bpa.pressemitteilung

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Berlin, 2. März 2016 (Nr. 27/16)
Eckpunkte machen nichts klarer
bpa zu den Eckpunkten der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
zum Pflegeberufsgesetz
„Nun liegen sie vor, die lange erwarteten Eckpunkte der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz und sie bringen wenig Konkretes und
noch weniger Neues. Die Praxisstunden beim einstellenden Träger werden von
bisher 2.500 Stunden um ca. die Hälfte auf 1.300 Stunden reduziert. Die
Auszubildenden sind also nur noch zum Schnuppern, aber nicht mehr zum
vertieften Lernen im Betrieb. In dem Zusammenhang von einer Vertiefungsphase
zu sprechen irritiert, handelt es sich doch um eine Verflachungsphase. Man muss
sich schon wundern, was das bringen soll? Konsequent ist dieser Vorschlag nicht“,
so bpa Präsident Bernd Meurer.
„Noch immer bleiben zahlreiche Fragen offen. Die konkreten Ausbildungsinhalte
bleiben im Unklaren. Und es ist noch immer nicht die Frage gelöst, wie alle
Auszubildenden durch die wenigen Plätze in der Kinderkrankenpflege geschleust
werden sollen“, stellte Bernd Meurer fest.
Interessant sei aber erstmals die Aussage, dass sich das neue Berufsbild die EURichtlinie für die Anerkennung der Krankenpflege zum Maßstab nehme. „Es wird
behauptet, es entstehe ein völlig neuer Beruf. Aber gleichzeitig wird klargestellt,
dass die Verordnung den Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen genügen müsse. Das heißt übersetzt: Alles
orientiert sich an der Krankenpflege und die Altenpflege und die
Kinderkrankenpflege bleiben schmückendes Beiwerk. Dass das nicht unsere
Zustimmung finden kann, ist klar. Wir werden uns weiter für den Erhalt eines
Berufsabschlusses in der Altenpflege einsetzen. Ich bin mir sicher, dass diese
Eckpunkte die Bundestagsabgeordneten, die bisher schon skeptisch gegenüber
der Generalistik waren, nicht umstimmen werden“, stellte Meurer abschließend
fest.
Die Eckpunkte finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums hier.
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer,
Tel.: 030/30 87 88 60
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als
9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung
für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte
Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
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