Ausschreibung

Kurzausschreibung:
Automobil
Rundstreckenrennen
Hockenheim-Ring
Grand-Prix-Circuit
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Deutsche Amateur Rundstreckenmeisterschaft
NAVC Sportabzeichen
23. März 2016
1. Veranstalter und Veranstaltung
Die NAVC Sportabteilung veranstaltet am 23. März 2016 das NAVC Rundstreckenrennen auf dem
Hockenheimring. Der Wettbewerb ist offen für alle Kraftfahrzeuge der ausgeschriebenen Klassen. Er wird nach
den Richtlinien und den verbindlichen Sportstatuten der Deutschen Amateur Motorsportkommission (DAM),
den Bestimmungen der Ausschreibung und eventuell zu erlassender Ausführungsbestimmungen des
Veranstalters durchgeführt. Die Veranstaltung ist von der DAM und der NAVC Sportabteilung unter der Nr.
109/16 genehmigt und eingetragen.
Die Erfolge der Teilnehmer mit gültigen DAM Sportfahrerausweisen bei diesem Wettbewerb werden für das
NAVC Sportabzeichen gewertet. Weiter erfolgt Wertung zur Deutschen Amateur-Rundstreckenmeisterschaft.
2. Organisation
Rennleitung:
Rennsekretariat:
Techn. Abnahme:
Zeitnahme:
Auswertung:
Sanitätsdienst und
Streckensicherung:
Joseph Limmer
Marietta Limmer
Georg Breitkopf
NAVC Time-Team
Oliver Soltys
Security-Team Hockenheim
3. DAM Sportkommissar:
Gerd Dankert
4. Zeit- und Ortsplan
Ein detailierter Zeitplan kann zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Ausschreibung noch nicht erstellt werden.
Er wird dann mit der Nennungsbestätigung am 14. März 2016 versandt bzw. bei der Papierabnahme ausgegeben.
Vorab soviel: Papier- und techn. Abnahme am 22. 3. ab 19.00 bis 21.30 Uhr und am 23. 3. morgens (Zeit wird in
der Nennungsbestätigung bekanntgegeben) in der NAVC-Box. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Schluß
dieser Ausschreibung.
5. Aufgaben und Durchführung
Die Veranstaltung besteht aus freiem Training, Zeittraining und zwei Rennläufen. Die Startaufstellung zum
ersten Rennlauf erfolgt nach Zeittraining, die Aufstellung zum zweiten Rennlauf nach Zieleinlauf des ersten
Rennens. Zur Tageswertung werden beide Rennläufe nach DAM-Punkten addiert.
Die Nennung als Team ist möglich, es bestreitet dann jeder Fahrer einen Rennlauf. Teams sind in allen Belangen
den Einzelstartern gleichgestellt.
Die Renndistanz beträgt jeweils 10 Runden auf dem Grand-Prix-Kurs, eine Verkürzung aus Witterungsgründen
oder anderen Unwägbarkeiten ist vorbehalten. Bei Punktgleichheit entscheidet das Zeittraining.
6. Fahrdisziplin
Es herrscht absolutes Crash-Verbot!!! Die Disziplin der Teilnehmer wird von Rennleitung und Streckenposten
strengstens überwacht. Näheres bei den Fahrerbesprechungen!!!!!!!!!!!!!!!!
7. Fahrzeugbestimmungen
Es gelten das DAM Motorsporthandbuch 2016 und die jeweiligen besonders erlassenen Durchführungsbestimmungen. Das DAM Motorsporthandbuch kann ab Anfang März bei der NAVC-Sportabteilung angefordert
werden bzw. bei www.navc.de aus dem Internet geladen werden. Aus gegebenem Anlaß weisen wir auf die
Lärmgrenzwerte von 100 dbA (Vollast) bei Vorbeifahrt hin. Wir können niemandem helfen, dessen
Fahrzeug diesen Wert überschreitet und bitten dringend um Beachtung!
8. Klasseneinteilung
Die Fahrzeuge werden nach DAM-Reglement 2016 eingeteilt.
Serienfahrzeuge:
Achtung:
Klasse 1 = bis 90 PS
Klasse 3 = bis 160 PS
Klasse 2 = bis 125 PS
Klasse 4 = bis 200 PS
Klasse 5 = über 200 PS
Das Reglement für Serienfahrzeuge bei Rundstreckenrennen unterscheidet sich
wesentlich von dem für Slalom, Rallye usw.!
verbesserte Fahrzeuge:
Klasse 6 = bis 1150 ccm Klasse 8 = bis 1600 ccm
Klasse 7 = bis 1400 ccm Klasse 9 = bis 2000 ccm
Spezialtourenwagen:
Klasse 12, ohne Hubraumeinteilung
Klasse 10 = bis 2800 ccm
Klasse 11 = über 2800 ccm
nur auf Anfrage!!!
9. Fahrerausrüstung
Flammabweisender Fahreranzug (FIA-Norm 1986 bzw. 8856-2000) und geprüfter Helm sind Vorschrift!
10. Überprüfung der Fahrzeuge
Jeder Teilnehmer hat sein Fahrzeug vor dem Start der technischen Abnahme zur Überprüfung vorzuführen.
Dabei werden besonders die Bestimmungen der Ausschreibung und die Sicherheitssysteme nach DAMVorschrift überprüft (siehe Handbuch).
11. Ziel und parc fermé
Nach der Zieldurchfahrt müssen alle Fahrzeuge an dem vom Veranstalter vorgesehenen Platz zum parc fermé
abgestellt werden. Sollten es die Platzverhältnisse erfordern, können Sonderregelungen getroffen werden.
Bekanntgabe bei der Fahrerbesprechung.
12. Nennungen
Nennungen sind unter Verwendung des Originalformulares an folgende Anschrift zu richten:
NAVC Sportabteilung, Johannesbrunner Str. 6, 84175 Gerzen, Tel. 08744/8678 FAX 08744/9679886
Das Nenngeld beträgt für in die Deutsche Amateur Rundstreckenmeisterschaft eingeschriebene Teilnehmer
€ 285.--, für Teilnehmer mit gültigen DAM Fahrerausweisen/Lizenzen € 300,-- und für Teilnehmer ohne
Ausweis € 325,-- und schließt alle vorgeschriebenen Versicherungen ein.
Nennungsschluß ist bei Erreichen der maximalen Starterzahl, spätestens am 12. März 2016, beim
Veranstalter vorliegend. Nachnennungen nur nach tel. Rücksprache möglich!
Versand der Nennungsbestätigungen: 14. März 2016.
Achtung, die Starterzahl ist begrenzt! Es werden deshalb nur bezahlte Nennungen bearbeitet.
Zahlungseingang = Nennungseingang!!!
Wir möchten zum Saisonauftakt keine negativen Nennungsbestätigungen (Absagen) verschicken müssen
und haben deshalb dafür Sorge getragen, daß wir die Veranstaltung mit zwei Startgruppen und jeweils
ca. 40 Fahrzeugen durchführen können. Aus Gründen der allgem. Sicherheit haben wir die
Gesamtstarterzahl auf 80 Fahrzeuge begrenzt.
Für Teilnehmer, die sich zur Deutschen Amateur Rundstreckenmeisterschaft 2016 angemeldet haben,
wird bis 29. Februar 2016 ein Startplatz freigehalten. Die Nennung muß zu diesem Zeitpunkt beim
Veranstalter vorliegen.
13. Preise
100 % Pokale und Ehrenpreise in allen Klassen
14. Proteste
Proteste werden nach dem Reglement der DAM abgehandelt.
15. Versicherungen
Gemäß den Vorgaben der Erlaubnisbehörden ist folgender Versicherungsschutz erforderlich:
-
Haftpflichtversicherung der Teilnehmerfahrzeuge mit Deckung € 2.500.000,-- pauschal, soweit kein
Haftungsverzicht besteht
- Unfallversicherung der Teilnehmer € 8.000,-- / 16.000,-- bei Todesfall / Invalidität
diese Versicherungen sind im Nenngeld bzw. in den DAM Fahrerausweisen / Lizenzen enthalten
der Veranstalter schließt weiters ab:
- Veranstalterhaftpflicht mit € 2.500.000,-- pauschaler Deckungssumme
- Unfallversicherung für Zuschauer € 16.000,-- / 32.000,-- Todesfall / Invalidität
- Unfallversicherung für Helfer und Funktionäre € 16.000,-- / 32.000,-- Todesfall / Invalidität
Die auf dem Nennungsformular gedruckte Haftungsverzichtserklärung ist zu beachten!
16. Verschiedenes
Der Veranstalter behält sich vor, zu dieser Ausschreibung Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese sind
dann Bestandteil der Ausschreibung. Die Auslegung des Ausschreibungstextes obliegt nur dem DAM Sportkommissar, der endgültig darüber entscheidet.
Im Rennbüro befindet sich eine Anschlagtafel, an der alle für den Teilnehmer wichtigen Mitteilungen über die
Veranstaltung von der Rennleitung veröffentlicht werden. Den Teilnehmern wird zur Pflicht gemacht, den Inhalt
dieser Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen. In allen hier nicht näher genannten Belangen findet das
Regelwerk des Dachverbandes des Veranstalters Anwendung.
Die Einfahrt in das große Fahrerlager ist bereits am Dienstag ab ca. 18.00 Uhr möglich. Toiletten und Duschen
sind vorhanden. Es können Boxen gemietet werden. Eine Box besitzt drei Tore, drei Autos hintereinander sind
kein Problem; somit nutzbar für neun Fahrzeuge! Die Kosten dafür betragen 270,-- €. Pro Auto also 30,-- €. In
den Boxen ist auch die Stromversorgung. Bei Interesse bitte frühzeitig über die Sportabteilung buchen. Die
Vergabe der Boxenplätze erfolgt am Dienstag ab 18.30 Uhr bei der Papierabnahme. Anschließend können die
Boxen bezogen werden.
Ihre NAVC Sportabteilung
Der sportliche unter
den Automobilclubs
in Deutschland
Wir machen:
Rundstreckenrennen mit Karts und Automobilen
*
Slalom mit Karts und Automobilen
*
Stoppelfeldrennen/Cross mit Karts und Automobilen
*
Wir arbeiten mit der Jugend ab 8 Jahren
*
Slalom auf Asphalt, Schotter und Stoppelfeld
*
Gleichmäßigkeitsprüfung im Slalom, am Berg und auf der Rundstrecke
*
Bergslalom, Bergrennen
*
Geschicklichkeitsturniere
*
Sport mit Oldtimern und Klassikern
*
Orientierungsfahrten
*
Autospeedway
*
Rallye
*
Wir suchen Ortsclubs und Gleichgesinnte für unseren Amateur-Motorsport
Deutscher NAVC, 84175 Gerzen, 08744-8678 [email protected]
www.navc.de
Nennung
an NAVC Sportabteilung, Johannesbrunner Str. 6, 84175 Gerzen, Tel. 08744 / 8678
Hockenheimring 23. März 2016
Rundstreckenrennen
Gruppe:______________
Klasse:_____________
Fahrer:
Start-Nr.:__________________
event. 2. Fahrer
Name:
______________________________
_________________________________________
Vorname:
______________________________
_________________________________________
Straße:
______________________________
_________________________________________
PLZ/Ort:
_______________________________
_________________________________________
Tel.:
_______________________________
_________________________________________
DAM-Nr.: _______________________________
_________________________________________
Club:
_________________________________________
_______________________________
Fahrzeug:
Fabrikat: __________________ Typ: _______________ Hubraum: ________ccm Leistung: _________PS
Nenngeld: € _____________ liegt bar bei ( )* / Scheck ( )* / Überweisung ( )*
( )* bitte Boxenplatz reservieren,
EURO 30,-- je Platz, Bezahlung vor Ort
auf Kto-Nr. 103255182
VORA Vilsbiburg BLZ 74392300
IBAN: DE69 7439 2300 0103 2551 82
BIC: GENODEF1VBV
( )* = zutreffendes bitte ankreuzen!
Es werden nur bezahlte Nennungen bearbeitet !!! Begrenzte Starterzahl!!!
Geldeingang = Nennungseingang. Es erfolgt schriftliche Nennungsbestätigung.
Nennungsschluß ist bei Erreichen der maximalen Starterzahl, spätestens am 14. März
2016.
Nachnennungen nur nach tel. Rücksprache möglich! Für unvorhersehbare Ereignisse
Tel-Nr. angeben!!!
Hiermit anerkenne ich die Ausschreibungsbedingungen, insbesondere umseitig beschriebenen
Haftungsausschluß.
Bitte unbedingt vornennen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ort, Datum ________________________ Unterschrift Fahrer: ________________________________
Unterschrift 2. Fahrer: ________________ Unterschrift Fahrzeugeigentümer:_____________________
Verantwortlichkeit der Teilnehmer und Haftungsverzicht
a) Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Helfer, Kfz-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder
dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser
Ausschreibung vereinbart ist.
b) Haftungsverzicht
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Helfer, Kfz-Eigentümer und -Halter) verzichten durch Abgabe der
Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht
des Vorgehens oder Rückgriffs gegen
-
die DAM, deren Präsidenten, Mitglieder oder Mitarbeiter,
die DAM bildenden Clubs (NAVC; DAMCV; MSR), die NAVC-Landesverbände,
den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
Behörden, Renndienste, Rennstreckeneigentümer und irgendwelche andere Personen, die mit der
Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu
benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Helfer und Kfz-Halter)
soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dieser Haftungsverzicht
gilt nicht Schäden in Form der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehendem Haftungsausschluß unberührt.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
c) Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheit-gründen oder von
den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch der
Wettbewerb zu verschieben oder abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Im
übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluß
vereinbart ist.