Im Fokus: Dentinkaries

Paronormal Activity.
SF10, die Schallspitze einer neuen Art.
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Die neue Schallspitze SF10 von Komet sorgt für ein fast über-
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2 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
Editorial
LIEBE LESERINNEN,
LIEBE LESER,
„Was ist zu wenig, was ist zu viel?“ – die Grenze zwischen irreversibel geschädigtem Dentin und
kariös verändertem, aber remineralisierbarem Dentin zu erkennen – das ist die Crux beim Exkavieren. Objektive Kriterien für den Praktiker fehlen, doch ein Umdenken gewinnt an Fahrt. Eine
aktuelle Standortbestimmung liefert unser Expertenzirkel „Dentinkaries schonend exkavieren“
mit Prof. Dr. Michael Kunzelmann, München, ZÄ Veronika Walter, Regensburg, und Antje Meier,
Produktmanagerin Komet Dental, Lemgo (ab Seite 14). Würde die substanzschonende Kariestherapie besser honoriert, hätte sie sicherlich bereits flächendeckend Fuß gefasst. Doch leider
scheint die gesamte Kons von der Prothetik subventioniert werden zu müssen. Wirtschaftlich
arbeiten lässt sich mit der Füllungstherapie allein in der niedergelassenen Praxis heute jedenfalls
kaum. Im Beitrag „Kons ohne Lobby?“ haben wir das Thema aufgegriffen (Seiten 10, 11).
Auch wenn sich Füllungstherapie nicht wirklich rechnet: Verzichten Sie auf Geschenke von
Herstellern im Zusammenhang mit einer Kaufleistung. Das war schon immer verboten, wird künftig aber drastischer denn je bestraft. So sieht es das Antikorruptionsgesetz vor. Eigentlich sollte
es mit Jahresbeginn in Kraft treten, jetzt wohl erst am 1. April. Was künftig geht und was nicht
lesen Sie auf den Seiten 68 bis 69.
Anders als die Kons rechnet sich die Implantologie. Der Patientenkreis wächst und wächst –
vor allem, weil sich die „Kurzen“, die helfen, aufwendige Augmentationen zu vermeiden, nun
wirklich etabliert haben. Doch „Kurze Implantate sind nichts für Ungeübte“. Es braucht eine
wirklich fundierte Ausbildung der Implantologen, fordert der Christian Berger, Präsident des BDIZ
EDI und der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Im Interview liefern er und sein Kollege PD Dr.
Jörg Neugebauer spannende Antworten zu beiden Aspekten (ab Seite 48).
Nicht nur mit den „Kurzen“, auch mit dem All-on-4-Konzept lassen sich augmentative Maßnahmenvermeiden. Ein Kölner Zahnarzt hat zieht nach seinem „First All-on-4“ das Fazit: Die
Patientenzufriedenheit ist enorm (ab Seite 48).
Dennoch gibt es sie auch – und zwar in jeder Zahnarztpraxis: die unzufriedenen Patienten,
die an der Rezeption laut werden, die alles besser wissen, die ständig zu spät kommen… Unsere
Serie „Konfliktmanagement“ zeigt, wie Sie und Ihr Team die Störenfriede „in den Griff“ bekommen (ab Seite 72) .
Last but not least: Zeit, die erfolgreiche Fortbildungsveranstaltung dent update geht 2016
weiter. Am 4. Juni fällt der Startschuss für die Parodontlogie. Mit dabei: PD. Dr. Stefan Fickl, Würzburg, PD Dr. Christoph Ramseier, Bern und Prof. Dr. Michael P. Christgau, Düsseldorf (Seite 8).
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Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Kompakt
ABSCHIED VOM KLASSIKER
Ende dieses Jahres wird es keine Ersatzteile mehr für die Behandlungseinheit M1 von Sirona. Führende Firmenvertreter und Experten, erklären warum. | JULIA ISER
„
Eine Gerätegeneration, die eine 30-jährige Erfolgsgeschichte
schreibt, bevor sie durch eine modernere abgelöst wird, ist
etwas Besonderes“, weiß Michael Geil, Leiter Geschäftsbereich
Behandlungseinheiten und Geschäftsführer von Sirona in Bensheim. Und doch ist er sich sicher: Auch die Zeit eines jeden Klassikers geht zu Ende. Im Fall der M1 führten Technologiewechsel im
Bereich der Werkstoffe, Innovationssprünge in der Elektronik,
der Werkzeugverschleiß für die Herstellung von Ersatzteilen und
nicht zuletzt die sinkende Nachfrage zu der Entscheidung für die
Abkündigung in diesem Jahr. Der Abschied vom alten Erfolgsmodell fällt Geil nicht leicht; bei allem Schmerz sieht er in diesem
Schritt aber auch eine Chance für den Neuanfang, um mit nachfolgenden Generationen von Behandlungseinheiten „wie damals
einen Schritt voraus“ sein zu können. Um M1-Anwendern „eine
sanfte Brücke“ für den Übergang zu schlagen, setzt Susanne
Schmidinger, Leiterin Produktmanagement der Behandlungseinheiten bei Sirona, auf frühzeitige Information. „Wir haben uns
dazu entschieden, Zahnärzten die Möglichkeit zu geben, in Ruhe
zu überlegen, worauf sie bei einer neuen Einheit Wert legen und
welche Funktionen ihnen wichtig sind.“ Für einen leichteren
Übergang sollen ähnliche Bedienroutinen sorgen: Nicht nur das
Splitkonzept, sondern auch die intuitive Bedienung der aktuellen
Gerätegeneration knüpfen an den Bedarf der M1-Anwender an.
Die neue Gerätegeneration wartet zudem mit zeitgemäßen
Weiterentwicklungen auf: Die Hard- und Software-Komponenten
der Einheiten TENEO, INTEGO oder SINIUS fügen sich nahtlos in
das technologische Gesamtkonzept einer Praxis ein und unterstützen den digitalen Workflow. Integrierte Funktionen für Implantologie und Endodontie vereinfachen bei TENEO den Arbeitsablauf
während der Behandlung, ohne dass zusätzliche Geräte eingebunden werden müssen. Spezielle Sanieradapter für alle Instrumente
und eine integrierte Desinfektionsanlage innerhalb der Einheiten
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TENEO und SINIUS sorgen außerdem für automatisierte Hygieneprozesse und entlasten das Praxisteam. Nicht zuletzt punktet die
Einheit auch in Sachen Ergonomie und Design, betonte Thomas
Senghaas, Zahnarzt und Endodontie-Spezialist: „Die bequeme
motorische Kopfstütze, die Möglichkeit der Anpassung der Sitzfläche für größere Patienten oder Bedienkonzepte wie die Fußschalterfunktionen sind ein Plus in Sachen Komfort für Arzt und Patient.“
Schätzungen zufolge sind derzeit weltweit noch rund ein Viertel
der 30.000 verkauften M1-Einheiten in Zahnarztpraxen im
Gebrauch. Das Angebot, diese Geräte über Drittanbieter instand zu
halten, sieht Geil kritisch: Zum einen könne Sirona keine Gewähr für
solche Leistungen gewähren, zum anderen sei die Aufbereitung
alter Einheiten letztlich auch nicht wesentlich günstiger als eine
Neuanschaffung. „Aus wirtschaftlicher Sicht ist es nicht sinnvoll,
mit dem Austausch der M1 zu warten“, findet auch Prof. Dr. Johannes G. Bischoff, Steuerberater und Vereidigter Buchprüfer. Denn
wenn eine alte Einheit erst einmal still steht, liegen die Praxisabläufe
brach. „Neue Modelle hingegen erlauben ein weitgehend kontinuierliches Arbeiten“, ist er sich sicher. Möglichkeiten wie die digitale
Fernwartung erlauben zudem im Schadensfall schnelle Hilfe.
In den nächsten Wochen plant Sirona attraktive Umsteigeangebote in Kooperation mit dem Dentalhandel, um bestehende
M1-Besitzer beim Wechsel auf alternative Behandlungseinheiten
zu unterstützen. Im Zuge der Veranstaltungsreihe „Tag der Einheit“ können sich M1-Kunden zudem am Produktionsstandort in
Bensheim einen Eindruck von der neuen Generation der Behandlungseinheiten und deren Fertigung verschaffen. 1983 brachte
die Firma Siemens ihren Erfolgsstuhl auf den Markt. Weltweit
behandelten Zahnärzte an 30.000 M1-Zahnarztstühlen, 25 Prozent von ihnen tun das immer noch, heißt es von Sirona, die den
Geschäftsbereich Dentalsysteme 1997 von Siemens übernahm.
Iser (2)
Abb. 1: Die Behandlungseinheit M1
war 1983 eingeführt worden und
eroberte den Markt
im Sturm: Insgesamt 30.000 Geräte
wurden weltweit
verkauft.
Abb.2: Michael Geil, Geschäftsführer Sirona Bensheim und Vice President
Behandlungseinheiten, mit Susanne Schmidinger, Leitung Produktmanagement Behandlungseinheiten bei Sirona
Die Kunst
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Kompakt
DENT UPDATE 2016
Dent update, die Veranstaltungsreihe für niedergelassene Zahnärzte, geht 2016 mit
drei Veranstaltungen und einem Hands-on-Special weiter . Die Teilnehmer dürfen sich
auf Bewährtes und Neues freuen, wenn renommierte Referenten ein kompaktes
Update zu den Themenbereichen Parodontologie, Prothetik und Zahnerhaltung geben.
D
ie erstmals im Jahr 2014 vom Deutschen Ärzte-Verlag
angebotene Fortbildungsveranstaltung wird unter der Verantwortung der Agentur Becht Seminar- und Konferenzmanagement fortgesetzt. Die Zahnärzte erhalten einen hochaktuellen,
praxisrelevanten Überblick über die neuesten Entwicklungen
ihres jeweiligen Fachbereichs.
Das Thema der Paro-Veranstaltung am 4. Juni lautet „Konservative vs. chirurgische Therapiekonzepte bei schwerer Parodontitis“. Als Referenten sind PD Dr. Christoph Ramseier, Bern,
PD Dr. Stefan Fickl, Würzburg, und Prof. Dr. Michael Christgau,
Düsseldorf, dabei. „Innovative präprothetische Konzepte“ stellen
am 25. Juni Prof. Dr. Matthias Kern, Kiel, und Dr. Urs Brodbeck,
Zürich, vor. Das „Update Frontzahnästhetik rot und weiß“ geben
dann am 3. Dezember Dr. Markus Schlee, Forchheim, Dr. Hanni
Lohmar, Bonn, und Dr. Jan Hajtó, München. Das Hands-on-Special „Shit happens – Weichgewebskomplikationen um Zahn und
Implantat“ leitet am Tag zuvor, 2. Dezember, ebenfalls Dr.
Schlee.
Das Programm wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Markus
Bechtold erarbeitet, niedergelassener Zahnarzt in Köln und Chefredakteur des Dental Online College, der auch die Moderation
der Veranstaltungen übernehmen wird.
Tagungsort ist das Lindner Congress Hotel in Frankfurt am
Main. Jeder Veranstaltungstag ist mit acht Fortbildungspunkten,
der Workshop am 2. Dezember mit sechs Punkten gemäß den
Richtlinien von BZÄK/DGZMK bewertet. Weitere Informationen
und Anmeldung bei Becht Seminar- und Konferenzmanagement,
Tel.: 06359 308787, [email protected].
CHANCEN UND RISIKEN
Was muss man bei Biofilm, Parodontitis, Karies, Dentinhypersensibilitäten und
Mundtrockenheit unbedingt beachten und welche Chancen bietet ein umfassendes
Mundgesundheitsmanagement in der Praxis? Die Fortbildungsreihe Team im Fokus
klärt diese Fragen bei ihrer mittlerweile vierten Auflage in diesem Jahr.
I
n acht deutschen Städten wird die Team im Fokus-Roadshow
im Jahr 2016 halt machen, um den Teilnehmern Impulse und
Lösungen an die Hand zu geben, die bereits am nächsten Tag in
der Praxis umgesetzt werden können. Von April bis November
gibt es von Nürnberg bis Hamburg dafür zudem bis zu acht CMEPunkte zu sammeln.
Der bewährte Modus bleibt erhalten: Am Mittag beginnt die
Veranstaltung mit zwei Vorträgen der Referenten, am Nachmittag finden die Workshops der Team im Fokus-Partner an verschiedenen Stationen statt.
Der Vortrag von Referent PD Dr. Dirk Ziebolz, Oberarzt der
Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Universitätsklinikum Leipzig, lautet: „Risiken für die Mundgesundheit
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erkennen, bewältigen und vorbeugen: Eine Herausforderung für
das gesamte Praxisteam!“
Sylvia Fresmann, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für
Dentalhygieniker/-innen e. V. (DGDH), beschäftigt sich mit
Aspekten der Prophylaxe: Unter dem Titel „Chance nutzen: Prävention mit Konzept – Was wann wie und womit?“ möchte Fresmann das Bewusstsein für die Mundgesundheit bei den Teilnehmern schärfen.
Bei einer Anmeldung von mindestens drei Personen aus einer
Praxis erhält der Bucher 20 Prozent Rabatt auf den Endpreis (nicht
mit anderen Rabatten kombinierbar). Alle Termine, weitere Informationen, Rabattaktionen sowie die Anmeldemöglichkeit sind ab
sofort auf der Homepage www.team-im-fokus.de verfügbar.
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Michael Tieck/fotolia
KONS OHNE LOBBY?
Würde die substanzschonende Kariestherapie besser honoriert, könnte sie flächendeckend Fuß fassen. Und volkswirtschaftlich würde sich das auch rechnen, da das minimalinvasive Exkavieren so manchen Zahn vor der kostspieligeren endodontischen Behandlung bewahrt. Wie stehen die Chancen? | ANNE BARFUß
S
eit mindestens 20 Jahren sind Substanzschonung und minimalinvasives Arbeiten en vogue. Die Dentinadhäsive haben
enorme Fortschritte gemacht, dichte Kavitätenränder gelingen
damit heute mehr oder weniger problemlos. Das hat einem
ganzen Spektrum neuer substanzschonender Kariesexkavationsansätze den Weg bereitet, nicht nur Polymerbohrern, die
helfen, unnötige Pulpaeröffnungen und damit kostspielige
endodontische Behandlungen zu vermeiden (siehe S. 14 ff.)
Auch Enzyme und drehmomentbegrenzte Bohrer haben sich
bewährt, sind aber derzeit kommerziell nicht erhältlich. Ein
weiteres gutes Konzept ist die fluoreszenzunterstützte Kariesexkavation (FACE). Das Thema nimmt an Fahrt auf, dringt ins
Bewusstsein der Zahnmediziner – auch der Praktiker. „Schade
nur, dass all die substanzschonende Denkweise nicht angemessen honoriert wird“, bedauert Prof. Dr. Karl-Heinz Kunzelmann,
München. Dabei ließe sich damit langfristig durch Vermeiden
von Wurzelkanal- und Folgebehandlungen sogar ein volkswirtschaftlicher Vorteil erzielen. Der Wissenschaftler sieht hier
sowohl die Standespolitik als auch die GKV in der Pflicht. Denn
„für Kompositfüllungen gibt es im Kassensystem nur einen
Minibetrag“, kritisiert er.
Teilkronen und Kronen bringen deutlich mehr Geld als Kompositfüllungen. Um den gleichen Umsatz mit Füllungen zu erzielen, bräuchte es einen deutlich höheren Patientendurchlauf. Wird
in Deutschland die Zahnerhaltung durch die Prothetik subventioniert? Diese Frage stellen sich immer mehr Zahnärzte.
Zurzeit „kennt“ man im BEMA lediglich die Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich bei Patienten, die eine Unverträglich10 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
keit auf Amalgam-Inhaltsstoffe haben. Diese Unverträglichkeit
muss noch nach den Kriterien der Kontaktallergiegruppe der
Deutschen Dermatologischen Gesellschaft festgestellt werden.
„Die Bewertung dieser Füllungen, die auch mengenmäßig nicht
mehr als ein Prozent aller Füllungen ausmachen sollen, wurde seinerzeit vom Erweiterten Bewertungsausschuss vorgenommen –
mit dem im Protokoll verzeichneten Vermerk, dass die Bewertungshöhe aus Kostengründen am unteren Ende vorgenommen
wurde und für Zahnärzte gerade noch zumutbar gewesen sei“,
heißt es dazu bei der KZBV. Die Richtlinien sehen dazu ein Herstellen der Füllung in Schichttechnik vor. Ansonsten gibt es im
BEMA nur eine Einheitsposition (je nach Füllungsgröße), die
auch Kompositfüllungen beinhaltet. Die Bewertung von Füllungen und Kronen wurde bei der sogenannten BEMA-Umrelationierung auf der Basis von Zeitmessstudien vorgenommen. Das
erkläre die unterschiedlichen Bewertungshöhen.
BEMA-POSITION KEINE LÖSUNG
Wären neue BEMA-Gebührenpositionen deine Lösung? „Nein“,
antwortet Dr. Wolfgang Menke, Präsident der Zahnärztekammer
Bremen und Vorsitzender des Ausschusses für Gebührenrecht
der Bundeszahnärztekammer (BZÄK): „Im SGB V-Bereich wäre
die Schaffung neuer Gebührenpositionen unter dem Aspekt einer
budgetierten, begrenzten Gesamtvergütung sinnlos, weil sie von
den Zahnärzten durch floatende Punktwerte und Kürzungen
über die Honorarverteilungsmaßstäbe oder- systeme selbst
bezahlt werden würden. Das heißt, per Saldo ergibt sich durch
die Hereinnahme neuer Leistungen in den BEMA für die Zahnärz-
Füllungstherapie
te in ihrer Gesamtheit eine Verschlechterung und keine finanzielle Verbesserung, sondern allenfalls Verschiebungen zu Gunsten
oder zu Lasten einzelner Sparten.“ Die Aufnahme einer neuen
Leistung in den BEMA bedeute ja schließlich noch nicht, dass für
diese Leistung auch entsprechende zusätzliche Mittel bereitstehen. Dies wäre erst dann der Fall, wenn diese Leistungen als
extrabudgetär vereinbart würden, was in der jetzigen Zeit illusorisch erscheint. Menkes Tipp: Im SGB V konsequent die Mehrkostenregelung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 und in der GOZ bei nicht
beschriebenen Leistungen die analoge Berechnung nutzen.
GKV-NOG: GUTER ANSATZ GEKIPPT
Das GKV-System hat den Wandel vom Reparaturbetrieb zur präventionsorientierten Zahnheilkunde bis heute nicht nachvollzogen, kritisiert dagegen die Abrechnungsexpertin Christine Baumeister-Henning. Ihrer Ansicht nach wäre es bei weitem sinnvoller und auch kostengünstiger, Prophylaxe, PZR für Erwachsene,
minimalinvasive Restaurationen und weitere zahnerhaltende und
substanzschonende Leistungen in den Katalog aufzunehmen.
Einen guten Ansatz hatte ihrer Ansicht nach hier das 2. GKVNeuordnungsgesetz (2. GKV-NOG) im Jahr 1998. Leider sei dieser nach bereits einem Jahr gekippt und nie wieder in Angriff
genommen worden, bedauert sie. Allerdings habe mit Blick auf
die Problematik der Budgetierung auch damals seitens der Zahnärzteschaft die Bereitschaft gefehlt, neue Leistungen auf eigene
Kosten in den BEMA aufzunehmen. Darauf weist auch Menke hin.
Das 2. GKV NOG habe sich im zahnärztlichen Bereich dann vor
allem mit folgenden Themen beschäftigt:
Verringerung der Kassenzuschüsse für Zahnersatz bei allen vor
1979 Geborenen,
Einführung des Kostenerstattungsprinzips bei Zahnersatz und
kieferorthopädischer Behandlung von Jugendlichen sowie
eines Festzuschusses.
PFLICHT ZUR MINIMALINVASIVITÄT
Grundsätzlich sind Zahnärzte aber verpflichtet, mit den ihnen
zur Verfügung stehenden Materialien minimalinvasiv zu präparieren. Das heißt, sie dürfen nicht mehr gesunde Zahnsubstanz
opfern als notwendig, wie es der GKV-Spitzenverband ausdrückt.
Die Idee, neue minimalinvasive Füllungsleistungen in den BEMA
aufzunehmen, sei bei den Gesprächen mit der KZBV auch aus
dem Grunde nicht weiter verfolgt worden, weil es dabei zu
Abgrenzungsproblemen kommen kann, nach dem Motto: Wann
ist eine Füllung als minimalinvasiv zu bezeichnen? Die Übergänge
seien hier fließend. Grundsätzlich ließen sich Kompositfüllungen
zwar am besten minimalinvasiv gestalten. Doch zählen diese nur
im Frontzahnbereich zum Leistungskatalog der GKV. „Insofern
haben die fehlende Möglichkeit einer eindeutigen Abgrenzung
und das Wirtschaftlichkeitsgebot gegen die Aufnahme spezieller
minimalinvasiver Füllungen in den BEMA gesprochen, so der
GKV-Spitzenverband. Dies ändert aber nichts an der Tatsache,
dass auch heute mit den bestehenden Füllungspositionen eine
minimalinvasive Präparation in Abhängigkeit vom gewählten Füllungsmaterial jederzeit möglich ist.
Die substanzschonende Kariesexkavation ist allerdings nur
mit Adhäsivtechnik möglich, wie Kunzelmann betont. Wer als
Kassenpatient also nichts zuzahle, ist davon dann bei Seitenzahnproblemen definitiv ausgeschlossen. Denn mit Glasionomerzementen kann man zumindest mit dem Polymerbohrer nicht substanzschonend exkavieren.
Leistung
GOZNr.
Honorar
(F. 2,3)
BemaNr.
Honorar
(Punktwert
0,98 €)
Eigenanteil
Patient
Kompositfüllung
1-flächig
2060
68,17 €
13a
31,36
36,81 €
Tab. 1: Versorgung einer tiefen Kavität mit Komposit „normal“ exkaviert
Leistung
GOZNr.
Honorar
(F. 2,3)
BemaNr.
Honorar
(Punktwert
0,98 €)
Eigenanteil
Patient
Kompositfüllung
1-flächig
2060
68,17 €
13a
31,36
36,81 €
Tab. 2: Versorgung einer tiefen Kavität mit Komposit „schonend exkaviert
mit Polymerbohrer , dauert 1 Minute länger bei gleichem Honorar
Leistung
GOZNr.
Honorar
(F. 2,3)
BemaNr.
Honorar (Punktwert 0,8605€)
Teilkrone
2220
267,38 €
20c
160,91 €
Tab. 3: Versorgung einer tiefen Kavität mit Teilkrone
Leistung
GOZNr.
Honorar
(F. 2,3)
Endobehandlung
BEMA
1-wurzliger
Zahn
Glasfaserstift
2195,
2197
55,63 €
Aufbaufüllung
Adhäsiv
2180,
2197
36,22 €
BemaNr.
Honorar (Punktwert 0,98 €)
28, 32,
35
62,72 €
154,57 €
gesamt ohne Begleitleistungen
Tab. 4: Versorgung einer tiefen Kavität, Endobehandlung, Postendo mit
Stift und Aufbaufüllung
Leistung
GOZ-Nr.
Honorar (F. 2,3)
Verbund-Metall-Keramik Krone,
Vollkeramikkrone, Zirkonkrone,
CEREC-Versorgung
2210
217,06 €
Tab. 5: Versorgung einer tiefen Kavität mit Verbund-Metall-Keramik Krone,
Vollkeramikkrone, Zirkonkrone, CEREC-Versorgung.
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| 11
Termine
FORTBILDUNGSTERMINE KARIES
18./19.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Münster
08.06.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aachen
Thema: Restaurative Therapie – Karies und Füllungstherapie
im Milch- und Wechselgebiss; Prof. Dr. Christian Splieth
Ort: Münster, Anmeldung/Information:
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Auf der Horst 29,
48147 Münster
Tel.: 0251 507600, Fax: 0251 50765600
[email protected], www.zahnaerzte-wl.de
CME-Punkte: 19, Gebühr: 505€
Thema: Intensiv-Seminar Prophylaxe; Dr. Martin Sachs,
Claudia Esser
Ort: Aachen, Anmeldung/Information: Anton Gerl GmbH,
Niederlassung Aachen, Neuenhofstraße 194, 52078 Aachen
Tel: 0241-90083-124, Fax: -128
[email protected], gerl-aachen.de
CME-Punkte: 5, Gebühr: 240 €
30.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Greifswald
Thema: Icon Kariesinfiltration; Michaela Stolpe
Ort: Nürnberg, Anmeldung/Information: dental bauer GmbH
& Co. KG, Ostendstraße 196, 90482 Nürnberg
Tel.: 0911 59833-143, Fax: -144
[email protected]
CME-Punkte: keine, Gebühr: gebührenfrei
08.06.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nürnberg
Thema: Kinderzahnheilkunde mit Erfolg –
Verhaltensformung und Kariesmangement;
Dr. Julian Schmoeckel, Dr. Ruth Santamaría
Ort: Greifswald, Anmeldung/Information:
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,
Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin
Tel.: 0385 59108-0, Fax: -20
[email protected], www.zaekmv.de
CME-Punkte: 6, Gebühr: 220 €
06.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dortmund
Thema: Prophylaxe Master Class 1; Nina von de Fenn
Ort: Dortmund, Anmeldung/Information: Henry Schein Dental Deutschland GmbH, Londoner Bogen 6, 44269 Dortmund
Tel.: 0231 567640-17, Fax: -10
[email protected]
CME-Punkte: 4, Gebühr: 130 €
23.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dresden
Thema: Kariesmanagement in Theorie und Praxis – Kariesdiagnose, Kariesentfernung bis zur effektiven Füllungstherapie; Prof. Dr. Rainer Haak, PD Dr. Felix Krause
Ort: Dresden, Anmeldung/Information:
Fortbildungsakademie der Landeszahnärztekammer Sachsen,
Schützenhöhe 11, 01099 Dresden
Tel. 0351 8066-101, Fax: -106
[email protected], www.zahnaerzte-in-sachsen.de
CME-Punkte: 9, Gebühr: 295 €
20.05.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Magdeburg
Thema: Karies behandeln ohne Bohren;
Prof. Dr. Hendrik Meyer-Lückel
Ort: Magdeburg, Anmeldung/Information:
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, Große Diesdorfer Straße 162, 39110 Magdeburg
Tel.: 0391 73939-14, Fax: -20
[email protected], www.zaek-sa.de
CME-Punkte: 6, Gebühr: 180 €
12 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
09.07.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . München
Thema: Aktuelle Trends in der Kariesdiagnostik
und -therapie; Prof. Dr. Karl-Heinz Kunzelmann
Ort: München, Anmeldung/Information:
eazf GmbH, Fallstraße 34, 81369 München
Tel.: 089 72480-190, Fax: -188
[email protected], www.eazf.de
CME-Punkte: 8, Gebühr: 350 €
26.10.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freiburg
Thema: Approximalkaries und White Spots schonend
behandeln; Vesna Braun
Ort: Freiburg, Anmeldung/Information: Henry Schein Dental
Deutschland GmbH, Hanferstrasse 1,
79108 Freiburg-Hochdorf
Tel.: 0711 7150-930, Fax: -912
[email protected]
CME-Punkte: 4, Gebühr: 75 €
05.11.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freiburg
Thema: Von der Prävention bis Exkavation – Minimal-intervenierendes Kariesmangement; Prof. Dr. Sebastian Paris
Ort: Freiburg, Anmeldung/Information:
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EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen
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14 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen
Die Grenze zwischen irreversibel geschädigtem Dentin und kariös verändertem, aber remineralisierbarem Dentin zu erkennen – das ist die Crux beim Exkavieren. Objektive Kriterien für den Praktiker
fehlen dazu nach wie vor. Doch das Thema wird neu diskutiert und steht im Mittelpunkt der Forschung etlicher Studiengruppen. „Was ist zu wenig, was ist zu viel?“, lautet die zentrale Frage. Das
Thema Kariesexkavation ist in Bewegung. | ANNE BARFUß
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen
ANTJE MEIER
PROF. DR. KARL-HEINZ
KUNZELMANN
studierte Betriebswirtschaftslehre und ist
seit 2002 Komet Produktmanagerin für den
Bereich Kons & Prothetik.
Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie, Universität München. Schwerpunkt
u. a.: selbstlimitierende Kariestherapie.
studierte Zahnmedizin in Regensburg und arbeitet seit 2011 als Zahnärztin und Partnerin von
PRODENS32. Tätigkeitsschwerpunkte sind die
Kariologie, Endodontologie und Parodontologie
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Nach wie vor ist es in vielen Praxen Standard, bis zum knochenharten Dentin zu exkavieren. Wie kann das sein?
KUNZELMANN: Wie weit man exkavieren muss, bevor man einen
kariösen Defekt mit einer passenden Restauration versorgen
kann, ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Den therapeutischen Endpunkt mit objektivierbaren
Methoden exakt zu bestimmen ist
immer noch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion. Aber der Trend geht
heute eindeutig zu mehr Substanzschonung.
ZÄ VERONIKA WALTER
Was sind die Vorteile?
WALTER: Wir haben in unserer Praxis inzwischen bestimmt mehr
als 50 Zähne so vor der Endo bewahren können. So etwas honorieren Patienten.
Wie genau gehen Sie vor?
WALTER: Wir exkavieren die periphe-
1 THEMA
3 MEINUNGEN
Traditionell galt bisher: Die Exkavation ist abgeschlossen, wenn eine spitze
zahnärztliche Sonde auf dem verbleibenden harten Dentin ein klirrendes Geräusch verursacht und
die Dentinoberfläche mit der Sonde nicht mehr geritzt werden
kann. So steht es in den aktuellen Lehrbüchern und so wird es
auch an den meisten Universitäten gelehrt. Das klingt nicht
nach schonendem Exkavieren …
KUNZELMANN: Das ist richtig. Die klirrende Sonde hat sich jedoch
jahrzehntelang in den Praxen und auch in den Hochschulen
bewährt. Genau genommen entspricht dieses Kriterium jedoch
einer „Übertherapie“. Wir entfernen mehr Substanz, als notwenig
ist, wenn wir uns auf die Sonde verlassen. Das Thema Substanzschonung gewinnt jedoch inzwischen an Fahrt und endlich ist ein
Umdenken im Gange.
Nur an den Hochschulen oder auch in den niedergelassenen
Praxen?
WALTER: Auch in den Praxen, wir setzen zum Beispiel seit zwei
Jahren den selbstlimitierenden Polymerbohrer PolyBur ein.
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ren Anteile zunächst mit dem Hartmetallrosenbohrer und wechseln bei tiefen Läsionen in Pulpanähe auf den
PolyBur. Er trägt kontrolliert und
sicher nur das ab, was wirklich nötig
ist, und hilft, die Zehntelmillimeter
dünne Dentinschicht nahe der Pulpa
zu erhalten.
Und das funktioniert mit einem 08/15-Rosenbohrer nicht?
WALTER: Nein, definitiv nicht, das Risiko der Pulpaeröffnung ist
zu hoch.
Aber es bleibt „Karies“ in der Läsion …
MEIER: Nein, keine Karies, sondern unterschiedlich intensiv demi-
neralisierte Zahnanteile.
Wie darf ich das verstehen?
WALTER: Sobald die mit Bakterien infizierte Schicht abgetragen
und die Kavität mit einer dichten, dentinadhäsiven Füllung abgeschlossen ist, findet keine Progression der Karies mehr statt. Das
verbliebene Dentin hätte sogar das Potenzial zu remineralisieren.
Polymerbohrer gibt es ja nicht erst seit gestern. Warum ist die
Akzeptanz noch eher gering?
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Abb. 1: Zugangskavität
Abb. 2: Pulpafern – klassisches Exkavieren mit Hartmetallrosenbohrer
KUNZELMANN: Es braucht enorme Überzeugungsarbeit. Schließlich wird ein jahrzehntealtes Konzept quasi abgelöst. Ich selbst
bin vor 15 Jahren eigentlich angetreten, um zu nachzuweisen,
dass ein substanzschonendes Exkavieren mit Polymerinstrumenten nicht funktioniert. Vielleicht lag das an einer etwas zu euphorischen Markteinführung der ersten Kunststoffbohrer. Ich habe
mich erst im Laufe meiner Untersuchungen quasi vom Saulus
zum Paulus gewandelt.
Die ursprüngliche Idee, einen Polymerbohrer für mehr Substanzschonung zu verwenden, stammt von Dr. Daniel Boston,
Temple University, USA. Seine Idee war es, ein Instrument zu
schaffen, dessen Härte geringer als die von gesundem und höher
als die von kariös verändertem weichem Dentin ist, das häufig die
Hauptlast der bakteriellen Infektion der Kavität enthält. Sobald
die Schneiden auf gesundes Dentin treffen, sollten sie sich verformen, damit das Instrument unbrauchbar wird. Die Firma SS White Burs hat die Idee umgesetzt und 2001 unter dem Namen
SmartPrep den ersten Polymerbohrer auf den Weg gebracht.
Doch einige Jahre später war der SmartPrep in Europa nicht mehr
zu bekommen.
das Konzept funktioniert. Alles lief bestens, nur konnte man den
Polymerbohrer nicht mehr bekommen, und so suchte ich nach
Alternativen. Die Firma Komet hat sich darauf eingelassen,
obwohl man wusste, dass es zunächst einmal sicherlich kein Renner würde.
Was war der Grund?
KUNZELMANN: Rasterelektronische Aufnahmen zeigten, dass
nach dem Exkavieren mit dem Polymerbohrer Bakterien zurückblieben. Der Europaexport wurde gestoppt, obwohl das überhaupt nicht nötig war. Denn mit keinem rotierenden Instrument
lassen sich Bakterien restlos eliminieren, auch nicht mit Hartmetallrosenbohrer. Die Bakterien siedeln z. B. in den Dentinkanälchen durchaus in Bereichen, die man auch mit einem Hartmetallrosenbohrer nicht entfernen würde. Ich hatte damals zum Glück
noch viele Rückstellproben und wir konnten in München im Rahmen vieler Untersuchungen und Doktorarbeiten belegen, dass
Frau Meier, warum hat sich Komet darauf eingelassen?
MEIER: Uns hat das Konzept überzeugt! Nach der Einführung des
PolyBur im IDS-Jahr 2011 organisierte Komet drei Expertenrunden mit fünf Universitäten. Ziel war es, gemeinsam den Stand der
Forschung gegen Kariesübertherapie zu erarbeiten. Noch nie
zuvor war Komet in eine derart aktive Vorleistung gegangen.
Doch uns war klar: Der PolyBur ist erklärungsbedürftig! Hauptzielgruppe sind vor allem die Studenten, die mit der neuen, substanzerhaltenden Exkavationsphilosophie von Anfang an konfrontiert werden sollen. Dementsprechend förderten wir eingangs den Wissensaustausch unter den Hochschullehrern. Bis
heute bemustern wir z. B. das Curriculum Kinder- und Jugendzahnheilkunde von Prof. Dr. Norbert Krämer, Marburg/Gießen.
Und wie wollen Sie die Praktiker gewinnen?
MEIER: Durch unseren Direktvertrieb haben wir den ungefilterten
Draht in die Praxis. Kommt es im Kundengespräch zum Thema
selbstlimitierende Exkavation, klären unsere geschulten Fachberater den Zahnarzt über die neuesten Erkenntnisse auf. Zielgruppenorientiert werden die Eigenschaften des P1 natürlich dann
verstärkt kommuniziert, wenn z. B. der Schwerpunkt einer Praxis
auf Kinderzahnheilkunde liegt. Wir fördern den Wissenstransfer
in die Praxis außerdem durch Fach- und Anwenderberichte in den
Print- und Onlinemedien – dieser Expertenzirkel gehört beispielsweise auch dazu! Und dann möchte ich noch auf die
P1-Produktinformation hinweisen: Sie ist leicht verständlich,
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Abb. 3: Weiches, feuchtes Dentin
Abb. 4: Ränder sind für spätere Versorgung kariesfrei.
manche Zahnärzte drucken sie sogar aus
und geben sie zwecks einer optimierten
Aufklärung dem Patienten bzw. Kollegen
direkt an die Hand.
dass die Zähne ihrer Patienten möglichst
vital bleiben. Und sie sollte dafür sorgen,
dass diese Leistungen im Abrechnungssystem auch abgebildet werden.
Frau Walter, nutzen Sie das?
WALTER: Bislang noch nicht, aber die Idee
ist gut.
Der klassische Weg der Kariesexkavation
besteht in derInspektion und der Untersuchung mit der Sonde: Verfärbungen
und die weiche Konsistenz von demineralisiertem Dentin sind dabei die Kriterien, nach denen sich der Zahnarzt richtet. Das klingt plausibel. Wo liegt der
Haken?
KUNZELMANN: Weder die Verfärbungen
noch die weiche Konsistenz des demineralisierten Dentins sind zuverlässige Indikatoren, um eine Infektionsgrenze zu
ermitteln. Die weiche Konsistenz von
demineralisiertem Dentin geht über den
Bereich hinaus, der als infiziert und nicht
mehr remineralisierbar gilt, denn die Härte des Dentins nimmt erst mit steigendem Mineralisationsgrad wieder zu, aber
nicht zwingend an dem Punkt, an dem
infiziertes in nichtinfiziertes Dentin übergeht. Und das kann zur Überexkavitation
führen. Ein objektivierbarer therapeutischer Endpunkt fehlt noch immer. Denn
bei Karies handelt es sich nicht um zwei
klar abgegrenzte Schichten, infected/
affected layer, wie sie Fusayama 1979
beschrieben hat, sondern um nicht
Kommen wir zu den wirtschaftlichen
Aspekten. Rechnet sich für den Zahnarzt
die substanzschonende Kariestherapie,
oder zahlt er letztlich drauf?
KUNZELMANN: Fakt ist: Wer die Pulpa
schont, kann natürlich keine Endo
abrechnen. Bei Kassenpatienten gibt es
für Kunststofffüllungen im Kassensystem
nur einen Minibetrag. Doch motivierte
Kollegen wenden dennoch diese Technik
an und ich freue mich, dass dieses Thema
nun Fahrt aufnimmt. Das Umdenken
beginnt, immer mehr Referenten rücken
die Substanzschonung in den Fokus, die
neuen Therapieansätze dringen ins
Bewusstsein. Schade nur, dass all die substanzschonende Denkweise nicht angemessen honoriert wird.
Kons hat keine Lobby?
KUNZELMANN: So kann man es formulie-
ren. Es ist die Aufgabe der Gesetzlichen
Krankenversicherung, dafür zu sorgen,
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abgrenzbare Übergänge, die durch Diffusionsprozesse entstehen.
Aber das Zwei-Zonen-Modell ist nach
wie vor populär?
KUNZELMANN: Ja, weil es so einfach ist.
Aber es existieren keine definierten
Zonen, wir haben Gradienten, also fließende Übergänge.
Und deshalb findet man keinen therapeutischen Endpunkt?
KUNZELMANN: Richtig. Nutzen wir das
Sondenkriterium, entfernen wir zu viel.
Setzen wir auf den selbstlimitierenden
PolyBur, können wir die entscheidenden
Zehntelmillimeter Dentin über der Pulpa
erhalten.
Zehntelmillimeter Dentin erhalten, das
reicht?
KUNZELMANN: Ja, das entscheidet darüber, ob der Zahn „lebt oder stirbt“. Und
mithilfe des Polymerbohrers, aber natürlich auch aller anderen substanzschonenden Exkavationsmethoden, zum Beispiel
fluorescence-aided caries excavation
FACE, bleibt man sicher von der Pulpa
fern und verursacht keine vermeidbare
endodontische Behandlung. Die Materialhärte lässt keine Überpräparation zu,
denn nach dem Entfernen des weichen,
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Abb. 5: Einsatz des PolyBur
Abb. 6: PolyBur-Einsatz in der Kavität
kariösen Dentins stumpft er auf hartem, gesundem Dentin automatisch ab, er limitiert sich also selbst.
mer hinterhereilt, exkaviert zu viel. Das belegen inzwischen auch
Publikationen in Europa und Amerika. Die Japaner, die bekanntlich
den ersten Kariesdetektor entwickelt haben, waren da Vordenker.
Als etabliertes Kontrollinstrument gilt auch der Kariesdetektor …
WALTER: Den ich persönlich nicht sehr schätze. Ich habe an der
Universität damit gearbeitet, nutze ihn heute aber nicht mehr.
Ich persönlich mag es nicht gerne, wenn ich die Kavität mit Farbe
versehe, da ich dann nicht mehr „darin lesen kann“.
KUNZELMANN: Richtig angewendet, funktioniert der Kariesdetektor eigentlich hervorragend. Er ist sicher, er ist einfach, er ist
trivial zu interpretieren, und man kann ihn vernünftig erklären.
Nur: Falsch anwendet, schadet er dem Zahn.
Passiert das häufig?
KUNZELMANN: Definitiv! Der typisch deutsche, extrem sorgfältig
arbeitende Zahnmediziner entfernt bekanntlich gerne auch den
letzten rosa Schimmer. Und das ist zu viel, nur die kirschrot
gefärbten Schichten dürfen exkaviert werden.
Also wird überpräpariert?
KUNZELMANN: Richtig, bringt man auf Dentinkaries, also im
Grunde auf Zahnhartsubstanz mit unterschiedlich großen Poren
und Hohlräumen, den Farbstoff auf, entsteht ein Farbübergang
von Blassrosa in den Randbereichen zum gesunden Dentin bis zu
intensiv gefärbtem Kirschrot im Zentrum der Läsion. Aber auch in
den Dentinkanälchen in Pulpanähe lagert sich der Kariesdetektor
ein, so dass in Pulpanähe ein „falsch positives“ Signal gegeben
wird. Der Gruppe um Fusayama war das bewusst und in Japan
wird nicht bis zum letzten rosa Schimmer exkaviert, sondern es
wird nur die intensive kirschrote Färbung entfernt. Das Bisschen
Rosa blieb in der Tiefe der Kavität. Wer dem letzten rosa Schim20 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
Es gibt Alternativen, Enzymlösungen, Carisolv, ein Mittel zur
chemisch-mechanischen Kariesentfernung, drehmomentlimitierte Bohrer und die sogenannte fluoreszenzunterstützte
Kariesexkavation, FACE. Welche dieser Möglichkeiten kommen
in Betracht?
KUNZELMANN: Enzyme sind vom Potenzial her eine spezifische
Möglichkeit, den therapeutischen Endpunkt zu bestimmen.
Doch zurzeit gibt es nichts dergleichen auf dem deutschen
Markt. Enzymlösungen, mit denen bereits erfolgreich klinische
Studien durchgeführt wurden, werden in Deutschland nicht verkauft.
Und Carisolv?
KUNZELMANN: Die Effizienz des PolyBur kann durch die Kombination mit Carisolv gesteigert werden. Der Grund: Das Natriumhypochlorit löst denaturiertes Kollagen auf und erleichtert so den
Materialabtrag. Gleichzeitig desinfiziert Carisolv die Kavität.
Carisolv wird heute von einer Nachfolgefirma unter dem Namen
New Carisolv System vertrieben (carisolvsystem.com).
Kommen wir zur fluoreszenzunterstützten Kariesexkavation …
KUNZELMANN: Die von Prof. Wolfgang Buchalla, Regensburg, im
Rahmen seiner Habilitation entwickelte Methode visualisiert Farbstoffe, die Abbauprodukte der Mikroorganismen sind. So lässt sich
erkennen, wo und wie weit man exkavieren muss. Auch das ist ein
sehr schonendes Verfahren, es funktioniert gut, man muss nur in
die Filter für die FACE-Anwendung investieren und eine blaue Lampe verwenden, um Fluoreszenz-Farbsignale zu produzieren. Und
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Kunzelmann (9)
EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen
Abb. 7: Erste visuelle Kontrolle: Man bearbeitet mit dem PolybBur immer alle
Kavitätenanteile mit einem bestimmten Anpressdruck. Dann steigert man den
Anpressdruck und bearbeitet wieder alle Kavitätenanteile. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Vorgehen mit dem Hartmetallrosenbohrer.
Abb. 8: Mit dem PolyBur fertig exkaviert. Wir sind SEHR nahe an der Pulpa.
dann kann man mit dem normalen Rosenbohrer gezielt da exkavieren, wo die Karies ist, und aufhören, wenn die Farbstoffe verschwunden sind. Ein sehr gutes Konzept. Von Bakterien infiziertes
Dentin leuchtet orange-rot, gesundes Dentin dagegen grün.
WALTER: Bisher noch keine, ich bin mit dem PolyBur zufrieden.
Sollte man FACE mit dem PolyBur kombinieren?
KUNZELMANN: Das wäre auf jeden Fall eine Option. Ich arbeite
zum Beispiel mit Fluoreszenz-Filtern für FACE über der Lupenbrille. Diese FACE-Filter für die Lupenbrille sind aber bisher nur als
Prototypen verfügbar. Man könnte übrigens auch drehmomentbegrenzt arbeiten. Ich habe Prototypen für drehmomentbegrenzte Handstücke verwendet und die funktionieren sehr gut.
Entsprechende Produkte sind kommerziell aber ebenfalls noch
nicht zu haben.
Welche Erfahrungen haben Sie mit solchen Alternativen
gemacht, Frau Walter?
ZWEI-ZONEN-MODELL
Nach dem Modell von Fusayama existieren die bakterieninfizierte Zone (infected layer), die entfernt werden sollte, und
die veränderte Zone (affected layer), die nicht exkaviert werden muss.
Manko: Vereinfachung der Realität. Es gibt keine exakt definierbaren Zonen, sondern einen geradlinigen allmählichen
Übergang, sprich Gradienten. (Quelle: Kunzelmann)
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Man muss sich nicht umgewöhnen, greift zum Rosenbohrer, nur
aus anderem Material.
Welche Kontrolle empfehlen Sie beim Exkavieren mit dem Polymerbohrer? Reichen taktiles Geschick und Urteil des Behandlers?
MEIER: Taktilität ist ein subjektives Empfinden und führt leider zu
keinen exakt reproduzierbaren Ergebnissen. Der Mensch ist keine Maschine!
Aber woher weiß man, wann man stoppen muss?
WALTER: Da ich bereits seit zwei Jahren den PolyBur verwende,
habe ich mittlerweile relativ viel Erfahrung damit. Ich weiß, wie
mein Dentin, mein therapeutischer Endpunkt, ausschauen muss.
Es hat eine richtig schöne, glänzende Struktur, keine glatte, sondern eine geriffelte Oberfläche. Am Anfang ist das beschädigte
Dentin relativ weich und wird ruck-zuck abgetragen. Dann gelange ich an den Punkt, an dem der PolyBur sich selbst abreibt, der
therapeutische Endpunkt ist erreicht, man muss nicht weiter exkavieren. Bei Dentinkaries nehmen wir den PolyBur standardmäßig.
Und wie wird kontrolliert?
WALTER: Nicht mit chemischen Methoden, FACE oder Kariesdetektor, sondern visuell und mit der Sonde, aber nicht klirrend,
sondern mit taktilem Gefühl.
Welche Kontrollmöglichkeiten werden heute generell am häufigsten genutzt?
MEIER: Leider ist es noch immer die klirrende Sonde. So wird nach
wie vor an Universitäten gelehrt und in vielen Praxen exkaviert!
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EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen
Sie war zu ihrer Zeit sicherlich angemessen – einer Zeit, als die Komposite noch in
den Kinderschuhen steckten und aufgrund ihrer Schrumpfungsraten keinen
dichten Randschluss boten. Das ist heute
anders. Die moderne Adhäsivtechnik
kann – eine vorschriftsmäßige Verarbeitung vorausgesetzt- – dichte Kavitätenränder liefern. Das ist Grundvoraussetzung für den Einsatz des PolyBur!
Karies an pulpanahen Stellen in einem
Zahn zu belassen, stößt aber bei so manchem Praktiker auf erheblichen Widerstand, sogar von „Körperverletzung“ ist
die Rede.
MEIER: Noch einmal: „Karies ... belassen“,
das ist so nicht richtig. Wir sprechen von
Kariesgradienten.
Die Exkavation pulpanah im noch „ritzbaren“ Dentin zu beenden, um unnötige
Pulpaeröffnungen zu vermeiden, sorgt in
der Praxis aber für Unsicherheit …
MEIER: Ziel des PolyBur ist es nicht, die
Pulpa niemals zu öffnen! Das entscheidet
die Situation vor Ort. Auch mit dem PolyBur kann der Zahnarzt die Pulpa eröffnen.
KUNZELMANN: Korrekt, dann war es aber
auch nicht zu vermeiden. Wenn die Pulpa
bereits offen ist, arbeite ich natürlich klassisch und nicht mit Polymerinstrumenten.
Wann sind selbstlimitierende Systeme
klar kontraindiziert?
MEIER: Der PolyBur ist nur für die pulpanahe Karies bei klinisch symptomlosen
Zähnen indiziert. Er wird also immer
zusätzlich eingesetzt, ist nie Ersatz! In
den äußeren, härteren Arealen bzw. an
der Schmelz-Dentin-Grenze ist also nach
wie vor der Griff zum herkömmlichen
Rosenbohrer geboten. Erst dann wird im
pulpanahen Bereich der PolyBur zusätzlich eingesetzt, um hoffentlich die Zehntelmillimeter Dentin zu erhalten, die dazu
führen, dass der Patient die Praxis ohne
eine endodontische Behandlung verlassen kann.
WALTER: Wenn ich befürchte, dass der
Patient eine irreversible Pulpitis hat, wäre
es der falsche Ansatz, die Karies noch
schonend zu exkavieren. Das ist für mich
eine klare Kontraindikation. Denn dann
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ist eine endodontische Therapie angesagt.
Wie steil ist die Lernkurve?
Heißt das, bei Glasionomerzementfüllungen ist der PolyBur ein No-go?
KUNZELMANN: Ja, die Adhäsivtechnik
ermöglicht diese Technik erst.
KUNZELMANN: Bei den ersten Versuchen
kann es sein, dass mehr als ein Instrument
erforderlich ist, bis man sicher ist, dass
genug Dentin abgetragen wurde. Mit
etwas Routine reicht dann in der Regel
ein Instrument pro Kavität aus. Die
Besonderheiten betreffen nicht so sehr
die Anwendung selbst. Gewöhnungsbedürftig wird eher die Bewertung des
Ergebnisses sein. Denn die Dentinoberfläche wird nicht so hart sein, dass die Sonde
klirrt. Die Endhärte ist ca. 60 Prozent der
Härte von kariesfreiem Dentin. Es kann
auch vorkommen, dass die Oberfläche
nicht so glatt erscheint wie beim Exkavieren mit Hartmetallinstrumenten. Das ist
nicht weiter problematisch, solange die
Kavitätenränder sauber sind und einen
dichten Verschluss mit Adhäsivrestaurationen ermöglichen. Nach „total etch“
oder nach Anwendung eines selbstätzenden Dentinadhäsivs unterscheidet sich
die Oberfläche nicht mehr von einer klassischen Exkavation.
Ist die Adhäsivtechnik ein Muss bei dem
Verfahren?
KUNZELMANN: Ja, das ist eine klassische
conditio sine qua non, ohne Adhäsivtechnik geht das nicht.
Kommen wir zur Eröffnung der Kavität
mit dem herkömmlichen Rosenbohrer,
wie schützt man sich dabei vor der Überpräparation? Kann man zum Beispiel zu
spät zum selbstlimitierenden Bohrer
greifen?
MEIER: Wir bieten ein großes Sortiment an
Rosenbohrern an. Der Anwender kann für
die Zugangskavität zwischen unterschiedlichen Materialien (Hartmetall, Keramik)
wählen. Zudem stehen unterschiedliche
Kopfgrößen (008–031), Instrumente mit
einem schlanken Hals und zwei Schaftarten
(204er- und der 4 mm längere
205er-Schaft) zur Verfügung. Darüber
hinaus gibt es am Markt ein großes Angebot an Lupenbrillen und Behandlungsmikroskopen. Alles in allem die beste Voraussetzung, um eine bedarfsgerechte, minimalinvasive Zugangskavität zu präparieren.
Wie gehen Sie in Ihrer Praxis vor?
WALTER: Ich exkaviere erst einmal die pulpafernen Bereiche mit dem Hartmetallrosenbohrer. Pulpanah steige ich danach auf
den PolyBur um. Merke ich, dass der PolyBur abgenutzt ist, die Exkavation aber noch
nicht ausreicht, nehme ich einen zweiten
PolyBur. Wobei dies nur selten vorkommt.
STADIEN DER DENTINKARIES
Schon vor der Schmelzkavitation reagiert die Dentin-Pulpa-Einheit auf den kariö-
sen Reiz mit histopathologischen Veränderungen. An der Pulpa-Dentin-Grenze
entsteht Tertiärdentin.
Nach peripher folgen eine Schicht normalen Dentins, dann die Zone der Sklerose,
der dead tracts (keine Odontoblastenfortsätze mehr vorhanden, keine Kommunikation mit der Pulpa, Luftbläschen im histologischen Schnitt manchmal erkennbar) und an der Schmelz-Dentin-Grenze die Zone der Demineralisation.
Nach der Schmelzkavitation dringen Bakterien in die Dentinkanälchen (Zone der
Penetration). Die Karies breitet sich an der Schmelz-Dentin-Grenze aus.
Im fortgeschrittenen Stadium sind die Dentinkanälchen massiv infiziert. Dead
tracts sind nicht mehr vorhanden.
Fazit: Basierend auf diesem Ansatz hat man traditionell postuliert, dass man bis in
sklerotisches Dentin exkavieren soll. (Kunzelmann nach Schröder)
EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen
Abb. 9: Bissflügelaufnahme zeigt Zufallsbefund am 18 mesial.
Abb. 10: Nach Eröffnen der Kavität mit Diamantinstrumenten werden periphere Anteile mit dem keramischen CeraBur K1SM.204.014 exkaviert.
Sie greifen nicht erneut zum Hartmetallrosenbohrer?
WALTER: Nein, ich nehme den PolyBur.
rate ich sogar dazu, einen zweiten Bohrer einzusetzen. Das sind
allenfalls zehn bis 20 zusätzliche Instrumente, bei einem Stückpreis von 2€ eine überschaubare Investition. Dafür fühlt sich der
Newcomer sicherer. Ich selbst komme seit Jahren mit überwiegend einem Instrument zurecht.
Herr Professor Kunzelmann, droht die Gefahr, dass der Zahnarzt zu spät zum Polymerbohrer greift?
KUNZELMANN: Nein, ich sehe da gar keine Risiken. Der Zahnarzt
hat in seiner Ausbildung gelernt, wann er in die Nähe der Pulpa
kommt. Das sieht er, das hat er verinnerlicht. Spätestens ab dem
zehnten Semester weiß er, bei welcher Zahngröße welche
Schichtdicken zu erwarten sind.
Nehmen Ihre Studenten ab und an auch mal einen zweiten
Kunststoffbohrer zu Hand?
KUNZELMANN: Das kommt durchaus vor, etwa wenn der PolyBur die Schmelz-Dentin-Grenze tangiert, dann nutzt sich der
Bohrer ab, bevor er vollständig exkaviert hat. In der Lernphase
POLYMERBOHRER
Der PolyBur unterscheidet sich vom SmartBurs II, den SS
White Burs 2010 auf den Markt brachte, durch die Schneidgeometrie, die bei dem Komet-Instrument an einen Rosenbohrer angelehnt ist. Beim PolyBur ist außerdem der Hals
wesentlich schlanker gefertigt, wodurch sich das Instrument
auch für Mikrokavitäten eignet. Der wohl bedeutendste
Unterschied ist die Andruckkontrolle durch den elastischen
Hals, was besonders bei der kleinen Größe 014 zum Tragen
kommt. Den PolyBur in den drei gängisten Größen 014, 018
und 023.
Wie häufig setzen Sie den PolyBur ein?
KUNZELMANN: Seit es den PolyBur gibt, haben wir zirka 2.000
bestellt. Verwenden meine Studenten ihn nur in zehn Prozent der
Fälle sinnvoll, haben wir 200 Pulpen gerettet. In dieser Größenordnung kalkulieren wir in München. Ich selbst nehme ihn ein- bis
zweimal die Woche, da in meinem Patientenstamm die offene
akute Läsion eher selten ist. Doch im Studentenkurs ist er permanent im Einsatz. Und ich bin glücklich über jeden Nerv, den die
Studenten verschonen.
Mein schönstes Kompliment erhielt ich übrigens am Anfang
des Wintersemesters von meinem Prothetik-Kollegen, Prof.
Daniel Edelhoff, der das rotierende Instrumentarium seiner
Abteilung überarbeitet hatte. Seine Studenten haben sich dafür
stark gemacht, den Polymerbohrer standardmäßig ins Sortiment
der Prothetikabteilung aufzunehmen.
Nach wie vor gewöhnungsbedürftig ist das Röntgenbild nach
schonender Exkavation …
WALTER: Richtig, die fertige Füllung kann auf dem Röntgenbild
wie ein Kariesrezidiv erscheinen. Dafür fehlt aus meiner Sicht
noch die perfekte Lösung. Ich kann das zwar dem Patienten
erklären, er wird sich aber daran bestimmt nicht erinnern, wenn
er ein Jahr später zu einem Kollegen geht.
Fürchten Sie „Kollegenschelte“, also die Kritik von nicht eingeweihten Zahnärzten?
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EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen
Abb. 11: Situation nach dem Einsatz des CeraBur: Die dezentralen Kavitätenanteile wurden noch nicht endgültig bearbeitet.
WALTER: Das nicht, aber dennoch hätte
ich gerne eine Lösung dafür.
Was sagt der Hersteller?
MEIER: Aufklärung ist das A und O. Und
die fängt bereits mit dem Patienten an.
Unsere bereits erwähnten Produktinformationen bzw. Fach- und Anwenderberichte können da eine große Hilfe sein.
Auch ein PolyBur-Pass stand einmal zur
Diskussion, aber die Idee ist leider nicht
praktikabel, er wird im konkreten Fall
kaum zur Hand sein.
Welche Lösung empfehlen Sie, Herr Professor Kunzelmann?
KUNZELMANN: Wenn man ein Röntgenbild macht und man hat substanzschonend exkaviert, dann erscheint das
Material unter dem Bohrer natürlich
nicht so dicht. Vor 30 Jahren hätte man
das noch als Rezidiv interpretiert. Doch
die Zeiten sind vorbei. Allein das radiologische Kriterium, eine Aufhellung unter
einer Füllung, ist bei weitem kein Grund
mehr, eine Füllung zu erneuern. Sie muss
weitere Mängel aufweisen, etwa einen
undichten Rand, der deutlich verfärbt
ist, oder irgendwo einen deutlich sichtbaren Spalt. Dentinadhäsive haben sich
enorm weiterentwickelt. Sie verfügen
heute über eine extrem hohe Viskosität,
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Abb. 12: Pulpanahes Exkavieren mit dem PolyBur P1.204.014
das heißt, sie bilden eine ordentliche
Schicht aus. Hat der Behandler nun das
Pech, dass im tiefsten Punkt in einer
Kavität eine etwas dickere Dentinadhäsivschicht zusammenläuft, dann entsteht am Übergang zwischen Füllung
und Zahn eine röntgendurchlässige
Schicht, wie sie auch bei substanzschonendem Exkavieren auftritt, in dem Fall
ist es das Dentinadhäsiv.
Mit anderen Worten, das Phänomen,
unter einer Füllung ein transluzentes
Areal zu haben, ist ein grundsätzliches
Problem der modernen Dentinadhäsive?
KUNZELMANN: So sehe ich das. Es ist
nicht nur das Ergebnis der substanzschonenden Therapie.
Dann würden Patientenpässe auch
nichts bringen?
KUNZELMANN: Ich halte nicht viel von solchen „Pässen“. Wenn ich von mir ausgehe,
dann hätte ich den Pass dann, wenn ich
ihn benötige, nie zur Hand. Unseren
Patienten dürfte es nicht anders gehen.
Der Pass bringt somit nicht viel.
Also braucht es mehr Aufklärung …
KUNZELMANN: Ja, die Kollegen müssen
verinnerlichen: Transluzenz ist keine Indikation für die Erneuerung einer Füllung.
Aber was, wenn nun ein Patient den
Zahnarzt wechselt …
KUNZELMANN: Die Zahnärzte in der niedergelassenen Praxis kann ich nicht
sofort alle überzeugen. Aber wir machen
Fortbildungen, auch Gutachterfortbildungen in Bayern. Die Gutachter wissen,
dass eine Transparenz unter einer Füllung kein ausreichendes Kriterium mehr
ist, die Füllung zu erneuern, es müssen
Schmerzen hinzukommen, Empfindlichkeiten, ein verfärbter Füllungsrand, Verschleißerscheinungen, Frakturen; das
sind Gründe für eine Erneuerung. Noch
einmal: Eine Transluzenz allein ist nicht
ausreichend.
Wann rechnen Sie mit einer flächendeckenden Verbreitung der substanzschonenden Exkavation?
KUNZELMANN: Schwer zu sagen, aber es
geht voran. Ich finde es toll, dass viele
Referenten das Thema nun aufgreifen.
Man wird ja nicht Mediziner, nur um
Umsatz zu machen. Und wenn man
weiß, es gibt etwas Schonendes, möchte man sein Gewissen auch beruhigen
und die modernste Technik anwenden.
Das ist eine moderne Technik und ich
finde es super, dass das inzwischen
mehr und mehr in das Bewusstsein der
Kollegen eindringt. Natürlich sieht ein
LOG IN TO
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22./23. APRIL
2016
FRANKFURT
CAMLOG
START-UP-DAYS
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
| 27
EXPERTENZIRKEL – Ein Thema, drei Meinungen
Abb. 13: Der PolyBur hat weiches Dentin entfernt, erhaltungswürdiges Dentin wurde geschont.
Abb. 14: Fertige Kompositfüllung: Die Randbereiche der Kavität wurden
nach den klassischen Kriterien der Adhäsivtechnik bearbeitet, um so einen
dichten Verschluss der Kavität sicherzustellen.
Wie lässt sich das ändern?
MEIER: Wir werden den typischen Komet-Kurs weiter fahren: Eng
mit den Hochschulen zusammenarbeiten, die Aufklärung in den
Praxen und Universitäten fördern und die neuen Erkenntnisse
kontinuierlich in unsere Abteilung für Forschung & Entwicklung
in Lemgo fließen lassen. Produkte, die wie der PolyBur auf diese
Weise entstehen, spiegeln immer den Puls der Zeit wider. Und
vielleicht schaffen sie auch mehr „Lobby für die Kons“.
Komet Dental (7)
Kollege, der seit mehr als 20 Jahren nach seinem hergebrachten Konzept exkaviert, wenig Anlass, etwas zu ändern.
Schließlich hat und hatte er Erfolge damit. Aber wenn die
nachfolgende Zahnarztgeneration hier neue Impulse setzt,
haben wir etwas erreicht. In Europa gibt es inzwischen eine
bedeutende Community, die substanzschonend denkt,
geforscht wird darüber seit mehr als 20 Jahren. Die Verzögerung zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und der Umsetzung in den Praxisalltag ist vor allem auf die mangelhaften
Abrechnungsmöglichkeiten zurückzuführen.
Abb. 15: MicroCT-Auswertung: Es ist deutlich zu sehen, welche Bereiche mit
dem Hartmetallbohrer (rot) und PolyBur (grün) entfernt werden. Der Substanzerhalt ist deutlich.
ZUSAMMENFASSUNG
Wie weit man exkavieren muss, um einen kariösen Defekt
Mit Polymerbohrern lassen sich dagegen die entscheidenden
mit einer Restauration zu versorgen, ist nicht eindeutig
geklärt.
Zehntelmillimeter Dentin über der Pulpa erhalten. Die Materialhärte verhindert eine Überpräparation: Der Bohrer
stumpft auf dem harten gesunden Dentin ab.
Der Trend geht klar in Richtung Substanzschonung. Das lan-
ge Zeit bewährte – und noch immer praktizierte Kriterium
der klirrenden Sonde – führt oft zur Übertherapie.
Ein Umdenken ist im Gange, nicht nur an den Hochschulen,
auch in den Praxen.
Das Arbeiten mit Polymerbohrern oder substanzschonenden
Exkavationsalternativen könnte das Jahrzehnte alte Konzept
der klirrenden Sonde ablösen.
Substanzschonendes Exkavieren funktioniert bei Dentinka-
Doch das braucht Überzeugungsarbeit und vor allem auch
ries definitiv nicht mit einem Hartmetallbohrer. Die Gefahr
der Pulpaschädigung ist enorm.
mehr wirtschaftliche Anreize für den niedergelassenen
Zahnarzt: Kons muss sich rechnen.
28 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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(2008). Cemented-retained vs screw-retained implant
restorations: an investigation on 1939 dental implants,
Minerva Stomatol, 57, 4, 167-179
– Wittneben, J. G., Millen, C. and Bragger, U. (2014).
Clinical performance of screw- versus cement-retained
fixed implant-supported reconstructions-a systematic
review, Int J Oral Maxillofac Implants, 29 Suppl, 84-98
– Weber, H. P., Kim, D. M., Ng, M. W., Hwang, J. W. and
Fiorellini, J. P. (2006). Peri-implant soft-tissue health
surrounding cement- and screw-retained implant
restorations: a multi-center, 3-year prospective study,
Clin Oral Implants Res, 17, 4, 375-379
Dieses Angebot ist ungültig, wo gesetzlich verboten. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
| 29
Implantologie
„WIR RETTEN EIGENE ZÄHNE“
Auch bei Implantologen rangiert der Zahnerhalt an erster Stelle. Das machte PD Dr. Michael Stimmelmayr bei der
dritten Auflage der CAMLOG Competence Tour in Frankfurt unmissverständlich klar. Im Gespräch mit dem DENTAL
MAGAZIN skizzierten Stimmelmayr und CAD/CAM-Leiter Martin Steiner, wann welche Implantat-Abutment-Verbindung Vorteile bringt und was in puncto Implantatprothetik up to date ist. | ANNE BARFUß
Barfuß (2)
strategische Pfeiler dazu implantiert. Die
festsitzenden Arbeiten erstrecken sich nun
nur über kleine Sequenzen. Das ist zwar
deutlich langwieriger, aber wir retten eigene
Zähne. Und das ist aus meiner Sicht die Aufgabe von Zahnärzten und Parodontologen.
Wie hilft Ihnen der DEDICAM-Service bei
solch komplexen Fällen?
STIMMELMAYR: Wir haben in diesem Fall
mit DEDICAM individuelle Gingivaformer
erstellt, die das Zahnfleisch bereits ausformen, bevor wir „richtig“ in die Prothetik
gehen. Perfekte Weichgewebsausformung
startet damit bereits zwischen der Chirurgie und der Prothetik. Das macht das
Arbeiten leichter.
PD Dr. Michael Stimmelmayr, Cham, und Leiter CAD/CAM Martin Steiner
Herr Dr. Stimmelmayr, Ihr gesamtes Team zieht Butt-Joint-Verbindungen konischen Verbindungen vor, warum?
STIMMELMAYR: Anschlagverbindungen, speziell das CAMLOGSystem, haben sowohl für uns Zahnärzte als auch für die Zahntechniker bei der Erstellung implantatgetragener Suprakonstruktionen deutliche Vorteile.
In welchen Fällen würden Sie dennoch auf
eine konische Innenverbindung, also auf CONELOG, wechseln?
STIMMELMAYR: Bei einer 7-mm-Knochenhöhe. Für diese Fälle
sind CAMLOG-Implantate nicht erhältlich, man muss auf CONELOG zurückgreifen. Eventuell würde ich auch in der Oberkieferfront ein CONELOG-Implantat wählen, vor allem, wenn wir während der Implantatinsertion digital abformen und bei der Freilegung sofort die Krone einsetzen (Münchner Implantatkonzept).
Was konkret ist einfacher?
STIMMELMAYR: Die Abdruckpfosten rasten perfekt ein, man hat
Welchen Vorteil bringt das?
praktisch keinen Höhenversatz durch die Butt-Joint-Verbindungen. Die verschraubten Abdruckpfosten lassen sich auch bei
divergierend inserierten Implantaten verblocken, was bei großspannigen verblockten Arbeiten wissenschaftlich belegt zur
Passgenauigkeit beiträgt (Stimmelmayr et al. 2012).
STIMMELMAYR: Mehr Spielraum zwischen Abutment und Kno-
Statt alle Zähne zu extrahieren, wie es etwa bei All-on-4-Konzepten Usus ist, versuchen Sie alle erhaltungswürdigen Zähne
zu „retten“ …
STIMMELMAYR: All on 4 ist für mich bei der unvermeidlichen
Extraktion aller Restzähne oder beim zahnlosen Kiefer eine Option. Zähne, die erhaltungswürdig sind, und sei es noch so aufwendig, lassen wir in situ. Im Fallbeispiel haben wir sechs Implantate im
OK und vier im UK inseriert, aber keineswegs für die „große Brücke“ an einem Tag. Wir haben strategisch wichtige Zähne erhalten. Sie wurden parodontologisch vorbereitet, dann haben wir
30 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
chen. Dank des integrierten Platformswitch und der schmaleren
Abb. 1: Patientin stellt sich in der Praxis vor, desolate Situation im Oberkiefer …
Implantologie
Abb. 5: UK-Situation mit vier individuellen DEDICAM-Gingivaformern mit
Telio-CAD (Ivoclar Vivadent) auf CAD/CAM-Titanbasen
Abb. 6: Sechs CAMLOG-Implantate im OK nach Freilegung, versorgt mit
zyindrischen Gingivaformern
Abb. 8: OK-Situation mit sechs individuellen DEDICAM-Gingivaformern mit
Telio-CAD auf CAD/CAM-Titanbasen
Abutments auf Implantatniveau lässt sich leichter eine Krone auf
ein subcrestal eingesetztes Implantat bringen, ohne interproximal Knochen abtragen zu müssen.
konstruktion setzt, aus verschiedenen Gründen, wird sich automatisch beim CONELOG mehr zu Hause fühlen.
Aber die Abformung bei konischen Systemen ist schwieriger?
STEINER: Nicht unbedingt. CONELOG ist ein wenig anders konstruiert als die meisten konischen Systeme. Wir schalten den Konus frei
während der Versorgung mit dem Gingivaformer. Das heißt, der
Gingivaformer hat keinen Kontakt zur Konusfläche, sondern stützt
sich auf der horizontalen Schulter des Implantats ab. Den gleichen
Weg wählen wir für die Abformung. Auch dabei hat der Abformpfosten keinen Kontakt zur Konusfläche, sondern nur zur horizontalen Schulter des Implantats. Und dadurch haben wir die Vorteile
einer Butt-Joint-Verbindungskonstruktion auch für konische
Implantatsysteme übernommen. Wir haben dadurch den Fehler,
der vermeintlich entstehen könnte durch den Höhenversatz des
Konus, ausgeschaltet – sowohl bei der Abformung vom Mund zum
Modell als auch bei der Übertragung zurück in den Mund.
STEINER: Aber jedes Mal mit Herz und Verstand. So haben wir die
Stimmelmayr (9)
Abb. 4: Vier CAMLOG-Implantate im UK nach Freilegung, versorgt mit zylindrischen Gingivaformern
Sie möchten also einfach beide Lager bedienen?
CAMLOG-Philosophie und das Implantatinnenleben – die Rotationssicherung mit der Nut-Nocken-Verbindung und clevere
Detaillösungen für die Abformung – transferiert.
CAMLOG-Fan Stimmelmayr würde bei bestimmten Indikationen
aber doch heute auch auf eine konische Verbindung wechseln …
STEINER: Sicher, es gibt Situationen, in denen es kurze Implantate
braucht. Da ist das CONELOG mit seinen 7-mm-Implantaten
natürlich prädestiniert.
Gibt es keine kurzen „CAMLOGs“?
STEINER: Nein, das ist technisch nicht möglich.
Warum?
Stichwort Implantatprothetik, wo geht aus Ihrer Sicht die Reise hin?
STEINER: Wir gehen weg von Titan- hin zu Zirkonhybridaufbauten. Im Kommen sind auch digital konstruierte monolithische
Hybridabutmentkronen, speziell e.max-Kronen. Sie lassen sich in
kürzester Zeit herstellen und funktionieren auf Implantaten einfach, schnell und sicher.
STEINER: Jeder, der mit CAMLOG super Erfahrungen gemacht
hat, wird aufgrund der prothetischen Einfachheit wahrscheinlich
dabei bleiben. Jemand, der per se auf eine konische Verbindungs-
In zwei Wochen finden Sie die Vorträge der CAMLOG Competence Tour auf www.dental online college.de
Bei welchen Indikationen würden Sie einem CAMLOG-Fan ein
CONELOG-Implantat empfehlen?
STEINER: Wir als Hersteller halten uns da zurück.
32 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
| 41
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Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
| 43
Implantologie
ÄSTHETIK NUR IM TEAM
MÖGLICH, KOMMUNIKATION
Komplexe Behandlungsfälle sicher
und voraussagbar lösen, erfordert
Teamgeist. Denn eine rekonstruktive Versorgung dieser Patienten verlangt Know-how in fast allen Disziplinen der modernen Zahnheilkunde.
Die ästhetische Parodontalchirugie
ist dabei ein Muss. | DR. PAUL
LEONHARD SCHUH
H
inter jedem komplexen Behandlungsfall steht ein Individuum, dessen Wünsche vor der Behandlung exakt
erforscht werden müssen. Der technologische Fortschritt in der Zahnheilkunde
hat nicht nur zu höherer Präzision und
mehr Effizienz geführt. Nein. Dadurch ist
die Zahnmedizin endlich auch menschlicher, künstlerischer und emotionaler
geworden. Unseren Patienten eines der
wichtigsten Dinge in ihrem Leben schenken zu können macht unseren Beruf
unheimlich wertvoll. Lachen macht glücklich und ein natürliches, harmonisches
und gesundes Lächeln selbstbewusst. Um
dies erreichen zu können, ist die Kommunikation im Team vor der Behandlung der
Schlüsselfaktor für den Erfolg. Das Ziel
44 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
setzt sich aus den Wünschen und Erwartungen des Patienten, aber auch des restaurativen Teams zusammen. Eine
genaue Analyse kann durch Fotos, Röntgenunterlagen, Abformungen, Videos,
Messungen und vieles mehr erfolgen. Das
ideale ästhetische und funktionelle Ergebnis kann aber nur durch gute Teamarbeit
und interdisziplinäre Kommunikation
gefunden werden.
DER KONKRETE FALL
In unserem dargestellten Patientenfall
lernten wir eine sehr nette Frau im Alter
von 52 Jahren kennen. Sie war sich im Klaren, dass bei ihrem intraoralen ZustandKomplexe Fälleseit einiger Zeit Behandlungsbedarf bestand. Es wurde zu Beginn
der Behandlung eine Funktionsanalyse
durchgeführt. Die klinische Situation
(Abb. 1) zeigt zahlreiche insuffiziente
Kronenränder, Füllungsränder, kariöse
Läsionen und eine schlecht sitzende Teilprothese im Unterkiefer. Die Röntgendiagnostik (Abb. 2) verdeutlicht die Notwendigkeit der Versorgung der Patientin.
Im zweiten Quadranten ist der Zahn 26
nicht mehr zu erhalten und im dritten
Quadranten der Wurzelrest. Es wurden
Modelle angefertigt und mithilfe des Planefinders von Udo Plaster im Artikulator
montiert. Nach zentrischer Bissnahme
und Foto- bzw. Videoanalyse konnte vom
Techniker ein Wax-up erstellt werden.
Dieses Wax-up enthält bereits alle Informationen, die für das restaurative
Implantologie
Abb. 1: Klinische Ausgangssituation der Patientin
Abb. 2: OPG bei Behandlungsbeginn
Abb. 3: Parodontalstatus im Oberkiefer der Patientin
Abb. 4: Parodontalstatus im Unterkiefer der Patientin
Privat
Behandlungsteam relevant sind. Das Ziel ist somit festgelegt.
konnten in der gleichen Sitzung inseriert werden. Aufgrund der
Ästhetik und Funktion müssen nun mit einem detaillierten
fehlenden endständigen Pfeiler wurde ebenfalls im dritten und
Behandlungsplan erreicht werden. Wichtig war der Patientin,
vierten Quadranten jeweils ein Implantat eingebracht. Um einen
möglichst wenig Behandlungsschritte zu haben und bei den chiKnochenaufbau und die damit bekannten Risiken im Unterkiefer
rurgischen Eingriffen schlafen zu können. Daher haben wir uns
zu vermeiden, wurde nur ein Implantat im vierten Quadranten
für eine Behandlung in Narkose entschieden. Aufgrund des paroverwendet. Nach der augmentativen und implantologischen
dontalen Status der Patientin (Abb. 3 und 4) wurde eine paroBehandlung erfolgte eine parodontal ästhetische Korrektur. Wie
dontale und konservierende Vorbehandlung durchgeführt. Eine
ebenfalls schon im ersten klinischen Bild ersichtlich war und sich
Reduktion der Sondierungstiefen und Entzündungszeichen
in der Planung bestätigte, musste die Rezession am Zahn 13
konnte mit einer rein konventionellen Theragedeckt werden. Dafür wurde ein Bindegepie erfolgen. Die Zähne 43 und 44 wurden
webstransplantat vom Gaumen entnommen
endodontisch behandelt und mit Glasfaserund mit der Tunneltechnik eingebracht
stiften wieder aufgebaut. Nach Abschluss der
(Abb. 6). Das Röntgenkontrollbild nach der
Vorbehandlung erfolgte eine längere Sitzung
Behandlung zeigt die offene Einheilung der
in Intubationsnarkose. Die alten Kronen und
Implantate im Unterkiefer (Abb. 7). Die
Brücken wurden entfernt, kariöse Läsionen
Patientin wurde für die Heilungsphase mit
beseitigt und Aufbaufüllungen erneuert (Abb.
einem Langzeitprovisorium versorgt (Abb. 8).
5). Daraufhin wurden die Zähne für die die
Dies war natürlich in beiden Kiefern festsitLangzeitprovisorien präpariert und abge- DR. PAUL LEONHARD SCHUH zend provisorisch eingesetzt worden. Somit
formt. Der chirurgische Part der Behandlung studierte Zahnmedizin in Witten/Herdecke konnte sich die Patientin ihres herausnehmbastartete mit der Extraktion des Zahns 26 und und ist zurzeit in der Weiterbildung in der ren Zahnersatzes im Unterkiefer entledigen.
Bolz-Wachtel Dental Clinic in
des Wurzelrests 38. Daraufhin wurde im zweiNach einer Heilungsphase von sechs Monaten
München tätig.
ten Quadranten ein externer Sinuslift durchwurden die Implantate im zweiten Quadrangeführt. Die Implantate in regio 25 und 27
ten freigelegt. Feinpräparation und [email protected]
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
| 45
Implantologie
Abb. 5: Nach Entfernung der insuffizienten Kronen und Brücken
Abb. 6: Nach der Operation und Präparation für das Langzeitprovisorium
Abb. 7: OPG post operationem
Abb. 8: 1 Woche post operationem mit Langzeitprovisorium
Abb. 9: Einprobe der Gerüste und Kieferrelationsbestimmung
Abb. 10: Finale Versorgung der Patientin
Abb. 11: Die Abbildung ist mit polar eyes, einem Cross-Polarizing Filter geschossen worden und zeigt ohne Reflexionen die Farbe und Form für den Techniker
Abb. 12: Oberkiefer
46 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
Implantologie
„KURZE IMPLANTATE SIND
NICHTS FÜR UNGEÜBTE“
Die Kurzen haben sich etabliert, lautete der Titel des 11. Experten-Symposiums des BDIZ EDI in Köln.
Doch was gilt heute als kurz? Vor einigen Jahren galten 10 mm als kurz, heute ist man bei 6 bis 8 mm.
Aber es wäre falsch zu glauben, mit kurzen, angulierten oder durchmesserreduzierten Implantaten die
eigenen chirurgischen Defizite ausgleichen zu können. Wie kurz darf es sein und wie steil ist die Lernkurve für Einsteiger? Im Interview beziehen beziehen der wissenschaftliche Leiter des Symposiums, PD Dr.
Jörg Neugebauer, Landsberg und Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI und der Bayerischen Landeszahnärztekammer Stellung. | ANNE BARFUß
Sind noch kürzere Implantate als 6 bis 8 mm mit stabilen
Implantat-Abutment-Verbindungen überhaupt herzustellen?
Wo liegt die Grenze aus mechanischer und biologischer Sicht:
NEUGEBAUER: Versuche, ganz flache Implantate zu entwickeln,
sind in der Vergangenheit wieder aufgegeben worden, da diese
bei biologischen Komplikationen große Kieferkammdefekte verursacht haben. Bei den heute gängigen zylinderförmigen Implantaten ist die Einstecktiefe der Implantataufbauverbindungen der
wesentliche Faktor für die Langzeitstabilität. Gerade die konische Implantataufbauverbindung zeigt da Vorteile, und dementsprechend sind auch ultrakurze Implantate mit enossalen Verankerungslängen von 4 bis 5 mm denkbar. Was jedem, der kurze
und ultrakurze Implantate anwenden möchte, klar sein muss:
Dabei handelt es sich um andere Verankerungsmechanismen als
bei den bisher angewendeten reinen Schraubenimplantaten –
sowohl bei der Prothetik als auch im Knochen. Tiefe Rillen oder
Flanken am Implantat und der sich verjüngende Implantathals
bewirken eine hochwertige Osseintegration und damit eine für
die Biomechanik günstige, physiologische Kraftübertragung, die
sogar zu einer Verdichtung der Knochenstruktur bei geringer
Knochenqualität führen kann.
48 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
Die Stabilität der Verbindung ist gerade bei großen vertikalen
Defekten der limitierende Faktor. In welchen Fällen plädieren
Sie für welche „Kurzen“ auch mit Blick auf die Innenverbindung?
NEUGEBAUER: Auf dem Gebiet der Implantatprothetik wurde in
den letzten Jahren sehr viel Aufmerksamkeit der Implantatauf-
11. BDIZ EDI-LEITFADEN IN KÜRZE
Insgesamt über 250 Teilnehmer waren am letzten Karnevalswochenende bei den Veranstaltungen des Bundesverbandes
der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI)
in Köln dabei, um sich ein Update über kurze, angulierte und
durchmesserreduzierte Implantate zu verschaffen und sich
zum Antikorruptionsgesetz zu informieren. Dabei wurde viel
diskutiert: während des 11. Experten Symposiums, in den
Workshops und insbesondere in der Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC). Die Ergebnisse der EuCC fließen in den
neuen, inzwischen 11. Praxisleitfaden, den der BDIZ EDI in
Kürze vorstellen wird.
Implantologie
steil. Ist das in letzter Konsequenz nur
etwas für Oralchirurgen?
BERGER: Es ist sicher eine intensive Ausbildung erforderlich, um 5 cm lange Implantate an der richtigen Stelle und in der korrekten Achse von der Mundhöhle aus im
Jochbein zu verankern. Heute geschieht
dies meist in Verbindung mit einem externen Sinuslift, um zu vermeiden, dass das
Implantat später die Kieferhöhle und die
Kieferhöhlenschleimhaut perforiert. Diese notwendige Fortbildung und Fertigkeit
ist nicht von einer bestimmten chirurgischen Weiterbildung abhängig, aber eine
solche Weiterbildung ist natürlich ein solides Fundament, um das für ZygomaImplantate notwendige Wissen und Können zu erwerben.
50 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
BDIZ EDI (7)
Der implantierende Zahnarzt und der
prothetische Behandler sollten eine
angemessene Ausbildung vorweisen, um
Patienten angemessen behandeln zu
können, hieß es auf der 11. Europäischen
Konsensuskonferenz. Gibt es da zurzeit
Defizite?
BERGER: Implantologie ist auch ein
Markt. Leider werden viele Innovationen
mit dem unterschwelligen Versprechen
auf den Markt gebracht, es ginge mit
diesem Implantat oder mit jener Methode „leichter“ oder „problemlos“. Jede
Therapie hat ihre Indikationen und damit
auch ihre Möglichkeiten, Komplikationen
und Grenzen. Es wäre also falsch zu glauben, mit kurzen, angulierten oder durchmesserreduzierten Implantaten die eigenen chirurgischen Defizite ausgleichen
zu können. Solche Implantate sind nicht
für Operateure entwickelt worden, die
den externen Sinuslift und die Augmentation (noch) nicht beherrschen. Der
erfahrene und langfristig erfolgreiche
Implantologe zeichnet sich dadurch aus,
dass er aus der heute vorliegenden breiten Palette von Implantaten für den
jeweiligen Patienten diejenige Lösung
herausfindet und anwendet, die im vorliegenden Fall optimal ist. Das sind in vielen Fällen die „normalen“ Implantate,
manchmal der lange Weg der Augmentation und Sinusbodenelevation, immer
häufiger aber der Weg über kurze, angulierte
und
durchmesserreduzierte
bildung ist immer die Voraussetzung für
langfristig erfolgreiche Implantationen.
Selbstverständlich werden Innovationen
durch Firmen vorgestellt und Fortbildungen von diesen durchgeführt. Aufgabe der
wissenschaftlichen Gesellschaften und des
Berufsstandes ist es, diese Weiterentwicklungen auf Kongressen kritisch zu hinterfragen und mit anderen Methoden zu vergleichen. Also bitte nicht Implantatsystem
A kaufen, dann lediglich Fortbildungskurse
dieser Firma besuchen und später nur Veröffentlichungen von A lesen. Zahnmedizin
ist auch eine Erfahrungswissenschaft, aber
Wissenschaft ist immer der kritische Dialog und der Implantologe muss immer
selbstkritisch bleiben.
Abb. 4: Prof. Dr. Matthias Kern, Kiel, beleuchtete
die Versorgungsproblematik von Patienten mit
atrophiertem, zahnlosem Unterkiefer aus prothetischer Sicht.
Abb. 5: Dr. Thomas Fortin, Lyon, erläuterte seine
Erfahrungen mit kurzen Implantaten als Alternative zu risikoreichen und aufwendigen vertikalen
Augmentationen.
Abb. 6: Prof. Dr. Norbert Schmedtmann sprach
über indikationsorientierte prothetische Versorgung auf angulierten Implantaten.
Implantate. In jedem Fall braucht es
einen fortgebildeten Operateur und ein
geschultes Team.
Was konkret muss verbessert werden?
BERGER: Ich will nicht von Verbesserung
sprechen, sondern von Selbstverständlichkeiten in der Wissenschaft. Eine gute chirurgische und prothetische Aus- und Fort-
Braucht es einen Fachzahnarzt für
Implantologie und Implantatprothetik?
BERGER: Wir brauchen immer mehr bestens geschulte und fortgebildete Implantologen. Den Fachzahnarzt für Implantologie, nein, den braucht es nicht, weil so
ein Fachzahnarzt Gefahr liefe, sich nur
auf sein Fachgebiet zu beschränken. Leider war es in der Kieferorthopädie lange
so, dass Kieferorthopäden und Zahnärzte nur wenig im Dialog miteinander
waren. Seit sich das geändert hat, profitieren alle. Ich denke als Implantologe
nur an die kieferorthopädische Extrusion
nicht erhaltungswürdiger Wurzeln und
Zähne, um den Knochenverlauf für eine
spätere Implantation zu optimieren.
Heute brauchen wir immer mehr Zusammenarbeit von Zahnärzten, die sich auf
verschiedenen Gebieten spezialisiert
haben. Wir versuchen durch Prophylaxe
möglichst lange möglichst viele Zähne
naturgesund zu erhalten. Bei Zahnschäden wenden wir minimalinvasive Therapien an und auch bei fortschreitendem
parodontalem Abbau setzen wir lange
auf Zahnerhalt. Erst wenn Zähne entfernt und ersetzt werden müssen, kommen die Prothetik und die Implantologie
ins Spiel. Dabei brauchen wir, wie gesagt,
Vernetzung und nicht Vereinzelung der
Disziplinen in der Zahnheilkunde. Und
bei dieser Vernetzung spielt das Team
aus Behandler, Assistenz und Zahntechniker eine immer wichtigere Rolle in
Diagnostik, Therapie und Nachsorge.
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
| 51
Implantologie
VALUE VERSUS PREMIUM?
Vereinfachung und Standardisierung − das ist der Trend in der Implantologie. Auch in Deutschland wächst das ValueSegment inzwischen schneller als das Premium-Segment. Was das für den Zahnarzt bedeutet, erläutert die Straumann-Führungsriege. Mit dabei der neue Deutschland-Geschäftsführer René Garo. | ANNE BARFUß
Dennoch macht das Value-Segment derzeit mehr als ein Drittel des weltweiten
Implantatmarkts aus. Und auch Straumann engagiert sich dort. Wie genau
vermarkten Sie dieses Portfolio?
GARO: Über die Geschäftsplattform
Instradent und Vertriebsgesellschaften
auf der Iberischen Halbinsel, in Italien und
den USA vermarkten wir momentan das
Implantatsystem von Neodent und die
Prothetiklösungen von Medentika. Für
den europäischen und nordamerikanischen Kernmarkt gilt weiterhin, dass sich
unser Unternehmen seine Reputation in
52 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
der Branche mit wissenschaftlich und klinisch fundierten und hochwertigen Produkten aufgebaut hat. Dafür steht Straumann seit mehr als 60 Jahren und wird das
auch in Zukunft tun.
Privat
Können sich Premium-Implantate auf
lange Sicht im Markt behaupten?
GARO: Auf jeden Fall. Die Attraktivität des
Implantologiegeschäfts und das aktuelle
wirtschaftliche Umfeld haben zwar zu
einer starken Zunahme lokaler ValueAnbieter geführt, die Implantate und Prothetikprodukte preisgünstiger anbieten
als Premium-Hersteller. Aber viele dieser
Produkte sind Nachahmungen und verfügen über keine wissenschaftlichen und
klinischen Studien. Kaum einer dieser
Hersteller bietet zudem den hohen Kundendienst-, Support-, Schulungs- und
Innovationsstandard sowie die Erfahrung
und die langfristigen Garantien, die die
Marke Straumann auszeichnen.
René Garo
ist seit 2016
Geschäftsführer und
Vertriebsleiter von
Straumann Deutschland. Der gebürtige
Schweizer absolvierte
sein Executive-MBAStudium in Bern und
Rochester (NY, USA).
2007 startete er in der
Finanzabteilung im
Headquarter in Basel,
dann rückte er zum
Finanzleiter
Straumann Nordamerika in den USA auf.
Anschließend war er
Geschäftsführer der
Länder-Gesellschaften
in Italien und Benelux.
Sie werben mit der „hohen Qualität der
Dienstleistungen eines Premium-Anbieters“. Womit punkten Sie?
GARO: Unsere Mitarbeiter im Kundenservice, alle Zahntechniker, einige sogar
Zahntechnikermeister, stehen Kunden
zusammen mit Systemexperten vor Ort
zur Seite. Zudem bieten wir ein dichtes
Netz an Vertriebsmitarbeitern im Außendienst. Im Umkreises von 50 km können
unsere Kunden und Interessenten zusätzlich auf einen persönlichen StraumannBerater zurückgreifen. Kurse, Workshops
und Netzwerkveranstaltungen ergänzen
den Service. Geboten wird nicht nur Fachwissen. Wir tragen mit umfangreichem,
gut recherchiertem Informationsmaterial
auch zur Patientenaufklärung bei und
leisten mit dem eShop und unserer Logistik einen Beitrag zum reibungslosen und
schnellen Ablauf einer Behandlung.
Neben den Innovationen in der Implantologie weiten Sie Ihr Angebot vor allem
über Kooperationen und Beteiligungen
aus? Warum?
Konkurrenz abzuheben. Ein Jahr nach Einführung des Keramikimplantats hatten wir
begonnen, die durchmesserreduzierte Variante anzubieten. Das zurzeit verfügbare
Implantat ist ein sogenanntes MonotypeImplantat, d. h., das Implantat und das Abutment sind aus einem Stück. Der Preis für
unser PURE-Implantat unterscheidet sich
somit nicht wesentlich vom Titanium-Implantat, da kein zusätzliches Abutment benötigt
wird.
Das Fach fiebert seit Jahren zweiteiligen Zirkonoxid-Varianten aus Premium-Hand entgegen. Wann wird es so weit sein, zur IDS
2017 oder früher?
BECKER: Das zweiteilige Keramikimplantat ist
in der finalen Entwicklungsphase und Testphase. Wir wollen aber unseren hohen Forschungs- und Entwicklungsansprüchen Rechnung tragen und ein durchentwickeltes,
getestetes und hochwertiges Produkt in
gewohnter Straumann-Qualität auf den
Markt bringen. Strenge mechanische und
wissenschaftliche Tests und genaue klinische
Dokumentation sind grundlegende Elemente
der Straumann-Philosophie.
Privat
Implantologie
Michael Salge
leitet seit 2009 als
Geschäftsführer
zunächst gemeinsam
mit Wolfgang Becker,
2015 mit Jens Dexheimer und nun mit René
Garo die Straumann
GmbH in Deutschland.
Salge ist als als CFO
verantwortlich für den
Finanz- und Logistikbereich sowie den
Kundenservice.
Kommen wir zur Implantat-Abutment-Verbindung: Mit dem BLT-Implantat hat auch
Straumann auf den konischen Trend reagiert. Brechen endgültig konische Zeiten an?
SALGE: Sicherlich gibt es eine hohe Nachfrage
nach konischen Implantaten. Mit unserem
neu lancierten Bone-Level-Tapered(BLT)Implantat kann Straumann nun direkt mit
anderen konischen Implantaten konkurrieren.
Dieses Design macht im Markt mittlerweile
rund 60 Prozent aller verkauften Implantate
aus. Unser BLT-Implantat birgt ein erhebliches Potenzial – nicht zuletzt, weil es sich dank Roxolid und
SLActive als eine neue Generation konischer Implantate präsentiert. Wir stellen fest, dass wir mit dem BLT sowohl bestehende
als auch Neukunden ansprechen können. Was das Straumann
Bone-Level-Tapered-Implantat einzigartig auf dem Markt macht,
ist die Kombination von konischem Design, dem Material Roxolid
und der Oberfläche SLActive. Das konische Design sorgt dabei
für eine erhöhte Primärstabilität insbesondere in Fällen, in denen
eine anspruchsvolle klinische und anatomische Situation vorherrscht. Die besseren mechanischen Eigenschaften erlauben es
unseren Kunden, zum Teil Implantate mit kleinerem Durchmesser einzusetzen und so aufwendige Knochenaufbauten zu vermeiden. Die SLActive-Oberfläche beschleunigt zusätzlich die
Osseointegration und führt zu einer früheren Sekundärstabilität.
54 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
Aber auch Flach-zu-flach-Verbindungen
haben nach wie vor ihre Fans, wird es sie
weiter geben?
SALGE: Selbstverständlich, Straumann hat
mehr als 40 Jahre Erfahrungen mit parallelwandigen Implantaten. Zudem haben wir
bereits vor einiger Zeit die strategisch wichtige Entscheidung getroffen, das gesamte
parallelwandige Portfolio ebenso aus dem
Material Roxolid und der Oberfläche SLActive
anzubieten.
Stichwort Periimplantatitis: Für Furore hat
jüngst eine unabhängige Studie zum Thema
gesorgt. Was war das Besondere?
BECKER: Dass das Ausmaß einer mäßigen bis
schweren Periimplantitis bei den Implantatsystemen unterschiedlich ausfällt. Die Gruppe
um Dr. Jan Derks wertete in der retrospektiven Studie das nationale Datenregister der
schwedischen
Sozialversicherungsbehörde
aus. Sie wählte aus einer Population von annähernd 25.000 Patienten, die 9 Jahre zuvor von
insgesamt mehr als 800 Zahnärzten behandelt wurden, 427 Implantatpatienten zufällig
aus. Deren Daten wurden auf typische Anzeichen einer Periimplantitis untersucht, darunter Knochenverlust, Blutung und die Taschentiefe rund um die Implantate.
Die Autoren stellten fest, dass die so
genannte Odds Ratio für eine Periimplantitisentwicklung bei den Patienten, die mit
Implantaten von Nobel Biocare und Astra
Tech behandelt worden waren, rund dreimal höher war als bei Patienten, die mit
Straumann-Implantaten behandelt worden
waren.
Das freut Straumann natürlich ...
BECKER: Natürlich, aber ich möchte betonen,
es war eine unabhängige Studie. Von wenigen Ausnahmen
abgesehen, verfügten die Implantate von Nobel Biocare über
eine TiUnite-Oberfläche und die von Astra Tech über eine TiOblast-Oberfläche. Bei den Straumann-Implantaten handelte es
sich um Tissue Level SLA Implantate. Die Ergebnisse wurden
bei der Jahresversammlung der EAO 2015 in Stockholm vorgestellt und aktuell im Journal of Dental Research 1/2016 veröffentlicht.
Sie verleihen früher berichteten Resultaten, die die hohen
Erfolgsraten von Straumann-Implantaten belegen, weiteres
Gewicht. Unser Schluss daraus: Wir sind sehr stolz auf diese
Ergebnisse. Gleichzeitig sind sie kein Grund zum Zurücklehnen,
sondern zu einem „Weiter so.“ Link zur Studie: http://jdr.sagepub.com/content/95/1/43.abstract
Implantologie
Tun das andere Unternehmen nicht auch?
DEXHEIMER: Aber nicht in dieser Konsequenz.
Wir sind der festen Überzeugung, dass diese
Fokussierung für unsere Kunden und die
Patienten markante Vorteile bietet.
Denn wir konzentrieren unsere gesamte
Erfahrung und Energie auf die Entwicklung
neuer Technologien, Produkte und Lösungen
für exakt diesen Bereich. Unser Ziel ist es,
uns als Total Solution Provider und damit als
Partner erster Wahl bei Zahnersatzlösungen
für Zahnärzte und Dentallabore zu positionieren. Das gelingt zum einen durch stete
Produktentwicklungen, zum anderen mit
neuen Partnerschaften, die optimal aufeinander abgestimmt sind und alle spezifischen
Anforderungen unserer Kunden abdecken
können.
Pro Jahr fließen etwa 5 Prozent des Nettoumsatzes in die Entwicklung und Produkttests. Dabei arbeitet Straumann eng mit führenden Klinikern und Wissenschaftlern
zusammen, um den klinischen Nutzen der
Produkte nachzuweisen.
Privat
Straumann setzt zurzeit in hohem Maß auf
verbesserte Arbeitsabläufe, auch für Dentallabore, und positioniert sich als Gesamtlösungsanbieter, realisiert wird auch dies vor
allem durch neue Partnerschaften.
DEXHEIMER: Straumann ist das einzige verbliebene, weltweit tätige Unternehmen, das sich
auf die dentale Implantologie respektive den
Zahnersatz fokussiert.
Jens Dexheimer
rückt von der
DeutschlandGeschäftsführung in
die Geschäftsleitung
Basel (Executive
Management Board,
EMB) auf, die für die
operative Führung der
Straumann-Gruppe
verantwortlich ist. Er
bestimmt zukünftig
die Geschicke von
Straumann im gesamten Bereich
Westeuropa.
Was bringen diese Partnerschaften den
deutschen Zahnärzten und Zahntechnikern?
BECKER: Eine bedeutende Rolle für den deutschen Markt spielen insbesondere die
Kooperationen mit botiss und Amann Girrbach. botiss Biomaterials versetzt uns in die Lage, ein einzigartiges Spektrum
regenerativer Lösungen für Implantations- und parodontale
Verfahren anzubieten.
Die Qualität und Effektivität der Produkte, ihre Handhabungseigenschaften und ihr klinischer Erfolgsausweis sind für
unsere Kunden höchst attraktiv – ebenso wie die Möglichkeit,
alle Komponenten für eine vollständige Lösung bei einem einzigen Anbieter zu beziehen.
SALGE: Und die Zusammenarbeit mit Amann Girrbach gewährt
uns den Einstieg in das Segment der Labor-Fräsmaschinen. Wir
können gemeinsame Lösungen anbieten, die es Dentallaboren
ermöglichen, individualisierte Prothetik (zahn- und implantatgetragen) mit dem Straumann-CARES-System im Labor zu fer-
tigen – mit Original-Straumann-Implantatverbindung und aus den besten Materialien.
Kern der Zusammenarbeit ist eine von
Amann Girrbach entwickelte 5-Achs-Fertigungseinheit für das Straumann-CARESCAD/CAM-System (CARES M Series).
Weiterer Bestandteil dieser Zusammenarbeit sind neue vorgefräste Titanabutments von Straumann, die Laboren mit
Amann-Girrbach-Equipment die Produktion
eigener einteiliger Abutments mit original
Straumann-Verbindung ermöglichen.
Die CARES M Series bietet eine umfassende Lösung für Dentallabore und ergänzt
den zentralen Frässervice bei Straumann, wo
große Stückzahlen in höchster Präzision
gefertigt werden. Diese Kombination ist ein
einzigartiges Angebot prothetischer CAD/
CAM-Lösungen.
Seit Oktober 2015 gilt die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Straumann
und Sirona Dental Systems, die es Zahnarztpraxen ermöglicht, vor Ort in der Praxis
individualisierte Implantatprothetikelemente mit dem Sirona-CEREC-System und
Variobase-Sekundärteilen von Straumann
herzustellen. Laborkunden können im Rahmen des inLab-Workflows von Sirona gleichzeitig das zentralisierte Fräsangebot des
Vertrauenspartners Straumann nutzen.
Last but not least: Die Veränderungen der
Führungseben bei Straumann reißen nicht
ab. Vor nicht einmal einem Jahr wurde Jens
Dexheimer Deutschlandgeschäftsführer.
Jetzt wurden die Karten wieder neue
gemischt. Fürchten Sie keinen Imageverlust?
GARO: Ganz und gar nicht, im Gegenteil: Wir
stellen unseren Kunden in den für Straumann
größten Regionen, Europa und Nordamerika, erfahrene
Ansprechpartner zur Seite und stärken in den genannten Gebieten die Wachstumsdynamik. Jens Dexheimer bleibt Straumann
weiterhin treu und rückt in die Konzernleitung in Basel (Executive Management Board, EMB) auf, die für die operative Führung
der Straumann-Gruppe verantwortlich ist und zudem die weltweite Strategie bestimmt.
Er wird zukünftig für den gesamten Bereich Westeuropa verantwortlich sein. Für Kontinuität sorgen Wolfgang Becker, Vorstandsmitglied für Zentraleuropa, also auch den deutschen
Markt, und ehemaliger Geschäftsführer von Straumann Deutschland, sowie Michael Salge, der weiterhin als Geschäftsführer und
Chief Financial Officer für die Leitung von Straumann Deutschland verantwortlich zeichnet.
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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WIRKEN MUNDSPÜLUNGEN MIT
ÄTHERISCHEN ÖLEN WIRKLICH?
Wer zusätzlich zur mechanischen Zahnreinigung mit ätherischen Ölen spült,
erhöht seine Chance auf plaquefreie Zähne und gesundes Zahnfleisch. Das
belegt eine aktuelle Metaanalyse auf der Basis von 29 Studien. Welche Konsequenzen ergeben sich für die häusliche Mundhygiene? Das DENTAL
MAGAZIN fragte Prof. Michael Noack. | ANNE BARFUß
Es gibt zahllose Mündspüllösungen. Die
eine verspricht Hilfe bei Zahnfleischerkrankungen, die andere will bei der
Kariesverhütung unterstützen, das dritte Mittel verschafft schlicht frischen
Atem. Fallen Mundwässer unter die „Verordnung für kosmetische Mittel“, können
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Zutaten und Farbstoffe beliebig zusammengemischt werden, solange das Produkt dem Menschen nicht schadet. Wie
lässt sich ausschließen, dass man
unwirksame Präparate empfiehlt?
NOACK: Wir sollten generell keine Produkte empfehlen, sondern als neutrale
Berater die nachgewiesene Wirksamkeit
und die Grenzen der verschiedenen
Privat
Mangelnde Biofilmkontrolle gilt als eine
der Hauptursachen von Zahnfleischproblemen. Ergänzende Mundspülungen mit
ätherischen Ölen sollen laut einer Metaanalyse einen Effekt haben. Kann die
Metaanalyse Sie überzeugen?
NOACK: Mangelnde Biofilmkontrolle hört
sich ein wenig nach Schuldzuweisung an
die Patienten an, obwohl auch einzelne
Ecken und Nischen selbst von Hochmotivierten für die mechanische Mundhygiene schwierig zu erreichen sind. Daher
besteht der Bedarf, sich mit antibakteriellen Mundspüllösungen auseinanderzusetzen. Eine Metaanalyse, also die Zusammenfassung aller verfügbaren Studien, ist
immer überzeugend, da sie nicht einzelne
Standpunkte vermittelt, sondern uns
erlaubt, den zu erwartenden Effekt realistisch einzuschätzen. In diesem Fall hat
sich der Hersteller vorbildlicherweise
erlaubt, alle jemals gesammelten klinischen Daten zur Plaquekontrolle in die
Metaanaylse einzubeziehen, und zwar
einschließlich der bisher unpublizierten
Einzelstudien, bei denen teilweise eher
geringere Wirkungen gemessen wurden.
Trotzdem war insgesamt der präventive
Nutzen klar überzeugend.
Prof. Dr. Michael
Noack
ist Direktor der
Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie, Zentrum für
Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde der
Universitätsklinik Köln.
Mundhygieneartikel darstellen, so dass
der Patient in Absprache mit uns den für
ihn überzeugendsten Weg wählen kann.
Daher sollte sich das Praxisteam auf dem
Laufenden halten, was die klinische
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
betrifft. Ob der Patient dann Rot- oder
Weißwein oder Mineralwasser wählt,
sollte er selbst in Abhängigkeit von der
gewünschten Wirkung entscheiden. Zu
den ätherischen Ölen ist jedenfalls festzuhalten, dass es keine andere antibakterielle Spüllösung für den täglichen
Bedarf gibt, die so umfassend untersucht
und deren Wirksamkeit von so vielen
unterschiedlichen Autoren dokumentiert ist.
Müssen ätherische Öle als medizinische
Mundspüllösungen eingestuft werden,
wenn sie einen Effekt haben?
NOACK: Meiner Meinung nach sind die
verschiedenen Kategorien nicht geeignet,
den notwendigen Schutz der Verbraucher
zu sichern. Patienten sollten einfach bei
der nächsten professionellen Zahnreinigung oder Zahnbehandlung nachfragen,
ob ihre häusliche Mundhygiene für eine
nachhaltige Gesundheit ausreichend ist,
oder ob individuell Bedarf für weitere Produkte besteht. Für Patienten, die ätherische Öle und insbesondere Listerine
anwenden, kann man jedenfalls aufgrund
der Metaanalyse aller klinischen Studien
festhalten, dass man im Mittel ein mindestens 5-fach besseres Chancenverhältnis (Odds Ratio) hat, plaquefrei oder gin-
Abb. 1: Veränderung der plaquefreien Zahnflächen mod. nach Araujo et al.
Abb. 2: Veränderung des Plaqueindex mod. nach Araujo et al.
givitisfrei zu sein, wobei die Höhe des Effekts von der Größe des
individuellen Risikos abhängt.
Übertünchen Mundspüllösungen möglicherweise Mundgesundheitsprobleme? Denn die Inhaltsstoffe der Mundwässer zur
Zahnfleischpflege lindern zwar Entzündungssymptome, heilen
aber nicht die Entzündung.
NOACK: Entzündungen können viele Ursachen haben, kommen
in der Mundhöhle aber häufig von einem zu dicken und reifen
Bakterienrasen. Mundspüllösungen mit nachgewiesener klinischer Wirkung verändern das ökologische Gleichgewicht zwischen Plaquebiofilm und der Immunantwort günstig. Haben die
Entzündungen dagegen ernstere Ursachen, werden die Spüllösungen auch keinen nachhaltigen Effekt erzielen. Eine Gefahr
sehe ich also nicht.
Wofür genau eignen sich ätherische Mundspülungen, gibt es
eine Art Checkliste?
NOACK: Die Bedürfnisse für Mundhygieneprodukte lassen sich
nur begrenzt in einzelne Schubladen packen. Sie müssen individualisiert werden. Eine kompetente Beratung zur Mundhygiene
hört sich zwar trivial an, ist aber ein komplexer Vorgang, mit
dem man langfristig mehr Nutzen stiften kann als mit jeder
anderen zahnmedizinischen Maßnahme. Dies ist eine der Kernkompetenzen von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich im
Team mit gut fortgebildeten Praxismitarbeitern dieser wichtigen Aufgabe stellen. Daher halte ich nichts von einfachen
Abb. 3: Veränderung der entzündungsfreien Stellen im Mundraum.
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Noack
Plaquebiofilm nach dem Zähneputzen, vor allem noch in den Nischen
Checklisten zur Selbsttherapie. Man kann erwarten, dass
Patienten, die täglich ätherische Mundspüllösungen anwenden,
weniger Plaque und weniger Entzündungen haben als diejenigen, die nur mit Zahnbürste und Zahnpaste 2 × täglich Zähne
putzen. Wer es aber mit 2 × täglich bürsten schafft, plaque- und
entzündungsfrei zu sein, braucht keine Mundspüllösungen.
Allerdings schaffen es noch nicht mal Zahnmedizinstudierende,
immer plaquefrei zu sein. Offenbar ist die biologische Toleranzgrenze nachsichtiger, als wir denken. Jedoch haben ganz viele
Patienten trotz intensiver Bemühungen vor dem Badezimmerspiegel weiterhin Probleme mit dem Plaquebiofilm. Für diese
kann Listerine eine Möglichkeit sein, die Mundgesundheit zu
verbessern.
Aufgeschäumte Zahnpasta statt Mundspülung? Es muss gar
kein „richtiges Mundwasser“ sein, wenn es nur um Mundspü-
lung geht, heißt es in einem Infoschreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung: Wenn Sie nach dem Zähneputzen die
aufgeschäumte Zahnpasta noch ein bis zwei Minuten durch die
Zähne ziehen und dann nur ausspucken, aber nicht nachspülen,
erreichen Sie einen vergleichbaren Effekt ohne zusätzliche Geldausgaben. Kann das sein?
NOACK: Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom
führt (Anton Schönberg). Daher sollte man sich mit einfachen
Empfehlungen zurückhalten und die Wirksamkeit verschiedener
Optionen in Beratungsgesprächen darstellen. Es gibt aber klinische Studien, die zeigen, dass man ohne Nachspülen möglicherweise eine stärkere Fluoridwirkung und damit auch eine kariesprotektive Wirkung erzielen kann. Andere Autoren konnten den
Effekt nicht sicher nachweisen. Trotzdem erwähne ich diesen
Effekt bei meinen Patienten.
Wann ist ein medizinisches Mundwasser wie Chlorhexidin ein
Muss?
NOACK: Chlorhexidin ist für den zeitlich begrenzten Einsatz das
Mittel der Wahl insbesondere auch im Rahmen von parodontalchirurgischen Eingriffen. Aber selbst eine Gruppe von Parodontalpatienten, die über Jahre täglich mit Chlorhexidin gespült
haben, hat genauso viele Zähne wie die Kontrollgruppe verloren.
Allerdings hat das Essen über die Jahre nicht besonders
geschmeckt und die Zahnverfärbungen waren deutlich sichtbar.
Obwohl Listerine in einer anderen Metaanalyse hinsichtlich
der Entzündungsgrade sogar mit Chlorhexidin bei Langzeitanwendung mithalten konnte, stellt sich immer die Frage nach dem
therapeutischen Ziel. Da es für viele Patienten ein Stück Lebensqualität bedeutet, ein gutes Essen zu genießen, bleibt die Chlorhexidinanwendung auf die kurzen Zeitphasen beschränkt, in
denen man eine bittere Medizin notgedrungen akzeptiert.
METAANALYSE: SPÜLEN MIT ÄTHERISCHEN ÖLEN
Dass die mechanische Zahnreinigung plus Spülen mit ätherischen
Ölen die Chance auf plaquefreie Zähne und gesundes Zahnfleisch
erhöht, scheint bewiesen. Beleg dafür ist eine aktuelle Metaanalyse zur Anwendung von Mundspülungen im Rahmen der Prophylaxe mit dem Titel „Meta-analysis of the effect of an essential
oil-containing mouthrinse on gingivitis and plaque“ (Marcelo
W. B. Araujo et al.). Die Basis bilden 29 teils veröffentlichte und
teils unveröffentlichte, randomisierte, placebokontrollierte und
beobachterblinde Studien mit mehr als 5.000 Probanden.
Untersucht wurde bei Teilnehmern mit bestehender Plaque
über einen Zeitraum von sechs Monaten der Effekt des zweimal
täglichen Mundspülens mit ätherischen Ölen zusätzlich zur
mechanischen Zahnreinigung. Diesen Effekt verglichen die
Autoren Araujo et al. mit dem Effekt der mechanischen Zahnreinigung allein. Die Probanden teilten sich dabei in eine Gruppe, die täglich nach dem Zähneputzen und der Zahnzwischenraumpflege eine Mundspülung anwendete, und eine Kontrollgruppe, die lediglich mechanisch reinigte. Nach sechs Monaten
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wurden jeweils der Plaqueindex und die prozentuale Veränderung des Zahnbelags an allen Zahnflächen bestimmt und ausgewertet sowie das Zahnfleisch untersucht. Ergebnis: 8-mal
höhere Chance auf Plaquefreiheit
Die zusätzliche Anwendung der Mundspülung mit ätherischen
Ölen ergänzend zur mechanischen Zahnreinigung führte zu
einer fast 8-mal höheren Chance auf plaquefreie Zahnflächen
im Vergleich zur mechanischen Reinigung allein. Auch der
Plaqueindex wies signifikante Unterschiede auf: Während
83 Prozent der Probanden in der Gruppe, die zusätzlich spülte,
einen Rückgang des Plaqueindex um 20 Prozent erreichten,
konnte dieser Effekt nur bei einem Viertel der Probanden, die
ohne Spülung und lediglich mechanisch reinigten, beobachtet
werden. Zudem ermöglichte die zusätzliche Verwendung der
Mundspülung eine 5-mal höhere Chance, das Zahnfleisch
gesund zu erhalten, als die mechanische Zahnreinigung allein.
Quelle: Meta-analysis of the effect of an essential oil-containing mouthrinse on
gingivitis and plaque. JADA 2015; 146(8): 610–622.
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Markt
CAMLOG
FOREO
Wachstum deutlich stärker als der Markt
Gesunder Mundraum mit ISSA Zungenreiniger
Das Jahr 2015 war für
CAMLOG ein weiteres
Rekordjahr. Der Implantathersteller verzeichnete in
Deutschland ein knapp
zweistelliges Umsatzwachstum und übertrifft damit
das Marktwachstum, das
auf zwei bis drei Prozent geschätzt wird, deutlich. „Wir sind mit der
Entwicklung im vergangenen Jahr hochzufrieden. Jedes vierte Zahnimplantat kommt in Deutschland von CAMLOG. Unsere Geschäftspolitik der Kontinuität und Verlässlichkeit sowie unsere innovativen
Produktlösungen und Konzepte werden sehr geschätzt. Darauf bauen
wir auch 2016 und bieten unseren Kunden neben einer hervorragenden Produktqualität ein partnerschaftliches Angebot zum beiderseitigen Nutzen“, resümiert Michael Ludwig (Foto), Geschäftsführer der
CAMLOG Vertriebs GmbH. Weitere Informationen zu dem Produktangebot, den Serviceleistungen, Fortbildungsveranstaltungen und
vielem mehr bietet die Website des Unternehmens.
Als Ergänzung zu ISSA, der elektrischen SonicPulse-Zahnbürste aus Silikon, bietet das schwedische Unternehmen FOREO seit September
2015 den ISSA Zungenreiniger an. Dieser
unterstützt die Mundhygiene, fördert einen
gesunden Mundraum und sorgt für frischen
Atem. Mit seiner zweiflächigen und abgerundeten Form „sammelt“ der Zungenreiniger Ablagerungen, um Giftstoffe und Bakterien von der Zungenoberfläche zu entfernen. Er wird aus nichtporösem Silikon hergestellt, ist resistent gegen
Bakterienbildung, körperfreundlich, hypoallergen
und frei von BPA und Phthalaten. Der Reiniger hat
eine Haltbarkeit von einem Jahr und sorgt mit seinem weichen Silikonmaterial für eine angenehme
Zungenpflege. Der ISSA Zungenreiniger ist in den
Farben Mint, Lavender, Cobalt Blue und Cool Black
für 19,95 Euro erhältlich und eignet sich für ISSA
und ISSA mini Bürstengriffe.
CAMLOG Vertriebs GmbH
FOREO GmbH
Maybachstraße 5, 71299 Wimsheim
Tel.: 07044 9445-100, Fax: 0800 9445-000
[email protected], www.camlog.de
Draustraße 4, 90475 Nürnberg
Tel.: 0911 992819-54, Fax: -56
[email protected], www.foreo.com
Permadental
VITA
So geht Zahnersatz heute
Neu: Dentalofensystem VITA New Generation
Der Praxisgründer sieht sich
heutzutage einer Vielzahl
von Herausforderungen
gegenüber, die er nachhaltig bewältigen muss, will er
erfolgreich sein und bleiben:
fachliche Qualifikationen,
technische Ausstattung,
Mitarbeiterführung, Marketing, berufsrechtliche Fragen, wirtschaftliche Einflussgrößen, Abrechnungsfragen, Patientenkommunikation
und vieles mehr. Eine sinnvolle Reduktion dieser Komplexität ergibt
sich aus der Zusammenarbeit mit Dentallabor-Partnern, die
umfangreiche Lösungen anbieten. Dazu gehören unter anderem die
Ermöglichung von mehr Umsatz durch mehr Zahnersatz, da der
Laborkostenanteil um bis zu 70 Prozent niedriger ist, und ein sechsmonatiges Zahlungsziel für Praxisgründer. Weitere Hilfestellungen
sind: individuelle Unterstützung vor Ort durch unsere Zahntechnikermeister, Patientengewinnung durch Permadental-Empfehlung
sowie „Alles aus einer Hand“-Ablauf-Vorteile.
Anwender der VITA New Generation
schätzen an dem modularen
Brennsystem, dass es die flexible Zusammenstellung
abgestimmter Individuallösungen
zulässt. Jetzt wurde das Ofenkonzept weiterentwickelt: Es bietet mehr Funktionen und ist komfortabler in
der Bedienung. Das neue System umfasst einen Brenn-, Kombi(Brenn-/Pressofen) und Sinterofen, eine Vakuumpumpe (VITA MultiPump versorgt bis zu vier Öfen) und verschiedene Bedienelemente. Der
VITA VACUMAT 6000 M mit der besonders langlebigen VITA Quarzgutmuffel und dem bewährten Sockelkonzept eignet sich für alle am Markt
verfügbaren dentalkeramischen Materialien. Die gleichen Funktionen
wie das M-Modell bietet auch die MP-Version, die als Brenn-Press-Kombiofen zusätzlich für sämtliche Presskeramikmaterialien geeignet ist. Bei
dem VITA ZYRCOMAT 6000 MS handelt es sich um einen Sinterofen
mit 80-minütigem HighSpeed-Modus bei nahtlosem Übergang zwischen Vortrocknung und HighSpeed-Sintern. Jedes Setup kann um weitere Öfen, Pumpen und/oder Bedienelemente erweitert werden.
Permadental GmbH
VITA Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG
Marie-Curie-Str. 1, 46446 Emmerich/Rhein
Tel.: 0800 7376233 (freecall)
[email protected], www.permadental.de
Postfach 1338, 79704 Bad Säckingen
Tel.: 07761 5620, Fax: 07761 562299
[email protected], www.vita-zahnfabrik.com
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Markt
Komet Dental
Sirona
EndoFIT: Fortbildung, Inspiration, Training
Innovationspreis für Kombi-Autoklav
Komet investiert konsequent
in die Endodontie. Know-how,
Qualitätsanspruch und Service
machen das Traditionsunternehmen seit 90 Jahren zum
zuverlässigen Partner. Hier setzt EndoFIT an. Die renommierte
Fortbildungsreihe findet 2016 bundesweit statt und wird von namhaften Spezialisten wie Prof. Dr. Edgar Schäfer, Dr. Matthias J. Roggendorf, Prof. Dr. Michael A. Baumann und Dr. Rüdiger Lemke geleitet. Dafür gibt es acht Fortbildungspunkte. Fokus aller Kurse ist der
gesamte endodontische Behandlungsablauf – was theoretisch und
praktisch an den zwei maschinellen Wurzelkanalaufbereitungssystemen F360, F6 SkyTaper und dem gesamten Endodontie-Produktsortiment von Komet getestet und geübt werden kann. Das Highlight für Zahnärztinnen: drei reine Frauenkurse (am 12.2.16 in Berlin; am 10.6.16 in Köln; am 21.10.16 in München). Weitere Informationen
bzw. die Anmeldung erfolgen über Komet Seminarorganisatorin Monika
Vucur, Tel.: 05261 701418 oder E-Mail: [email protected].
Gesetzliche Vorgaben sowie das Patientenbedürfnis nach Sicherheit stellen die Aufbereitung der
Instrumente in den Fokus der Zahnärzte. Ihren
hohen Anforderungen entspricht der Kombinationsautoklav DAC UNIVERSAL.
Darin können neben Winkelstücken nun
auch Ultraschallspitzen, -handstücke und
Multifunktionsspritzen (zum Beispiel für
SPRAYVIT) innen und außen gereinigt
sowie thermisch desinfiziert werden.
Zahnärzte haben dieses Gerät nun zu
einem der innovativsten auf dem Dentalmarkt gekürt: Beim Innovationspreis, der im Herbst des vergangenen Jahres zum sechsten Mal ausgeschrieben wurde, belegte der
DAC UNIVERSAL von Sirona mit Abstand den Spitzenplatz in der
Kategorie „Geräte und Einrichtungen“. Das Fachpublikum lobte
besonders das breite Anforderungsprofil des Kombinationsautoklavs, der mit dem neuen FLEX-Deckel die Hygienelücke bei der
maschinellen Aufbereitung endgültig schließt.
Komet Dental
Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG
Sirona Dental Systems GmbH
Trophagener Weg 25, 32657 Lemgo
Tel.: 05261 701-700, Fax: 05261 701-289
[email protected], www.kometdental.de
Fabrikstraße 31, 64625 Bensheim
Tel.: 06251 16-0
[email protected], www.sirona.com
Straumann
Zimmer Biomet
Studie belegt geringeres Periimplantitisrisiko
Implantologie Tage im April 2016
Die Ergebnisse einer
weitreichenden unabhängigen Studie
zu Periimplantitis –
einer Entzündung
rund um die Zahnimplantate, die bei Nichtbehandlung zum Implantatverlust führt – belegen: Hinsichtlich des Auftretens einer Periimplantitis unterscheiden sich Implantatsysteme erheblich. Die retrospektive Studie schloss 427 zufällig ausgewählte Implantatpatienten
ein, die auf typische Anzeichen einer Periimplantitis untersucht wurden. Die Autoren stellten dabei fest, dass Straumann-Tissue-LevelSLA-Implantate mit signifikant geringeren Odds Ratios für die Entwicklung einer mäßigen bis schweren Periimplantitis assoziiert waren
als andere untersuchte Implantatsysteme. Die Ergebnisse wurden bei
der Jahresversammlung der EAO 2015 vorgestellt und aktuell im Journal of Dental Research veröffentlicht. Sie verleihen früher berichteten
Resultaten, die die hohen Erfolgsraten von Straumann-Implantaten
belegen, weiteres Gewicht und sind für Zahnärzte, die ihre Implantatwahl auf unabhängige klinische Daten stützen, sehr relevant.
Zum ersten Mal veranstaltet Zimmer Biomet die traditionellen Implantologie
Tage als vereintes Unternehmen. Unter dem Motto
„Gemeinsam erreichen wir
mehr“ treffen sich vom
29. bis 30. April 2016 internationale Experten der oralen Implantologie in Stuttgart zu einem Kongress der
Extraklasse.
Die Referentenliste der Veranstaltung liest sich wie das Who is Who
der internationalen Implantologie und Oralchirurgie, darunter Stephen J. Chu, Klaus-Kristian Würzler oder Stefan Fickl. Sie vermitteln
neue Impulse für die implantologische Praxis und präsentieren aktuelle Forschungsergebnisse, innovative Behandlungskonzepte sowie
praktisches Wissen und Können.
Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online auf der Website
www.zimmerdental.de/events.
Straumann GmbH
Jechtinger Straße 9, 79111 Freiburg
Tel.: 0761 4501-130, Fax: 0761 4501-490
www.straumann.de, http://jdr.sagepub.com/content/95/1/43.abstract
Zimmer Biomet
Wilhelm-Wagenfeld-Straße 28, 80807 München
www.zimmerbiomet.com
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Markt
Nobel Biocare
Wrigley
3. Münchner Treff im April: Jetzt anmelden
Zahnärzte empfehlen zuckerfreien Kaugummi
Nach den erfolgreichen Zusammenkünften in München zu
den Themen „Langzeiterfolg der Ästhetik“ und „Sicherheit
der Augmentation“
lädt Nobel Biocare am
9. April 2016 zum 3. Münchner Treff ein. Teilnehmer lernen auf dieser Fortbildung unter der Moderation von Dr. Christian Lex, dass
das Weichgewebemanagement der bedeutendste Schlüssel zum
Erfolg aller Behandlungsfälle ist, egal ob sofortige oder verzögerte
Implantation nach Extraktion. Dazu werden diagnostische Eckpfeiler
und praktikable Vorgehensweisen gezeigt.
Die Demonstration von implantologisch komplexen Praxisfällen mit
dem Langzeitergebnis, der Behandlungslösung sowie der Prävention von Komplikationen durch den Experten Dr. Egon Euwe ist der
Höhepunkt dieses Kurses. Während der Veranstaltung wird eine
Simultanübersetzung vom Englischen ins Deutsche stattfinden.
Karies spielt nach wie vor die
Hauptrolle in Deutschlands
Zahnarztpraxen. Dies zeigt
eine aktuelle Onlineumfrage1
des Wrigley Oral Healthcare
Program (WOHP). Darin nennen 44 Prozent der befragten
Zahnärzte Kariesschäden als
häufigstes Problem in ihrer täglichen Praxis, gefolgt von Zahnfleischproblemen (20 Prozent) und mangelnder Mundhygiene (19 Prozent).
Mehr als die Hälfte der Zahnärzte empfiehlt zuckerfreien Kaugummi
zur Zahnpflege, besonders bei Patienten, die viel unterwegs sind oder
unter Mundtrockenheit leiden, sowie nach zuckerhaltigen Mahlzeiten
oder Getränken, wenn Zähneputzen nicht möglich ist (s. Grafik).
WOHP bietet Zahnarztpraxen auf seiner Fachwebsite www.wrigleydental.de Kaugummis zur Zahnpflege zum Vorzugspreis sowie kostenlose Patienteninformationsbroschüren und Comics für Kinder.
Nobel Biocare Deutschland GmbH
1
GfK SE Health Onlineumfrage unter 300 Zahnärzten (Dez. 2015)
Wrigley GmbH
Stolberger Straße 200, 50933 Köln
Tel.: 0221 50085-590, Fax: 0221 50085-333
[email protected], www.nobelbiocare.com
Biberger Str. 18, 82008 Unterhaching
Tel.: 089 66510-0, Fax: -457
[email protected], www.wrigley-dental.de
COLTENE
VOCO
GuttaFlow bioseal: Bioaktives Obturationsmaterial
Jetzt auch fließfähig: Admira Fusion Flow
Mit GuttaFlow bioseal bringt der Schweizer Dentalspezialist COLTENE
ein ausgeklügeltes Füllungsmaterial auf den Markt, das mehr kann
als das bloße Versiegeln des Wurzelkanals. Beim Kontakt mit Flüssigkeiten stellt der bioaktive Werkstoff natürliche Reparaturbausteine wie Kalzium und Silikate zur Verfügung. Zudem setzt er biochemische Prozesse in Gang, die die Regeneration unterstützen. Nach
dem Aushärten und bei Kontakt mit Flüssigkeiten bildet GuttaFlow
bioseal sogenannte Hydroxylapatitkristalle an der Oberfläche. Diese
verbessern die Adhäsion und regen die Regeneration von Knochenund Dentingewebe an. Das Füllungsmaterial kombiniert bei Zimmertemperatur fließfähige Guttapercha mit einem entsprechenden
Sealer. Die Verarbeitungszeit beträgt nur zirka 10 bis 15 Minuten.
GuttaFlow bioseal ist im Dentalfachhandel in der praktischen Automix-Spritze erhältlich.
Mit Admira Fusion hat VOCO das
weltweit erste rein keramisch
basierte Universalfüllungsmaterial
vorgestellt. Nun gibt es auch
die fließfähige Variante: Admira Fusion Flow zeichnet sich
wie das stopfbare Material
durch die Verbindung der bewährten Nanohybrid- mit der ORMOCERTechnologie aus. Zu den Vorzügen der neuen „Pure Silicate Technology“ zählen ein hoher Füllstoffgehalt, eine sehr niedrige Polymerisationsschrumpfung und ein niedriger Schrumpfungsstress.
Admira Fusion Flow weist eine exzellente Biokompatibilität und sehr
hohe Farbstabilität auf. Das Material verfügt über ein gutes Anfließverhalten mit vollständiger Benetzung der Kavitätenwände. Dank
genau eingestellter Thixotropie und seiner Flow-on-Demand-Eigenschaften ist es nur unter Druck und Bewegung fließfähig, sodass es
nach Applikation und Modellation standfest in der Kavität verbleibt.
Admira Fusion Flow ist gut polierbar und mit allen konventionellen
Bondings kompatibel.
Coltène/Whaledent GmbH + Co. KG
VOCO GmbH
Raiffeisenstraße 30, 89129 Langenau
Tel.: 07345 805-0, Fax: -201
[email protected], www.coltene.com
Anton-Flettner-Straße 1–3, 27472 Cuxhaven
Tel.: 04721 719-0, Fax: 04721 719-109
[email protected], www.voco.de
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Markt
Medentis
DENTSPLY DeTrey
Elf Fortbildungstermine 2016 auf Mallorca
ceram.x gloss für das perfekte Finish
Die ICX-Fortbildungsreihe
auf der Baleareninsel Mallorca wird auf vielfachen
Wunsch hin auch 2016 fortgeführt. In einer jetzt noch
exklusiveren Umgebung
veranstaltet die medentis in
der neuen ICX-Fortbildungsvilla in Port Andratx Kurse
zu ICX-templant und ICXMagellan. Insgesamt sind elf
Termine über das Jahr verteilt geplant: acht ICX-Magellan-Basic-Kurse, zwei ICX-Magellan-Kurse für Fortgeschrittene und ein ICXMagellan-Expertenkurs machen die Fortbildungsreihe in der neuen
ICX-Fortbildungsvilla mit Panorama-Hafen- und -Meerblick zu
einem Fortbildungshighlight in diesem Jahr. Die Kosten betragen
429 Euro pro Teilnehmer inklusive einer Begleitperson für freitags
und samstags abends. Weitere Informationen zu den Fortbildungen
finden sich online unter http://medentis.de/mallorca/.
Speziell für Kompositrestaurationen aus ceram.x universal mit
SphereTEC-Technologie steht
jetzt ein hochinnovatives zweistufiges Finier- und Poliersystem zur
Verfügung: ceram.x gloss. Seine
Finierer und Polierer besitzen in
zwei Lagen versetzt angeordnete
Lamellen und lassen sich dadurch sehr flexibel und einfach handhaben. Sie fügen sich perfekt ineinander und passen sich an alle Zahnoberflächen an. Dies ermöglicht ein einfaches Finieren und Polieren
selbst in schwer zugänglichen Bereichen: ceram.x gloss erreicht beispielsweise Okklusionen oder Approximalbereiche ebenso effektiv
wie Glattflächen, konkave oder konvexe Formen. Weitere Instrumentenwechsel während des Finierens oder des Polierens gehören
der Vergangenheit an. Die speziell abgestimmte Diamantkörnung
sorgt außerdem für sehr gute Finier- und Polierergebnisse. Dadurch
ist ceram.x gloss intuitiv anzuwenden und sorgt für exzellenten
Glanz in kürzester Zeit.
medentis medical GmbH
DENTSPLY DeTrey GmbH
Gartenstr. 12, 53507 Dernau
Tel.: 02643 902000-0, Fax: 02643 902000-20
[email protected], www.medentis.de
De-Trey-Straße 1, 78467 Konstanz
DENTSPLY Service-Line für Deutschland: 08000 735000 (gebührenfrei)
[email protected], www.dentsply.de/CeramX
Ivoclar Vivadent
Hager & Werken
Internationales Experten-Symposium in Madrid
Mit Aktivsauerstoff den Bakterien auf der Spur
Ivoclar Vivadent richtet am
11. Juni 2016 in Madrid ein
internationales Symposium
unter dem Motto „Moderne
restaurative Zahnheilkunde:
Technologie und Ästhetik“
aus. Zahnärzte und Zahntechniker aus aller Welt haben Gelegenheit, hochkarätige Referate
zu hören und ihre Erfahrungen auszutauschen. Das Programm
umfasst Vorträge von 13 international bekannten Referenten. Diese
präsentieren ihre Einschätzungen zu integrierten Praxis-Labor-Konzepten, ästhetischen Restaurationen und neuesten Studienergebnissen. Ein spezieller Fokus wird auf aktuelle Themen und Entwicklungen gelegt. Als wissenschaftlicher Vorsitzender und Moderator
des Expertensymposiums fungiert Prof. Jaime A. Gil von der Universität Bilbao (Spanien). Die Anmeldung für das Symposium erfolgt
online unter http://www.ivoclarvivadent.com/ies2016. Für Registrierungen bis zum 13. Mai 2016 wird ein Frühbucherrabatt von 25
Prozent gewährt.
Die miradent Miraclin Implant Zahncreme
wurde speziell für die Bedürfnisse von
Implantatzahnersatz entwickelt. Die aktive
Sauerstofftechnologie bewahrt das natürliche Weiß der Zähne und verhindert die Bildung von Farbunterschieden zwischen
natürlichen und implantierten Zähnen. Das
Schutz-Enzym Lactoferrin unterstützt die
Regeneration beschädigter Zellen und
reduziert die Bildung entzündungsfördernder Bakterien auch an den Stellen, an die
die Zahnbürste nicht hingelangt.
Miraclin Implant ist pH-neutral und hat
einen Fluoridanteil von 200 ppm im Vergleich zu den handelsüblichen 1.450 ppm. Dadurch reduziert man die Korrosion von
Implantaten durch die Fluoride und profitiert dennoch von den
wichtigen remineralisierenden Eigenschaften. Miraclin Implant sollte
mindestens zweimal täglich anstelle herkömmlicher Zahnpasta
angewandt werden.
Ivoclar Vivadent GmbH
Hager & Werken GmbH & Co. KG
Dr. Adolf-Schneider-Straße 2, 73479 Ellwangen
Tel.: 07961 8890, Fax: 07961 6326
[email protected], www.ivoclarvivadent.de
Ackerstraße 1, 47269 Duisburg
Tel.: 0203 9926956, Fax: 0203 299283
[email protected], www.hagerwerken.de
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Markt
3M
DENTSPLY Implants
Ein Schutzschild für die Zähne
Ankylos: Poster- und Videopreis
In manchen Situationen benötigen Zähne
besonderen Schutz.
Dies ist bei hoher
Kariesanfälligkeit
zum Beispiel im
Bereich kieferorthopädischer Brackets
ebenso der Fall wie bei freiliegenden Dentinoberflächen. Speziell
dafür entwickelte 3M den Versiegelungslack Clinpro XT Varnish.
Zur Behandlung von Hypersensitivitäten beziehungsweise zum
Schutz gegen säurebedingte Erosionsprozesse und Demineralisierung wird der klinisch bewährte Versiegelungslack in einer dünnen
Schicht auf die gereinigte Zahnoberfläche aufgetragen. Die transparente, lichtgehärtete Schutzschicht entfaltet über einen Zeitraum
von bis zu sechs Monaten durch Freisetzung von Fluorid, Calcium
und Phosphat ihre gewünschte Wirkung. Innerhalb dieser Zeit lässt
sie sich mit fluoridhaltiger Zahncreme regelmäßig aufladen. Weitere
Informationen unter www.3MESPE.de/Clinpro.
Anlässlich des
30-jährigen
Jubiläums von
Ankylos können
junge Wissenschaftler und
Zahnärzte sich
mit ihren Arbeiten um einen der
Poster- und Videopreise bewerben. Die mit insgesamt 10.000 Euro
dotierten Preise für klinische Studien oder Fallpräsentationen mit
Ankylos-Implantaten werden in folgenden drei Kategorien vergeben: Einzelzahn, Schaltlücke/Freiende, zahnloser Kiefer. Neben Postern können erstmals auch Videos eingereicht werden. Bewertungskriterien sind Originalität, Innovation, Bedeutung für die Implantologie, Praxisrelevanz sowie Form und Darstellung. Online gibt es
unter [email protected] oder www.dentsplyim
plants.de weitere Informationen. Die Arbeiten müssen bis zum
15. März 2016 eingereicht werden.
3M Deutschland GmbH
DENTSPLY Implants
Espe Platz, 82229 Seefeld
Tel.: 0800 2753773, Fax: 0800 3293773
[email protected], www.3MESPE.de/Clinpro
Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim
Tel.: 0621 4302-010 , Fax: -007
[email protected], www.dentsplyimplants.de
ParoStatus.de-Tipp
Parodontale Befunderhebung – die Gingiva ist nicht durchsichtig …
… eine regelmäßige parodontale Befunderhebung
ist daher notwendig – denn mehr als 70 Prozent
der 35- bis 44-Jährigen in Deutschland leiden an
Parodontitis – Tendenz steigend! Es gibt also viel zu
tun! Das Tückische: Der Patient spürt die Erkrankung häufig nicht. Gelegentliches Zahnfleischbluten beim Zähneputzen wird zwar beobachtet,
aber häufig toleriert – „Das habe ich schon seit
Jahren“, sagen dann die Patienten oft. Parodontalerkrankungen
haben aber auch einen negativen Einfluss auf den gesamten
Organismus. Wechselwirkungen bzw. Zusammenhänge mit Diabetes mellitus und koronaren Herzerkrankungen gelten heute als
sicher. Wie begegnen wir dieser Herausforderung in der Praxis?
Regelmäßige (mindestens jährliche) parodontale Befunderhebung
und ein gut strukturiertes Prophylaxekonzept sind notwendig, um
die Betroffenen und die Risikopatienten zu identifizieren.
ParoStatus.de ermöglicht die systematische und unkomplizierte
Dokumentation und Nachverfolgung erhobener Befunde. Eine Stärke
des ParoStatus.de-Systems liegt aber auch in der patientengerechten
Aufbereitung der Daten. PA-Aufzeichnungen können nebeneinander
angezeigt werden – so können Behandlungsergebnisse noch überzeugender demonstriert werden. Eine zusätzliche Vergrößerungsfunktion erleichtert den Blick auf die Details. Tipp: Zeigen Sie Ihren
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Patienten die Gesamtentzündungsflächen, auf
eine Handfläche projiziert. Nebeneinander dargestellt, hat der Patient den unmittelbaren Vergleich – Ausgangsbefund und neuer Befund! Der
Patient erkennt die Unterschiede – und auch die
Notwendigkeit der Recallfrequenz. Unsere Patienten verstehen jetzt schneller, worum es eigentlich
geht! Mit ParoStatus.de steht den Zahnarztpraxen
ein System zur wirkungsvollen Unterstützung der Prophylaxe und
Parodontaltherapie zur Verfügung. Sämtliche Befunde können
in kurzer Zeit ohne Assistenz erfasst werden, und durch die vorgegebene und systematische Abfrage von Einzelbefunden wird ein hohes
Maß an Qualitätssicherung, Reproduzierbarkeit und Effektivität
erreicht. Wissenschaftliche (Auswerte-)Möglichkeiten werden unter
Berücksichtigung wirtschaftlicher Notwendigkeiten hochwertig dargestellt und in „Patientensprache“ in Form eines Patientenausdrucks
übersetzt. Durch die professionelle Patientenführung mit kontinuierlicher Verlaufsdokumentation wird das Verständnis des Patienten für
die regelmäßige Recallsitzung gestärkt. Aus der Praxis für die Praxis!
Sylvia Fresmann, Dentalhygienikerin
Weitere Informationen unter www.ParoStatus.de
Jetzt anmelden und bis
zu 8 CME-Punkte sichern!
Das große Plus für Sie und Ihr Team
Mundgesundheitsmanagement – Chancen und Risiken
Diagnostik, Therapie, Prävention und Perfektion – lernen Sie in
der erfolgreichen Fortbildungsreihe „Team im Fokus“ innovative
Behandlungskonzepte kennen.
Referenten:
Sylvia Fresmann und Priv. Doz. Dr. Dirk Ziebolz, M.Sc.
Teilnahmegebühr:
Zahnärzte/-innen € 149,– und Praxismitarbeiter/-innen € 129,–
* Deutsche Festnetzgebühren, Mobilfunkgebühren können abweichen.
Die praxisnahe Fortbildung mit Workshops
Termine 2016:
13.04. Nürnberg
27.04. Dortmund
08.06. Köln
06.07. Mannheim
14.09. Leipzig
28.09. Hamburg
02.11. Hannover
30.11. Frankfurt a. M.
(zzgl. der gesetzlichen MwSt.)
Melden Sie sich jetzt für eine Veranstaltung in Ihrer Nähe an.
Alle Informationen finden Sie auf www.team-im-fokus.de
oder telefonisch unter 06359 308 787.*
Partner:
Veranstalter:
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Termine
FORTBILDUNGSTERMINE FÜRS PRAXISMANAGEMENT
12.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Magdeburg
29.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karlsruhe
Thema: Unternehmerschulung: BuS-Dienst in Eigenverantwortung; Andrea Kibgies
Ort: Magdeburg, Anmeldung/Information: Zahnärztekammer
Sachsen-Anhalt, Große Diesdorfer Str. 162, 39110 Magdeburg
Tel.: 0391 73939-0, Fax: 0391 73939-20
[email protected], www.zaek-sa.de
CME-Punkte: 7, Gebühr: 95 €
Thema: Oh Gott – schon wieder eine Kündigung; Axel Thüne
Ort: Karlsruhe, Anmeldung/Information: Akademie für
Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe, Lorenzostraße 7,
76135 Karlsruhe
Tel.: 0721 9181-200, Fax: -222
[email protected], www.za-karlsruhe.de
CME-Punkte: 8, Gebühr: 350 €
16.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hannover
11.05.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Düsseldorf
Thema: Verbale und nonverbale Stolpersteine in der Zahnarztpraxis; Karin Namianowski
Ort: Hannover, Anmeldung/Information: Zahnärztliche Akademie Niedersachsen der Zahnärztekammer Niedersachsen,
Zeißstraße 11a, 30519 Hannover
Tel.: 0511 83391-313, Fax: 0511 83391-306
[email protected], www.zkn.de
CME-Punkte: 8, Gebühr: 290 €
Thema: Gutes Geld für gute Arbeit – Erinnerungen,
Mahnungen und Durchsetzung berechtigter Ansprüche –
mit wenigen Schritten zum Ziel!; Dr. jur. Claudia Egen
Ort: Düsseldorf, Anmeldung/Information: Karl-Häupl-Institut,
Emanuel-Leutze-Straße 8, 40547 Düsseldorf-Lörick
Tel.: 0211 52605-0, Fax: -48
[email protected], www.zaek-nr.de
CME-Punkte: 4, Gebühr: 120 €
06.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Chemnitz
21.05.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dortmund
Thema: Erfolgsfaktor QM – Last oder doch Lust?;
Regine Wagner
Ort: Chemnitz, Anmeldung/Information: Fortbildungsakademie der LZKS , Schützenhöhe 11, 01099 Dresden
Tel.: 0351 8066101, Fax: 0351 8066106
[email protected], www.zahnaerzte-in-sachsen.de
CME-Punkte: 4, Gebühr: 90 €
Thema: Datenschutz in der Zahnmedizin; Markus Strauss
Ort: Dortmund, Anmeldung/Information: Akademie für
Fortbildung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe,
Auf der Horst 31, 48147 Münster
Tel.: 0251 507600, Fax: 0251 50765600
[email protected], www.zahnaerzte-wl.de
CME-Punkte: 9, Gebühr: 229 €
06.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rostock
08.06./11.06.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berlin
Thema: Praxisauflösung und Praxisabgabe;
Rechtsanwalt Peter Ihle, Steuerberater Helge C. Kiecksee
Ort: Rostock, Anmeldung/Information: Zahnärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Str. 304,
19055 Schwerin
Tel.: 0385 59108-13, Fax: 0385 59108-20
[email protected], www.zaekmv.de
CME-Punkte: 5, Gebühr: 150€
Thema: Selbstzahlerleistungen – wie sage ich es meinem
Patienten; Dipl.-oec. Hans-Dieter Klein
Ort: Berlin, Anmeldung/Information: Philipp-Pfaff-Institut,
Aßmannshauser Straße 4–6, 14197 Berlin
Tel.: 030 41472540, Fax: 030 4148967
[email protected], www.pfaff-berlin.de
CME-Punkte: 6 + 8 + 1, Gebühr: 255 €
23.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hamburg
Thema: „Nun sei doch nicht so zickig.“- Professionell
reagieren und eine win-win Situation schaffen!; Jessica Greiff
Ort: Haltern am See, Anmeldung/Information:
Christine Baumeister-Henning, Beratung.Training.Konzepte
Tel.: 02364 68541, Fax: 02364 606830
[email protected], www.ch-baumeister.de
Gebühr: 220 €
11.06.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haltern am See
Thema: Workshop: Ihr Praxiserfolg im Internet durch z. B.
Zahnarztempfehlungsseiten und soziale Netzwerke;
Oliver Behn
Ort: Hamburg, Anmeldung/Information: Zahnärztekammer
Hamburg, Möllner Landstraße 31, 22111 Hamburg
Tel.: 040 733405-0, Fax: 040 73258-28
[email protected], www.zahnaerzte-hh.de
CME-Punkte: 10, Gebühr: 265 €
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& Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Recht
Andrey_Popov/shutterstock
VERUNSICHERUNG TRIFFT
UNKLARHEIT
Eigentlich sollte das sogenannte „Antikorruptionsgesetz“ mit Jahresbeginn in Kraft treten. Doch es hängt derzeit im
Rechtsausschuss des Bundestags fest. Neuer Starttermin soll der 1.4.2016 sein. Der Grund für die Verzögerung:
Juristen haben Bedenken, dass die Regelungen zu ungenau seien. Eines aber gibt es schon jetzt: die Unsicherheit der
Zahnärzte darüber, was künftig geht und was nicht. | BERND SCHUNK
Z
umindest eine beruhigende Nachricht hatte Prof. Dr. Thomas Ratajczak für die überwiegend aufgeschreckten Teilnehmer am BDIZ-EDI-Workshop zum Antikorruptionsgesetz am
Karnevalssamstag dann doch: „Alles, was heute schon zulässig
ist, bleibt zulässig. Alles, was heute verboten ist, bleibt verboten.
Es drohen nur andere strafrechtliche Konsequenzen.“
Förmlich greifbar ist die Verunsicherung, die das „Gesetz zur
Vermeidung von Korruption im Gesundheitswesen“ in Deutschlands Dentalbranche hervorruft. Betroffen sind Zahnärzte, Labore,
der Handel und die Dentalindustrie. Enthalten darin sind zwei neue
Straftatbestände: Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a
StGB) und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB).
Die Tatsache, dass sich die Abteilungen 1 der Staatsanwaltschaften mit Korruption im Gesundheitswesen befassen sollen,
setzt wohl auch ein Zeichen: Diese Abteilungen befassen sich
vornehmlich mit Kapitaldelikten. Kennzeichen dieser Abteilungen sind, so betonte Ratajczak, „höhere Strafmaße und weniger
Kenntnisse des ärztlichen Rechts“.
Ist es für ermittelnde Behörden bislang äußerst schwierig
gewesen, Abrechnungsbetrug nachweisen zu können und auch
Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken, so wird dies künftig
leichter. Ratajczak: „Staatsanwälte sind inzwischen sehr dankbar,
dass es digitale CRM-Tools gibt. Für ihre Recherchen sind die
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detaillierten Dokumentationen der Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen und Zahnärzten eine ergiebige Nachweisquelle.“
Ratajczak unterstrich in Köln, dass generell selbst jeder formale
Verstoß als Abrechnungsbetrug gewertet werde.
VERZICHT AUF GESCHENKE
Ratajczaks wichtigste Empfehlung an die Zahnärzte für die
Geschäftsbeziehung mit Dentalfirmen lautet: Verzichten Sie auf
Geschenke im Zusammenhang mit einer Kaufleistung. „Das ist und
bleibt verboten und wird künftig entsprechend drastisch bestraft.“
Im Klartext: Ein „Zusatzgeschenk“, als Bestandteil der Rechnung
einer Dentalfirma mit einem 0-Euro-Betrag ausgewiesen, ist strafbewehrt. Auch das Thema „Naturalrabatte“ sei ein empfindliches:
Da gelte die Maxime, auch solche nachweisbar an den Patienten
weiterzugeben. „Nehmen Sie keine Vorteile an und fordern Sie
auch keine solchen“, riet der Jurist den Teilnehmern eindringlich.
Bewusst müsse man sich auch machen, dass es nach unten
keine Bagatellgrenze gibt: Schon ein Vorteil von einem Euro könne
Auswirkungen haben. Ratajczak empfiehlt zudem, sich nicht auf
Deals mit diesen Staatsanwaltschaften einzulassen: Zu groß sei die
Gefahr, dass es zu berufsrechtlichen Konsequenzen kommt. Es
drohe der Entzug der vertragszahnärztlichen Zulassung oder der
Approbation. Unklar ist laut Ratajczak übrigens auch, wann es sich
Recht
um einen „besonders schweren Fall“ handelt: Juristen gingen generell von 50.000 Euro aus, eher aber greife schon ab 10.000 Euro
diese Einschätzung, meint der Justiziar des BDIZ EDI.
Entsprechend strafbar ist künftig auch die Beteiligung an
einem Dentallabor oder einem anderen Unternehmen von Leistungserbringern. Das gilt insbesondere auch dann, wenn eine solche Beteiligung etwa über Bekannte oder Verwandte „verschleiert“ werden sollte.
Ratajczaks Befürchtung: „Dieses Gesetz bewirkt eine erhebliche Kontrolldichte. Und die Umsetzung des § 299 kann zu
einem großen Lauschangriff führen.“
Konkret ergeben sich aus dem Gesetz für die Zahnärzte folgende Konsequenzen:
• Staatsanwälte erhalten schneller einen Durchsuchungsbeschluss. (Ratajczak: „ Das ist derzeit eher schwer zu erreichen.“)
• Eine Strafbarkeit führt schneller zu einem Entzug der vertragszahnärztlichen Zulassung
• Hersteller können ihren Wettbewerb über Strafanträge führen
• Die Bedeutung sogenannter „Whistleblower“ wächst. Dazu
zählen „Helferinnen, die nicht geheiratet werden“, „Ehefrauen
vor dem Scheidungsgericht“ und „geschasste Mitarbeiter von
Dentalfirmen“.
• Die Arbeit von Betriebsprüfern wird relevanter.
BROSCHÜRE MIT COMPLIANCE-ERKLÄRUNG
Fallbespiele der KZBV für den Umgang mit dem neuen Gesetz:
• Unzulässig: Für die Überweisung von Patienten durch einen
Vertragszahnarzt an einen MKG-Chirurgen wird eine Geldprämie
vereinbart. Oder: Zwischen dem Vertragszahnarzt und dem Oralchirurgen wird abgesprochen, dass der Vertragszahnarzt für den
Fall der Überweisung von Patienten an den Oralchirurgen das
Ferienhaus des Oralchirurgen kostenlos nutzen darf.
• Unzulässig: Ein angestellter Zahnarzt wird beschäftigt, bevor die
erforderliche Genehmigung vorliegt. Oder: Ein tatsächlich nicht
tätig werdender Angestellter wird nur zum Schein beschäftigt, um
Degressionsgrenzen nach § 85 Abs. 4b SGB V zu erhöhen und Vorteile beim Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu erzielen.
• Unzulässig: Ein – vermeintlicher – Partner einer genehmigten
Berufsausübungsgemeinschaft ist tatsächlich ein „verdeckter“
Angestellter, da er gemäß Gesellschaftervertrag kein wirtschaftliches Risiko trägt bzw. nicht am wirtschaftlichen Erfolg oder
Misserfolg der Praxis und nicht an deren Wert beteiligt ist. Er ist
somit nicht „in freier Praxis“ tätig.
• Unzulässig: Nicht persönlich erbrachte Leistungen werden
außerhalb zulässiger Vertretungen und Anstellungen abgerechnet (zum Beispiel unzulässig an nicht approbiertes Assistenzpersonal delegierte Leistungen).
• Unzulässig: Fremdleistungen werden als eigene Leistungen
abgerechnet.
• Unzulässig: Ein Vertragszahnarzt unterhält eine Geschäftsbeziehung mit einem inländischen Dentallabor, das im Ausland
Zahnersatz fertigen lässt. Dieser wird dem Zahnarzt zu BELII-Preisen in Rechnung gestellt und von ihm in gleicher Weise
abgerechnet. Vereinbarungsgemäß erhält der Zahnarzt regelmäßig vom Dentallabor einen bestimmten Geldbetrag für den bezogenen Zahnersatz „zurückerstattet“, den er als „sonstige Erlöse“
verbucht und nicht an den Patienten weitergibt.
• Unzulässig: Ein niedergelassener Zahnarzt erhält für den
Bezug von zehn Implantaten zum Preis von jeweils 600 Euro zwei
weitere Implantate kostenlos als „Draufgabe“, was auf zwölf
Implantate gerechnet einem Preisnachlass von jeweils 100 Euro
entspricht. Im Rahmen der Abrechnung werden von ihm alle
zwölf verwendeten Implantate jeweils mit dem regulären Einkaufspreis von 600 Euro veranschlagt.
• Unzulässig: Für den Bezug von 50 Implantaten zum Preis von
jeweils 600 Euro wird dem Zahnarzt vom Hersteller die Möglichkeit eingeräumt, einen Intraoralscanner statt zum regulären Preis
von 25.000 Euro mit 20 Prozent Rabatt zu beziehen. Im Rahmen
der Abrechnung veranschlagt der Zahnarzt die Implantate
jeweils mit dem regulären Einkaufspreis von 600 Euro.
• Zulässig: Der 20-Prozent-Rabatt auf den Intraoralscanner wird
losgelöst vom Implantatbezug im Rahmen einer „Sonderangebotswoche“ für alle Kunden zur Markteinführung des Geräts gewährt.
• Unzulässig: Ein Zahnarzt bezieht von einem ausländischen
Dentallabor teilfertigen Zahnersatz zu besonders günstigen Preisen, stellt diesen in seinem Praxislabor fertig und rechnet den fertigen Zahnersatz zu BEL-II- Preisen ab, ohne die Fremdlaborkosten gesondert als solche auszuweisen.
• Unzulässig: Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung
wird unter Verwendung fingierter Nachweise zur Vermeidung von
Honorarkürzungen nach § 95d Abs. 3 SGB V vorgetäuscht.
Mit der Broschüre „Bestechung und Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen“ hat der BDIZ EDI auf die Maßnahmen des
künftigen Antikorruptionsgesetzes reagiert. In dem Heft werden aktuelle Fragen der Abrechnung (etwa von Materialkosten, Legierungen und Zahnpflegeprodukten), des Berufsrechts, Steuerrechts sowie des Werberechts mit Erläuterungen
zu aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und des Bundessozialgerichts erörtert. Der
unterschiedlichen Rechtslage bei Kassen- und Privatpatienten
wird dabei durch eine gesonderte Darstellung Rechnung getragen. Mit Praxisbeispielen wird die besondere Bedeutung des
Gesetzes erläutert.
Darüber hinaus enthält die Broschüre eine ComplianceErklärung des BDIZ EDI, die den dargestellten Korruptionsrisiken
für Zahnärzte durch eine transparente Vertragsgestaltung entgegenwirken soll. BDIZ-EDI-Mitglieder haben die Broschüre kostenlos erhalten, Nichtmitglieder können sie gegen ein Entgelt
von zehn Euro (zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten) im
Onlineshop des Verbands erwerben.
Ratajczaks Fazit: „Es wird nahezu unmöglich werden, sicher
vorherzusagen, was im Bereich des Marketings zwischen Praxen
und Herstellern rechtlich eindeutig akzeptabel ist.“
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Delegation
Das „alte“ Thema Delegation ist mal wieder brandaktuell. Ein noch frisches Urteil aus dem vergangenen Jahr
sorgt unter Zahnärzten für Diskussionsstoff und auch
verschiedene Landeszahnärztekammern sowie die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben sich bereits damit
beschäftigt. | SVEN SKUPIN
E
ine kürzlich von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg veranstaltete Fortbildung (Winterakademie des
ZFZ Stuttgart) griff einen bislang wenig beachteten Aspekt der
Delegation auf. RA Axel Maag, Direktor der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, verdeutlichte in seinem Vortrag:
Es besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit bei Praxismitarbeiterinnen, die in mehreren Praxen tätig sind. Obwohl das
bereits angesprochene Urteil aus dem Jahr 2015 des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az. L2 R 200/13, LSG RheinlandPfalz, 27.07.2015) die Delegation von zahnärztlichen Leistungen an eine selbstständige ZFA ermöglichte, beurteilte Maag die
Ausgangslage ganz anders.
DROHENDE STRAFEN
Er sieht bei einer Selbstständigkeit die gesetzlich geforderte
Kontrolle des Zahnarztes der Delegation gefährdet. „Die Delegation bedingt ein Weisungsrecht und die Aufsicht des Zahnarztes. Wie soll dies bei einer selbstständig beschäftigten Mitarbeiterin möglich sein?“, fragte Maag. Die möglichen Strafen
für den Praxisinhaber bei festgestellter Scheinselbstständigkeit könnten schmerzhaft werden: Es drohen die Nachzahlung
von jahrelang nicht gezahlten Sozialabgaben sowie ein Strafverfahren.
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DELEGATION
UND SELBSTSTÄNDIGKEIT
Völlig problemlos sieht Maag die Arbeit einer Mitarbeiterin in
mehreren Praxen mit Angestelltenvertrag.
Der BZÄK ist das Urteil aus Rheinland-Pfalz auch bekannt,
der Vorstand hat sich dazu bereits beraten. Ähnlich wie Maag,
beurteilt auch die BZÄK die Entscheidung der Richter: „Das Urteil
des LSG Rheinland Pfalz ist nach hiesiger Auffassung rechtsfehlerhaft und unterliegt einem Subsumtionsfehler. Das LSG hat in
irriger Annahme entschieden, dass der Delegationsrahmen nach
§ 1 Abs. 5 und 6 Zahnheilkundegesetz (ZHG) eine selbständige
Tätigkeit nicht ausschließe. § 1 Abs. 5 ZHG verlange von Zahnärzten nicht, dass sie die in der Vorschrift genannten Fachkräfte
als Arbeitnehmerin beschäftigen. Den Erfordernissen des Zahnheilkundegesetzes welches die Ausübung der Zahnheilkunde den
approbierten Zahnärzten zuweist, werde auch bei einer selbstständigen Tätigkeit wie sie von der ZFA ausgeübt worden ist,
Rechnung getragen, wenn die Zahnärzte ihrer Kontroll- und
Überwachungspflicht genügen, so das Gericht.
Gerade der Begriff des „Personals“ im Gesetzestext belegt
für die BZÄK, dass eine Delegation an selbstständige Mitarbeiterinnen eben nicht ohne weiteres erfolgen sollte. „Der Gesetzgeber hat aber in § 1 Abs. 5, 6 ZHG nicht ohne Grund den Begriff
des Prophylaxe-Personals gewählt. Das Merkmal des Personals
oder des Personalbegriffs ist gerade die Unselbstständigkeit
Delegation
einer ausführenden Tätigkeit. Hätte der Gesetzgeber hier auch
die Delegation an selbständig tätige Mitarbeiter gewollt, dann
hätte er ohne Weiteres nur von ,qualifizierten Dritten’ sprechen
können. Dies hat er aber gerade nicht getan, sondern den Begriff
,Personal’ gewählt und damit zum Ausdruck gebracht, dass eine
selbstständige Tätigkeit gerade nicht möglich ist.“
Für die BZÄK Zudem bleibt auch die delegierte zahnärztliche
Leistung eine Leistung des Zahnarztes. „Nur höchstpersönlich
oder aber nach fachlicher Weisung erbrachte Leistung sind abrechenbar, siehe § 4 Abs. 2 GOZ.“ Eine selbständige Tätigkeit
schließt aber nach Ansicht der BZÄK eine fachliche Weisung aus,
da sie im Zweifel einer selbstständigen tätigen Person gegenüber
nicht – beispielsweise durch das arbeitsrechtliche Direktionsrecht – durchsetzbar wäre.
ZAHNÄRZTE KONTROLLIERTEN ARBEIT
Für RA Cornelia Weitekamp, Fachanwältin für Medizin- und
Arbeitsrecht in der Kanzlei Prof. Dr. Halbe, Rothfuß, Wiedey,
Jahn & Partner in Köln, gibt es am Urteil des LSG RheinlandPfalz sozialversicherungsrechtlich nichts zu rütteln, wobei sie
darauf hinweist, dass auch hier nur der konkrete Einzelfall entschieden wurde. Sie sieht die Verantwortung in dem vorliegenden Fall auch weiterhin bei den Zahnärzten, die in der Verhandlung geäußert hätten, dass sie immer wieder die Arbeit der
Beklagten kontrolliert hatten. Für Weitekamp hat das Urteil
auch keine Auswirkungen in Richtung der Substitution, die von
Seiten der Kammer eventuell befürchtet werden könnte. „Die
Entscheidungskompetenz liegt am Ende immer bei den Zahnärzten. Sind diese nicht mit der Arbeit oder den Leistungen der
selbstständig tätigen Mitarbeiterin zufrieden, wird die Zusammenarbeit beendet.“ Weitekamp sieht bei den Mitarbeiterinnen
ein eigenständiges Interesse, die delegierten Leistungen sorgfältig zu erbringen. Dadurch werde die Verantwortung der
Zahnärzte eben nicht ausgehebelt.
Was das Thema Selbstständigkeit der Mitarbeiterin in der
Zahnarztpraxis angeht, hat die Rechtsanwältin auch eine klare
Meinung. Sollte die Scheinselbstständigkeit festgestellt werden,
droht dem Zahnarzt die Zahlung der sozialversicherungspflichtigen Beiträge in voller Höhe, jedenfalls für den Zeitraum von bis
vier Jahren. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass ein
staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Sozialversicherungsbetrugs eingeleitet wird. „Die sicherere Variante ist hier
natürlich die Anstellung.“
Diese Option benennt auch die BZÄK. Für die Interessensvertretung der Zahnärzte ist klar: „Es können mehrere Teilzeitverträge mit unterschiedlichen Praxen abgeschlossen werden –
allerdings keine Honorarverträge oder ähnliches.“
NICHT FINANZIELL ATTRAKTIV
Klar ist auch, für die Praxismitarbeiterinnen sind mehrere Teilzeitverträge finanziell nicht so attraktiv – für die Zahnarztpraxen
aber auch nicht. Für Sylvia Fresmann, erste Vorsitzende der
Deutschen Gesellschaft für DentalhygienikerInnen e.V., steht in
der aktuellen Diskussion vor allem das Wohl der Patienten im
Vordergrund und deren Anspruch auf bestmögliche Betreuung.
Dass dieser Anspruch untrennbar mit der Qualifikation der
Behandler verbunden ist, steht für sie außer Frage. Ebenso, dass
Qualifikationen mit erheblichen Aufwänden in finanzieller, zeitlicher und persönlicher Hinsicht verbunden sind. „Kolleginnen sind
sehr engagiert, die Nachfrage nach Fortbildung ist ungebrochen“, sagt Fresmann.
Die Attraktivität des Berufsbildes hängt ihrer Ansicht nach
auch von der finanziellen Komponente ab; dies gelte gleichermaßen auch für die Praxisinhaber. Dies zeige die aktuelle Diskussion
in ihrem Verband, wie auch gesellschaftliche Überlegungen und
Aktivitäten auf Ebene der EU zum Umgang mit dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel. Ihrer Überzeugung nach ist dieser
Fachkräftemangel bereits deutlich in den Praxen zu erkennen.
Auf den Bereich der Zahnarztpraxen bezogen, wünscht sie
sich eindeutige Regelungen zur Qualifikation und Delegation
sowie deren einheitliche Umsetzung in den Bundesländern. Der
Delegationsrahmen der BZÄK biete hier eine gute Orientierung.
Der Raum für Interpretationen sollte minimiert werden.
Im Zusammenhang mit der demographischen Herausforderung und der zunehmenden Bedeutung der Prävention und Nachsorge ist es ihrer Meinung nach von eminenter Bedeutung, die
Attraktivität der Berufsbilder zu steigern. Wie? „Wertschätzung,
attraktive Arbeitsplätze, ein harmonisches Team, Klarheit der
Aufgabenverteilung bei der Betreuung der Patienten, leistungsgerechte Honorierungs sind nur einige Faktoren in diesem Zusammenhang“, erklärt Fresmann. Gemeinsam mit den Zahnärztinnen
und Zahnärzten, wünscht sich die Dentalhygienikerin, sollten
neue Formen der Zusammenarbeit und Kooperation gefunden
werden, die sowohl die Praxisinhaber als auch die Mitarbeiterinnen zufriedenstellen. „Denn Prophylaxe ist Teamarbeit.“
ANDERE FORMEN DER KOOPERATION
Der Blick ins Ausland, etwa in die Schweiz, verrät, auch dort
arbeitet ein Großteil der Dentalhygienikerinnen mit den Zahnärzten in den Zahnarztpraxen zusammen. „Aber dort sind auch
andere Formen der Kooperation, außerhalb der Selbständigkeit,
möglich“, erklärt Fresmann.
Ganz neu ist das Thema allerdings nicht. Die BZÄK informiert die Zahnärzte bereits seit Jahren durch Mitgliederrundschreiben, Kammerpublikationen, Gutachtertagungen und Fortbildungen über die Rechtsgrundlagen. BZÄK und die Kammern
werden vor Gericht auch oft als Experten angehört. Beim Rechtsstreit vor dem LSG Rheinland-Pfalz war dies nicht der Fall.
Hinzu kommt der Delegationsrahmen der BZÄK, der auch
im Urteil des LSG Rheinland-Pfalz ein Thema war. „Das Gericht
hat dennoch eine nach unserer Auffassung falsche Entscheidung
getroffen“, heißt es von Seiten der BZÄK. Aber: Die Deutsche
Rentenversicherung hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung
der Revision eingelegt. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig und derzeit vor dem BBundessozialgericht anhängig.
Die komplette Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz findet
man online unter www.dentalmagazin.de.
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Boggy/fotolia
Oft handelt es sich um Schmerzpatienten, die ohne Termin eintreffen. Gelegentlich versuchen einige unter ihnen durch diese
„Showeinlage“ den Druck zu erhöhen, um Wartezeit zu verkürzen. Meist sind es jedoch Menschen, die leicht aus der Haut fahren, was durch Zahnschmerzen zusätzlich begünstigt wird.
Gelingt es den Mitarbeitern nicht, die Situation zu regeln, muss
sich der Chef diesem Problem widmen. Es klingt banal, aber
Gelassenheit und ein Lächeln führen häufig dazu, dass sich das
Aggressionspotenzial deutlich verringert – und sei es nur, weil
der aufgeregte Beschwerdeführer überrascht von der Reaktion
seines Gegenübers ist. Nun gilt es, sich nicht in sinnlose Diskussionen verwickeln zu lassen. Das heißt zum Beispiel, dass der
Zahnarzt nicht darauf eingeht, wenn der Patient behauptet,
andere seien vor ihm aus dem Wartebereich gerufen worden.
Eine sachliche Erklärung, mit Hinweis auf die allgemeinen Grundsätze der Praxis, ist hingegen sinnvoll: „Selbstverständlich behandeln wir Sie als Schmerzpatient so schnell wie möglich. Mit einer
geringen Wartezeit müssen Sie leider dennoch rechnen, wenn
wir Sie ohne Termin behandeln.“ Wer stattdessen ebenfalls laut
wird, hinterlässt sowohl bei den Patienten als auch bei seinem
Personal keinen professionellen Eindruck.
SPARFÜCHSE UND ZUSPÄTKOMMER
Nicht immer müssen sich Konflikte in einem großen Drama
äußern. Patienten, deren regelmäßig störendes Verhalten sich
zermürbend auf das Praxisteam auswirkt oder die Abläufe durcheinander bringt, können ebenso „schwierig“ im Umgang sein.
Kandidaten, die sich angesichts des Heil- und Kostenplans gebärden, als wollte man sie berauben, gehören für viele Zahnärzte
zum Alltag. Auch wenn der Behandler das Bedürfnis hat, sein
Honorar zu rechtfertigen, sollte er es stattdessen lieber erklären.
Denn die Patienten setzen meist nur die vermeintlich astronomischen Kosten in Beziehung zur Behandlungsdauer und malen sich
auf diese Weise „Fantasie-Stundensätze“ aus. Um diesen Irrtum
auszuräumen und den Patienten für die wirtschaftlichen Zusammenhänge zu sensibilisieren, kann der Zahnarzt auf seine lange
und anspruchsvolle Ausbildung, moderne und schonende Therapien oder die Kosten für qualifiziertes Personal hinweisen.
Ein leidiges Dauerthema sind Patienten, die permanent zu
spät erscheinen oder kurzfristig Termine absagen. Besteht Anlass
zur Vermutung, dass bestimmte Patienten grundsätzlich nicht in
der Lage sind, Termine einzuhalten, sollte man entsprechende
Vorgaben an die Mitarbeiter kommunizieren. So kann der Chef
ein Zeitlimit für Verspätungen festlegen. Übersteigt dies beispielsweise 15 oder 20 Minuten, ist die Rezeptionskraft angehalten, einen neuen Termin zu vereinbaren. Im besten Fall motiviert
dies notorisch unzuverlässige Praxisbesucher zu mehr Pünktlichkeit. Darüber hinaus verringert der Zahnarzt so das Risiko, dass
seine vorbildlichen Patienten das mangelnde Zeitmanagement
weniger disziplinierter Vertreter ausbaden müssen.
SOCIAL MEDIA: FLUCH UND SEGEN
Gerade jüngere Zahnärzte nutzen heute soziale Netzwerke wie
Facebook zur Patientenbindung. Durch die Kommentarfunktion
einer Praxis-Fanpage möchten sie einen offenen Dialog anregen.
Dieses Kommunikationsmittel hat jedoch zwei Seiten. In den Kommentaren findet sich auch Kritik, die lieber über das Internet als in
direkter Konfrontation vor Ort geäußert wird. Die Gründe für
negative Bemerkungen sind vielfältig und können dem Image der
Praxis nachhaltig schaden. Umso wichtiger ist es für den Betreiber,
auf Beschwerden schnell und professionell zu reagieren. Ist die Kritik berechtigt, kann er diese mit einer ehrlich gemeinten Entschuldigung meist schnell aus der Welt schaffen. Aufrichtigkeit hat zur
Folge, dass die User den Zahnarzt als authentisch wahrnehmen,
individuelle Lösungsvorschläge binden einen Patienten sogar
enger an die Praxis. Leider ist kein Betreiber einer Praxis-Fanpage
gegen unberechtigte Kritik gefeit. Lässt er sich jedoch auf eine
endlose Auseinandersetzung vor den Augen der User ein, wirft
dies ein noch schlechteres Licht auf die Praxis. Auch hier ist Sachlichkeit geboten: Der Zahnarzt kann den Kritiker höflich um eine
Richtigstellung bitten und ihm anbieten, zu diesem Zweck Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung beitragen.
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Recht
Joachim Lechner/fotolia
RICHTIG
KÜNDIGEN
Viele Zahnarztpraxen sind Kleinbetriebe, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Damit die Kündigung eines Mitarbeiters nicht dennoch vor
dem Arbeitsgericht scheitert, sollte sie die sozialen Belange berücksichtigen
und nicht gegen das Benachteiligungsverbot des Gleichbehandlungsgesetzes
verstoßen. | RA CORNELIA WEITEKAMP
mmer wieder müssen die Arbeitsgerichte darüber entscheiden, ob auch
Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb
wenigstens ein Mindestmaß an ordentlichem Kündigungsschutz genießen,
obwohl das Kündigungsschutzgesetz für
sie nicht gilt. Dieses greift zugunsten der
Arbeitnehmer erst dann, wenn ein
Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate
besteht und der Arbeitgeber mehr als
zehn Mitarbeiter beschäftigt.
Gekündigte Arbeitnehmer eines
Kleinbetriebs, die gerichtlich gegen die
Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses
vorgehen, machen gelegentlich geltend,
74 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
Privat
I
CORNELIA WEITEKAMP
ist Fachanwältin für Medizinrecht sowie
Fachanwältin für Arbeitsrecht in der
Kanzlei DR. HALBE RECHTSANWÄLTE
in Köln.
[email protected]
dass ihre Kündigung nicht gerechtfertigt,
sondern willkürlich erfolgt sei. Dazu können sie sich auf einige Entscheidungen
des Bundesarbeitsgerichts stützen. In
einer Entscheidung vom 21. Februar 2001
(Az: 2 AZR 15/00) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) wie folgt entschieden:
„Ist bei einem Vergleich der grundsätzlich
von dem gekündigten Arbeitnehmer vorzutragenden Sozialdaten evident, dass
dieser erheblich sozialschutzbedürftiger
ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter Arbeitnehmer, so spricht dies
zunächst dafür, dass der Arbeitgeber das
gebotene Mindestmaß an sozialer Rück-
Recht
sichtnahme außer Acht gelassen hat. Setzt der Arbeitgeber dem
schlüssigen Sachvortrag des Arbeitnehmers weitere (betriebliche, persönliche etc.) Gründe entgegen, die ihn zu der getroffenen Auswahl bewogen haben, so hat unter dem Gesichtspunkt
von Treu und Glauben eine Abwägung zu erfolgen. Es ist zu prüfen, ob auch unter Einbeziehung der vom Arbeitgeber geltend
gemachten Gründe die Kündigung die sozialen Belange des
betroffenen Arbeitnehmers in treuwidriger Weise unberücksichtigt lässt. Der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers im
Kleinbetrieb kommt bei dieser Abwägung ein erhebliches
Gewicht zu.“
GRÜNDE GELTEND MACHEN
In der Praxis zeigt sich in der Regel, dass Arbeitnehmer eines
Kleinbetriebs, die sich auf diese und ähnliche Entscheidungen
berufen, den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nicht durchsetzen können. Entscheidend ist in diesen Fällen die Tatsache,
dass der jeweilige Arbeitgeber jegliche „betrieblichen, persönlichen oder sonstigen“ Gründe geltend machen kann, die dazu
geführt haben, gerade das Arbeitsverhältnis mit dem betroffenen Arbeitnehmer zu lösen.
Die Grenze dieses arbeitgeberseitigen Ermessens ist allerdings überschritten, wenn zumindest ein Motiv für die Kündigung gegen ein Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstößt. Einen solchen Fall hatte
das Bundesarbeitsgericht am 23. Juli 2015 (Az: 6 AZR 457/14)
zu beurteilen. Eine langjährige Mitarbeiterin in einer Arztpraxis
hatte ein Kündigungsschreiben erhalten, in dem auf ihre „Pensionsberechtigung“ sowie auf erforderliche Umstrukturierungen
der Praxis hingewiesen wurde.
Im Kündigungsschutzprozess machte die Mitarbeiterin geltend, dass ihr Arbeitsvertrag wegen ihres Alters und somit unter
Verstoß gegen § 7 Abs. 1 i. V. m. § 1 AGG gekündigt worden sei.
Das Bundesarbeitsgericht ist dieser Argumentation gefolgt. Es
erkannte, dass der Hinweis in dem Kündigungsschreiben auf die
„Pensionsberechtigung“ der Klägerin ein starkes Indiz für die Diskriminierung der Klägerin wegen ihres Alters sei. Dieses Indiz
habe die Arbeitgeberin nicht widerlegen können. Es spiele keine
Rolle, dass auch andere Gründe die Kündigung motiviert hätten.
Die Kündigung sei unwirksam, weil es ausreiche, dass ein in
§ 1 AGG genanntes Merkmal mitursächlich für die Kündigungsentscheidung gewesen sei.
KEINE BEGRÜNDUNG ERFORDERLICH
Verpönte Kündigungsgründe sind somit solche, die auf die Rasse,
die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität der betroffenen Person gestützt werden (§ 1 AGG). Diese
dürfen auch nicht Bestandteil eines Motivbündels sein, das der
angegriffenen Kündigung zugrunde liegt.
Praxistipp: Ein Kündigungsschreiben sollte keine Ausführungen zu den Kündigungsgründen enthalten. Die Kündigung muss
zwar schriftlich ausgesprochen werden, um wirksam zu sein. Die
Angabe der Kündigungsgründe ist jedoch nicht erforderlich.
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Abrechnungstipp
WIE VIELE WURZELKANÄLE
DARF EIN ZAHN HABEN?
D
ie Leistung nach Ziffer 2410 GOZ ist
einmal je Kanal berechnungsfähig,
wir haben deshalb die dreimalige Berechnung dieser Leistung an Zahn 26 in der
Erstattung nicht berücksichtigen können“ – so oder so ähnlich lesen sich zunehmend Erstattungsbescheide von Versicherern und Kostenerstattern. Insbesondere
Praxen, in denen schwerpunktmäßig
endodontisch und meist ausschließlich mit
Unterstützung des OP-Mikroskops gearbeitet wird, kommt diese Aussage gegebenenfalls sattsam bekannt vor.
Für den Patienten heißt das zunächst
im Klartext: Die Erstattung einer endodontischen Behandlung wird eingeschränkt
76 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
auf die am Zahn 26 „üblicherweise vorhandenen“ drei Wurzelkanäle, und auch wenn
diese Zahl von der tatsächlich anatomisch
vorhandenen abweicht, ist das für den Versicherer unerheblich. Wenn der Patient
„Glück“ hat, räumt der Versicherer die
Möglichkeit einer Nachprüfung ein, mit
Einreichung entsprechender Behandlungsunterlagen, die das Vorhandensein der
zusätzlichen Wurzelkanäle belegen sollen,
allerdings ohne Garantie, dass dann eine
entsprechende Nacherstattung erfolgt.
Aus
zahnmedizinischer
Sicht
erscheint diese Vorgehensweise abwegig
und unverständlich. In der Fachliteratur
(unter anderem Görduysus M. O., Gör-
Privat
DG Endo
Die Erstattung einer endodontischen
Behandlung beschränkt sich meist auf die
„üblicherweise vorhandenen“ Wurzelkanäle,
auch wenn deren Anzahl in der Realität oft
höher ausfällt. Wie aber kann der entstandene Mehraufwand bei individuellen anatomischen Besonderheiten in die spätere
Rechnung einfließen? | STEFFI SCHOLL
STEFFI SCHOLL
ist Abrechnungsspezialistin und arbeitet
seit 2011 bei der ZA Zahnärztlichen
Abrechnungsgesellschaft AG in
Düsseldorf in der GOZ-Fachabteilung.
[email protected]
Abrechnungstipp
duysus M., Friedmann S. Operating
microscope improves negotiation of
second mesiobuccal canals in maxillary
molars. J Endod 27: 638–6 (2001)) wird
seit Jahrzehnten die höchst individuelle
Anzahl von Wurzelkanälen in einzelnen
Zähnen oder Zahngruppen beschrieben.
So erscheint selbst dem zahnmedizinischen Laien folgende Aussage als
logisch: „Beim Aufsuchen zusätzlicher
Kanäle sind Lupe oder Mikroskop sicherlich unentbehrlich und so steigt die Zahl
von Frontzähnen, bei denen statt eines
Wurzelkanals zwei gefunden werden
(laut Statistik 20 bis 25 Prozent). Bei Prämolaren sind es nicht nur die oberen 4er,
die zwei Kanäle aufweisen, sondern auch
obere 5er oder Unterkieferprämolaren.
Selbst Prämolaren mit drei Wurzelkanälen
sind sowohl im Ober- als auch Unterkiefer
anzutreffen. Bei Molaren des Oberkiefers
muss man sowohl bei 6er als auch 7er
davon ausgehen, dass stets vier Kanäle
(mb1, mb2, db und pal) vorliegen. Wohl
wissend, dass so mancher vierte Kanal in
50 Prozent der Fälle erst nach Abtragen
von mehreren Millimeter Dentins zu
erschließen ist (Görduysus et al. 2001) …“
tung), es kann schon sehr detailliert die
jeweilige Anzahl an therapierbaren Wurzelkanälen in der Patientenakte fixiert
werden, ebenso wie individuelle Behandlungsdaten wie Arbeitslängen, Durchmessergrößen bei der Kanalaufbereitung etc.
IN DIE RECHNUNG
EINFLIESSEN LASSEN
Gleichzeitig können in der späteren Rechnung gegebenenfalls vorhandene anatomische Besonderheiten dargestellt werden. Ein erhöhter Zeitaufwand mit Hinweis auf Projektion eines zusätzlichen
Kanals zum Beispiel mithilfe der Einstellung einer speziellen Röntgentechnik
kann etwa in der Wahl des Steigerungsfaktors seinen Ausdruck finden. Auch
sollte der Rechnung zu entnehmen sein,
ob gegebenenfalls vier Kanäle an einem
Molaren in einer Sitzung simultan aufbereitet werden konnten oder ein zusätzli-
SPIELFELD FÜR
SPARPOLITIK?
Für die privaten Krankenversicherer hingegen erschließt sich dieser Bereich der
Zahnmedizin eher als lohnendes Spielfeld
für eine neue Form der Sparpolitik. Dabei
hat die Zahnarztpraxis es eigentlich selbst
in der Hand, eine solche „Attraktivität“
für Mindererstattungen ganz schnell in
brotlose Kunst zu wandeln, angefangen
bei sorgfältigster Dokumentation des
Behandlungsverlaufs.
Häufig wird schon mit Einleitung
einer endodontischen Behandlung klar,
ob im konkreten Einzelfall die „übliche“
Anzahl an Wurzelkanälen am betreffenden Zahn aufbereitet (und später wurzelgefüllt) wird oder zusätzliche Kanäle
gefunden und endodontisch versorgt
werden können. Sei es durch speziell ausgerichtete Röntgenaufnahmen oder
durch ein intraorales Foto mit Darstellung
der entsprechenden Kanaleingänge (zum
Beispiel mithilfe des Operationsmikroskops mit zusätzlicher Kameraausstat-
cher Kanal in gesonderter Sitzung erst
gefunden und behandelt wurde. Dann
genügt schon ein kurzer Hinweistext zur
betreffenden zahnärztlichen Leistung.
Bei der Anfertigung intraoraler diagnostischer Fotos handelt es sich allerdings
um eine Leistung, die nicht im Gebührenverzeichnis von GOZ und GOÄ aufgeführt
ist und mittels Entsprechungsberechnung
gemäß § 6 Abs. 1 GOZ dargestellt wird.
Gleiches gilt für fortlaufende Bildaufnahmen (Bildsequenzen) oder Videoaufzeichnung von Bewegungen, beispielsweise während der Kanalaufbereitung.
Ohne Frage muss ein Versicherer im
Einzelfall prüfen können, ob die an ihn
gerichteten Erstattungsansprüche eines
Versicherten berechtigt sind. Es gilt jedoch
zu bedenken, dass Versicherungen zwar
die an sie gerichteten Erstattungsansprüche, nicht jedoch selbst die Notwendigkeit
einer Heilbehandlung beurteilen können.
Denn sind die erbrachten endodontischen
Leistungen auf der Rechnung ohne Hinweis auf eine Verlangensleistung nach § 1
Abs. 2 Satz 2 GOZ ausgewiesen, ist deren
medizinische
Notwendigkeit
bereits
gemäß Rechnungsdarstellung indirekt
„bescheinigt“.
Das Auskunftsrecht des Versicherers
besteht dabei ausschließlich gegenüber
dem Versicherten (nicht dem Behandler)
und räumt dem Versicherer nur ein Auskunftsrecht im Sinne eines Fragerechts
ein
(OLG
Hamm,
Beschluss
v.
04.09.1990, Az.: 20 W 35/90). Hegt ein
Versicherer dennoch Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit und möchte
daher nähere Informationen haben, muss
er eine einzelfallorientierte Begründung
dafür angeben.
ZEITNAHE
ÜBERSENDUNG
Unbestritten ist jedoch auch, dass der
Versicherte bei gerechtfertigter Leistungsprüfung mitwirken muss. Insoweit
empfiehlt sich für den Behandler, gegebenenfalls nach Einholung des Einverständnisses des Patienten sowie nach Abklärung der Erstattung, eine zeitnahe Übersendung der Behandlungsunterlagen.
Dabei ist es sinnvoll, diese Unterlagen
direkt an den Patienten zu schicken, allein
schon, um das Vertrauensverhältnis mit
dem Patienten zu stärken. So hat der
Patient die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er
Unterlagen an seine Versicherung weiterleitet. Nach derzeit geltender Rechtsprechung hat der Patient ein Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen und/oder auf Übersendung von
Kopien derselben (keine Originaldateien).
Allerdings besteht kein Anspruch auf
Zusendung der Behandlungsunterlagen,
ohne die entstandenen Kosten für die
Anfertigung von Kopien zu ersetzen
(OLG Frankfurt – Beschluss vom
09.05.2011 – Az. 8 W 20/11).
Und genau diese Kosten sind dann
nicht mehr Gegenstand von zahnärztlicher (GOZ) oder ärztlicher (GOÄ)
Gebührenordnung, sondern vielmehr in
den §§ 612 und 670 BGB geregelt und
werden je nach Aufwand in Ansatz
gebracht.
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Digitales Praxismanagement
Termine werden sofort neu vergeben. Patienten können online
Behandlungsarten buchen und Anamnesebögen bereits vor dem
Praxisbesuch online datengeschützt auszufüllen. Insgesamt
erfährt das Praxisteam zeitliche Entlastung, der Praxisauftritt ist
innovativ und die Erwartungen des Kunden werden erfüllt. Die
Zahnarztsoftware DS-Win-Plus ist modular aufgebaut und passt
sich dem spezifischen Praxisalltag an. Die Software deckt mit
diversen Produkterweiterungsmöglichkeiten alle relevanten
Arbeitsfelder ab und unterstützt den Zahnarzt bei einem professionellen Patienten- und Terminmanagement.
Ist es möglich, die Praxis technisch so umzurüsten, dass der
Zahnarzt zum Beispiel Termine und Patientendaten jederzeit
über sein Smartphone/Tablet aufrufen kann?
Fest steht: Ohne eine Vernetzung mit neuen Medien geht es heute nicht mehr. Eine intelligente Praxissoftware muss daher die
Anbindung an Smartphone und Tablet gewährleisten. Die Softwarelösungen von Dampsoft können per Remotedesktopverbindung über jedes Endgerät aufgerufen werden. Auch auf die Produkterweiterung Onlineterminbuch – mit SMS und E-Mail-Funktion – kann der Zahnarzt über sein Smartphone jederzeit
zugreifen, um Termine einzusehen und zu bearbeiten. Um die
Funktionen einzurichten, muss der Nutzer in seinem Browser ein
Lesezeichen für das Terminbuchungsportal anlegen. Auf
Smartphones und Tablets mit iOS oder Android kann das Terminbuchungsportal über den Browser als App-Verknüpfung zum
Home-Screen hinzugefügt werden. Über die vier verschiedenen
Ansichtsmodi (Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresansicht)
kann der Nutzer über ein Icon verfügen. Es gibt die zusätzliche
Funktion, die Termine auch über das Internet einzusehen.
Voraussetzung dafür ist lediglich eine Internetanbindung. Jedes
Terminbuch, das im Internet verfügbar ist, muss zuvor über die
Einstellung „Optionen“ freigegeben werden. Angelegte Termine
werden automatisch über den Internetserver aktualisiert, sodass
der Nutzer immer auf dem neuesten Stand ist. Blitzschneller
Zugriff auf Termine und Patienteninfos via Smartphone und Tablet bringen räumliche Flexibilität und Zeitersparnis.
Wie garantiert eine intelligente Praxissoftware, dass Patienten
keine Termine (etwa für die PZR) mehr versäumen?
Auch bei „unzuverlässigen Patienten“ unterstützt ein EDV-gesteuertes Terminmanagement die Praxis, um dennoch eine optimale
Terminauslastung zu gewährleisten. So ermöglicht beispielsweise
die „Reminder-Funktion“ des Programms DS-Win, dem Patienten
Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail zu senden. Auf diesem
Weg konnten schon viele Praxen ihre Ausfallzeiten deutlich minimieren. Studien der KZV Mecklenburg-Vorpommern und der KZV
Bayern belegen, dass Zahnärzte durch versäumte Termine bis zu
15 Prozent Umsatzausfälle zu verzeichnen haben.
Das Modul DS-Win-Termin verfügt zusätzlich über die sogenannte „Stand-by-Liste“. Diese sorgt dafür, dass Ausfallzeiten,
die durch nicht erschienene Patienten verursacht worden sind,
anderweitig abgedeckt werden können. Wird ein geplanter Termin rechtzeitig abgesagt, kann über das Programm ein Ersatzpa-
tient gesucht werden, indem der Termin angeklickt und dann aus
dem dargestellten Menü die Funktion „Ersatz suchen“ aktiviert
wird.
Wie kann die Software den Zahnarzt dabei unterstützen, den
Anamnesebogen regelmäßig zu erneuern?
In der Praxissoftware ist ein Anamnesebogen hinterlegt, der
beliebig angepasst werden kann. Damit dieser stets dem aktuellen Patientenstatus entspricht, bietet das Programm von Dampsoft eine Erinnerungsfunktion. Den Erinnerungszeitraum kann
der Nutzer festlegen. Wird ein Anamnesebogen für einen Patienten erfasst, erscheint auf dem Display das „Gültig-bis-Datum“.
Wenn dieses Datum erreicht oder überschritten wird, erinnert
eine Meldung die Praxismitarbeiterin beim Aufruf der Patientendaten an die Neuerfassung der Anamnese.
Wie kann die Praxis noch besser und schneller telefonisch mit
den Patienten kommunizieren?
Patienten möchten keine Nummer in irgendeiner Kartei sein. Sie
möchten gerne mit Namen angesprochen und mit persönlichen
Worten begrüßt werden, wenn sie in der Praxis anrufen oder am
Empfang eintreffen. Patienten freuen sich, wenn man ihnen zum
Geburtstag gratuliert, das kann jeder aus seinem persönlichen Alltag leicht nachvollziehen. Auch im Hinblick auf mehr Qualität und
Effizienz in der Patientenkommunikation kann eine intelligente
Praxissoftware daher einen wichtigen Beitrag leisten. Spezielle
Funktionen wie die „Telefonwahlhilfe“ sorgen dafür, dass bei
einem Anruf des Patienten die Telefonnummer, der Name und ein
Foto sofort auf dem Bildschirm erscheinen, da die entsprechende
Patientenkartei automatisch ausgewählt wird. Ebenso kann die
Mitarbeiterin in der Praxis via Klick beim Patienten anrufen und
muss nicht umständlich nach Telefonnummern suchen.
EDV-gestützt kann die Mitarbeiterin am Empfang den
Patienten namentlich begrüßen und sein Anliegen zügig bearbeiten. Das fördert eine gelebte Servicekultur sowie die Patientenbindung und hinterlässt einen nachhaltig positiven Eindruck.
Es bringt vor allem auch den Vorteil, dass andere Mitarbeiterinnen ohne aufwendige Einarbeitung für die Kollegin am Empfang einspringen können, wenn diese einmal krank oder im
Urlaub ist. Der Patient von heute fordert gerade im Servicebereich einen hohen Standard. Und die Weiterempfehlung durch
den Kunden ist letztlich auch eine Zukunftssicherung für die
Praxis.
WIR HELFEN IHNEN
Haben Sie Fragen rund um das Thema Zahnarztsoftware
oder zur digitalen Praxis? Die Experten Christian Henrici und
Dietmar Hermann freuen sich auf Ihre Zuschriften.
Anfragen senden Sie bitte mit dem Betreff „Leserfragen“ an
[email protected] oder per Fax an die 02234
7011-6296.
Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
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Abrechnungstipp
XXX
BERECHNUNG VON
ZAHNAUFBAUTEN
Jede dieser Maßnahmen kann nach den entsprechenden Gebührenziffern nur dann berechnet werden, wenn die Leistung dazu dient, den Zahn zur Aufnahme einer Krone vorzubereiten, egal zu welchem Zeitpunkt der Zahn mit einer
Krone versorgt wird. Entscheidend ist das Ziel der Maßnahme. | CHRISTINE BAUMEISTER-HENNING
80 | Deutscher Ärzte-Verlag | DENTAL MAGAZIN | 2016;34(2)
Privat
D
urch den Einsatz unterschiedlicher Techniken können weit zerstörte Zähne durch
das Hinzufügen von verloren gegangener Zahnsubstanz (durch Karies, Verletzung) vor der
Anfertigung einer Krone in/an einem Zahnstumpf mittels plastischer Materialien (z. B.
Glasionomerzemente), adhäsiv zu fixierender
Kompomere bzw. Komposite oder starrer Materialien („gegossener Aufbau“). Die GOZ unterscheidet denn auch die unterschiedlichen Verfahren nach den Gebührennummern 2180,
2190 und 2195. Grundsätzlich wird mit diesen
drei Leistungen dasselbe Ziel verfolgt, denn die
Leistungsbeschreibung lautet jeweils: „Vorbereiten eines zerstörten Zahnes … zur Aufnahme
einer Krone“. Klar ist damit: Jede dieser Maßnah-
CHRISTINE
BAUMEISTER-HENNING
ist seit 1982 im Praxismanagement aktiv
und zertifizierte Z-PMS-Moderatorin,
Business-, Team- und Konfliktcoach, Sachverständige für Gebührenrecht.
[email protected]
men kann nach den entsprechenden Gebührenziffern nur dann berechnet werden, wenn die
Leistung dazu dient, den Zahn zur Aufnahme
einer Krone vorzubereiten. Dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der Zahn mit einer
Krone versorgt wird – entscheidend ist, wie
schon gesagt, das Ziel der Behandlungsmaßnahme. Muss z. B. nach einer Wurzelkanalbehandlung oder einer tiefen Kavitätenpräparation
mit indirekter Überkappung der Erfolg der
Behandlung vor der Überkronung noch abgewartet werden, kommt auch in diesem Fall die
Berechnung einer definitiven Füllung nicht infrage, auch wenn der Aufbau aufwendig mit Kauflächenmorphologie und Kontaktpunkten gestaltet wird. In diesem Fall kann eine Analogberech-
Abrechnungstipp
nung erfolgen, denn solche „Interimsfüllungen“ sind in der GOZ
nicht enthalten.
Zahn
16
Geb.-Nr. Leistung
2320a
Interimsfüllung, gem.
§ 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Wiederherstellung einer Krone
Faktor
Betrag
2,3
45,27 €
Umgekehrt gilt also: Dient der Aufbau diesem Zweck nicht, können diese Ziffern auch nicht herangezogen werden.
In unserem Beitrag wenden wir uns speziell dem Aufbau von
Zähnen mit plastischen Materialien ohne Verankerung im Wurzelkanal zu. Wir unterscheiden dabei
Glasionomerzementaufbauten,
einfache Kompositaufbauten in Adhäsivtechnik,
mehrfach geschichtete Kompositaufbauten in Adhäsivtechnik,
präendodontische Aufbauten
GLASIONOMERZEMENTAUFBAUTEN
Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer
vertritt folgende Auffassung: „Die Geb.-Nr. 2180 GOZ ist sowohl
hinsichtlich der Leistungsbeschreibung als auch der gebührenmäßigen Bewertung identisch mit der Geb.-Nr. 218 GOZ im Leistungsverzeichnis der am 01.01.1988 in Kraft getretenen GOZ. –
Insofern wird gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen zahnärztlichen Standard der Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 2180 GOZ
erfüllt, wenn Phosphat- oder Glasionomerzement während der
plastischen Phase des Materials in einem Zug, auch portioniert, in
den zu versorgenden, mit mechanischen Unterschnitten versehenen Zahnhartsubstanzdefekt eingebracht wird.“ Die GOZ
2012 differenziert bei Aufbauten mit plastischem Material nicht
nach der Größe bzw. der Anzahl der Aufbauflächen. Eine solche
Differenzierung ist nur über die Höhe des Gebührensatzes (Steigerungsfaktor) möglich.
KOMPOSITAUFBAUTEN ADHÄSIVTECHNIK
Einfache Kompositaufbauten: Wird die Form des Zahnstumpfes
unter Verwendung von dentinadhäsiv befestigtem plastischem
Material wiederhergestellt, kommt neben der GOZ-Nr. 2180
noch für die adhäsive Verankerung der Aufbaufüllung zusätzlich
die GOZ-Nr. 2197 zur Berechnung.
Mehrfach geschichtete Kompositaufbauten in Adhäsivtechnik
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterscheidet zwischen
der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 2180 „Vorbereitung
eines zerstörten Zahns mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone“ und der selbstständigen zahnärztlichen Leistung „mehrschichtiger Aufbau verlorengegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich
Lichthärtung als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone“. Diese
Leistung ist in der GOZ nicht beschrieben – so sehen dies auch
das AG Charlottenburg (Az. 205 C 13/12 vom 08.05.2014)
sowie das AG Schöneberg (Az. 18 C 65/14 vom 05.05.2015).
Beide Gerichte befanden, dass die entsprechenden Voraussetzungen für eine Analogie erfüllt seien. Es handele sich bei den
mehrschichtigen Aufbauten in Adhäsivtechnik um selbstständige
zahnärztliche Leistungen, die weder Bestandteil noch eine
besondere Ausführung einer anderen im Gebührenverzeichnis
enthaltenen Leistung seien. Für Mehrschichttechniken könne
nach Meinung der Gerichte nicht die GOZ-Nr. 2180 herangezogen werden, da sie deutlich zeitaufwendiger sei als die in der
GOZ-Nr. 2180 hinterlegten „Zahnaufbauten mit plastischem
Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone mit einfachen selbsthaftenden Zementen, Phosphat- oder Glasionomerzementen“.
Auch die GOZ-Nr. 2197 erfasse nicht die Mehrschicht-, sondern
die Adhäsivtechnik und komme somit nicht in Betracht. Die
Berechnung der GOZ-Nr. 2120a erscheint angemessen. Ein Musterschreiben bei Ablehnung der Analogberechnung durch die
PKV/Beihilfe kann bei der Autorin angefordert werden.
PRÄENDODONTISCHE AUFBAUTEN
Ein großer Zerstörungsgrad der natürlichen Zahnkrone macht es
schwierig, die im Rahmen der Wurzelbehandlung erforderliche
Vermeidung von Verunreinigungen des Wurzelkanalsystems
durch Keime zu gewährleisten. In diesen Fällen stellt ein präendodontischer Aufbau (Aufbau vor der endodontischen Behandlung) die einzige Möglichkeit dar, eine ausreichende Retention
und Abdichtung zur Fixierung des Kofferdams zu schaffen. Diese
Aufbauten verfolgen also nicht das Ziel, den Zahn zur Aufnahme
einer Krone vorzubereiten. Deshalb ist eine Berechnung der
Nr. 2180 (Vorbereiten eines zerstörten Zahns mit plastischem
Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone) schlicht falsch. Diese
Behandlungsmaßnahme ist in der GOZ nicht beschrieben und
deshalb ebenfalls analog zu berechnen.
Zahn
16
Geb.-Nr. Leistung
2080a
Faktor
Präendodontischer Aufbau,
gem. § 6 Abs. 1 GOZ ent2,3
sprechend Kompositfüllung,
zweiflächig
Betrag
71,92 €
ANALOG ABRECHNEN?
Der Vollständigkeit halber sei jedoch darauf hingewiesen, dass
der PKV-Verband kein Freund der Analogberechnung ist und
Patienten damit rechnen müssen, dass eine vollständige Erstattung dieser Leistung in der Regel nicht erfolgen wird. Der PKVVerband vertritt nämlich in seinem Kommentar folgende Auffassung: „Ist es im Vorfeld einer endodontischen Behandlung notwendig, den zerstörten Zahn zunächst aufzubauen, ist für diesen
präendodontischen Aufbau die GOZ-Nr. 2180 zu berechnen, und
zwar originär, …“. Darauf sollte der Patient im Rahmen der Aufklärung hingewiesen werden – nach § 630c Abs. 3 BGB (Patientenrechtegesetz) sogar in Textform.
Hinweis für den gesetzlich versicherten Patienten: Da es sich –
wie beschrieben – beim präendodontischen Aufbau nicht um eine
„Aufbaufüllung zur Aufnahme einer Krone“ handelt, kommt auch
eine Mehrkostenberechnung nach § 28 SGB V nicht infrage.
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