Schule für allg. Gesundheits- und Krankenpflege Bad Ischl a Direktorin: Mag. Dagmar Einschwanger, MBA a Standortdirektorin: Mag. Stefanija Baier, MBA Dr. Mayer-Straße 8-10 4820 Bad Ischl Telefon: 05 055472-21800, E-Mail: [email protected] Schule für allg. Gesundheits- und Krankenpflege Vöcklabruck a Direktorin: Mag. Dagmar Einschwanger, MBA Standortleitung: Mag. Franz Stadlmann, MBA Dr. Bock-Straße 1 4840 Vöcklabruck Telefon: 05 055471-21803 (Sekretariat), E-Mail: [email protected] Schule für allg. Gesundheits- und Krankenpflege Steyr a Direktorin: Mag. Heide Maria Jackel, MBA Standortleitung: DGKS Maria Ragl Sierningerstraße 170 4400 Steyr Telefon: 05 055466-21801 (Sekretariat), E-Mail: [email protected] Sehr geehrte Bewerberin / Sehr geehrter Bewerber! Es freut uns, dass Sie sich für eine Ausbildung in einer Einrichtung der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG (gespag) interessieren bzw. schon entschieden haben. Nachfolgend stellen wir Ihnen das für alle Schulen für medizinische Assistenzberufe der gespag geltende Aufnahmeverfahren schrittweise dar. AUSBILDUNG in der PFLEGEHILFE 1. Bewerbungsgespräch Sie nehmen mit der Gesundheits- und Krankenpflegeschule Ihrer Wahl Kontakt auf und vereinbaren einen Termin zu einem persönlichen Aufnahmegespräch während der Bewerbungsfrist. Das Bewerbungsgespräch (Eignungstest) darf nur an einer der gespag Schulen für medizinische Assistenzberufe geführt werden. Bitte geben Sie uns beim Gespräch bekannt, welcher Standort für Sie noch in Frage kommen würde. Bitte um telefonische Anmeldung zum Aufnahmetest Termine siehe bitte Homepage www.gespag.at/bildung/ausbildung-pflegeberufe/Bewerbungszeiten Das Bewerbungsgespräch wird in Form eines strukturierten Interviews geführt und ist für alle Schulen für medizinische Assistenzberufe der gespag einheitlich. Bei Erreichung einer Mindestpunkteanzahl werden Sie zur Aufnahmekommission eingeladen. Wir ersuchen Sie zum Bewerbungsgespräch folgende Unterlagen mitzubringen: - Bewerbungsschreiben (selbst verfasst) für die Aufnahme an der Schule (bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich) - Tabellarischer Lebenslauf (PC) - Staatsbürgerschaftsnachweis (Original u. Kopie) - Geburtsurkunde (Original u. Kopie) - Heiratsurkunde (Original u. Kopie) - 1 Passfoto (Original) - Ab der 8. Schulstufe: alle Jahreszeugnisse – mindestens aber 8. und 9. Schulstufe (Original u. Kopie) - Lehrabschlusszeugnis/Lehrbrief (Original u. Kopie) Unterlagen für BewerberInnen aus EU-Ländern: - Die Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt sein. Unterlagen für BewerberInnen aus Ländern außerhalb der EU: - Die Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt sein. - Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung 2. Aufnahmekommission: Laut § 98 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes entscheidet der Rechtsträger über die Aufnahme in die Pflegehilfeausbildung und die Aufnahmekommission laut MAB AV § 9 über die Aufnahme in die medizinische Fachassistenz. Die Kommission trifft ihre Entscheidung auf der Grundlage des Bewerbungsgespräches, der Schulbildung sowie des Gesamteindruckes beim kommissionellen Gespräch. Die Bewertungsgrundlagen der Kommission sind einheitlich festgelegt. 3. Aufnahme: Wenn Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen, werden wir uns bemühen Sie an der Schule Ihrer Wahl aufzunehmen.
© Copyright 2024 ExpyDoc