Kurzausschreibung: Automobil Rundstreckenrennen Hockenheim-Ring Grand-Prix-Circuit n! e p !! p ! u ! r ! ! g e! t r ta eug S i e rz h w Z Fa 80 Deutsche Amateur Rundstreckenmeisterschaft NAVC Sportabzeichen 23. März 2016 1. Veranstalter und Veranstaltung Die NAVC Sportabteilung veranstaltet am 23. März 2016 das NAVC Rundstreckenrennen auf dem Hockenheimring. Der Wettbewerb ist offen für alle Kraftfahrzeuge der ausgeschriebenen Klassen. Er wird nach den Richtlinien und den verbindlichen Sportstatuten der Deutschen Amateur Motorsportkommission (DAM), den Bestimmungen der Ausschreibung und eventuell zu erlassender Ausführungsbestimmungen des Veranstalters durchgeführt. Die Veranstaltung ist von der DAM und der NAVC Sportabteilung unter der Nr. 109/16 genehmigt und eingetragen. Die Erfolge der Teilnehmer mit gültigen DAM Sportfahrerausweisen bei diesem Wettbewerb werden für das NAVC Sportabzeichen gewertet. Weiter erfolgt Wertung zur Deutschen Amateur-Rundstreckenmeisterschaft. 2. Organisation Rennleitung: Rennsekretariat: Techn. Abnahme: Zeitnahme: Auswertung: Sanitätsdienst und Streckensicherung: Joseph Limmer Marietta Limmer Georg Breitkopf NAVC Time-Team Oliver Soltys Security-Team Hockenheim 3. DAM Sportkommissar: Gerd Dankert 4. Zeit- und Ortsplan Ein detailierter Zeitplan kann zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Ausschreibung noch nicht erstellt werden. Er wird dann mit der Nennungsbestätigung am 14. März 2016 versandt bzw. bei der Papierabnahme ausgegeben. Vorab soviel: Papier- und techn. Abnahme am 22. 3. ab 19.00 bis 21.30 Uhr und am 23. 3. morgens (Zeit wird in der Nennungsbestätigung bekanntgegeben) in der NAVC-Box. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Schluß dieser Ausschreibung. 5. Aufgaben und Durchführung Die Veranstaltung besteht aus freiem Training, Zeittraining und zwei Rennläufen. Die Startaufstellung zum ersten Rennlauf erfolgt nach Zeittraining, die Aufstellung zum zweiten Rennlauf nach Zieleinlauf des ersten Rennens. Zur Tageswertung werden beide Rennläufe nach DAM-Punkten addiert. Die Nennung als Team ist möglich, es bestreitet dann jeder Fahrer einen Rennlauf. Teams sind in allen Belangen den Einzelstartern gleichgestellt. Die Renndistanz beträgt jeweils 10 Runden auf dem Grand-Prix-Kurs, eine Verkürzung aus Witterungsgründen oder anderen Unwägbarkeiten ist vorbehalten. Bei Punktgleichheit entscheidet das Zeittraining. 6. Fahrdisziplin Es herrscht absolutes Crash-Verbot!!! Die Disziplin der Teilnehmer wird von Rennleitung und Streckenposten strengstens überwacht. Näheres bei den Fahrerbesprechungen!!!!!!!!!!!!!!!! 7. Fahrzeugbestimmungen Es gelten das DAM Motorsporthandbuch 2016 und die jeweiligen besonders erlassenen Durchführungsbestimmungen. Das DAM Motorsporthandbuch kann ab Anfang März bei der NAVC-Sportabteilung angefordert werden bzw. bei www.navc.de aus dem Internet geladen werden. Aus gegebenem Anlaß weisen wir auf die Lärmgrenzwerte von 100 dbA (Vollast) bei Vorbeifahrt hin. Wir können niemandem helfen, dessen Fahrzeug diesen Wert überschreitet und bitten dringend um Beachtung! 8. Klasseneinteilung Die Fahrzeuge werden nach DAM-Reglement 2016 eingeteilt. Serienfahrzeuge: Achtung: Klasse 1 = bis 90 PS Klasse 3 = bis 160 PS Klasse 2 = bis 125 PS Klasse 4 = bis 200 PS Klasse 5 = über 200 PS Das Reglement für Serienfahrzeuge bei Rundstreckenrennen unterscheidet sich wesentlich von dem für Slalom, Rallye usw.! verbesserte Fahrzeuge: Klasse 6 = bis 1150 ccm Klasse 8 = bis 1600 ccm Klasse 7 = bis 1400 ccm Klasse 9 = bis 2000 ccm Spezialtourenwagen: Klasse 12, ohne Hubraumeinteilung Klasse 10 = bis 2800 ccm Klasse 11 = über 2800 ccm nur auf Anfrage!!! 9. Fahrerausrüstung Flammabweisender Fahreranzug (FIA-Norm 1986 bzw. 8856-2000) und geprüfter Helm sind Vorschrift! 10. Überprüfung der Fahrzeuge Jeder Teilnehmer hat sein Fahrzeug vor dem Start der technischen Abnahme zur Überprüfung vorzuführen. Dabei werden besonders die Bestimmungen der Ausschreibung und die Sicherheitssysteme nach DAMVorschrift überprüft (siehe Handbuch). 11. Ziel und parc fermé Nach der Zieldurchfahrt müssen alle Fahrzeuge an dem vom Veranstalter vorgesehenen Platz zum parc fermé abgestellt werden. Sollten es die Platzverhältnisse erfordern, können Sonderregelungen getroffen werden. Bekanntgabe bei der Fahrerbesprechung. 12. Nennungen Nennungen sind unter Verwendung des Originalformulares an folgende Anschrift zu richten: NAVC Sportabteilung, Johannesbrunner Str. 6, 84175 Gerzen, Tel. 08744/8678 FAX 08744/9679886 Das Nenngeld beträgt für in die Deutsche Amateur Rundstreckenmeisterschaft eingeschriebene Teilnehmer € 285.--, für Teilnehmer mit gültigen DAM Fahrerausweisen/Lizenzen € 300,-- und für Teilnehmer ohne Ausweis € 325,-- und schließt alle vorgeschriebenen Versicherungen ein. Nennungsschluß ist bei Erreichen der maximalen Starterzahl, spätestens am 12. März 2016, beim Veranstalter vorliegend. Nachnennungen nur nach tel. Rücksprache möglich! Versand der Nennungsbestätigungen: 14. März 2016. Achtung, die Starterzahl ist begrenzt! Es werden deshalb nur bezahlte Nennungen bearbeitet. Zahlungseingang = Nennungseingang!!! Wir möchten zum Saisonauftakt keine negativen Nennungsbestätigungen (Absagen) verschicken müssen und haben deshalb dafür Sorge getragen, daß wir die Veranstaltung mit zwei Startgruppen und jeweils ca. 40 Fahrzeugen durchführen können. Aus Gründen der allgem. Sicherheit haben wir die Gesamtstarterzahl auf 80 Fahrzeuge begrenzt. Für Teilnehmer, die sich zur Deutschen Amateur Rundstreckenmeisterschaft 2016 angemeldet haben, wird bis 29. Februar 2016 ein Startplatz freigehalten. Die Nennung muß zu diesem Zeitpunkt beim Veranstalter vorliegen. 13. Preise 100 % Pokale und Ehrenpreise in allen Klassen 14. Proteste Proteste werden nach dem Reglement der DAM abgehandelt. 15. Versicherungen Gemäß den Vorgaben der Erlaubnisbehörden ist folgender Versicherungsschutz erforderlich: - Haftpflichtversicherung der Teilnehmerfahrzeuge mit Deckung € 2.500.000,-- pauschal, soweit kein Haftungsverzicht besteht - Unfallversicherung der Teilnehmer € 8.000,-- / 16.000,-- bei Todesfall / Invalidität diese Versicherungen sind im Nenngeld bzw. in den DAM Fahrerausweisen / Lizenzen enthalten der Veranstalter schließt weiters ab: - Veranstalterhaftpflicht mit € 2.500.000,-- pauschaler Deckungssumme - Unfallversicherung für Zuschauer € 16.000,-- / 32.000,-- Todesfall / Invalidität - Unfallversicherung für Helfer und Funktionäre € 16.000,-- / 32.000,-- Todesfall / Invalidität Die auf dem Nennungsformular gedruckte Haftungsverzichtserklärung ist zu beachten! 16. Verschiedenes Der Veranstalter behält sich vor, zu dieser Ausschreibung Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese sind dann Bestandteil der Ausschreibung. Die Auslegung des Ausschreibungstextes obliegt nur dem DAM Sportkommissar, der endgültig darüber entscheidet. Im Rennbüro befindet sich eine Anschlagtafel, an der alle für den Teilnehmer wichtigen Mitteilungen über die Veranstaltung von der Rennleitung veröffentlicht werden. Den Teilnehmern wird zur Pflicht gemacht, den Inhalt dieser Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen. In allen hier nicht näher genannten Belangen findet das Regelwerk des Dachverbandes des Veranstalters Anwendung. Die Einfahrt in das große Fahrerlager ist bereits am Dienstag ab ca. 18.00 Uhr möglich. Toiletten und Duschen sind vorhanden. Es können Boxen gemietet werden. Eine Box besitzt drei Tore, drei Autos hintereinander sind kein Problem; somit nutzbar für neun Fahrzeuge! Die Kosten dafür betragen 270,-- €. Pro Auto also 30,-- €. In den Boxen ist auch die Stromversorgung. Bei Interesse bitte frühzeitig über die Sportabteilung buchen. Die Vergabe der Boxenplätze erfolgt am Dienstag ab 18.30 Uhr bei der Papierabnahme. Anschließend können die Boxen bezogen werden. Ihre NAVC Sportabteilung Der sportliche unter den Automobilclubs in Deutschland Wir machen: Rundstreckenrennen mit Karts und Automobilen * Slalom mit Karts und Automobilen * Stoppelfeldrennen/Cross mit Karts und Automobilen * Wir arbeiten mit der Jugend ab 8 Jahren * Slalom auf Asphalt, Schotter und Stoppelfeld * Gleichmäßigkeitsprüfung im Slalom, am Berg und auf der Rundstrecke * Bergslalom, Bergrennen * Geschicklichkeitsturniere * Sport mit Oldtimern und Klassikern * Orientierungsfahrten * Autospeedway * Rallye * Wir suchen Ortsclubs und Gleichgesinnte für unseren Amateur-Motorsport Deutscher NAVC, 84175 Gerzen, 08744-8678 [email protected] www.navc.de Nennung an NAVC Sportabteilung, Johannesbrunner Str. 6, 84175 Gerzen, Tel. 08744 / 8678 Hockenheimring 23. März 2016 Rundstreckenrennen Gruppe:______________ Klasse:_____________ Fahrer: Start-Nr.:__________________ event. 2. Fahrer Name: ______________________________ _________________________________________ Vorname: ______________________________ _________________________________________ Straße: ______________________________ _________________________________________ PLZ/Ort: _______________________________ _________________________________________ Tel.: _______________________________ _________________________________________ DAM-Nr.: _______________________________ _________________________________________ Club: _________________________________________ _______________________________ Fahrzeug: Fabrikat: __________________ Typ: _______________ Hubraum: ________ccm Leistung: _________PS Nenngeld: € _____________ liegt bar bei ( )* / Scheck ( )* / Überweisung ( )* ( )* bitte Boxenplatz reservieren, EURO 30,-- je Platz, Bezahlung vor Ort auf Kto-Nr. 103255182 VORA Vilsbiburg BLZ 74392300 IBAN: DE69 7439 2300 0103 2551 82 BIC: GENODEF1VBV ( )* = zutreffendes bitte ankreuzen! Es werden nur bezahlte Nennungen bearbeitet !!! Begrenzte Starterzahl!!! Geldeingang = Nennungseingang. Es erfolgt schriftliche Nennungsbestätigung. Nennungsschluß ist bei Erreichen der maximalen Starterzahl, spätestens am 14. März 2016. Nachnennungen nur nach tel. Rücksprache möglich! Für unvorhersehbare Ereignisse Tel-Nr. angeben!!! Hiermit anerkenne ich die Ausschreibungsbedingungen, insbesondere umseitig beschriebenen Haftungsausschluß. Bitte unbedingt vornennen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ort, Datum ________________________ Unterschrift Fahrer: ________________________________ Unterschrift 2. Fahrer: ________________ Unterschrift Fahrzeugeigentümer:_____________________ Verantwortlichkeit der Teilnehmer und Haftungsverzicht a) Verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Helfer, Kfz-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart ist. b) Haftungsverzicht Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Helfer, Kfz-Eigentümer und -Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen - die DAM, deren Präsidenten, Mitglieder oder Mitarbeiter, die DAM bildenden Clubs (NAVC; DAMCV; MSR), die NAVC-Landesverbände, den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Renndienste, Rennstreckeneigentümer und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Helfer und Kfz-Halter) soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dieser Haftungsverzicht gilt nicht Schäden in Form der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehendem Haftungsausschluß unberührt. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. c) Verantwortlichkeit des Veranstalters Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheit-gründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch der Wettbewerb zu verschieben oder abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Im übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluß vereinbart ist.
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