Ausgegeben am: 04. März 2016 Medien-Info 16/2016 Innenminister Bouillon und BAMF-Chef Weise eröffnen „Ankunftszentrum Lebach“ Abwicklung des Asylverfahrens innerhalb von 48 Stunden möglich Am heutigen Freitag, 04. März 2016, hat Innenminister Klaus Bouillon gemeinsam mit dem Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank-Jürgen Weise, offiziell das „Ankunftszentrum Lebach“ in Betrieb genommen – als eines der ersten Deutschlands. Die „gemeinsame Behörde“, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes Saarland (LaVA) und des BAMF arbeiten, ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen. „Durch die Entscheidung des BAMF und des Saarlandes, ein gemeinsames Ankunftszentrum zu betreiben, gelingt es uns, schneller und auch weiterhin mit der gebotenen Sorgfalt über Asylanträge zu entscheiden. Vor allem Menschen mit guter Bleibeperspektive werden innerhalb von wenigen Tagen ihren Asylbescheid erhalten“, erklärt Innenminister Klaus Bouillon. „Und für diejenigen, die aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommen, können ebenso schnell aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden.“ Das Ankunftszentrum, ist ein erster Bestandteil der „gemeinsamen Behörde“, in dem insgesamt fast 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes und des Bundes zusammenarbeiten. Im Saarland gibt es die Besonderheit, dass mithilfe einer Ausnahmeregelung Landesbedienstete mit der Software des Bundes arbeiten. In den Ankunftszentren, von denen bis Mitte dieses Jahres etwa 20 in allen Bundesländern geplant sind, soll mit Hilfe von 48Stunden-Verfahren das gesamte Asylverfahren abgewickelt werden können: von der ärztlichen Untersuchung über die Aufnahme der persönlichen Daten und die Identitätsprüfung, die Antragstellung und Anhörung bis hin zur Entscheidung. Ergänzend dazu bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Landesaufnahmestelle ein auf Asylbewerberinnen Asylbewerber zugeschnittenes Beratungsangebot direkt Anschluss an die Asylantragstellung und stellt somit Weichen für eine schnellere Integration der Menschen in Arbeitsmarkt. der und im die den Auch BAMF-Chef Weise ist von der Bündelung der Prozesse im neuen „Ankunftszentrum Lebach“ überzeugt: „Ich freue mich, dass damit die gute Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und dem Bundesamt weiter vertieft wird. Wir werden gemeinsam dazu beitragen, die Bearbeitung der Asylanträge deutlich zu beschleunigen.“ Das sind die einzelnen Schritte im „Ankunftszentrum Lebach“: 1. Ankunft, Erstkontakt, gegebenenfalls Übernachtung (durch das LaVA) 2. Ausfüllen des Personalbogens mit Unterstützung von Dolmetschern (durch das BAMF) 3. Voraktenanlage mit biographischen Daten 4. Fingerprint („Fast ID“) zur Schnellerkennung, ob Person im Inland bereits erfasst ist 5. Abnahme der Fingerabdrücke, Speicherung im Ausländerzentralregister 6. Erstellung eines biometrischen Lichtbildes 7. Voraktenanlage in der Aufnahmesoftware Care 4 (LaVA) 8. Entscheidung über die Aufnahme im Saarland (LaVA) 9. Fertigstellung des Asylantrags mit Erteilung der Aufenthaltsgestattung (BAMF) 10. Terminierung der Anhörung (BAMF) 11. Beratungsangebot durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) Im Anschluss: 12. Zuweisung der Unterkunft in der Aufnahmeeinrichtung, Versorgung (LaVA) 13. Zuweisungen auf die Kommunen und Zuweisungsbescheide an die Asylbewerberinnen und Asylbewerber 14. Gesundheitsuntersuchung (LaVA) 15. Überstellung in die Gemeinden nach Ablauf von drei bzw. derzeit vier Wochen Zur Erklärung der einzelnen Schritte: 2 bis 6: erfolgen in der gemeinsamen Registrierung des „Ankunftszentrums“. Hier sind Sachbearbeiterinnen und bearbeiter, jeweils zehn vom LaVA und zehn vom BAMF (jeweils zehn pro Schicht, Zwei-Schicht-Modell) im Einsatz. Außerdem stellt das BAMF vier Dolmetscher, damit bei der erstmaligen Personalienaufnahme und Erfassung die endgültig richtige Schreibweise des Namens festgelegt wird. 7 bis 8: Die Entscheidungen über Aufnahme oder Weiterleitung erfolgen durch derzeit 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LaVA 9 und 10: Die darauffolgende Asylantragstellung Folgearbeiten im Rahmen des Asylantrages wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF erledigt. mit allen durch 47 11: Das Beratungsangebot der BA schließt sich hier unmittelbar an. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA führen dabei eine Erhebung arbeitsmarktrelevanter Daten durch, bündeln die Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber, erfragen berufliche Fähigkeiten und ermitteln mithilfe eines Sprachtests das jeweilige Sprachniveau. Mit diesen Maßnahmen soll es gelingen, die Menschen leichter in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. 12: Die Zuweisung in die Unterkunft übernimmt der Technische Dienst der Landesaufnahmestelle. Der Bereich „Leistungsgewährung“ der Landesaufnahmestelle stellt die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln, etc. sicher. 13: Die Zuweisung der Flüchtlinge auf die Kommunen erfolgt am Tag der Aufnahme oder am Folgetag durch sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LaVA. 14: Die ärztliche Untersuchung findet in der vom Sozialministerium verantworteten Praxis von Dr. Hertrich statt. 15: Die Überstellung der Flüchtlinge an die Gemeinden nach ca. 3-4 Wochen wird derzeit durch eine(n) Mitarbeiter(in) des LaVA und zehn Soldatinnen und Soldaten des Landeskommandos Saarland durchgeführt.
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