Pressemitteilung - Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ministerium der Finanzen
Pressesprecherin
Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport
Pressemitteilung
Nr. 25/2016
Pressesprecher
Potsdam, 04. März 2016
15 Millionen Euro Förderung:
Kommunales Investitionsprogramm für
Sport und Freizeit
15 Millionen für Sport und Freizeit: Mit diesem Betrag unterstützt die Landesregierung ab sofort und bis Ende 2019 den Bau oder die Sanierung von
vereinseigenen oder gepachteten Freizeit- und Sportanlagen in Brandenburgs Kommunen. Die Förderung ist Teil des insgesamt 130 Millionen Euro
umfassenden Kommunalen Investitionsprogramms (KIP). Sportminister
Günter Baaske, Finanzminister Christian Görke sowie LSB-Präsident Wolfgang Neubert und LSB-Hauptgeschäftsführer Andreas Gerlach stellten das
Programm heute in der Potsdamer Staatskanzlei vor.
Jährlich stehen etwa 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen in Form
von Zuschüssen (75% Landesförderung / 25% Eigenmittel) in den Kommunen für
Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen eingesetzt werden. Die Antragsbewilligung und die Weitergabe der Fördermittel erfolgt
bei vereinseigener Trägerschaft durch den Landessportbund Brandenburg (LSB)
an die Vereine. Nur in Einzelfällen werden Fördermaßen in kommunaler Trägerschaft über das Sportministerium abgewickelt.
Im Gegensatz zu anderen Programmen werden im Sport-KIP bewusst Projekte
im berlinnahen Raum und in Brandenburger Städten gefördert. Sportanlagen
in Orten, die sich in der Fördergebietskulisse Ländlicher Raum 2014-2020 befinden, können nicht unterstützt werden, da für diese bereits eine Fördermöglichkeit
über die LEADER- Richtlinie in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro jährlich besteht („Goldener Plan Brandenburg“).
Ministerium der Finanzen  Heinrich-Mann-Allee 107  14473 Potsdam; Pressesprecherin: Ingrid Mattern 
Tel.: (0331) 866 6007  Fax: (03 31) 866 6666; Internet: www.mdf.brandenburg.de  E-Mail: [email protected]
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport  Heinrich-Mann-Allee 107  14473 Potsdam; Pressesprecher: Florian Engels 
Tel.: (0331) 866 3520  Fax: (0331) 866 3524; Internet: www.mbjs.brandenburg.de  E-Mail: [email protected]
Landessportbund Brandenburg  Schopenhauerstr. 34  14467 Potsdam; Referatsleiter Kommunikation: Fabian Klein 
Tel.: (0331) 971 9831  Fax: (0331) 971 9834; Internet: www.lsb-brandenburg.de  E-Mail: [email protected]
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Damit geht die neue Richtlinie auf konkrete Probleme in dichter besiedelten
Gebieten ein, z. B. im Berliner Umland. Das gilt auch für die anderen kreisfreien
Städte Brandenburg a.d.H, Cottbus und Frankfurt (O.), aber auch z. B. für Fürstenwalde, Eberswalde, Templin, Perleberg, Neuruppin, Rathenow, Luckenwalde,
Finsterwalde oder Senftenberg.
Durch die Auswahl der Förderprojekte sollen auch bestehende Kapazitätsengpässe beseitigt werden. Damit wird den Hinweisen aus der Landessportkonferenz 2014 gefolgt, wonach bei Sportvereinen z. B. im engeren Verflechtungsraum
auf Grund von fehlenden Sportstätten bei manchen Vereinen ein Aufnahmestopp
für Neumitglieder besteht.
Deshalb hat der Fußball- Landesverband Brandenburg (FLB) nach Abstimmung
zwischen dem Sportministerium und dem LSB eine Abfrage der Sportstättensituation im engeren Verflechtungsraum durchgeführt und den vorhandenen Bedarf in
einer Prioritätenliste dargestellt.
Die Auswahl weiterer Fördervorhaben erfolgt mit Hilfe von Projektvorschlägen
nach Prioritäten der Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) und des LSB. Dieses
Verfahren hat sich im vereinseigenen Sportstättenbau in der Vergangenheit bewährt, ist verständlich, transparent und gut handhabbar. Gefördert werden u. a.
Neu- und Erweiterungsbauten sowie Modernisierungen, Instandsetzungen
und der barrierefreie Ausbau von bestehenden Vereinssportanlagen.
Die Projekte werden in zwei Antragsphasen realisiert, um möglichst vielen Vereinen in den Kommunen eine Beteiligung zu ermöglichen und eine relativ gleichmäßige Verteilung der Fördermittel zu gewährleisten. Phase 1 beginnt sofort. , Die
Umsetzung der Phase 2 ist ab 2018 vorgesehen.
Es sind jeweils Voranträge an die KSB/SSB zu stellen (bis 01.04.2016 bzw.
01.09.2017). Die regionalen Sportbünde erstellen dazu Prioritätenlisten in Abstimmung mit dem kommunalen Bedarf. Die Listen werden dem LSB zur Prüfung
vorgelegt. Die Vereine, deren Projekte befürwortet werden, reichen bis zum
15.08.2016 (bzw. 31.01.2018) den Förderantrag ein.
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Zuwendungsvoraussetzungen sind unter anderem:
* Eigentumsnachweis oder Pachtvertrag
* Befürwortung des Vereinsvorhabens durch die Kommune;
* Gewährleistung über eine effiziente Nutzung der Anlage;
* Bestätigung der Folgekostenfinanzierung;
* Darstellung des Vereins, dass im Verhältnis zum Sportangebot bzw. der Leistung
des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern angemessene Beiträge erhoben werden.
Es wird von einem durchschnittlichen Beitrag in Höhe von mindestens 5,00 EUR je
Mitglied pro Monat ausgegangen;
Sportminister Günter Baaske: „Das Sport-KIP ist ein Investitionsprogramm vor allem
für den Breitensport. Dadurch haben noch mehr Sportinteressierte die Möglichkeit,
aktiv Sport zu betreiben. Das soll den Vereinen auch neue Mitglieder bringen. Das
Programm wird vielen Vereinen und somit auch den Kommunen helfen, ihre Sportstätten auf Vordermann zu bekommen oder neue zu bauen. Durch das teilweise starke Bevölkerungswachstum im Berliner Umland und in manch anderen größeren Orten ist das dringend notwendig.“
Finanzminister Christian Görke: „Das Sport-KIP kommt dem Land gleich zweifach
zugute. Zum einen erhalten die Brandenburgerinnen und Brandenburger bessere
Bedingungen, um aktiv Sport zu treiben. Zum anderen investieren wir aber auch in
die Zukunft des Landes. Zu den 15 Millionen Euro kommen die Anteile der Antragsteller hinzu. Damit werden Investitionen von insgesamt 18 Millionen Euro in den
kommenden Jahren bis 2019 allein in Brandenburgs Sport- und Freizeitstätten ermöglicht. Insgesamt wird das KIP Investitionen von 205 Millionen Euro anschieben
und damit einen spürbaren Beitrag für gute Arbeitsplätze und stabile Steuereinnahmen im Land leisten.“
Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg e.V.: „Das neue
Förderprogramm ist eine wichtige Ergänzung zum Goldenen Plan Brandenburg,
mit dem bereits der Bau und die Sanierung von Sportstätten im ländlichen Raum
unterstützt wird. Nun können wir auch noch stärker im Verflechtungsraum aktiv werden, in dem viele Sportvereine aufgrund fehlender Kapazitäten bereits über Wartelisten verfügen. Mit dem Programm verbessern sich also nicht nur die Sportbedingungen für viele unserer mehr als 332.000 Mitglieder. Es können darüber hinaus noch
zahlreiche weitere Sportinteressierte den Weg in unsere Vereine finden.“
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Hintergrund:
Auf Basis des Koalitionsvertrages wurde für den Zeitraum 2016 bis 2019 das
kommunale Investitionsförderprogramm (KIP) im Umfang von 130 Millionen Euro
zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur aufgelegt. Es beinhaltet neben Sport
und Freizeit auch Bildung und Feuerwehr. Die Rahmenrichtlinie ist am 20. Januar
2016 in Kraft getreten.
Informationen zum Sport-KIP auf der Website des MBJS:
www.mbjs.brandenburg.de
Die Fördergebietskulisse Ländlicher Raum 2014-2020 ist auf der Internetseite des
MLUL dargestellt. Alle Gebiete, die sich nicht in dieser Kulisse befinden, sind für
Sport-KIP antragsberechtigt (in der Karte weiß):
www.mlul.brandenburg.de/Ländliche Entwicklung/Förderung/LEADER-Förderung
ab 2015/Fördergebietskulisse Ländlicher Raum 2014-2020
Die Fördergebietskulisse und weitere Informationen / Formulare sind auf der Internetseite des LSB aufrufbar: www.lsb-brandenburg.de