Seite 1 Referat für Arbeit und Wirtschaft Telefon: 233-82802 Telefax: 233-82800 Veranstaltungen Oktoberfest 2015 vom 19. September – 04. Oktober; Schlussbericht Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 04930 Bekanntgabe in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 08.03.2016 Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Bekanntgabe Anlass Information des Stadtrates über den Verlauf des 182. Oktoberfestes 2015 Inhalt Die Vorlage enthält die Erfahrungsberichte aller Dienststellen, die das Oktoberfest betreut haben, Statistiken der Sicherheitsbehörden sowie Zahlen über den Geschäftsverlauf, Besucherströme, Energieverbrauch und Entsorgung. Sie beinhaltet zudem Folgerungen für künftige Veranstaltungen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Oktoberfest 2015; Wiesn-Schlussbericht 2015; OktoberfestSchlussbericht 2015, Erfahrungsbericht Oktoberfest 2015 Telefon: 233-82802 Telefax: 233-82800 Seite 2 Referat für Arbeit und Wirtschaft Veranstaltungen Oktoberfest 2015 vom 19. September – 04. Oktober; Schlussbericht Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 04930 Vorblatt zur Bekanntgabe in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 08.03.2016 Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten 1. Allgemeines 2. Bericht der Polizei 3. Bericht des Kreisverwaltungsreferates 4. Sonstige Sicherheitsbelange 5. Geschäftsbilanz 6. Entsorgung und Mülltrennung 7. Reinigung 8. Ordnungsmaßnahmen 9. Bericht der Münchner-Verkehrs-Gesellschaft (MVG) 10. SWM Services GmbH (SWM GmbH) 11. Oide Wiesn 12. Berichte der Bezirksausschüsse 2, 6 und 8 13. Dank an Anwohner, Beschicker, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter II. Bekannt gegeben Seite 1 1 5 6 6 14 17 18 19 27 27 29 30 30 31 Telefon: 233-82802 Telefax: 233-82800 Seite 1 Referat für Arbeit und Wirtschaft Veranstaltungen Oktoberfest 2015 vom 19. September – 04. Oktober; Schlussbericht Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 04930 7 Anlagen Bekanntgabe in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 08.03.2016 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Allgemeines 1.1. Besucherinnen und Besucher Das Oktoberfest 2015 dauerte 16 Tage und endete am ersten Sonntag im Oktober. Das 182. Oktoberfest verlief ruhig und entspannt mit einem starken „Tag der Deutschen Einheit“. Das diesjährige Oktoberfest war eine typische „Herbstwiesn“: Sonnenschein am Tag, bitter kalt am Abend. Der guten Stimmung tat dies keinen Abbruch und so feierten die Wiesn-Fans ausgiebig. Das Oktoberfest war in diesem Jahr sehr münchnerisch geprägt. Weniger touristische Gäste fanden den Weg auf die Theresienwiese. Die aber da waren, freuten sich, und genossen mit den Einheimischen die entspannte Atmosphäre. Auffallend zahlreich waren Münchner Familien vertreten, die das Gemeinschaftserlebnis „Wiesn“ wiederentdeckten. Nach Schätzung der Festleitung kamen 5,9 Millionen Gäste auf die Theresienwiese (2014: 6,3 Millionen), davon wurden auf der Oidn Wiesn 568.833 zahlende Besucher gezählt (2014: 611.086 Gäste). 1.2. Organisation Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, Fachbereich VI - Veranstaltungen organisiert die Veranstaltung und ist während des Festes in der Festleitung zentraler Ansprechpartner für Besucherinnen und Besucher, Medien, Wirte, Marktkaufleute, Schausteller sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Festplatz. Weitere Unterstützung bieten Vertreter der Polizei, des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), der TÜV Industrie Service GmbH (TÜV), der Ordnungsdienste und aller einschlägigen Dienststellen der Stadt im Servicezentrum auf der Theresienwiese. 1.3. Öffentlichkeitsarbeit Die Pressestelle zählte rund 5.064 Journalistenkontakte (2014: 4.678) aus dem In- und Seite 2 Ausland wie Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Mexiko, Niederlande, Niger, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay und den USA. Es wurden 429 Dreh- und Fotogenehmigungen (2014: 479) an verschiedene Film- und TV-Teams sowie Onlinedienste erteilt. 46 Pressemitteilungen wurden im Vorfeld und während der Wiesn ausgegeben. Zudem wurden 10.000 Oktoberfestplakate, davon 6.000 in DIN A1, 4.000 in DIN A3 und 83.000 Oktoberfestprospekte von München Tourismus (33.000 deutsch, 30.000 englisch und 20.000 italienisch) gedruckt und verteilt. 1.4. Sonderveranstaltungen 1.4.1. Festzüge Der Einzug der Brauereien und Festwirte am Eröffnungstag (Veranstalter: Festring München e.V.) war wieder ein großer Erfolg. Die Festwirte, der Oberbürgermeister und die Ehrengäste trafen alle pünktlich zum Anstich in den jeweiligen Zelten ein. Die „Vorsortierung“ der Teilnehmer (Brauereigespanne und Wägen) an der Ecke Oberanger/An der Hauptfeuerwache, Höhe Sendlinger Tor hatte sich bewährt und wurde 2015 zum zweiten Mal angewandt. Die Aufstellung der Teilnehmer in dem doch sehr engen Aufstellungsbereich war problemlos, so dass der Zug pünktlich startete. Dank des schönen Wetters standen außergewöhnlich viele Zuschauer am Straßenrand, um den Festzug zu sehen. Ab der Schwanthalerstraße waren die Straßen durch die Polizei nur noch durch Seile, bzw. teilweise nur durch Polizisten abgesperrt. Direkt nach dem Haupteingang der Theresienwiese entstand dabei das Problem, dass die Zuschauer in die Straßen drückten, was zu Behinderungen im letzten Drittel des Zugwegs und v.a. beim Ausleiten der beiden letzten Wägen führte. Der traditionelle Oktoberfest Trachten- und Schützenzug am ersten Wiesn-Sonntag (Veranstalter: Festring München e.V.) wurde erfolgreich durchgeführt. Erneut säumten ca. 220.000 Zuschauerinnen und Zuschauer den Zugweg, an dem sich 159 Gruppen (2014: 158) mit 9.129 (2014: 8.727) Teilnehmerinnen und Teilnehmern beteiligten. Die überwiegende Anzahl der Mitwirkenden kamen aus Bayern und gaben wieder ein außerordentliches positives Bild ab. Ca. 1,45 Mio. Zuschauer haben den Trachtenund Schützenzug im Fernsehen verfolgt. Die seit Jahrzehnten bewährte Organisation hat erneut zu einer reibungslosen Abwicklung beigetragen. Um eventuelle Gefahren oder Störungen von vornherein zu vermeiden, wurden einige Ordner des Festrings mit Sonderaufgaben, wie z.B. Betreuung von Straßensperren oder der Kurzhaltezonen für die Busse betraut. Für die schnelle Weitergabe von Informationen waren wieder Ordner mit Vespas unterwegs. Die neue Regelung, dass der Zugleiter nicht mehr im Führungsfahrzeug sitzt, sondern sich im Zug als Bindeglied zwi- Seite 3 schen Ordner, Veranstaltungsleitung und Polizei befindet, hat sich bestens bewährt und wird beibehalten. Zusätzlich gibt es Krad-Melder der Freiwilligen Feuerwehr. Für die Sicherheit der Tiere standen wieder Tierärzte der Tierklinik Aschheim bereit. Der Shuttlebusservice der MVG hat sich ebenfalls wieder bewährt und wird von den Teilnehmern alljährlich sehr gut angenommen. Es kam zu kleinen Engpässen beim Abtransport der ersten Teilnehmer nach dem Trachten- und Schützenzug. Daher werden für 2016 die Abfahrtszeiten nochmals überprüft und ggf. angepasst. Der Festzug startete pünktlich nach dem Werbevorlauf und erreichte ohne Störungen, Zwischenfälle oder Lücken den Esperantoplatz, wo sich der Zug, ebenfalls reibungslos, auflöste. Wie bereits zum Oktoberfest 2014 wurden die für die beiden Festzüge erforderlichen Absperrmaßnahmen auf dem Oktoberfest-Festplatz in das Sicherheitskonzept des Veranstalters als Anlage mit aufgenommen. Die im Vorfeld abgestimmten Maßnahmen haben sich hierbei bewährt und zur Sicherheit weiter beigetragen. Den beteiligten Behörden, insbesondere dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, der Freiwilligen Feuerwehr, dem BRK und der Polizei dankt der Festring München e.V. für die Unterstützung und Zusammenarbeit. 1.4.2. Standkonzert / Siegerehrung Das Standkonzert aller Oktoberfestkapellen am mittleren Wiesn-Sonntag (Veranstalter: Festwirte) und die Siegerehrung des Oktoberfest-Landesschießens vor der Bavaria am 4. Oktober waren ebenfalls gut besucht (Veranstalter: Bayerischer Sportschützenbund). Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums München und der vom Referat für Arbeit und Wirtschaft eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst unterstützte die Veranstalter bei den Absperrmaßnahmen. Die einzelnen vorgenommenen Absperrmaßnahmen (Aufstellungsorte der Sperrgitter etc.) wurden ebenfalls in das Sicherheitskonzept des Referates für Arbeit und Wirtschaft als Veranstalter des Oktoberfestes mit aufgenommen. 1.4.3. Aktion „Vorschulkinder auf der Wiesn“ Zum 14. Mal wurden auf Initiative des Referates für Bildung und Sport und des Referates für Arbeit und Wirtschaft 1.100 Münchner Vorschulkinder von den Schaustellern, den Marktkaufleuten, den „Kleinen Wiesnwirten“ und den „Großen Wiesnwirten“ am ersten Wiesn-Montag, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zu einem Wiesnbummel eingeladen. Die Kinder bekamen auf dem Oktoberfest zwei Freifahrten bzw. freien Eintritt in zwei kindergerechte Geschäfte sowie eine kleine Brotzeit in einem gastronomischen Mittelbetrieb. Zusätzlich erhielt jedes Kind ein T-Shirt als Erinnerung an diesen Tag. Die Stadt bedankt sich recht herzlich bei allen Sponsoren für ihr Engagement. Seite 4 1.4.4. Aktion „Oktoberfest macht Schule“ Zum Oktoberfest führte das Referat für Arbeit und Wirtschaft die Aktion „Oktoberfest macht Schule“ wieder mit großem Erfolg durch. Die kostenlosen Führungen für Schulklassen über das Oktoberfest sowie durch das Servicezentrum waren sofort ausgebucht. Um auch den jüngsten Wiesn-Fans die Geschichte des Oktoberfestes nahezubringen und einige ausgewählte historische Fahrgeschäfte beispielhaft vorzustellen, bot das Referat für Arbeit und Wirtschaft in Zusammenarbeit mit den Schaustellern des Oktoberfests kostenlose Wiesn-Führungen auch für die Vorschulkinder der Münchner Kindergärten an. Das Oktoberfest-Suchspiel „Schau genau“ führte auch in diesem Jahr Kinder (und Erwachsene) spielerisch zu neuen und alten Schaustellerattraktionen und machte auf die phantasievollen Details der Fassadengestaltung aufmerksam. 1.4.5. Bewirtung von Seniorinnen und Senioren Traditionsgemäß lud das Referat für Arbeit und Wirtschaft am ersten Wiesnmontag 250 bedürftige Seniorinnen und Senioren, die vom Sozialreferat benannt werden, zu einer Wiesnbrotzeit in das Schottenhamelzelt ein. Die Vereinigung der Wiesnwirte beteiligte sich an dieser Aktion und bewirtete ebenfalls 2.300 hilfsbedürftige Münchnerinnen und Münchner in ihren Festzelten kostenlos. Die Stadt bedankt sich bei den Veranstaltern für die erfolgreiche und reibungslose Organisation und Durchführung dieser Wiesn-Höhepunkte. 1.5. Maßnahmen für Menschen mit Behinderung 1.5.1. Festhallen Der Facharbeitskreis Tourismus des Behindertenbeirates der LHM sieht die Barrierefreiheit des Oktoberfestes insgesamt auf einem guten Weg. Die großen Festhallen bieten jetzt Behindertentoiletten, die weitgehend der DIN 18040 gerecht werden. Die Zahl der Toiletten wird als ausreichend angesehen. Barrierefreie Platzgestaltung und Beschilderungen sind für Menschen mit Behinderung sehr wichtig. Servicekräfte sind mitunter nicht in der Lage, über die einzelnen Standorte (WC, Plätze) Auskunft zu geben. Deshalb ist es wichtig, das Servicepersonal und die Ordner entsprechend zu schulen und explizit darauf hinzuweisen. Hervorgehoben wurde, dass es im Schützenfestzelt zwei barrierfreie Toiletten gab und eine Treppe, deren Stufen gut sichtbar markiert und sogar beleuchtet waren. Sie sollte als Vorbild für andere Betriebe dienen. Meistens sind Stufenmarkierungen in den Zelten vorhanden. Wünschenswert wäre, dass weitere Festhallen dem Beispiel des Marstall-Zeltes folgen, und statt einer durchgehend großen Sitzbank, zwei halbe Bänke aufstellen. Dadurch kann der Raum besser genutzt werden, da die Rollstuhlfahrer direkt neben Begleitpersonen sitzen. Seite 5 1.5.2. Mittelbetriebe Die Betriebe mittlerer Größe sind laut Aussage des Behindertenbeirats insgesamt auf einem sehr guten Weg. Im Goldenen Hahn wurde gelobt, dass es am Rollstuhlfahrertisch eine wegnehmbare Holzbank gab. Zusätzlich standen Hocker für Begleitpersonen bereit. Das Behinderten-WC im Betrieb „Zur Bratwurst“ war in den letzten Jahren immer wieder mit Kisten und anderen Gegenständen vollgestellt. 2015 diente dieses WC erneut als Lagerraum für Schirmständer und Gartenschirme. Die Betreiber müssen weiterhin dafür sensibilisiert werden, dass diese Räumlichkeiten nicht zweckentfremdet werden und das Personal entsprechend darauf hingewiesen wird. Positiv hervorgehoben wurde die ausklappbare Ablage in geeigneter Höhe bei der „Knödelei“. Somit besteht die Möglichkeit das bestellte Essen direkt neben der Ausgabe zu verzehren, ohne Komplikationen mit dem Transport zu haben. 1.5.3. Schausteller und Marktkaufleute Zwar stellen die Veränderungen im Schaustellerbereich weiterhin die größte Herausforderung bei der barrierefreieren Gestaltung der Wiesn dar, aber auch hier können in diesem Jahr weitere Erfolge verzeichnet werden. Vier Autoscooter verfügten über Rampen. Ein Kritikpunkt ist jedoch die Steigung der Rollstuhlrampen, die oft zu groß ist und 20 % beträgt. Die Richtlinie für Barrierefreiheit liegt bei 6 %. Abgesehen von der Steigung ist meist der Handlauf zu kurz, sodass man bei Befahren der Rampe auf außenstehende Hilfe angewiesen ist. Durch den Behindertenbeirat wird der Wunsch geäußert, zukünftig zum Beispiel bei Autoscootern, ein behindertgerechtes Fahrzeug mit Handbedienung bereitzustellen, wie es sie am Hamburger DOM gibt. Es sollte angestrebt werden, die gleiche Technik auf dem Oktoberfest anzubieten. Im Bereich der Imbissbetriebe hat sich gezeigt, dass mittlerweile schon einige Betreiber barrierefreie Einrichtungen an ihren Geschäften geschaffen haben z.B. durch Rampen vor den Podesten. Hervorgehoben wurde die ausklappbare Ablage in geeigneter Höhe beim „Gaumenschmaus“ der Familie Bretz. Das Verfahren zur Beteiligung des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt München an der Wiesnplanung gemäß Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 01.03.2011 wurde von Seiten der Wirte, Schausteller und Marktkaufleute, des Referates für Arbeit und Wirtschaft, des Kreisverwaltungsreferates sowie vom Behindertenbeirat selbst für gut befunden und soll weiter beibehalten werden. 2. Bericht der Polizei Siehe Anlage 1 Seite 6 3. Bericht des Kreisverwaltungsreferates Siehe Anlage 2 4. Sonstige Sicherheitsbelange 4.1. Veranstaltungsbescheid Das Kreisverwaltungsreferat hat für das Oktoberfest einen Veranstaltungsbescheid mit sicherheitsrechtlichen Anordnungen gemäß Art. 19 Abs. 3 Nr. 3 LStVG erlassen. 4.1.1. Sicherheitskonzept Durch den Veranstalter wurde für das Oktoberfest 2015 ein mit den zuständigen Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept erstellt. Ziel des Sicherheitskonzeptes ist, das Oktoberfest auf mögliche Gefahrensituationen hin zu untersuchen und die entsprechenden präventiven Maßnahmen bzw. Sicherheitsroutinen der Festleitung und des Personals zu definieren. Die Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Veranstalter, den Sicherheitsbehörden und dem Münchner Polizeipräsidium hat sich bewährt und wesentlich zur Sicherheit auf dem Festplatz beigetragen. 4.1.2. Leiter Ordnungsdienst Mit Veranstaltungsbescheid wurde wieder (erstmals 2011) ein „Leiter Ordnungsdienst“ (ODL) im Sinne des § 43 der VStättV gefordert und installiert. Die Funktion des ODL wurde im Schichtdienst von vier Fachkräften des Ordnungsdienstes des Veranstalters übernommen. Der ODL war gegenüber allen auf dem Oktoberfest tätigen Ordnungsdiensten weisungsbefugt, sofern diese außerhalb der Hausrechtsbereiche der Beschicker tätig wurden. Zu den Aufgaben des ODL gehörten insbesondere die Erstellung eines Ordnerkonzeptes, das Erkennen und die Abwehr von Gefahrensituationen und die Führung und Anweisung der auf dem Festgelände vertretenen Sicherheits- und Ordnungsdienste außerhalb der Hausrechtsbereiche der Beschicker. Die Einrichtung der Funktion des ODL hat sich bewährt und trug wesentlich zur Verbesserung der Sicherheit auf den Feststraßen, insbesondere beim morgendlichen Anstehen der Besucher vor den Zelten, bei. Am letzten Samstag, dem „Tag der Deutschen Einheit“ mussten Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Überfüllung des Festplatzes zu verhindern (Personenstromlenkung, Besucherinformationen via Medien, Facebook, Twitter, MVG-Durchsagen etc.). In der Folge haben die beiden im Dienst befindlichen ODL, entgegen den Anordnungen der Sicherheitsbehörden, besprochene Maßnahmen eigenmächtig abgebrochen. Aufgrund dieser Unzuverlässigkeit wurden die beiden ODL in Absprache mit dem Ordnungsdienst-Auftragsnehmer der LHM vom Dienst abgezogen und die beiden verbleibenden Seite 7 Ordnungsdienstleiter führten die Aufgaben zufriedenstellend bis zum Ende der Veranstaltung fort. 4.1.3. Ordnungsdienst des Veranstalters Vom Veranstalter wurde für die Überwachung der Zufahrten sowie des fließenden und ruhenden Verkehrs auf dem Festplatz ein privater Ordnungsdienst eingesetzt. Besonderes Augenmerk lag in diesem Jahr auf der Einhaltung der Lieferzeiten und der Zufahrtskontrolle. Die Anzahl der Ordnungsdienstkräfte wurde vom Veranstalter in diesem Jahr nochmals aufgestockt. So waren von Seiten des Veranstalters bis zu 150 Ordnungskräfte gleichzeitig im Einsatz. Der Festplatz wurde in fünf Abschnitte eingeteilt und jeweils mit der Position eines Abschnittsleiters besetzt. Des Weiteren wurde wieder eine ständige mobile Einsatzgruppe mit Aufgabenschwerpunkten vorgehalten, um bei Brennpunkten schnell regelnd eingreifen zu können. Die Einsatzreserve wurde insbesondere beim Reservierungswechsel der Zelte sowie beim UBahnhof Theresienwiese hinzugezogen und übernahm mehrfach Aufklärungsarbeit, um Überfüllungssituationen zu vermeiden. Der Einsatz und die Vorhaltung der mobilen Einsatzgruppe hat sich aus Sicht des Veranstalters und der Sicherheitsbehörden bewährt. 4.2. Baustellensicherheit / Baustellenkoordinator In Zusammenarbeit mit dem vom Veranstalter beauftragten Baustellenkoordinator wurden nachfolgende Maßnahmen umgesetzt, die erneut deutlich zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz während dem Auf- und Abbau des Oktoberfestes 2015 beitrugen. 4.2.1. Absperrung der Bautätigkeit gegenüber Passanten und Dritten durch geschlossenen Bauzaun Die Baufelder auf der Theresienwiese wurden komplett eingezäunt. Der Zutritt zu den eingezäunten Baufeldern wurde nur Personen mit Einfahrterlaubnis gewährt. Dazu wurden an den Eingängen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes postiert, die den Zugang kontrollierten. Damit konnte verhindert werden, dass Passanten oder Dritte gewollt oder zufällig Zugang zu den Bereichen mit Bautätigkeit bekommen und so durch Bau- oder Transporttätigkeit gefährdet wurden. 4.2.2. Freihalten von allgemeinen Zuwegungen als Wege für Feuerwehr und Rettungsdienst Auf den Baufeldern wurden Straßen- und Wegebereiche farbig markiert die als Wege für Feuerwehr und Rettungsdienst frei zu halten waren. Auf diesen Flächen war lediglich Transport- und kurzfristige Ladetätigkeit erlaubt. Das Lagern von Material auf diesen Flä- Seite 8 chen wurde verboten. Die Markierung wurde dieses Jahr durchgehend und deutlicher ausgeführt. 4.2.3. Meldewesen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an den übergeordneten Koordinator Alle Vertragsnehmer wurden verpflichtet, für die einzelnen Bauvorhaben die entsprechend verantwortlich ansprechbaren Personen (Bauherr, Bauleiter, SiGKo) namentlich mit Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. 4.2.4. Baustellenführung Um die Baustelle Oktoberfest der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen und insbesondere die Anwohner für die Notwendigkeit der Absicherung der Baustelle zu sensibilisieren, wurden drei betreute Wiesnrundgänge über die Baustelle angeboten. 4.2.5. Reduzierung / Verlagerung der Baukantinen Die bereits im Jahr 2005 eingeführte Reduzierung der Baukantinen und deren Unterbringung im Randbereich der Bierzelte hat sich bewährt. Die bereits 2014 durchgeführte Verlagerung der Augustiner Kantine von der Ostseite der Augustiner Festhalle zur Ostseite der Fischer- Vroni (neben dem U-Bahnaufgang Theresienwiese) wirke sich ebenfalls positiv auf die Baustellensicherheit aus. Zusätzlich wurde über die Medien darauf hingewiesen, dass die Theresienwiese während der Auf- und Abbauarbeiten eine Baustelle ist und die Kantinen ausschließlich für die vor Ort tätigen Bauarbeiter bestimmt sind. 4.2.6. Verkürzung der Aufbauzeiten / Querung der Theresienwiese Erstmals zum Oktoberfest 2015 wurden die Aufbauzeiten für die gastronomischen Mittelbetriebe und Schaustellergeschäfte um eine Woche verkürzt. Dadurch war es möglich, dass - bis Ende August eine gesicherte Nord-Süd-Querung über die Schaustellerstraße, - eine dauerhafte West-Ost-Querung südlich der Oidn Wiesn zwischen Fußgängertunnel und Stielerstraße und - bis Ende August eine gesicherte West-Ost-Querung über die Matthias-Pschorr-Straße in den Zeiten a) zwischen 5.00 Uhr und 9.00 Uhr sowie zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr mit einer Unterbrechung aufgrund kreuzenden Baustellenverkehrs zur vollen Stunde von 10 Minuten und b) von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr eingerichtet werden konnte. Von den angrenzenden Bezirksausschüssen werden weitere Durchwegungen, vor allem tagsüber durchgehend über die Matthias-Pschorr-Straße, gefordert. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft sieht dies kritisch. Eine vollständige Trennung der beiden Baufelder nördlich und südlich der Matthias-Pschorr-Straße, um eine dauerhafte Seite 9 gesicherte Querung für Radfahrer und Fußgänger einrichten zu können, führt zu einer Erhöhung des Baustellenverkehrs in den Straßen um die Theresienwiese herum (Bavariaring, Theresienhöhe, Hans-Fischer-Straße), zu einer längeren Aufbauzeit und erhöhten Kosten beim Aufbau, die sich letztendlich auf die Preise der Gastronomie und der Schaustellergeschäfte niederschlagen werden. Für das Oktoberfest 2016 wird das Referat für Arbeit und Wirtschaft rechtzeitig im Rahmen der Wiesnplanung 2016 mit den betroffenen Bezirksausschüssen 2, 6 und 8, dem Bayerischen Bauernverband (wg. zeitgleich stattfindendem ZLF), den Aufbaufirmen und Beschickerverbänden sprechen, um ein abgestimmtes Sicherheitskonzept mit den Erfahrungen aus diesem Jahr fürs nächste Jahr zu finden. Damit wäre allen Beteiligten genügend Zeit gegeben, sich auf eventuelle zukünftige Einschränkungen vorzubereiten. 4.3. Errichtung von Sicherheitssperrringen rund um das Oktoberfest Der Stadtrat hat vor dem Hintergrund der 2009 entstandenen erhöhten abstrakten Gefährdungslage am 20.04.2010 die Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes für das Münchner Oktoberfest beschlossen. Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen wurde auch ein detailliertes sicherheitsoptimiertes Verkehrskonzept vorgesehen. Auf dem Oktoberfest 2015 wurden wieder drei „Sperrringe“ rund um das Festgelände eingerichtet; die Zufahrt für Berechtigte blieb dabei erhalten. Durch das Baureferat wurden beim äußeren Sperrring vorgelagerte Verkehrssperren (Verkehrszeichen) und beim mittleren Sperrring verschließbare Sperrblenden mit Feuerwehrschließung und Absperrpfosten aufgestellt, sodass eine Durchfahrt auf die Theresienhöhe bzw. den Bavariaring weder über die Straße (Sackgassen), noch über den Gehweg möglich war. Die Zufahrten in den inneren Sperrring (Theresienwiese) wurden durch die im Jahr 2011 installierte Hochsicherheitspolleranlage abgesichert. Die Zufahrtsberechtigung anfahrender Fahrzeuge wurde durch den privaten Sicherheitsdienst der Landeshauptstadt München überprüft. 4.4. Bierlieferung / Einlasskonzepte der Festhallen / Überschneidung der Öffnungszeiten mit dem Lieferverkehr Die bereits in den letzten Jahren zu beobachtende Tendenz, dass der Besucherstrom an den Samstagen, Sonntagen und am Feiertag immer früher einsetzt und sich mit dem Lieferverkehr überschneidet, setzte sich auch 2015 fort. Die bereits 2008 eingeführte und für alle Tage einheitlich geregelte Lieferzeit für alle Lieferanten mit leichtverderblicher Ware, zum Beispiel Brot und frische Fleisch- und Wurstwaren, von 0.00 Uhr bis 10.00 Uhr (letztmögliche Zufahrt um 9.30 Uhr) und für Lieferanten mit nicht leichtverderblicher Ware von 1.30 Uhr bis 9.00 Uhr (letztmögliche Zufahrt um 8.30 Uhr) hat sich grundsätzlich bewährt. Seite 10 Der Veranstalter hat im Vorfeld mit allen Logistikern der Brauereien intensive Gespräche geführt. Dabei konnten die Lieferzeiten in Absprache weiter optimiert werden. Insbesondere durch den Neubau des Schützen-Festzeltes und dem damit verbundenen neuen zentralen Biertanklager an der Nord-Ost-Seite des Festzeltes sowie der Erweiterung der Lagerkapazität hat sich die Bierbelieferung weiter verbessert. Das erstmals zum Oktoberfest 2009 mit den Festwirten und dem Kreisverwaltungsreferat erarbeitete Einlasskonzept („Vorsperrmodell“) hat sich bewährt. Bereits frühzeitig vor Zeltöffnung konnten die Biergartenbereiche durch Ordnungskräfte des Festzeltes gesichert und ein geordneter Einlass in die Biergärten als Stauraum gewährleistet werden. Der Einlass in die Festzelte erfolgte größtenteils über die Südseite. So konnten die Nordseiten und die Haupteingänge der Festzelte für die Belieferung freigehalten werden. Bei einigen Betrieben musste mit Hilfe des Leiters Ordnungsdienst und den Kräften des Ordnungsdienstes des Veranstalters in Zusammenarbeit mit Polizei und Kreisverwaltungsreferat nachgebessert werden. Beim Aufeinandertreffen von Besucherströmen und Lieferverkehr kam es häufig zu gefährlichen Situationen. Daher muss erneut die Entkoppelung von Öffnungs- und Lieferzeiten geprüft werden. 4.5. Reservierungswechsel- und Einlasskonzepte der Festzelte 4.5.1. Reservierungswechsel- und Einlasskonzepte Im Vorfeld des Oktoberfestes wurden die Reservierungswechsel- und Einlasskonzepte der Festzelte durch den Veranstalter und den Leiter Ordnungsdienst auf Plausibilität geprüft und die Reservierungswechselzeiten mit den jeweiligen benachbarten Betrieben aufeinander abgestimmt. Bei einigen Betrieben mussten kleinere Nachbesserungen vorgenommen werden. 4.5.2. Reservierungen für Münchnerinnen und Münchner Für das Oktoberfest 2015 wurde probeweise gestattet, dass an Samstagen, Sonntagen und am Feiertag bis 15 Uhr im derzeit reservierungsfreien Bereich maximal 15 % für Münchnerinnen und Münchner ohne Mindestabnahmeverpflichtung reserviert werden dürfen, wenn die Reservierung (maximal 1 Tisch pro Person) persönlich unter Vorlage des Personalausweises als Nachweis des Hauptwohnsitzes München beim jeweiligen Festwirt abgeholt wird. Von dieser Regelung machten alle Festhallen mit Ausnahme der Käfer Wies'n Schänke, des Weinzeltes und des Herzkasperlzeltes Gebrauch. So konnten für Münchnerinnen und Münchner rund 30.000 Plätze ohne Mindestabnahmeverpflichtung zur Verfügung gestellt werden. Nur in geringem Umfang wurden Reservierungen auf Internetplattformen weiterverkauft. Laut Mitteilungen der Festhallen wurden die Plätze von Münchnerinnen und Münchnern gern angenommen. Bei einigen Festhallen waren die Reservierungen binnen Seite 11 weniger Stunden vergeben. Die zum Oktoberfest 2015 erstmals probeweise eingeführte Reservierungsmöglichkeit für Münchnerinnen und Münchner ohne Mindestabnahmeverpflichtung war ein großer Erfolg. Viele Münchnerinnen und Münchner hatten so die Möglichkeit auch in den Genuss einer Reservierung zu kommen. Die zusätzliche Reservierungsschicht und der damit verbundene Wechsel der Gäste wirkte sich auch positiv auf die Stimmung und Sicherheit im Festzelt aus. Auch konnten von der Neuregelung die Schaustellerbetriebe und Marktkaufleute profitieren, da die Gäste in den Festhallen ihre Verweildauer der Reservierungsschicht anpassten und anschließend bzw. im Vorfeld die Zeit noch für einen Wiesnbummel nutzen konnten. Fazit: Weil die probeweise eingeführte Reservierungsmöglichkeit für Münchnerinnen und Münchner ohne Mindestabnahmeverpflichtung sehr gut ankam, sollte den Festwirten auch in Zukunft die Möglichkeit gegeben werden, an Samstagen, Sonntagen und am Feiertag bis 15 Uhr im derzeit reservierungsfreien Bereich maximal 15 % für Münchnerinnen und Münchner ohne Mindestabnahmeverpflichtung zu reservieren. 4.6. Abstandsflächenproblematik / Abweichungsbescheid von Art. 30 BayBO Nach Art. 30 BayBO müssen Bedachungen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein. Sie müssen als sogenannte „harte Bedachung“ ausgeführt sein. Ist die Bedachung dagegen als sogenannte „weiche Bedachung“ ausgeführt, was bei den Betrieben (Zelten) auf dem Oktoberfest der Fall ist, sieht Art. 30 Abs. 2 BayBO als Kompensationsmaßnahme Mindestabstände zwischen den Gebäuden vor. Für den Fall, dass zwei Gebäude mit weicher Bedachung nebeneinander stehen, sieht Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayBO einen Abstand von 24 m vor. Der Beurteilung der Abstände zwischen den Betrieben auf dem Oktoberfest wird diese baurechtliche Vorgabe zugrunde gelegt. Die Abstände zwischen den Zelten im Bereich der Wirtsbudenstraße entsprechen teilweise nicht den baurechtlichen Vorschriften. Im Rahmen der Risikoeinschätzung hat die Branddirektion einen „Münchner Standard“ erarbeitet. Dieser sieht vor, dass der durch die Bauordnung festgelegte Abstand auf festgelegte Werte verringert werden darf. Die Anwendung des Münchner Standards setzt aber voraus, dass eine frühzeitige Alarmierung gesichert ist und die Einsatzkräfte den Schadensort rasch erreichen können, da von diesen Voraussetzungen die Wahrscheinlichkeit rechtzeitiger und wirkungsvoller Löschmaßnahmen abhängt. Bei einer Anwendung auf dem Oktoberfest muss ebenfalls gesichert sein, dass mögliche Schadensorte rasch erreicht werden können. Aufgrund der Abstandsflächenproblematik im Bereich der Wirtsbudenstraße wurden von Seiten der Verwaltung und der Sicherheitsbehörden Gespräche mit Verantwortlichen einiger Großzelte und mit Betreibern der benachbarten Mittelbetriebe mit dem Ziel geführt, Seite 12 die bereits reduzierten Abstandsflächen nach dem „Münchner Standard“ einzuhalten und geeignete Kompensationsmaßnahmen zu finden. Die bereits zum Oktoberfest umgesetzten Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsflächen haben sich bewährt. Der zum Oktoberfest 2015 umgesetzte Neubau des Schützen-Festzeltes mit der damit verbundenen Verbreiterung des Rettungsweges zwischen der Schützen-Festhalle und dem Winzerer Fähndl, sowie dem Rückbau der Schießanlage hat wesentlich zu einer Verbesserung der Situation zwischen Schützen-Festhalle und Winzerer Fähndl beigetragen. Die dort notwendigen Abstandsflächen nach „Münchner Standard“ sind nun eingehalten. 4.7. Security Point – Aktion „Sichere Wiesn für Mädchen und Frauen" Siehe Anlage 3 4.8. Überflugverbot Für das Oktoberfest 2015 wurde im Vorfeld durch das Kreisverwaltungsreferat ein Überflugverbot für den Festplatz beantragt, um Verunsicherung und damit unkontrollierte panikartige Reaktionen von Festbesuchern beim Anblick von tieffliegenden Flugzeugen zu vermeiden und dadurch das subjektive Sicherheitsempfinden der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen. 4.9. Park- und Abstellmöglichkeiten 4.9.1. Busse und Wohnmobile An Bus- und Wohnmobilparkplätzen standen dem Rotkreuz-Bewachungsdienst (RKB) zur Verfügung: - Parkplatz Hansastraße für Omnibusse und Pkw - Parkharfe Olympiapark für Omnibusse und Wohnmobile - Zentraler Omnibus Bahnhof (ZOB) für den Bus Shuttleverkehr Der vorhandene Parkraum wurde während des Festes wie folgt genutzt: 2013 2014 2015 Bergsonstraße 55 Packwägen – – Hansastraße 1.153 Busse 292 Pkw 1.000 Busse 158 Pkw 804 Busse 125 Pkw Parkharfe Olympiapark 249 Busse 499 Wohnmobile 228 Busse 455 Wohnmobile 152 Busse 304 Wohnmobile Zusätzlich wurden für Wohnmobile Parkplätze bei der Neuen Messe in Riem angeboten. Aufgrund des eingerichteten Sicherheits-Bussperringes und der anlässlich der Oidn Wiesn nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fläche, konnten auf dem Südteil der There- Seite 13 sienwiese in diesem Jahr wieder keine Busparkplätze zur Verfügung gestellt werden. Für die mit Bussen anreisenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landesschießens der Sportschützen konnte jedoch eine An- und Abfahrtszone eingerichtet werden. Für die sonstigen mit Bussen anreisenden Gäste standen der ZOB, der Parkplatz an der Hansastraße, die Parkharfe am Olympiagelände, die Freifläche im Viehhof sowie die sonstigen ausgewiesenen Busparkplätze zur Verfügung und konnten das Aufkommen an Reisebussen gut bewältigen. Die Parkkapazitäten auf dem Busparkplatz Hansastrasse waren wochentags völlig ausreichend, nur am Wochenende, besonders samstags, kam es zu einer frühzeitigen Sperrung (teilweise schon ab 07.30 Uhr) des Parkplatzes. Trotz des stark gestiegenen Linienverkehrs am ZOB konnten an den Wochenenden täglich 40 – 50 Busse unter erhöhtem Personaleinsatz eine Bus- Shuttle-Möglichkeit angeboten werden. Daneben gab es durch Contiki einen Shuttleverkehr vom Campingplatz Thalkirchen zum ZOB von einer vorgegebenen Haltestelle. Viele Busreiseunternehmer versuchen ,ihre Gäste so nah wie möglich an das Festgelände heranzufahren. Aufgrund einer fehlenden Busanfahrtszone halten die Reisebusse dann in zweiter Reihe und behindern den Individualverkehr (siehe auch Ausführungen des Bezirksausschusses 2 (Anlage5)). Zukünftig müssen die im Stadtgebiet zur Verfügung stehenden Busparkplätze noch stärker beworben werden. Zur verbesserten Informationssteuerung über zur Verfügung stehende Busparkplätze wird der Veranstalter zukünftig, den Reisebusunternehmen und deren Fahrern analog zum Wohnmobil-Flyer einen Bus-Flyer anbieten. Über die einschlägigen Onlineportale, die italienischen Tourismus-/Berufsverbände sowie die Auslage an den Tank- und Servicestationen in der Brennerregion soll diese Information/der Flyer dann verteilt werden. 4.9.2. Packwägen Aus Platzmangel konnten dieses Jahr auf der Bergsonstrasse wieder keine Packwägen der Schausteller untergebracht werden. Kurzfristig konnte der Veranstalter zusammen mit der Veranstaltungsgesellschaft Münchner Schausteller in Zusammenarbeit mit dem Kommunalreferat ein Areal in der Bayernkaserne für Packwägen nutzen. Zukünftig, insbesondere für die Wiesn 2016 (Kleine Wiesn mit ZLF), müssen frühzeitig Abstellplätze für Packwägen und Schaustellerfahrzeuge gefunden werden. 4.9.3. Behörden / Beschäftigte / Presse / Behinderte Auf dem Südteil wurde wieder ein Parkplatz für Behörden, Beschäftigte und Beschicker sowie für schwerbehinderte Personen und Pressevertreter eingerichtet. Dieser Parkplatz wurde durch einen vom Veranstalter beauftragten Ordnungsdienst be- Seite 14 wirtschaftet. Dabei wurde gemäß Auftrag aus dem interfraktionellen Arbeitskreis „Oktoberfest“ vom 09.04.2013 erneut besonders darauf geachtet, dass keine VIP-Shuttlebusse und/oder -Limousinen mehr einfuhren. Für Polizeieinsatzfahrzeuge und Wirte wurden im alten Messegelände Parkplätze eingerichtet. Hierbei war in diesem Jahr problematisch, dass nach 1.00 Uhr Taxen und Rikschas auf die vom Kommunalreferat bewirtschaftete Verkehrsfläche unmittelbar nördlich des Haupteingangs der alten Kongresshalle einfahren, um die Besucher der darin befindlichen Disco aufzunehmen. Hierdurch wurde die Parkplatzausfahrt massiv behindert. Das Polizeipräsidium München regt an, entweder die Bewachung des Parkplatzes durch den vom Kommunalreferat beauftragten Sicherheitsdienst bis 3.00 Uhr zu verlängern oder dem Sicherheitsdienst der Disco das Freihalten der Ausfahrt zu übertragen. 4.10. Wetterdienst Auch 2015 wurde mit dem Deutschen Wetterdienst vertraglich eine zweimalige tägliche Wettervorhersage und im Warnfall sofortige Wind-/ Sturm- und Gewitterwarnung per Fax vereinbart. 5. Geschäftsbilanz Mit den Umsätzen und dem Verlauf des Oktoberfestes waren die Beschicker grundsätzlich zufrieden. Die Umsatzzahlen bei den Marktkaufleuten und Schaustellern waren jedoch stark rückläufig. Die Gründe sind hier vielfältig. Zum einen waren die Besucherinnen und Besucher in der ersten Woche aufgrund des kalten Wetters sehr zurückhaltend. Auch die im Vorfeld in der Öffentlichkeit geführte Diskussion, aus Rücksicht auf die große Anzahl Flüchtlinge, Vergnügungen zu meiden, mag für Zurückhaltung bei den Gästen gesorgt haben. Des Weiteren war ein bewusstes Ausgabeverhalten bemerkbar. Qualität und Leistung mussten stimmen, bevor die Besucherinnen und Besucher zur Geldbörse griffen. Letztlich tragen aber auch die meist älteren Fahrgeschäfte und die erneut gestiegenen und nicht familienfreundlichen Fahrpreise (z.B. Riesenrad Erwachsene 8,-€/Kinder 4,-€; Achterbahn Erwachsene 9,-€/Kinder 7,-€; Abenteuerbahn Erwachsene 7,-€/Kinder 6,-€; Geisterbahn Erwachsene 7,-€/Kinder 5,-€ usw.) nicht zu einer Attraktivitätssteigerung auf dem Festplatz bei. In Zusammenarbeit mit den Schaustellerverbänden muss mehr für familienfreundliche Preise bei den Beschickern geworben werden. Auch sollte mit einer Imagekampagne die Familienwiesn mehr herausgearbeitet werden. Bereits jetzt gibt es hierzu viele positive Angebote von Beschickern an Familien (z.B. Teufelsrad: kostenfreier Eintritt für Kinder am Familientag). Seite 15 5.1. Ausschank 2014 2015 davon FairTrade davon in BioQualität 76.808 75.134 - - 2.176 2.609 - - Wein (l) 96.674 71.628 90 883 Sekt (l) 43.957 18.125 - 428 Champagner (l) - 21.636 - 12 Schnaps (l) - 17.412 - 28 Kaffee, Tee (Tassen) 257.381 270.925 24.200 61.217 Limonaden, Cola u.ä. (l) 666.132 381.789 1.942 5.062 Bier (hl) Bier alkoholfrei (hl) 5.2. Verzehr 2014 2015 davon FairTrade davon in Bio-Qualität 509.420 503.510 9.417 15.723 - 15.480 0 0 245.316 470.713 0 4.900 - 536.174 3.642 21.649 Fisch (kg) 51.050 51.981 4.850 659 Schweinshaxen (Stück) 80.259 79.023 0 0 Ochsen (Stück) 112 122 0 0 Kälber (Stück) 48 51 0 0 - 26.821 0 1.705 Brathendl (Stück) Enten (Stück) Schweinswürstl (Stück) Bratwürste (Stück) gebrannte Mandeln (kg) Am 01.04.2003 hat die Bundesregierung mit dem Ökolandbaugesetz Sanktionen und Bußgeldregelungen nach deutschem Recht für Verstöße gegen die EG-VO 2092/91 (Ökolandbaugesetz) festgelegt. Damit soll ein Missbrauch der geschützten Begriffe „Bio“ oder „Öko“ verhindert werden. Jeder Betrieb, der Bio-Produkte herstellt und damit werben will, muss sich von einer Kontrollstelle registrieren und seinen Wareneingang sowie die Verarbeitung und den Verkauf überprüfen lassen. Von den Kontrollstellen wurden keine Beanstandungen gemeldet. 39 Betriebe (2014: 32) haben in ihrem Oktoberfestsortiment ganz oder teilweise Bio-Waren angeboten. Ökologische Nahrungsmittel boten an: 2013 2014 2015 Festzelte 0 2 2 Hühnerbratereien 2 2 2 Wurst-/Imbisshallen 2 2 0 Wurstbratereien 6 5 7 Seite 16 Café-, Wein- u. Barbetriebe 3 1 3 Süßwarenbetriebe 7 8 11 Stehcafébetriebe 4 5 4 Feinkostbetriebe 2 1 2 Glasierte Früchte-Betriebe 6 6 8 32 32 39 Gesamt: 5.3. Verkauf 5.3.1. Süßwarenverkauf Im Süßwarenbereich waren neben der “klassischen“ gebrannten Mandel auch wieder Schokobananen und -erdbeeren, sowie Türkischer Honig gefragt. Die Umsätze waren auch aufgrund der hohen Konkurrenz aus den Festzelten, die mit hervorragenden süßen Nachspeisen, wie dem Kaiserschmarrn und der Bayrisch Creme, ihre Gäste verwöhnen, rückläufig. 5.3.2. Scherzartikel und Andenken Der offizielle Oktoberfest-Bierkrug mit dem Wiesn-Plakatmotiv war bei Sammlern sehr gefragt, auch wenn das Design manchen zu modern war. Neben dem feschen Trachtenhut war der Luftballon als Souvenir im Aufwind. Wie schon in den letzten Jahren nahmen die Gäste aus München und der Welt gerne Kleinigkeiten der unteren Preisklasse vom Stamperl bis zum Pin als Andenken mit nach Hause. 5.4. Schaustellerbetriebe Der 3. Oktober, der „Tag der Deutschen Einheit“, war dank des Sonnenscheins der erfolgreichste Tag für die Schausteller. Über die Schaustellerstraße flanierten viele Familien. Die Karussells, Achterbahnen, Laufgeschäfte und Spielbuden „brummten“. Das Interesse an den Volksfest-Attraktionen war generell spürbar. Wetterbedingt muss jedoch von Umsatzeinbußen im Schaustellerbereich bis zu 20 Prozent im Vergleich zu den letzten Jahren gesprochen werden. 5.5. Wechselstelle Neben der Versorgung der Beschicker und des Bedienungspersonals mit Wechselgeld gab es mit der Wechselstelle auch die Möglichkeit, D-Mark und ausländische Währungen in Euro umzutauschen. In diesem Jahr wurden US-Dollar, Schweizer Franken, Britisches Pfund und vermehrt australische Dollar getauscht. Für Schausteller war es wieder möglich, telegrafische Einzahlungen zu tätigen. Insgesamt wurden cirka 35 Tonnen Hartgeld, hauptsächlich in Form von 1,-€, 2,-€ und 0,50 € Münzen, zur Verfügung gestellt. 5.6. Wiesnpost Die „Erinnerungs-Postkarte“ mit dem Oktoberfest-Sonderstempel in der limitierten Auflage Seite 17 von 3.000 Stück erfreute sich großer Beliebtheit. Die Wiesnpost verschickte heuer wieder über 130.000 Postsendungen (2014: 130.000) in alle Welt. Der Bierkrugversand ist im Vergleich zum Vorjahr konstant hoch geblieben. Bierkrüge wurden erneut am häufigsten in die USA und nach Australien versandt. 6. Entsorgung und Mülltrennung Der auf der Wiesn anfallende Abfall wird in Presscontainern gesammelt und abgefahren. Vom Veranstalter wurden 24x 20 cbm Müllpressen, 3x 10 cbm-Müllpressen, 6x 10cbm Deckel-Container, 21x 1,1 cbm Umleerbehälter und 7x 240 cbm Umleerbehälter aufgestellt. An den Festzelten Hacker-Pschorr, Schottenhamel, Winzerer Fähndl, Ochsenbraterei sowie Augustiner wurde je ein 10 cbm Deckel-Container zur Beseitigung von MaßkrugBruch bereit gestellt. Die Kosten für die Entsorgung werden direkt mit den entsprechenden Zelten verrechnet. Des Weiteren wurde ein Behälter für Glasbruch im Auftrag des Veranstalters auf dem Festgelände aufgestellt. Als Ergänzung zu den städtischen Sammelbehältern wurden von den gastronomischen Betrieben private Entsorgungsfirmen mit der Abfuhr ihrer Glasabfälle, Dosen und Speisereste beauftragt. Die Entsorgung der Abfallmengen, welche in Umleerbehälter (Mülltonnen) erfasst wurden, wurden den entsprechenden Kunden (Festzelten) gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die Entsorgung der Standplätze Festzelt Fischer-Vroni sowie Herzkasperl Festzelt, Museumszelt und Velodrom auf der Oidn Wiesn, welche durch den Abfallwirtschaftsbetrieb München im Auftrag der entsprechenden Festwirte entsorgt wurden. Insgesamt ergeben sich folgende Zahlen: 2013 2014 2015 934,94 940,29 835,44 54,03 0,00 57,72 Speisereste/Knochen (t) 379,76 446,77 477,96 Glasbruch (t) 170,51 114,76 99,79 1.539,24 1.501,82 1.470,91 Restmüll (t) Papier/Pappe/Kartonagen (t) Gesamt: Auf Grund der geringen Wertstoff-Sammelmengen im letzten Jahr, wurde Anfang des Jahres durch das RAW und den AWM ein Konzept erarbeitet, welches die Steigerung der wegen erheblicher Verunreinigungen niedrigen Menge an Papier, Pappe und Kartonagen, welche nicht der stofflichen Verwertung zugeführt werden konnte, zum Inhalt hatte. Folgende Maßnahmen wurden hierbei erarbeitet und umgesetzt: • Die Mitarbeiter des Standplatzbetreuungsdienstes Clean-Service wurden vom AWM un- Seite 18 terwiesen und für die Belange der Wertstofftrennung und Sauberhaltung der Standplätze sensibilisiert, • Die Betreuungszeiten an den Standplätzen und deren Sauberhaltung wurden optimiert, • Die Wertstoffpressen wurden bei Abwesenheit der Clean-Service-Mitarbeiter - insbesondere in den Abendstunden - abgesperrt, um Fehlwürfe zu vermeiden, • Die Außendienstmitarbeiter von AWM-VR-S führten arbeitstäglich Kontrollgänge durch, um die Mitarbeiter der Firma Clean-Service zu unterstützen, Fehlhandlungen zu ahnden und Beschicker zu beraten, • Kontrolle der Einhaltung des Einwegverbots Die o.g. Maßnahmen führten zum gewünschten Erfolg. So betrug das Gesamt-Müllaufkommen des 182. Oktoberfest, bei gleichzeitiger Mehrung der stofflichen Verwertung, im Fünfjahres-Vergleich den niedrigsten Stand. 7. Reinigung Die Mitarbeiter der Straßenreinigung, des Abfallwirtschaftsbetriebs München sowie zweier Privatfirmen (Containerstandplätze- und Grünflächenreinigung) sorgten dafür, dass sich der Festplatz jeden Morgen wieder in sauberem Zustand den Besuchern präsentierte. Neben den Reinigungsarbeiten für den Einzug der Wiesnwirte und den Trachten- und Schützenumzug musste während des Oktoberfestes jede Nacht das gesamte Festgelände und das Straßenumfeld gereinigt werden. Insgesamt mussten 122,98 t (2014: 233,49 t) Kehricht und Müllablagerungen abgefahren werden. Jeweils um 2.00 Uhr nachts begann ein Fahrzeug eine Fahrspur frei zu spritzen, damit die folgenden Reinigungsfahrzeuge eine sichere Fahrspur hatten. Danach folgten acht Reinigungsarbeiter zusammen mit vier Kompaktkehrmaschinen und anschließend drei Großkehrmaschinen, 1 LKW mit Kehrwalze, 1 Werkstattwagen und 2 Groß-LKW für den Müllabtransport. Pro Nacht waren bis zu 25 Mitarbeiter im Einsatz und konnten das gesamte Festgelände bis 7.00 Uhr vollständig reinigen. Für das Waschen der Feststraßen und zur maschinellen Reinigung wurden 1.813 m³ (2014: 1.996,10 m³) Wasser verbraucht. Die Kehrichtmengen sind im Vergleich zu den letzten Jahren stark gesunken. Das liegt vor allem daran, dass die Entsorgung von Müllsäcken und Kartonagen auf die Feststraßen nach Betriebsschluss stark zurückgegangen ist. Die Kontrollgänge durch das Sicherheitspersonal haben entsprechende Wirkung gezeigt. Auch die Praxis der letzten Jahre, dass das Reinigungspersonal einzelner Festzelte den Abfall teilweise komplett auf die Straßen räumte, hat sich reduziert. Des Weiteren konnte auch eine geringere Flächenverschmutzung durch die Wiesnbesucher auf den Feststraßen festgestellt werden. Besondere Arbeitsbehinderung, z.B. durch Glasscherben von zerbrochenen Maßkrügen traten nur noch vereinzelt auf und die Reinigung der Feststraßen konnte täglich ungehin- Seite 19 dert durchgeführt werden. An den Wiesnsamstagen musste jeweils nach der Öffnung der großen Festzelte eine nochmalige Reinigung der Straßen durchgeführt werden. Eine Nachreinigung des Haupteingangsbereiches musste ebenfalls durchgeführt werden. Der Reinigungsdienst zur Betriebszeit des Oktoberfestes bestand auch dieses Jahr aus zwei Gruppen. Die Reinigung der Feststraßen mit einer Kleinkehrmaschine konnte durchgeführt werden, und die Rettungswege wurden turnusmäßig gereinigt. Die zweite Gruppe konnte auftragsgemäß die Hydranten und Stromverteilerkästen von Müllablagerungen freihalten. An den besucherstarken Tagen konnte auf dem Festgelände keine Turnusreinigung erfolgen, die Mitarbeiter wurden dann verstärkt bei den Eingangsbereichen eingesetzt. Diese Gruppe wurde wieder mit einem Elektrofahrzeug ausgestattet. Die Durchführung der Reinigungsarbeiten mit diesem Fahrzeug ist optimal und auch die Resonanz der Wiesnbesucher kann wieder als durchweg positiv beurteilt werden. 8. Ordnungsmaßnahmen 8.1. Immissionsschutz Entsprechend § 43 der Betriebsvorschrift für das Oktoberfest 2015 wurden durch RGUUW 25 die Beschallungsanlagen in den gastronomischen Großbetrieben auf die jeweils zulässigen Höchstlautstärken von 85 und 90 dB(A) eingestellt. Während des Oktoberfestes wurden zahlreiche Überwachungsmessungen sowie Kontrollen der versiegelten Musikanlagen vorgenommen. 8.1.1. Musikeinstellung in den gastronomischen Großbetrieben auf dem Oktoberfest und der Oidn Wiesn Die Abnahmemessungen der Musikanlagen in den gastronomischen Großbetrieben wurden am Eröffnungssamstag für die zulässigen 90 dB(A) und am ersten Sonntag für die zulässigen 85 dB(A) durchgeführt. Die Abnahme der Oidn Wiesn erfolgte am ersten Montag. Die Überwachungsmessungen wurden am 23.09. und 30.09.2015 vor 18.00 Uhr (85 dB(A)) und am 21.09., 24.09., 28.09. und 01.10.2015 nach 18.00 Uhr (90 dB(A)) vorgenommen. In diesem Jahr machten folgende Festzelte von der Regelung „Traditionelle Blasmusik“, bei der ein Pegel von 90 dB(A) vor 18.00 Uhr zulässig ist, Gebrauch: Hofbräu-Festzelt, Armbrustschützen-Festzelt, Löwenbräu-Festzelt und Ochsenbraterei. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass sich die Kapellen, im Gegensatz zu den Vorjahren, größtenteils daran gehalten haben, traditionelle Blasmusik zu spielen. Leider Seite 20 führt die Definition „traditionelle Blasmusik“ weiterhin immer wieder zu Diskussionen zwischen Festwirten, Musikern und dem RGU. Wie bereits im Vorjahr hat sich die Regelung bei den gastronomischen Mittelbetrieben bewährt, dass die Festwirte eigenverantwortlich die Lautstärke kontrollieren. Es konnte in keinem gastronomischen Mittelbetrieb festgestellt werden, dass die höchstzulässigen Lautstärken überschritten wurden. Aufgrund der besonderen baulichen Situation der Festhalle Tradition auf der Oidn Wiesn und der daraus resultierenden schwierigen Beschallung, wurde durch den zuständigen Tontechniker die Lautstärke eigenverantwortlich überwacht, ein Limiter ist nicht vorhanden. Beim Velodrom und dem Herzkasperlzelt wurden die vorhandenen Musikanlagen von Seiten des RGU abgenommen. Die Überprüfungen während der Oidn Wiesn ergaben, dass die festgesetzten Lautstärken von 85 bzw. 90 dB(A) nicht überschritten wurden. Auch in diesem Jahr musste festgestellt werden, dass sich zahlreiche Straßenmusiker im Umfeld der Theresienwiese aufhielten. Nach Auskunft eines Anwohners aus der Mozartstraße wurde teilweise bis 01.30 Uhr auf dem gesperrten Bavariaring musiziert. Für die Zukunft sollte nach Betriebsschluss des Oktoberfestes (24.00 Uhr) von Seiten der Polizei ein besonderes Augenmerk auf die Straßenmusiker gerichtet werden, um die Anwohner vor zusätzlichen Lärmbelästigungen zu schützen. Aus der Sicht des RGU-Lärmschutzes verlief, aufgrund des etwas geringeren Besucheraufkommens, das diesjährige Oktoberfest reibungslos und ohne nennenswerte Vorkommnisse. 8.1.2. Schaustellerbetriebe Bei den Schaustellerbetrieben überprüfte die Festleitung unter Einsatz eines Schallpegelmessgerätes die Einhaltung der zulässigen Ausgangslautstärke von 85 dB (A). Kontrollmessungen wurden während des Festes täglich zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Die zulässige Lautstärke wurde von den Schaustellerbetrieben überwiegend eingehalten. Einzelne zu laute Betriebe wurden verwarnt und haben die Lautstärke daraufhin auf das erlaubte Maß reduziert. Insgesamt verlief das diesjährige Oktoberfest aus Sicht des Lärmschutzes, trotz des hohen Besucheraufkommens, reibungslos ohne nennenswerte Vorkommnisse. 8.2. Bericht des Gesundheitsschutzes Wie in den Vorjahren führte das Sachgebiet Umwelthygiene/-medizin (RGU-HU-UHM) auch im Jahr 2015 während der Vorbereitungs- und der Betriebsphase des Oktoberfestes umfangreiche Kontrolltätigkeiten in den hygienisch relevanten Bereichen (Aufbau der Trinkwasserversorgung, Verwendung zulässiger Werkstoffe, Kontrolle der regelkonformen Leitungsführung, hygienegerechter Festbetrieb und Trinkgefäßreinigung, Abfall- und Seite 21 Abwasserbeseitigung sowie Sanitär- und allgemeine Hygiene) durch. Zur Durchführung der Kontrolltätigkeiten war während des Festbetriebes täglich ein Mitarbeiter des RGUHU-UHM vor Ort präsent. Zur Beantwortung infektionshygienischer Fragestellungen standen Ärzte des Sachgebietes telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung. In den öffentlichen Sanitärbereichen wurden bei den stichpunktartigen Kontrollen keine Auffälligkeiten festgestellt. Die Grundreinigung und Betriebshygiene der WC-Anlagen war - soweit ersichtlich - durchweg als zufriedenstellend einzustufen. Beschwerden hinsichtlich der Toilettenanzahl oder der Sanitärhygiene wurden auch in 2015 nicht an RGU-GSHU-UHM herangetragen. Bei der Abwasserbeseitigung sowie der Hygiene und Abfallbeseitigung im öffentlichen Bereich waren ebenfalls keine Beanstandungen zu verzeichnen. Arbeitstägig wurden durch RGU-GS-HU-UHM optische Kontrollen der zur Trinkgefäßreinigung eingesetzten Spülmaschinen vorgenommen. Die Anzahl der vornehmlich auf die Beurteilung von Bedienung, Wartung und Pflege der Spülmaschinen ausgerichteten Überprüfungen belief sich auf insgesamt 680 Einzelkontrollen. Hierbei wurde in 42 Fällen der technische/hygienische Zustand der Spülmaschinen oder die Glasreinigung beanstandet. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von ca. 6 %. Im Gegensatz zu den Vorjahren war mit rund 2 % nur ein geringerer Anteil auf technische Probleme zurückzuführen. Dies darf als Erfolg der stetigen Bemühungen des RGU um eine nachhaltige Optimierung der technischen Standards gewertet werden. Neben den arbeitstägigen Sichtprüfungen wurde im Auftrag des KVR (KVR-I/322) von RGU-GS-HU-UHM während des laufenden Festbetriebes auch die aus infektionshygienischer Sicht notwendige Effizienz der Trinkgefäßreinigung überprüft. Hierzu wurden in zwei zeitlich versetzten Durchgängen im wesentlichen am ersten und zweiten Festsonntag insgesamt 214 mikrobiologische Proben aus frisch gereinigten Trinkgefäßen von Gastronomiebetrieben entnommen und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur mikrobiologischen Untersuchung und Bewertung zugeleitet. Die sich aus allen mikrobiologischen Befunden für den gesamten Festbetrieb errechnende Gesamtbeanstandungsquote betrug im Jahr 2015 rund 2 % (insgesamt 4 auffällige Proben). Damit bewegt sich die Krughygiene auf dem Oktoberfest nach wie vor auf anhaltend hohem Niveau. Als wichtiges Kontrollinstrument und mittlerweile vor allem auch als Element der Dokumentation des hohen hygienischen Standards hat sich die analytische Untersuchung der „Krugspülproben“ bewährt und sollte daher in dieser Form auch künftig beibehalten werden. Zusammenfassende Beurteilung: Die Ergebnisse der unterschiedlichen Überprüfungen und Kontrollen durch das RGU-HU- Seite 22 UHM auf dem Oktoberfest 2015 zeigen, dass der hohe Standard in trinkwasserhygienischen Belangen und bei der Krughygiene erneut gehalten werden konnte. Gleiches gilt für die Bereiche öffentlicher Hygiene (Abwasser/Abfall/Sanitär/öffentliche Hygiene). Die Erfahrungen belegen erneut, dass zur dauerhaften Gewährleistung dieses hohen Niveaus die Fortführung der Beratungs- und Kontrolltätigkeiten des RGU-GS-HU-UHM auf künftigen Festveranstaltungen unerlässlich ist. Nachdem die wenigen Beanstandungen bei der Krughygiene vorrangig in der Anlagentechnik begründet waren, wäre hier weiteres Optimierungspotential auszuloten. Abschließend ist festzuhalten, dass das Oktoberfest 2015 aus Sicht des RGU-GS-HUUHM einen sehr erfreulichen Verlauf ohne außerordentliche Hygienevorkommnisse nahm. 8.3. Bericht des Stadtjugendamtes Die Jugendschutzstelle auf dem Oktoberfest des Stadtjugendamtes München war mit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin beziehungsweise einem hauptamtlichen Mitarbeiter sowie vier Helferinnen und Helfern von Montag bis Freitag von 16.00 bis 23.00 Uhr und Samstag und Sonntag von 12.00 bis 23.00 Uhr besetzt. Ab 17.00 Uhr übernahm die Jugendschutzstelle die Betreuung der gefundenen Kinder vom Sozialdienst des BRK und führte die Anlaufstelle bis Betriebsschluss weiter. Statistik: Kinderfundstelle Festgelände davon alkoholisiert 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Unter 14 Jahren 5 9 7 11 1 0 Unter 16 Jahren 7 0 12 9 9 6 Ab 16 Jahren 5 1 21 5 10 9 Gesamt 17 10 40 25 20 15 Die im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Zahl von in der Jugendschutz-Stelle betreuten Kindern in den frühen Abendstunden kann ein Indiz sein, dass vermehrt Familien und Kindern die Wiesn besuchten. Hinsichtlich des weiteren Rückganges an alkoholisierten Jugendlichen von 20 in 2014 auf 15 in 2015 lassen sich mehrere, offenbar erfolgreiche Präventivmaßnahmen des Stadtjugendamtes München in Kooperation mit dem Referat für Bildung uns Sport, dem Referat für Gesundheit und Umwelt sowie Trägern der Suchthilfe (Condrobs) anführen. Hinzu kam die zuverlässige Kontrolle von Polizei und Sicherheitsfirmen in und vor den Festzelten sowie auf dem Oktoberfest-Festgelände. In Bezug auf das Kinderwagenverbot an Samstagen und am Feiertag stellt das Stadtjungendamt fest, dass dieses kaum durchsetzbar ist. Wiederholt wurden an den betreffen- Seite 23 den Tagen Besucherinnen und Besucher auf dieses Verbot angesprochen, die sich teils verständig, teils aber auch ignorant zeigten. Das Jugendamt kann die betreffenden Personen nur auf das bestehende Verbot hinweisen, verfügt aber über keine weiteren Befugnisse, dieses – etwa in Form eines Platzverweises, der sich aber bei dieser Masse an Menschen ohnehin nicht überprüfen ließe – durchzusetzen. Ein Großteil der angesprochenen Personen waren Auswärtige bzw. ausländische Touristen, denen dieses Verbot nicht bekannt war. 8.4. Tätigkeiten des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) Das BRK führt hierzu aus: Das BRK – Kreisverband München – betreute mit seinem Sanitätsdienst: - den Einzug der Festwirte und Brauereien, - den Oktoberfest-Trachten- und Schützenzug, - die Sanitätsstationen im Servicezentrum, am nördlichen Ende Schaustellerstraße, am Esperantoplatz und auf der Oidn Wiesn, und - die Kinderfund- und Betreuungsstelle im Servicezentrum. Statistik: Hilfeleistungen und Versorgungen 2013 2014 2015 Hilfeleistungen (Pflaster, Tabletten) 3.788 4.275 3.312 Versorgungen (Behandlung durch Arzt) 3.558 3.649 3.209 - davon: 2.711 2.791 2.423 771 809 705 73 45 72 3 4 9 629 680 609 30 15 14 8.005 8.619 7.144 2013 2014 2015 165 154 180 1.930 1.957 2.087 2.095 2.111 2.267 Einsätze 2013 2014 2015 BRK-Trupps im Festgelände 2.218 2.119 2.077 904 823 785 - ambulant versorgt - stationär versorgt (Krankenhaus) - stationäre Versorgung mit evtl. Lebensgefahr - akute Lebensgefahr / Reanimationen Intoxikationen (Alkohol + Sonstige) Jugendliche Betrunkene unter 16 Jahren Gesamt: Eingesetztes Personal Ärztinnen und Ärzte (-Schichten) Helferinnen und Helfer (-Schichten) Gesamt: Abtransporte ins Krankenhaus Seite 24 Gesamt: 3.122 2.942 2.862 Die personelle Besetzung wurde auf Grundlage der aktuellen Ausschreibung für die Jahre 2015-2017 durchgeführt. Die Einhaltung der gesetzlichen Hygieneanforderungen wurde am 13.09.15 durch einen Krankenhaushygieniker geprüft und bestätigt. Die im Prüfbericht aufgeführten Mängel wurden zum Großteil noch vor Beginn des Oktoberfestes behoben. Das Einsatzaufkommen für den Sanitätsdienst war in 2015 zu jeder Zeit gut beherrschbar. Lediglich am letzten Samstag waren die Ressourcen des Sanitätsdienstes ab den Mittagsstunden bis in die Nacht fast durchgehend ausgelastet. Hier mussten in enger Abstimmung mit der Integrierten Leitstelle der Feuerwehr viele Einsätze zur Durchführung an den Rettungsdienst abgegeben werden. Die Koordination und Abstimmung funktionierte reibungslos. Außergewöhnliche oder spektakuläre Einsätze waren kaum zu verzeichnen, obwohl bei sinkenden Patientenzahlen (17% weniger Patienten) beispielsweise die Zahl der schwerer Verletzten von 19 auf 33 Patienten, und der schwerer erkrankten Patienten von 13 auf 22 Patienten angestiegen ist. In diesem Zusammenhang sind 3 Reanimationen zu erwähnen. Alle drei Patienten konnten vor Ort primär erfolgreich wiederbelebt und in eine Klinik transportiert werden. In zwei Fällen wurde das akute Krankheitsgeschehen beobachtet. Ein Ober, der zufällig auch Rettungssanitäter war, ergriff sofort Wiederbelebungsmaßnahmen, und anwesendes Sanitätspersonal in einem anderen Bierzelt konnte ebenfalls sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Dieses beherzte Eingreifen rettete beiden Patienten mit Sicherheit das Leben. Die Fahrzeugsondervorhaltung im öffentlichen Rettungsdienst und Krankentransport war zielführend und notwendig, um die Abtransporte und die Notfallrettung zu gewährleisten. Der Einsatz von Transporteinheiten des Katastrophenschutzes (Schnelleinsatzgruppen-Transport) war in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Diese Sondervorhaltung sollte unbedingt so beibehalten werden. Die technische Anbindung der Sanitätsstation an den Einsatzleitrechner der Integrierten Leitstelle wurde in diesem Jahr nochmals verbessert. Durch eine intensive Zusammenarbeit der ehrenamtlichen Ebene beim BRK und den Verantwortlichen bei der Branddirektion konnte eine weitere Verbesserung in der Zusammenarbeit erzielt werden. Auch während des laufenden Betriebes fand ein regelmäßiger Austausch statt. Alle durchgeführten Änderungen und Ergänzungen haben sich im Einsatz bewährt. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fand wieder in bewährter kollegialer Zusammenarbeit der Pressesprecher statt. Dabei stand das Team der BRK Sanitätsstation wieder für zahlreiche Pressekontakte zur Verfügung. Die Sanitätsstation war auftragsgemäß am letzten Aufbautag (18.09.15) personell be- Seite 25 setzt. Die Hilfeleistungen am letzten Aufbautag sind auch in diesem Jahr, mit 3 Hilfeleistungen und einem Abtransport im Zeitraum von 7.30-16.30 Uhr, im Vergleich zur personellen Besatzung (6 Sanitäter), sehr gering. Auch in diesem Jahr war es zu keinem Zeitpunkt notwendig, eine Nachtbesetzung einzusetzen, da die wenigen „betrunkenen Patienten“ entweder entlassen oder bei medizinischer Indikation mit dem Rettungsdienst frühzeitig abtransportiert werden konnten. Die Zusammenarbeit mit den Behörden und Organisationen im Servicezentrum verlief wie gewohnt problemlos und harmonisch. Die Kinderfundstelle im Servicezentrum wurde auch in diesem Jahr gut angenommen. So mussten 7 verlorengegangene Kinder (2014: 4) betreut werden. Erneut mussten auch 3 Kinder (2013: 15) kurzzeitig beaufsichtigt und betreut werden, weil die Eltern im Servicezentrum zum Fundbüro, zur Festleitung oder wegen einer Anzeige in die Polizeiwiesnwache mussten. Des Weiteren wurden 112 Kinder (2014: 126) gewickelt und 56 Kinder (2014: 36) gestillt. An der U-Bahnstation Theresienwiese wurden von den Rot-Kreuz-Betrieben eine Garderobe mit zwei Einstellmöglichkeiten für Kinderwagen und einem Rollstuhlverleih eingerichtet. 3.292 Gepäckstücke wurden an diesen Stellen abgegeben. 8.5. TÜV Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH überprüfte sämtliche Fliegenden Bauten (Festhallen, Hühnerbratereien und Schaustellerbetriebe) und leistete damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit auf dem Oktoberfest. 8.5.1. Festzelte und andere gastronomische Betriebe Die Überprüfungen, die bereits Mitte Juli begannen, konnten im Wesentlichen termingerecht abgeschlossen werden. Beanstandungen, die einer Inbetriebnahme entgegenstanden, ergaben sich dabei nicht, festgestellte Mängel wurden mit den zuständigen Firmen besprochen und behoben, bzw. entsprechende Maßnahmen besprochen. Durch die baubegleitenden Überprüfungen und die im Wesentlichen gute Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Firmen konnten auch dieses Jahr wieder Lösungen für alle anstehenden Probleme erarbeitet werden. Im Bereich der großen und kleinen Festzelte musste erneut und zum wiederholten Male festgestellt werden, dass geplante Umbauten oder Erweiterungen meist nicht mit den in den Betriebsvorschriften genannten Vorlaufzeiten beim TÜV SÜD zur Prüfung vorgelegt werden. Dies führte bei der oft umfänglichen Betrachtung, hinsichtlich der Standfestigkeit der neuen Bauteile, zu erheblichem zusätzlichem Aufwand, der nur dank der großen Kapazität der Abteilung und der Bereitschaft zu Überstunden seitens der TÜV SÜD Sachverständigen termingerecht abgearbeitet werden konnte. Seite 26 8.5.2. Fahr- und Belustigungsgeschäfte Im Rahmen der Gebrauchsabnahmen wurden auch 2014 an mehreren Anlagen Mängel (Risse in tragenden Bauteilen, Mängel bei Sicherheitseinrichtungen) und Wartungsmängel festgestellt, die unter Aufsicht vor Festbeginn behoben wurden. Obwohl die auf dem Oktoberfest aufgestellten Anlagen überwiegend über ein bayerisches Prüfbuch verfügen und der TÜV SÜD Industrie Service GmbH bekannt sind bzw. von ihr abgenommen wurden, musste festgestellt werden, dass erhebliche Schäden erst auf der Wiesn bekannt wurden. Notwendige Reparatur- und Sanierungsentscheidungen mussten kurzfristig getroffen werden und konnten nicht bereits im Vorfeld veranlasst werden. Diese zusätzlichen Aufgaben konnten nur durch die hohe Anzahl an bereitgestelltem TÜV-Fachpersonal bewältigt werden. Trotzdem setzt sich der Trend der letzten Jahre leider fort, dass Anlagen mit erheblichen Mängeln auf die Wiesn kommen und hier „auf den letzten Drücker“ teilweise umfangreich saniert werden müssen. Dabei waren 7 Anlagen bis Donnerstagabend nicht vollständig aufgebaut, nicht prüfbereit oder wiesen gravierende Mängel auf, die zeitaufwändige Reparaturarbeiten sowie Nachprüfungen erforderlich machten. Hierbei haben alle Betreiber kooperiert und die auftretenden Probleme konnten gemeinsam gelöst werden. Die TÜV-Sachverständigen kommen dadurch allerdings unter erheblichen Zeitdruck. Die Gefahr von Konflikten zwischen Prüfumfang/Prüftiefe und rechtzeitigem Abschluss der Prüfung steigt. Nicht zuletzt nimmt der Arbeitsumfang durch wiederholte Nachprüfungen, die teilweise erst am Samstag kurz vor Eröffnung durchgeführt werden können, sowie durch Nachkontrollen während der Spielzeit, stetig zu. Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH regt daher an, die Frist zur Fertigstellung der Anlagen (bisher Donnerstagabend; §12 der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest) für große und mittlere Anlagen auf den Dienstag vorzuziehen. Durch entsprechenden Einsatz der TÜV-Sachverständigen war letztlich auch in diesem Jahr die pünktliche Eröffnung aller Anlagen am Eröffnungstag um 12.00 Uhr möglich. 8.5.3. Betriebsstörungen, Unfälle, Bereitschaftsdienst An einigen Anlagen wurden kleinere und größere Betriebsstörungen während des Festes bekannt. Diese kleineren Störungen wurden von den Betreibern rasch behoben und vom TÜV im Bedarfsfall kontrolliert. Einzelne Anlagen waren aufgrund technischer Defekte für wenige Stunden außer Betrieb. Zur Fehlerbehebung wurden Anlagenteile ausgetauscht. Da es sich nach Informationen des TÜV SÜD hierbei ausschließlich um nicht sicherheitsrelevante Teile der betreffenden Anlagen handelte, wurden die Anlagen keiner nochmaligen Gebrauchsabnahme durch den TÜV SÜD unterzogen. Die Anzahl der vom BRK und der Lokalbaukommission gemeldeten Personenschäden Seite 27 und der bei Kontrollgängen des TÜV SÜD festgestellten Personenschaden an Fliegenden Bauten, betrugen in diesem Jahr 36 (2014: 32). Sie verteilten sich wie folgt: 2013 2014 2015 Autoscooter 3 7 0 Achterbahnen 3 4 4 Sonstige Fahrgeschäfte 12 8 10 Belustigungen, Schaukeln, Reitbahnen 15 11 18 0 2 4 33 32 36 Zelte, Buden, Schießgeschäfte, Sonstige Gesamt: Dabei handelte es sich überwiegend um leichtere Verletzungen wie Prellungen, Quetschungen, Zerrungen, Verstauchungen, Schürfungen bzw. um Verdachtsdiagnosen auf Frakturen. Außerdem sind hier auch Fälle enthalten, die nur am Rande mit den Anlagen zusammenhängen, sowie Unfälle, die auf Alkoholeinfluss zurückzuführen sind, wie z.B. - Hinfallen beim Ein- oder Aussteigen; - Stürze auf Treppen oder Podien; - Prellungen, Quetschungen, Schürfwunden aufgrund von Unachtsamkeit bzw. Nichtbefolgen von Benutzervorschriften (z.B. Arme und Beine im Fahrzeug zu lassen) Die Anzahl der Unfälle beruht auf den Angaben des BRK und eigenen Ermittlungen. Unfälle, die von anderen Rettungsdiensten eventuell behandelt bzw. direkt abtransportiert wurden, gelangten uns nur im Fall des Balkonsturzes im Schützenzelt, sowie des Fenstersturzes im Café Kaiserschmarrn zur Kenntnis. Die Untersuchung und Auswertung der gemeldeten Verletzungsfälle, soweit sie möglich war, ergab keine Mängel im Bezug auf die baurechtlich gegebenen Regeln der Technik. Der Großteil der untersuchten Unfälle war auf eigenes oder fremdes Fehlverhalten oder Unachtsamkeit zurückzuführen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es sich im Bezug auf die Fahrgeschäfte auch in diesem Jahr um eine sehr ruhige und sichere Wiesn handelte, was auch die geringe Zahl der Verletzungen von Fahrgästen anschaulich zeigt. 9. Bericht der Münchner-Verkehrs-Gesellschaft (MVG) Siehe Anlage 4 10. SWM Services GmbH (SWM GmbH) Die Anzahl der M-Ökostrom aktiv Kunden hat sich auf dem hohen Niveau von ca. 64 Prozent (2014: 62 Prozent) eingependelt. Während des Oktoberfestes (ohne Auf- und Ab- Seite 28 bau) ergaben sich folgende Verbrauchsmengen: Statistik: 2013 2014 2015 3.056.207 3.007.610 2.887.032 Gasverbrauch (m³) 243.437 225.902 233.846 Wasserverbrauch (m³) 122.184 129.606 128.855 Stromverbrauch (kWh) Der Stromverbrauch von 2,887 Mio. kWh liegt mit 4,01% unter dem Verbrauch der Wiesn von 2014. Die höchste Tagesspitze wurde am 26.09.15 mit 13.160 kW um 19.15 Uhr gemessen. Für die Versorgung der Mastenplätze wurden neue unterirdische Verteiler montiert und über 3 km Kabel neu verlegt. Für die Sanierung der Wirtsbudenstraße wurde als Vorbereitung bereits ein neues 10kV-Kabel vom Umspannwerk Ausstellung bis zur Trafostation 1 gelegt. Die Reinigung sämtlicher Mastenplätze in der Nacht von Montag auf Dienstag nach der Wiesn durch die Straßenreinigung mit einem Spritzwagen hat sich gut bewährt und sollte jedes Jahr in dieser Form durchgeführt werden. Um sicherzustellen, dass nur einwandfreies Trinkwasser zur Verteilung kam, wurden ca. 10 Wochen vor Wiesn-Beginn die städtischen Rohrleitungen entkeimt und gespült. Vor und während des Festes wurden vom Rohrnetz der Theresienwiese 275 (2014: 270) Wasserproben entnommen und im Labor der Stadtwerke München GmbH bakteriologisch untersucht. Alle Ergebnisse waren ohne Befund. Insgesamt wurden 519 (2014: 513) Anschlüsse für die Beschicker in Betrieb genommen. Auch dieses Jahr wurde festgestellt, dass nach Festende einige Anschlussnehmer nicht nur unsachgemäß ihre privat verlegten Leitungen von den Systemtrennern an den WZKisten abschrauben sondern auch einige Systemtrenner stark beschädigt haben. Eine große Anzahl von Geka Kupplungen wurden demontiert und mitgenommen. Da diese Armaturen nach der DIN EN 1717 und DIN 2001-2 und den RGU Richtlinien neu beschafft werden müssen, führt das zu einem Ansteigen der Kosten. Beim Auf- und Abbau wurden 7 Überflur- und 1 Unterflurhydrant ohne Schädiger umgefahren. Heuer wurden 54 Gasanlagen aus dem Versorgungsnetz der Theresienwiese mit Erdgas versorgt. Dabei handelt es sich um alle großen Küchen und Grillanlagen und um 12 Gartenheizungen. Der Verbrauch stieg durch den hohen Heizgasverbrauch im Vergleich zu 2014 um 3,5% an. Beim Abbau wurde ein Standrohr mit Schacht und 2 Schächte beschädigt. Seite 29 Das Oktoberfest konnte von Seiten der SWM Services GmbH störungsfrei abgewickelt werden. Um die Wiesn auch weiterhin sicher und störungsfrei versorgen zu können, werden gezielt Investitionen in den Netzaufbau und die Netzertüchtigung getätigt. 11. Oide Wiesn 11.1. Schluss- und Erfahrungsbericht Das Festgelände der Oidn Wiesn wurde auf dem Südteil der Theresienwiese in dem Bereich zwischen den Straßen 5 und 10 sowie A und C. Auf dem Gelände wurden ein Historisches Festzelt, ein Theaterzelt, das Velodrom, ein Museumszelt und ein Marionettentheater sowie 33 verschiedene historische Schaustellergeschäfte und historische Buden platziert. Zur Steuerung der Besucherströme wurde das Festareal eingezäunt und sehr großzügig gestaltet. Die Besucherinnen und Besucher konnten das Kulturprogramm in den Festzelten, im Museumszelt und im Marionettentheater kostenlos und die Fahrgeschäfte zum vergünstigten Preis von 1 € nutzen. Des weiteren wurde wieder ein detailliertes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden erstellt. Insgesamt haben 568.833 zahlende Gäste (2014: 611.086) die Oide Wiesn besucht. Aufgrund des im vergangenen Jahr festgestellten Besucherverhaltens auf der Oidn Wiesn wurden die Öffnungs- und Betriebszeiten für Schaustellergeschäfte bis 22.30 Uhr verlängert. Betriebsende und Ausschankschluss in den Festzelten blieb bei 21.30 Uhr. Den Besucherinnen und Besuchern sollte damit die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Maß Bier noch in Ruhe auszutrinken und anschließend gegebenenfalls noch ein Fahrgeschäft zu nutzen. Diese Maßnahme hat sich bewährt. 11.2. Finanzierung / Zuschuss Schaustellerstiftung Über die Eintrittsgelder konnten die Kosten gedeckt werden und wieder ein Überschuss in Höhe von ca. 1 Mio. Euro erzielt werden. Genaue Zahlen können dem Stadtrat jedoch erst nach dem Jahresabschluss 2015 bekannt gegeben werden. Die Münchener Schaustellerstiftung wird für 2015 voraussichtlich wieder einen Fehlbedarfszuschuss für die von der Schaustellerstiftung erbrachten Leistungen (Museumszelt, Velodrom, Marionettentheater und Kinderprogramm) auf der Oidn Wiesn beantragen. 11.3. Resümee Die Oide Wiesn war ein großer Erfolg und wurde von den Besucherinnen und Besuchern erneut sehr gut angenommen. Seite 30 Gleichzeitig entwickelt sich die Oide Wiesn mit ihren allein 13.800 Gastplätzen und den 12 Familiengeschäften mit einem Fahr- und Eintrittspreis von nur 1 Euro nicht nur in der medialen Wahrnehmung zur ernsten Konkurrenz für das Oktoberfest. Die Pause der Oidn Wiesn 2016 aufgrund des Zentral-Landwirtschaftsfestes (ZLF) sollte intensiv genutzt werden, um das Konzept der Oidn Wiesn so anzupassen, dass eine Chancengleichheit zwischen den Beschickern auf der Oidn Wiesn und den Beschickern auf dem Oktoberfest gewährleistet wird. 12. Berichte der Bezirksausschüsse 2, 6 und 8 In dieser Angelegenheit ist die Anhörung der Bezirksausschüsse 2, 6 und 8 vorgeschrieben (Anlage 1 BA-Satzung). Die Bezirksausschüsse wurden um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen sind als Anlagen 5 - 7 dieser Bekanntgabe beigegeben. Die Anregungen der Bezirksausschüsse 2, 6 und 8 werden im Rahmen der Planungen für das kommende Oktoberfest geprüft und soweit möglich berücksichtigt. In Abstimmung mit den angesprochenen Fachreferaten erhalten die Bezirksausschüsse zu den angesprochenen Themen eine Stellungnahme. 13. Dank an Anwohner, Beschicker, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Das Referat für Arbeit und Wirtschaft bedankt sich für das Verständnis und die Nachsicht der Bürgerinnen und Bürger, die im Umkreis der Wiesn wohnen oder arbeiten, und die im Zusammenhang mit dem Oktoberfest zahlreiche Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen mussten. Weiterer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der staatlichen Dienststellen, insbesondere der Polizei, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des BRK, der TÜV Industrie Service GmbH, der MVG, des MVV, der SWM GmbH sowie verschiedener städtischer Referate und Dienststellen, der Ordnungsdienste, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Festring München e.V., der Münchener Schausteller-Stiftung e.V. und des Security-Points, aber auch allen Beschickerinnen und Beschickern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz und die gute Zusammenarbeit. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Manuel Pretzl, und der Verwaltungsbeirat für den Bereich Veranstaltungen, Herr Stadtrat Georg Schlagbauer, haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. Seite 31 II. Bekannt gegeben Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Josef Schmid 2. Bürgermeister III. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium – Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.K. Seite 32 IV. Wv. RAW – RS – SG 2 zur weiteren Veranlassung. Zu IV. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss für den Stadtbezirk 2 Ludwigvorstadt – Isarvorstadt An den Bezirksausschuss für den Stadtbezirk 6 Sendling An den Bezirksausschuss für den Stadtbezirk 8 Schwanthalerhöhe, An das Direktorium, An das Statistisches Amt An das Polizeipräsidium An das Kreisverwaltungsreferat/GL An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Stadtjugendamt An die SWM Services GmbH (Strom, Gas u. Wasser) An die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH An die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH An das Baureferat, Straßenreinigung An den Abfallwirtschaftsbetrieb München, An den Festring München e.V., Oskar-von-Miller-Ring 1, 80333 München An die Münchener Schausteller-Stiftung e.V., Münchner Stadtmuseum, St. JakobsPlatz, 80331 München An das Bayer. Rote Kreuz, Kreisverband München, Seitzstr. 8, 80538 München An den TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Westendstr. 199, 80686 München z.K. Am
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