DER LANDKREIS OSTERHOLZ Informationsveranstaltung zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten Rathaus Lilienthal, 02.03.2016 DER LANDKREIS OSTERHOLZ Begrüßung und Zielsetzung Vorstellung der Teilnehmer Warum werden Überschwemmungsgebiete ausgewiesen? Wer weist Überschwemmungsgebiete aus? Wie werden Überschwemmungsgebiete ausgewiesen? DER LANDKREIS OSTERHOLZ Begrüßung und Zielsetzung Welche Verbote gelten jetzt und zukünftig in den Überschwemmungsgebieten? Welche Ausnahmen gibt es? Welche Auswirkungen hat ein Überschwemmungsgebiet für Bauvorhaben und für die Versicherung von Gebäuden? Wozu dient das aktuelle Beteiligungsverfahren? Klärung von offenen Fragen DER LANDKREIS OSTERHOLZ Warum? Folgenreiche Hochwasserereignisse vor 15 Jahren (u. a. Elbe) Ziel des Gesetzgebers: Schäden durch Hochwasser vermindern Eigentümer sollen Kenntnis über Hochwassergefährdung haben Faktisch gegebene Überschwemmungsgebiete sollen möglichst freigehalten bleiben DER LANDKREIS OSTERHOLZ Wer? Bund und Land Bund Verpflichtung der Länder, Überschwemmungsgebiete auszuweisen Land Festlegung der Gebiete, bei denen Schäden zu erwarten sind, durch Verordnung DER LANDKREIS OSTERHOLZ Wer? NLWKN Aufgaben des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) Festlegung eines Zeitplanes zur Ermittlung der Überschwemmungsgebietsgrenzen Vorgespräche mit UWB, UHV, Gemeinden Hydraulische Berechnung der Überschwemmungsgebiete Erstellung von Erläuterungsbericht und Kartenwerk DER LANDKREIS OSTERHOLZ Wer? NLWKN Vorstellung der Ergebnisse (UWB, UHV, Gemeinden) Rückkopplung, Ergänzung und Erstellen der Arbeitskarten Vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete durch Bekanntmachung im Ministerialblatt (Gesetzesvorgabe) dadurch bereits volle Rechtswirkung der Überschwemmungsgebiete nach Bundesrecht Übergabe der Arbeitskarten an den Landkreis als Untere Wasserbehörde DER LANDKREIS OSTERHOLZ Wer? Untere Wasserbehörde Aufgaben des Landkreises als Untere Wasserbehörde Erstellen des Verordnungsentwurfes Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Auslegung in den betroffenen Kommunen HEUTE Prüfung von eingegangenen Stellungnahmen und Einwänden DER LANDKREIS OSTERHOLZ Wer? Untere Wasserbehörde Einladung und Durchführung des Erörterungstermins Abwägungsprozess Erstellen der Verordnung Vorlage in den politischen Gremien des Landkreises zur Beschlussfassung Veröffentlichung der Verordnung Unterrichtung derjenigen, deren Einwendungen nicht entsprochen wird DER LANDKREIS OSTERHOLZ Wie? Überschwemmungsgebiete sollen von zusätzlicher Nutzung freigehalten werden Überschwemmungsgebiete werden nicht geplant, sondern sind vorhanden und werden gesichert Bereich, der beim hundertjährliches Hochwasser überschwemmt ist, wird mit Ingenieur-Methoden festgestellt DER LANDKREIS OSTERHOLZ Präsentation des NLWKN DER LANDKREIS OSTERHOLZ Sachstand Überschwemmungsgebiete Landkreis Osterholz 15 Gewässer / 114 km; davon: 4 Gewässer / 35 km mit Verordnungen festgesetzt Hamme/Beek, Blumenthaler Aue, Schönebecker Aue 5 Gewässer / 46 km vorläufig gesichert 6 Gewässer / 33 km im Ermittlungsverfahren Überschwemmungsgebiete Wümme, Wörpe, Saatmoorgraben und Aschwarder Flutgraben im Verfahren DER LANDKREIS OSTERHOLZ Welche Verbote? Landkreis setzt Wasserhaushaltsgesetz des Bundes 1:1 um Zusätzliche Ausnahmen § 78 Wasserhaushaltsgesetz enthält Verbote für Neue Bebauungspläne Neubau oder Erweiterung von Gebäuden Bau von Mauern und Wällen quer zur Fließrichtung Nutzung wassergefährdender Stoffe (Ausnahme Landwirtschaft) Längerfristige Lagerung von Gegenständen Abgraben und Aufschütten Pflanzen von Bäumen und Sträuchern Umwandlung von Grünland in Ackerland Umwandlung von Auwald DER LANDKREIS OSTERHOLZ Welche Ausnahmen? Bebauungspläne unter sehr engen Bedingungen Ersatzbauten hochwasserangepasst ausgeführt zulässig Erweiterungsbauten hochwasserangepasst ausgeführt Neuer Rückhalteraum als Ersatz schaffen Keine nachteilige Veränderung von Wasserstand und Abfluss bei Hochwasser Neubauvorhaben schwierig DER LANDKREIS OSTERHOLZ Welche Ausnahmen? Stroh-/Heu-/Silageballen sowie Lesesteinhaufen von April bis September (ausgenommen Hochwassergefahr) Weidezäune Weitere Ausnahmen im Einzelfall auf Antrag, wenn Wohl der Allgemeinheit und Hochwasserschutz nicht wesentlich beeinträchtigt werden DER LANDKREIS OSTERHOLZ Welche Auswirkungen? Bauvorhaben Seit 2005 gesetzliche Regelung zum Hochwasserschutz Bestehende Gebäude sind nicht betroffen Gleichartige Ersatzbauten werden hochwasserangepasst zugelassen DER LANDKREIS OSTERHOLZ Welche Auswirkungen? Versicherung Versicherungswirtschaft hat unabhängig von Überschwemmungsgebieten Gefährdungszonen ermittelt Gefährdungszonen sind teilweise umfangreicher als die Überschwemmungsgebiete Grund sind unterschiedliche Hochwasserereignisse Überarbeitung entsprechend bekannter Überschwemmungsgebieten 2016 geplant DER LANDKREIS OSTERHOLZ Welche Auswirkungen? Weil Überschwemmungsgebiete „status quo“ abbilden, sind keine zusätzlichen negativen Folgen zu erwarten Erschwerte Versicherungsbedingungen sind für „ZÜRS Zone 4“ zu erwarten Statistisch werden Gebäude in der Gefährdungsklasse 4 (ZÜRS Zone 4) häufiger als 1 Mal in 10 Jahren von Hochwasser bedroht www.gdv.de Suchwort „ZÜRS Zone“ DER LANDKREIS OSTERHOLZ Wozu dient Beteiligung? Einwendungen sinnvoll, wenn Zweifel an Gebietsabgrenzung bestehen Liegen Flächen außerhalb des Gebiets niedriger, und könnten daher überschwemmt werden? Liegen Flächen innerhalb des Gebietes höher, und könnten daher nicht überschwemmt werden? DER LANDKREIS OSTERHOLZ Wie beteiligen? Auslegung ist abgeschlossen Einwendungen werden bis Freitag, 11. März 2016, entgegen genommen Per E-Mail an [email protected] Per Fax an 04791 930-11287 DER LANDKREIS OSTERHOLZ Offene Fragen Welche Fragen sind für Sie offen geblieben? Informationsmöglichkeiten www.landkreis-osterholz.de Suchbegriff „Überschwemmungsgebiet“ www.kompass-naturgefahren.de DER LANDKREIS OSTERHOLZ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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