Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dachau Vollzug der Baugesetze; Beteiligung der betroffenen Nachbarn Flur-Nrn. 616, 617, 617/2, 617/3, 617/4 und 551/1 der Gemarkung Dachau gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung Bei der Großen Kreisstadt Dachau wurde ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Umnutzung von Teilbereichen eines Facharztzentrums mit Kindertagesstätte/Kindergarten auf dem Grundstück Hochstraße 27 in 85221 Dachau, Flur-Nr. 551/4 der Gemarkung Dachau von der Firma Denk mit! Kinderbetreuungseinrichtungen GmbH & Co. KG eingereicht. Da die Unterschriften als Eigentümer der benachbarten Grundstücke mit den Flur-Nummern 616, 617, 617/2, 617/3, 617/4 und 551/1 auf den Bauvorlagen fehlen, wird den Nachbarn hiermit gemäß Art. 71 i. V. m. Art. 66 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen von den bei der Großen Kreisstadt Dachau aufliegenden Bauvorlagen Kenntnis zu nehmen und etwaige Einwendungen gegen das Bauvorhaben schriftlich bis zum 21.03.2016 mitzuteilen. Hinweise: Der Vorbescheidsantrag und die dazugehörenden Pläne können bei der Stadt Dachau, Abteilung Bauordnung, Zimmer 321, zu den Dienstzeiten von Montag-Mittwoch: Donnerstag: Freitag: eingesehen werden. Dachau, den 29.02.2016 Florian Hartmann Oberbürgermeister 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
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