Heidemanns Inge Margot, Erbstrasse 1, 8700 Küsnacht Eigentümer

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung
Schuldnerin:
Heidemanns Inge Margot, Erbstrasse 1, 8700 Küsnacht
Eigentümer:
Einf. Ges. Geschwister Perfetti: Ambrogio Paolo Perfetti, Daniele Severino Perfetti,
1 Egerton Gardens, London SW3 2BS
Steigerungstag:
Montag, den 29. Februar 2016, um 14.30 Uhr
Steigerungsort:
Seminarraum Hotel Restaurant Sonne, Via Sela 11, 7500 St. Moritz-Bad
Ende der Eingabefrist:
27. November 2015
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses im Büro des Betreibungsamtes
Oberengadin/Bergell, vom 04. Januar 2016 bis 13. Januar 2016, nach telef. Vereinbarung
Sonstige Angaben:
Besichtigung nur auf telefonische Voranmeldung: 081 852 52 66
Steigerungsobjekt: Grundbuch St. Moritz: selbständiges und dauerndes Baurecht Nr. D2319 zulasten
Grundstück Nr. 2383, Plan-Nr. 51, Marguns, Suvretta, Frist bis 21.04.2091. Das Recht besteht in der
Erstellung und Beibehaltung eines Mehrfamilienhauses mit unterirdischen Garagenplätzen und
Erschliessungen. Baurechtsfläche: 1777 m2. Vertrag vom 21.4.1992, B. 209; Nachtrag,
15.8.1997,B.384. Zweifamilienhaus Assek. Nr. 697, Unterflurgarage Assek Nr. 697-A; Umschwung.
Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 22‘000‘000.00
Die Verwertung wird vom Grundpfandgläubiger im I. und II. Rang verlangt.
Der Erwerber hat an der Steigerung, unmittelbar vor dem Zuschlag, nach Abrechnung an der
Kaufsumme Fr. 200‘000.00 in bar (Bankcheck) zu bezahlen. Im Uebrigen wird auf die
Steigerungsbedingungen verwiesen.
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, dem
unterzeichneten Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere
für Zinsen und Kosten detailliert, genau anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die
Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen
Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen
Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im
Ausland vom 16. Dezember 1983 aufmerksam gemacht. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung
dahin und es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.
7503 Samedan
Betreibungsamt Oberengadin/Bergell