Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim

Exposé
Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim
Eckdaten
Objektart:
Wohn- und Geschäftsimmobilie
Ortsteil:
Köln-Mülheim
Objektanschrift:
Keupstraße 60-62
Kataster:
Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstücke 1175 – 1178, 1350,
groß insgesamt 906 Quadratmeter
Wohn-/Nutzfläche:
insgesamt circa 412 Quadratmeter Wohnfläche und circa 120 Quadratmeter
Gewerbefläche
Grundstücksbreite und -tiefe:
unregelmäßig, Front entlang Keupstraße circa 20 Meter;
Tiefe im Mittel circa 45 Meter.
Preisfindung:
Festpreis
Kaufpreis:
685.000 Euro
Jährliche Mieteinnahmen:
circa 35.830 Euro
Rückmeldefrist:
29. Februar 2016
Impressum
Herausgegeben von:
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Liegenschaftsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Kontakt:
Herr Clasen
Frau Scharnowski
Telefon: 0221-221 23057 oder 0221-221 23735
Telefax: 0221-221 24500
Email: [email protected]
www.stadt-koeln.de
Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim
Wohn- und Geschäftsimmobilie Keupstraße 60-62
Die Stadt Köln verkauft eine dreigeschossige Gebäudeeinheit in Köln-Mülheim im ehemaligen Sanierungsgebiet
Lagebeschreibung
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Der Stadtteil Mülheim grenzt im Nordosten, durch
den Rhein getrennt, an die Kölner Innenstadt. Die zu
veräußernde Immobilie ist etwa 4,5 Kilometer vom
Kölner Dom entfernt. Die Anbindung an das
öffentliche Nahverkehrsnetz ist hervorragend. Die
nahe gelegenen Haltestellen der Stadtbahnlinien 4
(circa 500 Meter), 13 und 18 (circa 700 Meter), der
S-Bahnlinien S 6 und S 11 sowie der
Regionalbahnlinie RB 48 und Regionalexpresslinien
1 und 5 (circa 800 Meter) sind zu Fuß gut
erreichbar. Hierdurch ist nicht nur eine schnelle
Anbindung an die Kölner Innenstadt, sondern unter
anderem auch an die Städte Leverkusen und
Düsseldorf gegeben.
Die Keupstraße liegt im Herzen von Mülheim. Die
zahlreichen Geschäfte in der Keupstraße sowie im
Bereich des nahe gelegenen Wiener Platzes bieten
ausgezeichnete Einkaufsmöglichkeiten auch über
den täglichen Bedarf hinaus.
Schulen und Kindergärten befinden sich ebenso in
der näheren Umgebung, wie „Palladium“ und
„E-Werk“
mit
ihren
zahlreichen
kulturellen
Veranstaltungen.
Stadtplan
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Keupstraße 60-62, 01/2016
Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim
Gebäude
Art der Aufbauten:
Es handelt sich um eine Verkaufseinheit, bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss.
Eine gemeinsame Heizungsanlage versorgt beide Häuser. Es handelt sich um unterkellerte Gebäude, jeweils bestehend aus drei Geschossen, mit ausgebautem Dachgeschoss sowie einer Durchfahrt
im Erdgeschoss
Der Zugang zu den Gewerbeeinheiten erfolgt von der Straßenseite.
Die Eingänge zu den Wohnungen befinden sich an der Rückseite
und werden von der Keupstraße her über eine Durchfahrt erreicht.
Diese Durchwegung führt zur südlich gelegenen öffentlichen Grünfläche und ist auch Zufahrt zur privaten Stellplatzfläche mit insgesamt
19 Kraftfahrzeug-Stellplätzen, die mitverkauft wird.
Auf der Hofseite ist die gemeinsame Müllbehälteraufstellfläche einschließlich der Freiflächen angelegt. Das Gebäude Keupstraße 62 ist
durch ein Stahltor über die Freifläche des Grundstückes Keupstraße
60 zu erreichen. An der Rückseite der Keupstraße 62 befindet sich
eine angebaute, nicht unterkellerte erdgeschossige Toilettenanlage.
Baujahr:
Keupstraße 60:
ursprünglich um 1918, Wiederaufbau 1950. Vollmodernisierung der
Wohnungen und Teilmodernisierung der Gewerbeeinheit um 1990.
Keupstraße 62:
ursprünglich um 1900, Wiederaufbau 1948. Vollmodernisierung der
Wohnungen und Aufstockung ab dem zweiten Obergeschoss sowie
Teilmodernisierung der Gewerbeeinheit um 1990.
Anzahl der Geschosse:
drei
Wohnfläche:
insgesamt circa 412 Quadratmeter
Wohneinheiten:
Denkmalschutz:
drei Wohneinheiten je Gebäude, somit sechs Wohneinheiten insgesamt, mit Wohnflächen zwischen circa 58 und 78 Quadratmetern
Die Gebäude sind nicht denkmalgeschützt.
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Keupstraße 60-62, 01/2016
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Lageplan
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Gebäude
Rohbau
Wände:
massiv (überwiegend Ziegelstein)
Decken:
im Keller überwiegend Ziegelgewölbe, ansonsten Stahlbeton sowie Holzbalkenlagen, mit schwimmenden Zementestrich
Treppen:
Kellertreppen jeweils Holzstiege mit Holzhandlauf
Geschosstreppen jeweils Holz (gestrichen) teilweise mit Kunststoffbodenbelag
sowie gedrechseltem und gestrichenem Holzgeländer mit zusätzlich aufgesetztem Holzhandlauf
Speichertreppen: jeweils Metalleinschubtreppe
Treppenpodeste im Gebäude Keupstraße 60 aus Beton mit Terrazzoauflage.
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Keupstraße 60-62, 01/2016
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Gebäude (Fortsetzung)
Dach:
Satteldächer in Holzkonstruktion mit Wärmedämmung und Ziegeleindeckung
Anbau am Gebäude Keupstraße 62: Flachdach mit Teerpappenabdeckung
Keupstraße 60: Am Gebäude befinden sich straßenseitig drei und hofseitig zwei
Dachgauben mit Schieferverkleidung
Keupstraße 62: Am Gebäude befinden sich straßenseitig fünf und hofseitig drei
Dachgauben mit Schieferverkleidung
Fassaden:
verputzt und gestrichen
Ausbau
Fußböden:
Keller: Zementestrich
Wohnungen: überwiegend PVC-Belag, teilweise Teppichbelag, Bäder mit Bodenfliesen
Keupstraße 60:
Hauseingangsflur und Treppenpodeste: Terrazzoauflage
Gewerbeeinheit: teilweise Bodenfliesen, teilweise Teppichbelag, Toilette mit Plattenboden
Keupstraße 62:
Hauseingangsflur: Plattenboden
Gewerbeeinheit: PVC-Belag, Toilettenanbau mit Plattenboden
Türen:
Brandschutztüren zum Kellerabgang und teilweise in der Gewerbeeinheit
Wohnungstüren: überwiegend Holz, teilweise mit Glaseinsatz
Gewerbeeinheiten: Eingangstüren aus Kunststoffprofilen mit Glaseinsätzen
Fenster:
Wohnungen: Holzprofile mit Isolierverglasung
Gewerbeeinheiten: Straßenseitig Kunststoffprofile mit Isolierverglasung, Kunststoffrollläden, hofseitig Holzprofile mit Isolierverglasung, in das Mauerwerk eingelassene Metallgitter als Einbruchschutz
Wandbehandlung:
Keller: überwiegend unbehandelt, teilweises verputzt; Holzlattenverschläge als
Mieterkeller
Treppenhäuser: verputzt und gestrichen; Ölsockel
Wohnungen: überwiegend Raufaser gestrichen; Bäder mit Fliesensockel von circa 1,5 Meter Höhe, darüber verputzt und gestrichen; Fliesenspiegel im Arbeitsbereich der Küchen
Gewerbeeinheiten: Rauhfaser gestrichen, Toilettenbereiche mit Fliesensockel,
darüber verputzt und gestrichen
Deckenbehandlung:
Kellerdecken: teilweise unbehandelt
Wohnungen und Gewerbeeinheiten: verputzt, gestrichen beziehungsweise Raufaser, teilweise abgehängt durch Kunststoff- und Holzverkleidungen
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Keupstraße 60-62, 01/2016
Sanitäre Installation:
Wohnungen: Bäder mit Einbauwanne, WC und Waschbecken und Waschmaschinenanschluss; Küchen mit Einbauspüle
Gewerbeeinheit Keupstraße 60: Toilette mit WC und Handwaschbecken
Gewerbeeinheit Keupstraße 62: WC-Kabinen, Handwaschbecken und Urinale auf
dem Flur
Elektroinstallation:
ausreichend, überwiegend unter Putz
Alle Wohnungen verfügen über Gegensprechanlagen.
Heizungsinstallation:
Im Objekt Keupstraße 62 befindet sich die gemeinsame Gaszentralheizung für
beide Gebäude (Baujahr 1990).
Wohnungen: Warmwasserbereitung über elektrische Durchlauferhitzer (Bäder)
beziehungsweise Kochendwassergeräte (Küchen)
besonders zu veranschlagende Bauteile:
Zur Straße und an der Hofseite Dachgauben mit Schieferverkleidung
Außenanlagen:
Durchfahrts- und Hauszugangsfläche sowie der Zugangsbereich zur südlich gelegenen öffentlichen Grünfläche ist mit Verbundpflaster befestigt.
Einfriedigung durch circa zwei Meter hohen verzinkten Metallzaun mit zwei Flügeltüren. Im Hofbereich sind Betonmüllschränke vorhanden.
Ein Teil der Kraftfahrzeugstellplätze ist mit Verbundpflaster befestigt. An den einzelnen Stellplätzen sind Absperrbügel angebracht außerdem sind die Stellplätze
durch eine Rankgitterkonstruktion aus Metall optisch abgegrenzt.
Hausanschlüsse:
Kanal-, Strom-, Wasser-, Gasanschluss
Energieausweis
gemäß EnEV:
ausgestellt am 04.09.2009 (Diplom-Ingenieur Jörg Sammann, Hövelhof)
Primärenergiebedarf
219,2 kWh/(m²a)
Endenergiebedarf
196,1 kWh/(m²a)
Zustand:
Der Bau- und Unterhaltungszustand der Gebäude ist noch befriedigend.
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Keupstraße 60-62, 01/2016
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Modernisierung
Umfang der Modernisierung:
Unter anderem Verbesserung der Wohnungsgrundrisse, Einbau von Bad /
Dusche / WC, Erneuerung der Elektroinstallation
Keupstraße 60:
Dachsanierung
WC-Anlage für Gewerbeeinheit
Keupstr. 62:
Errichtung des Daches in Zimmermannkonstruktion mit Brandgiebeln zu
den Nachbarhäusern. Der ausgebaute Teil des Daches ist wärmegedämmt.
Heizungsanlage und Fenster
Finanzierungsart:
Öffentliches Darlehen und Aufwendungszuschuss aus städtischen Fördermitteln.
Bewilligung der Fördermittel:
Keupstraße 60:
November 1988 und Juli 1989
Es sind keine Verpflichtungen zu übernehmen, da die Bindungen ausgelaufen sind.
Keupstraße 62:
Dezember 1989
Durch die Erwerberin/den Erwerber sind die Verpflichtungen aus dem
Bewilligungsbescheid zu übernehmen und gegebenenfalls bei einer weiteren Veräußerung auf den Rechtsnachfolger zu übertragen.
Fertigstellung der
Modernisierung / Bezug:
Keupstraße 60: Juli 1990
Keupstraße 62: August 1990
derzeitige Nettokaltmieten:
Keupstraße 60:
circa 2,77 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich
Gewerbeeinheit: circa 10,45 je Quadratmeter Nutzfläche monatlich
Zum 01.09.2015 erfolgte die jüngste Mietanpassung.
Keupstraße 62:
4,98 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich (Kostenmiete)
circa 9,20 Euro je Quadratmeter Nutzfläche monatlich
Verkaufskonditionen
Kaufpreis:
685.000,00 Euro als Festpreis
Dem Kaufpreis ist unterstellt, dass Wohnungs- oder Teileigentum nicht begründet wird. Für den Fall der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum wird
im Kaufvertrag zugunsten der Stadt Köln das Recht auf Kaufpreisnachforderung
vereinbart.
Kaufpreisfälligkeit:
Der Kaufpreis wird einen Monat nach Kaufvertragsbeurkundung fällig.
Nebenkosten:
Alle mit dem Erwerb des Grundstücks verbundenen Kosten, wie zum Beispiel
Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer übernimmt der Käufer.
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Keupstraße 60-62, 01/2016
Grundbuch:
Das Grundstück Keupstraße 60 (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Nr. 1175 und
1177) ist eingetragen im Grundbuch von Mülheim, Blatt 14913.
Das Grundstück Keupstraße 62 (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Nr. 1178) ist eingetragen im Grundbuch von Mülheim, Blatt 1767.
Als Eigentümer ist dort jeweils als ehemaliger Sanierungstreuhänder der Stadt
Köln noch die Grund und Boden GmbH eingetragen, mit der der Kaufvertrag
abzuschließen ist.
Die Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 4, Nr. 1176 und 1350 sind eingetragen im Grundbuch von Mülheim, Blatt 204. Eigentümer dieser Flurstücke ist die
Stadt Köln.
In dem Kaufvertrag wird geregelt werden, dass der gesamte Kaufpreis an die
Stadt Köln zu zahlen ist.
In den Grundbüchern sind folgende Rechte eingetragen:
Grundbuch von Mülheim, Blatt 14913:
In Abteilung II:
Nr. 1: Durchfahrts- und Wegerecht zugunsten des
Grundstückseigentümers Flur 4, Flurstück Nr. 1178 und 1179
Nr. 2: Dienstbarkeit (die auf dem Grundstück errichteten Wohnungen
dürfen nach Modernisierung nur zu Wohnzwecken genutzt
werden) für die Stadt Köln
Nr. 3: Dienstbarkeit (Mieterbenennungsrecht) für die Stadt Köln
In Abteilung III:
Nr. 1: 84.562,05 Euro (165.389 DM) Grundschuld für die Stadt Köln
Grundbuch von Mülheim, Blatt 1767:
In Abteilung II:
Nr. 2: Dienstbarkeit (befristetes Wohnungsbesetzungsrecht) für die Stadt Köln
In Abteilung III:
Nr. 2: 123.528,12 Euro (241.600 DM) Grundschuld für die Stadt Köln
Nr. 3: 7.669,38 Euro (15.000 DM) Sicherungshypothek für die Stadt Köln
Einzutragende Baulasten und
Dienstbarkeiten
Auf einem circa 3 Meter breiten Streifen der Grundstücke Gemarkung Mülheim,
Flur 4, Flurstücke Nummer 1176 und 1350 wird eine Baulast mit einem „Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit“ im Baulastenverzeichnis eingetragen. Hierdurch ist die Zuwegung von der Keupstraße zur südlich angrenzenden Grünfläche im rückwärtigen Bereich des Objektes sichergestellt.
Im Grundbuch sind Dienstbarkeiten mit einem Zufahrts- und Zugangsrecht zugunsten der Grundstücke Keupstraße 58 und Keupstraße 64 einzutragen.
Erschließungsbeiträge:
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für bisher fertig gestellte Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) in Verbindung mit § 128 (1) Baugesetzbuch für die Keupstraße fallen nicht an.
Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 (4) Baugesetzbuch und
sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen, trägt der
Käufer. Später etwa anfallende Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für weitere Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) Baugesetzbuch
sowie Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz trägt der Käufer ab dem
Zeitpunkt des Besitzüberganges mit Bekanntgabe des entsprechenden Beitragsbescheides, ebenso Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des §
127 (4) Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für
Entsorgungsanlagen.
Für das Grundstück ist ein Straßenbaubeitrag nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zurzeit nicht zu entrichten.
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Keupstraße 60-62, 01/2016
Mietverhältnisse:
Die bestehenden Mietverhältnisse sind zu übernehmen.
Wohnungs- und
Städtebauförderung:
Die Modernisierung der Wohnungen im Gebäude Keupstraße 62 wurde 1989
mit Bewilligungsbescheid Nr. 2934/166 der Stadt Köln mit einem Darlehen aus
städtischen Mitteln gefördert. Bei diesem Darlehen handelt es sich um ein öffentliches Baudarlehen. Das Darlehen kann vom Erwerber unter Anrechnung
auf den Kaufpreis grundsätzlich übernommen werden.
Aufgrund der Förderung des Gebäudes Keupstraße 62 sind bei der Vermietung der Wohnungen insbesondere die Vorschriften des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen einzuhalten; so dürfen die Wohnungen nur zu Wohnzwecken genutzt und nur Personen
zum Gebrauch überlassen werden, die eine entsprechende Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen. Die Stadt Köln hat ein Mieterbenennungsrecht.
Für die Wohnungen besteht eine Bindung an die Kostenmiete. Diese Verpflichtungen bestehen während der Laufzeit des Darlehens. Nach hiesigem Kenntnisstand läuft dieses Darlehen im Dezember 2063 aus.
Die vorzeitige freiwillige Rückzahlung des Darlehens (derzeit circa 89.600 Euro) ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall läuft die Nachwirkungsfrist, also
der Zeitraum für den die Bindungen noch bestehen, zehn Jahre, gerechnet ab
dem Jahr der Rückzahlung.
Zur Sicherung der vorgenannten Rechte sind die im Abschnitt Grundbuch dieses Exposés aufgeführten Rechte in Abteilung II und III des Grundbuchs eingetragen. Vorrang zu den Rechten kann grundsätzlich, auch bei einer Finanzierung des Kaufpreises, nicht erteilt werden.
Die Modernisierung des Hauses Keupstr. 60 wurde 1989 mit einem Städtebauförderungszuschuss gefördert. Durch Fristablauf zum 31.07.2015 bewirkt
dieser Zuschuss keine Bindungen mehr nach den Vorschriften des Gesetzes
zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen.
Somit kann die Miete für das Gebäude Keupstraße 60 ortsüblich angepasst
werden.
Durch den Wegfall der Bindung können die im Grundbuch von Mülheim, Blatt
14913 aufgeführte Rechte in Abteilung II und III gelöscht werden (siehe Abschnitt Grundbuch dieses Exposés).
Nutzungsbindung:
Auf die Dauer von 20 Jahren ab Kaufvertragsbeurkundung dürfen die Grundstücke und die Aufbauten nur als Wohnhaus genutzt werden. Die Nutzungsbindung wird im Grundbuch durch Dienstbarkeit gesichert. Hiervon ausgeschlossen sind die Ladenlokale im Erdgeschoss. Für jeden Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 20 % des Kaufpreises zu zahlen.
Kaufpreisnachforderungsrecht:
Die Stadt Köln hat einen Anspruch auf Kaufpreisnachzahlung, wenn Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder das Objekt zu einem anderen als
dem vereinbarten Zweck genutzt wird.
Rücktrittsrecht der
Stadt Köln:
Die Stadt Köln ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn der Kaufpreis
nicht fristgerecht gezahlt wird.
Weiterveräußerung:
Die Käuferin/Der Käufer verpflichtet sich, bei ganzer oder teilweiser Weiterveräußerung des Grundbesitzes, bei Bestellung eines Erbbaurechtes oder bei
Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum die Rechte der Stadt Köln zu
wahren und dem Erwerber die gleiche Verpflichtung aufzuerlegen.
Boden-, Grundwasser- und
Lärmschutz:
Das Grundstück ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Flugverkehr belastet. Kennzeichnend für die Fluglärmbelastung des Grundstücks ist eine
Häufung hoher Überflugspitzen im Nachtzeitraum. Zudem wirken Lärmimmissionen
aus dem Schienenverkehr ein.
Zudem befindet sich das Grundstück in der Nähe der Feuerwache Feuer- und Rettungswache 9 (Bergisch Gladbacher Str. 179), von der Lärmimmissionen – auch –
auf das Grundstück einwirken können, und im Nahbereich (bis höchstens 1,5 Kilometer) eines Störfallbetriebes. Nähere Informationen hierzu erteilt die Bezirksregie-
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rung Köln, Abteilung 5, Dezernate 52 bis 54.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Kaufobjekt im Bereich einer ehemaligen Industriefläche liegt und daher Belastungen nicht ausgeschlossen werden
können.
Ausschluss von Rechten wegen Sachmängeln:
Die Käuferin/Der Käufer erhält die Möglichkeit, den Grundbesitz und die Aufbauten zu besichtigen. Das Objekt wird im gegenwärtigen altersbedingten Zustand verkauft. Alle Rechte und Ansprüche wegen eines Sachmangels des
Grundbesitzes und der Aufbauten werden ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Stadt Köln die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Köln beruhen.
Einer Pflichtverletzung der Stadt Köln steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Die Stadt Köln versichert, dass ihr versteckte Mängel nicht bekannt sind.
Die Stadt übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen im
Sinne des § 2 Absatz 3 Bundesbodenschutzgesetz und/oder Altlasten im Sinne
des § 2 Absatz 5 Bundesbodenschutzgesetz auf dem Grundbesitz.
Die Käuferin/Der Käufer stellt die Verkäuferin von allen Aufwendungen/Kosten
frei, sollte letztere zu Untersuchungs-, Sanierungs- oder sonstigen Maßnahmen
im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen und/oder Altlasten auf dem Grundbesitz herangezogen werden.
Ein Ausgleichsanspruch des Käufers nach § 24 Absatz 2 Bundesbodenschutzgesetz wird ausgeschlossen.
Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die planungs- und baurechtlichen Aspekte nicht geprüft wurden und insoweit auch keine Aussagen oder
Zusicherungen zur Zulässigkeit eventueller Umbaubaumaßnahmen oder Abrissmaßnahmen getroffen werden können.
Gebäudeversicherung:
Die Käuferin/Der Käufer wird auf § 95 Versicherungsvertragsgesetz sowie darauf hingewiesen, dass eine Gebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer,
Leitungswasser, Hagel und Sturm bei der Allianz Versicherungs AG besteht.
Nach § 95 Versicherungsvertragsgesetz tritt bei Veräußerung der Käufer an
Stelle des Verkäufers in die Versicherung ein. Der Verkäufer teilt die Veräußerung sowie Namen und Anschrift des Käufers nach Vertragsabschluss der Versicherung mit. Gegenüber dem Versicherer haften Verkäufer und Käufer hinsichtlich der Versicherungsprämie als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis
zum Verkäufer hat der Käufer die Versicherungsprämie ab dem Tag des Gefahrübergangs zu tragen und dem Verkäufer auf Anforderung zu erstatten.
Im vorliegenden Fall hat die Verkäuferin einen Rahmenvertrag abgeschlossen.
Nach diesem Vertrag endet das Versicherungsverhältnis abweichend von der
vorerwähnten Regelung grundsätzlich mit dem Besitzübergang auf die Käuferin/den Käufer, spätestens jedoch mit der Umschreibung im Grundbuch.
Versorgung mit Rundfunk- und Es besteht ein Rahmenvertrag mit der NetCologne GmbH. Die Käuferin/der
Fernsehprogrammen
Käufer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
Allgemeine Hinweise:
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt einschließlich der Aufbauten und des gesetzlichen Zubehörs.
Eine bestimmte Nutzungsmöglichkeit wird nicht zugesichert, insbesondere baurechtlich.
In den Grundstücken befinden sich Versorgungsanlagen, die der Versorgung
der Häuser dienen. Ansonsten liegen keine Informationen über weitere Ver- und
Entsorgungsleitungen vor. Sollten sich im Verkaufsgrundstück dennoch Veroder Entsorgungsleitungen befinden, so verpflichtet sich die Käuferin/der Käufer, auf Verlangen der Ver- und Entsorgungsträger zur Sicherung für diese Veroder Entsorgungsanlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten
dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch eintragen zu lassen.
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Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim
Bewerbungs- und Vergabeverfahren
Rückmeldefrist:
29. Februar 2016
fristgerecht – Datum des Posteingangsstempels –
erfolgt.
Maßgeblich für den Eingang gilt der Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der Einlieferung
obliegt dem Bewerber.
Interessenten werden gebeten, sich bis zum Ende
der Rückmeldefrist am 29.Februar 2016 per Email
oder aber schriftlich (Anschrift siehe Titelblatt) zu
melden.
Der Umschlag ist mit folgendem Zusatz zu versehen:
Teilnahmebedingungen
Bei der Veräußerung werden vorrangig Privatpersonen einschließlich der Mieter berücksichtigt.
Besichtigung
Zum Ablauf der Rückmeldefrist wird den Interessenten ein Termin zur Besichtigung des Objektes
bekannt gegeben Soweit die Rückmeldung per
Email erfolgte, wird der Besichtigungstermin mit
Email bekannt gegeben, ansonsten mit Brief.
Von einer eigenen Kontaktaufnahme zu den
Mietern bitte ich ausdrücklich abzusehen.
Kaufgebot
Ihr verbindliches Kaufgebot übersenden Sie binnen
zwei Wochen nach dem Besichtigungstermin in einem verschlossenen Briefumschlag an die
STADT KÖLN
Amt für Liegenschaften,
Vermessung und Kataster
- Liegenschaftsabteilung Zimmer 12 E 41
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Verwenden Sie dazu bitte den Vordruck „Kaufbewerbung“, der Ihnen mit der Bekanntgabe des Besichtigungstermines übersandt wird.
"Hinweis für die Poststelle des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Ungeöffnet weiterleiten
Betreff: Kaufangebot 230/22 / Keupstraße 60 - 62“
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es
sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten handelt. Dieses Verfahren ist
nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der
Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Gebots entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Auch mit der Entgegennahme der Bewerbung verbleibt es bei der Entscheidungsfreiheit der Stadt
Köln, ob und an wen und zu welchen Bedingungen
das Objekt veräußert wird.
Vergabe
Die Auswahl des Käufers erfolgt nach Ablauf der
oben genannten Frist durch das zuständige Gremium des Rates der Stadt Köln. Nach Einigung mit
dem entsprechenden Bewerber werden die erforderlichen weiteren Verfahrensschritte (das Einholen einer Verkaufsgenehmigung, Beurkundungsauftrag)
eingeleitet. Alsdann wird der Bewerber unter Fristsetzung zur Beurkundung aufgefordert.
Es ist darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe
Allgemeine Hinweise
Maßstabsgetreue Originalpläne beziehungsweise
weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und
Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten,
erhältlich. Alle Bewerbungen und im ZusammenWeitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de
(Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice
hang mit den Bewerbungen eventuell verbundenen
Vorarbeiten der Bewerber, wie zum Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einreichen einer Bauvoranfrage oder ähnliches erfolgen auf eigene Kosten
und auf eigenes Risiko des jeweiligen Bewerbers.
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Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim
Gewährleistung
Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar.
Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit
größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden.
Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Alle Angaben dienen ausschließlich zu Ihrer Information und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies
schließt auch die dem Exposé beiliegenden Pläne
ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen in diesem Exposé sind unverbindlich. Rechtlich relevante
Erwartungen über die Beschaffenheit beziehungsweise den Zustand der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden.
Die Haftung der Stadt für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Exposé.
Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen
Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé
ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Verkauf des Grundstücks mit
den in dem Exposé genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden.
Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert.
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten
Raum für Notizen