Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz Mitteilung Berlin, den 3. März 2016 Die 23. Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe findet statt am Montag, dem 14. März 2016, 11.00 Uhr Sitzungssaal: PLH E 400 Paul-Löbe-Haus Konrad-Adenauer-Str. 1 Berlin Geschäftsstelle Telefon: +49 30 227-32978 Fax: +49 30 227-36276 Sitzungssaal Telefon: +49 30 227-30302 Fax: +49 30 227-36338 Achtung: Abweichender Sitzungsort! - Die Sitzung ist öffentlich - Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 Begrüßung Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Tagesordnung sowie das Protokoll der 22. Sitzung Tagesordnungspunkt 3 Zuschriften und Internetforum Tagesordnung 23. Sitzung Seite 1 von 5 Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz Tagesordnungspunkt 4 Geowissenschaftliche Datenlage Diskussion und Meinungsbildung Tagesordnungspunkt 5 Berichterstellung: Beratung von Berichtsteilen (Fortsetzung) Wegen der einzelnen Kapitel wird auf die Anlage Bezug genommen. Tagesordnungspunkt 6 Ggf. Kurzberichte aus den Arbeitsund Ad-hoc-Gruppen (insbesondere Aufgabenplanung) Tagesordnungspunkt 7 Veranstaltung zur Diskussion des Berichtsentwurfs (Terminfestlegung) Tagesordnungspunkt 8 Verschiedenes Tagesordnung 23. Sitzung Seite 2 von 5 Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz Voraussichtlich im Anschluss: Nicht öffentlicher Sitzungsteil Die Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser (amtierend) Michael Müller Interessierte Besucherinnen und Besucher sowie Pressevertreter beachten bitte die Informationen im Anhang Tagesordnung 23. Sitzung Seite 3 von 5 Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz Anlage Zu TOP 5 Berichterstellung: Beratung von Berichtsteilen Kapitel Überschrift Federführung B1 Gesetzlicher Auftrag der Kommission B 2.1 – 2.2 (ohne 2.2.4 und 2.2.5) B 2.3 B3 Ausgangsbedingungen für die Kommissionsarbeit: Geschichte der Kernenergie und Entsorgung radioaktiver Abfälle Das Ende der Produktion radioaktiver Abfälle und Handlungszwang: Zwischenlager Der Umgang mit Konflikten Das Prinzip Verantwortung AG 4/ Vors/GSt AG 4 B 4.1 B 4.4.1 - 4.4.3 B 4.5 Abfallbilanz Nationale Erfahrungen mit Endlagerprojekten Internationale Erfahrungen B 5.4. (ohne 5.4.3) B 5.6.3 B 6.5.6 B 6.6 B 8.1 B 8.2 B 8.3.1 Optionen zur weiteren Beobachtung (ohne „Tiefe Bohrlöcher“) Notwendige Zwischenlagerung Planungswissenschaftliche Kriterien Anforderungen an die Dokumentation Analyse und Bewertung des StandAG Behördenstruktur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben Rechtsschutzoptionen im innerstaatlichen Recht Veränderungssperren Exportverbot Radioaktive Abfälle und Freihandelsabkommen Recht künftiger Generationen auf Langzeitsicherheit Umweltprüfungen im Auswahlverfahren Standortauswahl und Raumordnung B 2.2.4 und 2.2.5 B 8.3.2 B 8.4 B 8.5 B 8.8.1 B 8.8.2 B 8.8.3 B 8.8.4 Präambel A 1.4 Anhang *) Arbeitsweise der Kommission K-Drs.*) Hiervon im März 1. Beratung ja (B 1.1) 167 a AG 4 AG 5 AG 4 ja 178 a ja (B 3.1, 3.2.2, 3.3.1, und 3.4-3.6) ja GSt GSt GSt ja (B 4.5.6) ja AG 3 AG 3 AG 3 AG 3 AG 2 AG 2 AG 2 161 a 174 a 154 b 179 a AG 2 AG 2 AG 2 AG 2 158 a 159 a 175 a AG 2 ja AG 2 AG 2 ja ja AG 4/AG 5 Vors/GSt GSt 163 b 164 b --- Noch offene Kommissionsdrucksachen und Hinweise auf Kommentare aus der Online-Konsultation werden zeitnah vor der Sitzung ergänzt. Tagesordnung 23. Sitzung Seite 4 von 5 Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz Anhang Informationen zur Sitzung Am 14. März 2016 tritt die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe zu ihrer 23. Sitzung zusammen; auf die Tagesordnung wird Bezug genommen. Die Sitzung ist öffentlich. Für Fotografen und Fernsehkameras gibt es zu Beginn der Sitzung Gelegenheit für Auftaktbilder. Interessierte Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich bis zum 11. März 2016 mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden (Tel.: 030 227-32978, E-Mail: [email protected]). Zur Sitzung bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis mit. Aufgrund des erwarteten Interesses und der nur begrenzt verfügbaren Plätze kann der Zutritt leider nicht garantiert werden. Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle. -------------------------------------------------- Tagesordnung 23. Sitzung Seite 5 von 5
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