Landeshauptstadt Dresden Baugrundstück (für Bauherrengemeinschaften) in Dresden - Friedrichstadt Kurzexposee Nr. 38311 Grundstück: Schäferstraße, 01067 Dresden, Flurstück 54 der Gemarkung Friedrichstadt Lage: im Westen von Dresden im Stadtteil Friedrichstadt, innerhalb des Sanierungsgebietes S11 Dresden-Friedrichstadt, gute Verkehrsanbindung, Nähe zu Straßenbahn und Bus Objekt: unbebautes Baugrundstück in mittlerer Wohn- und Geschäftslage; Umgebungsbebauung in geschlossener Wohnbebauung; alle üblichen Versorgungsanschlüsse im öffentlichen Straßenraum anliegend; Geräuschimmissionen (KfZ-, Straßenbahnlärm) sind zu berücksichtigen; liegt im sogenannten „überschwemmungsgefährdeten Bereich“ der Weißeritz - es gilt eigenverantwortlicher Objektschutz Nutzung: die Bebaubarkeit regelt sich nach § 34 BauGB und § 174 BauGB (Erhaltungssatzung) unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften im Sinne des BauGB, 4- bis max. 5-geschossiger Baukörper als Neubau zulässig, der sich an der umgebenden Bebauung orientiert und in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt; Wohnnutzung, im Erdgeschoss gewerbliche Nutzung durch nicht störendes Gewerbe (z. B. Laden, Büro, Atelier) möglich Festpreis: 39.200,00 € Vergabekriterien: Die Vergabe erfolgt nur an Bieter, die die im Folgenden genannten Kriterien erfüllen. Liegen mehrere gleichwertige Gebote vor, die alle vorgegebenen Kriterien erfüllen, wird durch Losverfahren entschieden. Bieterschluss: 21.05.2015 Größe: Grundstück: 460 m² max. Geschossigkeit: IV- bis max. V-geschossig + Dachgeschoss Hinweise: Bei dem öffentlichen Anbieten von Grundstücken durch die Landeshauptstadt Dresden handelt es sich um kein Verfahren nach VOB/VOL und somit kein förmliches Ausschreibungsverfahren. Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung der Landeshauptstadt Dresden/Liegenschaftsamt ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist freibleibend. Mit der Versendung des Exposees ist kein Maklerauftrag verbunden. Kaufgebote sind schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Liegenschaftsamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden zu richten. Ansprechpartner sind Frau Schütze (Telefon (0351) 4 88 25 57; E-Mail: [email protected]) und Herr Knauer (Telefon (0351) 4 88 25 47; E-Mail: [email protected]), Ferdinandplatz 2, 01069 Dresden, V. Etage, Zimmer 523/521. Telefonische Rückfragen sind auch unter der Service-Nummer (0351) 4 88 11 88 des Liegenschaftsamtes möglich. Kriterien für die Ausschreibung zur Vergabe des Grundstückes Schäferstraße an Baugemeinschaften (Gemarkung Friedrichstadt, Flurstück 54, Fläche insgesamt 460 m²) innerhalb von Sanierungsgebieten 1. Kaufpreishöhe (Festpreis) Berücksichtigt werden ausschließlich die Gebote, die einen Kaufpreis in Höhe von 39.200,00 € beinhalten. 2. Anforderungen an den Bieter Dem Gebot ist der Nachweis beizufügen, dass es sich bei den Bietern um eine Baugemeinschaft mit folgenden Charakteristiken handelt: Die Baugemeinschaft (auch Baugruppe oder Bauherrengemeinschaft) ist ein rechtlicher Zusammenschluss von Bauwilligen, die gemeinsam durch Neubau oder Sanierung vorhandener Bausubstanz Wohnraum schaffen wollen und an der Planung und dem Bau aktiv mitwirken. Die Mitglieder der Baugemeinschaft nutzen die errichteten, sanierten oder erworbenen Wohnungen selbst. Sie errichten keine Wohnung zur Vermietung oder zum Verkauf an Dritte. Die Baugemeinschaft umfasst mindestens 3 bis maximal 20 Haushalte. Die Größe der Baugemeinschaft, Entscheidungsstrukturen und Organisationsformen müssen vertraglich vereinbart sein. Teilflächenverkäufe sind ausgeschlossen. Es werden nur Gebote berücksichtigt, die diese Voraussetzungen erfüllen. 3. Bauverpflichtung Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie eine Sanierung/eine Neubebauung des Grundstücks und Nutzung für Wohnzwecke innerhalb von maximal 3 Jahren ab Vertragsabschluss zusichern. Dazu sind das Bauvorhaben, konkrete Baumaßnahmen sowie deren zeitliche Realisierung darzustellen. Dem Gebot ist eine Bestätigung des Stadtplanungsamtes beizufügen, dass das geplante Bauvorhaben planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und sanierungsrechtlich nach § 144 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die Bestätigung ist unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen beim Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtplanung Innenstadt bzw. Abteilung Stadterneuerung einzuholen. Ansprechpartner hinsichtlich diesbezüglichen Verfahren und Abläufe in der Verwaltung ist Herr Dr. Frank Götte (Stadtplanungsamt/Sachgebiet Wohnbauförderung). 4. Nachweis der Finanzierung Die Finanzierbarkeit des Kaufpreises ist bei Gebotsabgabe plausibel nachzuweisen. Gewertet werden nur Gebote, die eine fundierte Nachweisführung zur Finanzierbarkeit enthalten und diese möglichst durch entsprechende Guthaben- bzw. Finanzierungsbestätigungen seitens der guthabenführenden bzw. finanzierenden Banken unterlegt ist. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Stadt spätestens nach Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes einen Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt. Dieser zu entrichtende Betrag entspricht der durch das Sanierungsverfahren bedingten Erhöhung des Bodenwertes des Grundstücks (voraussichtliche Spanne von 1.300 EUR - 1.700 EUR). Unter Beachtung der tatsächlichen Bebauung wird dieser Betrag modifiziert und bezogen auf die entsprechenden Miteigentumsanteile aufgeteilt. Er kann mit Baubeginn im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vorzeitig abgelöst werden. 2 5. Weiterveräußerungssperre Im Sinne der Zielstellung, dass das Grundstück ausschließlich an Baugemeinschaften zur eigenen Wohnraumschaffung zu veräußern ist, soll eine Weiterveräußerung innerhalb der Phase bis zum Baubeginn ausgeschlossen werden. Die Landeshauptstadt Dresden wird daher im Kaufvertrag dem Käufer eine Verpflichtung auferlegen, das Grundstück bis zum Baubeginn nicht oder nur ausnahmsweise mit schriftlich zu erteilender Zustimmung der Landeshauptstadt Dresden zu veräußern. Die Landeshauptstadt Dresden behält sich vor, den Verkauf mit einer Rückkaufoption zu versehen, sofern eine Weiterveräußerung ohne Zustimmung erfolgt. Die Gebote müssen daher eine Bestätigung der Bieter enthalten, dass diese Rückerwerbsoption der Landeshauptstadt Dresden durch dingliche Sicherung im Grundbuch (Auflassungsvormerkung zum Rückerwerb) an erster Rangstelle eingeräumt wird. 6. Projektbeschreibung Die Gebote sollen eine verbale Projektbeschreibung des Bauvorhabens enthalten, welche maximal drei A4Seiten umfasst. Dabei soll erläutert werden, welche Baumaßnahmen (Sanierung/Umbau/Neubau) geplant sind und wieviele Wohneinheiten entstehen sollen. 7. Gebotsabgabe Gebote können bis zum 21.05.2015 bei der Landeshauptstadt Dresden im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Objekt-Nr. 38311 abgegeben werden. Liegen mehrere gleichwertige Gebote vor, die alle vorgegebenen Kriterien erfüllen, wird durch ein Losverfahren darüber entschieden, für welche Bieter dem Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften ein Vorschlag zur Aufnahme der Vertragsverhandlungen unterbreitet wird.
© Copyright 2024 ExpyDoc