Kanton St.Gallen Amt für Volksschule SGV – Forum Februar 2016, Wattwil «Schulaufsicht und Schulqualität» Donnerstag, 25. Februar 2016, 17.15 Uhr Jürg Müller, Leiter Abteilung Aufsicht und Schulqualität Bildungsdepartement Kernfragen Welches sind im Überblick die Kernpunkte des Gesamtkonzeptes Schulaufsicht und Schulqualität? Wie wird das Gesamtkonzept umgesetzt? - Überblick zum Stand der Umsetzung Februar 2016 Seite 2 Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Inhalt 1. Kernfrage 1 Allgemeines Grundsätze - Ziele Aufsichtskreislauf – Mehrebenenmodell Lokales Qualitätskonzept Abteilung «Aufsicht und Schulqualität» 2. Kernfrage 2 Orientierungsrahmen Ablauf Schulaufsicht: 6 – Phasen - Modell Weitere Schritte - Ausblick 3. Ihre Fragen Februar 2016 Seite 3 Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Kernfrage 1: Welches sind im Überblick die Kernpunkte des Gesamtkonzeptes Schulaufsicht und Schulqualität? Bildungsdepartement Allgemeines Februar 2016 Seite 5 Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Zielsetzungen der Schulaufsicht Februar 2016 Seite 6 Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Mehrebenenmodell «Schulaufsicht und Schulqualität» Lokales Qualitätskonzept Februar 2016 Seite 8 Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Abteilung «Aufsicht und Schulqualität» Leitung Jürg Müller Juristische Mitarbeiterinnen Irène Schmid Bettina Schwarz Pädagogische Mitarbeiter Hans Anderegg Helmut Fürer Josef Seliner Sachbearbeitung Februar 2016 Seite 9 Andrea Metzler Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Kernfrage 2: Wie wird das Gesamtkonzept umgesetzt? - Überblick zum Stand der Umsetzung Bildungsdepartement Orientierungsrahmen (Referenzrahmen) • Zentrales Element für: • Aufsicht (inhaltlicher Orientierungspunkt) • Schulqualität (Leitplanke) • Einsatzmöglichkeiten: • Grundlage für Ist-Soll-Vergleiche • Bezugsgrösse für strategische Ziele • Ideensammlung für Weiterbildungsthemen • Orientierung bei der Festlegung von Unterrichtsund Schulentwicklungsvorhaben • Orientierung bei Feedbackvorhaben • Strukturierungshilfe bei Reporting und Monitoring • etc. Februar 2016 Seite 11 Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Orientierungsrahmen Qualitätsdimension Februar 2016 Seite 12 Qualitätsbereich Qualitätsteilbereich Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Qualitätsansprüche Orientierungsrahmen Februar 2016 Seite 13 Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Ablauf der Aufsicht: 6 – Phasen – Modell (Übersicht) Februar 2016 Seite 14 Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Ablauf der Aufsicht: Phase 1 Zeitachse Phase H Phase 1 Ankündigung Aufsicht, Auftragserteilung an Schulträger Kontaktnahme Februar 2016 Seite 15 Phasenbeschreibung Die Schulträger erhalten in einem Schreiben der Abteilung «Aufsicht und Schulqualität» die für die Durchführung der aktiven Schulaufsicht erforderlichen Angaben. Darin werden die Informationen in Bezug auf die aktive Schulaufsicht detailliert dargestellt. Diese Informationen können beispielsweise Folgendes beinhalten: Termine und Ablauf Aufträge im Detail sowie Zuständig- und Verantwortlichkeiten Prüfkriterien Dokumente, welche die Schule zur Verfügung halten muss. Alternativ zur schriftlichen Kommunikation besteht die Möglichkeit einer Kontaktnahme vor Ort und eine Erläuterung des Auftrages im direkten Gespräch. Zuständigkeiten • AVS • Abteilung Aufsicht und Schulqualität Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Ablauf der Aufsicht: Phase 2 Zeitachse Phase H+3 Phase 2 Datenerhebung Dokumente (Reporting) Daten (Monitoring) Februar 2016 Seite 16 Phasenbeschreibung Die Abteilung «Aufsicht und Schulqualität» bereitet die Instrumente und Instruktionen für die Datenerhebung vor. Die Datenerhebung richtet sich in der Regel an die strategische Schulführung (Schulträger) im Sinne einer Metaaufsicht. Je nach Aufsichtsschwerpunkt kann auch die operative Führungsebene (Schulleitung) betroffen sein. Ansprech- und Kontaktperson für Abteilung «Aufsicht und Schulqualität» bleibt eine Vertretung aus der strategischen Schulführung. Methodisch gelangen mehrheitlich Dokumentenanalyse und schriftliche Befragungen zur Anwendung. Quantitative Daten (Monitoring) werden jährlich bei allen Schulträgern, qualitative Daten (Reporting) jeweils auf die Audits hin erhoben. In der Regel findet dies alle vier Jahre statt. Zuständigkeiten • Schulträger Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Ablauf der Aufsicht: Phase 3 Zeitachse H+3-5 Phase Phase 3 Datenanalyse (qualitativ und quantitativ) Dokumentenanalyse Februar 2016 Seite 17 Phasenbeschreibung Die erhobenen Daten werden von der Abteilung «Aufsicht und Schulqualität» geprüft und ausgewertet. Je nach der Art der Datenerhebung kommen unterschiedliche Instrumente zur Auswertung zum Einsatz (Checklisten, Tabellen). Kriterienraster begünstigen bei der Dokumentenanalyse eine effektive und objektive Prüfung. Damit wird auch gewährleistet, dass gleiche Dokumente auf die gleiche Art analysiert werden. Für die Datenanalyse gilt bei Bedarf das Vier – Augen – Prinzip. Die Datenanalyse dient der Vorbereitung des Audits. Zuständigkeiten • AVS • Abteilung Aufsicht und Schulqualität Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Ablauf der Aufsicht: Phase 4 Zeitachse Phase H+5 Phase 4 Audit Februar 2016 Seite 18 Phasenbeschreibung Aufgrund der Datenanalyse aus der Phase 3 wird mit den Vertretern des Schulträgern ev. im Beisein der Schulleitungen ein Audit durchgeführt. Im Audit werden die Vertreter des Schulträgers mündlich zu spezifischen Fragestellungen Stellung nehmen, bzw. Punkte aus den Dokumenten genauer erläutern. Zuständigkeiten • AVS • Abteilung Aufsicht und Schulqualität • Schulträger (ev. Schulleitungen) Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Ablauf der Aufsicht: Phase 5 Zeitachse Phase H + 5+ Phase 5 Berichterstattung an Schulträger Februar 2016 Seite 19 Phasenbeschreibung Die Schulträger werden nach Abschluss der Phasen 1 – 4 schriftlich über die Aufsichtsergebnisse informiert. Bestätigen diese Ergebnisse die korrekte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist somit die aktive Schulaufsicht für den laufenden Zyklus abgeschlossen. Werden rechtliche Schritte nicht eingehalten oder sind Vorkommnisse vor Ort nicht gesetzeskonform, leitet die Abteilung «Aufsicht und Schulqualität» im Auftrage des Erziehungsrates und in Absprache mit dem Rechtsdienst Massnahmen zur Behebung der Missstände ein. Dabei wird aufgezeigt, was verbessert werden muss, um die verbindlichen Vorgaben einzuhalten. Zuständigkeiten • AVS • Abteilung Aufsicht und Schulqualität • Schulträger Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Ablauf der Aufsicht: Phase 6 Zeitachse Phase H+X Phase 6 Kommunikation Massnahmen Überprüfung Massnahmen Februar 2016 Seite 20 Phasenbeschreibung Der Verlauf des weiteren Verfahrens hängt davon ab, ob und innerhalb welcher Fristen konkrete Massnahmen zur Behebung der Missstände initiiert und umgesetzt werden. Zuständigkeiten • AVS • Abteilung Aufsicht und Schulqualität Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Weitere Schritte - Ausblick Orientierungsrahmen Flyer / Handreichung(en) Diverse Arbeiten für die Aufsicht in Privat- und Sonderschulen Instrumente, Checklisten, etc. Kommunikation Aufsicht 2016 Februar 2016 Folie 14 Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule 3. Ihre Fragen Bildungsdepartement Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Besten Dank für Ihr Interesse. Bildungsdepartement
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