Schule für allg. Gesundheits- und Krankenpflege Bad Ischl

Schule für allg. Gesundheits- und Krankenpflege Bad Ischl
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Direktorin: Mag. Dagmar Einschwanger, MBA
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Standortdirektorin: Mag. Stefanija Baier, MBA
Dr. Mayer-Straße 8-10
4820 Bad Ischl
Telefon: 05 055472-21800, E-Mail: [email protected]
Schule für allg. Gesundheits- und Krankenpflege Vöcklabruck
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Direktorin: Mag. Dagmar Einschwanger, MBA
Standortleitung: Mag. Franz Stadlmann, MBA
Dr. Bock-Straße 1
4840 Vöcklabruck
Telefon: 05 055471-21803 (Sekretariat), E-Mail: [email protected]
Schule für allg. Gesundheits- und Krankenpflege Steyr
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Direktorin: Mag. Heide Maria Jackel, MBA
Standortleitung: DGKS Maria Ragl
Sierningerstraße 170
4400 Steyr
Telefon: 05 055466-21801 (Sekretariat), E-Mail: [email protected]
Sehr geehrte Bewerberin / Sehr geehrter Bewerber!
Es freut uns, dass Sie sich für eine Ausbildung in einer Einrichtung der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG
(gespag) interessieren bzw. schon entschieden haben.
Nachfolgend stellen wir Ihnen das für alle Schulen für medizinische Assistenzberufe der gespag geltende
Aufnahmeverfahren schrittweise dar.
AUSBILDUNG in der PFLEGEHILFE
1. Bewerbungsgespräch
Sie nehmen mit der Gesundheits- und Krankenpflegeschule Ihrer Wahl Kontakt auf und vereinbaren einen
Termin
zu
einem
persönlichen
Aufnahmegespräch
während
der
Bewerbungsfrist.
Das
Bewerbungsgespräch (Eignungstest) darf nur an einer der gespag Schulen für medizinische
Assistenzberufe geführt werden. Bitte geben Sie uns beim Gespräch bekannt, welcher Standort für Sie
noch in Frage kommen würde.
Bitte um telefonische Anmeldung zum Aufnahmetest
Termine siehe bitte Homepage www.gespag.at/bildung/ausbildung-pflegeberufe/Bewerbungszeiten
Das Bewerbungsgespräch wird in Form eines strukturierten Interviews geführt und ist für alle Schulen für
medizinische Assistenzberufe der gespag einheitlich. Bei Erreichung einer Mindestpunkteanzahl werden
Sie zur Aufnahmekommission eingeladen.
Wir ersuchen Sie zum Bewerbungsgespräch folgende Unterlagen mitzubringen:
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Bewerbungsschreiben (selbst verfasst) für die Aufnahme an der Schule (bei Minderjährigen ist die
Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich)
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Tabellarischer Lebenslauf (PC)
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Staatsbürgerschaftsnachweis (Original u. Kopie)
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Geburtsurkunde (Original u. Kopie)
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Heiratsurkunde (Original u. Kopie)
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1 Passfoto (Original)
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Ab der 8. Schulstufe: alle Jahreszeugnisse – mindestens aber 8. und 9. Schulstufe (Original u.
Kopie)
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Lehrabschlusszeugnis/Lehrbrief (Original u. Kopie)
Unterlagen für BewerberInnen aus EU-Ländern:
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Die Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt sein.
Unterlagen für BewerberInnen aus Ländern außerhalb der EU:
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Die Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt sein.
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Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung
2.
Aufnahmekommission:
Laut § 98 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes entscheidet der Rechtsträger über die Aufnahme in
die Pflegehilfeausbildung und die Aufnahmekommission laut MAB AV § 9 über die Aufnahme in die
medizinische Fachassistenz.
Die Kommission trifft ihre Entscheidung auf der Grundlage des Bewerbungsgespräches, der Schulbildung
sowie des Gesamteindruckes beim kommissionellen Gespräch.
Die Bewertungsgrundlagen der Kommission sind einheitlich festgelegt.
3.
Aufnahme:
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen, werden wir uns bemühen Sie an der Schule Ihrer
Wahl aufzunehmen.