AGB gelesen - UnternehmerTAG

Buchung UnternehmerTAG 2016
Rückfax: 0731 9717180 oder [email protected]
Raguse & Partner GmbH, 89233 Neu-Ulm, Kellergasse 21
UnternehmerTAG | Donnerstag 3. März 2016 | Ulm-Messe
Angaben zum Unternehmen:
Firma ..........................................................................................................................................................
Straße / Nr. ................................................................................................................................................
PLZ ......................................... Ort ..........................................................................................................
Name, Vorname ........................................................................................................................................
Geschäftsführer/in | Inhaber/in
Telefon ..................................... Mobil .................................................. Mail ............................................
Name, Vorname .........................................................................................................................................
Organisationsverantwortliche/r für den UnternehmerTAG
Telefon ..................................... Mobil .................................................. Mail ............................................
Rechnungsadresse, falls abweichend von Firmenadresse
Firma ..........................................................................................................................................................
Straße / Nr. .................................................................................................................................................
PLZ ......................................... Ort ..........................................................................................................
Gewünschte Ausstellungsfläche (Mindestgröße: 3 m breit x 2 m tief = 6 m²)
Breite:
m x Tiefe:
m = Gesamtfläche:
m²
Preis pro m² Ausstellungsfläche:
Aussteller
135,00 Euro
125,00 Euro
Aussteller (BVMW-Mitglied)
 Messerück- und/oder Seitenwand (lfd. Meter 50,00 Euro) : … lfd. Meter nein
2 Catering Tageskarten pro Standplatz werden mit je 38,00 Euro zuzügl. berechnet.
 ja
Internetpräsentation auf unternehmertag.de von 2015 übernehmen
 nein
Im Preis enthaltene Leistungen: Standfläche, Firmenprofil mit Logo auf unternehmertag.de,
Abendveranstaltung, Vor-Ort-Service, gedrucktes Tagesprogramm für Ihre Werbung,
PR-Aktionen, Versand der UnternehmerTAG News, Aufnahme in alle Ausstellerlisten,
Hallenbewachung, Stromanschluss und Stomverbrauch
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Workshop im Speaker´s Corner, Zeitfenster 30 Minuten
 ja
 nein
Thema: Headline – Subheadline | Referent Vorname Name | Firma | Mailadresse
Senden Sie Ihren Text bitte per mail an [email protected]
Ein Rechtsanspruch für die Aufnahme ins Tagesprogramm besteht nicht.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ -------------------Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gelten die AGB der Raguse & Partner GmbH
Ort, Datum
Unterschrift / Firmenstempel
UnternehmerTAG
Allgemeine Ausstellungsbedingungen
1.
Veranstaltung: UnternehmerTAG am 3. März 2016
2.
Veranstalter und Organisation der Messe
Raguse & Partner GmbH
Kellergasse 21, 89233 Neu-Ulm
Telefon 0731 9717155 Telefax: 0731 9717180
Mail: [email protected] http://www.unternehmertag.de
3.
Veranstaltungsort:
4.
Ablauf
Aufbau:
Mittwoch
2. März 2016 von
Veranstaltung: UnternehmerTAG
3. März 2016
Abbau:
Freitag
4. März 2016 von
Außerhalb dieser Zeiten ist kein Auf- oder Abbau möglich.
Ulm-Messe
Böfinger Straße 50
89073 Ulm
Telefon +49 731 922990 http://www.ulm-messe.de
11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
5.
Zulassung zur Teilnahme
Über die Zulassung von Firmen, Vorträgen und die Platzzuteilung entscheidet der Veranstalter. Er
behält sich vor, Anträge von Firmen auf Zulassung ohne Begründung abzulehnen. Die Ablehnung ist
endgültig und eine Teilnahme nicht einklagbar. Den Verzicht darauf erkennt der Aussteller in seiner
Anmeldung an.
6.
Anmeldung
Die Anmeldung ist für den Aussteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch den
Veranstalter. Vorbehalte können nicht berücksichtigt werden. Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der
Aussteller die Ausstellungsbedingungen und die auf den Anmeldungen festgelegten Ergänzungen an.
Der Veranstalter kann, falls erforderlich, dem Mieter, abweichend von der Bestätigung, einen Platz in
anderer Lage zuweisen, Größe und Maße seines Standes abändern und sonstige bauliche
Veränderungen vornehmen. Die Aufnahme anderer Firmen in den angemieteten Stand ist nur mit
vorheriger Genehmigung des Veranstalters möglich. Der Aussteller darf den ihm zugewiesenen Stand
weder ganz noch geteilt anderen Firmen oder Personen überlassen und ist verpflichtet, während der
gesamten Dauer der Messe seinen Stand besetzt zu halten und seine Ausstellungsgüter auszustellen.
7.
Anmeldung von Mitausstellern / Partnerfirmen, o. ä.
Die Aufnahme eines oder mehrerer Mitaussteller(s) / Partnerfirmen o. ä. hat der Mieter
(Hauptaussteller) schriftlich zu beantragen. Er hat eine Mitausstellergebühr pro zusätzlichem Partner
von 450,00 € zzgl. ges. USt. zu zahlen. Schuldner der Mitausstellergebühr bleibt stets der Mieter des
Standes. Der Mitaussteller unterliegt denselben Bedingungen wie der Hauptaussteller.
8.
Rücktritt
Firmen, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr
entlassen werden. Wird im Ausnahmefall eine Entlassung aus dem Vertrag bewilligt, so steht dem
Veranstalter ein Entlassungsgeld in Höhe von mindestens 70 % der Standmiete zu. Muss die
Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung für den neuen
Termin und zu den neuen Bedingungen. Bei Abkürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung
der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten
Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete
zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.
9.
Preise
Die Preise finden Sie im Anmeldeformular.
10.
Stromkosten und Müllentsorgung sind pauschal in den Standgebühren enthalten.
11.
Standgestaltung
Der Veranstalter gibt den Ausstellern auf Anfrage Hinweise auf Messebauunternehmen, welche die
Standgestaltung übernehmen und/oder Einrichtungsgegenstände vermieten.
Achtung: Abhängungen von der Hallendecke sind genehmigungspflichtig.
UnternehmerTAG
Allgemeine Ausstellungsbedingungen
12.
Ausschluss von Gegenständen
Die Messeleitung kann verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, wenn sie sich als belästigend,
gefährdend oder sonst wie ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt
die Entfernung der Gegenstände durch die Messeleitung auf Kosten des Ausstellers.
13.
Einsatz von Ton- / Bild- / Videogeräten
Der Betrieb dieser Geräte darf nur so erfolgen, dass Nachbarstände in keiner Weise gestört oder
beeinträchtigt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, den Strom abzustellen.
Des Weiteren behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.
14.
Verwirkungsklausel
Quantifizierte Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht spätestens zwei Wochen
nach Messeschluss schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.
15.
Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
Die termingerechte Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Wird die Zahlung nicht termingerecht
vorgenommen, kann der Veranstalter den Vertrag lösen und die Miete geltend machen.
Beanstandungen irgendwelcher Art müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung
geltend gemacht werden.
16.
Bewachung
Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für
Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der Aussteller selbst
verantwortlich. Dies gilt auch während der Aufbau- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der
Messe. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig.
17.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Ausstellungsgut
und Standausrüstung. Gleiches gilt für evtl. Folgeschäden. Die Raguse & Partner GmbH haftet nicht
für Sach- und Körperschäden. Ebenfalls besteht kein Haftungsanspruch, falls die Veranstaltung aus
Gründen, die die Raguse & Partner GmbH nicht zu verantworten hat, kurzfristig abgesagt werden muss.
Änderungen im Programm sind vorbehalten.
18.
Versicherung
Es wird den Ausstellern dringend empfohlen, ihre Exponate und ihre gesetzliche Haftpflicht auf eigene
Kosten zu versichern.
19.
Aktivitäten außerhalb des Standes
Aktivitäten der Aussteller außerhalb der angemieteten Standfläche, wie z. B. Besucherbefragungen
oder ähnliches sind untersagt.
Ausnahmegenehmigungen können vom Veranstalter erteilt werden.
20.
Behördliche Genehmigung
Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf
dem Stand erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden Vorschriften eingehalten
werden.
21
Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
22.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Dies gilt für alle Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen. Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten ist Neu-Ulm. Es gelten ausschließlich diese AGB , andere Bedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Raguse & Partner GmbH, AGB Stand 2015