Informationsveranstaltung-Power Point Lilienthal 02-03-2016

DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Informationsveranstaltung
zur Festsetzung von
Überschwemmungsgebieten
Rathaus Lilienthal, 02.03.2016
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Begrüßung und Zielsetzung
Vorstellung der Teilnehmer
Warum werden Überschwemmungsgebiete
ausgewiesen?
Wer weist Überschwemmungsgebiete aus?
Wie werden Überschwemmungsgebiete
ausgewiesen?
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Begrüßung und Zielsetzung
Welche Verbote gelten jetzt und zukünftig
in den Überschwemmungsgebieten?
Welche Ausnahmen gibt es?
Welche Auswirkungen hat ein
Überschwemmungsgebiet für Bauvorhaben
und für die Versicherung von Gebäuden?
Wozu dient das aktuelle
Beteiligungsverfahren?
Klärung von offenen Fragen
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Warum?
Folgenreiche Hochwasserereignisse vor 15
Jahren (u. a. Elbe)
Ziel des Gesetzgebers: Schäden durch
Hochwasser vermindern
Eigentümer sollen Kenntnis über
Hochwassergefährdung haben
Faktisch gegebene
Überschwemmungsgebiete sollen
möglichst freigehalten bleiben
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Wer?
Bund und Land
Bund
Verpflichtung der Länder,
Überschwemmungsgebiete auszuweisen
Land
Festlegung der Gebiete, bei denen Schäden
zu erwarten sind, durch Verordnung
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Wer?
NLWKN
Aufgaben des NLWKN (Niedersächsischer
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz)
Festlegung eines Zeitplanes zur Ermittlung der
Überschwemmungsgebietsgrenzen
Vorgespräche mit UWB, UHV, Gemeinden
Hydraulische Berechnung der
Überschwemmungsgebiete
Erstellung von Erläuterungsbericht
und Kartenwerk
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Wer?
NLWKN
Vorstellung der Ergebnisse (UWB, UHV,
Gemeinden)
Rückkopplung, Ergänzung und Erstellen der
Arbeitskarten
Vorläufige Sicherung der
Überschwemmungsgebiete durch
Bekanntmachung im Ministerialblatt
(Gesetzesvorgabe)
dadurch bereits volle Rechtswirkung der
Überschwemmungsgebiete nach Bundesrecht
Übergabe der Arbeitskarten an den
Landkreis als Untere Wasserbehörde
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Wer?
Untere Wasserbehörde
Aufgaben des Landkreises als Untere
Wasserbehörde
Erstellen des Verordnungsentwurfes
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und Auslegung in den betroffenen Kommunen
HEUTE
Prüfung von eingegangenen Stellungnahmen
und Einwänden
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Wer?
Untere Wasserbehörde
Einladung und Durchführung des
Erörterungstermins
Abwägungsprozess
Erstellen der Verordnung
Vorlage in den politischen Gremien des
Landkreises zur Beschlussfassung
Veröffentlichung der Verordnung
Unterrichtung derjenigen, deren
Einwendungen nicht entsprochen wird
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Wie?
Überschwemmungsgebiete sollen von
zusätzlicher Nutzung freigehalten werden
Überschwemmungsgebiete werden nicht
geplant, sondern sind vorhanden und
werden gesichert
Bereich, der beim hundertjährliches
Hochwasser überschwemmt ist, wird mit
Ingenieur-Methoden festgestellt
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Präsentation des NLWKN
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Sachstand Überschwemmungsgebiete
Landkreis Osterholz
15 Gewässer / 114 km; davon:
4 Gewässer / 35 km mit Verordnungen festgesetzt
Hamme/Beek, Blumenthaler Aue, Schönebecker Aue
5 Gewässer / 46 km vorläufig gesichert
6 Gewässer / 33 km im Ermittlungsverfahren
Überschwemmungsgebiete Wümme, Wörpe,
Saatmoorgraben und Aschwarder Flutgraben
im Verfahren
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Welche Verbote?
Landkreis setzt Wasserhaushaltsgesetz des Bundes 1:1 um
Zusätzliche Ausnahmen
§ 78 Wasserhaushaltsgesetz enthält Verbote für
Neue Bebauungspläne
Neubau oder Erweiterung von Gebäuden
Bau von Mauern und Wällen quer zur Fließrichtung
Nutzung wassergefährdender Stoffe (Ausnahme Landwirtschaft)
Längerfristige Lagerung von Gegenständen
Abgraben und Aufschütten
Pflanzen von Bäumen und Sträuchern
Umwandlung von Grünland in Ackerland
Umwandlung von Auwald
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Welche Ausnahmen?
Bebauungspläne unter sehr engen Bedingungen
Ersatzbauten
hochwasserangepasst ausgeführt zulässig
Erweiterungsbauten
hochwasserangepasst ausgeführt
Neuer Rückhalteraum als Ersatz schaffen
Keine nachteilige Veränderung von Wasserstand
und Abfluss bei Hochwasser
Neubauvorhaben schwierig
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Welche Ausnahmen?
Stroh-/Heu-/Silageballen sowie
Lesesteinhaufen von April bis September
(ausgenommen Hochwassergefahr)
Weidezäune
Weitere Ausnahmen im Einzelfall auf
Antrag, wenn Wohl der Allgemeinheit und
Hochwasserschutz nicht wesentlich
beeinträchtigt werden
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Welche Auswirkungen?
Bauvorhaben
Seit 2005 gesetzliche Regelung zum
Hochwasserschutz
Bestehende Gebäude sind nicht betroffen
Gleichartige Ersatzbauten werden
hochwasserangepasst zugelassen
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Welche Auswirkungen?
Versicherung
Versicherungswirtschaft hat unabhängig von
Überschwemmungsgebieten Gefährdungszonen
ermittelt
Gefährdungszonen sind teilweise umfangreicher als die
Überschwemmungsgebiete
Grund sind unterschiedliche Hochwasserereignisse
Überarbeitung entsprechend bekannter
Überschwemmungsgebieten 2016 geplant
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Welche Auswirkungen?
Weil Überschwemmungsgebiete „status quo“ abbilden, sind
keine zusätzlichen negativen Folgen zu erwarten
Erschwerte Versicherungsbedingungen sind für „ZÜRS Zone
4“ zu erwarten
Statistisch werden Gebäude in der Gefährdungsklasse 4 (ZÜRS
Zone 4) häufiger als 1 Mal in 10 Jahren von Hochwasser bedroht
www.gdv.de
Suchwort „ZÜRS Zone“
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Wozu dient Beteiligung?
Einwendungen sinnvoll, wenn Zweifel an
Gebietsabgrenzung bestehen
Liegen Flächen außerhalb des Gebiets
niedriger, und könnten daher überschwemmt
werden?
Liegen Flächen innerhalb des Gebietes höher,
und könnten daher nicht überschwemmt
werden?
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Wie beteiligen?
Auslegung ist abgeschlossen
Einwendungen werden bis Freitag,
11. März 2016, entgegen genommen
Per E-Mail an
[email protected]
Per Fax an 04791 930-11287
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Offene Fragen
Welche Fragen sind für Sie offen
geblieben?
Informationsmöglichkeiten
www.landkreis-osterholz.de
Suchbegriff „Überschwemmungsgebiet“
www.kompass-naturgefahren.de
DER LANDKREIS OSTERHOLZ
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!