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Amtsblatt
Verbandsgemeinde Offenbach
mit Mitteilungen aus den Ortsgemeinden Bornheim, Essingen, Hochstadt und Offenbach
34. Jahrgang (155)
Donnerstag, den 25. Februar 2016
Nr. 8/2016
Dienstversammlung
der Feuerwehren SÜW
www.offenbach-queich.de
Rund 50 Personen für ihre Verdienste geehrt
Rund 50 Feuerwehrangehörige aus dem Landkreis Südliche Weinstraße wurden von Landrätin Theresia Riedmaier, Kreisbeigeordnetem Helmut Geißer und
Kreisfeuerwehrinspekteur Rudi Götz im Rahmen der jährlichen Dienstbesprechung der Wehrführer und Wehrleiter für ihr langjähriges Engagement geehrt.
Landrätin Theresia Riedmaier sprach ihnen ihren Dank und ihre Anerkennung
aus.
Für 35-jähriges Engagement ausgezeichnet wurden von der Verbandsgemeinde Offenbach Uwe Acuntius und Harald Fath (beide Bornheim), Albert
Humm (Essingen), Martin Koll und Joachim Wagner (beide Offenbach) sowie
Roland Wagner (Hochstadt).
Offenbach
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8/2016
Offenbach
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Auf
8/2016
einen
Blick
sprechzeiten
sprechzeiten
der Verbandsgemeindeverwaltung
Zentral...............................................................Tel.: 06348/986-0
..................................................................... Fax: 06348/986-141
E-Mail........................................... [email protected]
Homepage.......................................... www.offenbach-queich.de
Montag-Donnerstag.....................................................vormittags
08:30 - 12:00 Uhr
Montag......................................................................nachmittags
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag.............................................................. 07:30 - 12-00 Uhr
Öffnungszeiten im Fachbereich bürgerdienste
(einwohnermeldeamt):
Montag.................. von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag................ von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch.....................................................von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag............ von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag........................................................von 07.30 - 12.00 Uhr
Mittwochs bleibt das Rathaus ab 12.00 Uhr geschlossen. Die
Mitarbeiter sind nachmittags telefonisch nicht erreichbar.
des bürgermeisters
Axel Wassyl
jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Tel. 06348/986-123, Zimmer 26
E-Mail: [email protected]
der beigeordneten
Erste Beigeordnete Brigitte Novak-Josten
Geschäftsbereich Schulorganisation mit Schulkindbetreuung und
-verpflegung, Schulbuchausleihe, Schülerbeförderung
montags von 15.00 - 16.00 Uhr
Beigeordnete Pia Werling
Geschäftsbereich Kulturelle Angelegenheiten, Soziales und Tourismus
montags von 17.00 - 18.00 Uhr
Anmeldung über Vorzimmer, Zimmer 26, Tel.: 06348/986-123
des Försters des Forstreviers
Herxheim-Queichwaldung
Siegfried Knopp. Telefonische Sprechstunde (für Brennholzbestellungen) montags von 17.00 - 17.30 Uhr und donnerstags von
07.30 - 08.00 Uhr unter der Rufnummer 07276/918495 oder per
Mail [email protected].
des bezirksbeamten
der Polizeinsprektion Landau
Herr Wolfgang Dockweiler, Zimmer 15, Tel.: 06348/986-183
Mo. 14.00 bis 18.00 Uhr, Mi. u. Fr. jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
der schiedspersonen
im Februar den ersten montag im monat von 17.00 - 18.30 Uhr
im Mehrgenerationenhaus, Tel.: 06348/615246
des Versichertenberater
der deutschen Rentenversicherung
Herr Alois Fuchs montags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Zimmer Nr. UG 2, Tel.: 06348/986-165
des seniorenbeauftragten
Herr Karlheinz Frech, Sprechzeiten sind auf der Seite des Mehrgenerationenhauses nachzulesen
Queichtal energie Offenbach gmbH Co. Kg
Hauptstraße 11, Queichtal Museum, Offenbach
Tel.: Kundencenter: 06348/6100037
bereitschaftsdienste
der Polizeiinspektion
Tel. 06341-2870: Bereich der Verbandsgemeinde Offenbach/Qu.
der Feuerwehren
Tel. Notruf 112
des drK-rettungsdienstes
Telefon: 06341-19222
der ärztlichen notfalldienstzentrale Landau / sÜW
Cornichonstr. 4, Landau, Tel. 06341 -19292
Die Dienstzeiten sind:
Montag............................... 19.00 Uhr - Dienstag............ 07.00 Uhr
Dienstag............................. 19.00 Uhr - Mittwoch........... 07.00 Uhr
Mittwoch............................. 14.00 Uhr - Donnerstag....... 07.00 Uhr
Donnerstag......................... 19.00 Uhr - Freitag............... 07.00 Uhr
Freitag................................ 16.00 Uhr - Montag............. 07.00 Uhr
der Zahnärzte
samstags von 09.00 - 12.00 Uhr
sonntags von 11.00 - 12.00 Uhr
27.02./28.02.2016
ZA Dirk Lang, Queichheimer Straße 2,
Landau ............................... Tel.: 06341/98 730
der augenärzte
27.02./28.02.2016
Dr. Kapper, Luitpoldstr. 3,
Edenkoben......................... Tel.: 06323/2088
der niedergelassenen Kinderärzte
in der ärztlichen Notfalldienstzentrale Landau / SÜW
Cornichonstraße 4, Landau, Tel.: 06341/19292
Die Dienstzeiten sind:
Samstag, Sonntag und Feiertage
09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr
der apotheken
notdienstapotheken unter folgenden Tel. nr.
0180-5-258825 plus Postleitzahl des Standortes
(0,14 €/min aus dem Festnetz)
0180-5-258825 plus Postleitzahl des Standortes
(max. 0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz)Apothekennotdienst im
Internet www.lak-rlp.de
des abwasserwerkes
für die Kläranlagen Hochstadt und Offenbach
Tel.nr. 0172/7290164
der gruppenwasserwerke
Bereitschaftsdienst im Notfall (Wasserrohrbruch etc.)
unter Funktelefon-nr. 0172/6201215
während der Dienstzeit Tel. 06348/6498
der Thüga energienetze gmbH
Betriebsstelle Rülzheim, Tel. 07272-93100
ausserhalb der Dienstzeit: 0800/0837111
Pfalzwerke netz ag
bei störungen im stromnetz bornheim, essingen und Hochstadt: 0800/79 77 777
energie südwest netz gmbH
Tel.: bei störungen im stromnetz Offenbach: 06341/28 91 92
Offenbach
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Auf
einen
8/2016
Blick
Beratungsdienste
Flüchtlingssozial- und Asylverfahrensberatung
im Landkreis Südliche Weinstraße
Beratungszeit in der Verbandsgemeinde Offenbach:
jeden Montag, 10:00-12:30 Uhr im Mehrgenerationenhaus
(MGH)
Zielgruppen: Menschen mit
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
- ungeklärtem Aufenthaltsstatus
Das Beratungsangebot umfasst unter anderem:
- Aufklärung über Ablauf, Möglichkeiten, Grenzen, Folgen des
Asylverfahrens sowie über die Bedeutung der Anhörung; Vorbereitung auf die Anhörung/auf ein gerichtliches Verfahren;
ggf. Kontaktvermittlung zu weiterführenden Beratungsstellen/
AnwältInnen; Aufklärung über Möglichkeiten und Perspektiven
nach abgelehntem Asylantrag sowie bei Rückkehrwunsch
- Information über Arbeits-, Ausbildungs- und schulische Möglichkeiten sowie Rahmenbedingungen; Beratung zu sozialrechtlichen Ansprüchen und Gesundheitsversorgung; ggf.
Kontaktvermittlung zu anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
Diakonie Pfalz
Kontakt:
Franziska Richter
0176 11664067
[email protected]
Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS Pfalz) informiert zu Treffen im Selbsthilfetreff, Speyerer Str. 10, Edesheim,
Tel.: 06323-989924, www.kiss-pfalz.de
Pflegestützpunkt
Edenkoben-Herxheim-Offenbach
Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte
Menschen und deren Angehörige:
Käsgasse 15, Herxheim
Telefon: 07276/5030163 oder -164, Fax -165
Sprechzeiten: Mo-Fr nach telefonischer Vereinbarung
Achtung: Kein Notfall- und Bereitschaftsdienst!
Sozialpsychiatrischer Dienst
Beratung für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige
Kreisverwaltung SÜW, Amt für Gesundheit und Soziales, Arzheimer
Str. 1, 76829 Landau
Telefon: 06341/940-606 oder -621
Offene Sprechstunde in der Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung des Caritaszentrums Landau
Ihr Kind hat Probleme in der Schule. Sie haben Fragen zur Höhe des
Taschengeldes oder wie lange ihr Kind ausgehen darf. Sie erleben
partnerschaftliche Auseinandersetzungen…. All diese Themen können Anlass für das Aufsuchen unserer offenen Sprechstunde sein.
Die Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung bietet jeweils mittwochs, von 14 bis 16 Uhr, fachkompetente Beratung im Rahmen
einer offenen Sprechstunde an.
Neben der Terminabsprache über Telefon (06341 / 9355-0) oder Internet (www.caritas-zentrum-landau.de ) steht Ihnen während der
offenen Sprechstunde direkt und ohne Terminvereinbarung eine
Fachkraft ohne lange Wartezeiten für ein kurzes Gespräch zur Verfügung.
Selbstverständlich unterliegen die Gespräche der Vertraulichkeit
und sind kostenfrei.
Bitte melden Sie sich beim Empfang im 1. Obergeschoss des Caritaszentrums in der Königstraße 39/41
Offenbach
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8/2016
Kindergarten
„die nußknacker“ Hochstadt
Kinder und Teenie Basar
Kleiderbasar.
Am Samstag, den 12.03.2016
veranstaltet der Kindergarten
„Die Nußknacker“ von 14.0016.00 Uhr in der mehrzweckhalle (Turnhalle) an der
schule, in Hochstadt einen
Jeder, der Baby-, Kinder-, Teeniebekleidung bis
Größe 176 und Zubehör sowie Umstandskleidung, Spielsachen, Bücher, Fahrräder, Fahrzeuge, Autositze zum Verkauf anbieten möchte, kann sich unter 06347/973877 bei Melanie
Gensheimer anmelden.
Die Standgebühr beträgt pro Tisch 8 €, pro Tisch
kann ein Kleiderständer gestellt werden.
impressum
Herausgeber und
verantwortlich für den
amtlichen und
nichtamtlichenTeil:Verbandsgemeindeverwaltung
Offenbach an der Queich
Anja Giese, Kurt Höhlinger
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach
Telefon: 06348/986-123
Redaktions- und
Annahmeschluss:
bei der Verbandsgemeinde,
montags 18.00 Uhr
Verantwortlich für
Druck und Zustellung:
Verlag + Druck Linus Wittich KG
Europaallee 2, 54343 Föhren
Telefon: 06502/9147-0
Verantwortlich für den
Anzeigenteil:
Klaus Wirth
Erscheinungsweise:
bei Bedarf
Anzeigenannahme:
Ullmer & Brüggemann OHG
Norbert Ullmer
Alexander Brüggemann
Spanierstr. 70
76879 Essingen
Telefon: 06347/972080
Fax: 06347/9720810
E-Mail: [email protected]
Mobil 0170/1862290
Reklamation Zustellung an: Telefon 06502/9147-335, -336,
-713 und -716,
E-Mail: [email protected]
bezugsmöglichkeiten und bedingungen:
Erscheint kostenlos im Verbandsgemeindebereich für sämtliche
Haushaltungen, weitere Einzelstücke sind zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei
Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer
Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine
Ansprüche gegen den Verlag.
Gleichzeitig findet ein Kaffee- und Kuchenverkauf zugunsten des Fördervereins der Kita statt.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Krönungsabend
der Weinprinzessin 2016 - 2018
des Vereins
„südliche Weinstraße“ Offenbach
madleine römer
am Freitag, 26. Februar 2016, 19.00 Uhr
dorfgemeinschaftshaus
Hochstadt
Neben einem Sektempfang
und einer Weinprobe
erwartet Sie ein
musikalisches
Rahmenprogramm.
Für speisen ist ebenfalls
gesorgt.
Karten nur noch an der
Abendkasse erhältlich.
Offenbach
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Rechnungshof
Rheinland-Pfalz bestätigt:
Neubau und Abbruch war die richtige Entscheidung
Nach etwa zweimonatiger Prüfung signalisierte der Rechnungshof RheinlandPfalz (Speyer), dass die Entscheidung des Verbandsgemeinderates, das marode Rathaus abzureißen und ein neues zu bauen, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist.
Mitte Dezember gab die Behörde der Verwaltung bekannt, dass ein Bürger der Verbandsgemeinde sich an sie gewendet habe, um zu
prüfen, ob die getroffene Entscheidung wirtschaftlich vertretbar sei. Daraufhin wurden
sämtliche Unterlagen des mittlerweile fast
sechsjährigen Verfahrens offen gelegt und
einer Prüfung unterzogen.
Kurz vor der letzten Sitzung des VG-Rates
am 16. Februar drängte die VG-Verwaltung
auf eine grundsätzliche Einschätzung des
Rechnungshofes, weil die Beauftragung des
Architekten für den Neubau zur Entscheidung
anstand und diese im Fall eines negativen
Urteils ohne Zweifel nicht erfolgt wäre.
Im Endergebnis war die Entscheidung zum
Neubau eines Rathauses mit anschließendem Abbruch des Bestandsgebäudes im
Hinblick auf die langfristige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die richtige und deshalb
nicht zu beanstanden.
Der Rechnungshof stellte auch fest, dass schon vor etwa zwei Jahren von der
Verwaltung eine vollständige, belastbare und nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einem Vergleich der Sanierungs- zu den Neubaukosten erstellt worden sei, die dieses Ergebnis brachte.
Freundliche Grüße
Ihr
Axel Wassyl, Bürgermeister
Offenbach
- 10 -8/2016
Wahlhelfer gesucht!
Die Verbandsgemeinde Offenbach
sucht für die Wahllokale in Offenbach noch Wahlhelfer
Bei jeder Wahl wird eine große Anzahl von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern benötigt.
Dabei wird für jeden Stimmbezirk ein Wahlvorstand gebildet, der aus 9 bis 11 Personen
besteht, je nachdem, ob es sich um eine Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahl handelt.
Trotz frühzeitiger Wahlhelferaufrufe standen in den letzten Jahren immer weniger
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am jeweiligen Wahltag zur Verfügung.
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bei der Landtagswahl kann jeder deutsche Bürger sein,
der am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei
Monaten im Gemeindegebiet wohnt.
Dabei sind keine speziellen Vorkenntnisse für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand erforderlich.
Die Aufgaben des Wahlvorstandes sind:
• Kontrolle der Wahlberechtigung,
• Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wahlablaufes sowie
• die Auszählung der Stimmzettel zur Feststellung des Wahlergebnisses.
Dabei trifft sich der Wahlvorstand um 07.30 Uhr und richtet das Wahllokal ein.
Auch werden mit dem jeweiligen Vertretern die Anwesenheitszeiten abgesprochen.
Spätestens um 18.00 Uhr finden sich alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahllokal ein und zählen die Stimmzettel aus.
Für die Tätigkeit als Wahlhelferin/Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld von derzeit 21,00
EUR gewährt.
Einsatzwünsche können gerne geäußert werden.
Das Wahlamt wird diese, soweit als möglich, berücksichtigen.
Bei Interesse ist das Wahlamt unter den Telefonnummern 06348-986127 oder unter
der E-Mail Adresse: [email protected] erreichbar.
Offenbach
- 11 -8/2016
amTLiCHer tEil
Verbandsgemeinde
Fundbüro der Verbandsgemeinde Offenbach
Es wurde abgegeben:
bornheim:damen-armbanduhr
essingen:
damen-oder Herrenbrille
Hochstadt:
Offenbach:
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Offenbach, Konrad - Lerch - Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich,
Frau Pustlauk, Zimmer 1, Tel. 06348/986-198. Weiterhin können Sie
die Fundsachen der letzten 6 Monate auf unserer Homepage unter:
www.offenbach-queich.de unter Verwaltung und rat - rathaus Fundbüro abrufen.
ministerin eveline Lemke
zu gast in Offenbach
Letzte Woche war die Staatsministerin für Wirtschaft, Klimaschutz,
Energie und Landesplanung und stellvertretende Ministerpräsidentin
von Rheinland-Pfalz, Eveline Lemke, zu Besuch in Offenbach. Im Rahmen des Netzwerktreffens der Energieagentur Speyer-Neustadt/Südpfalz, dem auch die Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde Offenbach
angehören, stellte die Ministerin aktuelle Maßnahmen und Projekte in
Rheinland-Pfalz zum Thema Energiewende vor. Dabei spannte sie den
Bogen weit vom globalen Klimawandel bis hin zum Klimaschutz vor
Ort. Unter dem Motto „Global denken, lokal handeln“ hat Offenbach
eine Projektgruppe zum kommunalen Energie- und Klimaschutz neu
ins Leben gerufen. Im Kreise interessierter Mitbürger wird über einzelne Maßnahmen der Gemeinde informiert und die Möglichkeit gegeben, sich mit Rat und Tat an einzelnen Projekten zu beteiligen. Das
nächste Treffen findet am dienstag, dem 22. märz 2016 um 18.00
Uhr im Rathaus Offenbach statt.
Bürgermeister Axel Wassyl, Ministerin Eveline Lemke, Vorsitzender
der Energieagentur Speyer-Neustadt/Südpfalz Hans-Joachim Ritter
(v.l.n.r.)
niederschrift
über die 16. sitzung des Verbandsgemeinderates
Offenbach am dienstag, 16.02.2016, 19:00 Uhr im
Feuerwehrsaal des Feuerwehrhauses
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit
fest.
Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird das nachrückende Ratsmitglied
Martin Hammer über die Obliegenheiten seines Amtes belehrt und namens der Verbandsgemeinde gemäß den Bestimmungen der §§ 20,
21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wurde eine Niederschrift aufgenommen.
Laut Einladung sind wie folgt beschlossen:
Tagesordnung:
Öffentliche sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Nachwahl in die Ausschüsse
3. Mittagsverpflegung an der Ganztagsschule Offenbach
4. Sanierung Queichtalhalle (Vergaben)
4.1
Teilsanierung Queichtalhalle - Auftragserteilung Fliesenarbeiten
4.2
Teilsanierung Queichtalhalle - Auftragserteilung Malerarbeiten
5. Neue Zinsvereinbarung für Darlehen Nr. 58
6. Vergabe Zeitvertrag Kanalreinigung/-inspektion
7. Rathaus-Neubau - Vergabe Architekten- und Fachplanungsleistungen
8. Grundschule Offenbach - Erneuerung Heizungsanlage
(BHKW)
9. Erwerb eines Einsatzleitfahrzeuges ELW 1 für die Stützpunktwehr Offenbach
10.
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße
hier: Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde/Landkreis
11.
Zustimmung zur Spendenannahme gem. § 94 Abs. 3 GemO
12.
Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
13.
Mitteilungen und Anfragen
13.1 Integration von Asylbewerbern
13.2Rathaus-Neubau
Tagesordnung
Öffentliche sitzung
1. einwohnerfragestunde
Es erfolgt kein Sachvortrag.
2. nachwahl in die ausschüsse
Mit Schreiben vom 03.02.2016 hat Frau Dr. Martina Pister ihr Mandat
im Verbandsgemeinderat und in verschiedenen Ausschüssen der Verbandsgemeinde niedergelegt.
Frau Dr. Pister war Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in folgenden Ausschüssen der Verbandsgemeinde:
- Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
- stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
- stellvertretendes Mitglied im Schulträgerausschuss.
Des Weiteren hat Ratsmitglied Dietmar Seefeldt am 16.02.2016 sein
Mandat im Bau- und Umweltausschuss niedergelegt.
Vorschlagsberechtigt für die Neubesetzung der Ausschüsse ist die
CDU-Fraktion.
Bei der Nachwahl in die Ausschüsse ist darauf zu achten, dass das
Verhältnis Ratsmitglieder - Nichtratsmitglieder eingehalten wird. Nach
§ 2 Abs. 3 und 5 der Hauptsatzung hat die Nachwahl aus Mitgliedern
des Verbandsgemeinderates zu erfolgen.
Durch den Schuljahreswechsel haben sich Änderungen im Schulelternbeirat der Grundschule Offenbach ergeben. Herr Ulrich Messemer
hat deshalb mit Schreiben vom 14.01.2016 sein Mandat im Schulträgerausschuss niedergelegt.
Als neue Elternvertreterin im Schulträgerausschuss wird von der
Grundschule Offenbach
- Frau Kerstin Gorski, Europaallee 30, 76877 Offenbach
vorgeschlagen.
Da das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht, wird er gemäß § 36 Abs.
3 Satz 3 GemO bei der Berechnung der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt.
Von der CdU-Fraktion wird folgender Wahlvorschlag eingebracht:
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6(//8(464(6(4
6(//8(464(6(4
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,0$73671',1$1:$755&+755
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,0(&+171*534@)71*5$755&+755
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26+$4.754
$00(4$46,1
$00(4$46,1
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$00(4$46,1
Gegen die gemeinsame Wahl in offener Abstimmung (§ 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO) erfolgen keine Einwände.
Offenbach
- 12 -8/2016
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat wählt wie vorgeschlagen:
26+$4.754
$00(4$46,1
$00(4$46,1
&716,75!9(
$00(4$46,1
245.,(456,1
$/5,6*/,(',1'(1$73671',1$1:$755&+755
$/5 6(//8(464(6(4,1'(1$73671',1$1:$755&+755
$/5 6(//8(464(6(4,1'(1(&+171*534@)71*5$755&+755
$/5 6(//8(464(6(4,1'(1 &+7/64?*(4$755&+755
$/5,6*/,(',1'(1$771'!09(/6$755&+755
$/5,6*/,(',1'(1 &+7/64?*(4$755&+755
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruhte gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
3. Mittagsverpflegung an der Ganztagsschule Offenbach
Das Mittagessen für die Ganztagsschule Offenbach sowie für die zum
Mittagessen angemeldeten Kinder der Betreuenden Grundschule Offenbach wird seit dem Schuljahr 2012/2013 von der Firma „Soho“ in
Landau geliefert.
Ab 1. Februar 2016 werden erstmals auf Grund der gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten die Preise um 0,15 € pro Essen erhöht.
Derzeit nehmen 58 Kinder aus der Ganztagsschule am Essen teil. Die
Zahl der teilnehmenden Kinder aus der Betreuenden Grundschule
ist auf insgesamt 10 Kinder zurückgegangen. Von diesen 10 Kindern
nehmen nur fünf Kinder täglich am Essen teil, die anderen fünf Kinder
nur vereinzelt.
Auf Grund der enorm gestiegenen Zahl der Ganztagskinder konnte
die Essensausgabe und all die anfallenden Küchenarbeiten nicht mehr
von einer Kraft alleine bewältigt werden. Daher wurde zum 15. Juli
2015 eine weitere Küchenkraft eingestellt. Hierdurch haben sich die
Personalkosten verdoppelt.
Beigeordnete Novak-Josten erläutert dem Rat die Gesamtkosten
der Mittagsverpflegung und die Einnahmeseite über die Elternbeiträge. Die jährliche Gesamtkostenbelastung für die Verbandsgemeinde (nicht gedeckte Kosten für die Mittagsverpflegung) beträgt rund
13.800,00 €.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2016 empfohlen, den Vertrag mit der Firma „Soho“ weiterzuführen
und die Essenspreise ab dem neuen Schuljahr 2016/2017 moderat zu
erhöhen. Von der Schulleiterin wird die weitere Lieferung durch die Firma Soho im Hinblick auf die gute Essensqualität ebenfalls empfohlen.
Aus der Mitte des Rates wird die gute Essensqualität bestätigt. Es
wird vorgeschlagen, den Essenspreis beizubehalten. Danach wird von
einem Ratsmitglied vorgeschlagen, den Essenspreis für die Ganztagsschüler und Betreuungskinder um 0,15 € anzuheben und nur die
Preiserhöhung weiter zu geben.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anhebung für die Mittagsverpflegung um 0,15 € pro Essen auf 3,65 €/Essen für die Ganztagsschüler und 4,50/Essen für die Betreuungskinder ab dem Schuljahr
2016/2017. Der Vertrag mit der Firma Soho wird somit beibehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 8
Enthaltungen: 2
4. Sanierung Queichtalhalle (Vergaben)
4.1 Teilsanierung Queichtalhalle
- Auftragserteilung Fliesenarbeiten
Für die Teilsanierung der Queichtalhalle fand am Dienstag, den
02.02.2016 die Submission für das Gewerk Fliesenarbeiten statt.
Zur Submissionseröffnung lagen dem Verhandlungsleiter sieben Angebote vor.
Als günstigste Bieterin ging die Firma Schmelzer GmbH aus Saarbrücken, mit einer Angebotssumme in Höhe von 38.202,74 € inkl.
MwSt. hervor.
Das Angebot der zweitgünstigsten Bieterin endet mit einer Angebotssumme in Höhe von 39.256,55 € inkl. 19 % MwSt.
Die Preisbinde-/Zuschlagsfrist endet am Montag, dem 29.02.2016.
Bis zur Versendung der Sitzungsunterlagen, war die Bietereignungsprüfung noch nicht abgeschlossen. Daher erfolgt der Vergabevorschlag vorbehaltlich der Bietereignungsprüfung. Wobei das Ergebnis
zur Bietereignung bis zur Sitzung mündlich vorgetragen werden kann.
Vorbehaltlich der Bietereignung, wird dem Verbandsgemeinderat
empfohlen den Auftrag an die Firma Schmelzer GmbH aus Saarbrücken für die Ausführung der Fliesenarbeiten zu erteilen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk
Fliesenarbeiten, an die Firma Schmelzer GmbH aus Saarbrücken zu
der Angebotssumme in Höhe von 38.202,74 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
4.2 Teilsanierung Queichtalhalle
- Auftragserteilung Malerarbeiten
Für die Teilsanierung der Queichtalhalle fand am Dienstag, den
02.02.2016 die Submission für das Gewerk Malerarbeiten statt.
Zur Submissionseröffnung lagen dem Verhandlungsleiter zehn Angebote vor.
Die Preisbinde-/Zuschlagsfrist endet am Montag, dem 29.02.2016.
Nachdem die Unterlagen zur Bietereignungsprüfung eingereicht und
geprüft wurden, wurde festgestellt, dass der günstigste Bieter in verschiedenen Kriterien die Bietereignungsprüfung nicht erfüllt und somit
vom Wettbewerb ausgeschlossen werden muss.
Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen dem zweitgünstigsten
Bieter, der Fa. Frithjof Stein aus Pirmasens zu der geprüften Angebotssumme in Höhe von 8.778,04 € den Auftrag zu erteilen. Die Angebotsdifferenz zwischen günstigstem und zweitgünstigstem Bieter liegt
bei 203,09 € inkl. 19% MwSt..
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk
Malerarbeiten, an die Firma Frithjof Stein aus Pirmasens zu der Angebotssumme in Höhe von 8.778,04 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3
5. Neue Zinsvereinbarung für Darlehen Nr. 58
Die Zinsfestschreibung des Darlehens zum Bau der Grundschule Essingen bei der Sparkasse SÜW aus dem Jahr 2006 endet zum
30.03.2016. Die Konditionen sind neu zu verhandeln.
Stand des Darlehens
zum Ende der Zinsfestschreibung:
1.016.040,00 €
(von ursprünglich 1.693.400,00 €)
Der noch geltende Zinssatz beträgt 3,85 %. Die Tilgung erfolgte bisher
mit einer festen Rate jeweils zum 30.06. jeden Jahres in Höhe von
67.736,00 €.
Die Konditionen werden tagesaktuell zur Sitzung eingeholt.
Der Haupt-und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.02.2016
empfohlen der Verwaltung eine Bevollmächtigung zur Kreditvergabe
an den günstigsten Anbieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszusprechen.
Der Vorsitzende gibt die unterschiedlichen Konditionen der angefragten Banken bekannt. Das günstigste Angebot hat die Sparkasse Südliche Weinstraße mit einem Festzinssatz für die Restlaufzeit von 14,3
Jahren abgegeben.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung die Kreditvergabe an den günstigsten Anbieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 25
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Ratsmitglied Marietta Heid-Gensheimer hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen.
6. Vergabe Zeitvertrag Kanalreinigung/-inspektion
Der Zeitvertrag für die Kanalreinigung und -inspektion im Kanalnetz
der Verbandsgemeinde Offenbach ist abgelaufen und wurde öffentlich
ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 02.02.2016. Es lagen
drei Angebote vor. Günstigste Bieterin ist die Baur Ver- und Entsorgungs GmbH, Landau mit einer Angebotssumme von 80.497,55 €.
Offenbach
- 13 -8/2016
Der Werkausschuss hat vorbehaltlich der Bietereignungsprüfung
empfohlen den Zeitvertrag für die Kanalreinigung und -inspektion im
Kanalnetz der Verbandsgemeinde Offenbach mit der günstigsten Bieterin Baur Ver- und Entsorgungs GmbH, Landau auf die Dauer von
zwei Jahren mit der Option für die Verlängerung um ein Jahr abzuschließen. Die Bietereignungsprüfung ist zwischenzeitlich positiv abgeschlossen.
Die Zuschlagsfrist endet am 26.02.2016.
beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Zeitvertrag für die Kanalreinigung und -inspektion im Kanalnetz der Verbandsgemeinde Offenbach mit der Baur Ver- und Entsorgungs GmbH, Landau auf die
Dauer von zwei Jahren mit der Option für die Verlängerung um ein
Jahr abzuschließen.
abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
7. rathaus-neubau - Vergabe architekten- und Fachplanungsleistungen
Am 26.01.2016 haben die Präsentationen der eingeladenen Planungsbüros in der zweiten Stufe des VOF-Verfahrens stattgefunden. Insgesamt haben sich fünf Architekturbüros und drei Fachplaner vorgestellt.
Das Gremium Rathaus-Neubau hat die Präsentationen der Planungsbüros bewertet und eine für die Vergabe bindende Auswahl getroffen.
Für die Architektenleistungen (Los 1) haben die Lieb & Lieb Architekten, Freudenstadt und für die Fachplanungsleistungen (Los 2 + 3, Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro) die Ingenieurgemeinschaft Kohl &
Frech, Schifferstadt die höchste Punktzahl erreicht (siehe Übersicht
in der Anlage).
Die unterlegenen Bieter erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der
Bewertung nach § 101a GWB. Der Auftrag an die siegreichen Büros
kann nach einer gesetzlichen Wartefrist von mind. 10 Tagen erteilt
werden.
Im nächsten Schritt sind in Abstimmung mit den zu beauftragenden
Planern weitere Fachplaner für die Tragwerksplanung, Brandschutz
und ggf. für die Vermessung und Baugrunduntersuchung festzulegen.
beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beauftragt aufgrund der Bewertung des
Gremiums Rathaus-Neubau im durchgeführten VOF-Verfahren - vorbehaltlich des rügefreien Ablaufs der gesetzlichen Wartefrist - die Lieb
& Lieb Architekten, Freudenstadt mit den Architektenleistungen und
die Ingenieurgemeinschaft Kohl & Frech, Schifferstadt mit der Fachplanung für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro. Die Beauftragung
erfolgt stufenweise.
abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: 1
Auf Anfrage teilt der Vorsitzende mit, dass die Präsentationen der nun
beauftragten Planer den Ratsmitgliedern im Intranet zur Verfügung gestellt werden.
8. grundschule Offenbach - erneuerung Heizungsanlage (bHKW)
Die Heizungsanlage der Grundschule muss dringend erneuert werden.
Der Bau- und Umweltausschuss hatte bereits empfohlen ein BHKW in
der Grundschule zu installieren. Sowohl die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe (EDG) als auch die Queichtal-Energie
Offenbach in Kooperation mit der Energie Südwest, Landau haben
Varianten eines Contracting-Modells für das wirtschaftliche Betreiben
eines BHKW vorgestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verbandsgemeinderat
empfohlen einen Vertrag über ein sog. Voll-Contracting abzuschließen. Planung, Finanzierung, Errichtung, Betriebsführung und Wartung/Instandhaltung werden vertraglich über eine Laufzeit von 15
Jahren übernommen. Die Verbandsgemeinde zahlt einen jährlichen
Festbetrag für Planung, Finanzierung, Errichtung und Betriebsführung. Außerdem sind die Kosten für Wärme- und Stromlieferung verbrauchsabhängig zu zahlen. Diese werden regelmäßig den aktuellen
Markt-Bezugspreisen angepasst.
Über den Vertragspartner ist zu entscheiden. Die Ingenieurleistungen
für die Errichtung des BHKW werden vom gewählten Vertragspartner
erbracht. Die Fachplanung für die weiteren technischen Anlagen der
Bereiche Heizung, Lüftung und Sanitär werden vom bisherigen Planungsbüro Hust & Eichhorn weitergeführt.
Der Vorsitzende schlägt vor, zunächst grundsätzlich über den Bau
des Blockheizkraftwerkes und die weiteren Fachplanungsleistungen
für Heizung-, Lüftung und Sanitär zu entscheiden. Bei beiden Anbietern wurden die Vertragsgrundlagen für einen Voll-Contracting-Vertrag
angefordert. Sobald diese vorliegen und ausgewertet sind, kann die
Vergabe in der nächsten Verbandsgemeinderatsitzung erfolgen.
Nach Aussprache wird insgesamt der Bau eines BHKW befürwortet.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Fachplaner für Heizung, Lüftung und Sanitär sich mit dem Planer des Blockheizkraftwerkes abstimmen muss.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass entgegen früherer Aussagen, die Radiatoren in den alten Schulsälen belassen werden können,
nach dem die Entscheidung für ein Blockheizkraftwerk gefallen ist
(richtige Bemessung der Vor- und Rücklauftemperaturen).
Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Voll-Contracting-Vertrag nochmals nach den derzeitigen günstigen Zinssätzen berechnen zu lassen.
Zusätzlich ist hinsichtlich eines Teil-Contracting-Vertrages bei Finanzierung in Eigenleistung die Wirtschaftlichkeit ebenfalls neu darzustellen.
beschluss:
1. Um die Anforderung des Erneuerbaren-Energie-Wärme-Gesetzes
zu erfüllen und der Vorbildfunktion beim Ressourcen schonenden Betrieb öffentlicher Gebäude gerecht zu werden, beschließt
der Verbandsgemeinderat ein Blockheizkraftwerk zu installieren.
Die Auftragsvergabe erfolgt nach Vorlage der vorgeschlagenen
Neuberechnungen und Prüfung der Contracting-Verträge in der
nächsten Sitzung.
2. Die Fachplanung für die weiteren technischen Anlagen der
Bereiche Heizung, Lüftung und Sanitär werden vom bisherigen
Planungsbüro Hust & Eichhorn weitergeführt. Die Planungen sind
wie vorgeschlagen mit dem Planer des Blockheizkraftwerkes
abzustimmen.
abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
9. erwerb eines einsatzleitfahrzeuges eLW 1 für die stützpunktwehr Offenbach
Die Beschaffung eines Einsatzleitfahrzeuges (ELW) 1 für die Stützpunktwehr Offenbach wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung
Offenbach an der Queich öffentlich ausgeschrieben.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgte mit Unterstützung
der Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH.
Zum Eröffnungstermin am 01.02.2016, 12:00 Uhr lag dem Verhandlungsleiter ein Angebot der Fa. Schäfer, Oberderdingen zum Preis von
108.372,35 € in analoger Form vor. Weitere Angebote wurden nicht
abgegeben.
Die Zuschlagsfrist endet am 31.03.2016.
Die Angebotsprüfung ist abgeschlossen, aus formaler Sicht gibt es
keine Beanstandungen.
Einstimmig wird Stellvertretenden Wehrleiter Oliver Siebert das Wort
zur Erläuterung der Ausschreibung erteilt. Bei dem Fahrzeug handelt
es sich um einen VW Crafter mit neun vollständig drehbaren Sitzen.
Das Einsatzleitfahrzeug ist ein Kommunikationsfahrzeug mit entsprechender umfangreicher Ausstattung, wie sie vom Land als Zuschussgeber vorgegeben ist.
beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung des
Einsatzleitwagens (ELW) 1 für die Stützpunktwehr Offenbach an der
Queich an die Fa. Schäfer Oberderdingen zum geprüften Angebotspreis von 108.372,35 € (brutto) zu erteilen.
abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Auf Anfrage teilt Herr Siebert mit, dass eine offizielle Einweihung des
Fahrzeuges erfolgen wird. Für das bereits angeschaffte Essinger Fahrzeug, ist dies ebenfalls geplant.
10. nga-breitbandausbau im Landkreis südliche Weinstraße zur
Versorgung der Ortsgemeinden
(next generation access = bandbreite download mind. 30 mbit/s);
hier: aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde/Landkreis
Zum Ausbau eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes haben
der Bund und das Land Rheinland-Pfalz Förderprogramme verabschiedet. Die vorliegenden Richtlinien zu den befristeten Förderprogrammen (Bundesprogramm vom 22.10.2015, Landesprogramm vom
11.11.2015) erfordern u. a. aus folgenden Gründen für das Gebiet des
Landkreises ein zügiges, möglichst geschlossenes und abgestimmtes
Vorgehen:
• Die Förderprogramme sind zeitlich und insgesamt finanziell begrenzt;
• die Förderquoten betragen bis zu 40 % durch das Land (Vorgabe
Land 95 % der Haushalte 30 Mbit/s) und bis zu 50 % - Ausnahme
70 % - durch den Bund (Vorgabe Bund 85 % der Haushalte 50
Mbit/s), da kumulative Förderung möglich ist - also insgesamt bis
zu 90 %, bei Beratungsleistungen und begleitenden Maßnahmen
bis zu 100 %,
• die Förderkulissen des Landes und (indirekt) des Bundes gehen
von einem Fördergebiet auf Landkreisebene („Cluster“) aus, für die
Erfolgsaussichten der Antragstellung wird ein geschlossenes Auftreten des Landkreises mit allen Verbandsgemeinden als erheblich
förderlich angesehen (auch wenn vom Bund eine einheitliche Willensbildung über den gesamten Landkreis nicht unmittelbar gefordert wird, werden durch die Punktvergabe der Scoringtabelle
größere Gebietskulissen bevorzugt.
Offenbach
- 14 -8/2016
Der Ursprung der größeren Gebietskulissen liegt in den Erfahrungen aus der Vergangenheit, bei der kleinere Orte und Siedlungen
aufgrund der Unwirtschaftlichkeit aus Sicht der Netzbetreiber
auch gegen die Zahlung aus öffentlichen Kassen nicht ausgebaut
wurden. Durch die Vorgehensweise der Förderprogramme werden
die Netzbetreiber zur Mischkalkulation gezwungen).
• Für die weitere Entwicklung der Breitbandnetze ist entscheidend,
dass bereits jetzt Projekte zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze jenseits von 50 Mbit/s im Rahmen synergetischer Maßnahmen unterstützt werden. Dies ist mit der in den o. a. Förderkulissen zu Grunde zu legenden NGA-Landesförderrichtlinie als
Grundlage für den FTTB-/FTTH- Ausbau gegeben.
In einer mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden getroffenen Übereinkunft, hatte im vergangenen Jahr der Landkreis seine
Bereitschaft erklärt, zur Schaffung einer in seinem gesamten Gebiet
strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Weiterentwicklung des
kommunalen Breitbandausbaus, Starthilfe in Form der Ansiedlung der
Organisationsstruktur beim Kreis zu leisten, diese Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden zu koordinieren und den
Landkreis als Förderregion (Cluster) entsprechend der Vorschriften
über die Vergaben der Bundes- und Landesmittel sichtbar zu machen.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 19.01.2016 wurden der
Sachverhalt und das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren
ausführlich beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:
1. Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden erklären ihre Zustimmung zur temporären Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus auf den Landkreis Südliche Weinstraße.
2. Seitens der Verbandsgemeinden werden die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zur Übertragung von Aufgaben auf die Verbandsgemeinden im Wege der Zweckvereinbarung gem. §§ 12 ff KomZG
nach Möglichkeit bis 28.02.2016 vorbereitet (seitens der Kreisverwaltung wird ein entsprechendes Zweckvereinbarungsmuster
erarbeitet).
3. Zwischen den Verbandsgemeinden und dem Landkreis werden
sodann die Aufgabenübertragungen auf den Landkreis im Wege
des öffentlich-rechtlichen Vertrags gem. §§ 54 ff VwVfG vorbereitet.
4. Die Kreisverwaltung/MBB soll parallel zu Nr. 2 die Vorbereitungen
zur Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden Beratungsbüros (Förderantrag/Ausschreibung) sowie zur Erstellung
eines Markterkundungsverfahrens (Internetseite des Breitbandbüros des Bundes) treffen.
Zur Frage der Gesamtfinanzierung wurde ausgeführt, dass aufgrund
von landesweiten Erfahrungswerten für das Ausbauprojekt mit ca. 15
Mio. Euro zzgl. Ausbau von Gewerbegebieten zu rechnen ist. Ausgehend von einer Förderquote von 90 % (Bundes- und ergänzende
Landesförderung) betrage der kommunale Eigenanteil 1,5 bis 2,0 Mio.
Euro.
Mit jeweils einstimmiger Zustimmung des Kreisvorstandes (Beschluss vom 18.01.2016) und des Kreisausschusses (Beschluss vom
25.01.2016) wird die Kreisverwaltung vorschlagen, dass der Landkreis
- vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde - die Übernahme eines kreisweiten Eigenanteils von bis zu 2,0 Mio. Euro aus Kreismitteln in Aussicht stellen wird und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden.
Seitens der Kreisverwaltung wurde eine Klärung herbeigeführt, wie die
notwendige (projektbezogen befristete) Aufgabenübertragung der Gemeinden auf die Verbandsgemeinden und von diesen auf den Landkreis zu regeln ist. Dies soll zweistufig im Wege von
• Zweckvereinbarungen Ortsgemeinden - Verbandsgemeinde (§§
12 ff KomZG) und
• anschließend verwaltungsrechtlichen Verträge Verbandsgemeinden - Landkreis (§§ 54 ff VwVfG)
erfolgen.
Zwischenzeitlich wurden aufgrund der anlaufenden Förderprogramme
für die Mitarbeiter in den Verbandsgemeindeverwaltungen und des
Landkreises, welche mit dem Thema in Berührung kommen, folgende
Informationsveranstaltungen organisiert:
• 10.12.2015: Vorbereitungsworkshop Technik, Herr Schädler
(Kreisverwaltung) für den nachfolgend aufgelisteten Förderworkshop des Landes
• 16.12.2015: Förderworkshop des Landes Rheinland Pfalz (Sparkassenakademie Mainz)
• 12.01.2016: Basiswissen Breitband, Breitbandbüro des Bundes
Kreisverwaltung)
• 13.01.2016: Breitbandworkshop für Fortgeschrittene, Breitbandbüro d. B. (Kreisverwaltung)
• 20.01.2016: Workshop Beihilfen in den Breitband, Breitbandbüro
des Bundes (Kreisverwaltung)
Im Projekt sollen sich bereits jetzt abzeichnende Zielvorgaben
• Trägermodell Wirtschaftlichkeitslücke
• Nutzung gemeindeübergreifende Synergieeffekte
• Mitversorgung Gewerbegebiete
statuiert werden. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich aus
den zuständigen Ansprechpartnern/Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen, der MBB Südliche Weinstraße mbH und der
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zusammensetzt. Rückkopplung
und Entscheidungsvorbereitung in den politischen Raum erfolgt über
den Kreisausschuss und die Bürgermeisterdienstbesprechungen.
Vorgesehen war und ist die nachfolgende Zeitschiene, um die aus den
vorstehenden Gründen notwendige zeitnahe Vorbereitung der Antragstellung und (europaweiten) Ausschreibung ermöglichen zu können.
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Anlagen:
- Entwurf Zweckvereinbarung
- Zusammenfassung Förderung Bundesmittel
- Zusammenfassung Förderung Landesmittel
Insgesamt wird von den Ratsmitgliedern weiterer Informationsbedarf
gesehen. Es muss geklärt werden, welche Versorgung in den einzelnen Ortsgemeinden bereits vorhanden ist. Des Weiteren wird darauf
hingewiesen, dass die Aufgabenübertragung von der Verbandsgemeinde an den Kreis rechtlich noch zu klären ist, da die Landkreisordnung eine solche Übertragung nicht vorsieht. Der Vorsitzende schlägt
vor, einer Übertragung der Aufgaben durch die Ortsgemeinden an die
Verbandsgemeinde zuzustimmen. Ob die Ortsgemeinden die Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde
beschließen, ist den einzelnen Ratsgremien vorbehalten. Es wird gebeten, einen Mitarbeiter der Verwaltung und des Kreises zu den Sitzungen der Gemeinden einzuladen.
beschluss:
Der Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde und (nach rechtlicher Prüfung durch den Kreis SÜW)
der anschließenden Übertragung auf den Kreis SÜW, wird zugestimmt.
abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 4
11. Zustimmung zur spendenannahme gem. § 94 abs. 3 gemO
spender eingang Zweck betrag
Reitverein Dreihof Dez. 2015 Zuwendung für Asylbewerber 200,00 €
Pharma Apotheke Weiermüller Dez. 2015 Zuwendung für Asylbewerber 200,00 €
beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die zweckgebundene Annahme der
Spenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
12. bericht über abschließende beschlüsse der ausschüsse
Werkausschuss vom 03.02.2016
1. errichtung einer Lagerhalle
- Vergabe architektenleistungen und baugrundgutachten
Der Werkausschuss stimmt der Fortführung der Planung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs zu. Für die Tragwerksplanung wird das Büro Wilke & Ruthig, Speyer beauftragt. Die Baugrunduntersuchung wird
an das Ingenieurbüro Roth & Partner, Annweiler zum Preis von
3.213,71 € vergeben.
Offenbach
- 15 -8/2016
2. Erwerb einer Ersatzmaschine für Radlader
Der Werkausschuss stimmt der Instandsetzung (ca. 10.000 €) des
Radladers (auf Grund des sehr guten Allgemeinzustandes) zu.
Haupt- und Finanzausschuss vom 03.02.2016
1. Auftragserteilung Betriebshandbuch für das Queichtalbad
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt der Umwelttechnik
Schmitt, Hermeskeil, den Auftrag zur Erstellung des Betriebshandbuches auf der Grundlage des Angebotes vom 10.09.2015 in
Höhe von 2.500 € netto (2.975 € brutto).
13. Mitteilungen und Anfragen
13.1 Integration von Asylbewerbern
Zurzeit befinden sich 67 arbeitsfähige Asylbewerber in der Verbandsgemeinde. Davon sind drei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, gemeinnützige Arbeit leisten neun Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, an diversen Sprachkursen nehmen 28 Personen teil,
fünf Personen sind aus sonstigen Gründen (z.B. Krankheit, Erziehung
von Kleinkindern) nicht in der Lage gemeinnützige Tätigkeiten zu leisten oder einen Sprachkurs zu besuchen.
22 Personen haben bisher gemeinnützige Tätigkeiten abgelehnt und
besuchen auch keinen Sprachkurs. Mit diesen werden Einzelgespräche dahingehend geführt, dass an entsprechenden Integrationsmaßnahmen teilgenommen wird.
13.2 Rathaus-Neubau
Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Bürger zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Entscheidung des Rates zum Rathaus-Neubau den Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingeschaltet hat.
Dem Rechnungshof wurden von der Verwaltung alle vorliegenden
Unterlagen, Gutachten, Berechnungen und Vorplanungsergebnisse
vorgelegt. Am 15.02.2016 haben sich dann zwei Mitarbeiter(in) des
Rechnungshofes das Rathaus angesehen. Es wurde in dem sich anschließenden Gespräch mit der Verwaltung im Wesentlichen mitgeteilt, dass bereits die vor zwei Jahren von der Technischen Abteilung
erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung fundierte Aussagen geliefert
hat und ein Neubau die insgesamt wirtschaftlichere Lösung darstellt.
Vorsitzender:
Bürgermeister Axel Wassyl
Gruppenwasserwerke Bornheim
Fällige Wassergebühren
Diese Mitteilung gilt nur für die Anschlussnehmer, von denen uns kein
SEPA-Mandat vorliegt.
Die Gruppenwasserwerke Bornheim erinnern an die
Fälligkeit der Wassergebühren zum 01.03.2016,
die sich aus einem Restbetrag des Jahres 2015 sowie der 1. Abschlagsrate 2016 zusammensetzt. Überzahlungen aus 2015 (-) werden mit der 1. Rate verrechnet. Übersteigt die Überzahlung 2015 die
1. Rate 2016, kann die Überzahlung mit den weiteren Raten verrechnet werden.
Für neue Abbuchungen können SEPA-Mandate wegen der zeitlichen
Bindungsfrist erst wieder für die nächste Rate am 1. Mai 2016 abgegeben und deshalb für die Zahlung am 1. März 2016 nicht mehr
berücksichtigt werden.
Daher bitten wir die Zahlungspflichtigen, von denen uns kein SEPAAbbuchungsmandat vorliegt, offene Beträge zum 1. März 2016 zu
überweisen.
Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim
Öffentliche Bekanntmachung zur Abfallentsorgung im Landkreis Südliche Weinstraße
Problemabfallsammlung 2016
Vom 14.03. bis 18.03.2016 werden im Landkreis Südliche Weinstraße -wie bereits angekündigt- wieder Problemabfälle eingesammelt.
Den Bürgern im Landkreis wird dabei wieder Gelegenheit gegeben,
ihr Umweltbewusstsein unter Beweis zu stellen und Problemabfälle
umweltgerecht zu entsorgen. Die beauftragte Entsorgungsfirma wird
zum folgenden Termin Fahrzeuge und Personal bereithalten:
Eingesammelt werden Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Batterien, Pflanzenschutzmittel und Giftstoffe. Gebrauchtes Motoren- und Getriebeöl wird nicht angenommen. Seit
dem 1. Juli 1987 müssen Verkäufer von Motoren- und Getriebeöl
das Altöl von ihren Kunden kostenlos zurücknehmen.
Bei der Problemabfallsammlung werden lediglich ölverunreinigte
Putzlappen u. Ä. angenommen. Auch Altmedikamente werden bei
der Problemabfallsammlung nicht mehr erfasst. Altmedikamente in
haushaltsüblichen Mengen können in die Restabfalltonne gegeben
werden. Verpackungen aus Pappe und Beipackzettel gehören in die
Papiertonne.
Leere Kunststoffdosen, Folien, Blister und Tuben gehören in den gelben Wertstoffsack.
Leere Glasflaschen gehören in den Altglascontainer.
Bei der Sammlung werden die Problemabfälle von Privathaushalten
kostenlos mitgenommen. Es sollten pro Haushalt nur Mengen bis 50
kg bzw. 50 l abgegeben werden. Nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden gegen Gebühr auch „Sonderabfallkleinmengen“ aus Gewerbebetrieben bei den
Problemabfallsammlungen mitgenommen. Gewerbebetriebe, die größere Mengen entsorgen lassen möchten, können sich unmittelbar mit
der SAM GmbH (Tel.: 06131 982-980) in Verbindung setzen. Es wird
auch darauf hingewiesen, dass die Problemabfälle nur in geschlossenen Behältern und Verpackungen abgegeben werden können.
Vor Eintreffen des Sammelfahrzeuges sowie während und nach der
Sammlung dürfen keine Problemabfälle abgestellt werden.
Die Problemabfälle sind direkt beim Sammelpersonal abzugeben!
Weitere Informationen finden Sie im SÜW-Wertstoff-Ratgeber
2016!
Für Rückfragen steht Ihnen die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße,
Tel.: 06341 940-420, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stolz
Standort und Zeitpunkt
Offenbach, westl. Feuerwehrhaus
Freitag, 18.03.2016, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Die Liste der Problemabfälle ist nachfolgend aufgeführt:
Problemabfälle von A bis Z
Abbeizmittel Lösungsmittel
Abflussreiniger Metallputzmittel
Alkali-/Mangan-Batterien Mottenschutzmittel
Antibeschlagmittel Möbelpflegemittel
Autobatterien Nickel-Cadmium-Batterien
Autochrompflegemittel Nitroverdünnungen
Autowasch-/pflegemittel Pflanzenschutzmittel
Backofenreiniger Polyurethanabfälle
Batterien Primärbatterien
Desinfektionsmittel Quecksilber-Rundzellen
Dispersionsfarben (flüssig) Quecksilberoxid-Knopfzellen
Entfroster Raumsprays
Entkalker Reinigungsmittel
Entwickler Rohrreiniger
Farben (nicht ausgehärtet) Rostschutzmittel
Fensterputzmittel Rostumwandler
Fixierbäder Rundzellen
Fleckentferner Sanitärreiniger
Fotochemikalien Säuren
Frittierfette Schädlingsbekämpfungsmittel
Frittieröl Schimmeltötungsmittel
Frostschutzmittel Schuhpflegemittel
Fußbodenreiniguns- /pflegemittel Silberoxid-Knopfzellen
Grillreiniger Silberputzmittel
Harzrückstände Spraydosen (ohne „Grünen
Punkte“)
Heizölreste Tapetenkleister
Herdputzmittel Terpentin
Holzschutzmittel Thermometer (Quecksilber)
Imprägniermittel Unterbodenschutz
Klebstoffe Verdünner
Knopfzellen Waschmittel
Lacke WC-Reiniger
Laugen Weichspüler
Lederpflegemittel Zink-/ Kohle- Batterien
Lithium-Knopfzellen Zink-/ Luft- Knopfzellen
Anträge auf Einrichtung von Auskunfts- /
Übermittlungssperren im Melderegister
Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunfts-/Übermittlungssperren aus dem Melderegister
Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass nach dem neuen
Bundesmeldegesetz (BMG) folgende Anträge auf Einrichtung von
Auskunfts- und Übermittlungssperren (Verbot der Weitergabe von
Daten an Dritte) möglich sind, deren Beantragung immer schriftlich
erfolgen muss:
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
(Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Satz 1
Soldatengesetz widersprechen.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass des
Altersjubiläums an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V .m. §
50 Abs. 2 BMG widersprechen).
Offenbach
- 16 -8/2016
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass des
Ehejubiläums an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V .m. §
50 Abs. 2 BMG widersprechen).
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. §
50 Abs. 3 BMG widersprechen).
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.
V. m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen).
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien,
Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. §
50 Abs. 1BMG widersprechen).
Antrag auf Erteilung einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des
Bundesmeldegesetzes wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit,
persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange.
(Diese Auskunftssperre muss zusätzlich schriftlich begründet werden und ist ab dem Tag der Antragstellung auf zwei Jahre befristet).
Danach werden die Antragsvoraussetzungen geprüft und es muss
ggf. ein neuer Antrag gestellt werden.
Bei Alters- und Ehejubiläen bitten wir zu beachten, dass diese Anträge rechtzeitig vor dem Ereignis (zwei Monate vorher) abgeben
werden, um sicher zu stellen, dass eine Weitergabe/Veröffentlichung
der Daten auch nicht erfolgt, da diese frühzeitig aufbereitet werden
müssen. Alle Anträge zu den vorgenannten Auskunfts- und Übermittlungssperren können beim Einwohnermeldeamt gestellt bzw. abgegeben werden. Weitere Informationen hierzu können auch unter den
Tel.-Nr.: 06348/986 -151 oder 986 -152 eingeholt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung
Fachbereich Bürgerdienste
Informationen für Brautpaare
Damit bei der Anmeldung der Eheschließung unnötige Wartezeiten
vermieden werden, bieten wir Ihnen hierfür die Terminvereinbarung
an. Dabei können Sie die benötigten Unterlagen für die Anmeldung
der Eheschließung abklären und vermeiden dadurch wiederholte Vorsprachen.
Ansprechpartner sind unsere Standesbeamtinnen
Anja Busch, Tel. 06348/986 154, Mail.: [email protected]
Karin Kunz, Tel. 06348/986 158, Mail.: [email protected]
Im Rathaus finden Sie das Standesamt im Zimmer 17.
Ihr Manuskript
Textübermittlung fürs Amtsblatt
Die Textübermittlung fürs Amtsblatt erfolgt ausschließlich über
das Online-Redaktions-System (CMSweb) des Wittich Verlages
www.cms.wittich.de.
Der Redaktionsschluss ist immer dienstags, 08:00 Uhr. Zu
spät erfasste Artikel können erst in darauf folgenden Ausgabe
veröffentlicht werden.
Ist in der laufenden Woche ein Feiertag, so wird der Redaktionsschluss in der Regel um 1. Tag vorverlegt.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach
Amtsblatt Redaktion
FreiWiLLige re Freizeit
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FeUerWeHr Uns fcürhIehrheit
der Verbandsgemeinde Offenbach
Si
Freiwillige Feuerwehr der VG Offenbach
Übungstermine Ihrer Feuerwehr:
Feuerwehr Bornheim 29. Februar, 19:00 Uhr
Feuerwehr Essingen 7. März, 19:00 Uhr
Feuerwehr Hochstadt 26. Februar, 19:00 Uhr
Feuerwehr Offenbach
8. März, 19:00 Uhr
Sie haben Fragen zur Feuerwehr der Verbandsgemeinde Offenbach/Queich? Sprechen Sie mich an: Herr Stefan Eckert,
Tel.: 06348 986 -181, E-Mail: [email protected].
Freiwillige Feuerwehr Offenbach
(www.FeuerwehrOffenbach.de)
Achtung Proberuf!
Am Dienstag, den 01.03.2016 zwischen 18:45 und 19:15 Uhr, Graß
Philipp.
Notfalltüröffnung in Hochstadt
Die Feuerwehren Hochstadt und Offenbach wurden am Montag, den
15.02.2016 um 14.27 Uhr mit dem Kriterium „Notfalltüröffnung“ in der
Gartenstraße Hochstadt von der Leitstelle Südpfalz alarmiert.
Die Feuerwehr wurde zur Unterstützung des Rettungsdienstes angefordert. Die betroffene Person konnte die Wohnungstür des Mehrfamilienhauses allerdings selbstständig öffnen. Für die Feuerwehr war
daher kein weiteres Eingreifen erforderlich.
Küchenbrand in Hochstadt
Zu einem Küchenbrand in der Elvis-Presley-Straße in Hochstadt wurden die Feuerwehren Hochstadt und Offenbach am Dienstag, den
16.02.2016 um 12.32 Uhr von der Leitstelle Südpfalz alarmiert.
In der Küche hatte sich Fett entzündet. Die Feuerwehr Hochstadt führte Belüftungsmaßnahmen durch. Für die Feuerwehr Offenbach war
kein Eingreifen erforderlich. Sie konnte daher wieder die Rückfahrt
antreten.
Jugendfeuerwehr Offenbach
Die nächste Übung der Jugendfeuerwehr Offenbach findet am Freitag, den 26.02.2016 um 18:30 Uhr statt.
D. Pfeuti und S. Kaiser, Öffentlichkeitsarbeit
Gemeinde
bOrnHeim
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
und der Beigeordneten
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Dr. Karl Keilen
findet freitags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Annahmestelle für Grünabfälle
Die Annahmestelle von Grünabfällen bei der Kläranlage Offenbach,
Neumühle, ist an zwei Tagen in der Woche möglich, und zwar in den
Monaten
November - Februar
montags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
samstags von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
März - Oktober
montags von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
samstags von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Die Annahme von Grünabfällen außerhalb dieser Zeiten ist aus versicherungsrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Wir bitten um
Verständnis. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu
leisten. Das Betreten der Kläranlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Fachbereich Bürgerdienste
Sprechstunde des Ersten Beigeordneten Otmar Dietz
Die Sprechstunde des Ersten Beigeordneten Otmar Dietz, Geschäftsbereich Friedhof, Dorfgemeinschaftshaus, Sportplatz und Spielplätze,
findet alle zwei Wochen jeweils freitags von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
im Rathaus statt. Die nächste Sprechstunde findet am 26. Februar
2016 statt.
Sprechstunde des Beigeodneten Uwe Acuntius
Es finden keine regelmäßigen Sprechstunden statt. Gerne steht der
Beigeordnete für die Bürger telefonisch oder nach Terminvereinbarung
für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Tel.: 06348/5459, Email:
[email protected].
Öffnungszeiten Rathaus Bornheim
www.storchendorf-bornheim.de
Das Rathaus ist geöffnet:
dienstags von 15.00 - 18.00 Uhr
freitags von 15.00 - 18.00 Uhr
Tel.: 06348/8808
Offenbach
- 17 -8/2016
Verkauf der „reihenhäuser“
Die Ortsgemeinde Bornheim beabsichtigt ihr Doppelhaus, Am Hofgraben 2 u. 2a und das Einzelhaus, Am Hofgraben 6 zu verkaufen. Das
Angebot richtet sich zunächst an Personen die in Bornheim wohnen,
aus Bornheim stammen oder Verwandte in Bornheim wohnen haben.
Der Kaufpreis beträgt für jede Doppelhaushälfte 300.000,00 € und für
das Einzelhaus 320.000,00 €.
Kaufangebote sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung
76877 Offenbach/Queich unter dem Kennwort „Reihenhäuser Bornheim“ zu richten.
Besichtigungen können über die Verbandsgemeinde Offenbach (Telefon: 06348 / 986 176, Herr Huber) nach Absprache mit den derzeitigen
Bewohnern vereinbart werden.
gelbe säcke im rathaus erhältlich
Im Rathaus sind gelbe Säcke erhältlich. Sie können während der bekannten Öffnungszeiten dienstags von 15.00 - 18.00 Uhr und freitags
von 15.00 - 18.00 Uhr abgeholt werden.
Wohnraum schaffen - Lebensraum erhalten
Wasserwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes untereinander und
gegeneinander abgewogen sowie die Grundsätze der allgemeinen
Landeskultur und der Landentwicklung gewahrt wurden. Sie hat sich
ferner davon überzeugt, dass bei der Aufstellung des Planes die Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes und der weiteren von der
Anlagenplanung berührten Gesetze berücksichtigt wurden und die
Voraussetzungen für die vorliegen.
der Plan nach § 41 Flurbg ist seit dem 16.02.2016 unanfechtbar.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Umweltauswirkungen bewertet. Insbesondere wurden im Hinblick auf eine wirksame
Umweltvorsorge die Vorschriften des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2015
(BGBl. I S. 2490) bei der Entscheidung berücksichtigt (Umweltverträglichkeitsprüfung in der Flurbereinigung).
Weiterhin wurde nachgewiesen, dass durch die Flurbereinigungsplanung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von
NATURA2000-Gebieten zu erwarten sind, da Schutzgebiete nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie weder direkt noch angrenzend betroffen
sind. Die Entscheidungsgründe sind im Planfeststellungsbeschluss
benannt und können beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
Rheinpfalz eingesehen werden. Rechtsansprüche werden durch diese
Veröffentlichung nicht begründet.
Im Auftrag
gez. Claudia Merkel
Weitere Informationen zu dem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu finden.
ansprechpartner für das Verfahren sind:
Projektleiterin Claudia Merkel
Tel. 06321/671-1101
Sachgebietsleiter Landespflege
Robert Kintscher
Tel. 06321/671-1118
Sachgebietsleiter Planung und
Vermessung Tobias Mensinger
Tel. 06321 671-1166
Sachgebietsleiterin Verwaltung
Bianka Litzel
Tel. 06321 671-1107
niederschrift
Unseren Lebensraum Dorf und Gemarkung ökologisch intakt und artenreich zu erhalten, das ist das Anliegen der Ortsgemeinde. Einer der
Bausteine hierzu ist der Erhalt unserer derzeit noch artenreichen, aber
zunehmend bedrohten Vogelwelt.
Sowohl in der Gemarkung wie im Dorf fehlen alte und damit höhlenreiche Bäume. Die vielen privat aufgehängten Nistkästen in den Gärten
sowie die mehr als 100 Nistkästen des Vogelschutzvereins in der Flur
bieten hier als Brutraumersatz einen kleinen Ausgleich.
Da viele Vogelarten in Kürze mit dem Nestbau beginnen, ist es jetzt an
der Zeit, neue Nistkästen aufzuhängen, defekte zu ersetzen und die
vorhandenen Nistkästen von den alten Nestern zu reinigen. Seitens
der Gemeinde herzlichen Dank an alle, die hierbei mitmachen.
Besonderer Dank an die Eltern, die mit ihren Kindern letzten Samstag
im Bauhof ihre Nistkästen gebaut haben und so ihren Kindern frühzeitig vermitteln, dass jeder von uns Verantwortung für den Erhalt einer
intakten Umwelt hat. Danke an Edmund Richter, Willi Riehling und Alois Michel sowie die Mitarbeiter des Bauhofs für die Vorbereitung und
Begleitung der Aktion.
Karl Keilen, Ortsbürgermeister
Öffentliche bekanntmachung
Dienstleistungszentrum 67433 Neustadt a.d.W.,
Ländlicher Raum 18.02.2016
DLR Rheinpfalz
Konrad-Adenauer-Str. 35
Flurbereinigungs- und Telefon: 06321/671-0
Siedlungsbehörde
Telefax: 06321/671-1250
Flurbereinigung Internet: www.dlr.rlp.de
Nußdorf V
Aktenzeichen: 41280-HA6.2.
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit des
Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen anlagen
(Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Flurbg)) und der Prüfung seiner auswirkungen auf die Umwelt
In der Flurbereinigung Nußdorf V hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Planfeststellungsbeschluss für den Plan nach § 41
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17
des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) mit Datum vom
22.12.2015 (Az. 44-41280-99-5) erlassen. Sie hat den Plan in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft und hierbei festgestellt, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft, der
über die 5. sitzung des Kultur- und sozialausschusses bornheim am samstag, 23.01.2016, 09:00 Uhr
Treffpunkt: bauhof, bornheim
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit
fest.
Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
Laut Einladung sind wie folgt beschlossen:
Tagesordnung:
a. Öffentlicher Teil
1. Umgang mit für Projekt „Dorfmuseum“ von Dieter Hörner gesammelten landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten
b. nichtöffentlicher Teil
1. Friedhofsangelegenheiten
1.1 Sandstein für Kennzeichnung der Urnenbestattungen im
Blumenbeet „Atrium“
1.2 Auswahl von Steinmetzen zur Angebotseinholung für Platten
und Stelen
2. Mitteilungen und Anfragen
a. Öffentlicher Teil
2. Friedhofsgestaltung
2.1 Pflanzung von Bäumen
3. Neujahrskonzert 2017
4. Ideen der Landfrauen für ein Muttertags-Kaffeehauskonzert
5. Festlegung Standgebühren Kerwe
6. Sachstand „Arbeitsgruppe Ersatz Saubrunnenfest“
7. Mitteilungen und Anfragen
Tagesordnung
a. Öffentlicher Teil
1. Umgang mit für Projekt „dorfmuseum“ von dieter Hörner gesammelten landwirtschaftlichen arbeitsgeräten
Vor ca. 20 Jahren gab es gemeindeseitig die Absicht, ein Dorfmuseum
zu schaffen. Unter diesem Aspekt wurden damals landwirtschaftliche
Arbeitsgeräte, die potenziell als Ausstellungsgegenstände in Frage
kamen, gesammelt und im Bauhof eingelagert.
Zwischenzeitlich wurde gemeindeseitig statt des Baus eines Dorfmuseums das Storchenzentrum gebaut. Damit finden die vor ca. 20
Jahren gesammelten landwirtschaftlichen Arbeitsgeräte, die keine
besondere Werthaltigkeit haben (Holzwurmbefall, Vermorschung etc.),
gemeindeseitig keine Verwendung mehr.
Seitens des Ausschusses ist zu entscheiden, wie mit den Gerätschaften verfahren werden soll.
Seitens des Feuerwehrvereins besteht Interesse, Einzelgeräte auszusuchen, um diese bei Festen als Dekoration zu nutzen.
Offenbach
- 18 -8/2016
Beschluss:
Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt, dass der Feuerwehrverein vorrangig für ihn interessante Gegenstände aussucht und in sein
Eigentum nimmt, die danach verbleibenden Geräte bevorzugt (Dorf)
museen, Vereinen, Bornheimer Bürgern etc. anzubieten. Ratsmitglied
Werner Frey und Rudi Brauch werden diesbezüglich potenzielle Interessenten ansprechen.
Hierzu sollen potenziell interessante Gegenstände fotografisch dokumentiert werden.
Gegenstände, für die sich nach 8 Wochen keine Interessenten finden,
sollen aus dem Inventarverzeichnis des Bauhofs ausgesondert werden.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Die Sitzung wird auf dem Friedhof fortgesetzt. Hierbei wird der Nichtöffentliche Teil mit den Tops 1 und 2 mitbehandelt.
B. Nichtöffentlicher Teil
A. Öffentlicher Teil
2. Friedhofsgestaltung
2.1 Pflanzung von Bäumen
Seitens der Friedhofsplanerin Frau Krell ist vorgeschlagen, im nördlichen Bereich innerhalb des anonymen Gräberfelds einen Baum
zu pflanzen, und zwar eine Kugel-Kirsche, Steppenkirsche „Prunus
fruticosa Globosa“. Die Steppenkirsche ist ein sehr langsam wachsender Kugelbaum, der im Jahresverlauf verschiedene Facetten hat.
Im Herbst entwickelt sich eine gelborange Herbstfärbung die den
Schlusspunkt im Gartenjahr setzt. Die einfachen weißen Blüten im
April bis Mai sind sehr attraktiv. Die Blüten sind für Insekten äußerst
wertvoll.
Beschluss:
Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die
Baumpflanzung am vorgeschlagenen Standort vorzunehmen.
Abstimmung:
Ja 3
Nein 1
Enthaltung 0
Feld Rasenerdgräber
Seitens der Friedhofsplanerin ist vorgeschlagen, mittig innerhalb des
Feldes für die Rasenerdgräber (unterhalb des Ehrenmals) ebenfalls einen Baum zu pflanzen. In der Diskussion wird deutlich, dass seitens
der Ausschussmitglieder dies als ungünstig angesehen wird.
Beschluss:
Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt, auf die Baumpflanzung
im Bereich des Feldes für Rasenerdgräber zu verzichten.
Abstimmung:
Ja 4
Nein 0
Enthaltung 0
Die Ausschusssitzung wird im Rathaus fortgesetzt.
3. Neujahrskonzert 2017
Auch in 2016 war das mit dem Johann-Strauß-Orchester Kurpfalz
durchgeführte Neujahrskonzert wieder ein voller Erfolg. Das Dorfgemeinschaftshaus war bis auf den letzten Platz (ca. 300 Plätze) ausverkauft. Im Hinblick auf die Jahresplanung des Orchesters ist zu
entscheiden, ob das Neujahrskonzert auch in 2017 wieder stattfinden
soll. Das entsprechende Angebot des Deutschen Akademie Orchesters vom 20.01.2016 ist der Vorlage beigefügt.
Finanziell ist der Konzerteintritt so kalkuliert, dass die Einnahmen die
Kosten plus/minus decken sollen. Für 2017 soll der Eintritt daher von
bisher 20 € auf 22 € angehoben werden.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, das Neujahrskonzert mit
dem Johann-Strauß-Orchester Kurpfalz entsprechend dem Angebot
auch in 2017 wieder stattfinden zu lassen und den Eintrittspreis auf
22,00 € festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
4. Vorschlag für ein Konzert mit Kaffeehausmusik an Muttertag
Das „Deutsches Akademie - Orchester“ bietet für Sonntag, den 8. Mai
nachmittags anlässlich des Muttertages die Gestaltung eines Konzertes mit Kaffeehausmusik im Dorfgemeinschaftshaus an.
Ein solches Konzert dauert zwei Stunden und beinhaltet zwei Musikblöcke à 50 Minuten.
Spielen würde das Ensemble „Salonissimo!“ in der identischen Quartettformation, wie sie bei den Konzerten am Mannheimer Nationaltheater gegeben ist mit Klavier - Violine - Cello - Kontrabass. Das Honorar inclusive Nebenkosten liegt gemäß beigefügtem Angebot vom
20.01.2016 bei 1.030 € zzgl. 7% MWSt. Das sind Gesamtkosten von
1.102,10 €.
Die Organisation der Veranstaltung übernahmen die Landfrauen.
Saalöffnung wäre gegen 14.30 Uhr oder 15:00 Uhr (damit bei Konzertbeginn bereits alle mit Kaffee, Kuchen, Getränken versorgt sind),
Konzertbeginn dann 15.30 Uhr oder 16:00 Uhr.
Seitens der Landfrauen ist geplant bis zu 15 quadratische Tischgruppen mit je 12 Plätzen im DGH zu stellen. Die maximale Zahl der Sitzplätze läge bei 180.
Bei einem Gesamthonorar von 1.102 € und 180 Plätzen ergäbe sich
ein rechnerischer Mindesteintrittspreis von 6.12 €. Vorgeschlagen wird
ein Eintrittspreis von 10 EUR pro Person.
Hierin ist Kaffee oder Tee inbegriffen und steht zur Selbstbedienung
auf den Tischen. Kosten für Kuchen und belegte Brötchen gehen extra.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat im Hinblick auf ein hochwertiges Bornheimer Kulturprogramm am Muttertag ein Konzert mit
Kaffeehausmusik auf der Basis des Angebotes des Deutschen Akademie Orchesters in das gemeindliche Veranstaltungsprogramm aufzunehmen. Der Eintrittspreis soll 10,00 € betragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
5. Festlegung Standgebühren Kerwe
Bisher sind für gewerbliche Betriebe, die einen Stand auf der Kerwe
haben, 50 € Standgebühr vorgesehen. Für 2017 ist die Standgebühr
festzulegen, damit die derzeit anfragenden Akteure kalkulieren können.
Beschluss:
Der Kultur- und Sozialausschuss setzt die Standgebühr für gewerbliche Kerwebeschicker für das Jahr 2017 auf 50 € fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
6. Sachstand „Arbeitsgruppe Ersatz Saubrunnenfest“
Die Arbeitsgruppe der Vereine „Ersatz Saubrunnenfest“ unter Federführung des Feuerwehrvereins - Vorsitzender Josef Ziegler - hat sich
in der Sitzung am 7. Januar dafür entschieden, sich künftig auf die
Kerwe zu konzentrieren und das Saubrunnenfest nicht mehr stattfinden zu lassen. Gründe sind sehr hohe Kosten für Security sowie sehr
hohe Aufwendungen an Allgemeinkosten, die sich aus den Einnahmen
der Vereine nicht mehr finanzieren lassen.
Geprüft wird derzeit, ob als Alternative in der ersten Juniwoche ein
Fest mit dem Arbeitstitel „Bornheimer Winzer präsentieren ihre Weine“
auf den Weg gebracht werden kann. Mitmachen würden die Bornheimer Winzer Uwe Acuntius, Lothar Cuntz, Kurt und Christian Müller.
Termin wäre Samstag, 4. Juni ab 16.00 Uhr einschließlich Sonntag, 5.
Juni. Als Festplatz soll der Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses
dienen. Der Vorteil dieses Ortes ist, dass hier die gesamte Infrastruktur, die man für ein Fest benötigt, gegeben ist, so dass hier allenfalls
marginale Fixkosten anfallen.
In einer Folgesitzung sind die Überlegungen seitens der interessierten
Vereine jetzt unter Federführung des Feuerwehrvereins zu konkretisieren und eine Grundsatzentscheidung, ob dieses Fest stattfindet,
zu treffen.
7. Mitteilungen und Anfragen
Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.
Vorsitzender:
Ortsbürgermeister Dr. Karl Keilen
Gemeinde
essingen
Sprechstunde
von Ortsbürgermeisterin Susanne Volz
Die Sprechstunden finden donnerstags von 19.00 - 20.00 Uhr im Sälchen des Jugendtreffs statt.
Am 25.02.16 findet die Sprechstunde ausnahmsweise im Rathaus
statt.
In dringenden Fällen bin ich aber unter Tel. 06347-973770 sowie unter
[email protected] erreichbar.
Kontakt zu den Beigeordneten
1. Beigeordneter: Bernd Schweikart, Geschäftsbereich Kinder, Jugend, Sport,
Tel. 06347-919220, email: [email protected]
weiterer Beigeordneter: Frank Jordan, Tel. 06347-6449, email: Frank.
[email protected]
Offenbach
- 19 -8/2016
gemeindetermine
Kinderspielplatz „im beichel“
07.03.2016 19.00 Uhr Dorferneuerungs- und Umweltausschuss
17.03.2016 19.00 Uhr Haupt- und Bauausschuss
07.03.2016 19.00 Uhr Dorferneuerungs- und Umweltausschuss
12.04.2016 18.00 Uhr Landwirtschafts- und Tourismusausschuss
13.04.2016 19.00 Uhr Gemeinderat
(Änderungen möglich)
Der Spielplatz ist von 09.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit für
Kinder bis 12 Jahren geöffnet. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten.
Schließdienst: Lothar Glasmann, Steinhauser Str. 6
Freizeittreff in der dalberghalle
Am mittwoch, 09.03.2016 findet ab 13.00 Uhr in gewohnter Weise
der Freizeittreff statt, zu dem alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr
herzlich eingeladen sind! Wer Lust auf nette Unterhaltungen, Kartenund/oder Brettspiele in geselliger Runde hat, ist jederzeit willkommen,
mal reinzuschauen.
erzähl-Café mit unseren asyl-bewerbern
Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind herzlich eingeladen, einfach mal reinzuschauen. Das nächste Treffen findet im März
statt. Termin wird demnächst wieder bekannt gegeben.
steine zu verkaufen
Die Ortsgemeinde Essingen bietet interessierten Mitbürgern an, die
Steine hinter der Dalberghalle (verschiedene Sorten) zu erwerben. Bei
Interesse bitte bei mir melden.
Susanne Volz, Ortsbürgermeisterin
Freifunk in essingen
Wie bereits berichtet, unterstützen wir die Freifunkt-Initiative und haben jetzt im Essinger Jugendtreff, Sälchen und Rathaus sowie stückweise auf dem Rathausplatz freies WLAN zur Verfügung stehen. In
Kürze wird es diesen Service auch in der Dalberghalle geben. Hier
besteht nun für jeden die Möglichkeit, kostenfrei und ohne Benutzerhaftung für die Gemeinde, ins Internet zu gehen. Allerdings möchten
wir aus diesem Anlass noch einmal darauf hinweisen, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Daten aus dem Internet von Elternseite her
den Kindern und Jugendlichen bei- und nahegebracht werden muss.
Es gibt überall zahlreiche Möglichkeiten, im Netz zu surfen und vielleicht ist die Einrichtung der Freifunk-Stellen in Essingen noch einmal
ein guter Anlass, mit Ihren Kindern über den korrekten und gefahrlosen Umgang damit zu sprechen
Susanne Volz, Ortsbürgermeisterin
Öffnungszeiten der gemeindebücherei
Die Bücherei ist freitags von 15.00 - 17.00 Uhr geöffnet.
Öffentliche bekanntmachung
Dienstleistungszentrum
67433 Neustadt a.d.W.,18.02.2016
Ländlicher Raum
Konrad-Adenauer-Str. 35
DLR Rheinpfalz
Telefon: 06321/671-0
Flurbereinigungs- und
Telefax: 06321/671-1250
Siedlungsbehörde
Internet: www.dlr.rlp.de
Flurbereinigung Nußdorf V
Aktenzeichen: 41280-HA6.2.
die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit
der Feststellung des Planes über die gemeinschaftlichen und
öffentlichen anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz
(Flurbg)) und der Prüfung seiner auswirkungen auf die Umwelt ist
in diesem amtsblatt unter bornheim / amtlicher Teil abgedruckt.
Im Auftrag
gez. Claudia Merkel
Weitere Informationen zu dem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu finden.
ansprechpartner für das Verfahren sind:
Projektleiterin Claudia Merkel
Tel. 06321/671-1101
Sachgebietsleiter Landespflege
Robert Kintscher
Tel. 06321/671-1118
Sachgebietsleiter Planung und
Vermessung
Tobias Mensinger
Tel. 06321 671-1166
Sachgebietsleiterin Verwaltung
Bianka Litzel
Tel. 06321 671-1107
Gemeinde
HOCHsTadT
Hundekot in Vorgärten
Trotz der wirklich rührigen und sinnvollen Aktivität der Gruppierung
RAR in unserem Dorf, die immer noch regelmäßig Müllbeutel aufhängen, Mülleimer leeren und für eine saubere Dorfumgebung sorgen,
gibt es leider weiterhin Beschwerden über Hundekot. Ganz besonders
ärgerlich und keinesfalls duldbar ist es, wenn die Hinterlassenschaften der Hunde in Vorgärten landen! Ich appelliere hier noch einmal
an alle Hundebesitzer: Halten Sie Ihre Vierbeiner an der Leine, dann
sehen Sie, wo das Geschäft erledigt wird und entsorgen Sie dieses
unverzüglich in Mülleimern! Auch das Entsorgen der Tüten mitsamt
Hinterlassenschaften in Feld und Flur ist nicht Sinn der Sache! Im Sinne eines friedvollen Miteinanders von Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern bzw. verantwortungsvollen Besitzern ist es unerlässlich,
sich an diese Regeln zu halten!
Susanne Volz, Ortsbürgermeisterin
Kreativ-gruppe „essinger Kerwe“
Bereits im März möchte sich die Gruppe der Idee-Geber und kreativen
Köpfe um Organisator Wolfgang Volz treffen, um sich erste Gedanken
zur Attraktivierung der Essinger Kerwe zu machen. Hierfür suchen wir
noch Essinger/innen, die sich mit ihren Ideen einbringen und dazu beitragen möchten, dass wir im Sommer wieder ein schönes Fest feiern
können. Also - lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und melden sich
bei Wolfgang Volz. Der genaue Termin wir noch hier im Amtsblatt bekannt gegeben.
Susanne Volz, Ortsbürgermeisterin
Kinderspielplatz „in den baumgärten“
Der Spielplatz ist von 09.00 bis zum Einbruch der Dunkelheit für Kinder bis 10 Jahren geöffnet. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten.
Schließdienst: Andreas Günther, Hochstadter Str. 8
sprechstunde fällt aus!
Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
fällt am morgigen Freitag, den 26.02.2016 wegen des Krönungsabends der neuen Weinprinzessin aus.
Die nächste Sprechstunde findet am Freitag, den 04.03.2016, in der
Zeit von 17:00 bis 18.00 Uhr statt.
in dringenden Fällen telefonisch:
1. Ortsbeigeordnete Uschi Heupel
Tel.: 6971, E-Mail: [email protected]
Ortsbeigeordneter Wilfried ehli
Tel.: 0172 726 0467 oder
über die Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach,
Tel.: 06348/9860.
geschäftsbereiche der 1. beigeordneten Frau Uschi Heupel:
Jugend, Senioren, Kultur, Soziales und Sport sowie die Kindergartenorganisation, soweit die Ortsgemeinde zuständig ist
geschäftsbereich des beigeordneten Wilfried ehli:
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Tourismus, Unterhaltung der
Straßen und Grünanlagen im Ortsbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Paul, Ortsbürgermeister
satzung über die erhebung
von Friedhofsgebühren
der Ortsgemeinde Hochstadt
vom 1. märz 2016
Der Gemeinderat Hochstadt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit
bekanntgemacht wird:
Offenbach
- 20 -8/2016
§1
Allgemeines
I. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
a) Verleihung des Nutzungsrechts für die Dauer der Nutzungszeit an
Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für
a) eine Einzelgrabstätte
450,00 EUR
b) eine Doppelgrabstätte 675,00 EUR
c) Tieferlegung
390,00 EUR
d) eine Urnengrabstätte
225,00 EUR
e) eine anonyme Urnengrabstätte
225,00 EUR
f) eine Wiesengrabstätte
225,00 EUR
g) Urnenkammern in Urnenstelen 1.500,00 EUR
h) eine Kindergrabstätte bis zu 5 Jahren
90,00 EUR
b) Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Bestattungen je
Jahr für
a) eine Einzelgrabstätte
15,00 EUR
b) eine Doppelgrabstätte
22,50 EUR
c) eine Urnengrabstätte
7,50 EUR
d) eine Wiesengrabstätte /
anonyme Urnengrabstätte
7,50 EUR
e) Urnenkammern in Urnenstelen 75,00 EUR
II. Ausheben und Schließen der Gräber
Die Kosten des Grabaushubes werden durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt.
III. Benutzung der Leichenhalle
a) Benutzung der Leichenhalle
120,00 EUR
b) Benutzung der Leichenzellen bis zu 4 Tagen
120,00 EUR
je weiterer Tag
22,50 EUR
c) Benutzung der Kühlvitrine
22,50 EUR
IV. Genehmigungsgebühren
Für die Genehmigung von Grabmale und
Grabeinfassungen je Genehmigung
22,50 EUR
§2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
a) bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller
b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der
Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen
Leistungen mit der Antragstellung.
2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe
des Gebührenbescheids fällig.
§4
Inkrafttreten
1) Die Satzung tritt am 1. März 2016 in Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 1. November 2010 außer Kraft.
Ausgefertigt:
Hochstadt, den 25.02.2016
Otto Paul, Ortsbürgermeister
Friedhofssatzung
der Ortsgemeinde Hochstadt
vom 01.03.2016
1. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Friedhofszweck
§ 3 Schließung und Aufhebung
2. Ordnungsvorschriften
§ 4 Öffnungszeiten
§ 5 Verhalten auf dem Friedhof
§ 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§ 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
§ 8 Särge
§ 9 Grabherstellung
§ 10 Ruhezeit
§ 11 Umbettungen
4. Grabstätten
§ 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten
§ 13 Reihengrabstätten
§ 14 Wahlgrabstätten
§ 15 Urnengrabstätten
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 16 Wahlmöglichkeit
§ 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
6. Grabmale
§ 18 Gestaltung der Grabmale
§ 19 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von
Grabmalen
§ 20 Standsicherheit der Grabmale
§ 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
§ 22 Entfernen von Grabmalen
7. Herrichten und Pflege von Grabstätten
§ 23 Herrichten und Instandhalten von Grabstätten
§ 24 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
§ 25 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften
§ 26 Vernachlässigte Grabstätten
8. Leichenhalle
§ 27 Benutzung der Leichenhalle
9. Schlussvorschriften
§ 28 Alte Rechte
§ 29 Haftung
§ 30 Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Gebühren
§ 32 Inkrafttreten
Friedhofssatzung
der Ortsgemeinde Hochstadt vom 01.03.2016
Der Gemeinderat Hochstadt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2
und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
1. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Ortsgemeinde Hochstadt
gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe.
(2) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt:
Friedhof Unterdorf (Friedhof Ost)
und Friedhof Oberdorf (Friedhof West)
§2
Friedhofszweck
(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde Hochstadt.
(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Tod Einwohner der Ortsgemeinde waren,
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu
bestatten sind.
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung (Verbandsgemeindeverwaltung) in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister.
§3
Schließung und Aufhebung
(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise
für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung),
oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG
-.
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen
und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das
Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten erlischt, wird dem
Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines
weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte zur
Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.
(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in
Wahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf
Kosten der Ortsgemeinde in andere Grabstätten umgebettet.
(4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht.
Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält außerdem einen
schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das
Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt
gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnengrabstätten - soweit möglich einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kosten
entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet.
Offenbach
- 21 -8/2016
Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
(7) Im Friedhof Unterdorf ist keine Belegung des Grabfeldes F von weiteren Angehörigen möglich, ausschließlich von dem noch lebenden
Ehegatten/ Lebenspartner/ in.
Im Friedhof Oberdorf ist keine Belegung des mittleren Grabfeldes von
weiteren Angehörigen möglich, ausschließlich von dem noch lebenden Ehegatten/ Lebenspartner/ in.
2. Ordnungsvorschriften
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch
gestattet, einen Elternteil mit seinem nicht über ein Jahr alten Kind in
einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung
können auch Geschwister im Alter bis zu 2 Jahren in einem Sarg bestattet werden.
§4
Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht
schwer verrottbar sein.
Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten werden - falls erforderlich - an den Eingängen
durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof
nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend
untersagen.
§5
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes
entsprechend zu verhalten. Die Anordnung des Friedhofspersonals ist
zu befolgen.
(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener und unter deren Verantwortung betreten.
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren;
Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung
von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen,
b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen
d) Druckschriften zu verteilen
e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten
zu verunreinigen oder zu beschädigen,
f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen
g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,
h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben,
i) gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die
Friedhofsverwaltung hat zugestimmt
Für das Verwaltungsverfahren gilt § 6 Abs.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit
sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar
sind.
(4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.
§6
Ausführen gewerblicher Arbeiten
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung
und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung/
Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die
Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass
die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das
Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in
Verwaltungsangelegenheiten vom 27.10.2009 (GVBI. S. 355) abgewickelt werden.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher,
betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt
§ 15 Abs. 4.
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen
Grabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.
(4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnengrabstätte beigesetzt.
§8
Särge
§9
Grabherstellung
(1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 1,0 m bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 14) beträgt die
Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale,
Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch
den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.
§ 10
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen in Erdgrabstätten beträgt 30
Jahre.
Die Ruhezeit für Aschen in der Urnenkammer beträgt 20 Jahre.
§ 11
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der
sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der
Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der
Ortsgemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines
dringenden öffentlichen Interesses.
Umbettungen aus einer Reihen-/ Urnengrabstätte in eine andere Reihen-/ Urnengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in
belegte Grabstätten umgebettet werden.
(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei
Umbettungen aus Reihen-/ Urnengrabstätten die Verantwortlichen
nach § 9 Abs. 1 BestG. Bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der
jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei dringendem
öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen.
Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken
nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.
4. Grabstätten
§ 12
Allgemeines, Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
a)Reihengrabstätten,
b)Wahlgrabstätten,
c) Urnengrabstätten als Wahlgrabstätten
d)Wiesengrabstätten
e) anonyme Grabstätten
f) Urnenkammern in Urnenstelen
(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Ortsgemeinde Hochstadt als
Friedhofseigentümer. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des
Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder
auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
Die Gräber haben folgende Maße:
Offenbach
- 22 -8/2016
a)Reihengrabstätten
für Kinder bis zu 5 Jahren: Länge 1,20 m, Breite 0,60 m
für Personen über 5 Jahren: Länge 2,00 m, Breite 1,00 m
b)Wahlgrabstätten
Einzelgrabstätten: Länge 2,00 m, Breite 1,00 m
Doppelgrabstätten: Länge 2,00 m, Breite 2,00 m
c)Urnengrabstätten
Länge 1,20 m, Breite 0,90 m
d) Wiesengrabstätten/ anonyme Grabstätten
Länge 0,70 m, Breite 0,40 m
(3) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.
§ 13
reihengrabstätten
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall nur für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht
möglich.
(2) Es werden eingerichtet:
a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,
b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr.
(3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs.
5 - nur eine Leiche bestattet werden.
(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach
Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vorher öffentlich und durch
ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht.
§ 14
Wahlgrabstätten
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Bestattungen, an denen auf
Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für
die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird und deren Lage
im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird.
(2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts
enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur
Anlage und Pflege des Grabes mit Ausnahme der Urnenstelen.
(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder zweistellige Grabstätten, als
Einfach- oder Tiefgräber vergeben.
(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder
das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert
worden ist.
(5) Das Nutzungsrecht kann für die gesamte Wahlgrabstätte wieder
verliehen werden und zwar in 5-Jahresschritten, maximal für die Dauer
von 30 Jahren. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in
diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.
Wiederverleihung nur nach vorheriger Zustimmung des Friedhofsamtes: Friedhof Unterdorf, Feld F und Friedhof Oberdorf, mittleres Grabfeld.
(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in 2 Satz genannten
Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und
ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu
seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des
verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten
b) auf die Kinder
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter
bzw. Mütter
d) auf die Eltern
e) auf die Geschwister
f) auf sonstige Erben
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen
Angehörigen der Gruppen die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf
eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen
übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung
das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben
zu lassen.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung
und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über
andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege
der Grabstätte zu entscheiden.
(9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an
teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit, zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
(10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit
anteilig zurückerstattet.
(11) In Wahlgräbern können beigesetzt werden:
- In einstelligen Grabstätten 2 Leichen und 2 Aschen
- In zweistelligen Grabstätten 4 Leichen und 4 Aschen
(12) Die Beisetzung einer zweiten Leiche in einem Einzelwahlgrab und
die Beisetzung einer dritten und vierten Leiche in einem Doppelwahlgrab, ist nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich, wenn
zuvor eine Tieferlegung erfolgte.
§ 15
Urnengrabstätten
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden
- in Urnenwahlgrabstätten (Erdgrabstätten und Urnenkammern)
- in anonymen Urnengrabstätten
- in Wiesengrabstätten
(2) Urnenwahlgrabstätten in der Erde sind Aschenstätten, für die auf
Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit)
verliehen wird. Es dürfen 4 Urnen beigesetzt werden.
Urnenwahlgrabstätten in der Urnenkammer sind Aschenstätten, für
die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Es dürfen bis zu 3 Urnen beigesetzt werden.
(3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen
Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
(4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die
Vorschriften für Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.
§ 15a
Urnengrabstätten für anonyme beisetzungen
(5) Bei anonymen Urnengrabstätten dürfen optional biologisch abbaubare Urnen, die aus von Schwermetallen sowie organischen Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden. Grabschmuck
und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen) dürfen nur in einem
besonders gekennzeichneten Bereich des Grabfeldes abgelegt werden.
Hinweise auf beigesetzte Urnen sind nicht zulässig.
§ 15b
Wiesengrabstätten
(6) Wiesengrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird.
Es dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Es dürfen optional biologisch
abbaubare Urnen, die aus von Schwermetallen sowie organischen
Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden.
Die Ablage von Blumen, Kränzen, sowie Gestecken usw. ist lediglich
in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beisetzung für einen Zeitraum von vier Wochen sowie in der Zeit von Oktober bis Ostern gestattet. Das Grab muss anschließend vollständig geräumt werden.
Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, im Rahmen von Pflegemaßnahmen
Grabschmuck zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt
wird.
§ 15c
Urnenkammer in Urnenstelen
(1) Für die Beisetzung von Urnen stehen neben Erdgrabstätten auch
Urnenkammern in Urnenstelen zur Verfügung. Die Belegung erfolgt in
Absprache mit den Angehörigen.
(2) Die Ruhezeit in den Urnenkammern beträgt 20 Jahre. Eine Urnenkammer kann mit bis zu zwei Urnen (mit Überurnen) bzw. drei Urnen
(ohne Überurnen) belegt werden.
(3) Nutzungsrechte an Urnenkammern werden auf Antrag auf die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) eingeräumt. Sie können anlässlich eines Todesfalles oder auch bereits zu Lebzeiten verliehen werden. Die
erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.
(4) Die Namen (Vor- Familien-und Geburtsname), Geburts- und Todesdaten (tt.mm.jjjj) der Verstorbenen sind ausschließlich auf den
Verschlussplatten (Türen aus Granit) der Urnenkammern von einem
Steinmetz anzubringen.
(5) Für die Beschriftung sind ausschließlich Aufsatzbuchstaben in
Bronze zulässig. Bei der Auswahl der Schriften ist darauf zu achten,
dass die Größe, der Schrifttyp und das Design der Buchstaben mit der
Verschlussplatte ein würdiges Gesamtbild abgeben. Deshalb sind nur
die Schriftarten „Kursiv, Karund oder Elegant“ zulässig. Darüber hinaus kann alternativ ein Bild des/der Verstorbenen oder ein Ornament
angebracht werden. Die Arbeiten sind von einem Fachmann, einem
professionellen Steinmetz, auszuführen, der in der Lage ist, die Qualitätsansprüche zu erfüllen.
Offenbach
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(6) Das Anbringen von anderen Gegenständen auf den Verschlussplatten, wie z. B. Halterungen, Blumenväschen, Kerzen, Leuchten, Spielzeuge, Holzteile, Kunststoffteile oder Kunstblumen, ist unzulässig.
Das Anbringen von irgendwelchen anderen Gegenständen an den
Stelenkörpern ist unzulässig und wird von der Gemeinde bei Zuwiderhandlungen sofort entfernt. Optische Veränderungen an den Urnenstelen sind grundsätzlich unzulässig. Wer eine Urnenstele durch
Bemalen oder individuelle Steinmetzarbeiten, außer der zulässigen
Beschriftung, beschädigt oder verändert, haftet gegenüber der Gemeinde. Die Gemeinde kann sich in so einem Falle die Stele vom Verursacher komplett ersetzen lassen.
(7) Die Verschlussplatten (Granittüren) der Stelenkammern bleiben im
Besitz der Gemeinde. Die Verschlussplatten werden von der Gemeinde zur Beschriftung ausgehändigt.
Der jeweilige Schriftentwurf des Steinmetzes ist mit der Gemeinde
abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen (wenigstens im Papierentwurf oder als Schriftmodell, nach Wahl des Steinmetzes). Das
Gestaltungsvorhaben muss in der Vorlage für die Verwaltung eindeutig erkennbar sein. Die Gemeinde kann bei Zuwiderhandlungen gegen
die Maßgaben der Absätze 6 und 7 die Genehmigung verweigern.
(8) Die Kosten der Steinmetzarbeiten sind von den Nutzungsberechtigten nach § 17 der Friedhofsordnung aufzubringen und der Steinmetzfirma direkt zu erstatten.
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 16
In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10
oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.
(3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen
Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige
bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist.
§ 20
Standsicherheit der Grabmale
(1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach der Technischen
Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der deutschen
Natursteinakademie (TA Grabmal) zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen
benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz
1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
(2) Für alle neu errichteten, versetzten und reparierten Grabmale hat
der Steinmetz oder sonstige Dienstleister eine Abnahmeprüfung nach
Ziffer 4 der TA Grabmal vorzunehmen. Der Prüfablauf ist nachvollziehbar zu dokumentieren und der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
§ 21
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in
seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
6. Grabmale
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd
in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder
überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im
Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst - . Verantwortlich dafür
ist bei Reihen- und Urnengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung
der Grabstätte (§13) gestellt hat, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten
des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von
Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das
Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 21 Abs. 2 Satz
4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über
das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung
eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.
§ 18
§ 22
Wahlmöglichkeit
(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§ 24) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (§ 25) eingerichtet.
(2) Die einzelnen Grabfelder sind in einem Belegungsplan festgelegt.
(3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragssteller, ob
diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll.
Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften
dieser Friedhofsatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche
Erklärung ist durch den Antragssteller zu unterzeichnen.
(4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften zugeteilt.
§ 17
Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Gestaltung der Grabmale
Entfernen von Grabmalen
Die Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung folgenden Anforderungen:
(1) Die Grabmale dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Die
Höhe der Grabmale wird von der Unterkante des Sockels aus gemessen. Abweichungen bedürfen der Genehmigung.
(2) Grabeinfassungen sind herzustellen und bis zu einer Höhe von 0,20
m zulässig.
(3) Die Grabmale müssen aus wetterbeständigem Werkstoff - Stein,
Holz oder Metall - hergestellt, nach den Erfordernissen der jeweiligen
Umgebung gestaltet und handwerksgerecht, schlicht und dem Werkstoff entsprechend verarbeitet sein.
(4) Es können errichtet werden:
- stehende Grabmale,
- liegende oder flach geneigte Grabmale.
(5) Die Inschrift ist für die Wirkung von Grabstätten von besonderer
Bedeutung; sie muss daher auf der Fläche gut verteilt, aus einfachen,
klaren Schriftzeichen zusammengesetzt und inhaltlich der Würde des
Ortes entsprechen. Firmenzeichen dürfen nur in unauffälliger Weise,
seitlich an den Grabmalen angebracht werden.
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur
mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnengrabstätten, nach
Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und
Einfriedungen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf
den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche
Bekanntmachung und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden
Grabfeld hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung
nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte
abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen
drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum
der Ortsgemeinde über. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu
tragen.
7. Herrichten und Pflege der Grabstätten
§ 19
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17
hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen und an den hierfür vorgeschriebenen Stellen zu lagern. Die Grabbeete dürfen nicht höher als
20 cm sein.
(2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen - und
Urnengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher
gemäß § 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten
selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.
Zustimmungserfordernis
zum Errichten und Ändern von Grabmalen
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabzuweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. Die
Friedhofsverwaltung ist mindestens zwei Tage vor der beabsichtigten
Lieferung hierüber in Kenntnis zu setzen.
(2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen der Grabmalentwurf mit
Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung.
§ 23
Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
Offenbach
- 24 -8/2016
(4) Reihen- und Urnengrabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen
Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
(6) Die Verfügungs- und Nutzungsberechtigten des Abs. 2 sind für das
Herrichten und die Unterhaltung der Grabzwischenwege verantwortlich, und zwar für den auf der rechten Seite in Richtung Kopfende
liegenden Zwischenweg und für den Zwischenweg am Fußende des
Grabes. Veränderungen an den Grabzwischenwegen bedürfen der
Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
§ 24
grabfelder mit allgemeinen gestaltungsvorschriften
Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. Bäume und großwüchsige Sträucher sind jedoch nicht
zugelassen.
§ 25
grabfelder mit besonderen geltungsvorschriften
a) Anonyme Urnengrabstätten
- Anonyme Urnengrabstätten sind Gemeinschaftsgrabstätten, die
nicht mit personenbezogenen Daten gekennzeichnet sind.
- Die Verwendung von Überurnen ist nicht zulässig.
- Grabschmuck darf nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen
abgelegt werden.
b) Wiesengräber
- Die bodenebene Inschriftplatte muss folgende Maße haben:
Länge 0,40 m, Breite 0,30 m
- Grabschmuck darf nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen
abgelegt werden.
c) Urnenkammer in Urnenstelen
Siehe § 15 c
§ 26
Vernachlässigte grabstätten
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der
Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte
nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.
(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1
eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte.
8. Leichenhalle
§ 30
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt,
b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend
verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1),
c) gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 verstößt,
d) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung / Zustimmung ausübt (§ 6 Abs. 1),
e) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),
f) die Bestimmung über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält (§ 18),
g) als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 19 Abs. 1 und 3),
h) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§
22 Abs. 1),
i) Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 20, 21 und 23),
j) Grabstätten entgegen § 24 bepflanzt,
k) Grabstätten vernachlässigt (§ 26),
l) die Leichenhalle entgegen § 27 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 eUr
geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
vom 02.01.1975 (BGBl. I S. 80) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
§ 31
gebühren
Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhöfe
und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden
Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 32
inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.03.2016 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 01.07.2010 außer Kraft.
Ausgefertigt:
Hochstadt, den 25.02.2016
Otto Paul, Ortsbürgermeister
Gemeinde
OFFenbaCH
§ 27
sprechstunde des bürgermeisters
benutzung der Leichenhalle
Donnerstags von 15:00 bis 17:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus,
Hauptstraße 9. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Seite
des Mehrgenerationenhauses. Ansonsten jederzeit nach vorheriger
telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr.: 986123).
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen,
wobei in besonderen Fällen (z. B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.
(2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Bestattung endgültig zu schließen.
(3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen
meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen
Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.
9. schlussvorschriften
§ 28
alte rechte
(1) Die Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach
den bisherigen Vorschriften.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf zwei
Nutzungszeiten nach § 14 Abs. 1 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche
oder Asche.
(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.
§ 29
Haftung
Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen
durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
sprechstunden der beigeordneten
Es finden keine regelmäßigen Sprechstunden statt. Die Beigeordneten
stehen für die Bürger gerne telefonisch, oder nach vorheriger Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
erste beigeordnete marietta Heid-gensheimer - geschäftsbereich Kultur, soziales und sport
Tel. 06348/959900, E-Mail: [email protected]
beigeordneter Oliver siebert - geschäftsbereich Landwirtschaft
und Umweltschutz
Tel. abends 06348/342, E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten der gemeindebücherei
in der Hauptstraße Nr. 9
Dienstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 16.30 bis 19.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr
Telefonisch ist die Gemeindebücherei unter der Telefon-Nr. 06348/4061
zu erreichen. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den Anrufbeantworter nutzen, um beispielsweise die Leihfrist ihrer Bücher / Medien zu verlängern.
die e-mail-adresse der bücherei lautet:
[email protected]
So können Sie uns Verlängerungswünsche u.a. auch per Mail zukommen lassen. Die Mails werden dann entsprechend bearbeitet.
Aktuelle Informationen, Veranstaltungshinweise, Lese-Tipps sowie
Schließzeiten der Bücherei in den Ferien und Einiges mehr finden Sie
jede Woche im nichtamtlichen Teil unter Ortsgemeinde Offenbach
Offenbach
- 25 -8/2016
amtsblätter in der bücherei erhältlich
Samstags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr können in der Gemeindebücherei, Hauptstraße 9, zusätzliche Exemplare des Amtsblattes
abgeholt werden.
Dieses Angebot kann insbesondere dann genutzt werden, wenn versehentlich kein Amtsblatt zugestellt wurde oder dieses verloren ging.
Öffentliche bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher 67433Neustadt a.d.W.,
Raum 18.02.2016
DLR Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35
Flurbereinigungs- und Siedlungs- Telefon: 06321/671-0
behörde Flurbereinigung Nußdorf V Telefax: 06321/671-1250
Aktenzeichen: 41280-HA6.2. Internet: www.dlr.rlp.de
die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit
der des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Flurbg)) und der
Prüfung seiner auswirkungen auf die Umwelt ist in diesem amtsblatt unter bornheim / amtlicher Teil abgedruckt.
Im Auftrag
gez. Claudia Merkel)
Weitere Informationen zu dem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu finden.
Ansprechpartner für das Verfahren sind:
Projektleiterin Claudia Merkel, Tel. 06321/671-1101
Sachgebietsleiter Landespflege Robert Kintscher, Tel. 06321/6711118
Sachgebietsleiter Planung und Vermessung Tobias Mensinger,
Tel. 06321 671-1166
Sachgebietsleiterin Verwaltung Bianka Litzel, Tel. 06321 671-1107
Mitteilungen der
Wichtig ist immer, dass es eine schriftliche Erklärung darüber gibt,
welcher weitere Weg gewählt wird. Die dafür nutzbaren Formulare
(z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs-oder Arbeitsplatz)
stehen im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit.
Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren:
Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 08.00-18.00 Uhr
(gebührenfrei) erreichbar unter 0800 45555 30.
Treffen der Unternehmerinnen der südpfalz
und Umgebung am 3. märz 2016
Das nächste Treffen der Unternehmerinnen der Südpfalz und Umgebung findet am donnerstag, dem 3. märz 2016 um 19.00 Uhr in den
Räumlichkeiten des Kurpfalz-Hotels, Horstschanze 8 +10 in Landau
statt.
Interessierte Unternehmerinnen oder Frauen, die sich auf den Weg zur
Selbstständigkeit machen haben hier die Möglichkeit, neue Kontakte
zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.
Die Unternehmerinnen organisieren zu jedem Treffen einen Fachvortrag. Thema des Abends: „Frauen und Geld“. Referentin Marita Wolf
aus Annweiler. Sie ist unabhängige Finanzkauffrau und zertifizierte
Generationenberaterin (IHK). Mit dem Ziel, die Finanzkompetenz von
Menschen zu fördern, betreibt sie eine „Geldschule“. Sie zeigt den Zuhörerinnen Lösungswege bei vielen Geldfragen auf und gibt Hinweise,
wie Frau zu einer maßgefertigten Vorsorge kommen kann.
Neue Teilnehmerinnen sind willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Das Treffen der Unternehmerinnen findet an jedem ersten Donnerstag
im Monat in den Tagungsräumen des Kurpfalz-Hotels in Landau statt.
Fragen zum Netzwerk beantwortet Sandra Welsch, Beauftragte für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Landau.
Sie ist unter Telefon 06341 / 958 660 oder per Email an Landau.BCA@
arbeitsagentur.de zu erreichen.
KreisVerWaLTUng
bekanntmachung des Kreiswahlleiters
des Wahlkreises 49 - südliche Weinstraße für die Wahl zum 17. Landtag rheinland-Pfalz
am 13. märz 2016
Gemäß § 3 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO) gebe ich bekannt, dass
der Kreiswahlausschuss am Donnerstag, dem 17. März 2016 um
17.00 Uhr im Sitzungssaal (Zimmer Nr. 201) der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in 76829 Landau in der Pfalz
zu seiner zweiten Sitzung zusammentritt.
Verhandlungsgegenstand des Kreiswahlausschusses ist die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl und welcher
Bewerber im Wahlkreis 49 - Südliche Weinstraße - gewählt ist (§ 49
Abs. 1 und 2 Landeswahlgesetz, § 65 Abs. 2 bis 4 Landeswahlordnung).
Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt.
Landau i. d. Pfalz, 19.02.2016
(Theresia Riedmaier, Landrätin und zugleich Kreiswahlleiterin des
Wahlkreises 49 - Südliche Weinstraße)
Mitteilungen anderer
beHÖrden
Kindergeld gibt es auch
noch nach dem abitur
Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Oft
sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes
weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar für die Zwischenzeit
arbeitslos melden?
Die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland klärt auf: Eine Meldung
bei der Agentur für Arbeit ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist zum
Beispiel dann nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies besagt das Kindergeldrecht grundsätzlich für
noch nicht 25-jährige Kinder. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung
etwas länger gestaltet, zum Beispiel weil das Kind den Studienstart
mit dem Wintersemester im Oktober wählt, brauchen sich Eltern keine
Sorgen zu machen. Hier genügt oft schon der Nachweis der eigenen
Bemühungen um einen Ausbildung- oder Studienplatz.
Beim Antritt eines Freiwilligendienstes ist die Viermonatsfrist unbedingt einzuhalten. Dauert es hier länger bis zum Start, muss eine Meldung an die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland erfolgen.
ende des amtlichen Teils
niCHTamTLiCHer tEil
Mitteilungen der
ParTeien
sPd
SPD-Infostand mit Alexander Schweitzer am samstag, den
27.02.2016 in Offenbach vor der Bäckerei Stephan und der Metzgerei
Flick
Die SPD Offenbach führt am samstag, den 27.02.2016 von 07.30
Uhr bis 10:00 Uhr vor der Bäckerei Stephan und der Metzgerei Flick
in der Essinger Str. 29/31 in Offenbach einen Infostand mit dem Landtagsabgeordneten Alexander Schweitzer durch. Wir freuen uns, mit
Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Frank Jordan
(SPD-Gemeindeverbandsvorsitzender Offenbach)
Verbandsgemeinde
Polizeibericht
essingen: 19.02.2016, 15.30 Uhr
Unfall durch kreuzende schafe auf der b 272
Ein 80-jähriger Fahrzeugführer aus der Verbandsgemeinde Edenkoben befuhr mit seinem Mercedes die B 272 von Hochstadt in Richtung
Essingen.
Von seitlich der Fahrbahn steuerte ein 63-jähriger Schafhirte aus der
gleichen Verbandsgemeinde seine 60-köpfige Schafherde auf die zu
diesem Zeitpunkt vielbefahrene Bundesstraße zu, um sie mit der Herde zu überqueren.
Die beiden Schafe am Kopf der Herde rannten unvermittelt über die
Fahrbahn und es kam zum Zusammenstoß mit dem Mercedes. Durch
den Aufprall wurden beide Tiere so schwer verletzt, dass sie getötet
werden mussten. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden in Höhe
von etwa 3000 €
Offenbach
- 26 -8/2016
Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?
Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt
oder Rettungsdienst sein!
Gemeinde
bOrnHeim
Wir gratulieren
02.03.
zum 71. Geburtstag
Boltz, Hermann
Prot. Kirchengemeinde
Essingen-Dammheim-Bornheim
Bürozeiten im Pfarramt:
Das Büro im Pfarramt Essingen ist regelmäßig dienstags und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr besetzt; Tel 06347-423. Termine
mit Pfarrer Hackländer können Sie jederzeit telefonisch vereinbaren.
Homepage: www.essingen.evpfalz.de
Wochenspruch (Okuli): Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht
zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. (Lukas 9,62)
Donnerstag, 25.02.2016
10:00 Uhr Eltern-Kind-Spielgruppe „Die Krümel“, Prot. Gemeindehaus Dammheim
15:15 Uhr Präparandenunterricht, Prot. Gemeindehaus Essingen
19:00 Uhr Mitgliederversammlung des Diakonievereins Bornheim
e.V. fällt krankheitsbedingt aus.
Ein neuer Termin für die Mitgliederversammlung und den Vortrag der
Gemeindeschwesterplus wird bekanntgegeben.
20:00 Uhr Bibelgesprächskreis der Stadtmission Landau-Zeiskam, Prot. Gemeindehaus Essingen
Freitag, 26.02.2016
10:00 Uhr Krabbelgruppe „Die Grabbelmeiselscher“, Prot. Gemeindehaus Essingen
Samstag, 27.02.2016
09:00 Uhr Konfirmandenunterricht, Prot. Gemeindehaus Dammheim
18:30 Uhr Gottesdienst, Prot. Gemeindehaus Essingen. Pfarrer Richard Hackländer
Sonntag, 28.02.2016 (Okuli)
09:00 Uhr Gottesdienst, Prot. Gemeindehaus Dammheim. Pfarrer Richard Hackländer
10:15 Uhr Gottesdienst Bornheim, Prot. Kirche Bornheim. Pfarrer
Richard Hackländer
10:00 Uhr Kindergottesdienst Bornheim, Jugendraum Rathaus
Bornheim
Montag, 29.02.2016
19:30 Uhr Sitzung des Presbyteriums, Bürgersaal Rathaus Bornheim
Mittwoch, 02.03.2016
19:00 Uhr Passionsandacht Dammheim; „Die Grenze meiner Angst“;
Prot. Gemeindehaus Dammheim, Hedy Zimmer
Donnerstag, 03.03.2016
10:00 Uhr Eltern-Kind-Spielgruppe „Die Krümel“, Prot. Gemeindehaus Dammheim
15:15 Uhr Präparandenunterricht, Prot. Gemeindehaus Dammheim
Freitag, 04.03.2016
10:00 Uhr Krabbelgruppe „Die Grabbelmeiselscher“, Prot. Gemeindehaus Essingen
19:00 Uhr Ökumenischer Weltgebetstag im Prot Gemeindehaus
Essingen. „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf!“ Herzliche Einladung zu einem schönen Gottesdienst, den Frauen aus Kuba vorbereitet haben. Anschließend herzliche Einladung zu einem gemütlichen
Zusammensein bei kleinen Köstlichkeiten aus Kuba.
19:00 Uhr Ökumenischer Weltgebetstag für Bornheim und Dammheim. „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf!“ Ab 18:30 Uhr Einsingen der Lieder. Dorfgemeinschaftshaus Bornheim. Herzliche Einladung zu einem besonderen Gottesdienst musikalisch begleitet von
Christa Maier-Lohmann und Ulrike Fath mit anderen jungen Leuten,
den die Frauen aus Kuba vorbereitet haben. Anschließend wollen wir
bei kleinen Köstlichkeiten aus Kuba zusammensitzen und uns austauschen.
Sonntag, 06.03.2016 (Lätare)
09:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Dammheim, Prot. Kirche
Dammheim. Pfarrer Richard Hackländer
10:00 Uhr Kindergottesdienst Bornheim, Jugendraum Rathaus
Bornheim
10:15 Uhr Abendmahlsgottesdienst Essingen, Prot. Kirche Essingen. Pfarrer Richard Hackländer
18:30 Uhr Tanzwerkstatt „Lust auf Tanzen“, Dorfgemeinschaftshaus
Bornheim. Ein Kostenbeitrag in Höhe von 8.- Euro wird erhoben. Nähere Informationen können gerne unter der Telefonnummer 063477560 erfragt werden.
Tanzwerkstatt „Lust auf Tanzen“
Unter dem Motto „Lust auf Tanzen“ lädt die protestantische Kirchengemeinde Essingen - Dammheim - Bornheim alle Tanzbegeisterten zu
einem Tanzabend mit Tänzen aus aller Welt ein.
Am Sonntagabend, den 6. März 2016 tanzen Singles oder Paare unter
fachlicher Begleitung einer erfahrenen Tanzpädagogin Gruppentänze.
Der Tanzabend ist offen für Neueinsteiger/innen sowie für Menschen
mit Grundkenntnissen. Tanzen setzt nicht nur in Bewegung, Tanzen
mit anderen Menschen macht sehr viel Spaß und schafft aktive Entspannung. Der Tanztreff findet von 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bornheim, In den Weppen 1 in Bornheim statt.
Empfohlen werden bequeme leichte Kleidung und Schuhe mit glatten
Sohlen. Ein Kostenbeitrag in Höhe von 8.- Euro wird erhoben.
Nähere Informationen können gerne unter der Telefonnummer 063477560 erfragt werden.
Kath. Kirche Bornheim - St. Laurentius
Sonntag, 28.02.2016
09.00 Uhr Amt für verstorbene Eltern und Bruder
Montag, 29.02.2016
19.00 Uhr Fastenandacht: „Der Kreuzweg Jesu“
Freitag, 04.03.2016
19.00 Uhr Ökumen. Weltgebetstag der Frauen im Dorfgemeinschaftshaus Bornheim
Dienstag, 01.03.2016
16.00 Uhr Kommunionstunde
Für alle Pfarreien
„Magnificat“ - Konzert in Heilig Kreuz
Am Sonntag, 28.02.2016 findet um 17.00 Uhr in Heilig Kreuz ein Konzert zum Lobegesang Mariens statt. Ausführende: Cantica Nova. Orgel: Rudolf Peter. Leitung: Andreas Immel
Elternabend der Kommunionkinder
Der Elternabend der Kommunionkinder findet am Dienstag, 01.03. um
19.00 Uhr im Pfarrheim Heilig Kreuz statt.
Fastenandachten in Bornheim
Am Montag, 29.02. um 19.00 Uhr findet die zweite Fastenandacht in
der katholischen Kirche statt. Gemeinsam beten wir eine Kreuzwegandacht. Am Montag, 14.03. steht die Fastenandacht unter dem
Thema „Die sieben letzten Worte Jesu am Kreuz“. Zur Meditation
und stillen Besinnung wird zwischen den Abschnitten Musik von CD
aus „Die sieben letzten Worte unseres Erlösers am Kreuze“ in der Version für Streichquartett von Joseph Haydn zu hören sein.
Krankenkommunion
Für ältere oder kranke Menschen, die nicht zum Gottesdienst kommen
können besteht die Möglichkeit, die heilige Kommunion einmal im
Monat durch einen Seelsorger oder Frau Annemarie Sauther zu Hause zu empfangen. Wenn Ihnen am Empfang der heiligen Kommunion
liegt, melden Sie sich dazu bitte im Pfarramt unter Tel.: 06341-86924
zur Terminvereinbarung.
Gottesdienstordnung
Wer einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse besitzt, kann in
Bornheim die wöchentlich erscheinende Gottesdienstordnung in Zukunft in elektronischer Form per Mail erhalten.
Bitte geben Sie dazu bei einem der Gemeindeausschussmitglieder (Fr.
Bentz, Fr. Braun, Fr. Frech) Ihre E-Mail-Adresse ab, damit wir baldmöglichst einen Verteiler anlegen können. Die Gottesdienstordnung in
gedruckter Form liegt wöchentlich in der Kirche und im Kindergarten
zur Mitnahme bereit. Der Bezug per Post ist ebenfalls möglich. Bitte
kontaktieren Sie dazu das zentrale Pfarrbüro, Tel.: 06341-86924.
Katholische öffentliche Bücherei
Öffnungszeiten zur Ausleihe und Rückgabe von Büchern, CDs, DVDs
und Zeitschriften:
dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
donnerstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Während der Schulferien bleibt unsere Bücherei geschlossen.
Ihr Büchereiteam
Die Bücherei ist während der Öffnungszeiten unter folgender
Nummer telefonisch zu erreichen:
06348/ 6150862
Offenbach
- 27 -8/2016
Kinderinitiative Bornheim e.V.
Bornheimer Boule Club für alle
Für Bornheimer Kinder,- Teens und Jugendliche aktiv.
Für Anregungen und Ideen, die euch Spaß bereiten könnten, haben
wir immer ein offenes Ohr.
Immer raus damit. Lasst es uns wissen.
1. Vorsitzender: Marco Brauch - [email protected]
2. Vorsitzende: Kathrin Müller-Petersen - [email protected],
Tel. 06348-919 854
www.kib-bornheim.de
Der Bornheimer Boule Club e.V. lädt alle Interessierten zu unseren
Trainingstagen ein, diese sind dienstags und freitags ab 18.00 Uhr. Sie
können Boule spielen, oder wem es noch zu kalt ist im Clubhaus ein
Kaffee, Schoppen... trinken und ein kleinen Imbiss zu sich nehmen.
Unser Clubhaus ist an den angegebenen Trainingstagen bis 22:30 Uhr
geöffnet.
Also los! kommt zum BBC der gesellige Verein in Borheim am Sportplatz!
Schachgruppe der KIB trifft sich wieder
Diakonieverein Bornheim e.V.
Jeden Mittwoch ab 16:30 Uhr im DGH in Bornheim! Herr Richter und
seine Schach-Truppe freuen sich auf alle Interessierte!
Schlittschuh-Ausflug nach Eppelheim
Am vergangenen Sonntag waren circa 10 Familien in Eppelheim zum
Schlittschuhfahren. Selbst die Kleinen konnten dank Haltehilfen und
Schiebe-Stühlen mit von der Partie sein und so hatten Klein wie Groß
einen riesen Spaß! Zur Stärkung gab es zwischendurch mitgebrachte
Leckereien bei einem gemeinsamen Picknick auf der Tribüne.
Wir freuen uns auf die nächsten bereits fest stehenden Termine:
- 21.03. Oster basteln
- 24.04. Ausflug zum Alla-Hopp-Park in Rülzheim
- 22.05. Fahrradausflug zur Knitelsheimer Mühle
Alle Infos gibt es auch auf unserer Homepage: kib-bornheim.de.
Wenn Familien, Kinder, Interessierte gerne Mitglied werden wollen,
bitte einfach melden! Bei Kathrin oder Marco (siehe Mail-Adressen
oben).
Wir freuen uns auf das nächste Event!
(Euer KIB-Team)
Neuer Termin für die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des Diakonievereins Bornheim e.V. findet am Donnerstag, 31.03.2016, um 19.00 Uhr, im Storchenzentrum
Bornheim statt. Einladung mit Tagesordnung ergeht gesondert.
Anschließend um 19:45 Uhr, stellt sich die neue Gemeindeschwester
plus, Patricia Niederer vor.
Die Gemeindeschwester plus ist ein Modellprokekt des Landes
Rheinland-Pfalz für hochbetagte Menschen, die noch keine Pflege
brauchen, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem aktuellen
Lebensabschnitt.
Herzliche Einladung, Eintritt frei.
Vogelschutzverein
Bornheim e.V.
Bastelaktion mit Kindern: Am letzten
Samstag trafen sich wieder Kinder mit
Begleitung im Bauhof der Gemeinde zum
selber Basteln eines Nistkastens für unsere Gartenvögel. Vielleich lag es am naßkalten Wetter, dass diesmal nur 4 Kinder
kamen, die dann mit sichtlich Spaß , eifrig
ihren Nistkasten aus den vorgefertigten
Teilen zusammen gebastelt haben. Begleitet wurde die Aktion von
Mitgliedern des Vogelschutzvereins und von der Natur-Betreuerin,
Frau Stöbener aus Kandel, die den Kindern half ihren Nistkasten ganz
individuell mit einem Brenneisen zu verzieren! Nebenbei erzählte sie
den Kindern, wie wir die Natur unterstützen können, um die Vielfalt
- auch der Vogelwelt - zu erhalten. Der Firma Hornbach sagen wir
danke für die Brettchenspende aus Laminatholz, für die wasserfesten
Dächer der Nistkästen. S.zu dem Thema auch den Beitrag unseres
Ortsbürgermeisters im Amtsblatt: „Wohnraum schaffen - Lebensraum
erhalten.“
Landfrauenverein Bornheim
Liebe Landfrauen,
am Dienstag, 01.03.2016 wird vom Kreisverband der Landfrauen ein
Kurs „Ernährung für Kinder von 0 bis 3 Jahren“ angeboten. Beginn ist
wie immer um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Um Anmeldung
bei Bärbel Riehling wird gebeten unter der Nummer: 06348/940093.
Am Dienstag, den 08.03.2016 um 19.00 Uhr findet unser Vorspeisenbuffet-Mitmachkurs statt. Dieser ist nur mit Anmeldung möglich.
Anmeldeschluss ist leider schon vorbei.
Am Freitag, den 11.03.2016 um 19.00 Uhr findet ein Mitmach-Männer-Fischkochkurs statt. Dieser ist ebenfalls nur mit Anmeldung möglich. Auch hier ist der Anmeldeschluss schon vorbei.
Am Dienstag, den 15.03.2016 um 19.00 Uhr hält ein Referent der
Sparkasse einen Vortrag über: „Elternunterhalt - das Sozialamt bittet
Kinder zur Kasse“. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen!
Wir freuen uns auf euch! (hg)
Theaterstörche des Sportvereins Bornheim
Die KInder beim Werkeln!
(Re)
„Mord im Hühnerstall“
Die Theaterstörche des Sportvereins Bornheim spielen einen Schwank
von Regina Rösch. Am 12. März 2015 ist es wieder soweit. Weitere
Aufführungen gibt es am Freitag, den 18. März, Samstag, den 19 März
und Sonntag, den 20. März 2016.
Das Stück spielt auf dem Hof der Geschwister Zipperich. Lisbeth betreibt eine Ferienpension. Alfons ärgert sich über den „Gockel“ Otto.
Lassen Sie sich überraschen.
Der nächste Kartenvorverkauf findet jeweils von 11:00 Uhr bis 12:00
Uhr, am 28. Februar 2016 und am 06. und 13. März 2016 im Dorfgemeinschaftshaus Bornheim statt.
Für die Veranstaltungen am Samstag, den 12.03.2016 und 19.03.2016
gibt es keine Karten mehr. Diese Vorstellungen sind ausverkauft.
Aktion PfalzStorch e.V.
Rheinland-Pfälzisches Storchenzentrum
24.02. Öffentliche Führung durch die Ausstellung „Das Grundwasser im Oberrheingraben“.
Um 19.00 Uhr stellt der Mitgestalter der Ausstellung, Herr Michel Wingering vom Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg, die hochinteressanten Zusammenhänge zwischen den geologischen Verhältnissen im Oberrheingraben und unserem wertvollsten Schatz, dem
Grundwasser, sowie seiner Bedrohung durch menschliche Einflüsse
vor. Der Eintritt ist frei. Spenden sind auch hier willkommen.
Offenbach
- 28 -8/2016
bsg-bornheim sportkegler
bsg-Kegler rücken dem aufstieg näher
Der Aufstieg der BSG-Kegler von der Landesliga-Ost in die RegionalLiga der DCU-Rheinhessen/Pfalz, wird immer warscheinlicher. Am
14.Spieltag, die BSG-Kegler müssen noch einen Spieltag nachholen,
gewannen sie bei SG-Schifferstadt/Germersheim mit
5115 : 5166 Holz. Sie brachten bisher in den vergangenen Spieltagen
eine solide Leistung, und führen mit 8 Punkten Vorsprung die Tabelle
an. Bei 26:0 Punkten, und noch 5 ausstehenden Spielen, wäre es nicht
einfach den Aufstieg zu verspielen. Das Spiel gegen SG-Schifferstadt/
Germersheim war alles andere als einfach. Mit Sascha Braun (857)
und Jörg Schlemilch (867) konnte man mit 65 Holz in Führung gehen,
aber in der Mittelpaarung mit Alexander Walther (851) und Egon Laudemann (854) schmolz dieser Vorsprung auf 17 Holz. Wiederum war
das Schluss-Duo gefordert. Carsten Braun (837) und sehr stark Uwe
Längle mit 900 Holz liesen nichts mehr anbrennen.
Das nächste Heimspiel der Herren 1 ist am 27.02.2016 um 14:30 gegen Kuhardt 2.
Die Herren 2 mussten zu SKC GH Hohenecken 2 und standen von Beginn an auf der Verliererstrasse. Sie verloren mit 5079:4632 Holz. Weil
einige Spieler nicht eingesetzt werden konnten, war die Spielerdecke
dünn. Drei gute Ergebnisse, Peter Weschler (821) Bernd Hundemer
(832) und Gerhard Weschler 855 Holz, reichen nicht um so ein Spiel
zu gewinnen.
(Mit sportlichen Grüßen
Bernd Hundemer)
diakonieverein bornheim e.V.
menschen helfen menschen
Wer Hilfe braucht oder Hilfe im Rahmen der vom Diakonieverein angestoßenen Nachbarschaftshilfe leisten will, wähle bitte die Telefonnummer 98 21 59. Dann wird die Vermittlung von Hilfe übernommen.
sV bornheim
spielberichte Jugend
e-Jugend:
sV bornheim - TV Kirrweiler 10:15 (5:9)
Im Gegensatz zum letzten Spiel haben die Mädels bis zum Ende gekämpft.
Die Abwehrleistung war deutlich besser als in der letzten Woche. Jedoch gab es auch in diesem Spiel immer wieder „Durchhänger“.
Im Angriff wurden wieder viele Chancen ausgelassen. Oft war Pfosten
und Latte im Weg.
Bei einer besseren Chancenauswertung wäre ein Unentschieden oder
gar ein Sieg möglich gewesen.
Gespielt haben: Jamila Beck, Cheyenne Bühler, Marlene Dörr, Angelina Hess, Leni Köhler, Antonia Kempf, Yara Khoshnaw, Katharina
Rock, Jule Scheuermann, Erin Schlipp, Sofia Uribe, Chiara Uribe,
Hannah Vogel, Samiar Wind.
d-Jugend:
sg Wernersberg/annweiler - sV bornheim 14:17 (8:9)
Nachdem wir das Hinspiel mit 2 Toren verloren hatten, fuhren wir mit
gemischten Gefühlen nach Annweiler. Leider hatten sich auch 2 Spielerinnen im letzten Training verletzt und mussten pausieren, aber zum
Glück haben uns Sophia und Leni aus der E-Jugend tatkräftig unterstützt. In der ersten Halbzeit taten sich die Mädels in der Abwehr
noch schwer und im Angriff wurde sich nicht genügend bewegt und
wir konnten uns nie deutlich von den Gegnern absetzen. Nach der
Halbzeit kamen die Mädels mit neuem Elan aufs Spielfeld zurück. Dieser Elan und Kampfgeist zahlte sich aus und wir gingen mit 3 Toren
in Führung, die wir auch bis zum Schluss halten konnten. Die Mannschaft arbeitetet in der Abwehr zusammen und im Angriff wurde sich
bewegt und füreinander gelaufen auch ohne Ball.
Wir möchten uns ganz herzlich bei den vielen Zuschauern bedankten,
die uns tatkräftig unterstützt haben.
Torschützen: Benita 7, Lena und Celine 4 und Rieke 2
(Kerstin Obenland)
C-Jugend
VTV mundenheim - sV bornheim 35:30 (21:14)
Am vergangenen Dienstag, den 16.02.2016, fuhr unsere C-Jugend zu
einem verlegten Auswärtsspiel nach Mundenheim. Und obwohl der
VTV Mundenheim der ungeschlagene Erstligist der Pfalzliga ist, gingen unsere Mädels motiviert in das Spiel, immerhin hatten sie nichts
zu verlieren. In den ersten Spielminuten gelang unseren Mädels etwas,
womit wohl niemand an diesem Abend gerechnet hätte: wir gingen in
Führung. In der Abwehr leisteten unsere Mädels gute Arbeit, sodass
es uns in einer Serie von Kontertoren gelang eine Führung von 1:5 zu
erreichen. Mit einer Auszeit in der 9. Spielminute brachte der gegnerische Trainer unsere Mädels jedoch bald aus dem Konzept, was die
Gegnerinnen sofort ausnutzen.
Nichtsdestotrotz konnte unsere C-Jugend ihren Vorsprung noch bis
zur 15. Spielminute aufrecht erhalten, ehe der VTV mit 10:9 in Führung
ging. Unsere Mädels gaben jedoch nicht auf uns hielten mit, so gut es
ging. Durch Laufen ohne Ball versuchten sie Abwehr der Gegnerinnen
zu durchbrechen und in der Abwehr kämpften sie mit vollem Körperkontakt um jeden Ball. Dennoch wurde in den letzten zehn Minuten
der ersten Halbzeit die körperliche und teilweise auch spielerische
Überlegenheit der Mädchen aus Mundenheim deutlich: durch viele
Kreisanspiele konnten sich der VTV langsam aber sicher immer weiter
absetzen.
Letztendlich endete die erste Halbzeit mit einem Stand von 21:14.
Nach einer deutlichen Ansage seitens der Trainerinnen starteten unsere Mädels trotz dem deutlichen Rückstandes motiviert in die zweite
Halbzeit - immerhin hatten sie nichts zu verlieren, sondern nur die gewinnen, wie ihre Trainerin Sabine treffend formuliert hatte.
Unsere C-Jugend hielt die komplette Halbzeit über gut mit, dennoch
konnte die Mädchen des VTV ihren Vorsprung zeitweise auf 27:17
ausbauen. Umso überraschender war die Aufholjagd, die unsere
Mädels in der zweiten Hälfte der Halbzeit noch einmal starteten. Die
Abwehr stand weiterhin kompakt, sodass wir einige Male den Ball
erobern konnten. Auch im Positionsangriff bewiesen unsere Mädels
noch einmal, was sie konnten, bewegten sich ohne Ball und nutzen
die Lücken, die sich ihnen infolgedessen boten, erfolgreich, sodass
es sechs Minuten vor Schluss 32:28 stand. Daraufhin mobilisierten
nach einer Auszeit sowohl unsere Mädels als auch die Mädels des
VTV noch einmal ihre letzten Kräfte. Beide Seiten gaben sowohl in
der Abwehr als auch im Angriff noch einmal alles. Dies führte dazu,
dass wir den Vorsprung der Gegnerinnen nicht mehr einholen konnten
und uns letztendlich mit 35:30 geschlagen geben mussten. Nichtsdestotrotz konnten wir nach diesem „Handballkrimi“ die Halle des VTV
erhobenen Hauptes verlassen.
Wirklich eine tolle Leistung - 30 Tore hat in dieser Runde noch keine
Mannschaft gegen Mundenheim geworfen, weiter so!
(Kerstin Obenland)
C-Jugend:
sg Ottersheim-bellheim-Zeiskam - sV
bornheim 15:25 (10:12)
Die Anspannung vor dem Spiel gegen die SG Ottersheim-BellheimZeiskam war am vergangenen Samstag besonders hoch - immerhin
hatte sich unsere C-Jugend bei diesen Spielen bisher immer sehr
schwer getan. Obwohl sie mit der SG von Rundenbeginn an auf Augenhöhe gewesen war, hatte sie beide Hinrundenspiele verloren - der
Kopf hatte ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Umso motivierter starteten unsere Mädels dieses Mal in das Spiel.
Die Abwehr stand von Anfang an gut und jede kämpfte für jede, wir
konnten den ein oder anderen Ball herausfangen und uns so in der
ersten Hälfte der Halbzeit bis zum 2:6 absetzen. Daraufhin folgte jedoch, nach einer Auszeit der gegnerischen Mannschaft ein leichter
Einbruch, den sich die Mädels der SG sofort zunutze machten. Wir
machten sowohl in der Abwehr als auch im Angriff einige technische
Fehler, die sofort mit Gegentoren bestraft wurde, sodass es bald 8:8
stand. Zwar konnte sich unsere Mädels zum Ende der 1.Halbzeit hin
noch einmal fangen, wirklich absetzen konnten wir uns jedoch nicht
mehr. Mit einer knappen Führung von 10:12 gingen wir in die Halbzeitpause. Nach einer deutlichen Ansage seitens der Trainer schienen unsere Mädels in der zweiten Halbzeit wie ausgewechselt. In der Abwehr
arbeiteten sie wieder konsequenter und auch unsere Tormädchen verhinderten einige, klare Torchancen. Im Angriff bewegten sich unsere
Mädels ohne Ball und nutzten die Lücken, die sich ihnen boten erfolgreich, sodass wir uns langsam immer deutlicher absetzen konnten
(10:13; 12:15; 13:18). Auch von dem Ausfall zweier Leistungsträger
ließen sich die Mädels nicht irritieren - im Gegenteil: Sie kämpften nur
noch härter in der Abwehr und übernahmen im Angriff die Verantwortung, die sie unter anderen Bedingungen sicherlich abgegeben hätte.
Man konnte förmlich sehen, wie die Spielmoral im Laufe der zweiten
Halbzeit auf Seiten der Bornheimerinnen immer weiter stieg, gleichzeitig auf Seiten der SG OBZ aber immer weiter abfiel. Aus diesem Grund
konnten wir unseren Vorsprung dann auch von Minute zu Minute weiter ausbauen (14:20; 15:22), sodass unserem 15:25-Sieg nichts mehr
im Wege stand.
Eine wirklich, wirklich tolle Mannschaftsleistung! Einfach nur großartig!
Die Mannschaft bedankt sich bei den mitgereisten Zuschauern für die
großartige Unterstützung!
Es spielten: Lara Thines und Sarah-Michelle Dobler (Tor), Sophie Müller, Stefanie Horder, Jade Walburg, Helena Wetzel, Leonie Seußler,
Anna Acuntius, Amber Delisio, Fabienne Schenk, Lina Altvater, Johanna Schlemilch, Sarah Brauner
(Saskia Schlemilch)
b-Jugend:
TV Thaleischweiler - sV bornheim 24:28 (11:12)
Beim zweiten Spitzenspiel in der Pfalzliga kämpften sich unsere Mädels in einem harten Spiel zum Sieg. Zu Beginn der Partie häuften sich
die technischen Fehler, die Mädchen kamen mit der offensiv spielenden Abwehr nicht zurecht.
Offenbach
- 29 -8/2016
Viele Bälle wurden den Gastgeberinnen in die Hand gespielt. Diese
nutzten die Unsicherheiten aus und liefen einige Konter. So gerieten
wir in den ersten Minuten gleich mit drei Toren in Rückstand. Die Trainer des SVB nahmen eine Auszeit und sprachen ein Machtwort. Sicher das Spiel aufbauen und in der Abwehr konsequenter arbeiten.
Unsere Mannschaft setzte es um und kämpfte sich wieder ran. Im
Angriff wurde nun besser wobei noch nicht gut gespielt. In der Abwehr
ging man mehr zum Ball und eroberte so auch Bälle. Leider wurden
immer noch viele freie Chancen vergeben. Man hatte das Gefühl, dass
die Mädchen völlig von der Rolle sind. Dazu beigetragen hat bestimmt
auch die extrem aufgeladene Stimmung in der Halle. Die Zuschauer
beleidigten die Mädchen und ihre Trainer ohne Unterlass. Es war ein
wahrer Hexenkessel in dem unsere Mannschaft spielte. In der Halbzeit
waren klare Worte angesagt. Nicht von außen provozieren lassen und
ruhig weiterspielen.
Die zweite Halbzeit waren die Gäste klar die dominierende Mannschaft. Es wurde schneller und intelligenter gespielt. Unsere Torleute
hielten wichtige Bälle und waren erneut ein starker Rückhalt für ihre
Mannschaft. Nicht zuletzt durch eine starke Unterstützung unserer CJugendspielerinnen gewann unsere B-Jugend das Spiel gegen den
direkten Tabellenkonkurrenten aus Thaleischweiler. Eine klasse Leistung unserer Pfalzligamädels!
Damen:
SG Dannstadt/Schauernheim - SV Bornheim 29:16 (11:9)
Die Damenmannschaft des SVB hat an diesem Wochenende einen
Rabenschwarzen Tag erwischt. Die ersten Minuten wollte nichts so
richtig klappten. Doch die Mädels kämpften und steckten den Kopf
nicht in den Sand. Sie kämpften sich in der 24. Minute auf zwei Tore
ran. In der Abwehr wurde gut gearbeitet, was es den Gastgeberinnen schwer machte sich abzusetzen. Nach der Halbzeit waren unsere
Damen völlig von der Rolle. Schnell bauten die Dannstadterinnen ihren Vorsprung deutlich aus. Die Gäste taten sich schwer das schnelle
Spiel der Gastgeberinnen zu unterbrechen und ermöglichten ihnen
somit leichte Tore. Im Angriff wurden zu viele technische Fehler gemacht und freie Torchancen nicht verwertet. Alles in allem waren die
Damen des SVB an diesem Wochenende in keiner guten Verfassung.
Wir hoffen, dass sie nach vorne schauen und gegen Mutterstadt ihr
wahres Können zeigen. Ein Sieg gegen Mutterstadt wäre nicht nur
für den Tabellenstand sehr wichtig sondern auch für die Köpfe der
Damenmannschaft. Kommt alle in die Halle und unterstützt die Damen
als 8.Mann von außen. Wir brauchen die Punkte und dafür brauchen
wir euch!
(Kerstin Obenland)
Spielvorschau
Samstag, den 27.02.2016:
C-Jugend:
13.00 Uhr HSG Dudenhofen/schifferstadt - SV Bornheim,
Ganerbhalle Dudenhofen
B-Jugend:
16.00 Uhr SV Bornheim - HR Göllheim/Eisenberg,
Sporthalle Bornheim
Damen:
18.00 Uhr SV Bornheim - TSG Mutterstadt, Sporthalle Bornheim
Sonntag, den 28.02.2016:
F-Jugend
10.00 Uhr SG OBZ, Gäste SG Wernersberg/Annweiler,
SV Bornheim, Spiegelbachhalle Bellheim
Gemeinde
essingen
Wir gratulieren
26.02.
28.02.
01.03.
01.03.
03.03.
zum 50. Hochzeitstag
Löbs, Klaus und Löbs, Barbara
zum 88. Geburtstag
Nicolay, Reinhard
zum 72. Geburtstag
Benz, Erich
zum 74. Geburtstag
Rosenberg, Klaus-Jürgen
zum 84. Geburtstag
Kobel, Marianne
Kath. Kirche Essingen St. Sebastian und St. Agatha
Sonntag, 28.02.2016
9.00 Uhr Amt für Lebende u. Verstorbene d. Fam. Claes u. Settinger
10.15 Uhr Kindergottesdienst im Kirchenkeller
Freitag, 04.03.2016
19.00 Uhr Weltgebetstag der Frauen
Sonntag, 06.03.2016
9.00 Uhr Amt für Hannelore Sawilla als 3. Sterbeamt
Donnerstag, 03.03.2016
15.15 Uhr Kommunionstunde
Freitag, 04.03.2016
Krankenkommunion
Die Bibel. Ein Buch mit vielen Rätseln.
Hallo Kinder,
wir wollen in Essingen den Kindergottesdienst in neuer Form gestalten. Die Bibel enthält viele Geschichten und Personen. Wie viele kennt
ihr davon? Wir wollen euch die Vorfahren von Jesus zeigen, in Geschichten von damals und heute.
Wir wollen aber auch singen, basteln und malen.
Die nächste Kinderbibelstunde ist am 28. Februar von 10:15 - 11 Uhr
im Kirchenkeller der katholischen Kirche.
Wir freuen uns auf euch,
das Kinderbibelteam
Tanja Poh, Julia Morio und Martin Sonntag
PS.: Eure Eltern dürfen gerne mitkommen.
Für alle Pfarreien
„Magnificat“ - Konzert in Heilig Kreuz
Am Sonntag, 28.02.2016 findet um 17.00 Uhr in Heilig Kreuz ein Konzert zum Lobegesang Mariens statt. Ausführende: Cantica Nova. Orgel: Rudolf Peter. Leitung: Andreas Immel
Elternabend der Kommunionkinder
Der Elternabend der Kommunionkinder findet am Dienstag, 01.03. um
19.00 Uhr im Pfarrheim Heilig Kreuz statt.
Prot. Kirchengemeinde
Essingen-Dammheim-Bornheim
Bürozeiten im Pfarramt:
Das Büro im Pfarramt Essingen ist regelmäßig dienstags und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr besetzt; Tel 06347-423. Termine
mit Pfarrer Hackländer können Sie jederzeit telefonisch vereinbaren.
Homepage: www.essingen.evpfalz.de
Wochenspruch (Okuli): Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht
zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. (Lukas 9,62)
Donnerstag, 25.02.2016
10:00 Uhr Eltern-Kind-Spielgruppe „Die Krümel“, Prot. Gemeindehaus Dammheim
15:15 Uhr Präparandenunterricht, Prot. Gemeindehaus Essingen
19:00 Uhr Mitgliederversammlung des Diakonievereins Bornheim
e.V. fällt krankheitsbedingt aus.
Ein neuer Termin für die Mitgliederversammlung und den Vortrag der
Gemeindeschwesterplus wird bekanntgegeben.
20:00 Uhr Bibelgesprächskreis der Stadtmission Landau-Zeiskam, Prot. Gemeindehaus Essingen
Freitag, 26.02.2016
10:00 Uhr Krabbelgruppe „Die Grabbelmeiselscher“, Prot. Gemeindehaus Essingen
Samstag, 27.02.2016
09:00 Uhr Konfirmandenunterricht, Prot. Gemeindehaus Dammheim
18:30 Uhr Gottesdienst, Prot. Gemeindehaus Essingen. Pfarrer Richard Hackländer
Sonntag, 28.02.2016 (Okuli)
09:00 Uhr Gottesdienst, Prot. Gemeindehaus Dammheim. Pfarrer Richard Hackländer
10:15 Uhr Gottesdienst Bornheim, Prot. Kirche Bornheim. Pfarrer
Richard Hackländer
10:00 Uhr Kindergottesdienst Bornheim, Jugendraum Rathaus
Bornheim
Montag, 29.02.2016
19:30 Uhr Sitzung des Presbyteriums, Bürgersaal Rathaus Bornheim
Mittwoch, 02.03.2016
19:00 Uhr Passionsandacht Dammheim; „Die Grenze meiner Angst“;
Prot. Gemeindehaus Dammheim, Hedy Zimmer
Donnerstag, 03.03.2016
10:00 Uhr Eltern-Kind-Spielgruppe „Die Krümel“, Prot. Gemeindehaus Dammheim
15:15 Uhr Präparandenunterricht, Prot. Gemeindehaus Dammheim
Freitag, 04.03.2016
10:00 Uhr Krabbelgruppe „Die Grabbelmeiselscher“, Prot. Gemeindehaus Essingen
19:00 Uhr Ökumenischer Weltgebetstag im Prot Gemeindehaus
Essingen. „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf!“ Herzliche Einladung zu einem schönen Gottesdienst, den Frauen aus Kuba vorbereitet haben. Anschließend herzliche Einladung zu einem gemütlichen
Zusammensein bei kleinen Köstlichkeiten aus Kuba.
19:00 Uhr Ökumenischer Weltgebetstag für Bornheim und Dammheim. „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf!“ Ab 18:30 Uhr Einsingen der Lieder. Dorfgemeinschaftshaus Bornheim. Herzliche Einladung zu einem besonderen Gottesdienst musikalisch begleitet von
Christa Maier-Lohmann und Ulrike Fath mit anderen jungen Leuten,
den die Frauen aus Kuba vorbereitet haben.
Offenbach
- 30 -8/2016
Anschließend wollen wir bei kleinen Köstlichkeiten aus Kuba zusammensitzen und uns austauschen.
Sonntag, 06.03.2016 (Lätare)
09:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Dammheim, Prot. Kirche
Dammheim. Pfarrer Richard Hackländer
10:00 Uhr Kindergottesdienst Bornheim, Jugendraum Rathaus
Bornheim
10:15 Uhr Abendmahlsgottesdienst Essingen, Prot. Kirche Essingen. Pfarrer Richard Hackländer
18:30 Uhr Tanzwerkstatt „Lust auf Tanzen“, Dorfgemeinschaftshaus
Bornheim. Ein Kostenbeitrag in Höhe von 8.- Euro wird erhoben. Nähere Informationen können gerne unter der Telefonnummer 063477560 erfragt werden.
Tanzwerkstatt „Lust auf Tanzen“
Unter dem Motto „Lust auf Tanzen“ lädt die protestantische Kirchengemeinde Essingen - Dammheim - Bornheim alle Tanzbegeisterten zu
einem Tanzabend mit Tänzen aus aller Welt ein.
Am Sonntagabend, den 6. März 2016 tanzen Singles oder Paare unter
fachlicher Begleitung einer erfahrenen Tanzpädagogin Gruppentänze.
Der Tanzabend ist offen für Neueinsteiger/innen sowie für Menschen
mit Grundkenntnissen. Tanzen setzt nicht nur in Bewegung, Tanzen
mit anderen Menschen macht sehr viel Spaß und schafft aktive Entspannung.
Der Tanztreff findet von 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bornheim, In den Weppen 1 in Bornheim statt. Empfohlen
werden bequeme leichte Kleidung und Schuhe mit glatten Sohlen. Ein
Kostenbeitrag in Höhe von 8.- Euro wird erhoben.
Nähere Informationen können gerne unter der Telefonnummer 063477560 erfragt werden.
(Sehen Sie hierzu das Plakat auf S. 8.)
Zentrales Pfarrbüro St. Augustinus
Augustinergasse 6, (Eingang Weißquartierstraße)
Tel.: 06341/86924
Fax: 06341/89123
E-Mail: [email protected]
Außenstelle Hochstadt: Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr, Tel.: 06347/8683
während der Öffnungszeiten
Landfrauenverein
Mittwoch, 02.03.2016, 12.00 Uhr Abfahrt Turnplatz
Adler und „Rocky“
Mittwoch, 09.03.2016, 18.00 Uhr, Dalberghalle
Mitmachkurs - Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche
Referentin: Frau Riedesel
Anmeldung bei Ruth Frey Tel.: 6332
Donnerstag, 10.03.2016, 14.00 Uhr (Einlass ab 13.00 Uhr), Dorfgemeinschaftshaus Hochstadt
Landfrauentag unter dem Motto: Haut fühlen - Haut pflegen - Haut
retten
Moderatorin: Dr. Daniela Engelhardt, SWR4
Anmeldung sofort bei Ruth Frey Tel.: 6332
Männerkochkurs am
08.04. und 15.04. jeweils um 18.00 Uhr, Dalberghalle
Kochen mit dem Wok
Teilnahmegebühr 10 €
Referentin: Frau Riedesel
Anmeldung sofort bei Ruth Frey Tel.: 6332
Beim Jahresausflug nach Lübeck vom 08. - 12.06.2016 sind noch
Plätze frei!
Anmeldung bei Ruth Frey Tel.: 6332.
Es stehen noch Jahresbeiträge aus. Bitte baldmöglichst überweisen!
(Pia Fischer)
Vom Männergesangverein
Essingen berichtet
Nächste Chorprobe am 1. März 2016 um 20.15 Uhr
Die nächste Chorprobe findet am kommenden Dienstag, 1. März 2016
um 20.15 Uhr mit anschließendem gemütlichem Beisammensein statt.
Termine 2016
Samstag, 9. April 2016, 19.30 Uhr - Mitwirkung beim Wein- und Liederabend in Roschbach
Aprilsonntag - Matinee mit Vorstellung der MGV-Broschüre in der Dalberghalle (150 Jahrfeier)
Sonntag, 1. Mai 2016 - Sängerfamilientag mit dem Schoppenbähnel
zum Siegesdenkmal
Mittwoch, 18. - Sonntag, 22. Mai 2016 - Mehrtagesfahrt nach Dresden
(Wenige Plätze noch frei)
Samstag, 28. Mai 2016 - Teilnahme am Chorfest des Deutschen Chorverbandes in Stuttgart
Dienstag, 14. Juni 2016, 20.00 Uhr - Generalversammlung
Freitag, 26. - Montag, 29. August 2016 - Mitwirkung bei der Kerwegemeinschaft auf dem Rathauisplatz
Donnerstag, 27. Oktober 2016 - Geburtstagsständchen
Samstag, 29. Oktober 2016 - Betreuung einer Fortbildungsveranstaltung in der Dalberghalle
Samstag, 19. November 2016 - Kirchenkonzert
Sonntag, 11. Dezember 2016 - Auftritt beim Weihnachtsmarkt auf
dem Rathausplatz
Webseite im Internet und Mailadresse
Internet: www.mgv-essingen.de eMailadresse: [email protected].
(Die Vorstandschaft)
Zupforchester Essingen
www.zupforchester-essingen.de
Kursprojekt „Saitenwechsel“
- Umstieg von der Geige oder Gitarre zur Mandoline Mit dem Ziel, noch weitere Mitspieler im Orchester zu gewinnen und
vor allem neue Freunde für das Mandolinenspiel zu begeistern, bieten wir unter dem Motto „Saitenwechsel“ Umsteigerkurse speziell
für Geigen- und Gitarrenspieler/innen oder Geigen-/Gitarrenschüler
an. Angesprochen sind Interessierte und Neugierige aus diesem Personenkreis (Jugendliche und Erwachsene), die - vielleicht auch nach
jahrelanger Pause - gerne einmal etwas Neues ausprobieren oder sich
musikalisch neu orientieren möchten.
Kursleiterin und Dozentin ist die Konzertmandolinistin und Mandolinenpädagogin Denise Wambsganß, die dem Zupforchester Essingen
auch als musikalische Leiterin vorsteht.
Info und Anmeldung bei Elke Wambsganß (Tel. 06347/1204, E-Mail:
[email protected]).
Kleine Musizierstunde bei Kaffee & Kuchen
am Sonntag, 28. Februar um 14:30 Uhr im Prot. Gemeindehaus
Essingen
Einmal im Jahr bieten wir unserem musikalischen Nachwuchs bei einem gemütlichen Vorspielnachmittag mit Kaffee, Tee und Kuchen die
Gelegenheit, das Gelernte einmal vor Publikum zu zeigen.
Schüler und Schülerinnen aus unserem vereinsinternen Unterricht
präsentieren ein buntes Programm auf Mandoline, Gitarre, Ukulele
und Klavier. U.a. darf man sich dabei auch auf den Vortrag von Emilie Becker und Matthieu Pabst freuen, die als Mandolinenduo beim
diesjährigen Wettbewerb „Jugend-musiziert“ den 1. Preis auf Regionalebene gewonnen haben. Die beiden Jugendlichen werden am 11.
März in der nächst höheren Runde auf Landesebene in Mainz antreten, wozu wir jetzt schon viel Erfolg wünschen. Wer sich über unser
vereinseigenes Unterrichtsangebot informieren möchte, ist herzlich
eingeladen, bei dieser Gelegenheit mit uns Kontakt aufzunehmen.
Konzertvorschau Zupforchester Essingen
Celtic Spirit
- eine musikalische Reise durch Irland und Schottland Sa, 2. Juli 2016, 19.00 Uhr Essingen, Dalberghalle
So, 3. Juli 2016, 19.00 Uhr Landau, Haus am Westbahnhof
So, 10. Juli 2016, 16.00 Uhr Neustadt/W., GDA-Wohnstift
Diakonieverein Essingen e.V.
Mitgliederversammlung
des Diakonievereins Essingen e.V.
Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung des Diakonievereins Essingen e.V. am Montag, den 14. März 2016, um 19.00 Uhr im
Prot. Gemeindehaus Essingen.
Der Vorstand trifft sich bereits um 18:15 Uhr im Gemeindehaus Essingen zur Vorbereitung und zum Richten.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Kassenbericht der Rechnerin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Aussprache und Entlastung der Vorstandschaft
6. Neuwahl des Vorstands
7. Anträge
8. Verschiedenes - Ausblick
Der Diakonieverein Essingen e.V. lädt anschließend die interessierte
Öffentlichkeit am 14. März 2016 um 19:45 Uhr im Prot. Gemeindehaus Essingen zum Vortrag ein:
Die GemeindeschwesterPlus - Patricia Niederer berichtet von dem
rheinland-pfälzischen Modellprojekt, indem sie als GemeindeschwesterPlus betagte Menschen, die noch selbständig sind, umfassend und
vorsorglich berät.
Außerdem ist es auch möglich sich persönlich anzumelden für die
Studienfahrt zur historischen Salzstadt Bad Friedrichshall am
18.06. Mehr Infos im Gemeindebrief „Hoppla“ auf Seite 10 und unter
http://essingen.evpfalz.de/index.php?id=3500.
Offenbach
- 31 -8/2016
TVE-Nachrichten
- www.tv-essingen.de -
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Termin: Freitag, 11.03.2016
Beginn: 20.00 Uhr
Ort: Vereinsgaststätte „Evi‘s Werdschaft“ in Essingen
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totengedenken, Verlesung des Protokolls der
letzten JHV
2. Berichte aus den Abteilungen
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Bericht des Kassenwarts
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstands
7. Ehrungen
8. Wünsche und Anträge
Wünsche und Anträge sind bis spätestens 25.02.2016 schriftlich an
den 1. Vorsitzenden Jürgen Herbst, Ochsensteinstr. 8, 76879 Essingen, zu richten.
Vfl Essingen
Vorschau aktive Mannschaften
Ab dem Wochenende rollt wieder für beide Mannschaften der Ball.
Samstag, 27.02.2016
17:00 Uhr FC Insheim II - VfL Essingen II
Sonntag, 28.02.2016
14:30 Uhr TV Hayna - VfL Essingen
Gemeinde
Eltern-Kind-Treff „Hainbachzwerge“
Jeden Donnerstag von 10.00 - 11.30 Uhr wird im Prot. Gemeindehaus
getobt, gelacht und die Welt mit anderen Kindern entdeckt!
Wir freuen uns immer über neue, kleine „Hainbachzwerge“.
Infos: Monika Hörner, Telefon: 06347-982404
Raum der Stille Raum der Begegnung - Flüchtlingshilfe
Die Prot. Kirchengemeinde Herxheim wird für die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung donnerstags von 19:00 bis 21.00 Uhr die Kirche
und das Gemeindezentrum öffnen, um die Möglichkeit der Ruhe, der
Begegnung und Kinderbetreuung anzubieten.
Wenn Sie sich an dem Projekt beteiligen möchten, melden Sie sich
an: [email protected] oder telefonisch: 07276919075 (Pfarrbüro, Frau Bettina Jung).
Rückblick Glaubenskurs
vom 10.02.2016 in Hochstadt zum Thema
„Heiliger Geist - Was mein Leben erhellt“
Gisela Weiß, Else Heim und Gabi Gingerich bereiteten symbolisch für
die Teilnehmer des Glaubenskurses einen Lebensweg als Impuls für
den Gesprächsabend vor. Die Teilnehmer wurden damit motiviert, sich
Gedanken über ihren eigene Biographie zu machen und Momente in
ihrem Leben ins Gespräch zu bringen, an denen sie spirituell Lebenserfahrungen erlebt haben. Zum Glaubenskurs fand sich eine Gruppe
von 12 und mehr Personen, die regelmäßig teilgenommen haben.
Der letzte und abschließende Abend findet am Mittwoch, den
24.02.2016 um 19.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus in Essingen,
Schloßstraße 26 statt, zum Thema „Gebet - Mit Gott per Du“.
Auf Ihr Kommen freuen sich Pfr. Gingerich und Pfr. Hackländer.
HOCHsTadT
Wir gratulieren
28.02.
zum 76. Geburtstag
Reifel, Waldtraud
01.03.
zum 85. Geburtstag
Rau,Wendelin
Kath. Kirche St. Georg, Oberhochstadt, mit
St. Michael, Niederhochstadt
Samstag, 27.02.2016
14.00 Uhr Taufe des Kindes Mila Eleni Dieck
18.00 Uhr Vorabendmesse als 2. Sterbeamt für Rudi Märdian
Donnerstag, 03.03.2016
18.00 Uhr Amt in St. Georg
Freitag, 04.03.2016
Krankenkommunion
15.00 Uhr Kommunionstunde
Sonntag, 06.03.2016
10.00 Uhr Kindergottesdienst
Für alle Pfarreien
„Magnificat“ - Konzert in Heilig Kreuz
Am Sonntag, 28.02.2016 findet um 17.00 Uhr in Heilig Kreuz ein Konzert zum Lobegesang Mariens statt. Ausführende: Cantica Nova. Orgel: Rudolf Peter. Leitung: Andreas Immel
Elternabend der Kommunionkinder
Der Elternabend der Kommunionkinder findet am Dienstag, 01.03. um
19.00 Uhr im Pfarrheim Heilig Kreuz statt.
Prot. Kirche Hochstadt
Prot. Pfarramt Hochstadt, Hauptstraße 119, 76879 Hochstadt, Tel.
06347-8619,
Wochenspruch: „Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht zurück,
der ist nicht geschickt für das Reich Gottes .“ Lukas 9,12
Samstag, 27.02.2016
09.30 Uhr Treffen der Konfirmanden 2016 zur Vorbereitung der Konfirmation im Prot. Gemeindehaus (Dauer ca. 2 Stunden)
Sonntag, 28.02.2016, Okuli
10.00 Uhr Gottesdienst in der Prot. Kirche Oberdorf
Mittwoch, 02.03.2015
19.30 Uhr Elternabend der Konfirmanden 2016 zur Besprechung der
Konfirmation (20.03.2016)
Donnerstag, 03.03.2016
15.00 Uhr Frauenkreis im Prot. Gemeindehaus
Freitag, 04.03.2016
19.00 Uhr Weltgebetstag der Frauen im Prot. Gemeindehaus
Hochstadt
Vormerkung Kindergottesdienst:
Der nächste Kindergottesdienst findet am 12. März 2016 um 10.00
Uhr statt.
(Mein gestalteter Lebensweg)
Sanierung der Prot. Kirche im Oberdorf
„Es tut sich was!“ Laut Ankündigung unseres Bauleiters,Dipl. Ing. Rolf
und Kerstin Voland soll noch im Monat März 2016 mit den Sanierungsarbeiten am Kirchturm begonnen werden. Das Presbyterium hat seine
„Hausaufgaben“ erledigt. Nun liegt es in den Händen des Ingenieurbüros und der Zimmerei Schultz,Steinweiler. Wir bitten Sie herzlich um
Spenden für den Glockenstuhl.
Sternsinger-Nachtreffen
Da einige von euch am kommenden Samstag zum Nachtreffen der
diesjährigen Sternsinger nicht kommen können, haben wir uns entschieden den Termin zu verschieben. Wir werden euch rechtzeitig den
neuen Termin bekanntgeben. Nähere Informationen folgen an dieser
Stelle.
(Elisabeth Walz)
Kath. öffentl. Bücherei Hochstadt
Am Samstag, 27.02.2016 ist wieder Vorlesestunde. Die Bücherei ist
von 15.00 - 16.00 Uhr auch zur Ausleihe geöffnet.
Kath. Pfarramt Hochstadt
Pfarrer Klaka, Tel.: 06347/8683
Lesestunde: Wir lesen euch vor
Liebe Kinder,
es ist soweit - wir laden euch herzlich zu unserer nächsten Vorlesestunde ein:
am Samstag, 27.02.2016 um 15.00 Uhr!
Merkt euch doch auch gleich die nächsten Samstags-Termine vor:
12.03., 09.04., 23.04.
Offenbach
- 32 -8/2016
Die Lesestunde findet jeden 2. Samstag
von 15.00 - 16.00 Uhr in der Bücherei in
der Hauptstr. 52 statt.
Bis bald - wir freuen uns auf euch!
(Euer Lesespaßteam
Melanie Geissert, Sigrid Langer, Maria
Lisiecki,Isabell Märdian, Gisela Pfeil, Birgit Schwab, Manfred Traub und natürlich
Frau Schwerdtfeger, die ihr sicher aus
der Bücherei kennt.)
Hainbachschule Hochstadt
aufforderung zur anmeldung von Kann-Kindern
Eltern und Sorgeberechtigte haben die Möglichkeit, die Kann-Kinder
des Schuljahres 2016/2017 anzumelden.
es können angemeldet werden:
Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2016 bis 31. Dezember
2016 das sechste Lebensjahr vollenden werden.
Bei der Anmeldung - in Begleitung Ihres Kindes - legen Sie bitte die
Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienbuch vor. Weiterhin ist
eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch
vorzulegen.
Die Anmeldung ist wie folgt vorgesehen:
Freitag, den 25. Februar 2016 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 10.00
Uhr im sekretariat der Hainbachschule Hochstadt.
Hoschter nachtigallen
führen musical „elfenland“ auf
Ein letztes Mal führen wir das Musical „Elfenland“ auf.
am samstag, 27.02.2016, 19.00 Uhr, (einlass ab 18.00 Uhr)
Festsaal böchingen, burrweilerer str. 1
Sichern Sie sich noch heute ihre Karten im Vorverkauf bei der Sparkasse Hochstadt (Erw. 6,00 €, Kinder bis 18 J. 3,00 €)!
Danach widmen wir uns neuen Projekten und wer Lust bekommen
hat, bei uns mitzusingen, kann ab 01.03. prima einsteigen.
Wir proben immer dienstags im „Alten Schulhaus“, Hauptstr. 200 in
2 Gruppen:
Honas: (6-10 Jahre): 16.10 - 16.55 Uhr
Teens: (11-16 Jahre): 16.55 - 17.55 Uhr
Schaut doch mal bei uns vorbei!
(Eure HONAS)
einladung zur mitgliederversammlung
Hiermit lade ich alle Mitglieder sehr herzlich fristgerecht zur Mitgliederversammlung des Freundeskreises Hoschter Nachtigallen ein.
dienstag, 15.03.2016, 19.00 Uhr im Probenraum, Hauptstr. 200.
die Tagesordnung lautet wie folgt:
Top 1: Begrüßung durch die Vorsitzende
Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
Top 3: Berichte aus dem Vorstand
Top 4: Kassenbericht
Top 5: Bericht der Kassenprüfer
Top 6: Entlastung des Vorstandes
Top 7: Satzungsänderung
Top 8: Verschiedenes
Die Einladung erfolgt ausschließlich durch Bekanntmachung im Amtsblatt.
(Birgit Schwab, 1. Vorsitzende)
Landjugend Hochstadt
Unser Landjugendsaal hat jeden donnerstag ab 19:00 Uhr für alle
Besucher jeglicher Altersklassen seine Türen geöffnet. Kommt vorbei
zum Kickern, Billard oder Darts spielen oder einfach nur um gemütlich
mit Freunden was zu trinken und den Abend ausklingen zu lassen. Die
Landjugend freut sich auf euer Kommen.
Außerdem findet am 18.03.2015 um 19:00 Uhr die diesjährige Generalversammlung in unserem Landjugendsaal im Rathaus statt. Für
Essen und Getränke wird wie immer gesorgt sein.
die Tagesordnung wird folgende Punkte beinhalten:
1. Begrüßung
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassenwarts
4. Entlastung der Vorstandschaft
5. Neuwahlen
1. Vorsitzender/ Vorsitzende
2. Vorsitzender/ Vorsitzende
Rechner/in
Schriftführer/in
Ausschussmitglider
Knoppfestausschuss
6. Wünsche und Anträge
(Jana Ansorge)
Landfrauen Hochstadt Unterdorf
samstag, 27.02.2016 - 10:00 Uhr
Landfrauensaal
Kinderkochkurs „dem getreide auf der spur“
Ref: Frau Bettina Rummel
Nichtmitgliederbeitrag: 5,00 €
donnerstag, 03.03.2016 - 19:30 Uhr
Landfrauensaal
Liselotte von der Pfalz - ein Leben voller Höhen und Tiefen
Die Prinzessin Elisabeth Charlotte (1652-1722) aus Heidelberg wird
unter politischen Gesichtspunkten mit dem Bruder Ludwig XIV. nach
Frankreich verheiratet. In einer Flut von Briefen, von denen viele erhalten sind, berichtet sie mit scharfer Zunge vom französischen Hof,
seinen Intrigen, ihrer Familie und ihren Glücksmomenten.
Ref: Frau Mechthild Wigger
Nichtmitgliederbeitrag: 5,00 €
Am sonntag, den 21.08.2016 fahren wir nach Ötigheim ins Freilichttheater. Gespielt wird das Musical Kiss me Kate von Cole Porter
Kiss me, Kate ist eine musikalische Version von Shakespeares Komödie Der Widerspenstigen Zähmung.
Spritzige Texte, virtuose Tanznummern, eine freche Geschichte und
eine quirlig-komische Bühnenhandlung - eines der erfolgreichsten
Broadway Musicals zum ersten Mal auf Deutschlands größter Freilichtbühne!
Teilnehmerbeitrag: 44,00 € Mitglieder; 49,00 € Nichtmitglieder
Der Betrag beinhaltet Fahrtkosten und Eintrittskarte.
Anmeldung ab sofort bei Emma Rück Tel. 918387.
Mit Überweisung des Betrages auf das Konto der VR Bank IBAN:
DE68 5486 2500 0006 1037 90 sind Sie angemeldet.
Kreistermin:
dienstag, 12.04.2016 - 14:00 Uhr
Kapellen-Drusweiler, Wasgauhalle
Kaffee und mehr….
märchen, musik & Kaffeeduft - Landfrauen geben den Ton an
Ref: Frieda Martin Märchenerzählerin, trifft auf musizierende Landfrauen aus Hochstadt
Teilnehmerbeitrag: 8,00 €; Nichtmitglieder 10,00 €
Anmeldung bis 02.03.2016 bei Emma Rück Tel. 918387
Freitag, 22.04.2016 - 19:30 Uhr
Frankweiler, Gemeindehaus
burnout - ein modebegriff oder eine ernstzunehmende erkrankung
Der Begriff Burnout bedeutet übersetzt „ausbrennen“ oder „ausgebrannt sein“. Heute wird Burnout unabhängig von Berufen verwendet,
denn Burnout ist eine Reaktion auf eine hohe emotionale Belastung im
Zusammenhang mit langfristigem und intensivem Einsatz für andere
Menschen.
Um Burnout zu verhindern, ist es wichtig Verlauf und Entwicklung,
sowie Präventions- und Interventionsmöglichkeiten zu erkennen.
Praktische Unterstützung im Alltag, Krankenbesuche - es gibt viele
Möglichkeiten, sich ehrenamtlich für psychisch beeinträchtigte Menschen zu engagieren: Der Kreisverband Südpfalz, und das Pfalzklinikum haben eine Kooperation ins Leben gerufen, um ehrenamtliche
Bürgerhelferinnen zu gewinnen. Unter dem Motto „Gemeinsam anfassen, Spuren hinterlassen“ werden engagierte Bürgerhelferinnen
gesucht, die Zeit mit psychisch erkrankten oder beeinträchtigten
Menschen verbringen und sie im Alltag unterstützen. Ziel ist, dass
Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen als gleichberechtigte
Partner am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Veranstaltung.
Ref: Frau Silvia Städler-Kern, Dipl. Betriebspädagogin.
Anmeldung bis 09.03.2016 bei Emma Rück Tel. 918387.
(Sabrina Mayer)
naturFreunde Og Hochstadt e.V.
Freitagstreff
Am kommenden Freitag ist der Freitagstreff ab 19:30 Uhr wieder wie
gewohnt geöffnet. Herzlich willkommen.
rentnertreff
Der Rentnertreff findet immer 14-tägig statt. Dazu ergeht herzliche
Einladung.
reservierung des naturfreundehauses
Unter folgender Telefonnummer und Emailadresse werden Reservierungen für das NF-Haus entgegengenommen: Email: reservierung@
naturfreunde-hochstadt.de
Telefon: 06347-9759795
info Wandern
Die Mehrtageswanderer fahren dieses Jahr in den Harz. Wir sind in der
Zeit von Sonntag, 11.09. - Samstag, 17.09.2016 im Naturfreundehaus
„Weinberghütte“ in Bad Lauterberg. Berg frei.
Offenbach
- 33 -8/2016
neues Häuserverzeichnis
Die Broschüre naturfreundehäuser ist als Neuauflage erschienen.
Darin sind 400 Naturfreundehäuser in Deutschland mit ihren Kotaktadressen und Angeboten aufgelistet. Naturfreundehäuser haben den
Anspruch familienfreundlich und kostengünstig zu sein. Auf zum Test!
Das Häuserverzeichnis kann freitagabends im NFH geholt werden.
Chor probt jetzt schon Weihnachtslieder
Man kann ja nicht früh genug damit beginnen! In der Vergangenheit
war es oftmals zu kurzfristig. Und mit zunehmendem Alter will man ja
keine Hektik mehr - also fangen wir jetzt schon an, für die 3 Adventskonzerte 2016 zu proben. Für manch Neuen ist dies ätzend, aber für
Hanny Schryvers bedeutet dies 9 Monate ruhigen Schlaf! Und den
gönnen wir ihr sooooo!
bezirkskonferenz
Am sonntag, 6. märz 2016 findet ab 09.30 Uhr im Naturfreundehaus
Bethof, bei Birkenhördt, die Bezirkskonferenz statt. Die Hochstadter
Delegierten sind herzlich eingeladen.
Einige Skifahrer entschlossen sich, am Montag mit den Wanderern
nach Brixen zu laufen. Nach der Besichtigung des Igludorfs in Hochbrixen wurden bei „Gretel“ bei einer zünftigen Brotzeit alte Erinnerungen erzählt und Hüttenzauber erlebt. Nach Musik und Schnapsrunde
bei „Wasti“ gings mit dem Taxi zurück nach Kirchberg. Im Lifthotel
erhielten wir abwechslungsreiches Abendessen mit Salat- und Nachspeisenbuffet. Nach kurzem Aufenthalt an der Bar wurden die Abende
meist im Hotel verbracht. Durch die Geräumigkeit der Zimmer mit Eckbank und Couch war es kein Problem, jeweils die halbe Gruppe darin
zu versammeln und so wurde erzählt, gesungen, Karten gespielt und
Geburtstagsumtrunk mit Weinprobe veranstaltet.
Mittwoch, Donnerstag: Wolkenverhangene Aussicht im Tal. Unsere
frühen Skifahrer betätigten sich als Wetteransager und die Berghex
meldete an die Talstation: Sonnenschein auf dem Berg. Also hinauf
zum Skifahren. Auch die Wanderfrauen gondelten hinauf und genossen die Sonne mit tollen Aussichten über den Wolken.
Landeskonferenz
Am 23. + 24. april 2016 findet die Landeskonferenz der NaturFreunde
Rhl.-Pfalz in Kettig, im Mittelrheintal, statt. Das Hauptkontingent der
42 NF-Ortsgruppen in Rhl.-Pfalz befindet sich in der Pfalz. Im Norden
und Nordwesten sind wir gering präsent, wie z.B. in Trier. Unsere Delegierten sollten es als Chance annehmen, das Mittelrheintal kennen zu
lernen, auch die Menschen dort. Drum auf nach Kettig!
Wir wollen unsere Mitglieder auf die folgende Veranstaltung unserer
Freunde in Neuhofen hinweisen:
Planet Wüste
Kartenvorverkauf der Multivisionsshow „Planet Wüste“ von Michael
Martin am 10. märz 2016 in Neuhofen. Am 10.03.2016, 19:30 Uhr präsentieren die Naturfreunde Neuhofen im Bürgerhaus Neuhofen diese
Multivisionshow.
Ab sofort sind Eintrittskarten für 19,—€ in 67141 Neuhofen zu kaufen:
Schreibwaren M. Birkelbach, Jahnstr. 35, Tel: 06236 51176
Löwenapotheke, Hauptstraße. 17, Tel: 06236 1440
online: www.michael-martin.de/tickets
Freie Platzwahl.
Lebenskreis e.V.
Flüchtlingsarbeit
Der nächste Treff für die Zusammenkunft bezüglich Gedankenaustausch, Anregungen, Wünsche und weitere Ideen bezüglich Flüchtlingsarbeit ist geplant für Freitag, 26.02.2016 um 19:00 Uhr im NaturFreundeHaus. Alle sind herzlich willkommen.
(Monika Ester)
spielmannszug Hochstadt e.V.
Ab 1. märz 2016 beginnen die Musikstunden bereits um 19.00 Uhr im
Gasthaus zur Pfalz.
Am Freitag, dem 18.03.2016 findet die ordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen statt.
bauern- und Winzerschaft Hochstadt
mitgliederversammlung
Die Hochstadter Bauern- und Winzerschaft lädt alle Mitglieder am
mittwoch, dem 06.04.2016 um 19.00 Uhr zur Mitgliederversammlung
in das Gasthaus „Zur Pfalz“ ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Rechners
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Vorstandschaft
6.Neuwahlen
7. Bericht von Michael Trauth, Sozialreferent des Bauern- und Winzerverbandes
8. Wünsche und Anträge
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
(Die Vorstandschaft)
naturfreunde Hochstadt Fg schneesport
Für die 22 Wintersportler war eine Woche in Kirchberg in Tirol, trotz
meist bewölktem Wetter ein schöner Urlaub. Durch die großzügigen
Zimmer und dem erweiterten Sonntags-, Valentinstags-, Geburtstagsfrühstück fing die Woche gut an.
Die Schneeverhältnisse und die Pisten waren hervorragend und wurden ausgiebig genutzt. Da die wetterbedingten Sichtverhältnisse am
Anfang der Woche nicht optimal waren, wurde beim ein oder anderen
eine verlängerte Hüttenrast bevorzugt.
Freitag: Letzte Schwünge auf den Pisten, Einkäufe in Kirchberg, Entspannung und zum Abschied ein Feuerwerk, dass eine gelungene
Woche beendete.
Danke an unsere Skilehrer Erich und Matthias ,die sich besonders um
neue Mitfahrer kümmerten und uns sicher über die Abfahrten führten.
Ein weiterer Dank an die Busfahrer, die uns wieder sicher nach Hause
brachten.
(Margret Sinn)
naturfreunde Og Hochstadt
Kniffel-Turnier und spieleabend am 11. märz 2016
Herzliche Einladung zum Kniffel-Turnier und Spieleabend im NF-Haus.
Beginn des Turniers ist um 20.00 Uhr. Anmeldung zwischen 19.3019.50Uhr.
Startgebühr beträgt 2€ p.P.
Am Ende des Abends werden die drei Besten ermittelt und natürlich
warten auf diese auch jeweils eine kleine Überraschung.
Für diejenigen, die nicht am Turnier teilnehmen wollen, stehen auch
weitere Gesellschaftsspiele zur Verfügung und es dürfen gerne eigene
Spiele mitgebracht werden, um diese mit anderen zu spielen.
Kommt vorbei und lasst uns einen geselligen Abend verbringen!
(Melanie Geißert)
mgV gem. Chor 1859 Hochstadt e.V.
Vorankündigung unseres schlachtfestes
Am 05.03.2016 findet unser Schlachtfest im Sängerheim statt. Hiermit ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Auch dieses Jahr
werden wir wieder Bratwürste verkaufen. Vorbestellungen sind nicht
erforderlich. Wir bitten darum, auch nicht bei Fam. Braun anzurufen
und Bestellungen aufzugeben. Am 04.03.2016 in der Zeit von 14.00
Uhr bis 16.00 Uhr findet der Verkauf ausschließlich nur bei Fam.
braun statt. Samstag findet kein Bratwurstverkauf mehr statt.
Hinweis für die Helfer: Der Aufbau findet am mittwoch, dem
02.03.2016 statt. Uhrzeit wird in der nächsten Chorprobe bekannt gegeben.
(Birgit Deuschel)
Offenbach
- 34 -8/2016
dorffasenacht 2016
Von der Dorffassenacht 2016 wurde eine DVD erstellt. Wenn Sie eine
DVD erwerben möchten können Sie sich gerne bei mir melden.
(Uschi Heupel)
Tanz-und sportclub Hochstadt e.V.
bericht generalversammlung
Am 19.02.2016 um 20.00 Uhr fand die diesjährige Generalversammlung des TSC Hochstadt statt. Unsere 1. Vorsitzende, Rilana
Heilmann, gab in ihrem Bericht einen Rückblick über das Jahr 2015.
Sowohl in sportlicher Sicht, als auch bei den durchgeführten Veranstaltungen war es ein erfolgreiches und gelungenes Jahr. Zum ersten
Mal schickte der TSC 3 Tanzmariechen auf verschiedene Turniere und
auch die Aktiven glänzten auf den Baden-Pfalz Meisterschaften.
Zu verdanken ist dies unseren hervorragenden Trainerinnen, die sehr
viel Herzblut in ihrer Arbeit stecken. Anschließend gab Sabrina Krahmer einen positiven Überblick über die Mitgliederzahlen, die Entwicklung im Kinderturnen und dem Fitnessbereich.
Der Kassenbericht von Miriam Hornung ergab, dass der TSC ein finanziell gutes Jahr hinter sich gebracht hat. Nach dem Bericht der
Kassenprüfer Manuela Bressler und Manfred Traub erfolgte die Entlasstung der Vorstandschaft.
die Wahl der neuen Vorstandschaft ergab folgendes ergebnis:
1. Vorsitzende Sabrina Krahmer
2. Vorsitzende Rilana Heilmann
Geschäftsführerin Nadja Meier
1. Kassenwartin Miriam Hornung
2. Kassenwartin Celina Adam
Schriftführerin Marliese Göllinger
Beisitzer Tanja Derenty
Simone Adam
Lisa Findling
Meike Hühnerfauth
Nora Dietrich
Im Anschluss bedankte sich die neue Vorstandschaft bei Rilana Heilmann für ihren unermüdlichen Einsatz während ihrer langjährige Tätigkeit als 1. Vorsitzende, sowie bei den ausgeschiedenen Beisitzern.
(Die Vorstandschaft)
nach der saison ist vor der saison! das Training beginnt!
mariele Training:
DGH Hochstadt
Montags: 14.00-16.00 Uhr
Trainerin: Kirsten Orth
gardetanz:
bambini: Jahrgang 2013-2011
DGH Hochstadt
Mittwochs: 15.00-16.00 Uhr
Trainerinnen: Madeleine Märdian und Lotta Schwab
achtung geänderte Zeiten
Jugendgarde: 2010-2006
DGH Hochstat
Donnerstags: 15.30-17.30 Uhr
Trainerinnen: Lisa Stuck, Eleni Diamantis und Zoe Adam
Juniorengarde: 2005-2002
DGH Hochstadt
Montags: 16.00-18.00 Uhr
Trainerin: Meike Hünerfauth
aktivengarde: ab 2001
DGH Hochstadt
Montags: 18.00-20.00 Uhr
Freitags: 18.30-19.30 Uhr
Trainerin: Meike Hünerfauth
schautanz:
Jugendschautanz: 2006-2010
DGH Hochstadt
Mittwochs: 16.00-18.00 Uhr
Trainerinnen: Katharina Ullmer und Svenja J.
aktivenschautanz: ab 2001
DGH Hochstadt
Mittwochs: 18.00-20.00 Uhr
Trainerin: Meike Hünerfauth
1. FCK-Fanclub Houschder Hainbachteufel
www.houschder-hainbachteufel.de
Auch gegen den 1. FC Heidenheim konnte der FCK sein schwache
Heimbilanz nicht aufmöbeln. Wieder konnte ein Vorsprung nicht über
die Zeit gerettet werden – wieder kassierte man kurz vor Abpfiff den
Ausgleich zum 2:2. Pech? Unvermögen? Dämlichkeit? Vermutlich
durch eine Mischung aus allem bringen sich die „Roten Teufel“ immer
wieder selbst um die Früchte der Arbeit - und treiben uns Fans immer
mehr ein Stückchen näher Richtung Wahnsinn ....
Am kommenden samstag, 27.02.2016 werden wir dennoch zur Auswärtspartie der Lautrer beim SC Freiburg fahren. Einige Karten sind
wieder verfügbar, da sich bereits Angemeldete scheinbar schlecht eigenorganisieren können und sich wieder abmelden. Folgende endgültige Preise müssen gelöhnt werden: Sitzplatzkarten (inkl. Busfahrt) €
50,00/St., Stehplatzkarten (inkl. Busfahrt) € 35,00/St. Die Abfahrt wird
um 09.00 Uhr an der „Pfalz“ erfolgen! Am dienstag, 01.03.2016 um
17.30 Uhr tritt der FCK auf dem Betze gegen den TSV 1860 München
an. Natürlich stehen hier noch Karten zur Verfügung, die bei Harald
Rummel (Tel. 06347/7893) und Holger Laible (Tel. 06347/7594) bestellt
werden können. Unser Bus fährt um 15. 30 an der „Pfalz“ ab. Am
Freitag, 04.03.2016 muss der FCK zum 1. FC Nürnberg reisen - am
sonntag, 13.03.2016 kommt der VfL Bochum auf den Betzenberg.
Vfb Hochstadt
Vorstandssitzung
Unsere nächste Vorstandssitzung findet mittwoch, den 02.03.2016
um 19:30 Uhr im „Clubhaus VFB Hochstadt“ statt.
Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Mit sportlichen Grüßen
aktiver spielbetrieb
So Freunde des runden Leders es geht wieder los! Die Rückrunde
startet und die fußballfreie Zeit ist zu Ende.
sonntag, den 28.02.2016
Rundenbeginn der beiden aktiven Mannschaften
SF Germ. Winden II : VfB Hochstadt II; Anstoß ist um 12:45 Uhr
SF Germ. Winden I : VfB Hochstadt I ; Anstoß ist um 15:00 Uhr
sonntag, den 06.03.2016
Derbytime im Birkenhain
VfB Hochstadt II : TV Hayna ; Anstoß ist um 13:00 Uhr
VfB Hochstadt I : FC Insheim I ; Anstoß ist um 15:00 Uhr
An unseren ersten Heimspiel-Sonntag öffnet unser Clubhaus bereits
um 10:30 Uhr zum traditionellen Weißwurstfrühstück mit knackigen
Brezeln und schönen kühlem Weizenbier!
Um in lockerer Runde sich gemütlich auf das Heimspiel einzustimmen
und fußballfachlich auszutauschen. Wir freuen uns auf euer zahlreiches Kommen.
Nur der VFB! Olè Grün - Weiß!
TT-abteilung
TTC Hassloch i - Vfb Hochstadt i 9:0
Der ein oder andere Punkt lag dem VfB auf dem Schläger, wollte aber
nicht kommen. Insgesamt geht der klare Sieg für die schussgewaltigen Hasslocher in Ordnung.
TsV speyer i - Vfb Hochstadt ii 9:5
Die Zweite kassierte eine unerwartete Niederlage gegen den Tabellenletzten, die vor allem unserer dritten Mannschaft im Abstiegskampf
schadet. Denn durch diesen Sieg sind die Domstädter wieder bis auf
einen Punkt an die Dritte herangekommen. Entscheidend war, dass
unser Team nur mit 5 Spielern antrat. Da half auch nur wenig, dass
sich Marco Scheidt im mittleren Paarkreuz in guter Verfassung zeigte
und gleich 2-fach punktete. Je einmal siegten Heiner Hellmann und
Klaus Deissner sowie das Doppel Scheidt/Deissner.
Vfb Hochstadt iii - asV Harthausen ii 2:9
Gegen Harthausen war nichts zu holen. Das Doppel Christoph Springer / Siegfried Schmitt, sowie Siegfried Schmitt im Einzel sorgten für
etwas Ergebniskosmetik.
Vfb Hochstadt iV - FsV Freimersheim ii 8:1
Starke Leistung der vierten Mannschaft: Mit diesem unerwartet klaren Sieg zog die Vierte am Tabellennachbarn vorbei. Nach dem 1:1 in
den Eingangsdoppeln - hier punkteten die Paarung Ewald Bodenseh
/ Alexander Zeil - gelangen dem VfB sieben Einzelsiege in Folge. Es
punkteten Ewald Bodenseh (2), Alexander Zeil (2), Hugo Völcker (2)
und Karl Breßler.
Vfb Hochstadt V - TTC Hassloch ii 3:8
Die Fünfte hatte gegen den ungeschlagenen Tabellenführer einen
schweren Stand. 3 Punkte von Matthias Schilling, Hugo Völcker und
Karl Adam sorgten jedoch für ein durchaus achtbares Ergebnis.
Programm am Wochenende
VfB Hochstadt I - TTV Edenkoben II Fr., 20:00 Uhr
VfB Hochstadt II - TTV Otterstadt III Fr., 20:00 Uhr
TTV Römerberg II - VfB Hochstadt III Fr., 20:00 Uhr
TTC Hassloch II - VfB Hochstadt IV Fr., 20:00 Uhr
VfB Hochstadt V - TSV Speyer III Sa., 19:00 Uhr
Offenbach
- 35 -8/2016
Gemeinde
OFFenbaCH
Wir gratulieren
26.02. 26.02.
27.02.
28.02.
29.02. 02.03.
zum 70. Geburtstag
Hanf, Norbert
zum 85. Geburtstag
Leicht, Maria
zum 76. Geburtstag
Weber, Heinz
zum 79. Geburtstag
Rieshofer, Agnes
zum 80. Geburtstag
Schneider, Armin
zum 72. Geburtstag
Bohlender, Ursula
Prot. Kirchengemeinde Offenbach
Bürozeiten im Prot. Pfarramt: Das Büro im Pfarramt Offenbach ist
regelmäßig mittwochs von 09.00 bis 12.00 Uhr besetzt; Tel 06348285. Termine mit Pfarrerin Schieder können Sie jederzeit telefonisch
vereinbaren. Homepage: www.kirche-offenbach.de
Donnerstag, 25.02.2016
15:30 Uhr Konfirmanden Gruppe 1, Prot. Gemeindehaus Offenbach
17:00 Uhr Konfirmanden Gruppe 2, Prot. Gemeindehaus Offenbach
Freitag, 26.02.2016
20:00 Uhr Chorprobe - Gospelchor „Glory Singers“, Prot. Gemeindehaus Offenbach
Sonntag, 28.02.2016 (Okuli)
10:15 Uhr Gottesdienst, Prot. Gemeindehaus Offenbach, Kollekte für
Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit
Montag, 29.02.2016
18:15 Uhr Besuchsdienstkreis, Prot. Gemeindehaus Offenbach
19:00 Uhr Flötenkreis, Prot. Gemeindehaus Offenbach
Dienstag, 01.03.2016
15:00 Uhr Präparanden Gruppe 1, Prot. Gemeindehaus Offenbach
16:00 Uhr Präparanden Gruppe 2, Prot. Gemeindehaus Offenbach
Mittwoch, 02.03.2016
19:30 Uhr Ev. Singekreis, Prot. Gemeindehaus Offenbach
Donnerstag, 03.03.2016
15:30 Uhr Konfirmanden Gruppe 1, Prot. Gemeindehaus Offenbach
17:00 Uhr Konfirmanden Gruppe 2, Prot. Gemeindehaus Offenbach
Freitag, 04.03.2016
19:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst zum Weltgebetstag, Prot. Kirche Offenbach, anschließend gemütliches Beisammensein im Prot.
Gemeindehaus
Am Samstag, den 19.03.2016 werden konfirmiert:
Laura-Sophie Bauer
Erik Deines
Moritz Eckert
Aline Engel
Dyllan Freitag
Finnja Haidmann
Daniel Helwich
Leon Masser
Alina Mezler
Nicklas Neumann
Eduard Nikoforov
Moritz Spilker
Michael Stuckert
Janne Ullemeyer
Sarah Wanzeck
Am Sonntag, den 20.03.2016 werden konfirmiert:
Julius Böhm
Sophie Defiebre
Luca Guldi
Aaliyah Hopp
Jessica Köhler
Luca Kreisel
Cosima Laux
Hannah Merdenz
Michelle Roßmiller
Katholische Kirche Offenbach
Kath. Pfarramt St. Josef
Pfarrer Arno Vogt, Seelsorge-, Beichtgespräch und Termin nach persönlicher Vereinbarung (Tel: 07276/987100)
Kaplan Danijel ?evo, Termin nach persönlicher Vereinbarung (Tel:
07276/9130484)
Pastoralreferentin Simone Reuther, Termin nach persönlicher Vereinbarung (Tel: 06348/983653)
Pfarrbüro Offenbach: Pfarrsekretärin Frau Sabine Kunz; Öffnungszeit:
Freitag, 14.00 - 16.00 Uhr; Obergasse 33 (Nebenraum der Sakristei),
76877 Offenbach, Tel: 06348/5518, Fax: 06348/5576, E-Mail: [email protected]
Pfarrbüro Herxheim: Pfarrsekretärinnen Frau Sabine Kunz, Frau
Yvonne Kuntz, Frau Elisabeth Eichenlaub; Öffnungszeiten: Montag,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 14.00
- 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr (Mittwochs ist das Pfarrbüro ganztags geschlossen); Keßlerstraße 2, 76863 Herxheim, Tel:
07276/987100, Fax: 07276/9871029; E-Mail: pfarramt.herxheim@
bistum-speyer.de
Gottesdienstordnung
von Sonntag, 28.02.2016 bis Sonntag, 06.03.2016
Sonntag, 28.02.2016, 3. Fastensonntag; Kollekte für unsere Kirche
18.00 Uhr 3. Sterbeamt für Ritta Koll; Jahrgedächtnis für Christa Kern
anschl. Friedensgebet
Montag, 29.02.2016, der 3. Fastenwoche
18.30 Uhr Wort-Gottes-Feier der kfd im Ernst-Gutting-Haus; anschließend gemütliches Beisammensein
Mittwoch, 02.03.2016, der 3. Fastenwoche
08.00 Uhr Amt für alle Priester im Dienst
Freitag, 04.03.2016, der 3. Fastenwoche, hl. Kasimir, Königssohn;
Herz-Jesu-Freitag; Weltgebetstag der Frauen
19.00 Uhr Wort-Gottes-Feier zum Weltgebetstag der Frauen in der
evangelischen Kirche; anschließend gemütliches Beisammensein im
protestantischen Gemeindehaus
Samstag, 05.03.2016, der 3. Fastenwoche; Kollekte für unsere
Kirche
17.00 Uhr Rosenkranzgebet nach Meinung des Heiligen Vaters
Sonntag, 06.03., 4. Fastensonntag (Laetare), Papst-Sonntag;
Kollekte für unsere Kirche
18.00 Uhr Amt für Johanna und Jakob Diesterweg; Amt für Erich Köhler
anschl. Friedensgebet
Weitere Informationen im Pfarrbrief; diesen können Sie im Pfarrbüro abonnieren oder als Einzelexemplar in der Pfarrkirche zum
Preis von 0,80 € mitnehmen.
Für eine Übergangszeit, bis der Pfarrbrief eine größere Verbreitung
gefunden hat, werden im Amtsblatt die Gottesdienste veröffentlicht.
Für alle weiteren Informationen Offenbach betreffend und für die Gottesdienste und Informationen die ganze Pfarreiengemeinschaft betreffend lohnt es sich dennoch, den Pfarrbrief zu lesen.
Bitte beachten: Ab sofort befindet sich das Pfarrbüro im Nebenraum der Sakristei. Dort befindet sich auch ein Briefkasten.
Messdienerstunde:Donnerstag, 17.00 - 18.00 Uhr im EGH
Krankenkommunion: Mittwoch, 03.03.2016 - Freitag, 05.03.2016
Geänderte Läuteordnung
bei der katholischen Pfarrkirche St. Josef
Damit sich die Festtage und Festzeiten (Weihnachts- und Osterzeit)
von den geprägten Zeiten (Advent und Fastenzeit), von den normalen Wochentagen und von der Zeit im Jahreskreis unterscheiden, soll
künftig auch beim Läuten deutlicher unterschieden werden (siehe beigefügte Läuteordnung). Insgesamt soll nicht mehr so oft mit allen vier
Glocken (Plenum) geläutet werden.
Neu ist
1. das geänderte Ausläuten bei einem Sterbefall (2 x kurz Glocke 3,
dann Glocken 2,3 und 4, insgesamt 10 Min.),
2. das Läuten freitags nachmittags um 15 Uhr mit der großen Glocke
(Nr. 1) zur Sterbestunde Jesu, fünf Minuten lang(siehe Hinweis unten) und
3. das ökumenische Einläuten des Sonntags am Samstag um 18.00
Uhr (mit allen vier Glocken) gemeinsam mit der evangelischen
Kirche, deren Glocken auf die unseren abgestimmt sind und gut
zusammen klingen,
4. Läuten mit einer Glocke während der Wandlung an Sonn- und Feiertagen.
Wussten sie übrigens, dass Glocken meist freitags nachmittags um 15
Uhr - zur Sterbestunde Jesu - gegossen werden? Die geschmolzenen
Metalle verbinden sich miteinander und in der Lehmform, die in die
Erde eingegraben ist, entsteht eine neue wunderbare Form. So hat
sich die Gottheit Jesu mit seinem Menschsein verbunden; er wurde
ins „Erd-Grab“ gelegt und ist wunderbar auferstanden. Diesen österlichen Klang hört man, wenn die Glocke nach dem Guss ausgegraben
wird und zum ersten Mal erklingt.
Offenbach
- 36 -8/2016
Läuteordnung für die katholische Kirche Offenbach
schuljahrgang 1934/35
Unser erstes diesjähriges Treffen findet am dienstag, dem 01.03.2016
(bitte, geänderten Wochentag beachten!), um 12.00 Uhr im gasthaus
„Zum Ochsen“ in Mörlheim statt. In Fahrgemeinschaften starten wir
um 11.45 Uhr am Parkplatz hinter dem Friedhof.
(Willi Gütermann)
Krabbelgruppe „Kaulquappen“ in Offenbach
Zwei Mal in der Woche treffen sich Kinder unter 3 Jahren mit ihren
Eltern / Großeltern / Tagesmüttern... zum Kennenlernen, Spielen, Singen, Bewegen und Spaß zu haben.
Wer Lust und Zeit hat ist jederzeit herzlich willkommen.
Kommt vorbei: Montags zwischen 16:00 und 17:30 im Turnraum der
evangelischen Kindertagesstätte und freitags 09:00 und 10:30 Uhr im
Turnraum der kommunalen Kindertagesstätte. Gerne dürft ihr auch
kommen, wenn ihr noch nicht krabbeln könnt.
Ansprechpartnerin: Julia Deisner, 0157/36153517.
Tolle Tage bei den „Queich-Hüpfern“!
Während der Faschingstage herrschte in unserer KiTa reges, buntes
Treiben. Neben Spiel, Spaß, Tanz und leckeren Naschereien waren
der Besuch des Prinzenpaares samt Gefolge und unser Auftritt in der
Seniorenresidenz zwei tolle Höhepunkte. Am Aschermittwoch gab
es noch eine Riesenüberraschung für unsere „Queich-Hüpfer“. Der
Karnevalverein Offenbach schenkte uns unzählige Luftballons, mit
denen wir noch viele Tage Freude hatten. Danke an alle, die unsere
Faschingszeit so abwechslungsreich gestalteten.
Die Kinder und das Team der KiTa „Queich-Hüpfer“
Die Läuteordnung kann außerdem im Aushang des Schaukastens
eingesehen werden.
ikonenausstellung
in der Pfarrkirche in Herxheim
ikonen - evangelium in Farbe
03.03. - 06.03.2015
Katholische Kirche St. Maria Himmelfahrt, Kesslerstraße 2, 76863
Herxheim
Öffnungszeiten: Donnerstag, 03.03.2016, 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00
- 20.00 Uhr,
Freitag, 04.03.2016, 10.00 - 12.00 und 14.00 - 19.00 Uhr,
Samstag, 05.03.2016, 10.00 bis 19.00 Uhr,
Sonntag, 06.03., 11.00 bis 18.00 Uhr.
In der Zeit vom Donnerstag, 03.03. bis Sonntag, 06.03.2016 findet in
der katholischen Kirche St. Maria Himmelfahrt in Herxheim eine Ikonenausstellung des in Prag geborenen und in Wiesbaden lebenden
Ikonenmalers Makarius Tauc statt. Die Ikonenausstellung wird am
Donnerstag, dem 3.3. um 19.00 Uhr in der Kirche feierlich eröffnet. Bei
der Eröffnung wird im Anschluss ein Film „Ikonen, Fenster zum Himmel“ präsentiert, wo die historischen Hintergründe der Ikonenmalerei
und die Symbolik der Ikonen informativ dargelegt wird. Man erfährt
auch, wie eine Ikone Schritt für Schritt entsteht. Die Ikonenausstellung
endet am Sonntag, dem 06.03.2016 um 18.00 Uhr.
Die Ikonenausstellung kann dem breiten Publikum eine seltene Gelegenheit bieten, die innere Schönheit, Tiefe und Ausstrahlungskraft der
Ikonen für sich zu entdecken, und mit der Welt der christlichen Spiritualität des Ostens in Berührung zu kommen. Zu dieser einmaligen
Ausstellung lädt die Kirchengemeinde alle interessierte Christen und
Ikonenfreunde herzlich ein!
Landfrauenverein Offenbach - Ottersheim
donnerstag, 25.02.2016 19.30 Uhr im Vereinssaal
Kurs : Nudelvielfalt - einfach - hausgemacht.
Kursleiterin Frau Thein
(Marianne Rupertus)
Der für dienstag, 01.03.2016 19.30 Uhr geplante Vortrag „milchwirtschaft“ muss wegen Erkrankung der Kursleiterin leider ausfallen.
(Marianne Rupertus)
Offenbach
- 37 -8/2016
Katholische Frauengemeinschaft
Wortgottesfeier
Wir laden alle Frauen unserer Pfarreiengemeinschaft zu unserer
nächsten Wortgottesfeier ins Ernst-Gutting-Haus ein. Unser Vorbereitungsteam wird sie wie immer sehr schön gestalten.
Termin ist montag, der 29. Februar 2016 um 18.30 Uhr
Anschließend dürfen interessierte Frauen erzählen, was sie zu der
Brotweihe am „Laurenzelöchel“ sagen können, was sie damit verbinden. Wer nichts erzählen möchte, darf gerne auch als Zuhörer dabei
sein. Wir freuen uns auf alle, die kommen.
Melitta Fuchs
rV Vorwärts 04 Offenbach/Queich
Unsere Jugend unter 16 Jahren platzierte sich wie folgt:
Max Orth 3. Platz
Judith Stöbener 3. Platz
Charlotte Stöbener 3. Platz
Adrian Poth 3. Platz
Sebastian Schmitt 3.Platz
Die Senioren erreichten folgende Platzierungen:
David Esch 5. Platz
Marcel Harkawe 4. Platz
Johannes Hoffmann 3. Platz
Wir freuen uns, dass alle Teilnehmer gesund zurück gekommen sind
und gratulieren recht herzlich besonders David Esch, der sein erstes
Turnier erfolgreich bestritten hat!
Weitere Informationen über unseren Verein finden Sie unter
www.ju-jutsu-club-offenbach-pfalz.de
einladung zur außerordentlichen
mitgliederversammlung am 7. märz
Sehr geehrtes Mitglied,
die in der Jahreshauptversammlung am 15.01.2016 beschlossene Änderung unserer Vereinssatzung wurde vom Amtsgericht Landau wegen Formfehler so nicht anerkannt.
Deshalb ist zwecks neufassung unserer Vereinssatzung eine außerordentliche Mitgliederversammlung erforderlich.
Diese findet am montag, den 7. märz 2016 um 20.00 Uhr im Heimatund Kulturzentrum Offenbach, Hauptstraße statt.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Eintragung in die Anwesenheitsliste
3. Feststellung der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
4. Neufassung unserer Vereinssatzung: Im Wesentlichen sollen die
Bestimmungen bezüglich der Gemeinnützigkeit an die aktuellen
Vorgaben der Finanzbehörden angepasst werden
5. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
6. Verschiedenes - Planung des 1. Mai Rennens
Hierzu ergeht Einladung.
(Der RVO Vorstand)
v.l.n.r. Charlotte Stöbener, Adrian Poth, Judith Stöbener
Vogel -und naturschutzverein Offenbach e.V.
Zur nistkastenreinigung im Offenbacher Wald
laden wir die Mitglieder am samstag, dem 27. Februar 2016 herzlich
ein. Treffpunkt: 09:00 Uhr, Parkplatz-“Lauftreff“.
Mitzubringen sind 4 Leitern (nur wer eine hat), kleine Spachteln oder
Kelle, Handschuhe, event. Mundschutz und gutes Schuhwerk.
Helfer mögen sich telefonisch beim 1. Vorstand, Gerhard Pahle anmelden, Telefon 252, Essingerstraße 7.
(Dieter Trapp)
arbeitskreis Frieden und abrüstung e. V.
v.l.n.r. Marcel Harkawe,David Esch,Johannes Hoffmann
Termine der nächsten arbeitstreffen
gemeindebücherei Offenbach
In der Sitzung vom 17.02. wurden folgende Termine bis zum Juli festgelegt:
15.03. arbeitstreffen im bürgertreff 19 Uhr
20.04. arbeitstreffen im bürgertreff 20 Uhr
24.05. arbeitstreffen im bürgertreff 20 Uhr
29.06. arbeitstreffen im bürgertreff 20 Uhr
22.07. Paellafest
Martin Beck berichtete über den Stand der Campact-Kampagne zum
TTIP-Abkommen. Die Türanhänger sind bestellt und werden vor den
Wahlen in Offenbach verteilt. Dazu wurden Bezirke eingeteilt und die
Austeiler festgelegt. Erfreulicherweise beteiligt sich außer dem Friedenskreis noch jemand aus Offenbach an dieser Aktion.
In der Diskussion ging es um den Syrien-Konflikt und die Rolle der
Türkei, Irans und Saudi-Arabiens. Einig war man sich darin, dass nur
durch einen Waffenstillstand der Flüchtlingsstrom verringert werden
kann. Der Arbeitskreis will versuchen zu diesem Thema einen Konfliktforscher für eine Infoveranstaltung zu gewinnen.
(V.i.S.d.P Gerhard Leiner)
mitteilungen
Ju-Jutsu Club Offenbach
beim sontheimer Pokalturnier
Am Samstag, den 20.02.2016 fand in Sontheim bei Heilbronn das
diesjährige Pokalturnier statt. Der Ju-Jutsu Club Offenbach war mit
acht Teilnehmern vertreten, die in zwei Gruppen aufgeteilt wurden. So
waren bis 13:30 Uhr die Jugendlichen unter 16 Jahren am Kämpfen
und erst danach kamen sowohl die über 16 Jährigen als auch die Senioren.
bücher, bücher, bücher
Das Motto am vergangenen Samstag bei unserem Bücherflohmarkt.
Da der Flohmarkt im vergangenen Herbst leider ausfallen musste,
freuen wir uns über den regen Zuspruch vom Samstag besonders.
Schon vor zehn Uhr kamen die ersten Interessenten, und bis nach
Mittag war der Besuch durchgehend reichlich. Um 13 Uhr waren die
besten Sachen weg und der Kuchen so gut wie gegessen. Ein rundum
gelungener Flohmarkt.
(Gabriele Rilling)
Offenbach
- 38 -8/2016
Lesetipp der Woche
Lee Child, der anhalter
Jack Reacher bemühte sich, harmlos auszusehen, was ihm mit seiner
großen, massigen Gestalt und der gebrochenen Nase nicht leicht fiel.
Umso dankbarer war er, als endlich ein Auto hielt, um ihn mitzunehmen. Die Frau und die beiden Männer im Wagen waren offensichtlich
Kollegen, zumindest schloss Reacher das aus ihrer einheitlichen Kleidung. Er wusste nichts von ihrer Verwicklung in den Mord, der nicht
weit entfernt verübt worden war. Für die Insassen des Wagens war
Reacher nur eine Möglichkeit, die Polizei von sich abzulenken. Sie
ahnten nicht, wer bei ihnen im Auto saß. Schließlich sah Reacher aus
wie ein harmloser Anhalter ...
FsV Offenbach 1920 e.V.
aktive
FsV Offenbach - sV geinsheim 3:3 (2:1)
In einem ansehnlichen Freundschaftsspiel trennten sich der FSV Offenbach und SV Geinsheim mit 3:3 unentschieden. Die Tore für die
zwischenzeitliche 3:1 Führung des FSV erzieltem Timo Steigner (2)
und Alexander Hayes.
Vorschau
Die I. Mannschaft trägt am kommenden Samstag um 15:30 Uhr auf
dem Kunstrasenplatz ihr letztes Vorbereitungsspiel gegen TB Jahn
Zeiskam aus.
Am Montag den 7. März wird die Rückrunde mit dem wichtigen Auswärtsspiel beim VfR Kandel fortgesetzt.
Jugend
a-Junioren
FsV Offenbach - Wormatia Worms 1:3 (1:0)
Im ersten Rückrundenspiel ging Offenbach bereits in der 9. Minute
mit einem Elfmetertor von Christoph Wörzler mit 1:0 in Führung. Bis
zu Pause waren die Hausherren das überlegene Team, versäumten jedoch weitere Treffer zu erzielen. Nach dem Wechsel kamen die Gäste
zusehend immer besser ins Spiel und kamen mit einem Foulelfmeter
in der 65. Minute zum Ausgleichstreffer. Zehn Minuten später gelang
Worms die 2:1 Führung. Kurz vor Spielende erhöhten die Gäste noch
auf 3:1. Somit war die unglückliche Offenbacher Niederlage perfekt.
Vorschau
Am kommenden Sonntag um 13:00 Uhr bestreiten die A-Junioren ihr
Auswärtsspiel bei der JSG Obere Saar.
Otto diehsle ist neues ehrenmitglied beim FsV Offenbach
Vereinsmitglied Otto Diehsle wurde anlässlich seines 80. Geburtstages für seine langjährige treue Mitgliedschaft im FSV Offenbach zum
Ehrenmitglied ernannt. Die besondere Auszeichnung wurde von der
gesamten Vorstandschaft des Vereins vorgenommen. Vorstandsvorsitzender Bernd Frederking hob in seiner Ansprache die besonderen
Verdienste um die Jugendfreundschaft mit Energie Cottbus und die
jahrelange Pflege des FSV Sportplatzes an der Ottersheimer Straße
hervor. Der geehrte ist auch einer der treuesten Besucher der Heimspiele seines Vereins. Herzlichen Glückwunsch.
von links: Fritz Blattmann, Ehrenmitglied Otto Diehsle und Bernd Frederking.
(Reinhold Lutz)
Turnverein Offenbach
abt. Turnen
achtung und aufgepasst:
Jetzt Kleidung sichten und richten für die:
Offenbacher Kinderkleiderbörse
• am Samstag, den 5. märz 2016 in der Turn- und Festhalle
• Kleiderannahme von 8.30 bis 10.00 Uhr
• achtung! mengenbegrenzung: nur 1 behältnis pro nr.
• Zugang für anlieferung und abholung durch den Hintereingang!!
• Verkauf von 12.30 bis 15.00 Uhr
• etikettenverkauf vom 29.02. bis zum 04.03.2016
• Anmeldung und Info: [email protected] mai.denger@web.
de [email protected] oder in allen Offenbacher Kindergärten
Wettkampfbesuch der Leichtathleten im badischen
Nach Abschluss der regionalen Meisterschaften, neigt sich die leichtathletische Hallensaison auch schon wieder dem Ende entgegen. Immer noch hoch motiviert, nutzten unsere Nachwuchsathleten Niclas
Masser und Nils Ehmer, beide m13-Schüler, die Möglichkeit im badischen Reilingen an einem stark besetzten Hallensportfest teilzunehmen. Nils platzierte sich im Kugelstoßen mit guten 8,54m auf dem dritten Platz, vor seinem Freund und Trainingspartner Niclas, dem 8,09m
zum vierten Platz reichten. Vor Wochenfrist, bei einem Wettkampf in
Walldorf, war die Reihenfolge noch umgekehrt. Niclas stieß sich mit
8,70m auf Platz zwei, während 8,25m für Nils ebenfalls den dritten
Rang bedeutete.
Seine Vielseitigkeit unter Beweis stellte Niclas außerdem mit guten
Hochsprung Leistungen. Während ihm in Reilingen 1,34m zum Sieg
zum Sieg reichten, bedeuteten 1,36 m, gesprungen in Walldorf, den
dritten Platz.
Der Clou, die Steigerung der persönlichen Bestleistung auf nunmehr
4,65m im spontan nachgemeldeten Weitsprung, die Niclas zum zweiten Mal an diesem Tag die oberste Podeststufe erklettern ließ.
Ihren ersten Wettkampf in der klassischen Leichtathletik absolvierte
Lilith Römer. Weitsprung, 30m-Sprint und Hürdenlauf stellen eine ungewohnte Herausforderung für die nur kinderleichtathletische Disziplinen gewohnte Siebenjährige. Mit viel Spaß und Eifer meisterte sie den
Wettkampf und freute sich über ihre Urkunden. (monroe)
Turnverein 1886 e.V. Offenbach/Queich
Handballabteilung
spielberichte
spielfeste der F-Jugend und der minis in der Queichtalhalle
Bei den Minis waren die JSG Wörth/Hagenbach und der TSV Speyer
unsere Partner. Bereits bei dem vorbereitenden Turmballspiel zeigte
sich, dass unsere Jungs gegenüber ihren Spielpartnern einen deutlichen Leistungsvorsprung hatten. Unser Zusammenspiel wird immer
besser und für unsere Gegner wird es immer schwieriger vor unser Tor
zu kommen, weil nun fast alle der sieben- und achtjährigen Spieler gut
in der Lage sind, bei Ballgewinn schnell von Abwehr auf Angriff und
bei Ballverlust schnell von Angriff auf Abwehr umzuschalten. So wirkt
unser Spiel schon sehr flüssig, und alle sind dabei ins Spielgeschehen
eingebunden.
Leider hat bei der F-Jugend die TS Rodalben krankheitsbedingt abgesagt, sodass nur der TG Waldsee zur Verfügung. Kurzerhand wurde
die Spielzeit verlängert, sodass alle zu einem zeitlich umfangreichen
Spielerlebnis kommen konnten. Waldsee hat uns mehr gefordert
als es bei den Minis der Fall war. Trotzdem waren wir auch diesem
Gegner deutlich überlegen, der uns auch mit seiner für diese Altersklasse schon rustikale Abwehrspielweise nicht aufhalten konnte. In
ihrem vorletzten Saisonspielfest hat auch die F-Jugend gezeigt, dass
sie vor ihrem Übergang in die E-Jugend nochmals einen Leistungssprung nach vorne gemacht hat. Ich bedanke mich bei allen Eltern die
sich beim Wirtschaftsdienst engagiert und Kuchen gespendet haben,
ebenso bei den jungen Schiedsrichtern Luca (13), Tamino (11), Lars
(10) und Julien (9), die ihre Sache wirklich gut gemeistert haben.
(Josef Lerch)
e-Jugend
Jsg Wörth-Hagenbach - TV Offenbach ii 20:17 (9:5)
Mit einem dezimierten Kader, vor allem ohne unseren Torhüter, waren die Erfolgsaussichten in Wörth von Beginn an nicht rosig. Leider
erwischten wir zudem nicht den besten Tag und mussten uns so den
Wörthern geschlagen geben. Torchancen hatten wir genug, aber leider lässt derzeit unsere Chancenauswertung zu wünschen übrig. Daran werden wir gezielt arbeiten. Trotzdem haben unsere Jungs und
Anna alles gegeben und waren mehrfach daran, das Spiel zu drehen.
Aber das Glück war an diesem Tag einfach nicht auf unserer Seite
und so konnte Wörth einen verdienten Sieg einfahren. Immerhin: Die
zweite Halbzeit haben wir gewonnen! Also weiter geht´s! Am nächsten
Wochenende nehmen wir erneuten Anlauf. ... bestimmt sind wir dann
erfolgreicher.
(Heiko Pabst)
b-Klasse
Hsg Landau/Land ii - TV Offenbach iii 25:27 (15:14)
Der TVO III zeigte sich gleich hellwach und führte schnell mit 3:0 und
5:1. Bis zur Mitte der ersten Halbzeit wurde das Angriffsspiel der HSG
besser. Das 7:7 bedeutete den ersten Ausgleich.
Offenbach
- 39 -8/2016
Auch weil es der TVO - Angriff versäumte die Lücken in der offensiv
agierenden Landauer Abwehr besser zu nutzen. Jetzt war es eine Partie auf Augenhöhe bei der sich Landau bis zur Halbzeitpause einen
leichten Vorteil verschaffen konnte. Nach dem Seitenwechsel blieb
das Spiel lange offen. Ab der 45. Minute gelang dem Offenbacher Angriff ein 4:0 Tore-Lauf. Damit konnte man sich von 21:21 auf 21:25
absetzen. Die Vorentscheidung in diesem Spiel. Landau verteidigte
nun - vor der drohenden Niederlage -ruppiger, was in der 58. Minute
die Rote Karte für einen ihrer Spieler zur Folge hatte. Offenbach ließ
sich von der härteren Gangart nicht einschüchtern und kam zum verdienten Sieg.
(Daniel Meyer)
Pfalzliga
msg Oggersheim/asV Ludwigshafen TV Offenbach 25:25 (11:8)
Gegen den Tabellenletzten tat sich der TVO über weite Strecken des
Spiels sehr schwer. Offenbach versuchte sich zu sehr in Einzelaktionen, Spielzüge wurden nicht konsequent durchgespielt, zudem summierten sich die technischen Fehler im Aufbauspiel. Die Hausherren
hielten im Rahmen ihrer Möglichkeiten dagegen. Das reichte aus um
ab der 13. Spielminute (6:3) permanent mit zwei bis drei Toren in Führung zu bleiben. Nach Wiederanpfiff nutzte der TVO zwei Überzahlsituationen nacheinander um aus dem Rückstand einen 13:11 (35.;
Kuntz) Vorsprung zu machen. Jetzt funktionierte vieles. Nach dem
20:15 (44.; Kuntz) schien die Partie gelaufen. Offenbach wechselte
nun durch, doch der Spielfluss riss ab. Auch weil sich einige nicht an
die taktischen Vorgaben hielten. Oggersheim holte Tor um Tor auf und
glich in der 58. Minute (25:25) aus. Zehn Sekunden vor Spielende hatte der TVO die Chance zum Siegtreffer doch der Wurf wurde sichere
Beute des MSG Torhüters.
Weitere ergebnisse:
D2 SG Wernersberg/Annweiler - TVO II 25:40 (12:19)
D1 SG Mutterstadt/Ruchheim - TVO I 23:21 (9:11)
B
SG Wernersberg/Annweiler - TVO 16:31 (10:15)
A
TVO - TV Kirrweiler 30:41 (15:20)
M4 TS Rodalben II - TVO IV 37:26
spiele am kommenden Wochenende
In der Pfalzliga empfängt der TV Offenbach am Sonntagabend (18
Uhr) die HSG Göllheim/Eisenberg.Die belegen derzeit Platz 10. Für
den TVO II ist am Sonntagabend (19 Uhr) ist ein Sieg beim Tabellenletzten TV Kirrweiler II eigentlich Pflicht um den Vorsprung, Richtung Meisterschaft, weiter auszubauen. Auch der TVO III eilt weiter
Richtung Meisterschaft. Am Sonntagnachmittag (16.00 Uhr) empfängt
die Mannschaft den TS Rodalben III. Nachdem bislang noch kein
Heimspiel verloren wurde, sollte es auch gegen Rodalben klappen.
Im Kellerduell der B-Klasse gastiert der TSV Kandel II bei unserer vierten Mannschaft (Sonntag, 14 Uhr). Können unsere Jungs endlich den
ersten Sieg einfahren? In der A-Jugend Pfalzliga reist der TVO zum
Tabellennachbarn TuS Heiligenstein (Samstag, 16.00 Uhr)
Die Übersicht:
sa. 27.02.2016
16.00 Uhr A
TuS Heiligenstein - TVO
17.00 Uhr D1 TVO I - TSG Friesenheim I
so. 28.02.2016
10.00 Uhr C
TuS Heiligenstein - TVO
14.00 Uhr M4 TVO IV - TSV Kandel II
16.00 Uhr M3 TVO III - TS Rodalben III
16.00 Uhr E2 TV Herxheim - TVO II
18.00 Uhr M1 TVO - HSG Göllheim/Eisenberg
19.00 Uhr M2 TV Kirrweiler II - TVO II
(Peter Niekum)
i
sOnsTiges
indienhilfe: spenden und sparen
Unter diesem Motto bin ich seit Jahrzenten mit Schülern des PaminaSchulzentrums Herxheim, bzw. nach meiner Pensionierung mit einigen Frauen ehrenamtlich tätig.
In meinem „Lädchen“ werden u.a. Sachspenden wie Haushaltsgegenstände aus Porzellan, Glas und Metall, Schmuck, Bilder, Bücher,
Kleidung, Schuhe, Lederwaren, Bett- und Tischwäsche, Spielzeug
usw. entgegengenommen. Jeder, Mann oder Frau, kann in meinem
Gebrauchtwarenladen Artikel zum günstigen Preis erwerben.
Der Erlös aus dem Verkauf fließt 100%-tig an Pater Franklin in Bhopal,
der damit seine sozialen Projekte wie Waisenhäuser, Schulen, Leprakrankenstation, Armenspeisung, „Hilfe zur Selbsthilfe“ usw. finanziert.
Schauen Sie in Ihre Schränke, Keller oder Speicher und spenden Sie,
was Sie nicht mehr benötigen, andere jedoch gut gebrauchen können.
Alles sollte jedoch gut erhalten sein.
Ursel Werther
steuererklärung 2015:
Was muss beachtet werden?
info-Hotline der Finanzverwaltung gibt Tipps zur steuererklärung
2015 und informiert, welche Änderungen ab 2016 gelten.
Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter informiert
am Donnerstag, 3. März 2016, über die wichtigsten Änderungen für
Arbeitnehmer im Steuerrecht und ihre Auswirkungen auf die aktuelle Steuererklärung. In der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr beantworten
fachkundige Finanzbeamte unter der Rufnummer 0261-20 179 279
Fragen rund um die Einkommensteuererklärung 2015. Ab 13:00 Uhr
steht zudem Steuerberater Torsten Giehl aus Rennerod, Mitglied der
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, für Fragen zu steuerlichen
Einzelfällen zur Verfügung. Mit Hilfe der kostenlosen Software „ElsterFormular“ (unter www.elster.de erhältlich oder online verfügbar)
oder gängigen Programme aus dem Handel, kann die Steuererklärung
elektronisch erstellt und ans Finanzamt verschickt werden. Steuererklärungen des Jahres 2015 können aufgrund gesetzlicher Fristen für
Banken und Versicherungen in der Regel erst ab Ende Februar eines
Jahres von den Finanzämtern bearbeitet werden. Erste Steuerbescheide werden somit frühestens ab Mitte März verschickt. Abgabefristen für die Steuererklärung Grundsätzlich ist die Einkommensteuererklärung 2015 bis zum 31. Mai 2016 abzugeben. Eine Besonderheit
gilt für Land- und Forstwirte, die den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Hier endet die Frist in
der Regel nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss
des Wirtschaftsjahres folgt. Für Steuerbürger, die steuerlich beraten
sind, endet die Frist am 31. Dezember 2016 bzw. für steuerlich beratene Land- und Forstwirte am 31.05.2017. Hierauf weist neben den
Finanzämtern auch die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin.
Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben, haben noch bis zum 31. Dezember 2019 Zeit. Hrsg.:
Landesamt für Steuern
motorsägenkurse
zur brennholzaufarbeitung
Seit 1. Januar 2013 ist der Besuch eines Motorsägenkurses für die
Aufarbeitung von liegend bereitgestelltem Brennholz für jedermann
verpflichtend. Der Nachweis über den Besuch eines Motorsägenkurses kann im Forstamt Haardt erworben werden. Entsprechende Kurse
bieten wir am Forsthof Haingeraide auf dem Taubensuhl an.
Offenbach
- 40 -8/2016
Die nächsten Kurse finden an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 3. März 2016
Samstag, 5. März 2016
Anmeldungen sind beim Forstamt Haardt unter Tel. Nr. 06341 9278113 möglich. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Die Kurse sind eintägig und kosten wochentags 90,00 € bzw. 100,00
€ an Samstagen.
Interessenten, welche teilnehmen möchten, benötigen eine komplette Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe, Helm
mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe) sowie eine betriebsbereite Motorsäge, Biokettenöl und Sonderkraftstoff.
Energietipp der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz
Zieht Wärmedämmung Schimmel an?
Auch wenn häufig das Gegenteil behauptet wird, das Risiko einer
Schimmelbildung ist bei gedämmten Wänden deutlich geringer als bei
nicht gedämmten Außenwänden.
Schimmelpilze benötigen zum Wachsen vor allem Feuchtigkeit. Hohe
Werte für die Luftfeuchtigkeit treten vor allem an kalten Oberflächen
auf. Besonders anschaulich ist das zu sehen, wenn man eine kalte
Flasche aus dem Kühlschrank nimmt und sich nach einer gewissen
Zeit die Feuchtigkeit auf der Oberfläche niederschlägt. Die Fähigkeit
der Luft Wasserdampf aufzunehmen nimmt mit sinkender Temperatur
deutlich ab. Übertragen auf die Außenwände von Häusern heißt das,
dass man einen Blick auf die Oberflächentemperaturen werfen muss.
Und die Wandoberfläche einer gedämmten Wand ist innen deutlich
wärmer als die einer nicht gedämmten Wand. Daher finden Schimmelpilze in gedämmten Häusern wesentlich seltener gute Wachstumsbedingungen vor. Außerdem ist es durch die höhere Wandtemperatur für
die Bewohner viel behaglicher.
Wie viel Energie Sie mit einer Wärmedämmung einsparen können und
was bei der Ausführung zu beachten ist, erläutern Ihnen gerne die
Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem individuellen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die
Berater informieren nicht nur zum Thema Wärmedämmung, sondern
zu allen Fragestellungen der Energienutzung im Privathaushalt.
Der Energieberater hat am Mittwoch, den 16.03.16 von 12.15-16.00
Uhr Sprechstunde in Landau in der Verbandsgemeindeverwaltung
(Haus 2 - Neubau), An 44 Nr.31. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06341/1430. VZ-RLP
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei)
Montags von 09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr, dienstags und
donnerstags von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Alters- und Ehejubiläen: Auch künftig
Online-Veröffentlichung möglich
Die Bekanntgabe von Alters- und Ehejubiläen in den kommunalen Medien findet einen hohen Zuspruch in der Bevölkerung. Umgekehrt ist
der Datenschutz als hohes Gut im digitalen Zeitalter stets in den Blick
zu nehmen. Gerade in der Frage, ob zwischen der Online-Veröffentlichung und der Printausgabe zu unterscheiden ist, gab es rechtliche
Unsicherheiten hinsichtlich der Zulässigkeit der Veröffentlichung. Der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz (LFD) hat nunmehr darüber informiert, dass die Jubiläumsdaten vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Bundesmeldegesetzes und nach geltendem Recht erteilt werden können, sofern
der Betroffene einer Datenweitergabe nicht widersprochen hat.
Dabei soll nach Auffassung des LFD bei nicht freiwillig erhobenen
Daten bei der weiteren Verwendung ein strenger Maßstab angelegt
werden. Auf die Veröffentlichung der Anschrift der Jubilare sollte verzichtet werden.
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11. März 2016 erbeten an:
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dukten sowie Wurstwaren sollschon seit Jahrzehnten erfolg- Hautunreinheiten, Nervosität.
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setzt. Was kaum einer weiß: Gerade jetzt in der kalten JahFett durch die richtige ZubeDie Inhaltsstoffe der sauren reszeit gilt die Zitrone als bereitung wie Braten in einer beFrucht helfen auch bei vie- liebte „Vitaminspritze“.
schichteten Pfanne und Garen
im Tontopf einsparen. Süßigkeiten und Snacks dürfen sein,
27,5 Liter Tee hat jeder Deut- Die Deutsche Gesellschaft für Eraber gelegentlich und in kleische nach Angaben des deut- nährung empfiehlt gesunden Ernen Mengen. Besonders in der
schen Teeverbandes im Jahr wachsenen, täglich etwa 1,5 Liter
Phase der Gewichtsreduktion
2013 durchschnittlich getrunken. Flüssigkeit durch Getränke zu sich
ist auf eine ausreichende Flüs75,5 Prozent davon wurden als zu nehmen.
sigkeitszufuhr zu achten.
schwarzer und 24,5 Prozent als Die benötigte Menge kann bei
grüner Tee aufgebrüht. Kräuter- Hitze, Fieber, Durchfall oder
und Früchtetees sind dabei noch Ausdauersport auch höher lienicht berücksichtigt, denn streng gen. Ungezuckerte Kräuter- und
genommen sind das keine Tees, Früchtetees sind neben Mineralsondern nach gesetzlicher De- wasser eine gute Alternative, um
finition „teeähnliche Erzeugnis- den Körper mit ausreichend Flüsse“. Ihnen fehlt in der Regel die sigkeit zu versorgen.
anregende Wirkung des Koffeins. Möglicherweise kann Tee aber
„Echter“ Tee, egal ob schwarz auch noch viel mehr: Es gibt Hinoder grün, stammt vom selben weise darauf, dass beispielsweiTeestrauch Camellia sinensis. se der regelmäßige Konsum von
viel höher sind als die ÜberlebensWelche Sorte daraus wird, ent- grünem Tee das Risiko für Krebs,
raten von Patienten, deren Tumor
scheidet der Herstellungsprozess. Demenz oder Herz-Kreislaufererst aufgrund von Beschwerden
Egal ob „echter Tee“ oder tee- krankungen senken könnte. ForFoto: dass
P. Bork/pixelio.de
diagnostiziert wurde. Beide Erdie darin
ähnliches Getränk: Tee verbrei- scher vermuten,
gebnisse unterstreichen das hohe
tet Gemütlichkeit und tut gut – enthaltenen sekundären PflanPotenzial der Darmkrebsvorsorge.
vor allem in der kalten Jahreszeit. zenstoffe, und zwar die sogeUnd Tee ist ein kalorienfreies Ge- nannten Polyphenole, zu denen
Im Jahr 2002 wurde die Vorsorgetränk, wenn er nicht mit Zucker auch die Flavonoide gehören, dakoloskopie als gesetzliche Leistung
Angesichts der Zunahme von der
als die andere? Der bewussbei eine wichtige Rolle spielen.
gesüßt wird.
der Krankenkassen in Deutschland
Menschen
mit
Übergewicht,
te
Umgang
mit Essen lautet: Iss
eingeführt. Bis 2005 hatten über
Diabetes und anderen ernäh- nicht zu viel, iss wenig Fleisch,
1,1 Mio. Menschen die präventirungsbedingten Krankheiten ist iss viel Pflanzliches und vermeive Untersuchung in Anspruch genommen. All diejenigen haben
die Frage nach einer gesunden de industriell verarbeitete Nahheute Anspruch auf eine zweite
und ausgewogenen Ernährung rung. Letztere besteht meist aus
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viel Zucker,
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handelt
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umWislung. „Die Vorsorgedarmspiegetig.
senschaftler sehen es kritisch,
lung hat in den ersten 10 Jahren
ein Jahren sind ver- dass häufig eine bestimmte ErIn den letzten
rund 180.000 Darmkrebsfälle verDie spätere
in der Zeitung
schiedene,
spezielleVeröffentlichung
Ernäh- nährungsform
als die gesünhütet und 80.000 Menschen darungs-Formen
populärer gewor- sowie
deste proklamiert
wird. Solche
kann layouttechnisch
inhaltlich hiervon
vor bewahrt, an diesem Krebs zu
sterben, weil ein bereits vorhandeden – vegetarisch
vegan,
Aussagen führen zu Verwirrunabweichenoder
bzw.
variieren.
ner Tumor so früh erkannt wurde,
fett- oder kohlenhydratarm, me- gen und im schlimmsten Fall zu
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dass er heilbar war.“
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Abklärung der Ursache auf jeden
Fall eine Darmspiegelung durchgeführt werden.
Bewusst gesund ernähren
Ausgewogener essen bedeutet
in erster Linie, bewusster essen, die Lebensmittel abwechslungsreich auswählen und die
einzelnen Lebensmittelgruppen in das richtige Verhältnis setzen. Gemüse, Rohkost,
Blattsalate und Obst sind zum
Abnehmen ideal, denn sie enthalten reichlich Ballaststoffe,
die hervorragend sättigen und
kalorienarm sind. Auch Getreideprodukte in der Vollkornvariante sind gesund und machen
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Studie belegt hohen Nutzen
der Darmkrebsvorsorge
Die DACHS-Studie (Darmkrebs:
Chancen der Verhütung durch
Screening), in die mittlerweile fast
5000 Darmkrebspatienten und
fast 5000 Kontrollpersonen ohne
Darmkrebs aufgenommen wurden, ist eine der weltweit größten epidemiologischen Studien
zu Darmkrebs. Mit den verfügbaren Daten konnte gezeigt werden, dass das Risiko, innerhalb
von zehn Jahren nach einer Vorsorgekoloskopie an Darmkrebs zu
erkranken, um rund 90 Prozent
niedriger ist als bei Personen, die
keine Vorsorge-Darmspiegelung
in Anspruch genommen hatten.
Die aktuellsten Auswertungen des
Studienleiters Prof. Dr. Hermann
Brenner vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg zeigen zudem, dass die Überlebensraten bei Patienten, deren
Darmkrebs durch eine VorsorgeKoloskopie entdeckt wurde, sehr
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Offenbach
- 45 -8/2016
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Gute Vors
schon ?
vergessen
gesund in
Fit & den Frühling
Die Figur tut auch der Liebe gut
So kommt man im Frühjahr leichter
zum persönlichen Wohlfühlgewicht
(djd). Im Frühling hat die Lie- Algenbasis angekurbelt werbe Hochsaison, denn zu dieser den. Der Ersatz von MahlzeiJahreszeit finden die meisten ten durch eine Vitaldiät spart
Paare zueinander - das bele- zudem Kalorien. Eine aktuelgen zahlreiche Umfragen. Zum le Studie mit 547 übergewicheinen lockt die laue Luft viele tigen Personen belegt, dass
Menschen endlich wieder vor die tägliche Einnahme von
die Türe, zum anderen sorgt „Cefamagar“-Algentabletten
der strahlende Sonnenschein in Kombination mit der hochfür gute Laune. Wenn da nicht wertigen, eiweißreichen Vitaldie unschönen Speckröllchen diät zu einem Gewichtsverlust
wären, die sich in der trägen von bis zu 5,5 Kilogramm fühWintersaison auf den Hüften ren kann.
angesammelt haben. Unzufriedenheit mit sich selbst schlägt Frühstücken wie ein Kaiser
sich in der Ausstrahlung nieder. Untersuchungen zufolge essen
Wer sich hingegen in seinem Dicke erstaunlicherweise oft
Körper wohl fühlt - egal ob etweniger als Schlanke - weitere
was fülliger oder schlank - geht
interessante Fakten rund ums
offener auf Andere zu.
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Den Stoffwechsel ankurbeln
Gerade im Frühjahr kann man den Pfundigen meist das Frühsich einen gesünderen Lebens- stück auf der Strecke. Ein fastil gut angewöhnen. Denn be- taler Fehler, denn so treten im
kanntlich ist eine ausgewogene, Laufe des Tages Heißhungerkalorienarme Ernährung der attacken auf kalorienreiche
Schlüssel zur guten Figur. Obst, Nahrungsmittel auf. Zudem
Gemüse, sättigende Vollkorn- kann unregelmäßiges Essen
produkte und fettarme Milch- dazu führen, dass der Organisprodukte sollten nun den Ton mus eine Hungerphase wähnt
angeben, mageres Fleisch, und den Grundumsatz senkt,
Fisch und Hülsenfrüchte er- um Fettpolster für Notzeiten
gänzen den Speiseplan. Reich- einzulagern. Achtsames Essen,
lich Bewegung an der frischen regelmäßige Bewegung, das
Luft sorgt zudem für einen Ki- Ersetzen von Mahlzeiten und
lo-Kick. Zusätzlich kann der Stoffwechselankurbelung könStoffwechsel mithilfe eines ho- nen helfen, schlank zu werden
möopathischen Präparats auf und zu bleiben.
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Ärzte empfehlen der Gesundheit und der Figur zuliebe mindestens
dreimal wöchentlich eine Sporteinheit von nicht weniger als einer halben Stunde einzulegen. Zudem sollte man am Tag wenigstens einmal
so richtig außer Atem kommen. Übergewichtigen wird geraten, bei der
Wahl der Sportart auf die Schonung der Gelenke und der Wirbelsäule
zu achten. Walking, Radfahren, Schwimmen und Gymnastik gelten hier
als ideal. Ein Heimtrainer oder Stepper und flotte Musik sorgen für den
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