Fundamenta Juris Publici Herausgegeben von Rolf Gröschner, Matthias Jestaedt und Hans-Peter Schneider Dieses Verzeichnis enthält alle lieferbaren Bücher der Schriftenreihe Fundamenta Juris Publici; außerdem diejenigen, die bereits in Herstellung sind und voraussichtlich in den nächsten Monaten erscheinen werden. Stand: 01.03.2016. Preisänderungen vorbehalten. Mohr Siebeck Fundamenta Juris Publici Herausgegeben von Rolf Gröschner, Matthias Jestaedt und Hans-Peter Schneider Die hier verzeichneten Bücher erhalten Sie in Ihrer (Fach-)Buchhandlung. Listen von den lieferbaren Büchern weiterer Schriftenreihen verschicken wir gerne auf Anfrage. Ebenso eine Preisliste unserer Zeitschriften. Probehefte unserer Zeitschriften können elektronisch abgerufen werden über: www.ingentaconnect.com/mohr. Die Schriftenreihe "Fundamenta Juris Publici" (FJP) wurde 2012 gegründet. Sie ist die Schriftenreihe des Gesprächskreises "Grundlagen des öffentlichen Rechts", der sich im Rahmen der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 2011 konstituiert hat. Die im Jahresrhythmus erscheinenden Bände dokumentieren den auf der Tagung gehaltenen Vortrag und die beiden dazu abgegebenen Kommentare. Der Reihentitel bekräftigt den Anspruch des Kreises, das wissenschaftliche Gespräch auf die "Grundlagen" zu konzentrieren: Die ideen-, verfassungsund verwaltungsgeschichtlichen, die rechts-, sozial- und staatsphilosophischen sowie die rechtstheoretischen, dogmatischen und -soziologischen Fundamente des ius publicum. ISSN 2194-8364 Zitiervorschlag FJP Fundamenta Juris Publici - Stand: 01.03.2016 Die von uns festgesetzten Ladenpreise für den Verkauf der deutschsprachigen Bücher sind per Gesetz bindend. Für unsere fremdsprachigen Bücher sind die angegebenen Ladenpreise Preisempfehlungen. Sämtliche Neuerscheinungen aus verschiedenen Schriftenreihen erscheinen parallel zum gedruckten Buch als eBook. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle seit 2007 in diesen Schriftenreihen erschienenen Titel ebenfalls als eBook lieferbar. Bücher, die auch elektronisch erhältlich sind, kennzeichnen wir in unseren Verzeichnissen mit diesem Symbol: EBook Ausführliche Informationen finden Sie bei www.mohr.de/ebooks. Titelaufnahme: Sabine Rieg Stand: 01.03.2016. Preisänderungen vorbehalten. Dieses eBook wird jeden Dienstag aktualisiert. Mohr Siebeck Postfach 2040, D-72010 Tübingen Telefon +49 7071 923-0 Telefax +49 7071 51104 E-Mail [email protected] Internet www.mohr.de 2 Band 4 Band 3 Schönberger, Christoph Morlok, Martin Der "German Approach" Soziologie der Verfassung Die deutsche Staatsrechtslehre im Wissenschaftsvergleich Mit Beiträgen v. Atsushi Takada u. András Jakab mit Kommentaren v. Indra Spiecker gen. Döhmann u. Wolfgang Hoffmann-Riem Die deutsche Staatsrechtswissenschaft ist ein romantisches Projekt. Anders als im zentralstaatlichen Frankreich hatte sie in Deutschland bis in das zwanzigste Jahrhundert nur wenig institutionelle Konkurrenz durch Politik und Gerichte. Pluralität und Fragmentierung des europäischen und internationalen Rechtsraums verlangen heute danach, die konzeptionelle Entwurfstradition des "German approach" zeitgemäß zu erneuern. Erstaunlicherweise hat die Soziologie der Verfassung - das zentrale Rechtsinstitut - bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden. Martin Morlok untersucht Notwendigkeit und Ertrag soziologischer Betrachtung der Verfassung, und zwar des Instituts insgesamt wie einzelner Elemente. Anlass hierfür sind auch jüngere Versuche, das Anwendungsfeld des Verfassungskonzeptes über den staatlichen Bereich hinaus auszuweiten. Die deutsche Rechtswissenschaft ist seit Savigny von der Vorstellung geprägt, dass die Wissenschaft auf irgendeine Weise selbst Recht ist. Christoph Schönberger ordnet die Eigenheiten des "German approach" der Staatsrechtswissenschaft ein, indem er mit dem ganz anderen Weg vergleicht, den das französische Staatsrecht und die französische Staatsrechtslehre genommen haben. Romantische Einheitsstiftung durch Wissenschaft in einem zerklüfteten Gemeinwesen und revolutionäre politische Praxis im Zentralstaat zeigen sich hier als zwei ganz unterschiedliche Wege zum modernen öffentlichen Recht. Ist Archetyp des Juristen in Frankreich der Rechtsanwalt, so ist es in Deutschland der rechtsgelehrte Doktor. Blickt in Frankreich die Wissenschaft als Outsiderin auf die kurzen und kryptischen Urteile der dortigen Höchstgerichte, so begegnen sich in Deutschland Wissenschaft und Gerichte heute im besonderen Format der Rechtsdogmatik. In der Bundesrepublik sind die älteren Kraftquellen des "German approach" versiegt. Pluralität und Fragmentierung des europäischen und internationalen Rechtsraums verlangen aber danach, die deutsche konzeptionelle Entwurfstradition zeitgemäß zu erneuern. Eine Soziologie der Verfassung ist -überraschenderweise - erst in jüngerer Zeit unter diesem Namen betrieben worden. Hinter diesen Bestrebungen steht das Grundmotiv der Rechtssoziologie schlechthin: die Aufklärung der Voraussetzungen und Folgen des Rechts, zumal seiner Wirkungen und Wirkmöglichkeiten. Hinzu tritt ein weiterer Anstoß für eine grundlagentheoretische Beschäftigung mit den Aufgaben und Anwendungsgebieten des Rechtsinstrumentes der Verfassung. Im Zuge der internationalen Verflechtung auf vielen Feldern wird die Beschränkung des Konzeptes der Verfassung auf den Nationalstaat fragwürdig, die Erfüllung von Verfassungsfunktionen wird auch für Regelungszusammenhänge oberhalb der Staatlichkeit und für andere Systeme als die Politik gefordert. Martin Morlok geht solchen Fragen nach. Dabei sieht er in der Sicherung der Kompatibilität der unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilsysteme eine wesentliche Aufgabe einer Verfassung. Diese Aufgabe stellt sich auch im überstaatlichen Bereich. Innerstaatlich nimmt die Erfüllung dieser Verfassungsfunktion die Form der sog. Konstitutionalisierung der Rechtsordnung an; diese kann auch beschrieben werden als Integration der Teilrechtsgebiete von oben. Weiterhin nimmt die Untersuchung verschiedene Themenfelder einer Soziologie der Verfassung in den Blick und skizziert Arbeitsvorhaben. Als Leistungen einer Soziologie der Verfassung für die dogmatische Rechtswissenschaft wird das Angebot von drei Arten von Wissen beschrieben, von empirischem Wissen, von Konzepten und von Großtheorien. Inhaltsübersicht: Vorwort der Herausgeber Christoph Schönberger: Der "German Approach": Die deutsche Staatsrechtslehre im Wissenschaftsvergleich Atsushi Takada: Die Eigenschaften der deutschen Staatsrechtslehre und ihre künftigen 2014. IX, 143 S. ISBN 978-3-16-153624-3 fBr 16,– € Band 2 András Jakab: Staatslehre - Eine deutsche Kuriosität 2015. VII , 121 S. ISBN 978-3-16-154205-3 fBr 16,– € Fundamenta Juris Publici - Stand: 01.03.2016 Dreier, Horst Säkularisierung und Sakralität Zum Selbstverständnis des modernen Verfassungsstaates Mit Kommentaren v. Christian Hillgruber u. Uwe Volkmann 3 Steckt im modernen säkularen Verfassungsstaat vielleicht unweigerlich ein religiöser Kern, eine sakrale Substanz? Wurzelt das Säkulare letztlich unvermeidlich im Sakralen? Horst Dreier diskutiert diese Fragen eingehend - und verneint sie. Im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne versteht man unter Säkularisierung die prinzipielle Trennung von Staat und Kirche, den Prozess der Durchsetzung umfassender Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der Abkoppelung der Autorität des Rechts von der Autorität des Glaubens. Die Wahrheitsfrage wird privatisiert, der religiös-weltanschaulich neutrale Staat koppelt sich von bestimmten Glaubenssätzen ab. Doch nicht zuletzt vor dem in allen geistes- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen vieldiskutierten Befund einer Rückkehr der Religion erhebt sich eine gewichtige Frage: verbirgt sich womöglich in diesem modernen, säkularen Staatswesen eine religiöse Substanz, ein sakraler Kern? Horst Dreier geht dieser Frage nach, indem er die Prägekraft des christlichen Rechtserbes ebenso untersucht wie die vielzitierte Sentenz von Carl Schmitt, der zufolge alle prägnanten staatsrechtlichen Begriffe nur säkularisierte theologische Begriffe seien. Auch prüft er die Behauptung, die Menschenwürde sei ein Derivat des Christentums, und unterwirft die verschiedenen Konzepte einer Zivilreligion sowie die jüngst erhobene These von der Sakralität der Person einer kritischen Analyse. Sein Ergebnis: Der freiheitliche Verfassungsstaat muss auch die Wiederkehr des Religiösen säkular verwalten. Er bedarf keiner sakralen Aura und keines Mythos. Um seine ratio zu verstehen, müssen wir weder vom Fortwirken des Heiligen im politischen Gemeinwesen ausgehen noch dessen Bürger mit dem Attribut der Sakralität versehen oder hinter fundamentalen Rechtsgarantien sogleich etwas Numinoses vermuten. Die Trennung von Politik und Religion ist und bleibt die Basis der Freiheitlichkeit des politischen Gemeinwesens. zu allen Zeiten bestanden noch spielt sie heute überall eine Rolle. Sie ist das Produkt einer bestimmten historischen Konstellation. Daher kann sie ihre Bedeutung auch wieder verlieren, wenn sich die Verhältnisse grundlegend ändern. Für eine solche Veränderung mehren sich seit einiger Zeit die Anzeichen. Das öffentliche Recht ist sich seiner Identität nicht mehr gewiss. Dieter Grimm beschreibt die Entstehungsbedingungen der Trennung und untersucht die seither eingetretenen Veränderungen, namentlich den Wandel der Staatsaufgaben und die Erosion der Staatlichkeit im Zuge von Internationalisierung und Globalisierung. Dessen ungeachtet sieht der Autor im Herrschaftsbezug aber nach wie vor ein Identifikationsmerkmal, das die Beibehaltung der Kategorie rechtfertigt, auch wenn ihre Grenzen unscharf geworden sind. 2012. VII , 104 S. ISBN 978-3-16-152254-3 fBr 12,– € 2013. XIII, 151 S. ISBN 978-3-16-152962-7 fBr 14,– € Band 1 Grimm, Dieter Das Öffentliche Recht vor der Frage nach seiner Identität mit Kommentaren von Otto Depenheuer und Ewald Wiederin Dieter Grimm als Proponent, Otto Depenheuer und Ewald Wiederin als Opponenten im Gespräch über die Identität des Öffentlichen Rechts. Dem europäischen Juristen ist die Einteilung des Rechts in öffentliches und privates geläufig. Indessen hat sie weder Fundamenta Juris Publici - Stand: 01.03.2016 4
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