Allianz Suisse Versicherungs - Gesellschaft AG Zusatzbedingungen (ZB) für die Fahrzeugversicherung Ausgabe 01.2012 Erweiterte Glasdeckung - Wegfall des Selbstbehaltes bei Glasersatz Kasko In Ergänzung bzw. Abänderung der Allgemeinen Bedingungen gilt: - Mitversichert sind folgende Fahrzeugteile aus Glas, Plexiglas oder ähnlichen, harten Materialien: Scheinwerfer, Zusatzscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, Blinkergläser, Rückstrahler, Rückfahrlampen, Rück spiegel und Nummernschildbeleuchtung, inkl. Glüh - oder Gasentla dungslampen. - Bei Ersatz von Front - , Seiten - , Heck - oder Dachscheiben sowie aller oben aufgeführten Teile kommt kein Selbstbehalt zur Anwendung. SMAZ091D 1
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