Jahresbericht 2015 - Universität Luzern

Jahresbericht 2015
IFU I BLI Institut für Unternehmensrecht
Inhalt
Inhalt
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Editorial
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Strategie
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Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen
8
Kompetenzzentrum Gesundheitsunternehmen
20
Kompetenzzentrum Verwaltungsunternehmen
26
Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung
29
Kompetenzzentrum Finanzmärkte
47
Mitarbeitende
55
Partner
56
Funktionen und Mandate
57
2
Strategische und finanzielle Partner
Weitere finanzielle Partner
Projektpartner
Jahresbericht 2015
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Editorial
Das Jahr 2015 geht als ein sehr erfolgreiches in die Geschichte des IFU | BLI ein. Wiederum
konnte der Output an Forschung wie auch an Ausbildung sowohl qualitativ wie auch quantitativ gesteigert werden, eine Monografie, eine grössere Studie und fünf wissenschaftliche Artikel
wurden publiziert. Der Forschungsbericht Corporate Governance von Genossenschaftsunternehmen zeigt erstmalig für die Schweiz Anforderungsprofile und Umsetzungsmöglichkeiten
für die Corporate Governance von Genossenschaftsunternehmen auf, ein umfangreicher Projektbericht mit einem neuen ganzheitlichen integrativen Corporate Governance Ansatz. Das
Projekt Berner Kommentar zum Genossenschaftsrecht legte eine Rohfassung des Systematischen Teils vor. Im Kompetenzzentrum Finanzmärkte wurde ein wegweisendes Projekt „Fit &
Proper Requirements for Members of the Board of Co-operative Banks“ für die EACB (European
Association of Cooperative Banks) erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen. Mitgliederbanken aus 11 Ländern wurden mittels Fragebogen in Bezug auf Best Practice hinsichtlich auf
die Compliance mit Normen der Regulierungsbehörden und Ausbildungsstandards ihrer obersten Kader hin befragt und die Ergebnisse einer vertieften Analyse zugeführt.
Für die IG Genossenschaftsunternehmen wurden eine Reihe von Fachforen und CEO / VRP Diskussionsforen zu genossenschaftswissenschaftlichen Grundfragen etabliert.
Auch die Internationalisierung des IFU | BLI machte Fortschritte. Neben bereits zur Routine gewordenen Forschungsprojekten / Publikationen mit österreichischen und deutschen Kollegen
und der wegweisenden Studie für die EACB durften wir zunehmend Kader-Delegationen ausländischer Unternehmen, wie die südkoreanische ICOOP, zu Ausbildungsmodulen empfangen.
Die wissenschaftliche Begleitung einer Gruppe internationaler Unternehmen führte sodann zu
einer Neugründung eines genossenschaftlichen Servicehubs in der Schweiz. Schliesslich wurde Prof. Dr. F. Taisch von The International Economic Forum of the Americas 2015 eingeladen,
darüber zu sprechen, wie unterschiedliche Geschäftsmodelle, im Besonderen investor-ortientierte und kooperative, gemeinsam mit NGOs und Regierungen einen Beitrag zu einer ausgewogenen globalen Wirtschaft leisten können.
Im Bereich Gesundheitsunternehmen führten wir mit grossem Erfolge diverse Ausbildungsprogramme für kantonale Spitäler durch. Der CAS „Recht, Unternehmensführung und Leadership
im Gesundheitswesen“ für das Kantonsspital Luzern (LUKS) wurde von den Teilnehmenden,
Geschäftsleitung und Spitalrat wegen seiner trans- und interdisziplinären inhaltlichen und didaktischen Konzeption sehr gelobt. Dabei wurden interdisziplinäre Live Cases aus dem Spitalalltag durch die Teilnehmenden im Beisein mehrerer Professoren aus den Gebieten Recht,
Betriebswirtschaft, Ethik und Medizin erarbeitet. Im letzten Kurs konnte zudem ein Nutzenpotenzial von 270 Mio CHF durch die von den Teilnehmenden im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten
durchgeführten Projekte erzielt werden.
Im Bereich Marketing wurde unsere Website inhaltlich und grafisch runderneuert und ein CRM
(Customer Relationship Management) initialisiert, das 2016 eingeführt werden soll.
Es ist schliesslich gelungen, die Mitarbeiterbasis des IFU I BLI qualitativ (d.h. Mitarbeitende mit
höherem Senioritätslevel) aufzustocken, das Institut beschäftigte Ende 2015 12 Mitarbeitende. Wir begrüssen insbesondere neu Frau Melanie Köpfli, MLaw, LL.M., Herr Andreas Gmünder,
MLaw sowie Frau Dr. Nadja Germann, als Leiterin des Kompetenzzentrums Verwaltungsunternehmen und Mitglied der Geschäftsleitung bei uns sowie als Neuzugang im Direktorium, Frau
Prof. Dr. Martina Caroni.
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Wir danken allen strategischen und finanziellen Partnern sowie Projektpartnern für die gute
und erfolgreiche Zusammenarbeit und ihre Unterstützung!
Januar 2016
Prof. Dr. Franco Taisch,
Vorsitzender des Direktoriums IFU I BLI
Prof. (FH) Dr. Alexander Jungmeister,
Geschäftsführer IFU I BLI
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Strategie
Institutsstrategie
Die bisher formulierte Strategie für das IFU I BLI Institut für Unternehmensrecht hat sich
auch 2015 bewährt und wurde gezielt erweitert. Die einzelnen Kompetenzzentren sind alle
inhaltlich rund um den Kompetenzkern unseres Instituts „trans- und interdisziplinäre Unternehmensführung mit Betriebswirtschaft und Recht“ gruppiert und ergänzen sich dabei inhaltlich und es können Synergien genutzt werden. Die Kompetenz in den Finanzmärkten und bei
Finanzierungen hilft bspw. genossenschaftliche Finanzinnovationen richtig zu strukturieren,
oder unsere Corporate Governance Kompetenz bei Familienunternehmen, Genossenschaften
und Banken ist auch im Gesundheitswesen gefragt. Unsere Grundstrategie zielt so auf eine
Themenführerschaft in Forschung, Lehre und wissenschaftlichem Transfer in den entsprechenden Kompetenzzentren ab. Alle relevanten Unternehmensführungsaufgaben werden im
Hinblick auf die ganzheitliche Unternehmensführung unter Einbezug aller Dimensionen, gerade auch finanzmarktbezogener Themen, behandelt. Das IFU I BLI richtet sich konsequent
nach den Bedürfnissen der Unternehmen aus, die im Rahmen von Grundlagen- und angewandter Forschung kritisch reflektiert werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen
personenbezogener Unternehmen. Bei zwei Kompetenzzentren haben wir leichte inhaltliche
Ergänzungen und Schärfungen vorgenommen; die „Genossenschaftsunternehmen“ sind neu
umfassender „Netzwerkartige und kooperative Unternehmen“, aus „Unternehmensführung
und Recht“ wird neu ganzheitlicher „Unternehmens- und Governancegestaltung“.
Das IFU | BLI unterhält heute 5 strategische Kompetenzzentren:
• Netzwerkartige und kooperative Unternehmen
(früher: Genossenschaftsuntenehmen)
• Verwaltungsunternehmen
• Gesundheitsunternehmen
• Unternehmens- und Governancegestaltung
(früher, Unternehmensführung und Recht, Familienunternehmen)
• Finanzmärkte
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Wichtige Publikationen
Rössl/Jungmeister/Taisch, Genossenschaftliche Werte in der öffentlichen Wahrnehmung – Empirische
Ergebnisse aus Österreich und der Schweiz, in: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (ZfgG), ZfgG 65,4, S. 279-299, Stuttgart 2016
Taisch/Jungmeister/D‘Incà-Keller, The ICA Blueprint –
a strategy for multiplaying the co-operative model? in:
Mölls/Münkner (Hrsg.), ICA Blueprint for a Co-operative
Decade - a Critical Anaylsis, Marburg Colloquium 2013,
Band 117, S. 71-82, Baden-Baden 2015
Jungmeister, Clicks or Bricks – die Facebook Herausforderung, in: Lokale Verwurzelung und grenzenlose Informationstechnologie – ein unternehmerisches Dilemma
für Genossenschaften? S. 13-26, Brixen/Südtirol 2015.
Band zur Tagung vom 14.11.2015, Band 18 Genossenschaftliche Schriftenreihe, IGA Internationales Institut für
Genossenschaftsforschung im Alpenraum
Jungmeister/Taisch/Schmid,
Clicks
or
Bricks? – Herausforderung genossenschaftliches Beziehungsbanking, Gedanken zum
Strukturwandel von Genossenschaftsbanken
anhand empirischer Daten aus der Schweiz,
in: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (ZfgG), ZfgG 65,1, S. 23-40,
Stuttgart 2015
Jungmeister, Reflexion und Innovation im
Forschungsprozess. Eine Einführung für
Juristen, Kirchenrechtler und Betriebswirte. Reihe: ReligionsRecht im Dialog, Bd.
20, 7, Berlin/Münster/Zürich/Wien/London
2015
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Kompetenzzentrum netzwerkartige
und kooperative Unternehmen
Unser an Jahren reifstes Kompetenzzentrum ist das Kompetenzzentrum für Genossenschaftsunternehmen (Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen), das
seit 2011 am Institut für Unternehmensrecht operationell aktiv ist. Das Kompetenzzentrum setzt
die Zielsetzungen und das Konzept des IFU | BLI im Bereich netzwerkartige und kooperative Unternehmen um. Wir sind auf dem Weg zu einem international führenden Kompetenzzentrum
bereits ein gutes Stück voran gekommen, was durch den 2015 erfolgten Peer Review für die
Forschung bestätigt wurde. Das Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen schafft durch interdisziplinäre Forschung, Aus- und Weiterbildung, wissenschaftlichen
Transfer, Mitgestaltung im Gesetzgebungsprozess sowie Öffentlichkeits- und Stakeholderarbeit
nachhaltige Werte. Das Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen ist ein
bedeutender strategischer Partner der IG Genossenschaftsunternehmen (IGG).
Genossenschaftsunternehmen sind im Gegensatz zu kapitalorientierten Aktiengesellschaften personenbezogene Unternehmen. Sie haben bereits heute grosse volkswirtschaftliche Bedeutung – die grössten Genossenschaftsunternehmen machen 15% des Schweizer BIP
aus – und besitzen im Rahmen der aktuell geführten Wertediskussion grosses wirtschaftliches Potenzial. Sie treten durch ihre besondere Governance-Struktur in Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften hervor, die bei vielen Genossenschaften seit Jahrzehnten fest etabliert
ist und in der Tradition bis ins Mittelalter zurück geht (vgl. die Allmendgenossenschaften, Elinor Ostrom1). Die Finanzkrise 2009 hat nachhaltiges, ethisch verantwortliches und demokratisches Wirtschaften neu ins Zentrum gerückt. Es besteht hoher Bedarf an einer sowohl
breiten wie vertieften interdisziplinären wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Genossenschaftsunternehmen und deren Unternehmensumwelt. Im Berichtsjahr standen die Bearbeitung einiger Grundsatzfragen der genossenschaftswissenschaftlichen Forschung sowie
die vertiefte Bearbeitung des systematischen Teils des Berner Kommentars zum Genossenschaftsrecht im Zentrum.
Forschung
Das Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen hat sich 2015
schwerpunktmässig den folgenden Forschungsthemen gewidmet:
•
Netzwerkartige und kooperative Unternehmensgestaltung
•
Strukturen von Genossenschaftsbanken und ihren Herausforderungen
•
Genossenschaftliche DNA als Basis für Differenzierungsstrategien
•
Strategieentwicklung von Genossenschaftsunternehmen
•
Wahrnehmungsräume von Genossenschaften
•
Corporate Governance von Genossenschaftsunternehmen
•
Handlungsfelder betreffend rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen für Genossenschaftsunternehmen
1
Elinor Ostrom, Die Verfassung der Allmende, Tübingen 1999.
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Forschungsprojekte im Detail
«Der ICA Blueprint – Eine Strategie zur Multiplikation des Genossenschaftsmodells?»
(Abgeschlossenes Projekt unter der Leitung von Prof. Dr. F. Taisch unter Mitautorschaft von Prof. (FH) Dr. A. Jungmeister und dott.ssa giur. I. D‘Inca-Keller, MLaw)
Der Internationale Genossenschaftsbund (International Co-operative Alliance, ICA), der als
unabhängige und nichtstaatliche Organisation genossenschaftliche Interessen vertritt und
fördert, hat im Jahr 2013 den Vereinten Nationen eine Strategie – den ICA Blueprint2 – zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Genossenschaft vorgelegt.
Auf der Wirtschaftsordnungsebene, auf der Regeln und Akteure des Wirtschaftsgeschehens bestimmt werden, setzt sich der ICA Blueprint für den Ersatz der weit verbreiteten wertwachstumsgetriebenen Organisationsformen durch ein idealtypisches genossenschaftliches
Unternehmensmodell ein. Dies unter der Annahme, dass genossenschaftliches Wirtschaften
dazu beitragen kann, globale Probleme, wie etwa die „Verschlechterung der Umwelt und den
Verbrauch von Ressourcen, einen instabilen Finanzsektor, eine wachsende Ungleichheit und
Lücke in der weltweiten Unternehmensführung sowie einen Verlust von Vertrauen in politische
und wirtschaftliche Organisationen […]“, zu lindern. Auf der Ebene der (nationalen) Rechtssysteme, welche für einzelne Akteure den Rechtsrahmen ihres wirtschaftlichen Handelns vorgeben, fordert der ICA Blueprint ein geeignetes „legal framework“ für genossenschaftliche Formen unternehmerischen Handelns. Schliesslich gelte es, auf der Einzelunternehmens- bzw.
Verbandsebene Neugründungen sowie genossenschaftliches Wachstum zu fördern, um dadurch die vom ICA Blueprint angesteuerten Ziele bis 2020 zu verwirklichen.
Der im ICA Blueprint angewendete strategische Rahmen spricht damit verschiedene Gestaltungsebenen an. Allerdings geht aus dem ICA Blueprint nicht mit der erforderlichen Klarheit hervor, auf welcher der genannten Ebenen die Strategie ansetzt. Ausgehend von der wirtschaftlichen Realität und Rechtslage der Genossenschaften am Beispiel der Schweiz, wurde
in der Studie das Strategieverständnis der Blaupause anhand eines methodologischen Rasters geklärt und kritisch reflektiert. Das Ergebnis mündete in klaren Handlungsempfehlungen zur Konkretisierung des ICA Blueprints sowie den kritischen Erfolgsfaktoren für strategisches Wachstum von bestehenden Genossenschaftsunternehmen bzw. Erfolgsfaktoren für
die Gründung neuer Genossenschaftsunternehmen.
Das Projekt wurde erfolgreich mit der Publikation eines Artikels in den Schriften des Marburger Kolloquiums abgeschlossen. 2015 erschien die Publikation in englischer Sprache3.
«Clicks or Bricks – Herausforderung genossenschaftliches Beziehungsbanking»
(Abgeschlossenes Projekt unter der Leitung von Prof. (FH) Dr. A. Jungmeister unter Mitautorschaft von Prof. Dr. F. Taisch und S. Schmid, MLaw)
Strukturwandel – von kundennahen weiten Filialnetzen hin zu gestrafften und automatisierten und aufs Nötige reduzierten und zentralisierten Filialnetzen – betrifft die Banken
2
3
ICA 2013, vgl.: http://ica.coop/en/blueprint-co-op-decade, abgerufen am 12.01.2016.
TAISCH/JUNGMEISTER/D‘INCÀ-KELLER, The ICA Blueprint – a strategy for multiplaying the cooperative model? in: Mölls/Münkner (Hrsg.), ICA Blueprint for a Co-operative Decade – a
Critical Analysis, Marburg Colloquium 2013, Band 117, S. 71-82, Baden-Baden 2015.
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nicht erst seit der Finanzkrise 2008. Gemäss der Statistik der Schweizer Nationalbank hat sich
der Filialbestand aller Banken von 1987 (4‘117 Filialen total) bis 2008 (2‘583 Filialen) um rd.
40% reduziert, insbesondere die 1990er Jahre brachten viele Fusionen und Schliessungen. Die
in der Schweiz und in Deutschland nur lokal tätigen Genossenschaftsbanken basieren hingegen auf einem anderen Geschäftsmodell: auf traditionellen genossenschaftlichen Werten wie
z. B. einer guten Kundenbeziehung, klassischem Retailbanking, nahe vor Ort beim Kunden mit
vielen Filialen und ohne Bezug zum risikoreichen internationalen Investmentbanking. Ein Anachronismus gegen den Trend? Die Untersuchung versucht aufgrund verfügbarem Datenmaterial den Strukturwandel der Genossenschaftsbanken in der Schweiz und in Deutschland zu belegen, vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen zu analysieren und in Bezug
auf die Auswirkungen zu reflektieren.
Die Ergebnisse zeigen den erfolgreichen Strukturwandel der Genossenschaftsbanken in
der Schweiz und in Deutschland vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen
anhand empirischer Daten. Strategische Herausforderungen liegen u. a. in verstärkter Regulierung, neuen Mitbewerbern wie non- and near banks und technologischem Wandel. Das Genossenschaftsbanking der Zukunft erfordert vermutlich weniger, aber neu positionierte und
gestaltete Filialen mit lokalem Begegnungs- und Erlebnischarakter sowie neue, vermehrt erlebnisorientiert gestaltete Bankingapplikationen auf mobilen Plattformen.
Das Projekt wurde erfolgreich mit der Publikation eines Artikels in der Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (1/2015 S. 23-40, Frankfurt am Mai 2015) sowie mit eine IGA
Vortrag und dessen Abdruck in der Pubklikation abgeschlossen.
«Berner Kommentar zum Genossenschaftsrecht»
(Laufendes Projekt unter der Leitung von Prof. Dr. F. Taisch und Dr. N. Fabrizio, CoLeitung)
Ausgangslage
In Gesellschaft und Wirtschaft ist ein Wertewandel hinsichtlich der Art und Weise des wirtschaftlichen Handelns und der unternehmerischen Tätigkeit feststellbar. Die reine eindimensionale Gewinnmaximierung gilt nicht mehr als das Mass aller Dinge. Vor diesem Hintergrund
gewinnt der Genossenschaftsgedanke als echte Alternative zur Aktiengesellschaft weltweit
an Bedeutung. Trotz des steigenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ansehens genossenschaftlich strukturierter Unternehmen sowie der in den letzten Jahrzehnten stattfindenden Evolution des Genossenschaftswesens in der Rechtspraxis fehlt eine umfassende wissenschaftliche Abhandlung zum schweizerischen Genossenschaftsrecht. Diese Lücke soll im
Rahmen einer umfassenden Kommentierung der einschlägigen obligationenrechtlichen Bestimmungen (Art. 828 - 926 OR) im renommierten Berner Kommentar geschlossen werden.
Der Berner Kommentar wurde bereits im Jahre 1909 gegründet und hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einem der umfassendsten und wichtigsten Werke der schweizerischen juristischen
Literatur entwickelt.
Das vom SNF unterstützte Projekt „Grundlagenstudie zum Recht der Genossenschaften
und der Genossenschaftsverbände gemäss OR – umfassende Kommentierung der gesetzlichen Bestimmungen (Art. 828 - 926 OR) im Berner Kommentar unter Einschluss eines systematisch-analytischen allgemeinen Teils“ wurde im Oktober 2011 gestartet.
Neben der Schaffung eines wissenschaftlichen Mehrwertes und der Schliessung der bestehenden wissenschaftlichen Lücken im Genossenschaftsrecht fördert das Projekt eine Doktorandenstelle. Frau dott.ssa giur. Ingrid D’Incà-Keller, MLaw, wissenschaftliche Assistentin,
wird im Rahmen ihrer Dissertation „Mezzanine Finanzierung von Genossenschaften“ die ge10
nossenschaftlichen Finanzierungsoptionen identifizieren und situationsbezogen bewerten.
Dabei werden insbesondere Zulässigkeit und Grenzen der mezzaninen Finanzierungsinstrumente für Genossenschaften geprüft.
Methode
Dem gesamten Forschungsprojekt liegt ein interdisziplinärer Ansatz zu Grunde: Ausgehend von der Stammdisziplin „Rechtswissenschaften“ wird der skizzierte Forschungsgegenstand auch unter den Blickwinkeln der Nachbardisziplinen Wirtschaftswissenschaften und
Sozialwissenschaften untersucht. Der Austausch mit ausländischen Instituten zum Thema Genossenschaften war gerade im UNO-Jahr der Genossenschaft 2012 besonders intensiv. Erste
Konzepte zur Rechtsvergleichung konnten dank dem wissenschaftlichen Austausch am Berliner, Nürnberger und Wiener Genossenschaftskongress erstellt werden. Auch im Jahr 2014 und
2015 konnte der Austausch mit ausländischen Instituten vertieft werden.
Stand
Während der Berichtsjahre 2011 und 2012 widmete sich das Forschungsprojekt primär
dem schweizerischen Recht. Die gesamte, seit 1880 existierende schweizerische Literatur
wurde zunächst gesammelt und durch die bestehende schweizerische Rechtsprechung zum
Genossenschaftswesen vervollständigt. Diese Quellen wurden gesichtet und die relevanten
Angaben zur Literatur und Rechtsprechung zum Genossenschafts- und Genossenschaftsverbandsrecht auf einer Arbeitsdatenbank gespeichert. Im Ergebnis liegen Literaturnachweise
von ungefähr 900 Veröffentlichungen bis zum Jahr 2012 vor. Die anschliessend durchgeführte Analyse der gesammelten Quellen bestätigte die Annahme, dass die bestehende Basisliteratur nicht aktuell ist oder auch dort, wo relativ neue Abhandlungen existieren, nur punktuelle
Aspekte zum Genossenschaftsrecht aufgreift.
Der erste Schritt, um diese Lücke im Rahmen einer umfassenden Kommentierung der einschlägigen obligationenrechtlichen Bestimmungen (Art. 828 – 926 OR) zu schliessen, stellte
einerseits die vertiefte Analyse der bestehenden Kommentierung zum Genossenschaftsrecht
dar. Andererseits wurde ein methodischer Ansatz sowie eine Disposition zum systematischen
Teil, der den ersten von drei geplanten Bändern darstellt, entwickelt. Auf dieser Basis wurde ein
detaillierter Projektplan für den ersten Band des Berner Kommentars zum Genossenschaftsrecht erarbeitet. Die Überarbeitungs- und Aktualisierungsarbeiten zu Band 1 sowie die damit
verbundenen Workshops wurden vorangetrieben.
Eine intensive Grundlagenforschung, welche der eigentlichen Überarbeitung und Aktualisierung des ersten Teils der Kommentierung dienen sollte, erwies sich als zwingend. Dabei
wurden vom Projektteam bestehend aus Prof. Dr. Peter Forstmoser, Prof. Dr. Franco Taisch, Dr.
iur. Tizian Troxler und dott.ssa giur. Ingrid D’Incà-Keller, MLaw grundlegende, aber auch weitgehend ungeklärte oder strittige rechtliche Fragen insbesondere zum Genossenschaftszweck,
zur Finanzierung und zur genossenschaftlichen Mindestmitgliederzahl aufgearbeitet, entsprechende Lösungsansätze dargelegt sowie eine systematisch-analytische Darstellung der
gesamten Thematik geschaffen. Die erworbenen Kenntnisse zum Genossenschafts- und Genossenschaftsverbandsrecht sind in verschiedene Publikationen, Referate und Veranstaltungen eingeflossen.
In der Zeitschrift zur Rechtsetzung und Praxis im Gesellschafts- und Handelsregisterrecht
wurde ein Aufsatz mit dem Thema „der Genossenschaftszweck - gestern und heute“ publiziert.
(FORSTMOSER/TAISCH/TROXLER/D‘INCÀ-KELLER, Der Genossenschaftszweck - gestern und heute, in: REPRAX 2/2012, S. 1 ff). Unter heutiger Perspektive sind keine zwingenden Gründe mehr
erkennbar, um an der historischen gesetzlichen Zweckbeschränkung festzuhalten. Die Genossenschaft kann als Rechtsform zur Verwirklichung idealtypischer Genossenschaftszwecke verwendet werden – und dies wird auch in Zukunft unverändert möglich sein. Gleichzeitig
besteht aber keine Notwendigkeit mehr, die Verwendung der Rechtsform der Genossenschaft
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auf die im 19. Jahrhundert entwickelten Selbsthilfegenossenschaften zu beschränken. Eine
weitgehende Öffnung im Sinne eines rechtlichen Nachvollzugs der Realität atypischer Genossenschaften erscheint angebracht. Ausgeschlossen bleiben lediglich Genossenschaften, deren hauptsächliches oder ausschliessliches Ziel es ist, Ertrag im Hinblick auf eine Dividendenausschüttung zu erwirtschaften.
Ein vom Bundesgericht gefällter Entscheid zur Mindestmitgliederzahl bei Genossenschaften (BGer 4A_729/2011) gab zudem Anlass zu einer kritischen Besprechung (TAISCH/TROXLER,
Mindestmitgliederzahl bei Genossenschaften, Besprechung des Urteils des BGer 4A_729/2011
vom 25. Mai, AJP 11/2012, S. 1646 ff). Das diskutierte Urteil erweist sich im Ergebnis als angemessen. Die Begründung des Bundesgerichtes überzeugt allerdings gleich in mehrfacher Hinsicht nicht: das eigentliche Kernproblem, die Pattsituation, wurde nicht näher beleuchtet, der
Schlussfolgerung beim Unterschreiten der Mindestzahl von sieben Mitgliedern stünden nur
das Ansetzen einer Nachfrist oder die Auflösung der Genossenschaft zur Verfügung, erscheint
verfehlt und der Entscheid enthält bezüglich der gemeinsamen Selbsthilfe ein unnötiges obiter dictum mit verfehlter potentieller Sprengkraft. Es bleibt zu hoffen, dass die Auflösung trotz
der anders lautenden Begründung des Bundesgerichts nicht alleine wegen des Unterschreitens der Mindestmitgliederzahl erfolgte und dass die Registerbehörden diesen Entscheid mit
Augenmass umsetzen werden.
Thematisch im Vordergrund standen schliesslich die Möglichkeiten und Grenzen der Eigenkapitalbeschaffung von Genossenschaften. Für Genossenschaften ist nur die Eigenkapitalbeschaffung durch die Thesaurierung von Gewinnen und deren Zuweisung zu den gesetzlichen
oder freien Reserven sowie durch die Emission von Anteilscheinen gesetzlich explizit geregelt. In der Literatur und Rechtsprechung finden sich denn auch überwiegend nur auf diese
beiden Möglichkeiten beschränkte Ausführungen zur Eigenmittelbeschaffung von Genossenschaften. Finanzierungsinstrumente sui generis werden in der genossenschaftlichen Literatur
weder grundlegend untersucht, noch bilden sie Gegenstand der greifbaren Rechtsprechung.
In der Lehre finden sich vereinzelt Untersuchungen zur analogen Anwendbarkeit der aktienrechtlichen Partizipations- und Genussscheine im Genossenschaftsrecht. Die Eigenkapitalbeschaffungsmöglichkeiten bei der Genossenschaft als einzige juristische Person des Obligationenrechts sind gesetzlich nicht abschliessend (enumerativ) geregelt. Es besteht in diesem
Bereich vielmehr eine Gesetzeslücke, die mit auf die Besonderheiten des Genossenschaftsrechts abgestimmten Finanzierungsinstrumenten sui generis geschlossen werden kann. Zu
denken ist dabei an Konstrukte, die den aktienrechtlichen Genuss- oder Partizipationsschein
nachbilden, aber nicht kopieren. Ein Urteil des Bundesgerichts (BGE 104 III 206) in Bezug auf
Partizipationsscheine (Urteil des BGer 4A_363/2013 vom 28. 4. 14) hat unterdessen die Ausgabe von Partizipationscheinen für Genossenschaften untersagt, was diese Finanzierungsmöglichkeiten für den Moment als Option für Genossenschaftsunternehmen ausschliesst. Eine Publikation des Projektteams setzt sich jedoch kritisch mit dem Urteil auseinander (vgl.
Publikation „Unzulässigkeit von Beteiligungsscheinen bei Genossenschaften“, in: Jusletter Juli 2015 (P. FORSTMOSER/F. TAISCH/T. TROXLER)).
Der systematische Teil des Berner Kommentars liegt mittlerweile in einer ersten Rohfassung vor. Für 2016 ist die Publikation des ersten Bandes geplant.
«Corporate Governance von Genossenschaftsunternehmen»
(Abgeschlossenes Projekt unter der Co-Leitung von Prof. Dr. F. Taisch, Prof. (FH) Dr. A.
Jungmeister und Dr. N. Fabrizio)
Das Ziel der Studie, die von den IG Genossenschaftsunternehmen in Auftrag gegeben wurde, ist es die spezifischen Anforderungen an eine moderne Corporate Governance für Genossenschaften in der Schweiz anhand von Gesetzen, bestehender Softlaw-Kodizes im In- und
12
Ausland sowie aktueller Anliegen aus der Praxis zu formulieren. Die Studie basiert auf einem interdisziplinären und multiplen Methodenansatz. Dabei werden ökonomische, statistische, historische und rechtliche Aspekte berücksichtigt. Nach einer Bestandsaufnahme und einer Befragung von Genossenschaftsunternehmen zum Thema weist die Studie darauf hin, dass der
Swiss Code of Best Practice nicht ohne Anpassungen auf Genossenschaftsunternehmen übernommen werden kann. Insbesondere sind folgende Herausforderungen proaktiv anzugehen:
•
•
•
•
•
Aussensicht (Ausgestaltung der Multistakeholder-Orientierung; ausserdem Motivation der Mitglieder zur Wahrnehmung ihrer Rechte);
Situative Dimension (inkl. genossenschaftliche DNA, die eine klar definierte Strategie erfordert);
Strategische Dimension (v.a. jeweilige Rollenverteilung zwischen den Organen, inklusive Aufgaben-, Kompetenz und Verwantwortlichkeitsverteilung);
Integrative Dimension (Zusammensetzung Verwaltung, inkl. Nachfolgeplanung, Unabhängigkeit);
Kontrolldimension (Entwicklung genossenschaftsspezifischer Anreizsysteme).
Besonderes Augenmerk gilt hierbei den Gruppenstrukturen in den Unternehmen, die in verschiedenen Dimensionen eine akzentuierte Bedeutung haben. Es wird gezeigt, dass Genossenschaftsunternehmen, die sich von kleineren, im Markt weniger exponierten und/oder vernetzten Unternehmen abheben, erhöhte Corporate Governance-Anforderungen erfüllen sollten.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die eigeninitiative Erarbeitung eines eigenen, am
schweizerischen Recht und den Realitäten ausgerichteten Corporate Governance-Standards
für Genossenschaftsunternehmen davor bewahren kann, Massstäbe vorgegeben zu bekommen. Zudem könnte er die genossenschaftliche Differenzierungsstrategie stärken.
Das Projekt hat 2014 gestartet und wurde Ende 2015 mit einem Forschungsbericht des Instituts abgeschlossen, der 2016 veröffentlicht werden wird.
«Empirische Untersuchung zu einer genossenschaftsspezifischen Corporate
Governance»
(Abgeschlossenes Projekt unter der Co-Leitung von Prof. (FH) Dr. A. Jungmeister
und Prof. Dr. F. Taisch unter Mitautorschaft von K. Müller)
Empirie zur Corporate Governance in der Schweiz gibt es kaum, wenn dann anekdotisch
und nicht statistisch repräsentativ für die rd. 10‘000 Genossenschaften in der Schweiz. Um
herauszufinden, wie Schweizer Genossenschaften zu einem eigenen Corporate GovernanceKodex stehen und welche Themen für diese von Bedeutung sind, hat das IFU | BLI der Universität Luzern eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Dieses Projekt reflektiert die Ergebnisse
dieser Befragung vor dem Hintergrund eines noch wenig entwickelten Bewusstseins für Corporate Governance bei Schweizer Genossenschaftsunternehmen.
Problemstellung
Der Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance der economiesuisse richtet sich
primär an schweizerische Publikumsgesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft.
Jedoch können ihm auch für „nicht kotierte, volkswirtschaftlich bedeutende Gesellschaften oder Organisationen (inkl. solche in anderer Rechtsform als der Aktiengesellschaft) […]
zweckmässige Leitideen“ entnommen werden. Genossenschaften haben viele spezifische Eigenheiten. Sie haben keine am Kapital gemessenen Aktionäre, sondern Genossenschafter mit
je einer Stimme pro Person, ein, neben den Genossenschaftern, auf verschiedene Anspruchsgruppen ausgerichtetes Geschäftsmodell, kein Mindestkapital, besondere Vorschriften zur Reservebildung und Gewinnverwendung, eine starke lokale Verankerung etc. Auf Grund dieser
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Prof. Dr. F. Taisch und Dr. N. Fabrizio gaben am 26. Oktober 2015 eine Einführung
in das Genossenschaftswesen in der Schweiz für eine Delegation der ICoopKOREA
aus Seoul.
IGA Tagung in Brixen am am 14. November 2014 zum Thema Lokale Verwurzelung und grenzenlose Informationstechnologie ein unternehmerisches Dilemma für Genossenschaften? Prof. (FH) Dr. A. Jungmeister (3.v.l.) mit Dr. Mag. Arnulf Perkounigg,
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KR Dipl.Ing. Hans Partl, VorstV Peter Erlebach, Dr. Andrea Karner, Dr. Gerd Keysberg, Mag. Klaus Goldmann, Bernhard Pompl, Dir.
Horst Amon.
fundamentalen Unterschiede zur Aktiengesellschaft gestaltet sich die analoge Anwendung
des Swiss Code of Best Practice schwierig. Deshalb ist es möglicherweise zielführend, eigene
Grundsätze zu entwickeln, welche die spezifischen Merkmalen einer Genossenschaft berücksichtigen. Um die diesbezüglichen Anforderungen der schweizerischen Genossenschaftspraxis zu erkennen, hat das IFU | BLI der Universität Luzern eine schweizweite repräsentative Umfrage unter den inländischen Genossenschaften durchgeführt.
Vorgehen/Methodik
Im Rahmen einer Zufallsauswahl (repräsentatives Sample aus einer Gesamtheit von 9‘688
(2012) Genossenschaften schweizweit) wurden 1‘600 Genossenschaften zur Notwendigkeit
eines eigenen Corporate Governance Kodex für Schweizer Genossenschaftsunternehmen befragt. Es wurden zwei Nachfassaktionen unternommen. Der Rücklauf betrug insgesamt 102
Bögen, was einer Rücklaufquote von 6.38% entspricht. Damit konnten repräsentative Aussagen mit einem Konfidenzintervall von 95% erreicht werden.
Forschungsfragen
Im Projekt wurden folgende Forschungsfragen untersucht:
• Wie stehen Schweizer Genossenschaftsunternehmen einem eigenen Corporate Governance Kodex für Genossenschaften gegenüber? Braucht es einen solchen?
• Generiert ein solcher Kodex überhaupt einen Nutzen? Wenn ja, welchen?
• Macht es Sinn, dass ein neuer Corporate Governance Kodex für alle Genossenschaften gleich gilt oder muss hinsichtlich der Unternehmensgrösse unterschieden werden?
• Soll ein solcher Kodex zwingend oder freiwilliger Natur sein? Soll von Bestimmungen
eines solchen Kodex nach dem „comply or explain“ Prinzip abgewichen werden können?
Ergebnisse
Die Untersuchung zeigt, dass das Bewusstsein für und die Bedeutung von Corporate Governance für Genossenschaften in der Schweiz noch entwicklungsfähig ist. Die zügige Einführung eines eigenen Corporate Governance Kodex für Schweizer Genossenschaften dürfte einerseits längere Zeit in Anspruch nehmen, andererseits wird die verstärkte Beschäftigung
der Gesellschaft mit Themen guter Governance von Unternehmen nicht abnehmen, mit jedem
Skandal zunehmen und die Frage nach der Governance auch von genossenschaftlich strukturierten Unternehmen, mit oder ohne genossenschaftliche Skandale, immer lauter stellen. Ein
beherztes Angehen der Corporate Governance Thematik in Anbetracht dieser divergierenden
Zeitschienen kann weiter gesetzlicher Regulierung und dem „Copy-Paste-Aktienrecht“ Reflex
entgegenwirken. Klar zeigt sich in der Umfrage aber auch, dass zwischen kleinen und grossen Genossenschaften differenziert werden muss. Die überwiegende Mehrzahl der Genossenschaften hat unter zehn Mitarbeiter, d.h. es sind vorwiegend kleine Unternehmungen. Fehlentwicklungen im Bereich der Corporate Governance haben bei kleinen Genossenschaften
volkswirtschaftlich gesehen eher geringere Auswirkungen als bei Grossgenossenschaften. So
zeigt sich Entwicklungspotential bei den grossen Genossenschaften, die von der Marktstellung her mit grossen Aktiengesellschaften vergleichbar sind. Dabei kommt u.a. den Aspekten
Organisation und Kompetenzen der Mitgliederversammlung, Rechte und Pflichten der Genossenschafter, Organisation und Kompetenzen der Delegiertenversammlung, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Verwaltung und Geschäftsleitung, Entschädigung
der Verwaltung und Geschäftsleitung sowie der Zusammensetzung der Verwaltung und Geschäftsleitung besondere Bedeutung zu.
Praxisrelevanz
Da das Bewusstsein für die Relevanz einer guten Corporate Governance bei Genossenschaften noch nicht weit verbreitet ist, eine gute Governance aber hohen Nutzen für die Unternehmen generieren kann (Stärkung des Vertrauens potenzieller Mitglieder, Geschäftspartner
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und weiterer Interessenten, Stärkung des „Wir-Gefühls“ als Mitwirkender in der Genossenschaft und Verhinderung von Machtmissbrauch im Unternehmen), drängt sich hier für die
Industriepraxis Motivation und Ausbildung hinsichtlich einer guten kooperativen Corporate
Governance für die Exekutive (Kader, Geschäftsleitung und Verwaltung) von Genossenschaften auf. Dabei dürfte es wichtig sein, auf die möglichen Risiken und Folgen einer fehlenden
Corporate Governance hinzuweisen. Aber auch die strategische Nutzung der Chancen und die
Kommunikation von Corporate Governance Prinzipien im kooperativen Kontext sollte erläutert
werden.
Das Projekt wurde im November mit einem Forschungsartikel für die ZfgG abgeschlossen,
der Fachartikel erscheint dort 2016. Die Ergebnisse der Umfrage flossen zudem auch in die
grosse Studie „Corporate Governance von Genossenschaftsunternehmen“ ein (vgl. dort).
«Fit & Proper Requirements for Members of the Board of Co-operative Banks»
(Abgeschlossenes Projekt unter der Co-Leitung von Prof. Dr. Taisch und Prof. (FH) Dr.
A. Jungmeister sowie Mitautorschaft A. Gmünder, MLaw, siehe auch unter Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung und Kompetenzzentrum
Finanzmärkte)
In Zusammenarbeit mit der EACB (European Association of Cooperative Banks) in Brüssel wurde eine wissenschaftliche Untersuchung zu „Fit & Proper“-Regeln für Unternehmensleitungsmitglieder durchgeführt. Mitgliederbanken aus 11 Ländern wurden mittels Fragebogen
in Bezug auf Best Practice hinsichtlich die Compliance mit Normen der Regulierungsbehörden
und Ausbildungsstandards ihrer obersten Kader hin befragt und die Ergebnisse einer vertieften Analyse zugeführt. Die Studie beinhaltete ein für die EACB repräsentatives Sample (Sketch
Verfahren), das 80% der Bilanzsumme der in der EACB repräsentierten Banken umfasst. Die
EACB Banken mit 4‘200 lokalen Banken und 68’000 Filialen bedienen 205 Millionen Kunden
und 78 Millionen Mitglieder, beschäftigen 860‘000 Mitarbeitende und machen rd. 20% des
Marktanteils im Europäischen Bankenmarkt aus.
Dissertationen im Detail
«Mezzanine Finanzierung von Genossenschaften»
(Laufendes Projekt, dott.ssa giur. I. D’Incà-Keller, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch,
siehe auch unter Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung
und Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Die Umsetzung von Wachstumsstrategien sowie Restrukturierungen und Sanierungen erfordern einen hohen Grad an Selbstfinanzierung. Ohne ein erweitertes Finanzierungsinstrumentarium stösst die genossenschaftliche Finanzierung in vielen Fällen an ihre Grenzen. Die
Arbeit will die Problematik erörtern und neue Wege der Kapitalbeschaffung identifizieren sowie
situationsbezogen bewerten. Dabei werden insbesondere Zulässigkeit und Grenzen der mezzaninen Finanzierungsoptionen für Genossenschaften geprüft.
«Die Genossenschaftsbank in der Corporate Governance»
(Laufendes Projekt, T. Schwyter, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung und Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Organisationsform der genossenschaftlich
organisierten Banken besonders dazu geeignet ist, den Anforderungen eines soliden, wettbewerbsorientierten sowie nachhaltigen Systems zu entsprechen. Insbesondere wird der Frage
16
AGI Nachwuchswissenschaftlertagung, Rastede 11. April 2015,
Bild oben Vortrag von P. Schott und Bild unten Vortrag von T. Ruppel.
Jahresbericht 2015
17
nachgegangen, ob sich das Modell der Genossenschaftsbank als ein brauchbares Gefäss für
eine gute Corporate Governance eignet.
Executive Education
Die Entwicklung einer interdisziplinären Ausbildung (Betriebswirtschaft und Recht) für Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitung von Genossenschaftsunternehmen wurde in
der Form eines Zertifikatskurses „CAS Unternehmensführung und Recht für Verwaltungsräte“
abgeschlossen und ausgeschrieben, die Durchführung des Kurses ist für 2016 vorgesehen.
Dienstleistungen
•
Wissenschaftliche Begleitung bei Neugründung und Umwandlungen von Genossenschaften
•
Wissenschaftliche Begleitung zur Corporate Governance von Genossenschaften
•
Wissenschaftliche Begleitung zur Finanzierung von Genossenschaften
•
Wissenschaftliche Begleitung zur strategischen Neuausrichtung von Genossenschaften
•
Wissenschaftliche Begleitung bei Anwendung/Bewertung genossenschaftlicher Prinzipien (IRU/DNA, ICA)
•
Aufbereitung von strukturellen Daten zu Genossenschaften in der Schweiz für ausgewählte Unternehmen
•
Wissenschaftliche Bewertung von Mitgliedern, Beteiligungsmanagement und Anteilsscheinmanagement für Genossenschaften
•
Wissenschaftliche Begleitung bei Statutenänderungen bei Genossenschaften
Publikationen, wissenschaftliche Konferenzen sowie Konferenzpapiere
•
Genossenschaftliche Werte in der öffentlichen Wahrnehmung – Empirische Ergebnisse
aus Österreich und der Schweiz, in: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen
(ZfgG), ZfgG 65,4, S. 279-299, Stuttgart 2016 (RÖSSL/JUNGMEISTER/TAISCH)
•
Genossenschaften im Wettbewerb – bemerkenswertes Potential in der heutigen globalen
Wirtschaft, in: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (ZfgG), ZfgG 65,2, S.
73-74, Stuttgart 2015 (TAISCH)
•
Clicks or Bricks? – Herausforderung genossenschaftliches Beziehungsbanking, Gedanken zum Strukturwandel von Genossenschaftsbanken anhand empirischer Daten aus der
Schweiz, in: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (ZfgG), ZfgG 65,1, S. 2340, Stuttgart 2015 (JUNGMEISTER/TAISCH/SCHMID) (siehe auch unter Kompetenzzentrum
Finanzmärkte)
•
The ICA Blueprint – a strategy for multiplaying the co-operative model? in: MÖLLS/MÜNKNER (Hrsg.), ICA Blueprint for a Co-operative Decade – a Critical Anaylsis, Marburg Colloquium 2013, Band 117, S. 71-82, Baden-Baden 2015 (TAISCH/JUNGMEISTER/D‘INCÀ-KELLER)
•
Clicks or Bricks – Die Facebook Herausforderung, in: Lokale Verwurzelung und grenzenlose Informationstechnologie – ein unternehmerisches Dilemma für Genossenschaften?,
Band 18, S. 13-25, Brixen/Südtirol 2015 (JUNGMEISTER) (siehe auch unter Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
•
Die Genossenschaft als Nachfolgemodell bei Klein- und Mittelunternehmungen in der
Schweiz. Vortrag im Rahmen des Expertengesprächs „Unternehmensnachfolge und Produktivgenossenschaften“ an der Universität Erlangen-Nürnberg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Nürnberg, 20.03.2015 (JUNGMEISTER)
18
•
Quo vadis genossenschaftliche Governance in der Schweiz. Vortrag im Rahmen der XX.
Nachwuchswissenschaftler-Tagung der AGI, Rastede, 09.04.2015 (SCHOTT)
•
Netzwerkartige Verbindungen. Vortrag im Rahmen der XX. Nachwuchswissenschaftler-Tagung der AGI, Rastede, 10.04.2015 (RUPPEL)
•
How the Cooperative Movement Contributes to a Balanced Economy? Round table im Rahmen The International Economic Forum of the Americas „Shaping a New Era of Prosperity“, Montreal, 08.06.2015 (TAISCH) (siehe auch unter Kompetenzzentrum Finanzmärke)
•
Der genossenschaftliche Förderauftrag im Wandel der Zeit. Vortrag im Rahmen der 19. IGATagung, Innsbruck, 06.11.2015 (FABRIZIO)
•
Vorschau auf die Internationale Genossenschaftswissenschaftliche Tagung 2016 in Luzern. Vortrag im Rahmen Kooperative Governance - eine skizzenhafte Annäherung der Universität Wien, Wien, 16.11.2015 (TAISCH/JUNGMEISTER)
Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Politik und Gesellschaft
•
Genossenschaften in der digitalen Gesellschaft, in: cooperativ, 1/2015, S. 40-41 (JUNGMEISTER)
•
Haben Unternehmen gelernt? Vortrag bei Rotary Club Bad Scuol-Tarasp-Vulpera, Scuol,
04.02.2015 (TAISCH)
•
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht),
03.2015 (TAISCH/FABRIZIO)
•
Viel ungenütztes Potenzial, in: Raiffeisenzeitung AT, Nr. 32-33, 06.08.2015, S. 5 (JUNGMEISTER)
•
ICOOP KOREA, Seoul, Südkorea: Einführung Genossenschaften in der Schweiz. Universität
Luzern, Luzern, 26.10.2015 (TAISCH/FABRIZIO)
•
Mitglied Vorstand Arbeitsgemeinschaft Genossenschaftswissenschaftlicher Institute
(AGI), Berlin (TAISCH)
•
Mitglied Vorstand Internationales Institut für Genossenschaftsforschung im Alpenraum
(IGA), Innsbruck (TAISCH)
•
Vorsitzender der Governance Task Force Fit & Proper Requirements for Members of the
Board of Co-operative Banks der European Association of Cooperative Banks (EACB), Brüssel (TAISCH)
Outlook 2016
Im Jahre 2016 werden die Vorbereitung und Durchführung der Internationalen Genossenschaftskonferenz IGT 2016 unter dem Thema „Identität und Wachstum von Genossenschaftsunternehmen“ zentral. Steuerungsausschuss und OK haben die Arbeit Ende 2015 bereits aufgenommen. Ebenso im Mittelpunkt wird weiterhin die intensive Forschungsarbeit stehen.
Weitere Schritte in der Executive Education (Kurse für Verwaltungsräte von Genossenschaften) sind geplant.
Jahresbericht 2015
19
Kompetenzzentrum
Gesundheitsunternehmen
Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist eine der grossen Wachstumsbranchen und hat
auch 2015 unverändert Bedarf an Forschung und Weiterbildung gezeigt. Die Universität Luzern
mit diversen Lehrstühlen bzw. Ausbildungsprogrammen im Gesundheitsrecht sowie Health
Policy und Medizinethik hat bereits eine gute Basis für entsprechende Forschung und Weiterbildungsangebote, so dass das IFU I BLI mit seiner Ausrichtung auf Unternehmens- und Governancegestaltung hier in Zusammenarbeit mit den anderen Lehrstühlen der Universität Luzern
ein starkes und fachlich hochstehendes Kompetenzzentrum für Gesundheitsunternehmen bildet. 2015 konnte das Angebot seitens IFU I BLI insbesondere im Bereich Executive Education
ausgebaut und die Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Luzern und St. Gallen vertieft
werden.
Gesundheitsunternehmen sind namentlich Spitäler, Spitex, Heime, Gesundheitsdienstleister, Arztpraxen, Pharmaunternehmen und Krankenkassen. Dieser Bereich gehört zu den grössten und am schnellsten wachsenden Industriesektoren in der Schweiz. Das Gesundheitswesen
ist eine regulierte Industrie; es steht im Spannungsfeld von Regulierung und marktwirtschaftlichen Grundsätzen, d.h. insbesondere von Politik, Medizin, Pharmazie, Betriebswirtschaft und
Recht. Zentralisierung, Spezialisierung, neue Businessmodelle, Unternehmenszusammenschlüsse sowie überregionale Kooperationen beschleunigen den Strukturwandel bei Gesundheitsunternhmen und werfen damit rechtliche, medizinethische, betriebswirtschaftliche und
politikwissenschaftliche Fragen auf.
Forschung
Im Jahre 2015 standen Ethik und Recht, Big Data, Fragen der Spitalfinanzierung sowie personalisierte Medizin im Mittelpunkt. Dabei haben sich klare Themen für die weitere Forschungsarbeiten herausgebildet. Das Kompetenzzentrum wird sich in den kommenden Jahren entsprechend vor allem mit folgenden Forschungsschwerpunkten befassen:
•
Unternehmensführung im Spannungsfeld Medizin, Politik, Ethik und Recht
•
Handlungsfelder betreffend rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen für
Gesundheitsunternehmen
•
Risikomanagement von Gesundheitsunternehmen
•
Digitalisierung, Sammlung und Auswertung von Gesundheits- und Fitnessdaten
•
Corporate Governance und Führungsstrukturen in Gesundheitsunternehmen
•
Finanzierung und Finanzplanung von Gesundheitsunternehmen
•
Strukturveränderungen von Gesundheitsunternehmen
20
Kaderärzte des Kantonsspitals St. Gallen in der Karthause Ittingen in der Ausbildung durch IFU IBLI
Jahresbericht 2015
21
Prof. Dr. A. Loretan und Prof. (FH) Dr. A.Jungmeister an der Seconda Università degli Studi di Napoli an einem
Doctoral Workshop in Law and Culture, Napoli 29./30. Mai 2015.
Dissertationen im Detail
«Moderne Unternehmensfinanzierung, mit Fokus auf moderne Spitalfinanzierung»
(Laufendes Projekt, D. Steiger, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Verwaltungsunternehmen und Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
In dieser Dissertation sollen, ausgehend von der steigenden Nachfrage im Gesundheitswesen und den begrenzten Chancen der momentanen Spitalfinanzierung, neue Möglichkeiten der Spitalfinanzierung analysiert und auf ihre rechtliche Zulässigkeit sowie Umsetzbarkeit überprüft werden. Dazu wird zunächst generell auf die Möglichkeiten einer diversifizierten
Finanzplanung sowie einer modernen Unternehmensfinanzierung eingegangen. Danach werden die Entstehungsgeschichte und die Ausgestaltung der aktuellen Spitalfinanzierung in der
Schweiz (und besonders im Kanton Luzern) dargelegt sowie deren Grenzen und Problemfelder aufgezeigt. Im Schwerpunkt der Arbeit werden schliesslich alternative Möglichkeiten der
Spitalfinanzierung erörtert, indem eine Chancen- und Risikoanalyse sowie eine Prüfung der
rechtlichen Zulässigkeit und Umsetzbarkeit erfolgt.
Aus- und Weiterbildung
Master
Gesundheitsrecht (Prof. Dr. B. Rütsche), Universität Luzern
Das Gesundheitsrecht behandelt Rechtsfragen im Umfeld des Gesundheitsschutzes, der
Gesundheitsvorsorge sowie der Krankheitsbehandlung und Pflege. Studierende, die im Gesundheitsbereich (Spitäler, öffentliche Verwaltung, Advokatur, Berufsverbände, Krankenversicherungen, Pharmaunternehmen) tätig sein möchten, werden in den juristischen Umgang mit
Fragen rund um das Gesundheitswesen eingeführt. Exkurse in andere Wissensgebiete (z.B.
Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik, Bioethik) vertiefen das Verständnis und ermöglichen den interdisziplinären Dialog.
Executive Education
CAS Recht, Unternehmensführung und Leadership im Gesundheitswesen (RULG)
Seit 2014 wird eine mehrtägige interdisziplinäre Ausbildung (Medizin, Ethik, Betriebswirtschaft, Recht) für Chefärzte und Kader des Kantonsspitals St. Gallen durchgeführt, dieser Kurs
wurde auch 2015 durchgeführt und ist für 2016 in Vorbereitung. Der CAS RULG wurde in Zusammenarbeit mit dem Luzerner Kantonsspital (LUKS) entwickelt und wird von einem interdisziplinärem Team unter Führung von Prof. Dr. Taisch (IFU I BLI Universität Luzern) und Dr. Guido
Schüpfer (LUKS) geleitet. Die operative Verantwortung für die Durchführung übernehmen Dr.
André Baumgart (LUKS) und Prof. FH Dr. Alexander Jungmeister (IFU I BLI Universität Luzern).
Der CAS gibt Antworten auf neue Herausforderungen im Gesundheitswesen mit einen interdisziplinären Ansatz. Die Markt- und Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen verändern sich
heute mit zunehmender Geschwindigkeit. Patientenbedürfnisse, Technologien, Fortschritt in
der Medizin sowie rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen von weiteren Stakeholdern ändern sich rasch, betriebswirtschaftliche Grundlagen in der Führung von Unternehmen
im Gesundheitswesen werden zudem immer wichtiger.
Um diesen Herausforderungen gezielt zu begegnen, wurde der CAS im Themenfeld „Recht,
Unternehmensführung und Leadership im Gesundheitswesen“ lanciert, um rechtliche und
volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen mit grundlegendem Management-Wissen im Gesundheitswesen zu vermitteln. Die so erlangten Kenntnisse für das Management von Spitä-
22
lern und anderen Institutionen des Gesundheitswesens erlauben es, höhere Kaderfunktionen
im Gesundheitswesen zu besetzen.
Der Kurs hat folgende Ziele:
• Verantwortung: Leitbild ist eine strategisch denkende, unternehmerisch und gesellschaftlich verantwortungsvoll handelnde Führungspersönlichkeit, die komplexe, integrierte Problemstellungen interdisziplinär und integrativ lösen kann.
• Wissen: Vermitteln fundierter interdisziplinärer Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitssystems und seiner Determinanten.
• Ganzheitliche Befähigung: des Kaderpersonals - insbesondere ärztlich-medizinische
Kader - zur Wahrnehmung von an-spruchsvollen Führungsaufgaben und zur proaktiven Steuerung eines Abteilung, Klinik oder anderen Unternehmensbereichs.
• Nachhaltige Verankerung: Durch Integration in die Karriereplanung und direkte Integration in den Managementalltag sowie mit Instrumenten der eigenen Organisation.
Der Lehrgang richtet sich an leitende Ärzte und Führungskräfte im Gesundheitswesen,
die beruflich mit Führungsfragen an der Schnittstelle von Management, Recht und Medizin im
Gesundheitswesen konfrontiert sind. Vorausgesetzt wird in der Regel ein abgeschlossenes
Studium (Bachelor- oder Masterstufe) an einer Universität.
Weiter ist ein CAS mit dem Kantonsspital St. Gallen für 2016 in Planung.
Managementmodul am Kantonsspital St. Gallen – Fokus Kaderärtze (KSSG)
Das KSSG wurde in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital St. Gallen realisiert. Die Ausbildung soll die strategischen Ziele des KSSG unterstützen. Insbesondere dabei:
•
•
•
•
•
•
•
Orientierung an der Leistungserbringung im Kernprozess
Leistungsdifferenzierung durch Qualitätsführerschaft interdisziplinär und interprofessionell
Steuerung der unternehmensrelevanten Ressourcen
Personal gewinnen und halten
Plattform bilden für die Vernetzung untereinander
Integration der Kaderärzte ins Management
Beiträge zu einer optimalen Führungskultur liefern
Bei der Durchführung des Managementmoduls 2016 soll das Angebot auf andere Kaderpersonen z.B. Pflege ausgeweitet werden um den interdisziplinären Fokus zu schärfen.
Dienstleistungen
•
Wissenschaftliche Begleitung bei Neugründungen von Gesundheitsunternehmen
•
Wissenschaftliche Begleitung zum Thema Big Data und Digitalisierung, Sammlung, Aufbewahrung, Kommunikation und Nutzbarmachung von Gesundheits- und Fitnessdaten
Publikationen, wissenschaftliche Konferenzen und Konferenzpapiere
•
Diskriminierungsgefahren in der Gesundheitsversorgung. Einleitende Bemerkungen, in:
TSCHENTSCHER/LEHNER/MAHLMANN/KÜHLER (Hrsg.), Soziale Gerechtigkeit heute, ARSPBeiheft Nr. 141, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2015, S. 113-115 (RÜTSCHE)
•
Leitung und Einführungsreferat an der Tagung „Spitalwettbewerb und Koordination der
Spitalplanungen“, Weiterbildung Recht, Universität Luzern, 25.06.2015 (RÜTSCHE)
Jahresbericht 2015
23
•
Ergebnisse empirische Studie ‚Entscheidungen am Lebensende‘ – institutioneller Teil. Referat an der Tagung „Selbst- und Fremdbestimmung am Lebensende – Wer entscheidet
über das Sterben?“, Universität Luzern, Hotel Schweizerhof Luzern, 24.09.2015 (RÜTSCHE)
•
Was bedeutet die Limitation aus rechtlicher Sicht. Referat am Symposium Hochwirksame
HCV-Medikamente – Sinn oder Unsinn einer Limitatio: Ethik versus Kosten, Universitätsspital Zürich, 03.09.2015 (RÜTSCHE)
•
Ethikkommissionen im Rahmen der neuen Gesetzgebung in der Schweiz. Inputreferat am
Kolloquium „Ethikkommissionen in der medizinischen Forschung“, Theologische Fakultät
der Universität Luzern, Institut für Sozialethik, 30./31.10.2015 (RÜTSCHE)
Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Politik und Gesellschaft
•
Mitglied der Nationalen Ethikkomission (NEK), Bern (RÜTSCHE)
•
Mitglied von expertsanté (RÜTSCHE)
Outlook 2016
Die Durchführung und Weiterentwicklung des überaus erfolgreichen CAS Unternehmensführung, Recht und Leadership im Gesundheitswesen in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Luzern (LUKS) sowie diverser weiterer Ausbildungsmodule zu Unternehmensführung
und Recht im Gesundheitswesen für verschiedene Spitäler stehen auch 2016 im Mittelpunkt.
Daneben wird die Konzeption des Kompetenzzentrums Gesundheitsunternehmen und
seiner Dienstleistungen weiter vorangetrieben und insbesondere die Forschung akzentuiert.
24
Impressionen aus den CAS Programmen mit den Kantonspitälern Luzern und St. Gallen
Waldfondue mit Kaderärzten aus St. Gallen in der Karthause Ittingen
Gruppenmarbeit im CAS RULG, Flughafen Zürich, 05. Dezember 2015
Teilnehmer des Moduls Prozessmanagement (CAS RULG) am Flughafen Zürich , 04. Dezember 2015
Jahresbericht 2015
25
Kompetenzzentrum
Verwaltungsunternehmen
Der Begriff „Verwaltungsunternehmen“ ist nicht klar definiert. Unter anderem ist es in den
kommenden Jahren die Aufgabe des Kompetenzzentrums, diesen Begriff klar zu umschreiben
und mit Inhalten in Form von Lehre, Weiterbildungsveranstaltungen und Forschung zu füllen.
„Verwaltungsunternehmen“ ist als betriebswirtschaftliche Umschreibung eines Teils der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise sogenannter „Betriebe mit eigener Rechnung“ oder verwaltungsnaher Betriebe und nicht etwa als neue Rechtsform zu verstehen. Organisationen,
die am ehesten mit dem Begriff „Verwaltungsunternehmen“ bezeichnet werden können, finden sich im Bereich der Bereitstellung und des Betriebs von öffentlicher Infrastruktur, des öffentlichen Verkehrs, der Versorgung, der Entsorgung, aber allenfalls auch des Gesundheitswesens, der Eingriffsverwaltung und von Schutz- und Rettungsorganisationen.
Verwaltungsunternehmen ist eigen, dass sie interdisziplinäre Fragestellungen aufwerfen. Dazu gehören insbesondere Themen des Rechts, der Betriebswirtschaft, der Politikwissenschaft, aber auch der Technik und weiterer fachspezifischer Disziplinen. Fragen des Public
Management können ebenso Teil der Diskussion sein. Verwaltungsunternehmen sind an den
Schnittstellen zwischen (teilweiser) unternehmerischer Tätigkeit, Verwaltung und Politik anzusiedeln, ohne dass sie dabei zwingend Teil der Verwaltung sein müssen.
In den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt des Kompetenzzentrums Verwaltungsunternehmen stark auf dem Bereich Gesundheitswesen. Für die kommenden Jahre ist vorgesehen, den Forschungs- und Tätigkeitsbereich des Kompetenzzentrums auf weitere Bereiche
im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs öffentlicher Infrastruktur sowie bspw. der Verund Entsorgung zu erweitern.
Neue Leitung
Nadja Germann
Dr. rer. publ. et lic. oec. HSG
Dr. Nadja Germann hat an der Universität St.Gallen studiert und ihre Studien in Wirtschaftswissenschaften und in Staatswissenschaften abgeschlossen. Als promovierte Staatswissenschaftlerin war sie rund zehn Jahre in der Verwaltung (Kanton Tessin, Stadt St.Gallen) tätig.
Dort hat sie verschiedene interne Weiterbildungsorganisationen geleitet und war im Bereich
der verwaltungsspezifischen Unternehmensentwicklung tätig. Unter anderem hat sie ein grösseres Verwaltungsreformprojekt geleitet sowie zahlreiche Strategieentwicklungs- und Prozessmanagementprojekte von verwaltungseigenen und verwaltungsnahen Betrieben betreut.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Verwaltung hat sich Nadja Germann auf Themen der Versorgung, der Entsorgung und des Recyclings spezialisiert. Nach ihrem Wechsel an die Universität war sie zuerst als Leiterin des Competence Centers Energy Management an der Universität
26
St.Gallen tätig. Dort ist sie weiterhin Lehrbeauftragte und bringt den Studierenden die strategische Führung von Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Energiewende näher.
Seit Mitte Dezember 2015 leitet sie an der Universität Luzern das Kompetenzzentrum Verwaltungsunternehmen und ist zudem in der Funktion einer Geschäftsleiterin am Center for
Law and Sustainability tätig. Zu ihren besonderen Interessen gehören Energieforschungsthemen mit Bezug zu alpinen Regionen. Diese Themen bearbeitet sie im Rahmen verschiedener
Projekte in Zusammenarbeit mit Gebirgskantonen und –gemeinden. Das IFU I BLI freut sich
über die fachliche Verstärkung und die thematische Erweiterung, die Dr. Germann mitbringt.
Forschung
Im Jahre 2015 stand die Forschung im Bereich Spitalfinanzierung im Vordergrund und es
haben sich zentrale Forschungsthemen bestätigt. Das Kompetenzzentrum wird sich in den
kommenden Jahren mit den folgenden Forschungsschwerpunkten befassen:
•
Unternehmensführung im Spannungsfeld Verwaltungsunternehmen, Politik und Recht
•
Handlungsfelder betreffend rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen für Verwaltungsunternehmen
•
Corporate Governance und Führungsstrukturen in Verwaltungsunternehmen
•
Risikomanagement von Verwaltungsunternehmen
•
Finanzierung und Finanzplanung von Verwaltungsunternehmen
•
Strukturveränderungen von Verwaltungsunternehmen
Dissertationen im Detail
«Moderne Unternehmensfinanzierung, mit Fokus auf moderner Spitalfinanzierung»
(Laufendes Projekt, D. Steiger, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Gesundheitsunternehmen und Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
In dieser Dissertation sollen, ausgehend von der steigenden Nachfrage im Gesundheitswesen und den begrenzten Chancen der momentanen Spitalfinanzierung, neue Möglichkeiten der Spitalfinanzierung analysiert und auf ihre rechtliche Zulässigkeit sowie Umsetzbarkeit überprüft werden. Dazu wird zunächst generell auf die Möglichkeiten einer diversifizierten
Finanzplanung sowie einer modernen Unternehmensfinanzierung eingegangen. Danach werden die Entstehungsgeschichte und die Ausgestaltung der aktuellen Spitalfinanzierung in der
Schweiz (und besonders im Kanton Luzern) dargelegt sowie deren Grenzen und Problemfelder aufgezeigt. Im Schwerpunkt der Arbeit werden schliesslich alternative Möglichkeiten der
Spitalfinanzierung erörtert, indem eine Chancen- und Risikoanalyse sowie eine Prüfung der
rechtlichen Zulässigkeit und Umsetzbarkeit erfolgt.
Aus- und Weiterbildung
Master
Verwaltungsrecht II (Prof. Dr. B. Rütsche), Universität Luzern
Die Lehrveranstaltung behandelt folgende Themenkreise:
•
Verwaltungsmittel: öffentliche Abgaben/öffentliche Sachen/öffentliche Beschaffungen
•
Verwaltungsrechtliche Regulierung: Regulierungsinstrumente wie Monopole, Konzessionen, Bewilligungen, Subventionen etc.
Jahresbericht 2015
27
•
Vollzug von Verwaltungsrecht: Aufsichtsinstrumente, Verwaltungsmassnahmen, Verwaltungssanktionen
•
Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln: Primärer Rechtsschutz (Rechtsmittelverfahren), Staatshaftung, Haftung für rechtmässiges Handeln (Enteignungen)
Executive Education
Im Berichtsjahr hat sich der konkrete Bedarf an Ausbildung - bedingt durch die Finanzknappheit an öffentlichen Mitteln im Nachgang zur Finanzkrise - noch nicht wieder erholt, aber
wir sind zuversichtlich, dass die Situation sich in den nächsten Jahren wieder normalisiert.
2015 wurde eine mehrtägige interdisziplinäre Ausbildung (Medizin, Ethik, Betriebswirtschaft, Recht) für Chefärzte und Kader des Kantonsspitals St. Gallen durchgeführt, die auch
2016 weitergeführt wird. Daneben wird für das Kantonsspital Luzern ein CAS für 2016 in Recht,
Unternehmensführung und Leadership angeboten. (siehe auch unter Kompetenzzentrum Gesundheitsunternehmen).
Publikationen, wissenschaftliche Konferenzen sowie Konferenzpapiere
•
Öffentliches Verfahrensrecht, 2. Aufl., Zürich/St. Gallen 2015 (KIENER/RÜTSCHE/KUHN)
•
Insolvenzordnung für öffentlich-rechtliche Körperschaften, in: Föderalismus und Subsidiarität, Walter Eucken Institut, im Erscheinen 2015 (SCHALTEGGER/WINISTÖRFER)
•
Fiscal Adjustments and the Probability of Sovereign Default, in: Kyklos Band 68(1), S. 81110, Basel 2015 (SCHALTEGGER/WEDER) (siehe auch unter Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Politik und Gesellschaft
•
Unternehmenssteuerreform III: Geld aus Bern bleibt in den Kantonen kleben, Volkswirtschaft 88, 37 Europäische Fiskalunion? Erfahrungen aus der Schweizer Bundesstaatsgründung von 1848, in: WiSt 44, S. 630-634 (SCHALTEGGER/STUDER)
•
Ein Ausweg aus der Schuldenkrise, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ vom 13.07.2015
(SCHALTEGGER/WINISTÖRFER) (siehe auch unter Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
•
Unternehmenssteuerreform III nicht mit Kantonsanteil finanzieren, in: Neue Zürcher Zeitung NZZ vom 18.06.2015, Langversion in Ökonomenstimme, 19.06.2015 (SCHALTEGGER)
(siehe auch unter Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Outlook 2016
Für das Jahr 2016 ist eine Intensivierung der Forschungsarbeit im Bereich Verwaltungsunternehmen geplant. Auf der Grundlage einer Bedürfnisanalyse mit zwei Städten wird eine
trans- und interdisziplinäre Ausbildung (Staatswissenschaft, Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft, Politikwissenschaft) für Kader von Verwaltungsunternehmen ins Auge gefasst, zudem sind verschiedene Weiterbildungsformate im Bereich Recht und Energie bzw. Recht und
Entsorgung geplant.
Durch die Anstellung von Frau Dr. N. Germann konnte eine Expertin für das Kompetenzzentrum Verwaltungsunternehmen gewonnen werden.
28
Kompetenzzentrum Unternehmensund Governancegestaltung
Das Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung befasst sich transund interdisziplinär mit der Entwicklung und der Führung von Unternehmen. Dabei steht insbesondere das Zusammenspiel von betriebswirtschaftlichen und rechtlich-regulatorischen
Elementen im Mittelpunkt. Das Kompetenzzentrum beschränkt sich auf keine Formen unternehmerischer Aktivität, hat seinen Schwerpunkt aber auf Unternehmen mit personenbezogener Ausrichtung gelegt.
Familienunternehmen jeder Grösse und KMU sind regelmässig durch eine personenbezogene Ausrichtung geprägt und beiden kommt in der Schweiz ausserordentliche Bedeutung
zu. Grosse Herausforderungen stellen die Bereiche Internationalisierung, Währungskursdifferenzen, Innovation, Wachstum, Digitalisierung, spezifische Gestaltung der Unternehmensführung, adäquate Familiengovernance, optimale gesellschafts- und steuerrechtliche Strukturen
sowie die Nachfolgeregelung dar.
Auch 2015 war das IFU I BLI Forschungspartner von KMU Next, einer nationalen Stiftung,
die sich für KMU und Familienunternehmen einsetzt. Prof. Dr. Franco Taisch ist Mitglied des
Stiftungsrates, Prof. (FH) Dr. Alexander Jungmeister ist Mitglied des Think Tanks KMU Next.
Eine Vielzahl von Regulierungen haben die Unternehmensführung in den letzten Jahren
zu einem hoch komplexen Thema gemacht. Zu den Stärken des IFU I BLI gehört, dass es das
Institut versteht, diese Zusammenhänge trans- und interdisziplinär zu behandeln und darzustellen. Dabei werden Themen wie Corporate Governance, Leadership und Werte, Strategie,
Corporate Social Responsibility, Finanzierung sowie normatives, strategisches und operatives
Management in die aktuelle Forschung und Lehre integriert.
Forschung
Das Kompetenzzentrum hat sich 2015 mit folgenden Forschungsthemen befasst:
•
Handlungsfelder betreffend rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen
•
Unternehmensführung im Spannungsfeld Unternehmen, Politik und Recht
•
Strukturveränderungen von Unternehmen insbesondere mit und durch geeignete Nachfolgeregelung
•
Finanzierung von Unternehmen
•
Corporate Governance, Führungsstrukturen und Leadership
•
Risikomanagement bei Unternehmen
•
Haftungsprävention und Haftung von Unternehmensführungsorganen
Jahresbericht 2015
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Forschungsprojekte im Detail
«Unternehmensführung und Recht»
(Laufendes Projekt unter der Leitung von Prof. Dr. F. Taisch)
Unternehmen agieren in einer Umwelt, die in einem steten Wandel begriffen ist und es bestehen unterschiedliche Wechselbeziehungen zwischen der Unternehmung und den Subjekten in
deren Umwelt (Anspruchsgruppen). Dazu ist es notwendig, dass rechtlichen Aspekten in einem Unternehmen vom Strategiefindungsprozess bis zum Tagesgeschäft immer grössere Aufmerksamkeit beigemessen wird. Das Forschungsprojekt widmet sich der Interaktion von Unternehmen mit ihrer gesetzlichen und regulatorischen Umwelt und ihren Anspruchsgruppen.
Das optimale Management der gesetzlichen und regulatorischen Aspekte unternehmerischen
Handelns und Entscheidens wird untersucht. Dabei wird der Fragestellung nachgegangen, welchen Einfluss das Recht auf die Ausgestaltung von betrieblichen Wertschöpfungsketten hat.
Es werden Ansätze erforscht, wie das Recht einerseits eingesetzt werden kann, um neue Erfolgspotenziale zu schaffen, und andererseits, welche Massnahmen das Recht vorsieht, um
die geschaffenen Werte im Unternehmen zu schützen (Risikomanagement, Internes Kontrollsystem, Compliance, Controlling). In der Berichtsperiode konnten mehrere zentrale und grundlegende Forschungsthemen abgeschlossen und weitere Kapitel des geplanten Buchs „Unternehmensführung und Recht“ fertiggestellt werden.
Das Forschungsteam bestand 2015 aus Prof. (FH) Dr. A. Jungmeister, S. Schmid, MLaw, und Dr.
N. Fabrizio. Für 2016 ist die Publikation eines Teils der Forschung geplant.
«Fit & Proper Requirements for Members of the Board of Co-operative Banks»
(Abgeschlossenes Projekt unter der Co-Leitung von Prof. Dr. Taisch und Prof. (FH) Dr.
A. Jungmeister sowie Mitautorschaft A. Gmünder, MLaw, siehe auch unter Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen und Kompetenzzentrum
Finanzmärkte)
In Zusammenarbeit mit der EACB (European Association of Cooperative Banks) in Brüssel wurde eine wissenschaftliche Untersuchung zu „Fit & Proper“-Regeln für Unternehmensleitungsmitglieder durchgeführt. Mitgliederbanken aus 11 Ländern wurden mittels Fragebogen
in Bezug auf Best Practice hinsichtlich die Compliance mit Normen der Regulierungsbehörden
und Ausbildungsstandards ihrer obersten Kader hin befragt und die Ergebnisse einer vertieften Analyse zugeführt. Die Studie beinhaltete ein für die EACB repräsentatives Sample (Sketch
Verfahren), das 80% der Bilanzsumme der in der EACB repräsentierten Banken umfasst. Die
EACB Banken mit 4‘200 lokalen Banken und 68’000 Filialen bedienen 205 Millionen Kunden
und 78 Millionen Mitglieder, beschäftigen 860‘000 Mitarbeitende und machen rd. 20% des
Marktanteils im Europäischen Bankenmarkt aus.
Dissertationen im Detail
«Die Wahrung der Anteilsrechte von Beteiligten einer AG und einer GmbH bei
Kapitalerhöhungen»
(Laufendes Projekt, A. Anderhub, MLaw, Betreuerin Prof. Dr. K. Müller)
Im Lebenszyklus einer AG oder einer GmbH kann es infolge wirtschaftlicher oder rechtlicher Gegebenheiten zu Kapitalerhöhungen kommen. Diese Dissertation zeigt auf, inwiefern
hierbei die Anteilsrechte der Gesellschafter tangiert werden, und beleuchtet die Instrumente und Schutzmechanismen, die das schweizerische Gesellschaftsrecht unter Einschluss der
30
Vertreter von Raiffeisen Austria mit Generalanwalt-Stv. Ing. Wilfried Thoma (Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG), Prof. (FH) Dr. A. Jungmeister (IFU |BLI), Generalanwalt Dr. Walter Rothensteiner (Generaldirektor der Raiffeisen Zentralbank
Österreich AG) und Generalanwalt-Stv. Jakob Auer (Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG).
Prof. (FH) Dr. A. Jungmeister im Gespräch mit S. Stieger für ein Interview für die Raiffeisenzeitung AT.
Modul Projektmangament und eine kritischer Blick auf einen
Projektauftrag: ERgebnis von Gruppenarbeiten im CAS RULG im
Seminarzentrum Nottwil.
Jahresbericht 2015
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laufenden Aktienrechtsrevisionden Anteilsinhabern zur Wahrung ihrer Rechte zur Verfügung
stellt.
«Mezzanine Finanzierung von Genossenschaftsunternehmen»
(Laufendes Projekt, Dott.ssa giur. I. D’Incà-Keller, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch,
siehe auch unter Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen
und Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Die Umsetzung von Wachstumsstrategien sowie Restrukturierungen und Sanierungen erfordern einen hohen Grad der Selbstfinanzierung. Ohne ein erweitertes Finanzierungsinstrumentarium stösst die genossenschaftliche Finanzierung in vielen Fällen an ihre Grenzen. Die
Arbeit will diese Problematik erörtern und neue Wege der Kapitalbeschaffung identifizieren sowie situationsbezogen bewerten. Dabei werden insbesondere Zulässigkeit und Grenzen der
mezzaninen Finanzierungsoptionen für Genossenschaften geprüft.
«Risikomanagement als Pflicht des Verwaltungsrates»
(Laufendes Projekt, Ch. Grätzer, RA, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Risikomanagement hat während der letzten zwanzig Jahre in der unternehmerischen Praxis eine weite Verbreitung gefunden. In der juristischen Literatur wurde diese Thematik bis
anhin noch nicht umfassend untersucht. Gegenstand der Dissertation ist, die Pflichten des
Verwaltungsrates im Zusammenhang mit Risikomanagement als Ausfluss aus der Oberleitungspflicht gemäss Art. 716a Abs. 1 Ziff.1 OR darzustellen. Dabei wird das Risikomanagement
im Sinne des Enterprise Risk Management (ERM) und somit weitergehend als die in Art. 663b
Ziff. 12 OR verlangten Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung im Anhang des
Geschäftsberichts verstanden. Schliesslich werden auch Ansätze aufgezeigt, wie mit rechtlichen Risiken umzugehen ist bzw. wie das Recht zur Handhabung von Risiken genutzt werden
kann.
«Corporate Governance der Vorsorgeeinrichtung im Vergleich zu den übrigen
Plattformen für Vermögensverwaltung»
(Laufendes Projekt, M. Halter-Garcia, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Eine Vorsorgeeinrichtung und eine Bank unterscheiden sich in vielfältiger Weise: Das im
BVG festgesetzte Obligatorium beherrscht die Vorsorgeeinrichtung und ihre Mitglieder, welche
ihre Altersgelder zwangsweise anlegen müssen. Eine Bank dagegen ist trotz der vom Gesetz
(BankG/FinmaG) auferlegten Regulierungen ein Hort der freiwilligen Geldanlage. Dennoch ähneln sich beide Institute in mancherlei Hinsicht, wie der profitorientierten Vermögensanlage,
der Marktabhängigkeit und der übergeordneten staatlichen Aufsicht. Aufgrund der zusätzlichen Risiken einer Pensionskasse (berufliche Pflichtversicherung von Alter, Tod und Invalidität) ist anzunehmen, dass die Governance einer Pensionskasse mindestens der Organisation,
Überwachung und internen Kontrolle einer Bank entsprechen muss, wenn nicht diese sogar
übertreffen sollte. Diese Dissertation befasst sich mit den Gemeinsamkeiten bzw. Unterschieden zwischen der Corporate Governance einer Vorsorgeeinrichtung und weiterer Plattformen
für Vermögensverwaltung und versucht daraus Verbesserungspotenzial und Konfliktherde für
die Pensionskassen aufzuzeigen.
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«Management von Rechts- und Reputationsrisiken als Sorgfaltspflicht von in
der Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein tätigen Bankengruppen»
(Laufendes Projekt, Th. Höhener, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Mit der in Arbeit befindlichen Studie soll auf ein bis anhin sowohl in der juristischen Theorie als auch der bankbetrieblichen Praxis nur am Rande behandeltes Thema im Rahmen einer selbständigen wissenschaftlichen Studie eingegangen werden. Vor dem Hintergrund der
momentanen und zukünftigen Regulierungstendenzen (Basel II, Basel III) werden entlang der
Praxis im regionalen Kontext der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins nicht nur die Ausgangssituation analysiert, sondern auch Problemfelder identifiziert und Lösungsansätze gegenübergestellt.
«Die Genossenschaftsbank in der Corporate Governance»
(Laufendes Projekt, T. Schwyter, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unterKompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen und Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Organisationsform der genossenschaftlich organisierten Banken besonders dazu geeignet ist, den Anforderungen eines soliden, wettbewerbsorientierten sowie nachhaltigen Systems zu entsprechen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob sich das Modell der Genossenschaftsbank als ein brauchbares Gefäss für eine gute
Corporate Governance eignet.
«Tracking Stocks»
(Laufendes Projekt, S. Schmid, MLaw, Betreuerin Prof. Dr. K. Müller, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Bei den in den USA entwickelten „Tracking Stocks“ handelt es sich um Aktien, die ihren Inhabern Vermögensrechte einräumen, welche sich statt auf das Gesamtunternehmen nur auf
einen Unternehmensteil beziehen. Diese Dissertation soll die in der Schweiz noch ungeklärte
Situation hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit von Tracking Stocks“ untersuchen.
«Die Bewältigung einer Unternehmenskrise aus rechtlicher Sicht»
(Laufendes Projekt, M. Perret, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Das Leben eines Unternehmens ist wie das wirtschaftliche Umfeld, in dem es sich befindet, von einem Auf und Ab geprägt. Befindet sich ein Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage, sieht sich das Management mit höchst komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Bewältigung einer Unternehmenskrise funktioniert nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien, die
ihre Grenze in der rechtlich-regulatorischen Umwelt finden. Diese rechtliche Begrenzung des
unternehmerischen Handlungsspielraums wird in der Praxis oft als störend und verhindernd
empfunden. Diese Arbeit beschäftigt sich genau mit diesem „Paradigma“. Es soll untersucht
werden, ob das Recht wirklich nur „Verhinderer“ ist oder ob diese Behauptung haltlos ist. Die
Erkenntnisse sollen dann zu einer Beurteilung der in der Schweiz geltenden rechtlichen- und
regulatorischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Sanierung von Unternehmen genutzt
werden.
Jahresbericht 2015
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Impressionen der Wirtschaftsuniversität Wien, 16. November 2015
Prof. F. Taisch in der Bibliothek der Wirtschaftsuniversität Wien,
16. November 2015
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«Die Pflicht des Verwaltungsrates zum integralen Risikomanagement in KMU»
(Laufendes Projekt, M. Durrer, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Der Verwaltungsrat einer kleineren oder mittelgrossen Unternehmung ist verpflichtet, ein
Risikomanagement-System in seiner Unternehmung aufzubauen und zu bewirtschaften. Diese Dissertation befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen für das Risikomanagement in
schweizerischen KMUs und zeigt einen umsetzungsorientierten Lösungsansatz auf, wie der
Verwaltungsrat den gesetzlichen Anforderungen genügen kann.
«Gewerbsmässige Stimmrechtsvertretung und gewerbsmässige Stimmrechtsberatung im Rahmen der schweizerischen Aktiengesellschaft»
(Abgeschlossenes Projekt, K.M. Hubacher, MLaw, Betreuerin Prof. Dr. K. Müller)
Die Rolle des Aktionärs ist in den letzten Jahren vermehrt in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Heutzutage wird vor allem von den institutionellen Aktionären (bspw. den Vorsorgeeinrichtungen) erwartet, dass sie ihre Stimmrechte an der Generalversammlung aktiv
wahrnehmen. In diesem Zusammenhang sowie aufgrund regulatorischer Entwicklungen entstanden verschiedene Aktionärsdienstleistungen. Diese Dissertation untersucht mit der gewerbsmässigen Stimmrechtsvertretung sowie der gewerbsmässigen Stimmrechtsberatung
zwei solcher Aktionärsdienstleistungen. Behandelt werden nebst aktien- und vertragsrechtlichen Fragen auch börsenrechtliche sowie regulatorische Aspekte. In Bezug auf die Stimmrechtsvertretung sowie -beratung lässt sich feststellen, dass gegenwärtig zumeist voreilig die
Initiierung von Regulierungsmassnahmen gefordert wird. Diese Dissertation misst den regulatorischen Fragen deshalb eine besondere Bedeutung zu und nimmt eine eingehende Analyse der Vereinbarkeit der Stimmrechtsvertretung sowie -beratung mit den aktienrechtlichen
Grundsätzen vor.
Masterarbeiten im Detail
«Die Unternehmenskooperation mit Schwerpunkt Arbeitsgemeinschaft
(ARGE)»
(Laufendes Projekt, C. Emmenegger, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Die Masterarbeit untersucht die Unternehmenskooperation als solche. Dabei wird erläutert, was unter diesem Begriff zu verstehen ist und welche möglichen Arten von Kooperationen bestehen. Eine Form der Kooperation, das Konsortium, wird dabei näher betrachtet. Eines der am zahlreichsten in der Arbeitswelt vorkommende Konsortium, das Baukonsortium
(oder auch Arbeitsgemeinschaft (ARGE) genannt), steht dabei im Zentrum der Auseinandersetzungen. Folglich wird Letzteres denn auch detaillierter betrachtet und die sich daraus stellenden Probleme erörtert. Die rechtliche Grundlage von Baukonsortien ist die einfache Gesellschaft, womit diese Gesellschaftsform der zentrale Gegenstand der Untersuchungen darstellt.
Zu behandelnde Problembereiche sind die Rechtspersönlichkeit von Konsortien, die einfache
Gesellschaft im Zusammenhang mit einem nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe, die
Kollektivgesellschaft als Alternative der rechtlichen Grundlage von Konsortien, sowie die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf diese Unternehmenskooperation.
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«Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit nach Art. 754 OR: Impulsgeber und
Schranke für eine Wirtschaft am Wendepunkt? Auswertung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung über zivilrechtliche Verantwortlichkeitsklagen gegen
Organe von Aktiengesellschaften und Überprüfung von Art. 754 OR auf Zweckmässigkeit»
(Laufendes Projekt, A. Kuhn, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Ziel der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit ist die Steuerung des Verhaltens von Organen mittels positiven und negativen Impulsen. Die Masterarbeit untersucht, ob Art. 754 OR
dieses Ziel erreicht und wo Optimierungspotential besteht. Dazu wird die Evolution der Rechtsprechung punkto Trends und Dunkelfelder analysiert. Die Auswertung setzt auf Stufe Bundesgericht an.
Bestätigt sich die Vermutung, dass eine gewichtige Anzahl Fälle nicht in die „offizielle“
Rechtsprechung einfliesst? Werden Fälle mehrheitlich durch Vergleich oder Stillhalten erledigt? Welche Kategorien tun sich besonders hervor? Schliesslich wird beurteilt, ob Art. 754 OR
den nötigen Schutz vor Machtmissbrauch und schadhaftem Verhalten von Organen gewährt
und (fairen) Spiel- und Gestaltungsraum für naturgemäss risikoreiche Wirtschaftstätigkeiten
und Entscheidungen belässt.
«Corporate-Governance-Ansätze bei der Nachfolgeregelung von Kleinunternehmen»
(Abgeschlossenes Projekt, L. Misteli, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Jeder Unternehmer wird sich während seiner Geschäftstätigkeit einmal mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie es mit seinem Unternehmen nach seinem Ausscheiden aus der
Geschäftstätigkeit weitergehen soll. Insbesondere in KMUs, bei welchen die Unternehmensnachfolge nicht einfach in einer finanziellen Transaktion erfolgt, kann dieser Vorgang sehr
komplex sein. Als Erfolgsfaktoren für jede Unternehmensnachfolge gelten unter anderem frühzeitige Planung, Strategieentwicklung und konsequente Durchsetzung. In dieser Arbeit soll die
Frage beantwortet werden, ob Corporate Governance-Regelwerke, welche als Empfehlung für
eine optimale Ausgestaltung, Führung und Kontrolle von Unternehmen gelten, auch für eine
bestmögliche Lösung einer Unternehmensnachfolge herangezogen werden können.
«Die steuerliche Berechnung von Lizenzerträgen nach dem Nexus-Ansatz»
(Abgeschlossenes Projekt, M. Vogler, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Das Ziel der Masterarbeit war es, den Einfluss des Nexus Approaches auf die schweizerische Lizenzbox haben aufzuzeigen. Um dies zu erreichen wurden zuerst die Umstände der
USR III hergeleitet und beschrieben, was eine Lizenzbox ist und wie sich diese in die USR III eingliedert. In einem zweiten Schritt wurde hergeleitet, wie die OECD ihr BEPS Projekt entwickelte
und wie daraus der Nexus-Approach entstanden ist. Dabei wurden die Mechanismen des Nexus-Ansatzes erläutert und beschrieben in welcher Weise dieser Ansatz modifiziert worden ist.
Im Anschluss erfolgte eine Analyse, welchen Einfluss der Nexus-Ansatz auf die schweizerische
Lizenzbox haben wird. Zuerst wurden die Risiken und Kritikpunkte des Nexus-Approaches besprochen, um anschliessend Massnahmen zu erläutern, welche die Risiken dieses Ansatzes
abfedern könnten. Weitergehend wurde aufgezeigt, welche Zukunftsperspektiven eine Lizenzbox in der Schweiz unter dem Nexus-Approach überhaupt noch hat. Zum Schluss erfolgte eine
Gesamtanalyse der Ergebnisse der Arbeit, bei der die schweizerische Lizenzbox unter dem Nexus-Approach noch einmal kritisch besprochen wurde.
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«Analyse der rechtlichen Situation für die Onlinekontoeröffnung»
(Abgeschlossenes Projekt, L. Zerr, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Die technologische Entwicklung schreitet sowohl in der Gesellschaft als auch in der Wirtschaft zügig voran. Auch vor dem Bankgeschäft macht der technische Fortschritt keinen Halt.
Aus diesem Grund beschäftigt sich die vorliegende Masterarbeit, welche auf Grundlage einer
Case Study bei der Luzerner Kantonalbank erstellt wurde, mit den gesetzlichen Rahmebedingungen der Onlinekontoeröffnung. Dabei sollen die bestehenden Rechtsgrundlagen bezüglich
der „normalen“ Kontoeröffnung aufgezeit werden, um daraus Schlussfolgerungen für die Frage abzuleiten, wie die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst werden müssten, um neben der
„klassischen“ Kontoeröffnung auch die Onlinekontoeröffnung zu erlauben.
«Retrozessionen im Bereich des Bankengeschäfts»
(Abgeschlossenes Projekt, M. Chelós, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch
unter Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Seit dem Grundsatzurteil zur Retrozessionsproblematik im Jahre 2006 (BGE 132 III 460) sind
solche Vergütungen nicht mehr aus den Schlagzeilen verschwunden. Gerade aktuell ist die
Thematik im Zusammenhang mit der neuen europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II)
und dem zukünftigen schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wieder hochbrisant. Mit dem Urteil BGE 138 III 755 hat sich das Bundesgericht nun auch explizit zu den
Pflichten der Banken im Rahmen ihrer Vermögensverwaltungstätigkeit geäussert. Die Untersuchung erklärt deshalb vorgängig die wirtschaftlichen und rechtlichen Unterschiede des
relevanten Bankgeschäfts. Alsdann wirft sie einen Blick auf Retrozessionszahlungen in den
Bereichen der bankinternen Vermögensverwaltung und Anlageberatung, unter besonderer
Berücksichtigung des Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen und strukturierten Produkten.
Des Weiteren wird das rückwirkende finanzielle Risikopotential der Bankinstitute, basierend
auf einer allfälligen Herausgabepflicht von Retrozessionen, ermittelt.
«Die Auswirkungen der EC-Directives on Money Laundering auf die Compliance
von international tätigen Finanzintermediären in der Schweiz»
(Abgeschlossenes Projekt, M. Wiederkehr, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe
auch unter Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Diese Masterarbeit befasst sich mit den drei Regulatorien, welche hauptsächlich Einfluss
auf die schweizerische Geldwäschereiregulierung haben: Nationale Selbstregulierung (VSB)
und Internationale Regulierung durch die EU (EU Money Laundering Directives), sowie die
FATF/OECD (40 Empfehlungen). Zu diesem Zweck werden in drei Abschnitten in chronologischer Reihenfolge die Entwicklungen dieser drei Einflussquellen und deren Einfluss auf den
für Finanzintermediäre relevanten Teil des nationalen Geldwäschereibekämpfungsdispositivs
nachvollzogen und analysiert. Sodann werden die ausländischen Einflüsse auf die schweizerische Geldwäschereigesetzgebung aus Sicht der Schweizer Finanzintermediäre kritisch bewertet.
«Offenlegung von qualifizierten Beteiligungen über Derivate»
(Abgeschlossenes Projekt, J. Zanella, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch
unter Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
Das börsenrechtliche Offenlegungsrecht untersteht seit einigen Jahren einer Revision. Im
Hinblick auf die Entwicklung des Finanzmarktes und mithin dem Auftreten neuer Finanzinst-
Jahresbericht 2015
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rumente, ist eine Erweiterung der Normierung zur Erhaltung einer effektiven Regulierung erforderlich. Die Normierung der Offenlegung von Finanzinstrumenten stellt eine grosse Herausforderung dar, zumal die Diversität der Ausgestaltung von Derivaten die Erfassung abstrakter
Anknüpfungspunkte erschwert. Überschneidungen und Inkongruenzen haben sich daraus in
der Satzung ergeben, wodurch eine quantitative wie auch qualitative Verdichtung der Regulierungsmaterie erkennbar wurde. Den Regulierungszielen „Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes“ und „Anlegerschutz“ steht diese Tendenz wohl zweckwidrig entgegen. Der Inhalt dieser
Masterarbeit umfasst die Erarbeitung erwähnter Feststellungen über die Darlegung des währenden Offenlegungsrechts, mit einer Fokussierung auf die zunehmend relevante Meldepflicht
von Derivaten.
«Einfluss der Unternehmen auf Politik und Entscheidungsträger – Rechtliche
Risiken der Unternehmer in Zusammenhang mit Lobbying und Parteispenden»
(Abgeschlossenes Projekt, P. Krützmann, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Durch neue Regulierungen und rechtliche Vorschriften werden Unternehmen in ihren wirtschaftlichen Freiheiten beschränkt und erschweren die erfolgreiche Unternehmenstätigkeit.
Die Unternehmensinteressen müssen somit direkt bei den Entscheidungsträgern platziert
werden um einschränkende Regulierungen zu verhindern. Eine solche Interessenswahrungspflicht kann aus dem OR abgeleitet werden. Die Masterarbeit zeigt auf, welche Möglichkeiten
der Interessensvertretung bestehen und welche rechtlichen Schranken zu beachten sind.
Es wurde festgestellt, dass die Reputationsrisiken im Bereich des Lobbyings sowie der politischen Spenden hoch sind. Der Schweizer Gesetzgeber wird zudem auf internationaler Ebene
unter Druck gesetzt, um strengere Regeln aufzustellen. Daher ist zukünftig ebenfalls mit erhöhten Rechtsrisiken zu rechnen. Reputations- wie auch Rechtsrisiken sollen mittels internen
Regeln sowie diversen Offenlegungen minimiert werden.
«Die Vergütung des Verwaltungsratsmitglieds und deren Einfluss auf die unabhängige Verwaltungsratstätigkeit»
(Abgeschlossenes Projekt, F. Landert, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
In vielen Verwaltungsräten ist es gewünscht, dass einige der Mitglieder als „unabhängig“
bezeichnet werden können. Die Arbeit zeigt auf wann durch die Ausgestaltung von Vergütungen diese Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Der Autor analysiert dafür die bestehenden
Anforderungen an die Unabhängigkeit sowie verschiedene gängige Vergütungssysteme und
zeigt in der Folge auf welche Wechselwirkungen zwischen den Kriterien der Unabhängigkeit
und den verschiedenen Vergütungselementen bestehen. Als Ergebnis dieser Analyse werden
Vorschläge gemacht, wie die Vergütung ausgestaltet werden sollte, sodass die Unabhängigkeit
der Verwaltungsratstätigkeit gewahrt wird und dennoch eine anreizoptimierte Vergütung ausgezahlt werden kann.
«Die Business Judgment Rule als Verteidigungsmöglichkeit des Verwaltungsrats gegen Verantwortlichkeitsklagen – Mit rechtsvergleichenden Ausführungen zu den USA»
(Abgeschlossenes Projekt, A. Iselin, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte haben in der jüngeren Vergangenheit
messbar zugenommen. Angesichts dessen drängt sich die Frage der richterlichen Kognition
in Bezug auf Unternehmensentscheide auf. In diesem Zusammenhang wendet das Bundesgericht die ursprünglich aus den USA stammende Business Judgment Rule (BJR) mit markanten Anpassungen an die schweizerische Rechtsordnung an. Vorliegende Arbeit untersucht die
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Besprechung Corporate Governance Forschungsbericht beim CEO-Event im Wasserturm in Luzern, 06. Dezember 2015
Jahresbericht 2015
Führung durch den Wasserturm beim CEO-Event in Luzern, 06. Dezember 2015
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Lehre und die jüngste Rechtsprechung zur BJR danach, wie dieses Rechtsinstitut für den beklagten Verwaltungsrat i.S. eines Verteidigungsmittels gegen Verantwortlichkeitsklagen nutzbar gemacht werden kann. Dabei werden die deutlichen Unterschiede zur US-amerikanischen
BJR anhand gezielter Verweise auf die dortige Rechtsprechung aufgezeigt. Dem Leser werden
mehrere Prüfprogramme betreffend die BJR zur Verfügung gestellt, insbesondere dasjenige
des Bundesgerichts. Damit kann der Verwaltungsrat den Entscheidungsprozess derart strukturieren, dass ihm seitens des Gerichts bezüglich des Geschäftsentscheids keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.
Aus- und Weiterbildung
Bachelor
Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. F. Taisch), Universität Luzern
Die Lehrveranstaltung soll den Studierenden einen Einblick in die wichtigsten Teilbereiche
des schweizerischen (privaten und öffentlichen) Wirtschafts-rechts geben. Dabei werden insbesondere folgende Teilbereiche des Wirtschaftsrechts aufgegriffen:
•
Schweizerische Wirtschaftsverfassung
•
Wettbewerbsrecht
•
Konsumentenrecht
•
Immaterialgüterrecht
•
Arbeitsrecht
•
Finanzmarktrecht
Die einzelnen Teilbereiche werden in der Vorlesung nicht isoliert, sondern zusammenhängend betrachtet. Mittels eines interdisziplinären Ansatzes werden nebst rechtlichen auch betriebswirtschaftliche Belange erörtert. Dabei spielen vor allem Aspekte der Unternehmensführung und des Managements eine zentrale Rolle.
Um den Studierenden den praktischen Hintergrund des Wirtschaftsrechts zu vermitteln,
werden zu den eizelnen Themen der Vorlesung verschiedene Gastreferenten, die in den einzlnen Teilbereichen als ausgewiesene Experten gelten, referieren.
Gesellschaftsrecht (Prof. Dr. K. Müller), Universität Luzern
Die Vorlesung vermittelt den Studierenden die allgemeinen Grundsätze des Gesellschaftsrechts sowie die Regeln des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Studierenden
sollen die Fähigkeit erwerben, praktische Fälle im schweizerischen Gesellschaftsrecht zu lösen. Zur Veranschaulichung des Lehrstoffs und zur Diskussion dienen pro Themenblock verschiedene repräsentative Übungsfälle und/oder Urteile. Von den Gesellschaftsformen werden
die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft, die Aktiengesellschaft und die GmbH besonders behandelt.
Master
Unternehmensführung und Recht - Leadership, Governance, Strategie, Finanzierung und
Management I und II (Prof. Dr. F. Taisch), Universität Luzern
Die zweisemestrige Lehrveranstaltung Unternehmensführung und Recht vermittelt den
Studenten Kenntnisse über Unternehmen als solche und deren Interaktion mit ihrer gesetzlichen und regulatorischen Umwelt. Im ersten Semester wird in einer zweiteiligen Blockveranstaltung vermittelt, was ein optimals Management der gesetzlichen und regulatorischen
Aspekte unternehmerischen Handelns und Entscheidens enthält und wie die Unternehmensfunktion Recht als integrierter Bestandteil des Managementprozesses umzusetzen ist. Im
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zweiten Semester wird den Studierenden Gelegenheit geboten, in kleinen Teams vor Ort bei
Unternehmen aktuelle Fragestellungen unter praktischer Anwendung der vermittelten Methodik zu bearbeiten (Case Studies). In den letzten Jahren haben an diesem Programm namhafte Unternehmen wie Siemens, V-Zug, Luzerner Kantonalbank, Novartis und Partners Group teilgenommen.
Unternehmensrecht I und II: Gründung und Aufbau, Sanierung und Liquidation (Prof. Dr. K.
Müller, Dr. P. Egli u. a.) sowie Nachfolge und Umstrukturierung - Gesellschafts-, Ehegüter-,
Erb- und Steuerrecht (Prof. Dr. K. Müller, Prof. Dr. P. Eitel u. a.), Universität Luzern
Die Vorlesung Unternehmensrecht I (Gründung und Aufbau, Sanierung und Liquidation)
folgt dem Lebenszyklus eines Unternehmens. Im Vordergrund stehen kleine und mittlere Unternehmen. Ausgehend von einem einheitlichen Ausgangssachverhalt werden die zentralen
Fragen, die sich für ein Unternehmen zu den Themenkreisen „Gründung und Rechtsformwahl“,
„Auf- und Ausbau“ sowie „Sanierung und Liquidation“ stellen, aus Sicht des Gesellschafts-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts erörtert. Das Zusammenspiel der unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen soll in einem Gebiet mit hoher Praxisrelevanz integriert veranschaulicht
werden. Die Veranstaltung ist der Beratungspraxis nachempfunden und soll den Studierenden
insbesondere das Umgehen mit und Lösen von interdisziplinären Fragestellungen vermitteln.
Die Vorlesung Unternehmensrecht II (Nachfolge und Umstrukturierung) folgt dem Lebenszyklus eines Unternehmens. Im Vordergrund stehen kleine und mittlere Unternehmen. Anhand
eines einheitlichen Ausgangssachverhalts werden die zentralen Fragen, die sich für ein Unternehmen zu den Themenkreisen „Nachfolge und Umstrukturierung“ stellen, aus Sicht des Ehegüter- und Erbrechts, des Gesellschafts- und Steuerrechts erörtert. Das Zusammenspiel der
unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen soll in einem Gebiet mit hoher Praxisrelevanz
veranschaulicht werden. Die Veranstaltung ist der Beratungspraxis nachempfunden und soll
den Studierenden insbesondere das Umgehen mit und Lösen von interdisziplinären Fragestellungen vermitteln.
Öffentliches Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. B. Rütsche u.a.), Universität Luzern
Das öffentliche Wirtschaftsrecht regelt die Schnittstelle zwischen Staat und Wirtschaft.
Der Staat reguliert die Märkte (z.B. Zulassungspflicht für Produkte, Beufsbewilligungen) und
schafft gleichzeitig wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen im Binnen- und Aussenhandel (Binnenmarktrecht, bilaterale Handelsabkommen). Der Staat erfüllt aber auch öffentliche
Aufgaben unter Einbezug Privater (z.B. Leistungsaufträge an Spitäler), kauft Güter und Leistungen auf dem Markt ein (öffentliche Beschaffung), bildet Staatsmonopole (z.B. Gebäudeversicherung), setzt Kontingente (z.B. Ärztestopp), reguliert Preise (z.B. Taxi) und entscheidet über die Nutzung knapper Ressourcen durch Private (z.B. Sondernutzungskonzessionen).
Die Kenntnis des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist nicht nur „Kür“, sondern „Pflicht“ für alle
Studentinnen und Studenten, die später im Wirtschaftsrecht ganz allgemein kompetent arbeiten wollen.
Verwaltungsrecht II (Prof. Dr. B. Rütsche), Universität Luzern
Die Lehrveranstaltung behandelt folgende Themenkreise:
•
Verwaltungsmittel: öffentliche Abgaben/öffentliche Sachen/öffentliche Beschaffungen
•
Verwaltungsrechtliche Regulierung: Regulierungsinstrumente wie Monopole, Konzessionen, Bewilligungen, Subventionen etc.
•
Vollzug von Verwaltungsrecht: Aufsichtsinstrumente, Verwaltungsmassnahmen, Verwaltungssanktionen
•
Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln: Primärer Rechtsschutz (Rechtsmittelverfahren), Staatshaftung, Haftung für rechtmässiges Handeln (Enteignungen)
Jahresbericht 2015
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Unternehmenssteuerrecht (Ass.-Prof. Dr. A. Opel), Universität Luzern
Die Vorlesung befasst sich vertieft mit der Besteuerung von Unternehmen (Personen- und
Kapitalunternehmen) sowie mit der Besteuerung der an einem Unternehmen Beteiligten. Untersucht werden die Steuerfolgen während des gesamten Lebenszyklus des Unternehmens –
von dessen Gründung über den Fortbestand bis hin zur Auflösung. Grundsätzlich ausgeklammert bleibt jedoch die steuerliche Behandlung von Unternehmensumstrukturierungen.
Unternehmenssteuerreform III (Prof. Dr. rer. pol. Christoph A. Schaltegger, Ass.-Prof. Dr. A.
Opel u. a.), Universität Luzern
Die Schweiz steht vor grossen Herausforderungen im internationalen Steuerwettbewerb,
das Klima hat sich verschärft. Verschiedene Steuerprivilegien werden auf äusseren Druck hin
abgeschafft. Zugleich gestaltet sich die Suche nach Alternativen als schwierig, da die international tolerierten Spielräume immer enger werden. Die Schweiz versucht mit der Unternehmenssteuerreform lll einen diffizilen Balanceakt zwischen Behauptung der Standortvorteile einerseits und Sicherstellung der internationalen Akzeptanz andererseits.
Die Lehrveranstaltung behandelt folgende Themenkreise:
1. (Rechtlichen) Rahmenbedingungen der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb
2. Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform lll:
•
Neue Sonderregelungen für mobile Erträge mit höherer internationaler Akzeptanz (Einführung sog. Lizenzboxen, zinsbereinigte Gewinnsteuer);
•
Senkung der Gewinnsteuersätze in den Kantonen;
•
weitere steuerliche Massnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität (z.B. Anpassung
der Beteiligungsermässigung, Abbau der Emissionsabgabe);
•
„Auffangmassnahmen“ (z.B. Einführung einer Kapitalgewinnsteuer, Anpassung des NFA).
Executive Education
Weiterbildungsreihe Expressfortbildung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Universität Luzern (Prof. Dr. K. Müller), Aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht (Prof. Dr.
K. Müller)
Dienstleistungen
•
Wissenschaftliche Begleitung zur Governancegestaltung von Unternehmen
•
Wissenschaftliche Begleitung von internationalen Service-Hub-Strukturen
•
Wissenschaftliche Begleitung von Startup-Entwicklungen im Gesundheits- und Technologiebereich
Case Studies im Rahmen der Vorlesung Unternehmensführung und Recht II
Luzerner Kantonalbank
Umfang des Auskunftsrechts von gesetzlichen Vertretern, Bürgen, Drittpfandgebern
und anderen gegenüber Banken
Die Arbeit soll einen Überblick über sämtliche Auskunftsrechte einer Bank mit Bezug auf
Kundendaten (auch Prospects und ehemalige Kunden) bieten.
Grundsätzlich haben Banken Informationen ihrer Kunden geheim zu halten. Das sogenannte Bankkundengeheimnis ist in Artikel 47 des Bankengesetzes geregelt. Davon kann nur
unter gewissen Voraussetzungen abgewichen werden: Einerseits kann der Kunde einwilligen
oder Auskunftsrechte können sich aus dem Gesetz ergeben, zum Beispiel aus zivilrechtlichen
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Verhältnissen wie Erbschaft, Kindes- und Erwachsenenschutz oder auch in Straf- und Verwaltungsverfahren und in Fällen internationaler Amts- und Rechtshilfe.
Partners Group
Evaluation IT zur Unterstützung des Corporate Legal & Compliance Risk Managements
Aufgabenstellung war die „Evaluation und Analyse möglicher Computerprogramme/Systeme für die Unterstützung des Corporate Legal & Compliance Risk Managements der Partners Group“.
Nach einem ersten Kick Off Meeting und einem weiteren Meeting mit dem IT Verantwortlichen vor Ort wurde eine Bedürfnisanalyse erstellt, um herauszufinden, welche Aufgaben ein
solches Programm erfüllen muss, um perfekt rechtliche und regulatorische Risiken abzubilden
und auf Partners Group zugeschnitten zu sein. Im Rahmen einer Marktanalyse wurde mittels
der Auswertung von Angebotslisten eines spezialisierten Dienstes sowie Internetrecherchen
eine Übersicht über potentiell passende Software erstellt. In einem nächsten Schritt wurde
anhand der zuvor ermittelten Kriterien eine passende Software ausgesucht, welche vertieft
durch Testing und genaue Auswertung des Leistungsumfanges ermittelt wurde.
Schliesslich wurde Partners Group die Empfehlung ausgesprochen, welche Voraussetzungen das Programm haben müsse und es konnten Tools schliesslich präsentiert werden, welche am Besten ihren Bedürfnissen genügten.
Siemens AG
Compliance Risiken in einem Konsortium
Die in Zusammenarbeit mit der Siemens AG zu erarbeitende Case Study befasst sich mit
den Compliance Risiken in einem Konsortium. Dazu wird in einem ersten Schritt das Konsortium als ein Unternehmenszusammenschluss umschrieben. Das Baukonsortium, heute weitgehend Arbeitsgemeinschaft (ARGE) genannt, ist Hauptgegenstand der Case Study. Letzteres
untersteht der Rechtsform der einfachen Gesellschaft, deshalb soll primär die Umschreibung
der einfachen Gesellschaft im Zentrum stehen. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse und Informationen des ersten Teils werden in einem zweiten Schritt die Compliance Risiken zu Baukonsortien analysiert. Dazu wird ein Risikomanagement in Bezug auf Compliance Risiken erstellt. Abschliessend werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst und mögliche
Massnahmevorschläge für die Siemens AG präsentiert.
Centralschweizerische Kraftwerke AG
Informationssicherheit
Informationssicherheit ist ein zentrales Anliegen vieler Unternehmungen und die damit
verbundenen Aufgaben sind vielseitig und anspruchsvoll. Während einige Unternehmungen
diese Herausforderungen selber intern abdecken, gibt es zahlreiche Dienstleister, die sich in
diesem Bereich spezialisiert haben.
Vor diesem Hintergrund befasst sich diese Case Study mit der Frage, ob und in welchem
Umfang ein Outsourcing dieses Bereiches bei der CKW in Betracht gezogen werden könnte. Mit
Hilfe einer SWOT-Matrix wird die aktuelle Situation analysiert und anhand der gewonnenen Erkenntnisse wird ein Make or Buy Entscheid getroffen. Schliesslich wird die operative Umsetzung dieses Entscheids evaluiert, Vorschläge für die Optimierung der Organisationsstruktur
gemacht und ein entsprechender Aktionsplan entworfen.
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Prof. F. Taisch (mitte) mit Prof. D. Rössl (rechts) und einem Assistenten vor der Wirtschaftsuniversität Wien,
16. November 2015.
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Prof. F. Taisch während des Vortrages an der Wirtschaftsuniversität Wien, 16. November 2015
Publikationen, wissenschaftliche Konferenzen und Konferenzpapiere
•
Amtshilfe ohne Information der Betroffenen – eine rechtsstaatlich bedenkliche Neuerung,
in: Archiv für Schweizerisches Abgaberecht, S. 185 ff., Bern 2015/15 (OPEL)
•
Die Genossenschaft als Nachfolgemodell bei Klein- und Mittelunternehmungen in der
Schweiz. Vortrag im Rahmen des Expertengesprächs „Unternehmensnachfolge und Produktivgenossenschaften“ an der Universität Erlangen-Nürnberg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Nürnberg, 20.03.2015. (JUNGMEISTER) (siehe auch unter Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen)
•
Kollektiver Rechtsschutz im Wirtschaftsrecht, Antrittsvorlesung vom 20.04.2015, Universität Zürich (MÜLLER)
•
Reflexivity and Reflection in Research: An Introduction. Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Doctoral Programme on Global Approaches to Law and Culture“, Seconda Università degli Studi di Napoli, Neapel, 29.05.2015 (JUNGMEISTER/LORETAN)
•
Reflection on and within the Research Process. Vortrag am Network of Transnational Doctoral Research, Neapel, 30.05.2015 (JUNGMEISTER/LORETAN)
•
How the Cooperative Movement Contributes to a Balanced Economy? Round table im Rahmen The International Economic Forum of the Americas „Shaping a New Era of Prosperity“,
Montreal, 08.06.2015 (TAISCH) (siehe auch unter Kompetenzzentrum netzwerkartige und
kooperative Unternehmen)
•
How to select a research question – a reflexive approach. Workshop im Rahmen des Doctoral Programme on Global Approaches to Law and Culture, Swiss Institute of Comparative
Law & Center for Comparative Constitutional Law and Religion (University of Lucerne), University of Lausanne, Lausanne 06.11.2015 (JUNGMEISTER)
•
Aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht, Express-Fortbildung für Anwältinnen und
Anwälte, Vortrag vom 25.11.2015, Universität Luzern (MÜLLER)
•
Kollektiver Rechtsschutz im Wirtschaftsrecht, in: ZBJV 11/2015, S. 801 ff. (MÜLLER)
•
ARGE als einfache Gesellschaft, Beschränkung der Solidarhaftung, Rückgriff unter Baubeteiligten, in: BR 3/2015, 157 f. (MÜLLER/GIESBRECHT)
Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Politik und Gesellschaft
•
Ist Besteuerung von Unrecht rechtens? Zur sogenannten Wertneutralität im Steuerrecht,
Habilitationsvortrag Universität Basel, 09.04.2015 (OPEL)
•
Besteuerung von NPO, im Rahmen des ceps-Weiterbildungsprogramms „CAS Kommunikation & Wirkungsmessung in NPO“, Sigriswil, 14.04.2015 (OPEL)
•
Sika-Streit: Rechtsstreit im Fall Sika kann bis zu zwei Jahre dauern, in: Neue Zürcher Zeitung NZZ vom 15.04.2015 (TAISCH)
•
Sika kann Juristen noch Jahre beschäftigen in: Handelszeitung vom 15.04.2015 (TAISCH)
•
Sika droht zweijähriger Rechtsstreit, in: 20 Minuten vom 15.04.2015 (TAISCH)
•
Steuerfreier Kapitalgewinn und Firmenverkäufe, in: Neue Zürcher Zeitung NZZ vom
25.06.2015, S. 19 (OPEL/STILLHART-ZIMMERMANN)
•
Prominente Gegenspieler im Sika-Streit. Kurzinterview im Nachrichtenmagazin „10vor10“
von SRF vom 24.07.2015 zum Rechtsstreit der Sika Gruppe im Zusammenhang mit der
Übernahme durch Saint-Gobain (TAISCH)
•
Beste Pizza, bester Burger oder Kaffee: Ist das Irreführung? in: zentral+ vom 02.08.2015
(PERRET)
•
Wenn der Konkurshammer zuschlägt, in: Willisauer Bote vom 03.11.2015, S.36 (JUNGMEISTER)
Jahresbericht 2015
45
•
Stiftungsrat KMU Next, Bern (TAISCH)
•
Mitglied Think Tank KMU Next, Bern (JUNGMEISTER)
•
Vorsitzender der Governance Task Force Fit & Proper Requirements for Members of the
Board of Co-operative Banks der European Association of Cooperative Banks (EACB), Brüssel (TAISCH)
Outlook 2016
Für 2016 wird die Publikation von Forschungsergebnissen im Bereich Unternehmens- und
Governancegestaltung mit zwei Fachartikeln angestrebt. Auch werden mehrere Forschungen
innerhalb von Masterarbeiten fertig gestellt werden. Das Forschungsprojekt Unternehmensführung und Recht wird vorangetrieben und die Publikation von Teilergebnissen angestrebt.
Zudem wird ein CAS „Unternehmensführung und Recht für Verwaltungsräte“ erneut öffentlich
ausgeschrieben.
46
Kompetenzzentrum
Finanzmärkte
Das Kompetenzzentrum Finanzmärkte befasst sich aus einer interdisziplinären Perspektive heraus primär mit dem schweizerischen Finanzplatz, und sekundär mit den globalen Finanzmärkten. Dabei werden die Grundsätze und Regeln des Finanzmarktes sowie
insbesondere die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Banken und Vermögensverwalter, für Kollektivanlagen und Versicherungen sowie für Börsen und Effektenhändler untersucht. Zudem stehen die Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt und der
Kampf gegen den Missbrauch des Finanzbereichs im Mittelpunkt des Forschungsinteresses.
Forschung
Das Kompetenzzentrum hat sich 2015 mit folgenden Forschungsthemen befasst:
•
Handlungsfelder betreffend neuer rechtlich-regulatorischer Rahmenbedingungen
•
Führung von Finanzunternehmen im Spannungsfeld Unternehmen, Politik und Recht
•
Finanzunternehmen und neue rechtlich-regulatorischer Rahmenbedingungen
•
Finanzierungsformen und -arten von Unternehmen
•
Corporate Governance und Finanzunternehmen
•
Risikomanagement und Systemrelevanz von Finanzunternehmen
•
Einlegerschutz und Ethik in Kapitalmärkten
Forschungsprojekte im Detail
«Fit & Proper Requirements for Members of the Board of Co-operative Banks»
(Abgeschlossenes Projekt unter der Co-Leitung von Prof. Dr. Taisch und Prof. (FH) Dr.
A. Jungmeister sowie Mitautorschaft A. Gmünder, MLaw, siehe auch unter Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen und Kompetenzzentrum
Unternehmens- und Governancegestaltung)
IIn Zusammenarbeit mit der EACB (European Association of Cooperative Banks) in Brüssel wurde eine wissenschaftliche Untersuchung zu „Fit & Proper“-Regeln für Unternehmensleitungsmitglieder durchgeführt. Mitgliederbanken aus 11 Ländern wurden mittels Fragebogen
in Bezug auf Best Practice hinsichtlich die Compliance mit Normen der Regulierungsbehörden
und Ausbildungsstandards ihrer obersten Kader hin befragt und die Ergebnisse einer vertieften Analyse zugeführt. Die Studie beinhaltete ein für die EACB repräsentatives Sample (Sketch
Verfahren), das 80% der Bilanzsumme der in der EACB repräsentierten Banken umfasst. Die
EACB Banken mit 4‘200 lokalen Banken und 68’000 Filialen bedienen 205 Millionen Kunden
und 78 Millionen Mitglieder, beschäftigen 860‘000 Mitarbeitende und machen rd. 20% des
Marktanteils im Europäischen Bankenmarkt aus.
Jahresbericht 2015
47
Dissertationen im Detail
«Die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit nach den Finanzmarktgesetzen»
(Laufendes Projekt, Ch. Raimondi, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Vor über 40 Jahren wurde das Erfordernis des guten Rufs und der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit ins Bankengesetz aufgenommen, um der damaligen Aufsichtsbehörde die Kompetenz zu geben, die Entfernung von ungeeigneten Personen in leitender Stellung zu verlangen. Mittlerweile hat sich das Gewährserfordernis etabliert und fand im Verlauf
der letzten zehn Jahre Eingang in allen neuen finanzmarktrechtlichen Erlassen. Deshalb soll
schwergewichtig untersucht werden, ob der sogenannte Gewährsbegriff überall denselben Gehalt hat oder ob sich aufgrund seiner Aufnahme in verschiedenen Erlassen vielmehr Differenzierungen aufdrängen.
«Tracking Stocks»
(Laufendes Projekt, S. Schmid, MLaw, Betreuerin Prof. Dr. K. Müller, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung)
Bei den in den USA entwickelten „Tracking Stocks“ handelt es sich um Aktien, die ihren Inhabern Vermögensrechte einräumen, die sich statt auf das Gesamtunternehmen nur auf einen
Unternehmensteil beziehen. Die Dissertation soll die in der Schweiz noch ungeklärte Situation
hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit von „Tracking Stocks“ untersuchen.
«Management von Rechts- und Reputationsrisiken als Sorgfaltspflicht von in der
Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein tätigen Bankengruppen»
(Laufendes Projekt, Th. Höhener, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung)
Mit der in Arbeit befindlichen Studie soll auf ein bislang sowohl in der juristischen Theorie als auch der bankbetrieblichen Praxis nur am Rande behandeltes Thema im Rahmen einer
selbständigen wissenschaftlichen Studie eingegangen werden. Vor dem Hintergrund der momentanen und zukünftigen Regulierungstendenzen (Basel II, Basel III) werden entlang der
Praxis im regionalen Kontext der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins nicht nur die Ausgangssituation analysiert, sondern auch Problemfelder identifiziert und Lösungsansätzen gegenübergestellt.
«Mezzanine Finanzierung von Genossenschaftsunternehmen»
(Laufendes Projekt, Dott.ssa giur. I. D‘Incà-Keller, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch
siehe auch unter Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen
und Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung)
Die Umsetzung von Wachstumsstrategien sowie Restrukturierungen und Sanierungen erfordern einen hohen Grad der Selbstfinanzierung. Ohne ein erweitertes Finanzierungsinstrumentarium stösst die genossenschaftliche Finanzierung in vielen Fällen an ihre Grenzen. Die
Arbeit will diese Problematik erörtern und neue Wege der Kapitalbeschaffung identifizieren sowie situationsbezogen bewerten. Dabei werden insbesondere Zulässigkeit und Grenzen der
mezzaninen Finanzierungsoptionen für Genossenschaften geprüft.
48
«Inflation – Deflation und Recht, Wechselwirkungen, Probleme und Lösungen
am Beispiel der Schweiz»
(Laufendes Projekt, L.F. Mainardi, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Die Geldwertänderung ist eine ökonomische Grösse, welche aber auch durch das Rechtssystem definiert werden muss und umgekehrt auf letzteres einwirkt. Auf Grund historisch
tiefer Geldwertänderungsraten ist in der Schweiz bis heute eine diesbezüglich mangelhafte Sensibilisierung von Gesetzgebung und Rechtsprechung anzutreffen. Der Staat kann die
Geldwertänderung zwar nicht vollkommen steuern, hat aber hoheitliche Instrumente zur Verfügung, welche effektiv auf die Geldwertänderung einzuwirken vermögen. Es bestehen verfassungsmässige Pflichten des Staates, im Rahmen seiner Möglichkeiten drohenden Geldwertänderungen zuvorzukommen und eingetretene angemessen zu berücksichtigen.
«Die Genossenschaftsbank in der Corporate Governance»
(Laufendes Projekt, T. Schwyter, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unter
Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen und Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung)
Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Organisationsform der genossenschaftlich
organisierten Banken besonders dazu geeignet ist, den Anforderungen eines soliden, wettbewerbsorientierten sowie nachhaltigen Systems zu entsprechen. Insbesondere wird der Frage
nachgegangen, ob sich das Modell der Genossenschaftsbank als ein brauchbares Gefäss für
eine gute Corporate Governance eignet.
«Der Einlegerschutz nach schweizerischem Bankengesetz»
(Laufendes Projekt, St. Zimmermann, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Die Dissertation handelt das Thema „Outsourcing bei Banken“ ab. Outsourcing bedeutet,
die Auslagerung von Betriebsfunktionen. Durch die strukturellen und realwirtschaftlichen Veränderungen ist Outsourcing seit einigen Jahren Teil der wirtschaftlichen Planung. Es werden
die Vor- und Nachteile des Outsourcings aus rechtlicher wie auch wirtschaftlicher Sicht beleuchtet. Zudem wird das Augenmerk ebenfalls auf diverse rechtliche Problemfelder wie zum
Beispiel den Datenschutz gelegt. Ausserdem werden Unklarheiten hinsichtlich FINMA Rundschreiben beleuchtet, praktische Beispiele sowie die konkrete vertragliche Ausgestaltung analysiert.
«Moderne Unternehmensfinanzierung, mit Fokus auf moderner Spitalfinanzierung»
(Laufendes Projekt, D. Steiger, MLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Gesundheitsunternehmen und Kompetenzzentrum Finanzmärkte)
In dieser Dissertation sollen, ausgehend von der steigenden Nachfrage im Gesundheitswesen und den begrenzten Chancen der momentanen Spitalfinanzierung, neue Möglichkeiten der Spitalfinanzierung analysiert und auf ihre rechtliche Zulässigkeit sowie Umsetzbarkeit überprüft werden. Dazu wird zunächst generell auf die Möglichkeiten einer diversifizierten
Finanzplanung sowie einer modernen Unternehmensfinanzierung eingegangen. Danach werden die Entstehungsgeschichte und die Ausgestaltung der aktuellen Spitalfinanzierung in der
Schweiz (und besonders im Kanton Luzern) dargelegt sowie deren Grenzen und Problemfelder aufgezeigt. Im Schwerpunkt der Arbeit werden schliesslich alternative Möglichkeiten der
Jahresbericht 2015
49
Spitalfinanzierung erörtert, indem eine Chancen- und Risikoanalyse sowie eine Prüfung der
rechtlichen Zulässigkeit und Umsetzbarkeit erfolgt.
Masterarbeiten im Detail
«Die Kleeblattreform - Ein spezifischer Blick auf die Auswirkungen des FIDLEG»
(Laufendes Projekt, A. Aslihan, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Das Finanzmarktrecht steht im Wandel der Zeit. Nach Ereignissen wie der Finanzkrise im
Jahre 2007/ 2008 sowie den Fällen von Lehmann Brothers und Madoff, wurde ein Handlungsbedarf zum Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie für die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes erkannt. Um diesem Handlungsbedarf gerecht zu werden, wurde das Gesetzgebungsprojekt „der Kleeblattreform“ in die Wege geleitet. Im Rahmen der Masterthesis werden, nach
einer Einführung zur Kleeblattreform, die Auswirkungen des FIDLEG auf das geltende Recht
und die Praxis untersucht. Da der Zutritt zu internationalen Märkten auch ein Kriterium für die
Regulierung darstellt, wird in der Arbeit ein Vergleich zum europäischen MIFID II gezogen. Ziel
der Thesis besteht darin, die Frage nach der Notwendigkeit zu beantworten und die Abwägung
zwischen dem Regulierungsaufwand und -effizienz zu beurteilen.
«AGB von Banken unter der Missbräuchlichkeitsprüfung nach Art. 8 UWG»
(Laufendes Projekt, D. Moesch, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Die Eröffnung eines Bankkontos ohne Unterzeichnung der dazugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist unvorstellbar. Die Ausgestaltung der AGB ist in der Regel nicht
Gegenstand von Verhandlungen, sie sind einseitig vorformuliert und werden vom Bankkunden
meist ungelesen akzeptiert. Dies birgt die Gefahr einer einseitigen Risikoverteilung zugunsten des AGB-Verwenders und somit einer Schlechterstellung des Übernehmers. Ein Schutz des
Bankkunden als schwächere Partei durch eine offene AGB-Inhaltskontrolle war unter dem wirkungslosen aArt. 8 UWG lange Zeit praktisch unmöglich. Diese Masterarbeit zeigt auf, welche
Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Missbräuchlichkeit nach dem grundlegend revidierten Art. 8 UWG zu begründen. Weiter wird dargestellt, inwiefern die Banken auf die Neufassung von Art. 8 UWG reagiert haben und ob in den AGB der Schweizer Banken noch Klauseln
zu finden sind, die einer offenen Inhaltskontrolle nicht stand hielten.
«Analyse der rechtlichen Situation für die Onlinekontoeröffnung»
(Abgeschlossenes Projekt, L. Zerr, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch unter
Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung)
Die technologische Entwicklung schreitet sowohl in der Gesellschaft als auch in der Wirtschaft zügig voran. Auch vor dem Bankgeschäft macht der technische Fortschritt keinen Halt.
Aus diesem Grund beschäftigt sich die vorliegende Masterarbeit, welche auf Grundlage einer
Case Study bei der Luzerner Kantonalbank erstellt wurde, mit den gesetzlichen Rahmebedingungen der Onlinekontoeröffnung. Dabei sollen die bestehenden Rechtsgrundlagen bezüglich
der „normalen“ Kontoeröffnung aufgezeit werden, um daraus Schlussfolgerungen für die Frage abzuleiten, wie die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst werden müssten, um neben der
„klassischen“ Kontoeröffnung auch die Onlinekontoeröffnung zu erlauben.
50
«Retrozessionen im Bereich des Bankengeschäfts»
(Abgeschlossenes Projekt, M. Chelós, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch
unter Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung)
Seit dem Grundsatzurteil zur Retrozessionsproblematik im Jahre 2006 (BGE 132 III 460)
sind solche Vergütungen nicht mehr aus den Schlagzeilen verschwunden. Gerade aktuell ist
die Thematik im Zusammenhang mit der neuen europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II)
und dem zukünftigen schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wieder hochbrisant. Mit dem Urteil BGE 138 III 755 hat sich das Bundesgericht nun auch explizit zu den
Pflichten der Banken im Rahmen ihrer Vermögensverwaltungstätigkeit geäussert. Die Untersuchung erklärt deshalb vorgängig die wirtschaftlichen und rechtlichen Unterschiede des relevanten Bankgeschäfts. Alsdann wirft sie einen Blick auf Retrozessionszahlungen in den
Bereichen der bankinternen Vermögensverwaltung und Anlageberatung, unter besonderer
Berücksichtigung des Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen und strukturierten Produkten.
Des Weiteren wird das rückwirkende finanzielle Risikopotential der Bankinstitute, basierend
auf einer allfälligen Herausgabepflicht von Retrozessionen, ermittelt.
«Pönalisierungsentwicklungen im Finanzmarktrecht anhand des Insiderartikels»
(Abgeschlossenes Projekt, N. Griesser, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Der Insiderstraftatbestand wurde bereits im Jahr 1988 erlassen. Seither hat der Artikel nicht
an Brisanz verloren, was anhand der aktuellen Diskussion um dessen Revision veranschaulicht wird. Der Insiderhandel wird intensiv von der europäischen Gesetzgebung geprägt und
deshalb wurde er in den letzten Jahren mehrfach angepasst und ergänzt. Diese Entwicklungen werden in dieser Arbeit vertieft behandelt und analysiert. Die Rezeption von fremdem
Recht in das Schweizerische ist kein neues Phänomen, es zieht sich durch die gesamte Geschichte des Art. 161 StGB. Der hohe Druck der USA auf die Schweiz war der Hauptgrund, weshalb die Schweiz als erstes europäisches Land eine Strafnorm gegen den Insiderhandel erliess. Auch diese Thematik wird in der Arbeit umfassend behandelt.
«Die Auswirkungen der EC-Directives on Money Laundering auf die Compliance
von international tätigen Finanzintermediären in der Schweiz»
(Abgeschlossenes Projekt, M. Wiederkehr, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe
auch unter Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung)
Diese Masterarbeit befasst sich mit den drei Regulatorien, welche hauptsächlich Einfluss
auf die schweizerische Geldwäschereiregulierung haben: Nationale Selbstregulierung (VSB)
und Internationale Regulierung durch die EU (EU Money Laundering Directives), sowie die
FATF/OECD (40 Empfehlungen). Zu diesem Zweck werden in drei Abschnitten in chronologischer Reihenfolge die Entwicklungen dieser drei Einflussquellen und deren Einfluss auf den
für Finanzintermediäre relevanten Teil des nationalen Geldwäschereibekämpfungsdispositivs
nachvollzogen und analysiert. Sodann werden die ausländischen Einflüsse auf die schweizerische Geldwäschereigesetzgebung aus Sicht der Schweizer Finanzintermediäre kritisch bewertet.
«Strukturierte Produkte»
(Abgeschlossenes Projekt, J. Metzger, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch)
Strukturierte Produkte haben mit der Einführung des KAG Eingang in die gesetzliche Regulierung gefunden. Durch die verstreute Regulierung von Finanzmarkt, Börsen und Finanzmarktintermediären sind die Abgrenzungen zu anderen Finanzinstrumenten schwierig. Diese
Jahresbericht 2015
51
Masterarbeit reflektiert die Abgrenzungsschwierigkeiten zu kollektiven Kapitalanlagen, Derivaten, Anleihensobligationen und weiteren strukturierten Finanzprodukten, die keine strukturierte Produkte i.S.v. Art. 5 KAG sind. Der Einfluss von neuen Regulierungen im Bereich des Finanzmarkts wird im Rahmen der Arbeit aufgezeigt. Dabei wird dem Einfluss der europäischen
Rechtssetzung auf die strukturierten Produkte im Rahmen eines Rechtsvergleichs mit der EU
Regulierung Rechnung getragen und durch einen Blick auf die deutsche Umsetzung dieser Regulierungen ein Vergleich aufgezeigt. Ein kleiner Teil der Arbeit widmet sich sodann der steuerlichen Behandlung der strukturierten Produkte, sowie der Diskrepanz zwischen den Zielen der
staatlichen Regulierung und dem Verhalten der Anleger.
«Offenlegung von qualifizierten Beteiligungen über Derivate»
(Abgeschlossenes Projekt, J. Zanella, BLaw, Betreuer Prof. Dr. F. Taisch, siehe auch
unter Kompetenzzentrum Unternehmens- und Governancegestaltung)
Das börsenrechtliche Offenlegungsrecht untersteht seit einigen Jahren einer Revision. Im
Hinblick auf die Entwicklung des Finanzmarktes und mithin dem Auftreten neuer Finanzinstrumente, ist eine Erweiterung der Normierung zur Erhaltung einer effektiven Regulierung erforderlich. Die Normierung der Offenlegung von Finanzinstrumenten stellt eine grosse Herausforderung dar, zumal die Diversität der Ausgestaltung von Derivaten die Erfassung abstrakter
Anknüpfungspunkte erschwert. Überschneidungen und Inkongruenzen haben sich daraus in
der Satzung ergeben, wodurch eine quantitative wie auch qualitative Verdichtung der Regulierungsmaterie erkennbar wurde. Den Regulierungszielen „Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes“ und „Anlegerschutz“ steht diese Tendenz wohl zweckwidrig entgegen. Der Inhalt dieser
Masterarbeit umfasst die Erarbeitung erwähnter Feststellungen über die Darlegung des währenden Offenlegungsrechts, mit einer Fokussierung auf die zunehmend relevante Meldepflicht
von Derivaten.
Aus- und Weiterbildung
Master
Finanzmarktrecht I und II (Prof. Dr. Franco Taisch), Universität Luzern
Die zweisemestrige Vorlesung Finanzmarktrecht gibt in insgesamt sechs Modulen eine Einführung bzw. einen Überblick zu den wichtigsten Grundsätzen und Regeln des
Finanzmarktrechts. Behandelt werden insbesondere die rechtlichen und regulatorischen
Rahmenbedingungen für Banken und Vermögensverwalter, für Kollektivanlagen und Versicherungen sowie für Börsen und Effektenhändler. Zudem stehen die Themen Wettbewerb
und Regulierung, Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt und der Kampf gegen den
Missbrauch des Finanzbereichs im Mittelpunkt. Ziel der Vorlesung ist es, den Studierenden
die wirtschaftsrechtliche Relevanz des Finanzmarktes und dessen Protagonisten sowie die
wichtigsten Grundsätze und Regeln des Banken-, Börsen- sowie Kollektivanlage- und Versicherungsrechts näher zu bringen, sodass diese befähigt werden, dieses Wissen in groben
Zügen in der Praxis umzusetzen. Interdisziplinarität zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht, zwischen staatlicher Normierung und Selbstregulierung sowie zwischen Recht und
Ökonomie sind dabei Herausforderung und Faszination zugleich.
Executive Education
DAS Bankleitung IFZ
Das IFU | BLI ist für den Bereich Banken- und Genossenschaftsrecht verantwortlich (Prof.
Dr. F. Taisch). Das Modul beleuchtet Unternehmensführung und Recht, die unternehmerische
Plattform Genossenschaftsunternehmen im Speziellen sowie den Finanzmarkt mit Schwer-
52
punkt Wettbewerb und Aufsicht Das DAS richtet sich an Personen, die in der Geschäftsleitung
von Banken tätig sind.
Publikationen, wissenschaftliche Konferenzen und Konferenzpapiere
•
Clicks or Bricks? – Herausforderung genossenschaftliches Beziehungsbanking, Gedanken zum Strukturwandel von Genossenschaftsbanken anhand empirischer Daten aus der
Schweiz, in: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (ZfgG), ZfgG 65,1, S. 2340, Stuttgart 2015 (Jungmeister/Taisch/Schmid) (siehe auch unter Kompetenzzentrum
netzwerkartige und kooperative Unternehmen)
•
Clicks or Bricks – Die Facebook Herausforderung, in: Lokale Verwurzelung und grenzenlose Informationstechnologie – ein unternehmerisches Dilemma für Genossenschaften?,
Band 18, S. 13-25, Brixen/Südtirol 2015 (JUNGMEISTER) (siehe auch unter Kompetenzzentrum netzwerkartige und kooperative Unternehmen)
•
Der Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021: Politökonomische Überlegungen zum unterbreiteten Vernehmlassungsentwurf, in: Archiv für Schweizerisches Abgaberecht, Band 84, 5, S. 345-362 (SCHALTEGGER/WINISTÖRFER)
•
Mutter Staat zwischen Fürsorge und Verantwortung, in: Schweizer Monat Sonderthema Juli 2015, S. 6-11 (SCHALTEGGER/LEISIBACH)
•
Schattenwirtschaft in der Schweiz geht zurück, in: Volkswirtschaft vom 07.04.2015
(SCHNEIDER /SCHALTEGGER/SCHMUTZ)
•
Schweizer Rezepte gegen überhöhte Staatsausgaben funktionieren, in: Volkswirtschaft
88, S. 6-10, Bern 2015 (SCHALTEGGER/FREY)
•
Fiscal Adjustments and the Probability of Sovereign Default, in: Kyklos, Band 68(1), S. 281110, Basel 2015 (SCHALTEGGER/WEDER)(siehe auch unter Kompetenzzentrum Verwaltungsunternehmen)
Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Politik und Gesellschaft
•
Effizienter Staat dank Föderalismus und fiskalischer Äquivalenz, in: Neue Zürcher Zeitung
NZZ vom 21.01.2015 (SCHALTEGGER)
•
Schuldenbremse für die AHV ist sinnvoll, in: Neue Zürcher Zeitung NZZ vom 12.02.2015
(SCHALTEGGER/FELD)
•
Unternehmenssteuerreform III nicht mit Kantonsanteil finanzieren, in: Neue Zürcher Zeitung NZZ vom 18.06.2015, Langversion in Ökonomenstimme, 19.06.2015 (SCHALTEGGER)
(siehe auch unter Kompetenzzentrum Verwaltungsunternehmen)
•
Ein Ausweg aus der Schuldenkrise, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ vom 13.07.2015
(SCHALTEGGER/WINISTÖRFER) (siehe auch unter Kompetenzzentrum Verwaltungsunternehmen)
•
Analyse der Kostentreiber in den Ergänzungsleistungen. Gutachten im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands 2015 (SCHALTEGGER/LEISIBACH)
Outlook 2016
Forschung und Aus- und Weiterbildung werden 2016 in ähnlichem Rahmen wie 2015 weitergeführt. Mehrere Forschungsprojekte (Masterarbeiten und Dissertationen, aber auch die
Überarbeitung des Lehrbuchs Finanzmarktrecht in der Litera B Reihe) werden 2016 abgeschlossen werden können.
Jahresbericht 2015
53
Team IFU I BLI 2015
Team IFU I BLI 2015 (hinten stehend, v.l.n.r.) RA Andreas Gmünder, MLaw, Pascal Schott, MLaw, Prof. (FH) Dr. Alexander Jungmeister, Kevin Müller, Marco
Perret, MLaw, Cornelia Amstutz, MA, RA Dr. Nadja Fabrizio, RA Melanie Köpfli, MLaw, Theresa Ruppel, BLaw, Prof. Dr. Franco Taisch, Dr. Nadja Germann.
(vorne, v.l.n.r) Simone Stieger und Irena Jovanovic, MLaw.
54
Mitarbeitende
Ausschuss (GLA)
•
RA Prof. Dr. Paul Eitel, Mitglied
•
RA Prof. Dr. Walter Fellmann, Mitglied
•
RA Prof. Dr. em. Peter Forstmoser, Präsident
•
RA lic. iur. Hubert Rüedi, Mitglied
•
RA Prof. Dr. Franco Taisch, Vorsitzender des Direktoriums
Direktorium
•
RA Prof. Dr. Martina Caroni, Mitglied
•
Prof. Dr. Mark Farrell, Mitglied
•
Prof. em. Dr. Jean-Pierre Jeannet, Mitglied
•
Prof. (FH) Dr. Alexander Jungmeister (Mitglied mit beratender Stimme)
•
RA Prof. Dr. Karin Müller, Mitglied
•
RA Ass.-Prof. Dr. Andrea Opel, Mitglied
•
RA Prof. Dr. Bernhard Rütsche, Mitglied
•
Prof. Dr. Christoph Schaltegger, Mitglied
•
RA Prof. Dr. Franco Taisch, Vorsitzender des Direktoriums
•
RA Prof. Dr. Ulrich Zwygart, Mitglied
Geschäftsleitung
•
Prof. (FH) Dr. Alexander Jungmeister, CEO / Geschäftsführer
•
Dr. Nadja Germann, Mitglied GL (ab 01.01.2016) und Leitung Kompetenzzentrum Verwaltungsunternehmen (ab 15.12.2015)
Wissenschaftliche Mitarbeitende
•
Andreas Bütler, BLaw, Hilfsassistent (bis 30.06.2015)
•
RA Dr. Nadja Fabrizio, Oberassistentin
•
RA Andreas Gmünder, MLaw, Assistent, Doktorand (ab 01.07.2015)
•
Irena Jovanovic, MLaw, Assistentin (ab 01.10.2015)
•
RA Melanie Köpfli, MLaw, LL.M., Assistentin (ab 01.09.2015)
•
Kevin Müller, Hilfsassistent (BLaw)
•
Marco Perret, MLaw, Assistent, Doktorand
•
Theresa Ruppel, BLaw, Hilfsassistentin
•
Pascal Schott, MLaw, LL.M., Assistent, Doktorand
•
Aimi Thi, MLaw, Hilfsassistentin (bis 31.07.2015)
Administrative Mitarbeitende
•
Cornelia Amstutz, MA, administrative Assistentin / wissenschaftliche Mitarbeiterin
(ab 01.07.2015)
•
Monica Ciglia, administrative Assistentin (bis 31.07.2015)
•
Simone Stieger, administrative Assistentin / Programm-Manager
Jahresbericht 2015
55
Partner
Strategische Partner
•
•
•
•
•
•
ABZ Allgemeine Baugenossenschaft Zürich
Die Mobiliar Gruppe
Fenaco Gruppe
Mobility
Raiffeisen Gruppe
IG Genossenschaftsunternehmen
Universitäre Partner
•
Boston University, USA, Faculty of Law
•
Philipps-Universität Marburg, Institut für Genossenschaftswesen
•
Tsinghua University, China, Faculty of Law and School of Economics and Management
•
Wirtschaftsuniversität Wien, Forschungsinstitut für Kooperationen und Genossenschaften
Assoziierte Partner
Das Institut wird durch ausgewählte Partner aus Praxis und Wissenschaft unterstützt, die das
Know-How des Instituts in verschiedenen Bereichen erweitern und ergänzen.
• Dr. M. Brasser, VR Ausbildungen, Philosophie und Management, Ethikfragen,
Verwaltung und Politik
• Dr. H. Gernet, Raiffeisen Schweiz
• Dr. P. Kraus, Wissensmanagement, IP und Innovation
• lic.oec. HSG W. Rathert, Finance and Accounting
• Dr. E. Riedi, Nachhaltigkeitsmanagement, CSR
• RA Dr. H. Rüedi, Wirtschaftsrecht
• Dr. S. Zajitschek, Betriebswirtschaftliche Grundlagen, HR Issues
Mitgliedschaften
•
Arbeitsgemeinschaft Genossenschaftswissenschaftlicher Institute AGI
•
Association of International Educators NAFSA
•
European Association for International Education EAIE
•
European University Association EUA
•
International Consortium for Educational and Economic Development ICEED
•
Internationales Institut für Genossenschaftsforschung im Alpenraum IGA
•
Law and Economics Club LEC
•
Swiss Excellence Forum
•
SwissVR
56
Funktionen und Mandate
Im Sinne einer guten Governance und Transparenz werden die wesentlichen weiteren Funktionen und Mandate des Direktoriums und der Geschäftsleitung mit Bezug zum Unternehmensrecht per 31. Dezember 2015 offengelegt.
Prof. Dr. Martina Caroni
•
Ordinaria für öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung im öffentlichen
Recht an der Universität Luzern
•
Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Migration
•
Mitglied des Schweizerischen Juristenvereins
Prof. Dr. Mark Farrell
•
Academic Board and Head, Graduate School of Business and Law, RMIT University, Melbourne, Australia
•
Member, RMIT Business Executive Management Committee and Business Board
•
Member, RMIT, MBA Program and Juris Doctor (JD) Advisory Committee
Dr. Nadja Germann
•
Mitglied der Geschäftsleitung des IFU | BLI Instituts für Unternehmensrecht an der Universität Luzern
•
Leitung Kompetenzzentrum Verwaltungsunternehmen des IFU | BLI Instituts für Unternehmensrecht an der Universität Luzern
•
Geschäftsführerin des Center for Law and Sustainability (CLS) an der Universität Luzern
•
Lehrbeauftrage Universität St. Gallen
Prof. Dr. Jean-Pierre Jeannet
•
Professor Emeritus Babson College, Babson Park, MA, USA
•
Professor Emeritus IMD Institute, Lausanne
•
Zhejiang University Quishi Chair Professor, School of Management, Hangzhou, China
•
Former Vice-Chairman of the Board, member of the Compensation Committee and the Audit Committee, PubliGroupe SA, Lausanne (acquired by Swisscom in 2015)
•
Golden Rice Project, Switzerland, Member Humanitarian Board
•
Vinci Capital, Lausanne, Switzerland, Member of the Advisory Board
•
Member Advisory Board, Sunrise Project, Bayer Material Science, Leverkusen aimed at initiative for the Bottom of the Pyramid
Prof. (FH) Dr. Alexander Jungmeister
•
Geschäftsführer des IFU I BLI Instituts für Unternehmensrecht an der
Universität Luzern
•
Gesellschafter aht intermediation gmbh, Pfäffikon
•
Gesellschafter und Direktor kreisquadrat gmbh, the decision network, Luzern
•
Adjunct Professor Faculty of Commerce, Charles Sturt University, Australia
•
Lehrbeauftragter Executive School of Management, Technology and Law (ES-HSG),
Universität St. Gallen
•
Lehrbeauftragter Berner Fachhochschule, TI Management Education
•
Mitglied des Think Tanks KMU Next, Bern
Jahresbericht 2015
57
Prof. Dr. Karin Müller
•
Ordinaria für Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der
Universität Luzern
•
Privatdozentin für Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht
an der Universität Zürich
•
Mitglied Juristenverein des Kantons Luzern
•
Mitglied Institut für zivilgerichtliches Verfahren, Zürich
Prof. Dr. Bernhard Rütsche
•
Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern
•
Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Luzern
•
Mitglied der Nationalen Ethikkommission (NEK), Bern
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Mitglied und Vorsitzender der Geschäftsleitung des Zentrums für Recht und Gesundheit
(ZRG), Universität Luzern
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Mitglied von expertsanté, Plattform für Experten im Gesundheitswesen
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Mitglied des Kompetenzzentrums Medizin - Ethik - Recht Helvetiae (MERH) der Universität Zürich
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Mitglied der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer (VDStRL)
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Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Gesetzgebung (SGG)
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Mitglied des St. Galler Juristenvereins
Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger
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Gründungsdekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern
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Ordinarius für Politische Ökonomie an der Universität Luzern
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Mitglied des Editorial Boards der Perspektiven der Wirtschaftspolitik (PWP)
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Member of the board of the Swiss Society of Economics and Statistics (SSES)
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Member of the board of the European Public Choice Society,
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Research-Fellow Centre for Research in Economics, Management and the Arts (CREMA)
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Research-Fellow Swiss Institute for International Economics and Applied Economic Research (SIAW) at the University of St. Gallen
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Member of International Institute of Public Finance (IIPF)
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Member of the National Tax Association (NTA)
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Mitglied der Friedrich A. von Hayek Gesellschaft
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Member of American–Swiss Foundation
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Member of Verein für Socialpolitik
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Member of the board (Kuratorium) of the Walter Eucken Institut
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Member of the editorial board of European Journal of Political Economy (EJPE)
Prof. Dr. Franco Taisch
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Ordinarius für Wirtschaftsrecht an der Universität Luzern
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Verwaltungsrat und Mitglied des Risiko- und Auditausschusses Raiffeisen Gruppe,
St. Gallen
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Verwaltungsratspräsident Swiss Rock Asset Management AG, Zürich
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Mitinhaber und Mitglied des Verwaltungsrates der Clinica Alpina SA, Scuol
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Verwaltungspräsident und Gründungspartner der healthbank, a global health cooperative, Genf
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Mitglied des Stiftungsrats KMU Next, Bern
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Delegierter des Vorstandes der IG Genossenschaftsunternehmen, Luzern
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Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Genossenschaftswissenschaftlicher Institute (AGI), Berlin
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Mitglied des Vorstands Internationales Institut für Genossenschaftsforschung im Alpenraum (IGA), Innsbruck
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Präsident und Gründungspartner kreisquadrat gmbh, the decision network, Luzern
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Inhaber taischconsulting, Unternehmensführung und Recht, Zug/Neuheim
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Fachrat Hochschule Luzern, Wirtschaft, Institut für Finanzdienstleistungen, Zug
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Mitherausgeber Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (ZfgG), Nürnberg
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Vorsitzender der Corporate Governance Task Force Fit & Proper Requirements for Members of the Board of Co-operative Banks der European Association of Cooperative Banks
(EACB), Brüssel
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Mitglied des Board of Governors HEC, Institut International des Coopératives Alphonse-etDorimène-Desjardins, Montreal
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Mitglied des Beirates e-commerce Europäisches Zentrum für E-Commerce und Internetrecht, Wien/Berlin/Brüssel/London/Hongkong/New York
Ass.-Prof. Dr. Andrea Opel
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Assistenzprofessorin für Steuerrecht an der Universität Luzern
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Konsulentin bei Meyer Lustenberger Lachenal Rechtsanwälte, Zürich
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Vorstandsmitglied der Swiss Association of Tax Law Professors (SATLP)
Prof. Dr. Ulrich Zwygart
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Honorarprofessor für Unternehmensführung an der Universität St. Gallen
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Geschäftsführer Zwygart Leadership GmbH
Jahresbericht 2015
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Frohburgstrasse 3
Postfach 4466
CH - 6002 Luzern
T +41 (0)41 229 53 28
F +41 (0)41 229 53 35
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