Paronormal Activity. SF10, die Schallspitze einer neuen Art. der SF10: Eine abgerundete Spitze, die mit der Innenseite abträgt. natürlich neues Arbeitsgefühl bei der Paro-Behandlung. Präzise, Das Arbeitsteil schmiegt sich optimal an jede Wurzelform und minimalinvasiv und dabei gleichzeitig mit großflächigem Abtrag minimiert das Verletzungsrisiko. Die neue SF10. Machen Sie sich und exzellentem Ergebnis. Das Geheimnis liegt in der Ösenform bereit für eine paronormale Erfahrung. © 06/2015 · 413970V0 Die neue Schallspitze SF10 von Komet sorgt für ein fast über- www.kometdental.de 2 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Editorial LIEBE LESERINNEN, LIEBE LESER, „Was ist zu wenig, was ist zu viel?“ – die Grenze zwischen irreversibel geschädigtem Dentin und kariös verändertem, aber remineralisierbarem Dentin zu erkennen – das ist die Crux beim Exkavieren. Objektive Kriterien für den Praktiker fehlen, doch ein Umdenken gewinnt an Fahrt. Eine aktuelle Standortbestimmung liefert unser Expertenzirkel „Dentinkaries schonend exkavieren“ mit Prof. Dr. Michael Kunzelmann, München, ZÄ Veronika Walter, Regensburg, und Antje Meier, Produktmanagerin Komet Dental, Lemgo (ab Seite 14). Würde die substanzschonende Kariestherapie besser honoriert, hätte sie sicherlich bereits flächendeckend Fuß gefasst. Doch leider scheint die gesamte Kons von der Prothetik subventioniert werden zu müssen. Wirtschaftlich arbeiten lässt sich mit der Füllungstherapie allein in der niedergelassenen Praxis heute jedenfalls kaum. Im Beitrag „Kons ohne Lobby?“ haben wir das Thema aufgegriffen (Seiten 10, 11). Auch wenn sich Füllungstherapie nicht wirklich rechnet: Verzichten Sie auf Geschenke von Herstellern im Zusammenhang mit einer Kaufleistung. Das war schon immer verboten, wird künftig aber drastischer denn je bestraft. So sieht es das Antikorruptionsgesetz vor. Eigentlich sollte es mit Jahresbeginn in Kraft treten, jetzt wohl erst am 1. April. Was künftig geht und was nicht lesen Sie auf den Seiten 68 bis 69. Anders als die Kons rechnet sich die Implantologie. Der Patientenkreis wächst und wächst – vor allem, weil sich die „Kurzen“, die helfen, aufwendige Augmentationen zu vermeiden, nun wirklich etabliert haben. Doch „Kurze Implantate sind nichts für Ungeübte“. Es braucht eine wirklich fundierte Ausbildung der Implantologen, fordert der Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI und der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Im Interview liefern er und sein Kollege PD Dr. Jörg Neugebauer spannende Antworten zu beiden Aspekten (ab Seite 48). Nicht nur mit den „Kurzen“, auch mit dem All-on-4-Konzept lassen sich augmentative Maßnahmenvermeiden. Ein Kölner Zahnarzt hat zieht nach seinem „First All-on-4“ das Fazit: Die Patientenzufriedenheit ist enorm (ab Seite 48). Dennoch gibt es sie auch – und zwar in jeder Zahnarztpraxis: die unzufriedenen Patienten, die an der Rezeption laut werden, die alles besser wissen, die ständig zu spät kommen… Unsere Serie „Konfliktmanagement“ zeigt, wie Sie und Ihr Team die Störenfriede „in den Griff“ bekommen (ab Seite 72) . Last but not least: Zeit, die erfolgreiche Fortbildungsveranstaltung dent update geht 2016 weiter. Am 4. Juni fällt der Startschuss für die Parodontlogie. Mit dabei: PD. Dr. Stefan Fickl, Würzburg, PD Dr. Christoph Ramseier, Bern und Prof. Dr. Michael P. Christgau, Düsseldorf (Seite 8). Ihr DENTAL MAGAZIN-Redaktionsteam JETZT ABONNIEREN Kompakt und komfortabel – ab sofort gibt es den neuen DENTAL MAGAZIN-Newsletter. Wer diesen Newsletter abonniert, liest noch vor Erscheinen des Hefts die spannendsten Beiträge. Weitere Highlights: Rabatte und Gutscheine für Fortbildungsveranstaltungen. www.dentalmagazin.de/newsletter Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) |3 Kompakt ABSCHIED VOM KLASSIKER Ende dieses Jahres wird es keine Ersatzteile mehr für die Behandlungseinheit M1 von Sirona. Führende Firmenvertreter und Experten, erklären warum. | JULIA ISER „ Eine Gerätegeneration, die eine 30-jährige Erfolgsgeschichte schreibt, bevor sie durch eine modernere abgelöst wird, ist etwas Besonderes“, weiß Michael Geil, Leiter Geschäftsbereich Behandlungseinheiten und Geschäftsführer von Sirona in Bensheim. Und doch ist er sich sicher: Auch die Zeit eines jeden Klassikers geht zu Ende. Im Fall der M1 führten Technologiewechsel im Bereich der Werkstoffe, Innovationssprünge in der Elektronik, der Werkzeugverschleiß für die Herstellung von Ersatzteilen und nicht zuletzt die sinkende Nachfrage zu der Entscheidung für die Abkündigung in diesem Jahr. Der Abschied vom alten Erfolgsmodell fällt Geil nicht leicht; bei allem Schmerz sieht er in diesem Schritt aber auch eine Chance für den Neuanfang, um mit nachfolgenden Generationen von Behandlungseinheiten „wie damals einen Schritt voraus“ sein zu können. Um M1-Anwendern „eine sanfte Brücke“ für den Übergang zu schlagen, setzt Susanne Schmidinger, Leiterin Produktmanagement der Behandlungseinheiten bei Sirona, auf frühzeitige Information. „Wir haben uns dazu entschieden, Zahnärzten die Möglichkeit zu geben, in Ruhe zu überlegen, worauf sie bei einer neuen Einheit Wert legen und welche Funktionen ihnen wichtig sind.“ Für einen leichteren Übergang sollen ähnliche Bedienroutinen sorgen: Nicht nur das Splitkonzept, sondern auch die intuitive Bedienung der aktuellen Gerätegeneration knüpfen an den Bedarf der M1-Anwender an. Die neue Gerätegeneration wartet zudem mit zeitgemäßen Weiterentwicklungen auf: Die Hard- und Software-Komponenten der Einheiten TENEO, INTEGO oder SINIUS fügen sich nahtlos in das technologische Gesamtkonzept einer Praxis ein und unterstützen den digitalen Workflow. Integrierte Funktionen für Implantologie und Endodontie vereinfachen bei TENEO den Arbeitsablauf während der Behandlung, ohne dass zusätzliche Geräte eingebunden werden müssen. Spezielle Sanieradapter für alle Instrumente und eine integrierte Desinfektionsanlage innerhalb der Einheiten 6 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) TENEO und SINIUS sorgen außerdem für automatisierte Hygieneprozesse und entlasten das Praxisteam. Nicht zuletzt punktet die Einheit auch in Sachen Ergonomie und Design, betonte Thomas Senghaas, Zahnarzt und Endodontie-Spezialist: „Die bequeme motorische Kopfstütze, die Möglichkeit der Anpassung der Sitzfläche für größere Patienten oder Bedienkonzepte wie die Fußschalterfunktionen sind ein Plus in Sachen Komfort für Arzt und Patient.“ Schätzungen zufolge sind derzeit weltweit noch rund ein Viertel der 30.000 verkauften M1-Einheiten in Zahnarztpraxen im Gebrauch. Das Angebot, diese Geräte über Drittanbieter instand zu halten, sieht Geil kritisch: Zum einen könne Sirona keine Gewähr für solche Leistungen gewähren, zum anderen sei die Aufbereitung alter Einheiten letztlich auch nicht wesentlich günstiger als eine Neuanschaffung. „Aus wirtschaftlicher Sicht ist es nicht sinnvoll, mit dem Austausch der M1 zu warten“, findet auch Prof. Dr. Johannes G. Bischoff, Steuerberater und Vereidigter Buchprüfer. Denn wenn eine alte Einheit erst einmal still steht, liegen die Praxisabläufe brach. „Neue Modelle hingegen erlauben ein weitgehend kontinuierliches Arbeiten“, ist er sich sicher. Möglichkeiten wie die digitale Fernwartung erlauben zudem im Schadensfall schnelle Hilfe. In den nächsten Wochen plant Sirona attraktive Umsteigeangebote in Kooperation mit dem Dentalhandel, um bestehende M1-Besitzer beim Wechsel auf alternative Behandlungseinheiten zu unterstützen. Im Zuge der Veranstaltungsreihe „Tag der Einheit“ können sich M1-Kunden zudem am Produktionsstandort in Bensheim einen Eindruck von der neuen Generation der Behandlungseinheiten und deren Fertigung verschaffen. 1983 brachte die Firma Siemens ihren Erfolgsstuhl auf den Markt. Weltweit behandelten Zahnärzte an 30.000 M1-Zahnarztstühlen, 25 Prozent von ihnen tun das immer noch, heißt es von Sirona, die den Geschäftsbereich Dentalsysteme 1997 von Siemens übernahm. Iser (2) Abb. 1: Die Behandlungseinheit M1 war 1983 eingeführt worden und eroberte den Markt im Sturm: Insgesamt 30.000 Geräte wurden weltweit verkauft. Abb.2: Michael Geil, Geschäftsführer Sirona Bensheim und Vice President Behandlungseinheiten, mit Susanne Schmidinger, Leitung Produktmanagement Behandlungseinheiten bei Sirona Die Kunst zu glänzen BRILLIANT EverGlow TM Universal Submicron Hybridkomposit Hervorragende Polierbarkeit und Glanzbeständigkeit Brillante Einfarb-Restaurationen Ideales Handling dank geschmeidiger Konsistenz Gute Benetzbarkeit auf der Zahnsubstanz 002509 everglow.coltene.com | www.coltene.com Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) |7 Kompakt DENT UPDATE 2016 Dent update, die Veranstaltungsreihe für niedergelassene Zahnärzte, geht 2016 mit drei Veranstaltungen und einem Hands-on-Special weiter . Die Teilnehmer dürfen sich auf Bewährtes und Neues freuen, wenn renommierte Referenten ein kompaktes Update zu den Themenbereichen Parodontologie, Prothetik und Zahnerhaltung geben. D ie erstmals im Jahr 2014 vom Deutschen Ärzte-Verlag angebotene Fortbildungsveranstaltung wird unter der Verantwortung der Agentur Becht Seminar- und Konferenzmanagement fortgesetzt. Die Zahnärzte erhalten einen hochaktuellen, praxisrelevanten Überblick über die neuesten Entwicklungen ihres jeweiligen Fachbereichs. Das Thema der Paro-Veranstaltung am 4. Juni lautet „Konservative vs. chirurgische Therapiekonzepte bei schwerer Parodontitis“. Als Referenten sind PD Dr. Christoph Ramseier, Bern, PD Dr. Stefan Fickl, Würzburg, und Prof. Dr. Michael Christgau, Düsseldorf, dabei. „Innovative präprothetische Konzepte“ stellen am 25. Juni Prof. Dr. Matthias Kern, Kiel, und Dr. Urs Brodbeck, Zürich, vor. Das „Update Frontzahnästhetik rot und weiß“ geben dann am 3. Dezember Dr. Markus Schlee, Forchheim, Dr. Hanni Lohmar, Bonn, und Dr. Jan Hajtó, München. Das Hands-on-Special „Shit happens – Weichgewebskomplikationen um Zahn und Implantat“ leitet am Tag zuvor, 2. Dezember, ebenfalls Dr. Schlee. Das Programm wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Markus Bechtold erarbeitet, niedergelassener Zahnarzt in Köln und Chefredakteur des Dental Online College, der auch die Moderation der Veranstaltungen übernehmen wird. Tagungsort ist das Lindner Congress Hotel in Frankfurt am Main. Jeder Veranstaltungstag ist mit acht Fortbildungspunkten, der Workshop am 2. Dezember mit sechs Punkten gemäß den Richtlinien von BZÄK/DGZMK bewertet. Weitere Informationen und Anmeldung bei Becht Seminar- und Konferenzmanagement, Tel.: 06359 308787, [email protected]. CHANCEN UND RISIKEN Was muss man bei Biofilm, Parodontitis, Karies, Dentinhypersensibilitäten und Mundtrockenheit unbedingt beachten und welche Chancen bietet ein umfassendes Mundgesundheitsmanagement in der Praxis? Die Fortbildungsreihe Team im Fokus klärt diese Fragen bei ihrer mittlerweile vierten Auflage in diesem Jahr. I n acht deutschen Städten wird die Team im Fokus-Roadshow im Jahr 2016 halt machen, um den Teilnehmern Impulse und Lösungen an die Hand zu geben, die bereits am nächsten Tag in der Praxis umgesetzt werden können. Von April bis November gibt es von Nürnberg bis Hamburg dafür zudem bis zu acht CMEPunkte zu sammeln. Der bewährte Modus bleibt erhalten: Am Mittag beginnt die Veranstaltung mit zwei Vorträgen der Referenten, am Nachmittag finden die Workshops der Team im Fokus-Partner an verschiedenen Stationen statt. Der Vortrag von Referent PD Dr. Dirk Ziebolz, Oberarzt der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Universitätsklinikum Leipzig, lautet: „Risiken für die Mundgesundheit 8 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) erkennen, bewältigen und vorbeugen: Eine Herausforderung für das gesamte Praxisteam!“ Sylvia Fresmann, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Dentalhygieniker/-innen e. V. (DGDH), beschäftigt sich mit Aspekten der Prophylaxe: Unter dem Titel „Chance nutzen: Prävention mit Konzept – Was wann wie und womit?“ möchte Fresmann das Bewusstsein für die Mundgesundheit bei den Teilnehmern schärfen. Bei einer Anmeldung von mindestens drei Personen aus einer Praxis erhält der Bucher 20 Prozent Rabatt auf den Endpreis (nicht mit anderen Rabatten kombinierbar). Alle Termine, weitere Informationen, Rabattaktionen sowie die Anmeldemöglichkeit sind ab sofort auf der Homepage www.team-im-fokus.de verfügbar. Für ein strahlendes Lächeln, das man unbedingt teilen möchte. Vier Produkte für die Füllungstherapie. Angewendet für ein glänzendes Ergebnis. Es gibt Dinge im Leben, die teilt man gerne. Ein strahlendes Lächeln zum Beispiel. Kombinieren Sie Filtek™ Supreme XTE mit aufeinander abgestimmten Produkten für die Füllungstherapie – und erstellen Sie Restaurationen von unübertroffener Glanzbeständigkeit und Ästhetik. Weil das außerdem schnell und effizient geht, zaubert es Ihnen und Ihren Patienten ein Lächeln ins Gesicht. Bitte teilen! www.3MESPE.de 3M™ ESPE™ Scotchbond™ Universal Adhäsiv 3M™ ESPE™ Filtek™ Supreme XTE Universal Composite 3M™ ESPE™ Filtek™ Supreme XTE Flowable Composite 3M™ ESPE™ Elipar™ DeepCure-S LED Polymerisationsgerät 3M™ ESPE™ Sof-Lex™ Finier- und Polierräder Hohe Haftwerte, klinisch bewährt seit mehr als vier Jahren. Lebensechte Ästhetik, überragender Glanz, große Farbauswahl. Schnelle und sichere Polymerisation bei einfacher Zwei-Tasten-Bedienung. Schnelles und einfaches Poliersystem für natürlichen Glanz an Zahnoberflächen. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) |9 Michael Tieck/fotolia KONS OHNE LOBBY? Würde die substanzschonende Kariestherapie besser honoriert, könnte sie flächendeckend Fuß fassen. Und volkswirtschaftlich würde sich das auch rechnen, da das minimalinvasive Exkavieren so manchen Zahn vor der kostspieligeren endodontischen Behandlung bewahrt. Wie stehen die Chancen? | ANNE BARFUß S eit mindestens 20 Jahren sind Substanzschonung und minimalinvasives Arbeiten en vogue. Die Dentinadhäsive haben enorme Fortschritte gemacht, dichte Kavitätenränder gelingen damit heute mehr oder weniger problemlos. Das hat einem ganzen Spektrum neuer substanzschonender Kariesexkavationsansätze den Weg bereitet, nicht nur Polymerbohrern, die helfen, unnötige Pulpaeröffnungen und damit kostspielige endodontische Behandlungen zu vermeiden (siehe S. 14 ff.) Auch Enzyme und drehmomentbegrenzte Bohrer haben sich bewährt, sind aber derzeit kommerziell nicht erhältlich. Ein weiteres gutes Konzept ist die fluoreszenzunterstützte Kariesexkavation (FACE). Das Thema nimmt an Fahrt auf, dringt ins Bewusstsein der Zahnmediziner – auch der Praktiker. „Schade nur, dass all die substanzschonende Denkweise nicht angemessen honoriert wird“, bedauert Prof. Dr. Karl-Heinz Kunzelmann, München. Dabei ließe sich damit langfristig durch Vermeiden von Wurzelkanal- und Folgebehandlungen sogar ein volkswirtschaftlicher Vorteil erzielen. Der Wissenschaftler sieht hier sowohl die Standespolitik als auch die GKV in der Pflicht. Denn „für Kompositfüllungen gibt es im Kassensystem nur einen Minibetrag“, kritisiert er. Teilkronen und Kronen bringen deutlich mehr Geld als Kompositfüllungen. Um den gleichen Umsatz mit Füllungen zu erzielen, bräuchte es einen deutlich höheren Patientendurchlauf. Wird in Deutschland die Zahnerhaltung durch die Prothetik subventioniert? Diese Frage stellen sich immer mehr Zahnärzte. Zurzeit „kennt“ man im BEMA lediglich die Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich bei Patienten, die eine Unverträglich10 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) keit auf Amalgam-Inhaltsstoffe haben. Diese Unverträglichkeit muss noch nach den Kriterien der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft festgestellt werden. „Die Bewertung dieser Füllungen, die auch mengenmäßig nicht mehr als ein Prozent aller Füllungen ausmachen sollen, wurde seinerzeit vom Erweiterten Bewertungsausschuss vorgenommen – mit dem im Protokoll verzeichneten Vermerk, dass die Bewertungshöhe aus Kostengründen am unteren Ende vorgenommen wurde und für Zahnärzte gerade noch zumutbar gewesen sei“, heißt es dazu bei der KZBV. Die Richtlinien sehen dazu ein Herstellen der Füllung in Schichttechnik vor. Ansonsten gibt es im BEMA nur eine Einheitsposition (je nach Füllungsgröße), die auch Kompositfüllungen beinhaltet. Die Bewertung von Füllungen und Kronen wurde bei der sogenannten BEMA-Umrelationierung auf der Basis von Zeitmessstudien vorgenommen. Das erkläre die unterschiedlichen Bewertungshöhen. BEMA-POSITION KEINE LÖSUNG Wären neue BEMA-Gebührenpositionen deine Lösung? „Nein“, antwortet Dr. Wolfgang Menke, Präsident der Zahnärztekammer Bremen und Vorsitzender des Ausschusses für Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK): „Im SGB V-Bereich wäre die Schaffung neuer Gebührenpositionen unter dem Aspekt einer budgetierten, begrenzten Gesamtvergütung sinnlos, weil sie von den Zahnärzten durch floatende Punktwerte und Kürzungen über die Honorarverteilungsmaßstäbe oder- systeme selbst bezahlt werden würden. Das heißt, per Saldo ergibt sich durch die Hereinnahme neuer Leistungen in den BEMA für die Zahnärz- Füllungstherapie te in ihrer Gesamtheit eine Verschlechterung und keine finanzielle Verbesserung, sondern allenfalls Verschiebungen zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Sparten.“ Die Aufnahme einer neuen Leistung in den BEMA bedeute ja schließlich noch nicht, dass für diese Leistung auch entsprechende zusätzliche Mittel bereitstehen. Dies wäre erst dann der Fall, wenn diese Leistungen als extrabudgetär vereinbart würden, was in der jetzigen Zeit illusorisch erscheint. Menkes Tipp: Im SGB V konsequent die Mehrkostenregelung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 und in der GOZ bei nicht beschriebenen Leistungen die analoge Berechnung nutzen. GKV-NOG: GUTER ANSATZ GEKIPPT Das GKV-System hat den Wandel vom Reparaturbetrieb zur präventionsorientierten Zahnheilkunde bis heute nicht nachvollzogen, kritisiert dagegen die Abrechnungsexpertin Christine Baumeister-Henning. Ihrer Ansicht nach wäre es bei weitem sinnvoller und auch kostengünstiger, Prophylaxe, PZR für Erwachsene, minimalinvasive Restaurationen und weitere zahnerhaltende und substanzschonende Leistungen in den Katalog aufzunehmen. Einen guten Ansatz hatte ihrer Ansicht nach hier das 2. GKVNeuordnungsgesetz (2. GKV-NOG) im Jahr 1998. Leider sei dieser nach bereits einem Jahr gekippt und nie wieder in Angriff genommen worden, bedauert sie. Allerdings habe mit Blick auf die Problematik der Budgetierung auch damals seitens der Zahnärzteschaft die Bereitschaft gefehlt, neue Leistungen auf eigene Kosten in den BEMA aufzunehmen. Darauf weist auch Menke hin. Das 2. GKV NOG habe sich im zahnärztlichen Bereich dann vor allem mit folgenden Themen beschäftigt: Verringerung der Kassenzuschüsse für Zahnersatz bei allen vor 1979 Geborenen, Einführung des Kostenerstattungsprinzips bei Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung von Jugendlichen sowie eines Festzuschusses. PFLICHT ZUR MINIMALINVASIVITÄT Grundsätzlich sind Zahnärzte aber verpflichtet, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Materialien minimalinvasiv zu präparieren. Das heißt, sie dürfen nicht mehr gesunde Zahnsubstanz opfern als notwendig, wie es der GKV-Spitzenverband ausdrückt. Die Idee, neue minimalinvasive Füllungsleistungen in den BEMA aufzunehmen, sei bei den Gesprächen mit der KZBV auch aus dem Grunde nicht weiter verfolgt worden, weil es dabei zu Abgrenzungsproblemen kommen kann, nach dem Motto: Wann ist eine Füllung als minimalinvasiv zu bezeichnen? Die Übergänge seien hier fließend. Grundsätzlich ließen sich Kompositfüllungen zwar am besten minimalinvasiv gestalten. Doch zählen diese nur im Frontzahnbereich zum Leistungskatalog der GKV. „Insofern haben die fehlende Möglichkeit einer eindeutigen Abgrenzung und das Wirtschaftlichkeitsgebot gegen die Aufnahme spezieller minimalinvasiver Füllungen in den BEMA gesprochen, so der GKV-Spitzenverband. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch heute mit den bestehenden Füllungspositionen eine minimalinvasive Präparation in Abhängigkeit vom gewählten Füllungsmaterial jederzeit möglich ist. Die substanzschonende Kariesexkavation ist allerdings nur mit Adhäsivtechnik möglich, wie Kunzelmann betont. Wer als Kassenpatient also nichts zuzahle, ist davon dann bei Seitenzahnproblemen definitiv ausgeschlossen. Denn mit Glasionomerzementen kann man zumindest mit dem Polymerbohrer nicht substanzschonend exkavieren. Leistung GOZNr. Honorar (F. 2,3) BemaNr. Honorar (Punktwert 0,98 €) Eigenanteil Patient Kompositfüllung 1-flächig 2060 68,17 € 13a 31,36 36,81 € Tab. 1: Versorgung einer tiefen Kavität mit Komposit „normal“ exkaviert Leistung GOZNr. Honorar (F. 2,3) BemaNr. Honorar (Punktwert 0,98 €) Eigenanteil Patient Kompositfüllung 1-flächig 2060 68,17 € 13a 31,36 36,81 € Tab. 2: Versorgung einer tiefen Kavität mit Komposit „schonend exkaviert mit Polymerbohrer , dauert 1 Minute länger bei gleichem Honorar Leistung GOZNr. Honorar (F. 2,3) BemaNr. Honorar (Punktwert 0,8605€) Teilkrone 2220 267,38 € 20c 160,91 € Tab. 3: Versorgung einer tiefen Kavität mit Teilkrone Leistung GOZNr. Honorar (F. 2,3) Endobehandlung BEMA 1-wurzliger Zahn Glasfaserstift 2195, 2197 55,63 € Aufbaufüllung Adhäsiv 2180, 2197 36,22 € BemaNr. Honorar (Punktwert 0,98 €) 28, 32, 35 62,72 € 154,57 € gesamt ohne Begleitleistungen Tab. 4: Versorgung einer tiefen Kavität, Endobehandlung, Postendo mit Stift und Aufbaufüllung Leistung GOZ-Nr. Honorar (F. 2,3) Verbund-Metall-Keramik Krone, Vollkeramikkrone, Zirkonkrone, CEREC-Versorgung 2210 217,06 € Tab. 5: Versorgung einer tiefen Kavität mit Verbund-Metall-Keramik Krone, Vollkeramikkrone, Zirkonkrone, CEREC-Versorgung. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 11 Termine FORTBILDUNGSTERMINE KARIES 18./19.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Münster 08.06.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aachen Thema: Restaurative Therapie – Karies und Füllungstherapie im Milch- und Wechselgebiss; Prof. Dr. Christian Splieth Ort: Münster, Anmeldung/Information: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Auf der Horst 29, 48147 Münster Tel.: 0251 507600, Fax: 0251 50765600 [email protected], www.zahnaerzte-wl.de CME-Punkte: 19, Gebühr: 505€ Thema: Intensiv-Seminar Prophylaxe; Dr. Martin Sachs, Claudia Esser Ort: Aachen, Anmeldung/Information: Anton Gerl GmbH, Niederlassung Aachen, Neuenhofstraße 194, 52078 Aachen Tel: 0241-90083-124, Fax: -128 [email protected], gerl-aachen.de CME-Punkte: 5, Gebühr: 240 € 30.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Greifswald Thema: Icon Kariesinfiltration; Michaela Stolpe Ort: Nürnberg, Anmeldung/Information: dental bauer GmbH & Co. KG, Ostendstraße 196, 90482 Nürnberg Tel.: 0911 59833-143, Fax: -144 [email protected] CME-Punkte: keine, Gebühr: gebührenfrei 08.06.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nürnberg Thema: Kinderzahnheilkunde mit Erfolg – Verhaltensformung und Kariesmangement; Dr. Julian Schmoeckel, Dr. Ruth Santamaría Ort: Greifswald, Anmeldung/Information: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin Tel.: 0385 59108-0, Fax: -20 [email protected], www.zaekmv.de CME-Punkte: 6, Gebühr: 220 € 06.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dortmund Thema: Prophylaxe Master Class 1; Nina von de Fenn Ort: Dortmund, Anmeldung/Information: Henry Schein Dental Deutschland GmbH, Londoner Bogen 6, 44269 Dortmund Tel.: 0231 567640-17, Fax: -10 [email protected] CME-Punkte: 4, Gebühr: 130 € 23.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dresden Thema: Kariesmanagement in Theorie und Praxis – Kariesdiagnose, Kariesentfernung bis zur effektiven Füllungstherapie; Prof. Dr. Rainer Haak, PD Dr. Felix Krause Ort: Dresden, Anmeldung/Information: Fortbildungsakademie der Landeszahnärztekammer Sachsen, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Tel. 0351 8066-101, Fax: -106 [email protected], www.zahnaerzte-in-sachsen.de CME-Punkte: 9, Gebühr: 295 € 20.05.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Magdeburg Thema: Karies behandeln ohne Bohren; Prof. Dr. Hendrik Meyer-Lückel Ort: Magdeburg, Anmeldung/Information: Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, Große Diesdorfer Straße 162, 39110 Magdeburg Tel.: 0391 73939-14, Fax: -20 [email protected], www.zaek-sa.de CME-Punkte: 6, Gebühr: 180 € 12 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) 09.07.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . München Thema: Aktuelle Trends in der Kariesdiagnostik und -therapie; Prof. Dr. Karl-Heinz Kunzelmann Ort: München, Anmeldung/Information: eazf GmbH, Fallstraße 34, 81369 München Tel.: 089 72480-190, Fax: -188 [email protected], www.eazf.de CME-Punkte: 8, Gebühr: 350 € 26.10.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freiburg Thema: Approximalkaries und White Spots schonend behandeln; Vesna Braun Ort: Freiburg, Anmeldung/Information: Henry Schein Dental Deutschland GmbH, Hanferstrasse 1, 79108 Freiburg-Hochdorf Tel.: 0711 7150-930, Fax: -912 [email protected] CME-Punkte: 4, Gebühr: 75 € 05.11.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freiburg Thema: Von der Prävention bis Exkavation – Minimal-intervenierendes Kariesmangement; Prof. Dr. Sebastian Paris Ort: Freiburg, Anmeldung/Information: Fortbildungsforum Freiburg/FFZ, Merzhauser Str. 114–116, 79100 Freiburg Tel.: 0761 4506-160 [email protected], www.ffz-fortbildung.de CME-Punkte: 9, Gebühr: 325 € Mehr Qualität MEHR PREISVORTEIL Mehr Ästhetik Mehr Stabilität Mehr Garantie Mehr Service Mehr Sicherheit Mehr Vertrauen 70% Ersparnis Teleskopierende Brücke,12-gliedrig vollverblendet, 4 Teleskope, 8 Zwischenglieder, NEM PREISBEISPIEL 1.338,- € zzgl. MwSt. *Sie können mit unserem Zahnersatz bis zu 70% BEL II/BEB Höchstpreisliste NRW gegenüber anderen Dentallabor-Rechnungen sparen. Der Mehrwert für Ihre Praxis Als Komplettanbieter für zahntechnische Lösungen beliefern wir seit über 29 Jahren renommierte Zahnarztpraxen in ganz Deutschland. Ästhetischer Zahnersatz zum smarten Preis – so geht Zahnersatz heute. www.permadental.de | Freecall 0800/7 37 62 33 Modern Dental Group Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 13 * EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen DENTINKARIES SCHONEND EXKAVIEREN 14 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen Die Grenze zwischen irreversibel geschädigtem Dentin und kariös verändertem, aber remineralisierbarem Dentin zu erkennen – das ist die Crux beim Exkavieren. Objektive Kriterien für den Praktiker fehlen dazu nach wie vor. Doch das Thema wird neu diskutiert und steht im Mittelpunkt der Forschung etlicher Studiengruppen. „Was ist zu wenig, was ist zu viel?“, lautet die zentrale Frage. Das Thema Kariesexkavation ist in Bewegung. | ANNE BARFUß Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 15 Privat Privat Privat EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen ANTJE MEIER PROF. DR. KARL-HEINZ KUNZELMANN studierte Betriebswirtschaftslehre und ist seit 2002 Komet Produktmanagerin für den Bereich Kons & Prothetik. Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie, Universität München. Schwerpunkt u. a.: selbstlimitierende Kariestherapie. studierte Zahnmedizin in Regensburg und arbeitet seit 2011 als Zahnärztin und Partnerin von PRODENS32. Tätigkeitsschwerpunkte sind die Kariologie, Endodontologie und Parodontologie [email protected] [email protected] [email protected] Nach wie vor ist es in vielen Praxen Standard, bis zum knochenharten Dentin zu exkavieren. Wie kann das sein? KUNZELMANN: Wie weit man exkavieren muss, bevor man einen kariösen Defekt mit einer passenden Restauration versorgen kann, ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Den therapeutischen Endpunkt mit objektivierbaren Methoden exakt zu bestimmen ist immer noch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion. Aber der Trend geht heute eindeutig zu mehr Substanzschonung. ZÄ VERONIKA WALTER Was sind die Vorteile? WALTER: Wir haben in unserer Praxis inzwischen bestimmt mehr als 50 Zähne so vor der Endo bewahren können. So etwas honorieren Patienten. Wie genau gehen Sie vor? WALTER: Wir exkavieren die periphe- 1 THEMA 3 MEINUNGEN Traditionell galt bisher: Die Exkavation ist abgeschlossen, wenn eine spitze zahnärztliche Sonde auf dem verbleibenden harten Dentin ein klirrendes Geräusch verursacht und die Dentinoberfläche mit der Sonde nicht mehr geritzt werden kann. So steht es in den aktuellen Lehrbüchern und so wird es auch an den meisten Universitäten gelehrt. Das klingt nicht nach schonendem Exkavieren … KUNZELMANN: Das ist richtig. Die klirrende Sonde hat sich jedoch jahrzehntelang in den Praxen und auch in den Hochschulen bewährt. Genau genommen entspricht dieses Kriterium jedoch einer „Übertherapie“. Wir entfernen mehr Substanz, als notwenig ist, wenn wir uns auf die Sonde verlassen. Das Thema Substanzschonung gewinnt jedoch inzwischen an Fahrt und endlich ist ein Umdenken im Gange. Nur an den Hochschulen oder auch in den niedergelassenen Praxen? WALTER: Auch in den Praxen, wir setzen zum Beispiel seit zwei Jahren den selbstlimitierenden Polymerbohrer PolyBur ein. 16 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) ren Anteile zunächst mit dem Hartmetallrosenbohrer und wechseln bei tiefen Läsionen in Pulpanähe auf den PolyBur. Er trägt kontrolliert und sicher nur das ab, was wirklich nötig ist, und hilft, die Zehntelmillimeter dünne Dentinschicht nahe der Pulpa zu erhalten. Und das funktioniert mit einem 08/15-Rosenbohrer nicht? WALTER: Nein, definitiv nicht, das Risiko der Pulpaeröffnung ist zu hoch. Aber es bleibt „Karies“ in der Läsion … MEIER: Nein, keine Karies, sondern unterschiedlich intensiv demi- neralisierte Zahnanteile. Wie darf ich das verstehen? WALTER: Sobald die mit Bakterien infizierte Schicht abgetragen und die Kavität mit einer dichten, dentinadhäsiven Füllung abgeschlossen ist, findet keine Progression der Karies mehr statt. Das verbliebene Dentin hätte sogar das Potenzial zu remineralisieren. Polymerbohrer gibt es ja nicht erst seit gestern. Warum ist die Akzeptanz noch eher gering? EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen Abb. 1: Zugangskavität Abb. 2: Pulpafern – klassisches Exkavieren mit Hartmetallrosenbohrer KUNZELMANN: Es braucht enorme Überzeugungsarbeit. Schließlich wird ein jahrzehntealtes Konzept quasi abgelöst. Ich selbst bin vor 15 Jahren eigentlich angetreten, um zu nachzuweisen, dass ein substanzschonendes Exkavieren mit Polymerinstrumenten nicht funktioniert. Vielleicht lag das an einer etwas zu euphorischen Markteinführung der ersten Kunststoffbohrer. Ich habe mich erst im Laufe meiner Untersuchungen quasi vom Saulus zum Paulus gewandelt. Die ursprüngliche Idee, einen Polymerbohrer für mehr Substanzschonung zu verwenden, stammt von Dr. Daniel Boston, Temple University, USA. Seine Idee war es, ein Instrument zu schaffen, dessen Härte geringer als die von gesundem und höher als die von kariös verändertem weichem Dentin ist, das häufig die Hauptlast der bakteriellen Infektion der Kavität enthält. Sobald die Schneiden auf gesundes Dentin treffen, sollten sie sich verformen, damit das Instrument unbrauchbar wird. Die Firma SS White Burs hat die Idee umgesetzt und 2001 unter dem Namen SmartPrep den ersten Polymerbohrer auf den Weg gebracht. Doch einige Jahre später war der SmartPrep in Europa nicht mehr zu bekommen. das Konzept funktioniert. Alles lief bestens, nur konnte man den Polymerbohrer nicht mehr bekommen, und so suchte ich nach Alternativen. Die Firma Komet hat sich darauf eingelassen, obwohl man wusste, dass es zunächst einmal sicherlich kein Renner würde. Was war der Grund? KUNZELMANN: Rasterelektronische Aufnahmen zeigten, dass nach dem Exkavieren mit dem Polymerbohrer Bakterien zurückblieben. Der Europaexport wurde gestoppt, obwohl das überhaupt nicht nötig war. Denn mit keinem rotierenden Instrument lassen sich Bakterien restlos eliminieren, auch nicht mit Hartmetallrosenbohrer. Die Bakterien siedeln z. B. in den Dentinkanälchen durchaus in Bereichen, die man auch mit einem Hartmetallrosenbohrer nicht entfernen würde. Ich hatte damals zum Glück noch viele Rückstellproben und wir konnten in München im Rahmen vieler Untersuchungen und Doktorarbeiten belegen, dass Frau Meier, warum hat sich Komet darauf eingelassen? MEIER: Uns hat das Konzept überzeugt! Nach der Einführung des PolyBur im IDS-Jahr 2011 organisierte Komet drei Expertenrunden mit fünf Universitäten. Ziel war es, gemeinsam den Stand der Forschung gegen Kariesübertherapie zu erarbeiten. Noch nie zuvor war Komet in eine derart aktive Vorleistung gegangen. Doch uns war klar: Der PolyBur ist erklärungsbedürftig! Hauptzielgruppe sind vor allem die Studenten, die mit der neuen, substanzerhaltenden Exkavationsphilosophie von Anfang an konfrontiert werden sollen. Dementsprechend förderten wir eingangs den Wissensaustausch unter den Hochschullehrern. Bis heute bemustern wir z. B. das Curriculum Kinder- und Jugendzahnheilkunde von Prof. Dr. Norbert Krämer, Marburg/Gießen. Und wie wollen Sie die Praktiker gewinnen? MEIER: Durch unseren Direktvertrieb haben wir den ungefilterten Draht in die Praxis. Kommt es im Kundengespräch zum Thema selbstlimitierende Exkavation, klären unsere geschulten Fachberater den Zahnarzt über die neuesten Erkenntnisse auf. Zielgruppenorientiert werden die Eigenschaften des P1 natürlich dann verstärkt kommuniziert, wenn z. B. der Schwerpunkt einer Praxis auf Kinderzahnheilkunde liegt. Wir fördern den Wissenstransfer in die Praxis außerdem durch Fach- und Anwenderberichte in den Print- und Onlinemedien – dieser Expertenzirkel gehört beispielsweise auch dazu! Und dann möchte ich noch auf die P1-Produktinformation hinweisen: Sie ist leicht verständlich, Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 17 EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen Abb. 3: Weiches, feuchtes Dentin Abb. 4: Ränder sind für spätere Versorgung kariesfrei. manche Zahnärzte drucken sie sogar aus und geben sie zwecks einer optimierten Aufklärung dem Patienten bzw. Kollegen direkt an die Hand. dass die Zähne ihrer Patienten möglichst vital bleiben. Und sie sollte dafür sorgen, dass diese Leistungen im Abrechnungssystem auch abgebildet werden. Frau Walter, nutzen Sie das? WALTER: Bislang noch nicht, aber die Idee ist gut. Der klassische Weg der Kariesexkavation besteht in derInspektion und der Untersuchung mit der Sonde: Verfärbungen und die weiche Konsistenz von demineralisiertem Dentin sind dabei die Kriterien, nach denen sich der Zahnarzt richtet. Das klingt plausibel. Wo liegt der Haken? KUNZELMANN: Weder die Verfärbungen noch die weiche Konsistenz des demineralisierten Dentins sind zuverlässige Indikatoren, um eine Infektionsgrenze zu ermitteln. Die weiche Konsistenz von demineralisiertem Dentin geht über den Bereich hinaus, der als infiziert und nicht mehr remineralisierbar gilt, denn die Härte des Dentins nimmt erst mit steigendem Mineralisationsgrad wieder zu, aber nicht zwingend an dem Punkt, an dem infiziertes in nichtinfiziertes Dentin übergeht. Und das kann zur Überexkavitation führen. Ein objektivierbarer therapeutischer Endpunkt fehlt noch immer. Denn bei Karies handelt es sich nicht um zwei klar abgegrenzte Schichten, infected/ affected layer, wie sie Fusayama 1979 beschrieben hat, sondern um nicht Kommen wir zu den wirtschaftlichen Aspekten. Rechnet sich für den Zahnarzt die substanzschonende Kariestherapie, oder zahlt er letztlich drauf? KUNZELMANN: Fakt ist: Wer die Pulpa schont, kann natürlich keine Endo abrechnen. Bei Kassenpatienten gibt es für Kunststofffüllungen im Kassensystem nur einen Minibetrag. Doch motivierte Kollegen wenden dennoch diese Technik an und ich freue mich, dass dieses Thema nun Fahrt aufnimmt. Das Umdenken beginnt, immer mehr Referenten rücken die Substanzschonung in den Fokus, die neuen Therapieansätze dringen ins Bewusstsein. Schade nur, dass all die substanzschonende Denkweise nicht angemessen honoriert wird. Kons hat keine Lobby? KUNZELMANN: So kann man es formulie- ren. Es ist die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung, dafür zu sorgen, 18 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) abgrenzbare Übergänge, die durch Diffusionsprozesse entstehen. Aber das Zwei-Zonen-Modell ist nach wie vor populär? KUNZELMANN: Ja, weil es so einfach ist. Aber es existieren keine definierten Zonen, wir haben Gradienten, also fließende Übergänge. Und deshalb findet man keinen therapeutischen Endpunkt? KUNZELMANN: Richtig. Nutzen wir das Sondenkriterium, entfernen wir zu viel. Setzen wir auf den selbstlimitierenden PolyBur, können wir die entscheidenden Zehntelmillimeter Dentin über der Pulpa erhalten. Zehntelmillimeter Dentin erhalten, das reicht? KUNZELMANN: Ja, das entscheidet darüber, ob der Zahn „lebt oder stirbt“. Und mithilfe des Polymerbohrers, aber natürlich auch aller anderen substanzschonenden Exkavationsmethoden, zum Beispiel fluorescence-aided caries excavation FACE, bleibt man sicher von der Pulpa fern und verursacht keine vermeidbare endodontische Behandlung. Die Materialhärte lässt keine Überpräparation zu, denn nach dem Entfernen des weichen, Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 19 EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen Abb. 5: Einsatz des PolyBur Abb. 6: PolyBur-Einsatz in der Kavität kariösen Dentins stumpft er auf hartem, gesundem Dentin automatisch ab, er limitiert sich also selbst. mer hinterhereilt, exkaviert zu viel. Das belegen inzwischen auch Publikationen in Europa und Amerika. Die Japaner, die bekanntlich den ersten Kariesdetektor entwickelt haben, waren da Vordenker. Als etabliertes Kontrollinstrument gilt auch der Kariesdetektor … WALTER: Den ich persönlich nicht sehr schätze. Ich habe an der Universität damit gearbeitet, nutze ihn heute aber nicht mehr. Ich persönlich mag es nicht gerne, wenn ich die Kavität mit Farbe versehe, da ich dann nicht mehr „darin lesen kann“. KUNZELMANN: Richtig angewendet, funktioniert der Kariesdetektor eigentlich hervorragend. Er ist sicher, er ist einfach, er ist trivial zu interpretieren, und man kann ihn vernünftig erklären. Nur: Falsch anwendet, schadet er dem Zahn. Passiert das häufig? KUNZELMANN: Definitiv! Der typisch deutsche, extrem sorgfältig arbeitende Zahnmediziner entfernt bekanntlich gerne auch den letzten rosa Schimmer. Und das ist zu viel, nur die kirschrot gefärbten Schichten dürfen exkaviert werden. Also wird überpräpariert? KUNZELMANN: Richtig, bringt man auf Dentinkaries, also im Grunde auf Zahnhartsubstanz mit unterschiedlich großen Poren und Hohlräumen, den Farbstoff auf, entsteht ein Farbübergang von Blassrosa in den Randbereichen zum gesunden Dentin bis zu intensiv gefärbtem Kirschrot im Zentrum der Läsion. Aber auch in den Dentinkanälchen in Pulpanähe lagert sich der Kariesdetektor ein, so dass in Pulpanähe ein „falsch positives“ Signal gegeben wird. Der Gruppe um Fusayama war das bewusst und in Japan wird nicht bis zum letzten rosa Schimmer exkaviert, sondern es wird nur die intensive kirschrote Färbung entfernt. Das Bisschen Rosa blieb in der Tiefe der Kavität. Wer dem letzten rosa Schim20 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Es gibt Alternativen, Enzymlösungen, Carisolv, ein Mittel zur chemisch-mechanischen Kariesentfernung, drehmomentlimitierte Bohrer und die sogenannte fluoreszenzunterstützte Kariesexkavation, FACE. Welche dieser Möglichkeiten kommen in Betracht? KUNZELMANN: Enzyme sind vom Potenzial her eine spezifische Möglichkeit, den therapeutischen Endpunkt zu bestimmen. Doch zurzeit gibt es nichts dergleichen auf dem deutschen Markt. Enzymlösungen, mit denen bereits erfolgreich klinische Studien durchgeführt wurden, werden in Deutschland nicht verkauft. Und Carisolv? KUNZELMANN: Die Effizienz des PolyBur kann durch die Kombination mit Carisolv gesteigert werden. Der Grund: Das Natriumhypochlorit löst denaturiertes Kollagen auf und erleichtert so den Materialabtrag. Gleichzeitig desinfiziert Carisolv die Kavität. Carisolv wird heute von einer Nachfolgefirma unter dem Namen New Carisolv System vertrieben (carisolvsystem.com). Kommen wir zur fluoreszenzunterstützten Kariesexkavation … KUNZELMANN: Die von Prof. Wolfgang Buchalla, Regensburg, im Rahmen seiner Habilitation entwickelte Methode visualisiert Farbstoffe, die Abbauprodukte der Mikroorganismen sind. So lässt sich erkennen, wo und wie weit man exkavieren muss. Auch das ist ein sehr schonendes Verfahren, es funktioniert gut, man muss nur in die Filter für die FACE-Anwendung investieren und eine blaue Lampe verwenden, um Fluoreszenz-Farbsignale zu produzieren. Und Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 21 Kunzelmann (9) EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen Abb. 7: Erste visuelle Kontrolle: Man bearbeitet mit dem PolybBur immer alle Kavitätenanteile mit einem bestimmten Anpressdruck. Dann steigert man den Anpressdruck und bearbeitet wieder alle Kavitätenanteile. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Vorgehen mit dem Hartmetallrosenbohrer. Abb. 8: Mit dem PolyBur fertig exkaviert. Wir sind SEHR nahe an der Pulpa. dann kann man mit dem normalen Rosenbohrer gezielt da exkavieren, wo die Karies ist, und aufhören, wenn die Farbstoffe verschwunden sind. Ein sehr gutes Konzept. Von Bakterien infiziertes Dentin leuchtet orange-rot, gesundes Dentin dagegen grün. WALTER: Bisher noch keine, ich bin mit dem PolyBur zufrieden. Sollte man FACE mit dem PolyBur kombinieren? KUNZELMANN: Das wäre auf jeden Fall eine Option. Ich arbeite zum Beispiel mit Fluoreszenz-Filtern für FACE über der Lupenbrille. Diese FACE-Filter für die Lupenbrille sind aber bisher nur als Prototypen verfügbar. Man könnte übrigens auch drehmomentbegrenzt arbeiten. Ich habe Prototypen für drehmomentbegrenzte Handstücke verwendet und die funktionieren sehr gut. Entsprechende Produkte sind kommerziell aber ebenfalls noch nicht zu haben. Welche Erfahrungen haben Sie mit solchen Alternativen gemacht, Frau Walter? ZWEI-ZONEN-MODELL Nach dem Modell von Fusayama existieren die bakterieninfizierte Zone (infected layer), die entfernt werden sollte, und die veränderte Zone (affected layer), die nicht exkaviert werden muss. Manko: Vereinfachung der Realität. Es gibt keine exakt definierbaren Zonen, sondern einen geradlinigen allmählichen Übergang, sprich Gradienten. (Quelle: Kunzelmann) 22 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Man muss sich nicht umgewöhnen, greift zum Rosenbohrer, nur aus anderem Material. Welche Kontrolle empfehlen Sie beim Exkavieren mit dem Polymerbohrer? Reichen taktiles Geschick und Urteil des Behandlers? MEIER: Taktilität ist ein subjektives Empfinden und führt leider zu keinen exakt reproduzierbaren Ergebnissen. Der Mensch ist keine Maschine! Aber woher weiß man, wann man stoppen muss? WALTER: Da ich bereits seit zwei Jahren den PolyBur verwende, habe ich mittlerweile relativ viel Erfahrung damit. Ich weiß, wie mein Dentin, mein therapeutischer Endpunkt, ausschauen muss. Es hat eine richtig schöne, glänzende Struktur, keine glatte, sondern eine geriffelte Oberfläche. Am Anfang ist das beschädigte Dentin relativ weich und wird ruck-zuck abgetragen. Dann gelange ich an den Punkt, an dem der PolyBur sich selbst abreibt, der therapeutische Endpunkt ist erreicht, man muss nicht weiter exkavieren. Bei Dentinkaries nehmen wir den PolyBur standardmäßig. Und wie wird kontrolliert? WALTER: Nicht mit chemischen Methoden, FACE oder Kariesdetektor, sondern visuell und mit der Sonde, aber nicht klirrend, sondern mit taktilem Gefühl. Welche Kontrollmöglichkeiten werden heute generell am häufigsten genutzt? MEIER: Leider ist es noch immer die klirrende Sonde. So wird nach wie vor an Universitäten gelehrt und in vielen Praxen exkaviert! Wer seinen Patienten liebt, der gibt einen Und wer zur Prophylaxe berät, sollte seinen Patienten einen EXTRA Kaugummi geben, aus Liebe zur Zahngesundheit. Bleiben Sie bei Ihren Patienten im Gespräch und mit EXTRA Professional® in bester Erinnerung. Zuckerfreier Kaugummi hilft bei der Neutralisierung von Plaque-Säuren, die ein wesentlicher Risikofaktor bei der Entstehung von Karies sind. Mini-Packs exklusiv für Ihre Praxis Jetzt bestellen: www.wrigley-dental.de/shop oder per Telefon unter 030 / 231 881 888 Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 23 EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen Sie war zu ihrer Zeit sicherlich angemessen – einer Zeit, als die Komposite noch in den Kinderschuhen steckten und aufgrund ihrer Schrumpfungsraten keinen dichten Randschluss boten. Das ist heute anders. Die moderne Adhäsivtechnik kann – eine vorschriftsmäßige Verarbeitung vorausgesetzt- – dichte Kavitätenränder liefern. Das ist Grundvoraussetzung für den Einsatz des PolyBur! Karies an pulpanahen Stellen in einem Zahn zu belassen, stößt aber bei so manchem Praktiker auf erheblichen Widerstand, sogar von „Körperverletzung“ ist die Rede. MEIER: Noch einmal: „Karies ... belassen“, das ist so nicht richtig. Wir sprechen von Kariesgradienten. Die Exkavation pulpanah im noch „ritzbaren“ Dentin zu beenden, um unnötige Pulpaeröffnungen zu vermeiden, sorgt in der Praxis aber für Unsicherheit … MEIER: Ziel des PolyBur ist es nicht, die Pulpa niemals zu öffnen! Das entscheidet die Situation vor Ort. Auch mit dem PolyBur kann der Zahnarzt die Pulpa eröffnen. KUNZELMANN: Korrekt, dann war es aber auch nicht zu vermeiden. Wenn die Pulpa bereits offen ist, arbeite ich natürlich klassisch und nicht mit Polymerinstrumenten. Wann sind selbstlimitierende Systeme klar kontraindiziert? MEIER: Der PolyBur ist nur für die pulpanahe Karies bei klinisch symptomlosen Zähnen indiziert. Er wird also immer zusätzlich eingesetzt, ist nie Ersatz! In den äußeren, härteren Arealen bzw. an der Schmelz-Dentin-Grenze ist also nach wie vor der Griff zum herkömmlichen Rosenbohrer geboten. Erst dann wird im pulpanahen Bereich der PolyBur zusätzlich eingesetzt, um hoffentlich die Zehntelmillimeter Dentin zu erhalten, die dazu führen, dass der Patient die Praxis ohne eine endodontische Behandlung verlassen kann. WALTER: Wenn ich befürchte, dass der Patient eine irreversible Pulpitis hat, wäre es der falsche Ansatz, die Karies noch schonend zu exkavieren. Das ist für mich eine klare Kontraindikation. Denn dann 24 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) ist eine endodontische Therapie angesagt. Wie steil ist die Lernkurve? Heißt das, bei Glasionomerzementfüllungen ist der PolyBur ein No-go? KUNZELMANN: Ja, die Adhäsivtechnik ermöglicht diese Technik erst. KUNZELMANN: Bei den ersten Versuchen kann es sein, dass mehr als ein Instrument erforderlich ist, bis man sicher ist, dass genug Dentin abgetragen wurde. Mit etwas Routine reicht dann in der Regel ein Instrument pro Kavität aus. Die Besonderheiten betreffen nicht so sehr die Anwendung selbst. Gewöhnungsbedürftig wird eher die Bewertung des Ergebnisses sein. Denn die Dentinoberfläche wird nicht so hart sein, dass die Sonde klirrt. Die Endhärte ist ca. 60 Prozent der Härte von kariesfreiem Dentin. Es kann auch vorkommen, dass die Oberfläche nicht so glatt erscheint wie beim Exkavieren mit Hartmetallinstrumenten. Das ist nicht weiter problematisch, solange die Kavitätenränder sauber sind und einen dichten Verschluss mit Adhäsivrestaurationen ermöglichen. Nach „total etch“ oder nach Anwendung eines selbstätzenden Dentinadhäsivs unterscheidet sich die Oberfläche nicht mehr von einer klassischen Exkavation. Ist die Adhäsivtechnik ein Muss bei dem Verfahren? KUNZELMANN: Ja, das ist eine klassische conditio sine qua non, ohne Adhäsivtechnik geht das nicht. Kommen wir zur Eröffnung der Kavität mit dem herkömmlichen Rosenbohrer, wie schützt man sich dabei vor der Überpräparation? Kann man zum Beispiel zu spät zum selbstlimitierenden Bohrer greifen? MEIER: Wir bieten ein großes Sortiment an Rosenbohrern an. Der Anwender kann für die Zugangskavität zwischen unterschiedlichen Materialien (Hartmetall, Keramik) wählen. Zudem stehen unterschiedliche Kopfgrößen (008–031), Instrumente mit einem schlanken Hals und zwei Schaftarten (204er- und der 4 mm längere 205er-Schaft) zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es am Markt ein großes Angebot an Lupenbrillen und Behandlungsmikroskopen. Alles in allem die beste Voraussetzung, um eine bedarfsgerechte, minimalinvasive Zugangskavität zu präparieren. Wie gehen Sie in Ihrer Praxis vor? WALTER: Ich exkaviere erst einmal die pulpafernen Bereiche mit dem Hartmetallrosenbohrer. Pulpanah steige ich danach auf den PolyBur um. Merke ich, dass der PolyBur abgenutzt ist, die Exkavation aber noch nicht ausreicht, nehme ich einen zweiten PolyBur. Wobei dies nur selten vorkommt. STADIEN DER DENTINKARIES Schon vor der Schmelzkavitation reagiert die Dentin-Pulpa-Einheit auf den kariö- sen Reiz mit histopathologischen Veränderungen. An der Pulpa-Dentin-Grenze entsteht Tertiärdentin. Nach peripher folgen eine Schicht normalen Dentins, dann die Zone der Sklerose, der dead tracts (keine Odontoblastenfortsätze mehr vorhanden, keine Kommunikation mit der Pulpa, Luftbläschen im histologischen Schnitt manchmal erkennbar) und an der Schmelz-Dentin-Grenze die Zone der Demineralisation. Nach der Schmelzkavitation dringen Bakterien in die Dentinkanälchen (Zone der Penetration). Die Karies breitet sich an der Schmelz-Dentin-Grenze aus. Im fortgeschrittenen Stadium sind die Dentinkanälchen massiv infiziert. Dead tracts sind nicht mehr vorhanden. Fazit: Basierend auf diesem Ansatz hat man traditionell postuliert, dass man bis in sklerotisches Dentin exkavieren soll. (Kunzelmann nach Schröder) EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen Abb. 9: Bissflügelaufnahme zeigt Zufallsbefund am 18 mesial. Abb. 10: Nach Eröffnen der Kavität mit Diamantinstrumenten werden periphere Anteile mit dem keramischen CeraBur K1SM.204.014 exkaviert. Sie greifen nicht erneut zum Hartmetallrosenbohrer? WALTER: Nein, ich nehme den PolyBur. rate ich sogar dazu, einen zweiten Bohrer einzusetzen. Das sind allenfalls zehn bis 20 zusätzliche Instrumente, bei einem Stückpreis von 2€ eine überschaubare Investition. Dafür fühlt sich der Newcomer sicherer. Ich selbst komme seit Jahren mit überwiegend einem Instrument zurecht. Herr Professor Kunzelmann, droht die Gefahr, dass der Zahnarzt zu spät zum Polymerbohrer greift? KUNZELMANN: Nein, ich sehe da gar keine Risiken. Der Zahnarzt hat in seiner Ausbildung gelernt, wann er in die Nähe der Pulpa kommt. Das sieht er, das hat er verinnerlicht. Spätestens ab dem zehnten Semester weiß er, bei welcher Zahngröße welche Schichtdicken zu erwarten sind. Nehmen Ihre Studenten ab und an auch mal einen zweiten Kunststoffbohrer zu Hand? KUNZELMANN: Das kommt durchaus vor, etwa wenn der PolyBur die Schmelz-Dentin-Grenze tangiert, dann nutzt sich der Bohrer ab, bevor er vollständig exkaviert hat. In der Lernphase POLYMERBOHRER Der PolyBur unterscheidet sich vom SmartBurs II, den SS White Burs 2010 auf den Markt brachte, durch die Schneidgeometrie, die bei dem Komet-Instrument an einen Rosenbohrer angelehnt ist. Beim PolyBur ist außerdem der Hals wesentlich schlanker gefertigt, wodurch sich das Instrument auch für Mikrokavitäten eignet. Der wohl bedeutendste Unterschied ist die Andruckkontrolle durch den elastischen Hals, was besonders bei der kleinen Größe 014 zum Tragen kommt. Den PolyBur in den drei gängisten Größen 014, 018 und 023. Wie häufig setzen Sie den PolyBur ein? KUNZELMANN: Seit es den PolyBur gibt, haben wir zirka 2.000 bestellt. Verwenden meine Studenten ihn nur in zehn Prozent der Fälle sinnvoll, haben wir 200 Pulpen gerettet. In dieser Größenordnung kalkulieren wir in München. Ich selbst nehme ihn ein- bis zweimal die Woche, da in meinem Patientenstamm die offene akute Läsion eher selten ist. Doch im Studentenkurs ist er permanent im Einsatz. Und ich bin glücklich über jeden Nerv, den die Studenten verschonen. Mein schönstes Kompliment erhielt ich übrigens am Anfang des Wintersemesters von meinem Prothetik-Kollegen, Prof. Daniel Edelhoff, der das rotierende Instrumentarium seiner Abteilung überarbeitet hatte. Seine Studenten haben sich dafür stark gemacht, den Polymerbohrer standardmäßig ins Sortiment der Prothetikabteilung aufzunehmen. Nach wie vor gewöhnungsbedürftig ist das Röntgenbild nach schonender Exkavation … WALTER: Richtig, die fertige Füllung kann auf dem Röntgenbild wie ein Kariesrezidiv erscheinen. Dafür fehlt aus meiner Sicht noch die perfekte Lösung. Ich kann das zwar dem Patienten erklären, er wird sich aber daran bestimmt nicht erinnern, wenn er ein Jahr später zu einem Kollegen geht. Fürchten Sie „Kollegenschelte“, also die Kritik von nicht eingeweihten Zahnärzten? Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 25 EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen Abb. 11: Situation nach dem Einsatz des CeraBur: Die dezentralen Kavitätenanteile wurden noch nicht endgültig bearbeitet. WALTER: Das nicht, aber dennoch hätte ich gerne eine Lösung dafür. Was sagt der Hersteller? MEIER: Aufklärung ist das A und O. Und die fängt bereits mit dem Patienten an. Unsere bereits erwähnten Produktinformationen bzw. Fach- und Anwenderberichte können da eine große Hilfe sein. Auch ein PolyBur-Pass stand einmal zur Diskussion, aber die Idee ist leider nicht praktikabel, er wird im konkreten Fall kaum zur Hand sein. Welche Lösung empfehlen Sie, Herr Professor Kunzelmann? KUNZELMANN: Wenn man ein Röntgenbild macht und man hat substanzschonend exkaviert, dann erscheint das Material unter dem Bohrer natürlich nicht so dicht. Vor 30 Jahren hätte man das noch als Rezidiv interpretiert. Doch die Zeiten sind vorbei. Allein das radiologische Kriterium, eine Aufhellung unter einer Füllung, ist bei weitem kein Grund mehr, eine Füllung zu erneuern. Sie muss weitere Mängel aufweisen, etwa einen undichten Rand, der deutlich verfärbt ist, oder irgendwo einen deutlich sichtbaren Spalt. Dentinadhäsive haben sich enorm weiterentwickelt. Sie verfügen heute über eine extrem hohe Viskosität, 26 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Abb. 12: Pulpanahes Exkavieren mit dem PolyBur P1.204.014 das heißt, sie bilden eine ordentliche Schicht aus. Hat der Behandler nun das Pech, dass im tiefsten Punkt in einer Kavität eine etwas dickere Dentinadhäsivschicht zusammenläuft, dann entsteht am Übergang zwischen Füllung und Zahn eine röntgendurchlässige Schicht, wie sie auch bei substanzschonendem Exkavieren auftritt, in dem Fall ist es das Dentinadhäsiv. Mit anderen Worten, das Phänomen, unter einer Füllung ein transluzentes Areal zu haben, ist ein grundsätzliches Problem der modernen Dentinadhäsive? KUNZELMANN: So sehe ich das. Es ist nicht nur das Ergebnis der substanzschonenden Therapie. Dann würden Patientenpässe auch nichts bringen? KUNZELMANN: Ich halte nicht viel von solchen „Pässen“. Wenn ich von mir ausgehe, dann hätte ich den Pass dann, wenn ich ihn benötige, nie zur Hand. Unseren Patienten dürfte es nicht anders gehen. Der Pass bringt somit nicht viel. Also braucht es mehr Aufklärung … KUNZELMANN: Ja, die Kollegen müssen verinnerlichen: Transluzenz ist keine Indikation für die Erneuerung einer Füllung. Aber was, wenn nun ein Patient den Zahnarzt wechselt … KUNZELMANN: Die Zahnärzte in der niedergelassenen Praxis kann ich nicht sofort alle überzeugen. Aber wir machen Fortbildungen, auch Gutachterfortbildungen in Bayern. Die Gutachter wissen, dass eine Transparenz unter einer Füllung kein ausreichendes Kriterium mehr ist, die Füllung zu erneuern, es müssen Schmerzen hinzukommen, Empfindlichkeiten, ein verfärbter Füllungsrand, Verschleißerscheinungen, Frakturen; das sind Gründe für eine Erneuerung. Noch einmal: Eine Transluzenz allein ist nicht ausreichend. Wann rechnen Sie mit einer flächendeckenden Verbreitung der substanzschonenden Exkavation? KUNZELMANN: Schwer zu sagen, aber es geht voran. Ich finde es toll, dass viele Referenten das Thema nun aufgreifen. Man wird ja nicht Mediziner, nur um Umsatz zu machen. Und wenn man weiß, es gibt etwas Schonendes, möchte man sein Gewissen auch beruhigen und die modernste Technik anwenden. Das ist eine moderne Technik und ich finde es super, dass das inzwischen mehr und mehr in das Bewusstsein der Kollegen eindringt. Natürlich sieht ein LOG IN TO YOUR FUTURE. Am Anfang Ihrer Karriere ist es hilfreich zu erfahren, wie andere es machen. Bei den CAMLOG Start-up-Days präsentieren Ihnen Profis ihre Konzepte und Erfolgsmodelle von der Implantologie bis zur Praxisführung. Lassen Sie sich inspirieren und melden Sie sich gleich an! www.log-in-to-your-future.de 22./23. APRIL 2016 FRANKFURT CAMLOG START-UP-DAYS Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 27 EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen Abb. 13: Der PolyBur hat weiches Dentin entfernt, erhaltungswürdiges Dentin wurde geschont. Abb. 14: Fertige Kompositfüllung: Die Randbereiche der Kavität wurden nach den klassischen Kriterien der Adhäsivtechnik bearbeitet, um so einen dichten Verschluss der Kavität sicherzustellen. Wie lässt sich das ändern? MEIER: Wir werden den typischen Komet-Kurs weiter fahren: Eng mit den Hochschulen zusammenarbeiten, die Aufklärung in den Praxen und Universitäten fördern und die neuen Erkenntnisse kontinuierlich in unsere Abteilung für Forschung & Entwicklung in Lemgo fließen lassen. Produkte, die wie der PolyBur auf diese Weise entstehen, spiegeln immer den Puls der Zeit wider. Und vielleicht schaffen sie auch mehr „Lobby für die Kons“. Komet Dental (7) Kollege, der seit mehr als 20 Jahren nach seinem hergebrachten Konzept exkaviert, wenig Anlass, etwas zu ändern. Schließlich hat und hatte er Erfolge damit. Aber wenn die nachfolgende Zahnarztgeneration hier neue Impulse setzt, haben wir etwas erreicht. In Europa gibt es inzwischen eine bedeutende Community, die substanzschonend denkt, geforscht wird darüber seit mehr als 20 Jahren. Die Verzögerung zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und der Umsetzung in den Praxisalltag ist vor allem auf die mangelhaften Abrechnungsmöglichkeiten zurückzuführen. Abb. 15: MicroCT-Auswertung: Es ist deutlich zu sehen, welche Bereiche mit dem Hartmetallbohrer (rot) und PolyBur (grün) entfernt werden. Der Substanzerhalt ist deutlich. ZUSAMMENFASSUNG Wie weit man exkavieren muss, um einen kariösen Defekt Mit Polymerbohrern lassen sich dagegen die entscheidenden mit einer Restauration zu versorgen, ist nicht eindeutig geklärt. Zehntelmillimeter Dentin über der Pulpa erhalten. Die Materialhärte verhindert eine Überpräparation: Der Bohrer stumpft auf dem harten gesunden Dentin ab. Der Trend geht klar in Richtung Substanzschonung. Das lan- ge Zeit bewährte – und noch immer praktizierte Kriterium der klirrenden Sonde – führt oft zur Übertherapie. Ein Umdenken ist im Gange, nicht nur an den Hochschulen, auch in den Praxen. Das Arbeiten mit Polymerbohrern oder substanzschonenden Exkavationsalternativen könnte das Jahrzehnte alte Konzept der klirrenden Sonde ablösen. Substanzschonendes Exkavieren funktioniert bei Dentinka- Doch das braucht Überzeugungsarbeit und vor allem auch ries definitiv nicht mit einem Hartmetallbohrer. Die Gefahr der Pulpaschädigung ist enorm. mehr wirtschaftliche Anreize für den niedergelassenen Zahnarzt: Kons muss sich rechnen. 28 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) EINZIGARTIGE ZEMENTFREIE LÖSUNGEN FÜR IHRE NOBEL BIOCARE IMPLANTATE ® Verwenden Sie das ASC Zirkondioxid Abutment für alle Nobel Biocare Implantate mit konischer Innenverbindung (CC/Conical Connection). Exklusiv für NobelParallel™ CC, NobelActive® & NobelReplace® CC Implantate erhältlich. Die konische Innenverbindung von Nobel Biocare hat sich über die Jahre bewährt und bietet eine hohe Passgenauigkeit und mechanische Festigkeit. Der abgewinkelte Schraubenkanal von 0 bis 25 Grad bietet die besten Voraussetzungen für Ihre zementfreie Versorgung. Finden Sie ein NobelProcera® Netzwerklabor in Ihrer Nähe. 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W. and Fiorellini, J. P. (2006). Peri-implant soft-tissue health surrounding cement- and screw-retained implant restorations: a multi-center, 3-year prospective study, Clin Oral Implants Res, 17, 4, 375-379 Dieses Angebot ist ungültig, wo gesetzlich verboten. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nobel Biocare Deutschland GmbH, Stolberger Straße 200, 50933 Köln, www.nobelbiocare.com, 2016 Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 29 Implantologie „WIR RETTEN EIGENE ZÄHNE“ Auch bei Implantologen rangiert der Zahnerhalt an erster Stelle. Das machte PD Dr. Michael Stimmelmayr bei der dritten Auflage der CAMLOG Competence Tour in Frankfurt unmissverständlich klar. Im Gespräch mit dem DENTAL MAGAZIN skizzierten Stimmelmayr und CAD/CAM-Leiter Martin Steiner, wann welche Implantat-Abutment-Verbindung Vorteile bringt und was in puncto Implantatprothetik up to date ist. | ANNE BARFUß Barfuß (2) strategische Pfeiler dazu implantiert. Die festsitzenden Arbeiten erstrecken sich nun nur über kleine Sequenzen. Das ist zwar deutlich langwieriger, aber wir retten eigene Zähne. Und das ist aus meiner Sicht die Aufgabe von Zahnärzten und Parodontologen. Wie hilft Ihnen der DEDICAM-Service bei solch komplexen Fällen? STIMMELMAYR: Wir haben in diesem Fall mit DEDICAM individuelle Gingivaformer erstellt, die das Zahnfleisch bereits ausformen, bevor wir „richtig“ in die Prothetik gehen. Perfekte Weichgewebsausformung startet damit bereits zwischen der Chirurgie und der Prothetik. Das macht das Arbeiten leichter. PD Dr. Michael Stimmelmayr, Cham, und Leiter CAD/CAM Martin Steiner Herr Dr. Stimmelmayr, Ihr gesamtes Team zieht Butt-Joint-Verbindungen konischen Verbindungen vor, warum? STIMMELMAYR: Anschlagverbindungen, speziell das CAMLOGSystem, haben sowohl für uns Zahnärzte als auch für die Zahntechniker bei der Erstellung implantatgetragener Suprakonstruktionen deutliche Vorteile. In welchen Fällen würden Sie dennoch auf eine konische Innenverbindung, also auf CONELOG, wechseln? STIMMELMAYR: Bei einer 7-mm-Knochenhöhe. Für diese Fälle sind CAMLOG-Implantate nicht erhältlich, man muss auf CONELOG zurückgreifen. Eventuell würde ich auch in der Oberkieferfront ein CONELOG-Implantat wählen, vor allem, wenn wir während der Implantatinsertion digital abformen und bei der Freilegung sofort die Krone einsetzen (Münchner Implantatkonzept). Was konkret ist einfacher? STIMMELMAYR: Die Abdruckpfosten rasten perfekt ein, man hat Welchen Vorteil bringt das? praktisch keinen Höhenversatz durch die Butt-Joint-Verbindungen. Die verschraubten Abdruckpfosten lassen sich auch bei divergierend inserierten Implantaten verblocken, was bei großspannigen verblockten Arbeiten wissenschaftlich belegt zur Passgenauigkeit beiträgt (Stimmelmayr et al. 2012). STIMMELMAYR: Mehr Spielraum zwischen Abutment und Kno- Statt alle Zähne zu extrahieren, wie es etwa bei All-on-4-Konzepten Usus ist, versuchen Sie alle erhaltungswürdigen Zähne zu „retten“ … STIMMELMAYR: All on 4 ist für mich bei der unvermeidlichen Extraktion aller Restzähne oder beim zahnlosen Kiefer eine Option. Zähne, die erhaltungswürdig sind, und sei es noch so aufwendig, lassen wir in situ. Im Fallbeispiel haben wir sechs Implantate im OK und vier im UK inseriert, aber keineswegs für die „große Brücke“ an einem Tag. Wir haben strategisch wichtige Zähne erhalten. Sie wurden parodontologisch vorbereitet, dann haben wir 30 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) chen. Dank des integrierten Platformswitch und der schmaleren Abb. 1: Patientin stellt sich in der Praxis vor, desolate Situation im Oberkiefer … Implantologie Abb. 5: UK-Situation mit vier individuellen DEDICAM-Gingivaformern mit Telio-CAD (Ivoclar Vivadent) auf CAD/CAM-Titanbasen Abb. 6: Sechs CAMLOG-Implantate im OK nach Freilegung, versorgt mit zyindrischen Gingivaformern Abb. 8: OK-Situation mit sechs individuellen DEDICAM-Gingivaformern mit Telio-CAD auf CAD/CAM-Titanbasen Abutments auf Implantatniveau lässt sich leichter eine Krone auf ein subcrestal eingesetztes Implantat bringen, ohne interproximal Knochen abtragen zu müssen. konstruktion setzt, aus verschiedenen Gründen, wird sich automatisch beim CONELOG mehr zu Hause fühlen. Aber die Abformung bei konischen Systemen ist schwieriger? STEINER: Nicht unbedingt. CONELOG ist ein wenig anders konstruiert als die meisten konischen Systeme. Wir schalten den Konus frei während der Versorgung mit dem Gingivaformer. Das heißt, der Gingivaformer hat keinen Kontakt zur Konusfläche, sondern stützt sich auf der horizontalen Schulter des Implantats ab. Den gleichen Weg wählen wir für die Abformung. Auch dabei hat der Abformpfosten keinen Kontakt zur Konusfläche, sondern nur zur horizontalen Schulter des Implantats. Und dadurch haben wir die Vorteile einer Butt-Joint-Verbindungskonstruktion auch für konische Implantatsysteme übernommen. Wir haben dadurch den Fehler, der vermeintlich entstehen könnte durch den Höhenversatz des Konus, ausgeschaltet – sowohl bei der Abformung vom Mund zum Modell als auch bei der Übertragung zurück in den Mund. STEINER: Aber jedes Mal mit Herz und Verstand. So haben wir die Stimmelmayr (9) Abb. 4: Vier CAMLOG-Implantate im UK nach Freilegung, versorgt mit zylindrischen Gingivaformern Sie möchten also einfach beide Lager bedienen? CAMLOG-Philosophie und das Implantatinnenleben – die Rotationssicherung mit der Nut-Nocken-Verbindung und clevere Detaillösungen für die Abformung – transferiert. CAMLOG-Fan Stimmelmayr würde bei bestimmten Indikationen aber doch heute auch auf eine konische Verbindung wechseln … STEINER: Sicher, es gibt Situationen, in denen es kurze Implantate braucht. Da ist das CONELOG mit seinen 7-mm-Implantaten natürlich prädestiniert. Gibt es keine kurzen „CAMLOGs“? STEINER: Nein, das ist technisch nicht möglich. Warum? Stichwort Implantatprothetik, wo geht aus Ihrer Sicht die Reise hin? STEINER: Wir gehen weg von Titan- hin zu Zirkonhybridaufbauten. Im Kommen sind auch digital konstruierte monolithische Hybridabutmentkronen, speziell e.max-Kronen. Sie lassen sich in kürzester Zeit herstellen und funktionieren auf Implantaten einfach, schnell und sicher. STEINER: Jeder, der mit CAMLOG super Erfahrungen gemacht hat, wird aufgrund der prothetischen Einfachheit wahrscheinlich dabei bleiben. Jemand, der per se auf eine konische Verbindungs- In zwei Wochen finden Sie die Vorträge der CAMLOG Competence Tour auf www.dental online college.de Bei welchen Indikationen würden Sie einem CAMLOG-Fan ein CONELOG-Implantat empfehlen? STEINER: Wir als Hersteller halten uns da zurück. 32 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) SIE HABEN HÖCHSTE ANSPRÜCHE. SIE HABEN TENEO. TENEO glänzt in allen Disziplinen: Die Innovations-Klasse entwickelt sich ständig weiter und behält dank upgradefähiger Technologie auch langfristig ihren Wert. Das macht sie zur konsequenten Wahl für jeden, der immer mit modernstem und komfortabelstem Workflow arbeiten will und auch an Qualität und Design höchste Ansprüche stellt. Es wird ein guter Tag. Mit Sirona. SIRONA.COM Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 33 Das der e n e i g y h Mund Neue Metaanalyse beweist: 3-fach ist einfach besser. • Eine neue Studie mit über 5.000 Probanden belegt den positiven Prophylaxe-Effekt einer Mundspülung mit 4 ätherischen Ölen.1 • LISTERINE® mit ätherischen Ölen bietet eine: – 8x höhere Chance, die Zahnflächen vom Biofilm zu befreien.1 – 5x höhere Chance, einen gesunden Gingivastatus zu erhalten.1 1 Araujo MWB, Charles C et al. Meta-analysis of the effect of an essential oil-containing mouthrinse on gingivitis and plaque. JADA. 2015; 146 (8): 610-622. www.listerineprofessional.de Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 41 Anzeige Tetric EvoFlow Bulk Fill ® Natürliche Ästhetik im Seitenzahnbereich – effizient hergestellt Fließfähiges Bulk-Fill-Composite ergänzt Tetric EvoCeram Bulk Fill Seit einem Jahrzehnt hat sich das Universal-Composite Tetric EvoCeram bewährt. Im Rahmen kontinuierlicher Weiterentwicklung kommt nun eine weitere Innovation auf den Markt: Tetric EvoFlow Bulk Fill. Das neue, fließfähige Composite ist die Ergänzung zum modellierbaren Tetric EvoCeram Bulk Fill. Tetric EvoFlow Bulk Fill basiert im Wesentlichen auf diesem Produkt. Es dient als erste Volumenschicht bei Klasse-I- und Klasse-II-Restaurationen und kann ebenfalls in großen Schichtstärken von bis zu vier Millimetern mit kurzen Belichtungszeiten ausgehärtet werden. Ein exzellentes Anfließen an die Kavitätenwände und die selbstnivellierende Konsistenz unterstützen die Volumenersatz-Anwendungen perfekt. Wie bei Tetric EvoCeram Bulk Fill sind der hochreaktive Lichtinitiator Ivocerin, der patentierte Schrumpfungsstress-Relaxator und der patentierte Licht-Controller enthalten. 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Im Zusammenspiel mit dem patentierten Lichtinitiator Ivocerin erlaubt diese Technologie eine Lichthärtung von bis zu vier Millimetern Schichtstärke und gleichzeitig jene dentinähnliche, niedrige Transluzenz, mit der sich unter anderem verfärbte Zahnhart- substanz kaschieren lässt. Die Folge ist ein besonders natürlich wirkendes ästhetisches Ergebnis. Damit ist das fließfähige Tetric EvoFlow Bulk Fill die passende Ergänzung zu Tetric EvoCeram Bulk Fill, das mit schmelzähnlicher Transluzenz überzeugt. Erhältlich sind beide Composites in den Universalfarben IVA, IVB und IVW. Tetric EvoFlow Bulk Fill lässt sich mit einem kaukrafttragenden Composite (z. B. Tetric EvoCeram Bulk Fill) überschichten. Bei Milchzahnfüllungen ist es ohne Deckschicht verwendbar. Beide Produkte kombinieren Ästhetik und Effizienz in idealer Weise. Im Mittel benötigt der Zahnarzt 47 %* weniger Zeit mit der Bulk-Fill-Technik, dies bei vergleichbarer Ästhetik. Aessencio-Technologie Vor der Polymerisation Nach der Polymerisation 10 Sekunden (≥1´000 mW/cm2) Hohe Transluzenz Dentinähnliche Transluzenz 28% <10% Tetric EvoFlow Bulk Fill vor der Polymerisation Mehr Informationen unter www.ivoclarvivadent.de/tef-bulk-fill Tetric EvoFlow Bulk Fill nach der Polymerisation Endsituation mit Tetric EvoCeram Bulk Fill Dr. Eduardo Mahn, Chile Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 43 Implantologie ÄSTHETIK NUR IM TEAM MÖGLICH, KOMMUNIKATION Komplexe Behandlungsfälle sicher und voraussagbar lösen, erfordert Teamgeist. Denn eine rekonstruktive Versorgung dieser Patienten verlangt Know-how in fast allen Disziplinen der modernen Zahnheilkunde. Die ästhetische Parodontalchirugie ist dabei ein Muss. | DR. PAUL LEONHARD SCHUH H inter jedem komplexen Behandlungsfall steht ein Individuum, dessen Wünsche vor der Behandlung exakt erforscht werden müssen. Der technologische Fortschritt in der Zahnheilkunde hat nicht nur zu höherer Präzision und mehr Effizienz geführt. Nein. Dadurch ist die Zahnmedizin endlich auch menschlicher, künstlerischer und emotionaler geworden. Unseren Patienten eines der wichtigsten Dinge in ihrem Leben schenken zu können macht unseren Beruf unheimlich wertvoll. Lachen macht glücklich und ein natürliches, harmonisches und gesundes Lächeln selbstbewusst. Um dies erreichen zu können, ist die Kommunikation im Team vor der Behandlung der Schlüsselfaktor für den Erfolg. Das Ziel 44 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) setzt sich aus den Wünschen und Erwartungen des Patienten, aber auch des restaurativen Teams zusammen. Eine genaue Analyse kann durch Fotos, Röntgenunterlagen, Abformungen, Videos, Messungen und vieles mehr erfolgen. Das ideale ästhetische und funktionelle Ergebnis kann aber nur durch gute Teamarbeit und interdisziplinäre Kommunikation gefunden werden. DER KONKRETE FALL In unserem dargestellten Patientenfall lernten wir eine sehr nette Frau im Alter von 52 Jahren kennen. Sie war sich im Klaren, dass bei ihrem intraoralen ZustandKomplexe Fälleseit einiger Zeit Behandlungsbedarf bestand. Es wurde zu Beginn der Behandlung eine Funktionsanalyse durchgeführt. Die klinische Situation (Abb. 1) zeigt zahlreiche insuffiziente Kronenränder, Füllungsränder, kariöse Läsionen und eine schlecht sitzende Teilprothese im Unterkiefer. Die Röntgendiagnostik (Abb. 2) verdeutlicht die Notwendigkeit der Versorgung der Patientin. Im zweiten Quadranten ist der Zahn 26 nicht mehr zu erhalten und im dritten Quadranten der Wurzelrest. Es wurden Modelle angefertigt und mithilfe des Planefinders von Udo Plaster im Artikulator montiert. Nach zentrischer Bissnahme und Foto- bzw. Videoanalyse konnte vom Techniker ein Wax-up erstellt werden. Dieses Wax-up enthält bereits alle Informationen, die für das restaurative Implantologie Abb. 1: Klinische Ausgangssituation der Patientin Abb. 2: OPG bei Behandlungsbeginn Abb. 3: Parodontalstatus im Oberkiefer der Patientin Abb. 4: Parodontalstatus im Unterkiefer der Patientin Privat Behandlungsteam relevant sind. Das Ziel ist somit festgelegt. konnten in der gleichen Sitzung inseriert werden. Aufgrund der Ästhetik und Funktion müssen nun mit einem detaillierten fehlenden endständigen Pfeiler wurde ebenfalls im dritten und Behandlungsplan erreicht werden. Wichtig war der Patientin, vierten Quadranten jeweils ein Implantat eingebracht. Um einen möglichst wenig Behandlungsschritte zu haben und bei den chiKnochenaufbau und die damit bekannten Risiken im Unterkiefer rurgischen Eingriffen schlafen zu können. Daher haben wir uns zu vermeiden, wurde nur ein Implantat im vierten Quadranten für eine Behandlung in Narkose entschieden. Aufgrund des paroverwendet. Nach der augmentativen und implantologischen dontalen Status der Patientin (Abb. 3 und 4) wurde eine paroBehandlung erfolgte eine parodontal ästhetische Korrektur. Wie dontale und konservierende Vorbehandlung durchgeführt. Eine ebenfalls schon im ersten klinischen Bild ersichtlich war und sich Reduktion der Sondierungstiefen und Entzündungszeichen in der Planung bestätigte, musste die Rezession am Zahn 13 konnte mit einer rein konventionellen Theragedeckt werden. Dafür wurde ein Bindegepie erfolgen. Die Zähne 43 und 44 wurden webstransplantat vom Gaumen entnommen endodontisch behandelt und mit Glasfaserund mit der Tunneltechnik eingebracht stiften wieder aufgebaut. Nach Abschluss der (Abb. 6). Das Röntgenkontrollbild nach der Vorbehandlung erfolgte eine längere Sitzung Behandlung zeigt die offene Einheilung der in Intubationsnarkose. Die alten Kronen und Implantate im Unterkiefer (Abb. 7). Die Brücken wurden entfernt, kariöse Läsionen Patientin wurde für die Heilungsphase mit beseitigt und Aufbaufüllungen erneuert (Abb. einem Langzeitprovisorium versorgt (Abb. 8). 5). Daraufhin wurden die Zähne für die die Dies war natürlich in beiden Kiefern festsitLangzeitprovisorien präpariert und abge- DR. PAUL LEONHARD SCHUH zend provisorisch eingesetzt worden. Somit formt. Der chirurgische Part der Behandlung studierte Zahnmedizin in Witten/Herdecke konnte sich die Patientin ihres herausnehmbastartete mit der Extraktion des Zahns 26 und und ist zurzeit in der Weiterbildung in der ren Zahnersatzes im Unterkiefer entledigen. Bolz-Wachtel Dental Clinic in des Wurzelrests 38. Daraufhin wurde im zweiNach einer Heilungsphase von sechs Monaten München tätig. ten Quadranten ein externer Sinuslift durchwurden die Implantate im zweiten Quadrangeführt. Die Implantate in regio 25 und 27 ten freigelegt. Feinpräparation und [email protected] Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 45 Implantologie Abb. 5: Nach Entfernung der insuffizienten Kronen und Brücken Abb. 6: Nach der Operation und Präparation für das Langzeitprovisorium Abb. 7: OPG post operationem Abb. 8: 1 Woche post operationem mit Langzeitprovisorium Abb. 9: Einprobe der Gerüste und Kieferrelationsbestimmung Abb. 10: Finale Versorgung der Patientin Abb. 11: Die Abbildung ist mit polar eyes, einem Cross-Polarizing Filter geschossen worden und zeigt ohne Reflexionen die Farbe und Form für den Techniker Abb. 12: Oberkiefer 46 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Implantologie „KURZE IMPLANTATE SIND NICHTS FÜR UNGEÜBTE“ Die Kurzen haben sich etabliert, lautete der Titel des 11. Experten-Symposiums des BDIZ EDI in Köln. Doch was gilt heute als kurz? Vor einigen Jahren galten 10 mm als kurz, heute ist man bei 6 bis 8 mm. Aber es wäre falsch zu glauben, mit kurzen, angulierten oder durchmesserreduzierten Implantaten die eigenen chirurgischen Defizite ausgleichen zu können. Wie kurz darf es sein und wie steil ist die Lernkurve für Einsteiger? Im Interview beziehen beziehen der wissenschaftliche Leiter des Symposiums, PD Dr. Jörg Neugebauer, Landsberg und Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI und der Bayerischen Landeszahnärztekammer Stellung. | ANNE BARFUß Sind noch kürzere Implantate als 6 bis 8 mm mit stabilen Implantat-Abutment-Verbindungen überhaupt herzustellen? Wo liegt die Grenze aus mechanischer und biologischer Sicht: NEUGEBAUER: Versuche, ganz flache Implantate zu entwickeln, sind in der Vergangenheit wieder aufgegeben worden, da diese bei biologischen Komplikationen große Kieferkammdefekte verursacht haben. Bei den heute gängigen zylinderförmigen Implantaten ist die Einstecktiefe der Implantataufbauverbindungen der wesentliche Faktor für die Langzeitstabilität. Gerade die konische Implantataufbauverbindung zeigt da Vorteile, und dementsprechend sind auch ultrakurze Implantate mit enossalen Verankerungslängen von 4 bis 5 mm denkbar. Was jedem, der kurze und ultrakurze Implantate anwenden möchte, klar sein muss: Dabei handelt es sich um andere Verankerungsmechanismen als bei den bisher angewendeten reinen Schraubenimplantaten – sowohl bei der Prothetik als auch im Knochen. Tiefe Rillen oder Flanken am Implantat und der sich verjüngende Implantathals bewirken eine hochwertige Osseintegration und damit eine für die Biomechanik günstige, physiologische Kraftübertragung, die sogar zu einer Verdichtung der Knochenstruktur bei geringer Knochenqualität führen kann. 48 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Die Stabilität der Verbindung ist gerade bei großen vertikalen Defekten der limitierende Faktor. In welchen Fällen plädieren Sie für welche „Kurzen“ auch mit Blick auf die Innenverbindung? NEUGEBAUER: Auf dem Gebiet der Implantatprothetik wurde in den letzten Jahren sehr viel Aufmerksamkeit der Implantatauf- 11. BDIZ EDI-LEITFADEN IN KÜRZE Insgesamt über 250 Teilnehmer waren am letzten Karnevalswochenende bei den Veranstaltungen des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) in Köln dabei, um sich ein Update über kurze, angulierte und durchmesserreduzierte Implantate zu verschaffen und sich zum Antikorruptionsgesetz zu informieren. Dabei wurde viel diskutiert: während des 11. Experten Symposiums, in den Workshops und insbesondere in der Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC). Die Ergebnisse der EuCC fließen in den neuen, inzwischen 11. Praxisleitfaden, den der BDIZ EDI in Kürze vorstellen wird. Implantologie steil. Ist das in letzter Konsequenz nur etwas für Oralchirurgen? BERGER: Es ist sicher eine intensive Ausbildung erforderlich, um 5 cm lange Implantate an der richtigen Stelle und in der korrekten Achse von der Mundhöhle aus im Jochbein zu verankern. Heute geschieht dies meist in Verbindung mit einem externen Sinuslift, um zu vermeiden, dass das Implantat später die Kieferhöhle und die Kieferhöhlenschleimhaut perforiert. Diese notwendige Fortbildung und Fertigkeit ist nicht von einer bestimmten chirurgischen Weiterbildung abhängig, aber eine solche Weiterbildung ist natürlich ein solides Fundament, um das für ZygomaImplantate notwendige Wissen und Können zu erwerben. 50 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) BDIZ EDI (7) Der implantierende Zahnarzt und der prothetische Behandler sollten eine angemessene Ausbildung vorweisen, um Patienten angemessen behandeln zu können, hieß es auf der 11. Europäischen Konsensuskonferenz. Gibt es da zurzeit Defizite? BERGER: Implantologie ist auch ein Markt. Leider werden viele Innovationen mit dem unterschwelligen Versprechen auf den Markt gebracht, es ginge mit diesem Implantat oder mit jener Methode „leichter“ oder „problemlos“. Jede Therapie hat ihre Indikationen und damit auch ihre Möglichkeiten, Komplikationen und Grenzen. Es wäre also falsch zu glauben, mit kurzen, angulierten oder durchmesserreduzierten Implantaten die eigenen chirurgischen Defizite ausgleichen zu können. Solche Implantate sind nicht für Operateure entwickelt worden, die den externen Sinuslift und die Augmentation (noch) nicht beherrschen. Der erfahrene und langfristig erfolgreiche Implantologe zeichnet sich dadurch aus, dass er aus der heute vorliegenden breiten Palette von Implantaten für den jeweiligen Patienten diejenige Lösung herausfindet und anwendet, die im vorliegenden Fall optimal ist. Das sind in vielen Fällen die „normalen“ Implantate, manchmal der lange Weg der Augmentation und Sinusbodenelevation, immer häufiger aber der Weg über kurze, angulierte und durchmesserreduzierte bildung ist immer die Voraussetzung für langfristig erfolgreiche Implantationen. Selbstverständlich werden Innovationen durch Firmen vorgestellt und Fortbildungen von diesen durchgeführt. Aufgabe der wissenschaftlichen Gesellschaften und des Berufsstandes ist es, diese Weiterentwicklungen auf Kongressen kritisch zu hinterfragen und mit anderen Methoden zu vergleichen. Also bitte nicht Implantatsystem A kaufen, dann lediglich Fortbildungskurse dieser Firma besuchen und später nur Veröffentlichungen von A lesen. Zahnmedizin ist auch eine Erfahrungswissenschaft, aber Wissenschaft ist immer der kritische Dialog und der Implantologe muss immer selbstkritisch bleiben. Abb. 4: Prof. Dr. Matthias Kern, Kiel, beleuchtete die Versorgungsproblematik von Patienten mit atrophiertem, zahnlosem Unterkiefer aus prothetischer Sicht. Abb. 5: Dr. Thomas Fortin, Lyon, erläuterte seine Erfahrungen mit kurzen Implantaten als Alternative zu risikoreichen und aufwendigen vertikalen Augmentationen. Abb. 6: Prof. Dr. Norbert Schmedtmann sprach über indikationsorientierte prothetische Versorgung auf angulierten Implantaten. Implantate. In jedem Fall braucht es einen fortgebildeten Operateur und ein geschultes Team. Was konkret muss verbessert werden? BERGER: Ich will nicht von Verbesserung sprechen, sondern von Selbstverständlichkeiten in der Wissenschaft. Eine gute chirurgische und prothetische Aus- und Fort- Braucht es einen Fachzahnarzt für Implantologie und Implantatprothetik? BERGER: Wir brauchen immer mehr bestens geschulte und fortgebildete Implantologen. Den Fachzahnarzt für Implantologie, nein, den braucht es nicht, weil so ein Fachzahnarzt Gefahr liefe, sich nur auf sein Fachgebiet zu beschränken. Leider war es in der Kieferorthopädie lange so, dass Kieferorthopäden und Zahnärzte nur wenig im Dialog miteinander waren. Seit sich das geändert hat, profitieren alle. Ich denke als Implantologe nur an die kieferorthopädische Extrusion nicht erhaltungswürdiger Wurzeln und Zähne, um den Knochenverlauf für eine spätere Implantation zu optimieren. Heute brauchen wir immer mehr Zusammenarbeit von Zahnärzten, die sich auf verschiedenen Gebieten spezialisiert haben. Wir versuchen durch Prophylaxe möglichst lange möglichst viele Zähne naturgesund zu erhalten. Bei Zahnschäden wenden wir minimalinvasive Therapien an und auch bei fortschreitendem parodontalem Abbau setzen wir lange auf Zahnerhalt. Erst wenn Zähne entfernt und ersetzt werden müssen, kommen die Prothetik und die Implantologie ins Spiel. Dabei brauchen wir, wie gesagt, Vernetzung und nicht Vereinzelung der Disziplinen in der Zahnheilkunde. Und bei dieser Vernetzung spielt das Team aus Behandler, Assistenz und Zahntechniker eine immer wichtigere Rolle in Diagnostik, Therapie und Nachsorge. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 51 Implantologie VALUE VERSUS PREMIUM? Vereinfachung und Standardisierung − das ist der Trend in der Implantologie. Auch in Deutschland wächst das ValueSegment inzwischen schneller als das Premium-Segment. Was das für den Zahnarzt bedeutet, erläutert die Straumann-Führungsriege. Mit dabei der neue Deutschland-Geschäftsführer René Garo. | ANNE BARFUß Dennoch macht das Value-Segment derzeit mehr als ein Drittel des weltweiten Implantatmarkts aus. Und auch Straumann engagiert sich dort. Wie genau vermarkten Sie dieses Portfolio? GARO: Über die Geschäftsplattform Instradent und Vertriebsgesellschaften auf der Iberischen Halbinsel, in Italien und den USA vermarkten wir momentan das Implantatsystem von Neodent und die Prothetiklösungen von Medentika. Für den europäischen und nordamerikanischen Kernmarkt gilt weiterhin, dass sich unser Unternehmen seine Reputation in 52 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) der Branche mit wissenschaftlich und klinisch fundierten und hochwertigen Produkten aufgebaut hat. Dafür steht Straumann seit mehr als 60 Jahren und wird das auch in Zukunft tun. Privat Können sich Premium-Implantate auf lange Sicht im Markt behaupten? GARO: Auf jeden Fall. Die Attraktivität des Implantologiegeschäfts und das aktuelle wirtschaftliche Umfeld haben zwar zu einer starken Zunahme lokaler ValueAnbieter geführt, die Implantate und Prothetikprodukte preisgünstiger anbieten als Premium-Hersteller. Aber viele dieser Produkte sind Nachahmungen und verfügen über keine wissenschaftlichen und klinischen Studien. Kaum einer dieser Hersteller bietet zudem den hohen Kundendienst-, Support-, Schulungs- und Innovationsstandard sowie die Erfahrung und die langfristigen Garantien, die die Marke Straumann auszeichnen. René Garo ist seit 2016 Geschäftsführer und Vertriebsleiter von Straumann Deutschland. Der gebürtige Schweizer absolvierte sein Executive-MBAStudium in Bern und Rochester (NY, USA). 2007 startete er in der Finanzabteilung im Headquarter in Basel, dann rückte er zum Finanzleiter Straumann Nordamerika in den USA auf. Anschließend war er Geschäftsführer der Länder-Gesellschaften in Italien und Benelux. Sie werben mit der „hohen Qualität der Dienstleistungen eines Premium-Anbieters“. Womit punkten Sie? GARO: Unsere Mitarbeiter im Kundenservice, alle Zahntechniker, einige sogar Zahntechnikermeister, stehen Kunden zusammen mit Systemexperten vor Ort zur Seite. Zudem bieten wir ein dichtes Netz an Vertriebsmitarbeitern im Außendienst. Im Umkreises von 50 km können unsere Kunden und Interessenten zusätzlich auf einen persönlichen StraumannBerater zurückgreifen. Kurse, Workshops und Netzwerkveranstaltungen ergänzen den Service. Geboten wird nicht nur Fachwissen. Wir tragen mit umfangreichem, gut recherchiertem Informationsmaterial auch zur Patientenaufklärung bei und leisten mit dem eShop und unserer Logistik einen Beitrag zum reibungslosen und schnellen Ablauf einer Behandlung. Neben den Innovationen in der Implantologie weiten Sie Ihr Angebot vor allem über Kooperationen und Beteiligungen aus? Warum? Konkurrenz abzuheben. Ein Jahr nach Einführung des Keramikimplantats hatten wir begonnen, die durchmesserreduzierte Variante anzubieten. Das zurzeit verfügbare Implantat ist ein sogenanntes MonotypeImplantat, d. h., das Implantat und das Abutment sind aus einem Stück. Der Preis für unser PURE-Implantat unterscheidet sich somit nicht wesentlich vom Titanium-Implantat, da kein zusätzliches Abutment benötigt wird. Das Fach fiebert seit Jahren zweiteiligen Zirkonoxid-Varianten aus Premium-Hand entgegen. Wann wird es so weit sein, zur IDS 2017 oder früher? BECKER: Das zweiteilige Keramikimplantat ist in der finalen Entwicklungsphase und Testphase. Wir wollen aber unseren hohen Forschungs- und Entwicklungsansprüchen Rechnung tragen und ein durchentwickeltes, getestetes und hochwertiges Produkt in gewohnter Straumann-Qualität auf den Markt bringen. Strenge mechanische und wissenschaftliche Tests und genaue klinische Dokumentation sind grundlegende Elemente der Straumann-Philosophie. Privat Implantologie Michael Salge leitet seit 2009 als Geschäftsführer zunächst gemeinsam mit Wolfgang Becker, 2015 mit Jens Dexheimer und nun mit René Garo die Straumann GmbH in Deutschland. Salge ist als als CFO verantwortlich für den Finanz- und Logistikbereich sowie den Kundenservice. Kommen wir zur Implantat-Abutment-Verbindung: Mit dem BLT-Implantat hat auch Straumann auf den konischen Trend reagiert. Brechen endgültig konische Zeiten an? SALGE: Sicherlich gibt es eine hohe Nachfrage nach konischen Implantaten. Mit unserem neu lancierten Bone-Level-Tapered(BLT)Implantat kann Straumann nun direkt mit anderen konischen Implantaten konkurrieren. Dieses Design macht im Markt mittlerweile rund 60 Prozent aller verkauften Implantate aus. Unser BLT-Implantat birgt ein erhebliches Potenzial – nicht zuletzt, weil es sich dank Roxolid und SLActive als eine neue Generation konischer Implantate präsentiert. Wir stellen fest, dass wir mit dem BLT sowohl bestehende als auch Neukunden ansprechen können. Was das Straumann Bone-Level-Tapered-Implantat einzigartig auf dem Markt macht, ist die Kombination von konischem Design, dem Material Roxolid und der Oberfläche SLActive. Das konische Design sorgt dabei für eine erhöhte Primärstabilität insbesondere in Fällen, in denen eine anspruchsvolle klinische und anatomische Situation vorherrscht. Die besseren mechanischen Eigenschaften erlauben es unseren Kunden, zum Teil Implantate mit kleinerem Durchmesser einzusetzen und so aufwendige Knochenaufbauten zu vermeiden. Die SLActive-Oberfläche beschleunigt zusätzlich die Osseointegration und führt zu einer früheren Sekundärstabilität. 54 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Aber auch Flach-zu-flach-Verbindungen haben nach wie vor ihre Fans, wird es sie weiter geben? SALGE: Selbstverständlich, Straumann hat mehr als 40 Jahre Erfahrungen mit parallelwandigen Implantaten. Zudem haben wir bereits vor einiger Zeit die strategisch wichtige Entscheidung getroffen, das gesamte parallelwandige Portfolio ebenso aus dem Material Roxolid und der Oberfläche SLActive anzubieten. Stichwort Periimplantatitis: Für Furore hat jüngst eine unabhängige Studie zum Thema gesorgt. Was war das Besondere? BECKER: Dass das Ausmaß einer mäßigen bis schweren Periimplantitis bei den Implantatsystemen unterschiedlich ausfällt. Die Gruppe um Dr. Jan Derks wertete in der retrospektiven Studie das nationale Datenregister der schwedischen Sozialversicherungsbehörde aus. Sie wählte aus einer Population von annähernd 25.000 Patienten, die 9 Jahre zuvor von insgesamt mehr als 800 Zahnärzten behandelt wurden, 427 Implantatpatienten zufällig aus. Deren Daten wurden auf typische Anzeichen einer Periimplantitis untersucht, darunter Knochenverlust, Blutung und die Taschentiefe rund um die Implantate. Die Autoren stellten fest, dass die so genannte Odds Ratio für eine Periimplantitisentwicklung bei den Patienten, die mit Implantaten von Nobel Biocare und Astra Tech behandelt worden waren, rund dreimal höher war als bei Patienten, die mit Straumann-Implantaten behandelt worden waren. Das freut Straumann natürlich ... BECKER: Natürlich, aber ich möchte betonen, es war eine unabhängige Studie. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, verfügten die Implantate von Nobel Biocare über eine TiUnite-Oberfläche und die von Astra Tech über eine TiOblast-Oberfläche. Bei den Straumann-Implantaten handelte es sich um Tissue Level SLA Implantate. Die Ergebnisse wurden bei der Jahresversammlung der EAO 2015 in Stockholm vorgestellt und aktuell im Journal of Dental Research 1/2016 veröffentlicht. Sie verleihen früher berichteten Resultaten, die die hohen Erfolgsraten von Straumann-Implantaten belegen, weiteres Gewicht. Unser Schluss daraus: Wir sind sehr stolz auf diese Ergebnisse. Gleichzeitig sind sie kein Grund zum Zurücklehnen, sondern zu einem „Weiter so.“ Link zur Studie: http://jdr.sagepub.com/content/95/1/43.abstract Implantologie Tun das andere Unternehmen nicht auch? DEXHEIMER: Aber nicht in dieser Konsequenz. Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Fokussierung für unsere Kunden und die Patienten markante Vorteile bietet. Denn wir konzentrieren unsere gesamte Erfahrung und Energie auf die Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Lösungen für exakt diesen Bereich. Unser Ziel ist es, uns als Total Solution Provider und damit als Partner erster Wahl bei Zahnersatzlösungen für Zahnärzte und Dentallabore zu positionieren. Das gelingt zum einen durch stete Produktentwicklungen, zum anderen mit neuen Partnerschaften, die optimal aufeinander abgestimmt sind und alle spezifischen Anforderungen unserer Kunden abdecken können. Pro Jahr fließen etwa 5 Prozent des Nettoumsatzes in die Entwicklung und Produkttests. Dabei arbeitet Straumann eng mit führenden Klinikern und Wissenschaftlern zusammen, um den klinischen Nutzen der Produkte nachzuweisen. Privat Straumann setzt zurzeit in hohem Maß auf verbesserte Arbeitsabläufe, auch für Dentallabore, und positioniert sich als Gesamtlösungsanbieter, realisiert wird auch dies vor allem durch neue Partnerschaften. DEXHEIMER: Straumann ist das einzige verbliebene, weltweit tätige Unternehmen, das sich auf die dentale Implantologie respektive den Zahnersatz fokussiert. Jens Dexheimer rückt von der DeutschlandGeschäftsführung in die Geschäftsleitung Basel (Executive Management Board, EMB) auf, die für die operative Führung der Straumann-Gruppe verantwortlich ist. Er bestimmt zukünftig die Geschicke von Straumann im gesamten Bereich Westeuropa. Was bringen diese Partnerschaften den deutschen Zahnärzten und Zahntechnikern? BECKER: Eine bedeutende Rolle für den deutschen Markt spielen insbesondere die Kooperationen mit botiss und Amann Girrbach. botiss Biomaterials versetzt uns in die Lage, ein einzigartiges Spektrum regenerativer Lösungen für Implantations- und parodontale Verfahren anzubieten. Die Qualität und Effektivität der Produkte, ihre Handhabungseigenschaften und ihr klinischer Erfolgsausweis sind für unsere Kunden höchst attraktiv – ebenso wie die Möglichkeit, alle Komponenten für eine vollständige Lösung bei einem einzigen Anbieter zu beziehen. SALGE: Und die Zusammenarbeit mit Amann Girrbach gewährt uns den Einstieg in das Segment der Labor-Fräsmaschinen. Wir können gemeinsame Lösungen anbieten, die es Dentallaboren ermöglichen, individualisierte Prothetik (zahn- und implantatgetragen) mit dem Straumann-CARES-System im Labor zu fer- tigen – mit Original-Straumann-Implantatverbindung und aus den besten Materialien. Kern der Zusammenarbeit ist eine von Amann Girrbach entwickelte 5-Achs-Fertigungseinheit für das Straumann-CARESCAD/CAM-System (CARES M Series). Weiterer Bestandteil dieser Zusammenarbeit sind neue vorgefräste Titanabutments von Straumann, die Laboren mit Amann-Girrbach-Equipment die Produktion eigener einteiliger Abutments mit original Straumann-Verbindung ermöglichen. Die CARES M Series bietet eine umfassende Lösung für Dentallabore und ergänzt den zentralen Frässervice bei Straumann, wo große Stückzahlen in höchster Präzision gefertigt werden. Diese Kombination ist ein einzigartiges Angebot prothetischer CAD/ CAM-Lösungen. Seit Oktober 2015 gilt die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Straumann und Sirona Dental Systems, die es Zahnarztpraxen ermöglicht, vor Ort in der Praxis individualisierte Implantatprothetikelemente mit dem Sirona-CEREC-System und Variobase-Sekundärteilen von Straumann herzustellen. Laborkunden können im Rahmen des inLab-Workflows von Sirona gleichzeitig das zentralisierte Fräsangebot des Vertrauenspartners Straumann nutzen. Last but not least: Die Veränderungen der Führungseben bei Straumann reißen nicht ab. Vor nicht einmal einem Jahr wurde Jens Dexheimer Deutschlandgeschäftsführer. Jetzt wurden die Karten wieder neue gemischt. Fürchten Sie keinen Imageverlust? GARO: Ganz und gar nicht, im Gegenteil: Wir stellen unseren Kunden in den für Straumann größten Regionen, Europa und Nordamerika, erfahrene Ansprechpartner zur Seite und stärken in den genannten Gebieten die Wachstumsdynamik. Jens Dexheimer bleibt Straumann weiterhin treu und rückt in die Konzernleitung in Basel (Executive Management Board, EMB) auf, die für die operative Führung der Straumann-Gruppe verantwortlich ist und zudem die weltweite Strategie bestimmt. Er wird zukünftig für den gesamten Bereich Westeuropa verantwortlich sein. Für Kontinuität sorgen Wolfgang Becker, Vorstandsmitglied für Zentraleuropa, also auch den deutschen Markt, und ehemaliger Geschäftsführer von Straumann Deutschland, sowie Michael Salge, der weiterhin als Geschäftsführer und Chief Financial Officer für die Leitung von Straumann Deutschland verantwortlich zeichnet. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 55 WIRKEN MUNDSPÜLUNGEN MIT ÄTHERISCHEN ÖLEN WIRKLICH? Wer zusätzlich zur mechanischen Zahnreinigung mit ätherischen Ölen spült, erhöht seine Chance auf plaquefreie Zähne und gesundes Zahnfleisch. Das belegt eine aktuelle Metaanalyse auf der Basis von 29 Studien. Welche Konsequenzen ergeben sich für die häusliche Mundhygiene? Das DENTAL MAGAZIN fragte Prof. Michael Noack. | ANNE BARFUß Es gibt zahllose Mündspüllösungen. Die eine verspricht Hilfe bei Zahnfleischerkrankungen, die andere will bei der Kariesverhütung unterstützen, das dritte Mittel verschafft schlicht frischen Atem. Fallen Mundwässer unter die „Verordnung für kosmetische Mittel“, können 56 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Zutaten und Farbstoffe beliebig zusammengemischt werden, solange das Produkt dem Menschen nicht schadet. Wie lässt sich ausschließen, dass man unwirksame Präparate empfiehlt? NOACK: Wir sollten generell keine Produkte empfehlen, sondern als neutrale Berater die nachgewiesene Wirksamkeit und die Grenzen der verschiedenen Privat Mangelnde Biofilmkontrolle gilt als eine der Hauptursachen von Zahnfleischproblemen. Ergänzende Mundspülungen mit ätherischen Ölen sollen laut einer Metaanalyse einen Effekt haben. Kann die Metaanalyse Sie überzeugen? NOACK: Mangelnde Biofilmkontrolle hört sich ein wenig nach Schuldzuweisung an die Patienten an, obwohl auch einzelne Ecken und Nischen selbst von Hochmotivierten für die mechanische Mundhygiene schwierig zu erreichen sind. Daher besteht der Bedarf, sich mit antibakteriellen Mundspüllösungen auseinanderzusetzen. Eine Metaanalyse, also die Zusammenfassung aller verfügbaren Studien, ist immer überzeugend, da sie nicht einzelne Standpunkte vermittelt, sondern uns erlaubt, den zu erwartenden Effekt realistisch einzuschätzen. In diesem Fall hat sich der Hersteller vorbildlicherweise erlaubt, alle jemals gesammelten klinischen Daten zur Plaquekontrolle in die Metaanaylse einzubeziehen, und zwar einschließlich der bisher unpublizierten Einzelstudien, bei denen teilweise eher geringere Wirkungen gemessen wurden. Trotzdem war insgesamt der präventive Nutzen klar überzeugend. Prof. Dr. Michael Noack ist Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universitätsklinik Köln. Mundhygieneartikel darstellen, so dass der Patient in Absprache mit uns den für ihn überzeugendsten Weg wählen kann. Daher sollte sich das Praxisteam auf dem Laufenden halten, was die klinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit betrifft. Ob der Patient dann Rot- oder Weißwein oder Mineralwasser wählt, sollte er selbst in Abhängigkeit von der gewünschten Wirkung entscheiden. Zu den ätherischen Ölen ist jedenfalls festzuhalten, dass es keine andere antibakterielle Spüllösung für den täglichen Bedarf gibt, die so umfassend untersucht und deren Wirksamkeit von so vielen unterschiedlichen Autoren dokumentiert ist. Müssen ätherische Öle als medizinische Mundspüllösungen eingestuft werden, wenn sie einen Effekt haben? NOACK: Meiner Meinung nach sind die verschiedenen Kategorien nicht geeignet, den notwendigen Schutz der Verbraucher zu sichern. Patienten sollten einfach bei der nächsten professionellen Zahnreinigung oder Zahnbehandlung nachfragen, ob ihre häusliche Mundhygiene für eine nachhaltige Gesundheit ausreichend ist, oder ob individuell Bedarf für weitere Produkte besteht. Für Patienten, die ätherische Öle und insbesondere Listerine anwenden, kann man jedenfalls aufgrund der Metaanalyse aller klinischen Studien festhalten, dass man im Mittel ein mindestens 5-fach besseres Chancenverhältnis (Odds Ratio) hat, plaquefrei oder gin- Abb. 1: Veränderung der plaquefreien Zahnflächen mod. nach Araujo et al. Abb. 2: Veränderung des Plaqueindex mod. nach Araujo et al. givitisfrei zu sein, wobei die Höhe des Effekts von der Größe des individuellen Risikos abhängt. Übertünchen Mundspüllösungen möglicherweise Mundgesundheitsprobleme? Denn die Inhaltsstoffe der Mundwässer zur Zahnfleischpflege lindern zwar Entzündungssymptome, heilen aber nicht die Entzündung. NOACK: Entzündungen können viele Ursachen haben, kommen in der Mundhöhle aber häufig von einem zu dicken und reifen Bakterienrasen. Mundspüllösungen mit nachgewiesener klinischer Wirkung verändern das ökologische Gleichgewicht zwischen Plaquebiofilm und der Immunantwort günstig. Haben die Entzündungen dagegen ernstere Ursachen, werden die Spüllösungen auch keinen nachhaltigen Effekt erzielen. Eine Gefahr sehe ich also nicht. Wofür genau eignen sich ätherische Mundspülungen, gibt es eine Art Checkliste? NOACK: Die Bedürfnisse für Mundhygieneprodukte lassen sich nur begrenzt in einzelne Schubladen packen. Sie müssen individualisiert werden. Eine kompetente Beratung zur Mundhygiene hört sich zwar trivial an, ist aber ein komplexer Vorgang, mit dem man langfristig mehr Nutzen stiften kann als mit jeder anderen zahnmedizinischen Maßnahme. Dies ist eine der Kernkompetenzen von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich im Team mit gut fortgebildeten Praxismitarbeitern dieser wichtigen Aufgabe stellen. Daher halte ich nichts von einfachen Abb. 3: Veränderung der entzündungsfreien Stellen im Mundraum. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 57 Noack Plaquebiofilm nach dem Zähneputzen, vor allem noch in den Nischen Checklisten zur Selbsttherapie. Man kann erwarten, dass Patienten, die täglich ätherische Mundspüllösungen anwenden, weniger Plaque und weniger Entzündungen haben als diejenigen, die nur mit Zahnbürste und Zahnpaste 2 × täglich Zähne putzen. Wer es aber mit 2 × täglich bürsten schafft, plaque- und entzündungsfrei zu sein, braucht keine Mundspüllösungen. Allerdings schaffen es noch nicht mal Zahnmedizinstudierende, immer plaquefrei zu sein. Offenbar ist die biologische Toleranzgrenze nachsichtiger, als wir denken. Jedoch haben ganz viele Patienten trotz intensiver Bemühungen vor dem Badezimmerspiegel weiterhin Probleme mit dem Plaquebiofilm. Für diese kann Listerine eine Möglichkeit sein, die Mundgesundheit zu verbessern. Aufgeschäumte Zahnpasta statt Mundspülung? Es muss gar kein „richtiges Mundwasser“ sein, wenn es nur um Mundspü- lung geht, heißt es in einem Infoschreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung: Wenn Sie nach dem Zähneputzen die aufgeschäumte Zahnpasta noch ein bis zwei Minuten durch die Zähne ziehen und dann nur ausspucken, aber nicht nachspülen, erreichen Sie einen vergleichbaren Effekt ohne zusätzliche Geldausgaben. Kann das sein? NOACK: Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Anton Schönberg). Daher sollte man sich mit einfachen Empfehlungen zurückhalten und die Wirksamkeit verschiedener Optionen in Beratungsgesprächen darstellen. Es gibt aber klinische Studien, die zeigen, dass man ohne Nachspülen möglicherweise eine stärkere Fluoridwirkung und damit auch eine kariesprotektive Wirkung erzielen kann. Andere Autoren konnten den Effekt nicht sicher nachweisen. Trotzdem erwähne ich diesen Effekt bei meinen Patienten. Wann ist ein medizinisches Mundwasser wie Chlorhexidin ein Muss? NOACK: Chlorhexidin ist für den zeitlich begrenzten Einsatz das Mittel der Wahl insbesondere auch im Rahmen von parodontalchirurgischen Eingriffen. Aber selbst eine Gruppe von Parodontalpatienten, die über Jahre täglich mit Chlorhexidin gespült haben, hat genauso viele Zähne wie die Kontrollgruppe verloren. Allerdings hat das Essen über die Jahre nicht besonders geschmeckt und die Zahnverfärbungen waren deutlich sichtbar. Obwohl Listerine in einer anderen Metaanalyse hinsichtlich der Entzündungsgrade sogar mit Chlorhexidin bei Langzeitanwendung mithalten konnte, stellt sich immer die Frage nach dem therapeutischen Ziel. Da es für viele Patienten ein Stück Lebensqualität bedeutet, ein gutes Essen zu genießen, bleibt die Chlorhexidinanwendung auf die kurzen Zeitphasen beschränkt, in denen man eine bittere Medizin notgedrungen akzeptiert. METAANALYSE: SPÜLEN MIT ÄTHERISCHEN ÖLEN Dass die mechanische Zahnreinigung plus Spülen mit ätherischen Ölen die Chance auf plaquefreie Zähne und gesundes Zahnfleisch erhöht, scheint bewiesen. Beleg dafür ist eine aktuelle Metaanalyse zur Anwendung von Mundspülungen im Rahmen der Prophylaxe mit dem Titel „Meta-analysis of the effect of an essential oil-containing mouthrinse on gingivitis and plaque“ (Marcelo W. B. Araujo et al.). Die Basis bilden 29 teils veröffentlichte und teils unveröffentlichte, randomisierte, placebokontrollierte und beobachterblinde Studien mit mehr als 5.000 Probanden. Untersucht wurde bei Teilnehmern mit bestehender Plaque über einen Zeitraum von sechs Monaten der Effekt des zweimal täglichen Mundspülens mit ätherischen Ölen zusätzlich zur mechanischen Zahnreinigung. Diesen Effekt verglichen die Autoren Araujo et al. mit dem Effekt der mechanischen Zahnreinigung allein. Die Probanden teilten sich dabei in eine Gruppe, die täglich nach dem Zähneputzen und der Zahnzwischenraumpflege eine Mundspülung anwendete, und eine Kontrollgruppe, die lediglich mechanisch reinigte. Nach sechs Monaten 58 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) wurden jeweils der Plaqueindex und die prozentuale Veränderung des Zahnbelags an allen Zahnflächen bestimmt und ausgewertet sowie das Zahnfleisch untersucht. Ergebnis: 8-mal höhere Chance auf Plaquefreiheit Die zusätzliche Anwendung der Mundspülung mit ätherischen Ölen ergänzend zur mechanischen Zahnreinigung führte zu einer fast 8-mal höheren Chance auf plaquefreie Zahnflächen im Vergleich zur mechanischen Reinigung allein. Auch der Plaqueindex wies signifikante Unterschiede auf: Während 83 Prozent der Probanden in der Gruppe, die zusätzlich spülte, einen Rückgang des Plaqueindex um 20 Prozent erreichten, konnte dieser Effekt nur bei einem Viertel der Probanden, die ohne Spülung und lediglich mechanisch reinigten, beobachtet werden. Zudem ermöglichte die zusätzliche Verwendung der Mundspülung eine 5-mal höhere Chance, das Zahnfleisch gesund zu erhalten, als die mechanische Zahnreinigung allein. Quelle: Meta-analysis of the effect of an essential oil-containing mouthrinse on gingivitis and plaque. JADA 2015; 146(8): 610–622. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 59 Markt CAMLOG FOREO Wachstum deutlich stärker als der Markt Gesunder Mundraum mit ISSA Zungenreiniger Das Jahr 2015 war für CAMLOG ein weiteres Rekordjahr. Der Implantathersteller verzeichnete in Deutschland ein knapp zweistelliges Umsatzwachstum und übertrifft damit das Marktwachstum, das auf zwei bis drei Prozent geschätzt wird, deutlich. „Wir sind mit der Entwicklung im vergangenen Jahr hochzufrieden. Jedes vierte Zahnimplantat kommt in Deutschland von CAMLOG. Unsere Geschäftspolitik der Kontinuität und Verlässlichkeit sowie unsere innovativen Produktlösungen und Konzepte werden sehr geschätzt. Darauf bauen wir auch 2016 und bieten unseren Kunden neben einer hervorragenden Produktqualität ein partnerschaftliches Angebot zum beiderseitigen Nutzen“, resümiert Michael Ludwig (Foto), Geschäftsführer der CAMLOG Vertriebs GmbH. Weitere Informationen zu dem Produktangebot, den Serviceleistungen, Fortbildungsveranstaltungen und vielem mehr bietet die Website des Unternehmens. Als Ergänzung zu ISSA, der elektrischen SonicPulse-Zahnbürste aus Silikon, bietet das schwedische Unternehmen FOREO seit September 2015 den ISSA Zungenreiniger an. Dieser unterstützt die Mundhygiene, fördert einen gesunden Mundraum und sorgt für frischen Atem. Mit seiner zweiflächigen und abgerundeten Form „sammelt“ der Zungenreiniger Ablagerungen, um Giftstoffe und Bakterien von der Zungenoberfläche zu entfernen. Er wird aus nichtporösem Silikon hergestellt, ist resistent gegen Bakterienbildung, körperfreundlich, hypoallergen und frei von BPA und Phthalaten. Der Reiniger hat eine Haltbarkeit von einem Jahr und sorgt mit seinem weichen Silikonmaterial für eine angenehme Zungenpflege. Der ISSA Zungenreiniger ist in den Farben Mint, Lavender, Cobalt Blue und Cool Black für 19,95 Euro erhältlich und eignet sich für ISSA und ISSA mini Bürstengriffe. CAMLOG Vertriebs GmbH FOREO GmbH Maybachstraße 5, 71299 Wimsheim Tel.: 07044 9445-100, Fax: 0800 9445-000 [email protected], www.camlog.de Draustraße 4, 90475 Nürnberg Tel.: 0911 992819-54, Fax: -56 [email protected], www.foreo.com Permadental VITA So geht Zahnersatz heute Neu: Dentalofensystem VITA New Generation Der Praxisgründer sieht sich heutzutage einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber, die er nachhaltig bewältigen muss, will er erfolgreich sein und bleiben: fachliche Qualifikationen, technische Ausstattung, Mitarbeiterführung, Marketing, berufsrechtliche Fragen, wirtschaftliche Einflussgrößen, Abrechnungsfragen, Patientenkommunikation und vieles mehr. Eine sinnvolle Reduktion dieser Komplexität ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit Dentallabor-Partnern, die umfangreiche Lösungen anbieten. Dazu gehören unter anderem die Ermöglichung von mehr Umsatz durch mehr Zahnersatz, da der Laborkostenanteil um bis zu 70 Prozent niedriger ist, und ein sechsmonatiges Zahlungsziel für Praxisgründer. Weitere Hilfestellungen sind: individuelle Unterstützung vor Ort durch unsere Zahntechnikermeister, Patientengewinnung durch Permadental-Empfehlung sowie „Alles aus einer Hand“-Ablauf-Vorteile. Anwender der VITA New Generation schätzen an dem modularen Brennsystem, dass es die flexible Zusammenstellung abgestimmter Individuallösungen zulässt. Jetzt wurde das Ofenkonzept weiterentwickelt: Es bietet mehr Funktionen und ist komfortabler in der Bedienung. Das neue System umfasst einen Brenn-, Kombi(Brenn-/Pressofen) und Sinterofen, eine Vakuumpumpe (VITA MultiPump versorgt bis zu vier Öfen) und verschiedene Bedienelemente. Der VITA VACUMAT 6000 M mit der besonders langlebigen VITA Quarzgutmuffel und dem bewährten Sockelkonzept eignet sich für alle am Markt verfügbaren dentalkeramischen Materialien. Die gleichen Funktionen wie das M-Modell bietet auch die MP-Version, die als Brenn-Press-Kombiofen zusätzlich für sämtliche Presskeramikmaterialien geeignet ist. Bei dem VITA ZYRCOMAT 6000 MS handelt es sich um einen Sinterofen mit 80-minütigem HighSpeed-Modus bei nahtlosem Übergang zwischen Vortrocknung und HighSpeed-Sintern. Jedes Setup kann um weitere Öfen, Pumpen und/oder Bedienelemente erweitert werden. Permadental GmbH VITA Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG Marie-Curie-Str. 1, 46446 Emmerich/Rhein Tel.: 0800 7376233 (freecall) [email protected], www.permadental.de Postfach 1338, 79704 Bad Säckingen Tel.: 07761 5620, Fax: 07761 562299 [email protected], www.vita-zahnfabrik.com 60 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Markt Komet Dental Sirona EndoFIT: Fortbildung, Inspiration, Training Innovationspreis für Kombi-Autoklav Komet investiert konsequent in die Endodontie. Know-how, Qualitätsanspruch und Service machen das Traditionsunternehmen seit 90 Jahren zum zuverlässigen Partner. Hier setzt EndoFIT an. Die renommierte Fortbildungsreihe findet 2016 bundesweit statt und wird von namhaften Spezialisten wie Prof. Dr. Edgar Schäfer, Dr. Matthias J. Roggendorf, Prof. Dr. Michael A. Baumann und Dr. Rüdiger Lemke geleitet. Dafür gibt es acht Fortbildungspunkte. Fokus aller Kurse ist der gesamte endodontische Behandlungsablauf – was theoretisch und praktisch an den zwei maschinellen Wurzelkanalaufbereitungssystemen F360, F6 SkyTaper und dem gesamten Endodontie-Produktsortiment von Komet getestet und geübt werden kann. Das Highlight für Zahnärztinnen: drei reine Frauenkurse (am 12.2.16 in Berlin; am 10.6.16 in Köln; am 21.10.16 in München). Weitere Informationen bzw. die Anmeldung erfolgen über Komet Seminarorganisatorin Monika Vucur, Tel.: 05261 701418 oder E-Mail: [email protected]. Gesetzliche Vorgaben sowie das Patientenbedürfnis nach Sicherheit stellen die Aufbereitung der Instrumente in den Fokus der Zahnärzte. Ihren hohen Anforderungen entspricht der Kombinationsautoklav DAC UNIVERSAL. Darin können neben Winkelstücken nun auch Ultraschallspitzen, -handstücke und Multifunktionsspritzen (zum Beispiel für SPRAYVIT) innen und außen gereinigt sowie thermisch desinfiziert werden. Zahnärzte haben dieses Gerät nun zu einem der innovativsten auf dem Dentalmarkt gekürt: Beim Innovationspreis, der im Herbst des vergangenen Jahres zum sechsten Mal ausgeschrieben wurde, belegte der DAC UNIVERSAL von Sirona mit Abstand den Spitzenplatz in der Kategorie „Geräte und Einrichtungen“. Das Fachpublikum lobte besonders das breite Anforderungsprofil des Kombinationsautoklavs, der mit dem neuen FLEX-Deckel die Hygienelücke bei der maschinellen Aufbereitung endgültig schließt. Komet Dental Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG Sirona Dental Systems GmbH Trophagener Weg 25, 32657 Lemgo Tel.: 05261 701-700, Fax: 05261 701-289 [email protected], www.kometdental.de Fabrikstraße 31, 64625 Bensheim Tel.: 06251 16-0 [email protected], www.sirona.com Straumann Zimmer Biomet Studie belegt geringeres Periimplantitisrisiko Implantologie Tage im April 2016 Die Ergebnisse einer weitreichenden unabhängigen Studie zu Periimplantitis – einer Entzündung rund um die Zahnimplantate, die bei Nichtbehandlung zum Implantatverlust führt – belegen: Hinsichtlich des Auftretens einer Periimplantitis unterscheiden sich Implantatsysteme erheblich. Die retrospektive Studie schloss 427 zufällig ausgewählte Implantatpatienten ein, die auf typische Anzeichen einer Periimplantitis untersucht wurden. Die Autoren stellten dabei fest, dass Straumann-Tissue-LevelSLA-Implantate mit signifikant geringeren Odds Ratios für die Entwicklung einer mäßigen bis schweren Periimplantitis assoziiert waren als andere untersuchte Implantatsysteme. Die Ergebnisse wurden bei der Jahresversammlung der EAO 2015 vorgestellt und aktuell im Journal of Dental Research veröffentlicht. Sie verleihen früher berichteten Resultaten, die die hohen Erfolgsraten von Straumann-Implantaten belegen, weiteres Gewicht und sind für Zahnärzte, die ihre Implantatwahl auf unabhängige klinische Daten stützen, sehr relevant. Zum ersten Mal veranstaltet Zimmer Biomet die traditionellen Implantologie Tage als vereintes Unternehmen. Unter dem Motto „Gemeinsam erreichen wir mehr“ treffen sich vom 29. bis 30. April 2016 internationale Experten der oralen Implantologie in Stuttgart zu einem Kongress der Extraklasse. Die Referentenliste der Veranstaltung liest sich wie das Who is Who der internationalen Implantologie und Oralchirurgie, darunter Stephen J. Chu, Klaus-Kristian Würzler oder Stefan Fickl. Sie vermitteln neue Impulse für die implantologische Praxis und präsentieren aktuelle Forschungsergebnisse, innovative Behandlungskonzepte sowie praktisches Wissen und Können. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online auf der Website www.zimmerdental.de/events. Straumann GmbH Jechtinger Straße 9, 79111 Freiburg Tel.: 0761 4501-130, Fax: 0761 4501-490 www.straumann.de, http://jdr.sagepub.com/content/95/1/43.abstract Zimmer Biomet Wilhelm-Wagenfeld-Straße 28, 80807 München www.zimmerbiomet.com Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 61 Markt Nobel Biocare Wrigley 3. Münchner Treff im April: Jetzt anmelden Zahnärzte empfehlen zuckerfreien Kaugummi Nach den erfolgreichen Zusammenkünften in München zu den Themen „Langzeiterfolg der Ästhetik“ und „Sicherheit der Augmentation“ lädt Nobel Biocare am 9. April 2016 zum 3. Münchner Treff ein. Teilnehmer lernen auf dieser Fortbildung unter der Moderation von Dr. Christian Lex, dass das Weichgewebemanagement der bedeutendste Schlüssel zum Erfolg aller Behandlungsfälle ist, egal ob sofortige oder verzögerte Implantation nach Extraktion. Dazu werden diagnostische Eckpfeiler und praktikable Vorgehensweisen gezeigt. Die Demonstration von implantologisch komplexen Praxisfällen mit dem Langzeitergebnis, der Behandlungslösung sowie der Prävention von Komplikationen durch den Experten Dr. Egon Euwe ist der Höhepunkt dieses Kurses. Während der Veranstaltung wird eine Simultanübersetzung vom Englischen ins Deutsche stattfinden. Karies spielt nach wie vor die Hauptrolle in Deutschlands Zahnarztpraxen. Dies zeigt eine aktuelle Onlineumfrage1 des Wrigley Oral Healthcare Program (WOHP). Darin nennen 44 Prozent der befragten Zahnärzte Kariesschäden als häufigstes Problem in ihrer täglichen Praxis, gefolgt von Zahnfleischproblemen (20 Prozent) und mangelnder Mundhygiene (19 Prozent). Mehr als die Hälfte der Zahnärzte empfiehlt zuckerfreien Kaugummi zur Zahnpflege, besonders bei Patienten, die viel unterwegs sind oder unter Mundtrockenheit leiden, sowie nach zuckerhaltigen Mahlzeiten oder Getränken, wenn Zähneputzen nicht möglich ist (s. Grafik). WOHP bietet Zahnarztpraxen auf seiner Fachwebsite www.wrigleydental.de Kaugummis zur Zahnpflege zum Vorzugspreis sowie kostenlose Patienteninformationsbroschüren und Comics für Kinder. Nobel Biocare Deutschland GmbH 1 GfK SE Health Onlineumfrage unter 300 Zahnärzten (Dez. 2015) Wrigley GmbH Stolberger Straße 200, 50933 Köln Tel.: 0221 50085-590, Fax: 0221 50085-333 [email protected], www.nobelbiocare.com Biberger Str. 18, 82008 Unterhaching Tel.: 089 66510-0, Fax: -457 [email protected], www.wrigley-dental.de COLTENE VOCO GuttaFlow bioseal: Bioaktives Obturationsmaterial Jetzt auch fließfähig: Admira Fusion Flow Mit GuttaFlow bioseal bringt der Schweizer Dentalspezialist COLTENE ein ausgeklügeltes Füllungsmaterial auf den Markt, das mehr kann als das bloße Versiegeln des Wurzelkanals. Beim Kontakt mit Flüssigkeiten stellt der bioaktive Werkstoff natürliche Reparaturbausteine wie Kalzium und Silikate zur Verfügung. Zudem setzt er biochemische Prozesse in Gang, die die Regeneration unterstützen. Nach dem Aushärten und bei Kontakt mit Flüssigkeiten bildet GuttaFlow bioseal sogenannte Hydroxylapatitkristalle an der Oberfläche. Diese verbessern die Adhäsion und regen die Regeneration von Knochenund Dentingewebe an. Das Füllungsmaterial kombiniert bei Zimmertemperatur fließfähige Guttapercha mit einem entsprechenden Sealer. Die Verarbeitungszeit beträgt nur zirka 10 bis 15 Minuten. GuttaFlow bioseal ist im Dentalfachhandel in der praktischen Automix-Spritze erhältlich. Mit Admira Fusion hat VOCO das weltweit erste rein keramisch basierte Universalfüllungsmaterial vorgestellt. Nun gibt es auch die fließfähige Variante: Admira Fusion Flow zeichnet sich wie das stopfbare Material durch die Verbindung der bewährten Nanohybrid- mit der ORMOCERTechnologie aus. Zu den Vorzügen der neuen „Pure Silicate Technology“ zählen ein hoher Füllstoffgehalt, eine sehr niedrige Polymerisationsschrumpfung und ein niedriger Schrumpfungsstress. Admira Fusion Flow weist eine exzellente Biokompatibilität und sehr hohe Farbstabilität auf. Das Material verfügt über ein gutes Anfließverhalten mit vollständiger Benetzung der Kavitätenwände. Dank genau eingestellter Thixotropie und seiner Flow-on-Demand-Eigenschaften ist es nur unter Druck und Bewegung fließfähig, sodass es nach Applikation und Modellation standfest in der Kavität verbleibt. Admira Fusion Flow ist gut polierbar und mit allen konventionellen Bondings kompatibel. Coltène/Whaledent GmbH + Co. KG VOCO GmbH Raiffeisenstraße 30, 89129 Langenau Tel.: 07345 805-0, Fax: -201 [email protected], www.coltene.com Anton-Flettner-Straße 1–3, 27472 Cuxhaven Tel.: 04721 719-0, Fax: 04721 719-109 [email protected], www.voco.de 62 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Markt Medentis DENTSPLY DeTrey Elf Fortbildungstermine 2016 auf Mallorca ceram.x gloss für das perfekte Finish Die ICX-Fortbildungsreihe auf der Baleareninsel Mallorca wird auf vielfachen Wunsch hin auch 2016 fortgeführt. In einer jetzt noch exklusiveren Umgebung veranstaltet die medentis in der neuen ICX-Fortbildungsvilla in Port Andratx Kurse zu ICX-templant und ICXMagellan. Insgesamt sind elf Termine über das Jahr verteilt geplant: acht ICX-Magellan-Basic-Kurse, zwei ICX-Magellan-Kurse für Fortgeschrittene und ein ICXMagellan-Expertenkurs machen die Fortbildungsreihe in der neuen ICX-Fortbildungsvilla mit Panorama-Hafen- und -Meerblick zu einem Fortbildungshighlight in diesem Jahr. Die Kosten betragen 429 Euro pro Teilnehmer inklusive einer Begleitperson für freitags und samstags abends. Weitere Informationen zu den Fortbildungen finden sich online unter http://medentis.de/mallorca/. Speziell für Kompositrestaurationen aus ceram.x universal mit SphereTEC-Technologie steht jetzt ein hochinnovatives zweistufiges Finier- und Poliersystem zur Verfügung: ceram.x gloss. Seine Finierer und Polierer besitzen in zwei Lagen versetzt angeordnete Lamellen und lassen sich dadurch sehr flexibel und einfach handhaben. Sie fügen sich perfekt ineinander und passen sich an alle Zahnoberflächen an. Dies ermöglicht ein einfaches Finieren und Polieren selbst in schwer zugänglichen Bereichen: ceram.x gloss erreicht beispielsweise Okklusionen oder Approximalbereiche ebenso effektiv wie Glattflächen, konkave oder konvexe Formen. Weitere Instrumentenwechsel während des Finierens oder des Polierens gehören der Vergangenheit an. Die speziell abgestimmte Diamantkörnung sorgt außerdem für sehr gute Finier- und Polierergebnisse. Dadurch ist ceram.x gloss intuitiv anzuwenden und sorgt für exzellenten Glanz in kürzester Zeit. medentis medical GmbH DENTSPLY DeTrey GmbH Gartenstr. 12, 53507 Dernau Tel.: 02643 902000-0, Fax: 02643 902000-20 [email protected], www.medentis.de De-Trey-Straße 1, 78467 Konstanz DENTSPLY Service-Line für Deutschland: 08000 735000 (gebührenfrei) [email protected], www.dentsply.de/CeramX Ivoclar Vivadent Hager & Werken Internationales Experten-Symposium in Madrid Mit Aktivsauerstoff den Bakterien auf der Spur Ivoclar Vivadent richtet am 11. Juni 2016 in Madrid ein internationales Symposium unter dem Motto „Moderne restaurative Zahnheilkunde: Technologie und Ästhetik“ aus. Zahnärzte und Zahntechniker aus aller Welt haben Gelegenheit, hochkarätige Referate zu hören und ihre Erfahrungen auszutauschen. Das Programm umfasst Vorträge von 13 international bekannten Referenten. Diese präsentieren ihre Einschätzungen zu integrierten Praxis-Labor-Konzepten, ästhetischen Restaurationen und neuesten Studienergebnissen. Ein spezieller Fokus wird auf aktuelle Themen und Entwicklungen gelegt. Als wissenschaftlicher Vorsitzender und Moderator des Expertensymposiums fungiert Prof. Jaime A. Gil von der Universität Bilbao (Spanien). Die Anmeldung für das Symposium erfolgt online unter http://www.ivoclarvivadent.com/ies2016. Für Registrierungen bis zum 13. Mai 2016 wird ein Frühbucherrabatt von 25 Prozent gewährt. Die miradent Miraclin Implant Zahncreme wurde speziell für die Bedürfnisse von Implantatzahnersatz entwickelt. Die aktive Sauerstofftechnologie bewahrt das natürliche Weiß der Zähne und verhindert die Bildung von Farbunterschieden zwischen natürlichen und implantierten Zähnen. Das Schutz-Enzym Lactoferrin unterstützt die Regeneration beschädigter Zellen und reduziert die Bildung entzündungsfördernder Bakterien auch an den Stellen, an die die Zahnbürste nicht hingelangt. Miraclin Implant ist pH-neutral und hat einen Fluoridanteil von 200 ppm im Vergleich zu den handelsüblichen 1.450 ppm. Dadurch reduziert man die Korrosion von Implantaten durch die Fluoride und profitiert dennoch von den wichtigen remineralisierenden Eigenschaften. Miraclin Implant sollte mindestens zweimal täglich anstelle herkömmlicher Zahnpasta angewandt werden. Ivoclar Vivadent GmbH Hager & Werken GmbH & Co. KG Dr. Adolf-Schneider-Straße 2, 73479 Ellwangen Tel.: 07961 8890, Fax: 07961 6326 [email protected], www.ivoclarvivadent.de Ackerstraße 1, 47269 Duisburg Tel.: 0203 9926956, Fax: 0203 299283 [email protected], www.hagerwerken.de Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 63 Markt 3M DENTSPLY Implants Ein Schutzschild für die Zähne Ankylos: Poster- und Videopreis In manchen Situationen benötigen Zähne besonderen Schutz. Dies ist bei hoher Kariesanfälligkeit zum Beispiel im Bereich kieferorthopädischer Brackets ebenso der Fall wie bei freiliegenden Dentinoberflächen. Speziell dafür entwickelte 3M den Versiegelungslack Clinpro XT Varnish. Zur Behandlung von Hypersensitivitäten beziehungsweise zum Schutz gegen säurebedingte Erosionsprozesse und Demineralisierung wird der klinisch bewährte Versiegelungslack in einer dünnen Schicht auf die gereinigte Zahnoberfläche aufgetragen. Die transparente, lichtgehärtete Schutzschicht entfaltet über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten durch Freisetzung von Fluorid, Calcium und Phosphat ihre gewünschte Wirkung. Innerhalb dieser Zeit lässt sie sich mit fluoridhaltiger Zahncreme regelmäßig aufladen. Weitere Informationen unter www.3MESPE.de/Clinpro. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums von Ankylos können junge Wissenschaftler und Zahnärzte sich mit ihren Arbeiten um einen der Poster- und Videopreise bewerben. Die mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Preise für klinische Studien oder Fallpräsentationen mit Ankylos-Implantaten werden in folgenden drei Kategorien vergeben: Einzelzahn, Schaltlücke/Freiende, zahnloser Kiefer. Neben Postern können erstmals auch Videos eingereicht werden. Bewertungskriterien sind Originalität, Innovation, Bedeutung für die Implantologie, Praxisrelevanz sowie Form und Darstellung. Online gibt es unter [email protected] oder www.dentsplyim plants.de weitere Informationen. Die Arbeiten müssen bis zum 15. März 2016 eingereicht werden. 3M Deutschland GmbH DENTSPLY Implants Espe Platz, 82229 Seefeld Tel.: 0800 2753773, Fax: 0800 3293773 [email protected], www.3MESPE.de/Clinpro Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim Tel.: 0621 4302-010 , Fax: -007 [email protected], www.dentsplyimplants.de ParoStatus.de-Tipp Parodontale Befunderhebung – die Gingiva ist nicht durchsichtig … … eine regelmäßige parodontale Befunderhebung ist daher notwendig – denn mehr als 70 Prozent der 35- bis 44-Jährigen in Deutschland leiden an Parodontitis – Tendenz steigend! Es gibt also viel zu tun! Das Tückische: Der Patient spürt die Erkrankung häufig nicht. Gelegentliches Zahnfleischbluten beim Zähneputzen wird zwar beobachtet, aber häufig toleriert – „Das habe ich schon seit Jahren“, sagen dann die Patienten oft. Parodontalerkrankungen haben aber auch einen negativen Einfluss auf den gesamten Organismus. Wechselwirkungen bzw. Zusammenhänge mit Diabetes mellitus und koronaren Herzerkrankungen gelten heute als sicher. Wie begegnen wir dieser Herausforderung in der Praxis? Regelmäßige (mindestens jährliche) parodontale Befunderhebung und ein gut strukturiertes Prophylaxekonzept sind notwendig, um die Betroffenen und die Risikopatienten zu identifizieren. ParoStatus.de ermöglicht die systematische und unkomplizierte Dokumentation und Nachverfolgung erhobener Befunde. Eine Stärke des ParoStatus.de-Systems liegt aber auch in der patientengerechten Aufbereitung der Daten. PA-Aufzeichnungen können nebeneinander angezeigt werden – so können Behandlungsergebnisse noch überzeugender demonstriert werden. Eine zusätzliche Vergrößerungsfunktion erleichtert den Blick auf die Details. Tipp: Zeigen Sie Ihren 64 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Patienten die Gesamtentzündungsflächen, auf eine Handfläche projiziert. Nebeneinander dargestellt, hat der Patient den unmittelbaren Vergleich – Ausgangsbefund und neuer Befund! Der Patient erkennt die Unterschiede – und auch die Notwendigkeit der Recallfrequenz. Unsere Patienten verstehen jetzt schneller, worum es eigentlich geht! Mit ParoStatus.de steht den Zahnarztpraxen ein System zur wirkungsvollen Unterstützung der Prophylaxe und Parodontaltherapie zur Verfügung. Sämtliche Befunde können in kurzer Zeit ohne Assistenz erfasst werden, und durch die vorgegebene und systematische Abfrage von Einzelbefunden wird ein hohes Maß an Qualitätssicherung, Reproduzierbarkeit und Effektivität erreicht. Wissenschaftliche (Auswerte-)Möglichkeiten werden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Notwendigkeiten hochwertig dargestellt und in „Patientensprache“ in Form eines Patientenausdrucks übersetzt. Durch die professionelle Patientenführung mit kontinuierlicher Verlaufsdokumentation wird das Verständnis des Patienten für die regelmäßige Recallsitzung gestärkt. 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Alle Informationen finden Sie auf www.team-im-fokus.de oder telefonisch unter 06359 308 787.* Partner: Veranstalter: Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 65 Termine FORTBILDUNGSTERMINE FÜRS PRAXISMANAGEMENT 12.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Magdeburg 29.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karlsruhe Thema: Unternehmerschulung: BuS-Dienst in Eigenverantwortung; Andrea Kibgies Ort: Magdeburg, Anmeldung/Information: Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, Große Diesdorfer Str. 162, 39110 Magdeburg Tel.: 0391 73939-0, Fax: 0391 73939-20 [email protected], www.zaek-sa.de CME-Punkte: 7, Gebühr: 95 € Thema: Oh Gott – schon wieder eine Kündigung; Axel Thüne Ort: Karlsruhe, Anmeldung/Information: Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe, Lorenzostraße 7, 76135 Karlsruhe Tel.: 0721 9181-200, Fax: -222 [email protected], www.za-karlsruhe.de CME-Punkte: 8, Gebühr: 350 € 16.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hannover 11.05.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Düsseldorf Thema: Verbale und nonverbale Stolpersteine in der Zahnarztpraxis; Karin Namianowski Ort: Hannover, Anmeldung/Information: Zahnärztliche Akademie Niedersachsen der Zahnärztekammer Niedersachsen, Zeißstraße 11a, 30519 Hannover Tel.: 0511 83391-313, Fax: 0511 83391-306 [email protected], www.zkn.de CME-Punkte: 8, Gebühr: 290 € Thema: Gutes Geld für gute Arbeit – Erinnerungen, Mahnungen und Durchsetzung berechtigter Ansprüche – mit wenigen Schritten zum Ziel!; Dr. jur. Claudia Egen Ort: Düsseldorf, Anmeldung/Information: Karl-Häupl-Institut, Emanuel-Leutze-Straße 8, 40547 Düsseldorf-Lörick Tel.: 0211 52605-0, Fax: -48 [email protected], www.zaek-nr.de CME-Punkte: 4, Gebühr: 120 € 06.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Chemnitz 21.05.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dortmund Thema: Erfolgsfaktor QM – Last oder doch Lust?; Regine Wagner Ort: Chemnitz, Anmeldung/Information: Fortbildungsakademie der LZKS , Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Tel.: 0351 8066101, Fax: 0351 8066106 [email protected], www.zahnaerzte-in-sachsen.de CME-Punkte: 4, Gebühr: 90 € Thema: Datenschutz in der Zahnmedizin; Markus Strauss Ort: Dortmund, Anmeldung/Information: Akademie für Fortbildung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Auf der Horst 31, 48147 Münster Tel.: 0251 507600, Fax: 0251 50765600 [email protected], www.zahnaerzte-wl.de CME-Punkte: 9, Gebühr: 229 € 06.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rostock 08.06./11.06.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berlin Thema: Praxisauflösung und Praxisabgabe; Rechtsanwalt Peter Ihle, Steuerberater Helge C. Kiecksee Ort: Rostock, Anmeldung/Information: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin Tel.: 0385 59108-13, Fax: 0385 59108-20 [email protected], www.zaekmv.de CME-Punkte: 5, Gebühr: 150€ Thema: Selbstzahlerleistungen – wie sage ich es meinem Patienten; Dipl.-oec. Hans-Dieter Klein Ort: Berlin, Anmeldung/Information: Philipp-Pfaff-Institut, Aßmannshauser Straße 4–6, 14197 Berlin Tel.: 030 41472540, Fax: 030 4148967 [email protected], www.pfaff-berlin.de CME-Punkte: 6 + 8 + 1, Gebühr: 255 € 23.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hamburg Thema: „Nun sei doch nicht so zickig.“- Professionell reagieren und eine win-win Situation schaffen!; Jessica Greiff Ort: Haltern am See, Anmeldung/Information: Christine Baumeister-Henning, Beratung.Training.Konzepte Tel.: 02364 68541, Fax: 02364 606830 [email protected], www.ch-baumeister.de Gebühr: 220 € 11.06.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haltern am See Thema: Workshop: Ihr Praxiserfolg im Internet durch z. B. Zahnarztempfehlungsseiten und soziale Netzwerke; Oliver Behn Ort: Hamburg, Anmeldung/Information: Zahnärztekammer Hamburg, Möllner Landstraße 31, 22111 Hamburg Tel.: 040 733405-0, Fax: 040 73258-28 [email protected], www.zahnaerzte-hh.de CME-Punkte: 10, Gebühr: 265 € 66 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) !" #$ ''' !% & Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 67 Recht Andrey_Popov/shutterstock VERUNSICHERUNG TRIFFT UNKLARHEIT Eigentlich sollte das sogenannte „Antikorruptionsgesetz“ mit Jahresbeginn in Kraft treten. Doch es hängt derzeit im Rechtsausschuss des Bundestags fest. Neuer Starttermin soll der 1.4.2016 sein. Der Grund für die Verzögerung: Juristen haben Bedenken, dass die Regelungen zu ungenau seien. Eines aber gibt es schon jetzt: die Unsicherheit der Zahnärzte darüber, was künftig geht und was nicht. | BERND SCHUNK Z umindest eine beruhigende Nachricht hatte Prof. Dr. Thomas Ratajczak für die überwiegend aufgeschreckten Teilnehmer am BDIZ-EDI-Workshop zum Antikorruptionsgesetz am Karnevalssamstag dann doch: „Alles, was heute schon zulässig ist, bleibt zulässig. Alles, was heute verboten ist, bleibt verboten. Es drohen nur andere strafrechtliche Konsequenzen.“ Förmlich greifbar ist die Verunsicherung, die das „Gesetz zur Vermeidung von Korruption im Gesundheitswesen“ in Deutschlands Dentalbranche hervorruft. Betroffen sind Zahnärzte, Labore, der Handel und die Dentalindustrie. Enthalten darin sind zwei neue Straftatbestände: Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB) und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB). Die Tatsache, dass sich die Abteilungen 1 der Staatsanwaltschaften mit Korruption im Gesundheitswesen befassen sollen, setzt wohl auch ein Zeichen: Diese Abteilungen befassen sich vornehmlich mit Kapitaldelikten. Kennzeichen dieser Abteilungen sind, so betonte Ratajczak, „höhere Strafmaße und weniger Kenntnisse des ärztlichen Rechts“. Ist es für ermittelnde Behörden bislang äußerst schwierig gewesen, Abrechnungsbetrug nachweisen zu können und auch Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken, so wird dies künftig leichter. Ratajczak: „Staatsanwälte sind inzwischen sehr dankbar, dass es digitale CRM-Tools gibt. Für ihre Recherchen sind die 68 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) detaillierten Dokumentationen der Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen und Zahnärzten eine ergiebige Nachweisquelle.“ Ratajczak unterstrich in Köln, dass generell selbst jeder formale Verstoß als Abrechnungsbetrug gewertet werde. VERZICHT AUF GESCHENKE Ratajczaks wichtigste Empfehlung an die Zahnärzte für die Geschäftsbeziehung mit Dentalfirmen lautet: Verzichten Sie auf Geschenke im Zusammenhang mit einer Kaufleistung. „Das ist und bleibt verboten und wird künftig entsprechend drastisch bestraft.“ Im Klartext: Ein „Zusatzgeschenk“, als Bestandteil der Rechnung einer Dentalfirma mit einem 0-Euro-Betrag ausgewiesen, ist strafbewehrt. Auch das Thema „Naturalrabatte“ sei ein empfindliches: Da gelte die Maxime, auch solche nachweisbar an den Patienten weiterzugeben. „Nehmen Sie keine Vorteile an und fordern Sie auch keine solchen“, riet der Jurist den Teilnehmern eindringlich. Bewusst müsse man sich auch machen, dass es nach unten keine Bagatellgrenze gibt: Schon ein Vorteil von einem Euro könne Auswirkungen haben. Ratajczak empfiehlt zudem, sich nicht auf Deals mit diesen Staatsanwaltschaften einzulassen: Zu groß sei die Gefahr, dass es zu berufsrechtlichen Konsequenzen kommt. Es drohe der Entzug der vertragszahnärztlichen Zulassung oder der Approbation. Unklar ist laut Ratajczak übrigens auch, wann es sich Recht um einen „besonders schweren Fall“ handelt: Juristen gingen generell von 50.000 Euro aus, eher aber greife schon ab 10.000 Euro diese Einschätzung, meint der Justiziar des BDIZ EDI. Entsprechend strafbar ist künftig auch die Beteiligung an einem Dentallabor oder einem anderen Unternehmen von Leistungserbringern. Das gilt insbesondere auch dann, wenn eine solche Beteiligung etwa über Bekannte oder Verwandte „verschleiert“ werden sollte. Ratajczaks Befürchtung: „Dieses Gesetz bewirkt eine erhebliche Kontrolldichte. Und die Umsetzung des § 299 kann zu einem großen Lauschangriff führen.“ Konkret ergeben sich aus dem Gesetz für die Zahnärzte folgende Konsequenzen: • Staatsanwälte erhalten schneller einen Durchsuchungsbeschluss. (Ratajczak: „ Das ist derzeit eher schwer zu erreichen.“) • Eine Strafbarkeit führt schneller zu einem Entzug der vertragszahnärztlichen Zulassung • Hersteller können ihren Wettbewerb über Strafanträge führen • Die Bedeutung sogenannter „Whistleblower“ wächst. Dazu zählen „Helferinnen, die nicht geheiratet werden“, „Ehefrauen vor dem Scheidungsgericht“ und „geschasste Mitarbeiter von Dentalfirmen“. • Die Arbeit von Betriebsprüfern wird relevanter. BROSCHÜRE MIT COMPLIANCE-ERKLÄRUNG Fallbespiele der KZBV für den Umgang mit dem neuen Gesetz: • Unzulässig: Für die Überweisung von Patienten durch einen Vertragszahnarzt an einen MKG-Chirurgen wird eine Geldprämie vereinbart. Oder: Zwischen dem Vertragszahnarzt und dem Oralchirurgen wird abgesprochen, dass der Vertragszahnarzt für den Fall der Überweisung von Patienten an den Oralchirurgen das Ferienhaus des Oralchirurgen kostenlos nutzen darf. • Unzulässig: Ein angestellter Zahnarzt wird beschäftigt, bevor die erforderliche Genehmigung vorliegt. Oder: Ein tatsächlich nicht tätig werdender Angestellter wird nur zum Schein beschäftigt, um Degressionsgrenzen nach § 85 Abs. 4b SGB V zu erhöhen und Vorteile beim Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu erzielen. • Unzulässig: Ein – vermeintlicher – Partner einer genehmigten Berufsausübungsgemeinschaft ist tatsächlich ein „verdeckter“ Angestellter, da er gemäß Gesellschaftervertrag kein wirtschaftliches Risiko trägt bzw. nicht am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg der Praxis und nicht an deren Wert beteiligt ist. Er ist somit nicht „in freier Praxis“ tätig. • Unzulässig: Nicht persönlich erbrachte Leistungen werden außerhalb zulässiger Vertretungen und Anstellungen abgerechnet (zum Beispiel unzulässig an nicht approbiertes Assistenzpersonal delegierte Leistungen). • Unzulässig: Fremdleistungen werden als eigene Leistungen abgerechnet. • Unzulässig: Ein Vertragszahnarzt unterhält eine Geschäftsbeziehung mit einem inländischen Dentallabor, das im Ausland Zahnersatz fertigen lässt. Dieser wird dem Zahnarzt zu BELII-Preisen in Rechnung gestellt und von ihm in gleicher Weise abgerechnet. Vereinbarungsgemäß erhält der Zahnarzt regelmäßig vom Dentallabor einen bestimmten Geldbetrag für den bezogenen Zahnersatz „zurückerstattet“, den er als „sonstige Erlöse“ verbucht und nicht an den Patienten weitergibt. • Unzulässig: Ein niedergelassener Zahnarzt erhält für den Bezug von zehn Implantaten zum Preis von jeweils 600 Euro zwei weitere Implantate kostenlos als „Draufgabe“, was auf zwölf Implantate gerechnet einem Preisnachlass von jeweils 100 Euro entspricht. Im Rahmen der Abrechnung werden von ihm alle zwölf verwendeten Implantate jeweils mit dem regulären Einkaufspreis von 600 Euro veranschlagt. • Unzulässig: Für den Bezug von 50 Implantaten zum Preis von jeweils 600 Euro wird dem Zahnarzt vom Hersteller die Möglichkeit eingeräumt, einen Intraoralscanner statt zum regulären Preis von 25.000 Euro mit 20 Prozent Rabatt zu beziehen. Im Rahmen der Abrechnung veranschlagt der Zahnarzt die Implantate jeweils mit dem regulären Einkaufspreis von 600 Euro. • Zulässig: Der 20-Prozent-Rabatt auf den Intraoralscanner wird losgelöst vom Implantatbezug im Rahmen einer „Sonderangebotswoche“ für alle Kunden zur Markteinführung des Geräts gewährt. • Unzulässig: Ein Zahnarzt bezieht von einem ausländischen Dentallabor teilfertigen Zahnersatz zu besonders günstigen Preisen, stellt diesen in seinem Praxislabor fertig und rechnet den fertigen Zahnersatz zu BEL-II- Preisen ab, ohne die Fremdlaborkosten gesondert als solche auszuweisen. • Unzulässig: Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird unter Verwendung fingierter Nachweise zur Vermeidung von Honorarkürzungen nach § 95d Abs. 3 SGB V vorgetäuscht. Mit der Broschüre „Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ hat der BDIZ EDI auf die Maßnahmen des künftigen Antikorruptionsgesetzes reagiert. In dem Heft werden aktuelle Fragen der Abrechnung (etwa von Materialkosten, Legierungen und Zahnpflegeprodukten), des Berufsrechts, Steuerrechts sowie des Werberechts mit Erläuterungen zu aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und des Bundessozialgerichts erörtert. Der unterschiedlichen Rechtslage bei Kassen- und Privatpatienten wird dabei durch eine gesonderte Darstellung Rechnung getragen. Mit Praxisbeispielen wird die besondere Bedeutung des Gesetzes erläutert. Darüber hinaus enthält die Broschüre eine ComplianceErklärung des BDIZ EDI, die den dargestellten Korruptionsrisiken für Zahnärzte durch eine transparente Vertragsgestaltung entgegenwirken soll. BDIZ-EDI-Mitglieder haben die Broschüre kostenlos erhalten, Nichtmitglieder können sie gegen ein Entgelt von zehn Euro (zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten) im Onlineshop des Verbands erwerben. Ratajczaks Fazit: „Es wird nahezu unmöglich werden, sicher vorherzusagen, was im Bereich des Marketings zwischen Praxen und Herstellern rechtlich eindeutig akzeptabel ist.“ Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 69 Delegation Das „alte“ Thema Delegation ist mal wieder brandaktuell. Ein noch frisches Urteil aus dem vergangenen Jahr sorgt unter Zahnärzten für Diskussionsstoff und auch verschiedene Landeszahnärztekammern sowie die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben sich bereits damit beschäftigt. | SVEN SKUPIN E ine kürzlich von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg veranstaltete Fortbildung (Winterakademie des ZFZ Stuttgart) griff einen bislang wenig beachteten Aspekt der Delegation auf. RA Axel Maag, Direktor der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, verdeutlichte in seinem Vortrag: Es besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit bei Praxismitarbeiterinnen, die in mehreren Praxen tätig sind. Obwohl das bereits angesprochene Urteil aus dem Jahr 2015 des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az. L2 R 200/13, LSG RheinlandPfalz, 27.07.2015) die Delegation von zahnärztlichen Leistungen an eine selbstständige ZFA ermöglichte, beurteilte Maag die Ausgangslage ganz anders. DROHENDE STRAFEN Er sieht bei einer Selbstständigkeit die gesetzlich geforderte Kontrolle des Zahnarztes der Delegation gefährdet. „Die Delegation bedingt ein Weisungsrecht und die Aufsicht des Zahnarztes. Wie soll dies bei einer selbstständig beschäftigten Mitarbeiterin möglich sein?“, fragte Maag. Die möglichen Strafen für den Praxisinhaber bei festgestellter Scheinselbstständigkeit könnten schmerzhaft werden: Es drohen die Nachzahlung von jahrelang nicht gezahlten Sozialabgaben sowie ein Strafverfahren. 70 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Kzenon/Fotolia DELEGATION UND SELBSTSTÄNDIGKEIT Völlig problemlos sieht Maag die Arbeit einer Mitarbeiterin in mehreren Praxen mit Angestelltenvertrag. Der BZÄK ist das Urteil aus Rheinland-Pfalz auch bekannt, der Vorstand hat sich dazu bereits beraten. Ähnlich wie Maag, beurteilt auch die BZÄK die Entscheidung der Richter: „Das Urteil des LSG Rheinland Pfalz ist nach hiesiger Auffassung rechtsfehlerhaft und unterliegt einem Subsumtionsfehler. Das LSG hat in irriger Annahme entschieden, dass der Delegationsrahmen nach § 1 Abs. 5 und 6 Zahnheilkundegesetz (ZHG) eine selbständige Tätigkeit nicht ausschließe. § 1 Abs. 5 ZHG verlange von Zahnärzten nicht, dass sie die in der Vorschrift genannten Fachkräfte als Arbeitnehmerin beschäftigen. Den Erfordernissen des Zahnheilkundegesetzes welches die Ausübung der Zahnheilkunde den approbierten Zahnärzten zuweist, werde auch bei einer selbstständigen Tätigkeit wie sie von der ZFA ausgeübt worden ist, Rechnung getragen, wenn die Zahnärzte ihrer Kontroll- und Überwachungspflicht genügen, so das Gericht. Gerade der Begriff des „Personals“ im Gesetzestext belegt für die BZÄK, dass eine Delegation an selbstständige Mitarbeiterinnen eben nicht ohne weiteres erfolgen sollte. „Der Gesetzgeber hat aber in § 1 Abs. 5, 6 ZHG nicht ohne Grund den Begriff des Prophylaxe-Personals gewählt. Das Merkmal des Personals oder des Personalbegriffs ist gerade die Unselbstständigkeit Delegation einer ausführenden Tätigkeit. Hätte der Gesetzgeber hier auch die Delegation an selbständig tätige Mitarbeiter gewollt, dann hätte er ohne Weiteres nur von ,qualifizierten Dritten’ sprechen können. Dies hat er aber gerade nicht getan, sondern den Begriff ,Personal’ gewählt und damit zum Ausdruck gebracht, dass eine selbstständige Tätigkeit gerade nicht möglich ist.“ Für die BZÄK Zudem bleibt auch die delegierte zahnärztliche Leistung eine Leistung des Zahnarztes. „Nur höchstpersönlich oder aber nach fachlicher Weisung erbrachte Leistung sind abrechenbar, siehe § 4 Abs. 2 GOZ.“ Eine selbständige Tätigkeit schließt aber nach Ansicht der BZÄK eine fachliche Weisung aus, da sie im Zweifel einer selbstständigen tätigen Person gegenüber nicht – beispielsweise durch das arbeitsrechtliche Direktionsrecht – durchsetzbar wäre. ZAHNÄRZTE KONTROLLIERTEN ARBEIT Für RA Cornelia Weitekamp, Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht in der Kanzlei Prof. Dr. Halbe, Rothfuß, Wiedey, Jahn & Partner in Köln, gibt es am Urteil des LSG RheinlandPfalz sozialversicherungsrechtlich nichts zu rütteln, wobei sie darauf hinweist, dass auch hier nur der konkrete Einzelfall entschieden wurde. Sie sieht die Verantwortung in dem vorliegenden Fall auch weiterhin bei den Zahnärzten, die in der Verhandlung geäußert hätten, dass sie immer wieder die Arbeit der Beklagten kontrolliert hatten. Für Weitekamp hat das Urteil auch keine Auswirkungen in Richtung der Substitution, die von Seiten der Kammer eventuell befürchtet werden könnte. „Die Entscheidungskompetenz liegt am Ende immer bei den Zahnärzten. Sind diese nicht mit der Arbeit oder den Leistungen der selbstständig tätigen Mitarbeiterin zufrieden, wird die Zusammenarbeit beendet.“ Weitekamp sieht bei den Mitarbeiterinnen ein eigenständiges Interesse, die delegierten Leistungen sorgfältig zu erbringen. Dadurch werde die Verantwortung der Zahnärzte eben nicht ausgehebelt. Was das Thema Selbstständigkeit der Mitarbeiterin in der Zahnarztpraxis angeht, hat die Rechtsanwältin auch eine klare Meinung. Sollte die Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, droht dem Zahnarzt die Zahlung der sozialversicherungspflichtigen Beiträge in voller Höhe, jedenfalls für den Zeitraum von bis vier Jahren. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Sozialversicherungsbetrugs eingeleitet wird. „Die sicherere Variante ist hier natürlich die Anstellung.“ Diese Option benennt auch die BZÄK. Für die Interessensvertretung der Zahnärzte ist klar: „Es können mehrere Teilzeitverträge mit unterschiedlichen Praxen abgeschlossen werden – allerdings keine Honorarverträge oder ähnliches.“ NICHT FINANZIELL ATTRAKTIV Klar ist auch, für die Praxismitarbeiterinnen sind mehrere Teilzeitverträge finanziell nicht so attraktiv – für die Zahnarztpraxen aber auch nicht. Für Sylvia Fresmann, erste Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für DentalhygienikerInnen e.V., steht in der aktuellen Diskussion vor allem das Wohl der Patienten im Vordergrund und deren Anspruch auf bestmögliche Betreuung. Dass dieser Anspruch untrennbar mit der Qualifikation der Behandler verbunden ist, steht für sie außer Frage. Ebenso, dass Qualifikationen mit erheblichen Aufwänden in finanzieller, zeitlicher und persönlicher Hinsicht verbunden sind. „Kolleginnen sind sehr engagiert, die Nachfrage nach Fortbildung ist ungebrochen“, sagt Fresmann. Die Attraktivität des Berufsbildes hängt ihrer Ansicht nach auch von der finanziellen Komponente ab; dies gelte gleichermaßen auch für die Praxisinhaber. Dies zeige die aktuelle Diskussion in ihrem Verband, wie auch gesellschaftliche Überlegungen und Aktivitäten auf Ebene der EU zum Umgang mit dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel. Ihrer Überzeugung nach ist dieser Fachkräftemangel bereits deutlich in den Praxen zu erkennen. Auf den Bereich der Zahnarztpraxen bezogen, wünscht sie sich eindeutige Regelungen zur Qualifikation und Delegation sowie deren einheitliche Umsetzung in den Bundesländern. Der Delegationsrahmen der BZÄK biete hier eine gute Orientierung. Der Raum für Interpretationen sollte minimiert werden. Im Zusammenhang mit der demographischen Herausforderung und der zunehmenden Bedeutung der Prävention und Nachsorge ist es ihrer Meinung nach von eminenter Bedeutung, die Attraktivität der Berufsbilder zu steigern. Wie? „Wertschätzung, attraktive Arbeitsplätze, ein harmonisches Team, Klarheit der Aufgabenverteilung bei der Betreuung der Patienten, leistungsgerechte Honorierungs sind nur einige Faktoren in diesem Zusammenhang“, erklärt Fresmann. Gemeinsam mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten, wünscht sich die Dentalhygienikerin, sollten neue Formen der Zusammenarbeit und Kooperation gefunden werden, die sowohl die Praxisinhaber als auch die Mitarbeiterinnen zufriedenstellen. „Denn Prophylaxe ist Teamarbeit.“ ANDERE FORMEN DER KOOPERATION Der Blick ins Ausland, etwa in die Schweiz, verrät, auch dort arbeitet ein Großteil der Dentalhygienikerinnen mit den Zahnärzten in den Zahnarztpraxen zusammen. „Aber dort sind auch andere Formen der Kooperation, außerhalb der Selbständigkeit, möglich“, erklärt Fresmann. Ganz neu ist das Thema allerdings nicht. Die BZÄK informiert die Zahnärzte bereits seit Jahren durch Mitgliederrundschreiben, Kammerpublikationen, Gutachtertagungen und Fortbildungen über die Rechtsgrundlagen. BZÄK und die Kammern werden vor Gericht auch oft als Experten angehört. Beim Rechtsstreit vor dem LSG Rheinland-Pfalz war dies nicht der Fall. Hinzu kommt der Delegationsrahmen der BZÄK, der auch im Urteil des LSG Rheinland-Pfalz ein Thema war. „Das Gericht hat dennoch eine nach unserer Auffassung falsche Entscheidung getroffen“, heißt es von Seiten der BZÄK. Aber: Die Deutsche Rentenversicherung hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig und derzeit vor dem BBundessozialgericht anhängig. Die komplette Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz findet man online unter www.dentalmagazin.de. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 71 Boggy/fotolia Oft handelt es sich um Schmerzpatienten, die ohne Termin eintreffen. Gelegentlich versuchen einige unter ihnen durch diese „Showeinlage“ den Druck zu erhöhen, um Wartezeit zu verkürzen. Meist sind es jedoch Menschen, die leicht aus der Haut fahren, was durch Zahnschmerzen zusätzlich begünstigt wird. Gelingt es den Mitarbeitern nicht, die Situation zu regeln, muss sich der Chef diesem Problem widmen. Es klingt banal, aber Gelassenheit und ein Lächeln führen häufig dazu, dass sich das Aggressionspotenzial deutlich verringert – und sei es nur, weil der aufgeregte Beschwerdeführer überrascht von der Reaktion seines Gegenübers ist. Nun gilt es, sich nicht in sinnlose Diskussionen verwickeln zu lassen. Das heißt zum Beispiel, dass der Zahnarzt nicht darauf eingeht, wenn der Patient behauptet, andere seien vor ihm aus dem Wartebereich gerufen worden. Eine sachliche Erklärung, mit Hinweis auf die allgemeinen Grundsätze der Praxis, ist hingegen sinnvoll: „Selbstverständlich behandeln wir Sie als Schmerzpatient so schnell wie möglich. Mit einer geringen Wartezeit müssen Sie leider dennoch rechnen, wenn wir Sie ohne Termin behandeln.“ Wer stattdessen ebenfalls laut wird, hinterlässt sowohl bei den Patienten als auch bei seinem Personal keinen professionellen Eindruck. SPARFÜCHSE UND ZUSPÄTKOMMER Nicht immer müssen sich Konflikte in einem großen Drama äußern. Patienten, deren regelmäßig störendes Verhalten sich zermürbend auf das Praxisteam auswirkt oder die Abläufe durcheinander bringt, können ebenso „schwierig“ im Umgang sein. Kandidaten, die sich angesichts des Heil- und Kostenplans gebärden, als wollte man sie berauben, gehören für viele Zahnärzte zum Alltag. Auch wenn der Behandler das Bedürfnis hat, sein Honorar zu rechtfertigen, sollte er es stattdessen lieber erklären. Denn die Patienten setzen meist nur die vermeintlich astronomischen Kosten in Beziehung zur Behandlungsdauer und malen sich auf diese Weise „Fantasie-Stundensätze“ aus. Um diesen Irrtum auszuräumen und den Patienten für die wirtschaftlichen Zusammenhänge zu sensibilisieren, kann der Zahnarzt auf seine lange und anspruchsvolle Ausbildung, moderne und schonende Therapien oder die Kosten für qualifiziertes Personal hinweisen. Ein leidiges Dauerthema sind Patienten, die permanent zu spät erscheinen oder kurzfristig Termine absagen. Besteht Anlass zur Vermutung, dass bestimmte Patienten grundsätzlich nicht in der Lage sind, Termine einzuhalten, sollte man entsprechende Vorgaben an die Mitarbeiter kommunizieren. So kann der Chef ein Zeitlimit für Verspätungen festlegen. Übersteigt dies beispielsweise 15 oder 20 Minuten, ist die Rezeptionskraft angehalten, einen neuen Termin zu vereinbaren. Im besten Fall motiviert dies notorisch unzuverlässige Praxisbesucher zu mehr Pünktlichkeit. Darüber hinaus verringert der Zahnarzt so das Risiko, dass seine vorbildlichen Patienten das mangelnde Zeitmanagement weniger disziplinierter Vertreter ausbaden müssen. SOCIAL MEDIA: FLUCH UND SEGEN Gerade jüngere Zahnärzte nutzen heute soziale Netzwerke wie Facebook zur Patientenbindung. Durch die Kommentarfunktion einer Praxis-Fanpage möchten sie einen offenen Dialog anregen. Dieses Kommunikationsmittel hat jedoch zwei Seiten. In den Kommentaren findet sich auch Kritik, die lieber über das Internet als in direkter Konfrontation vor Ort geäußert wird. Die Gründe für negative Bemerkungen sind vielfältig und können dem Image der Praxis nachhaltig schaden. Umso wichtiger ist es für den Betreiber, auf Beschwerden schnell und professionell zu reagieren. Ist die Kritik berechtigt, kann er diese mit einer ehrlich gemeinten Entschuldigung meist schnell aus der Welt schaffen. Aufrichtigkeit hat zur Folge, dass die User den Zahnarzt als authentisch wahrnehmen, individuelle Lösungsvorschläge binden einen Patienten sogar enger an die Praxis. Leider ist kein Betreiber einer Praxis-Fanpage gegen unberechtigte Kritik gefeit. Lässt er sich jedoch auf eine endlose Auseinandersetzung vor den Augen der User ein, wirft dies ein noch schlechteres Licht auf die Praxis. Auch hier ist Sachlichkeit geboten: Der Zahnarzt kann den Kritiker höflich um eine Richtigstellung bitten und ihm anbieten, zu diesem Zweck Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung beitragen. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 73 Recht Joachim Lechner/fotolia RICHTIG KÜNDIGEN Viele Zahnarztpraxen sind Kleinbetriebe, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Damit die Kündigung eines Mitarbeiters nicht dennoch vor dem Arbeitsgericht scheitert, sollte sie die sozialen Belange berücksichtigen und nicht gegen das Benachteiligungsverbot des Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen. | RA CORNELIA WEITEKAMP mmer wieder müssen die Arbeitsgerichte darüber entscheiden, ob auch Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb wenigstens ein Mindestmaß an ordentlichem Kündigungsschutz genießen, obwohl das Kündigungsschutzgesetz für sie nicht gilt. Dieses greift zugunsten der Arbeitnehmer erst dann, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Gekündigte Arbeitnehmer eines Kleinbetriebs, die gerichtlich gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses vorgehen, machen gelegentlich geltend, 74 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Privat I CORNELIA WEITEKAMP ist Fachanwältin für Medizinrecht sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei DR. HALBE RECHTSANWÄLTE in Köln. [email protected] dass ihre Kündigung nicht gerechtfertigt, sondern willkürlich erfolgt sei. Dazu können sie sich auf einige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stützen. In einer Entscheidung vom 21. Februar 2001 (Az: 2 AZR 15/00) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) wie folgt entschieden: „Ist bei einem Vergleich der grundsätzlich von dem gekündigten Arbeitnehmer vorzutragenden Sozialdaten evident, dass dieser erheblich sozialschutzbedürftiger ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter Arbeitnehmer, so spricht dies zunächst dafür, dass der Arbeitgeber das gebotene Mindestmaß an sozialer Rück- Recht sichtnahme außer Acht gelassen hat. Setzt der Arbeitgeber dem schlüssigen Sachvortrag des Arbeitnehmers weitere (betriebliche, persönliche etc.) Gründe entgegen, die ihn zu der getroffenen Auswahl bewogen haben, so hat unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Abwägung zu erfolgen. Es ist zu prüfen, ob auch unter Einbeziehung der vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe die Kündigung die sozialen Belange des betroffenen Arbeitnehmers in treuwidriger Weise unberücksichtigt lässt. Der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers im Kleinbetrieb kommt bei dieser Abwägung ein erhebliches Gewicht zu.“ GRÜNDE GELTEND MACHEN In der Praxis zeigt sich in der Regel, dass Arbeitnehmer eines Kleinbetriebs, die sich auf diese und ähnliche Entscheidungen berufen, den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nicht durchsetzen können. Entscheidend ist in diesen Fällen die Tatsache, dass der jeweilige Arbeitgeber jegliche „betrieblichen, persönlichen oder sonstigen“ Gründe geltend machen kann, die dazu geführt haben, gerade das Arbeitsverhältnis mit dem betroffenen Arbeitnehmer zu lösen. Die Grenze dieses arbeitgeberseitigen Ermessens ist allerdings überschritten, wenn zumindest ein Motiv für die Kündigung gegen ein Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstößt. Einen solchen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht am 23. Juli 2015 (Az: 6 AZR 457/14) zu beurteilen. Eine langjährige Mitarbeiterin in einer Arztpraxis hatte ein Kündigungsschreiben erhalten, in dem auf ihre „Pensionsberechtigung“ sowie auf erforderliche Umstrukturierungen der Praxis hingewiesen wurde. Im Kündigungsschutzprozess machte die Mitarbeiterin geltend, dass ihr Arbeitsvertrag wegen ihres Alters und somit unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 i. V. m. § 1 AGG gekündigt worden sei. Das Bundesarbeitsgericht ist dieser Argumentation gefolgt. Es erkannte, dass der Hinweis in dem Kündigungsschreiben auf die „Pensionsberechtigung“ der Klägerin ein starkes Indiz für die Diskriminierung der Klägerin wegen ihres Alters sei. Dieses Indiz habe die Arbeitgeberin nicht widerlegen können. Es spiele keine Rolle, dass auch andere Gründe die Kündigung motiviert hätten. Die Kündigung sei unwirksam, weil es ausreiche, dass ein in § 1 AGG genanntes Merkmal mitursächlich für die Kündigungsentscheidung gewesen sei. KEINE BEGRÜNDUNG ERFORDERLICH Verpönte Kündigungsgründe sind somit solche, die auf die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität der betroffenen Person gestützt werden (§ 1 AGG). Diese dürfen auch nicht Bestandteil eines Motivbündels sein, das der angegriffenen Kündigung zugrunde liegt. Praxistipp: Ein Kündigungsschreiben sollte keine Ausführungen zu den Kündigungsgründen enthalten. Die Kündigung muss zwar schriftlich ausgesprochen werden, um wirksam zu sein. Die Angabe der Kündigungsgründe ist jedoch nicht erforderlich. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 75 Abrechnungstipp WIE VIELE WURZELKANÄLE DARF EIN ZAHN HABEN? D ie Leistung nach Ziffer 2410 GOZ ist einmal je Kanal berechnungsfähig, wir haben deshalb die dreimalige Berechnung dieser Leistung an Zahn 26 in der Erstattung nicht berücksichtigen können“ – so oder so ähnlich lesen sich zunehmend Erstattungsbescheide von Versicherern und Kostenerstattern. Insbesondere Praxen, in denen schwerpunktmäßig endodontisch und meist ausschließlich mit Unterstützung des OP-Mikroskops gearbeitet wird, kommt diese Aussage gegebenenfalls sattsam bekannt vor. Für den Patienten heißt das zunächst im Klartext: Die Erstattung einer endodontischen Behandlung wird eingeschränkt 76 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) auf die am Zahn 26 „üblicherweise vorhandenen“ drei Wurzelkanäle, und auch wenn diese Zahl von der tatsächlich anatomisch vorhandenen abweicht, ist das für den Versicherer unerheblich. Wenn der Patient „Glück“ hat, räumt der Versicherer die Möglichkeit einer Nachprüfung ein, mit Einreichung entsprechender Behandlungsunterlagen, die das Vorhandensein der zusätzlichen Wurzelkanäle belegen sollen, allerdings ohne Garantie, dass dann eine entsprechende Nacherstattung erfolgt. Aus zahnmedizinischer Sicht erscheint diese Vorgehensweise abwegig und unverständlich. In der Fachliteratur (unter anderem Görduysus M. O., Gör- Privat DG Endo Die Erstattung einer endodontischen Behandlung beschränkt sich meist auf die „üblicherweise vorhandenen“ Wurzelkanäle, auch wenn deren Anzahl in der Realität oft höher ausfällt. Wie aber kann der entstandene Mehraufwand bei individuellen anatomischen Besonderheiten in die spätere Rechnung einfließen? | STEFFI SCHOLL STEFFI SCHOLL ist Abrechnungsspezialistin und arbeitet seit 2011 bei der ZA Zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft AG in Düsseldorf in der GOZ-Fachabteilung. [email protected] Abrechnungstipp duysus M., Friedmann S. Operating microscope improves negotiation of second mesiobuccal canals in maxillary molars. J Endod 27: 638–6 (2001)) wird seit Jahrzehnten die höchst individuelle Anzahl von Wurzelkanälen in einzelnen Zähnen oder Zahngruppen beschrieben. So erscheint selbst dem zahnmedizinischen Laien folgende Aussage als logisch: „Beim Aufsuchen zusätzlicher Kanäle sind Lupe oder Mikroskop sicherlich unentbehrlich und so steigt die Zahl von Frontzähnen, bei denen statt eines Wurzelkanals zwei gefunden werden (laut Statistik 20 bis 25 Prozent). Bei Prämolaren sind es nicht nur die oberen 4er, die zwei Kanäle aufweisen, sondern auch obere 5er oder Unterkieferprämolaren. Selbst Prämolaren mit drei Wurzelkanälen sind sowohl im Ober- als auch Unterkiefer anzutreffen. Bei Molaren des Oberkiefers muss man sowohl bei 6er als auch 7er davon ausgehen, dass stets vier Kanäle (mb1, mb2, db und pal) vorliegen. Wohl wissend, dass so mancher vierte Kanal in 50 Prozent der Fälle erst nach Abtragen von mehreren Millimeter Dentins zu erschließen ist (Görduysus et al. 2001) …“ tung), es kann schon sehr detailliert die jeweilige Anzahl an therapierbaren Wurzelkanälen in der Patientenakte fixiert werden, ebenso wie individuelle Behandlungsdaten wie Arbeitslängen, Durchmessergrößen bei der Kanalaufbereitung etc. IN DIE RECHNUNG EINFLIESSEN LASSEN Gleichzeitig können in der späteren Rechnung gegebenenfalls vorhandene anatomische Besonderheiten dargestellt werden. Ein erhöhter Zeitaufwand mit Hinweis auf Projektion eines zusätzlichen Kanals zum Beispiel mithilfe der Einstellung einer speziellen Röntgentechnik kann etwa in der Wahl des Steigerungsfaktors seinen Ausdruck finden. Auch sollte der Rechnung zu entnehmen sein, ob gegebenenfalls vier Kanäle an einem Molaren in einer Sitzung simultan aufbereitet werden konnten oder ein zusätzli- SPIELFELD FÜR SPARPOLITIK? Für die privaten Krankenversicherer hingegen erschließt sich dieser Bereich der Zahnmedizin eher als lohnendes Spielfeld für eine neue Form der Sparpolitik. Dabei hat die Zahnarztpraxis es eigentlich selbst in der Hand, eine solche „Attraktivität“ für Mindererstattungen ganz schnell in brotlose Kunst zu wandeln, angefangen bei sorgfältigster Dokumentation des Behandlungsverlaufs. Häufig wird schon mit Einleitung einer endodontischen Behandlung klar, ob im konkreten Einzelfall die „übliche“ Anzahl an Wurzelkanälen am betreffenden Zahn aufbereitet (und später wurzelgefüllt) wird oder zusätzliche Kanäle gefunden und endodontisch versorgt werden können. Sei es durch speziell ausgerichtete Röntgenaufnahmen oder durch ein intraorales Foto mit Darstellung der entsprechenden Kanaleingänge (zum Beispiel mithilfe des Operationsmikroskops mit zusätzlicher Kameraausstat- cher Kanal in gesonderter Sitzung erst gefunden und behandelt wurde. Dann genügt schon ein kurzer Hinweistext zur betreffenden zahnärztlichen Leistung. Bei der Anfertigung intraoraler diagnostischer Fotos handelt es sich allerdings um eine Leistung, die nicht im Gebührenverzeichnis von GOZ und GOÄ aufgeführt ist und mittels Entsprechungsberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ dargestellt wird. Gleiches gilt für fortlaufende Bildaufnahmen (Bildsequenzen) oder Videoaufzeichnung von Bewegungen, beispielsweise während der Kanalaufbereitung. Ohne Frage muss ein Versicherer im Einzelfall prüfen können, ob die an ihn gerichteten Erstattungsansprüche eines Versicherten berechtigt sind. Es gilt jedoch zu bedenken, dass Versicherungen zwar die an sie gerichteten Erstattungsansprüche, nicht jedoch selbst die Notwendigkeit einer Heilbehandlung beurteilen können. Denn sind die erbrachten endodontischen Leistungen auf der Rechnung ohne Hinweis auf eine Verlangensleistung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ ausgewiesen, ist deren medizinische Notwendigkeit bereits gemäß Rechnungsdarstellung indirekt „bescheinigt“. Das Auskunftsrecht des Versicherers besteht dabei ausschließlich gegenüber dem Versicherten (nicht dem Behandler) und räumt dem Versicherer nur ein Auskunftsrecht im Sinne eines Fragerechts ein (OLG Hamm, Beschluss v. 04.09.1990, Az.: 20 W 35/90). Hegt ein Versicherer dennoch Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit und möchte daher nähere Informationen haben, muss er eine einzelfallorientierte Begründung dafür angeben. ZEITNAHE ÜBERSENDUNG Unbestritten ist jedoch auch, dass der Versicherte bei gerechtfertigter Leistungsprüfung mitwirken muss. Insoweit empfiehlt sich für den Behandler, gegebenenfalls nach Einholung des Einverständnisses des Patienten sowie nach Abklärung der Erstattung, eine zeitnahe Übersendung der Behandlungsunterlagen. Dabei ist es sinnvoll, diese Unterlagen direkt an den Patienten zu schicken, allein schon, um das Vertrauensverhältnis mit dem Patienten zu stärken. So hat der Patient die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Unterlagen an seine Versicherung weiterleitet. Nach derzeit geltender Rechtsprechung hat der Patient ein Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen und/oder auf Übersendung von Kopien derselben (keine Originaldateien). Allerdings besteht kein Anspruch auf Zusendung der Behandlungsunterlagen, ohne die entstandenen Kosten für die Anfertigung von Kopien zu ersetzen (OLG Frankfurt – Beschluss vom 09.05.2011 – Az. 8 W 20/11). Und genau diese Kosten sind dann nicht mehr Gegenstand von zahnärztlicher (GOZ) oder ärztlicher (GOÄ) Gebührenordnung, sondern vielmehr in den §§ 612 und 670 BGB geregelt und werden je nach Aufwand in Ansatz gebracht. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 77 Digitales Praxismanagement Termine werden sofort neu vergeben. Patienten können online Behandlungsarten buchen und Anamnesebögen bereits vor dem Praxisbesuch online datengeschützt auszufüllen. Insgesamt erfährt das Praxisteam zeitliche Entlastung, der Praxisauftritt ist innovativ und die Erwartungen des Kunden werden erfüllt. Die Zahnarztsoftware DS-Win-Plus ist modular aufgebaut und passt sich dem spezifischen Praxisalltag an. Die Software deckt mit diversen Produkterweiterungsmöglichkeiten alle relevanten Arbeitsfelder ab und unterstützt den Zahnarzt bei einem professionellen Patienten- und Terminmanagement. Ist es möglich, die Praxis technisch so umzurüsten, dass der Zahnarzt zum Beispiel Termine und Patientendaten jederzeit über sein Smartphone/Tablet aufrufen kann? Fest steht: Ohne eine Vernetzung mit neuen Medien geht es heute nicht mehr. Eine intelligente Praxissoftware muss daher die Anbindung an Smartphone und Tablet gewährleisten. Die Softwarelösungen von Dampsoft können per Remotedesktopverbindung über jedes Endgerät aufgerufen werden. Auch auf die Produkterweiterung Onlineterminbuch – mit SMS und E-Mail-Funktion – kann der Zahnarzt über sein Smartphone jederzeit zugreifen, um Termine einzusehen und zu bearbeiten. Um die Funktionen einzurichten, muss der Nutzer in seinem Browser ein Lesezeichen für das Terminbuchungsportal anlegen. Auf Smartphones und Tablets mit iOS oder Android kann das Terminbuchungsportal über den Browser als App-Verknüpfung zum Home-Screen hinzugefügt werden. Über die vier verschiedenen Ansichtsmodi (Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresansicht) kann der Nutzer über ein Icon verfügen. Es gibt die zusätzliche Funktion, die Termine auch über das Internet einzusehen. Voraussetzung dafür ist lediglich eine Internetanbindung. Jedes Terminbuch, das im Internet verfügbar ist, muss zuvor über die Einstellung „Optionen“ freigegeben werden. Angelegte Termine werden automatisch über den Internetserver aktualisiert, sodass der Nutzer immer auf dem neuesten Stand ist. Blitzschneller Zugriff auf Termine und Patienteninfos via Smartphone und Tablet bringen räumliche Flexibilität und Zeitersparnis. Wie garantiert eine intelligente Praxissoftware, dass Patienten keine Termine (etwa für die PZR) mehr versäumen? Auch bei „unzuverlässigen Patienten“ unterstützt ein EDV-gesteuertes Terminmanagement die Praxis, um dennoch eine optimale Terminauslastung zu gewährleisten. So ermöglicht beispielsweise die „Reminder-Funktion“ des Programms DS-Win, dem Patienten Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail zu senden. Auf diesem Weg konnten schon viele Praxen ihre Ausfallzeiten deutlich minimieren. Studien der KZV Mecklenburg-Vorpommern und der KZV Bayern belegen, dass Zahnärzte durch versäumte Termine bis zu 15 Prozent Umsatzausfälle zu verzeichnen haben. Das Modul DS-Win-Termin verfügt zusätzlich über die sogenannte „Stand-by-Liste“. Diese sorgt dafür, dass Ausfallzeiten, die durch nicht erschienene Patienten verursacht worden sind, anderweitig abgedeckt werden können. Wird ein geplanter Termin rechtzeitig abgesagt, kann über das Programm ein Ersatzpa- tient gesucht werden, indem der Termin angeklickt und dann aus dem dargestellten Menü die Funktion „Ersatz suchen“ aktiviert wird. Wie kann die Software den Zahnarzt dabei unterstützen, den Anamnesebogen regelmäßig zu erneuern? In der Praxissoftware ist ein Anamnesebogen hinterlegt, der beliebig angepasst werden kann. Damit dieser stets dem aktuellen Patientenstatus entspricht, bietet das Programm von Dampsoft eine Erinnerungsfunktion. Den Erinnerungszeitraum kann der Nutzer festlegen. Wird ein Anamnesebogen für einen Patienten erfasst, erscheint auf dem Display das „Gültig-bis-Datum“. Wenn dieses Datum erreicht oder überschritten wird, erinnert eine Meldung die Praxismitarbeiterin beim Aufruf der Patientendaten an die Neuerfassung der Anamnese. Wie kann die Praxis noch besser und schneller telefonisch mit den Patienten kommunizieren? Patienten möchten keine Nummer in irgendeiner Kartei sein. Sie möchten gerne mit Namen angesprochen und mit persönlichen Worten begrüßt werden, wenn sie in der Praxis anrufen oder am Empfang eintreffen. Patienten freuen sich, wenn man ihnen zum Geburtstag gratuliert, das kann jeder aus seinem persönlichen Alltag leicht nachvollziehen. Auch im Hinblick auf mehr Qualität und Effizienz in der Patientenkommunikation kann eine intelligente Praxissoftware daher einen wichtigen Beitrag leisten. Spezielle Funktionen wie die „Telefonwahlhilfe“ sorgen dafür, dass bei einem Anruf des Patienten die Telefonnummer, der Name und ein Foto sofort auf dem Bildschirm erscheinen, da die entsprechende Patientenkartei automatisch ausgewählt wird. Ebenso kann die Mitarbeiterin in der Praxis via Klick beim Patienten anrufen und muss nicht umständlich nach Telefonnummern suchen. EDV-gestützt kann die Mitarbeiterin am Empfang den Patienten namentlich begrüßen und sein Anliegen zügig bearbeiten. Das fördert eine gelebte Servicekultur sowie die Patientenbindung und hinterlässt einen nachhaltig positiven Eindruck. Es bringt vor allem auch den Vorteil, dass andere Mitarbeiterinnen ohne aufwendige Einarbeitung für die Kollegin am Empfang einspringen können, wenn diese einmal krank oder im Urlaub ist. Der Patient von heute fordert gerade im Servicebereich einen hohen Standard. Und die Weiterempfehlung durch den Kunden ist letztlich auch eine Zukunftssicherung für die Praxis. WIR HELFEN IHNEN Haben Sie Fragen rund um das Thema Zahnarztsoftware oder zur digitalen Praxis? Die Experten Christian Henrici und Dietmar Hermann freuen sich auf Ihre Zuschriften. Anfragen senden Sie bitte mit dem Betreff „Leserfragen“ an [email protected] oder per Fax an die 02234 7011-6296. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 79 Abrechnungstipp XXX BERECHNUNG VON ZAHNAUFBAUTEN Jede dieser Maßnahmen kann nach den entsprechenden Gebührenziffern nur dann berechnet werden, wenn die Leistung dazu dient, den Zahn zur Aufnahme einer Krone vorzubereiten, egal zu welchem Zeitpunkt der Zahn mit einer Krone versorgt wird. Entscheidend ist das Ziel der Maßnahme. | CHRISTINE BAUMEISTER-HENNING 80 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) Privat D urch den Einsatz unterschiedlicher Techniken können weit zerstörte Zähne durch das Hinzufügen von verloren gegangener Zahnsubstanz (durch Karies, Verletzung) vor der Anfertigung einer Krone in/an einem Zahnstumpf mittels plastischer Materialien (z. B. Glasionomerzemente), adhäsiv zu fixierender Kompomere bzw. Komposite oder starrer Materialien („gegossener Aufbau“). Die GOZ unterscheidet denn auch die unterschiedlichen Verfahren nach den Gebührennummern 2180, 2190 und 2195. Grundsätzlich wird mit diesen drei Leistungen dasselbe Ziel verfolgt, denn die Leistungsbeschreibung lautet jeweils: „Vorbereiten eines zerstörten Zahnes … zur Aufnahme einer Krone“. Klar ist damit: Jede dieser Maßnah- CHRISTINE BAUMEISTER-HENNING ist seit 1982 im Praxismanagement aktiv und zertifizierte Z-PMS-Moderatorin, Business-, Team- und Konfliktcoach, Sachverständige für Gebührenrecht. [email protected] men kann nach den entsprechenden Gebührenziffern nur dann berechnet werden, wenn die Leistung dazu dient, den Zahn zur Aufnahme einer Krone vorzubereiten. Dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Zahn mit einer Krone versorgt wird – entscheidend ist, wie schon gesagt, das Ziel der Behandlungsmaßnahme. Muss z. B. nach einer Wurzelkanalbehandlung oder einer tiefen Kavitätenpräparation mit indirekter Überkappung der Erfolg der Behandlung vor der Überkronung noch abgewartet werden, kommt auch in diesem Fall die Berechnung einer definitiven Füllung nicht infrage, auch wenn der Aufbau aufwendig mit Kauflächenmorphologie und Kontaktpunkten gestaltet wird. In diesem Fall kann eine Analogberech- Abrechnungstipp nung erfolgen, denn solche „Interimsfüllungen“ sind in der GOZ nicht enthalten. Zahn 16 Geb.-Nr. Leistung 2320a Interimsfüllung, gem. § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Wiederherstellung einer Krone Faktor Betrag 2,3 45,27 € Umgekehrt gilt also: Dient der Aufbau diesem Zweck nicht, können diese Ziffern auch nicht herangezogen werden. In unserem Beitrag wenden wir uns speziell dem Aufbau von Zähnen mit plastischen Materialien ohne Verankerung im Wurzelkanal zu. Wir unterscheiden dabei Glasionomerzementaufbauten, einfache Kompositaufbauten in Adhäsivtechnik, mehrfach geschichtete Kompositaufbauten in Adhäsivtechnik, präendodontische Aufbauten GLASIONOMERZEMENTAUFBAUTEN Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer vertritt folgende Auffassung: „Die Geb.-Nr. 2180 GOZ ist sowohl hinsichtlich der Leistungsbeschreibung als auch der gebührenmäßigen Bewertung identisch mit der Geb.-Nr. 218 GOZ im Leistungsverzeichnis der am 01.01.1988 in Kraft getretenen GOZ. – Insofern wird gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen zahnärztlichen Standard der Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 2180 GOZ erfüllt, wenn Phosphat- oder Glasionomerzement während der plastischen Phase des Materials in einem Zug, auch portioniert, in den zu versorgenden, mit mechanischen Unterschnitten versehenen Zahnhartsubstanzdefekt eingebracht wird.“ Die GOZ 2012 differenziert bei Aufbauten mit plastischem Material nicht nach der Größe bzw. der Anzahl der Aufbauflächen. Eine solche Differenzierung ist nur über die Höhe des Gebührensatzes (Steigerungsfaktor) möglich. KOMPOSITAUFBAUTEN ADHÄSIVTECHNIK Einfache Kompositaufbauten: Wird die Form des Zahnstumpfes unter Verwendung von dentinadhäsiv befestigtem plastischem Material wiederhergestellt, kommt neben der GOZ-Nr. 2180 noch für die adhäsive Verankerung der Aufbaufüllung zusätzlich die GOZ-Nr. 2197 zur Berechnung. Mehrfach geschichtete Kompositaufbauten in Adhäsivtechnik Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterscheidet zwischen der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 2180 „Vorbereitung eines zerstörten Zahns mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone“ und der selbstständigen zahnärztlichen Leistung „mehrschichtiger Aufbau verlorengegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone“. Diese Leistung ist in der GOZ nicht beschrieben – so sehen dies auch das AG Charlottenburg (Az. 205 C 13/12 vom 08.05.2014) sowie das AG Schöneberg (Az. 18 C 65/14 vom 05.05.2015). Beide Gerichte befanden, dass die entsprechenden Voraussetzungen für eine Analogie erfüllt seien. Es handele sich bei den mehrschichtigen Aufbauten in Adhäsivtechnik um selbstständige zahnärztliche Leistungen, die weder Bestandteil noch eine besondere Ausführung einer anderen im Gebührenverzeichnis enthaltenen Leistung seien. Für Mehrschichttechniken könne nach Meinung der Gerichte nicht die GOZ-Nr. 2180 herangezogen werden, da sie deutlich zeitaufwendiger sei als die in der GOZ-Nr. 2180 hinterlegten „Zahnaufbauten mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone mit einfachen selbsthaftenden Zementen, Phosphat- oder Glasionomerzementen“. Auch die GOZ-Nr. 2197 erfasse nicht die Mehrschicht-, sondern die Adhäsivtechnik und komme somit nicht in Betracht. Die Berechnung der GOZ-Nr. 2120a erscheint angemessen. Ein Musterschreiben bei Ablehnung der Analogberechnung durch die PKV/Beihilfe kann bei der Autorin angefordert werden. PRÄENDODONTISCHE AUFBAUTEN Ein großer Zerstörungsgrad der natürlichen Zahnkrone macht es schwierig, die im Rahmen der Wurzelbehandlung erforderliche Vermeidung von Verunreinigungen des Wurzelkanalsystems durch Keime zu gewährleisten. In diesen Fällen stellt ein präendodontischer Aufbau (Aufbau vor der endodontischen Behandlung) die einzige Möglichkeit dar, eine ausreichende Retention und Abdichtung zur Fixierung des Kofferdams zu schaffen. Diese Aufbauten verfolgen also nicht das Ziel, den Zahn zur Aufnahme einer Krone vorzubereiten. Deshalb ist eine Berechnung der Nr. 2180 (Vorbereiten eines zerstörten Zahns mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone) schlicht falsch. Diese Behandlungsmaßnahme ist in der GOZ nicht beschrieben und deshalb ebenfalls analog zu berechnen. Zahn 16 Geb.-Nr. Leistung 2080a Faktor Präendodontischer Aufbau, gem. § 6 Abs. 1 GOZ ent2,3 sprechend Kompositfüllung, zweiflächig Betrag 71,92 € ANALOG ABRECHNEN? Der Vollständigkeit halber sei jedoch darauf hingewiesen, dass der PKV-Verband kein Freund der Analogberechnung ist und Patienten damit rechnen müssen, dass eine vollständige Erstattung dieser Leistung in der Regel nicht erfolgen wird. Der PKVVerband vertritt nämlich in seinem Kommentar folgende Auffassung: „Ist es im Vorfeld einer endodontischen Behandlung notwendig, den zerstörten Zahn zunächst aufzubauen, ist für diesen präendodontischen Aufbau die GOZ-Nr. 2180 zu berechnen, und zwar originär, …“. Darauf sollte der Patient im Rahmen der Aufklärung hingewiesen werden – nach § 630c Abs. 3 BGB (Patientenrechtegesetz) sogar in Textform. Hinweis für den gesetzlich versicherten Patienten: Da es sich – wie beschrieben – beim präendodontischen Aufbau nicht um eine „Aufbaufüllung zur Aufnahme einer Krone“ handelt, kommt auch eine Mehrkostenberechnung nach § 28 SGB V nicht infrage. Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 81 Impressum & Inserentenverzeichnis IMPRESSUM Herausgeber: Urheber- und Verlagsrecht: Deutscher Ärzte-Verlag GmbH Alle Zuschriften redaktioneller Art bitte nur an diese Anschrift schicken. Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Produktinformationen werden nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht, jedoch ohne Gewähr. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (gleich welcher Art) sowie das Recht der Übersetzung in Fremdsprachen – für alle veröffentlichten Beiträge –, vorbehalten. Nachdrucke, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags. Bei allen redaktionellen Einsendungen wird das Einverständnis auf volle und auszugsweise Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern kein anders lautender Vermerk vorliegt. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bücher und Bildmaterial übernimmt die Redaktion keine Haftung. Anschrift der Redaktion: Redaktion Dental Magazin Deutscher Ärzte-Verlag GmbH Postfach 40 02 65, 50832 Köln Dieselstraße 2, 50859 Köln Wissenschaftlicher Beirat: Prof. Dr. Michael Hülsmann, Göttingen Dr. Gerhard Iglhaut, Memmingen Prof. Dr. Dr. Norbert Krämer, Gießen Prof. Dr. Martin Lorenzoni, Graz Prof. Dr. Bernd Wöstmann, Gießen Praxismanagement-Beirat: Dr. Gerhard Brodmann RA Prof. Dr. Bernd Halbe ZA Jan-Philipp Schmidt Prof. Dr. Michael Schütte Fachmedizinische Beratung: Dr. med. dent. Jörg K. Krieger Redaktion: Verlag: Deutscher Ärzte-Verlag GmbH Dieselstraße 2, D-50859 Köln Postfach 40 02 54, D-50832 Köln Tel. +49 2234 7011-0, Fax +49 2234 7011-6508 www.aerzteverlag.de Bernd Schunk (Redaktionsleitung) [email protected] Geschäftsführung: Anne Barfuß (ab) Tel. +49 2234 7011-517 Fax +49 2234 7011-6517 [email protected] Leiter Produktbereich: Sven Skupin [email protected] Redaktionelle Mitarbeit Barbara Walter [email protected] Korrektorat: Thomas Volmert, Köln Internet www.dentalmagazin.de [email protected] Leserbriefe: [email protected] Erscheinungsweise: Achtmal im Jahr: Februar, März, April, Mai, Juni, September, Oktober und November; Einzelpreis: 10,00 €. Jahresbezugspreis Inland: 80,00 €. Jahresbezugspreis Ausland: 90,24 €. Ermäßigter Preis für Studenten: 40,00 €. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahrs. Norbert A. Froitzheim (Verleger), Jürgen Führer Tel. +49 30 88682873, Fax +49 30 88682874 [email protected] Mitte: Dieter Tenter Schanzenberg 8a, 65388 Schlangenbad Tel. +49 6129 1414, Fax +49 6129 1775 [email protected] Süd: Ratko Gavran Racine-Weg 4, 76532 Baden-Baden Tel. +49 7221 996412, Fax +49 7221 996414 [email protected] Leiter Medienproduktion: Bernd Schunk, Tel. +49 2234 7011-280 [email protected] Herstellung: Alexander Krauth, Tel. +49 2234 7011-278 [email protected] Layout/Titelillustration: Stephanie Schmitz, [email protected], André Meinardus, [email protected] Titelbilder: Komet Dental, JackF/fotolia Druckerei: L.N. 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Key Account Manager/-in: KAM, Dental internationale Kunden Andrea Nikuta-Meerloo Tel. +49 2234 7011–308 [email protected] geprüft LA-DENT 2011 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED Kommunikationsforschung im Gesundheitswesen e. V. 33. Jahrgang Verlagsrepräsentanten: ISSN: 0176-7291 (print) / ISSN: 2190-8001 (online) Nord/Ost: Götz Kneiseler Uhlandstr. 161, 10719 Berlin © Copyright by Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Köln INSERENTENVERZEICHNIS CAMLOG Vertriebs GmbH .............................................................Seite 27 Nobel Biocare Deutschland GmbH ................................................Seite 29 3M Espe Deutschland GmbH ...........................................................Seite 9 OPTI Zahnarztberatung GmbH .....................................................Seite 67 Becht Seminar- und Konferenzmanagement ...............................Seite 59 Permadental BV...............................................................................Seite 13 Colténe/Whaledent GmbH & Co. KG..............................................Seite 7 SIRONA Dental Systems GmbH .....................................................Seite 33 Dentsply Implants Manufacturing GmbH .....................4. Umschlagseite Deutscher Ärzte-Verlag GmbH ..............Seite 75 und 3. Umschlagseite Hager & Werken GmbH & Co. KG .................................................Seite 31 Ivoclar Vivadent GmbH ..................................................................Seite 43 Vita Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG ..................................Seite 47 Voco GmbH .....................................................................................Seite 19 Wrigley GmbH.................................................................................Seite 32 Zimmer Dental GmbH ....................................................................Seite 51 Johnson & Johnson GmbH ..............................................................Seite 41 Vollbeilagen Komet Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG........................2. Umschlagseite Dentsply De Trey GmbH Sirona Dental Systems GmbH Medentis Medical GmbH ................................................................Seite 21 82 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) DIE THEORIE FÜR DIE PRAXIS. JETZT NEU AUF zm-online.de/ praxisgruender zm Praxisgründer: Schritt für Schritt zur eigenen Praxis. zm Praxisgründer ist die neue digitale Wissensplattform auf zm-online.de, die Praxisgründer von Anfang an auf ihrem Weg zur eigenen Existenz begleitet und bei allen wichtigen Schritten als kompetenter Ratgeber zur Seite steht. JETZT NEU AUF zm-online.de/praxisgruender MIT Ȧȉ THEMENDOSSIERS UND GRÜNDERSTORY-DOKU Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2) | 83 OsseoSpeed™ Profile EV – Einzigartiges Implantat für den schräg atrophierten Kieferkamm Das OsseoSpeed Profile EV ist so geformt, dass beim schräg atrophierten Kieferkamm der vorhandene Knochen effizient genutzt werden kann. • Ermöglicht einen 360°-Knochenerhalt • Hervorragende Weichgewebsästhetik • Kann eine Augmentation vermeiden • One-position-only: Alle ATLANTIS- und indexierten Komponenten lassen sich in nur einer Position einsetzen Das OsseoSpeed Profile EV-Implantat ist ein essenzieller Bestandteil des neuen ASTRA TECH Implant System™ EV und wird durch den einzigartigen ASTRA TECH Implant System BioManagement Complex unterstützt. 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