Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Bellevue Group AG Die Aktionärinnen und Aktionäre der Bellevue Group AG werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung am Dienstag, 22. März 2016, 16:00 Uhr im Lake Side, Bellerivestrasse 170, 8008 Zürich eingeladen (Türöffnung 15:30 Uhr). Tagesordnung Begrüssung und Feststellungen zur Generalversammlung. 1. Genehmigung des Geschäftsberichts 2015 und Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht 2015 mit der konsolidierten Jahresrechnung und dem Einzelabschluss zu genehmigen. 2. Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern und den Mitgliedern der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 3. Verwendung des Bilanzgewinns per 31. Dezember 2015 Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung des Bilanzgewinnes: Jahresgewinn Gewinnvortrag vom Vorjahr Verfügbarer Bilanzgewinn CHF CHF CHF -26'837'353 141'742'020 114'904'667 Dividende auf dem dividendenberechtigten Kapital Zuweisung an andere Reserven1) Gewinnvortrag auf neue Rechnung CHF CHF CHF -10'470'000 0 104'434'667 1) Da die allgemeine Reserve 50% des Aktienkapitals erreicht hat, wird auf eine weitere Zuweisung verzichtet. Die Dividende von CHF 1.00 je Namenaktie zu CHF 0.10 wird unter Abzug von 35 % Verrechnungssteuer ausbezahlt. 4. Wahlen 4.1 Wahlen in den Verwaltungsrat Anträge des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden Mitglieder des Verwaltungsrates: 4.1.1 Thomas von Planta 4.1.2 Daniel Sigg 4.1.3 Mirjam Staub-Bisang Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden je einzeln für eine Amtsdauer bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. 4.2 Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Thomas von Planta als Präsidenten des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.3 Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses Anträge des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt Vergütungsausschusses: 4.3.1 Thomas von Planta 4.3.2 Daniel Sigg 4.3.3 Mirjam Staub-Bisang die Wiederwahl der folgenden Mitglieder des Die Mitglieder des Vergütungsausschusses werden je einzeln für eine Amtsdauer bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. 4.4 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Walder Wyss AG, Zürich, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für eine Amtsdauer bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.5 Wahl der Revisionsstelle Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Jahr 2016. 2 5. Statutenänderung – Neues genehmigtes Aktienkapital (Art. 3b) Erläuterungen: Die derzeit geltenden Statuten ermächtigen den Verwaltungsrat in Art. 3b, bis zum 16. März 2017 das Aktienkapital um maximal CHF 150'000.00 durch Ausgabe von maximal 1'500'000 vollständig liberierten Namenaktien zu erhöhen. Der Verwaltungsrat schlägt vor, das bestehende genehmigte Aktienkapital durch ein neues, höheres genehmigtes Aktienkapital mit eingeschränktem Verwendungszweck zu ersetzen. Der neue Art. 3b sieht vor, dass der Verwaltungsrat ermächtigt wird, zwecks Finanzierung von Übernahmen von Unternehmen bis zum 22. März 2018 das Aktienkapital um maximal CHF 450‘000.00 durch Ausgabe von maximal 4‘500‘000 vollständig liberierten Namenaktien zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme, einschliesslich der Übernahme/Zeichnung durch die Bank am Bellevue AG, sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Die vollständige beantragte neue Fassung von Art. 3b der Statuten ist im Anhang aufgeführt. Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Annahme des neuen genehmigten Aktienkapitals von CHF 450‘000.00 mit einem auf die Finanzierung von Übernahmen von Unternehmen beschränkten Verwendungszweck für die Zeitperiode bis zum 22. März 2018 und der entsprechenden Änderung von Art. 3b der Statuten. 6. Statutenänderung – Änderung vergütungsbezogener Bestimmungen (Art. 8 Abs. 1 Ziff. 3 und neuer Art. 8 Abs. 2; Art. 29 Abs. 1) Erläuterungen: Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2015 haben die Aktionäre der Bellevue Group AG Anpassungen bzw. Ergänzungen der Statuten beschlossen, um die Vorgaben der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften ("VegüV") umzusetzen. Aufgrund der ersten Erfahrungen mit den neuen Regelungen hat sich gezeigt, (i) dass es mit praktischen Schwierigkeiten verbunden ist, die fixe Vergütung und die langfristige variable Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder für das auf die Generalversammlung folgende Geschäftsjahr sachgerecht zu bestimmen und durch die Generalversammlung genehmigen zu lassen (s. Art. 8 Abs. 1 Ziff. 3 der aktuellen Statuten) und (ii) dass es zweckmässig ist, dem Verwaltungsrat bei seiner Antragsstellung an die Generalversammlung mehr Flexibilität einzuräumen. Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären daher, Art. 8 Abs. 1 Ziff. 3 der Statuten so anzupassen, dass die Generalversammlung neu den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung und der langfristigen variablen Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder genehmigt, die im jeweils laufende Geschäftsjahr zuerkannt und ausgerichtet werden können. Diese neue Regelung ermöglicht (i) dem Verwaltungsrat basierend auf aktuelleren Zahlen den Aktionären den entsprechenden Antrag zu stellen und (ii) den Aktionären zeitnah über den maximalen Gesamtbetrag der fixen und der langfristig variablen Vergütung der Geschäftsleitung zu beschliessen. Mit der vorgeschlagenen Einführung eines neuen Art. 8 Abs. 2 der Statuten soll dem Verwaltungsrat ermöglicht werden, bei Bedarf der Generalversammlung auch von Art. 8 Abs. 1 der Stauten abweichende und zusätzliche Anträge zur Genehmigung vorlegen zu können. An der Kompetenz der Generalversammlung zur Genehmigung ändert sich dadurch nichts. 3 Im Zusammenhang mit den beantragten Änderungen schlägt der Verwaltungsrat weiter vor, Art. 29 Abs. 1 der Statuten betreffend den Zusatzbetrag für die Vergütung von während der Dauer der bereits genehmigten Vergütungsperioden neuen oder beförderten Mitgliedern der Geschäftsleitung anzupassen, indem der zur Verfügung stehende Zusatzbetrag auf 50 % des von der Generalversammlung letztmals für die Geschäftsleitung genehmigten maximalen Gesamtbetrags für die fixen Vergütungen erhöht wird. Aufgrund der bewusst sehr klein gehaltenen Geschäftsleitung ist dieser Prozentsatz nur schon aus rein praktischen Gründen angezeigt. Zudem kann damit sichergestellt werden, dass Mitgliedern der Geschäftsleitung, die im relevanten Zeitraum neu angestellt oder befördert werden, eine marktgerechte Entschädigung geboten werden kann und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft auf dem Arbeitsmarkt gewahrt bleibt. Die beantragten neuen Fassungen von Art. 8 und Art. 29 der Statuten sind im Anhang aufgeführt. Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Annahme der folgenden Statutenänderungen (gemäss Anhang): Genehmigung durch die Generalversammlung der fixen und der langfristigen variablen Vergütung der Geschäftsleitung, die im laufenden Geschäftsjahr zuerkannt und ausgerichtet werden können (Art. 8 Abs. 1 Ziff. 3), Schaffung der Möglichkeit, dass der Verwaltungsrat der Generalversammlung abweichende und zusätzliche Anträge in Bezug auf die gleichen oder andere Zeitperioden zur Genehmigung vorlegen kann (neu Art. 8 Abs. 2); entsprechende neue Nummerierung von Art. 8 Abs. 2 bis 5 (neu Art. 8 Abs. 3 bis 6) und Erhöhung des Zusatzbetrags auf 50 % des von der Generalversammlung letztmals für die Geschäftsleitung genehmigten maximalen Gesamtbetrags für die fixen Vergütungen (Art. 29 Abs. 1). 7. Statutenänderung – Anpassung an das revidierte Organisations- und Geschäftsreglement (Art. 18) Erläuterungen: Mit Beschluss vom 8. Dezember 2015 hat der Verwaltungsrat das durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigte, revidierte Organisations- und Geschäftsreglement der Bellevue Group AG ("OGR") genehmigt und in Kraft gesetzt. Das OGR enthält unter anderem neue Regelungen primär technischer Natur zur Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Verwaltungsrats, welche eine Präzisierung der entsprechenden Regelung in den Statuten gebietet. Der Verwaltungsrat schlägt den Aktionären daher vor, Art. 18 der Statuten entsprechend an das OGR anzupassen. Die beantragte neue Fassung von Art. 18 der Statuten ist im Anhang aufgeführt. Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Annahme der entsprechenden Änderung von Art. 18 der Statuten. 4 8. Genehmigung von Vergütungen 8.1 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Verwaltungsrates Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt gemäss Art. 8 Abs. 1 Ziff. 1 der Statuten die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der fixen Vergütung des Verwaltungsrats von CHF 533'000 für die Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 8.2 Genehmigung Gesamtbetrag der variablen Vergütung des Verwaltungsrates Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt gemäss Art. 8 Abs. 1 Ziff. 2 der Statuten die Genehmigung eines Gesamtbetrags der variablen Vergütung des Verwaltungsrats von CHF 105'000 für das Geschäftsjahr 2015. 8.3 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der fixen und der langfristigen variablen Vergütung der Geschäftsleitung Erläuterungen: An der Generalversammlung 2015 haben die Aktionäre einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016 genehmigt. Aufgrund des Antrags des Verwaltungsrat auf Anpassung des Art. 8 Abs. 1 Ziffer. 3 der Statuten (siehe Traktandum 6) und somit der jeweiligen Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der fixen und der langfristigen variablen Vergütung der Geschäftsleitung, die im laufenden Geschäftsjahr zuerkannt und ausgerichtet werden können (Art. 8 Abs. 1 Ziff. 3), legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung den maximalen Gesamtbetrag der fixen und der langfristigen variablen Vergütung der Geschäftsleitung zur Genehmigung vor. Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt gemäss Art. 8 Abs. 1 Ziff. 3 der Statuten (siehe Anhang) die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der fixen und der langfristigen variablen Vergütung der Geschäftsleitung, die im laufenden Geschäftsjahr 2016 zuerkannt und ausgerichtet werden können, von CHF 2'140'000. 8.4 Genehmigung Gesamtbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung der Geschäftsleitung Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt gemäss Art. 8 Abs. 1 Ziff. 4 der Statuten die Genehmigung eines Gesamtbetrags der kurzfristigen variablen Vergütung der Geschäftsleitung von CHF 1'700'000 für das Geschäftsjahr 2015. Für weitere Informationen wird auf den Vergütungsbericht 2015 verwiesen, der im Internet unter www.bellevue.ch/investorrelations abgerufen werden kann. Den Aktionären wird der Vergütungsbericht 2015 auf Verlangen hin auch zugestellt. 5 Allgemeines Unterlagen Der Geschäftsbericht (inkl. Vergütungsbericht) und die Berichte der Revisionsstelle liegen ab dem 29. Februar 2016 am Sitz der Gesellschaft, Seestrasse 16, 8700 Küsnacht, zur Einsichtnahme auf oder können im Internet unter www.bellevue.ch/investorrelations eingesehen und heruntergeladen werden. Zudem haben Aktionäre die Möglichkeit, ein Exemplar des Geschäftsberichts 2015 und den Vergütungsberichts 2015 über den erwähnten Link zu bestellen. Teilnahmeberechtigung / Vollmachterteilung Teilnahme- und stimmberechtigt sind die am 14. März 2016 um 17:00 Uhr im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre und Nutzniesser. In der Zeit vom 15. März 2016 bis und mit 22. März 2016 werden keine Aktienübertragungen vorgenommen. Den im Aktienregister als stimmberechtigt eingetragenen Aktionären wird eine persönliche Einladung per Post zugestellt. Zutrittskarten können beim Aktienregister der Bellevue Group AG, c/o areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf, bestellt werden. Vollmachterteilung: Aktionäre oder Nutzniesser, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, einen anderen Aktionär oder die von der Generalversammlung gewählte unabhängige Stimmrechtsvertreterin, Walder Wyss AG, z.H. Herr Dr. iur. Mark A. Reutter, Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich, zu bevollmächtigen. Aktionäre können sich zudem neu an Abstimmungen und Wahlen durch elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin unter https://www.netvote.ch/bellevue beteiligen. Die dazu benötigten Login-Daten werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Allfällige Änderungen elektronisch erteilter Vollmachten und abgegebener Weisungen sind bis spätestens am 18. März 2016, 23.59 Uhr (MEZ), möglich. Ergänzende Angaben zur Vollmachterteilung (einschliesslich der Vorgaben über die elektronische Vollmacht und die elektronische Weisungserteilung) finden sich auf dem Antwortschein. Küsnacht, 29. Februar 2016 Bellevue Group AG Der Verwaltungsrat 6
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