Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch Planungsstab Planungsstab G7 Gipfel – Freiligrathstraße 81 – 80807 München Verteilt per E-Mail Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen Sachbearbeiter Telefon Zimmer Nr. Datum IRS 1791 J. Bichlmeier 08131/200-4422 18 25.03.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Jahr findet am 7. und 8. Juni der G7-Gipfel auf Schloss Elmau statt. Die Veranstaltungsörtlichkeit befindet sich oberhalb der Ortschaft Klais im Gemeindebereich Krün auf 1.000 m Höhe am Fuß des Wettersteinkamms im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Die Staats- und Regierungschefs reisen voraussichtlich über den Flughafen München am 7. Juni an und am 8. Juni 2015 wieder ab. Die Polizei trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Staatsgäste und hat im Zuge des Großereignisses die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Es ist leider nicht zu vermeiden, dass es zumindest an den beiden Gipfeltagen zu Beeinträchtigungen für Unbeteiligte kommen wird. Wir versuchen die Auswirkungen der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und die Beeinträchtigungen für die Anwohner und ihre Gäste, für die Kommunen, die Gewerbetreibenden und für die Luftfahrt auf ein erträgliches Maß zu minimieren. Zu den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gehört auch, mögliche Gefahren aus dem Luftraum abzuwehren. Dazu beabsichtigen wir • vom 7. bis 8. Juni 2015 jeweils ganztägig ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) mit einem Radius von 30 NM um den Veranstaltungsort Elmau und • am 7. und 8. Juni 2015 ein temporäres ED-R mit einem Radius von 30 NM um den Flughafen München mit einem Verbindungskorridor zwischen beiden ED-R mit einer Breite von 60 NM beim BMVI und österreichischen BMVIT zu beantragen. Dienstgebäude Freiligrathstraße 81 80807 München Erreichbarkeit Telefon 08031/200-4010 Telefax 08031/200-4009 E-Mail : [email protected] Öffentl. Verkehrsmittel U2 Milbertshofen 1/2 In den Flugbeschränkungsgebieten werden Flüge mit • Luftfahrzeugen aller Art nach Sichtflugregeln, • Luftsportgeräten und unbemanntem Luftfahrtgeräten verboten. Ausgenommen sind Flüge der Rettungsdienste, Polizei und Bundeswehr. Die vertikale Obergrenze kann bis FL 120 reichen. Wir bitten Sie diese Information Ihren Mitgliedern zur Kenntnis zu geben. Gerne kann dies über Vereins- und Verbandsdruckwerke sowie Ihre Internetseiten erfolgen. Mit freundlichen Grüßen J. Bichlmeier Polizeihauptkommissar Dienstgebäude Freiligrathstraße 81 80807 München Erreichbarkeit Telefon 08031/200-4010 Telefax 08031/200-4009 E-Mail : [email protected] Öffentl. Verkehrsmittel U2 Milbertshofen 2/2
© Copyright 2025 ExpyDoc