MARKTGEMEINDE UNTERPREMSTÄTTEN-ZETTLING Bezirk Graz–Umgebung/Stmk. 8141 Hauptstraße 151 Tel. 03136/52405 Fax: 03136/52405-20 E-Mail: [email protected] BAUAMT Bearbeiter: Mag. Martin Reiter Tel.: +43 (3136) 524 05-25 Fax: +43 (3136) 524 05-20 E-Mail: [email protected] GZ: Gg.: 131-9/2015-03/K 159 Bauverhandlung Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen Unterpremstätten-Zettling, am 26.03.2015 __ KUNDMACHUNG und LADUNG zur BAUVERHANDLUNG Mit der Eingabe vom 19.03.2015 hat Herr Kopfer Alfred, Hauptstraße 284, A-8141 Unterpremstätten gemäß § 22 Abs. 1 Stmk Baugesetz 1995, LGBl Nr. 59/1995 i.d.g.F, um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung: 1. Eines nicht unterkellerten, zweigeschossigen Wohnhauses für 12 Wohneinheiten (GK 3) mit Außentreppen und Terrassen 2. Von 24 PKW-Abstellplätze im Freien, davon 4 PKW im Westen und die restl. 20 PKWs im Osten des Bauplatzes 3. Eines überdachten Müllplatzes, eines Technikraumes und einer überdachten Fahrradabstellfläche im Osten des Wohnhauses 4. Von drei Stützmauern im südlichen Bauplatzbereich zur Gartenabtrennung, von einer Stützmauer im westlichen Bauwerksbereich und einer Stützmauer straßenseitig entlang der östlichen Grundgrenze 5. Von Geländeveränderungen 6. Von Einfriedungen auf dem Grundstück Nr. 456/66, KG 63288 Unterpremstätten angesucht. Im Gegenstand findet am Dienstag, dem 16.04.2015, mit dem Beginn um 16.00 Uhr, an Ort und Stelle eine örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung statt. Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer: Ort der Bauführung, Poniglweg 8141 Unterpremstätten-Zettling Hauptstraße 151 DVR 0099651 UID ATU69181618 Parteienverkehrszeiten Montag, Dienstag, Freitag von 7:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr Raiffeisenbank Region Graz-Thalerhof: IBAN AT56 3847 7000 0006 0004 BIC RZSTAT2G477 Steiermärkische Bank- und Sparkassen AG: IBAN AT73 2081 5000 4032 4147 BIC STSPAT2GXXX -2Verhandlungsleiter: Mag. Martin Reiter Sie sind eingeladen, an dieser Verhandlung teilzunehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht jedoch nicht. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht kann nur dann abgesehen werden, wenn Sie durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige oder Angestellte (bei beruflichen oder anderen Organisationen durch Funktionäre) vertreten werden und der Verhandlungsleiter sowohl die vertretene als auch die vertretende Person persönlich kennt und auch von deren Vertretungsbefugnis Kenntnis hat. Es steht Ihnen frei, gemeinsam mit Ihrem bevollmächtigten Vertreter zu kommen. Rechtsgrundlagen: §§ 25 bis 27 des Steiermärkischen Baugesetzes und §§ 19 und 39 bis 44 AVG. Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten auf einen anderen Termin vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen, die zur Verhandlung beizubringen sind, finden Sie beim Zustellvermerk. Als Nachbar beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes Ihre Stellung als Partei verlieren, soweit Sein nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 leg cit erheben. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass gemäß § 27 Abs. 3 des Steiermärkischen Baugesetzes dann, wenn ein Nachbar glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 leg cit zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, er seine Einwendungen binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses auch nach Abschluss der Bauverhandlung vorbringen kann und zwar 1. bis zum Ablauf von acht Wochen ab tatsächlichen Baubeginn oder 2. ab Kenntnis der bewilligungspflichtigen Nutzungsänderung, längstens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres ab durchgeführter Nutzungsänderung. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass ein Nachbar, der nicht gemäß § 27 Abs. 1 leg cit seine Parteistellung verloren hat und dem kein Bescheid zugestellt worden ist (übergangener Nachbar), nur bis zum Ablauf von drei Monaten ab tatsächlichem Baubeginn oder ab Kenntnis der bewilligungspflichtigen Nutzungsänderung, längstens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres nach durchgeführter Nutzungsänderung nachträgliche Einwendungen gegen die bauliche Maßnahme vorbringen oder die Zustellung des Genehmigungsbescheides beantragen kann. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass gemäß § 27 Abs. 5 des Steiermärkischen Baugesetzes Einwendungen nach Abs. 3 und 4, solange über das Bauansuchen noch nicht entschieden wurde, von der Behörde in gleicher Weise zu berücksichtigen sind, als wären sie in der mündlichen Verhandlung erhoben worden. Wurde hingegen der Baubewilligungsbescheid bereits erlassen, gilt die Einbringung der Einwendung als Antrag auf Zustellung des Genehmigungsbescheides. Gegen den Genehmigungsbescheid oder gegen den Antrag auf Zustellung nicht stattgebenden Bescheid ist die -3Berufung zulässig. Für das weitere Verfahren ist die zum Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides maßgebliche Rechtslage zu berücksichtigen. Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten sind bis zum Verhandlungstag beim Bauamt der Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling, Hauptstraße 151, 8141 Unterpremstätten, während der Parteienverkehrszeit (Montag, Dienstag und Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) beim zuständigen Bearbeiter zur Einsicht der Beteiligten aufgelegt. Bei der Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden. Gegen diese Anberaumung ist gemäß § 19 Abs. 4 AVG kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten – auch durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling und zusätzlich durch Bekanntmachung auf der Homepage der Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling unter www.unterpremstaetten.at (Politik/Verwaltung – Rund ums Bauen – Bauverhandlungen) kundgemacht wurde. Ergeht mit Zustellnachweis (RSb) an die nachstehend genannten Empfänger an den jeweils dort bezeichneten Zustelladressen (Abgabestellen): Persönliche Verständigung: Die Bauwerber: 1. Kopfer Alfred, Hauptstraße 284, A-8141 Unterpremstätten Den Verfasser der Projektunterlagen: 2. Lagerhaus Graz Land reg. Genossenschaft m.b.H., Grazer Vorstadt 12 u. 14, A-8570 Voitsberg Die der Behörde gemäß § 22 Abs. 2 Z 4 Stmk Baugesetz bekanntgewordenen Nachbarn: 3. Projekt Egon Schiele Weg4 GmbH, Egon Schiele Weg 4, A-8141 Unterpremstätten-Zettling 4. Lanz Sieglinde, Merangasse 63, A-8010 Graz 5. Dipl.-Ing. Ehrbar Ulfried, Weiherweg 14, A-8141 Unterpremstätten 6. Leskovar Nikolaus, Hauptstraße 276, A-8141 Unterpremstätten 7. Leskovar Gottfriede, Hauptstraße 276, A-8141 Unterpremstätten 8. Kopfer Erich, Kirchweg 12, A-8141 Unterpremstätten 9. Kopfer Alfred, Hauptstraße 282, A-8141 Unterpremstätten 10. Kopfer Sofie, Hauptstraße 282, A-8141 Unterpremstätten 11. Hainzl Gottfried, Dittlergasse 11, A-8160 Weiz 12. Alois Schönberger GmbH, Schönbergerstraße 11, A-8073 Feldkirchen bei Graz 13. Dzajic Elvis, Poniglweg 7, A-8141 Unterpremstätten-Zettling 14. Robnik Martina, Poniglweg 7, A-8141 Unterpremstätten-Zettling 15. Hillebrand Markus, Poniglweg 1, A-8141 Unterpremstätten 16. Dipl.-Ing. Hillebrand Joachim, Alte Dorfstraße 96 a/3, A-8141 Zettling 17. Krainz Franz, Poniglweg 3, A-8141 Unterpremstätten 18. Burghard Edith, Poniglweg 5/Top 1, A-8141 Unterpremstätten 19. Schwar Cornelia, Poniglweg 5/Top 2, A-8141 Unterpremstätten 20. Vukovic Alen, Weiherweg 4/2, A-8141 Unterpremstätten 21. Vukovic Biljana, Weiherweg 4/2, A-8141 Unterpremstätten 22. Osirnig Robert, Poniglweg 5/Top 3, A-8141 Unterpremstätten 23. Osirnig Christine, Poniglweg 5/Top 3, A-8141 Unterpremstätten -424. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. Stecher Rouel, Poniglweg 5/4, A-8141 Unterpremstätten Krenn Michael, Poniglweg 5/Top 5, A-8141 Unterpremstätten Grinschgl Indzi, Weiherweg 6, A-8141 Unterpremstätten Riedl Dominik, Weiherweg 4/1, A-8141 Unterpremstätten Pock Sonja, Weiherweg 8, A-8141 Unterpremstätten Ing. Kabusch Robert, Weiherweg 10, A-8141 Unterpremstätten Schäffer Ingeborg, Weiherweg 12, A-8141 Unterpremstätten Repa Corinna, Peter-Rosegger-Straße 15/4, A-8053 Graz-Neuhart Repa Michael, Weiherweg 2/1, A-8141 Unterpremstätten Mc Phee Jasmine, Weiherweg 6, A-8141 Unterpremstätten Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum, Bahnhofgürtel 77, A-8020 Graz Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling, Hauptstraße 151, A-8141 Unterpremstätten Sonstige: 36. Energie Stmk. Technik GmbH, Frauentalerstraße 64, A-8530 Deutschlandsberg 37. Abwasserverband Grazerfeld, Untere Aue 20, A-8410 Wildon 38. Landesstelle für Brandverhütung, Roseggerkai 3/III, A-8010 Graz 39. Freiwillige Feuerwehr Unterpremstätten, z.H. Herrn HBI Alois Zmugg, Schulstraße 5, A-8141 Unterpremstätten Den/die Sachverständige: 40. Ing. Jurschitsch Alois, Kaiserfeldgasse 1, A-8010 Graz Für den Regierungskommissär (Mag. Martin Reiter)
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