Medien-Info 16/2016 - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Ausgegeben am: 04. März 2016
Medien-Info 16/2016
Innenminister Bouillon und BAMF-Chef Weise eröffnen
„Ankunftszentrum Lebach“
Abwicklung des Asylverfahrens innerhalb von 48
Stunden möglich
Am heutigen Freitag, 04. März 2016, hat Innenminister Klaus
Bouillon gemeinsam mit dem Leiter des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank-Jürgen Weise,
offiziell das „Ankunftszentrum Lebach“ in Betrieb genommen –
als eines der ersten Deutschlands. Die „gemeinsame Behörde“,
in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Landesverwaltungsamtes Saarland (LaVA) und des BAMF arbeiten,
ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen.
„Durch die Entscheidung des BAMF und des Saarlandes, ein
gemeinsames Ankunftszentrum zu betreiben, gelingt es uns,
schneller und auch weiterhin mit der gebotenen Sorgfalt über
Asylanträge zu entscheiden. Vor allem Menschen mit guter
Bleibeperspektive werden innerhalb von wenigen Tagen ihren
Asylbescheid erhalten“, erklärt Innenminister Klaus Bouillon.
„Und für diejenigen, die aus sicheren Herkunftsländern zu uns
kommen, können ebenso schnell aufenthaltsbeendende Maßnahmen
eingeleitet werden.“
Das
Ankunftszentrum,
ist
ein
erster
Bestandteil
der
„gemeinsamen
Behörde“,
in
dem
insgesamt
fast
90
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes und des Bundes
zusammenarbeiten. Im Saarland gibt es die Besonderheit, dass
mithilfe einer Ausnahmeregelung Landesbedienstete mit der
Software des Bundes arbeiten.
In den Ankunftszentren, von denen bis Mitte dieses Jahres etwa
20 in allen Bundesländern geplant sind, soll mit Hilfe von 48Stunden-Verfahren das gesamte Asylverfahren abgewickelt werden
können: von der ärztlichen Untersuchung über die Aufnahme der
persönlichen
Daten
und
die
Identitätsprüfung,
die
Antragstellung und Anhörung bis hin zur Entscheidung.
Ergänzend dazu bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in
Landesaufnahmestelle
ein
auf
Asylbewerberinnen
Asylbewerber
zugeschnittenes
Beratungsangebot
direkt
Anschluss an die Asylantragstellung und stellt somit
Weichen für eine schnellere Integration der Menschen in
Arbeitsmarkt.
der
und
im
die
den
Auch BAMF-Chef Weise ist von der Bündelung der Prozesse im
neuen „Ankunftszentrum Lebach“ überzeugt: „Ich freue mich,
dass damit die gute Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und
dem Bundesamt weiter vertieft wird. Wir werden gemeinsam dazu
beitragen, die Bearbeitung der Asylanträge deutlich zu
beschleunigen.“
Das sind die einzelnen Schritte im „Ankunftszentrum Lebach“:
1.
Ankunft, Erstkontakt, gegebenenfalls Übernachtung (durch
das LaVA)
2. Ausfüllen
des
Personalbogens
mit
Unterstützung
von
Dolmetschern (durch das BAMF)
3. Voraktenanlage mit biographischen Daten
4. Fingerprint („Fast ID“) zur Schnellerkennung, ob Person im
Inland bereits erfasst ist
5. Abnahme
der
Fingerabdrücke,
Speicherung
im
Ausländerzentralregister
6. Erstellung eines biometrischen Lichtbildes
7. Voraktenanlage in der Aufnahmesoftware Care 4 (LaVA)
8. Entscheidung über die Aufnahme im Saarland (LaVA)
9. Fertigstellung
des
Asylantrags
mit
Erteilung
der
Aufenthaltsgestattung (BAMF)
10. Terminierung der Anhörung (BAMF)
11. Beratungsangebot durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Im Anschluss:
12. Zuweisung der Unterkunft in der Aufnahmeeinrichtung,
Versorgung (LaVA)
13. Zuweisungen auf die Kommunen und Zuweisungsbescheide an die
Asylbewerberinnen und Asylbewerber
14. Gesundheitsuntersuchung (LaVA)
15. Überstellung in die Gemeinden nach Ablauf von drei bzw.
derzeit vier Wochen
Zur Erklärung der einzelnen Schritte:
2 bis 6: erfolgen in der gemeinsamen Registrierung des
„Ankunftszentrums“.
Hier
sind
Sachbearbeiterinnen
und
bearbeiter, jeweils zehn vom LaVA und zehn vom BAMF (jeweils
zehn pro Schicht, Zwei-Schicht-Modell) im Einsatz. Außerdem
stellt das BAMF vier Dolmetscher, damit bei der erstmaligen
Personalienaufnahme und Erfassung die endgültig richtige
Schreibweise des Namens festgelegt wird.
7 bis 8: Die Entscheidungen über Aufnahme oder Weiterleitung
erfolgen durch derzeit 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
LaVA
9 und 10: Die darauffolgende Asylantragstellung
Folgearbeiten im Rahmen des Asylantrages wird
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF erledigt.
mit allen
durch 47
11: Das Beratungsangebot der BA schließt sich hier unmittelbar
an. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA führen dabei
eine Erhebung arbeitsmarktrelevanter Daten durch, bündeln die
Kompetenzen
der
Bewerberinnen
und
Bewerber,
erfragen
berufliche
Fähigkeiten
und
ermitteln
mithilfe
eines
Sprachtests das jeweilige Sprachniveau. Mit diesen Maßnahmen
soll es gelingen, die Menschen leichter in den Arbeitsmarkt
integrieren zu können.
12: Die Zuweisung in die Unterkunft übernimmt der Technische
Dienst
der
Landesaufnahmestelle.
Der
Bereich
„Leistungsgewährung“
der
Landesaufnahmestelle
stellt
die
Versorgung mit Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln, etc. sicher.
13: Die Zuweisung der Flüchtlinge auf die Kommunen erfolgt am
Tag der Aufnahme oder am Folgetag durch sechs Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des LaVA.
14:
Die
ärztliche
Untersuchung
findet
in
der
vom
Sozialministerium verantworteten Praxis von Dr. Hertrich
statt.
15: Die Überstellung der Flüchtlinge an die Gemeinden nach ca.
3-4 Wochen wird derzeit durch eine(n) Mitarbeiter(in) des LaVA
und zehn Soldatinnen und Soldaten des Landeskommandos Saarland
durchgeführt.