RF/CLM KRITERIEN ZUR VERMIETUNG IM MITTLEREN WOHNUNGSBAU 2016 Wallonisches Wohngesetzbuch, Artikel 203 A. Der Mieter muss ein Haushalt mit mittlerem Einkommen sein: Gemäß Wallonischem Wohngesetzbuch, Artikel 1, 31°, gilt als "Haushalt mit mittlerem Einkommen": a) die allein stehende Person, deren jährliches global steuerpflichtiges Einkommen höher ist als 27.400,00 EUR zuzüglich 2.500,00 EUR pro unterhaltsberechtigtes Kind, jedoch 42.400,00 EUR zuzüglich 2.500,00 EUR pro unterhaltsberechtigtes Kind nicht überschreitet. b) mehrere verwandte bzw. nicht verwandte Personen, die im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen gewöhnlich zusammen wohnen, und deren jährliches global steuerpflichtiges Einkommen höher ist als 34.200,00 EUR zuzüglich 2.500,00 EUR pro unterhaltsberechtigtes Kind, jedoch 51.300,00 EUR zuzüglich 2.500,00 EUR pro unterhaltsberechtigtes Kind nicht überschreitet. B. Der Mieter darf weder Volleigentümer noch Nutznießer einer Wohnung sein, außer wenn diese Wohnung nicht verbesserungsfähig, unbewohnbar ist oder wenn er sich verpflichtet, diese Wohnung im Laufe des Jahres nach dem Inkrafttreten des Mietvertrages bezüglich der Durchschnittswohnung zum Verkauf anzubieten. C. Als proportionierte Wohnung gilt die Wohnung, die eine auf Grund der Haushaltzusammensetzung festgelegte Anzahl Schlafzimmer enthält, d.h.: 1. ein Schlafzimmer pro allein stehende Person; 2. ein Schlafzimmer pro Ehepaar oder pro Paar, das in eheähnlicher Gemeinschaft lebt; 3. ein zusätzliches Schlafzimmer pro Ehepaar oder pro Paar, das in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, wenn jedes Mitglied jünger als 35 Jahre ist; 4. zwei Schlafzimmer pro Ehepaar oder pro Paar, das in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, wenn ein Mitglied behindert ist, oder, auf begründeten Beschluss des Vermieters, in spezifischen Fällen dieser Art; 5. ein Schlafzimmer pro behindertes Kind; 6. ein Schlafzimmer pro Gruppe von zwei Kindern gleichen Geschlechts unter 10 Jahren; 7. zwei Schlafzimmer für Kinder unterschiedlichen Geschlechts, von denen eins über 6 Jahre ist. Die freie, proportionierte Wohnung wird dem Haushalt mit mittlerem Einkommen zugewiesen, dessen gesamtes steuerpflichtiges Einkommen am geringsten ist. Mietwohnung Am Kalkofen in Kettenis Einkommensbedingungen im mittleren Wohnungsbau (2016) (Art. 1, 31° des Wallonischen Wohngesetzbuches) Steuerbares Einkommen* 1. Mindesteinkommen a) alleinsteh. Person: b) Eheleute/Paar: ohne Kind 27.400,00 € 34.200,00 € 29.900,00 € 36.700,00 € 32.400,00 € 39.200,00 € 34.900,00 € 41.700,00 € 2. Höchsteinkommen a) alleinsteh. Person: b) Eheleute/Paar: 42.400,00 € 51.300,00 € 44.900,00 € 53.800,00 € 47.400,00 € 56.300,00 € 49.900,00 € 58.800,00 € * global steuerpflichtiges Einkommen + 1. Kind (+ 2.500,00) + 2. Kind (+ 2.500,00) + 3. Kind (+ 2.500,00)
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