Flyer der 11. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht

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Tagungsort
Hotel Adlon Kempinski Berlin
Palaissaal
Unter den Linden 77, 10117 Berlin
Anmeldung
Bitte senden Sie das beiliegende Anmeldeformular spätestens bis
zum 29. Februar 2016 an uns zurück. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Anmeldungen ist die zeitliche
Reihenfolge des Eingangs maßgebend.
Unkostenbeitrag
Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Unkostenbeitrag von
295 Euro pro Teilnehmer/in erhoben. In diesem Beitrag sind eingeschlossen die Teilnahme am Mittagsbuffet und an der Kaffeepause,
Tagungsgetränke, eine Tagungsmappe mit Thesenpapieren von Referenten sowie der Sekt-Empfang am Ende der Veranstaltung. Wir
bitten, den Unkostenbeitrag spätestens bis zum 29. Februar 2016
auf folgendes Konto zu überweisen:
Deutsches Institut für Gesundheitsrecht
IBAN: DE23 1012 0100 1003 0583 71
BIC-/SWIFT-Code: WELADED1WBB
(Weberbank Actiengesellschaft)
Verwendungszweck:
Teilnehmerbeitrag 11. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht.
Einladung
11. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht
Aktuelle Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen
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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Krankenhausstrukturgesetz
E-Health-Gesetz
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Nach Anmeldebestätigung ist eine Rückzahlung nicht möglich.
Übernachtungen
Bei Bedarf können Buchungen bei der Reservierungsabteilung des
Hotel Adlon Kempinski Berlin unter der folgenden Telefonnummer
vorgenommen werden: (030) 2261-0.
15. März 2016,
Hotel Adlon Kempinski Berlin
Hinweis für Fachanwälte
Ein Teilnahmenachweis, der bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Beleg für ein anteiliges Erfüllen der Fortbildungsverpflichtung nach § 15 der Fachanwaltsordnung eingereicht werden
kann, wird erteilt. Eine Gewähr für eine entsprechende Anerkennung durch die Kammer können die Veranstalter nicht übernehmen.
Weitere Auskünfte
Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Florian Kluckert,
Tel.: (030) 83 22 50 55, Fax: (030) 89 73 18 60, E-Mail: [email protected]
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Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Helge Sodan
Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft
Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR)
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11. Berliner Gespräche zum
Gesundheitsrecht
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, dem Krankenhausstrukturgesetz und dem sogenannten E-Health-Gesetz wurden
im Jahr 2015 drei Gesetzeswerke beschlossen und verkündet, denen jeweils intensive Diskussionen vorausgegangen sind. Noch in
den parlamentarischen Beratungen befindet sich derzeit der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption
im Gesundheitswesen. Im Rahmen der 11. Berliner Gespräche zum
Gesundheitsrecht sollen wesentliche Neuregelungen der jüngsten Reformgesetzgebung analysiert und ihre praktischen Konsequenzen aufgezeigt werden. Entsprechend dem interdisziplinären
Ansatz dieser Veranstaltungsreihe werden Probleme nicht nur
aus juristischer, sondern auch aus (berufs)politischer Perspektive
erörtert. Der Bundesminister für Gesundheit wird in seinem Eröffnungsvortrag eine Bilanz der jüngsten Gesetzgebung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ziehen und einen Ausblick auf künftige Reformmaßnahmen geben.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sollen unter Berücksichtigung von Besonderheiten neue
Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch eingefügt werden, um
Lücken bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption zu
schließen.
Das Krankenhausstrukturgesetz bezweckt die Stärkung der Qualität der Krankenhausversorgung und die Erhöhung der Zahl der
Pflegekräfte am Krankenbett. Ein Hygieneförderprogramm soll
den Schutz der Patienten vor gefährlichen Krankenhausinfektionen verbessern.
Das sogenannte E-Health-Gesetz schreibt auf der Basis der Zeitpläne der „gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der
Gesundheitskarte mbH“ und der Industrie ein Zeitfenster für die
bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur fest, welches
Mitte 2016 beginnen wird; bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und
Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz führt unter anderem zu
wesentlichen Änderungen des Rechts der medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Auf das Definitionsmerkmal des fachübergreifenden Charakters des MVZ wird nunmehr verzichtet. Neu
ist ferner, dass MVZ auch von Kommunen und in einer öffentlichrechtlichen Rechtsform gegründet werden dürfen.
Nach den vorangegangenen zehn Berliner Gesprächen, die jeweils
auf große Resonanz gestoßen sind, sollen aus der Begegnung von
Politik, Wissenschaft und Praxis erneut Impulse für die künftige
Gestaltung des Gesundheitswesens gegeben werden.
Dienstag, 15. März 2016, Hotel Adlon Kempinski Berlin
11.00 – 11.10 Uhr Begrüßung und Einführung
15.00 – 15.30 Uhr Das Krankenhausstrukturgesetz
Prof. Dr. Helge Sodan
Direktor des
Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, Berlin
11.10 – 12.00 Uhr Aktuelle Reformgesetzgebung im
­Gesundheitswesen – Bilanz und Ausblick
Andreas Wagener
Rechtsanwalt, stellvertretender Hauptgeschäfts­
führer und Justitiar der Deutschen Krankenhaus­
gesellschaft, Berlin
Hermann Gröhe MdB
Bundesminister für Gesundheit, Berlin
15.30 – 16.00 Uhr Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
(sog. E-Health-Gesetz)
Diskussion
Dr. Günther E. Buchholz
Stellvertretender Vorsitzender des ­Vorstandes der
Kassenzahnärztlichen ­Bundesvereinigung, Köln
12.00 – 12.30 Uhr Kaffeepause
12.30 – 13.30 Uhr Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption
im Gesundheitswesen
Dr. Thilo Räpple
Rechtsanwalt, Baker & McKenzie
Partnerschaft von Rechtsanwälten,
Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbH,
Frankfurt am Main
Diskussion
13.30 – 15.00 Uhr Mittagspause
Buffet im Hotel Adlon Kempinski Berlin
16.00 – 16.30 Uhr Das medizinische Versorgungszentrum nach
dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Prof. Dr. Nils Schaks
Fakultät für Rechtswissenschaft und
Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim
16.30 – 17.30 Uhr Gemeinsame Diskussion
der drei vorgenannten Vorträge
17.30 Uhr
Ausklang der Veranstaltung
bei einem Sekt-Empfang