientinnen ausgereicht. Weiterhin werden die Stiftungen „Bayerische Stiftung Hospiz“, „Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung“, „Bayerische Kriegsblindenstiftung“ und „Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds“ und seit 1. Januar 2014 die Stiftung „Bündnis für Kinder“ vom ZBFS verwaltet. VI. Förderungen, ESF, soziale Hilfen 1. Europäischer Sozialfonds (ESF) Für den Förderzeitraum 2004 – 2020 stehen für die vom ZBFS betreuten Förderaktivitäten ESF-Mittel in Höhe von rund 205 Mio. Euro zur Verfügung. 2. Landesmittelförderung Das ZBFS fördert auch aus originär bayerischen Landesmitteln. Die unterstützten Projekte werden fünf Bereichen zugeordnet: Behindertenhilfe, Altenhilfe, Familienförderung, bürgerschaftliches Engagement und weitere soziale Projekte. Im Jahr 2015 wurden rund 25 Mio. Euro an Landesmitteln ausgezahlt. VII. Neue Aufgaben (in 2015) Bayerisches Betreuungsgeld - BayBtGG Weitere Umsetzung der Bayerischen Heimatstrategie
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