§ Tagungsort Hotel Adlon Kempinski Berlin Palaissaal Unter den Linden 77, 10117 Berlin Anmeldung Bitte senden Sie das beiliegende Anmeldeformular spätestens bis zum 29. Februar 2016 an uns zurück. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Unkostenbeitrag Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von 295 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen die Teilnahme am Mittagsbuffet und an der Kaffeepause, Tagungsgetränke, eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie der Sekt-Empfang am Ende der Veranstaltung. Wir bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 29. Februar 2016 auf folgendes Konto zu überweisen: Deutsches Institut für Gesundheitsrecht IBAN: DE23 1012 0100 1003 0583 71 BIC-/SWIFT-Code: WELADED1WBB (Weberbank Actiengesellschaft) Verwendungszweck: Teilnehmerbeitrag 11. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht. Einladung 11. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Aktuelle Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen 3 3 3 3 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Krankenhausstrukturgesetz E-Health-Gesetz Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich. Übernachtungen Bei Bedarf können Buchungen bei der Reservierungsabteilung des Hotel Adlon Kempinski Berlin unter der folgenden Telefonnummer vorgenommen werden: (030) 2261-0. 15. März 2016, Hotel Adlon Kempinski Berlin Hinweis für Fachanwälte Ein Teilnahmenachweis, der bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Beleg für ein anteiliges Erfüllen der Fortbildungsverpflichtung nach § 15 der Fachanwaltsordnung eingereicht werden kann, wird erteilt. Eine Gewähr für eine entsprechende Anerkennung durch die Kammer können die Veranstalter nicht übernehmen. Weitere Auskünfte Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung: Florian Kluckert, Tel.: (030) 83 22 50 55, Fax: (030) 89 73 18 60, E-Mail: [email protected] § Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Helge Sodan Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR) § § 11. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, dem Krankenhausstrukturgesetz und dem sogenannten E-Health-Gesetz wurden im Jahr 2015 drei Gesetzeswerke beschlossen und verkündet, denen jeweils intensive Diskussionen vorausgegangen sind. Noch in den parlamentarischen Beratungen befindet sich derzeit der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Im Rahmen der 11. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht sollen wesentliche Neuregelungen der jüngsten Reformgesetzgebung analysiert und ihre praktischen Konsequenzen aufgezeigt werden. Entsprechend dem interdisziplinären Ansatz dieser Veranstaltungsreihe werden Probleme nicht nur aus juristischer, sondern auch aus (berufs)politischer Perspektive erörtert. Der Bundesminister für Gesundheit wird in seinem Eröffnungsvortrag eine Bilanz der jüngsten Gesetzgebung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ziehen und einen Ausblick auf künftige Reformmaßnahmen geben. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sollen unter Berücksichtigung von Besonderheiten neue Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch eingefügt werden, um Lücken bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption zu schließen. Das Krankenhausstrukturgesetz bezweckt die Stärkung der Qualität der Krankenhausversorgung und die Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte am Krankenbett. Ein Hygieneförderprogramm soll den Schutz der Patienten vor gefährlichen Krankenhausinfektionen verbessern. Das sogenannte E-Health-Gesetz schreibt auf der Basis der Zeitpläne der „gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur fest, welches Mitte 2016 beginnen wird; bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz führt unter anderem zu wesentlichen Änderungen des Rechts der medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Auf das Definitionsmerkmal des fachübergreifenden Charakters des MVZ wird nunmehr verzichtet. Neu ist ferner, dass MVZ auch von Kommunen und in einer öffentlichrechtlichen Rechtsform gegründet werden dürfen. Nach den vorangegangenen zehn Berliner Gesprächen, die jeweils auf große Resonanz gestoßen sind, sollen aus der Begegnung von Politik, Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für die künftige Gestaltung des Gesundheitswesens gegeben werden. Dienstag, 15. März 2016, Hotel Adlon Kempinski Berlin 11.00 – 11.10 Uhr Begrüßung und Einführung 15.00 – 15.30 Uhr Das Krankenhausstrukturgesetz Prof. Dr. Helge Sodan Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, Berlin 11.10 – 12.00 Uhr Aktuelle Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen – Bilanz und Ausblick Andreas Wagener Rechtsanwalt, stellvertretender Hauptgeschäfts führer und Justitiar der Deutschen Krankenhaus gesellschaft, Berlin Hermann Gröhe MdB Bundesminister für Gesundheit, Berlin 15.30 – 16.00 Uhr Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (sog. E-Health-Gesetz) Diskussion Dr. Günther E. Buchholz Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Köln 12.00 – 12.30 Uhr Kaffeepause 12.30 – 13.30 Uhr Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Dr. Thilo Räpple Rechtsanwalt, Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbH, Frankfurt am Main Diskussion 13.30 – 15.00 Uhr Mittagspause Buffet im Hotel Adlon Kempinski Berlin 16.00 – 16.30 Uhr Das medizinische Versorgungszentrum nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Prof. Dr. Nils Schaks Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim 16.30 – 17.30 Uhr Gemeinsame Diskussion der drei vorgenannten Vorträge 17.30 Uhr Ausklang der Veranstaltung bei einem Sekt-Empfang
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