Voraus für die Wirtschaft. Wahlformular IHK-Wahl 2016 - verbindlich - Persönliche Erklärung und Datenschutzrechtliche Einwilligung und nach Kunsturhebergesetz – KUG Regionalausschuss – 2 Seiten – Bitte schicken Sie vom 18.02.2016 bis 03.03.2016 die ersten zwei Seiten der persönlichen Erklärung gemeinsam mit dem Formular „Wahlbewerbung / Wahlvorschlag“ an: IHK für München und Oberbayern z. Hd. d. Wahlausschusses Balanstraße 55–59 81541 München Fax: 089 5116-81258 E-Mail: [email protected] (nur als eingescanntes Dokument) Bitte Original jeweils nachsenden. im Wahlbezirk Nr. 9 für die Wahlgruppe B anlässlich der Wahlen zu den Regionalausschüssen der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) Gemäß § 19 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Wahlordnung der IHK für München und Oberbayern erkläre ich hiermit in Kenntnis der Vorschriften über die Wählbarkeit (§ 5 i.V.m. §§ 3 und 4 Wahlordnung, abgedruckt auf S. 3–4), dass ich zur Annahme der Wahl bereit bin und mir keine Tatsachen bekannt sind, die meine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen: Name und Vorname* Geburtsjahr* Dr.-Titel/Ordensname/Künstlername* (Angabe freiwillig; siehe Seite 6) Branche* (Angabe freiwillig – nur ein Begriff; siehe Seite 6) Funktion im Unternehmen* Genaue Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens* Straße, Hausnummer, PLZ/Ort des Unternehmens* Personalisierte E-Mailadresse (für die Kontaktaufnahme durch den Wahlausschuss u. a. zur Übermittlung des Wahlergebnisses) Ihre Telefonnummer für Rückfragen Ort, Datum Unterschrift *Diese Daten (bei der Anschrift nur der Ort) werden bei einer wirksamen Kandidatur und im Falle einer Wahl auf den Internetseiten der IHK (www.muenchen.ihk.de – siehe auch die Unterseite www.ihkwahl-muenchen.de) sowie in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern“, in der IHK-Zeitung „Wirtschaft – Die Zeitung der IHK für München und Oberbayern“ und ggf. in der Mitgliederbroschüre zum Ehrenamt bekanntgemacht bzw. veröffentlicht (s. auch § 12 Abs. 6, 8, § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 2, 3, § 18, § 19 Abs. 1 Wahlordnung). Ferner werden die Daten auf dem Stimmzettel angegeben. Weitere Informationen zur IHK-Wahl 2016 unter: www.ihkwahl-muenchen.de oder IHK-Service: Tel. 089 5116-0 Seite 1 von 6 Persönliche Erklärung und Datenschutzrechtliche Einwilligung und nach KUG Regionalausschuss atenschutz – Einwilligung D und nach KUG zur Veröffentlichung eines Fotos oder Ich verzichte auf die Veröffentlichung eines Fotos1) Ich bin damit einverstanden, dass die IHK für München und Oberbayern im Zusammenhang mit meiner Kandidatur und ggf. mit meinem Ehrenamt auf den Internetseiten der IHK www.muenchen.ihk.de (siehe auch die Unterseite www.ihkwahl-muenchen.de) und auf Stimmzetteln mein Foto als Kandidat/in bekanntmacht bzw. veröffentlicht (Erklärungen und Vorgaben S. 5) ohne dass hierfür eine Vergütung gezahlt werden muss. Die Einwilligung umfasst auch die elektronische Bearbeitung und Retuschierung des Bildes, soweit diese nicht entstellend sind. Auf dem Stimmzettel wird das Foto in schwarz/weiß abgebildet. Ich versichere, dass ich über alle Rechte an dem von mir zur Verfügung gestellten Bild verfüge und dass dieses frei von Rechten Dritter ist. Ort, Datum Unterschrift Hinweis zum Widerrufsrecht: Es steht Ihnen jederzeit frei, Ihre Einwilligung unter [email protected], schriftlich gegenüber der IHK für München und Oberbayern, z. Hd. d. Wahlausschusses, Balanstraße 55–59, 81541 München oder unter Tel. 089 5116-1258 mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf für die Veröffentlichung in Druckwerken und vergleichbaren künftigen Medien kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund (§ 22 Kunsturhebergesetz – KUG) vorliegt und nur bis zur Erteilung des Druckauftrages oder jeweils vor Erteilung des Druckauftrages einer neuen Auflage. Im Falle eines Widerrufs erfolgt Ihre Vorstellung als Kandidat/in bzw. als Mitglied des Ehrenamtes im zuvor beschriebenen Umfang ohne Bild.1) Wichtige Informationen Mir ist bekannt, dass das Ergebnis der Wahl auf den Internetseiten der IHK www.muenchen.ihk.de (siehe auch die Unterseite www.ihkwahl-muenchen.de) bekanntgemacht sowie in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern“ und in der IHK-Zeitung „Wirtschaft – Die Zeitung der IHK für München und Oberbayern“ veröffentlicht wird. Die auf die einzelnen Kandidaten/innen entfallenen Stimmzahlen werden ebenfalls in einem oder mehreren dieser Medien veröffentlicht (siehe auch § 15 Abs. 2, 3, § 18, § 19 Abs. 1 Wahlordnung). Ferner ist mir bekannt, dass ich als vom Wahlausschuss geprüfte/r Kandidat/in die Möglichkeit habe, nach den Vorgaben des Wahlausschusses auf der Internetseite der IHK www.muenchen.ihk.de/de/wahl2016 (auch abrufbar unter www.ihkwahl-muenchen.de) ein persönliches Statement sowie Kontaktdaten und Social Plug-ins2) einzugeben, um für meine Kandidatur zu werben. Außerdem habe ich als geprüfte/r Kandidat/in die Möglichkeit, zu diesem Zweck von der IHK Adressen von Wahlberechtigten aus meiner Wahlgruppe zu beziehen. Nähere Informationen hierzu erhalte ich nach positiver Prüfung meiner Kandidatur per Brief durch den Wahlausschuss. Ort, Datum Unterschrift 1) In diesem Fall wird eine Silhouette verwendet. 2) Diese Social-Plug-in-Einbindungen verweisen als Link auf eine externe Seite Dritter. Eingabe ausschließlich in der 2-Klick-Methode oder Shariff. Weitere Informationen zur IHK-Wahl 2016 unter: www.ihkwahl-muenchen.de oder IHK-Service: Tel. 089 5116-0 Seite 2 von 6 Auszug aus der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern § 3 Wahlberechtigung (1)Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen. (2)Jede/r IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. (3)Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist. § 4 Ausübung des Wahlrechts (1)Das Wahlrecht wird ausgeübt a) für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den/ die gesetzliche/n Vertreter/in; b) für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. (2)Das Wahlrecht kann auch durch eine/n im Handelsregister eingetragene/n Prokuristen/in ausgeübt werden. 1 (3) Für Zweigniederlassungen und Betriebsstätten, deren Hauptsitz nicht im IHK-Bezirk liegt, kann das Wahlrecht durch eine/n Wahlbevollmächtigte/n ausgeübt werden. 2 In begründeten Einzelfällen kann der Wahlausschuss auch darüber hinaus eine Wahlbevollmächtigung durch Beschluss zulassen. (4)In den Fällen der Absätze 1 b), 2 und 3 kann das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen, dazu bestimmten Person ausgeübt werden. (5) Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen der Tatbestand des § 3 Abs. 3 vorliegt. 1 (6) Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger geeigneter Weise nachzuweisen. 2 Bei Wahlbevollmächtigung bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht. § 5 Wählbarkeit (1) Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. 2 Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen/innen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen im Sinne von § 5 Abs. 2 IHKG. 3 Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die im Unternehmen des/der IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers/der Unternehmerin vergleichbare selbstständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen. 4 Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. 1 1 (2) Für jede/n IHK-Zugehörige/n kann sich nur ein/e Kandidat/in zur Wahl zur Vollversammlung und/oder zur Wahl eines Regionalausschusses stellen. 2 Ist bereits ein/e Vertreter/in eines/r IHK-Zugehörigen Mitglied der Vollversammlung und/oder eines Regionalausschusses, kann ein/e weitere/r Vertreter/in dieses/r IHK-Zugehörigen weder nachfolgen noch mittelbar oder unmittelbar in die Vollversammlung und/oder den jeweiligen Regionalausschuss gewählt werden. (3) Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen wählbar, kann sie nur einmal kandidieren. § 12 Wahlbewerbung/-vorschlag; Kandidatenliste 1 (1) Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftlich Wahlbewerbungen oder Wahlvorschläge einreichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. 2 Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per Email. 3 Bewerber/innen können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. 4 Die Summe der gültigen Wahlbewerbungen und Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe ergibt die Kandidatenliste. Weitere Informationen zur IHK-Wahl 2016 unter: www.ihkwahl-muenchen.de oder IHK-Service: Tel. 089 5116-0 Seite 3 von 6 Auszug aus der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (2) Die Bewerber/innen sind mit Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. 2 Außerdem ist eine Erklärung jedes/r Bewerbers/in beizufügen, dass er/sie zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm/ihr keine Tatsachen bekannt sind, die seine/ihre Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen. 3 Der Wahlausschuss kann zu diesem Zweck verbindliche Formulare zur Verfügung stellen. 1 […] (6) Der Wahlausschuss fasst die gültigen Wahlbewerbungen und Wahlvorschläge für jede Wahlgruppe zu einer Kandidatenliste zusammen. 2 Die Kandidaten/innen werden in der jeweiligen Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt. 3 Bei Namensgleichheit entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Vornamen. 4 Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch Losentscheid fest. 5 Ferner sind auf den Kandidatenlisten aufzuführen: das Geburtsjahr, die Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Ort. 6 Ergänzende Angaben kann der Wahlausschuss beschließen. 7 Diese sind rechtzeitig bekannt zu machen. (7) 1 (8) 1 1 Jede Kandidatenliste soll mindestens eine/n Kandidaten/in mehr enthalten, als in der Wahlgruppe zu wählen sind. 2 Geht zu einer Wahlgruppe keine gültige Wahlbewerbung oder kein gültiger Wahlvorschlag ein oder reicht die Zahl der Kandidaten/innen nicht aus, um die Bedingungen des Satzes 1 für eine Kandidatenliste zu erfüllen, so setzt der Wahlausschuss eine angemessene Nachfrist und wiederholt die Aufforderung nach § 11 Abs. 2 im Internet auf der Website der IHK unter www.muenchen.ihk.de. 3 Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlbewerbungen und Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt. 4 Liegt keine Wahlbewerbung und kein Wahlvorschlag vor, so findet keine Wahl für diese Wahlgruppe statt. Der Wahlausschuss macht die Kandidatenlisten bekannt. 2 Diese Bekanntmachung kann auch durch Übersendung der Stimmzettel an die Wahlberechtigten der Wahlgruppe der Vollversammlung bzw. der Wahlgruppe des Regionalausschusses erfolgen. 3 In diesem Fall gilt als Tag der Bekanntmachung der Tag nach der Aufgabe zur Post. 4 Zwischen dem Tag der Bekanntmachung und dem Ablauf der Wahlfrist muss mindestens ein Zeitraum von zwei Wochen liegen. § 13 Durchführung der Wahl […] (2) Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. 2 Der Stimmzettel enthält für jede Wahlgruppe die Kandidatenliste mit einem Hinweis auf die Anzahl der zu wählenden Kandidaten/innen. 1 […] § 15 Wahlergebnis […] (2)Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Kandidaten/innen spätestens innerhalb von vier Wochen bekannt. (3) Über die Veröffentlichung weiterer Informationen zum Wahlergebnis entscheidet die Vollversammlung. 2 Sollen weitere Informationen veröffentlicht werden, ist darüber rechtzeitig in einer Wahlbekanntmachung zu informieren. 1 § 18 Bekanntmachung 1 Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen gem. § 11, § 12 Abs. 6 und 7, § 13, § 15 erfolgen im Internet auf der Website der IHK für München und Oberbayern (www.muenchen.ihk.de). 2 Die Bekanntmachung gilt nach Ablauf des Tages, an dem die Daten im Internet zugänglich gemacht wurden, als erfolgt. 3 Die Bekanntmachung gem. § 12 Abs. 8 erfolgt in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern“. 4 Die Bekanntmachung gilt nach Ablauf des Tages, an dem das IHK-Magazin herausgegeben worden ist, als erfolgt. 5 Die Bekanntmachung der Wahlordnung sowie Änderungen der Wahlordnung erfolgen nach den Bestimmungen der Satzung der IHK. § 19 Wahlverfahren (1) Für die Wahlen zu den Regionalausschüssen gelten die Bestimmungen für die Wahlen zur Vollversammlung entsprechend, soweit die folgenden Bestimmungen keine andere Regelung treffen. […] Weitere Informationen zur IHK-Wahl 2016 unter: www.ihkwahl-muenchen.de oder IHK-Service: Tel. 089 5116-0 Seite 4 von 6 Wichtige Informationen zur Einreichung eines Fotos Für den Fall, dass Sie die Veröffentlichung eines Fotos wünschen (siehe S. 2), bitten wir Sie, uns dieses bis zum 03.03.2016 in digitaler Form oder in Papierform zuzusenden. Bitte verwenden Sie dabei ein Einzelporträt, bei dem Sie in die Kamera schauen. Musterfotos richtigfalsch zu groß zu klein Gruppenfotos Private Fotos Digitale Bilder Hohe Auflösung (mindestens 300 dpi in der jeweiligen Originalgröße z. B. 6 x 7 cm) Größte Auflösungseinstellung bei eigener Kamera (Pixelzahl mindestens 3 Mio.) Format: bevorzugt TIFF, ansonsten JPEG Nicht verwendbare Formate: GIF, PNG, PDF, Worddateien mit eingefügten Fotos Fotoabzüge Glatte Oberfläche, Hochglanz Auf Fotopapier (keine bereits gedruckten Bilder, die ausgeschnitten wurden!) Mindestens Passfotogröße Mögliche Anlieferungsarten Per E-Mail an: [email protected] Datenträger/Papierabzug an: IHK für München und Oberbayern z. Hd. d. Wahlausschusses Balanstraße 55-59 81541 München Bitte kennzeichnen Sie Ihr Bild (bzw. E-Mail oder Datenträger) eindeutig: IHK-Wahl_[Nachname des/r Kandidaten/in]_[Vorname des/r Kandidaten/in]_[Geburtsdatum des/r Kandidaten/in] Bsp: IHK-Wahl_Mustermann_Max_01.01.1900 • Verwenden Sie keine Stifte, die sich durchdrücken Weitere Informationen zur IHK-Wahl 2016 unter: www.ihkwahl-muenchen.de oder IHK-Service: Tel. 089 5116-0 Seite 5 von 6 Weitere wichtige Informationen Namenszusätze Als Namenszusätze werden der akademische Grad (ohne Zusätze oder Fachrichtungen), Ordensname und Künstlername angegeben, soweit auch im Personalausweis aufgeführt. Der Namenszusatz wird auf dem Stimmzettel abgedruckt und bei weiteren Veröffentlichungen mitangegeben. Andere akademische Grade, Berufe oder Amtsbezeichnungen, z. B. „Dipl.-Ing.“ oder „Prof.“ werden nicht veröffentlicht. Branche Sie haben die Möglichkeit, die Branche Ihres Unternehmens anzugeben, wobei die Angabe freiwillig ist. Bitte verwenden Sie allgemein gebräuchliche, neutrale Begriffe, wie z. B. „Maschinenbau“, „Hotel“ oder „Werbeagentur“, die aus nicht mehr als einem Wort bestehen sollten. Wenn Sie die Branche bezeichnen, wird diese ebenfalls als zusätzliche Information auf dem Stimmzettel und bei weiteren Veröffentlichungen angegeben. Die Branchenbezeichnungen können ggf. durch den Wahlausschuss vereinheitlicht werden. Persönliches Statement Als vom Wahlausschuss geprüfte/r Kandidat/in haben Sie die Möglichkeit, auf unserer Webseite www.muenchen.ihk.de/de/wahl2016 (auch abrufbar unter www.ihkwahl-muenchen.de) ein persönliches Statement einzugeben, um sich als Kandidat/in vorzustellen. Nach Prüfung der Kandidaten/innen durch den Wahlausschuss erhalten Sie einen persönlichen Zugangs-Code zu dem entsprechenden Bereich. Die Freischaltung des Statements erfolgt für alle geprüften Kandidaten/innen zu einem einheitlichen Zeitpunkt. Das persönliche Statement ist auf 400 Zeichen begrenzt. Zudem können Sie bestimmte Kontaktdaten angeben und durch Social Plug-ins2) auf bestimmte soziale Netzwerke verweisen. Weitere Informationen erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Kandidatur per Brief vom Wahlausschuss. Adressen für Ihre Wahlwerbung Als vom Wahlausschuss geprüfte/r Kandidat/in haben Sie die Möglichkeit, von der IHK Adressen von Wahlberechtigten aus Ihrer Wahlgruppe (und Ihrem Wahlbezirk bei einer Kandidatur für einen Regionalausschuss) zu beziehen, um für Ihre Kandidatur zu werben. Weitere Informationen erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Kandidatur per Brief vom Wahlausschuss. Personalisierte E-Mailadresse Vor der Bekanntgabe des Wahlergebnisses werden alle Kandidaten/innen hierüber und über die Stimmenzahl informiert. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine personalisierte E-Mailadresse. 2) Diese Social-Plug-in-Einbindungen verweisen als Link auf eine externe Seite Dritter. Eingabe ausschließlich in der 2-Klick-Methode oder Shariff. Weitere Informationen zur IHK-Wahl 2016 unter: www.ihkwahl-muenchen.de oder IHK-Service: Tel. 089 5116-0 Seite 6 von 6
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