kriterien zur vermietung im mittleren wohnungsbau 2016

RF/CLM
KRITERIEN ZUR VERMIETUNG
IM MITTLEREN WOHNUNGSBAU 2016
Wallonisches Wohngesetzbuch, Artikel 203
A.
Der Mieter muss ein Haushalt mit mittlerem Einkommen sein:
Gemäß Wallonischem Wohngesetzbuch, Artikel 1, 31°, gilt als "Haushalt mit
mittlerem Einkommen":
a) die allein stehende Person, deren jährliches global steuerpflichtiges Einkommen
höher ist als 27.400,00 EUR zuzüglich 2.500,00 EUR pro unterhaltsberechtigtes
Kind, jedoch 42.400,00 EUR zuzüglich 2.500,00 EUR pro unterhaltsberechtigtes Kind
nicht überschreitet.
b) mehrere verwandte bzw. nicht verwandte Personen, die im Sinne von Artikel 3 des
Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die
Personalausweise und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen gewöhnlich
zusammen wohnen, und deren jährliches global steuerpflichtiges Einkommen
höher ist als 34.200,00 EUR zuzüglich 2.500,00 EUR pro unterhaltsberechtigtes
Kind, jedoch 51.300,00 EUR zuzüglich 2.500,00 EUR pro unterhaltsberechtigtes Kind
nicht überschreitet.
B. Der Mieter darf weder Volleigentümer noch Nutznießer einer Wohnung sein, außer
wenn diese Wohnung nicht verbesserungsfähig, unbewohnbar ist oder wenn er sich
verpflichtet, diese Wohnung im Laufe des Jahres nach dem Inkrafttreten des
Mietvertrages bezüglich der Durchschnittswohnung zum Verkauf anzubieten.
C. Als proportionierte Wohnung gilt die Wohnung, die eine auf Grund der
Haushaltzusammensetzung festgelegte Anzahl Schlafzimmer enthält, d.h.:
1. ein Schlafzimmer pro allein stehende Person;
2. ein Schlafzimmer pro Ehepaar oder pro Paar, das in eheähnlicher Gemeinschaft
lebt;
3. ein zusätzliches Schlafzimmer pro Ehepaar oder pro Paar, das in eheähnlicher
Gemeinschaft lebt, wenn jedes Mitglied jünger als 35 Jahre ist;
4. zwei Schlafzimmer pro Ehepaar oder pro Paar, das in eheähnlicher Gemeinschaft
lebt, wenn ein Mitglied behindert ist, oder, auf begründeten Beschluss des
Vermieters, in spezifischen Fällen dieser Art;
5. ein Schlafzimmer pro behindertes Kind;
6. ein Schlafzimmer pro Gruppe von zwei Kindern gleichen Geschlechts unter 10
Jahren;
7. zwei Schlafzimmer für Kinder unterschiedlichen Geschlechts, von denen eins über 6
Jahre ist.
Die freie, proportionierte Wohnung wird dem Haushalt mit mittlerem Einkommen
zugewiesen, dessen gesamtes steuerpflichtiges Einkommen am geringsten ist.
Mietwohnung Am Kalkofen in Kettenis
Einkommensbedingungen
im mittleren Wohnungsbau (2016)
(Art. 1, 31° des Wallonischen Wohngesetzbuches)
Steuerbares
Einkommen*
1. Mindesteinkommen
a) alleinsteh. Person:
b) Eheleute/Paar:
ohne
Kind
27.400,00 €
34.200,00 €
29.900,00 €
36.700,00 €
32.400,00 €
39.200,00 €
34.900,00 €
41.700,00 €
2. Höchsteinkommen
a) alleinsteh. Person:
b) Eheleute/Paar:
42.400,00 €
51.300,00 €
44.900,00 €
53.800,00 €
47.400,00 €
56.300,00 €
49.900,00 €
58.800,00 €
* global steuerpflichtiges Einkommen
+ 1. Kind
(+ 2.500,00)
+ 2. Kind
(+ 2.500,00)
+ 3. Kind
(+ 2.500,00)