Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim Eckdaten Objektart: Wohn- und Geschäftsimmobilie Ortsteil: Köln-Mülheim Objektanschrift: Keupstraße 60-62 Kataster: Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstücke 1175 – 1178, 1350, groß insgesamt 906 Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche: insgesamt circa 412 Quadratmeter Wohnfläche und circa 120 Quadratmeter Gewerbefläche Grundstücksbreite und -tiefe: unregelmäßig, Front entlang Keupstraße circa 20 Meter; Tiefe im Mittel circa 45 Meter. Preisfindung: Festpreis Kaufpreis: 685.000 Euro Jährliche Mieteinnahmen: circa 35.830 Euro Rückmeldefrist: 29. Februar 2016 Impressum Herausgegeben von: Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Kontakt: Herr Clasen Frau Scharnowski Telefon: 0221-221 23057 oder 0221-221 23735 Telefax: 0221-221 24500 Email: [email protected] www.stadt-koeln.de Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim Wohn- und Geschäftsimmobilie Keupstraße 60-62 Die Stadt Köln verkauft eine dreigeschossige Gebäudeeinheit in Köln-Mülheim im ehemaligen Sanierungsgebiet Lagebeschreibung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Stadtteil Mülheim grenzt im Nordosten, durch den Rhein getrennt, an die Kölner Innenstadt. Die zu veräußernde Immobilie ist etwa 4,5 Kilometer vom Kölner Dom entfernt. Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist hervorragend. Die nahe gelegenen Haltestellen der Stadtbahnlinien 4 (circa 500 Meter), 13 und 18 (circa 700 Meter), der S-Bahnlinien S 6 und S 11 sowie der Regionalbahnlinie RB 48 und Regionalexpresslinien 1 und 5 (circa 800 Meter) sind zu Fuß gut erreichbar. Hierdurch ist nicht nur eine schnelle Anbindung an die Kölner Innenstadt, sondern unter anderem auch an die Städte Leverkusen und Düsseldorf gegeben. Die Keupstraße liegt im Herzen von Mülheim. Die zahlreichen Geschäfte in der Keupstraße sowie im Bereich des nahe gelegenen Wiener Platzes bieten ausgezeichnete Einkaufsmöglichkeiten auch über den täglichen Bedarf hinaus. Schulen und Kindergärten befinden sich ebenso in der näheren Umgebung, wie „Palladium“ und „E-Werk“ mit ihren zahlreichen kulturellen Veranstaltungen. Stadtplan Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice Seite 2 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim Gebäude Art der Aufbauten: Es handelt sich um eine Verkaufseinheit, bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Eine gemeinsame Heizungsanlage versorgt beide Häuser. Es handelt sich um unterkellerte Gebäude, jeweils bestehend aus drei Geschossen, mit ausgebautem Dachgeschoss sowie einer Durchfahrt im Erdgeschoss Der Zugang zu den Gewerbeeinheiten erfolgt von der Straßenseite. Die Eingänge zu den Wohnungen befinden sich an der Rückseite und werden von der Keupstraße her über eine Durchfahrt erreicht. Diese Durchwegung führt zur südlich gelegenen öffentlichen Grünfläche und ist auch Zufahrt zur privaten Stellplatzfläche mit insgesamt 19 Kraftfahrzeug-Stellplätzen, die mitverkauft wird. Auf der Hofseite ist die gemeinsame Müllbehälteraufstellfläche einschließlich der Freiflächen angelegt. Das Gebäude Keupstraße 62 ist durch ein Stahltor über die Freifläche des Grundstückes Keupstraße 60 zu erreichen. An der Rückseite der Keupstraße 62 befindet sich eine angebaute, nicht unterkellerte erdgeschossige Toilettenanlage. Baujahr: Keupstraße 60: ursprünglich um 1918, Wiederaufbau 1950. Vollmodernisierung der Wohnungen und Teilmodernisierung der Gewerbeeinheit um 1990. Keupstraße 62: ursprünglich um 1900, Wiederaufbau 1948. Vollmodernisierung der Wohnungen und Aufstockung ab dem zweiten Obergeschoss sowie Teilmodernisierung der Gewerbeeinheit um 1990. Anzahl der Geschosse: drei Wohnfläche: insgesamt circa 412 Quadratmeter Wohneinheiten: Denkmalschutz: drei Wohneinheiten je Gebäude, somit sechs Wohneinheiten insgesamt, mit Wohnflächen zwischen circa 58 und 78 Quadratmetern Die Gebäude sind nicht denkmalgeschützt. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice Seite 3 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim Lageplan ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Gebäude Rohbau Wände: massiv (überwiegend Ziegelstein) Decken: im Keller überwiegend Ziegelgewölbe, ansonsten Stahlbeton sowie Holzbalkenlagen, mit schwimmenden Zementestrich Treppen: Kellertreppen jeweils Holzstiege mit Holzhandlauf Geschosstreppen jeweils Holz (gestrichen) teilweise mit Kunststoffbodenbelag sowie gedrechseltem und gestrichenem Holzgeländer mit zusätzlich aufgesetztem Holzhandlauf Speichertreppen: jeweils Metalleinschubtreppe Treppenpodeste im Gebäude Keupstraße 60 aus Beton mit Terrazzoauflage. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice Seite 4 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 Exposé, Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim _________________________________________________________________________________________________________________ Gebäude (Fortsetzung) Dach: Satteldächer in Holzkonstruktion mit Wärmedämmung und Ziegeleindeckung Anbau am Gebäude Keupstraße 62: Flachdach mit Teerpappenabdeckung Keupstraße 60: Am Gebäude befinden sich straßenseitig drei und hofseitig zwei Dachgauben mit Schieferverkleidung Keupstraße 62: Am Gebäude befinden sich straßenseitig fünf und hofseitig drei Dachgauben mit Schieferverkleidung Fassaden: verputzt und gestrichen Ausbau Fußböden: Keller: Zementestrich Wohnungen: überwiegend PVC-Belag, teilweise Teppichbelag, Bäder mit Bodenfliesen Keupstraße 60: Hauseingangsflur und Treppenpodeste: Terrazzoauflage Gewerbeeinheit: teilweise Bodenfliesen, teilweise Teppichbelag, Toilette mit Plattenboden Keupstraße 62: Hauseingangsflur: Plattenboden Gewerbeeinheit: PVC-Belag, Toilettenanbau mit Plattenboden Türen: Brandschutztüren zum Kellerabgang und teilweise in der Gewerbeeinheit Wohnungstüren: überwiegend Holz, teilweise mit Glaseinsatz Gewerbeeinheiten: Eingangstüren aus Kunststoffprofilen mit Glaseinsätzen Fenster: Wohnungen: Holzprofile mit Isolierverglasung Gewerbeeinheiten: Straßenseitig Kunststoffprofile mit Isolierverglasung, Kunststoffrollläden, hofseitig Holzprofile mit Isolierverglasung, in das Mauerwerk eingelassene Metallgitter als Einbruchschutz Wandbehandlung: Keller: überwiegend unbehandelt, teilweises verputzt; Holzlattenverschläge als Mieterkeller Treppenhäuser: verputzt und gestrichen; Ölsockel Wohnungen: überwiegend Raufaser gestrichen; Bäder mit Fliesensockel von circa 1,5 Meter Höhe, darüber verputzt und gestrichen; Fliesenspiegel im Arbeitsbereich der Küchen Gewerbeeinheiten: Rauhfaser gestrichen, Toilettenbereiche mit Fliesensockel, darüber verputzt und gestrichen Deckenbehandlung: Kellerdecken: teilweise unbehandelt Wohnungen und Gewerbeeinheiten: verputzt, gestrichen beziehungsweise Raufaser, teilweise abgehängt durch Kunststoff- und Holzverkleidungen Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice Seite 5 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 Sanitäre Installation: Wohnungen: Bäder mit Einbauwanne, WC und Waschbecken und Waschmaschinenanschluss; Küchen mit Einbauspüle Gewerbeeinheit Keupstraße 60: Toilette mit WC und Handwaschbecken Gewerbeeinheit Keupstraße 62: WC-Kabinen, Handwaschbecken und Urinale auf dem Flur Elektroinstallation: ausreichend, überwiegend unter Putz Alle Wohnungen verfügen über Gegensprechanlagen. Heizungsinstallation: Im Objekt Keupstraße 62 befindet sich die gemeinsame Gaszentralheizung für beide Gebäude (Baujahr 1990). Wohnungen: Warmwasserbereitung über elektrische Durchlauferhitzer (Bäder) beziehungsweise Kochendwassergeräte (Küchen) besonders zu veranschlagende Bauteile: Zur Straße und an der Hofseite Dachgauben mit Schieferverkleidung Außenanlagen: Durchfahrts- und Hauszugangsfläche sowie der Zugangsbereich zur südlich gelegenen öffentlichen Grünfläche ist mit Verbundpflaster befestigt. Einfriedigung durch circa zwei Meter hohen verzinkten Metallzaun mit zwei Flügeltüren. Im Hofbereich sind Betonmüllschränke vorhanden. Ein Teil der Kraftfahrzeugstellplätze ist mit Verbundpflaster befestigt. An den einzelnen Stellplätzen sind Absperrbügel angebracht außerdem sind die Stellplätze durch eine Rankgitterkonstruktion aus Metall optisch abgegrenzt. Hausanschlüsse: Kanal-, Strom-, Wasser-, Gasanschluss Energieausweis gemäß EnEV: ausgestellt am 04.09.2009 (Diplom-Ingenieur Jörg Sammann, Hövelhof) Primärenergiebedarf 219,2 kWh/(m²a) Endenergiebedarf 196,1 kWh/(m²a) Zustand: Der Bau- und Unterhaltungszustand der Gebäude ist noch befriedigend. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice Seite 6 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim Modernisierung Umfang der Modernisierung: Unter anderem Verbesserung der Wohnungsgrundrisse, Einbau von Bad / Dusche / WC, Erneuerung der Elektroinstallation Keupstraße 60: Dachsanierung WC-Anlage für Gewerbeeinheit Keupstr. 62: Errichtung des Daches in Zimmermannkonstruktion mit Brandgiebeln zu den Nachbarhäusern. Der ausgebaute Teil des Daches ist wärmegedämmt. Heizungsanlage und Fenster Finanzierungsart: Öffentliches Darlehen und Aufwendungszuschuss aus städtischen Fördermitteln. Bewilligung der Fördermittel: Keupstraße 60: November 1988 und Juli 1989 Es sind keine Verpflichtungen zu übernehmen, da die Bindungen ausgelaufen sind. Keupstraße 62: Dezember 1989 Durch die Erwerberin/den Erwerber sind die Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid zu übernehmen und gegebenenfalls bei einer weiteren Veräußerung auf den Rechtsnachfolger zu übertragen. Fertigstellung der Modernisierung / Bezug: Keupstraße 60: Juli 1990 Keupstraße 62: August 1990 derzeitige Nettokaltmieten: Keupstraße 60: circa 2,77 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich Gewerbeeinheit: circa 10,45 je Quadratmeter Nutzfläche monatlich Zum 01.09.2015 erfolgte die jüngste Mietanpassung. Keupstraße 62: 4,98 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich (Kostenmiete) circa 9,20 Euro je Quadratmeter Nutzfläche monatlich Verkaufskonditionen Kaufpreis: 685.000,00 Euro als Festpreis Dem Kaufpreis ist unterstellt, dass Wohnungs- oder Teileigentum nicht begründet wird. Für den Fall der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum wird im Kaufvertrag zugunsten der Stadt Köln das Recht auf Kaufpreisnachforderung vereinbart. Kaufpreisfälligkeit: Der Kaufpreis wird einen Monat nach Kaufvertragsbeurkundung fällig. Nebenkosten: Alle mit dem Erwerb des Grundstücks verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer übernimmt der Käufer. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice Seite 7 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 Grundbuch: Das Grundstück Keupstraße 60 (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Nr. 1175 und 1177) ist eingetragen im Grundbuch von Mülheim, Blatt 14913. Das Grundstück Keupstraße 62 (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Nr. 1178) ist eingetragen im Grundbuch von Mülheim, Blatt 1767. Als Eigentümer ist dort jeweils als ehemaliger Sanierungstreuhänder der Stadt Köln noch die Grund und Boden GmbH eingetragen, mit der der Kaufvertrag abzuschließen ist. Die Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 4, Nr. 1176 und 1350 sind eingetragen im Grundbuch von Mülheim, Blatt 204. Eigentümer dieser Flurstücke ist die Stadt Köln. In dem Kaufvertrag wird geregelt werden, dass der gesamte Kaufpreis an die Stadt Köln zu zahlen ist. In den Grundbüchern sind folgende Rechte eingetragen: Grundbuch von Mülheim, Blatt 14913: In Abteilung II: Nr. 1: Durchfahrts- und Wegerecht zugunsten des Grundstückseigentümers Flur 4, Flurstück Nr. 1178 und 1179 Nr. 2: Dienstbarkeit (die auf dem Grundstück errichteten Wohnungen dürfen nach Modernisierung nur zu Wohnzwecken genutzt werden) für die Stadt Köln Nr. 3: Dienstbarkeit (Mieterbenennungsrecht) für die Stadt Köln In Abteilung III: Nr. 1: 84.562,05 Euro (165.389 DM) Grundschuld für die Stadt Köln Grundbuch von Mülheim, Blatt 1767: In Abteilung II: Nr. 2: Dienstbarkeit (befristetes Wohnungsbesetzungsrecht) für die Stadt Köln In Abteilung III: Nr. 2: 123.528,12 Euro (241.600 DM) Grundschuld für die Stadt Köln Nr. 3: 7.669,38 Euro (15.000 DM) Sicherungshypothek für die Stadt Köln Einzutragende Baulasten und Dienstbarkeiten Auf einem circa 3 Meter breiten Streifen der Grundstücke Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstücke Nummer 1176 und 1350 wird eine Baulast mit einem „Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit“ im Baulastenverzeichnis eingetragen. Hierdurch ist die Zuwegung von der Keupstraße zur südlich angrenzenden Grünfläche im rückwärtigen Bereich des Objektes sichergestellt. Im Grundbuch sind Dienstbarkeiten mit einem Zufahrts- und Zugangsrecht zugunsten der Grundstücke Keupstraße 58 und Keupstraße 64 einzutragen. Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für bisher fertig gestellte Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) in Verbindung mit § 128 (1) Baugesetzbuch für die Keupstraße fallen nicht an. Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 (4) Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen, trägt der Käufer. Später etwa anfallende Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für weitere Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) Baugesetzbuch sowie Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt des Besitzüberganges mit Bekanntgabe des entsprechenden Beitragsbescheides, ebenso Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 (4) Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen. Für das Grundstück ist ein Straßenbaubeitrag nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zurzeit nicht zu entrichten. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice Seite 8 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 Mietverhältnisse: Die bestehenden Mietverhältnisse sind zu übernehmen. Wohnungs- und Städtebauförderung: Die Modernisierung der Wohnungen im Gebäude Keupstraße 62 wurde 1989 mit Bewilligungsbescheid Nr. 2934/166 der Stadt Köln mit einem Darlehen aus städtischen Mitteln gefördert. Bei diesem Darlehen handelt es sich um ein öffentliches Baudarlehen. Das Darlehen kann vom Erwerber unter Anrechnung auf den Kaufpreis grundsätzlich übernommen werden. Aufgrund der Förderung des Gebäudes Keupstraße 62 sind bei der Vermietung der Wohnungen insbesondere die Vorschriften des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen einzuhalten; so dürfen die Wohnungen nur zu Wohnzwecken genutzt und nur Personen zum Gebrauch überlassen werden, die eine entsprechende Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen. Die Stadt Köln hat ein Mieterbenennungsrecht. Für die Wohnungen besteht eine Bindung an die Kostenmiete. Diese Verpflichtungen bestehen während der Laufzeit des Darlehens. Nach hiesigem Kenntnisstand läuft dieses Darlehen im Dezember 2063 aus. Die vorzeitige freiwillige Rückzahlung des Darlehens (derzeit circa 89.600 Euro) ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall läuft die Nachwirkungsfrist, also der Zeitraum für den die Bindungen noch bestehen, zehn Jahre, gerechnet ab dem Jahr der Rückzahlung. Zur Sicherung der vorgenannten Rechte sind die im Abschnitt Grundbuch dieses Exposés aufgeführten Rechte in Abteilung II und III des Grundbuchs eingetragen. Vorrang zu den Rechten kann grundsätzlich, auch bei einer Finanzierung des Kaufpreises, nicht erteilt werden. Die Modernisierung des Hauses Keupstr. 60 wurde 1989 mit einem Städtebauförderungszuschuss gefördert. Durch Fristablauf zum 31.07.2015 bewirkt dieser Zuschuss keine Bindungen mehr nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Somit kann die Miete für das Gebäude Keupstraße 60 ortsüblich angepasst werden. Durch den Wegfall der Bindung können die im Grundbuch von Mülheim, Blatt 14913 aufgeführte Rechte in Abteilung II und III gelöscht werden (siehe Abschnitt Grundbuch dieses Exposés). Nutzungsbindung: Auf die Dauer von 20 Jahren ab Kaufvertragsbeurkundung dürfen die Grundstücke und die Aufbauten nur als Wohnhaus genutzt werden. Die Nutzungsbindung wird im Grundbuch durch Dienstbarkeit gesichert. Hiervon ausgeschlossen sind die Ladenlokale im Erdgeschoss. Für jeden Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 20 % des Kaufpreises zu zahlen. Kaufpreisnachforderungsrecht: Die Stadt Köln hat einen Anspruch auf Kaufpreisnachzahlung, wenn Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder das Objekt zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck genutzt wird. Rücktrittsrecht der Stadt Köln: Die Stadt Köln ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Weiterveräußerung: Die Käuferin/Der Käufer verpflichtet sich, bei ganzer oder teilweiser Weiterveräußerung des Grundbesitzes, bei Bestellung eines Erbbaurechtes oder bei Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum die Rechte der Stadt Köln zu wahren und dem Erwerber die gleiche Verpflichtung aufzuerlegen. Boden-, Grundwasser- und Lärmschutz: Das Grundstück ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Flugverkehr belastet. Kennzeichnend für die Fluglärmbelastung des Grundstücks ist eine Häufung hoher Überflugspitzen im Nachtzeitraum. Zudem wirken Lärmimmissionen aus dem Schienenverkehr ein. Zudem befindet sich das Grundstück in der Nähe der Feuerwache Feuer- und Rettungswache 9 (Bergisch Gladbacher Str. 179), von der Lärmimmissionen – auch – auf das Grundstück einwirken können, und im Nahbereich (bis höchstens 1,5 Kilometer) eines Störfallbetriebes. Nähere Informationen hierzu erteilt die Bezirksregie- Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice Seite 9 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 rung Köln, Abteilung 5, Dezernate 52 bis 54. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Kaufobjekt im Bereich einer ehemaligen Industriefläche liegt und daher Belastungen nicht ausgeschlossen werden können. Ausschluss von Rechten wegen Sachmängeln: Die Käuferin/Der Käufer erhält die Möglichkeit, den Grundbesitz und die Aufbauten zu besichtigen. Das Objekt wird im gegenwärtigen altersbedingten Zustand verkauft. Alle Rechte und Ansprüche wegen eines Sachmangels des Grundbesitzes und der Aufbauten werden ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Stadt Köln die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Köln beruhen. Einer Pflichtverletzung der Stadt Köln steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Stadt Köln versichert, dass ihr versteckte Mängel nicht bekannt sind. Die Stadt übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Absatz 3 Bundesbodenschutzgesetz und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Absatz 5 Bundesbodenschutzgesetz auf dem Grundbesitz. Die Käuferin/Der Käufer stellt die Verkäuferin von allen Aufwendungen/Kosten frei, sollte letztere zu Untersuchungs-, Sanierungs- oder sonstigen Maßnahmen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen und/oder Altlasten auf dem Grundbesitz herangezogen werden. Ein Ausgleichsanspruch des Käufers nach § 24 Absatz 2 Bundesbodenschutzgesetz wird ausgeschlossen. Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die planungs- und baurechtlichen Aspekte nicht geprüft wurden und insoweit auch keine Aussagen oder Zusicherungen zur Zulässigkeit eventueller Umbaubaumaßnahmen oder Abrissmaßnahmen getroffen werden können. Gebäudeversicherung: Die Käuferin/Der Käufer wird auf § 95 Versicherungsvertragsgesetz sowie darauf hingewiesen, dass eine Gebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm bei der Allianz Versicherungs AG besteht. Nach § 95 Versicherungsvertragsgesetz tritt bei Veräußerung der Käufer an Stelle des Verkäufers in die Versicherung ein. Der Verkäufer teilt die Veräußerung sowie Namen und Anschrift des Käufers nach Vertragsabschluss der Versicherung mit. Gegenüber dem Versicherer haften Verkäufer und Käufer hinsichtlich der Versicherungsprämie als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis zum Verkäufer hat der Käufer die Versicherungsprämie ab dem Tag des Gefahrübergangs zu tragen und dem Verkäufer auf Anforderung zu erstatten. Im vorliegenden Fall hat die Verkäuferin einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach diesem Vertrag endet das Versicherungsverhältnis abweichend von der vorerwähnten Regelung grundsätzlich mit dem Besitzübergang auf die Käuferin/den Käufer, spätestens jedoch mit der Umschreibung im Grundbuch. Versorgung mit Rundfunk- und Es besteht ein Rahmenvertrag mit der NetCologne GmbH. Die Käuferin/der Fernsehprogrammen Käufer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Allgemeine Hinweise: Der Verkauf der Grundstücke erfolgt einschließlich der Aufbauten und des gesetzlichen Zubehörs. Eine bestimmte Nutzungsmöglichkeit wird nicht zugesichert, insbesondere baurechtlich. In den Grundstücken befinden sich Versorgungsanlagen, die der Versorgung der Häuser dienen. Ansonsten liegen keine Informationen über weitere Ver- und Entsorgungsleitungen vor. Sollten sich im Verkaufsgrundstück dennoch Veroder Entsorgungsleitungen befinden, so verpflichtet sich die Käuferin/der Käufer, auf Verlangen der Ver- und Entsorgungsträger zur Sicherung für diese Veroder Entsorgungsanlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch eintragen zu lassen. Weitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice Seite 10 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim Bewerbungs- und Vergabeverfahren Rückmeldefrist: 29. Februar 2016 fristgerecht – Datum des Posteingangsstempels – erfolgt. Maßgeblich für den Eingang gilt der Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der Einlieferung obliegt dem Bewerber. Interessenten werden gebeten, sich bis zum Ende der Rückmeldefrist am 29.Februar 2016 per Email oder aber schriftlich (Anschrift siehe Titelblatt) zu melden. Der Umschlag ist mit folgendem Zusatz zu versehen: Teilnahmebedingungen Bei der Veräußerung werden vorrangig Privatpersonen einschließlich der Mieter berücksichtigt. Besichtigung Zum Ablauf der Rückmeldefrist wird den Interessenten ein Termin zur Besichtigung des Objektes bekannt gegeben Soweit die Rückmeldung per Email erfolgte, wird der Besichtigungstermin mit Email bekannt gegeben, ansonsten mit Brief. Von einer eigenen Kontaktaufnahme zu den Mietern bitte ich ausdrücklich abzusehen. Kaufgebot Ihr verbindliches Kaufgebot übersenden Sie binnen zwei Wochen nach dem Besichtigungstermin in einem verschlossenen Briefumschlag an die STADT KÖLN Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Liegenschaftsabteilung Zimmer 12 E 41 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Verwenden Sie dazu bitte den Vordruck „Kaufbewerbung“, der Ihnen mit der Bekanntgabe des Besichtigungstermines übersandt wird. "Hinweis für die Poststelle des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Ungeöffnet weiterleiten Betreff: Kaufangebot 230/22 / Keupstraße 60 - 62“ Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) vergleichbar. Mit der Abgabe eines Gebots entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch mit der Entgegennahme der Bewerbung verbleibt es bei der Entscheidungsfreiheit der Stadt Köln, ob und an wen und zu welchen Bedingungen das Objekt veräußert wird. Vergabe Die Auswahl des Käufers erfolgt nach Ablauf der oben genannten Frist durch das zuständige Gremium des Rates der Stadt Köln. Nach Einigung mit dem entsprechenden Bewerber werden die erforderlichen weiteren Verfahrensschritte (das Einholen einer Verkaufsgenehmigung, Beurkundungsauftrag) eingeleitet. Alsdann wird der Bewerber unter Fristsetzung zur Beurkundung aufgefordert. Es ist darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe Allgemeine Hinweise Maßstabsgetreue Originalpläne beziehungsweise weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten, erhältlich. Alle Bewerbungen und im ZusammenWeitere Baugrundstücke finden Sie unter: www.stadt-koeln.de (Rubrik: Grundstücks- und Immobilienservice hang mit den Bewerbungen eventuell verbundenen Vorarbeiten der Bewerber, wie zum Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einreichen einer Bauvoranfrage oder ähnliches erfolgen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des jeweiligen Bewerbers. Seite 11 von 12 Keupstraße 60-62, 01/2016 Exposé Keupstraße 60-62 in Köln-Mülheim Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich zu Ihrer Information und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die dem Exposé beiliegenden Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen in diesem Exposé sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen über die Beschaffenheit beziehungsweise den Zustand der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Verkauf des Grundstücks mit den in dem Exposé genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten Raum für Notizen
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