Informationen für Neuberufene

UHH · Stabsstelle Berufungen · Mittelweg 177 · D-20148 Hamburg
Informationen für Neuberufene
Stand: 01.03.2016
Mit diesen Informationen möchten wir einen ersten Überblick über das Ernennungsverfahren
von Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren geben.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, werden Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der
Personalabteilung gerne weitere Auskünfte geben.
Inhalt:
I. Wie funktioniert das Ernennungsverfahren?
► Allgemeines Verfahren
► Ernennung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
► Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Probe
► Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit
► Gesundheitliche Eignung
► Krankenversicherung
► Sonderarbeitsvertrag
► Ihre zuständigen Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner
II. Besondere Hinweise
► Besoldung
► Vordienstzeiten
► Weiterbildungsprogramm
► Neuberufenen-Service
► Gästehaus
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Wie funktioniert das Ernennungsverfahren?
►
Allgemeines Verfahren
Mit Ihrer Rufannahme leitet das Referat 64 (Personalservice Beamte- und Sonderverträge) das
Ernennungsverfahren ein.
Dazu werden Sie um Übersendung der notwendigen Unterlagen gebeten. Sobald die gesundheitliche Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen ist, wird der Ernennungsvorschlag mit Ihren vollständigen Unterlagen an das Personalamt der FHH übermittelt. Der Senat entscheidet in seinen monatlichen Sitzungen über die Ernennungsvorschläge. Ihre vom Ersten Bürgermeister unterschriebene Ernennungsurkunde erhalten Sie vom Präsidenten der Universität. Sie sind damit zur Professorin bzw. zum Professor an der Universität Hamburg ernannt.
Das Ernennungsverfahren dauert etwa 3 Monate.
Sofern Sie bereits bei einem anderen Dienstherrn ernannt sind, wird mit Aushändigung der Urkunde Ihr jetziger Dienstherr über Ihre Ernennung informiert; das dortige Beamtenverhältnis
erlischt dann kraft Gesetzes.
► Ernennung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
Die Ernennung zur Juniorprofessorin bzw. zum Juniorprofessor erfolgt in einem Beamtenverhältnis auf Zeit für zunächst 3 Jahre. Nach einer erfolgreichen Zwischenevaluation wird das
Dienstverhältnis um weitere 3 Jahre verlängert. Für die Dauer des Dienstverhältnisses darf die
akademische Bezeichnung „Professorin“ bzw. „Professor“ geführt werden.
Neben diesem Beamtenverhältnis auf Zeit kann ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei demselben Dienstherrn weiterbestehen. Dieses ist z.B. dann der Fall, wenn ein vorher bestehendes
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dem Beamtenverhältnis auf Zeit wiederaufleben soll.
Die Spezialvorschrift des § 118 Abs. 3 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) schützt bei einer
Berufung zur Juniorprofessorin/zum Juniorprofessor auf Zeit vor einer Entlassung gem. § 22
Abs. 3 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) aus einem anderen Beamtenverhältnis bei demselben
Dienstherrn.
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Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Probe
In der Regel erfolgt die Ernennung in einem Beamtenverhältnis auf Probe. Die Probezeit beträgt
ein Jahr ab Aushändigung der Ernennungsurkunde (Zeiten eines Sonderarbeitsvertrages können
nicht berücksichtigt werden). In diesem Zeitraum soll sich die Beamtin/der Beamte gem. § 19
Abs. 1 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) als Hochschullehrerin/Hochschullehrer
bewähren. Die fachliche Eignung für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
wird durch eine angeforderte Beurteilung/Laudatio durch den Vorgesetzten (Fachbereichssprecher/in und Dekan/in) nachgewiesen; eine Mitwirkung Ihrerseits ist nicht erforderlich.
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Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit
Sofern Sie bereits
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•
eine einjährige Tätigkeit als Professorin/Professor
oder
•
eine volle sechsjährige wissenschaftliche Assistentur C 1
oder
•
eine volle sechsjährige Tätigkeit als Juniorprofessorin/ Juniorprofessor
hauptberuflich im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes geleistet haben, wird mit
Ernennung zum Professor direkt das Ernennungsverfahren auf Lebenszeit eingeleitet.
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Gesundheitliche Eignung
Grundsätzlich ist für ein Ernennungsverfahren die gesundheitliche Eignung erforderlich; dies
wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.
Die amtsärztliche Untersuchung kann in Hamburg beim Personalärztlichen Dienst (PÄD), Alter
Steinweg 4 in 20459 Hamburg, durchgeführt werden, wobei die Anmeldung durch das Personalreferat erfolgt. Sollten Sie nicht die Gelegenheit haben, zum PÄD nach Hamburg zur Untersuchung zu kommen, können Sie innerhalb Deutschlands auch einen Termin beim Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort vereinbaren.
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Krankenversicherung
Die Krankenversicherung erfolgt regelhaft über eine private Krankenversicherung. Sie haben
über die Freie und Hansestadt Hamburg als Dienstherrn einen Beihilfeanspruch von mindestens
50 % der Aufwendungen im Krankheitsfall.
Bei Fragen zur Beihilfe wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Personaldienste (ZPD) unter:
[email protected].
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Sonderarbeitsvertrag
Sollte zu Dienstbeginn das Ernennungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein, erhalten Sie
einen befristeten Sonderarbeitsvertrag. Dieser stellt Sie in Bezug auf Ihre Besoldung, Krankenversicherung, Beihilfe und Versorgung einer Beamtin/einem Beamten gleich.
Für ein bereits bestehendes Beamtenverhältnis empfehlen wir, bei Ihrem jetzigen Dienstherrn
Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge zu beantragen, damit das Beamtenverhältnis zeitlich
nicht unterbrochen werden muss.
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Ihre zuständigen Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner in Personalfragen
finden Sie unter:
http://www.uni-hamburg.de/beschaeftigtenportal/services/personal/einstellung/teampersonalentwicklung-service.html
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Besondere Hinweise
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Besoldung
In Hamburg beträgt die Höhe der Besoldung ab dem 01.03.2016:
Besoldungsgruppe
W1
W2
W3
Grundgehalt
4.237,42 €
4.820,59 €
5.823,53 €
Sollten Sie eine Berufung nach W2 oder W3 erhalten, werden zusätzlich zum Grundgehalt unbefristete Grundleistungsbezüge in Höhe von 648,76 EUR gewährt. Daneben können BerufungsLeistungsbezüge gewährt werden.
Bei der Entscheidung über die Höhe der Leistungsbezüge berücksichtigen wir das bisherige Gehalt, die Anzahl der Rufe, die Höhe anderer Angebote, das Gehaltsgefüge an der Universität
Hamburg und insbesondere die zu erwartenden Leistungen in Forschung und Lehre.
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Sie einen sogenannten Familienzuschlag in gesetzlicher
Höhe. Dieser ist von Ihrem familiären Status abhängig.
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Vordienstzeiten
Bei der Berechnung der Höhe der Versorgungsleistung werden die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach dem Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) zugrunde gelegt.
In gewissem Umfang können auch Ausbildungs- und sog. Vordienstzeiten berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Zeiten für
•
das Studium (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 HmbBeamtVG),
•
die Promotion (§ 78 Abs. 2 S. 2 HmbBeamtVG)
•
oder Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich (§ 78 Abs. 2 S. 1 und 4 HmbBeamtVG)
Grundsätzlich wird eine Entscheidung über die verbindliche Anerkennung von Vordienstzeiten
erst bei Eintritt des Ruhestandes getroffen. Wir empfehlen, durch eine sogenannte Vorabentscheidung zu klären, welche Vordienstzeiten ruhegehaltfähig wären (§ 60 Abs. 2 Satz 3 und 4
HmbBeamtVG). Ein diesbezüglicher Antrag kann nach der Ernennung zur Beamtin/zum Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg beim Zentrum für Personaldienste (ZPD) gestellt werden.
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Weiterbildungsprogramm
BASIS-Qualifikation ist ein Weiterbildungsprogramm des interdisziplinären Zentrums für universitäres Lehren und Lernen (IZuLL, vormals ZHW) der Universität Hamburg. Das Angebot richtet
sich an die Lehrenden der Universität Hamburg und bietet kostenlos die Möglichkeit, mit Seminaren zum Seminaraufbau, zur Rhetorik und vielem mehr die Lehre der Universität zu verbessern.
Informationen finden Sie unter: http://www.zhw.uni-hamburg.de/ZHW/?page_id=19
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Neuberufenen-Service
Wir möchten Ihnen ebenfalls unseren „Service für Neuberufene und internationale
Wissenschaftler/-innen“ anbieten. Frau Kerstin Bartling wird Sie gerne bei der Suche nach der
Wohnung, dem passenden Kita-/Schulplatz und zum Thema Dual Career beraten und unterstützen: www.uni-hamburg.de/neuberufenen-service
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Gästehaus
Als vorübergehende Unterkunft können wir Ihnen die Unterbringung im Gästehaus der Universität (Rothenbaumchaussee 34, 20148 Hamburg) anbieten.
Informationen finden Sie unter: http://www.gaestehaus-uni-hamburg.de/
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