FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Fachakademien für Sozialpädagogik erworben wurden, auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen (BASD)“ an der OTH Regensburg Name, Vorname: _____________________________________________ Matr. Nr._____________________ Wenn Sie staatlich geprüfte/r Erzieher/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums (während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen. Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung. Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Fachakademien für Sozialpädagogik erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten. Fachakademie für Sozialpädagik1 OTH Regensburg BA Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen Psychologie Note 1.06.2 Psychologische Grundlagen, LV „Psychologische Grundlagen 2“ Teilnote 3 CP Pädagogik/Heilpädagogik Durchschnittsnote 1.09 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen Note 6 CP Praxis- und Methodenlehre 1.11.1 Gesprächsführung in der Beratung Mit Erfolg 3 CP Recht und Organisation Note Literatur- und Medienpädagogik Note 1.05 Organisationslehre Note 3.42.2 Medien- und Kulturpädagogik. Teilmodul 2 Note 1.13.1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit Handlungsfeld ______________________________ Note 5 CP 3 CP Abschluss „Sozialpäd. Praxis“ Note Gesamt Anrechnung 3 CP Max. 23 CP Regensburg, ________________________ ______________________________________________ Unterschrift Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit. 1 Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV) zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten die Module 1.09 Erziehungswiss. Grundlagen und 1.06 Psychologische Grundlagen nicht angerechnet. Stand: 04.03.2016 FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Fachschulen für Heilerziehungspflege erworben wurden, auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen (BASD)“ an der OTH Regensburg Name, Vorname: ___________________________________________ Matr. Nr.________________________ Wenn Sie staatlich geprüfte/r Heilerziehungspfleger/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums (während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen. Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung. Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Fachschulen für Heilerziehungspflege erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten. Fachschule für Heilerziehungspflege2 OTH Regensburg BA Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen Psychologie + Medizin und Psychiatrie Note Summe : 2 1.06.1 Psychologische Grundlagen, LV „Psychologische Grundlagen 1 (Entwicklungspsychologie)“ Note 3 CP Pädagogik/Heilpädagogik Durchschnittsnote 1.09 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen Note 6 CP Recht und Verwaltung Note 1.05 Organisationslehre Note 5 CP Medizin und Psychiatrie Note 3.04 Gesundheitswissenschaftliche Vertiefung Note 5 CP Praxis der Heilerziehungspflege Note 1.13,1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit LV „Rehabilitation / Behindertenhilfe“ Note 3 CP Gesamt Regensburg, ________________________________ Anrechnung Max. 22 CP _____________________________________________ Unterschrift Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit. 2 Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV) zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten die Module 1.09 Erziehungswiss. Grundlagen und 1.06 Psychologische Grundlagen nicht angerechnet. Stand: 04.03.2016 FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Berufsfachschulen für Logopädie erworben wurden, auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen (BASD)“ an der OTH Regensburg Name, Vorname: ___________________________________________ Matr. Nr.____________________ Wenn Sie staatlich geprüfte/r Logopäde/-in sind, haben Sie die Möglichkeit, sich zu Beginn des Studiums (während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) Leistungen auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen. Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung. Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Berufsfachschulen für Logopädie erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten. Berufsfachschule für Logopädie3 OTH Regensburg BA Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen Psychologie 1.06.2 Psychologische Grundlagen, LV „Psychologische Grundlagen 2“ Note 3 CP Pädagogik/Sonderpädagogik Durchschnittsnote 1.09 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen Note 6 CP Pädiatrie/Logopädie/ Phonetik/Linguistik 3.04 Gesundheitswissenschaftliche Vertiefung Note 5 CP Soziologie 3.01.1 Soziologische Vertiefung LV „Medizinsoziologie/Alterssoziologie“ Note 3 CP 3.05 Psychologische Vertiefung LV „Neuropsychologie“ 5 CP Gesamt Regensburg, _______________________________ Anrechnung Max. 22 CP ____________________________________________ Unterschrift Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit. 3 Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV) zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten die Module 1.09 Erziehungswiss. Grundlagen und 1.06 Psychologische Grundlagen nicht angerechnet. Stand: 04.03.2016 FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Berufsfachschulen für Ergotherapie erworben wurden, auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen (BASD)“ an der OTH Regensburg Name, Vorname: ____________________________________________ Matr. Nr.____________________ Wenn Sie staatlich geprüfte/r Ergotherapeut/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums (während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit - soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen. Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung. Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Berufsfachschulen für Ergotherapie erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit - soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten. Berufsfachschule für Ergotherapie4 OTH Regensburg BA Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen Psychologie 1.06.2 Psychologische Grundlagen, LV „Psychologische Grundlagen 2“ Note 1.09 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen Note 3 CP Neurologie/Krankheitslehre 3.04 Gesundheitswissenschaftliche Vertiefung Note 5 CP Spiele, Hilfsmittel, technische Medien 3.42.2 Kultur- und Medienpädagogik, Teilmodul 2 LV „Technische Medien“ Note 1.3.1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit LV „Rehabilitation / Behindertenhilfe“ Note 48-Stunden-Praktikum nicht im Reha-Bereich 3.01.1 Soziologische Vertiefung LV „Medizinsoziologie/Alterssoziologie“ Note 3.05 Psychologische Vertiefung LV „Neuropsychologie“ Note 3 CP Pädagogik Rehabilitation Soziologie Neurologie und Psychiatrie Gesamt 4 Anrechnung 6 CP 3 CP 5 CP 3 CP Max. 28 CP Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV) zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten die Module 1.09 Erziehungswiss. Grundlagen und 1.06 Psychologische Grundlagen nicht angerechnet. Stand: 04.03.2016 FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Berufsfachschulen für (Kinder-)Krankenpflege erworben wurden, auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen (BASD)“ an der OTH Regensburg Name, Vorname: ____________________________________________ Matr. Nr.____________________ Wenn Sie staatlich geprüfte/r (Kinder-)Krankenpfleger/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums (während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen. Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung. Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Berufsfachschulen für (Kinder-)Krankenpflege erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten. Berufsfachschule für (Kinder-) Krankenpflege5 OTH Regensburg BA Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen 1.06.2 Psychologische Grundlagen LV „Psychologische Grundlagen 2“ 1.13.1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit LV „Ambulante und stationäre Einrichtungen der Gesundheitshilfe“ Gesamt Regensburg, _______________________________ Anrechnung 3 CP 3 CP Max. 6 CP ____________________________________________ Unterschrift Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit. 5 Von der vorliegenden Regelung sind Studierende ausgenommen, die nicht über die allgemeine oder Fachhochschulreife verfügen und aufgrund eines Antrags auf Sonderzulassung gem. § 57, Abschnitt V der Qualifikationsverordnung (QualV) zum Studium zugelassen wurden. Sie erhalten das Teilmodul 1.06 Psychologische Grundlagen nicht angerechnet. Stand: 04.03.2016 FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die an Berufsfachschulen für Physiotherapie erworben wurden, auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit - Soziale Dienste an Schulen (BASD)“ an der OTH Regensburg Name, Vorname: ____________________________________________ Matr. Nr.____________________ Wenn Sie staatlich geprüfte/r Physiotherapeut/-in sind, haben Sie zu Beginn des Studiums (während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters) die Möglichkeit, sich Leistungen auf das Bachelorstudium „Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen“ an der OTH Regensburg anrechnen zu lassen. Dies ist eine Option, aber keine Verpflichtung. Nachfolgende maximale Anrechnungen von an Berufsfachschulen für Physiotherapie erbrachten Leistungen auf den BA-Studiengang Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen sind gegeben. Bitte kreuzen Sie in der rechten Spalte an, welche Leistungen Sie angerechnet haben möchten. Berufsfachschule für Physiotherapie OTH Regensburg BA Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen Anrechnung 1.11.1 Gesprächsführung in der Beratung 3 CP 3 CP 3 CP Max. 9 CP 1.13.1 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit LV „Rehabilitation/Behindertenhilfe“ 3.01.1 Soziologische Vertiefung Gesamt Regensburg, ________________________________ _____________________________________________ Unterschrift Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei und richten Sie ihn an die Prüfungskommission der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit. Stand: 04.03.2016 Hinweise zum Ablauf des Anrechnungsverfahrens 1. Die Anrechnung von Leistungen ist nur zu Beginn des Studiums möglich (während der ersten beiden Wochen des ersten Semesters). 2. Bitte besuchen Sie mit ihren vorbereiteten Unterlagen die Sprechstunde der/des Prüfungskommissionsvorsitzenden auf. 3. Überlegen, ob Sie sich Leistungen anrechnen lassen möchten. Wenn Sie also eine Note in Ihrem Zeugnis haben (z.B. in Psychologie), mit der Sie nicht zufrieden sind, dann schließen Sie die Anrechnung aus und vermerken das in Ihrem Antrag! Sie können sich von den o.g. Optionen z.B. auch nur 2 oder 3 anrechnen lassen. 4. Einen formlosen Antrag (z.B. laut Vordruck) stellen, auf dem Name, Studiengang und Matrikelnummer verzeichnet sind. Der Antrag ist unterschrieben beim vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission abzugeben. Auf dem Antrag ist anzugeben, welche Leistungen anzurechnen sind. Dem Antrag muss eine Kopie des Abschlusszeugnisses beigefügt sein. 5. Der Antrag auf Anrechnung von Leistungen wird in der nächsten Sitzung der BA-Prüfungskommission behandelt. 6. Sie erhalten ein Schreiben des Prüfungsamtes, in dem die Anrechnungen benannt werden, außerdem können Sie sich über ihren Zugang zu HISQIS einen Überblick verschaffen. Sollten Sie eine Abweichung entdecken, so teilen Sie dies dem Prüfungsamt mit. 7. Eine spätere Revision der Anrechnung der Leistungen ist nicht möglich! Nutzen Sie die durch eine Anrechnung frei gewordenen Ressourcen und erwerben Sie sich andere Kompetenzen, wie z.B. die Softskill-Ausbildung der OTH Regensburg, das Zusatzstudium Internationale Handlungskompetenz der OTH Regensburg, Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, nehmen Sie an einem Vhb-Kurs teil o.a.. Stand: 04.03.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc