Feb - Diegten

Mitteilungsblatt Februar 2016
Gemeinde Diegten
Gemeindeverwaltung
Zälghagweg 55
www.diegten.ch
Tel:
Fax:
E-mail:
061/ 976 12 12
061/ 976 12 10
[email protected]
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
Donnerstag
09.30 - 11.00 Uhr
09.30 - 11.00 Uhr und 16.30 - 18.30 Uhr
Gemeindepräsident
Ruedi Ritter
Sprechstunden
079 / 328 22 45
Nach telefonischer Vereinbarung
Inhaltsverzeichnis
Impressum ......................................................................................... 2
Terminkalender ................................................................................... 3
Mitteilungen des Gemeinderates ..................................................... 4-11
Mitteilungen der Verwaltung ......................................................... 12-15
Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt ...................................... 16
Veranstaltungskalender Februar/März 2016 ................................... 17-18
Mitteilungen der Bürgergemeinde....................................................... 19
Mitteilungen Schule, Vereine, Institutionen .................................... 20-28
Inserate ...................................................................................... 29-36
Impressum
Redaktionsschluss
Mittwoch, 24. Februar 2016,
11.00 Uhr
Später eintreffende Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Formatvorlage
Mitteilungen
A4-Format, mind. 14 pt, druckfertig
• per Email: [email protected]
oder
• guter Ausdruck (zum einscannen)
Inserate
A4-Format, mind. 14 pt, druckfertig
• per Email: [email protected]
oder
• guter Ausdruck (zum einscannen)
Auflage
Kosten
Inserate & Mitteilungen
686 Exemplare
A5-Format
A6-Format
Einwohner
Fr. 34.--
Fr. 17.--
Diegter Vereine
Fr. 30.--
Fr. 15.--
Auswärtige & ausw. Vereine
Fr. 40.--
Fr. 20.--
Vergünstigung
Auf Inserate, die mind. 6-mal in Folge unverändert erscheinen, wird ein Rabatt von 10% gewährt.
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Terminkalender
Was
Wann
Wie/ Wo
Kartonsammlung
Di, 02. Februar
Das Sammelgut ist mit Schnüren gebündelt bereitzustellen.
Es soll sauber sein!
Bitte erst am Sammeltag bei den Sammelpunkten bereitstellen.
Ab 07.00 Uhr
Gartenabfälle,
Grünabfuhr
Di, 23. Februar, Di,
08. März und Di, 22.
März
Ab 07.00 Uhr
Wir bitten Sie, das Material im GrünContainer mit Jahresvignette bereitzustellen.
Hundekot
§ 5 Verunreinigungen
des Reglements über die Hundehaltung der Gemeinde
Diegten vom
01.01.2013 schreibt vor:
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind zur Beseitigung des Kots ihrer Hunde auf öffentlichem oder
fremdem privatem Areal verpflichtet.
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Mitteilungen des Gemeinderates
Wahl Gemeinderat
Von den bisherigen Gemeinderats-Mitgliedern stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Es sind dies (von links):
Jacqueline Schnidrig-Marti, Jg.1966,
Markus Schneider, Jg. 1952,
Samuel Jenni, Jg. 1966,
Ruedi Ritter, Jg. 1957
Neu kandidieren für das Amt eines Gemeinderats:
Yanik Joshua Freudiger, Jg. 1995
Alfred Geissbühler, Jg. 1959
Niklaus Häfelfinger, Jg. 1984
Irene Salathe, Jg. 1968
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Wahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Alle bisherigen Mitglieder stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies:
Dominique Martin, Jg. 1980,
Thomas Marti, Jg. 1959,
Irene Salathe, Jg. 1968
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Friedhofsgärtner-/in und Bestattungsbeauftragte/r
Infolge Kündigung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. April 2016 eine/n
Friedhofsgärtner/in und Bestattungsbeauftragte/n.
Die Tätigkeiten umfassen:
- Pflege, Reinigung und Unterhalt der Friedhofanlage
- Schneeräumung der Anlage
- Bestattungen in Zusammenarbeit mit dem Gemeindewegmacher
Das Arbeitspensum beträgt monatlich ca. 30 Stunden, die Arbeit wird zum Stundenansatz entschädigt, die Bestattungen werden pauschal bezahlt.
Die Anstellung setzt die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten voraus.
Wir erwarten gute Kenntnisse in der Gartenpflege, selbständige Arbeitsweise, Organisationstalent, gute körperliche Verfassung und Einfühlungsvermögen im Umgang mit den
Angehörigen bei Bestattungen.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Departements-Vorsteherin Gemeinderätin Jacqueline Schnidrig-Marti (061 971 64 07) oder der Gemeindeverwalter Heinz Volken (061
976 12 15).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 20.02.2016 an den
Gemeinderat Diegten, Zälghagweg 55, 4457 Diegten.
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Kantonales Gasttaxengesetz
Auch private Anbieter von Wohnungen und Zimmer sind erhebungs- und deklarationspflichtig.
Der Kanton Basel-Landschaft erhebt seit 2014 eine Gasttaxe von CHF 3.50 pro
Nacht und Person auf Übernachtungen im Kanton. Im Gegenzug erhalten die Gäste
das Mobility-Ticket und den Gästepass.
Das Mobility-Ticket ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Region Basel während der
Dauer des Aufenthalts als Fahrausweis gültig. Der Gästepass Baselland ermöglicht die
vergünstigte Nutzung von mehr als 50 Freizeitangeboten in der Region. Der Reinertrag
der Taxe wird zweckgebunden für Leistungen und Tourismusprojekte eingesetzt, die im
Interesse der Gäste liegen.
Die Gasttaxe wird auf Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben erhoben. Gewerblich heisst, dass jegliche entgeltliche Übernachtungen erhebungs- und
deklarationspflichtig sind. Das Gesetz schliesst somit nicht nur Hotels, Gasthöfen und
Campings, sondern auch Unterkünfte von Privatpersonen wie Bed & Breakfast
oder Zimmer auf Airbnb.com ein.
Von der Abgabepflicht befreit sind Übernachtungen von Personen, die im Kanton Wohnsitz haben sowie Kinder unter 12 Jahren. Von Personen, die insgesamt während mehr
als 30 Tagen pro Jahr von der gleichen Gaststätte beherbergt werden, wird vom 31. Tag
an keine Taxe mehr erhoben.
Seitens der Anbieter besteht eine Melde- und Deklarationspflicht bei der Baselland
Tourismus Services AG, die vom Kanton mit der Gasttaxenadministration beauftragt ist.
Verstösse gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden mit Busse von 100 bis 20'000
Franken geahndet.
Weitere Informationen über die Gasttaxe sind unter www.gasttaxe-bl.ch zu finden.
Betriebe können sich direkt bei der Baselland Tourismus Services AG unter der Telefonnummer 061 927 64 34 oder [email protected] anmelden.
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Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
Steuern 2016
Die Vorausrechnungen Gemeindesteuern 2016 mit Fälligkeit 30.09.2016 wurden verschickt.
Eventuelle Guthaben aus provisorischen Rechnungen der Vorjahre wurden bei der provisorischen Rechnung 2016 nicht berücksichtigt.
Diese werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung valutagerecht verrechnet.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Vorausrechnung erhalten habe auf dem
Gemeindesteueramt Diegten.
Monika Botrugno
Tel: 061 976 12 13 (morgens), Email [email protected]
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Ausbildungsbeiträge
(Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die
Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden)
Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:
•
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•
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•
•
Berufslehren und Anlehren;
Fachhochschulen;
Fachschulen;
Höhere Fachschulen;
Maturitätsschulen;
Schulen für Allgemeinbildung;
Universitäten;
Vollzeitberufsschulen.
Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:
• Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
• Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung (Ausweis
B).
Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer
061 552 79 99).
Bewerbung / Formulare
Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon:
061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde
der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach
Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren
auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet.
Beilagen
Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular
das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat
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oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009
gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben.
Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so
muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.
Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung
beziehungsweise der seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über
die Kantonszuweisung.
Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.
Eingabefristen
Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung
bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist:
1. Auf den 30.04.2016 haben Gesuche einzureichen:
Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar,
Februar, März oder April 2016 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
2. Auf den 31.08.2016 haben Gesuche einzureichen:
Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai,
Juni, Juli oder August 2016 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen,
die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
3. Auf den 31.10.2016 haben Gesuche einzureichen:
Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2016 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
4. Auf den 29.02.2016 haben Gesuche für das Lehrjahr 2015/16 einzureichen:
Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2015 angetreten haben, oder bisherige
Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben.
5. Auf den 28.02.2017 haben Gesuche für das Lehrjahr 2016/17 einzureichen:
Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2016 antreten werden.
Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Eltern-
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teils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann.
Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen
Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält
das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern
die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung
enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine.
Auskünfte und weitere Informationen
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge
(Telefon: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu
Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.bl.ch, die
Mailadresse lautet:
[email protected].
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Ausbildungsbeiträge
Last Minute-Gemeindetageskarten
Tageskarten, die nicht reserviert worden sind, können am
Gültigkeitstag während der Schalteröffnungszeiten von 09.30 Uhr – 11.00 Uhr für
CHF 25.00 auf der Verwaltung bezogen werden. Den
aktuellen Reservationsstand können Sie auf unserer
Homepage www.diegten.ch einsehen oder telefonisch
nachfragen 061 12 12
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Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt
1792/2015
0187/2016
Bauherrschaft
Gemeinde Diegten, Zälghagweg 55
4457 Diegten
Projekt
Anhebung Zufahrtstrasse Bruggtal. Neuauflage: Neupublikation zusätzlich Bauparzelle
Nr. 784 Grundbuch Bennwil, Parz. 2664,
2609 Ebnet.
Projektverfasser
GRG Ingenieure AG, Keltenweg 31, 4460
Gelterkinden
Bauherrschaft
Sutter Gloria und Simon
Bächlenweg 47, 4457 Diegten
Projekt
Aus- und Aufbau Dachstock und Kaminverlängerung, Parz. 2216, Bächlenweg 47, 4457
Diegten
Projektverfasser
Erne Architekten, Eichenweg 1, 4410 Liestal
Geschwindigkeitskontrolle
Datum
Strasse
Fahrt-richtung
Kontrollzeit
von
03.12.2015
29.12.2015
Känerkinder-
Känerkinden|
strasse
Diegten Zentrum
Hauptstrasse
Tenniken|
Eptingen
bis
Anz.
Fz
Übertretungen
Anzahl
in %
06:46 – 08:46
506
22
4.3
15:45 – 17:00
376
20
5.3
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Veranstaltungskalender
Februar 2016
Was
Wann
Wo
Blutspende
03. Febr.
Gemeindesaal
Mütterberatung
04. Febr.
Kulturraum
FC Hallenturnier
06. Febr.
MZH
Jubiläumsgottesdienst
Walter Eglin
07. Febr.
Kirche Diegten
Gottesdienst zum Valentinstag
14. Febr.
Kirche Eptingen
Mittagstisch
23. Febr.
Gemeindesaal
Mütterberatung
25. Febr.
Kulturraum
24. Febr.
MZH
26. Febr.
MZH
27. Febr.
MZH
28. Febr.
Kirche Eptingen
mit Voranmeldung
mit Voranmeldung
Theater
Chor Diegten
Konzertbestuhlung
Theater
Chor Diegten
Theater
Chor Diegten
Brot
für alle Gottesdienst
Februar 2016................................................................................................................................. 18
März 2016
Was
Wann
Wo
Mütterberatung
03. März
Kulturraum
Vakiturnen
05. März
MZH
Samariter Nothelfer-Kurs
05. März
FW-Theorieraum
Weltgebetstag
06. März
Kirche Tenniken
Fire mit de Chlyne
12. März
Gemeindeversammlung
14. März
Gemeindesaal
Mütterberatung
17. März
Kulturraum
Konfirmation
20. März
Kirche Diegten
Abendmahlgottesdienst
25. März
Frühgottesdienst, 06:00 Uhr
27. März
Kirche Diegten
Abendmahlgottesdienst, 22:00 Uhr
27. März
Kirche Eptingen
mit Voranmeldung
mit Voranmeldung
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Mitteilungen der Bürgergemeinde
Februar 2016................................................................................................................................. 20
Mitteilungen Schule, Vereine, Institutionen
Februar 2016................................................................................................................................. 21
Februar 2016................................................................................................................................. 22
Februar 2016................................................................................................................................. 23
Februar 2016................................................................................................................................. 24
Februar 2016................................................................................................................................. 25
Februar 2016................................................................................................................................. 26
Februar 2016................................................................................................................................. 27
Februar 2016................................................................................................................................. 28
Februar 2016................................................................................................................................. 29