Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dachau Vollzug der

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dachau
Vollzug der Baugesetze;
Beteiligung der betroffenen Nachbarn Flur-Nrn. 616, 617, 617/2, 617/3, 617/4 und 551/1 der
Gemarkung Dachau gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung
Bei der Großen Kreisstadt Dachau wurde ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur
Umnutzung von Teilbereichen eines Facharztzentrums mit Kindertagesstätte/Kindergarten auf dem
Grundstück Hochstraße 27 in 85221 Dachau, Flur-Nr. 551/4 der Gemarkung Dachau von der Firma
Denk mit! Kinderbetreuungseinrichtungen GmbH & Co. KG eingereicht.
Da die Unterschriften als Eigentümer der benachbarten Grundstücke mit den Flur-Nummern 616,
617, 617/2, 617/3, 617/4 und 551/1 auf den Bauvorlagen fehlen, wird den Nachbarn hiermit gemäß
Art. 71 i. V. m. Art. 66 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Gelegenheit gegeben, binnen
zwei Wochen von den bei der Großen Kreisstadt Dachau aufliegenden Bauvorlagen Kenntnis zu
nehmen und etwaige Einwendungen gegen das Bauvorhaben schriftlich bis zum 21.03.2016
mitzuteilen.
Hinweise:
Der Vorbescheidsantrag und die dazugehörenden Pläne können bei der Stadt Dachau, Abteilung
Bauordnung, Zimmer 321, zu den Dienstzeiten von
Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
eingesehen werden.
Dachau, den 29.02.2016
Florian Hartmann
Oberbürgermeister
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