BASD

FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND
GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN
Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Fachakademien für Sozialpädagogik
erworben wurden, auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen
(BASD)“ an der OTH Regensburg
Name, Vorname: _____________________________________________
Matr. Nr._____________________
Wenn Sie staatlich geprüfte/r Erzieher/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums (während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das Bachelorstudium
„Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen. Dies ist
eine Option, aber keine Verpflichtung.
Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Fachakademien für Sozialpädagogik erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten.
Fachakademie für Sozialpädagik1
OTH Regensburg
BA Soziale Arbeit – Soziale Dienste an
Schulen
Psychologie
Note
1.06.2 Psychologische Grundlagen,
LV „Psychologische Grundlagen 2“
Teilnote

3 CP
Pädagogik/Heilpädagogik
Durchschnittsnote
1.09 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen
Note

6 CP
Praxis- und Methodenlehre
1.11.1 Gesprächsführung in der Beratung
Mit Erfolg

3 CP
Recht und Organisation
Note
Literatur- und Medienpädagogik
Note
1.05 Organisationslehre
Note
3.42.2 Medien- und Kulturpädagogik. Teilmodul 2
Note
1.13.1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
Handlungsfeld
______________________________
Note

5 CP

3 CP
Abschluss „Sozialpäd. Praxis“
Note
Gesamt
Anrechnung

3 CP
Max. 23 CP
Regensburg, ________________________
______________________________________________
Unterschrift
Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die
Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit.
1
Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife
verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV)
zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten die Module 1.09 Erziehungswiss. Grundlagen und 1.06 Psychologische
Grundlagen nicht angerechnet.
Stand: 04.03.2016
FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND
GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN
Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Fachschulen für Heilerziehungspflege
erworben wurden, auf das Bachelorstudium
„Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen (BASD)“
an der OTH Regensburg
Name, Vorname: ___________________________________________
Matr. Nr.________________________
Wenn Sie staatlich geprüfte/r Heilerziehungspfleger/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums
(während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das
Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu
lassen. Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung.
Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Fachschulen für Heilerziehungspflege erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten.
Fachschule für Heilerziehungspflege2
OTH Regensburg
BA Soziale Arbeit – Soziale Dienste an
Schulen
Psychologie + Medizin und Psychiatrie
Note
Summe : 2
1.06.1 Psychologische Grundlagen,
LV „Psychologische Grundlagen 1 (Entwicklungspsychologie)“
Note

3 CP
Pädagogik/Heilpädagogik
Durchschnittsnote
1.09 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen
Note

6 CP
Recht und Verwaltung
Note
1.05 Organisationslehre
Note

5 CP
Medizin und Psychiatrie
Note
3.04 Gesundheitswissenschaftliche Vertiefung
Note

5 CP
Praxis der Heilerziehungspflege
Note
1.13,1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
LV „Rehabilitation / Behindertenhilfe“
Note

3 CP
Gesamt
Regensburg, ________________________________
Anrechnung
Max. 22 CP
_____________________________________________
Unterschrift
Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die
Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit.
2
Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife
verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV)
zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten die Module 1.09 Erziehungswiss. Grundlagen und 1.06 Psychologische
Grundlagen nicht angerechnet.
Stand: 04.03.2016
FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND
GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN
Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Berufsfachschulen für Logopädie
erworben wurden, auf das Bachelorstudium
„Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen (BASD)“
an der OTH Regensburg
Name, Vorname: ___________________________________________
Matr. Nr.____________________
Wenn Sie staatlich geprüfte/r Logopäde/-in sind, haben Sie die Möglichkeit, sich zu Beginn des Studiums (während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) Leistungen auf das Bachelorstudium
„Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen. Dies ist
eine Option, aber keine Verpflichtung.
Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Berufsfachschulen für Logopädie erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen
Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten.
Berufsfachschule für Logopädie3
OTH Regensburg
BA Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen
Psychologie
1.06.2 Psychologische Grundlagen,
LV „Psychologische Grundlagen 2“
Note

3 CP
Pädagogik/Sonderpädagogik
Durchschnittsnote
1.09 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen
Note

6 CP
Pädiatrie/Logopädie/ Phonetik/Linguistik
3.04 Gesundheitswissenschaftliche Vertiefung
Note

5 CP
Soziologie
3.01.1 Soziologische Vertiefung
LV „Medizinsoziologie/Alterssoziologie“
Note

3 CP
3.05 Psychologische Vertiefung
LV „Neuropsychologie“

5 CP
Gesamt
Regensburg, _______________________________
Anrechnung
Max. 22 CP
____________________________________________
Unterschrift
Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die
Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit.
3
Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife
verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV)
zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten die Module 1.09 Erziehungswiss. Grundlagen und 1.06 Psychologische
Grundlagen nicht angerechnet.
Stand: 04.03.2016
FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND
GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN
Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Berufsfachschulen für Ergotherapie
erworben wurden, auf das Bachelorstudium
„Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen (BASD)“ an der OTH Regensburg
Name, Vorname: ____________________________________________
Matr. Nr.____________________
Wenn Sie staatlich geprüfte/r Ergotherapeut/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums (während
der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit - soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen.
Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung.
Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Berufsfachschulen für Ergotherapie erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit - soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten.
Berufsfachschule für Ergotherapie4
OTH Regensburg
BA Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen
Psychologie
1.06.2 Psychologische Grundlagen,
LV „Psychologische Grundlagen 2“
Note
1.09 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen
Note

3 CP
Neurologie/Krankheitslehre
3.04 Gesundheitswissenschaftliche Vertiefung
Note

5 CP
Spiele, Hilfsmittel, technische Medien
3.42.2 Kultur- und Medienpädagogik, Teilmodul 2
LV „Technische Medien“
Note
1.3.1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
LV „Rehabilitation / Behindertenhilfe“
Note
48-Stunden-Praktikum nicht im Reha-Bereich
3.01.1 Soziologische Vertiefung
LV „Medizinsoziologie/Alterssoziologie“
Note
3.05 Psychologische Vertiefung
LV „Neuropsychologie“
Note

3 CP
Pädagogik
Rehabilitation
Soziologie
Neurologie und Psychiatrie
Gesamt
4
Anrechnung

6 CP

3 CP

5 CP

3 CP
Max. 28 CP
Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife
verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV)
zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten die Module 1.09 Erziehungswiss. Grundlagen und 1.06 Psychologische
Grundlagen nicht angerechnet.
Stand: 04.03.2016
FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND
GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN
Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Berufsfachschulen für
(Kinder-)Krankenpflege erworben wurden, auf das Bachelorstudium
„Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen (BASD)“
an der OTH Regensburg
Name, Vorname: ____________________________________________
Matr. Nr.____________________
Wenn Sie staatlich geprüfte/r (Kinder-)Krankenpfleger/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums
(während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das
Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen
zu lassen. Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung.
Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Berufsfachschulen für (Kinder-)Krankenpflege erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen sind gegeben.
Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten.
Berufsfachschule für (Kinder-)
Krankenpflege5
OTH Regensburg
BA Soziale Arbeit – Soziale Dienste an
Schulen
1.06.2 Psychologische Grundlagen
LV „Psychologische Grundlagen 2“
1.13.1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
LV „Ambulante und stationäre Einrichtungen
der Gesundheitshilfe“
Gesamt
Regensburg, _______________________________
Anrechnung

3 CP

3 CP
Max. 6 CP
____________________________________________
Unterschrift
Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die
Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit.
5
Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife
verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV)
zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten das Teilmodul 1.06 Psychologische Grundlagen nicht angerechnet.
Stand: 04.03.2016
FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND
GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN
Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Berufsfachschulen für Physiotherapie
erworben wurden, auf das Bachelorstudium
„Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen (BASD)“ an der OTH Regensburg
Name, Vorname: ____________________________________________
Matr. Nr.____________________
Wenn Sie staatlich geprüfte/r Physiotherapeut/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums (während
der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen.
Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung.
Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Berufsfachschulen für Physiotherapie erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten.
Berufsfachschule für Physiotherapie
OTH Regensburg
BA Soziale Arbeit – Soziale Dienste an
Schulen
Anrechnung
1.11.1 Gesprächsführung in der Beratung

3 CP

3 CP

3 CP
Max. 9 CP
1.13.1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
LV „Rehabilitation/Behindertenhilfe“
3.01.1 Soziologische Vertiefung
Gesamt
Regensburg, ________________________________
_____________________________________________
Unterschrift
Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die
Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit.
Stand: 04.03.2016
Hinweise zum Ablauf des Anrechnungsverfahrens
1. Die Anrechnung von Leistungen ist nur zu Beginn des Studiums möglich (während der ersten beiden
Wochen des ersten Semesters).
2. Bitte besuchen Sie mit ihren vorbereiteten Unterlagen die Sprechstunde der/des Prüfungskommissionsvorsitzenden auf.
3. Überlegen, ob Sie sich Leistungen anrechnen lassen möchten. Wenn Sie also eine Note in Ihrem Zeugnis
haben (z.B. in Psychologie), mit der Sie nicht zufrieden sind, dann schließen Sie die Anrechnung aus und
vermerken das in Ihrem Antrag! Sie können sich von den o.g. Optionen z.B. auch nur 2 oder 3 anrechnen
lassen.
4. Einen formlosen Antrag (z.B. laut Vordruck) stellen, auf dem Name, Studiengang und Matrikelnummer
verzeichnet sind. Der Antrag ist unterschrieben beim vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission
abzugeben. Auf dem Antrag ist anzugeben, welche Leistungen anzurechnen sind. Dem Antrag muss eine
Kopie des Abschlusszeugnisses beigefügt sein.
5. Der Antrag auf Anrechnung von Leistungen wird in der nächsten Sitzung der BA-Prüfungskommission
behandelt.
6. Sie erhalten ein Schreiben des Prüfungsamtes, in dem die Anrechnungen benannt werden, außerdem
können Sie sich über ihren Zugang zu HISQIS einen Überblick verschaffen. Sollten Sie eine Abweichung
entdecken, so teilen Sie dies dem Prüfungsamt mit.
7. Eine spätere Revision der Anrechnung der Leistungen ist nicht möglich!
Nutzen Sie die durch eine Anrechnung frei gewordenen Ressourcen und erwerben Sie sich andere Kompetenzen, wie z.B. die Softskill-Ausbildung der OTH Regensburg, das Zusatzstudium Internationale
Handlungskompetenz der OTH Regensburg, Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, nehmen Sie an
einem Vhb-Kurs teil o.a..
Stand: 04.03.2016