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Bayernletter März 2015 | Ausgabe 99
Altenhilfe | Darüber spricht die Bayerische Pflege
Verbesserung der personellen Ressourcen in solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Die Mitglieder der Landespflegesatzkommission (LPSK) haben in ihrer letzten Sitzung einvernehmlich klargestellt, dass die Verbesserung der personellen Ressourcen (Schlüsselverbesserung auf 1:40) auch solitäre Einrichtungen der Kurzzeitpflege umfasst.
Für Fragen steht Ihnen Herr Hartmut Joithe unter hartmut.joithe(at)schwan-partner.de oder
telefonisch unter 089 665191-40 zur Verfügung.
Erste Änderungen aus dem Entwurf zur neuen AVSG Bayern werden bekannt
Es werden erste Änderungen aus dem Entwurf der neuen AVSG Bayern (Ausführungsverordnung Sozialgesetz), die u.a. die Grundlage für die Berechnung der gesondert berechenbaren Investitionskostensätze für geförderte Einrichtungen ist, bekannt. Diese lösen bereits
jetzt lebhafte Diskussionen aus, ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen. Es verspricht ein „heißes“ Frühjahr zu werden, zumindest in Punkto Investitionskostenrefinanzierung geförderter
Einrichtungen in Bayern!
Wollen Sie Details erfahren, dann rufen Sie dazu Herrn Hartmut Joithe unter 089 665191-40
an.
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