Mitteilungsblatt Februar 2016 Gemeinde Diegten Gemeindeverwaltung Zälghagweg 55 www.diegten.ch Tel: Fax: E-mail: 061/ 976 12 12 061/ 976 12 10 [email protected] Öffnungszeiten Montag - Freitag Donnerstag 09.30 - 11.00 Uhr 09.30 - 11.00 Uhr und 16.30 - 18.30 Uhr Gemeindepräsident Ruedi Ritter Sprechstunden 079 / 328 22 45 Nach telefonischer Vereinbarung Inhaltsverzeichnis Impressum ......................................................................................... 2 Terminkalender ................................................................................... 3 Mitteilungen des Gemeinderates ..................................................... 4-11 Mitteilungen der Verwaltung ......................................................... 12-15 Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt ...................................... 16 Veranstaltungskalender Februar/März 2016 ................................... 17-18 Mitteilungen der Bürgergemeinde....................................................... 19 Mitteilungen Schule, Vereine, Institutionen .................................... 20-28 Inserate ...................................................................................... 29-36 Impressum Redaktionsschluss Mittwoch, 24. Februar 2016, 11.00 Uhr Später eintreffende Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden! Formatvorlage Mitteilungen A4-Format, mind. 14 pt, druckfertig • per Email: [email protected] oder • guter Ausdruck (zum einscannen) Inserate A4-Format, mind. 14 pt, druckfertig • per Email: [email protected] oder • guter Ausdruck (zum einscannen) Auflage Kosten Inserate & Mitteilungen 686 Exemplare A5-Format A6-Format Einwohner Fr. 34.-- Fr. 17.-- Diegter Vereine Fr. 30.-- Fr. 15.-- Auswärtige & ausw. Vereine Fr. 40.-- Fr. 20.-- Vergünstigung Auf Inserate, die mind. 6-mal in Folge unverändert erscheinen, wird ein Rabatt von 10% gewährt. Februar 2016................................................................................................................................... 3 Terminkalender Was Wann Wie/ Wo Kartonsammlung Di, 02. Februar Das Sammelgut ist mit Schnüren gebündelt bereitzustellen. Es soll sauber sein! Bitte erst am Sammeltag bei den Sammelpunkten bereitstellen. Ab 07.00 Uhr Gartenabfälle, Grünabfuhr Di, 23. Februar, Di, 08. März und Di, 22. März Ab 07.00 Uhr Wir bitten Sie, das Material im GrünContainer mit Jahresvignette bereitzustellen. Hundekot § 5 Verunreinigungen des Reglements über die Hundehaltung der Gemeinde Diegten vom 01.01.2013 schreibt vor: Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind zur Beseitigung des Kots ihrer Hunde auf öffentlichem oder fremdem privatem Areal verpflichtet. Februar 2016................................................................................................................................... 4 Mitteilungen des Gemeinderates Wahl Gemeinderat Von den bisherigen Gemeinderats-Mitgliedern stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies (von links): Jacqueline Schnidrig-Marti, Jg.1966, Markus Schneider, Jg. 1952, Samuel Jenni, Jg. 1966, Ruedi Ritter, Jg. 1957 Neu kandidieren für das Amt eines Gemeinderats: Yanik Joshua Freudiger, Jg. 1995 Alfred Geissbühler, Jg. 1959 Niklaus Häfelfinger, Jg. 1984 Irene Salathe, Jg. 1968 Februar 2016................................................................................................................................... 5 Februar 2016................................................................................................................................... 6 Februar 2016................................................................................................................................... 7 Wahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Alle bisherigen Mitglieder stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies: Dominique Martin, Jg. 1980, Thomas Marti, Jg. 1959, Irene Salathe, Jg. 1968 Februar 2016................................................................................................................................... 8 Friedhofsgärtner-/in und Bestattungsbeauftragte/r Infolge Kündigung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. April 2016 eine/n Friedhofsgärtner/in und Bestattungsbeauftragte/n. Die Tätigkeiten umfassen: - Pflege, Reinigung und Unterhalt der Friedhofanlage - Schneeräumung der Anlage - Bestattungen in Zusammenarbeit mit dem Gemeindewegmacher Das Arbeitspensum beträgt monatlich ca. 30 Stunden, die Arbeit wird zum Stundenansatz entschädigt, die Bestattungen werden pauschal bezahlt. Die Anstellung setzt die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten voraus. Wir erwarten gute Kenntnisse in der Gartenpflege, selbständige Arbeitsweise, Organisationstalent, gute körperliche Verfassung und Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Angehörigen bei Bestattungen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Departements-Vorsteherin Gemeinderätin Jacqueline Schnidrig-Marti (061 971 64 07) oder der Gemeindeverwalter Heinz Volken (061 976 12 15). Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 20.02.2016 an den Gemeinderat Diegten, Zälghagweg 55, 4457 Diegten. Februar 2016................................................................................................................................... 9 Kantonales Gasttaxengesetz Auch private Anbieter von Wohnungen und Zimmer sind erhebungs- und deklarationspflichtig. Der Kanton Basel-Landschaft erhebt seit 2014 eine Gasttaxe von CHF 3.50 pro Nacht und Person auf Übernachtungen im Kanton. Im Gegenzug erhalten die Gäste das Mobility-Ticket und den Gästepass. Das Mobility-Ticket ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Region Basel während der Dauer des Aufenthalts als Fahrausweis gültig. Der Gästepass Baselland ermöglicht die vergünstigte Nutzung von mehr als 50 Freizeitangeboten in der Region. Der Reinertrag der Taxe wird zweckgebunden für Leistungen und Tourismusprojekte eingesetzt, die im Interesse der Gäste liegen. Die Gasttaxe wird auf Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben erhoben. Gewerblich heisst, dass jegliche entgeltliche Übernachtungen erhebungs- und deklarationspflichtig sind. Das Gesetz schliesst somit nicht nur Hotels, Gasthöfen und Campings, sondern auch Unterkünfte von Privatpersonen wie Bed & Breakfast oder Zimmer auf Airbnb.com ein. Von der Abgabepflicht befreit sind Übernachtungen von Personen, die im Kanton Wohnsitz haben sowie Kinder unter 12 Jahren. Von Personen, die insgesamt während mehr als 30 Tagen pro Jahr von der gleichen Gaststätte beherbergt werden, wird vom 31. Tag an keine Taxe mehr erhoben. Seitens der Anbieter besteht eine Melde- und Deklarationspflicht bei der Baselland Tourismus Services AG, die vom Kanton mit der Gasttaxenadministration beauftragt ist. Verstösse gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden mit Busse von 100 bis 20'000 Franken geahndet. Weitere Informationen über die Gasttaxe sind unter www.gasttaxe-bl.ch zu finden. Betriebe können sich direkt bei der Baselland Tourismus Services AG unter der Telefonnummer 061 927 64 34 oder [email protected] anmelden. Februar 2016................................................................................................................................. 10 Februar 2016................................................................................................................................. 11 Februar 2016................................................................................................................................. 12 Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Steuern 2016 Die Vorausrechnungen Gemeindesteuern 2016 mit Fälligkeit 30.09.2016 wurden verschickt. Eventuelle Guthaben aus provisorischen Rechnungen der Vorjahre wurden bei der provisorischen Rechnung 2016 nicht berücksichtigt. Diese werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung valutagerecht verrechnet. Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Vorausrechnung erhalten habe auf dem Gemeindesteueramt Diegten. Monika Botrugno Tel: 061 976 12 13 (morgens), Email [email protected] Februar 2016................................................................................................................................. 13 Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: • • • • • • • • Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: • Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; • Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99). Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat Februar 2016................................................................................................................................. 14 oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen. Eingabefristen Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den 30.04.2016 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2016 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den 31.08.2016 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2016 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den 31.10.2016 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2016 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den 29.02.2016 haben Gesuche für das Lehrjahr 2015/16 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2015 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den 28.02.2017 haben Gesuche für das Lehrjahr 2016/17 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2016 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Eltern- Februar 2016................................................................................................................................. 15 teils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.bl.ch, die Mailadresse lautet: [email protected]. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Ausbildungsbeiträge Last Minute-Gemeindetageskarten Tageskarten, die nicht reserviert worden sind, können am Gültigkeitstag während der Schalteröffnungszeiten von 09.30 Uhr – 11.00 Uhr für CHF 25.00 auf der Verwaltung bezogen werden. Den aktuellen Reservationsstand können Sie auf unserer Homepage www.diegten.ch einsehen oder telefonisch nachfragen 061 12 12 Februar 2016................................................................................................................................. 16 Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt 1792/2015 0187/2016 Bauherrschaft Gemeinde Diegten, Zälghagweg 55 4457 Diegten Projekt Anhebung Zufahrtstrasse Bruggtal. Neuauflage: Neupublikation zusätzlich Bauparzelle Nr. 784 Grundbuch Bennwil, Parz. 2664, 2609 Ebnet. Projektverfasser GRG Ingenieure AG, Keltenweg 31, 4460 Gelterkinden Bauherrschaft Sutter Gloria und Simon Bächlenweg 47, 4457 Diegten Projekt Aus- und Aufbau Dachstock und Kaminverlängerung, Parz. 2216, Bächlenweg 47, 4457 Diegten Projektverfasser Erne Architekten, Eichenweg 1, 4410 Liestal Geschwindigkeitskontrolle Datum Strasse Fahrt-richtung Kontrollzeit von 03.12.2015 29.12.2015 Känerkinder- Känerkinden| strasse Diegten Zentrum Hauptstrasse Tenniken| Eptingen bis Anz. Fz Übertretungen Anzahl in % 06:46 – 08:46 506 22 4.3 15:45 – 17:00 376 20 5.3 Februar 2016................................................................................................................................. 17 Veranstaltungskalender Februar 2016 Was Wann Wo Blutspende 03. Febr. Gemeindesaal Mütterberatung 04. Febr. Kulturraum FC Hallenturnier 06. Febr. MZH Jubiläumsgottesdienst Walter Eglin 07. Febr. Kirche Diegten Gottesdienst zum Valentinstag 14. Febr. Kirche Eptingen Mittagstisch 23. Febr. Gemeindesaal Mütterberatung 25. Febr. Kulturraum 24. Febr. MZH 26. Febr. MZH 27. Febr. MZH 28. Febr. Kirche Eptingen mit Voranmeldung mit Voranmeldung Theater Chor Diegten Konzertbestuhlung Theater Chor Diegten Theater Chor Diegten Brot für alle Gottesdienst Februar 2016................................................................................................................................. 18 März 2016 Was Wann Wo Mütterberatung 03. März Kulturraum Vakiturnen 05. März MZH Samariter Nothelfer-Kurs 05. März FW-Theorieraum Weltgebetstag 06. März Kirche Tenniken Fire mit de Chlyne 12. März Gemeindeversammlung 14. März Gemeindesaal Mütterberatung 17. März Kulturraum Konfirmation 20. März Kirche Diegten Abendmahlgottesdienst 25. März Frühgottesdienst, 06:00 Uhr 27. März Kirche Diegten Abendmahlgottesdienst, 22:00 Uhr 27. März Kirche Eptingen mit Voranmeldung mit Voranmeldung Februar 2016................................................................................................................................. 19 Mitteilungen der Bürgergemeinde Februar 2016................................................................................................................................. 20 Mitteilungen Schule, Vereine, Institutionen Februar 2016................................................................................................................................. 21 Februar 2016................................................................................................................................. 22 Februar 2016................................................................................................................................. 23 Februar 2016................................................................................................................................. 24 Februar 2016................................................................................................................................. 25 Februar 2016................................................................................................................................. 26 Februar 2016................................................................................................................................. 27 Februar 2016................................................................................................................................. 28 Februar 2016................................................................................................................................. 29
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