Reihenverzeichnis

Fundamenta Juris Publici
Herausgegeben von Rolf Gröschner, Matthias
Jestaedt und Hans-Peter Schneider
Dieses Verzeichnis enthält alle lieferbaren Bücher
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Stand: 01.03.2016. Preisänderungen vorbehalten.
Mohr Siebeck
Fundamenta Juris Publici
Herausgegeben von Rolf Gröschner, Matthias Jestaedt und
Hans-Peter Schneider
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Die Schriftenreihe "Fundamenta Juris Publici" (FJP)
wurde 2012 gegründet. Sie ist die Schriftenreihe des
Gesprächskreises "Grundlagen des öffentlichen Rechts",
der sich im Rahmen der Tagung der Vereinigung der
Deutschen Staatsrechtslehrer 2011 konstituiert hat. Die im
Jahresrhythmus erscheinenden Bände dokumentieren den
auf der Tagung gehaltenen Vortrag und die beiden dazu
abgegebenen Kommentare. Der Reihentitel bekräftigt den
Anspruch des Kreises, das wissenschaftliche Gespräch auf
die "Grundlagen" zu konzentrieren: Die ideen-, verfassungsund verwaltungsgeschichtlichen, die rechts-, sozial- und
staatsphilosophischen sowie die rechtstheoretischen, dogmatischen und -soziologischen Fundamente des ius
publicum.
ISSN 2194-8364
Zitiervorschlag FJP
Fundamenta Juris Publici - Stand: 01.03.2016
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Titelaufnahme: Sabine Rieg
Stand: 01.03.2016. Preisänderungen vorbehalten.
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Band 4
Band 3
Schönberger, Christoph
Morlok, Martin
Der "German Approach"
Soziologie der Verfassung
Die deutsche Staatsrechtslehre im Wissenschaftsvergleich
Mit Beiträgen v. Atsushi Takada u. András Jakab
mit Kommentaren v. Indra Spiecker gen. Döhmann u.
Wolfgang Hoffmann-Riem
Die deutsche Staatsrechtswissenschaft ist ein romantisches
Projekt. Anders als im zentralstaatlichen Frankreich hatte
sie in Deutschland bis in das zwanzigste Jahrhundert
nur wenig institutionelle Konkurrenz durch Politik und
Gerichte. Pluralität und Fragmentierung des europäischen
und internationalen Rechtsraums verlangen heute danach,
die konzeptionelle Entwurfstradition des "German approach"
zeitgemäß zu erneuern.
Erstaunlicherweise hat die Soziologie der Verfassung - das
zentrale Rechtsinstitut - bislang wenig Aufmerksamkeit
gefunden. Martin Morlok untersucht Notwendigkeit und
Ertrag soziologischer Betrachtung der Verfassung, und
zwar des Instituts insgesamt wie einzelner Elemente. Anlass
hierfür sind auch jüngere Versuche, das Anwendungsfeld des
Verfassungskonzeptes über den staatlichen Bereich hinaus
auszuweiten.
Die deutsche Rechtswissenschaft ist seit Savigny von
der Vorstellung geprägt, dass die Wissenschaft auf
irgendeine Weise selbst Recht ist. Christoph Schönberger
ordnet die Eigenheiten des "German approach" der
Staatsrechtswissenschaft ein, indem er mit dem ganz
anderen Weg vergleicht, den das französische Staatsrecht
und die französische Staatsrechtslehre genommen haben.
Romantische Einheitsstiftung durch Wissenschaft in einem
zerklüfteten Gemeinwesen und revolutionäre politische
Praxis im Zentralstaat zeigen sich hier als zwei ganz
unterschiedliche Wege zum modernen öffentlichen Recht.
Ist Archetyp des Juristen in Frankreich der Rechtsanwalt,
so ist es in Deutschland der rechtsgelehrte Doktor. Blickt in
Frankreich die Wissenschaft als Outsiderin auf die kurzen
und kryptischen Urteile der dortigen Höchstgerichte, so
begegnen sich in Deutschland Wissenschaft und Gerichte
heute im besonderen Format der Rechtsdogmatik. In der
Bundesrepublik sind die älteren Kraftquellen des "German
approach" versiegt. Pluralität und Fragmentierung des
europäischen und internationalen Rechtsraums verlangen
aber danach, die deutsche konzeptionelle Entwurfstradition
zeitgemäß zu erneuern.
Eine Soziologie der Verfassung ist -überraschenderweise
- erst in jüngerer Zeit unter diesem Namen betrieben
worden. Hinter diesen Bestrebungen steht das Grundmotiv
der Rechtssoziologie schlechthin: die Aufklärung
der Voraussetzungen und Folgen des Rechts, zumal
seiner Wirkungen und Wirkmöglichkeiten. Hinzu tritt
ein weiterer Anstoß für eine grundlagentheoretische
Beschäftigung mit den Aufgaben und Anwendungsgebieten
des Rechtsinstrumentes der Verfassung. Im
Zuge der internationalen Verflechtung auf vielen
Feldern wird die Beschränkung des Konzeptes der
Verfassung auf den Nationalstaat fragwürdig, die
Erfüllung von Verfassungsfunktionen wird auch für
Regelungszusammenhänge oberhalb der Staatlichkeit
und für andere Systeme als die Politik gefordert. Martin
Morlok geht solchen Fragen nach. Dabei sieht er in
der Sicherung der Kompatibilität der unterschiedlichen
gesellschaftlichen Teilsysteme eine wesentliche Aufgabe
einer Verfassung. Diese Aufgabe stellt sich auch im
überstaatlichen Bereich. Innerstaatlich nimmt die
Erfüllung dieser Verfassungsfunktion die Form der
sog. Konstitutionalisierung der Rechtsordnung an;
diese kann auch beschrieben werden als Integration
der Teilrechtsgebiete von oben. Weiterhin nimmt die
Untersuchung verschiedene Themenfelder einer Soziologie
der Verfassung in den Blick und skizziert Arbeitsvorhaben.
Als Leistungen einer Soziologie der Verfassung für die
dogmatische Rechtswissenschaft wird das Angebot von drei
Arten von Wissen beschrieben, von empirischem Wissen,
von Konzepten und von Großtheorien.
Inhaltsübersicht:
Vorwort der Herausgeber
Christoph Schönberger: Der "German Approach": Die
deutsche Staatsrechtslehre im Wissenschaftsvergleich
Atsushi Takada: Die Eigenschaften der deutschen
Staatsrechtslehre und ihre künftigen
2014. IX, 143 S. ISBN 978-3-16-153624-3 fBr 16,– €
Band 2
András Jakab: Staatslehre - Eine deutsche Kuriosität
2015. VII , 121 S. ISBN 978-3-16-154205-3 fBr 16,– €
Fundamenta Juris Publici - Stand: 01.03.2016
Dreier, Horst
Säkularisierung und Sakralität
Zum Selbstverständnis des modernen Verfassungsstaates
Mit Kommentaren v. Christian Hillgruber u. Uwe Volkmann
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Steckt im modernen säkularen Verfassungsstaat vielleicht
unweigerlich ein religiöser Kern, eine sakrale Substanz?
Wurzelt das Säkulare letztlich unvermeidlich im Sakralen?
Horst Dreier diskutiert diese Fragen eingehend - und
verneint sie.
Im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne versteht
man unter Säkularisierung die prinzipielle Trennung
von Staat und Kirche, den Prozess der Durchsetzung
umfassender Religions- und Weltanschauungsfreiheit und
der Abkoppelung der Autorität des Rechts von der Autorität
des Glaubens. Die Wahrheitsfrage wird privatisiert, der
religiös-weltanschaulich neutrale Staat koppelt sich von
bestimmten Glaubenssätzen ab. Doch nicht zuletzt vor dem
in allen geistes- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen
vieldiskutierten Befund einer Rückkehr der Religion erhebt
sich eine gewichtige Frage: verbirgt sich womöglich in
diesem modernen, säkularen Staatswesen eine religiöse
Substanz, ein sakraler Kern? Horst Dreier geht dieser Frage
nach, indem er die Prägekraft des christlichen Rechtserbes
ebenso untersucht wie die vielzitierte Sentenz von Carl
Schmitt, der zufolge alle prägnanten staatsrechtlichen
Begriffe nur säkularisierte theologische Begriffe seien.
Auch prüft er die Behauptung, die Menschenwürde sei ein
Derivat des Christentums, und unterwirft die verschiedenen
Konzepte einer Zivilreligion sowie die jüngst erhobene
These von der Sakralität der Person einer kritischen Analyse.
Sein Ergebnis: Der freiheitliche Verfassungsstaat muss
auch die Wiederkehr des Religiösen säkular verwalten. Er
bedarf keiner sakralen Aura und keines Mythos. Um seine
ratio zu verstehen, müssen wir weder vom Fortwirken des
Heiligen im politischen Gemeinwesen ausgehen noch dessen
Bürger mit dem Attribut der Sakralität versehen oder hinter
fundamentalen Rechtsgarantien sogleich etwas Numinoses
vermuten. Die Trennung von Politik und Religion ist
und bleibt die Basis der Freiheitlichkeit des politischen
Gemeinwesens.
zu allen Zeiten bestanden noch spielt sie heute überall eine
Rolle. Sie ist das Produkt einer bestimmten historischen
Konstellation. Daher kann sie ihre Bedeutung auch wieder
verlieren, wenn sich die Verhältnisse grundlegend ändern.
Für eine solche Veränderung mehren sich seit einiger
Zeit die Anzeichen. Das öffentliche Recht ist sich seiner
Identität nicht mehr gewiss. Dieter Grimm beschreibt die
Entstehungsbedingungen der Trennung und untersucht
die seither eingetretenen Veränderungen, namentlich den
Wandel der Staatsaufgaben und die Erosion der Staatlichkeit
im Zuge von Internationalisierung und Globalisierung.
Dessen ungeachtet sieht der Autor im Herrschaftsbezug
aber nach wie vor ein Identifikationsmerkmal, das die
Beibehaltung der Kategorie rechtfertigt, auch wenn ihre
Grenzen unscharf geworden sind.
2012. VII , 104 S. ISBN 978-3-16-152254-3 fBr 12,– €
2013. XIII, 151 S. ISBN 978-3-16-152962-7 fBr 14,– €
Band 1
Grimm, Dieter
Das Öffentliche Recht vor der Frage nach seiner
Identität
mit Kommentaren von Otto Depenheuer und Ewald
Wiederin
Dieter Grimm als Proponent, Otto Depenheuer und Ewald
Wiederin als Opponenten im Gespräch über die Identität des
Öffentlichen Rechts.
Dem europäischen Juristen ist die Einteilung des Rechts in
öffentliches und privates geläufig. Indessen hat sie weder
Fundamenta Juris Publici - Stand: 01.03.2016
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