Lesen Sie dazu weitere Zahlen und Fakten.

Landesamt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
in Zahlen
Kurzübersicht
Personal
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beschäftigt als zentrale
Landesbehörde in den sieben Regionalstellen und in der Zentrale mit Bayerischem
Landesjugendamt (BLJA) insgesamt rund 1.800 Mitarbeiter/innen. Es entfallen von
den rund 400 in Oberfranken Beschäftigten
-
193 Mitarbeiter auf die Zentrale am Dienstort Bayreuth1
164 Mitarbeiter auf die Regionalstelle Bayreuth
45 Mitarbeiter auf den Dienstort Selb (Regionalstelle Oberfranken)
Die weiteren Beschäftigtenzahlen verteilen sich wie folgt auf die Regionalstellen
- Oberbayern 299
- Niederbayern 180
- Oberpfalz 252
- Unterfranken 162
- Mittelfranken 233
- Schwaben 190
Wissenswert:
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Frauenanteil im ZBFS: 65,5 %
Schwerbehindertenquote: 13,8 %
Teilzeitquote: 44,4 %
Tele- oder Wohnraumarbeit: 17,1 %
Stellenabbauverpflichtung des ZBFS (Art. 6b HG):
 bis zum Jahr 2022: 540 Stellen
 bis Ende 2015 abgebaut: 367 Stellen
 ab 2016 offene Einsparungen: 25 Stellen (jährlich)
1
Die Dienststelle „Zentrale“ beschäftigt weitere 44 Mitarbeiter in München (Abt. VIII/IT und X; Abt. X ab
1.3.2016 in Nördlingen); 56 weitere Mitarbeiter sind in der Dienststelle „Bayerisches Landesjugendamt“ (Abt. II
des ZBFS) in München tätig.
Zahlen & Fakten aus den Produktgruppen
Jeder siebte Bürger Bayerns steht aktuell mit dem ZBFS in Kontakt.
I. Familie
1. Bundeselterngeld
Elterngeld für Geburten im Jahr 2013:
Davon Anträge von Vätern:
Ausgezahltes Elterngeld 2015:
149.749
43.701
1028 Mio. Euro
2. Landeserziehungsgeld
Anträge bayernweit 2015:
Ausgezahltes Landeserziehungsgeld 2015:
44.121
72 Mio. Euro
3. Betreuungsgeld
Ausgezahltes Betreuungsgeld 2015:
190 Mio. Euro
II. Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
Das BLJA mit Sitz in München beschäftigt 56 Mitarbeiter/innen. Es ist zweigliedrig
aufgebaut: Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte.
Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen, erarbeitet
und beschließt Grundsätze und Empfehlungen.
III. Schwerbehinderte Menschen – Feststellungsverfahren
Ende 2015 waren in Bayern rund 1,18 Mio. Menschen schwerbehindert, das ist jeder
elfte. Verteilt auf die Regierungsbezirke ergibt sich folgendes Bild:
Oberbayern:
Niederbayern:
Oberpfalz:
Oberfranken:
Mittelfranken:
Unterfranken:
Schwaben:
365.007
113.314
125.546
111.314
198.073
120.564
144.282
Laufende Verfahren im Jahr 2015
Erstanträge
Neufeststellungs-/Verschlimmerungsanträge
Nachprüfungen von Amts wegen
255.849, davon
106.940
123.729
25.180
Anzahl der erlassenen Bescheide
Dagegen eingegangene Widersprüche
rd. 258.000
rd. 44.000 (ca. 17 Prozent)
Unsere Behörde erlässt jährlich rund 300.000 schriftliche Bescheide!
Durchschnittliche Laufzeit
Erstanträge
Neufeststellungen
Widerspruchsverfahren
2,0 Monate
2,7 Monate
2,5 Monate
Anzahl der schwerbehinderten Menschen im Besitz eines neuen
Scheckkartenausweises:
509.549 (ca. 44 Prozent)
IV. Schwerbehindertenrecht – Integrationsamt
Leistungen aus der Ausgleichsabgabe:
Leistungen an Arbeitgeber sowie Integrationsprojekte,
z. B. behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen
36,7 Mio. Euro
Leistungen an Arbeitnehmer, z. B. technische Hilfen
3,8 Mio. Euro
Arbeitsmarktprogramme
2,2 Mio. Euro
Leistungen für Einrichtungen (Werkstätten für behinderte Menschen
– WfbM)
11,4 Mio. Euro
Dienstleistungen für Integrationsfachdienste (ohne Leistungen aus
Sonderprogrammen)
6,5 Mio. Euro
V. Soziale Entschädigung
1. Bundesversorgungsgesetz – Kriegsopferversorgung
Die rund 19.200 Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhielten
2015 rund 109,5 Mio. Euro an Rentenleistungen ausgezahlt.
2. Opferentschädigungsgesetz
Im Jahr 2015 gingen bis bayernweit mehr als 1.600 Anträge ein.
Etwa 16,0 Mio. Euro wurden an knapp 3.000 Rentenberechtigte ausgezahlt.
3. Blindengeld
Bayernweit erhielten im Jahr 2015 mehr als 13.600 Menschen bayerisches
Blindengeld in Höhe von insgesamt ca. 78 Mio. Euro. Das volle Blindengeld beträgt
seit 1. Juli 2015 monatlich 556 Euro.
4. Taubblindengeld
Mit Änderungsgesetz vom 24. Juli 2013 wurde das Bayerische Blindengeldgesetz um
eine Leistung für taubblinde Menschen erweitert. Das volle Taubblindengeld beträgt
seit 1. Juli 2015 1.112 Euro monatlich. Derzeit gibt es in Bayern derzeit 302
Bezieherinnen und Bezieher von Taubblindengeld.
5. Stiftungen
An ausgereichten Hilfen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ für den
Stiftungszweck „Hilfen für Familien in Not“ standen 2015 rund 309.000 Euro zur
Verfügung.
Für den Stiftungszweck „Hilfen für Schwangere in Not“ wurden 2015 rund 12,4
Mio. Euro an rd. 10.200 Klientinnen ausgereicht.
Weiterhin werden die Stiftungen „Bayerische Stiftung Hospiz“, „Bayerische Stiftung
für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung“, „Bayerische Kriegsblindenstiftung“
und „Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds“ und seit 1. Januar 2014 die
Stiftung „Bündnis für Kinder“ vom ZBFS verwaltet.
VI. Förderungen, ESF, soziale Hilfen
1. Europäischer Sozialfonds (ESF)
Für den Förderzeitraum 2004 – 2020 stehen für die vom ZBFS betreuten
Förderaktivitäten ESF-Mittel in Höhe von rund 205 Mio. Euro zur Verfügung.
2. Landesmittelförderung
Das ZBFS fördert auch aus originär bayerischen Landesmitteln. Die unterstützten
Projekte werden fünf Bereichen zugeordnet:
 Behindertenhilfe,
 Altenhilfe,
 Familienförderung,
 bürgerschaftliches Engagement und
 weitere soziale Projekte.
Im Jahr 2015 wurden rund 25 Mio. Euro an Landesmitteln ausgezahlt.
VII. Neue Aufgaben (in 2015)
 Bayerisches Betreuungsgeld - BayBtGG
 Weitere Umsetzung der Bayerischen Heimatstrategie