amt der steiermärkischen landesregierung

MARKTGEMEINDE UNTERPREMSTÄTTEN-ZETTLING
Bezirk Graz–Umgebung/Stmk.
8141 Hauptstraße 151 Tel. 03136/52405 Fax: 03136/52405-20
E-Mail: [email protected]
BAUAMT
Bearbeiter: Mag. Martin Reiter
Tel.:
+43 (3136) 524 05-25
Fax:
+43 (3136) 524 05-20
E-Mail:
[email protected]
GZ:
Gg.:
131-9/2015-03/K 159
Bauverhandlung
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Unterpremstätten-Zettling, am 26.03.2015
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KUNDMACHUNG und LADUNG zur BAUVERHANDLUNG
Mit der Eingabe vom 19.03.2015 hat Herr Kopfer Alfred, Hauptstraße 284, A-8141 Unterpremstätten
gemäß § 22 Abs. 1 Stmk Baugesetz 1995, LGBl Nr. 59/1995 i.d.g.F, um die Erteilung der
Baubewilligung für die Errichtung:
1. Eines nicht unterkellerten, zweigeschossigen Wohnhauses für 12 Wohneinheiten (GK
3) mit Außentreppen und Terrassen
2. Von 24 PKW-Abstellplätze im Freien, davon 4 PKW im Westen und die restl. 20 PKWs
im Osten des Bauplatzes
3. Eines überdachten Müllplatzes, eines Technikraumes und einer überdachten
Fahrradabstellfläche im Osten des Wohnhauses
4. Von drei Stützmauern im südlichen Bauplatzbereich zur Gartenabtrennung, von einer
Stützmauer im westlichen Bauwerksbereich und einer Stützmauer straßenseitig entlang
der östlichen Grundgrenze
5. Von Geländeveränderungen
6. Von Einfriedungen
auf dem Grundstück Nr. 456/66, KG 63288 Unterpremstätten
angesucht.
Im Gegenstand findet am
Dienstag, dem 16.04.2015,
mit dem Beginn um 16.00 Uhr,
an Ort und Stelle
eine örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung statt.
Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer: Ort der Bauführung, Poniglweg
8141 Unterpremstätten-Zettling  Hauptstraße 151  DVR 0099651  UID ATU69181618
Parteienverkehrszeiten Montag, Dienstag, Freitag von 7:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
 Raiffeisenbank Region Graz-Thalerhof: IBAN AT56 3847 7000 0006 0004  BIC RZSTAT2G477
 Steiermärkische Bank- und Sparkassen AG: IBAN AT73 2081 5000 4032 4147  BIC STSPAT2GXXX
-2Verhandlungsleiter: Mag. Martin Reiter
Sie sind eingeladen, an dieser Verhandlung teilzunehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht
jedoch nicht. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der
Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht kann nur dann
abgesehen werden, wenn Sie durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige oder Angestellte (bei
beruflichen oder anderen Organisationen durch Funktionäre) vertreten werden und der
Verhandlungsleiter sowohl die vertretene als auch die vertretende Person persönlich kennt und auch
von deren Vertretungsbefugnis Kenntnis hat. Es steht Ihnen frei, gemeinsam mit Ihrem
bevollmächtigten Vertreter zu kommen.
Rechtsgrundlagen: §§ 25 bis 27 des Steiermärkischen Baugesetzes und §§ 19 und 39 bis 44 AVG.
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf
Ihre Kosten auf einen anderen Termin vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen
(Ihr Vertreter diese versäumt). Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen, die zur Verhandlung
beizubringen sind, finden Sie beim Zustellvermerk.
Als Nachbar beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes Ihre
Stellung als Partei verlieren, soweit Sein nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der
Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 leg cit erheben.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass gemäß § 27 Abs. 3 des Steiermärkischen
Baugesetzes dann, wenn ein Nachbar glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder
unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 leg cit zu
erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, er seine
Einwendungen binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses auch nach Abschluss der
Bauverhandlung vorbringen kann und zwar
1. bis zum Ablauf von acht Wochen ab tatsächlichen Baubeginn oder
2. ab Kenntnis der bewilligungspflichtigen Nutzungsänderung, längstens jedoch bis zum
Ablauf eines Jahres ab durchgeführter Nutzungsänderung.
Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares
Ereignis darstellt.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass ein Nachbar, der nicht gemäß § 27 Abs. 1 leg cit seine
Parteistellung verloren hat und dem kein Bescheid zugestellt worden ist (übergangener Nachbar), nur
bis zum Ablauf von drei Monaten ab tatsächlichem Baubeginn oder ab Kenntnis der
bewilligungspflichtigen Nutzungsänderung, längstens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres nach
durchgeführter Nutzungsänderung nachträgliche Einwendungen gegen die bauliche Maßnahme
vorbringen oder die Zustellung des Genehmigungsbescheides beantragen kann.
Schließlich sei darauf hingewiesen, dass gemäß § 27 Abs. 5 des Steiermärkischen Baugesetzes
Einwendungen nach Abs. 3 und 4, solange über das Bauansuchen noch nicht entschieden wurde, von
der Behörde in gleicher Weise zu berücksichtigen sind, als wären sie in der mündlichen Verhandlung
erhoben worden. Wurde hingegen der Baubewilligungsbescheid bereits erlassen, gilt die Einbringung
der Einwendung als Antrag auf Zustellung des Genehmigungsbescheides. Gegen den
Genehmigungsbescheid oder gegen den Antrag auf Zustellung nicht stattgebenden Bescheid ist die
-3Berufung zulässig. Für das weitere Verfahren ist die zum Zeitpunkt der Erlassung des
erstinstanzlichen Bescheides maßgebliche Rechtslage zu berücksichtigen.
Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten sind bis zum Verhandlungstag beim Bauamt der
Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling, Hauptstraße 151, 8141 Unterpremstätten, während der
Parteienverkehrszeit (Montag, Dienstag und Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) beim zuständigen Bearbeiter zur Einsicht der Beteiligten aufgelegt.
Bei der Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der
Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.
Gegen diese Anberaumung ist gemäß § 19 Abs. 4 AVG kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung
der bekannten Beteiligten – auch durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde
Unterpremstätten-Zettling und zusätzlich durch Bekanntmachung auf der Homepage der
Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling unter www.unterpremstaetten.at (Politik/Verwaltung – Rund
ums Bauen – Bauverhandlungen) kundgemacht wurde.
Ergeht mit Zustellnachweis (RSb) an die nachstehend genannten Empfänger an den jeweils
dort bezeichneten Zustelladressen (Abgabestellen):
Persönliche Verständigung:
Die Bauwerber:
1. Kopfer Alfred, Hauptstraße 284, A-8141 Unterpremstätten
Den Verfasser der Projektunterlagen:
2. Lagerhaus Graz Land reg. Genossenschaft m.b.H., Grazer Vorstadt 12 u. 14, A-8570
Voitsberg
Die der Behörde gemäß § 22 Abs. 2 Z 4 Stmk Baugesetz bekanntgewordenen Nachbarn:
3. Projekt Egon Schiele Weg4 GmbH, Egon Schiele Weg 4, A-8141 Unterpremstätten-Zettling
4. Lanz Sieglinde, Merangasse 63, A-8010 Graz
5. Dipl.-Ing. Ehrbar Ulfried, Weiherweg 14, A-8141 Unterpremstätten
6. Leskovar Nikolaus, Hauptstraße 276, A-8141 Unterpremstätten
7. Leskovar Gottfriede, Hauptstraße 276, A-8141 Unterpremstätten
8. Kopfer Erich, Kirchweg 12, A-8141 Unterpremstätten
9. Kopfer Alfred, Hauptstraße 282, A-8141 Unterpremstätten
10. Kopfer Sofie, Hauptstraße 282, A-8141 Unterpremstätten
11. Hainzl Gottfried, Dittlergasse 11, A-8160 Weiz
12. Alois Schönberger GmbH, Schönbergerstraße 11, A-8073 Feldkirchen bei Graz
13. Dzajic Elvis, Poniglweg 7, A-8141 Unterpremstätten-Zettling
14. Robnik Martina, Poniglweg 7, A-8141 Unterpremstätten-Zettling
15. Hillebrand Markus, Poniglweg 1, A-8141 Unterpremstätten
16. Dipl.-Ing. Hillebrand Joachim, Alte Dorfstraße 96 a/3, A-8141 Zettling
17. Krainz Franz, Poniglweg 3, A-8141 Unterpremstätten
18. Burghard Edith, Poniglweg 5/Top 1, A-8141 Unterpremstätten
19. Schwar Cornelia, Poniglweg 5/Top 2, A-8141 Unterpremstätten
20. Vukovic Alen, Weiherweg 4/2, A-8141 Unterpremstätten
21. Vukovic Biljana, Weiherweg 4/2, A-8141 Unterpremstätten
22. Osirnig Robert, Poniglweg 5/Top 3, A-8141 Unterpremstätten
23. Osirnig Christine, Poniglweg 5/Top 3, A-8141 Unterpremstätten
-424.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
Stecher Rouel, Poniglweg 5/4, A-8141 Unterpremstätten
Krenn Michael, Poniglweg 5/Top 5, A-8141 Unterpremstätten
Grinschgl Indzi, Weiherweg 6, A-8141 Unterpremstätten
Riedl Dominik, Weiherweg 4/1, A-8141 Unterpremstätten
Pock Sonja, Weiherweg 8, A-8141 Unterpremstätten
Ing. Kabusch Robert, Weiherweg 10, A-8141 Unterpremstätten
Schäffer Ingeborg, Weiherweg 12, A-8141 Unterpremstätten
Repa Corinna, Peter-Rosegger-Straße 15/4, A-8053 Graz-Neuhart
Repa Michael, Weiherweg 2/1, A-8141 Unterpremstätten
Mc Phee Jasmine, Weiherweg 6, A-8141 Unterpremstätten
Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum, Bahnhofgürtel 77, A-8020 Graz
Marktgemeinde Unterpremstätten-Zettling, Hauptstraße 151, A-8141 Unterpremstätten
Sonstige:
36. Energie Stmk. Technik GmbH, Frauentalerstraße 64, A-8530 Deutschlandsberg
37. Abwasserverband Grazerfeld, Untere Aue 20, A-8410 Wildon
38. Landesstelle für Brandverhütung, Roseggerkai 3/III, A-8010 Graz
39. Freiwillige Feuerwehr Unterpremstätten, z.H. Herrn HBI Alois Zmugg, Schulstraße 5, A-8141
Unterpremstätten
Den/die Sachverständige:
40. Ing. Jurschitsch Alois, Kaiserfeldgasse 1, A-8010 Graz
Für den Regierungskommissär
(Mag. Martin Reiter)