mediadaten - Bayerische Gemeindezeitung

Preisliste Nr. 50, gültig ab 1. Januar 2016
Mediaplanung
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KOMMUNALPOLITIK I WIRTSCHAFT I RECHT I TECHNIK I PRAXIS
Inhalt
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Bayerns auflagenstärkste kommunale Fachzeitung3
Verlag Bayerische
Kommunalpresse GmbH
www.gemeindezeitung.de
Bayerische GemeindeZeitung – Partner der Kommunen4
Printausgabe
Preise und Zuschläge
5
Anzeigenformate und Preise
6
Rabatte, Beilagen, Online-Marktplatz
7
Erscheinungs- und Themenplan
8
Onlineausgabe
www.gemeindezeitung.de: Preise Online-Werbung
16
Anzeigenformate 17
Veranstaltungen
Die Bayerische GemeindeZeitung als Veranstalter kommunaler Fachforen
18
Sonderveröffentlichungen
Breslauer Weg 44
82538 Geretsried
Postfach 825
82533 Geretsried
Tel.: 08171/9307-11 / -12 / -13
Fax: 08171/9307-22
[email protected]
Ihre Ansprechpartnerin für
Anzeigen:
Constanze von Hassel
[email protected]
Tel.: 08171/9307-13
Ihre Ansprechpartnerin für
Veranstaltungen:
Theresa von Hassel
[email protected]
Tel.: 08171/9307-10
Sonderveröffentlichungen zu den Veranstaltungen der Bayerischen GemeindeZeitung
19
Preise und Zuschläge
20
Sie finden uns auch auf
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Anzeigenformate und Preise
21
www.twitter.com/gz_aktuell
Anzeigenformate und Preise im Anschnitt
22
www.facebook.com/GZaktuell
Allgemeine Geschäftsbedingungen 23
2
Bayerns auflagenstärkste kommunale Fachzeitung
Die Bayerische GemeindeZeitung ist die
Fachzeitschrift in Bayern, die sich ausschließlich
an den Bedürfnissen der kommunalen Entscheider im Freistaat orientiert: Wer sich über
die bayerische Kommunalpolitik informieren
möchte, liest die Bayerische GemeindeZeitung.
Auflagenkontrolle
Druckauflage:
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Exemlare
10.000
Tatsächlich verbreitete Auflage: (TvA):
9.691
Abonnierte Exemplare 9.067
Sonstiger Verkauf
254
Verkaufte Auflage
9.321
Freistücke
370
Rest-, Archiv- und Belegexemplare 309
Online-Verbreitung
Verlinkung für Newsletterbezieher:
9.607
Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt
Verlag Bayerische
Kommunalpresse GmbH
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Breslauer Weg 44
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Bayerische GemeindeZeitung – Partner der Kommunen
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Zielgruppe
Unsere Leserschaft setzt sich zusammen aus
Bürgermeistern, Land-, Bezirks-, Kreis-, Stadtund Gemeinderäten sowie leitenden Beamten
und Angestellten in den kommunalen Verwaltungen. Zahlreiche Architekten und Ingenieurbüros gehören ebenso zum Abonnentenkreis.
Die bayerischen Kommunen sind innovativ,
investitionsfreudig und sie sind im öffentlichen
Bereich finanzstarke Auftraggeber. Unsere Leser
üben eine meinungsbildende Vorbildfunktion
aus.
Bayerische GemeindeZeitung
Verlag Bayerische
Kommunalpresse GmbH
Inhalt
Die redaktionelle Konzeption der Bayerischen
GemeindeZeitung beinhaltet kommunalspezifische Berichte und Reportagen aus bayerischen
Gemeinden, Städten, Kreisen, Bezirken, dem
Freistaat, Bund und Europa. Praxisorientierte
Fachthemen sowie sachbezogene Anwendungsbeispiele und Lösungsvorschläge vervollständigen unser Angebot, das komplett im Internet
abrufbar ist.
Veranstaltungen und Sonderdrucke zu ausgewählten Fachthemen ermöglichen die vertiefte
Information unserer Leserschaft.
4
Organ:
KPV - Kommunalpolitische Vereinigung
Herausgeber:
Stefan Rößle
KPV-Landesvorsitzender,
Landrat Donau-Ries
Umfangs-Analyse 2014
22 Ausgaben, Gesamtumfang: 364 Seiten
Redaktion:
Anne-Marie von Hassel
(verantwortlich)
Redaktioneller Teil:
316 Seiten
86 %
Anzeigen:
Constanze von Hassel
(verantwortlich)
14 %
Anzeigenteil:
48 Seiten
Veranstaltungen:
Theresa von Hassel
(verantwortlich)
67. Jahrgang 2016
Erscheinungsweise:
2 x monatlich
22 Ausgaben im Jahr (Januar und
August als Doppelnummern)
Bezugspreis:
76,10 € zzgl. gesetzl. MwSt. jährlich
Preisnachlässe ab zehn Abos
Printausgabe: Preise und Zuschläge
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Zuschläge für Vorzugsplätze Zuschlag
Textteil:
20 %
Sonstige bindende Platzvorschriften:
10 %
Die Platzfestlegung bedarf der Schriftform. Rücktrittsrecht für Sonderplatzierungen ausgeschlossen. Anschnitt nicht möglich.
Zuschläge für Sonderformat-Anzeigen
Zeitschriftenformat
Zuschlag
Anzeigen über Bund, Mindestformat 2 x 1/4 Seite, quer
Breite 315 mm
Höhe 465 mm
Satzspiegel
10 %
Preise für Klein- und Stellenanzeigen
pro mm
Stellenangebote 1,60 €
Stellengesuche
1,20 €
Breite
284 mm
An- und Verkauf
1,60 €
Höhe 420 mm
Immobilien
1,60 €
Gebühr Chiffreanzeigen*
Spaltenzahl
Mindesthöhe 20 mm, Preis pro mm 1-spaltig. 1-spaltig = 45 mm breit
*einschließlich Porto für Zustellung
6 Spalten
Spaltenbreiten
1 Sp.
45 mm
4 Sp. 188 mm
2 Sp.
95 mm
5 Sp. 236 mm
3 Sp. 140 mm
6 Sp. 284 mm
5
20,00 €
Farbzuschläge 1/1 Seite
1/3 - 1/2 Seite
1/4 -1/8 Seite
2-farbig
290,00 €
180,00 €
125,00 €
3-farbig
580,00 €
360,00 €
250,00 €
4-farbig
870,00 €
540,00 €
375,00 €
Erscheinungsweise:
2x monatlich
Anzeigenabteilung:
[email protected]
Telefax: 08171/9301-22
Constanze von Hassel
Telefon 08171/9307-13
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Druckverfahren:
Profil: Isonewspaper26v4
Zeitungs-Offsetdruck Cold-Set,
40er Zeitungsraster, Druck
ausschließlich aus der Euroskala,
keine Sonderfarben möglich
Druckfertige Dateien:
als druckfähiges pdf per eMail:
[email protected]
Technische Details auf Anfrage
Zahlungsbedingungen:
Zahlung innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnung, netto.
Bankverbindung:
Kreis- und Stadtsparkasse
Dillingen a. d. Donau
IBAN: DE38 7225 1520 0010 0215 66
BIC: BYLADEM1DLG
Printausgabe: Anzeigenformate und Preise
1/1 Seite
6 Spalten
Breite 284 mm
Höhe 420 mm
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
1/2 Seite
3 Spalten
Breite 140 mm
Höhe 420 mm
1/3 Seite
2 Spalten
Breite 95 mm
Höhe 420 mm
6 Spalten
Breite 284 mm
Höhe 210 mm
6 Spalten
Breite 284 mm
Höhe 140 mm
1-farbig sw
5.544,00 €
1-farbig sw
2.772,00 €
1-farbig sw
1.848,00 €
2-farbig
5.834,00 €
2-farbig
2.952,00 €
2-farbig
2.028,00 €
3-farbig
6.124,00 €
3-farbig
3.132,00 €
3-farbig
2.208,00 €
4-farbig
6.414,00 €
4-farbig
3.312,00 €
4-farbig
2.388,00 €
1/4 Seite
3 Spalten
Breite 140 mm
Höhe 210 mm
1/16 Seite
3 Spalten
Breite 140 mm
Höhe 52 mm
1/8 Seite
3 Spalten
Breite 140 mm
Höhe 105 mm
6 Spalten
Breite 284 mm
Höhe 105 mm
1-farbig sw
1.386,00 €
1-farbig sw
693,00 €
2-farbig
1.511,00 €
2-farbig
818,00 €
3-farbig
1.636,00 €
3-farbig
943,00 €
4-farbig
1.761,00 €
4-farbig
1.068,00 €
6
1-farbig sw
343,20 €
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Constanze von Hassel
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Millimeter-Preis 1-spaltig: 2,20 €
Mindestformat 1-spaltig:
30 mm hoch
Satzkosten pro Anzeige: 120,00 €
Format bis 1/8 Seite
größere Anzeigen auf Anfrage
Alle Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Printausgabe: Rabatte, Beilagen, Online-Marktplatz
Rabatte
Beilagen
Malstaffel
Zahl der Beilagen
Lieferantennachweis
10.000 Stück
3-maliges Erscheinen
5%
6-maliges Erscheinen
10 %
lose eingelegt
11-maliges Erscheinen
15 %
bis 25 g pro Tsd.
195,00 €
22-maliges Erscheinen
20 %
26 g - 99 g pro Tsd.
260,00 €
100 g - 150 g pro Tsd.
310,00 €
Mengenstaffel
500 mm Zeilen 3%
1000 mm Zeilen
5%
2000 mm Zeilen
10 %
5000 mm Zeilen 15 %
8000 mm Zeilen 20 %
bei Abnahme innerhalb von
12 Monaten (Insertionsjahr)
Klein- und Stellenanzeigen
2-maliges Erscheinen 10 %
3-maliges Erscheinen 15 %
nur gültig bei unveränderten Wiederholungen. Zuschläge, Beilagen
und technische Zusatzkosten werden
nicht rabattiert.
7
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Höchstformat: DIN-A4
nicht verarbeitet werden können
Beilagen mit Fenster-/Altarfalz,
Leporello- oder Zickzackfalz
pro Anzeige, pro Ausgabe, 1-sp.:
Spaltenbreite 67 mm
pro mm 1-farbig sw
1,60 €
Farbzuschlag pauschal 5,00 €
Buchungen und Verrechnung jeweils
½-jährlich zu Nr. 1/2 bzw. zu Nr. 13,
siehe Erscheinungsplan,
Detailänderungen sind möglich.
Online-Marktplatz
für Anzeigenkunden kostenfrei
Aufgeklebte Postkarten
Zahl der Postkarten 10.000 Stück
Basiseintrag pro Jahr pro Tsd. Aufpreis Banner/Logo
220,00 €
bei maschineller Verarbeitung.
Nur in Verbindung mit Anzeigenschaltung, mindestens 1/2 Seite.
Bei aufgeklebten Postkarten erhebt
die Bundespost Postgebühren, bitte
im Verlag anfragen.
Versandanschrift für Beilagen
mit Postkarten wird bei Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Bitte unbedingt vermerken: „Für die
Bayerische Gemeindezeitung,
Ausgabe... / 2016.
max. 130 x 90 Pixel
200,00 €
100,00 €
pro Jahr, Abrechnung jährlich.
Nicht rabattfähig sind
Anzeigen im Lieferantennachweis,
Gelegenheits- und Stellenanzeigen
sowie Beilagen.
Einhefter:
sind leider nicht möglich
Alle Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Printausgabe: Erscheinungs- und Themenplan
Ausgabe 1/2
Erscheinungstermin: 21.01.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
13.01.2016
Fachthemen
• Energieversorgung,
Energiesparmaßnahmen
• Öffentliche Beleuchtung,
Straßenbeleuchtung
• Umweltschutz, Lärmminderung/
-schutz, Bodenreinigung,
Luftreinhaltung
• Abfallwirtschaft und Recycling,
Altlastensanierung,
Wertstoffsammelsysteme
• Kommunales Verkehrswesen –
ÖPNV
• Kommunalfahrzeuge
• Garten- und Landschaftsbau
Messen/Ausstellungen
• DCONex, 13.-15.01.2016, Essen
• RegioAgrar Bayern,
02.-04.02.2016, Augsburg
• Biogas-Fachmesse,
02.-04.02.2016, Leipzig
Ausgabe 3
Erscheinungstermin: 04.02.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 27.01.2016
Fachthemen
• Kommunale Baupolitik
• Schulen, Kindergärten, Horte,
Spielplätze
• Dorferneuerung – Stadtsanierung
• Gestaltung öffentlicher Räume,
Stadtmobiliar
• Kommunale und private
Freizeitanlagen: Frei- und
Hallenbäder, Trimmparcours,
Wanderwege, Sportanlagen,
Seilbahnen
• Fremdenverkehr in Bayern
• Kommunal-Finanzierung
• Wasserver- und -entsorgung,
Kanalisation, Kläranlagen,
Klärschlammbehandlung,
Gewässerschutz
• bautec, 16.-19.02.2016, Berlin
• Grünbau Berlin, 16.- 19.02.2016,
Berlin
• didacta Hannover, 16.-20.02.2016,
Hannover
• FeuerTRUTZ, 17.-18.02.2016,
Nürnberg
• im Lot, 19.-21.02.2016, Augsburg
• Fertighausmesse Landshut,
20.-21.02.2016
Freizeit Messe Nürnberg,
24.-28.02.2016, Nürnberg
Messen/Ausstellungen
• BIOFACH, 10.-13.02.2016,
Nürnberg
• f.re.e, 10.-14.02.2016, München
• E-world energy & water,
16.-18.02.2016, Essen
*Bei diesen Veranstaltungen liegen die jeweils aktuellen Ausgaben der Bayerischen GemeindeZeitung aus.
8
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Printausgabe: Erscheinungs- und Themenplan
Ausgabe 4
Erscheinungstermin: 25.02.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
17.02.2016
Fachthemen
• Infrastruktur
• EDV, Technik und Ausstattung für
die Kommunalverwaltung
• Kommunikationstechnologie,
Breitband, Mobilfunk
• Umweltschutz, Luftreinhaltung,
Lärmschutz
• Dienstleistungen für die
Kommunalverwaltung
(Out-Sourcing), Facility
Management
• Schulungen für
Kommunalpolitiker und
kommunale Angestellte
Messen/Ausstellungen
• ITB Berlin, 09.-13.03.2016, Berlin
• IHM Int. Handwerksmesse,
24.02.- 01.03.2016, München
• Garten München,
24.02.-01.03.2016, München
• Facility Management,
23.02.-25.02.2016, Frankfurt am
Main
Ausgabe 5
Erscheinungstermin: 10.03.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
02.03.2016
Fachthemen
• EnergieversorgungEnergiesparmaßnahmen
• Kommunales VerkehrswesenÖPNV
• Kommunalfahrzeuge,
Städtereinigung
• Dienstfahrzeuge
• Kommunale Museen
• Handwerkliche Dienstleistungen,
Ausstattung kommunaler
Gebäude: Sanitär, Heizung,
Klimaanlagen
Messen/Ausstellungen
• Light+Building Frankfurt,
13.-18.03.2016, Frankfurt am
Main
• CeBIT, 14.-18.03.2016, Hannover
• Leipziger Buchmesse,
17.-20.03.2016, Leipzig
• Landshuter Umweltmesse,
11.-13.03.2016, Landshut
Ausgabe 6
Erscheinungstermin: 24.03.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
16.03.2016
Fachthemen
• Kommunal-Finanzierung
• Wasserversorgung, Grundwasser,
Abwasser, Kläranlagen
• Kommunale Baupolitik
• Krankenhäuser, Pflegeheime,
Gerontotechnik, Rehabilitation
• Schulen, Kindergärten, Horte,
Spielplätze
• Kommunal-Marketing,
Stadtmarketing
• Arbeitsschutzmaßnahmen,
Unfallverhütung
• Sicherheitstechnik, Kontroll- und
Überwachungsanlagen
• Brand- und Katastrophenschutz
Messen/Ausstellungen
• bauma, 11.-17.04.2016,
München
• fireprotec, 20./21.04.2016,
Frankfurt am Main
*Bei diesen Veranstaltungen liegen die jeweils aktuellen Ausgaben der Bayerischen GemeindeZeitung aus.
9
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Printausgabe: Erscheinungs- und Themenplan
Ausgabe 7
Erscheinungstermin: 07.04.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 30.03.2016
Fachthemen
• EDV, Technik und Ausstattung für
die Kommunalverwaltung
• Kommunikationstechnologie,
Breitband, Mobilfunk
• Umwelt- und Abfalltechnik,
Recycling, Altlastensanierung
• Kommunalfahrzeuge,
Städtereinigung
• Fachliteratur für
Kommunalpolitiker und
Kommunalverwaltungen,
Kommunale Rechtsfragen
Messen/Ausstellungen
• W
erkstätten Messe,
14.-17.04.2016, Nürnberg
Ausgabe 8
Erscheinungstermin: 21.04.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 13.04.2016
Fachthemen
• EnergieversorgungEnergiesparmaßnahmen
• Dienstleistungen für die
Kommunalverwaltung
(Out-Sourcing), Facility
Management
• Kommunale Bibliotheken
Messen/Ausstellungen
• PCIM Europe, 10.-12.05.2016,
Nürnberg
• Pflege und Reha, 26.-28.04.2016,
Stuttgart
Ausgabe 9
Erscheinungstermin: 06.05.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 27.04.2016
Fachthemen
• Finanzierung: Banken, Leasing,
Versicherungen,
Privatisierung, Sonderformen
• Wasserversorgung, Grundwasser,
Abwasser, Kläranlagen
• Kommunale Baupolitik
• Krankenhäuser, Pflegeheime,
Gerontotechnik, Rehabilitation
• Schulen, Kindergärten, Horte ,
Spielplätze
• Kommunalfahrzeuge
• Garten- und Landschaftsbau,
Grünanlagen
• Bestattungswesen, Friedhof
Messen/Ausstellungen
• IFAT, 30.05.-03.06.2016,
München
*Bei diesen Veranstaltungen liegen die jeweils aktuellen Ausgaben der Bayerischen GemeindeZeitung aus.
10
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Printausgabe: Erscheinungs- und Themenplan
Ausgabe 10
Erscheinungstermin: 27.05.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 18.05.2016
Fachthemen
• Infrastruktur
• Abfall und Recycling,
Altlastensanierung,
Bodenreinigung
• Kommunales Verkehrswesen:
ÖPNV, Verkehrsregelung,
Verkehrsüberwachung,
automatische Parksysteme,
Parkleitsysteme, Beschilderung,
Signalanlagen
• Öffentliche Beleuchtung,
Straßenbeleuchtung
• Sicherheitstechnik, Kontroll- und
Überwachungsanlagen
• Brand- und Katastrophenschutz
• Schulungen für
Kommunalpolitiker und
kommunale Angestellte
• Kommunale Museen
• Kommunal-Marketing,
Stadtmarketing
Ausgabe 11
Erscheinungstermin: 09.06.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 01.06.2016
Fachthemen
• EnergieversorgungEnergiesparmaßnahmen
• Finanzierungsmodelle für
öffentliche Aufgaben
• Dienstleistungen für die
Kommunalverwaltung
(Out-Sourcing), Facility
Management
• Technische Ausstattung
öffentlicher Gebäude
Messen/Ausstellungen
• 9
. Bayerisches Energieforum der
Bayerischen GemeindeZeitung,
23.06.2016, Garching bei
München
• Intersolar, 22.-24.06.2016,
München
Nachbericht
Ausgabe 12
Erscheinungstermin: 23.06.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 15.06.2016
Fachthemen
• EDV, Technik und Ausstattung für
die Kommunalverwaltung
• Kommunikationstechnologie,
Breitband, Mobilfunk
• Bürger- und Verwaltungsinformationssysteme
• Wasserver- und -entsorgung,
Kanalisation, Kläranlagen,
Klärschlammbehandlung,
Gewässerschutz
• Kommunale Baupolitik
• Massiv-, Fertig- und Holzbau
• Schulen, Kindergärten, Horte,
Spielplätze
• Krankenhäuser, Pflegeheime,
Gerontotechnik,
Rehabilitation
• Kommunalfahrzeuge
• Dienstfahrzeuge
• Unternehmerkonferenz der
Bayerischen Sparkassen,
02.06.2016, Nürnberg*
*Bei diesen Veranstaltungen liegen die jeweils aktuellen Ausgaben der Bayerischen GemeindeZeitung aus.
11
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Printausgabe: Erscheinungs- und Themenplan
Ausgabe 13
Erscheinungstermin: 07.07.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 29.06.2016
Fachthemen
• Finanzierungsmodelle für
öffentliche Aufgaben
• Umwelt- und Abfalltechnik,
Recycling,
Altlastensanierung,
Umweltschutz, Lärmminderung,
Erdbodenreinigung,
Luftreinhaltung,
Abwassertechnik, Labortechnik
• Dienstleistungen für die
Kommunalverwaltung
(Out-Sourcing), Facility
Management
Ausgabe 14
mit Sonderveröffentlichung
„9. Bayerisches Energieforum“
Erscheinungstermin: 21.07.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 13.07.2016
Anzeigenschluss Sonderveröffentlichung: 01.07.2016
Fachthemen
• Verbandstag des
Genossenschaftsverbands
Bayern, 14.07.2016
• Bayerischer Sparkassentag,
08./09.06.2016, Landshut*
Sonderveröffentlichung
• 9. Bayerisches Energieforum der
Bayerischen GemeindeZeitung
• Energieversorgung –
Energiesparmaßnahmen
• Öffentliche Beleuchtung,
Straßenbeleuchtung
• Kommunales Verkehrswesen:
ÖPNV, Verkehrsregelung,
Verkehrsüberwachung,
automatische Parksysteme,
Parkleitsysteme, Beschilderung,
Signalanlagen
• Winterdienst-Planung,
Kommunalfahrzeuge
• Fachliteratur für
Kommunalpolitiker und
Kommunalverwaltungen,
Kommunale Rechtsfragen
Nachberichte
• Bayerischer Städtetag,
13./14.07.2016, Memmingen*
*Bei diesen Veranstaltungen liegen die jeweils aktuellen Ausgaben der Bayerischen GemeindeZeitung aus.
12
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Printausgabe: Erscheinungs- und Themenplan
Ausgabe 15/16
Erscheinungstermin: 04.08.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
27.07.2016
Fachthemen
• Wasserver- und -entsorgung,
Kanalisation, Kläranlagen,
Klärschlammbehandlung,
Gewässerschutz
• Kommunale Baupolitik
• Krankenhäuser, Pflegeheime,
Gerontotechnik, Rehabilitation
• Schulen, Kindergärten, Horte,
Spielplätze
• Kommunale und private
Freizeitanlagen: Frei- und
Hallenbäder, Trimmparcours,
Wanderwege, Sportanlagen,
Seilbahnen
• Kommunale Museen
Messen/Ausstellungen
• GaLaBau, 14.-17.09.2016,
Nürnberg
Ausgabe 17
Erscheinungstermin: 15.09.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
07.09.2016
Fachthemen
• Finanzierungsmodelle für
öffentliche Aufgaben
• Umwelt- und Abfalltechnik,
Recycling,
Altlastensanierung,
Umweltschutz, Lärmminderung,
Erdbodenreinigung,
Luftreinhaltung,
Abwassertechnik, Labortechnik,
Wertstoffsammelsysteme
• Garten- und Landschaftsbau,
Grünanlagen
• Kommunalfahrzeuge
• Dienstfahrzeuge
• Kommunales Verkehrswesen,
ÖPNV
Ausgabe 18
Erscheinungstermin: 29.09.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
21.09.2016
Fachthemen
• EDV, Technik und Ausstattung für
die Kommunalverwaltung
• Kommunikationstechnologie,
Breitband, Mobilfunk
• Bürger- und Verwaltungsinformationssysteme
• Dienstleistungen für die
Kommunalverwaltung
(Out-Sourcing), Facility
Management
• Kommunale Bibliotheken
Messen/Ausstellungen
• InnoTrans, 20.-23.09.2016, Berlin
*Bei diesen Veranstaltungen liegen die jeweils aktuellen Ausgaben der Bayerischen GemeindeZeitung aus.
13
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Printausgabe: Erscheinungs- und Themenplan
Ausgabe 19
Erscheinungstermin: 13.10.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
05.10.2016
Fachthemen
• Umweltschutz, Abfall und
Recycling, Altlastensanierung
• Energieversorgung: Strom,
Kernkraft, Gas, Öl, Kohle,
Wasser, alternative und additive
Energiequellen
• Kommunales Verkehrswesen:
ÖPNV
• Kommunale Baupolitik
• Krankenhäuser, Pflegeheime,
Gerontotechnik, Rehabilitation
• Schulen, Kindergärten, Horte,
Spielplätze
• Kommunalfahrzeuge
• Bestattungswesen, Friedhof
Messen/Ausstellungen
• new mobility, 17.-19.10.2016,
Leipzig
• Frankfurter Buchmesse,
19.-23.10.2016, Frankfurt am
Main
Ausgabe 20
Erscheinungstermin: 27.10.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
19.10.2016
Fachthemen
• F inanzierungsmodelle für
öffentliche Aufgaben
• Wasserver- und -entsorgung,
Kanalisation, Kläranlagen,
Klärschlammbehandlung,
Gewässerschutz
• Fachliteratur für
Kommunalpolitiker und
Kommunalverwaltungen,
Kommunale Rechtsfragen
• Kommunale Repräsentation
Ausgabe 21
Erscheinungstermin: 10.11.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
02.11.2016
Fachthemen
• EDV, Technik und Ausstattung für
die Kommunalverwaltung
• Kommunikationstechnologie,
Breitband, Mobilfunk
• Kommunale Baupolitik
• Dorferneuerung –
Stadtsanierung
• Gestaltung öffentlicher Räume,
Stadtmobiliar
• Renovierung/Denkmalschutz
Messen/Ausstellungen
• 4. Bayerisches Breitbandforum
der Bayerischen
GemeindeZeitung, 16.11.2016
• denkmal Leipzig, 10.-12.11.2016,
Leipzig
*Bei diesen Veranstaltungen liegen die jeweils aktuellen Ausgaben der Bayerischen GemeindeZeitung aus.
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Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Printausgabe: Erscheinungs- und Themenplan
Ausgabe 22
Erscheinungstermin: 24.11.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
16.11.2016
Fachthemen
• Energieversorgung –
Energiesparmaßnahmen
• Dienstleistungen für die
Kommunalverwaltung
(Out-Sourcing), Facility
Management
• Schulungen für
Kommunalpolitiker und
kommunale Angestellte
• Handwerkliche Dienstleistungen,
Ausstattung kommunaler
Gebäude: Sanitär, Heizung,
Klimaanlagen
• Sicherheitstechnik, Kontroll- und
Überwachungsanlagen
• Brand- und Katastrophenschutz
• Fremdenverkehr in Bayern
Ausgabe 23
Erscheinungstermin: 08.12.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
30.11.2016
Fachthemen
• Wasserversorgung, Grundwasser,
Abwasser, Kläranlagen
• Umwelt- und Abfalltechnik,
Recycling, Altlastensanierung,
Umweltschutz, Lärmminderung,
Erdbodenreinigung,
Luftreinhaltung,
Abwassertechnik, Labortechnik
• Kommunales Verkehrswesen:
ÖPNV, Verkehrsregelung,
Verkehrsüberwachung,
automatische Parksysteme,
Parkleitsysteme, Beschilderung,
Signalanlagen
• Öffentliche Beleuchtung,
Straßenbeleuchtung
• Kommunalfahrzeuge
• Dienstfahrzeuge
• Garten- und Landschaftsbau,
Grünanlagen
Ausgabe 24
mit Sonderveröffentlichung
4. Bayerisches Breitbandforum
Erscheinungstermin: 22.12.2016
Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:
14.12.2016
Anzeigenschluss Sonderveröffentlichung: 01.12.2016
Fachthemen
• EDV, Organisation, Technik
und Ausstattung für die
Kommunalverwaltung
• Kommunikationstechnologie,
Breitband, Mobilfunk
• Kommunal-Finanzierung
• Kommunale Baupolitik
• Schulen, Kindergärten, Horte,
Spielplätze
• Kommunale Repräsentation
Sonderveröffentlichung
• 4. Bayerisches Breitbandforum
der Bayerischen
GemeindeZeitung
*Bei diesen Veranstaltungen liegen die jeweils aktuellen Ausgaben der Bayerischen GemeindeZeitung aus.
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Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
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gültig ab 1. Januar 2016
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Die Bayerische GemeindeZeitung als
Veranstalter kommunaler Fachforen
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Die Bayerische GemeindeZeitung beliefert kommunale Entscheider mit qualifizierten Fachinformationen. Die Leser sind verantwortlich für
kommunale Investitionen im Freistaat und üben
eine meinungsbildende Vorbildfunktion aus. Das
Printangebot wird durch Fachveranstaltungen
speziell für diese Zielgruppe ergänzt.
Bayerische GemeindeZeitung
Verlag Bayerische
Kommunalpresse GmbH
BAYERISCHES
WASSERKRAFT
FORUM
Frühjahr 2016
4. Bayerisches
Wasserkraftforum
www.bayerischeswasserkraftforum.de
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Die Bayerische GemeindeZeitung veranstaltet
u.a. das Bayerische Energieforum, das Bayerische
Wasserkraftforum und das Bayerische Breitbandforum. Weitere Seminare, Schulungen und
Workshops sind auf die Belange der kommunalen
Entscheider zugeschnitten. Außerdem begleitet
die Bayerische GemeindeZeitung das Kommunalforum Alpenraum in Tirol als bayerischer
Medienpartner
BAYERISCHES
ENERGIE
FORUM
23. Juni 2016
9. Bayerisches
Energieforum
www.bayerisches-energieforum.de
Dokumtentation Ausgabe 14/2016
BAYERISCHES
BREITBAND
FORUM
16. November 2016
4. Bayerisches
Breitbandforum
www.bayerisches-breitbandforum.de
Dokumentation Ausgabe 24/2016
Veranstaltungen:
[email protected]
Telefax: 08171/9307-22
Theresa von Hassel
Telefon: 08171/9307-10
[email protected]
Sonderveröffentlichungen zu den Veranstaltungen
der Bayerischen GemeindeZeitung
Preisliste Nr. 50
gültig ab 1. Januar 2016
Die Veranstaltungen der Bayerischen
GemeindeZeitung zu speziellen Fachthemen
werden in Sonderveröffentlichungen dokumentiert. Diese Veröffentlichungen erscheinen als
Beilage in der Bayerischen GemeindeZeitung,
stehen als pdf-Datei zum Download
Bayerische GemeindeZeitung
Verlag Bayerische
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auf www.gemeindezeitung.de zur Verfügung,
werden als Link im Newsletter angeboten und
werden auch an alle Teilnehmer der jeweiligen
Veranstaltung per eMail verschickt. In diesen
Sonderheften können Anzeigen gebucht
werden.
Für 2016 stehen als Erscheinungstermine bereits fest:
4. Bayerisches Wasserkraftforum
Erscheinungstermin
9. Bayerisches Energieforum Erscheinungstermin
Anzeigenschluss
im Frühjahr 2016
BGZ Ausgabe 14/2016
21. Juli 2016
01. Juli 2016
4. Bayerisches Breitbandforum BGZ Ausgabe 24/2016
Erscheinungstermin
Anzeigenschluss
22. Dezember 2016
1. Dezember 2016
Themenbeispiele:
• Stopp dem Werteverfall der kommunalen
Infrastruktur: Straßen- und Leitungssanierung
• Orientierungshilfen für öffentliche Ausschreibungen
in der Entsorgungsbranche
• Das Passauer Land
• 40 Jahre MVV
• Energetisch sanieren im Altbestand
• Zersetzungsproblematik auf Friedhöfen
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Sonderveröffentlichungen:
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Wir arbeiten an weiteren Sonderheften zu speziellen Fachthemen.
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Anschnitt 3 mm rundum – nur bei blatthohen Anzeigen!
Sonderveröffentlichungsformat
Breite 210 mm
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Satzspiegel
Breite 190 mm
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gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Ziffer 1
Ziffer 6
„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck
der Verbreitung.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in
bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen
werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
Ziffer 2
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der
in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
Ziffer 3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw.
der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge
hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Ziffer 4
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn
die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
Ziffer 5
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis
entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
23
Ziffer 7
Texteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und
nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit
dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
Ziffer 8
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies
gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Ziffer 9
Ziffer 11
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich
Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität
im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Ziffer 10
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder
bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder
eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so
hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei
telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der
Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen,
die nicht leitende Angestellte sind; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten
die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren
Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von
vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
24
Ziffer 12
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Ziffer 13
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung spätestens
sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb
der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist
zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
Preisliste gewährt.
Ziffer 14
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Ziffer 15
Ziffer 18
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach
Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages
über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg
weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag
kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.
Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-,
Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und
werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann
dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber
die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Ziffer 16
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie
für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Ziffer 17
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen
ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der
Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn
eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des
vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage
bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren
15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage
über 500 000 Exemplaren 5 v. H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber
von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
25
Ziffer 19
Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
Ziffer 20
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste
des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die
Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b) In Ergänzung zu Ziffer 8 der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch
bestätigte Anzeigenaufträge für den Verlag erst nach Vorlage des Anzeigenmotives
und dessen Billigung rechtsverbindlich.
c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende
Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von vier Monaten nach Bekanntgabe.
d) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein
sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und
Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche
daraus nur im Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 10 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu.
e) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der garantierten verkauften
Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis
gemäß der im Tarif genannten garantierten verkauften Auflage zu bezahlen.
26
f) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach
Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
g) Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte
Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen. Etwaige Ansprüche hieraus können lediglich im Rahmen
der vorstehend abgedruckten Ziffer 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
geltend gemacht werden. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender
Mehrkosten vorbehalten.
h) Aufträge über Beilagen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
den Postzeitungsdienst (AGB PZD). Dem Auftraggeber obliegt es, die einschlägigen
AGB PZD in allen Punkten einzuhalten. Zusätzliche Entgelte im Postzeitungsdienst,
die auf eine Nichtbeachtung der AGB PZD zurückzuführen sind, gehen voll zu
Lasten des Auftraggebers.
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