Auftrittsbedingungen

ZENTRAL-BÜHNE UND AUSSENRAUM
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Das Zürcher Theater Spektakel ist eines der bekanntesten inter­
nationalen Festivals für zeitgenössische Formen der darstel­
lenden Kunst. Strassenkunst ist ein fester Teil des Programms
und hat eine eigene Bühne mit Bar und Infodesk. Eingeladene
Künstlerinnen und Künstler können ihre Projekte auf der Zent­
ral-Bühne mitten auf dem Festivalgelände zeigen. Neben tradi­
tioneller Strassenkunst eignen sich auch einfache Produktionen
aus den Bereichen Physical Theatre, Nouveau Cirque, Figuren­
theater, Tanz, Clownerie, Performance usw.
Für Darbietungen von Künstlerinnen und Künstlern, die nicht
zum kuratierten Programm gehören, stehen auf dem Festival­
gelände drei Aussenplätze und einige Zeitfenster auf der Zentral-­
Bühne zur Verfügung. Mehr dazu unter «Auftritts­bedingungen
Aussenraum».
Die Zentral-Bühne ist der Treffpunkt der Strassenkunst am
Zürcher Theater Spektakel. Als Anlaufstelle für Künstlerinnen
und Künstler ist bei der Zentral-Bühne ein Infodesk eingerichtet,
der während des Festivals täglich ab 16 Uhr geöffnet ist. Garde­
robe, Schliessfächer und Dusche/WC stehen zur Verfügung.
AUFTRITTSBEDINGUNGEN
­ZENTRAL-BÜHNE
Die Zentral-Bühne ist eine gedeckte Oper-Air-Bühne mit Lauf­
publikum. Sie liegt im Zentrum des Festivalgeländes und ist
Auftrittsort und Treffpunkt in einem.
Bewerbung | Künstlerinnen und Künstler, die auf der Zentral-­
Bühne auftreten möchten, bewerben sich via Anmeldeformular,
das auf www.theaterspektakel.ch als Download bereitsteht.
Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2016. Es werden nur elektro­
nisch eingereichte Bewerbungen berücksichtigt. Die Bewerbe­
rinnen und Bewerber werden per E-Mail benachrichtigt.
Auftrittszusagen | Es sind Zusagen für max. zwei Auftritte pro
Abend an drei aufeinanderfolgenden Daten erhältlich.
Auftrittsdauer | Max. 30 Min.
Auf- und Abbau | Max. 2 × 15 Min.
Bühne | Fläche 9 × 9 m; Höhe 5 m; überdacht.
Technik | Die Zentral-Bühne verfügt über eine einfache techni­
sche Ausstattung. Darbietungen mit Feuer sind nicht erlaubt.
Gage | Hutsammlung durch die Auftretenden.
Merchandising | CDs, DVDs und andere Artikel, die mit der
Dar­bietung in Zusammenhang stehen, können am Infodesk
verkauft werden.
18.8.––
4.9.16
Zusätzliche Auftritte | Eingeladene Künstlerinnen und Künstler
können nach ihren Spieltagen zu den unten aufgeführten
­Bedingungen zusätzlich auf den Aussenplätzen auftreten.
Haftung | Das Zürcher Theater Spektakel übernimmt keinerlei
Haftung für irgendwelche schädlichen Auswirkungen der Auf­
tritte der Künstlerinnen und Künstler. Künstlerinnen und
Künstler, die sich nicht an die vorgegebenen Regeln und Um­
gangsformen halten, können vom Platz verwiesen werden.
Unterkunft | Den Künstlerinnen und Künstlern wird für die
Nacht nach einem zugesagten Auftritt ein Platz für das Wohn­
mobil oder eine einfache Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Reisekosten | Das Theater Spektakel beteiligt sich an den
­Reisekosten.
Essen | Künstlerinnen und Künstler erhalten an den max. drei
­zugesagten Spieltagen Essensvergünstigungen.
Promotion | Das Programm auf der Zentral-Bühne wird durch
das Festivalbüro im Netz und vor Ort publiziert.
AUFTRITTSBEDINGUNGEN
­AUSSENRAUM
Bewerbung | Künstlerinnen und Künstler, die während des
Festivals an den drei Spielorten Hauptplatz, Kreuzung und
Saffa-­Insel auftreten möchten, haben sich vorgängig beim
­Infodesk bei der Zentral-Bühne anzumelden.
Spielzeiten | Für die drei vorgegebenen Auftrittsorte werden
täglich 15 Zeitfenster zwischen 18 und 24 Uhr (Hauptplatz und
Kreuzung) bzw. zwischen 18 und 21 Uhr (Saffa-Insel) verlost.
Die Verlosung findet jeweils am Spieltag um 17.15 Uhr beim Info­
desk statt.
Auftrittsdauer | max. 30 Min. inklusiv Auf- und Abbauzeit.
Gage | Hutsammlung durch die Auftretenden.
Technik | Es dürfen keine Verstärker gebraucht werden.
Weitere Auftritte | Auf der Zentral-Bühne stehen täglich Zeit­
fenster für nicht kuratierte Darbietungen zur Verfügung.
Diese Zeitfenster werden am jeweiligen Spieltag ebenfalls um
17.15 Uhr verlost. Die Spielortleitung behält sich vor, aus
­inhaltlichen und/oder technischen Gründen Einfluss auf das
Programm zu nehmen.
Essen | Künstlerinnen und Künstler, die auf den Aussenplätzen
auftreten, können Essensvergünstigungen erhalten.
Hinweis | Das Zürcher Theater Spektakel übernimmt keinerlei
Haftung für irgendwelche schädlichen Auswirkungen der Auf­
tritte der Künstlerinnen und Künstler. Künstlerinnen und
Künstler, die sich nicht an die vorgegebenen Regeln und Um­
gangsformen halten, können vom Platz verwiesen werden.